SUBTEXT
2.001-2.050

//==> 2.001ff/ link zur übersicht der argumente
/am schluss
//==> 3.001ff/ link zur übersicht der dokumente/2.003
2.001
die anmerkungen im text haben einerseits die übliche funktion der verweisungen, andererseits die funktion eines subtextes(a). Folglich sind die anmerkungen im text in zwei gruppen aufgeteilt:
1. die verweisungen auf die dokumente der dokumentation: 005.001- 005.114.
     //==> die signatur der verweise: 3.001-3.076.
     //==> zur übersicht der verweise //==> argument: 2.003.
     //==> der link direkt auf das dokument, oder über die liste der verweise, wenn zwei und mehr dokumente verzeichnet sind.
2. die anmerkungen in der funktion des subtextes(=argument) sind,
    strikt nummerisch geordnet nach ihrem erscheinen im text,
        einerseits erweiterungen des gedankens im text,
        anderersseits sind es verweise in der klassischen manier.
     //==> die signatur der verweise: 2.001-2.150.

Zwei argumente sind im text nicht angezeigt:
//==> 2.002 //==> gliederung
//==> 2.003 //==> verweis auf die dokumente.

Alle erforderlichen bibliographischen nachweise stehen in der anmerkung. Eine gesonderte liste: bibliographie, wurde nicht angefertigt.

Ich verweise sehr oft auf die eigenen schriften, einschliesslich der verweise auf den INDEX der argumenttitel und des Register/sachen und personen, die auf der homepage einsehbar sind: www.ur-philosoph.de //==> index.
 
Die eintragungen stehen zur zeit auf dem stand: 2012, eine aktualisierung ist in arbeit. Solange müssen die lokalen register genügen.
 
In der hp-ausgabe sind die verweise verlinkt, direkt auf den eintrag im INDEX der argumenttitel und im Register über das zeichen: (register).
--------
(a)
zur funktion des subtextes in meinen texten andernorts mehr(01).
-----
(01) //==> INDEX/Register, stichwort: subtext //(register).   (text)<==//

2.002
Die gliederung des textes     (link zu den ausgewählten abschnitten im text)
finis
2.003
Die verweisungen auf die dokumente der dokumentation: 005.001- 005.114.
Die signatur der verweise: 3.001-3.076.
Die liste der verweisungen:  
//==> link zum text, von dort zur signatur.    
//==> link zur dokumentation, sammellink

==> sammellink: 005.001_025.html
  • 3.001 //==>dokument: 005.001
  • 3.002 //==>dokument: 005.014
  • 3.003 //==>dokument: 005.002 und 005.005
  • 3.004 //==>dokument: 005.003
  • 3.005 //==>dokument: 005.004
  • 3.006 //==>dokument: 005.006
  • 3.007 //==>dokument: 005.007
  • 3.008 //==>dokument: 005.009
  • 3.009 //==>dokument: 005.010 und 005.011
  • 3.010 //==>dokument: 005.014
  • 3.011 //==>dokument: 005.012
  • 3.012 //==>dokument: 005.015
  • 3.013 //==>dokument: 005.013
  • 3.014 //==>dokument: 005.016
  • 3.015 //==>dokument: 005.017
  • 3.016 //==>dokument: 005.019
  • 3.017 //==>dokument: 005.018
  • 3.018 //==>dokument: 005.020 und 005.022 bis 005.024
  • 3.019 //==>dokument: 005.025
==> sammellink: 005.026_050.html
  • 3.020 //==>dokument: 005.026
  • 3.021 //==>dokument: 005.029
  • 3.022 //==>dokument: 005.034
  • 3.023 //==>dokument: 005.037
  • 3.024 //==>dokument: 005.040
  • 3.025 //==>dokument: 005.033
  • 3.026 //==>dokument: 005.025
  • 3.027 //==>dokument: 005.038
  • 3.028 //==>dokument: 005.041
  • 3.029 //==>dokument: 005.042
  • 3.030 //==>dokument: 005.055
  • 3.031 //==>dokument: 005.027
  • 3.032 //==>dokument: 005.028 und 005.029, 005.030, 005,044, 005.073
  • 3.033 //==>dokument: 005.031
  • 3.034 //==>dokument: 005.032
  • 3.035 //==>dokument: 005.035
  • 3.036 //==>dokument: 005.036
  • 3.037 //==>dokument: 005.049
==> sammellink: 005.051_075.html
  • 3.038 //==>dokument: 005.054
  • 3.039 //==>dokument: 005.055
  • 3.040 //==>dokument: 005.057
  • 3.041 //==>dokument: 005.008
  • 3.042 //==>dokument: 005.050
  • 3.043 //==>dokument: 005.051
  • 3.044 //==>dokument: 005.052
  • 3.045 //==>dokument: 005.059
  • 3.046 //==>dokument: 005.060
  • 3.047 //==>dokument: 005.066
  • 3.048 //==>dokument: 005.069
  • 3.049 //==>dokument: 005.070
  • 3.050 //==>dokument: 005.061
  • 3.051 //==>dokument: 005.063 und 005.065, 005.067
  • 3.052 //==>dokument: 005.045
  • 3.053 //==>dokument: 005.046
  • 3.054 //==>dokument: 005.047 und 005.048
  • 3.055 //==>dokument: 005.054
  • 3.056 //==>dokument: 005.058
  • 3.057 //==>dokument: 005.062 und 005.064
==> sammellink: 005.076_100.html
  • 3.058 //==>dokument: 005.090
  • 3.059 //==>dokument: 005.092 und 005.093
  • 3.060 //==>dokument: 005.070
  • 3.061 //==>dokument: 005.078
  • 3.062  //==>dokument: 005.094 und 005.095
  • 3.063 //==>dokument: 005.097 und 005.098
  • 3.064 //==>dokument: 005.078
  • 3.065 //==>dokument: 005.089
==> sammellink: 005.101_114.html
finis
2.004
d'accord, es gibt gewichtigere problemfelder, die zu beackern in der gegenwart dringlich wären - insofern ist das problem der werbung mit fahrzeugen im öffentlichen dienst ein randproblem der gesellschaft. Die sache mit den zugeklebten fenstern ist aber dann etwas anderes, wenn das problem als ein symptom der moderne rezipiert wird. Das problem mit den werbefolien auf den fenstern ist erst in der moderne möglich geworden, nachdem die generationen davor das problem des durchblickens mit scharfsinn und raffinesse aufgelöst hatten, nämlich den blick nach draussen, der nicht an der grenze gebrochen ist, die das aussen vom innen trennt. Die zusammengestellten dokumente lassen erkennen, dass nur der moderne mensch fähig sein kann, regressiv zu handeln, wenn er sich darauf beschränkt, die chancen der progression partiell auszunutzen, eingegrenzt auf den horizont seiner egoistischen interessen.  (text)<==//
2.005
der dokumentierte fall ist, polemisch formuliert, ein skandal. Ein merkmal des skandals ist, dass alle, die es betrifft, so weiter machen, als sei nichts geschehen, immer darauf achtend, dass derjenige, der den rechtsbruch öffentlich gemacht hatte, als störenfried erscheint, abgestellt auf die geschäfte, die, postmodern gewendet, mit dem terminus: lobbyismus, bezeichnet werden. Alle wollen nur das geschäft - aber immer zu lasten eines dritten, der die rechnung gefälligst auch zu bezahlen hat, sei's direkt über die steuern, sei's indirekt durch das vorenthalten rechtlich zugesicherter leistungen.   (text)<==//
2.006
//==> argument: 2.080.   (text)<==//
2.007
//==> dokumente: 005.025 und 005.026.
Der hintergrund dieser schreiben war mein leserbrief an die
Münster'sche Presse(a), der als antwort auf einen pressebericht(b) nicht publiziert worden war.

Mein schreiben an Winfried Welter aus dem jahr: 2002,(c) steht in einem anderen kontext(d).
----
(a) //==> dokument: 005.021.
(b) //==> dokument: 005.018.
(c) //==> dokument: 005.008.
(d) //==> 2.013.   (text)<==//

