TEXT  (1.1-1.3.3)

liste der argumentnummer/schema:  gehe zu argument
2.11.001    2.11.002    2.11.003    2.11.004   

2.21.001    2.21.002    2.21.003    2.21.004    2.21.005    2.21.006    2.21.007  
2.21.008   
2.21.009    2.21.010    2.21.011    2.21.012    2.21.013    2.21.014  
2.21.015    2.21.016   
2.21.017    2.21.018    2.21.019    2.21.020    2.21.021  
2.21.022    2.21.023    2.21.024    2.21.025    2.21.026

          
2.31.001    2.31.002    2.31.003    2.31.004    2.31.005    2.31.006    2.31.007
          
2.91.001    2.91.002    2.91.003    2.91.004    2.91.005    2.91.006    2.91.007  
2.91.008    2.91.009    2.91.010

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Die trialektik von autonomie und freiheit im denken des individuums als ich.
Der widerstreit zwischen liberalität und totalität - real in der dialektik Hegel's.
Text und subtext.

1.1     einleitung
1.1.1    
in der historia der Hegel-rezeption ist es ein wiederkehrender topos(2.21.001), Hegel als denker des totalitarismus zu verorten. Als prominenten vertreter dieser denkrichtung zitiere Ich Karl R.Popper, der geschrieben hatte: "die Orakelphilosophie Hegels, des Vaters (...) der modernen totalitären Lehren"(2.91.002). Karl R.Popper fundiert seine kritische analyse der dialektik als methode, beginnend mit Platon und das denken der gegenwart einbeziehend, in den aktuellen naturwissenschaften, die er als resultat der aufklärung im 16.Jahrhundert interpretier(2.21.002). Gegründet ist die logik der modernen (natur-)wissenschaften in der überzeugung, dass jedes denken über die dinge der welt dem prinzip der kausalität unterworfen sei, folglich müsse, so seine zentrale idee in der Logik der Forschung, die methode der falsifikation das instrument sein, mit dem die wahrheit jeder aussage feststellbar gemacht werden könne. Die analyse und die reflektierende kritik der wissenschaftstheorie Karl R.Popper's(2.21.003) hat in meinem essay die funktion eines horizontes, in dem Ich meine analyse und reflexion der philosophie Hegel's situiere(2.21.004).
1.1.2    
Hegel hat seinen begriff: dialektik, in zwei schriften entfaltet, einerseits in der Phänomenologie des Geistes, andererseits in der Logik der Wissenschaften(2.91.003). Mit diesen schriften sind zwei perspektiven auf das nämliche objekt fixiert, die dialektik ausweisend sowohl als begriff als auch als phänomen. In der identität ihrer struktur sollte strikt die dialektik als begriff von ihrem erscheinen als phänomen in der wirklichkeit differenziert werden. Die struktur der dialektik wird, in übereinstimmung mit der tradition seit Platon, in einem simplen dreisatz markiert: these - antithese - synthese(2.21.005). Das problem der struktur des dialektischen denkens ist die einbettung dieses denkens, markiert mit den termini: "position, negation und vermittlung", in einem prozess, der traditional mit drei vorstellungen verknüpft wird, erstens mit der vorstellung: vorwärts(=+), zweitens mit der vorstellung: zurück(=-), und drittens mit der vorstellung: stillstand(=0). Für die dialektik, gedacht in den theorien der tradition, ist, wenn die dinge der welt in den blick genommen werden, allein die möglichkeit: vorwärts(=fortschritt), eine akzeptable alternative, die aber mit dem dilemma konfrontiert ist, dass der progress der dialektik entweder linear gedacht ist oder zirkular, einen dritten weg gibt es nicht. Der zirkulare progress, gefasst in der geometrischen figur des kreises, kehrt zu seinem ausgangspunkt zurück, real fixiert in raum und zeit mit den anfangspunkt des lebens, der geburt, und seinem endpunkt, der tod, gedeutet als rückkehr in den ausgangspunkt, real beobachtet in den phänomenen der natur. Der lineare progress, logisch gedacht, wird als fortschritt imaginiert, eine bewegung, die im nebel des unendlichen verschwindet. (abs.:1.1.2a)
