fortsetzung
Subtext/argumente: 2.52.01 bis 2.52.05

2.52.01

in der gesellschaft handeln das individuum als ich und sein genosse entweder in den formen der macht und/oder in den formen der herrschaft(a). Die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, erscheint in jedem moment ihrer gelebten gegenwart sowohl als eine mögliche form der herrschaft als auch als eine bestimmte ausformung faktischer macht, die das individuum als ich mit dem genossen teilt. Im handeln des individuums als ich und seines genossen sind die phänomene der macht und/oder der herrschaft schwer zu unterscheiden, oft erscheint eine klare scheidung als ausgeschlossen(b), aber die begriffe: macht oder herrschaft, sind als widerspruch eindeutig unterscheidbar und müssen als begriffe strikt auseinandergehalten bleiben, weil die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, als phänomen entweder mit dem begriff: macht, oder mit dem begriff: herrschaft, bestimmt ist - tertium non datur(c). Als problem sind prima vista die phänomene der macht und/oder der herrschaft gegenwärtig, schillernd in ihrer verwirrenden vielfalt, secunda vista aber sind die phänomene der macht, in den formen der herrschaft erscheinend, ein problem der begriffe: herrschaft und macht, die nicht identisch fallen können(d). Das problem ist die definition der begriffe: macht und herrschaft, die, jeder begriff für sich, in der wechselseitigen relation: individuum_als_ich:<==>genosse, ihr fundament haben, das mit sich selbst identisch ist(e). Macht und herrschaft sind zwei begriffe, die, als relationsbegriffe aufeinander bezogen(f), das bestimmende merkmal: gehorsam des individuums als ich, einerseits als das konstituierende merkmal enthalten, das andererseits ausgeschlossen sein muss. Den begriff: gehorsam, können das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, nur in ihrem forum internum denken, den gehorsam leisten können sie aber nur im handeln mit dem jeweils anderen auf dem forum publicum(g). Einerseits sind die begriffe: macht und/oder herrschaft, nicht mit den kategorien der moral erfassbar(h), andererseits ist jede bestimmte macht- und/oder herrschaftsbeziehung den maximen der moral unterstellt, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, zu verantworten haben(i). Das individuum als ich und sein genosse, verbunden in ihrer wechselseitigen relation, sind eingespannt in die differenz von macht und herrschaft und sie verkennen ihre situation, verpflichtet dem humanum, wenn sie der illusion nachjagen, die phänomene der macht und/oder der herrschaft seien in dem zustand einer, wie's im jargon heisst, herrschaftsfreien und machtfreien welt auflösbar(j). Diese vorstellungen sind zwar denkbar, sie sind in ihrem drive gewalttätig, aber es sind phantasien, die in raum und zeit nicht realisiert werden können, weil sie als wahnbilder mit der struktur der sozialen beziehungen zwischen den menschen nicht komptibel sind, fixiert in den vielfältigen relationen, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, zu den dingen ihrer welt haben, der tod des einen oder des anderen, als alternative wetterleuchtend, scheidet aus. Im blick auf seinen genossen, der_andere, ist das individuum als ich gefordert, die struktur seiner sozialen existenz so zu gestalten, dass in den formen dieser existenz, hier und jetzt, das real ist, was mit dem begriff: das_humanum, definiert wird. Diese aufgabe wird dem individuum als ich und seinem genossen nur dann in den formen der macht und der herrschaft gelingen, wenn sie formen des sozialen verkehrs entwickeln, in denen das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere wirksam sein kann(k).
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(a)
das, was dem individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich, in ihrer wechselseitigen relation präsent ist, das sind bestimmte phänomene, jedes phänomen für sich identisch mit sich. In den argumenten aber, jedes argument für sich, erscheint die bestimmung dieser phänomene über kreuz sowohl als macht als auch als herrschaft. Der beamte, der einen bescheid unterschreibt, übt herrschaft aus, die als macht wahrgenommen wird, nicht anders der diktator, der mit seinem wink, tod oder befördungen bedeutend, macht ausübt, die als herrschaft erscheinen soll. Das wechselspiel von herrschaft und macht im erscheinen einer bestimmten handlung, ist nicht in der handlung verortet, sondern im individuum als ich und seinem genossen, die, jeder für sich, ihre wechselseitige relation different wahrnehmen und beurteilen. In der person des individuums als ich und seines genossen ist die beobachtung gegründet, dass jede phänomenologie der macht- und herrschaftsphänomene(01), einschliesslich der theorien ihrer unterscheidung(02) nicht abschliessbar ist; denn in ihrem forum internum denken das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, die begriffe: macht und herrschaft, die sie auf dem forum publicum miteinander/gegeneinander geltend machen, immer der raum/zeit- erfahrung unterworfen.
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(01)
es ist hinreichend belehrend, einen blick auf die literatur zum problem der macht und/oder herrschaft zu werfen, angefangen mit Thukydides' Peleponesischen Krieg(*1), über Machiavelli's Fürsten(*2) bis zu bibliographien der moderne(*3). Dissens dürfte nicht bestehen, dass keine dieser darstellungen die phänomene der macht und/oder herrschaft abschliessend darstellt; denn es ist nachweisbar, dass die autoren der einschlägigen titel, die im streit stehenden phänomene der macht und herrschaft mit begriffen unterscheiden, die selbst im streit stehen. Das, was als ein mangel erscheint, das ist den autoren nicht als ihr versagen anzurechnen, weil sie das problem der macht, die herrschaft eingeschlossen, nur in ihrer eigenen perspektive wahrnehmen, reflektieren und darstellen können, immer den bedingungen von raum und zeit unterworfen. Im scheitern, das problem abschliessend darzustellen sollte aber die chance nicht übersehen werden, dass das problem, immer der auflösung harrend, in einer anderen deutung neu gelöst werden kann, auflösungen, die auch wieder beschränkt sein werden auf alle, die es betrifft.
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(*1) Thukydides: Die Geschichte des Peleponesischen Krieges. /bibliographie //==>2.93.91.
(*2) Machiavelli,Nicoló: Der Fürst. /bibliographie //==>2.93.78.
(*3) es genügt auf die literaturlisten der einschlägigen titel über die phänomene der macht und/oder herrschaft zu verweisen.
(02)    argument: //==>2.52.02.       (a)<==//
(b)
die unterscheidung der macht- und herrschaftsphänomene ist ein problem der praxis, die die verfügbarkeit der begriffe: macht und/oder herrschaft, zur bedingung hat. Es kann also weder dem individuum als ich noch seinem genossen als unvermögen zugerechnet werden, wenn ihnen die endgültige klärung der streitfragen nicht gelingen will. Die prämisse des ontologischen arguments, dass es eine macht an sich und/oder eine herrschaft an sich gäbe, ist im relationalen argument nicht verfügbar(01), auch dann nicht, wenn theoretische modelle konstruiert werden können, die in der form eines idealtypus die funktion der ontologischen prämisse zu erfüllen scheinen(02).
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(01)
die prämisse des ontologischen argument erscheint verführerisch einfach, weil im begriff: das sein, alle die bedinungen versammelt sein müssen, die als merkmale im erscheinenden seienden ausgewiesen werden können. In seinem forum internum kann das individuum als ich den begriff: das sein, in seiner abgeschlossenen vollendung denken, aber der gedanke, gedacht im forum internum, ist, gehändelt auf dem forum publicum, ein phänomen, den bedingungen des raumes und der zeit unterliegend; es ist ein phänomen, das als begriff erscheint.
(02)
es ist möglich, die macht- und die herrschaftsphänomene zu klassifizieren, die definitionen so auszugestalten, dass die klassen dem ideal der macht oder der herrschaft gleichkommen(*1), aber unter den bedingungen von raum und zeit bleibt ein rest, der jede angestrebte eindeutigkeit trübt, trübungen, die nur pragmatisch bereinigt werden, neue trübungen schaffend.
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(*1)   argument: //==>2.51.07.       (b)<==//
(c)
strikt muss die unterscheidung: begriff oder phänomen,(01) beachtet werden. Wenn über die phänomene und/oder die begriffe der macht und/oder der herrschaft ein rationaler diskurs möglich sein soll, dann muss, d'accord mit der logik, das, was auf der argumentebene der begriffe verhandelt werden kann, ein widerspruch, und das, was auf der argumentebene der phänomene disputiert wird, raum und zeit unterworfen, ein gegensatz sein. Ob ein bestimmtes phänomen, z.b.die handlung eines beamten oder die eines diktators als macht, respektive herrschaft bestimmt erkannt ist, das wird in einer entscheidung des individuums als ich mit den begriffen: herrschaft oder macht, festgelegt. Einerseits sind die begriffe strikt zu behaupten, mit der das phänomenale geschehen unterschieden wird, andererseits ist aber die phänomenologie ebenso strikt zu behaupten, in der die begriffe: macht und/oder herrschaft, real in ihrer vielfalt erscheinen. Folglich ist auf dem forum publicum, unter den bedingungen von raum und zeit, ein abschliessendes urteil über die phänomene, sowohl als herrschaft als auch als macht erscheinend, nicht möglich, es sei, raum und zeit sind aufgehoben, aber das wäre absurd(02).
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(01)
argument: //==>2.21.06, und //==>INDEX der argumente, stichwort: begriff/phänomen.
(02)
es ist etwas anderes, wenn das individuum als ich und sein genosse im praktischen verkehr miteinander sich darauf verständigen, das eine phänomen als eine form der machtbeziehung anzusehen, ein anderes phänomen als eine form der herrschaft. Mit diesen festlegungen können sie rational operieren, allein das, was sie über das phänomen prädizieren, das kann in einer anderen perspektive auch als ganz anders betrachtet werden. Das hat mit beliebigkeit nichts zu tun, weil das argument der perspektive ein neues argument ist, mit dem eine andere situation geschaffen wird.        (c)<==//
(d)
die phänomene sind das, was sie sind, in ihnen erscheinen die macht und die herrschaft als amalgamiert und sind, so scheint es, nicht unterscheidbar. Das, was für die einschlägigen phänomene gelten muss, das kann für den begriff nicht gelten, dessen funktion die unterscheidung der phänomene im schema der bejahung/verneinung eines merkmals ist. Mit der zuordnung eines merkmals in der form eines bejahenden urteils ist festgelegt, dass das prädikat auch dem subjekt zukommt, alles andere, über das nichts prädiziert werden kann, scheidet aus. Folglich kann das, was als herrschaft prädiziert wird, nur eine form der herrschaft sein und alle formen der nicht_herrschaft scheiden, weil nichts prädizierbar ist, aus; so auch, wenn etwas als macht prädiziert wird, dessen verneinung nur die nicht_macht sein kann. Es ist aber unzulässig, aus der verneinung irgendeine prädikation ableiten zu wollen. Diese schlüsse sind dann unzulässig, wenn die nicht_herrschaft als eine form der macht gedeutet wird, respektive die nicht_macht als eine form der herrschaft ausgegeben und behauptet wird. Es ist aber ein teil der erfahrung, dass die phänomene sich nicht im bezirk der logischen geltung der begriffe einsperren lassen, ein problem, das pragmatisch mit hilfskonstruktionen kompensiert wird. Diese hilfskonstruktionen können dann zweckmässig sein, wenn die phänomene der macht und/oder der herrschaft, sowohl den aspekt der herrschaft als auch den aspekt der macht ausweisend, in ihrer gegensätzlichkeit, dialektisch bestimmt, beurteilt werden. Die funktion der begriffe bleibt unberührt, aber die phänomene fügen sich nicht, weil in der perspektive des individuums als ich: A, ein anderer begriff der macht und/oder der herrschaft gültig ist als in der perspektive des genossen: B, jeder begriff vom genossen und dem individuum als ich autonom im forum internum gedacht(01).
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(01)
die gegensätzlichkeit der phänomene: macht und herrschaft, ist in ihrer dialektik im schema des trialektischen modus darstellbar(*1). In ihrer wechselseitigen relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, sind das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, mit den phänomenen der macht und der herrschaft konfrontiert, phänomene, die sie mit ihren begriffen: macht und herrschaft, voneinander unterscheiden. Das, was als ein mit sich selbst identisches schema erscheint(*2):
graphik: 205a