2.008
//==> dokument: 005.031,(a). 
Zum problem der (kontrollierten) regelverletzung: 1.2.12 und 1.2.14.
-----
(a)
und weitere dokumente: 005.032, 005.035, 005.036, 005.045, 005.046, 005.054, 005.058, 005.062, 005.064, 005.090, 005.092, 005.093.    (text)<==//
2.009
//==> argument: 2.108.    (text)<==//
2.010
//==> argument: 2.097.     (text)<==//
2.011
post festum muss Ich erkennen, dass die Stadtwerke Münster GmbH die zivilrechtliche klärung des streits in kenntnis der rechtslage vermieden hatte. Es kann die meinung formuliert werden, dass Ich es unterlassen habe, den zivilrechtlichen streit klären zu lassen(a). Trotz meiner klaren rechtsposition hatte Ich wegen des prozessrisikos, die prozesskosten eingeschlossen, die zivilklage: produktmangel und schlechtleistung nach BGB, ernsthaft nicht erwogen. Es ist eine besondere form der dummheit, einen prozess wegen des preises eines tickets vom zaun zu brechen(b) und die Stadtwerke Münster GmbH hatte diese überlegungen vermutlich auch angestellt und alles getan, um es zu keinem strafprozess(erschleichung einer dienstleistung) kommen zu lassen. Darauf habe Ich es nicht ankommen lassen, es war eine simple risikoabschätzung.
-----
(a)      //==> 1.2.23.4.
(b)
d'accord, man klagt nicht um eine lappalie, aber in diesem fall steht offen im raum die frage: öffentliches recht oder privatrecht? Es kann geboten sein, um einen kleinen preis auch den rechtsstreit im grundsatz zu führen, wenn ein verfassungsrecht im streit steht. Das ist aber im streit um die werbung auf den fenstern der fahrzeuge im öffentlichen verkehr nicht der fall. Einerseits ist, meinem dafürhalten nach, die rechtslage klar. Diese form der werbung ist rechtswidrig und mithin verboten, andererseits ist mit dem recht gegen die dummheit der amtswalter nichts zu erreichen, solange die amtswalter, die das recht auslegen und anwenden, sich sicher sein können, die mächtigeren zu sein.    (text)<==//
2.012
//==> dokument: 005.008.
Auf den brief hatte herr Welter in seiner funktion als aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Münster GmbH indirekt geantwortet(a).
----
(a) //==>dokument: 005.029.   (text)<==//
2.013
das gleichnis vom sämann(a). Jesus sagte: "... Anderes fiel auf steinigen Grund, wo es nicht viel Erdreich hatte, und ging sogleich auf, weil es nicht tiefes Erdreich hatte. Als aber die Sonne aufging, wurde es verbrannt und verdorrte, weil es keine Wurzeln hatte"(b),(c).
----
(a)      Matth.13.3-8.
(b)      vers: 5 und 6.
(c)
die benutzte übersetzung(01) bietet, im blick auf die damen/herren: politiker, einige ansatzpunkte für eine sachfundierte polemik, einerseits im blick auf die politische substanz des aktuellen personals, andererseits im blick auf ihre instrumentalisierbarkeit für partikulare zwecke, dann, wenn die "sonne" aufgegangen ist.
------
(01)
benutzte ausgabe: Die Heilige Schrift des Alten und des Neuen Testaments. Übersetzung von Josef Kürzinger. Aschaffenburg: 1959, imprimatur: Würzburg 1957.    (text)<==//
2.014
man mag einwenden, der streit um die mit werbung verdreckten fenster der fahrzeuge im öffentlichen dienst sei ein randthema in der kommunalen politik, schliesslich gäbe es dringendere probleme. D'accord, das leidige problem ist, gemessen an den anderen problemen einer modernen Stadt marginal. Das problem, ein skandal, ist aber keine nebensache, das, wie ein marginales problem, mit einem amtlichen schriftsatz aus der welt geschafft werden kann. Die handlungen der damen/herren: politiker, machen es hinreichend deutlich, was die wirklichen motive dieser herrschaften sind, die, wie man sagt, sich um das öffentliche wohl zwar beständig bemühen(a), die aber wie lobbyisten agieren und das geschäft anderer besorgen, nämlich das der firmen in der privatwirtschaft, die verdeckt subventioniert werden.
----
(a)
mit bezug auf Münster hat Albert Lortzing in seiner oper: Zar und Zimmermann, das passende wort gefunden: das amt bringt mich noch um, so singt klagend-triumphierend der bürgermeister: van Bett.    (text)<==//
2.015
//==> dokumente: 005.063, 005.065, 005.067.
Auf grund einer information der Stadtwerke Münster GmbH an die Verbraucherzentrale NRW(a) hatte Ich erneut die Stadtwerke Münster GmbH angeschrieben(b). Die anfrage blieb ohne antwort. Nach der verhandlung über die klage gegen den Oberbürgermeister der Stadt Münster im 1.rechtszug hatte Ich die Verbraucherzentrale NRW noch einmal kontaktiert; auch diese anfrage blieb ohne ergebnis(c).
-----
(a)    //==>dokument: 005.065.
(b)   //==>dokument: 005.068.
(c)   //==>dokument: 005.074, 005.075, 005.84.    (text)<==//
2.016
//==> dokument: 005.057.
Im beginn des streits hatte Ich mit herrn Overkamp noch ein sachgespräch führen können(a), aber dieses gespräch ist in der sache von der Stadtwerke Münster GmbH nicht fortgesetzt worden.
----
(a)   //==>dokument: 005.004.    (text)<==//
2.017
//==> dokument: 005.031.
Der erste versuch einer kontrollierten regelverletzung war fehlgeschlagen, weil die Stadtwerke Münster GmbH ihrerseits eine einschlägige forderung niedergeschlagen hatte(a).
----
(a)   //==>dokument: 005.035.    (text)<==//
2.018
//==> dokument: 005.045.
Siehe auch die berichte über einen weiteren fall des ausschlusses von der beförderung im mai 2007(a)
----
(a)   //==>dokument: 005.049, 005.050.    (text)<==//
2.019
//==>dokument: 005.070.
Die dokumente im umkreis der öffentlichen verhandlung der klage vor dem Verwaltungsgericht Münster beleuchten die atmosphäre, in der der gerichtsfall in der öffentlichkeit diskutiert worden war, einerseits die reaktionen der presse in Münster(a), andererseits das echo in der leserschaft(b).
-----
(a)
//==>dokumente: 005.077, 005.079, 005.080, 005,081, 005.082, 005.083,(01).
------
(01) der aspekt: presse, wird en detail erörtert: 1.2.24.3.
(b)     //==>dokumente: 005.085, 005.086, 005.087, 005.088.    (text)<==//
2.020
//==> dokument: 005.097.
Die rechtsfragen des falles werden en detail erörtert im abschnit: 1.2.23.    (text)<==//
2.021
//==> dokument: 005.089.
In den abschnitten: 1.2.23 und 1.2.24, wird die gemengelage der argumente auf der politischen und der juristischen argumentebene en detail erörtert.   (text)<==//
2.022
//==> dokument: 005.109,(a).
Der abbruch der kommunikation zwischen amtswalter und bürger ist ein politisches problem, erörtert im abschnitt: 1.2.31-1.2.33.
-----
(a)   und dokument: 005.114.    (text)<==//
2.023
Ich weiss, dass Ich mich wiederhole(a), aber es sollte immer präsent sein, dass der skandal: werbung auf den fenstern der fahrzeuge im öffentlichen verkehr in Münster(2000-2018)(b), fokussiert ist auf einen kleinen ausschnitt des phänomens: werbung an den fahrzeugen im öffentlichen verkehr(c). Schon immer war diese form der werbung eine praxis moderner gesellschaften gewesen. Ich stelle diese formen nicht in frage, allein die spezielle form der werbung auf den fenstern dieser fahrzeuge ist ein phänomen, das erst durch die moderne technik möglich geworden war. Wenn das problem auf diesen kern beschränkt wird, dann lösen sich eine reihe von probleme quasi in luft auf, weil es probleme sind, die den benutzer der fahrzeuge im öffentlichen dienst nicht unmittelbar berühren können(d).
----
(a)
das problem der wiederholungen(01), stilistisch und in der sache, habe Ich andernorts immer wieder erörtert(02) und im essay gelegentlich en passant angemerkt. Den dokumenten ist zu entnehmen, dass Ich die einschränkung: auf den fenstern ...,  von anfang an vertreten habe(03).
----
(01)
die wiederholung der argumente, in der sache und im stil(*1), ist der grundbass dieser dokumentation. Die geltend gemachten argumente wurden von der jeweils anderen seite entweder nicht gehört oder sie konnten nicht akzeptiert werden. Im streit stehen interessen, die, und das wird mit der dokumentation des skandals gezeigt, nicht vernünftig geklärt wurden und weiter unentschieden auf der agenda stehen(*2).
-----
(*1)
im text erscheint prima vista die wiederholung eines arguments(+1) als ein stilistisches problem, im prozess der entwicklung eines arguments ist die wiederholung ein aspekt der erkenntnis, weil jedes problem für sich eingebettet ist in den horizont aller möglichen argumente als ein ganzes(+2). In der wahl: sache oder stil, habe Ich mich für die sache entschieden.
-----
(+1)
gemeinhin langweilt die wiederholung, gedankenlos dahergeplappert, die gezielt eingesetzte wiederholung kann auch der klarheit und dem gewicht des arguments dienlich sein.
(+2)   //==> anmerkung: (a/02).
(*2)
das geschäftsmodell: werbung, ist auf dem prinzip der permanenten wiederholung abgestellt. So kann es nicht verwundern, dass überall im lande fahrzeuge des ÖPNV im betrieb sind, die mit werbung zugekleistert sind - immer wieder dasselbe einerlei verdummender zeichen.
(02)
Ich habe mich als seitenaspekt der methode im relationalen argument immer wieder zum problem der wiederholung geäussert(*1).
-----
(*1)  //==> INDEX/Register, stichwort: wiederholung, //(register).
(03)
Richter,Ulrich: Narrenhände,(*01).
-------
(*1)   //==> dokument: 005.013.   (a)<==// 
(b)
den skandal in Münster datiere Ich auf die zeit von meiner ersten öffentlichen wahrnehmung des problems in Münster(01) bis zum zeitpunkt des abschlusses meiner dokumentation und kritischen aufarbeitung(02). Der skandal dauert an, nicht nur in Münster(03), auch andernorts(04).
-----
(01)    //==> dokument: 005.001
(02)
die entscheidenden arbeiten an der dokumentation hatte Ich 2018 abgeschlossen und dann die arbeit am essay aufgenommen. Die festlegung ist willkürlich.
(03)   //==> text: 1.2.16.
(04)
wer in der Bundesrepublik Deutschland die augen offen hat, sieht sich überall mit dem phänomen der werbung im öffentlichen verkehr konfrontiert, Ich verweise pars pro toto auf Dortmund. Dort machen die verkehrsbetriebe der Stadt Dortmund massiv eigenwerbung auf ihren fahrzeugen. Wer bezahlt diese form der werbung? - und, wie kann das zusammenpassen mit dem (falschen) argument(*1), dass mit diesen einnahmen aus der werbung die kosten für den betrieb des ÖPNV, und damit das defizit der firma, gemindert werden soll, zum nutzen der benutzer? Noch gelten die regeln der mathematik.
------
(*1) //==> argument: 2.080 und 2.033.    (b)<==// 
(c)
der skandal ist nicht die werbung an den fahrzeugen im öffentlichen verkehr, sondern der gegenstand meiner kritik ist einerseits eine bestimmte form dieser praxis, das zukleistern der fenster mit den traffic-boards, und andererseits die politische rechtfertigung dieser praktiken durch die amtswalter, die dem öffentlichen wohl sich verpflichtet haben.    (c)<==// 
(d)
das gilt insbesondere für die ästhetische frage(01), vor allem dann, wenn in dieser werbung auch moralische motive im spiel sind(02). Die werbung, in welcher form auch immer, angebracht auf den geeigneten flächen der fahrzeuge im öffentlichen dienst, kann für den benutzer der fahrzeuge kein problem sein, weil er diese formen der werbung nicht sieht und folglich als adressat dieser werbung ausscheidet. Allein die allgemeine öffentlichkeit, gerichtet an diese, soll und kann diese werbung wahrnehmen. Es ist die funktion dieser werbung, die, wenn die ratio noch ein wort ist, den verantwortlichen signalisieren sollte, dass die fenster der fahrzeuge im öffentlichen verkehr für den verfolgten zweck ungeeignet sind.
-------------
(01)   //==> argument: 2.094 und 2.095.
(02)   //==> argument: 2.095.           (d)<==//          (text)<==//    
2.024
there ist no alternative, das wort der Margret Thatcher ist das passpartout, wenn der witz der damen/herren: politiker, schaal geworden ist. Es sollte aber nicht übersehen werden, dass im poker um die macht dieses "geflügelte" wort, vielleicht, eine hilfreiche maxime sein kann. Es sollte eine allgemeine überzeugung sein, dass diese maxime untauglich ist, wenn herrschaft organisiert werden muss(a). Zu allem, was der mensch ersonnen hat, gibt es eine alternative, wenn das individuum als ich und sein genosse wollen, dass sie ihr zusammenleben friedlich gestalten.
----
(a) //==> 1.3.1 - 1.3.3.    (text)<==//
2.025
die historia des fensterglases nachzuzeichnen ist hier(a) nicht erforderlich, um zu verstehen, welch widersinn offenkundig ist, wenn das glas der fenster wieder undurchsichtig gemacht wird, gleichgültig mit welchen mitteln. D'accord, es gibt rationale gründe, die geltend gemacht werden können, wenn zwecke benannt werden(b), die derjenige zu verantworten hat, der das fenster benutzt und durch das fenster hindurchsehen will, oder auch nicht, aber es kann keinen vernünftigen grund geben, wenn, die funktion des fensters ist unbestritten, der zweck eines anderen durchgesetzt werden soll, der mit dem interesse des nutzer eines fensters nicht kompatibel ist. Das ist die situation des dokumentierten falles.
----
(a)
bei wikipedia(01) ist ein erster überblick über die historia des fensterglases abrufbar, ansonsten informieren hinreichend die einschlägigen sachbücher.
------
(01)   www.wikipedia.de/stichwort: glasfenster.
(b)
der benutzer des fensters, der nach draussen blicken will, entscheidet allein über diesen zweck. Es kann sein interesse sein, dem anderen, der hineinblicken will, den blick zu verwehren. Das ist eine andere situation.    (text)<==//
2.026
Ich denke, dass die sache mit den folien auf den fenstern der fahrzeuge im öffentlichen dienst differenziert betrachtet werden muss. Mit der technologischen entwicklung des glases gepaart war auch die tendenz wirksam gewesen, den blick durch das fenster zu trüben(a). Das probate mittel dazu waren die vorhänge, die unterschiedliche funktionen zu erfüllen hatten. Zwei unterschiede sollten aber beachtet werden.