        Auch Hegel's begriff der dialektik ist der logik der linie und des kreises unterworfen. Die position impliziert die negation, eine implikation, die das subjekt Hegel's in der form einer vermittlung denkt(2.21.006), fixiert in einer position, mit der der prozess der dialektik neu geöffnet wird. Es ist faszinierend zu beobachten, wie Hegel in der Phänomenologie des Geistes diesen progress in seiner physischen realität beschreibt, im anfang das bewusstsein von sich selbst und der absolute geist im ende, gedacht vom reflektierenden subjekt. Die struktur dieses prozesses fasst Hegel in der Logik der Wissenschaften mit den termini: sein - nichts - werden, das werden begreifend als das sich ständig schaffende sein, das im nichts verschwinden muss, wenn es das sein sein soll, das es sein muss, gedacht in der Hegel'schen vermittlung, ein dasseiendes im sein. Das Hegel'sche subjekt weiss, dass es eingebunden ist in diesem progress, aber im prozess dieser dialektik hat es keinen haltepunkt, der dem verheissenen ziel gleich wäre, real in der vorstellung des begriffs: der absolute geist. Das subjekt Hegel's ist auf dem weg, den anfang des weges rekonstruierend aus den teilen seines weges, das ende des wegs im blick, dessen projektierte erfüllung entfernt ist, wie der regenbogen, niemals real greifbar. Diese dialektik ist nützlich, wenn sie, beschränkt auf die teile des wegs, im mittelpunkt der interessen steht, aber diese dialektik verfehlt als methode ihren zweck, wenn sie, als das ganze im fokus des denkens stehend, die grenze als das ziel des weges markieren soll, mit der das Hegel'sche subjekt seine welt als das ganze denkt, die dinge der welt abgrenzend, die das Hegel'sche subjekt auf seinem weg intramundum denkt und jenseits der grenze, extramundum, verortet. (abs.:1.1.2b)      
1.1.3   
es ist notwendig, die immanenz des Hegel'schen begriffs: dialektik, aufzubrechen, um das individuum, das das ich sein will, in den blick nehmen zu können, das, der tradition folgend, in der welt, gedacht von Hegel, das subjekt ist. Im horizont des ontologischen arguments(2.21.007) ist die dialektik Hegel's ein schlüssiges projekt, fest verankert im begriff: sein. Mit der trias: "sein - nichts - werden",(2.91.004) ist ein geschlossenes system beschrieben, das, kein element ausserhalb des systems zulassend, kein zusätzliches element in das system einlassen kann. Diese immanenz des systems wird aber aufgebrochen, wenn die frage zugelassen ist, warum in ihrer verknüpfung die elemente des systems: "sein - nichts - werden", gedacht werden sollen, eingebunden in einem prozess, bezeichnet mit dem terminus: dialektik. Es ist im kontext des geschlossenen systems ausgeschlossen, dass mit der frage nach der verknüpfung der elemente in einem geschlossenen system die frage selbst ein element dieses systems sein kann; denn die frage für sich ist etwas anderes und darin, etwas anderes zu sein, liegt das problem, das in der perspektive des ontologischen arguments als nicht existent ausgeschlossen sein muss, das aber in der perspektive des relationalen arguments die differentia specifica ist. Es ist, formuliert in einer frage, die unterscheidung: wer ist einerseits das subjekt, und was ist andererseits das objekt des dialektischen prozesses? - ein prozess, der sich, ohne ende und anfang, im kreis dreht. Eine antwort auf die frage, ausgewiesen als rational, ist in der perspektive des ontologischen arguments nicht möglich, weil die fundierende idee des seins ein geschlossenes system sein muss. Gleichwohl sind in der perspektive des relationalen arguments antworten denkbar, die eine auflösung des problems möglich machen, weil in der perspektive des relationalen arguments ein moment eingeführt sein muss, das das bild der dialektik erweitert, um es als konsistent erscheinen zu lassen. Dieses moment ist das subjekt, das, wirksam in der tradition, im relationalen argument gefasst ist mit dem terminus: das individuum als ich,(2.21.008). (abs.:1.1.3a)
        Mit der implementierung des individuums als ich, klar gestellt im terminus, ist der prozess der dialektik, gegenwärtig in der struktur des Hegel'schen begriffs: dialektik, zwar modifiziert, aber nicht verändert. Mit dem terminus: individuum als ich, ist die leerstelle im Hegel'schen begriff: dialektik, kenntlich gemacht, die Hegel ad personam, seinen begriff: dialektik, denkend, implizit besetzt hat, unausgewiesen im schema des begriffs(2.21.009). Diese leerstelle im begriff ist der schlüssel, mit dem die philosophie Hegels instrumentalisiert werden kann, einerseits als die philosophie der freiheit, andererseits als das manual totalitär denkender ideologen(2.21.010). (abs.:1.1.3b)    