, das sind in der perspektive der analyse zwei unterscheidbare schemata:
graphik: 205b                                                           und 205c

, die in der wechselseitigen relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, ihr verknüpfendes moment haben, aber, obgleich die phänomene mit sich identisch sind, können das individuum als ich: A, oder sein genosse:_B, nur mit ihren begriffen operieren, die, auf dem forum publicum streitig gefallen, phänomene sind, die der dialektik der begriffe ebenso unterliegen wie die vertrauten phänomene der macht und/oder herrschaft selbst. Für das individuum als ich: A, sind die begriffe: macht und herrschaft, die der genosse: B, denkt, ebenso ein blosses phänomen, wie für den genossen:_B, die begriffe: herrschaft und macht, ein phänomen sein müssen, die das individuum als ich:_A, denkt. Einerseits ist das streitig gefallene phänomen mit sich identisch, anderseits können die begriffe: macht und herrschaft, mit denen das individuum als ich: A, und sein genosse: B, das phänomen unterscheidend beurteilen, nicht identisch sein und die gleichheit ist nur in einem definierten bereich gesichert(*3).
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(*1)    argument: //==>2.52.10.
(*2)

aus dem argument: 2.42.01/(d), wird die graphik: 203a, übernommen und in seiner präsentation angepasst wiederholt(+1).
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(+1) argument: //==>2.82.08.


(*3)

die schemata der graphiken: 205b und 205c, in ihrer verknüpfung wiederholt(+1). Der dicke strich markiert die differenz auf dem forum publicum:
graphik: 205d
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(+1)   aus dem argument: 2.42.01/(d), wird die graphik: 203d, mit den erforderlichen anpassungen wiederholt.       (d)<==//
(e)
das fundament der begriffe: macht oder herrschaft, ist die relation: individuum_als_ich:<==>genosse. Mit dieser behauptung ist festgelegt, dass jede andere relation, die das individuum als ich und sein genosse zu den dingen der welt setzen können, entweder eine einseitige relation: a==>b, oder eine abhängige relation: a<==|==>b, sein muss(01). Damit ist ausgeschlossen, dass eine relation, die nicht_wechselseitig ist, eine macht- oder eine herrschaftsbeziehung zum gegenstand haben kann(02). Die begriffe: macht und herrschaft, weisen als konstitutives merkmal sowohl das individuum als ich aus, als auch den genossen(03).
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(01)    //==>INDEX der argumente, stichwort: relation.
(02)
so wird gleichwohl sprachlich lax geredet. Gebräuchlich ist der satz: A beherrscht sein handwerk, und der satz: die bank ist im markt mächtig. Die sätze formulieren ein logisches urteil und dieses urteil ist falsch, weil die kopula unzulässig ist(*1). Es ist ein anderer fall, wenn die sätze so formuliert werden: A ist ein virtuose in seinem handwerk, oder: die bank dominiert die geschäfte im markt. Das sind aussagen, jede aussage für sich, die sinnvoll sind, sei's in der form eines bejahenden oder verneinenden logischen urteils; denn in der form der relation ist die differenz benannt, die die relationierten momente voneinander unterscheidet.
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(*1)
in der perspektive der methoden fixieren die sätze, formal korrekt oder nicht, analogien, die als plausibel angesehen werden. Man versteht es schon, wenn gesagt wird, dass jemand sein handwerk beherrsche, ebenso, wenn macht einer bank zugeordnet wird. Es ist die verwendete terminologie in sematisch falscher verknüpfung, die die missverständnisse schafft(+1).
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(+1)
es ist üblich, die natur mit der macht per analogie zu verknüpfen. Das ist falsch, richtig ist die verknüpfung: natur und kraft. Besondere manuelle fertigkeiten sind momente des handwerks, über das das individuum als ich: A, mehr oder weniger geschickt verfügt.
(03)    argument: //==>2.52.06.       (e)<==//
(f)
die begriffe: macht oder herrschaft, sind relationsbegriffe, ihre einordnung als klassenbegriff ist ausgeschlossen(01). Diese zuordnung impliziert die feststellung, dass die begriffe: macht und herrschaft, zueinander nicht als logische verneinung des jeweils anderen begriffs bestimmt sind. Das, was entweder als begriff der macht oder als begriff der herrschaft bestimmt ist, das schliesst im horizont des ausgeschlossenen anderen das jeweils ausgeschlossene mit ein. Von macht kann nur dann sinnvoll gesprochen werden, wenn die rede von der bestimmten macht eingebettet ist im horizont der ausgeschlossenen herrschaft, nicht anders von der herrschaft(02). Von dem, was in der form einer logischen verneinung erscheint, kann immer etwas prädiziert werden. Diese prädikationen sind in den perspektiven des individuums als ich oder seines genossen festgelegt, jede perspektive für sich.
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(01)    argument: //==>2.22.38, und //==>INDEX der argumente, stichwort: klassifikation.
(02)
eine beobachtung, die eigentlich verwundern sollte; denn kein diktator, sich mächtig wähnend, unterlässt es, von seiner "herrschaft" zu reden, obgleich er präzis weiss, dass er nur auf grund der ihm zugeflossenen macht, aus welcher ursache auch immer, in den grenzen seiner verfügbaren machtmittel agieren kann. Auch sollte die beobachtung verstörend sein, dass die legitime herrschaft eines beamten nur dann effizient sein kann, wenn diese herrschaft mit einschlägiger macht verknüpft ist(*1).
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(*1)
jeder staat, formal als demokratie ausgewiesen, ist mit dem problem konfrontiert, dass der in der verfassung definierte herrschaftsanspruch der staatsorgane nicht immer mit den erforderlichen machtmitteln der gesellschaft ausgestattet ist. Die klagen über den "schwachen staat" sind spiegelbildlich den klagen über den "übermächtigen staat" reziprok gleich.       (f)<==//
(g)      argument: //==>2.52.07.       (g)<==//
(h)
die begriffe der ethik und/oder der moral sind weder für den begriff: macht, konstitutiv, noch für den begriff: herrschaft, gleichwohl werden die mit den begriffen der macht und/oder der herrschaft unterschiedenen phänomene, mit sich identisch, zugleich auch mit den begriffen der moral und der ethik beurteilt(01). In der tradition ist es üblich, mit den termini: macht an sich und herrschaft an sich, die diskurse über herrschaft und macht zu bestreiten, klammheimlich unterstellend, dass den im streit stehenden phänomenen auch gewisse ethische eigenschaften zukommen müssen(02). Das faktum ist zur kenntnis zu nehmen, aber es sollte nicht übersehen werden, dass die anstrengungen, der macht und der herrschaft einen ethischen mantel umzuhängen, versuche sind, den eigenen anspruch auf herrschaft und/oder macht kaschierend zu behaupten. Für den rationalen diskurs ist es daher unabdingbar, auf der argumentebene der analyse, die struktur der macht- und/oder herrschaftphänomene strikt von der moralischen bewertung dieser phänomene zu trennen. Diese trennung ist aber auf der argumentebene der reflektierende synthese nicht möglich, weil die behaupteten verknüpfungen zwischen den dingen der welt ihren grund nicht in der sache haben, wohl aber in den interessen, die das individuum als ich verfolgt, legitim/legal oder auch nicht.
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(01)
das ist der kern des problems, wenn das werk Nicoló Machiavelli's, pars pro toto, in der perspektive der geschichte bewertet werden soll. In der perspektive der analyse ist es möglich, die bestimmenden momente einer sozialen wirklichkeit eindeutig voneinander zu trennen und für sich zu beschreiben, in der reflektierenden synthese aber werden die analytisch getrennten momenten miteinander kombinierend verknüpft, richtig oder falsch, und diese verknüpfungen können kein teil der vorangegangenen analyse gewesen sein. Die urteile der reflektierenden synthese und der trennenden analyse sind also präzis unterscheidbar, auch dann, wenn sie, sich wechselseitig ausschliessend, als ein ganzes präsentiert werden können. Wer Machiavelli in den diskursen um macht und herrschaft als anwalt des bösen beschuldigt oder als mahner einer geordneten republik einführt, der muss die gründe für seine einschätzung klar darlegen und dem urteil aller anheimstellen, die am diskurs beteiligt sind.
(02)
im horizont des ontologischen arguments ist die trennung der einschlägigen begriffe nicht eindeutig möglich, weil im begriff: das sein, alles gefasst sein muss, das in den daseienden weltdingen als merkmal erfahren werden kann. Die trennung der einschlägigen begriffe ist im horizont des relationalen arguments eindeutig, weil die trennung der einschlägigen begriffe in ihrer setzung durch das individuum als ich eindeutig fixiert ist. Mit der verortung des problems in der person des individuums als ich ist die zuordnung der verantwortung für bestimmte resultate der reflektierenden synthese eindeutig klargelegt.       (h)<==//
(i)
das urteilende individuum als ich ist verantwortlich, wenn eine soziale beziehung als macht mit den begriffen: gut/böse, unterschieden, oder eine soziale beziehung als herrschaft mit der unterscheidung: richtig/falsch, beurteilt wird. Der grund, warum ein bestimmtes phänomen der macht gut/böse sein soll, oder ein bestimmtes phänomen der herrschaft als richtig/falsch klassifiziert wird, ist nicht in dem jeweils bestimmten phänomenen verortet, sondern in den maximen der moral und den bedingungen der logik, die das individuum als ich als für sich bindend akzeptiert hat. Es kann daher kein widerspruch sein, wenn eine bestimmte handlung, ausgewiesen als konkretisierung der macht und/oder der herrschaft, einmal als gut(=richtig), respektive böse(=falsch), ein andermal böse(=falsch), respektive als gut(=richtig) beurteilt und so auch gehändelt wird. Die geste der macht ist das, was sie ist, nicht anders die in einem bescheid der behörde sedimentierte herrschaftsgeste des beamten. Aber das, was einerseits als ein factum der vergangenheit, fixiert in einem dokument der historia, auf dauer festgelegt erscheint, also eindeutig geklärt ist, das wird in jedem moment der gelebten gegenwart, wenn's gewollt ist, als zu klärendes problem neu festzulegen sein und das müssen das individuum als ich und sein genosse immer wieder neu entscheiden, jeder für sich.        (i)<==//
(j)
das blendende gemälde einer herrschaftsfreien ordnung dürfte als ausgepinselte illusion so neu oder alt sein wie die gattung: mensch, überhaupt existiert hat und existieren wird. Als projektion in die zukunft ist diese illusion ein plausibler reflex auf die erfahrungen, die das individuum als ich und sein genosse machen, jeder für sich im moment seiner gelebten gegenwart, eingeschlossen alle erinnerten facta der vergangenheit. Der traum der herrschaftsfreien ordnung(01) ist ein reflex, der die strukturen unberührt lässt, deren folge der reflex ist. Das, was das ziel eines rational geführten diskurses über die phänomene der macht und der herrschaft ist, das ist die einsicht in eine struktur sozialer beziehungen, die die bedingung dieser sozialen beziehung ist, in der aber das individuum als ich und sein genosse autonom sind, diese struktur in jedem moment ihrer gelebten gegenwart zu gestalten. Weder ist die macht das schlechthin böse, noch kann die herrschaft die verheissung des guten sein. Die macht wird als böse erscheinen, wenn das individuum als ich sich selbst vergisst, die herrschaft kann als segen erscheinen, wenn das individuum als ich den genossen als der_andere wertschätzt.
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(01)
es ist anzumerken, dass die utopien einer von macht und herrschaft losgelösten ordnung begrenzt auf die formen der herrschaft formuliert werden. Das, was von jedem zwang frei sein soll, das wird in den formen einer neugeordneten herrschaft vorgestellt, die eingrenzenden faktischen machtverhältnisse bleiben weitgehend unberührt. Das ist der sinn der redeweise, dass nach jeder erfolgreichen revolution die alten herrschaften gegangen sind, die herrschaft aber geblieben sei(*1).
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(*1) argument: //==>2.52.14.        (j)<==//
(k)
das bessere sich vorzustellen und als das wirkliche zu wünschen, das kann nicht das böse sein, aber diese vorstellung kann zum schlechthin bösen erklärt werden, wenn der eine mit dem anderen im konflikt liegt(01). Die forderung an das individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich, ist also dringlich, einerseits die struktur der macht- und herrschaftsbeziehungen zu bestimmen, um sie für das zusammenleben in gemeinschaften und gesellschaften zum nutzen aller, die es betrifft, dienlich zu machen. Das individuum als ich und sein genosse müssen in der gemeinschaft, jeder für sich, die strukturen des zusammenlebens schaffen, die allen, die es betrifft, offen sind, den selbst gesetzten zweck zu verfolgen, ohne den jeweils anderen nicht zu belasten. Dieses ziel ist möglich, wenn die erforderlichen strukturen real gewollt werden, die den austausch der benötigten weltdinge ohne friktionen für jedermann real zulassen. Wenn das ziel für alle, die es betrifft, real erreichbar ist, dann werden die traditionalen vorstellungen von macht und herrschaft ihren schrecken verloren haben, aber das individuum als ich und sein genosse werden nicht davon absehen können, die gefundenen strukturen zu pflegen und, den neuen bedürfnissen angepasst, zu entwickeln.
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(01)   argument: //==>2.82.06.        (k)<==//
(text/1.3.12b)<==//


