(fortsetzung: subtext/2.5.01-08)
 

2.5.01

der terminus: das subjekt, gültig in der tradition, ist mit dem zusatz: real, im relationalen argument gültig, um die differenz zu den traditionalen subjektbegriffen anzuzeigen(a). Der subjektbegriff im relationalen argument ist mit dem subjektbegriff des ontologischen arguments nicht kompatibel. Es ist daher möglich, dass im relationalen argument eine bestimmung des begriffs: subjekt, ausgeschlossen ist, die im ontologischen argument durchaus plausibel sein kann und gültig ist(b). Mit seiner entscheidung für das relationale oder das ontologische argument hat das individuum als ich seine entscheidung getroffen, die, vor die klammer gezogen, nicht mehr erörtert werden kann. Folglich kann die unterscheidung: richtig/falsch, bei der entscheidung einer streitfrage immer nur innerhalb der klammer gültig sein. Es ist methodisch ausgeschlossen, dass das, was in dem einen system gültig ist, auch in dem anderen system gültig sein muss, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass bestimmte teile des einen systems auch in dem anderen system gültig sein können(c). Das individuum als ich und sein genossen müssen sich pragmatisch darauf verständigen, was für sie gültig sein soll, weil ihre gegenstände phänomene sind, die, obgleich gegensätze, interessengeleitet in einem kompromiss gegeneinander miteinander austariert werden können.
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(a)
das, was als differenz erscheint, das sollte nicht überbewertet werden. Um missverständnisse zu vermeiden ist der terminus: das individuum als ich, dem terminus: reales subjekt, vorzuziehen; der terminus: reales subjekt, hat aber den vorteil, die verknüpfung des relationalen arguments mit der tradition anzuzeigen. Davon bleibt unberührt, dass bestimmte vorstellungen ausgeschlossen sind, die interessengeleitet mit dem subjektbegriff der tradition verknüpft worden waren und immer noch verknüpft werden, obgleich für diese vorstellungen aus der perspektive des relationalen arguments keine rational nachvollziehbare begründung benannt werden kann. Es mag ja plausibel erscheinen, dass der herrgott im himmel dem herrn auf erden täuschend ähnlich ist, zumindest das wurde den knechten immer so eingeredet, aber deswegen ist der geglaubte gott im himmel weder der herr noch das subjekt, das den irdischen herrn, das reale subjekt, ermächtigt hat, sich wie ein gott aufzuspielen.   <==//
(b)
der begriff: sein, gültig im ontologischen argument, lässt es logisch zu, dass der gott im himmel oder der staat auf erden als subjekte identitifiziert werden können. Das daseiende hat als emanation des seins zumindest anteil an den bestimmungen des seins. Diese voraussetzung lässt die behauptung zu, dass der gott und der staat als emanationen des seins zumindest in teilen anteil am glanz des seins haben(1). Da in der logik des ontologischen arguments das sein quasi die funktion eines übersubjekts hat, können die götter im himmel und die institutionen der herren auf erden auch als subjekte erscheinen, für die die gläubigen und untertanen, die realen subjekte, blosse objekte sind.
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(1)
mit diesem schema versuchen einige theologen, den anteil der gläubigen am glanz des geglaubten gottes zu erklären. Das kann man glauben, aber es glauben zu müssen, das ist eine zumutung.   <==//
(c)
die konfrontation der beiden denkansätze, des relationalen und des ontologischen arguments, ist falsch, wenn behauptet würde, dass das, was in dem einen system gültig ist, in dem anderen system ungültig sein müsse. Auf der argumentebene der begriffe sind das relationale argument und das ontologische argument als begriffe unvereinbar, aber als phänomene weisen die gegensätzlichen argumente eine schnittmenge gemeinsamer überzeugungen auf, die das individuum als ich mit seiner autonomen entscheidung stützt. Diese schnittmenge ist in dem konsens verortet, auf den das individuum als ich und sein genosse sich verständigt haben müssen, wenn sie miteinander kommunizieren wollen. Ein aspekt des konsenses ist die anerkennung der logischen axiome, ein anderer aspekt ist das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere. Das ist das minimum, das das individuum als ich und sein genosse aufbringen müssen, wenn sie miteinander kommunizieren, und dieses minimum können sie auch interessengeleitet erweitern, wenn sie das wollen.  <==//
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2.5.02
die weltdinge, die konventionell(a) in der funktion eines subjekts instrumentalisiert werden, sind in weitläufigen phänomenologien erfassbar. Wenn der zweck des essays das maass der auswahl sein soll, dann ist meine beschränkung auf den Hegel'schen weltgeist hinreichend gerechtfertigt, der in der politischen diskussion(b) ein schillerndes objekt ist.
