TEXT (1.1-1.3.3)
liste der
argumentnummer/schema: gehe zu argument
2.11.001
2.11.002
2.11.003 2.11.004
2.21.001
2.21.002 2.21.003 2.21.004 2.21.005 2.21.006 2.21.007
2.21.008 2.21.009
2.21.010 2.21.011 2.21.012 2.21.013 2.21.014
2.21.015 2.21.016 2.21.017
2.21.018 2.21.019 2.21.020 2.21.021
2.21.022 2.21.023 2.21.024 2.21.025 2.21.026
2.31.001
2.31.002
2.31.003
2.31.004
2.31.005 2.31.006
2.31.007
2.91.001 2.91.002 2.91.003 2.91.004 2.91.005 2.91.006 2.91.007
2.91.008 2.91.009 2.91.010
==============================================================
Die trialektik von autonomie und freiheit im denken
des individuums als ich.
Der widerstreit zwischen liberalität und totalität -
real in der dialektik Hegel's.
Text und subtext.
1.1
einleitung
1.1.1
in der historia der Hegel-rezeption ist es ein
wiederkehrender topos(2.21.001), Hegel als
denker des totalitarismus zu verorten. Als prominenten
vertreter dieser denkrichtung zitiere Ich Karl R.Popper, der
geschrieben hatte: "die Orakelphilosophie Hegels, des Vaters
(...) der modernen totalitären Lehren"(2.91.002). Karl
R.Popper fundiert seine kritische analyse der dialektik als
methode, beginnend mit Platon und das denken der gegenwart
einbeziehend, in den aktuellen naturwissenschaften, die er als
resultat der aufklärung im 16.Jahrhundert interpretier(2.21.002).
Gegründet ist die logik der modernen (natur-)wissenschaften in
der überzeugung, dass jedes denken über die dinge der welt dem
prinzip der kausalität unterworfen sei, folglich müsse, so
seine zentrale idee in der Logik der Forschung, die methode
der falsifikation das instrument sein, mit dem die wahrheit
jeder aussage feststellbar gemacht werden könne. Die analyse
und die reflektierende kritik der wissenschaftstheorie Karl
R.Popper's(2.21.003) hat in
meinem essay die funktion eines horizontes, in dem Ich meine
analyse und reflexion der philosophie Hegel's situiere(2.21.004).
1.1.2
Hegel hat seinen begriff: dialektik, in zwei
schriften entfaltet, einerseits in der Phänomenologie des
Geistes, andererseits in der Logik der Wissenschaften(2.91.003).
Mit diesen schriften sind zwei perspektiven auf das nämliche
objekt fixiert, die dialektik ausweisend sowohl als begriff
als auch als phänomen. In der identität ihrer struktur sollte
strikt die dialektik als begriff von ihrem erscheinen als
phänomen in der wirklichkeit differenziert werden. Die
struktur der dialektik wird, in übereinstimmung mit der
tradition seit Platon, in einem simplen dreisatz markiert:
these - antithese - synthese(2.21.005). Das
problem der struktur des dialektischen denkens ist die
einbettung dieses denkens, markiert mit den termini:
"position, negation und vermittlung", in einem prozess, der
traditional mit drei vorstellungen verknüpft wird, erstens mit
der vorstellung: vorwärts(=+), zweitens mit der vorstellung:
zurück(=-), und drittens mit der vorstellung: stillstand(=0).
Für die dialektik, gedacht in den theorien der tradition, ist,
wenn die dinge der welt in den blick genommen werden, allein
die möglichkeit: vorwärts(=fortschritt), eine akzeptable
alternative, die aber mit dem dilemma konfrontiert ist, dass
der progress der dialektik entweder linear gedacht ist oder
zirkular, einen dritten weg gibt es nicht. Der zirkulare
progress, gefasst in der geometrischen figur des kreises,
kehrt zu seinem ausgangspunkt zurück, real fixiert in raum und
zeit mit den anfangspunkt des lebens, der geburt, und seinem
endpunkt, der tod, gedeutet als rückkehr in den ausgangspunkt,
real beobachtet in den phänomenen der natur. Der lineare
progress, logisch gedacht, wird als fortschritt imaginiert,
eine bewegung, die im nebel des unendlichen verschwindet. (abs.:1.1.2a)
Auch Hegel's begriff der
dialektik ist der logik der linie und des kreises unterworfen.