1.2     hauptteil
1.2.1    
in seiner kritik der Hegel'schen geschichtsphilosophie, hatte Karl R.Popper die differenz geltend gemacht, die zwischen den methoden behauptet werden muss, bezeichnet mit den termini: dialektik und kausalität,(2.21.011). Unter dem aspekt: zweck der methoden, kann die differenzierende verknüpfung der methoden ein plausibles verfahren sein, das aber erfolglos bleiben muss, wenn die struktur der methoden der gegenstand der untersuchung sein soll. Das prinzip der kausalität und die logik der dialektik sind zwei differente aspekte auf dasselbe objekt, dessen wahrheit des erkanntseins im horizont eines dritten aspekts aufscheint, fixiert im schema der trialektik. In der kausalität der weltdinge und ihrer dialektik sind zwei perspektiven auf die dinge der welt markiert, die, identisch mit sich, vom individuum als ich als momente seiner relationen strikt getrennt gehalten werden müssen, mit der konsequenz, dass das schlüssige resultat der einen methode nicht mit dem resultat der anderen methode übereinstimmen kann. In der perspektive der kausalität muss die dialektik als fragwürdig erscheinen, das hatte Karl R.Popper in seiner kritik geleistet, in der perspektive der dialektik passen die resultate der dialektik nicht mit den phänomenen überein, die, das ist erfahrung, das resultat der kausalität sind. Diese differenz ist nicht auflösbar, weder in der perspektive der kausalität, noch in der perspektive der dialektik, weil das bestimmende moment der relation: dialektik<==|==>kausalität,(2.11.004) das urteilende individuum als ich in dieser relation nicht ausgewiesen ist(2.91.005). (abs.:1.2.1a)
        Es ist das individuum als ich, das die in der relation verknüpften methoden: kausalität und dialektik, im moment der gelebten gegenwart mit zwei strikt getrennten relationen fasst, die, jede relation für sich, entweder das moment: dialektik, ausweisen oder das moment: kausalität, ein dilemma, das das individuum als ich auflöst, wenn es das moment: trialektik, gefasst in einer weiteren relation, in sein kalkül einbezieht. Das erkennende individuum als ich ist, wenn es das ding der welt: n, in seiner wahrheit erkennen will, konfrontiert mit drei methoden: "kausalität, dialektik und trialektik", von denen es je zwei methoden in einer relation fassen kann, die je dritte methode ausschliessend, die aber als horizont präsent ist. Die wahrheit der relation: dialektik<==|==>kausalität, ist doppelt kodiert, die dann ausweisbar ist, wenn als drittes moment einerseits die trialektik einbezogen ist, andererseits das individuum als ich. Das individuum als ich und die trialektik sind zwei dinge der welt, die als moment kein moment der relation: dialektik<==|==>kausalität, sein können, die aber für diese relation die bestimmenden momente sind. (abs.:1.2.1.b)
        In der logik der kausalität ist ausgewiesen, dass es phänomene in der welt gibt, die dem schema approbierter kausalität nicht unterliegen, weil diese dinge der welt einer eigenen gesetzlichkeit unterliegen. Es ist in der tradition eine konvention, dieses problem unter dem schlagwort: freiheit (der dinge), abzuhandeln(2.21.012), ein problem, das mit der idee: dialektik der weltdinge, eingefangen wird. Im widerstreit zweier weltdinge ist eine dritte position impliziert, die im widerstreit der weltdinge in der form einer vermittlung die funktion der wahrheit haben soll, eine funktion, die im widerstreit der weltdinge mit der idee einer vermittlung nicht geleistet werden kann, weil jede form der vermittlung von position und negation im dialektischen prozess eine position ist, die wiederum eine negation impliziert und so den prozess vorantreibt, ohne eine antwort auf die wahrheitsfrage sein zu können; denn in der konfrontation der momente, in der relation gefasst als position, kann das nicht ausgemittelt werden, was die wahrheit der relation ist, weil in der relation nicht festgelegt sein kann, welches der beiden momente einerseits die funktion des subjekts ausfüllen soll, andererseits die funktion des objekts ausfüllt. (abs.:1.2.1.c)