  1. Zum ersten, wer das fenster mit einem vorhang verhängt oder hindernisse auf dem glas anbringt(b), der verfolgt damit zwecke, für die er selbst verantwortlich ist.
  2. Zum zweiten, es ist eine andere sache, wenn von den hindernden gegenständen wirkungen ausgehen, die einen anderen in der nutzung des fensters beeinträchtigen, das zu benutzen er auch ein recht hat. Die verhindernden gegenstände sind dann anders, differenziert, zu beurteilen. Genau das ist der fall in der verwendung der sogenannten traffic-boards(c). Mit diesen mitteln werden zwecke verfolgt, die mit der funktion eines fensters nicht vereinbar sind. Der zweck eines fensters ist, den durchblick freizuhalten, alles andere ist mit dieser funktion nicht vereinbar.
----
(a)
dem fenster ist eine doppelfunktion eigentümlich - durchsehen wollen, aber nicht gesehen werden. Das ist die funktion des spiegelfensters. Wer ein spiegelfenster benutzt, der hat seine gründe und das sind argumente, die vernünftig sein können. Es sind aber gründe, die dann nicht rechtfertigbar sind, wenn ein dritter, der auf die unbeeinträchtigte nutzung des fensters ein recht hat, an der ausübung seines rechts gehindert wird. In vielen fällen haben die traffic-boards die wirkung eines spiegelglases(01).
------
(01)  //==> anmerkung: (b/01).  (a)<==//
(b)
eine besondere form der verwendung von glas ist der spiegel und seine variante, das spiegelfenster. Deren zwecke ist es, entweder das licht zu reflektieren oder das licht nur einseitig passieren zu lassen(01).
------
(01)
die beoachtung ist unbestritten, dass die mit werbefolien beklebten fensterflächen bei dunkelheit die wirkung eines spiegels haben. Wer nach draussen sehen will, kann nur sich selbst erblicken.   (b)<==//
(c)
die sogenannten traffic-boards sind eine entwicklung, die erst seit 25 jahren von der werbewirtschaft ökonomisch ausgebeutet werden kann. Die behauptung, dass die folien, den blick störend, das einfallende licht bis zu 80% durchlassen, ist ein argument, das von allen geltend gemacht wird, die die kritisierte praxis in irgendeiner weise verteidigen, ohne die genauen umstände darzulegen, unter denen die formel: 80% lichtdurchlass, aufgestellt worden ist(01). Es ist das faktum zu konstatieren, dass der blick durch das fenster durch die auf dem glas aufgeklebten objekte gestört ist. Das ist ein simpler physikalisch/biologischer mechanismus, der mit dem argument, dass es experten gewesen seien, die die formel von den 80% in die welt gesetzt haben, nicht entkräftet werden kann. Für jeden, der gegen sich selbst kritisch ist, ist nachvollziehbar, dass das immanente raster der folien, den blick des auges irritiert und dass die fernen objekte draussen nicht klar erkannt werden können. Wer durch die fehlplatzierten objekte in seinem blick gestört wird, muss sich genötigt fühlen, entweder den blick durch das fenster zu vermeiden oder die biologisch/physikalischen konsequenzen zu erdulden(02). 
------
(01)
wer sind die immer wieder zitierten experten, die die 80%- expertise in die welt gesetzt haben? Es ist geläufig, dass gutachten gekauft sind, erstellt von fachleuten, die sich als wissenschaftler präsentieren. Folglich muss nach dem zweck gefragt werden, der für die aussage: 80%, gelten soll und was die bedingungen gewesen sind, als der wert festgestellt worden war. Diese fragen müssen gestellt werden, wenn gutachten, in klar definierten zwecken in auftrag gegeben, zitiert werden, deren gewünschtes ergebnis vermarktet werden soll; es sind notwendige fragen in einer welt, in der die korruption die gängige münze ist ... . Die verantwortlichen amtswalter sind mir und der öffentlichkeit bisher eine antwort schuldig geblieben.
(02)
diese überlegung ist auch ein grund für meine meinung, dass das mit werbung zugekleisterten fenster der fahrzeuge im öffentlichen dienst, für den benutzer keinen erkennbaren vorteil habend, eine nötigung ist, die auch den tatbestand der körperverletzung implizieren kann; denn das auge wird zu erhöhten kraftanstrenungen gezwungen, die ohne die störenden objekte nicht erforderlich ist. Mein augenarzt hat die unnötige überanstrengung des auges zwar verneint, der strafjurist wird's vermutlich bestreiten, Ich aber empfinde es so, wenn Ich mit dem problem konfrontiert bin. Es strengt mich an, durch den schleier der folien zu sehen.  (c)<==//      (text)<==// 
2.027
es steht in der freiheit des bürgers, das faktum der sichtbeeinträchtigung in den fahrzeugen des öffentlichen verkehrs zu akzeptieren, zu dulden und/oder zu bestreiten; es ist aber strikt davon zu unterscheiden, ob der staat, der unter anderen aufgaben den öffentlichen verkehr zu organisieren hat, befugt sein kann, dem bürger diese beeinträchtigungen zuzumuten und durchzusetzen. Gegen die zumutung des privaten kann der bürger sich wehren, indem er die einschlägigen abgebote als nicht akzeptabel ausschlägt. Das öffentliche angebot kann er in dieser weise nicht ausschlagen, weil er darauf angewiesen ist und darauf vertrauen kann, dass der staat ihm diese leistung auch zur verfügung stellt.   (text)<==//
2.028
d'accord, Ich bediene ein vorurteil; denn der slogan: freie fahrt dem freien bürger, hatte und hat in der authentischen fassung niemals die realität korrekt gespiegelt(a). Auch weiss Ich, das dieser slogan in einem anderen kontext formuliert worden war und heute noch genutzt wird(b), aber der gedanke, der dem slogan zugrundeliegt, ist auch ein fundierendes moment dieses essays. Es geht um die freiheit des bürgers, jedes angebotene verkehrssystem der gesellschaft nach seinem gusto benutzen zu können. Dem bürger, der sein privates fahrzeug benutzt, steht es frei, im einklang mit der StVZO, die fenster seines fahrzeugs mit objekten zu bekleben, mit diesen objekten auch gegen entgelt werbung für dritte zu machen, den institutionen des staates aber ist diese freiheit nicht uneingeschränkt eingeräumt, nämlich dann, wenn er die erforderlichen fahrzeuge zur freien benutzung des öffentlichen verkehrs dem bürger zur verfügung stellt. Der bürger darf erwarten und kann es auch, dass die gängigen standards der allgemeinen erwartungen eingehalten werden. Ein standard ist, dass der bürger die fenster der fahrzeuge im öffentlichen verkehr ihrem zweck entsprechend nutzen kann.
----
(a)
die allgemeine diskussion über den begriff: freiheit und seine phänomene, führe Ich andernorts(01). Grundlegend dafür ist die im relationalen argument notwendige unterscheidung: autonomie/die bürgerlichen freiheiten,(02)
----
(01)  //==> INDEX/Register, stichworte: freiheit/freiheiten, freiheit ff.  
(02)  //==> INDEX/Register, stichworte: autonomie und freiheit/freiheiten.
(b)
es war und es ist der schlachtruf der (deutschen) autofahrer: freie fahrt dem freien bürger, allein, der slogan war schon damals, als er erfunden wurde, falsch gewesen. Auch in den jahren des wirtschaftswunders galten für den autofahrer die regeln der StVO und diese regeln beschränken, unter anderem, das fahren auf den innerstädtischen strassen auf 50km/h. In anderen ländern geht man mit diesen regeln pragmatischer um und trägt der erfahrung rechnung, dass am steuer nicht nur der tiger sitzen kann, sondern auch der esel - so ging ein slogan in den jahren: 1980-1990, frei aus dem gedächtnis zitiert.    (text)<==//
2.029
die debatte wird schief geführt, wenn der private (auto)verkehr mit dem öffentlichen verkehr gegeneinander ausgespielt wird. Die beurteilungen dieser wahlmöglichkeiten unterliegen einerseits dem privatem urteil, andererseits den realen verhältnissen in der gesellschaft. Sowohl der öffentliche verkehr als auch der private (auto)verkehr erfüllen gemeinwirtschaftliche zwecke, die nicht ignoriert werden sollten(a). Folglich muss es als unvernünftig eingeschätzt werden, das eine system zu lasten des jeweils anderen systems zu verteufeln; denn in der gesellschaft gibt es situationen, die es notwendig machen, das eine system zu lasten des jeweils anderen systems zurückzusetzen. Es ist die aufgabe aller, die es betrifft, den richtigen mittelweg zu finden und zu gehen.
----
(a)
das problem ist sinnfällig, wenn die verkehrssituation in den ballungsgebieten in den blick genommen wird, konfrontiert mit der situation im ländlichen raum. Es ist schlicht ein problem der zahlen, der grossen wie der kleinen. Wo sich viele auf begrenzten raum drängeln, da ist das phänomen des staus auf den strassen ein unvermeidliches ärgernis, vermeidbar mit einem funktionierenden ÖPNV, dort aber, wo den füchsen quasi gute nacht gesagt werden kann, ist das private verkehrsmittel die rationale lösung.   (text)<==//
2.030
es war immer der brauch gewesen, fahrzeuge im öffentlichen verkehr für werbung zu nutzen(a). Dafür wurden entweder die freien flächen des fahrzeugs benutzt, sichtbar in der öffentlichkeit für alle, aber für die benutzer nicht einsehbar, oder, es wurden (und werden) für den zweck der werbung fahrzeuge gemietet, die, bunt ausgestattet, als werbeträger durch die stadt kreisen - die differenz ist klein, aber entscheidend: diese mit werbung ausstafierten fahrzeuge waren und sind nicht im dienst des öffentlichen verkehrs tätig, sondern fahren auf private rechnung(b).
----
(a)
obiter dictum. Bei der flüchtigen lektüre von Asterix meine Ich, eine zeichnung gesehen zu haben, der zu entnehmen ist, dass die streitwagen von den helden des epos, an einem wettkampf im Rom Caesar's teilnehmend, mit werbeslogans nachgerüstet waren - also, neu unter der sonne ist die werbung in eigener und/oder fremder sache nicht.
(b)
das problem ist der gegenstand, der in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen mit dem §107 GONW(01) geregelt wird. Der privaten firma, die diese form der werbung als geschäftsmodell anbietet, ist es erlaubt, von der Stadtwerke Münster GmbH ein fahrzeug zu mieten, es nach seinen zwecken auszustatten und auf den strassen in Münster seine touren machen zu lassen, aber, und diese einschränkung ist der differenzpunkt, diese form der werbung kann nur ausserhalb des öffentlichen verkehrs zulässig sein. Die kehrseite dieses geschäftsmodells ist, dass es der Stadtwerke Münster GmbH gesetzlich untersagt ist, ein ähnliches geschäftsmodell zu realisieren, nämlich werbung mit ihren fahrzeugen zu betreiben, die im öffentlichen verkehr eingesetzt sind(02), und für diese leistung vom benutzer einerseits einen preis(=ticket) zu verlangen und andererseits diesen dienst von der bestellenden werbeindustrie sich bezahlen zu lassen. Wenn das der fall ist, dann handelt die Stadtwerke Münster GmbH wie ein privatunternehmen, das die gleiche leistung als sein geschäftsmodell anbietet, nämlich die vermietung eines werbeträgers.
------
(01)
der kern des §107 GONW ist das verbot für öffentliche betriebe, wirtschaftlich tätig zu werden, genau in den wirtschaftsfeldern, in denen die privatwirtschaft ebenso gut ihre (dienst)leistungen erbringen kann(*1).
