Hegel's geist - das ist freiheit.
Das bild vom progress der freiheit, dargestellt im trialektischen modus.
1.1 einleitung
1.1.1
es dürfte unstreitig sein, dass für Hegel die idee der freiheit der fokus seines denkens ist
(2.011).
Hegel, beeindruckt von den umwälzungen in der Französischen
Revolution(1789), wusste sich konfrontiert mit einer reaktionären
staatsdoktrin in Preussen. Er agierte denkend in einem spannungsfeld
von meinungen, die der idee der freiheit eine vermittelnde funktion
zugeordnet hatten - die freiheit, einerseits gefürchtet als gefahr, als
verheissung ersehnt andererseits. In diesem streit der meinungen ist
die beobachtung auffällig, dass einerseits die logik der freiheit
ignoriert wird und andererseits alle, die es betrifft, sich
interessengeleitet auf eine freiheit berufen, die als freiheit an sich,
wie's im jargon heisst, die wahrheit sein soll. Ich stelle die frage
beiseite, was die freiheit an sich sein solle oder sein könnte
(2.012), weil Ich die frage für dringender halte, was in diesen konflikten die funktion der freiheit ist.
Es ist, vermittelt im Hegel'schen begriff: geist,
plausibel, wenn das lemma des kongresses: "Geist der Kunst und Kultur",
(2.013) auf eine idee heruntergebrochen wird, die mit dem terminus: freiheit, bezeichnet werden kann
(2.014).
Mit diesem terminus wird ein weites feld abgesteckt, auf dem die
vielfältigen formen von denkbaren freiheiten benannt sind, die als
phänomene jenes moment zum fokus der überlegungen haben, das im kosmos
des Hegel'schen denkens das subjekt ist und das Ich mit dem terminus:
individuum als ich, bezeichne
(2.015). Im system der
philosophie Hegel's erscheint einerseits der geist, kommend aus der
natur und sich vollendend im absoluten geist, als freiheit,
andererseits denkt das individuum als ich diese freiheit als
eigenständige idee im horizont des geistes. In seiner "Phänomenologie
des Geistes" hat Hegel den progress der freiheit beschrieben, den das
individuum als ich, das subjekt Hegel's, in seiner arbeit realisiert
(2.016).
Verortet ist dieser geist in den werken, die das individuum als ich mit
seiner arbeit geschaffen hat, als freiheit manifest in den formen der
bürgerlichen freiheiten, klar unterscheidbar in den formen der
daseienden weltdinge, die real sind in den phänomenen der religion, der
ästhetik und der politik. Im werk des individuums als ich ist das
tableau möglicher freiheiten verfügbar, zwischen denen das individuum
als ich sich autonom entscheiden kann, sich entscheidend für diese oder
jene variante der bürgerlichen freiheiten
(2.017).
Der gegenstand des essays ist der geist Hegel's in den formen der bürgerlichen freiheiten
(2.018). Hegel hat seinen begriff der freiheit in der Rechtsphilosophie entfaltet
(2.019).
Die institutionen der gesellschaft und des staates sind die orte realer
freiheiten. Diese institutionen sind nicht allein das objekt der
juristen und philosophen, sie sind auch das objekt der historiker, die
als geschichtenerzähler
(2.020) die historia der
institutionen des staates und der gesellschaft instrumentalisieren, um
ihre erzählungen als bausteine des begriffs: die bürgerlichen
freiheiten, nutzen zu können, der, gefasst mit dem terminus: progress
der freiheit, unter dem schlagwort: die geschichte der freiheit,
gehändelt wird. In der "Philosophie der Geschichte" hat Hegel in einem
wirkmächtigen bild die entfaltung der freiheit als den notwendigen
prozess der geschichte ausgemalt
(2.021). Im anfang
des wegs war einer frei gewesen, auf dem weg sind wenige frei geworden
und im ziel des wegs werden alle frei sein
(2.022).
Als geschichtenerzähler denkt Hegel den prozess der realisation der
freiheit linear, als logiker muss Hegel, wenn er stringent denkt, den
begriff: freiheit, zirkular begreifen. In dieser entgegensetzung
markiert der begriff: freiheit, einen unauflösbaren widerspruch, der,
unterworfen raum und zeit, vom individuum als ich und seinem genossen
in den phänomenen der bügerlichen freiheiten als gegensatz erfahren
wird und in einer neuen form von freiheit aufgelöst werden kann. Das
problem in Hegel's begriff der freiheit ist der gegensatz zwischen der
zirkularen struktur des begriffs: freiheit, und dem linearen progress
der bürgerlichen freiheiten, ein problem, das mit der dialektik Hegel's
zwar benennbar ist, abschliessend aber nicht aufgelöst werden kann.