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(a) meine reflexionen über den begriff: das individuum als ich, haben die tradition zum horizont(1). Wenn Ich mit den anderen kommunizieren will, dann kann Ich diese tradition nicht ausblenden. Ich will das auch nicht, weil Ich weiss, dass mein philosophisches denken ohne das fundament, nicht möglich ist, das die alten in einer langen tradition geschaffen haben. Die aneignung des erbes ist ohne den gebrauch der terminologie der tradition ausgeschlossen, aber der gebrauch dieser terminologie in der kommunikation mit dem anderen sollte nicht als einverständnis mit den prämissen der tradition missinterpretiert werden. Um die möglichkeit der missinterpretation zu minimieren, nutze Ich den terminus: subjekt, nur eingeschränkt und gebrauche dafür den terminus: das individuum als ich. Mit der änderung des terminus ist zweierlei angezeigt. Zum einen, dass der begriff: das individuum als ich, nicht der begriff: subjekt, sein kann, der in der tradition als gültig diskutiert wird. Zum zweiten, dass es notwendig ist, den gedanken immer wieder neu zu reflektieren, der in der tradition mit dem terminus: subjekt, gekennzeichnet wird und den Ich mit dem terminus: das individuum als ich, bezeichne. Als begriffe sind die bezeichneten gedanken widersprüche, als phänomene aber gegensätze, die in einem diskurs diskutiert werden können.
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(1) argument: //==>2.2.34.
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(b) der politische diskurs öffnet das panorama weitläufiger phänomenologien. Diese möglichkeiten zu untersuchen und aus auszuloten sind gegenstände unterschiedlicher projekte. Mein projekt ist der begriff: das individuum als ich, und daher kann vieles ausser betracht bleiben, das in der perspektive des rezipienten ein anderes gewicht hat. Wenn Ich gelegentlich auf entferntere weltdinge verweise, dann haben diese verweise die funktion einer erläuterung.
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2.5.03
klarstellung. Der begriff als begriff kann nur für das individuum als ich gültig sein, das den begriff in seinem forum internum denkt. Was im forum internum für das individuum als ich kein streitgegenstand sein kann, das wird auf dem forum publicum ein streitgegenstand sein, wenn das individuum als ich und sein genosse über den begriff als phänomen diskutieren, eine streitige diskussion, die den konsens über den anzuwendenden begriff voraussetzt, mit dem sie gemeinsam das unterscheiden, worüber sie diskutieren, nämlich die phänomene. Die erforderliche verständigung erreichen sie mit definitionen, die festlegen, welche begriffe mit welcher bestimmung für alle, die es betrifft, gelten sollen. Das ergebnis dieser verständigungen sind klassifikationen, deren geltung durch akzeptierte theorien begrenzt ist. Der blick auf die dokumente der historia belegt hinreichend, dass diese definitionen im gang der geschichte immer wieder erzählend verändert worden sind(a).
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(a)
es genügt, auf die historia der bürgerlichen freiheitsbegriffe zu verweisen. In der antiken welt war der begriff: freiheit, ein anderer als die freiheitsbegriffe, die im 20.jahrhundert in mode gewesen waren, und welcher begriff der freiheit im 21.jahrhundert gültig sein wird, das ist in der postmodernen beliebigkeit nicht erkennbar. Hegel's bestimmung der weltgeschichte als ein fortschritt in der freiheit ist ein mythos, der bis heute ein nicht eingelöstes versprechen ist.
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2.5.04
das schema der klassifikation des begriffs: subjekt, folgt der klassischen methode der begriffseinteilung.