-------------
(*1) //==> text: 1.2.23.2.
(02)
im strikten sinn ist die allerorten zu beobachtende werbung auf den fahrzeugen im öffentlichen dienst mit dem auftrag, den öffentlichen verkehr zu besorgen, nicht vereinbar. Pragmatisch hatte sich aber ein modus vivendi herausgebildet, der zumindest die werbung auf den geeigneten flächen der fahrzeuge im öffentlichen dienst als tolerierbar ausweist, weil de facto eine win-win-situation vorliegt. Der benutzer des fahrzeugs im öffentlichen dienst wird in seiner freiheit der meinung durch die werbebotschaften nicht verletzt, weil er diese nicht sehen kann, er ist folglich auch nicht der adressat der werbung. Der betreiber des fahrzeugs im öffentlichen dienst kann mit den einnahmen die kosten für den betrieb des systems senken, auch dann, wenn die einnahmen aus diesen nebengeschäft, ein collateralnutzen, nicht überschätzt werden sollten(*2).
-----
(*1)   //==> argument: 2.080.    (text)<==//
2.031
mit nachweisbar falschen argumenten operieren die Stadtwerke Münster GmbH und die Stadt Münster, wenn sie behaupten, dass die werbung mit den traffic-boards notwendig sei(a). Die historia des öffentlichen verkehrs in Münster gibt dazu nichts her(b), und selbstentlarvend ist die bemerkung, die werbewirtschaft habe nach mehr flächen verlangt(c). Es spricht sehr viel dafür, dass die initiative zur ausweitung der werbung auf den verfügbaren flächen der fahrzeuge im öffentlichen dienst von der werbewirtschaft ausgegangen war und die damen/herren: politiker, jeden strohhalm ergriffen hatten, der die kosten der öffentlichen daseinsvorsorge zu senken versprach. Das sind gründe, mit denen die faktische ausweitung der werbung auf den fenstern der fahrzeuge im öffentlichen dienst nicht gerechtfertigt werden kann. Allein der zweck der werbung hätte die verantwortlichen zum nachdenken veranlassen können, weil mit dem falschen mittel der angestrebte zweck nicht erreicht wird, der mit der werbung verknüpft ist. Wenn der bürger durch den werbedreck auf den fenstern verärgert wird, dann ist es plausibel, wenn er seinen zorn über die zumutung auf das produkt richten wird, das beworben ist(d).
----
(a)
im schriftwechsel war immer wieder die rede von diesen traffic-boards(01), eine spezielle form der aussenwerbung. Als plakat, platziert auf einer der gängigen werbetafeln, ist der sogenannte traffic-board für den bürger akzeptabel, es ist ein teil der werbung, der der freie bürger sich nicht entziehen kann und auch nicht entzieht - es kommt immer auf den ort und die situation an, wie und wo er mit der werbung konfrontiert ist.
-----
(01) weitere nachweise: sachregister, stichwort: traffic-board (a)<==//
(b)
photos von historischen fahrzeugen, die in Münster (und anderswo) in gebrauch gewesen waren, zeigen, dass die fenster von werbung frei gehalten waren, wenn nicht, dann waren die fahrzeuge erkennbar als spezielle werbemittel von den werbefirmen ausgeliehen und entsprechend zugerichtet worden. Auch ist es zutreffebd, dass die fenster der fahrzeuge im öffentlichen dienst früher kleiner gewesen waren, folglich war die für werbung verfügbare fläche grösser gewesen, aber die verfügbaren flächen hatten damals für die werbung offenbar genügt und genügen auch heute noch, wie die Stadtwerke Münster GmbH es mit ihrer gegenwärtigen praxis(2018) demonstriert(01).
-----
(01)
im rahmen der 100jahr-feier der Verkehrsbetriebe in Münster hatte die Stadtwerke Münster GmbH als eigenwerbung das photo eines busses um 1955 gezeigt, mit Werbung auf der seitenfläche - es war für anderes noch viel platz verfügbar ... .  (b)<==//
(c)
die Stadtwerke Münster GmbH (und andere firmen), einschliesslich der damen/herren: politiker, hatten argumentiert und argumentieren weiter, dass die werbewirtschaft nach mehr werbefläche verlangt habe(01), und mittels der neuen techniken war, so schien es, möglich geworden, auch die fenster, bislang frei geblieben, zu okkupieren.
------
(01)
zu verweisen ist auf die breit angelegte erklärung der Stadtwerke Münster GmbH vom 08.03.2006(*1) und der bericht in der Münsterschen Zeitung vom 29.05.2007(*2), die erklärung eines verantwortlichen der Stadtwerke Münster GmbH zitierend. So äusserte sich auch die CDU- fraktion(*3) und der Oberbürgermeister von Münster(*4). Dazu ergänzend die verklausulierte stellungnahme der Bezirksregierung Münster vom 24.09.2007(*5).
----
(*1)  //==> dokument: 005.041.
(*2)  //==> dokument: 005.053.
(*3)  //==> dokument: 005.059.
(*4)  //==> dokument: 005.069.
(*5)  //==> dokument: 005.103(c)<==//
(d)
dieses moment sollte auch die werbewirtschaft bedenken, und Ich selbst habe diese zumutungen der werbenden wirtschaft in begrenztem umfang mit dem boykott bestimmter produkte reagiert(01). Aber das zynische kalkül der werbewirtschaft ist offenbar die erfahrung, dass die masse der adressaten der werbung auf den fenstern der fahrzeuge im öffentlichen dienst entscheidend sei, die mit den fahrenden litfassäulen erreicht werden kann, und da sind die "paar hanserln" in den öffentlichen bussen zu vernachlässigen. Der privatmann kann so argumentieren, nicht aber der staat, der dem gemeinwohl verpflichtet ist und das zu besorgen die pflicht der damen/herren: politiker, ist, die vom bürger mandatiert sind.
------
(01)
in der Bundesrepublik Deutschland hatte Ich in den jahren: 2005- 2015, so die erinnerung, des öfteren die reklame einer bierbrauerei gesehen, die mit traffic-boards für ihr produkt: Köstrizer Schwarzbier, geworben hatte. Ich hatte das produkt, obgleich es ein gutes bier ist, solange boykotiert, wie Ich diese form agressiver werbung als ein ärgernis erfahren habe(*1).
-----
(*1)  //==> argument: 2.097(d)<==//    (text)<==//
2.032
in der debatte um die falschen argumente ist die beobachtung einzubeziehen, dass es im öffentlichen verkehr auch fahrzeuge gegeben hatte und immer noch gibt, deren seitenflächen frei von jeglicher werbung sind und waren(a), und das mit gutem grund, wenn die perspektive der werbewirtschaft entscheidend sein soll, die zahlt. Die werbeleute kalkulieren nüchtern. In der luft und in freier fläche gibt es für die werbebotschaften keinen adressaten - den bäumen und tieren sind die werbebotschaften egal und die transportierten passagiere können sie nicht sehen. 
----
(a)
die flugzeuge der airlines(01) und die waggons der bahnen(02) sind nach meinen beobachtungen frei von aussenwerbung. Die (alte) Deutsche Bundesbahn hatte ihren fahrzeugpark nicht für werbung genutzt und auch die (neue) Deutsche Bahn nutzt ihre waggons nicht für werbung(02). Der grund dürfte sein, dass die werbeindustrie an einem möglichen angebot kein interesse hat, weil die werbestrategen wissen, dass in der fläche kein ausreichendes publikum mit werbeparolen angesprochen werden kann und die stops in den bahnhöfen können nur wenige erreichen.
------
(01)
das logo der airline am höhenleitwerk und die anderen beschriftungen am rumpf des fluzeuges haben eine andere funktion, und wenn eine maschine mal bunt angemalt ist, dann sind erkennbar die bordfenster frei von farbe. Die werbestrategen haben gute gründe, die verantwortlichen der airlines nicht mit ihren werbewünschen zu behelligen.
(02)
gelegentlich sind lokomotiven der DB groossflächig mit bebilderten werbebotschaften in eigener sache verziert, in der aufmachung ziemlich schrill - dem elektromotor dürfte die werbebotschaft egal sein und der lokfahrer wird durch diese werbung auch nicht gestört; denn seine fenster sind von den botschaften ausgespart.    (text)<==//
2.033
die these, mit den einnahmen aus werbung könne die rentabilität der transportfirmen signifikant gesteigert werden, ist falsch, egal, ob die fahrzeuge im öffentlichen verkehr tätig sind oder nicht(a). Wie diese werbung betrieben wird, rational nachvollziehbar oder nicht, im vergleich mit den einnahmen aus dem ticketverkauf sind die erwirtschafteten einnahmen aus der werbung als collateralnutzen minimal(b) und taugen aus diesem grund nicht dazu, die öffentlichen haushalte zu sanieren oder die firma vor dem bankrott zu retten. Zweckrational operiert dagegen die werbewirtschaft, und das, was sich nicht rechnet, das wird auch nicht getan. Die rückseite des arguments ist aber, dass das, was sich rechnet, auch gemacht wird, auch zu lasten dritter. Dem staat sollten solche maximen tabu sein, aber die realität ist eine andere.
----
(a)  //==> text: 1.2.22.5.
(b)  //==> argument: 2.080.
2.034
in den zeiten des neoliberalen denkens ist es en vogue, mit dem slogan: privat vor staat, zu punkten(a). D'accord, der slogan ist griffig und seine erfinder mögen sich für klug und clever halten, aber in ihrer eingeschränkten sicht auf die welt erweisen sie sich als dumm. Einerseits wird mit dem slogan eine differenz behauptet, die in der behauptung die differenz zugleich ausschliesst(b), andererseits zielen die verfechter des slogans gerade darauf ab, dass der private unternehmer besser sein solle als der staat, dem die sorge um das gemeine wohl aller obliegt. In der realität jeder gesellschaft ist diese wertende gegenüberstellung der grundlegenden organisationsformen gesellschaftlichen zusamenlebens gegenstandslos, weil einerseits die verknüpfung von privat und staat, intendiert als widerspruch, logisch falsch ist, und weil andererseits in jeder gesellschaft die daseinform der gesellschaftmitglieder, erfahren in den phänomenen, immer beides ist - als individuum, das ein ich ist, ist es für sich, gemeindeutsch: privat, in der gemeinschaft mit dem genossen ist das individuum als ich öffentlich präsent. Wer sich als "privat" erfährt, weiss sich immer in einer öffentlichkeit eingebunden, wer sich als "öffentliche" person begreift, agiert immer auch privat(c).
----
(a)    //==> argument: 2.057(a)<==//
(b)
der witz des slogans ist, dass dem privaten ein vorrang eingeräumt sein soll vor dem öffentlichen, aber in der logik der entgegensetzung kann die vorrangstellung des privaten nur die negation des öffentlichen sein(01). Die formel: privat vor staat, formuliert, logisch betrachtet, einen widerspruch. Begriffe schliessen sich als widerspruch, jeder für sich formuliert, logisch aus, die phänomene der gesellschaftlichen realität aber sind zueinander gegensätze, die in der realen konfrontation mit dem jeweils anderen sich einander ausschliessen können, für sich aber als phänomene eigenen bestand haben.
-----
(01) //==> text: 1.2.22.4.   (b)<==//
(c)
die logik dieses zusammenhangs(01) ist im trialektischen modus präzis darstellbar(02). Die momente sind: "das individuum_als_ich, privat und öffentlich",. Die relationen, vom individuum als ich gesetzt, sind im horizont des jeweils ausgeschlossenen dritten moments bestimmt.
Die relationen:
1.rel.: individuum_als_ich<==|==>privat,(03)
2.rel.: individuum_als_ich<==|==>öffentlich,
3.rel.: privat<==|==>öffentlich.
graphik: 01

