Text
 
1.1.0  einleitung

1.1.1

wenn ein index von Kant's und Hegel's schriften erstellt würde, dann nähme das wort: freiheit, einen der oberen rangplätze ein. In vielen perspektiven hatten Kant und Hegel die idee der freiheit immer wieder reflektiert, reflexionen, die, gemalt in bildern, ein farbenprächtiges panorama öffnen, bilder, in die jeder betrachter seinen farbtupfer eingefügt hat. Das werkzeug, mit dem das rezipierende individuum als ich die heterogenen momente der bilder miteinander verbindet, das ist das wort: freiheit, ein blosses zeichen, begrenzt auf die funktion, etwas anderes zu bezeichnen, ohne selbst eine bedeutung sui generis auszuweisen(2.21.001). Die funktion des zeichens ist im täglichen geschäft der historischen rezeption vertraut, aber die struktur der geschichtlichen erkenntnisprozesse wird als nachrangig beiseite geschoben, wenn alle, die es betrifft, den terminus: freiheit, gebrauchen(2.41.001).
1.1.2
es ist notwendig, die struktur der argumente zu analysieren und zu reflektieren(2.21.003), wenn das individuum als ich die unternehmung beginnt, die verwendeten begriffe im prozess der rezeption der freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's zu instrumentalisieren, um die begriffe zu verknüpfen, von denen, vermittelt im terminus: freiheit, behauptet wird, dass die begriffe, bestimmt verortet in den philosophien Kant's und Hegel's, geeignet seien, die phänomene der bürgerlichen freiheiten voneinander abzugrenzen(2.51.001). Einerseits bezeichnet das individuum als ich mit dem terminus: freiheit, der terminus identisch mit sich selbst, den begriff: freiheit, gedacht von Kant, Hegel und vom individuum als ich selbst, andererseits werden die phänomene der bürgerlichen freiheiten, identisch mit sich, mit demselben terminus: freiheit, kenntlich gemacht, die durch den begriff: freiheit, von allen anderen phänomenen, dinge der welt, unterschieden sind, ohne dass für den terminus: freiheit, ein element benannt werden könnte, das als merkmal taugt, sowohl den begriff: freiheit, zu definieren als auch die phänomene der bürgerlichen freiheiten voneinander abzugrenzen. Der terminus: freiheit, ist ein zeichen, das in seiner form beliebig ist(2.41.003) und anderes nicht sein kann, aber der terminus: freiheit, ist in der bedeutung bestimmt, wenn sein verwender den terminus ad libitum mit semantischen gehalt aufgeladen hat. Der mit semantischem gehalt aufgeladene terminus: freiheit, wird dann im diskurs rational instrumentalsiert, wenn vorausgesetzt ist, dass alle, die es betrifft, sich auf den semantischen gehalt des zeichens im konsens verständigt haben, ein konsens, der in vielen facetten schillern kann, real in den dokumenten der historia(2.21.008).     (abs.: 1.1.2a)

Die struktur des vorausgesetzten möglichen konsenses(2.21.002) ist der gegenstand des essays, sein fokus ist der begriff: freiheit, einerseits gedacht von Kant und Hegel(2.51.002), andererseits notwendig gedacht vom individuum als ich, das den begriff in seiner rezeption des Kant'schen und/oder Hegel'schen begriffs denken muss. Das individuum als ich analysiert einerseits die begriffe Kant's und Hegel's, die als dokumente der historia phänomene der freiheit sind, und verknüpft andererseits diese phänomene, in analytischer absicht getrennt, reflektierend mit seinem begriff: freiheit, in einer synthese neu.  (abs.: 1.1.2b)

1.1.3
mit diesem programm ist die abfolge der argumente determiniert, die, wenn die argumente im diskurs geltend gemacht werden, strikt zu unterscheiden sind, einerseits die analyse der mit dem terminus: freiheit, markierten dinge der welt, andererseits ihre synthese in einem anderen, einem neuen ding der welt. (abs.: 1.1.3a)

Wenn im diskurs über den begriff: freiheit, gedacht von Kant, Hegel und dem rezipierenden individuum als ich, der terminus: freiheit, der gegenstand des interesses sein soll, dann ist es in der analyse zweckmässig, das problem der rezeption dieser vorstellungen auf zwei, strikt voneinander zu trennenden argumentebenen zu erörtern(2.21.004), weil das objekt des interesses allen, die es betrifft, in einer gedoppelten form präsent ist, zum ersten in der struktur des begreifens der begriffe, die Hegel und Kant, bezeichnet mit dem terminus: freiheit, gedacht haben, der begriff, den das individuum als ich denkt, eingeschlossen, zum zweiten die mit dem terminus: freiheit, bezeichnenten begriffe selbst, die das rezipierende individuum als ich in der funktion eines objekts, nämlich als phänomen in einem dokument der historia petrifiziert, zur verfügung hat. Die verortung der begriffe auf der argumentebene: 1,(2.21.005) und die verortung der rezeption dieser begriffe auf der argumentebene: 2,(2.21.006) ist pragmatisch begründet; denn das moment, in dem die beiden argumentebenen miteinander verknüpft sind, das ist das individuum als ich selbst, das auf beiden argumentebenen wirkt, einerseits, indem es die begriffe der freiheit, gedacht von Kant, Hegel und dem individuum als ich selbst, unter dem terminus: freiheit, als eine einheit denkt, und andererseits, indem es, selbst als ein moment der rezeption, die rezipierten freiheitsbegriffe als objekt händelt. Die verknüpfende funktion des individuums als ich ist in der synthetisierenden reflektion bestimmt, wenn das individuum als ich die argumentebenen: 1 und 2, als momente der relationen gesetzt hat, die, nicht identisch fallend, in der 3.relation gesetzt sind, in der es selbst das ausgeschlossene dritte moment ist(2.21.007).  (abs.: 1.1.3b)

In der synthese des in analytischer absicht getrennten ist das individuum als ich mit zwei problemen konfrontiert, die in der analyse disparat erscheinen, in der reflexion der freiheitsbegriffe aber nicht voneinander abgelöst werden können. Das, was auf der argumentebene: 1, der gegenstand des interesses ist, die verknüpfung zweier theoreme, die von Kant und Hegel als die begriffe der freiheit konstruiert worden sind, das ist auf der argumentebene: 2, die struktur der rezeption dieser theoreme, die in den dokumenten der historia für das publikum faktisch verfügbar sind. Der terminus: freiheit, erscheint in seiner gedoppelten funktion auf den argumentebenen: 1 und 2, als konstante, die einerseits den begriff: freiheit, gedacht vom individuum als ich, mit den in der rezeption unterschiedenen begriffen der freiheit, gedacht von Kant und Hegel, vermittelt, und andererseits den begriff: freiheit, als ein ganzes proponiert, festgestellt im prozess der rezeption.  (abs.: 1.1.3c)

1.2.0 hauptteil
1.2.1 analyse_I - 1.argumentebene: die begriffe der freiheit.

1.2.11

in der analyse des begriffs: freiheit, und der mit diesem begriff unterschiedenen phänomene der bürgerlichen freiheiten(2.51.003) hat der terminus: freiheit, die funktion der vermittlung. Der terminus ist ein zeichen, über das, in vielen varianten erscheinend(2.51.004), dies zu sagen ist: als zeichen hat der terminus: freiheit, keine bedeutung sui generis und das, was dem zeichen an bedeutungen zukommt, das ist dem zeichen beigelegt(2.41.004). Allein das individuum als ich ist fähig, dem terminus seine eigentümliche bedeutung hinzufügen, indem es den terminus mit einem bestimmten begriff oder mit einen bestimmten phänomen verknüpft, um diese weltdinge, bezeichnet mit dem terminus: freiheit, als argument in der kommunikation mit dem genossen zu instrumentalisieren. Zwischen den möglichen momenten: "der terminus:_freiheit, der begriff:_freiheit und das phänomen:_freiheit" setzt das individuum als ich die denkbaren relationen, in denen der terminus: freiheit, auf die vermittelnde funktion zwischen dem begriff: freiheit, und den mit dem begriff unterschiedenen phänomenen der bürgerlichen freiheiten begrenzt ist. Das, was diese weltdinge sind, das ist einerseits im individuum als ich gegründet, und die behauptung in der synthetisierenden reflexion, das individuum als ich sei die quelle für die gültigen bedeutungen, zugeordnet dem terminus: freiheit, markiert in der analyse andererseits den zusammenhang, der in der praxis ignoriert wird. (abs.: 1.2.11a)