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Erläuterungen zur zweiten klasse.
1. der terminus: logisches subjekt, gilt allgemein.
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2. die termini: subjekt der logik, subjekt der sprache und subjekt der fiktion, sind stilistisch schwerfällig, aber gefälligere termini sind nicht üblich. Der terminus: grammatisches subjekt, ist zwar geläufig, aber als terminus einer unterklasse ist der terminus nicht verwendbar, weil missverständlich. Die nähe zum terminus: logisches subjekt, auf der übergeordnete klassifikationsebene ist zu grooss. Ebenso ist der gefälligere terminus: fiktives subjekt, fehldeutungen ausgesetzt und wird aus diesem grunde nicht verwendet.
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3. die unterklassen: subjekt der logik und subjekt der sprache, können weiter differenziert werden. Sie sind aber nicht der gegenstand der untersuchung.
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4. der terminus: subjekt der fiktion, bezeichnet die klasse, in der die institutionen der gesellschaft abgelegt sind, die sich das individuum als ich und sein genosse geschaffen haben. Im rechtsverkehr werden diese institutionen mit dem terminus: juristische person, bezeichnet, aber der begriff: juristische person, ist zu eng, um alle die phänomene mit einzuschliessen, die gegenstände erbitterter kämpfe sein können. Diese phänomene, die heerscharen der götter, geister und personifizierter ideen, werden hier mit dem terminus: falsche subjekte, bezeichnet, für die eindeutige definitionen nicht verfügbar sind. Die erforderliche klassifikation wird hier nicht weiter verfolgt.
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5. im schema der drei klassen ist, um die systematik der einteilung stimmig zu halten, die restklasse für alle unklaren phänomene in der dritten unterklasse eingebaut. So könnte man sich ausdauernd darüber streiten, ob der EINE gott und der absolute staat in der klasse der götter oder der klasse der ideen abgelegt werden sollte. Wer diesen streit als müssig umgehen will, der kann die einschlägigen objekte in der bequemen klasse: sonstiges, ablegen. Die ablage eines objektes in einer klasse lässt in keinem fall einen gültigen schluss auf das objekt zu.
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Eine weitere differenzierung ist nicht erforderlich, weil die phänomenologie der subjekte nicht der gegenstand der untersuchung ist.
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(2.3.02)<==//
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(1.1.2/b)<==//
(1.2.31/a)<==//
2.5.05
das logische subjekt ist ein objekt des realen subjekts, es kann als objekt nicht die funktion eines subjektes ausfüllen, aber in genau dieser funktion erscheint das logische subjekt, wenn es vom individuum als ich instrumentalisiert wird. Wenn diese struktur im prozess der erkenntnis und in der kommunikation des individuums als ich mit seinem genossen begriffen wird, dann ist der gebrauch des logischen subjekts in seinen unterformen ein pragmatisches problem, das für das reale subjekt, das individuum als ich, unbestritten von nutzen ist; denn die grenzen sind eindeutig bestimmt, in denen ein argument gültig ist, das ein logisches subjekt zum konstitutiven moment hat. Die unterscheidungen der verschiedenen formen, in denen das logische subjekt dem individuum als ich zur hand ist, sind dann ein technisches problem, das mit verschiedenen klassifikationsschemata gemäss der geltenden konventionen aufgelöst werden kann. Zumindest für die praxis ist das subjekt der logik wenig umstritten. Das logische urteil: SaP, ist die affirmierende zuordnung eines merkmals: P, zum subjekt: S,(a). Ebenso problemlos verfährt das individuum als ich mit dem grammatischen subjekt, das im gefüge des satzes das tätige moment ist, das mit einem objekt etwas anstellt. Im satz: der sturm zerstört das haus, hat der sturm die funktion des grammatischen subjekts, das mit dem haus etwas anstellt, nämlich dieses zerstört(b). Der sturm ist zwar ein ding der welt, das ein anderes ding der welt: das haus, in seinem zustand verändert, der sturm aber mutiert auch dann nicht zu einem realen subjekt, wenn der verängstigte beobachter den sturm als eine unbezwingbare gewalt erkennt und fürchtet. Die phänomene, die in der dritten unterklasse: die subjekte der fiktion, zusammengefasst werden, sind dann problematisch, wenn das individuum als ich und