Die position impliziert die negation, eine implikation, die
das subjekt Hegel's in der form einer vermittlung denkt(2.21.006),
fixiert in einer position, mit der der prozess der dialektik
neu geöffnet wird. Es ist faszinierend zu beobachten, wie
Hegel in der Phänomenologie des Geistes diesen progress in
seiner physischen realität beschreibt, im anfang das
bewusstsein von sich selbst und der absolute geist im ende,
gedacht vom reflektierenden subjekt. Die struktur dieses
prozesses fasst Hegel in der Logik der Wissenschaften mit den
termini: sein - nichts - werden, das werden begreifend als das
sich ständig schaffende sein, das im nichts verschwinden muss,
wenn es das sein sein soll, das es sein muss, gedacht in der
Hegel'schen vermittlung, ein dasseiendes im sein. Das
Hegel'sche subjekt weiss, dass es eingebunden ist in diesem
progress, aber im prozess dieser dialektik hat es keinen
haltepunkt, der dem verheissenen ziel gleich wäre, real in der
vorstellung des begriffs: der absolute geist. Das subjekt
Hegel's ist auf dem weg, den anfang des weges rekonstruierend
aus den teilen seines weges, das ende des wegs im blick,
dessen projektierte erfüllung entfernt ist, wie der
regenbogen, niemals real greifbar. Diese dialektik ist
nützlich, wenn sie, beschränkt auf die teile des wegs, im
mittelpunkt der interessen steht, aber diese dialektik
verfehlt als methode ihren zweck, wenn sie, als das ganze im
fokus des denkens stehend, die grenze als das ziel des weges
markieren soll, mit der das Hegel'sche subjekt seine welt als
das ganze denkt, die dinge der welt abgrenzend, die das
Hegel'sche subjekt auf seinem weg intramundum denkt und
jenseits der grenze, extramundum, verortet. (abs.:1.1.2b)
1.1.3
es ist notwendig, die immanenz des Hegel'schen
begriffs: dialektik, aufzubrechen, um das individuum, das das
ich sein will, in den blick nehmen zu können, das, der
tradition folgend, in der welt, gedacht von Hegel, das subjekt
ist. Im horizont des ontologischen arguments(2.21.007) ist die
dialektik Hegel's ein schlüssiges projekt, fest verankert im
begriff: sein. Mit der trias: "sein - nichts - werden",(2.91.004)
ist ein geschlossenes system beschrieben, das, kein element
ausserhalb des systems zulassend, kein zusätzliches element in
das system einlassen kann. Diese immanenz des systems wird
aber aufgebrochen, wenn die frage zugelassen ist, warum in
ihrer verknüpfung die elemente des systems: "sein - nichts -
werden", gedacht werden sollen, eingebunden in einem prozess,
bezeichnet mit dem terminus: dialektik. Es ist im kontext des
geschlossenen systems ausgeschlossen, dass mit der frage nach
der verknüpfung der elemente in einem geschlossenen system die
frage selbst ein element dieses systems sein kann; denn die
frage für sich ist etwas anderes und darin, etwas anderes zu
sein, liegt das problem, das in der perspektive des
ontologischen arguments als nicht existent ausgeschlossen sein
muss, das aber in der perspektive des relationalen arguments
die differentia specifica ist. Es ist, formuliert in einer
frage, die unterscheidung: wer ist einerseits das subjekt, und
was ist andererseits das objekt des dialektischen prozesses? -
ein prozess, der sich, ohne ende und anfang, im kreis dreht.
Eine antwort auf die frage, ausgewiesen als rational, ist in
der perspektive des ontologischen arguments nicht möglich,
weil die fundierende idee des seins ein geschlossenes system
sein muss. Gleichwohl sind in der perspektive des relationalen
arguments antworten denkbar, die eine auflösung des problems
möglich machen, weil in der perspektive des relationalen
arguments ein moment eingeführt sein muss, das das bild der
dialektik erweitert, um es als konsistent erscheinen zu
lassen. Dieses moment ist das subjekt, das, wirksam in der
tradition, im relationalen argument gefasst ist mit dem
terminus: das individuum als ich,(2.21.008). (abs.:1.1.3a)
Mit der implementierung
des individuums als ich, klar gestellt im terminus, ist der
prozess der dialektik, gegenwärtig in der struktur des
Hegel'schen begriffs: dialektik, zwar modifiziert, aber nicht
verändert. Mit dem terminus: individuum als ich, ist die
leerstelle im Hegel'schen begriff: dialektik, kenntlich
gemacht, die Hegel ad personam, seinen begriff: dialektik,
denkend, implizit besetzt hat, unausgewiesen im schema des
begriffs(2.21.009). Diese
leerstelle im begriff ist der schlüssel, mit dem die
philosophie Hegels instrumentalisiert werden kann, einerseits
als die philosophie der freiheit, andererseits als das manual
totalitär denkender ideologen(2.21.010). (abs.:1.1.3b)
1.2
hauptteil
1.2.1
in seiner kritik der Hegel'schen
geschichtsphilosophie, hatte Karl R.Popper die differenz
geltend gemacht, die zwischen den methoden behauptet werden
muss, bezeichnet mit den termini: dialektik und kausalität,(2.21.011).