Auf der argumentebene: 1, stehen im fokus die begriffe der freiheit, die Kant und Hegel gedacht hatten, der begriff eingeschlossen, den das individuum als ich denkt. Der diskurs über diese begriffe, als phänomene in den dokumenten der historia verfügbar, wird mit diesen dokumenten der historia geführt, deren verbindende und/oder trennende momente allein über den terminus: freiheit, vermittelt sind. Die frage, welcher begriff nun der richtige sei, steht im vordergrund der kontroversen und die frage: wahr oder falsch,(2.21.009) ist ein nachrangiges problem, weil diese frage, in den dokumenten der historia belegt, mangels eines maasstabes, an dem die wahrheit der begriffe ausgewiesen wäre, vom rezipierenden individuum als ich abschliessend nicht entschieden werden kann. Den begriff: freiheit, hat das individuum als ich in dem phänomen verfügbar, den es als moment seiner relation gesetzt hat. Mit den traditionalen methoden der kritik ist jeder freiheitsbegriff für sich bestimmbar, die möglichen verknüpfungen eingeschlossen, die mit den einschlägigen termini der tradition geschaffen worden sind, aber in diesen bestimmungen ist immer ein moment offen und das ist das individuum als ich selbst, das die einschlägigen begriffe denkt. Es operiert mit den dingen der welt, aber als subjekt der analyse ist es in der analyse nicht präsent. D'accord, dicht am text sind die gedanken Hegel's und Kant's sichtbar präsent, allein das, was sichtbar ist, das kann nicht der gedanke sein, den Kant oder Hegel im moment ihrer gelebten gegenwart gedacht hatten, es sind, gleichwohl der text präzise wiederholt, immer die gedanken des denkenden individuums als ich, gedanken, die, vom genossen aufgegriffen, in verbindung gebracht werden mit den vorstellungen Hegel's und Kant's, fixiert in den tradierten texten. Das, was die heterogenen vorstellungen miteinander verbindet, das wird durch den terminus: freiheit, zugleich sichergestellt und verfehlt.
(abs.: 1.2.11b)

1.2.12
der gegenstand der analyse ist der begriff: freiheit, gedacht von Kant und Hegel im moment ihrer gelebten gegenwart; es sind begriffe, die als phänomene in den überlieferten texten verfügbar sind - ein bündel von fragen, die, getrennt in analytischer absicht, beantwortet werden.
1.2.121
es genügt, die freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's auf ein bestimmtes detail zu beschränken, das in der perspektive Kant's nachrangig, in der perspektive Hegel's aber die kernfrage seines philosophierens ist. Das detail ist die funktion der freiheit in der geschichte des individuums als ich, als momente des historischen prozesses real gegenwärtig in seinen bürgerlichen freiheiten. Die analyse ist auf zwei textstellen fokussiert, in denen sowohl Kant als auch Hegel, wie man sagt, ihre vorstellungen von der freiheit reflektiert haben; Ich unterstelle, dass Hegel, über die geschichte reflektierend, auch die meinung Kant's im blick gehabt hatte(2.51.005).
1.2.122
Kant hat in der schrift: Mutmaßlicher Anfang der Menschengeschichte, seine sicht auf die freiheit und ihre funktion in der geschichte dargelegt, Hegel in der schrift: Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte. Die dokumente der historia sind fixiert. Es sollte kein streit sein, dass das wort: freiheit, das vermittelnde moment ist, mit dem die behauptung einer verknüpfung begründet werden kann. Das urteil ist also plausibel, dass die angezeigten texten von demselben gegenstand handeln, nämlich der freiheit, identisch mit sich. Mit dieser feststellung ist die liste der gemeinsamkeiten auch schon geschlossen, und was bleibt, das sind gegensätze, die die bandbreite: >0/<1, ausfüllen können, aber das, was als eindruck fortdauert, das ist die illusion, Kant und Hegel, jeder für sich, sprächen über das dasselbe. In seinen schriften bezeichnet Kant den begriff: freiheit, oft mit der formel: freiheit an sich, Hegel spricht allgemein von den begriffen und der begriff: freiheit, ist einer dieser begriffe. Wenn das individuum als ich versucht, die bezeichneten begriffe, jeder begriff für sich, sich zu eigen zu machen, den gedanken Kant's und/oder Hegel's rezipierend, dann muss das individuum als ich für sich ein bild dieser begriffe entwerfen, in dem möglichst getreu das abgebildet ist, was Kant und Hegel, jeder für sich, als ihre vorstellungen entworfen hatten und in den texten fixiert haben(2.51.006). Die differenz bleibt; denn das, was Hegel und Kant als freiheit gedacht hatten, das kann nicht das sein, das das individuum als ich in seiner rezeption denkt, aber im diskurs, und das ist der streitgegenstand, macht das individuum als ich seine vorstellungen als sein argument geltend, dieses als begriff Kant's und/oder Hegel's ausweisend. (abs.: 1.2.122a)

Kant argumentiert, dass die geschichte der menschen ihren mutmaasslichen anfang in der freiheit gehabt habe, eine annahme, die, um lücken in den nachrichten auszufüllen, einzustreuen wohl erlaubt sei(2.91.001). Das ist eine empirische feststellung, für Kant der grund seiner folgerung: "Eine Geschichte der ersten Entwicklung der Freiheit aus ihrer ursprünglichen Anlage in der Natur des Menschen ist daher ganz etwas anderes, als die Geschichte der Freiheit aus ihrem Fortgange, die nur auf Nachrichten gegründet werden kann"(2.91.002). Kant unterscheidet strikt, einerseits die freiheit als postulat, das als gründender grund eines arguments dienen kann, andererseits die freiheit als phänomen, das, eine behauptung aus der historia stützend, als beweisstück beigebracht wird. Als postulat ist die freiheit ein begriff, den das individuum als ich denken muss, wenn es seine erfahrene welt, fixiert in den dokumenten der historia, begreifen will, als phänomen aber sind die bürgerlichen freiheiten facta der vergangenheit, mit denen das individuum als ich operiert, den genossen eingeschlossen, wenn sie ihre welten erfahren(2.51.007).  (abs.: 1.2.122b)

Hegel setzt, die meinung Kant's als orientierungspunkt nutzend, seine position dagegen, wenn er sagt, die freiheit sei das wesen des geistes(2.91.003), der geist aber werde als absoluter geist erst dann erscheinen, wenn die freiheit in der weltgeschichte vollendet sei. Das prinzip der freiheit fixiert Hegel mit der formel: "Die Weltgeschichte ist der Fortschritt im Bewußtsein der Freiheit - ein Fortschritt, den wir in seiner Notwendigkeit zu erkennen haben"(2.91.004). Den fortschritt der freiheit aber kann Hegel nur in den phänomenen der historia fassen, die den fortschritt der freiheit für den einen, den fortschritt der freiheit für die wenigen und, als versprechen prognostiziert, den fortschritt der freiheit für alle anzeigen(2.91.005). (abs.: 1.2.122c)

Mit diesen belegstellen, gegenwärtig in den dokumenten der historia, ist der gegenstand festgelegt, auf den das individuum als ich zurückgreifen kann, wenn es, seinem interesse folgend, die freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's rezipieren will. Auf dieser materialbasis, offenkundig schmal im korpus der schriften Kant's und Hegel's, erscheint ein weiteres problem, das in der analyse aber strikt abgegrenzt werden sollte. In der aufgezeigten konstellation der freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's ist im herangezogenen material kein zwingender grund ausgewiesen, warum die dokumente der historia, allen, die es betrifft, frei verfügbar, vom rezipienten in dieser bestimmten verknüpfung oder in einer anderen bestimmten verknüpfung aufgegriffen werden können, aufgegriffen werden sollten und erfasst sind. Kant und Hegel hatten auf den bestand der traditionalen freiheitsbegriffe zurückgegriffen, sei es als zeitgenossen, sei es als historische nachfolger ihrer vorgänger, und so hatten sie das vorgefundene auf ihre weise rezipiert. (abs.: 1.2.122d)

1.2.123
die freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's, petrifiziert in den dokumenten der historia, hat das individuum als ich in zwei relationen verfügbar, die nicht identisch fallen können, auch dann nicht, wenn die relationen in den relationierten momenten als gleich erscheinen, zum ersten die relation: individuum_als_ich<==|==>begriff:_freiheit(Kant), zum zweiten die relation: individuum_als_ich<==|==>begriff:_freiheit(Hegel). Im schema des trialektischen modus sind diese relationen mittels der momente: "der begriff:_freiheit(Kant) und der begriff:_freiheit(Hegel)" mit der 3.relation: begriff:_freiheit(Kant)<==|==>begriff:_freiheit(Hegel), miteinander verknüpft, in der das individuum als ich nicht als moment erscheinen kann(2.31.007). (abs.: 1.2.123a)

