(fortsetzung: 016:eigentum/subtext)

SUBTEXT
anhang/dokumentation/vortrag/mit graphiken
(der text des vortrags wird unverändert dokumentiert, einschliesslich der ausgereichten materialien.)
 

TEXT:

XXVIII.Int.Hegel-Kongress. Sarajewo. 15.9-19.9.2010
Dr.Ulrich Richter

Die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus.
Reflexionen im anschluss an Hegel über das eigentum des individuums als ich und die phänomene des besitzes in der (sogenannten) moderne.

0. vorbemerkung. (in freier rede)

1. dank für die gelegenheit zum referat.
2. die orthographie des titels in der kongressankündigung; die orthographie ist teil des arguments.
3. die materialien zum vortrag in kopie.
4. vortrag ist die in der einleitung gekürzte fassung eines abstracts zu einem fertiggestellten essay gleichen titels (//==>materialien: 1). Dieser text wird im oktober auf meiner homepage publiziert.
   Medias in res.
1. einleitung.
Meine kritik der Hegel'schen dialektik setze Ich als bekannt voraus (//==>materialien: 3); damit schaffe Ich den raum und die zeit, um die methode: der trialektische modus, in den grundzügen vorzustellen, eine methode, von der Ich behaupte, dass sie den strukturmangel der traditionalen dialektik aufhebt, ohne den verwender der methode aus seiner verantwortung zu entlassen.

Der gegenstand meines interesses ist Hegel's idee der freiheit, einerseits um den begriff des eigentums als eigenständigen begriff zu bestimmen, andererseits, um die vielfältigen vorstellungen des besitzens der weltdinge als notwendiges korrelat des begriffs: eigentum, in der moderne behaupten zu können.

2. hauptteil.
2.1 Hegel's begriff des eigentums

Ich schürze Hegel's ausführungen über das eigentum und den notwendigen besitz desselben und reformuliere den grundgedanken seines begriffs: eigentum, der, verortet in der sphäre des rechts, im begriff: besitz, untergegangen ist. Im §33 der Rechtsphilosophie sagt Hegel: "der freie Wille muss sich ein Dasein geben und das erste sinnliche Material dieses Daseins sind die Sachen. Diese erste Weise der Freiheit ist, welche wir als Eigentum kennen sollen". Den gedanken forttreibend sagt Hegel im §486 der Enzykloplädie: die sachen sind "als Dasein des freien Willens das Recht", das recht, das als recht mit der pflicht korrelliert ist, nämlich der "Pflicht, Sachen als Eigentum zu besitzen" (//==>materialien: 2). Die relation der begriffe: eigentum an der sache und besitz derselben, denkt Hegel im kontext seiner dialektik linear, ein prozess des fortschritts, der über die position, die negation derselben und schliesslich ihre vermittlung beider in einer neuen position sein ziel hat, ein prozess, der, die begriffe: eigentum und besitz, einbindend, das bestimmte ding der welt: n, in raum und zeit erst als eigentum, dann als besitz, und dann auch als vermittlung beider erscheinen lässt, ohne dass im argument erkennbar wird, in welchen funktionsstellen der besitz des weltdinges: n, einerseits, andererseits das eigentum an diesem weltding: n, verortet sind, sei es als position, sei es als negation oder als vermittlung beider. Was Hegel als gleichzeitigkeit denken muss, wenn er das ding der welt: n, als konkretion des freien willens begreift, das erscheint ihm, wenn das freie subjekt dieses weltding: n, in besitz nimmt, im prozess der dialektik von besitz und eigentum als getrennte momente; es sind einzelne orte im nacheinander auf dem weg, deren verknüpfender gedanke in der systematik der begriffe nicht bestimmt ist. Die differenz zwischen der behaupteten gleichzeitigkeit der momente: eigentum und besitz, und dem realen auseinanderfall dieser momente in raum und zeit, präsent im moment der gelebten gegenwart und den erinnerten facta der vergangenheit, ist mit der dialektik Hegel's in einem argument methodisch nicht darstellbar, weil das moment, das die differenz in einem argument vermittelt aufheben soll, in raum und zeit, in dem das argument sich bewähren muss, keinen ausgewiesenen platz hat; in der sprache der tradition wird das moment mit dem terminus: das subjekt, bezeichnet, Ich setze dafür den terminus: das individuum als ich.