        Die auflösung des problems der dialektik ist nur dann auffindbar, wenn die funktion der unterscheidung einer dritten position zugeordnet ist, die durch das prinzip des trialektischen denkens ausgewiesen wird. Das in der relation: a<==|==>b, ausgeschlossene moment: c, ist das bestimmende argument für das, was in der tradition mit dem terminus: wahrheit, bezeichnet wird. Der trialektische modus ist als methode eine methode sui generis, die gleichrangig positioniert ist neben den methoden: dialektik und kausalität. Sie erfüllt eine funktion, die weder von der methode: dialektik, geleistet werden kann, noch von der methode: kausalität, geleistet wird. (abs.:1.2.1d)
        Mit der verknüpfung der drei methoden ist im moment der gelebten gegenwart ausgewiesen, was die wahrheit sein soll für alle, die es betrifft, exakt die wahrheit, die abgelegt ist sowohl in den facta der vergangenheit als auch in den projektionen in die zukunft(2.21.013). In der verknüpfung der drei methoden: "kausalität, dialektik und trialektik", ist die frage impliziert, was das movens in diesem mechanismus der methoden ist oder sein soll. (abs.:1.2.1e)
1.2.2    
die frage nach dem subjekt der methoden ist in der perspektive des relationalen arguments entschieden. Nicht das sein ist das subjekt der methode, das in sich sich umwälzt und daseiendes emaniert, es ist das individuum als ich, das sich selbst bestimmt hat als das ich, das es ist(2.91.006). (abs.:1.2.2a)
        Mit diesem argument ist das problem der methoden auf einer anderen argumentebene zu erörtern. In der tradition, der vom schöpfergott geschaffenen welt, hatte das individuum als ich, an den schöpfergott glaubend, im schaffenden gott seine antwort auf die wahrheitsfrage verortet, eine antwort, die das individuum als ich in seinem rückbezug auf sich selbst nicht formulieren kann, weil es selbst das subjekt ist, das die welt schafft, in der es lebt. Zwei antworten sind möglich, die gültig sein müssen, weil das individuum als ich es selbst ist, das als ich die frage nach der wahrheit seiner existenz beantwortet(2.21.014). Der grund, warum das individuum als ich sich selbst als subjekt ermächtigt weiss, ist in ihm selbst verortet, weil es den grund, der das fundament seiner existenz ist, entweder in sich selbst sucht oder als seine entscheidung im geglaubten schöpfergott situiert. Das individuum als ich, seines selbst bewusst seiend, kann in seiner welt, diese umgreifend, nur auf sich selbst zurückgreifen, real in seinen vorstellungen die gründe fassend, die es gesetzt hat, gründe, die ein ding der welt, das_andere, sind. Als vorstellung ist dieser gedanke dann schlüssig, wenn das individuum, das das ich sein will, aus sich selbst den grund schöpft(2.91.007), unabhängig von jedem anderen grund, der möglich ist. Als idee ist dieser gedanke dann plausibel, wenn das individuum als ich seinen gründenden grund als postulat(2.21.015) begreift, das sein gesetz ist, selbst gesetzt. Mit dem prinzip: autonomie des ich, ist das postulat als möglich ausgewiesen. (abs.:1.2.2b)
        Das individuum, das das ich sein will, erfährt sich selbst als autonom, dann, wenn es selbst das gesetz gesetzt hat, dem es folgen muss, wenn es das sein will, das es ist, das ich. Die autonomie des ich ist dann real, wenn das individuum, das ich seiend, sich zwischen a und b entscheidet, entweder b oder a - tertium non datur, und, sich entscheidend, sich an das entschiedene absolut gebunden hat. Dem individuum, sich als das ich wissend(2.21.016), kann das merkmal: autonomie des ich, nicht abgesprochen werden, oder, das individuum wäre, wenn das als fall gesetzt wird, eine blosse sache, die das_andere ist. Das individuum als ich, sich autonom wissend, ist der_andere. (abs.:1.2.2c)
        In der perspektive des relationalen arguments ist das individuum als ich weder eines gottes bedürftig, noch ist es ein blosses element der natur(2.21.017), es ist, gegründet auf dem fundament seiner autonomen entscheidung, das individuum, das sich selbst zu dem ich bildet und gebildet hat, das es, das ich seiend, als individuum sein will, lebend aus seinem individuellen impuls, sowohl physisch als auch psychisch. In seiner entscheidung für das eine: a, oder das andere: b, ist das individuum als ich als das bestimmende moment: c, autonom, es setzt die entscheidung, affirmierend entweder das moment: b, oder das moment: a, das für das individuum als ich absolut gültig ist, das je andere ausschliessend. Mit seiner autonomen entscheidung hat das individuum als ich seinen ort in der welt bestimmt, in der es, selbst sein werk seiend, seine entscheidung in jedem moment der gelebten gegenwart neu aktiviert, sei es verneinend oder affirmierend. (abs.:1.2.2d)