2.52.02

die phänomene der macht und/oder der herrschaft sind heftig umstrittene objekte des interesses - damals wie heute. Es ist brauch, die resultate dieser kämpfe in den theorien über herrschaft und macht zusammenzufassen, analyse und reflexion miteinander verknüpfend(a). Die historia dieser theorien ist in den archiven und bibliotheken der welt dokumentiert(b), aber, und dieser einwand sollte nicht überlesen werden, die dokumente dieser historia sind selbst das objekt einer geschichtsschreibung, in der das interpretierend geltend gemacht wird, was die menschen in ihrer historia über die phänomene der macht und der herrschaft gedacht haben und denken, hier und jetzt(c). Die perspektive der historiker soll dem historiker überlassen bleiben(d), in der perspektive des philosophen überliefert die geschichtsschreibung der herrschaft und der macht spezifische facetten ubiquitärer phänomene, deren strukturen simple antworten ausschliessen, antworten aber, deren jederman sich gemäss seines zwecks, also parteiisch, bedient(e). Die involvierten weltdinge sind händelbar, wenn die prämissen der theorien beachtet werden; denn keine theorie kann, wenn sie jenseits ihrer leistungsfähigkeit beansprucht wird, logisch zwingend die letzten weisheiten als rational ausweisen, prophezeit in absoluter gewissheit, aber einzelne aspekte, zentral für die beurteilung der herrschafts- und machtphänomene, können mit einer theorie zu einem bild komponiert werden, das eine impression von den phänomenen gibt, mit denen das individuum als ich und sein genosse in ihrer welt rational verfahren müssen, wenn sie sich in der existenz halten wollen. Die macht und die herrschaft als solche abschaffen zu wollen ist eine illusion(f), aber es muss möglich sein, herrschaft und macht in ihren wirkungen soweit zu begrenzen, dass sie als bedingungen der existenz das soziale leben des individuums als ich mit seinem genossen befördern; denn die meinung ist falsch, dass macht oder herrschaft an sich gut/böse seien, aber die formen der herrschaft und der macht werden, jede form für sich, als gut und/oder böse wahrgenommen(g). Die phänomenologie dieser theorien, einschliesslich ihrer gegenstände, ist ein eigenes projekt(h).
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(a)
die unterscheidung: begriff oder theorie, ist strikt zu beachten. Als phänomene sind die begriffe: macht und herrschaft, jeder begriff für sich, konstitutive elemente der bestimmten macht- und/oder herrschaftstheorien(01). Die präzis bestimmten begriffe: macht oder herrschaft, sind das fundament jeder theorie, die phänomene: macht und/oder herrschaft, als elemente der theorie ausweisend. Der abgrenzende begriff, gedacht im forum internum, muss ein ganzes sein, die theorie, gehändelt auf dem form publicum, kann als ein ganzes in seinen teilen erscheinen, aber die teile sind als theorie nicht das ganze. In den einschlägigen phänomenen sind die theorien der macht und/oder herrschaft zwar ein moment der phänomene, aber mehr als ihre funktion, mittel der erkenntnis zu sein, können die theorien nicht erfüllen(02).
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(01)
klarstellung. Die begriffe: macht oder herrschaft,(*1) oder der begriff: theorie,(*2) markieren als begriffe zueinander einen widerspruch, als phänomene in raum und zeit können diese begriffe, bezeichnet mit den termini: "macht, herrschaft und theorie" zueinander nur gegensätze sein. Es ist also strikt zu beachten, auf welcher argumentebene disputiert wird. Die ausschliessende unterscheidung als widerspruch auf der argumentebene der begriffe ist strikt, variabel, aber keinesfalls beliebig, sind die abgrenzungen der gegensätze auf der argumentebene der phänomene, weltdinge, die anlässe zum streit sind.
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(*1) argumente: //==>2.52.04 und 2.52.05.
(*2) die definition meines theoriebegriffs ist traditional.
(02)
als theorie sind die von mir vorgelegten analysen der macht- und herrschaftsphänome, einschliesslich der reflexionen, ein mittel zum zweck, nicht mehr, aber auch nicht weniger.       (a)<==//
(b)
versammelt in den archiven und bibliotheken sind die dokumente der historia weltdinge, die von zeit zu zeit aus diversen anlässen immer wieder neu in anderer ordnung gedeutet werden. Es sollte unstreitig sein, dass im 21.jahrhundert über die phänomene der macht und der herrschaft anders gedacht wird, als es in der epoche der antike(=Aristoteles)(01) oder in der epoche der renaissance(=Machiavelli)(02) üblich gewesen war. Es sollte aber beobachtet werden, das es unzulässig ist, aus diesem faktum den schluss ableiten zu wollen, dass die erfahrungen der alten, sedimentiert in den dokumenten der historia, besser/schlechter gewesen waren als die mit technischer raffinesse proponierten weisheiten der zeitgenossen von heute, auch schon sedimentiert in den dokumenten der historia. Zulässig ist allein die frage, ob das wissen der alten den erfordernissen der gegenwart noch angemessen sein kann(03). Als muster der kritik dürfte das wissen der alten über die phänomene der macht und/oder der herrschaft auch heute noch brauchbar sein.
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(01)
für Aristoteles waren macht und herrschaft ein faktum gewesen; es wurde akzeptiert, weil anderes nicht vorstellbar gewesen war(*1). Zwischen der herrschaft und der macht wurde expressis verbis nicht differenziert, es sollte aber nicht verkannt werden, dass gleichwohl in der frage nach der gerechtigkeit und der guten ordnung ein gefühl für die differenz lebendig gewesen war.
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(*1)
ohne die akzeptierung der macht als faktum ist die beobachtung nicht nachvollziehbar, dass die phänomene der sklaverei, die basis der antiken ökonomie, nicht in frage gestellt worden sind.
(02)
Machiavelli hatte ausdrücklich nicht zwischen der macht als solcher und der herrschaft unterschieden. Die aufgabe des fürsten, also seine pflicht, war es zu herrschen, und dieser pflicht konnte der fürst nur dann nachkommen, wenn er, seine aufgabe erfüllend, die verfügbaren machtmittel gebrauchte(*1).
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(*1)
die vermengung von herrschaft und macht demonstrierte Machiavelli mit der historischen figur des Cäsare Borgia.
(03)
in der moderne ist gefordert, dass das individuum als ich und sein genosse ihr handeln an der maxime der effizienz ausrichten. Diese bedingung setzt eine präzise unterscheidung von macht und herrschaft voraus. Mit seinen definitionen der macht und der herrschaft hatte Max Weber auf die anforderungen seiner zeit reagiert(*1).
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(*1) argument: //==>2.52.06.       (b)<==//
(c)
die unterscheidung: geschichte oder historia, sollte strikt beachtet werden. Das eine ist die aufgabe, die dokumente der historia, das sind die sedimentierten facta der vergangenheit, in ihrem vorhandensein zu sichern, um sie der erinnerung als zitat verfügbar zu halten, das andere sind die deutungen der vorliegenden dokumente der historia im moment der gelebten gegenwart, die das individuum als ich und sein genosse unternehmen, wenn sie die erinnerten facta der vergangenheit, sedimentiert in den dokumenten der historia, als momente ihrer existenz in das eigene handeln einbinden. In dieser perspektive ist meine darstellung der phänomene der macht und der herrschaft, unterschieden mit den begriffen: macht oder herrschaft, als geschichtsschreibung zu verstehen, nicht als historia. Auf die dokumente der historia greife Ich zurück, aber in der übernahme dieser weltdinge interpretiere Ich diese, mit meiner deutung neue zusammenhänge schaffend. Die meinung, dass mit dieser unterscheidung eine nicht ausgewiesene rangordnung von historia und geschichtsschreibung etabliert werde, ist zwar plausibel, aber diese meinung ist falsch, weil die historia einerseits und die geschichtsschreibung andererseits eigenständige perspektiven in der welterfahrung sind, mit denen das individuum als ich und sein genosse ihre interessen markieren, markierungen, die in einer rangordnung unterschiedlich bewertet sein können.        (c)<==//
(d)
die historia der macht- und herrschaftstheorien ist ein problemfeld sui generis. Zwar kann diesen theorien viel material für die beurteilung der macht- und herrschaftsphänomene entnommen werden(01), aber die darstellung der historischen abfolge der meinungen über diese phänomene unterliegt einem anderen erkenntnisinteresse als dem, das Ich mit meiner arbeit verfolge. Ich werde daher die historia der macht- und/oder herrschaftstheorien beiseite legen.
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(01)   in einer historischen arbeit wäre nun die einschlägige bibliographie angezeigt ... .        (d)<==//
(e)