Darstellbar ist aber das problem des in der geschichte fortschreitende
prozesses der bürgerlichen freiheiten mit der methode: der
trialektische modus,
(2.023). Das, was auf der
argumentebene der analyse eine wiederholbare aufreihung der elemente
eines arguments sein muss, das ist auf der argumentebene der synthese
von allen, die es betrifft, kritisch reflektiert, wieder
zusamenzufügen, versehen mit gründen al gusto. Einerseits wird ein
problem gelöst, indem andererseits ein neues, ein anderes problem
geschaffen ist.
Dieser mechanismus in der logik des begriffs: freiheit, soll dargestellt werden.
1.1.2
als erster schritt werde Ich knapp die
methode: der trialektische modus, darstellen, die Ich in meiner kritik
der Hegel'schen dialektik entwickelt habe.
Im zweiten schritt werde Ich das problem des
Hegel'schen freiheitsbegriffs skizzieren, begrenzt auf die analyse des
problems.
Im dritten schritt greife Ich Hegel's bild vom
progress der freiheit auf, um mittels des trialektischen modus zu
zeigen, was die freiheit des individuums als ich, sein genosse
eingeschlossen, sein kann, wenn die bürgerlichen freiheiten des
einzelnen in der gruppe zum gemeinsamen nutzen aller realisiert werden.
1.2 hauptteil
1.2.1
der trialektische modus ist eine
methode zur darstellung komplexer sachverhalte, mit denen das
individuum als ich konfrontiert ist, wenn es in seiner erfahrung der
weltdinge die methoden: kausalität und dialektik, miteinander
verknüpft. Die gegensätze, die geschaffen sind, können, wenn ein
komplexer sachververhalt entweder dialektisch oder kausal erklärt
werden soll, abschliessend weder kausal noch dialektisch geklärt
werden, es bleibt immer ein rest an unentschiedenheit, der jedes
denkbare resultat in das zwielicht des zweifels stellt. Dieses problem
kann in raum und zeit nicht aufgelöst werden, aber die problematik
jeder realen auflösung der faktischen gegensätze kann im horizont der
trialektik mit der methode: der trialektische modus, dargestellt
werden.
Die methode: der trialektische modus, hat zwei
quellen, die Ich in der synthetisierenden reflexion miteinander
verknüpft habe. Die eine quelle ist die zeichentheorie Umberto Eco's,
der den begriff, das phänomen und das zeichen als eckpunkte eines
dreiecks miteinander verknüpft hat
(2.024). Die
zweite quelle ist die dialektik Hegel's in der fassung der
Phänomenologie des Geistes als prozess: position - negation -
vermittlung,
(2.025).
Der trialektische modus weist drei momente aus, die
allgemein mit den buchstaben: "a, b und c", bezeichnet werden, kein
moment mehr und kein moment weniger. Die momente sind gleichrangig. Je
zwei momente sind, das je dritte moment ausschliessend, miteinander
relationiert, entweder einfach, oder abhängig, oder wechselseitig. Drei
relationen sind in einem schema möglich, angeordnet in der form eines
gleichseitigen dreiecks. Die drei momente markieren drei punkte eines
kreises, dessen mittelpunkt mit dem mittelpunkt des dreiecks
zusammenfällt
(2.026).
Jedes denkbare ding der welt kann in einem der drei
momente eingesetzt werden, so in den grundschemata von Eco oder Hegel.
Es ist eine konvention, wenn im moment: a, das individuum als ich
eingesetzt wird, das die relationen zu den momenten: b und c, autonom
setzt, relationen, die nicht identisch fallen können. Mit der relation:
individuum_als_ich<==|==>b, und der relation:
individuum_als_ich<==|==>c, ist die 3.relation: b<==|==>c,
gesetzt
(2.027).
Jede relation ist im je ausgeschlossenen dritten
moment bestimmt. Das bestimmende kriterium für die relation:
individuum_als_ich<==|==>b, ist verortet im moment: c, für die
relation: individuum_als_ich<==|==>c, im moment: b. Für die
relation: b<==|==>c, im moment: individuum als ich.
Ich belasse es bei dieser knappen skizze der methode.