Die vorstellungen der freiheit, zum einen als begriff, zum anderen als phänomen, müssen als dinge der welt strikt voneinander unterschieden werden. Das eine ist der begriff: freiheit, der, gedacht von Kant oder Hegel, jeder für sich, als begriff zum jeweils anderen begriff in einem widerspruch steht. Das problem ist, dass einerseits, mittels des terminus: freiheit, mit dem von Kant und Hegel gedachten begriffen eine identität suggeriert wird, die nicht bestehen kann, und dass andererseits eine gleichheit der begriffe erscheint, die zumindest als problematisch angesehen werden muss(2.41.005). Etwas anderes sind die begriffe, die als gedanken Kant's und Hegel's präsent sind und die als phänomene überliefert werden, petrifiziert als phänomene der sprache in den dokumenten der historia. Es sind dokumente der historia, die als objekte des interesses sui generis erst dann zu leben scheinen, wenn ein individuum als ich und/oder sein genosse es unternehmen, diese dokumente der historia zu interpretieren, das heisst, die erfassten dokumente der historia in ihrem sinn sich zu eigen zu machen, aber, das, was als der begriff: freiheit, dem rezipierenden individuum als ich in seinem forum internum verfügbar ist, das ist in seiner vorstellung nur mit den namen Kant's und/oder Hegel's verknüpft, die das individuum, ein ich seiend, als momente seiner relationen setzen kann, jede relation für sich mit sich identisch, das andere jeweils zum anderen habend. Wenn das individuum als ich die relation: individuum_als_ich<==|==>begriff:_freiheit(Kant), denkt, dann kann es im moment der gelebten gegenwart nicht zugleich die relation: individuum_als_ich<==|==>begriff:_freiheit(Hegel), denken, nicht anders, wenn es im moment der gelebten gegenwart die relation: individuum_als_ich<==|==>begriff:_freiheit(Hegel), denkt, die relation: individuum_als_ich<==|==>begriff:_freiheit(Kant), ausschliessend. Sowohl der begriff: freiheit, den Kant gedacht hatte, als auch der begriff: freiheit, den Hegel denken konnte, sind unterscheidbare begriffe, die als dinge der welt zueinander das_andere sind und die als momente einer relation in der 3.relation: begriff:_freiheit(Kant)<==|==>begriff:_freiheit(Hegel), miteinander verknüpft werden(2.31.005). Diese 3.relation erscheint dem individuum, ein ich seiend, als etwas selbstständiges, das, in der terminologie der tradition formuliert, als das_andere ein eigenes sein haben soll, das soll heissen, die 3.relation scheint zu wirken wie ein subjekt(2.91.006), das dem individuum als ich gegenübergestellt ist. Die begriffe der freiheit, gedacht von Kant und Hegel und präsent in den überlieferten texten, fasst das individuum als ich in seinem forum internum, verknüpft in der 3.relation, mit einem eigenständigen denkakt und händelt das gedachte, entäussert auf dem forum publicum, als ein factum der vergangenheit, den genossen einschliessend. Sowohl der genosse als auch das individuum als ich interpretieren die 3.relation, ein ding der welt, als eine eigenständige entität, gleichwohl die 3.relation, in den texten von Kant und Hegel mit dem terminus, freiheit, fixiert, nur die vorstellung des individuums als ich sein kann, gedacht im forum internum und, entäussert auf dem forum publicum, gehändelt als ein ding der welt, bezeichnet mit den historischen namen: Kant und/oder Hegel. (abs.: 1.2.123b)

Das nichterscheinen des terminus: individuum als ich, in der formel: begriff:_freiheit(Kant)<==|==>begriff:_freiheit(Hegel), ist das problem der 3.relation; denn das, was den begriffen der freiheit ihren sinn verschafft, fixiert in den dokumenten der historia, das ist die interpretation des individuums als ich, das die relation denkt und mit dem genossen auf dem forum publicum händelt, behauptend, es seien die freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's(2.41.006). Das konstituierende merkmal der 3.relation ist die wechselwirkung zwischen den momenten: der begriff:_freiheit(Kant) und der begriff:_freiheit(Hegel), die in der rezeption der begriffe sowohl in der perspektive des einen moments als auch des anderen aufgeworfen werden kann. Wird das problem auf die abfolge der historischen zeit begrenzt, dann ist auf grund der generationendifferenz die antwort eindeutig. Kant hatte vom werk Hegel's nichts zur kenntnis nehmen können, also fällt Hegel für Kant aus. Anders Hegel, der sich mit der philosophie Kant's auseinandergesetzt hatte(2.51.008). Gleichwohl sollte bemerkt werden, dass Hegel, wenn er sich in den vorlesungen über die geschichte der philosophie mit den ideen Kant auseinandersetzt, dem problem der freiheit zwar eine gewichtige rolle eingeräumt hatte, aber nicht die entscheidende rolle. Es kann auch dahingestellt bleiben, ob Hegel Kant's schrift: mutmaaßlicher anfang ..., überhaupt gekannt hatte(2.51.005), die behauptung aber ist plausibel und mit den dokumenten der historia demonstrabel, nämlich die proposition der these, dass Hegel, über die idee der geschichte und die funktion der freiheit im prozess der genese des absoluten geistes reflektierend, den Kant'schen ideen zur freiheit, entwickelt in der kritischen philosophie, keine bestimmende vermittlungsfunktion zugestanden hatte, und dass Kant, über den begriff: freiheit an sich, reflektierend, der geschichte in den phänomenen der historia nur eine nachlaufende funktion eingeräumt hatte. Der kern des arguments für die entgegensetzung der freiheitsbegriffe, gedacht von Hegel und Kant, wäre damit relativiert, möglicherweise in einer dezidierten perspektive auch gegenstandslos, dennoch ist es vernünftig, an dieser entgegensetzung festzuhalten, weil es dafür einen grund gibt, der im faktum der verfügbaren dokumenten der historia ausgewiesen ist. Das argument ist, dass das, was Kant geschrieben hatte, ebenso bekannt ist wie das von Hegel geschriebene. Diese texte, fixiert als dokument der historia, spiegeln gedankenketten, die, als gedanke in einem historischen moment der gelebten gegenwart gedacht, vom rezipierende individuum als ich in einer relation gesetzt werden können. Das ist aber eine andere situation und für diese situation ist allein das rezipierende individuum als ich verantwortlich, das eine verknüpfung setzt, die dann naheliegt, wenn das vermittelnde moment dieser verknüpfung einerseits der terminus: freiheit, ist, andererseits der terminus: geschichte, beide termini vom individuum als ich in seiner vorstellung verknüpft. Es ist das individuum als ich, das in der rezeption der freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's die verknüpfung herstellt, die Hegel in dieser weise offenbar nicht intendiert hatte, die aber, belegt mit den dokumenten der historia, denkbar ist, gedacht nicht von Hegel, wohl aber vom rezipierenden individuum als ich. Diese verknüpfung ist möglich, weil das individuum als ich mit einem terminus operieren kann, der in seiner verkappten identität mit sich eine gleichsetzung ermöglicht, die im historischen moment, in dem Kant oder Hegel ihren gedanken gedacht hatten, als zeitfenster offen gewesen war, das zeitfenster, das Hegel oder Kant im moment ihrer gelebten gegenwart geschlossen hatten, nachdem der gedanke als factum der vergangenheit in einem dokument der historia abgelegt worden ist. (abs.: 1.2.123c)