sein genosse diese phänomene personifiziert instrumentalisieren. Phänomene wie der staat, eine behörde oder eine partei, im rechtsverkehr als juristische personen vertraut(c), werden vom individuum als ich so vorgestellt, als seien diese weltdinge gruppen von personen, jede person für sich ein individuum als ich. Ohne seine bürger ist kein staat vorstellbar, aber jeder bürger für sich kann in einem staat nur einer von vielen sein. Der staat mag als eine anonyme institution erscheinen, aber die institution: staat, ist in der vorstellung des bürgers nur in den bestimmten personen real, die legitimiert die geschäfte des staates erledigen. In der form einer übertragung wird die funktion, die dem politiker: P, als einem realen subjekt zukommt, auf den staat: s, projiziert, der dann wie ein reales subjekt zu agieren scheint. Als reales subjekt, legitimiert durch das gesetz, handelt der politiker: P, aber der staat: s, erscheint als der handelnde. Die enge verbindung zwischen einer juristischen person und den natürlichen personen, die in einer fiktion zu dieser zusammengefasst werden, begünstigt den falschen eindruck, dass die juristische person ebenso als ein reales subjekt handelt wie das individuum als ich und sein genosse(d). Mit dem terminus: subjekt der fiktion, werden phänomene bezeichnet, die als subjekte erscheinen, aber keine realen subjekte sein können, weil sie für das reale subjekt objekte sind.
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(a)
abweichend von meinem gebrauch bestimmter zeichen verwende Ich hier den gebrauch der tradition. Die negation und weitere details lasse Ich hier beiseite.   <==//
(b)
das beispiel ist banal, aber an dem satz kann die struktur des gedankens demonstriert werden, die wiederum die bedingung ist, dass der satz adäquat verstanden werden kann.  <==//
(c)
das rechtsinstitut der juristischen person ist ein raffinierter trick, um im sozialen verkehr der realen subjekte die vermittlungsinstanz verfügbar zu haben, die stellvertretend für ein reales subjekt oder eine mehrzahl von realen subjekten verbindlich für alle, die es betrifft, handelt. Diese praxis ist erfolgreich und ihr nutzen kann ernsthaft nicht bestritten werden, aber der unbestrittene erfolg ist keine begründung, die juristische person: p, zu einem realen subjekt: S, zu erklären.    <==//
(d)
die technischen regelungen für dieses institut bleiben ausser betracht. Die rechtsbindung einer erklärung, abgegeben von einer juristischen oder einer natürlichen person, wird durch den differenzierenden einwand nicht infrage gestellt; denn solange die rechtspraxis auf ihren legitimen bereich beschränkt bleibt, ist die philosophische reflexion des begriffs: reales subjekt, für die rechtspraxis nachrangig, aber konstitutiv für jede theorie des rechts.  <==//
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2.5.06
mit der rede von den falschen subjekten wird der anschein erregt, dass neben den beiden klassen: reales oder logisches subjekt, noch eine dritte klasse möglich sei(a). Das ist nach der logik der klassifikation ausgeschlossen, die das merkmal: reales subjekt, als differentia specifica einer klasse entweder zuordnet oder nicht zuordnet - tertium non datur(b). Mit dem terminus: falsches subjekt, können die phänomene, die ein reales subjekt sind, korrekt nicht bezeichnet werden(c). Die verwendung des terminus: falsches subjekt, ist aber in definierten grenzen(d) dann zulässig, wenn im diskurs ein argument gebraucht wird, das das logische subjekt nicht seiner funktion entsprechend fixiert und das logische subjekt als ein reales subjekt erscheinen lässt. Das fehlerhafte argument transformiert das logische subjekt nicht in ein reales subjekt, aber mit dem fehlerhaften argument wird dennoch der zweck seines verwenders erreicht, sich als reales subjekt hinter dem logischen subjekt zu verbergen. So wird von gott und staat geredet, die alles richten werden, weil diejenigen, die von staat und gott reden, die dinge der welt richten. Es wird frech behauptet, dass der gott, der geist oder die idee allmächtig seien und die partei, die habe sowieso immer recht(e). Was als alltägliche floskel in der kommunikation durchgehen mag, dokument eines laxen sprachgebrauchs und nachlässigen denkens, das sind die waffen(f), mit denen die ideologen, reale subjekte, interessengeleitet ihre geschäfte betreiben. Das falsche subjekt ist die marionnette, deren fäden einer zieht, der im dunkeln steht.