Unter dem aspekt: zweck der methoden, kann die
differenzierende verknüpfung der methoden ein plausibles
verfahren sein, das aber erfolglos bleiben muss, wenn die
struktur der methoden der gegenstand der untersuchung sein
soll. Das prinzip der kausalität und die logik der dialektik
sind zwei differente aspekte auf dasselbe objekt, dessen
wahrheit des erkanntseins im horizont eines dritten aspekts
aufscheint, fixiert im schema der trialektik. In der
kausalität der weltdinge und ihrer dialektik sind zwei
perspektiven auf die dinge der welt markiert, die, identisch
mit sich, vom individuum als ich als momente seiner relationen
strikt getrennt gehalten werden müssen, mit der konsequenz,
dass das schlüssige resultat der einen methode nicht mit dem
resultat der anderen methode übereinstimmen kann. In der
perspektive der kausalität muss die dialektik als fragwürdig
erscheinen, das hatte Karl R.Popper in seiner kritik
geleistet, in der perspektive der dialektik passen die
resultate der dialektik nicht mit den phänomenen überein, die,
das ist erfahrung, das resultat der kausalität sind. Diese
differenz ist nicht auflösbar, weder in der perspektive der
kausalität, noch in der perspektive der dialektik, weil das
bestimmende moment der relation:
dialektik<==|==>kausalität,(2.11.004) das
urteilende individuum als ich in dieser relation nicht
ausgewiesen ist(2.91.005). (abs.:1.2.1a)
Es ist das individuum
als ich, das die in der relation verknüpften methoden:
kausalität und dialektik, im moment der gelebten gegenwart mit
zwei strikt getrennten relationen fasst, die, jede relation
für sich, entweder das moment: dialektik, ausweisen oder das
moment: kausalität, ein dilemma, das das individuum als ich
auflöst, wenn es das moment: trialektik, gefasst in einer
weiteren relation, in sein kalkül einbezieht. Das erkennende
individuum als ich ist, wenn es das ding der welt: n, in
seiner wahrheit erkennen will, konfrontiert mit drei methoden:
"kausalität, dialektik und trialektik", von denen es je zwei
methoden in einer relation fassen kann, die je dritte methode
ausschliessend, die aber als horizont präsent ist. Die
wahrheit der relation: dialektik<==|==>kausalität, ist
doppelt kodiert, die dann ausweisbar ist, wenn als drittes
moment einerseits die trialektik einbezogen ist, andererseits
das individuum als ich. Das individuum als ich und die
trialektik sind zwei dinge der welt, die als moment kein
moment der relation: dialektik<==|==>kausalität, sein
können, die aber für diese relation die bestimmenden momente
sind. (abs.:1.2.1.b)
In der logik der
kausalität ist ausgewiesen, dass es phänomene in der welt
gibt, die dem schema approbierter kausalität nicht
unterliegen, weil diese dinge der welt einer eigenen
gesetzlichkeit unterliegen. Es ist in der tradition eine
konvention, dieses problem unter dem schlagwort: freiheit (der
dinge), abzuhandeln(2.21.012), ein
problem, das mit der idee: dialektik der weltdinge,
eingefangen wird. Im widerstreit zweier weltdinge ist eine
dritte position impliziert, die im widerstreit der weltdinge
in der form einer vermittlung die funktion der wahrheit haben
soll, eine funktion, die im widerstreit der weltdinge mit der
idee einer vermittlung nicht geleistet werden kann, weil jede
form der vermittlung von position und negation im
dialektischen prozess eine position ist, die wiederum eine
negation impliziert und so den prozess vorantreibt, ohne eine
antwort auf die wahrheitsfrage sein zu können; denn in der
konfrontation der momente, in der relation gefasst als
position, kann das nicht ausgemittelt werden, was die wahrheit
der relation ist, weil in der relation nicht festgelegt sein
kann, welches der beiden momente einerseits die funktion des
subjekts ausfüllen soll, andererseits die funktion des objekts
ausfüllt. (abs.:1.2.1.c)
Die auflösung des
problems der dialektik ist nur dann auffindbar, wenn die
funktion der unterscheidung einer dritten position zugeordnet
ist, die durch das prinzip des trialektischen denkens
ausgewiesen wird. Das in der relation: a<==|==>b,
ausgeschlossene moment: c, ist das bestimmende argument für
das, was in der tradition mit dem terminus: wahrheit,
bezeichnet wird. Der trialektische modus ist als methode eine
methode sui generis, die gleichrangig positioniert ist neben
den methoden: dialektik und kausalität. Sie erfüllt eine
funktion, die weder von der methode: dialektik, geleistet
werden kann, noch von der methode: kausalität, geleistet wird.