2.2 die methode: der trialektische modus

Der Hegel'sche begriff: eigentum, akzentuierend zusammengefasst, ist der horizont für die erläuterung der methode, die Ich mit dem terminus: der trialektische modus, bezeichne. Einerseits ist diese methode ohne die dialektik der tradition, zumal in ihrer Hegel'schen version, nicht denkbar, andererseits ist der trialektische modus ein aliud, das, bei der offenkundigen strukturähnlichkeit, nicht mit der dialektik vermengt werden sollte. In einer formel kann die differenz: dialektik/trialektik, so gefasst werden: die lineare struktur der dialektik erscheint in der zirkularen struktur des trialektischen modus transformiert, so wie die zirkulare struktur des trialektischen modus in der linearen struktur der dialektik transformiert erscheint.

Gleich der dialektik konstituieren drei momente den trialektischen modus. Unter ausschluss des jeweils dritten moments sind zwei momente abhängig relationiert. Die drei momente, in der abstrakten form mit den buchstaben: "a, b und c", bezeichnet, sind gleichrangig; keinem moment kann im schema ein vorrang zugeordnet sein und das schema ist gegenstandslos, wenn ein moment herausgestrichen, oder, das ist ein anderes schema, wenn ein viertes moment: d, hinzugefügt würde. Die drei momente: "a, b und c" sind in drei möglichen relationen miteinander abhängig relationiert: a<==|==>b, b<==|==>c und c<==|==>a. Diese relationen sind, einer alten tradition folgend, figurativ in einem dreieck geordnet, dessen eckpunkte zugleich als punkte auf der zugehörigen kreislinie interpretiert werden (//==>materialien: 4.1). Eine relation ist dann bestimmt, wenn sie im horizont des ausgeschlossenen dritten moments fixiert ist. Die relation: a<==|==>b, ist bestimmt im horizont des ausgeschlossenen dritten moments: c, die relation: a<==|==>c, ist bestimmt im horizont des ausgeschlossenen dritten moments: b, und die relation: b<==|==>c, ist bestimmt im horizont des ausgeschlossenen dritten moments: a, (//==>materialien: 4.2). Was in der relation: a<==|==>b, kategorisch bestimmt ist, das erscheint im horizont des ausgeschlossenen dritten moments: c, latent suspensiert, weil die momente: a und b, jedes für sich, mit dem moment: c, im horizont des jeweils ausgeschlossenen dritten moments: b oder a, relationiert sind. In dieser latenz ist die linearität des dialektischen prozesses in seiner ungleichzeitigkeit der konstitutiven momente in der gleichzeitigkeit der zirkularität im trialektischen modus ebenso aufgehoben wie die gleichzeitigkeit der zirkularität des trialektischen modus in der ungleichzeitigkeit der konstitutiven momente in der linearität des dialektischen prozesses präsent ist.

Die frage, was oder wer als movens des geschehens angesehen werden müsse, das einerseits den prozess der dialektik in bewegung setzt und hält, und das andererseits der zirkularität des trialektischen modus ihre mitte gibt, kann nur mit einer setzung kausal schlüssig beantwortet werden. Ich setze, dass das individuum als ich es selbst ist, das seine welt in raum und zeit rational begreifen will, sei es in der perspektive der trialektik, sei es in der
perspektive der dialektik. Mit der setzung, nicht begründbar, wird das schema des trialektischen modus mit fakten angefüllt, die das schema in seiner struktur einerseits nicht verändern, andererseits aber das schema mit komplexität anfüllen können.