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(a)
es soll nicht ausgeschlossen sein, dass die klasse: reales subjekt, weiteren differenzierungen unterworfen werden kann. Allen differenzformen ist aber das merkmal: reales subjekt, gemein, andere differenzierungen sind aspekte, die in der klammer gegenstände weiterer klassifikationen sein können, klassifikationen, die von den realen subjekten interessengeleitet nach ihren zwecken geschaffen werden. Diese gegenstände werden hier nicht erörtert.   <==//
(b)
klarstellung. Die logischen subjekte können kein reales subjekt sein, auch dann nicht, wenn ihnen im argument die funktion eines subjekts zugeordnet ist. Diese differenz ist strikt zu beachten. Logische subjekte in allen ihren unterformen sind dinge der welt, die das_andere sind, und über die das reale subjekt, das individuum als ich, wie über alle anderen dinge der welt als blosse objekte verfügt.  <==//
(c)
das reale subjekt, das individuum als ich, ist wahr. Die negation scheidet aus, weil die negation des realen subjekts die vernichtung des realen subjekts wäre. Es muss daher irreführend sein, wenn mit dem terminus: falsches subjekt, ein phänomen bezeichnet würde, das alles sein kann, nur eines nicht, ein reales subjekt. Wer in dieser weise mit der sprache umgeht, der dokumentiert nur, dass er seiner sprache nicht mächtig ist.   <==//
(d)
die verwendung des terminus: falsches subjekt, folgt bestimmten konventionen, die von allen, die es betrifft, in der angemessenen weise verstanden werden. Wenn es im jargon heisst, dass die vertragschliessenden parteien, alles juristische personen, in diesem oder jenem punkt übereingekommen seien, dann ist für alle, die es betrifft, eindeutig, dass personen, legitimiert für die vertragschliessenden parteien zu handeln, eine übereinkunft geschlossen haben und nicht, wie es erscheint, jene parteien, die als logische subjekte funktionieren. Die rollenverteilung ist eindeutig, einerseits die handelnden personen als reale subjekte, andererseits die institutionen als logische subjekte.   <==//
(e)
die phänomenologie der falschen subjekte ist weitläufig und Ich beschränke mich auf die phänomene, die mit den termini: "gott, staat und weltgeist" bezeichnet werden. Jedes ding der welt kann in einen gott umfunktioniert werden, jedem ding der welt kann die omnipotenz eines staates zugeschrieben werden und jedem dummkopf auf dieser welt steht es frei als weltgeist zu posieren, aber was es auch sein mag, immer ist es ein bestimmtes individuum als ich, das in seiner relation zu dem bestimmten ding der welt diesem bestimmten ding der welt etwas als merkmal zuspricht, das kann sein das merkmal, ein gott zu sein, das merkmal: omnipotent zu sein, und das merkmal: geist oder gar weltgeist zu sein. Aber die dinge der welt, denen diese merkmale zugeordnet werden, bleiben das, was sie sind, dinge der welt, denen das merkmal, ein reales subjekt zu sein, nicht zugeordnet werden kann.   <==//
(f)
die konventionen gaukeln lösungen vor, die keine lösungen sein können, aber sie schaffen eine struktur des denkens, die interessengeleitet in eine waffe umgeschmiedet werden kann, um die realen machtverhältnisse zu verschleiern. Für den mächtigen ist es allemal probat, sich hinter seinem gott zu verstecken.  <==//
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2.5.07
der terminus: subjekt, kann die maske sein, hinter der sich der verwender eines arguments verbirgt. Der adressat sieht die maske, aber er kann nicht sehen, wen die maske verdeckt. Die maske ist nicht das böse, aber die maske kann mit bösen absichten gebraucht werden. Dem theater der masken, wechselseitig gespielt, können sich das individuum als ich und sein genosse nicht entziehen, aber es wäre nicht klug, diesem theater immer böse absichten zu unterstellen, weil die chance des missbrauchs der maske dann kalkulierbar ist, wenn die logik begriffen wird, die in der kommunikation mit dem begriff: logisches subjekt, gesetzt ist. Aber das faktum bleibt, dass das individuum als ich meint, als weltgeist mehr darzustellen denn als ein individuum, das, auf sich selbst verweisend, sich als ich bildet.