1.2.2
1.2.2.1
aus der fülle der äusserungen Hegel's über das, was für ihn die freiheit sein soll
(2.028),
greife Ich das bild vom progress der freiheit in der weltgeschichte
heraus. Hegel sagt, verkürzt auf den kern, dies: im anfang des wegs war
einer frei gewesen, auf dem weg sind wenige frei geworden und im ziel
des wegs werden alle frei sein
(2.029). Dieses bild einer freiheitsgeschichte der menschheit
(2.030)
ist in der linearität des historisches prozesses eine utopie, die als
fata morgana zwar real ist, aber in der gesellschaftlichen wirklichkeit
kein gegenstück hat, weil im moment der vollendung der freiheit für
alle, die es betrifft, die reale freiheit des individuums als ich im
tod dieses individuums verschwunden sein wird.
Die struktur dieses bildes spiegelt das schema der
dialektik, das Hegel in seiner Phänomenologie des Geistes entfaltet
hat. Stufe für stufe, aus der natur kommend, vollendet sich das
Hegel'sche subjekt im absoluten geist. Der position ist die negation
entgegengesetzt und die entgegensetzung ist aufgelöst in der
vermittlung, die wiederum eine position ist, die ... (usw., usw.).
Hegel hat die bewegung linear konzipiert, ausgehend von einem idealen
anfang auf ein ideales ende hinstrebend. Diese struktur eines
(weltgeschichtlich) notwendigen prozesses des denkens mag für die
beschreibung der phänomene genügen, die in das schema der kausalität:
ursache und wirkung, eingepasst sind, es kann aber nicht genügen, wenn
die phänomene in raum und zeit im horizont ihrer dialektik reflektiert
werden, die zueinander gegensätze sind bis hin zu ihrer wechselseitigen
ausschliessung.
Die konsequenz dieser beobachtung ist, dass das
verfahren dann nicht genügen kann, wenn der begriff: freiheit, bestimmt
werden soll, der im begriff: sein, dem schibboleth der tradition,
widerspruchsfrei gedacht werden muss. Diese einbettung des begriffs:
freiheit, in den begriff: sein, hat Hegel in seiner "Logik der
Wissenschaften" geleistet, wenn er das schema: "position - negation -
vermittlung", durch das schema: "sein - nichts - werden", erweitert
(2.031). Mit seiner feststellung: "Das reine Sein und das reine Nichts ist also dasselbe"
(2.032), und der festellung: "daß das Sein in Nichts und das Nichts in Sein ((...)) übergegangen ist",
(2.033)
denkt Hegel als wahrheit dieser aussage die momente: "werden, nichts
und sein", als identisch mit dem begriff: freiheit, begriffe, die als
ein ganzes, mit dem symbol: kreis, markiert sind. Hegel kann, wenn er
die bewegung der momente: "sein - nichts - werden", fassen will, diese
nur zirkular denken, weil er sein argument auf der kreislinie verorten
muss, auf der jeder punkt für sich anfang und ende eines prozesses ist,
der, mit sich identisch, in sich ruht, vermittelt im mittelpunkt des
kreises.
Das problem des begriffs: freiheit, ist, dass Hegel
sowohl zirkular als auch linear denkt und folglich auf differenten
argumentebenen argumentieren muss. Einerseits markieren die begriffe:
linear und zirkular, logisch einen nicht aufhebbaren widerspruch,
begriffe, die sich auf der argumentebene der logik ausschliessen,
andererseits sind die phänomene: zirkular und linear, als in raum und
zeit unterscheidbare phänomene gegensätze, die sich auf der
argumentebene der ontik einander sowohl ergänzen können als auch
wechselseitig sich einander ausschliessen. Diese differenz ist mit der
Hegel'schen dialektik nicht aufklärbar, ausgewiesen im begriff als
widerspruch und als gegensatz in den differenten phänomenen, weil die
dialektik als methode im ziel, markiert als endpunkt im dialektischen
prozess, den prozess der dialektik neu eröffnen muss, der zwar das
versprechen einer auflösung ist, aber keine abschliessende lösung sein
kann, angedeutet und verkündet in der apotheose des absoluten geistes
(2.034).