(abs.:1.2.1d)
Mit der verknüpfung der
drei methoden ist im moment der gelebten gegenwart
ausgewiesen, was die wahrheit sein soll für alle, die es
betrifft, exakt die wahrheit, die abgelegt ist sowohl in den
facta der vergangenheit als auch in den projektionen in die
zukunft(2.21.013). In der
verknüpfung der drei methoden: "kausalität, dialektik und
trialektik", ist die frage impliziert, was das movens in
diesem mechanismus der methoden ist oder sein soll. (abs.:1.2.1e)
1.2.2
die frage nach dem subjekt der methoden ist in der
perspektive des relationalen arguments entschieden. Nicht das
sein ist das subjekt der methode, das in sich sich umwälzt und
daseiendes emaniert, es ist das individuum als ich, das sich
selbst bestimmt hat als das ich, das es ist(2.91.006). (abs.:1.2.2a)
Mit diesem argument ist
das problem der methoden auf einer anderen argumentebene zu
erörtern. In der tradition, der vom schöpfergott geschaffenen
welt, hatte das individuum als ich, an den schöpfergott
glaubend, im schaffenden gott seine antwort auf die
wahrheitsfrage verortet, eine antwort, die das individuum als
ich in seinem rückbezug auf sich selbst nicht formulieren
kann, weil es selbst das subjekt ist, das die welt schafft, in
der es lebt. Zwei antworten sind möglich, die gültig sein
müssen, weil das individuum als ich es selbst ist, das als ich
die frage nach der wahrheit seiner existenz beantwortet(2.21.014).
Der grund, warum das individuum als ich sich selbst als
subjekt ermächtigt weiss, ist in ihm selbst verortet, weil es
den grund, der das fundament seiner existenz ist, entweder in
sich selbst sucht oder als seine entscheidung im geglaubten
schöpfergott situiert. Das individuum als ich, seines selbst
bewusst seiend, kann in seiner welt, diese umgreifend, nur auf
sich selbst zurückgreifen, real in seinen vorstellungen die
gründe fassend, die es gesetzt hat, gründe, die ein ding der
welt, das_andere, sind. Als vorstellung ist dieser gedanke
dann schlüssig, wenn das individuum, das das ich sein will,
aus sich selbst den grund schöpft(2.91.007),
unabhängig von jedem anderen grund, der möglich ist. Als idee
ist dieser gedanke dann plausibel, wenn das individuum als ich
seinen gründenden grund als postulat(2.21.015) begreift,
das sein gesetz ist, selbst gesetzt. Mit dem prinzip:
autonomie des ich, ist das postulat als möglich ausgewiesen. (abs.:1.2.2b)
Das individuum, das das
ich sein will, erfährt sich selbst als autonom, dann, wenn es
selbst das gesetz gesetzt hat, dem es folgen muss, wenn es das
sein will, das es ist, das ich. Die autonomie des ich ist dann
real, wenn das individuum, das ich seiend, sich zwischen a und
b entscheidet, entweder b oder a - tertium non datur, und,
sich entscheidend, sich an das entschiedene absolut gebunden
hat. Dem individuum, sich als das ich wissend(2.21.016),
kann das merkmal: autonomie des ich, nicht abgesprochen
werden, oder, das individuum wäre, wenn das als fall gesetzt
wird, eine blosse sache, die das_andere ist. Das individuum
als ich, sich autonom wissend, ist der_andere. (abs.:1.2.2c)
In der perspektive des
relationalen arguments ist das individuum als ich weder eines
gottes bedürftig, noch ist es ein blosses element der natur(2.21.017),
es ist, gegründet auf dem fundament seiner autonomen
entscheidung, das individuum, das sich selbst zu dem ich
bildet und gebildet hat, das es, das ich seiend, als
individuum sein will, lebend aus seinem individuellen impuls,
sowohl physisch als auch psychisch. In seiner entscheidung für
das eine: a, oder das andere: b, ist das individuum als ich
als das bestimmende moment: c, autonom, es setzt die
entscheidung, affirmierend entweder das moment: b, oder das
moment: a, das für das individuum als ich absolut gültig ist,
das je andere ausschliessend. Mit seiner autonomen
entscheidung hat das individuum als ich seinen ort in der welt
bestimmt, in der es, selbst sein werk seiend, seine
entscheidung in jedem moment der gelebten gegenwart neu
aktiviert, sei es verneinend oder affirmierend. (abs.:1.2.2d)
Das
individuum, das sich selbst als das ich bildet, ist für sich
ein ding der welt, unter den weltdingen das_andere seiend, das
als der_andere im vollzug seiner existenz auf andere weltdinge
trifft, die, als individuum das_andere seiend, ebenso
der_andere sind, als individuum das ich seiend. Gleich(2.21.018)
dem individuum als ich ist der genosse, der selbst autonom
ist, so, wie das individuum als ich, das für den genossen
der_andere ist. Autonom setzt der genosse seine entscheidung,
wissend, dass in derselben situation zwei entscheidungen real
sind, die einerseits als widerspruch sich ausschliessen, die
andererseits als gegensatz erfahren werden(2.21.019),
gegensätze, die, miteinander vermittelbar und tauglich,
gegeneinander ausgeglichen werden. Mit diesem argument ist die