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2.5.08
es ist eine frage der perspektive, ob das individuum als ich sich selbst als ich, also als der_andere wahrnimmt, oder ob das individuum als objekt, also als das_andere wahrgenommen wird. Die wahl einer perspektive stellt die ausgeschlossene andere perspektive nicht in frage. Die situation ist identisch, wenn der patient auf dem operationstisch liegt, aber die situation wird unterscheidbar wahrgenommen(a). Der aspekt, dass der patient ein individuum als ich ist, kann in der realen situation in den hintergrund treten und den patienten, wie das im jargon heisst, als operationsgut erscheinen lassen. Wenn der moment der gegenwart prioritäten setzt, dann kann die differenzierung und fokussierung sinnvoll sein, aber die trennung der perspektiven hebt das faktum nicht auf, dass das individuum als ich sowohl das ich ist als auch das ding der welt sein kann. In raum und zeit ist das individuum als ich sowohl das reale subjekt als auch das mögliche objekt, eine auszeichnung, die nur dem individuum als ich zukommen kann und keinem anderen ding der welt(b). Die trennung der aspekte ist in analytischer absicht methodisch möglich, aber das individuum als ich kann das analytisch getrennte nur im horizont der synthese reflektieren, wenn es die beiden perspektiven im horizont der jeweils ausgeschlossenen anderen perspektive bestimmt. Der operateur kann sich beiden perspektiven nicht entziehen, aber im moment der gelebten gegenwart setzt er den erforderlichen akzent.
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(a)
das problem kann auch in anderen situationen durchdekliniert werden. Dabei sind die unterscheidbaren perspektiven nicht immer eindeutig bestimmt. Im verhältnis: zögling und erzieher, ist die grenzsituation keineswegs übersichtlich, weil der prozess der erziehung nicht in sekunden entschieden wird und die phasen der reflexion vielfältig mit den phasen der tat verwoben sind. Der pauker, schon immer die karikatur des erziehers, mag in seinen schülern blosse objekte sehen, aber die schüler, renitent wie es die art der jugend ist, wehren sich gegen ihre objektivierung und machen den schulmeister zum objekt ihrer spässe(1). Was in diesen situationen festgestellt wird, das sind akzente, die interessengeleitet unterschiedlich gesetzt werden, aber die akzentuierten aspekte verschwinden nicht im jeweils ausgeschlossenen anderen aspekt.
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(1)
es kann sein, dass die erinnerung der eigenen schulzeit das problem romantisch verklärt; denn die konflikte in den schulen heute werden, wenn die medien der maasstab sind, mit härteren bandagen ausgetragen. Der ton dürfte sich verschärft haben, aber ist dadurch die struktur der konflikte verändert worden? - Ich lasse die antwort offen.   <==//
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(b)
wenn dem individuum als ich einerseits sowohl die position des realen subjekts als auch die position des objekts zugeschrieben wird und andererseits den anderen dingen der welt nur die position des objekts zugeteilt ist, dann liegt, wie man so sagt, dass alle guten dinge drei seien, der gedanke nahe, dass es, logisch möglich, noch eine dritte position geben könnte. Es müsste dann zumindest ein ding der welt geben, dass die dritte position, nur subjekt zu sein, einnähme. D'accord mit der tradition wäre dieses ding der welt der höchste gott. Im relationalen argument ist dieser gedanke gegenstandslos, weil jeder gott, gleichviel welche lokale gottheit das sein sollte oder sein könnte, für das individuum als ich nur als objekt denkbar ist.   <==//
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(fortsetzung: subtext/2.8.01ff)
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eingestellt: 08.09.04.

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