           
------
(01)
das problem: öffentlich/privat, wird en detail erörtert in: Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. Arg.: 2.42.21, in: //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> sigel 014:das_politische.   
(02)
die methode: der trialektische modus, ist andernorts en detail erläutert worden(*1).
--------
(*1)  //==> INDEX/Register, stichwort: trialektischer modus. //(register).
(03)   lies: das individuum als ich relationiert abhängig privat.   (c)<==//
2.035 
die differenz: öffentlich/privat, ist in seiner allgemeinen fassung: individuum und gesellschaft, ein problem jeder gesellschaftlichen ordnung, allein die formen, in denen die differenz als phänomen präsent ist, sind verschieden. Ein aspekt, fokussiert auf die mobilität der menschen in ihrer welt, ist die verfügbarkeit technischer mittel, die für die realisierung der (individuellen) mobilität erforderlich sind. Banal formuliert heisst das: um von a nach b zu kommen, musste der stammeshäuptling sich selbst auf die beine machen, später hatte der kaiser von China eine sänfte zu seiner individuellen verfügung, aber in dieser form war die trennung: öffentlich/privat, bereits zu einem moment der staatsraison geworden. Der bürger der Bundesrepublik Deutschland hat zumindest das recht auf den besitz eines privaten PKWs

In unterscheidbaren formen ist jede gesellschaft mit der organisation der mobilität konfrontiert, die unterschiedlich nach dem stand der technik und den bedürfnissen der gesellschaftsmitglieder organisiert wird. Im mittelalterlichen Münster war ein ÖPNV nicht vorstellbar gewesen, weil der weg vom Mauritztor zum tor des wegs nach Hamm zu fuss in 10 minuten erledigt war, ansonsten war der weg auf die felder jenseits der mauer mangels ausgebauter strassen zu fuss zu erledigen oder zu pferd, aber das war bereits ein unterscheidendes privileg.    (text)<==//
2.036
der bürger ist frei und als privatmann kann er sein fahrzeug so ausstaffieren, wie es ihm beliebt, soweit er die vorschriften der StVZO beachtet. Al gusto kann er sein fahrzeug ästhetisch aufrüsten, nicht gehindert, die fenster seines fahrzeugs zu bekleben, so, dass ihre ursprüngliche funktion erledigt ist. Eine merkwürdigkeit ist aber kenntlich zu machen. Nach meinen beobachtungen haben alle subunternehmen, die für die Stadtwerke Münster GmbH tätig sind, es unterlassen, ihre fahrzeuge mit reklame zuzukleistern, nämlich dann, wenn sie diese fahrzeuge einsetzen für die eigenen geschäftsbelange, ökonomisch auf eigene rechnung verantwortet - warum wohl? Die erklärung dürfte simpel sein; denn sie müssen unmittelbar den zorn des kunden fürchten, der sich geprellt erfährt um den genuss seiner reise, wenn er hinter einem fenster sitzen muss, das mit werbung zugeklebt ist, von der er keine kenntnis haben kann. Der busunternehmer, privat im markt agierend, weiss, dass das geschäft mit der werbung auf den fenstern seiner fahrzeuge für ihn tabu ist, aber für die vermietung im öffentlichen verkehr soll das so zugerichtete fahrzeug als teil des geschäftsmodells rechtens sein? - die sache ist nicht stimmig und rational sind die argumente, die rechtfertigen sollen, nicht ausweisbar.   (text)<==//
2.037
die gründe sind vielfältig, die einen öffentlichen verkehr unabdingbar machen. In den komplexen gesellschaften von heute ist der bürger als privatmann überfordert, sein individuelles bedürfnis auf mobilität privat zu organisieren(a). Im verlust dieser freiheitsgestaltung kann das individuum als ich seine bürgerlichen freiheiten nur in den formen ihrer wechselseitigen beschränkungen ausleben. Ein aspekt dieser beschränkungen bürgerlicher freiheiten ist, dass dem betreiber einer öffentlichen einrichtung, rechtlich ausgewiesen als privatmann, nicht alles erlaubt sein kann, was dem privatmann ausserhalb des öffentlichen bereichs zugestanden ist. Gegensätze in den verfolgten interessen sind nicht vermeidbar, aber das sind gegensätze, die auszutarieren die pflicht der mandatierten bürger ist, nämlich der damen/herren: politiker, die den staat organisieren und in seiner existenz in gang halten. Für sie ist das gemeine wohl das maass, vorrangig vor den möglichen interessen, die privat bestimmt sind.
-----
(a)
man kann sich darüber ohne ende streiten, ob es notwendig sei, jeden ort des interesses auch erreichen zu können. Das, was im mittelalter realität gewesen war, nämlich, dass der arbeitsplatz fussläufig vom wohnplatz erreichbar war, das ist in der moderne irreal geworden, wo sich viele menschen in einem überschaubaren raum zusammenballen, der nur mit einem grossen zeitaufwand durchquert werden kann. Die distanz der (weiten) wege kann der bürger mit den (modernen) verkehrsmitteln in zumutbarer zeit bewältigen, und da liegt das problem, das ein fall der menge ist. In bestimmten ballungsgebieten sind die verkehrstechnischen möglichkeiten ausgeschöpft, den verkehr individuell zu organisieren, das zeichen sind die staus auf den verkehrswegen, aber das problem der verdichtung ist mit den gemeinschaftsverkehren handhabbar, die ein teil des öffentlichen verkehrs sind, den die bürger in den institutionen ihres staats regeln müssen.    (text)<==//
2.038
für den terminus: daseinswohl, ist auch der terminus: gemeinwohl, gebräuchlich(a). Die begriffe: gemeinwohl und daseinsvorsorge,  gehören, differentes anzeigend, zusammen, sie sind aber als begriffe nicht dasselbe. Die daseinsvorsorge ist die konkrete aufgabe, eine kategorie der bewertung ist das gemeinwohl in der funktion eines maasstabs. Es ist zweckmässig, diese differenzierung im blick zu haben. Die organisation des öffentlichen verkehrs ist ein moment der daseinsvorsorge des staates. Die erledigung dieser aufgabe ist allein zulässig in den grenzen des gemeinwohls, das privatinteresse ist ausgeschlossen. Mit dieser festlegung ist nicht ausgeschlossen, dass ein bestimmtes privatinteresse mit dem gemeinwohl kompatibel sein kann, wenn dieses konkretisiert ist, präzis definiert, es ist aber ausgeschlossen, dass ein bestimmtes interesse als gemeinwohl behauptet wird, dessen zweck es ist, partikular einem bestimmten interesse dienstbar zu sein. Es ist praxis geworden, dass die sogenannten eliten der moderne, im mainstream des neoliberalen denkens mitschwimmend, diese differenz ignorieren, weil die beachtung dieser differenz dem geschäft nicht nützlich ist.
-----
(a)   Ich gebrauche gelegentlich auch den terminus: das gemeine wohl.    (text)<==//
2.039
es sollte beachtet werden, dass die differenzen, konstatierbar in den interessen aller, die es betrifft, gegensätze sind, die als interessen verfolgt werden, im laxen sprachgebrauch aber wird der eindruck vermittelt, es seien widersprüche. Die begriffe, vom individuum als ich und seinem genossen im forum internum gedacht, stehen zueinander auf der argumentebene der logik immer in einem widerspruch, weil anders die ordnende funktion der begriffe nicht gewährleistet ist(a), auf der argumentebene der erfahrung aber sind die mit den begriffen unterschiedenen phänomene zueinander nur gegensätze, weil mit dem unterscheidenden begriff, in der erfahrung selbst nur ein phänomen, die unterschiedenen phänomene, dinge der welt, nicht aus der welt geschafft werden können. Demonstrierbar ist dieser zusammenhang, wenn der begriff: freiheit, als beispiel herangezogen wird(b). Der gefangene wie der scherge denken für sich den begriff: freiheit, aber in der konkreten situation, das sind die phänomene in raum und zeit, hat die freiheit, die der scherge sich vorstellt, wenn er sein opfer, ein blosses objekt, presst, ein anderes aussehen als die vorstellung von der freiheit, die der gefangene hat, wenn er, ein subjekt, seine ketten spürt. Die vorstellungen sind in raum und zeit real und markieren gegensätze, die aufschliessend, als widerspruch erscheinend, sich wechselseitig ausschliessen können.
-----
(a)
andernorts wird die unterscheidung: begriff und phänomen, en detail erörtert(01).
-------
(01)  //==> INDEX/Register, stichworte: begriff und phänomen, //(register).
(b)
das erkenntnistheoretische problem der freiheitsbegriffe, präsent als phänomene, habe Ich erörtert im kontext der rezeption der freiheitsbegriffe, die in der historia ein gegenstand (heftigster) kontroversen sind(01).
------
(01)
Richter,Ulrich: "Der terminus: freiheit, und die möglichen freiheitsbegriffe im denken Kant's, Hegel's und des rezipierenden individuums als ich." //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> sigel: 024:rezeption.    (text)<==//
2.040
die differenz zwischem dem gemeinen wohl und dem privaten nutzen legt prima vista eine mögliche dritte position nahe, nämlich die möglichkeit, dass der bürger sich fernab halten könne von allen händeln der politik. Die position der indifferenz ist zwar denkbar, aber sie ist in raum und zeit nicht realisierbar, weil der bürger immer auf beides ausgerichtet ist, sowohl auf den privaten nutzen als auch auf das gemeine wohl, beides begehrend. Secunda vista muss der bürger erkennen, dass er, die dinge seiner welt einschätzend, sich auf sich selbst zurückziehen kann(a), die geschehnisse in der welt als skandalös beurteilend, aber, in seinem rückzug aus der gemeinen welt folgt er einer illusion der selbstbefreiung, die er, wenn er sich als ich begreifen will, nicht einlösen wird, konfrontiert mit dem interesse seines genossen, legitim wie das eigene, ein faktum, dem er sich nicht entziehen kann. Ich bezeichne diese situation als die dialektik zwischen dem gemeinen wohl und dem partikularen interesse. Das ist in der sache zutreffend, weil alle, die es betrifft, sich auf das eine, den egoistischen nutzen, und das andere, das gemeine wohl, berufen können, aber eine klärung der situation ist mit der traditionalen dialektik nicht erreichbar, weil mit der position des einen notwendig die negation als das_andere gesetzt ist, und die vermittlung beider, real in raum und zeit, ist nur als position möglich, die das eine oder das andere ist, den prozess der dialektik wieder öffnend(b). Wenn das gemeine wohl behauptet ist, dann ist der begrenzende horizont dieser behauptung ein partikulares interesse, und wenn das partikulare interesse behauptet wird, dann ist diese behauptung nur im begrenzenden horizont der geltenden vorstellung eines gemeinen wohls legitim bestimmt. Dieser zusammenhang ist im trialektischen modus darstellbar(c).  
----
(a)
das dilemma des ausstiegs aus der gesellschaft ist in der geschichte: Robinson Crusoe, greifbar. Im schiffbruch, fernab jeder erkennbaren zivilisation, rettete Robinso Crusoe auch die Bibel. Sie ist das symbol, dass er im unglück nicht absolut von seiner welt getrennt ist. Die intention des aussteigers ist, alle bindungen an das alte zu kappen, aber mit den dingen der welt wird er in der alten welt festgehalten, und sei's nur der mp-player, bespielt mit seinem lieblingssong ... .
(b)
das problem der Hegel'schen dialektik ist hier nicht zu erörtern, aber es ist darauf hinzuweisen(01).
------
(01)   //==> INDEX/Register, stichworte: Hegel's dialektik, dialektik, //(register).
(c)
Ich beschränke mich auf die einfache graphik(01) und den verweis: //==> INDEX/Register, stichwort: trialektischer modus. Auch die register zu: 014:das_politische,
------
(01)
der gedanke in einer graphik wiederholt.
Die momente: das individuum als ich und/oder der genosse, das gemeinwohl und das (partikular)interesse.
Die relationen:
1.rel.: individuum_als_ich/genosse<==|==>gemeinwohl,
2.rel.: individuum_als_ich/genosse<==|==>(partikular)interesse,
3.rel.: gemeinwohl<==|==>(partikular)interesse.
graphik: 02
 