perspektive auf das problem: entscheidung aus autonomie,
verändert, weil zwei perspektiven geöffnet sind, die jede
mögliche entscheidung im blick auf ihre konsequenz
unterscheidbar erscheinen lassen. Die autonomen entscheidungen
des individuums als ich und seines genossen sind in raum und
zeit facta der vergangenheit, die, der kausalität
unterliegend, das resultat der autonomen entscheidungen des
individuums als ich und seines genossen sind, gefasst in einem
konsens, der im prozess der dialektik vermittelt wird. (abs.:1.2.2e)
1.2.3
in der sozialen beziehung zwischen dem individuum
als ich und seinem genossen, fixiert in der relation:
individuum_als_ich<==>genosse, sind im moment der
gelebten gegenwart zwei perspektiven gesetzt, in denen der
genosse und das individuum als ich das objekt ihres denkens,
das prinzip: autonomie des ich, wahrnehmen können und
reflektieren. Eine perspektive ist fokussiert auf die
situation, in der das individuum als ich, sein genosse
eingeschlossen, sich autonom entscheiden, die andere
perspektive ist fokussiert auf das faktum der selbstbindung an
die autonome entscheidung, der der genosse und das individuum
als ich, sich autonom entschieden habend, sich unterordnen,
sich unterordnen wollend. Im blick der selbstbindung stehen
einerseits die bürgerlichen freiheiten, die das individuum als
ich und sein genosse, jeder für sich, auf der basis ihrer
autonomen entscheidung in anspruch nehmen, andererseits ist es
der mechanismus des prinzips: autonomie des ich, mit dem
sowohl der genosse als auch das individuum als ich ihren
anspruch auf den genuss der bürgerlichen freiheiten begründen.
In der selbstbindung ihrer autonomen entscheidung stehen zwei
formen von ansprüchen im widerstreit, die das individuum als
ich und sein genosse in ihrer sozialen beziehung kraft ihrer
autonomen entscheidung in anspruch nehmen wollen und können.
Das individuum als ich, nicht anders sein genosse, können
sich, jeder für sich, auf ihre autonome entscheidung berufen,
wissend, das sie selbst es waren, die sich selbst in ihrer
entscheidung absolut gebunden haben(2.21.020),
entscheidungen, die, als dinge der welt aufeinander bezogen,
nicht in jedem fall mit dem schema der geltenden kausalität
kompatibel sind. Auf ihre autonomie pochend ist sowohl für den
genossen als auch für das individuum als ich einerseits eine
vermittlung der widerstreitenden ansprüche greifbar,
dargestellt in der dialektik ihrer geltend gemachten
ansprüche, andererseits ist das mögliche resultat der
vermittlung der widerstreitenden ansprüche dann als richtig
nicht ausweisbar, wenn nicht ein konsens etabliert ist, auf
dessen fundament die vermittlung organisiert wurde. Vom
konsens aber ist die vermittlung der widerstreitenden
interessen abhängig, ein konsens, der in den entscheidungen
gegründet ist, die das individuum als ich, einerseits und
andererseits der genosse, autonom ad personam gefällt haben(2.21.021).
Das individuum als ich ist zu diesem konsens nur dann fähig,
wenn es den genossen, ihm gleich, als der_andere anerkannt
hat, eine entscheidung, die allein auf dem fundament der
autonomie des ich möglich ist, nicht anders der genosse, für
den das individuum als ich der_andere ist.
1.2.4
unabdingbar ist die strikte unterscheidung zwischen
der idee: freiheit, und dem prinzip: autonomie des ich, real
in den vorstellungen der bürgerlichen freiheiten, fixiert in
den rechtsordnungen(2.21.022). In der
tradition wird die illusion gehegt, dass es eine grenzenlosen
freiheit gäbe(2.21.023). Diese
vorstellungen sind ein phantasma in der geschichte, das, real
in raum und zeit, gelebt wird in den begrenzten freiheiten,
die der bürger in seiner gesellschaft/seinem staat einerseits
für sich einfordert, die, beklagenswert, der bürger
andererseits gegen die anderen nur eingeschränkt realisieren
und geniessen kann, weil, das ist erfahrung, es keine
politische freiheit geben kann, die ihre grenze nicht in den
politischen freiheiten des je anderen hat. Unberührt von
diesen limitierten freiheiten ist der begriff: autonomie des
ich, zu behaupten, den das individuum als ich und sein
genosse, jeder für sich, in ihrem forum internum denken,
vorstellungen, die sie auf dem forum publicum in den formen
der bürgerlichen freiheiten versuchen zu realisieren,
miteinander und/oder gegeneinander das zu sein, was sie sein
wollen, das ich, sich selbst gebunden habend in ihrer
autonomie. (abs.:1.2.4a)
Den widerstreit von
autonomie und freiheit, real in den dingen der welt, müssen
der genosse und das individuum als ich, jeder für sich in der
sozialen beziehung agierend, in einem modus vivendi gestalten,
der sowohl die autonomie des ich realisiert als auch die
bürgerlichen freiheiten, auf die sie sich in ihren
festlegungen geeinigt haben. Der widerstreit ist nicht
vermeidbar, weil zwei prinzipien gegeneinander stehen, die in