        Das individuum, das sich selbst als das ich bildet, ist für sich ein ding der welt, unter den weltdingen das_andere seiend, das als der_andere im vollzug seiner existenz auf andere weltdinge trifft, die, als individuum das_andere seiend, ebenso der_andere sind, als individuum das ich seiend. Gleich(2.21.018) dem individuum als ich ist der genosse, der selbst autonom ist, so, wie das individuum als ich, das für den genossen der_andere ist. Autonom setzt der genosse seine entscheidung, wissend, dass in derselben situation zwei entscheidungen real sind, die einerseits als widerspruch sich ausschliessen, die andererseits als gegensatz erfahren werden(2.21.019), gegensätze, die, miteinander vermittelbar und tauglich, gegeneinander ausgeglichen werden. Mit diesem argument ist die perspektive auf das problem: entscheidung aus autonomie, verändert, weil zwei perspektiven geöffnet sind, die jede mögliche entscheidung im blick auf ihre konsequenz unterscheidbar erscheinen lassen. Die autonomen entscheidungen des individuums als ich und seines genossen sind in raum und zeit facta der vergangenheit, die, der kausalität unterliegend, das resultat der autonomen entscheidungen des individuums als ich und seines genossen sind, gefasst in einem konsens, der im prozess der dialektik vermittelt wird. (abs.:1.2.2e)
1.2.3    
in der sozialen beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen, fixiert in der relation: individuum_als_ich<==>genosse, sind im moment der gelebten gegenwart zwei perspektiven gesetzt, in denen der genosse und das individuum als ich das objekt ihres denkens, das prinzip: autonomie des ich, wahrnehmen können und reflektieren. Eine perspektive ist fokussiert auf die situation, in der das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, sich autonom entscheiden, die andere perspektive ist fokussiert auf das faktum der selbstbindung an die autonome entscheidung, der der genosse und das individuum als ich, sich autonom entschieden habend, sich unterordnen, sich unterordnen wollend. Im blick der selbstbindung stehen einerseits die bürgerlichen freiheiten, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, auf der basis ihrer autonomen entscheidung in anspruch nehmen, andererseits ist es der mechanismus des prinzips: autonomie des ich, mit dem sowohl der genosse als auch das individuum als ich ihren anspruch auf den genuss der bürgerlichen freiheiten begründen. In der selbstbindung ihrer autonomen entscheidung stehen zwei formen von ansprüchen im widerstreit, die das individuum als ich und sein genosse in ihrer sozialen beziehung kraft ihrer autonomen entscheidung in anspruch nehmen wollen und können. Das individuum als ich, nicht anders sein genosse, können sich, jeder für sich, auf ihre autonome entscheidung berufen, wissend, das sie selbst es waren, die sich selbst in ihrer entscheidung absolut gebunden haben(2.21.020), entscheidungen, die, als dinge der welt aufeinander bezogen, nicht in jedem fall mit dem schema der geltenden kausalität kompatibel sind. Auf ihre autonomie pochend ist sowohl für den genossen als auch für das individuum als ich einerseits eine vermittlung der widerstreitenden ansprüche greifbar, dargestellt in der dialektik ihrer geltend gemachten ansprüche, andererseits ist das mögliche resultat der vermittlung der widerstreitenden ansprüche dann als richtig nicht ausweisbar, wenn nicht ein konsens etabliert ist, auf dessen fundament die vermittlung organisiert wurde. Vom konsens aber ist die vermittlung der widerstreitenden interessen abhängig, ein konsens, der in den entscheidungen gegründet ist, die das individuum als ich, einerseits und andererseits der genosse, autonom ad personam gefällt haben(2.21.021). Das individuum als ich ist zu diesem konsens nur dann fähig, wenn es den genossen, ihm gleich, als der_andere anerkannt hat, eine entscheidung, die allein auf dem fundament der autonomie des ich möglich ist, nicht anders der genosse, für den das individuum als ich der_andere ist.