In raum und zeit sind die mit dem buchstaben: "a, b und c" bezeichneten momente dinge der welt. Anderes als diese dinge der welt sind für das individuum als ich nicht möglich, wenn es seine welt denkt, sich selbst als ding seiner welt einschliessend. Es ist daher nur eine konvention, wenn Ich im schema das mit dem buchstaben: a, bezeichnete moment, durch den terminus: das individuum als ich, ersetze, das mit dieser setzung quasi angelpunkt seiner welt ist, ohne dass mit dieser setzung dem individuum als ich, ein ding der welt, ein vorrang im schema eingeräumt sein kann. Die mit den buchstaben: b und c, bezeichneten momente, können mit jedem anderen denkbaren weltding besetzt werden, einsetzungen, die, gleichfalls einer konvention folgend, nach der dichotomie: das allgemeine/das besondere, geordnet sein können. Für die weiteren überlegungen gelten die momente: "das individuum als ich(=a), das eigentum(=b) und der besitz(=c)" (//==>materialien: 4.3). Das individuum, das ein ich ist, kann ohne seinen genossen, der, wie es selbst, ein ich ist, nicht existieren. Mit dieser feststellung ist die komplexität im schema erweitert. Die relation, die das individuum als ich zu den dingen der welt, soweit diese das_andere sind, nur als abhängige relation setzen kann, ist eine wechselseitige relation, wenn das individuum als ich seine relation zum genossen setzt, so, wie der genosse seine relation zum individuum als ich setzen wird; denn beide, der genosse und das individuum als ich, dinge der welt, sind zueinander nicht das_andere, sondern der_andere. In der relation: indivividuum_als_ich<==>genossen, erscheint das ding der welt: n, vom individuum als ich oder seinem genosse als ihr jeweiliges eigentum geschaffen, das entweder vom individuum als ich oder vom genossen besessen wird, nicht als konstitutives moment ihrer relationen, gleichwohl ist ihnen das ding der welt: n, als das ausgeschlossene dritte moment im schema des trialektischen modus präsent (//==>materialien: 4.4). Das ding der welt: n, identisch mit sich selbst, kann sowohl für den genossen als auch für das individuum als ich in zwei relationen zur hand sein, einerseits als ihr jeweiliges eigentum, andererseits als ihren besitz, den anderen jeweils davon ausschliessend, gleichgültig, ob behauptet oder nicht.

Ich breche die darstellung der methode: der trialektische modus, ab, weil jede weitere überlegung eine ausweitung der komplexität im schema ist, erweiterungen, die im rahmen dieses vortrags objektiv nicht geleistet werden können. Mit dem zwischenergebnis zur methode wende Ich den blick wieder auf die sache, die begriffe: eigentum und besitz, als kennzeichen jeder moderne.

2.3 die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus.