          -

Zusatz: die situation ist komplex, wenn das problem der dialektik von partikularinteresse und gemeinwohl im horizont der wechselseitigen relation: individuum_als_ich<==>genosse, erörtert wird. De facto sind in der graphik: 02, zwei schemata zusammengezogen, einerseits das individuum als ich, andererseits der genosse. Es genügt hier auf die problematik hinzuweisen.    (text)<==//
2.041
die unschärfe der trennlinie zwischen dem partikularen nutzen und dem gemeinen wohl kann demonstriert werden mit den phänomenen, die die vermengung der privaten interessen mit den öffentlichen zeitigen, ausgeprägt in den phänomenen der korruption. Es ist eine illusion, die korruption, vielfältig präsent in ihren formen, "ausmerzen" zu wollen; denn mit Beelzebub ist der teufel nicht aus der welt zu schaffen, und die beseitigung der einen form von korruption wird, das ist erfahrung, mit einer anderen form der korruption bewerkstelligt. Vernünftig ist allein die einhegung der korruption und diese kann dann gelingen, wenn alle geschäfte, die an der grenzlinie: öffentlich/privat, getätigt werden, öffentlich sind, für jedermann einsehbar, der wissen will, was die vorgänge der einflussnahme im politischen geschäft sind.   (text)<==//
2.042
der kanon der pflichten, die ein funktionierender staat erfüllen muss, unterliegt in der geschichte vielfältigen wandlungen, aber ein minimum an pflichten, unabdingbar, ist benennbar, wenn das gemeinwesen als staat klassifiziert werden soll. Alles, was der einzelne bürger für sich nur eingeschränkt leisten kann, aber im interesse aller, die es betrifft, geleistet werden muss, ist teil dieses kanons. Als pflicht des staates ist das gewaltmonopol des staates unstreitig, weil nur die faktische gewalt in einer hand die händel um die macht entscheiden kann. Dazu gehören sollte auch die organisation des rechtlichen rahmens für die dienstleistungen des staates im verkehrssektor(a).
----
(a)  
diese sind gemeinhin ein moment der infrastruktur eines staates, die das fundament für den gelingenden staat ist.   (text)<==//
2.043
ein aspekt des neoliberalen denkens ist die meinung, dass der staat rentabel arbeiten müsse, eine meinung, die, wenn das fundament des arguments nicht ausgeschaltet wird(a), einerseits vernünftig sein kann, andererseits aber dummheit ist. Von dieser maxime sollte aber unterschieden werden, dass der staat, wenn er sich im gesellschaftlichen prozess auch wirtschaftlich betätigt, darauf achten muss, die dienstleistung, die er anbietet auch kostendeckend erbringt(b). Davon abzugrenzen sind die tätigkeiten des staates, für die kosten anfallen, die aber über die preise des markts nicht abgerechnet werden können. Die idee, dass die polizei und die allgemeine verwaltung für ihre tätigkeiten kostendeckende preise einfordern sollten, ist schlicht absurd, weil dafür die regel des markts: angebot und nachfrage, nicht in das kalkül einbezogen werden kann. Die frage ist also, ob die organisation des öffentlichen verkehrs durch den staat eine staatsaufgabe ist, die, pars pro toto, mit den dienstleistungen der polizei gleichgesetzt werden soll oder nicht. Für das pro und kontra gibt es gute gründe(c) und es sind plausible argumente, die eine pragmatische auflösung des konflikts erlauben. Ein stichwort ist unter anderen die quersubventionierung bestimmter staatsleistungen, gängig im sozialen bereich. Der öffentliche verkehr ist ein moment in der sozialen frage. Der stein des anstosses ist die pauschale forderung gewisser damen/herren: politiker, die auch nach einer rendite im staatshandeln schreien.
----
(a)
die differenz ist in der klassifizierung des staates als fiskus fixiert. Der staat als fiskus handelt im wirtschaftsprozess wie jede andere juristische und natürliche person. In dieser funktion ist es dem staat nicht nur erlaubt, gewinne zu machen, also renditen zu erwirtschaften, sondern, dieses handeln wird von ihm als marktteilnehmer genau eingefordert(01).
------
(01)
ein anderes problem ist, ob der staat als fiskus uneingeschränkt nach der marktregel: angebot und nachfrage, handeln darf, soll oder kann. Die idee der rendite unterliegt dem gesetz des angebots und nur das wird angeboten, was auch rendite verspricht. Die idee des staates folgt aber einem anderen prinzip, nämlich den regeln der bedarfswirtschaft. Das, was für den erhalt der gruppe unabdingbar ist, das muss auch getan werden, und das, was mit der arbeit aller geschaffen wird, das soll als mehrwert der arbeit auch allen mitgliedern in gleicher weise zugute kommen. Dieser gedanke ist nicht kompatibel mit der vorstellung, der staat solle rentabel sein.  
(b)
jede leistung, die der bürger in anspruch nehmen will und/oder tatsächlich in anspruch nimmt, muss in der höhe der herstellungskosten getragen werden. Das, was Karl Marx in: Das Kapital, als gesetz der preisbildung herausgearbeitet hatte, das ist im markt uneingeschränkt gültig, streitig ist allein, was mit dem mehrwert geschehen soll, der in der arbeit des menschen anfällt. Die frage aber, wem der lohn der in der gesellschaft geleisteten arbeit zukommen soll, ist in diesem essay nicht der gegenstand der erörterung.
(c)
diese debatte wird offen gelassen. Die antwort fixiert ein problem, das unabhängig von einem bestimmten fall nicht diskutiert werden kann. Für diese debatte ist der dokumentierte fall nicht geeignet.   (text)<==//
2.044
die gesetze der ökonomie gelten auch für den staat, wenn er bestimmte leistungen selbst erbringt oder erbringen lässt(a). Der staat kann aus der bindung an das gemeinwohl nicht entlassen werden, auch dann nicht, wenn er in der rolle des fiskus handelt. Dieser einschränkung unterliegt der privatmann nicht, der allein, abstellend auf rendite um jedem preis, gebunden ist an das geltende recht. Insofern kann die maxime: mache gewinn(=rendite) um jeden preis, nicht für den staat gelten, aber, im markt ist der staat im rahmen seiner wirtschaftstätigkeit ebenso gehalten wie der privatmann, die regeln der ökonomie zu beachten. Für den staat, tätig als fiskus, ist es ein problem, die preise für seine dienstleistungen so zu gestalten, dass die leistungen einerseits für den adressaten nutzbar sind, andererseits aber auch konform erscheinen mit dem geschehen im markt. Der preis dieser dienstleistungen spiegelt nicht in jedem fall den realen marktpreis der leistung, weil die differenz in der preiszahl über das finanzierungsinstrument: quersubvention,(b) ausgeglichen werden muss, aus gründen, die gegenläufig sind zum markt. Das instrument der finanzierung: quersubvention,(c) setzt voraus, dass der staat mit anderen dienstleistungen entweder eine rendite erwirtschaften muss, oder er muss die steuern erhöhen und/oder schulden machen - letztlich muss der bürger für die leistung zahlen, die er einerseits erwartet und andererseits nutzt.
----
(a)
die rolle des staates als fiskus ist zu beachten. Das problem ist, dass die differenz: öffentlich/privat, relativiert wird, wenn der staat in der rolle des fiskus tätig ist. In der perspektive der pragmatik muss das nicht negativ gewertet werden, weil es konsens ist, dass nicht jede dienstleistung des staates von einem beamten als öffentlicher akt geleistet werden muss. Gleichgestellt dem privatmann, der auf eigene rechnung tätig ist, ist der staat als fiskus im markt tätig. Eine restriktion sollte aber beachtet werden. Der staat als fiskus unterliegt in letzter konsequenz dem gemeinwohl als das maass seines handelns, der privatmann kann dem folgen, muss es aber nicht, und die beobachtung ist zutreffend, dass der privatmann in bestimmten konstellationen seine dienstleistungen im markt günstiger anbieten kann, weil er bestimmten einschränkungen, fundiert im gemeinwohl, ignorieren darf, vorausgesetzt, dass durch sein verhalten(01) das ganze gefüge des gemeinsamen staates nicht zerstört wird.
------
(01)
in der konkurrenz mit dem staat kann der privatmann seine dienste dann günstiger als der staat platzieren, wenn er es versteht, die sozialstandards in der arbeitswelt zu unterlaufen. Das allgemeine problem der ausbeutung ist aber nicht der gegenstand des essays.
(b)
es ist eine merkwürdige beobachtung, dass im markt das instrument der finanzierung: quersubvention, für den staat als fiskus verneint, für den privatmann zulässig sein soll, nämlich dann, wenn der privatmann sich vorteile verspricht, indem er bestimmte produkte marktscheierisch anpreist, die er mittels mischkalkulation im preis "gedumpt" hat, andere produkte seines angebots stillschweigend verteuernd.
(c)
die subvention ist als solche kein übel, mithin sollte die praxis des quersubventionierens nicht kritisiert werden. Eine subvention kann aber dann zu einem übel werden, wenn die entscheidung über das pro und kontra einer bestimmten leistung öffentlich nicht nachvollziehbar kommuniziert wird. In der bilanz muss klar ausgewiesen sein, wer zahlt? und wofür.   (text)<==//
2.045