1.2.13
der schlüssel zum problem der rezeption der freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's ist das rezipierende individuum als ich selbst; denn die begriffe der freiheit, die Hegel und/oder Kant gedacht hatten, sind für das individuum als ich allein in den dokumenten der historia verfügbar, die das individuum als ich, wenn es das will, aufgreifen kann und die es aufgreifend deutet, den dokumenten der historia also einen bestimmten sinn zuordnend. Drei problemfelder sind bezeichnet, die, getrennt in analytischer absicht, erörtert werden.
1.2.131
das erste problemfeld ist das interesse, das das individuum als ich haben kann, wenn es den gedanken des genossen(2.41.007) wahrnehmend aufgreift. Die frage nach dem involvierten interesse ist prima vista an das rezipierende individuum als ich gerichtet, secunda vista aber ist diese frage auf die vorstellungen des individuums als ich fokussiert, das die gedanken Kant's und Hegel's aufgegriffen und als bedingung seiner rezeption gesetzt hat, ohne dass das individuum als ich für seine setzung, ausgewiesen an den dokumenten der historia, einen zwingenden beleg angeben kann(2.41.008). Das geltend gemachte interesse des individuums als ich ist eine interpolation, die vom individuum als ich und/oder seinem genossen als der originäre gedanke(2.41.009) Kant's und/oder Hegel's gehändelt wird. Das problem ist, dass das individuum als ich den terminus: freiheit, real in den dokumenten der historia, für die erforderliche vermittlung der gedanken instrumentalisiert, ohne dass mit dem terminus: freiheit, ausgewiesen ist, was die prämissen des individuums als ich sein könnten, sein spiel mit dem terminus: freiheit, zu treiben, das spiel als kritik oder als eloge camouflierend(2.41.010). In diesem interesse des individuums als ich und in den interessen des genossen, jeder für sich, hat die beobachtung ihren gegenstand, dass mit der vorlage eines dokuments der historia, identisch mit sich, die auslegung des begriffs: freiheit, gedacht von Kant oder Hegel, gegensätzlich ausgestaltet sein kann, den wechselseitigen ausschluss der meinungen eingeschlossen(2.51.009). Nicht die unterscheidbaren auslegungen der Kant'schen und der Hegel'schen begriffe sind das problem, beurteilt nach richtig oder falsch, das problem ist die möglichkeit der bestimmten auslegung dieser begriffe, fixiert in den dokumenten der historia, die sowohl das individuum als ich als auch sein genosse denken, beide, jeder für sich, wahr und doch gegensätzlich sprechend. Die unterscheidbaren auslegungen der begriffe sind gültig, jede auslegung für sich im horizont des vereinbarten konsenses. Die phänomenologie der denkbaren interessen ist nicht überschaubar; denn es gibt de facto exakt soviele interessen, wie individuen als ich benannt werden, die diese interessen im forum internum denken können und auf dem forum publicum verfolgen.
1.2.132
das zweite problemfeld ist die interpretation des begriffs: freiheit, als erzählung(=geschichte) oder als faktum(=historia)(2.21.010). Das interesse des individuums als ich an den freiheitsbegriffen Kant's und Hegel's ist auf die verknüpfung der begriffe: freiheit und geschichte, eingegrenzt, die sowohl Kant als auch Hegel in ihren texten dezidiert proponiert hatten. Diese verknüpfung indiziert eine akzentverschiebung. Der gegenstand der erörterungen ist weniger die freiheit in ihren vielfältigen formen, das problem ist vielmehr der begriff: geschichte, den Kant und Hegel gedacht haben müssen, wenn sie ihren begriff: freiheit, mit der idee der geschichte verknüpfen wollen. Die differenz zwischen dem Kant'schen und dem Hegel'schen geschichtsbegriff ist für die rezeption der freiheitsbegriffe Hegel's und Kant's nicht folgenlos; denn in der verknüpfung sind zumindest vier vorstellungen im spiel, die, aufeinander bezogen, über die termini: freiheit und geschichte, vermittelt werden, verknüpfungen, die in den dokumenten der historia eindeutig ausgewiesen sind, die aber das individuum als ich, diese rezipierend, über kreuz miteinander verknüpfen kann. In diesen verknüpfungen erscheinen sowohl die vorstellungen der freiheit als auch die der geschichte in einem neuen gewand, für das, gleichwohl ihnen zugeordnet, Hegel und Kant nicht verantwortlich sein können, sondern verantwortlich ist allein das rezipierende individuum als ich, das mit seiner vorstellung eine zusätzliche komponente in das gemalte bild der vier vorstellungen einfügt. Das, was das individuum als ich in seiner rezeption der Kant'schen und Hegel'schen begriffe mit den begriffen: geschichte und freiheit, denkt, facta der vergangenheit, die in einem dokument der historia abgelegt sind, das ist etwas neues, das in seinem extremfall nur noch die termini: freiheit und geschichte, ausweisen wird, die eine einheit suggerieren, die faktisch nicht besteht. Das, was prima vista als verlust erscheint, das ist secunda vista die bedingung des begriffs: geschichte, der, als spiegel instrumentalisiert, vom individuum als ich genutzt werden kann, der genosse ist eingeschlossen, sich selbst in der existenz als das ich zu erkennen. Die erforderliche vermittlung der involvierten begriffe bewerkstelligt das individuum das ich mit den termini: freiheit und geschichte, weil diesen termini für sich keine bedeutung zugeordnet ist und die termini aus diesem grund offen sind für die inhalte der begriffe, die das individuum als ich in seinem forum internum denkt, mit denen es die dinge der welt als phänomene der geschichte und/oder der freiheit unterscheidet.
1.2.133
das dritte problemfeld ist der grund, den das individuum als ich für seinen rückgriff auf die freiheitsbegriffe Kant's und/oder Hegel's geltend macht. Das bestimmte interesse des rezipierenden individuums als ich, ausweisbar in einem dokument der historia, kann offen gelassen werden; denn über seine interessen entscheidet das individuum als ich, sich selbst absolut bindend, aber, und das ist die kehrseite des arguments, diese auskunft kann kein argument sein, den grund ausser betracht zu stellen, der das individuum als ich veranlasst haben könnte, sein genosse eingeschlossen, den rückgriff auf die freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's argumentativ zu rechtfertigen; denn zur auswahl stehen auch deren zeitgenossen, Fichte oder Schelling seien als beispiele zitiert(2.41.011). Das rezipierende individuum als ich muss sich erklären, warum es sich mit den thesen Kant's und Hegel's beschäftigen will, diese meinungen auf einen bestimmten kern einschränkend. Pragmatisch bestimmt ist präzis zwischen dem interesse des individuums als ich und seinen motiven zu unterscheiden, motive, mit denen es sein bestimmtes interesse in den mittelpunkt des interesses setzt. Die liste der möglichen motive ist theoretisch nicht abschliessbar, gründe, die als interessen präsent, in ihrer fülle aber praktisch auf weniges reduziert sind, nämlich dann, wenn das individuum als ich sich im moment der gelebten gegenwart entscheidet, den bedingungen des moments unterworfen. Das rezipierende individuum als ich ist also darlegungspflichtig, durch welches benennbare interesse es sich bestimmt weiss, sich mit den gedanken Kant's und Hegel's analysierend und reflektierend auseinanderzusetzen. Dafür können die gedanken Hegel's und Kant's als anlass ein anknüpfungspunkt sein, aber sie sind nicht der grund für das denken des individuums als ich. Diesen grund schöpft das individuum als ich aus sich selbst(2.21.011), eingebunden in seiner welt, die nicht die welt Kant's oder die welt Hegel's sein kann, tempi passati, gleichwohl imaginiert das individuum als ich die illusion, seine existenz zu realisieren, wenn es denkend, vermittelt im terminus: freiheit, seine welt mit den welten Kant's und Hegel's teilt, verbunden in einer gemeinsamen welt, die gemeinhin als tradition geläufig ist.
1.2.2 analyse_II - 2.argumentebene: die struktur der rezeption.

1.2.21

auf der argumentebene: 2, steht die struktur der rezeption philosophischer begriffe im fokus des interesses, konkret in den begriffen, die das individuum als ich mit dem terminus: freiheit, zu einem grossen gemälde der hoffnungen zusammenfügt. Der gegenstand der analyse ist die struktur des denkens, in der das individuum als ich die freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's rezipieren kann, die, sedimentiert in den dokumenten der historia, dem individum als ich zur hand sind. (abs.: 1.2.21a)

Es ist üblich, das problem der rezeption anderer gedanken unter ausschluss des individuums als ich, sein genosse eingeschlossen, darzustellen, so als sei die rezeption des in der tradition abgelegten schatzes ein sich selbst vollziehender prozess im geist. Das, was in der perspektive der analyse eine gängige praxis ist, nämlich die reduktion der rezeption auf die 3.relation: begriff_freiheit(Kant)<==|==>begriff_freiheit(Hegel), das ist in der perspektive der synthetisierenden reflexion nicht möglich, weil die 3.relation ohne das ausgeschlossene dritte moment: das individuum als ich, real nicht sein kann. Auch in der analyse, gleichwohl in analytischer absicht abtrennbar, ist das individuum als ich einzubeziehen, das mit dem terminus: freiheit, als konstantem vermittlungsmoment, seinen begriff: freiheit, denkend, die ausgewählten begriffe der freiheit zu einer einheit verbindet, in der mindestens drei begriffe einerseits in bestimmten merkmalen nicht gleich sein müssen, die aber andererseits als gleich erscheinen können. Im prozess der rezeption der freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's durch das individuum als ich sind drei mögliche begriffe der freiheit aufzeigbar, die, vermittelt durch den terminus: freiheit, im individuum als ich ihren focus haben. Die frage, welcher der drei begriffe der wahre begriff der freiheit sei, zentral im ontologischen argument, ist neu gestellt, wenn das individuum als ich die struktur der rezeption dieser begriffe analysiert. Der logik dieser struktur kann sich das individuum als ich nicht entziehen, wenn es im prozess der aneignung, sich dem konsens mit dem genossen unterstellend, den gedanken des anderen rezipiert. (abs.: 1.2.21b)