1.2.4    
unabdingbar ist die strikte unterscheidung zwischen der idee: freiheit, und dem prinzip: autonomie des ich, real in den vorstellungen der bürgerlichen freiheiten, fixiert in den rechtsordnungen(2.21.022). In der tradition wird die illusion gehegt, dass es eine grenzenlosen freiheit gäbe(2.21.023). Diese vorstellungen sind ein phantasma in der geschichte, das, real in raum und zeit, gelebt wird in den begrenzten freiheiten, die der bürger in seiner gesellschaft/seinem staat einerseits für sich einfordert, die, beklagenswert, der bürger andererseits gegen die anderen nur eingeschränkt realisieren und geniessen kann, weil, das ist erfahrung, es keine politische freiheit geben kann, die ihre grenze nicht in den politischen freiheiten des je anderen hat. Unberührt von diesen limitierten freiheiten ist der begriff: autonomie des ich, zu behaupten, den das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, in ihrem forum internum denken, vorstellungen, die sie auf dem forum publicum in den formen der bürgerlichen freiheiten versuchen zu realisieren, miteinander und/oder gegeneinander das zu sein, was sie sein wollen, das ich, sich selbst gebunden habend in ihrer autonomie. (abs.:1.2.4a)
        Den widerstreit von autonomie und freiheit, real in den dingen der welt, müssen der genosse und das individuum als ich, jeder für sich in der sozialen beziehung agierend, in einem modus vivendi gestalten, der sowohl die autonomie des ich realisiert als auch die bürgerlichen freiheiten, auf die sie sich in ihren festlegungen geeinigt haben. Der widerstreit ist nicht vermeidbar, weil zwei prinzipien gegeneinander stehen, die in ihrer logik sich wechselseitig ausschliessen, die aber in der pragmatik der sozialen beziehung sowohl durch das individuum als ich als auch durch seinen genossen miteinander verknüpft werden. Das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, handelt im moment der gelebten gegenwart autonom, sich in seiner entscheidung selbst bindend, eine entscheidung, die als bindung ein factum der vergangenheit ist, das erinnert wird, oft auch in der form einer projektion in die zukunft. Es sind facta der vergangenheit, die das individuum als ich in seinen bürgerlichen freiheiten notwendig einschränken, gesetzt durch gesetze, immer bezugnehmend auf den genossen, der der_andere ist in seiner autonomie. Prima vista sind die bürgerlichen freiheiten der kampfplatz der auseinanderlaufenden interessen, secunda vista ist es aber die autonomie des individuums, das sich, sich als ich wissend, mit der autonomie des genossen in einem gegensatz weiss, den es mit dem genossen in der gemeinsam geteilten welt im moment der gelebten gegenwart auflösen muss, jeder für sich. Damit sind das individuum als ich und sein genosse mit zwei prinzipien konfrontiert, die zueinander in einem widerspruch stehen, einerseits das prinzip der kausalität zwischen den weltdingen, das die kausale abhängigkeit dieser weltdinge voneinander feststellt, andererseits das prinzip der dialektik, das in einer vermittlung zwei weltdinge verknüpft, die als gegensätze sich einander ausschliessen. Diese vermittlung, formuliert in einer position, ist kausal ein widerspruch, dialektisch aber ein gegensatz, der als entscheidung in seiner bindung, das_andere seiend, etwas anderes ist. Mit beiden formen ist das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, konfrontiert. Es sind dinge der welt, die das individuum als ich in zwei relationen als momente fasst, entweder mit der relation: individuum_als_ich<==|==>kausalität(entscheidung), oder mit der relation: individuum_als_ich<==|==>dialektik(autonomie/A,B), relationen, die als facta der vergangenheit in der relation: kausalität<==|==>dialektik, real sind und die das individuum als ich: A, und sein genosse: B, in einem anderen moment der gelebten gegenwart wieder erinnern können, jeder für sich. Damit ist die bestimmung der relation: kausalität<==|==>dialektik, immer doppeldeutig, eine relation, die in der unterscheidung: bürgerliche freiheiten oder autonomie, real manifest ist. In der sozialen beziehung, fixiert in der relation: indivduum_als_ich:_A<==>genosse:_B, ist die relation: kausalität<==|==>dialektik, ein objekt, das zwei autonome entscheidungen miteinander verknüpft, die in zwei möglichen entscheidungen gegensätze sind und die als widerspruch erscheinen(2.31.006). (abs.:1.2.4b)
        Das problem für den genossen und das individuum als ich ist der widerstreit von autonomie und bürgerlichen freiheiten, der in seiner struktur einerseits nicht aufhebbar ist, solange das individuum als ich und sein genosse sich als ich begreifen können, andererseits aber ist der widerstreit, verbindlich festgelegt in einer entscheidung, kausal nicht abschliessend entscheidbar, weil von der bedingung: autonomie des ich, nicht abgesehen werden kann. In der perspektive der kausalität ist das resultat unbefriedigend, weil die autonomie des ich keiner kausalität unterliegen kann, und jeder versuch, eine form von autonomie als bindend für alle durchzusetzen, vernichtet die autonomie des ich als prinzip(2.21.024). In der perspektive der dialektik ist das resultat unbefriedigend, weil die gefundene lösung nicht der abschluss des prozesses sein kann, sondern sein neubeginn ist, der jede entscheidung erneut zur disposition stellt. Dem prinzip der autonomie des ich ist zwar rechnung getragen, aber mit der neuen entscheidung ist die kausalität, die das resultat kalkulierbar macht, erneut in frage gestellt. Konfrontiert mit dem problem, im moment der gelebten gegenwart nur auf das eine oder das andere setzen zu können, kann das individuum als ich erst in der rückblickenden überschau post festum urteilen, ob in der dialektik der interessen die kausalität der dinge realisiert worden ist, oder, ob die kausal begründeten fakten dem dialektischen urteil standgehalten haben. (abs.:1.2.4c)