ihrer logik sich wechselseitig ausschliessen, die aber in der
pragmatik der sozialen beziehung sowohl durch das individuum
als ich als auch durch seinen genossen miteinander verknüpft
werden. Das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen,
handelt im moment der gelebten gegenwart autonom, sich in
seiner entscheidung selbst bindend, eine entscheidung, die als
bindung ein factum der vergangenheit ist, das erinnert wird,
oft auch in der form einer projektion in die zukunft. Es sind
facta der vergangenheit, die das individuum als ich in seinen
bürgerlichen freiheiten notwendig einschränken, gesetzt durch
gesetze, immer bezugnehmend auf den genossen, der der_andere
ist in seiner autonomie. Prima vista sind die bürgerlichen
freiheiten der kampfplatz der auseinanderlaufenden interessen,
secunda vista ist es aber die autonomie des individuums, das
sich, sich als ich wissend, mit der autonomie des genossen in
einem gegensatz weiss, den es mit dem genossen in der
gemeinsam geteilten welt im moment der gelebten gegenwart
auflösen muss, jeder für sich. Damit sind das individuum als
ich und sein genosse mit zwei prinzipien konfrontiert, die
zueinander in einem widerspruch stehen, einerseits das prinzip
der kausalität zwischen den weltdingen, das die kausale
abhängigkeit dieser weltdinge voneinander feststellt,
andererseits das prinzip der dialektik, das in einer
vermittlung zwei weltdinge verknüpft, die als gegensätze sich
einander ausschliessen. Diese vermittlung, formuliert in einer
position, ist kausal ein widerspruch, dialektisch aber ein
gegensatz, der als entscheidung in seiner bindung, das_andere
seiend, etwas anderes ist. Mit beiden formen ist das
individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, konfrontiert.
Es sind dinge der welt, die das individuum als ich in zwei
relationen als momente fasst, entweder mit der relation:
individuum_als_ich<==|==>kausalität(entscheidung), oder
mit der relation:
individuum_als_ich<==|==>dialektik(autonomie/A,B),
relationen, die als facta der vergangenheit in der relation:
kausalität<==|==>dialektik, real sind und die das
individuum als ich: A, und sein genosse: B, in einem anderen
moment der gelebten gegenwart wieder erinnern können, jeder
für sich. Damit ist die bestimmung der relation:
kausalität<==|==>dialektik, immer doppeldeutig, eine
relation, die in der unterscheidung: bürgerliche freiheiten
oder autonomie, real manifest ist. In der sozialen beziehung,
fixiert in der relation:
indivduum_als_ich:_A<==>genosse:_B, ist die relation:
kausalität<==|==>dialektik, ein objekt, das zwei
autonome entscheidungen miteinander verknüpft, die in zwei
möglichen entscheidungen gegensätze sind und die als
widerspruch erscheinen(2.31.006). (abs.:1.2.4b)
Das problem für den
genossen und das individuum als ich ist der widerstreit von
autonomie und bürgerlichen freiheiten, der in seiner struktur
einerseits nicht aufhebbar ist, solange das individuum als ich
und sein genosse sich als ich begreifen können, andererseits
aber ist der widerstreit, verbindlich festgelegt in einer
entscheidung, kausal nicht abschliessend entscheidbar, weil
von der bedingung: autonomie des ich, nicht abgesehen werden
kann. In der perspektive der kausalität ist das resultat
unbefriedigend, weil die autonomie des ich keiner kausalität
unterliegen kann, und jeder versuch, eine form von autonomie
als bindend für alle durchzusetzen, vernichtet die autonomie
des ich als prinzip(2.21.024). In der
perspektive der dialektik ist das resultat unbefriedigend,
weil die gefundene lösung nicht der abschluss des prozesses
sein kann, sondern sein neubeginn ist, der jede entscheidung
erneut zur disposition stellt. Dem prinzip der autonomie des
ich ist zwar rechnung getragen, aber mit der neuen
entscheidung ist die kausalität, die das resultat kalkulierbar
macht, erneut in frage gestellt. Konfrontiert mit dem problem,
im moment der gelebten gegenwart nur auf das eine oder das
andere setzen zu können, kann das individuum als ich erst in
der rückblickenden überschau post festum urteilen, ob in der
dialektik der interessen die kausalität der dinge realisiert
worden ist, oder, ob die kausal begründeten fakten dem
dialektischen urteil standgehalten haben. (abs.:1.2.4c)
1.2.5
ihre reale situation in raum und zeit, in einem
dilemma sich wissend, beschreiben das individuum als ich und
sein genosse einerseits theoretisch, andererseits lösen sie
ihr dilemma auf mit bestimmten entscheidungen, real in ihrer
praxis. Ihr handeln ist zwiegeteilt. In ihren begründungen ist
dieses handeln, jeder handelt für sich, einerseits kausal
bestimmt, andererseits sind im dialektischen prozess diese
gründe konfrontiert mit ihrer negation, die, im argument als
position gesetzt, im widerstreit der interessen präsent
erscheinen, real in den formen der verneinung(2.21.025).