Die situation ist vertraut. Soll der gedanke Kant's oder Hegel's aufgegriffen werden, dann wird die illusion gepflegt, als ob das rezipierende individuum als ich, der genosse eingeschlossen, mit Kant und/oder Hegel ein reales gespräch führen. Die formeln: "Kant sagte, und/oder: ich zitiere Hegel", sind im diskurs geläufig,(2.41.012). Es gilt als nicht bestritten, dass im jedem diskurs bestimmte verfahren als bewährt ausgewiesen sind. Diese verfahren werden nicht in frage gestellt, wenn der gegenstand der analyse die struktur der methoden ist. Es ist zweckmässig, analytisch strikt zu unterscheiden zwischen den traditionalen formen der rezeption und der logik, die in den formen der rezeption wirksam sind, die, wie man sagt, die wahrheit des rezipierten gedankens voraussetzen, auch dann, wenn das problem der rezeption auf die methoden reduziert ist, um ein verfahren zu entwickeln, mit dem die wahrheit des rezipierten gedankens sichergestellt wird, mit dem ziel, den gedanken wieder tradieren zu können. Die logik der rezeption ist in den relationen gegenwärtig, die das individuum als ich setzt, wenn es sich mit seiner tradition, diese rezipierend, auseinandersetzen will. (abs.: 1.2.21c)

Es wird, wie selbstverständlich, von der tradition geredet(2.21.012), der tradition nämlich, die dem individuum als ich in den relationen verfügbar ist, die es in raum und zeit gesetzt hat. Jedes ding der welt ist als moment dieser relationen denkbar und die gedanken, fassbar in den verfahren, sind für das individuum als ich ein mögliches objekt seiner rezeption, das heisst traditional gesprochen, dass jeder gedanke, gedacht von Kant und/oder Hegel, als text petrifiziert in den dokumenten der historia, überliefert, ein moment der relation sein kann, die das individuum als ich setzt, wenn es die philosophien Kant's und/oder Hegel's zum gegenstand seiner reflexion macht. Diese relationen, jede relation für sich und den weitläufigen stoff in der form zumeist wenig differenzierend, können nicht identisch fallen; entweder es gilt die relation: individuum_als_ich<==|==>Kant, oder es gilt die relation: individuum_als_ich<==|==>Hegel; denn im moment der gelebten gegenwart setzt das individuum als ich entweder die eine relation oder die andere - tertium non datur. Weil aber das individuum als ich, ein ding der welt in seiner welt, selbst ein moment der gesetzten relation ist, kann es seine gesetzte relation nur im horizont der dinge seiner welt, als diese bestimmt, bestimmt erfassen, eines dieser weltdinge kann die vertraute tradition sein, die als das ausgeschlossene dritte moment präsent ist und zu dem das individuum als ich eine andere relation setzt, fixiert in der formel: individuum_als_ich<==|==>welt(tradition). Das individuum als ich operiert mit drei momenten, die im schema des trialektischen modus mit den termini: "das individuum als ich, den namen: Kant und/oder Hegel, und die welt(tradition)"(2.31.005) bezeichnet sind. In jedem akt seiner lebenstätigkeit aktiviert das individuum als ich diese struktur, den gedanken des anderen rezipierend, sei dieser gedanke der gedanke des genossen, der gedanke eines grossen denkers oder der gedanke eines anderen zeitgenossen der tradition, zumeist vergessen, aber in den archiven als dokument der historia noch aufbewahrt; es sind gedanken, die einmal im moment der gelebten gegenwart gedacht wurden und die als factum der vergangenheit, sedimentiert in einem dokument der historia, erinnert werden. (abs.: 1.2.21d)

Das, was in seiner grundstruktur als einfach erscheint, das ist eine komplexe sache, wenn das individuum als ich einen bestimmten gedanken rezipieren will, fixiert in einem dokument der historia, um diesen gedanken, in seine welt zurückholend, sich zu eigen zu machen. Das eine ist die struktur der rezeption des anderen gedankens, das andere ist die reale erfassung dieser gedanken in raum und zeit, unterscheidbare weltdinge also, die in analytischer absicht strikt getrennt gehalten werden sollten. Die formen der rezeption erscheinen aber als komplex, wenn die gegenstände der rezeption als phänomen analysiert werden; denn das individuum als ich kann einerseits dediziert auf die gedanken eines denkers zurückgreifen und alle anderen vertreter der tradition interessengeleitet beiseitelegen, partes pro toto: Kant oder Hegel, andererseits kann das individuum als ich dediziert den vergleich der gedanken zweier autoren zum gegenstand seiner rezeption machen, pars pro toto: Kant und Hegel. Das, was als differenz erscheint, das hat seinen grund in der perspektive, die das rezipierenden individuum als ich wählen kann, wenn es sein bestimmtes interesse verfolgt. (abs.: 1.2.21e)

1.2.22
die bestimmenden interessen, die motive des individuums als ich also, sollen ausser betracht bleiben, es genügt, den blick auf die grundform der rezeption zu begrenzen, pars pro toto: Hegel,(2.41.013).  (abs.: 1.2.22a)

Die relation: individuum_als_ich<==|==>Hegel, ein ding der welt in der welt, ist dann bestimmt, wenn das individuum als ich, auch ein ding der welt in der welt, zu seiner welt die relation: individuum_als_ich<==|==>welt, setzt. Der gedanke gilt auch spiegelbildlich; denn mit der relation: individuum_als_ich<==|==>welt, ist implizt auch eine relation gesetzt in der form, die Hegel als moment ausweist, das die funktion des ausgeschlossenen dritten moments hat. Mit der setzung dieser relationen, die das individuum als ich im moment seiner gelebten gegenwart präsent hat, entweder die eine oder die andere - tertium non datur, ist implizit im schema des trialektischen modus die 3.relation: Hegel<==|==>welt, gesetzt, die relation, in der das individuum als ich nicht präsent sein kann, im schema des trialektischen modus aber als das ausgeschlossene dritte moment ausgewiesen ist(2.31.006). Im schema des trialektischen modus sind drei momente wirksam, die den prozess der rezeption konstituieren. Jeweils zwei momente sind in drei relationen unter ausschluss des jeweils dritten moments miteinander relationiert, relationen, die nicht identisch fallen können, deren bestimmung im jeweils ausgeschlossenen dritten moment verortet ist, das kein moment der jeweiligen relation sein kann. Das heisst, wenn das individuum als ich sich mit der philosophie Hegel's beschäftigt, dessen gedanken rezipierend, dann bewerkstelligt das individuum als ich dieses vorhaben im horizont seiner welt, die in der tradition eine mögliche grenze hat, die die gegenstände der rezeption erheblich einschränkt. Wenn das individuum als ich seinen ort in der welt, eingebunden in der tradition, bestimmen will, dann leistet es diese bestimmung in den durch die tradition vermittelten und grenzen setzenden theorien und begriffe der welterfahrung, eingeschlossen Hegel's beitrag zur theorie der möglichen freiheitsbegriffe und den begriffen, die seiner theorie als konstitutierende merkmale zugrunde gelegt sind, aber, und diese konstellation sollte nicht übersehen werden, die 3.relation: Hegel<==|==>welt, der vertraute stoff in den diskursen über die tradition der philosophie, ist allein im horizont des grenzen setzenden individuums als ich bestimmt, das selbst in seiner welt zuhause ist, die bekannte tradition philosophischer überlieferungen eingeschlossen, petrifiziert in den dokumenten der historia. (abs.: 1.2.22b)