1.2.2.2
die diskussionen um den
freiheitsbegriff Hegel's stecken dann in einem dilemma, wenn sowohl
sein argument in der "Phänomenologie des Geistes" beachtet werden muss
als auch sein argument in der "Logik der Wissenschaften". Mittels der
dialektik Hegel's ist das dilemma nicht auflösbar, weil in raum und
zeit die auflösung des dilemmas: linear/zirkular, entweder
zirkluar als möglich gedacht wird oder linear, immer zu lasten des je
anderen, das aus dem argument herausfallen muss. In der perspektive der
trialektik wird die abschliessenden auflösung des problems zwar nicht
geleistet, aber das problem ist mit der methode: der trialektische
modus, darstellbar, so, dass das problem der differenzierung, wenn das
individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, sich entscheidet, die
nicht_aufhebare differenz einer bestimmten auflösung zuzuführen, die
wiederum gegenstand eines anderen, eines neuen entscheidungsprozesses
ist.
Als ein ganzes ist das schema des trialektischen
modus zirkular stukturiert. Die relationen zwischen zwei momenten sind
unter ausschluss des je dritten moments linear ausgestaltet. In ihren
logisch möglichen verknüpfungen sind die drei momente sowohl linear als
auch zirkular bestimmt.
Einerseits ist die linearität der relationen
zwischen je zwei momenten eingebunden in der festlegung, dass die
bestimmung der beiden relationierten momente im je ausgeschlossenen
dritten moment verortet ist.
Andererseits ist die zirkularität der drei momente
gegründet in der konstruktion des schema: trialektische modus, das
weder ein moment zuviel haben kann, noch ein moment weniger.
Das für je zwei momente jeweils bestimmende moment
ist das in dieser relation ausgeschlossene dritte moment. Mit dem je
dritten moment im schema des trialektischen modus ist jede der drei im
schema möglichen relationen bestimmt. Es ist eine konvention, wenn im
schema des trialektischen modus in der position des 1.moments
(2.035)
das individuum als ich in der funktion des traditionalen subjekts
eingesetzt wird, das autonom bestimmt zu welchen dingen der welt als
momente: 2 und 3, es seine relationen setzen will.
1.2.2.3
wenn der begriff: freiheit, einerseits
im horizont des trialektischen modus, andererseits im horizont Hegel's
gedacht, analysiert und/oder synthetisierend reflektiert wird, dann
sind, über die freiheit reflektierend, drei momente als teile im kalkül
präsent. Im denken Hegel's einerseits die momente: "position, negation
und vermittlung(sein, nichts und werden)", andererseits im schema des
trialektischen modus die momente: "a, b und c", konkretisiert in den
dingen der welt. Wenn die idee der freiheit als position gesetzt
ist(Hegel) oder in der position von a gesetzt wird(trialektische modus)
(2.036),
dann ist in der trias der momente jenes moment nicht präsent, das der
bezugspunkt jeder dieser setzungen ist. Dieses moment ist das
individuum als ich, das als subjekt die unterscheidung der freiheit als
freiheit von etwas und als freiheit zu etwas denkt, das aber als
subjekt in der unterscheidung: freiheit von und freiheit zu, kein
element ist
(2.037). Das individuum als ich, das
subjekt der tradition, ist aber das vermittelnde momentum, das
einerseits die perspektive des trialektischen modus einnehmen kann,
andererseits die perspektive Hegel's wahrnimmt, die das individuum als
ich, die differenten perspektiven in seinem denken in eine beziehung
setzend, als dialektisch vermittelt erfährt und die wahrheit der einen
oder der anderen perspektive im horizont der je anderen perspektive
feststellt. Das, was die wahrheit sein soll, das ist im akt der
vermittlung festgelegt, den nur das individuum als ich ad personam
leisten kann, immer begrenzt im horizont des genossen als
der_andere.
1.2.3
die demonstration der anwendung der
methode: der trialektische modus, auf die analyse und die
synthetisierende reflexion des begriffs: freiheit, präsent in den
phänomenen der bürgerlichen freiheiten, erfordert eine vorbereitende
feststellung. Jede anwendung einer methode wird im horizont einer
definierten metaphysik geleistet, die der begrenzende horizont ist,
sowohl der synthetisierenden reflexion des analisierten als auch der
analyse der fakten. In der tradition wird dieser aspekt üblicherweise
übergangen, weil die gültige metaphysik vorausgesetzt ist, gesetzt als
selbstverständlich. Das aber ist dann nicht der fall, wenn über die
gültigkeit der resultate diskutiert werden soll.
1.2.3.1
Ich unterscheide strikt zwischen dem ontologischen argument und dem relationalen argument
(2.038).