Es sind gründe, die, fixiert als position(affirmation), in der
form einer vermittlung gegenwärtig sind, gründe, die,
formuliert in der logik Hegel's, ein aufgehobener widerspruch
sind, der, ontisch gefasst in raum und zeit, ein markierter
kompromiss ist, der austariert wird. Das individuum als ich,
sein genosse eingeschlossen, weiss, dass es, wenn es
dialektisch argumentiert, sein argument der kausalität
unterstellt hat, die die bedingung seiner kommunikation mit
dem genossen ist, aber, es weiss auch, dass es, wenn es kausal
argumentiert, sein argument der prüfung des genossen
unterwerfen muss, der in seiner perspektive, autonom
begründet, zu einem anderen urteil gekommen ist, mit dem die
behauptete kausalität verneint sein kann, zumindest aber in
frage gestellt wird. Das, was prima vista unvereinbar zu sein
scheint, sowohl für den genossen als auch für das individuum
als ich, das können beide, jeder für sich, secunda vista in
ihrer praxis auflösen, deren fundament ein konsens ist, mit
dem beide, jeder sich selbst bindend, die kausalität der
weltdinge akzeptiert haben. Diesen konsens kann der eine gegen
den je anderen nicht erzwingen, weil der konsens als handlung,
keiner kausalität unterliegend, von dem genossen oder von dem
individuum als ich nur autonom ad personam geleistet werden
kann. In der praxis stehen sowohl die autonomie des ich als
auch die bürgerlichen freiheiten konfrontativ gegenüber,
arrangiert in gegensätzen und geordnet in den rechtsordnungen,
die in einem modus vivendi gehändelt werden müssen, der dem
genossen und dem individuum als ich die sicherheit vermitteln,
dass ihnen die nicht_bestreitbare autonomie des ich einerseits
gewährleistet ist, und dass sie andererseits die einander
verbürgten bürgerlichen freiheiten real leben können. Die
konfrontation der erwartungen ist händelbar, wenn alle, die es
betrifft, den je anderen anerkennen als das ich, das jeder für
sich ist. Der schlüssel für die bürgerlichen freiheiten ist
das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere, das
vom individuum als ich und seinem genossen akzeptiert sein
muss, wenn sie in ihrer sozialen beziehung als individuen das
sind, was sie als ich sein wollen.
1.3
schluss
1.3.1
deprimierend muss der blick auf die realität des
politischen geschehens erscheinen, wenn die erfahrungen in das
kalkül einbezogen werden, die geläufig sind als maximen des
handelns der menschen. Im konkurrenzkampf versucht jeder den
je anderen auszustechen, um für sich das optimum an den
freiheiten zu erlangen, mit denen versucht wird, den je
anderen in seinen freiheiten einzuschränken. Es genügt nicht,
resignierend auf die dokumente der historia zu verweisen, um
zu demonstrieren, was der gang der dinge schon immer gewesen
sei, nämlich ein kampf aller gegen alle. Der verweis auf die
historia ist kein beweis, dass das, was beschrieben wird, auch
gerechtfertigt werden kann, sei's im namen eines gottes, sei's
im zeigen auf ein höchstes prinzip. Die realität der
gesellschaftlichen verhältnisse ist das werk der menschen,
die, wenn sie es wollen, die realität auch so verändern
können, dass der widerstreit von autonomie und bürgerlichen
freiheiten die quelle von win-win-situationen ist, in denen,
die grenze jeder eingeräumten freiheit im blick, ein optimum
an bürgerlichen freiheiten realisiert werden kann, ohne die
autonomie des ich hintan zu stellen, auf die alle, die es
betrifft, vertrauen. Mit der maxime, der stärkere solle sich
im politischen handeln durchsetzen, ist dieses ziel nicht
erreichbar, weil das optimum an bürgerlichen freiheiten zu
lasten der bürgerlichen freiheiten des je anderen angestrebt
wird. Die kalkulation des individuums, das das ich sein will,
ist falsch, wenn es glaubt, es werde mit der verkleinerung des
freiheitsraumens seines genossen, der_andere, den eigenen
freiheitsraum vergrössern(2.21.026). Auch der
potenteste machthaber, auf seinen willen pochend der grösste
zu sein, scheitert am prinzip: autonomie des ich, das sowohl
den genossen als auch das individuum als ich ermächtigt, in
ihrer selbstbindung an die autonome entscheidung ein optimum
an bürgerlichen freiheiten für sich zu sichern, das optimum
der freiheiten des je anderen sichernd. In der
selbstbeschränkung der bürgerlichen freiheiten, real in der
form des konsenses und präsent im recht, ist das individuum
als ich, sein genosse eingeschlossen, fähig, in jedem moment
der gelebten gegenwart sich neu zu entscheiden, ohne das
gemeinsame projekt: die bürgerlichen freiheiten in der
gesellschaft, zu gefährden(2.91.010). Die
extrempositionen im politischen prozess, einerseits ein
unregulierter liberalismus, andererseits ein maassloser
totalitarismus, fallen, absolut gesetzt, ineinander zusammen.