Das, was im abstrakten schema des trialektischen modus einfach zu überschauen ist, das ist, realisiert in der praktischen analyse, eine höchst verwickelte angelegenheit. Die drei momente: "Hegel, die welt und das individuum als ich", jedes moment für sich mit einem einschlägigen terminus fixiert, sind als phänomen nicht simpel konstruiert, sondern es sind dinge der welt, die ein breites spektrum von möglichkeiten ausweisen, situationen, die jeder relation ihr unverwechselbares erscheinen verschaffen. Für sich ist jedes moment präzis bestimmt, aber jedes moment, fixiert in einer relation, erscheint dann als vage, wenn im schema des trialektischen modus, die relation bestimmend, das jeweils dritte moment in den blick genommen wird, das, wenn eine relation gesetzt ist, in der jeweils gesetzten relation ausgeschlossen sein muss. Es ist in der gleichen weise gültig, welches der drei konstitutiven momente das individuum als ich in seinen blick nimmt, sich selbst als moment eingeschlossen; denn jede relation, vom individuum als ich unmittelbar oder mittelbar gesetzt, ist im horizont des jeweils ausgeschlossenen dritten moments ausgewiesen, das heisst, es ist im schema des trialektischen modus bestimmt. Wenn das individuum als ich in seiner synthetisierenden reflexion die philosophie Hegel's zum gegenstand seiner lebenstätigkeit hat, jeder gedanke Hegel's für sich, dann ist für das individuum als ich die möglichkeit ausgeschlossen, ein argument zu denken, das, rational ausgewiesen, nicht als teil seiner welt in diese als das ganze eingebunden wäre, aber es gilt auch, und die entgegengesetzte perspektive sollte nicht ignoriert werden, dass das individuum als ich kein argument über seine welt als das ganze formulieren könnte, wenn es, pars pro toto, die gedanken Hegel's, nicht als argument aufgreifen könnte, die tauglich sind als teil die grenze seiner welt als das ganze zu markieren. Immer stehen zwei relationen mit im blick, wenn das individuum als ich die 3.relation: Hegel<==|==>welt, denkt, deren konstitutive momente mit den zeichen: Hegel und welt, markiert sind, das zeichen: individuum als ich, ausschliessend. (abs.: 1.2.22c)

1.2.23
die struktur der rezeption des Hegel'schen gedankens ist im schema des trialektischen modus, prima vista, simpel konstruiert, secunda vista aber ist in dieser struktur ein komplexes system von bezügen und rückverweisungen konkretisiert, die das individuum als ich realisiert, wenn es den gedanken des genossen als teil im schatz der tradition rezipiert, sei es im horizont einer alltäglichen situation, sei es im kontext eines wissenschaftlichen diskurses. Angepasst an die vielfältigen interessen, agiert das individuum als ich in einer struktur von fixpunkten, die im anfang des prozesses als bedingung der rezeption anderer gedanken dem individuum als ich fremd gewesen waren, die aber, einmal einverleibt, dem individuum als ich vertraut geworden sind. Die struktur der historischen rezeption ist einerseits als universale struktur der welterkenntnis instrumentalisierbar, andererseits aber erscheint die struktur der welterkenntnis immer auf den speziellen fall begrenzt. Die struktur der welterkenntnis ist stabil, allein die formen der erkannten welt sind variabel.  (abs.: 1.2.23a)

Es ist ein besonderer fall der historischen rezeption, wenn eine bestimmte rezeption, in der zeit vorangegangen, selbst der gegenstand der rezeption ist(2.41.014). Für das individuum als ich ist die frage, wie Hegel seinen Kant rezipiert habe, dann ein problematischer gegenstand seiner rezeption, wenn einerseits die historischen bezüge der Hegel'schen und der Kant'schen philosophie thematisiert sind und andererseits der zweck der anstrengung, traditional gesprochen: der einfluss Kant's auf Hegel oder Hegel's interesse an Kant, als mittel zu einem zweck ausgebeutet wird, vom fragenden individuum als ich verfolgt(2.81.003). Das sind zwei weltdinge, die in der analyse strikt geschieden sein müssen, weil das problem Hegel's, nämlich die theorie des begriffs, konkret ausgewiesen im begriff: freiheit, etwas anderes ist als der begriff: freiheit, den Kant formuliert hatte, ausgewiesen in seinen schriften. Die formel der relation: begriff:_freiheit(Kant)<==|==>begriff:_freiheit(Hegel), vermittelt durch den terminus: freiheit, simuliert eine identität, die in der tradition der Hegel-/Kant-rezeption als möglich unterstellt wird, gehändelt wie ein ewiger monolith. Es sind interpretationen, die ein teil der rezeptionsgeschichte sind, die aber in raum und zeit brüchig geworden waren, weil das individuum als ich, das diese relation denkt, als das ausgeschlossene dritte moment in der relation nicht präsent sein kann. In diesen situationen, den historisch ausgewiesenen formen der rezeption seit Kant und Hegel, sind die drei konstitutiven momente: "der begriff:_freiheit(Kant), der begriff:_freiheit(Hegel), und das individuum als ich" eindeutig bestimmbar. Die momente sind eindeutig im trialektischen modus relationiert, ein simpel konstruiertes schema also, aber die momente und relationen werden als objekte des interesses interessengeleitet vom individuum als ich instrumentalisiert, das von seinen motiven umstellt ist, die als momente nicht im schema ausgewiesen sind. Jede realisierte rezeption ist als eine komplexe situation bestimmbar, weil mindestens zwei schemata im trialektischen modus überlagert erscheinen, einerseits das schema der rezeption, andererseits das schema der rezeption im horizont der verfolgten interessen(2.81.004).
(abs.: 1.2.23b)

D'accord, die feststellbaren differenzen werden im bestimmten fall nur nuancen sein, bewirkt durch die unterschiedlichen perspektiven, die das individuum als ich in raum und zeit einnehmen kann, es sind differenzen, die, rational bestimmt, als momente eines bestimmten schema in einem anderen schema miteinander relationiert werden können, eine gleichheit der freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's suggerierend, die über den terminus: freiheit, vermittelt ist, konkret in Hegel's: Philosophie der Geschichte, und in Kant's: Mutmaßlicher Anfang, aber die unterstellte gleichheit der begriffe kann das individuum als ich mit den Kant'schen und/oder den Hegel'schen begriffen nicht einlösen; denn das, was einerseits als das problem historischer wahrheit präsent ist, die behauptung des individuums als ich nämlich, dass Hegel in seiner freiheitsphilosophie auf die freiheitsphilosophie Kant's reagiert habe, das ist andererseits nur als interpretation des rezipierenden individuums als ich ausweisbar, fixiert in einem dokument der historia, das wiederum gegenstand einer rezipierenden interpretation ist und/oder werden kann. Die differenzen in den interpretationen, teile im schatz der tradition, können das individuum als ich und sein genosse nur dann zureichend erörtern, wenn sie die unterscheidbaren meinungen auf den argumentebenen der analyse offen erklärt haben, getrennt in analytischer absicht in den schemata präsent machen und in der synthetisierenden reflexion miteinander verknüpfen, das verknüpfte in den neuen bezügen wieder diskutierend. (abs.: 1.2.23c)

1.2.3 synthese - die synthetisierende reflektion: die verknüpfung des analytisch getrennten materials durch das individuum als ich.

1.2.31

das analytisch getrennte material, auf den argumentebenen: 1 und 2, expliziert, erscheint als ein neuer gedanke, wenn das individuum als ich die analytisch getrennten teile in seiner rezeption autonom(2.21.013) zu einem ganzen wieder verknüpft, mit dem es, eingebunden in seiner tradition und gebunden in seiner selbstbindung an die autonome entscheidung, die geschichte seiner rezeption erzählt. Die synthetisierende reflexion ist, auch wenn es so erscheinen mag, in keinem fall ein zufälliges spiel der imagination, sondern die mechanismen der reflexion sind an die regeln geknüpft, die das individuum als ich sich selbst gesetzt hat. Es muss das, was es in seinen analysen festgestellt hat, ausgewiesen mit den angewendeten methoden, in seiner existenz bewahren, auch dann, wenn das neue, in der verknüpfung der teile als ein neues ganzes geschaffen, ein anderes ist, das seine eigne unverwechselbare bestimmung haben wird.  (abs.: 1.2.31a)