mein tableau der macht- und herrschaftsphänome ist rhapsodisch, nicht systematisch(01). Das gesetzte prinzip jeder theorie fordert für seine form die systematik der struktur seiner elemente ein, Ich aber fokussiere mein interesse an den macht- und herrschaftsphänomen nicht auf die struktur einer möglichen theorie, sondern auf die einschlägigen gegenstände, die als elemente jeder macht- und/oder herrschaftstheorie den korpus der theorie ausmachen. Es sind also die jeweils interessierenden phänomene, die mal mehr, mal weniger akzentuiert, in den theorien eingeordnet werden können.
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(01)
das tableau der macht- und herrschaftsphänomene ist bunt gemischt und eine eindeutige abgrenzung ist nicht möglich(*1). Die perspektiven auf die vielfalt der phänomene können das individuum als ich und sein genosse breit fächern. Eine gewichtige perspektive ist der blick auf die soziale beziehung des individuums als ich mit seinem genossen(*2), die unter dem terminus: herr/knecht-dialektik,(*3) in der tradition mit vielfältigen auflösungen konnotiert ist. Der fixpunkt in diesen debatten ist die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, eine relation, die in den partialtheorien mit plausiblen erklärungen erörtert wird, die sich aber als sperrig zeigen, in einer allgemeinen theorie eingebunden zu werden. Ein besonderer aspekt dieser perspektive ist die frage nach dem zugang zum machthaber(*4). Eine andere gewichtige perspektive wird mit der frage markiert, ob die macht ein von der natur determiniertes phänomen sei, dem das individuum als ich und sein genosse sich zu unterwerfen haben(*5). Auch die frage, ob das glück ein gewichtiges moment des machtphänomens sein kann, ist in erwägung zu ziehen(*6). In der tradition sind die macht und die herrschaft als phänomene immer bestimmten wertungen unterworfen worden(*7). Diese wertungen folgten einer behauptenden unterscheidung von herrschaft und macht mit der tendenz, macht durch herrschaft zu begrenzen. Die herrschaft wird als ein aliud angesehen und die bestimmten formen der herrschaft sollen die macht in ihrer wirkung begrenzen. Für die begründung der machteingrenzenden herrschaft wurden eigenständige lösungen formuliert, deren zweck eindeutig bestimmt war, deren erreichte wirkungen das erhoffte aber nicht einlösen können(*8).
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(*1)  argument: //==>2.53.01.
(*2)  argument: //==>2.52.03.
(*3)  argument: //==>2.53.03.
(*4)  argument: //==>2.53.23.
(*5)  argument: //==>2.53.08.
(*6)  argument: //==>2.53.09.
(*7)  argument: //==>2.53.29.
(*8)  argument: //==>2.53.35.      (e)<==//
(f)     argument: //==>2.52.14.       (f)<==//
(g)    argument: //==>2.82.06.       (g)<==//
(h)
meine auswahl bestimmter theorien der macht und/oder der herrschaft(01), mag prima vista willkürlich erscheinen(02), secunda vista aber sollte bedacht werden, dass für die reflexion eines problems nur das relevant sein kann, das faktisch zur kenntnis genommen worden ist. Die literatur zu den phänomen der macht und herrschaft ist unübersehbar geworden(03), die folge ist, dass die zahl der theorien, die tatsächlich von dem autor einer studie über die macht/herrschaft studiert worden sind, immer sehr bescheiden ausfallen dürfte, zumal nur das in den blick fallen kann, das gerade auf dem markt gängig ist - damals ebenso wie heute(04). Jede perspektive auf die phänomene der macht und herrschaft ist beschränkt, einerseits durch die konkrete situation im moment der gelebten gegenwart, andererseits durch die bestimmten interessen, die verfolgt werden(05).
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(01)
die grenzsteine für meinen blick auf die phänomene der macht und herrschaft sind vier theorien(*1). Ihre autoren betrachten das problem der macht und der herrschaft in vier perspektiven, die für die beurteilung jedes macht- und herrschaftsphänomens konstitutiv sind. Gerhard Lenski analysiert die phänomene der macht in historisch- systematischer perspektive(*2). Delbert C.Miller diskutiert die methodenfrage, wie die machtphänomene zu operationalisieren seien(*3). John Kenneth Gailbraith versucht mittels einer tafel von 6 faktoren die phänomene der macht in einer theorie zusammenzubinden(*4) und Heinrich Popitz spürt den prozessen der machtentstehung nach(*5). Es kann dahingestellt bleiben, ob mit diesen theorien die phänomene der macht und der herrschaft in der vielfalt ihres erscheinens erfasst werden können, es sind aber zeichen, die den weg weisen können, der gegangen werden muss, wenn über die herrschafts- und machtprobleme diskutiert werden soll.
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(*1)
weitere theorien habe Ich in umfeld der vieljährigen beschäftigung mit dem thema gelesen(+1), aber nachdrücklich beeinflusst hatten sie mein nachdenken über herrschaft und macht nicht. Es entspräche nun dem komment, eine einschlägige liste der eingesehenen literatur zu komponieren. Das werde Ich aber unterlassen, weil zum einen diese liste keine erweiterung meiner argumente sein kann und zum anderen fremde federn meine argumente zwar aufhübschen könnten, diese aber nicht verbessern(+2).
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(+1)
auffällig ist, dass die studien zumeist zwischen der macht einerseits und der herrschaft andererseits differenzieren. Das ist in der perspektive der analyse sinnvoll, weil das, was als herrschaft erfahren wird, mit dem staat und den institutionen des staates korreliert ist, die macht aber als ein problem der gesellschaft eingeordnet wird. In analytischer perspektive ist die wechselseitige ausblendung der macht- und herrschaftsphänomene methodisch nachvollziehbar, die wechselseitige ausgrenzung ist aber in der perspektive der reflexion unzulässig. Die trennung der perspektiven und ihre unterscheidbare funktion wird von den autoren aber in der regel missachtet und der leser legt die studie frustiert beiseite, um doch das eine oder andere brauchbare resultat al gusto seinerseits zu verwenden.
(+2)
Richter,Ulrich: Der zensurfall der GÖP, 2011-2013. dokument004: /dokumente: 004.21 und 004.24./bibliographie //==>2.93.76.
(*2) argument: //==>2.53.04.
(*3) argument: //==>2.53.05.
(*4) argument: //==>2.53.06.
(*5) argument: //==>2.53.07.        (h/01)<==//
(02)
jede auswahl ist willkürlich und in den interessierten kreisen ist das vorurteil mächtig, die vollständigkeit der liste zu fordern, wissenschaftlichkeit vortäuschend, um das eigne nicht_vermögen zu kaschieren. Das ist geschenkt, eine polemik, die, auf der hand liegend, die sache nicht besser machen wird; denn es ist eine binsenweisheit, dass in raum und zeit alles begrenzt ist und die geforderte vollständigkeit nicht eingelöst werden kann. Das in der welt aufgehäufte wissen ist als ganzes nicht überschaubar und es soll sich, wie gesagt wird, mit einer exponentielen rate alle 2-5 jahre verdoppeln. Das ist eine sachlage, die vollständigkeit auch in eng definierten bereichen als eine fata morgana ausweist. Dagegen sollte dem faktum mehr beachtung gezollt werden, dass ein argument nur dann als wissen gelten kann, wenn es auf präzis bezeichnete argumente, das können auch wenige sein, gestützt ist. Der korpus der argumente ist überschaubar und das wechselspiel der argumente rational nachprüfbar.       (h/02)<==//
(03)
als beispiel zitiere Ich die literaturliste, die Niklas Luhmann seiner abhandlung über die macht beigefügt hat(*1).
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(*1)   Luhmann,Niklas: Macht. p.139-153./bibliographie //==>2.93.80.        (h/03)<==//
(04)
die historiker sind gegenwärtig emsig bemüht, die verschütteten schätze der vergangenheit dem vergessen zu entziehen - Aristoteles war als der "politologe in der antike" nicht der einzige gewesen, der die phänomene der macht und herrschaft analysiert und reflektiert hatte, allein seinen zeitgenossen war das schicksal zugeteilt geworden, in der historia der rezeption in das vergessen gefallen zu sein. Das, was heute von ihnen noch auffindbar ist, das sind bruchstücke ihrer werke, die wieder gehandelt werden, durchaus vergleichbar den heiligen reliquien(*1). Das, was bleibt, das ist die lücke in der tradition, oft über jahrhunderte andauernd, die in der rezeptionsgeschichte post festum erklärt, aber nicht geschlossen werden kann; denn jede entdeckung eines alten schatzes hat die wirkung von etwas neuem und so sollten die funde des alten auch eingeschätzt werden.
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(*1)
das alter der fundstücke sollte nicht den blick darauf versperren, was der tatsächliche gehalt der aufgefundenen texte ist. Diese texte können mosaiksteine in einer überlieferung sein, die das bekannte bild in nuancen schattieren, aber sie werden es in seiner konstruktion nicht verändern.       (h/04)<==//
(05)
die struktur der macht- und/oder herrschaftsphänomene ist vorgegeben und diesen strukturen passt sich das individuum als ich und sein genosse an, die verfolgten interessen aber sind nicht der gegenstand dieser untersuchung.       (h/05)<==//           (h)<==//
(2.52.01/(a/02))<==//