Die differenz ist gegründet in den perspektiven auf die unterscheidung:
das ganze und die teile. Entweder das individuum als ich, sein genosse
eingeschlossen, erfassen das problem, die einschätzung eines weltdinges
in seinem kontext, entweder in der perspektive des ganzen auf die
teile, so das ontologische argument, oder in der perspektive der teile
auf das ganze, so das relationale argument. Auf der argumentebene der
begriffe schliessen sich das relationale argument und das ontologische
argument als widerspruch aus, sie sind auf der argumentebene der
phänomene gegensätze, die sich wechselseitig ausschliessen können. In
der tradition ist das ontologische argument dominant, präsent in den
formen der unterscheidbaren theorien über das sein als inbegriff des
ganzen. Die bestimmende idee des relationalen arguments ist die
behauptung, dass es das individuum als ich sein muss, bestimmt in
seinem selbstbewusstsein von sich selbst als das ich, das, selbst ein
teil in seiner welt, die dinge seiner welt als teile der welt ordnet
und zu einem ganzen zusammenfügt.
Ich habe die perspektive des relationalen arguments
gewählt. Mit dieser entscheidung ist der maasstab meines denkens nicht
das sein, das das ganze ist, sondern das maass der beurteilung des
weltdinge ist das individuum als ich selbst, das in seiner
perspektive(autonomie) die relationen zu den dingen der welt setzt und
sich so seine welt schafft, die das ganze sein soll
(2.039).
1.2.3.2
das, was das individuum, das ich
seiend, als das individuum als ich sein will, das kann es als ich nur
in der sozialen beziehung mit dem genossen sein. In dieser begrenzung
ist die vorstellung jeder möglichen freiheit nur im kontext dieser
sozialen beziehung möglich, im relationalen argument gefasst mit der
relation: A<==>B. Jedes phänomen einer freiheit, real in den
bürgerlichen freiheiten, ist in dieser sozialen beziehung möglich,
gedacht und gelebt vom individuum als ich: A, und seinem genossen: B.
Ob bewusst oder nicht, in jeder sozialen beziehung zwischen dem
genossen: B, und dem individuum als ich: A, ist die idee der freiheit
das streitobjekt. Das individuum als ich: A, und sein genosse: B, jeder
für sich, sind in ihrer sozialen beziehung einerseits mit sich
identisch und andererseits für sich mit dem je anderen gleich. Wenn in
ihrer sozialen beziehung die idee der freiheit als das ding der welt:
n, der gemeinsame gegenstand ist, identisch mit sich, dann ist die
wechselseitige relation: A<==>B, in zwei abhängige relationen
transformiert, die sowohl das individuum als ich: A, als auch den
genossen: B, als subjekte des objekts: ding der welt: n(=freiheit),
ausweisen
(2.040). In ihrem denken und wahrnehmen
des weltdinges: n(=freiheit), erscheint dieses weltding: freiheit,
different, real in ihren bürgerlichen freiheiten, über die sie,
ausgewiesen in den dokumenten der historia, streiten. Ihnen kann es
nicht gleichgültig sein, was für sie, jeder für sich, die freiheit real
ist, auf die sie sich berufen müssen. Virulent ist das problem, wenn
das individuum als ich und sein genosse die bürgerlichen freiheiten als
prozess, situiert in der geschichte, einerseits linear als phänomen
wahrnehmen und andererseits als begriff zirkular reflektieren.
Die freiheit "an sich", das stereotyp der ontologen,
ist allen, die es betrifft, "für sich" in den formen der bürgerlichen
freiheiten präsent, different vom genossen: B, und dem individuum als
ich: A, wahrgenommen und gehändelt. Zwar wird von der freiheit aller
geredet, im jargon ist das die "freiheit an sich", aber der gegenstand
dieser debatten sind die vorstellungen des einen wie des anderen von
dem, was die bürgerlichen freiheiten für sich sein sollen und sind,
vorstellungen über dasselbe, die als vorstellungen über das nämliche,
die bürgerlichen freiheiten, nicht identisch fallen können. Mit den
differenten vorstellungen, gegensätze seiend, ist eine komplexe
struktur gegeben, in der vordergründig zwar von der freiheit als
begriff geredet wird, faktisch aber wird über differente vorstellungen
diskutiert, die als gegensätze sich auch ausschliessen können.
In diesem kontext interpretiere Ich Hegel's gemälde vom historischen prozess der freiheit.
1.2.3.3
1.2.3.3.1
mit seinem bild vom progress der freiheit hat Hegel eine historisch anfechtbare gleichsetzung vorgenommen
(2.041).