Es dürfte unbestritten sein, dass in den politischen kontroversen, aktuell oder nicht, auf leben und tod über das eigentum an den sachen und der besitz derselben gestritten wird. Das streitobjekt, das mit sich selbst identische ding der welt: n, erscheint im brennpunkt zweier perspektiven. Die eine perspektive ist die frage nach der funktion des eigentums an dem weltding: n, das als eigentum vom individuum als ich ebenso behauptet werden muss wie vom genossen, wenn beide, als schöpfer des streitigen weltdinges oder besitzer desselben, sich als das bestimmen, was sie sein wollen, ein ich. Die andere perspektive ist die frage nach dem faktischen besitz des umstrittenen weltdinges: n, das als besitz entweder dem genossen oder dem individuum als ich, den jeweils anderen vom besitz ausschliessend, zugeordnet ist, legitim oder nicht. Hegel hatte gesagt, dass der freie wille sich in den sachen sein dasein verschaffen müsse. Mit ihrer arbeit verschaffen das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, ihrem freien willen selbst das dasein, ihre schöpfungen, in denen sie sich als das erkennen können, was sie sein wollen. Hegel sagte weiter, dass das subjekt, also das individuum als ich, das geschaffene auch in besitz nehmen müsse; denn nur im besitz des geschaffenen, seines objektivierten freien willens, könne es sich selbst als person gewiss sein. Aber das, was Hegel als begriff im ansatz eindeutig getrennt hatte, das geht im prozess der dialektik verloren, wenn das eigentum am geschaffenen, das ist die position, in den formen der besitznahme des geschaffenen, das ist die negation des eigentums, im zu behauptenden besitz der sache: n, das ist die vermittlung beider, verortet ist. Das eigentum an der sache: n, und der besitz derselben sache: n, ist in der dialektischen vermittlung als eine andere position beliebig austauschbar und das, was besitz sein soll, das kann als eigentum ausgegeben werden, so wie das eigentum von jedem besessen werden kann, der fähig ist, seinen anspruch auf besitz durchzusetzen. Was auf der argumentebene der begriffe aber nicht eindeutig unterscheidbar ist, das kann als unterscheidungsmerkmal auf der argumentebene der phänomene nicht taugen, wenn das behauptete eigentum an der sache und der beanspruchte besitz derselben, phänomene in raum und zeit, mal als besitz, mal als eigentum bestimmt erscheinen, gerade so, wie es gerade in's interesse passt. Die trennung der begriffe: eigentum und besitz, muss aber auf der argumentebene der begriffe behauptet werden, wenn die begriffe als instrumente der unterscheidung ihren zweck erfüllen sollen, die phänomene des besitzes und des eigentums zu unterscheiden, ein zweck, den nur das individuum als ich und sein genosse setzen können. Diesen zweck können das individuum als ich und sein genosse nur dann setzen, wenn sie sich selbst als ich bestimmt haben und autonom, jeder für sich, ihr eigentum an den dingen der welt schaffen und diese dinge auch legitim besitzen. In der perspektive des eigentums blickt das individuum als ich auf sich selbst, das, in seinem forum internum bei sich selbst seiend, mit seiner arbeit autonom entschieden hat, das ding der welt: n, selbst zu schaffen, ein ding der welt, das ihm das_andere ist, in dem es sich als ich erkennen und bestimmen kann. Zum forum internum hat der genosse keinen zugang. In der perspektive des besitzes ist das ding der welt: n, ein gegenstand, in der arbeit autonom vom individuum als ich geschaffen, das auf dem forum publicum als ding der welt: n, besessen wird, sei es als objekt des individuums als ich, sei es als objekt des genossen, der das objekt seiner begierde besitzen will und, wenn er seinen anspruch durchsetzen kann, auch faktisch besitzt. In der wechselseitigen relation zwischen dem individuum als ich und seinem genossen, real in raum und zeit auf dem forum publicum, hat das ding der welt: n, eine gedoppelte funktion, die im bestimmten fall über kreuz gegensätzlich sein kann. Wer das ding der welt: n, geschaffen hat, das ist als tatsachenfrage entscheidbar, wer das ding der welt: n, legitim besitzt, sollte als rechtfrage nach den geltenden normen entscheidbar sein - die erfahrung zeigt, dass die dinge so einfach nicht liegen. Auf dem forum publicum ist die frage nach dem eigentum als tatsachenfrage eindeutig entscheidbar, nicht aber im forum internum, wo das individuum als ich ebenso bei sich selbst ist wie der genosse, jeder für sich. Vermittelt über den besitz der im eigentum streitigen sache kann der genosse ebenso wie das individuum als ich den eigentumsanspruch, zutreffend oder nicht, geltend machen, einen anspruch, den beide, jeder für sich, geltend machen müssen, wenn sie im weltding: n, besessen oder nicht, sich als ich erkennen wollen. Den anspruch auf eigentum kann weder das individuum als ich noch der genosse zedieren, wenn sie sich, jeder für sich, als ich bestimmen, weil sie im eigentum an der sache das sind, was sie sind, ein ich. Die frage nach dem besitz des weltdinges: n, ist, unabhängig vom eigentum an der sache, auf dem forum publicum durch das faktum des besitzes, den jeweils anderen davon ausschliessend, entschieden, gleichgültig, ob der besitz legal ist oder nicht. Das, was als faktischer besitz erscheint, das ist in raum und zeit ein momentaner zustand, dem dauer in der ordnung des rechts nur dann zukommen kann, wenn der grund für den besitz legitim begründet ist. Dieser legitimitätsgrund ist weder im faktischen besitz verortet, was letztlich blanke gewalt wäre, noch in der rechtsordnung, die in gleicher weise letztlich das resultat nackter gewalt sein kann, sondern der legitime besitz des weltdinges: n, ist im eigentum des individuums als ich verortet, das dieses weltding in raum und zeit geschaffen hat und das in autonomer entscheidung seinen besitz an der sache zedieren kann, wenn es das in seiner arbeit geschaffene weltding: n, dem genossen, der_andere, als besitz übereignet. Die autonome entscheidung, den besitz des weltdinges: n, dem genossen zu übereignen, kann dem individuum als ich nicht mit gewalt abgepresst werden, weil die gewalt die autonomie des ich zerstört. Dass die zession des besitzes dem individuum als ich durch den genossen mit gewalt abgepresst werden kann, ist ein anderer fall. In der regel treten die perspektiven des eigentums an der sache und der besitz derselben auf dem forum publicum auseinander, ohne dass ihre funktion für das individuum als ich und seines genossen verloren geht. Das ist der fall, wenn die übereignung der sache, also der besitz derselben, in der autonomen entscheidung des eigentümers der sache gegründet ist. Was wechselt, das ist der besitz der sache, nicht aber das eigentum an der sache. Die logischen beziehungen zwischen dem eigentum an der sache und dem besitz derselben ist im trialektischen modus darstellbar. Der besitz des weltdinges: n, ist im horizont des ausgeschlossenen dritten moments: "das eigentum des individuums als ich an dem weltding: n," bestimmt, auch dann, wenn die legitimität des besitzes im streit steht; das eigentum des individuums als ich an dem selbst geschaffenen ding der welt: n, ist im horizont des ausgeschlossenen dritten moments: der besitz desselben durch den genossen, bestimmt, auch dann, wenn der faktische besitzer das ding der welt: n, nicht geschaffen hat.