2.52.03

die phänomene der sozialen beziehungen sind allgegenwärtig(a), aber der begriff: soziale beziehung, ist, so scheint es, allen, die es betrifft, weniger präsent. Der gegenstand des begriffs: soziale beziehung, ist die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B,(b). Diese relation ist dadurch definiert, dass zwei merkmale ausgewiesen sind, die als relationsbegriffe sich wechselseitig ausschliessen(c). Entweder es gilt das merkmal: macht, oder es gilt das merkmal: herrschaft, - tertium non datur. Diese definition der sozialen beziehung scheint mit der erfahrung nicht kompatibel zu sein, aber die einschlägigen einwände sind falsch, wenn in den argumenten die unterscheidung, einerseits der begriff: soziale beziehung, andererseits die phänomene der sozialen beziehungen, nicht in das kalkül einbezogen wird(d). Es kann einerseits plausibel sein, in einer sozialen beziehung die dominanz eines der beiden merkmale zu behaupten, andererseits ist in der erfahrung weder der fall einer machtbeziehung auffindbar, die faktisch durch eine form der herrschaft begrenzt wäre, noch ist der fall einer herrschaftsbeziehung zitierbar, die ohne eine form der macht in dauer existieren könnte. Jede soziale beziehung, die empirisch dokumentiert ist, weist eine gemengelage von macht und herrschaft aus, aber dem, was auf der argumentebene der phänomene als ein faktum wahrgenommen wird, das kann auf der argumentebene der begriffe kein argument sein, mit dem die kategorische unterscheidung: macht oder herrschaft, geschliffen werden könnte. Macht kann als begriff nicht herrschaft sein und herrschaft ist als begriff keine macht(e). In der erfahrung kann es den "machtlosen" nicht geben; denn das individuum, sich als ich begreifend, kann von seiner autonomie nicht absehen und über die autonomie des anderen verfügt kein mächtiger, weil der machtanspruch des sich als mächtig dünkenden individuums, das ein ich sein will, an der nichteinlösbarkeit seines totalitären anspruchs scheitert. Nicht anders der herrscher, der, alle bedingungen der herrschaft erfüllend, mit seinem herrschaftsanspruch die anerkennung durch den anderen als der_andere nicht erlangen kann; denn die geforderte legitimität seines herrschaftsanspruches ist in der autonomie des anderen gegründet, über die der herrscher nicht verfügen kann und anwendung faktischer macht scheidet aus. Das individuum als ich und sein genosse sind mit phänomenen konfrontiert, die sie, die begriffe: herrschaft und macht, als phänomene eingeschlossen, mit den termini: macht und herrschaft, bezeichnen. Die phänomene der herrschaft und/oder der macht können sie gestalten und händeln, wenn sie sich im konsens auf die begriffe: macht oder herrschaft, verständígen, die mit ihren vorstellungen kompatibel sind, die sie unter dem terminus: das_humanum, gemeinsam, jeder für sich, imaginieren.
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(a)
die phänomenologie der sozialen beziehungen ist als ein ganzes in raum und zeit nicht zu überblicken und der versuch, einen index möglicher sozialer beziehungen erschöpfend aufstellen zu wollen, bleibt praktisch ohne greifbares resultat. Auch dann, wenn versucht würde, die phänomenologie auf die sogenannten "wesentlichen" fälle zu beschränken, kann im horizont der masse an einschlägigen phänomenen keine zwingende auswahl geliefert werden. Die forderung, das problem umfassend darzustellen, ist also nicht einlösbar, obgleich der mensch fähig ist, in seinem denken die vielfalt der phänomene in wenigen klassen so zu strukturieren, dass an hand der ausgewählten fälle, typisch für die jeweilige situation, die entscheidenden merkmale benannt werden können, die in jeder sozialen beziehung wirksam sind(01). Das problem, die sozialen beziehungen in ihrem erscheinen zu beschreiben, wird zusätzlich kompliziert, wenn die formen sozialer beziehung einbezogen werden, die, ihrem äusseren erscheinen nach, prima vista nicht als eine soziale beziehung erkennbar sind, secunda vista aber als abgeleitete formen interpretiert werden können. Das sind zum einen die sozialen beziehungen, in denen der genosse real abwesend ist(02), zum anderen sind es die beziehungen, die über die institutionen der gesellschaft vermittelt werden(03).
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(01)
das sind zum einen die vertrauten bilder aus dem weiten umkreis der familie, zum anderen die beziehungen in der arbeitswelt und das gesellschaftliche miteinander, soweit es sich in einer unmittelbaren gemeinschaft ereignet, pars pro toto die erste liebe. D'accord, die genannten möglichkeiten gelten als banal und selbstverständlich, aber weil diese fälle als so selbstverständlich erscheinen, wird weniger über die struktur dieser sozialen beziehungen reflektiert, die phänomene der herrschaft und macht eingeschlossen(*1). Das bedürfnis, ins detail zu gehen, mag als zwingend empfunden werden, aber das ist das feld der spezialuntersuchungen, das hier nur der horizont der arbeit sein kann.
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(*1)
in der einleitungen zur Phänomenologie des Geistes, sein unternehmen vorstellend, notierte Hegel den gedanken, dass die sachen, weil sie so bekannt sind, deshalb noch nicht erkannt seien(+).
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(+1)
das zitat im kontext: "Das Bekannte überhaupt ist darum, weil es bekannt(§1) ist, nicht erkannt(§1). Es ist die gewöhnlichste Selbsttäuschung wie Täuschung anderer, beim Erkennen etwas als bekannt vorauszusetzen"(§2).
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(§1)  die termini sind kursiv gesetzt.
(§2)  Hegel,G.F.W.: Die Phänomenologie des Geistes. p.35./ /bibliographie //==>2.93.81.        (a/01)<==//
(02)
für die situation des real abwesenden genossen ist die figur: Robinson Crusoe, das muster. Zwar kann im moment der gelebten gegenwart der genosse physisch abwesend sein, aber dennoch ist er in der aktiven erinnerung real präsent. Die aus dem schiffsbruch gerettete bibel hatte für Robinson Crusoe die funktion des ausständigen genossen. Eine andere situation ist die des nachlebenden, wenn die soziale beziehung des anderen durch den tod des einen geendet hat, die in der erinnerung des nachlebenden ungebrochen fortdauert(*1). Die imaginierte beziehung mit dem verstorbenen genossen ist zwar eine illusion, deren segensreiche wirkung nicht in frage gestellt werden sollte, aber die wechselseitige relation, die einmal bestanden hatte, ist im strikten sinn des begriffs in die relation: nachlebende<==|==>verstorbene, transformiert worden(*2).
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(*1)
es ist bekannt, dass der nachlebende die durch den tod beendete soziale beziehung so intensiv erleben kann, als ob sie noch real bestünde. Es ist eine frage der perspektive, ob das individuum als ich, das seinen vestorbenen genossen beklagt, die zerbrochene relation denkt, oder ob ein nachlebender genosse den "fall" beurteilt. Die logik der struktur ist das eine, das erleben dieser struktur ist etwas anderes, und diese differenz sollte beachtet werden.
(*2)
die situation ist eine andere, wenn der nachlebende mit einem anderen nachlebenden in der trauer um den verstorbenen in einer sozialen beziehung verbunden ist. Einerseits besteht die soziale beziehung zwischen dem nachlebenden: A, und dem nachlebenden: C, andererseits haben sie, jeder für sich ihre bestimmte relation zum verstorbenen: b, mit dem beide ihre jeweils bestimmte soziale beziehung gehabt hatten, als der genosse: B, noch lebte(+1).
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(+1)  argument: //==>2.24.85.       (a/02)<==//
(03)
diese phänomene werden oft mit dem schnoddrigen spruch kommentiert, der genosse: B, sei mit seiner firma: n, verheiratet. In der relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, kann folglich das moment: "genosse:_B" durch das moment: "firma:_n", ersetzt und so die meinung generiert werden, dass das individuum als ich: A, mit der institution der gesellschaft: "firma:_n" in einer wechselseitigen relation verknüpft sei. Zwar ist der genosse: B, ein teil der firma: n, auch hat das individuum als ich: A, zum genossen: B, eine soziale beziehung, aber diese beziehung ist in der vermittlung durch die institution: "firma:_n", in zwei abhängige relationen aufgespalten, die im moment: "firma:_n", vermittelt sind. Die reale soziale beziehung zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, erscheint in zwei getrennten relationen: A<==|==>firma:_n / firma:_n<==|==>B, geteilt. Die abhängigen relationen des individuums als ich: A, und seines genossen: B, mit der firma: n, sind etwas anderes als die wechselseitige relation: A<==>B,(*1),(*2).
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(*1)
klarstellung. Die abhängigen relationen des individuums als ich und seines genossen zur institution, diese mit sich identisch, können in keinem fall als eine soziale beziehung interpretiert werden, auch dann nicht, wenn das vermittelnde moment: "firma:_n" ausgeblendet wird. Das, was als konflikt zwischen dem genossen: B, und dem individuum als ich: A, real sein kann, das wird als ein konflikt ausgegeben, der als konflikt zwischen dem individuum als ich: A, mit ihrer gemeinsam geteilten firma: n, und/oder als konflikt seines genossen: B, mit ihrer gemeinsam geteilten firma: n, ausgegeben wird, relationen, die, eine soziale beziehung vortäuschend, nicht als soziale beziehung bestehen können. Damit geraten die phänomene der macht und der herrschaft in ein zwielicht, das nur in der analyse der verknüpfungen aufgelöst werden kann.
(*2)    argument: //==>2.24.86.        (a/03)<==//         (a)<==//
(b)
jede form einer sozialen beziehung kann mit der relation: individuum_als_ich<==>genosse, ausgedrückt werden(01). Von einer sozialen beziehung kann nur dann gesprochen werden, wenn zwei individuen, ein ich seiend(02), in einer wechselseitigen relation miteinander verknüpft sind, folglich sind alle anderen relationen, die das individuum als ich oder sein genosse setzten können, als nicht_soziale beziehungen ausgeschlossen, sie mögen sein, was sie sind(03).
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(01)
klarstellung. Die allgemeine form der relation: individuum_als_ich<==>genosse, wird im argument oft durch die spezielle form: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, ersetzt.       (b/01)<==//
(02)
eingeschlossen ist das potential des individuums, ein ich sein zu können oder gewesen zu sein. Im vorgeburtlichen raum und im raum des todes ist die abgrenzung: ich/nicht_ich, im phänomenalen erscheinen nicht immer eindeutig, es sind abgrenzungen, die in den epochen der geschichte unterschiedlich vorgenommen worden sind(*1). Die details dieser historischen abgrenzungen müssen hier nicht erörtert werden. In diesen kontext gehört auch die problematische abgrenzung: tier/mensch,(*2) aber es sollte unstreitig sein, dass dem homo sapiens es nicht verstattet sein kann, mit der kreatur der natur al gusto umzuspringen. Mit dem begriff: mitleiden mit der kreatur der natur, sind bestimmte handlungen des menschen nicht vereinbar(*3), gleichwohl sind es handlungen, die die existenz des menschen als teil seiner gattung sichern(*4).
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(*1)
irgendwo habe Ich gelesen, das die theologen des mittelalters in ihren disputen die frage ventiliert hatten, ob gott einem jungen die seele nach 60 tagen gegeben habe, einem mädchen aber erst nach 120 tagen. Von dieser abgrenzung hatten die theologen, sich klug dünkend, die entscheidung abhängig gemacht, ob die leibesfrucht abgetrieben werden dürfe oder nicht. Die alte debatte hat ihr pendant in den diskussionen evangelikaler zirkel, in denen das argument vertreten wird, dass gott bereits der gewollten leibesfrucht die seele zugesprochen habe, gezeugt im gedanken, einen menschen zeugen zu wollen(+1).
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(+1) über diese meinung kann ernsthaft nicht diskutiert werden, die angemessene antwort liefern aber die kabarettisten ... .
(*2)
in der abgrenzung: mensch/tier, mag es plausible gründe geben, einem schimpansen selbstbewusstsein zuzuschreiben, um aus dem faktum: selbstbewusstsein, auch die rechtsfähigkeit des schimpansen gegenüber dem menschen abzuleiten. Ich denke, dass diese meinung eine frage der perspektive auf das problem ist, und Ich bezweifle, dass diese versuche zweckmässig sein können. Mit diesen debatten werden nur die konturen des begriffs: das ich, eingeebnet, ohne in der sache einen schritt weiter zu kommen. Der wirksamste schutz der kreatur ist der respekt vor der andersheit der kreaturen, aber an diesem respekt fehlt es, wenn das kosten/nutzen_kalkül die maxime des ökonomischen denkens ist.
(*3)
die gesetzgebung zum tierschutz soll diesem gedanken rechnung tragen. Dem homo sapiens ist mehr möglich, als er in seinem eigennutz zu leisten bereit ist.
(*4)
es ist auf die relativität des tötungsverbots zu verweisen(+1). Das prinzip, dass das leben des einen individuums nur zu lasten des anderen individuums möglich sei, gilt uneingeschränkt in der natur, in der kultur kann dieses prinzip nicht gelten; es ist konsens, dass das prinzip in bezug auf die individuen der eigenen gattung suspendiert ist.
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(+1)  Richter,Ulrich: Leben tötet leben. adm/(29)./bibliographie //==>2.94.76.        (b/02)<==//
(03)
mit einer abhängigen relation, die einseitige relation eingeschlossen, kann per definitionem keine soziale beziehung bezeichnet werden, folglich ist auszuschliessen, die so bezeichneten phänomene mit den begriffen: macht und herrschaft, zu differenzieren. Die aussage: das individuum als ich: A, ist mitglied der partei: c, in der relation: individuum_als_ich:_A<==|==>partei:_c, fixiert, impliziert secunda vista weder eine beziehung, mit der macht ausgedrückt sein kann, noch eine beziehung der herrschaft, obgleich prima vista das individuum als ich: A, als funktionär der partei:_c, eine herrschaft ausübt und/oder als graue eminenz der partei:_c, über macht verfügen kann. Wenn in dieser situation von macht und herrschaft gesprochen wird, dann ist das argument mit der relation zu erweitern: genosse:_B<==|==>partei:_c; denn der genosse: B, ist auch mitglied der partei:_c, und kann zum parteigenossen, das individuum als ich: A, in einer wechselseitigen relationen stehen, in der genau die phänomene zur debatte stehen, die geläufig mit den termini: herrschaft und macht, bezeichnet werden(*1). Das sind aber strikt zu unterscheidende situationen(*2).
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(*1)  argument: //==>2.24.87.
(*2)  die irritationen sind eine folge des laxen sprachgebrauchs.       (b/03)<==//            (b)<==//
(c)     argument: //==>2.52.04.       (c)<==//
(d)     argument: //==>2.52.05.       (d)<==//
(e)
die unterscheidung: macht oder herrschaft, ist in der praxis, wenn mit den phänomenen operiert wird, ein problem, das aber minimiert werden kann, wenn die bedingung der logischen verneinung strikt beachtet wird. Die logische verneinung der macht ist mit dem terminus: nicht_macht, zu bezeichnen, die logische verneinung der herrschaft mit dem terminus: nicht_herrschaft(01). Die regel der logik schliesst aus, dass mit einer position aus dem verneinten auf das geschlossen werden kann, was die definition der macht, respektive der herrschaft sein soll.
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(01)
es ist brauch, die verneinung der macht mit dem terminus: ohnmacht, zu fixieren, die verneinung der herrschaft mit dem terminus: anarchie. Pragmatisch stelle Ich den gebrauch der begriffe: ohnmacht und anarchie, nicht in frage, aber es sind schlichte fehlschlüsse, wenn die verneinung der ohnmacht in eine form der macht umgedichtet, oder aus der verneinung der anarchie eine form der herrschaft abgeleitet wird. Das, was in den phänomen als klar erscheint, das ist logisch nicht als gültiger schluss ausgewiesen.       (e)<==//
(text/1.1.1)<==//