in der debatte um den komfort im öffentlichen verkehr wird immer wieder die behauptung aufgestellt, der zweck dieser dienstleistungen sei der transport von a nach b - andere argumente seien irrelevant. Das argument ist, weil verkürzt, sowohl falsch als auch dumm. Prima vista ist die these nicht falsch, dass der grundzweck jedes verkehrs der transport eines dinges der welt von a nach b ist. Secunda vista ist das argument verkürzt, weil bestimmte dinge der welt personen sind, die nicht wie eine sache von a nach b gekarrt werden sollten(a). Wenn die verantwortlichen für den öffentlichen verkehr faktisch die verkürzte meinung propagieren sollten, dann ist die folgerung zwingend, dass jeder viehtransporter diesen zweck ebenso gut erfüllt wie der bus oder die strassenbahn im öffentlichen verkehr, die mit werbung auf den fenstern zugekleistert sind. Die verantwortlichen verkennen, dass die möglichkeit des transports für den benutzer auch ein vergnügen sein soll, das über den eigentlichen zweck, nämlich von a nach b zu kommen, weit hinausgehen kann. Den fachleuten des marketing ist dieses wissen geläufig und bewusst und gezielt setzen sie das versprechen eines komforts als teil der beworbenen dienstleistung ein, wenn sie das produkt an den mann/frau bringen wollen. Im marketing des ÖPNV ist das argument: komfort, ein bedeutendes faktum und die marktstrategen wissen, dass die beeinträchtigung des erwarteten komforts für den erfolg des produkts im markt ein entscheidendes hindernis ist. Der kunde kann getäuscht werden, einmmal, ein zweites mal nicht und das produkt bleibt liegen. Der bürger, der auf die dienstleistungen des öffentlichen verkehrs angewiesen ist, hat diese wahlmöglichkeit nicht. Darauf stellen die manager des öffentlichen verkehrs, die damen/herren: politiker, eingeschlossen, ihre argumente ab, wenn sie die werbung auf den fenstern der fahrzeuge im öffentlichen dienst propagieren.
-----
(a)
in einer anderen perspektive ist die attraktivität des ÖPNV ein aktuelles thema und es wird auch entscheidend sein, ob die verkehrswende, von der im jahr: 2019, unablässig geredet wird, in der zukunft gelingen kann. Ein mosaiksteinchen ist der freie blick durch die fenster der fahrzeuge im öffentlichen dienst.   (text)<==//
2.046
Ich gebrauche vorzugsweise den terminus: öffentlicher verkehr, und nicht, wie es in der politischen debatte brauch ist, den terminus: öffentlicher personennahverkehr, geschrumpft auf die abkürzung: ÖPNV. Der terminus: öffentlicher verkehr, umfasst mehr als den juristisch festgelegten terminus: ÖPNV. Auch das anbieten des fernverkehrs(=DB)(a) oder des flugverkehrs(=Lufthansa) ist öffentlicher verkehr, auch dann, wenn die leistungen, das ist tradition, vor allem von privatfirmen angeboten werden. Das problem, wer den öffentlichen verkehr anbietet und durchführt, privat und/oder staatlich, ist kein streitpunkt in der theorie, sondern es ist ein aspekt der praxis. Wer den öffentlichen verkehr anbietet, als leistung privatrechtlich organisiert, der ist auf das gemeinwohl verpflichtet und es sollte konsens sein, dass kein anbieter des öffentlichen verkehrs sich mit dem argument aus der kritik stehlen kann, wenn er excessiv sich den gepflogenheiten des marktes unterstellt, um zu lasten dritter rendite zu machen.
-----
(a)   es wird allein auf die rechtsform des unternehmens abgestellt: Deutsche Bahn AG.   (text)<==//
2.047
im wissenschaftlichen diskurs ist es üblich die termini: politik und recht, als wortpaar zu gebrauchen, korrekt im strikten sinn wären die termini: jurisprudenz und politik,(a). Hier kann es aber dahingestellt bleiben, ob es im ontologischen sinn die "politik" und das "recht", als eigenständige entitäten(=substanzen) gibt oder nicht(b). In der perspektive des relationalen arguments ist das argument in der form der tradition nicht_möglich. Es ist aber ein moment der erfahrung, dass diese differenz den politischen prozess bestimmt, wenn im diskurs von der jurisprudenz gesprochen wird, die exakt darauf abzielt, was in der gesellschaft als recht praktiziert wird und das als politik verwirklicht ist. Zwar ist der terminus: jurisprudenz, stark mit dem privatrecht verknüpft, aber die praktiken der jurisprudenz sind auch im öffentliche recht wirksam. In der rechtspraxis geht es niemals um das recht an sich, davon faseln nur die philosophen, die das recht für sich als reflexionsfeld entdeckt haben, sondern es geht im verfahren immer um das, was in der bestimmten situation als recht durchsetzbar ist. Und da hilft nur die klugheit weiter, die nüchtern abschätzt, ob das kalkül aufgehen kann oder nicht. Die rechtsweisheit wird zwar immer wieder eingefordert, aber im bestimmten fall führt allein die rechtsklugheit, andere sagen, die gerissenheit des anwalts und anderer prozessbeteiligter, zu den gewünschten ergebnissen, mit denen das recht des anderen verneint ist.
----
(a)
die behauptung der differenz ist keine wortklauberei. Ius(=recht) und iurisprudentia(=rechtsklugheit) sind nicht das dasselbe und sollten strikt getrennt gehalten werden. Das recht ist eine idee, mit der die ordnung der gesellschaft beurteilt wird, die rechtsklugheit ist ein reales verhalten, das menschen zeigen können, wenn sie in der gemeinschaft um die ordnung streiten, die für alle die gute ordnung sein soll. 
(b)
die kritik des ontologischen arguments, das denken der tradition dominierend, ist nicht der gegenstand des essays, gleichwohl diese kritik in der form des relationalen arguments sein fundament ist. Zur differenz: ontologisches argument/relationales argument, ist andernorts das erforderliche gesagt worden(01).
------
(01)
//==> INDEX/Register, stichwort: ontologisches und relationales argument.    (text)<==//
2.048
die differenz: öffentliches recht/privates recht, ist auf der argumentebene der begriffe eindeutig definiert. Das, was öffentliches recht sein soll, das kann kein privatrecht sein, und das, was privates recht sein soll, das ist kein öffentliches recht. Diese unterscheidung ist auf der argumentebene der phänomene nicht eindeutig. Es ist konsens, dass das privatrecht gemeinhin mit dem BGB gleichgesetzt wird und verfassungsrecht ist öffentliches recht(a). Diese einteilung, eine grobe faustregel, mag für den anfang genügen, aber mit ihr ist die komplexe rechtslage nicht fassbar, in der die bereiche des rechts eine gemengelage sind, die als grauzone des rechts schwer überschaubar ist(b). In dieser gemengelage wirken sowohl die juristen(c) als auch die damen/herren: politiker,(d). Sie können sich ihres arbeitsfeldes sicher sein, weil in jedem realen fall zu klären ist, ob die streitsache dem öffentlichen, respektive dem privaten recht zuzuordnen ist, die streitentscheidung präformierend. Es gehört zur natur der sache, dass die unterscheidung der phänomene niemals abschliessend sein kann, auch dann nicht, wenn im konkreten fall die sache entschieden ist - so oder so.
-----
(a)      //==> argument: 2.035.
(b)
das auslagern hoheitlicher aufgaben auf private ist gängige
verwaltungspraxis und kann mit vernünftigen gründen nicht bestritten werden, aber das grenzproblem bleibt virulent. Wo ist die grenzlinie zu ziehen, die das eine noch als tolerierbar erscheinen lässt, das andere nicht mehr?. Auf diese frage kann es nur pragmatische antworten geben(01), die dem verdacht ausgesetzt sind, dass die grenzlinie interessengeleitet unklar belassen wird, bis sie im nebel der zweideutigkeiten verschwunden ist und der stärkere festlegt, wo die grenze sein soll.
------
(01)
plausible antworten sind nur von fall zu fall möglich. Es sollte konsens darüber bestehen, ob der streitfall privatrechtlich oder öffentlichrechtlich zu klären ist. Die Antworten sind im prozessrecht vorbestimmt, aber die faktisch gegebene antwort wird die streitparteien nicht immer zufriedenstellen. Gefordert ist klugheit im handeln.
(c)     //==> text: 1.2.34
(d)     //==> text: 1.2.33     (text)<==//
2.049
die gemengelage zwischen dem öffentlichen und dem privaten recht hat seinen fokus in der prozessvoraussetzung: klagebefugnis, hinreichend kenntlich gemacht im dokumentierten fall. Die klagebefugnis, essentielles moment der zulässigkeit einer klage, ist einerseits ein fall des prozessrechts, das ist öffentliches recht, andererseits wirkt das prozessrecht in die privatsphäre des bürgers hinein, wenn der bürger als kläger ein privates interesse vor gericht durchsetzen will. Dieses interesse kann der kläger nur dann durchsetzen, wenn ihm das rechtssystem, also das öffentliche recht, die erlaubnis bereithält, seine privatklage vor dem gericht, zivil oder öffentlich(a), geltend zu machen.
-----
(a)
der klagebefugnis im strafrecht ist eine besondere funktion zugeordnet. Einerseits ist das strafrecht teil des öffentlichen rechts und der staatsanwalt hat nicht nur die befugnis zur klage vor der strafkammer, sondern auch die pflicht, die klage zu erheben, wenn der verdacht einer straftat hinreichend begründet ist. Andererseits hat das strafrecht im zivilrecht seinen historischen ursprung. Das ist bewährte tradition und erst in der jüngeren rechtsgeschichte hat sich die strikte unterscheidung: zivilrecht/strafrecht, durchgesetzt.   (text)<==//
2.050
die unterscheidung: hier privatrecht - da öffentliches recht, ist auf der argumentebene der begriffe eindeutig bestimmt, zweideutig erscheint die differenz immer auf der argumentebene der phänomene. Trotz der praktischen probleme, das privatrecht und das öffentliche recht voneinander abzugrenzen, sollten die bürger ihres staates, also das individuum als ich und sein genosse, sich darüber im klaren sein, dass weder das eine noch das andere für sich bestehen kann, weil die bürger im horizont des jeweils anderen moments die wechseitige abhängigkeit der momente: öffentliches recht und privatrecht, immer in der perspektive des jeweils anderen wahrnehmen(a).
-----
(a)
dieser zusammenhang ist im trialektischen modus klar demonstrierbar. Das skizzierte problem ist in zwei schemata(=graphiken) fixiert.
1.schema.
Die momente sind:
1.moment: das individuum als ich oder sein genosse, markiert mit dem zeichen: individuum_als_ich/genosse.
2.moment: das öffentliche recht
3.moment: das private recht.
Die relationen:
1.rel.: individuum_als_ich/genosse<==|==>öffentliche_recht,
2.rel.: individuum_als_ich/genosse<==|==>private_recht,
3.rel.: öffentliche_recht<==|==>private_recht.
graphik: 03