3. schluss.
Der blick auf die moderne in ihrer kruden realität ist desillusionierend. Diejenigen, die die dinge der welt mit ihrer arbeit geschaffen haben, besitzen diese nicht, und diejenigen, die die dinge der welt besitzen, haben sie nicht durch arbeit geschaffen. Was die einen an besessenem eigentum durch gewalt verloren haben, das können die anderen im besitz mit gewalt nicht als eigentum erlangen. Obgleich die versuchung grooss ist, die ungleichheiten im besitz und nicht_besitz der weltdinge mit grossen worten anzuklagen und den grund des skandals in den ungleichen möglichkeiten auf dem markt des austauschens der besessenen güter festzumachen, will Ich, gleichsam als brennspiegel der gesellschaftlichen probleme in der moderne, den diskurs über die begriffe: eigentum und besitz, mit der variation eines berühmten wortes abschliessen, das in den politischen kontroversen der zeit eine rolle spielt, seit Hegel bis heute. Proudhon hatte gesagt: eigentum ist diebstahl. Das wort ist plausibel, als kampfparole griffig, aber im horizont meiner theoretischen überlegungen ist der schöne spruch falsch, gleichwohl leuchtet im argument seine wahrheit auf, wenn das wort variiert der wirklichkeit in der moderne angepasst wird. Eigentum kann kein diebstahl sein, weil der gegenstand des diebstahls der besitz einer sache ist, eine sache, die mit gewalt der gewalt des besitzers entzogen wurde. Die variierte parole: besitz ist diebstahl, ist ebenso falsch, weil der gegenstand des diebstahl die fremde sache ist, die besessene sache aber, legitim oder nicht, keine fremde sache ist. Im finalen spruch aber, rendite ist diebstahl, blitzt die wahrheit der parole auf, die das signum der sogenannten moderne ist. Die rendite auf's eingesetzte kapital, wie selbstverständlich spricht herr Dr.Ackermann von 25%, ist die enteignung des eigentums derjenigen, die sich ihr eigentum erarbeitet haben, das sie, legalisiert in den bürgerlichen rechtsordnungen, nicht besitzen können, weil der austausch ihrer arbeitsfrüchte auf den märkten des kapitals zu gleichen bedingungen ausgeschlossen wird. Die rendite ist der zoll des wegelagerers, der mit gewalt den ungleichen austausch der güter im besitz erzwingt und den durch arbeit geschaffenen reichtum bei wenigen konzentriert, ein paar brosamen für die vielen vom tisch des herrn fallen lassend.
finis
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materialien: (layout in der hp-fassung nur geringfügig bearbeitet)
 

(XXVIII.Int.Hegel-Kongress. Sarajewo. 15.9-19.9.2010)
Dr.Ulrich Richter

Die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus.
Reflexionen im anschluss an Hegel über das eigentum des individuums als ich und die phänomene des besitzes in der (sogenannten) moderne.

Materialien zum vortrag:

1. gliederung des essays
2. zitatauszüge.
    Hegel über eigentum und besitz. §33(RPh.) und §486(Enz).
3. bibliographie meiner texte zur dialektik Hegel's.
4. der trialektische modus/ erläuterungen und graphiken zum schema.
1.  gliederung des essays
1.1 EINLEITUNG
1.1.1 Hegel in der moderne
1.1.2 die phänomene des eigentums und des besitzes als grundproblem der sogenannten moderne
1.1.3 das programm des essays im aufriss