2.52.04

die begriffe: macht oder herrschaft, sind relationsbegriffe. Das, was als macht bestimmt werden soll, das kann nur im horizont denkbarer herrschaft bestimmt sein, nicht anders die herrschaft. Zwar wird von den definitionen der macht oder der herrschaft gesprochen(a), aber das, was, wie man sagt, das spezifische der macht und/oder der herrschaft sein soll, das ist mit einer klassifikatorischen definition nicht festlegbar(b), weil das, was als eine soziale beziehung des individuums als ich zu seinem genossen faktisch erscheint, sowohl eine beziehung der macht als auch eine beziehung der herrschaft ist, differenziert im blick, mit dem das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, die macht als das eine und die herrschaft als das andere wahrnehmen(c). Für sich ist die soziale beziehung des individuums als ich: A, mit seinem genossen: B, ein faktum, ein ding der welt, das in raum und zeit besteht oder nicht_besteht - tertium non datur. Das ist anders, wenn das faktum der sozialen beziehung in einer position behauptet wird(d), und das individuum als ich: A, und sein genosse: B, in ihrer sozialen beziehung mit zwei momenten konfrontiert sind, die sie in ihren relationen fassen, ohne sich den momenten der relationen, jede relation für sich, entziehen zu können(e). Das moment, das die macht sein soll, das kann nur im ausgeschlossenen dritten moment: herrschaft, bestimmt sein, und das, was die herrschaft ist, das ist im ausgeschlossenen dritten moment: macht, bestimmt(f). Konfrontiert mit den dingen der welt: macht und herrschaft, operieren das individuum als ich und sein genosse mit zwei weltdingen, die sie, getrennt in analytischer absicht, unabhängig voneinander bestimmen können, indem sie zwei merkmale geltend machen, die jeweils dem einen ding der welt unter ausschluss des jeweils anderen zugeordnet werden(g). Einerseits ist es das merkmal: faktum sein, das allein für den begriff: macht konstitutiv ist, andererseits ist es das merkmal: legitimität eines anspruchs, das allein für den begriff: herrschaft, konstitutiv sein kann(h). Es gilt, dass die macht entweder existiert, in welcher form auch immer, oder die macht existiert nicht - tertium non datur, das heisst, dass das phänomen der macht dann nicht legitimierbar ist, wenn die behauptung formuliert wird, dass das phänomen der macht existiert - ein blosses faktum(i). Es gilt, dass die herrschaft entweder legitim ist, in welcher form auch immer, oder die herrschaft ist nicht_legitim - tertium non datur, das heisst, dass das phänomen der herrschaft dann als faktische macht präsent wird, wenn die behauptung formuliert ist, dass das phänomen der herrschaft nicht_legitim ist - gleichgültig ob legal oder nicht_legal(j). Mit den merkmalen: faktum und legitimation, ist festgelegt, was die begriffe: macht und herrschaft, als begriffe sind(k), mit denen das individuum als ich und sein genosse, die dinge der welt voneinander unterscheiden können. Als begriffe sind weder macht noch herrschaft gut/böse, gleichwohl die phänomene der macht und der herrschaft den werturteilen nach gut und/oder böse unterliegen(l).
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(a)
aus der menge der definitionen greife Ich allein die definitionen der macht und herrschaft heraus, die Max Weber formuliert hatte(01). Diese definitionen werden dem status der begriffe: macht und herrschaft, relationsbegriffe zu sein, am besten gerecht.
----
(01)   argument: //==>2.52.06.      (a)<==//
(b)
zur unterscheidung: klassifikations-/relationsbegriff, verweise Ich auf meine erläuterungen andernorts(01).
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(01) argument: //==>2.22.38. Und //==> Richter,Ulrich: Der begriff: eigentum. 016:eigentum. Argument: 2.7.047./bibliographie //==>2.93.76.
Und //==>INDEX der argumente, stichworte: klassifikation und relationsbegriff.      (b)<==//
(c)
(01). Die relation: A<==>B,(02) erscheint prima vista in einer simplen konstellation. Mit den momenten: "(A<==>B), begriff:_macht, und begriff:_herrschaft," sind die drei relationen im trialektischen modus fixiert:
1.rel.: (A<==>B)<==|==>begriff:_macht
2.rel.: (A<==>B)<==|==>begriff:_herrschaft
3.rel.: begriff:_macht<==|==>begriff:_herrschaft.
graphik: 208a


 

Die struktur dieser konstellation ist secunda vista komplex, wenn die relation: begriff:_macht<==|==>begriff:_herrschaft, von A und/oder B in den blick genommen und die begriffe: macht und/oder herrschaft, different in abhängigen relationen gefasst werden. Es liegen dann zwei schemata vor, die weder identisch sein können noch gleich sind(03); denn das, was A als macht begreift, das kann B als herrschaft interpretieren, das gilt auch vice versa. Weder A noch B können aus dem einen begriff das zwingend ableiten, was den jeweils anderen begriff bestimmt; denn das, was als macht erscheint, das kann in raum und zeit auch als eine form der herrschaft präsent sein, und das, was herrschaft sein soll, das kann sich auch als blosse entfaltung von macht erweisen(04). Die zwingende doppeldeutigkeit, manifest in den termini: macht und herrschaft, hat ihren grund nicht im unvermögen der beteiligten, sondern der grund ist in der struktur verortet, in der die phänomene der macht und/oder der herrschaft von A oder B erfahren werden(05).
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(01)
das argument greift den gedanken aus dem argument: 2.52.01/(d/01), wiederholend auf und erweitert diesen materiell in einer stilistisch veränderten form.       (c/01)<==//
(02)
die formen der relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, ist aus stilistischen gründen auf die buchstaben: A und B, verkürzt.      (c/02)<==//
(03)
die wiederholung des gedankens in einer graphik.
Differenziert nach: A und B.
graphik: 208b                                                           und 208c


      (c/03)<==//

(04)
methodisch ist das problem mit den klassifikatorischen definitionen der begriffe nicht auflösbar. Der grund ist, dass diese definitionen sowohl von A als auch von B selbstverantwortlich gesetzt werden und folglich können die definitionen, wenn's dem interesse zu pass ist, von B und/oder A in ihrer verbindlichkeit in zweifel gestellt werden.       (c/04)<==//
(05)
die wiederholung des gedankens in einer graphik.
graphik: 208d