Der begriff der freiheit, den das individuum als ich in seiner synthetisierenden reflexion denkt, ausgewiesen an den begriffen Kant's und Hegel's, ist, mit sich identisch, ein anderer begriff der freiheit als der begriff, den sein genosse denkt, geschaffen in einem vergleichbaren verfahren. Jeder dieser begriffe, die idee der freiheit zum objekt habend, ist durch den terminus: freiheit, mit dem begriff des anderen vergleichbar. Einerseits ist die einheit der begriffe zu behaupten, andererseits sind diese begriffe, jeder begriff für sich mit dem terminus: freiheit, bezeichnet, zueinander ein anderes und ein verschiedenes, auch dann, wenn sie, vereint im terminus, als gleich erscheinen und in den diskursen der rezeption als identisch gehändelt werden. Im prozess der synthetisierenden reflexion erscheint das, was auf der einen argumentebene mit einer relation behauptet wird, immer im horizont der jeweils anderen argumentebene, das dritte moment im schema ausschliessend. Wenn also in traditionaler manier die rezeption des freiheitsbegriffs Kant's durch Hegel in seinen teilen auf der argumentebene: 1, durchgemustert wird, dann erfolgt diese durchmusterung immer in der struktur, die im schema des trialektischen modus auf der argumentebene: 2, präsent ist, die aber als das ausgeschlossene dritte moment nur die funktion des begrenzenden horizonts haben kann. Nicht anders, wenn das individuum als ich kritisch die struktur des rezeptionsprozesses untersucht, den es im begrenzenden horizont der theorien reflektiert, die in den dokumenten der historia ausgewiesenen sind. Das praktische problem ist, dass das, was prima vista eine klare sache zu sein scheint, secunda vista eine verwickelte angelegenheit ist. Das individuum als ich wird, eine vielzahl von verknüpfungen in raum und zeit vornehmend, diese in zwei und mehr schemata des trialektischen modus übereinander schichten, die es, ebene für ebene, voneinander unterscheiden muss, unterscheidungen, die neu ansetzend, im moment der gelebten gegenwart anders verknüpft werden können. Das, was das individuum als ich in den dokumenten der historia verfügbar hat, das sind die momentaufnahmen jedes reflexionsvorganges in raum und zeit. Diese feststellung, eine beobachtung in raum und zeit, schliesst aus, dass die resultate der synthetisierenden reflexion identisch fallen, sie fallen auch dann nicht identisch, wenn in ihrer grossen variationsbreite eine gleichheit konstatiert werden kann, die, wider der logik, als eine identität gehändelt wird; es sind facta der vergangenheit, sie können gegensätzlich sein bis zum wechselseitigen ausschluss, die, bezeichnet mit dem terminus: freiheit, als gleich herausgestellt sind und als gleiche auch gehändelt werden. (abs.: 1.2.31b)

1.2.32
drei begriffe sind im spiel, wenn das individuum als ich die freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's rezipiert(2.41.015). Einerseits sind die begriffe Kant's und Hegel's in den dokumenten der historia ausgewiesen, die, fixiert in einem philologisch gesicherten text, jedem zugriff einer interpretation offen sind, andererseits hat das individuum als ich im prozess der rezeption Kant's und Hegel's seinen begriff der freiheit in statu nasciendi präsent(2.21.014). Das, was als die einheit der drei begriffe gestiftet wird, das ist auf das faktum begrenzt, die einschlägigen dinge der welt mit dem terminus: freiheit, zu markieren, markierungen, die, vermittelt im terminus: freiheit, in raum und zeit weder identisch fallen können, noch gleich sind und in ihrer differenz eine fülle von varianten aufweisen, die in ihrer gegensätzlichkeit auch den wechselseitigen ausschluss umfassen werden.  (abs.: 1.2.32a)

Kant hat den mutmasslichen anfang der menschheitsgeschichte in der freiheitstat der ersten menschen: Eva und Adam, verortet und zitiert die biblische tradition als historia(2.91.007). Der Kant'sche begriff: freiheit, ist auf die selbstbefreiung des menschen von seinem gott angespitzt, der als schöpfer seiner geschöpfe diese im naturzustand halten will. Das beweismittel, der logik von raum und zeit folgend, ist das verbot, die früchte des lebensbaumes zu essen. Kant gründet die freiheit des menschen in der autonomie des individuums als ich, die einerseit eine trennung bewirken wird, die aber andererseits die bedingung des notwendigen neuanfangs ist. Kant hat für seine these des mutmasslichen anfangs der menschheitsgeschichte keinen historischen beleg verfügbar und, logisch geurteilt, scheidet der text der bibel als beleg aus. Kant löst sein problem, indem er postuliert, dass die behauptung der freiheitstat, geleistet von Eva und Adam und wieder bestätigt vom individuum als ich, der notwendige anfang in der menschheitsgeschichte ist, der dem individuum als ich es möglich macht, seiner geschichte eine rationale deutung zu geben(2.51.010). (abs.: 1.2.32b)

Hegel fundiert seinen begriff der freiheit im prozess der geschichte(2.51.011). Das, was die freiheit in ihrem dasein ist, das kann vollständig erst im moment des endes entfaltet sein. Die erfüllung dessen, was Hegel als freiheit in raum und zeit imaginieren kann, das ist erst im moment seiner vollendung, der identität mit dem absoluten geist, möglich. Die logische bedingung dieser these ist die annahme Hegel's, dass die freiheit ein konstitutives moment des seins sein muss, das erst im prozess der geschichte sich zu dem entfalten kann, was es im ende sein soll, nämlich jene vorstellung, die Hegel mit dem bild gefasst hat, dass jedes subjekt(=individuum als ich) frei sein wird, wenn es den prozess der selbstbildung durchschritten hat, oder, formuliert in der terminologie Hegel's, wenn das bild: die freiheit, das schibboleth des subjekts, sich als absoluter geist vollendend, gemalt ist, aber, und das ist die rückseite der Hegel'schen these, sein begriff: freiheit, wird, gedacht in seiner realität, das absolute spiegelnd, im ende des prozesses verschwunden sein, ein ende, identisch gefallen mit dem anfang des prozesses, das vom anfang nicht unterscheidbar ist. (abs.: 1.2.32c)

Mit dem Kant'schen und/oder mit dem Hegel'schen begriff der freiheit, hat das rezipierende individuum als ich zwei konzepte von freiheit verfügbar, die es als miteinander kompatibel einschätzen kann oder nicht, eine entscheidung, die, abhängig vom standpunkt des rezipienten, logisch am begriff: freiheit, ausgewiesen ist, den das individuum als ich in seinem forum internum als begriff: freiheit, denkt, und den es, als begriff gedacht, auf dem forum publicum als phänomen: die bürgerlichen freiheiten, entäussert, gehändelt mit dem genossen oder gegen ihn. Das problem in dieser situation ist die frage nach dem kriterium, mit dem der gegensatz entschieden werden soll, das kriterium nämlich, mit dem sowohl der genosse als auch das individuum als ich, verbindlich jeweils für sich selbst, entscheiden können, welches der beiden konzepte von freiheit für alle, die es betrifft, verbindlich sein könne und verbindlich ist. Diese frage kann allein das rezipierende individuum als ich beantworten, das über die wahrheit der konzepte, sich selbst bindend, entschieden hat. Seine entscheidung formuliert es mit dem begriff: freiheit, den das individuum als ich im horizont der tradition, geteilt mit dem genossen, denkt und in dem, als resultat seiner rezeption, auch die begriffe der freiheit eingefügt sind, die das individuum als ich in den begriffen Kant's und Hegel's affirmierend aufgegriffen oder negierend verworfen hat. Dieser begriff der freiheit ist eine konstruktion des individuums als ich, das die elemente seines begriffs in der rezeption der anderen begriffe, trennend in analytischer absicht, aufgefunden hat; es sind bausteine seiner welt, die das individuum als ich in der synthetisierenden reflexion neu, aber anders komponiert - vertrautes aus der tradition wird neben verknüpfungen stehen, die das verschwinden lassen, was in der tradition vertraut gewesen war, in brillianten farben wieder aufleuchtend. (abs.: 1.2.32d)

1.2.33
es ist nun zu klären, was konkret der begriff: freiheit, sein soll, den das individuum als ich denkt, wenn es die freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's rezipiert. Der brennpunkt ist die frage nach dem standpunkt, den das individuum als ich einnimmt, wenn es sein objekt rezipiert. Als standpunkt sind zwei positionen des denkens möglich, vermittels derer das individuum als ich und sein genosse die dinge ihrer welt erfassen. Die beiden denkmöglichen standpunkte bezeichne Ich mit den termini: das ontologische argument und das relationale argument(2.21.015). Die chance, die beiden standpunkte als mögliche varianten durchzuspielen, lasse Ich beiseite und beschränke mich auf die perspektive des relationalen arguments(2.21.016). (abs.: 1.2.33a)

Die vorstellung, dass die freiheit ein seiendes im sein sei, ist im relationalen argument als argument dann zulässig, wenn die freiheit als ein seiendes, ein teil im ganzen, vorgestellt wird, das als ein seiendes auch das sein sein könne, wenn es das sein sein soll. Hegel vertritt diese position, wenn er sagt, der geist könne sich nur als absoluter geist vollenden. Die logik des arguments impliziert die these, dass, gemäss Hegel, die freiheit dann als freiheit vollendet sei, wenn, real in raum und zeit, alle frei sind. Plausibilität kann der dialektik Hegel's, wirksam in jeder vorstellung einer utopie, nicht abgesprochen werden, aber diese plausibilität genügt nicht, wenn der prozess der realisation der freiheit der fokus der reflektion ist, ein prozess, der in raum und zeit zu keinem abschluss kommen kann. In diesem sinn ist freiheit immer ein unvollendetes projekt, in dem unentschieden ist, was einerseits als vollendet gelten soll, was andererseits als nicht_vollendet angesehen werden muss. Hegel's formel: einer - wenige - alle sind frei, ist zwar prima vista frappierend, aber die hoffnung, dass eines kommenden tages alle frei sein werden, das ist, vorgestellt in einer metapher, der aufgeschlagene regenbogen, als bild real und real nicht fassbar. Kant hatte in seinem kritischen denken immer wieder darauf verwiesen, dass die freiheit in den formen der wahrnehmung, zutreffend oder auch nicht, real sein könne, dass aber die frage, was die freiheit an sich sei, formuliert in der terminologie Kant's, einerseits mit den gründen der vernunft in raum und zeit nicht beantwortbar ist, eine frage, die andererseits beantwortbar wird, wenn das postulat gesetzt ist, dass die bürgerlichen freiheiten real werden sollen, die von allen, die es betrifft, auf dem fundament der vorstellung einer möglichen freiheit gedacht werden können. Kant setzt die idee der freiheit als bedingung voraus, damit die bürgerlichen freiheiten möglich werden.              (abs.: 1.2.33b)