1.2 HAUPTTEIL
1.2.1 hauptteil I.
 Hegel's begriff des eigentums
1.2.11   die referenzstellen in der Rechtsphilosophie(§33) und der Enzyklopädie(§486)
1.2.111  der freie wille ist das konstituierende moment der person/des ich
1.2.112  das eigentum als besitz
1.2.113  die besitznahme einer sache als eigentum
1.2.12 Hegel's schema: das abstrakte recht (eigentum) - die moralität - die sittlichkeit
1.2.121  Hegel's problematisches fundament: die besitzergreifung des eigentums
1.2.122  Hegel's begriff: das eigentum(=die konkretion der freiheit)
1.2.123  Hegel's begriff: besitz/besitzergreifung(=die sphäre des rechts)
1.2.13  der hiatus in der dialektik Hegel's: der lineare entwicklungsprozess einerseits, andererseits die gleichzeitigkeit der momente
1.2.131  die begrifflich notwendige trennung der phänomene: eigentum und besitz
1.2.132  die konstitutiven momente der methode: analyse (=trennung in analytischer absicht) und synthese (=verknüpfung des getrennten)
1.2.133  im moment der gelebten gegenwart ist die umdeutung des linearen prozesses der dialektik in die gleichzeitigkeit der momente logisch ausgeschlossen
1.2.2.  hauptteil II.
 Die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus
1.2.21  die grundzüge der theorie des trialektischen modus
1.2.211  das individuum als ich in seinen relationen zu den dingen der welt
1.2.212  die dinge der welt in den formen des eigentums und besitzes
1.2.213  die definition der begriffe: eigentum und besitz, und ihre funktion
1.2.22  die konstitutiven momente im schema des trialektischen modus
1.2.221  die momente: "das individuum als ich, das eigentum und der besitz"
1.2.222   die möglichen relationen, die das individuum als ich zu den dingen der welt in den formen des eigentums und des besitzes setzen kann
1.2.223  die funktion des ausgeschlossenen dritten moments als horizont der bestimmung der relation
1.2.23  die frage nach der wahrheit des eigentums und besitzes
1.2.231  die gesetzten relationen: individuum_als_ich<==|==>eigentum/besitz, sind immer wahr
1.2.232  was ist richtiger oder falscher besitz, das eigentum eingeschlossen?
1.2.233  der blick auf die krude realität
1.2.3  hauptteil III.
 Die phänomene des besitzes und des eigentums als momente der moderne
1.2.31  der stets aktuelle streit um besitz und eigentum
1.2.311  das bestrittene eigentum, anmerkungen zur theorie der menschenrechte
1.2.312  der bestrittene besitz, anmerkungen zum faktum der materiellen ungleichheit
1.2.313  die unmöglichkeit der streitentscheidung, die alle, die es betrifft, auf dauer bindet
1.2.32  die notwendigkeit, den streit über den besitz der weltdinge einzuhegen
1.2.321  die einhegung des konflikts mit den methoden der tradition (religion und wissenschaft)
1.2.322  die einhegung des konflikts durch pragmatik (die gesellschaften und ihre ordnungen)
1.2.323  die ausschliessung der gewalt als möglichkeit der konfliktbereinigung
1.2.33  die strikte trennung: eigentum/besitz, als bedingung des humanum
1.2.331  das ding der welt: n, im forum internum das eigentum, in den formen des besitzes auf dem forum publicum
1.2.332  die formen des besitzes, als normen des rechts bestimmt, sind dann legitim, wenn sie im begriff: eigentum, gegründet werden
1.2.333  die autonomie des individuums als ich ist der legitimitätsgrund für das eigentum des individuums als ich an dem ding der welt: n, der legitime besitz desselben, möglich für das individuum als ich und seinem genossen einander im besitz sich ausschliessend, ist im eigentum begründet, das dem individuum als ich ausschliessend zugeordnet ist

1.3 SCHLUSS
1.3.1  der skandal der moderne
1.3.2  die ideologien des besitzes und die funktion der gewalt
1.3.3.  das spiel von eigentum und besitz als bedingung einer humanen existenz

 <==//

2. zitatauszüge
Hegel über eigentum und besitz

Rechtsphilosophie/ §33 (einteilung):
"Der freie Wille muß sich zunächst, um abstrakt zu bleiben, ein Dasein geben, und das erste sinnliche Material dieses Daseins sind die Sachen, das heißt die äußeren Dinge. Diese erste Weise der Freiheit ist die, welche wir als Eigentum kenne sollen, die Sphäre des formellen und abstrakten Rechts, wozu nicht minder das Eigentum in seiner vermittelten Gestalt als Vertrag und das Recht in seiner Verletzung als Verbrechen und Strafe gehören. Die Freiheit, die wir hier haben, ist das, was wir Person nennen, das heißt das Subjekt, das frei und zwar für sich frei ist und sich in diesen Sachen ein Dasein gibt." (RPh.Bd.7,p.91)(=Suhrkamp-Werkausgabe).