  (c/05)<==//           (c)<==//

(d)
die behauptung, dass als faktum eine soziale beziehung zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, in raum und zeit bestehe oder nicht_bestehe, ist, für sich betrachtet, banal, aber es ist in keinem fall gleichgültig, wie über diese behauptung miteinander/gegeneinander gestritten wird; denn die soziale beziehung, ein blosses phänomen, ist als faktum etwas anderes als das argument, mit dem der streit von allen, die es betrifft, ausgefochten wird. Der streit um die richtigkeit/falschheit des arguments ist auf der argumentebene des arguments zu führen und kann auf der argumentebene des faktums nicht geführt werden.      (d)<==//
(e)
es kann, mit verweis auf die phänomene, eingewandt werden, dass eine soziale beziehung mehr ist als eine blosse macht/herrschafts- relation, zitiert sei als beispiel die klassische liebesbeziehung in ihrem romantischen outfit. D'accord, aber wenn eine solche beziehung analysiert wird, die filmindustrie hat anschauungsmaterial in hinreichender menge geliefert, dann zeigt sich unter der glänzenden oberfläche der histoire l'amour die fratze von gier nach macht und die lüge der konventionen, maskiert als herrschaft. Jede soziale beziehung hat einen materiellen kern, mit dem als kristalisationskern das bild der beziehung fixiert ist, die konstanten aber sind macht und herrschaft in ihren formen.       (e)<==//
(f)      //==>anmerkung: (c).      (f)<==//
(g)
auf der argumentebene der analyse folgt das operieren mit zwei unterscheidbaren merkmalen dem geläufigen verfahren der definition eines klassenbegriffs. Das ist auf der argumentebene der synthese, wenn das analytisch getrennte miteinander verknüpft wird, nur eingeschränkt gültig, weil die festlegung eines merkmals, entweder die eigenschaft: faktum sein, oder die eigenschaft: legitim sein, bestimmt nur im horizont des jeweils ausgeschlossenen anderen merkmals gültig erfolgen kann.       (g)<==//
(h)
die unabdingbare trennung, einerseits das faktum, andererseits das erfordernis der legitimität, scheint die meinung zu begünstigen, es lägen besonders strikte definitionen eines klassenbegriffs vor. Zwar können auf der argumentebene der analyse die relationsbegriffe in der funktion von klassenbegriffen instrumentalisiert werden, aber mit dieser verfahrensweise kann immer nur ein bestimmter aspekt des problems erfasst werden; denn die zuordnung eines merkmals zu einem klassenbegriff erfolgt immer in der form einer setzung, die unabhängig sein kann von jedem anderen möglichen erfahrungsbereich. Als ein simples beispiel seien die berühmten gurken der EU-richtlinien zitiert. Die einteilung der gurken in klassen kann nach der herkunft erfolgen, nach der grösse/gewicht, eventuell nach dem grad der krümmung, schliesslich auch nach dem preis, der erwartet wird. Als resultat der ordnenden einteilungen werden eine reihe von kisten dastehen, alle mit dem etikett der definierten klasse versehen, und das problem wird sein, in welche kiste die gurke in der hand, gezogen in Deutschland, mittleren gewichts, phantastisch gekrümmt und zu dem preis, den der ökobauer erwartet. Der produzent der gurke, respektive der potentielle verbraucher werden vermutlich unter hintanstellung aller anderen kriterien die gurke physisch nur in einer kiste abgelegen und auffinden können. Analog werden auch die phänomene der herrschaft und der macht sortiert(01), aber die gefundenen einteilungen werden dem problem nicht angemessen sein, wenn das individuum als ich und sein genosse mit den folgen von macht und herrschaft konfrontiert sind.
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(01)
diesen zweck verfolgen die einschlägigen systematiken der macht- und herrschaftstheorien. Die systematiken können, nicht bestritten, nützlich sein, aber sie sind nicht die zureichende erklärung des aufgeworfenen problems(*1).
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(*1) argumente: //==>2.53.02 bis 2.53.39.       (h)<==//


(i)

die phänomene der macht, jedes phänomen für sich, sind durch ihre faktizität als macht ausgewiesen(01). Was dann noch bleibt, das sind die verfahren, mit der vielfalt der phänomene ordnend umzugehen. Als faktum sind die phänomene der macht nicht legitimierbar, weil sie
nur das sein können, was sie sind. Wer seinen genossen zwingen kann, etwas zu tun, das dieser, wenn er's anders könnte, nicht tun will, der wird die mittel zur machtausübung anwenden, wenn er über die machtmittel verfügen kann - jede form der legitimierung ist dann redundant und muss als begründung ausscheiden(02). Jeder versuch, macht in irgendeiner form rechtfertigen zu wollen, ist eine ins werk gesetzte lüge. Die phänomene der macht in ihrem so-sein zu erklären, ist möglich und zulässig, sie können aber nicht gerechtfertigt werden(03).
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(01)
es ist ein anderes problem, wenn die frage formuliert wird, ob das phänomen, das als existent behauptet wird, faktisch auch existent sein kann, so die frage nach den irrealen weltdingen. Darüber wird, obgleich der begriff: irrealität, die existenz ausschliesst, auf der argumentebene der phänomene heftig gestritten, weil die klarheit des begriffs nur ein unklares spiegelbild in den phänomenen hat. Das sind aber probleme der praxis, die im moment der gelebten gegenwart mal so und mal so aufgelöst werden, ohne die funktion des unterscheidenden begriffs in frage zu stellen.
(02)
wenn der diktator trotzdem nicht auf die legitimation seiner gewalthandlungen, missdeutet als macht, verzichten will, dann folgt er einer anderen logik, die in der macht, nämlich dem interesse auf machterhaltung, verortetet ist, aber das sind versuche, seine gewaltanwendung zu legitimieren, die auch dann nicht legitim sein können, wenn die regeln des verfahrens, dem anschein nach, penibel beachtet werden(*1).
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(*1)
das historisch wirksamste beispiel ist das ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933, Hitler's staatstreich, mit dem H. seinem ins auge gefassten terrorregime den anstrich von legitimität verpasst hat, zum teil mit erfolg, der später als schrecken erlebt wurde(+1).
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(+1)  argument: //==>2.32.16/(a/02/*1).
(03)
Richter,Ulrich: Erklären - verstehen - rechtfertigen. adm/(05). /bibliographie //==>2.93.76.      (i)<==//
(j)
die phänomene der herrschaft, jedes phänomen für sich, sind durch die legitimität des anspruchs ausgewiesen, herrschaft ausüben zu können(01). Es ist also immer ein argument benennbar, dem entnommen werden kann, warum A gegenüber B befugt ist, einen befehl zu geben und B verpflichtet ist, den befehl des A als eigene entscheidung auszuführen. Darüber, was das argument im konkreten fall ist, kann gestritten werden; denn nicht die formen der herrschaft sind das problem(02), sondern das problem sind die bedingungen, unter denen einer bestimmten form von herrschaft legitimität zukommt oder nicht. Legitimität aber ist nur nach dem prinzip der anerkennung des anderen als der_andere denkbar(03). Herrschaft, in welcher form auch immer, setzt voraus, dass diese als herrschaft anerkannt ist, fehlt es an dieser anerkennung, die nur das individuum als ich autonom, sich selbst bindend, aussprechen kann, dann ist jede form von herrschaft illegitim, folglich ist diese handlung als faktum nur eine form von macht. Hat aber das individuum als ich den genossen ermächtigt, in seinem namen herrschaft auszuüben, dann ist jede handlung des genossen in den grenzen der ermächtigung eine form der herrschaft, folglich kann diese handlung keine machtausübung sein, auch dann nicht, wenn es so erscheinen mag. Das problem ist, wie in raum und zeit die einzelnen handlungen zu beurteilen sind. Dafür gibt es einen kanon von regeln, der selbst ein element des verfahrens ist(04).
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(01)
die formen des anspruchs können vielfältig sein, aber jeder anspruch ist für sich als legitim ausgewiesen. Fehlt es an dieser begründung, dann kann der anspruch nur als eine form der macht beurteilt werden. Es ist also in jedem moment der gelebten gegenwart möglich, einen grund für die legitimität des anspruchs zu nennen, aber ob der grund richtig ist oder gar falsch, das ist eine frage, die immer erst danach beantwortet werden kann.
(02)
es ist üblich, die formen der herrschaft zu systematisieren, eines dieser schemata ist das tableau der staatsformen nach Aristoteles(*1). Diese schemata haben ihren praktischen nutzen, sie können aber nicht genügen, wenn eine bestimmte form der herrschaftsausübung als herrschaft legitimiert werden soll(*2).
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(*1)    argument: //==>2.41.06.
(*2)
es ist rührend, mit welcher beharrlichkeit die staatsform der demokratie als die beste aller staatsformen gelobt wird. D'accord, eine bessere form, das problem der herrschaft im horizont der macht zu managen, gibt es offensichtlich nicht, aber es ist unzulässig, aus dem begriff: demokratie, die legitimität einer bestimmten form von demokratie, realisiert in einem staat, abzuleiten. Nur die bürger des staates, jeder für sich, können die legitimität ihres staates verbürgen, indem sie genau diese form wollen.
(03)    argument: //==>2.22.04. Und //==>INDEX der argumente, stichwort: anerkennung/anerkennen.
(04)
die legitimität der herrschaft wird praktisch durch das geregelte verfahren der normsetzung erzeugt(*1). Es muss also ein konsens darüber bestehen, dass in allen dingen, die die herrschaft des einen über den anderen zum gegenstand hat, ein verfahren verfügbar ist, das sicherstellen soll, dass die norm, mit der herrschaft legitimiert wird, in einem verfahren gesetzt worden ist, das derjenige anerkannt hat, der das objekt des herrschaftsanspruchs ist. Die verfahren der normsetzung sind vielfältig; die markierungspunkte sind einerseits die tradition mit ihren bräuchen, andererseits die verfassung des staates.
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(*1)
Niklas Luhmann hat dafür die formel: legitimität durch verfahren, geprägt(+1).
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(+1) argument: //==>2.52.13.      (j)<==//
(k)
die einordnung der begriffe: macht und herrschaft, als relationsbegriffe schliesst die möglichkeit nicht aus, diese begriffe auch in traditionaler manier beschreibend zu definieren(01). Macht ist als faktum nicht legitimierbar(02). Herrschaft ist die legitimierte befugnis des einen, dem anderen etwas zu befehlen, das dieser als eigne entscheidung ausführt(03). Nicht die begriffe(04) sind das problem, es sind die mit den begriffen unterschiedenen phänomene(05).
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(01)
die ausführungen haben die funktion einer zusammenfassenden klarstellung. Den relationsbegriffen: macht und herrschaft, wird kein weiteres merkmal hinzugefügt      (k/01)<==//
(02)
die macht als faktum ist das problem; denn das, was der fall sein soll, das ist eindeutig nicht aussagbar. Es ist zwar plausibel, machtverhältnisse als naturverhältnisse zu deuten(*1), zumindest entspricht das den traditionalen auffassungen, aber diese meinungen sind falsch, weil die macht per definitionem kein naturverhältnis sein kann. Die macht als faktum ist ein phänomen der gesellschaft, das durch die herrschaft zivilisiert werden soll. Seine zivilisierende funktion kann die herrschaft aber nur dann leisten, wenn der verwalter der herrschaft dazu auch ermächtigt ist. Das, was die feststellung der macht als faktum problematisch macht, das ist die balance zwischen macht und herrschaft, die das individuum als ich und sein genosse, herstellen müssen. Sie entscheiden, jeder für sich, wie die balance hergestellt werden soll, behauptet werden kann und auch verspielt wird(*2).
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(*1)
die deutung als naturverhältnis ist dann plausibel, wenn die macht mit den kategorien: stärker und schwächer, beurteilt wird. Diese urteile sind aber falsch, weil das, was in der natur ein reales verhältnis der kräfte ist, nicht auf die macht als faktum anwendbar ist. Von stärker oder schwächer kann nur dann gesprochen werden, wenn in einem argument die phänomene der macht und gegenmacht, miteinander verknüpft in einer abhängigen relation, instrumentalisiert werden.
(*2)
Max Weber hatte das theoretische werkzeug mit seinen definitionen verfügbar gemacht, Niccoló Machiavelli, der empirisch an die machtfrage herangegangen war, hatte die phänomene beschrieben, die quasi als zeitlos rezipiert werden.      (k/02)<==//
(03)
die legitimität der herrschaft ist das problem; denn das, was legitim sein soll(*1), das kann nur das individuum als ich leisten, wenn es den anspruch seines genossen anerkennt. Es ist also das individuum als ich, das entscheidet, ob eine bestimmte handlung teil der herrschaft sein soll oder nur ein krudes faktum der macht ist.
Ohne das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere ist keine form der herrschaft denkbar. Diese anerkennung, fundiert in der autonomie des ich, geleistet vom jeweils anderen, ist nicht erzwingbar, weder durch macht, noch durch herrschaft. Gegen den willen des jeweils anderen ist keine handlung als herrschaft bestimmbar. Aber in der wechselseitigkeit der anerkennung des jeweils anderen ist ein moment impliziert, das das individuum als ich in seinem handeln realisieren muss, wenn es autonom handelt, das ist seine selbstbindung in der entscheidung, die als gehorsam gegen sich selbst manifest ist(*2). Auf das moment des gehorsams hat Max Weber in seiner differenzierenden bestimmung der begriffe: macht und herrschaft, bestanden(*3).
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(*1)
in der tradition wird die frage nach der legitimität zumeist auf die legalität des handelns verkürzt. In der rechtsordnung ist es unstreitig, dass nur das handeln akzeptabel sein kann, das legal ist, aber das genügt nicht, wenn der legalität der handlung nicht auch die legitimität des handelns beigefügt ist.
(*2)   argument: //==>2.52.07.
(*3)   argument: //==>2.52.06.      (k/03)<==//
(04)
in den diskussionen um die phänomene, die mit den termini: macht und herrschaft, bezeichnet werden, haben die vorstellungen des ontologischen argument eine nicht zu unterschätzende funktion. Mit dem argument, dass es auch die macht an sich oder die herrschaft an sich gäbe, wird eine gegenposition zu den phänomenen der macht und der herrschaft etabliert, die den zweck hat, bestimmten phänomenen der macht und herrschaft einen status von wahrheit zuzuordnen, den die phänomene für sich nicht ausfüllen können. Die vorstellungen von einer macht an sich, respektive einer herrschaft an sich, werden als maass benutzt, mit dem die realen phänomene gemessen werden. Das verfahren der vergleichung ist nicht zu kritisieren, der anspruch aber, mit den formeln: macht an sich und herrschaft an sich, ein absolutes maass, jenseits aller möglichen erfahrung, zu setzen, ist als untauglich auszuschliessen. Zwar ist das argument des absoluten maasses im horizont des ontologischen arguments plausibel, es ist aber nicht gültig im relationalen argument.      (k/04)<==//
(05)
argumente: //==>2.53.01 bis 2.53.39.       (k/05)<==//           (k)<==//
(l)      argument: //==>2.82.06.      (l)<==//