1.2.5    
ihre reale situation in raum und zeit, in einem dilemma sich wissend, beschreiben das individuum als ich und sein genosse einerseits theoretisch, andererseits lösen sie ihr dilemma auf mit bestimmten entscheidungen, real in ihrer praxis. Ihr handeln ist zwiegeteilt. In ihren begründungen ist dieses handeln, jeder handelt für sich, einerseits kausal bestimmt, andererseits sind im dialektischen prozess diese gründe konfrontiert mit ihrer negation, die, im argument als position gesetzt, im widerstreit der interessen präsent erscheinen, real in den formen der verneinung(2.21.025). Es sind gründe, die, fixiert als position(affirmation), in der form einer vermittlung gegenwärtig sind, gründe, die, formuliert in der logik Hegel's, ein aufgehobener widerspruch sind, der, ontisch gefasst in raum und zeit, ein markierter kompromiss ist, der austariert wird. Das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, weiss, dass es, wenn es dialektisch argumentiert, sein argument der kausalität unterstellt hat, die die bedingung seiner kommunikation mit dem genossen ist, aber, es weiss auch, dass es, wenn es kausal argumentiert, sein argument der prüfung des genossen unterwerfen muss, der in seiner perspektive, autonom begründet, zu einem anderen urteil gekommen ist, mit dem die behauptete kausalität verneint sein kann, zumindest aber in frage gestellt wird. Das, was prima vista unvereinbar zu sein scheint, sowohl für den genossen als auch für das individuum als ich, das können beide, jeder für sich, secunda vista in ihrer praxis auflösen, deren fundament ein konsens ist, mit dem beide, jeder sich selbst bindend, die kausalität der weltdinge akzeptiert haben. Diesen konsens kann der eine gegen den je anderen nicht erzwingen, weil der konsens als handlung, keiner kausalität unterliegend, von dem genossen oder von dem individuum als ich nur autonom ad personam geleistet werden kann. In der praxis stehen sowohl die autonomie des ich als auch die bürgerlichen freiheiten konfrontativ gegenüber, arrangiert in gegensätzen und geordnet in den rechtsordnungen, die in einem modus vivendi gehändelt werden müssen, der dem genossen und dem individuum als ich die sicherheit vermitteln, dass ihnen die nicht_bestreitbare autonomie des ich einerseits gewährleistet ist, und dass sie andererseits die einander verbürgten bürgerlichen freiheiten real leben können. Die konfrontation der erwartungen ist händelbar, wenn alle, die es betrifft, den je anderen anerkennen als das ich, das jeder für sich ist. Der schlüssel für die bürgerlichen freiheiten ist das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere, das vom individuum als ich und seinem genossen akzeptiert sein muss, wenn sie in ihrer sozialen beziehung als individuen das sind, was sie als ich sein wollen.
1.3     schluss
1.3.1    
deprimierend muss der blick auf die realität des politischen geschehens erscheinen, wenn die erfahrungen in das kalkül einbezogen werden, die geläufig sind als maximen des handelns der menschen. Im konkurrenzkampf versucht jeder den je anderen auszustechen, um für sich das optimum an den freiheiten zu erlangen, mit denen versucht wird, den je anderen in seinen freiheiten einzuschränken. Es genügt nicht, resignierend auf die dokumente der historia zu verweisen, um zu demonstrieren, was der gang der dinge schon immer gewesen sei, nämlich ein kampf aller gegen alle. Der verweis auf die historia ist kein beweis, dass das, was beschrieben wird, auch gerechtfertigt werden kann, sei's im namen eines gottes, sei's im zeigen auf ein höchstes prinzip. Die realität der gesellschaftlichen verhältnisse ist das werk der menschen, die, wenn sie es wollen, die realität auch so verändern können, dass der widerstreit von autonomie und bürgerlichen freiheiten die quelle von win-win-situationen ist, in denen, die grenze jeder eingeräumten freiheit im blick, ein optimum an bürgerlichen freiheiten realisiert werden kann, ohne die autonomie des ich hintan zu stellen, auf die alle, die es betrifft, vertrauen. Mit der maxime, der stärkere solle sich im politischen handeln durchsetzen, ist dieses ziel nicht erreichbar, weil das optimum an bürgerlichen freiheiten zu lasten der bürgerlichen freiheiten des je anderen angestrebt wird. Die kalkulation des individuums, das das ich sein will, ist falsch, wenn es glaubt, es werde mit der verkleinerung des freiheitsraumens seines genossen, der_andere, den eigenen freiheitsraum vergrössern(2.21.026). Auch der potenteste machthaber, auf seinen willen pochend der grösste zu sein, scheitert am prinzip: autonomie des ich, das sowohl den genossen als auch das individuum als ich ermächtigt, in ihrer selbstbindung an die autonome entscheidung ein optimum an bürgerlichen freiheiten für sich zu sichern, das optimum der freiheiten des je anderen sichernd. In der selbstbeschränkung der bürgerlichen freiheiten, real in der form des konsenses und präsent im recht, ist das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, fähig, in jedem moment der gelebten gegenwart sich neu zu entscheiden, ohne das gemeinsame projekt: die bürgerlichen freiheiten in der gesellschaft, zu gefährden(2.91.010). Die extrempositionen im politischen prozess, einerseits ein unregulierter liberalismus, andererseits ein maassloser totalitarismus, fallen, absolut gesetzt, ineinander zusammen. Es sind positionen, die in raum und zeit nicht_realisierbar sind, die aber, positiviert in der wechselseitigen verneinung, eine dauernde bedrohung sind.  