Kant und Hegel haben zwei unterscheidbare begriffe der freiheit gedacht, die das individuum als ich in der perspektive des relationalen arguments partiell aufgreifen kann. Das individuum als ich, nach vollendung strebend, muss die freiheit als bedingung setzen, damit von allen, die es betrifft, die bürgerlichen freiheiten real gelebt werden können, die im horizont der bedingung lebbar sein sollen.  (abs.: 1.2.33c)

Der begriff: freiheit, begriffen als postulat(2.51.012), ist der schlüssel, mit dem das individuum als ich seine welt aufschliesst, die setzung des postulats aber ist die handlung des individuums als ich, das den gegenstand seiner setzung aus sich selbst nehmen muss, ohne dafür einen weiteren grund angeben zu können. Dieser grund, fixiert in den dingen der welt, hat die funktion, die dinge der welt so zu ordnen, dass das individuum als ich, gebunden in raum und zeit, die vorstellung hat, sich frei zu entscheiden, wenn es nach diesem oder jenem weltding greift - es kann wählen, ohne eine grenze zu kennen, und es wählt das eine oder das andere - tertium non datur. Einerseits ist das prinzip der wahl: a oder b, gewährleistet, andererseits ist in der vollzogenen wahl entschieden, dass es entweder a ist oder b, jede denkbare kausalkette determinierend. Die wahlmöglichkeit kann nicht verneint werden, ohne die sicherheit der kausalkette zu vernichten, aber keine kausalkette ist als verbindlich behauptbar, die nicht als resultat einer nicht_beschränkten wahl begriffen wird. Das, was einerseits die unbeschränkte wahlmöglichkeit in der autonomie des ich sein muss, das ist andererseits in den formen der bürgerlichen freiheiten immer eine gebundene freiheit. Die dialektik der begriffe: autonomie und freiheit, fixiert in der relation: autonomie(des_ich)<==|==>freiheit(=bürgerliche_freiheiten), ist dem individuum als ich und seinem genossen immer präsent. Es ist die dialektik, die in raum und zeit im fluss ist und in keinem fall abgeschlossen sein wird. Der begriff: freiheit, im trialektischen modus dargestellt, ist in drei momenten definiert. Das erste moment ist das individuum als ich selbst, das die momente: 2 und 3, in zwei relationen fasst, einerseits die autonomie des ich, andererseits die bürgerlichen freiheiten. In dem maass, mit dem das individuum, ein ich sein wollend, sich als ich realisiert, vollendet sich das individuum als ich, gespiegelt in seinen bürgerlichen freiheiten, diese real geniessend(2.51.13). Das ist ein prozess, der auf vollendung abgestellt ist, der aber in raum und zeit nicht vollendet werden kann. Kant hatte den blick auf die bedingung möglicher freiheiten gelenkt, die in den maximen der moral das gesetz einer sittlichen ordnung sein können, Hegel hat mit seiner formel: einer - wenige - alle sind frei, den weg der freiheit, plakativ verkürzend, als prozess markiert, den das individuum als ich gehen muss, den aber das individuum, als ich sich vollendend, im ziel, zurückgekehrt im sein als vollendung nicht wird leben können. (abs.: 1.2.33d)


1.3.0 schluss

1.3.1

so wie jeder gedanke einer real imaginierten freiheit etwas neues in raum und zeit ist, so wird jedes rezipierte argument, das in der reflexion erscheint, als etwas neues ausgewiesen sein. Der begriff: freiheit, gedacht von Hegel und/oder Kant und rezipiert vom individuum als ich, ist immer ein neuer gedanke, wenn der begriff als rezipierter gedanke in einem dokument der historia instrumentalisiert wird, auch dann, wenn die formel des begriffs als etwas altes, bewährtes erscheinen soll und so auch dargestellt wird. Nicht die texte der tradition, fixiert als dokument der historia, sind das problem, das problem ist die deutung dieser texte, und die deutung der texte ist strikt zu unterscheiden von der komposition eines textes, mit dem der autor im forum internum seine gedanken fixiert hatte, um diese gedanken auf dem forum publicum händeln zu können. In seiner rezeption Kant's und Hegel's ist dem individuum als ich das alte, petrifiziert in den dokumenten der historia, allein in der form des neuen gedankens, seines gedankens, präsent, der, wenn die rezeption vollzogen ist, in der wiederaufnehmenden erinnerung als etwas altes erscheint. Die dialektik von alt und neu, in jeder rezeption wieder aufbrechend, ist nicht abschliessbar, solange der wirkzusammenhang der rezeption behauptet werden kann.


1.3.2

die unterscheidbaren resultate der rezeption, in den dokumenten der historia als text fixiert, erscheinen in den formen der tradition als einheit. Diese einheit, die vergleichbarkeit der gedanken stiftend, ist in der sprache vermittelt und es sind die worte, so der terminus: freiheit, die, als phänomene mit sich identisch, die konstanz im prozess der rezeption gewährleisten. Dass die freiheitsbegriffe Kant's und Hegel's der gegenstand der einschlägigen texte sind, den begriff des rezipierenden individuums als ich eingeschlossen, das ist allein im terminus: freiheit, sichergestellt, aber mit dieser sicherstellung des objekts ist auch schon die funktion des terminus erledigt. Alle weiterführenden deutungen, die dem terminus: freiheit, einen inhalt geben sollen, zerbrechen den terminus in seiner funktion, und das, was sonst noch mit dem terminus an vorstellungen verknüpft werden könnte, das ist dem individuum als ich zugeordnet, das den terminus, seinem zweck entsprechend, instrumentalisiert. Die auflösung des problems, die bürgerlichen freiheiten und seine denkmöglichen begriffe, ist allein im individuum als ich verortet, sein genosse eingeschlossen, entscheidungen, die das rezipierende individuum als ich verantwortet. Im horizont des relationalen arguments ist eine andere auflösung nicht denkbar und das, was das ontologische argument als theorie des allumfassenden seins voraussetzen muss, das ist dem individuum als ich nicht verfügbar, das sich entschieden hat.
1.3.3
die freiheit, von der soviel geredet wird, ist dem individuum als ich allein in den formen seiner bürgerlichen freiheiten verfügbar, über die es real verfügen können muss, wenn es die rezeptionsarbeit aufnimmt, eingeschränkt auf den moment seiner gelebten gegenwart. Im horizont der freiheitbegriffe Kant's und Hegel's ist eine chance geöffnet, die das individuum als ich nutzen kann, seine existenz in der welt zu realisieren, zusammen mit dem genossen in der gemeinsam geteilten welt. Denkverbote sind nicht zugestanden. Das individuum als ich kann sich, wenn es dies für zweckmässig hält, aus den theorien Kant's und Hegel's das herausschneiden, was es als brauchbar für sein argument einschätzt, aber diese handlungsweise kann nur dann gültig sein, wenn seine auswahl rational vom genossen rekapitulierbar ist. Das, was das individuum als ich in seiner analyse der welt ausgewiesen hat, das muss, so wie es steht, in den kanonisierten texten belegt sein, weil dem genossen es nur dann möglich ist, die synthetisierende reflexion des individuums als ich auf ihre logische stringenz zu prüfen. Erforderlich ist, dass sie den gebrauch der termini abgesprochen haben, geregelt in den konventionen wissenschaftlicher redlichkeit. Das, was an differenzen noch bleibt, das müssen das individuum als ich und sein genosse in ihrer kommunikation einerseits feststellen, andererseits als gegensatz ausweisen, um, falls erforderlich, die differenz zu tolerieren.  (abs.: 1.2.3a)

Der gedanke des individuums als ich, der in der rezeption des genossen überdauert, ist als gedachter gedanke vollendet.(abs.: 1.2.3b)

finis

fortsetzung: subtext/2.11.001

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stand: 16.04.01
eingestellt: 14.04.21.

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