(2.53.03/(c))<==//


2.52.05

herrschaft und macht sind umstritten, nämlich dann, wenn die begriffe: macht oder herrschaft, strikt unterschieden werden, einerseits als begriff, andererseits als phänomene. Den begriff können das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, nur in ihrem forum internum denken, es ist ein gedanke, der als phänomen von ihnen auf dem forum publicum miteinander/gegeneinander gehändelt wird. Das, was in den einschlägigen wissenschaften(a) streitig verhandelt wird, das sind die begriffe der macht oder herrschaft, die als phänomene für alle, die es betrifft, verfügbar sind. Es ist unstrittig, dass zum beispiel der begriff: macht, des Nicoló Machiavelli, in der historia anders definiert ist als der begriff, den Thomas Hobbes definiert hatte(b), es ist aber strittig, ob diesen definitionen in der funktion, ein phänomen zu sein, das zukommen kann, was in der tradition mit dem terminus: an sich, bezeichnet wird(c). Zwar kann die dialektik: herrschaft/macht, einerseits beschrieben werden, andererseits aber ist die dialektik der phänomene: herrschaft und macht, in raum und zeit nicht auflösbar. Es wird immer wieder neue konstellationen geben, in denen die phänomene der macht und der herrschaft zwischen den punkten: 0 und 1, oszillieren und immer wieder werden die realen verhältnisse zueinander anders bewertet werden. In den grenzen ihrer möglichkeiten gibt es eine vielzahl von auflösungen, die, wenn auf den unabdingbaren ausgleich der interessen abgestellt wird, denkbar und realisierbar sind. Die phänomenologie dieser möglichkeiten ist ein eigenständiges projekt(d).
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(a)
die politologie und die jurisprudenz sind heute, partes pro toto, die einschlägigen wissenschaften, in der tradition waren es die philosophie und die theologie gewesen. Mit viel sachverstand klassifizieren die wissenschaftler die phänomene der macht und herrschaft, klassen, die mit ausgefeilten definitionen, richtig und/oder falsch, bestimmt sind. Diese arbeiten haben unstreitig einen praktischen nutzen und es muss als unvernünftig beurteilt werden, dieses ordnende tun in zweifel zu ziehen, aber, und diese einschränkung sollte nicht leichtfertig übergangen werden, es ist zu bezweifeln, ob die jeweils gefundenen ergebnisse das leisten können, was ihre schöpfer sich und der interessierten öffentlichkeit versprechen; denn unter den bedingungen von raum und zeit ist ein abschliessendes resultat nicht möglich, aber möglich sind viele teilergebnisse, die alle, die es betrifft, für wahr halten oder auch nicht, jeder für sich. Als maxime in den diskursen über die phänomene der macht und herrschaft könnte diese einsicht zu folgerungen führen, die als ergebnis auch befriedigend sind.      (a)<==//
(b)
Nicoló Machiavelli und Thomas Hobbes werden als vertreter partes pro toto zitiert, es kann auch jedermann zitiert werden, wenn er sich zu wort gemeldet hat; denn es gibt im prinzip exakt soviele begriffe der macht und der herrschaft wie individuen als ich benannt werden können. Jeder hat in den diskursen seinen begriff der macht oder seinen begriff der herrschaft definiert und er verwendet diese begriffe als phänomen auf dem forum publicum, dinge der welt, die als elemente einer definierten klasse einsortiert werden können.      (b)<==//
(c)
die redeweise von der macht an sich, respektive der herrschaft an sich hat den zweck, den bestimmten definitionen einen status zu verschaffen, der von den phänomenen der herrschaft, respektive der macht, nicht ausgefüllt werden kann, jedes phänomen für sich. Alles reden von einer macht an sich, respektive einer herrschaft an sich, ist also immer ein reden von der macht für sich, respektive der herrschaft für sich, das an den verfolgten interessen ausgerichtet wird, seien diese interessen legitim oder auch nicht.      (c)<==//
(d)
das projekt ist eine ständige aufgabe und es soll in seinen umrissen kurz angedeutet werden. Die aufgabe umfasst einerseits alle anstrengungen, die historia des nachdenkens über macht und herrschaft aufzuzeichnen(01), andererseits sind bestimmte konfliktlagen zu bezeichnen, die als typisch für die macht- und herrschaftsphänomene angesehen werden, eine gemengelage, die in vielen perspektiven analysiert und reflektiert wird(02). Diese hinweise sollten genügen, weil die ausführung des projekts in seinem ganzen umfang offensichtlich die möglichkeiten des essays übersteigt(03).
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(01)
Ich verweise auf die einschlägigen stichworte: macht und/oder herrschaft, im Historischen Wörterbuch der Philosophie(*1). Ihrer funktion, erste hinweise zu geben, kann nichts hinzu gefügt werden.
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(*1)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: herrschaft, Bd.3.Sp.1084-1100, und stichwort: macht: Bd.5. sp.585-631. /bibliographie //==>2.93.72.     (d/01)<==//
(02)
die vielfalt der macht- und herrschaftsphänomene ist im breiten spektrum der einschlägigen begriffe gespiegelt. Die analyse und reflexion, sowohl der begriffe im horizont der phänomene als auch der phänomene im horizont der begriffe, ist eine frage der perspektive, und es ist das analysierende und reflektierende individuum als ich, das die antwort auf die frage gibt. Das bouquet der möglichen problemfelder ist breit gefächert, davon nun eine auswahl im horizont des interesses, das Ich an den phänomenen der macht und/oder herrschaft habe(*1). Ein zentrales feld der macht- und herrschaftsphänomene wird mit dem terminus: herr/knecht-dialektik, bezeichnet. Prima vista ist die herr/knecht-dialektik ein problem der herrschaft, nicht der macht, gleichwohl eingeräumt werden muss, dass die reale beziehung zwischen knecht und herrn in ihrem erscheinen, die frage nach der verfügbaren macht einschliesst, die den einen als den herrn, den anderen als den knecht ausweist(*2). Im kontext der herr/knecht-dialektik sind die phänomene situiert, die mit dem terminus: charisma, bezeichnet werden. Das charisma einer person erscheint vor allem als eine form der macht, die der träger des charisma faktisch über den anderen ausübt, aber das charisma erweist sich immer dann als wirkungslos, wenn der andere sich nicht beeindrucken lässt(*3). Macht als phänomen ist ein faktum, das nur durch eine gegenmacht begrenzt ist. Das problem der begrenzung der macht wird einerseits in der perspektive des gleichgewichts der kräfte ("balance of power") diskutiert, andererseits in der perspektive der trennung der gewalten, die als eine hegung der macht durch formen der herrschaft geltend gemacht wird(*4). Das wirkfeld entfesselter macht wird in der erfahrung oft mit dem terminus: anarchie, bezeichnet, weil das, was als faktische macht erscheint, nur die symptome des mangels einer wirksamen form von herrschaft ist(*5). Es ist üblich, die frage nach macht- und herrschaftsphänomenen mit den phänomenen der gewalt zu verknüpfen. Gewalt kann sowohl jede form von herrschaft in frage stellen als auch jede faktische macht vernichten, aber gewalt kann weder die funktion einer herrschaft okkupieren, noch die faktische macht substituieren(*6). In zwei unterscheidbaren formen der herrschaft kann die gewalt als verkappte macht wirksam sein. In beiden formen erscheint die gewalt als faktische macht, die durch die formen legitimer herrschaft eingehegt sind. Die eine form wird mit dem terminus: strukturelle gewalt, bezeichnet(*7), die andere form ist das prekäre verhältnis von zwang und herrschaft in den formen der verwaltung(*8). Ein weites feld sind die formen der macht und herrschaft, die mit bestimmten symbolen verknüpft sind. Das symbol der herrschaft/macht ist nicht die macht und die herrschaft selbst, aber es bezeichnet wirkmächtig diese formen(*9).
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(*1)
meine auswahl ist subjektiv und kann folglich nicht vollständig sein(+1).
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(+1)  überblick. Die argumente: //==>2.53.01 bis 2.53.39.
(*2)  argument: //==>2.52.09.
(*3)  argument: //==>2.53.14.
(*4)  argument: //==>2.53.19.
(*5)  argument: //==>2.53.10.
(*6)  argument: //==>2.53.11.
(*7)  argument: //==>2.53.12.
(*8)  argument: //==>2.53.34.
(*9)  argument: //==>2.53.20.      (d/02)<==//
(03)
meine anmerkung kann als banal abgekanzelt werden, damit wäre aber das bezeichnete problem nicht aus der welt. Es genügt auf die einschlägigen bibliotheken zu blicken, in denen das wissen zusammengestellt ist, sedimentiert in einer vielzahl von büchern. Ein essay kann das nicht leisten, zumal dieser essay schon jetzt die grenze überschritten hat, die der markt zu tolerieren bereit ist.      (d/03)<==//            (d)<==//
(2.52.03/(d))<==//
--------------
fortsetzung:
subtext: 2.52.06 bis 2.52.11

<==// (anfang/bibliograpische angaben)

stand: 16.04.01.

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