1.3.2    
die reale gefahr wechselseitiger vernichtung, die eigene position absolut gesetzt, ist händelbar, wenn in der sozialen beziehung, lebend in raum und zeit, das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere,(2.91.008) vom individuum als ich und seinem genossen realisiert wird. In seiner autonomie ist das individuum als ich verantwortlich, dass es, das ich seiend, seine existenz für sich in der sozialen beziehung mit dem genossen, der, wie es selbst, ein ich ist, ohne gewalt realisiert. Die gewalt, einen zustand durch einen anderen zustand ersetzend(2.91.009), ist nicht mit der idee vereinbar, dass ein individuum, das individuum als ich seiend, das ich ist, das es sein will. Das individuum als ich muss den genossen als den anderen anerkennen, der, als individuum das ich sein wollend, der_andere ist, der das_andere nicht sein kann. Das anerkennen ist als ein tätig-sein des individuums als ich die handlung, die das individuum als ich in seinem forum internum denkt und, auf dem forum publicum agierend, ad personam leistet. Eine stellvertretung ist nicht_möglich. Das anerkennen des anderen als der_andere impliziert keine gegenleistung, und das, was als eine gegenleistung erscheinen kann, das ist als handlung des genossen das anerkennen des anderen als der_andere, als handlung gegründet in der autonomie des genossen und geleistet ad personam. In der sozialen beziehung des genossen mit dem individuum als ich sind mithin zwei handlungen wirksam, die in einem bestimmten ding der welt: n, ihren schnittpunkt haben, in dem die interessen sedimentiert sind, die das individuum als ich und sein genosse behaupten, verfolgen wollen und/oder durchsetzen können, jeder für sich. In den beiden möglichen perspektiven, die das individuum als ich einerseits und sein genosse andererseits auf das bestimmte ding der welt: n, haben, ist die logik der handlung: anerkennen des anderen als der_andere, verortet. In seiner perspektive auf das weltding: n, registriert das individuum als ich die perspektive des genossen auf dasselbe ding der welt: n, nicht anders der genosse, der in seiner perspektive die perspektive des individuums als ich registriert. In der wahrheit der je eigenen perspektive ist die perspektive des je anderen in ihrer wahrheit erkennbar, zwei wahrheiten, die im konsens, gegründet in der autonomie des ich, dann kompatibel gehalten werden können, wenn das individuum als ich und sein genossen wollen, dass ein kompromiss erzielt wird, das wollen zum kompromiss fundiert in der autonomie des ich. Im trialektischen modus ist diese struktur der sozialen beziehung zwischen dem individuum als ich: A, und dem genossen: B, aufzeigbar(2.31.007), die zureichend und übergreifend weder mit der logik der dialektik für sich noch mit der logik der kausalität für sich erfasst werden kann.
1.3.3   
der widerstreit zwischen der autonomie des ich und den bürgerlichen freiheiten ist einerseits in einer theorie fixiert und das, was als frage ohne befriedende antwort bleibt, das ist in der struktur der sozialen beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen andererseits der gegenstand des möglichen streits. Die ausgestaltung des streits ist in raum und zeit, pragmatisch geurteilt, der gelebte widerstreit, der, gegenwärtig seiend zwischen den bürgerlichen freiheiten, die alle, die es betrifft, in anspruch nehmen wollen, und der autonomie jedes bürgers, sich frei wissend, real aufgelöst ist im moment der gelebten gegenwart - so oder so. Wenn die realität als schlecht beklagt wird, dann können für die verbesserung der schlechten realität nur diejenigen verantwortlich sein, die mit dieser realität konfrontiert sind, im bösen wie im guten. Die existenz ist, wenn bilanz gezogen werden soll, immer ein kompromiss im horizont der geöffneten möglichkeiten, beklagenswert ist allein, dass die chancen für das mögliche in der egoistische konzentration auf sich selbst nicht genutzt werden.
finis
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eingestellt: 21.12.01.

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