Enzyklopädie/ §486:
"Diese Realität überhaupt als Dasein des freien Willens ist das Recht, welches nicht nur als das beschränkte juristische Recht, sondern als das Dasein aller Bestimmungen der Freiheit umfassend zu nehmen ist. Diese Bestimmungen sind in Beziehung auf den subjektiven Willen, in welchem sie als allgemeine ihr Dasein haben sollen und allein haben können, seine Pflichten, wie sie als Gewohnheit und Sinnesart in demselben Sitte sind. Dasselbe, was ein Recht ist, ist auch eine Pflicht, und was eine Pflicht ist, ist auch ein Recht. ((...))
Im Felde der Erscheinung sind Recht und Pflicht zunächst so Correlata, daß einem Rechte an meiner Seite eine Pflicht in einem anderen entspricht. Aber dem Begriffe nach ist mein Recht an eine Sache nicht bloß Besitz, sondern als Besitz einer Person ist es Eigentum, rechtlicher Besitz, und es ist Pflicht, Sachen als Eigentum zu besitzen, /(305) d.i. als Person zu sein, was in das Verhältnis der Erscheinung, der Beziehung auf eine andere Person gesetzt, sich zur Pflicht des anderen, mein Recht zu respektieren, entwickelt." (Enz.Bd.10,p.304/305)(=Suhrkamp-Werkausgabe).                     <==//

3.  bibliographie meiner texte zur dialektik Hegel's.
die texte sind auf meiner homepage verfügbar:
//==>www.ur-philosoph.de //==>bibliographie //==>verzeichnis //==>sigel

006:Hegel/Adorno     Hegel/Adorno - drei weltentwürfe. Das wahre ist das ganze, sagt Hegel - Adorno sagt das ganze ist das unwahre. Text/Subtext. (2000/2002)
009:anerkenng           Ich glaube, was Ich weiss - Ich weiss, was Ich glaube. Der begriff: anerkennung, im trialektischen modell der dialektik. (2002/2003)
011:reine/leben          Das reine, der terror und das leben. Die metamorphose der zitate: Reines Leben zu denken - das Leben denken - lebe das denken. Text/subtext. (2004)
014:das_politische     Der begriff: das_politische im trialektischen modus. Wirklich/vernünftig - die dimensionen des politischen. Text/subtext(B-fassung). (2006/2008)
015:weltgeist             Der weltgeist Hegel's - das bin Ich, das sind Sie, das sind wir alle, jeder für sich. Wider die falschen subjekte. Zur theorie des realen subjekts oder der begriff: das individuum als ich. Text und subtext. (2008/2009).
<==//

4.  der trialektische modus/ erläuterungen und graphiken zum schema.
4.1 Schema: 1,
die konstitutiven momente: "a, b und c",
die möglichen relationen:
1.relation: a<==|==>b
2.relation: b<==|==>c
3.relation: c<==|==>a

graphik nr.1

 <==//

4.2 Schema: 2,
(übernahme des schema: 1; wegen der übersichtlichkeit wurde der kreis entfernt, die relationen sind mit einem gerundete kasten markiert, das ausgeschlossene dritte moment mit einem dicken kreis eingeschlossen.)
graphik: 2a
       
graphik: 2b
      
graphik: 2c
      
 <==//

4.3 Schema: 3,
die relationen(*):
1.relation: individuum_als_ich(=a)<==|==>eigentum(=b)
2.relation: individuum_als_ich(=a)<==|==>besitz(=c)
3.relation: eigentum(=b)<==|==>besitz(=c)
graphik nr.3
    
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(*)
notiz zur zählung der relationen in den schemata: 1 und 3; die differenz kann vernachlässigt werden. Im schema: 1, folgt die zählung den buchstaben, im schema: 3, der logik der eingesetzten weltdinge.
 <==//

4.4 Schema: 4,(*)
die relationen:
1.relation: individuum_als_ich<==>genosse
2.relation: individuum_als_ich<==|==>ding_der_welt:_n(+1)
3.relation: genoss<==|==>ding_der_welt:_n(+2)

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(+1) (eigentum/besitz)
(+2) (besitz/eigentum)
graphik: nr.4

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(*) äquivalent kann das schema auch so dargestellt werden.
---
(n) = ding_der_welt:_n .
<==//
finis
==========
titelseite<==//

stand: 13.05.07.
eingestellt: 10.11.10.
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