           
 
2.schema.
In der graphik: 03, sind zwei schemata zusammengefasst, die nicht identisch fallen können, zum ersten das schema: das individuum als ich, zum zweiten das schema: der genosse. Die situation präsentiert sich als komplex, wenn die wechselseitige relation: individuum_als_ich<==>genosse, in die betrachtung einbezogen wird und die relation: öffentliche_recht<==|==>private_recht, der gemeinsame gegenstand ist.
Die relationen:
1.rel.: individuum_als_ich<==>genosse
2.rel.: individuum_als_ich<==|==>(öffentl._recht<==|==>private_recht)
3.rel.: genosse<==|==>(öffent._recht<==|==>private_recht).
graphik: 03a

          
 
Auch in der graphik: 03a, sind im analytischen blick zwei schema übereinander geschichtet, die in der gemeinsam geteilten welt ihr vermittelndes moment haben, zwei schemata, die die differenz kenntlich machen, die zwischen dem individuum als ich und seinem genossen besteht und die kenntlich gemacht ist in der unterscheidbaren einschätzung der relation: öffentliche_recht<==|==>private_recht. Die meinung des genossen über diese relation ist eine andere als die meinung des individuums als ich(01).
-------
(01) mit dieser feststellung soll der methodische diskurs sein bewenden haben, andernorts, an einem anderen objekt diskutiert, habe Ich das problem en detail im kontext der methode: der trialektische modus, erörtert(*1).
-------
(*1) //==> argumente: "2.24.45, 2.24.60 und 2.24.62", in: Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> sigel: 014:das_politische.    (text)<==//
finis
===========================================
link zu den argumenten:
2.001    2.002    2.003    2.004    2.005    2.006    2.007    2.008    2.009    2.010
2.011    2.012    2.013    2.014    2.015    2.016    2.017    2.018    2.019    2.020
2.021    2.022    2.023    2.024    2.025    2.026    2.027    2.028    2.029    2.030
2.031    2.032    2.033    2.034    2.035    2.036    2.037    2.038    2.039    2.040
2.041    2.042    2.043    2.044    2.045    2.046    2.047    2.048    2.049    2.050
===========================================
fortsetzung: subtext/2.051 - 2.100

<==// anfang

stand: 20.07.01

zurück/übersicht  //  
zurück/neue_texte  //
zurück/bibliographie  // 
zurück/bibliographie/verzeichnis  //

=============================