Es sind positionen, die in raum und zeit nicht_realisierbar
sind, die aber, positiviert in der wechselseitigen verneinung,
eine dauernde bedrohung sind.
1.3.2
die reale gefahr wechselseitiger vernichtung, die
eigene position absolut gesetzt, ist händelbar, wenn in der
sozialen beziehung, lebend in raum und zeit, das prinzip:
anerkennung des anderen als der_andere,(2.91.008) vom
individuum als ich und seinem genossen realisiert wird. In
seiner autonomie ist das individuum als ich verantwortlich,
dass es, das ich seiend, seine existenz für sich in der
sozialen beziehung mit dem genossen, der, wie es selbst, ein
ich ist, ohne gewalt realisiert. Die gewalt, einen zustand
durch einen anderen zustand ersetzend(2.91.009), ist nicht
mit der idee vereinbar, dass ein individuum, das individuum
als ich seiend, das ich ist, das es sein will. Das individuum
als ich muss den genossen als den anderen anerkennen, der, als
individuum das ich sein wollend, der_andere ist, der
das_andere nicht sein kann. Das anerkennen ist als ein
tätig-sein des individuums als ich die handlung, die das
individuum als ich in seinem forum internum denkt und, auf dem
forum publicum agierend, ad personam leistet. Eine
stellvertretung ist nicht_möglich. Das anerkennen des anderen
als der_andere impliziert keine gegenleistung, und das, was
als eine gegenleistung erscheinen kann, das ist als handlung
des genossen das anerkennen des anderen als der_andere, als
handlung gegründet in der autonomie des genossen und geleistet
ad personam. In der sozialen beziehung des genossen mit dem
individuum als ich sind mithin zwei handlungen wirksam, die in
einem bestimmten ding der welt: n, ihren schnittpunkt haben,
in dem die interessen sedimentiert sind, die das individuum
als ich und sein genosse behaupten, verfolgen wollen und/oder
durchsetzen können, jeder für sich. In den beiden möglichen
perspektiven, die das individuum als ich einerseits und sein
genosse andererseits auf das bestimmte ding der welt: n,
haben, ist die logik der handlung: anerkennen des anderen als
der_andere, verortet. In seiner perspektive auf das weltding:
n, registriert das individuum als ich die perspektive des
genossen auf dasselbe ding der welt: n, nicht anders der
genosse, der in seiner perspektive die perspektive des
individuums als ich registriert. In der wahrheit der je
eigenen perspektive ist die perspektive des je anderen in
ihrer wahrheit erkennbar, zwei wahrheiten, die im konsens,
gegründet in der autonomie des ich, dann kompatibel gehalten
werden können, wenn das individuum als ich und sein genossen
wollen, dass ein kompromiss erzielt wird, das wollen zum
kompromiss fundiert in der autonomie des ich. Im
trialektischen modus ist diese struktur der sozialen beziehung
zwischen dem individuum als ich: A, und dem genossen: B,
aufzeigbar(2.31.007), die
zureichend und übergreifend weder mit der logik der dialektik
für sich noch mit der logik der kausalität für sich erfasst
werden kann.
1.3.3
der widerstreit zwischen der autonomie des ich und
den bürgerlichen freiheiten ist einerseits in einer theorie
fixiert und das, was als frage ohne befriedende antwort
bleibt, das ist in der struktur der sozialen beziehung
zwischen dem individuum als ich und seinem genossen
andererseits der gegenstand des möglichen streits. Die
ausgestaltung des streits ist in raum und zeit, pragmatisch
geurteilt, der gelebte widerstreit, der, gegenwärtig seiend
zwischen den bürgerlichen freiheiten, die alle, die es
betrifft, in anspruch nehmen wollen, und der autonomie jedes
bürgers, sich frei wissend, real aufgelöst ist im moment der
gelebten gegenwart - so oder so. Wenn die realität als
schlecht beklagt wird, dann können für die verbesserung der
schlechten realität nur diejenigen verantwortlich sein, die
mit dieser realität konfrontiert sind, im bösen wie im guten.
Die existenz ist, wenn bilanz gezogen werden soll, immer ein
kompromiss im horizont der geöffneten möglichkeiten,
beklagenswert ist allein, dass die chancen für das mögliche in
der egoistische konzentration auf sich selbst nicht genutzt
werden.
finis
-------------------------
fortsetzung: subtext
<==// anfang
eingestellt: 21.12.01.
zurück/übersicht
//
zurück/neue_texte
//
zurück/bibliographie //
zurück/bibliographie/verzeichnis
//