Die alten "Orientalen" ordneten die freiheit nur einer person zu, dem
könig. Unter den klassischen "Griechen" waren einige(=gruppe) frei,
beschränkt auf die elite der gesellschaft. Im "Christentum" aber sind
als geschöpfe ihres gottes alle frei. Dieses bild greife Ich auf,
verdichtet zu der these, dass die idee der freiheit und ihr versprechen
entweder nur einem(=einer person), oder nur einigen(=definierte anzahl
von personen), oder nur allen(=die gesellschaft als das ganze, alle
personen umfassend) zukommen soll. Damit sind als kern des arguments
drei mögliche situationen, historisch unterlegt, skizziert, die Hegel
linear auf der zeitskala der historia abgelegt hat.
1.2.3.3.2
die drei historischen situationen: "die
orientalen, die griechen und die christen", reduziere Ich auf die drei
momente im schema des trialektischen modus, die miteinander abhängig
relationiert sind. Mit dieser verknüpfung biege Ich die stationen auf
dem linearen weg der historia um in die zirkulare struktur der
miteinander relationierten momente: "einer ist frei, einige sind frei
und alle sind frei",
(2.042). In jedem der drei momente ist die idee der freiheit präsent, aber different verteilt
(2.043).
Die freiheit, für alle gültig, gilt in bestimmten situationen entweder
nur für den einen oder sie ist beschränkt auf wenige. In der relation:
einer<==|==>wenige, ist das moment: alle, ausgeschlossen, aber
präsent als das ausgeschlossene dritte moment im trialektischen modus.
Nicht anders die relation: wenige<==|==>alle, im horizont des
einen, und die relation: alle<==|==>einen, im horizont der
wenigen. Mit diesem schema sollte geklärt sein, dass die rede von der
freiheit, konkret in den bürgerlichen freiheiten, weder auf eine person
begrenzt sein kann, noch auf wenige beschränkt ist, und die rede von
der freiheit für alle hat zum widerpart den einzelnen. Wenn in der
perspektive: alle, über die freiheit disputiert wird, dann ist es ein
teil der erfahrung, dass die relationen: alle<==|==>einer und
alle<==|==>wenige, als problematisch erfahren werden, nicht
anders, wenn die perspektiven: einer oder wenige, der maasstab des
urteils sein sollen. D'accord, im sinne des ontologischen arguments mag
das abstrakte schema kompatibel sein mit dem begriff: sein, der aber,
in der perspektive des relationalen arguments erfasst, mit dem
abstrakten schema der drei momente: "einer, wenige und alle", einen
anderen aspekt verdeckt, der in allen debatten um die bürgerlichen
freiheiten das kritische moment ist - dieses moment ist das individuum
als ich, das dieses schema denkt.
1.2.3.3.3
mit der einsetzungsregel, dass das
individuum als ich in der funktion eines moments in den positionen
eines der drei momente eingesetzt werden kann, wird das problem
relativiert. Drei schemata sind möglich, die nicht identisch fallen
können, als phänomene aber eindeutig unterscheidbar sind
(2.044).
In der position: einer, im blick die bürgerlichen
freiheiten habend, kann das individuum als ich zwei relationen setzen,
1. die relation: individuum_als_ich<==|==>wenige, oder
2. die relation: individuum_als_ich<==|==>alle.
Das problem ist die freiheit, real in den
vorstellungen von den bürgerlichen freiheiten, die wenige und/oder alle
haben, reflektiert im horizont des individuums als ich, das in der
funktion des ausgeschlossenen dritten moments als ich autonom den
gegenstand der bürgerlichen freiheiten festlegt.
In der position: wenige, setzt das individuum als ich
(2.045) die relationen:
1. die relation: individuum_als_ich<==|==>alle, oder
2. die relation: individuum_als_ich<==|==>einer.
Wieder ist das problem die freiheit in den
vorstellungen, die alle und/oder einer von den bürgerlichen freiheiten
haben, reflektiert im horizont des individuums als ich, das in der
funktion des ausgeschlossenen dritten moments festlegt, was in raum und
zeit der gegenstand der bürgerlichen freiheiten ist und/oder sein soll.
In der position: alle, setzt das individuum als ich
(2.045) die relationen:
1. die relation: individuum_als_ich<==|==>einer, oder
2. die relation: individuum_als_ich<==|==>wenige.
Und wieder ist das problem die freiheit in den
vorstellungen von den bürgerlichen freiheiten, die einer und/oder
wenige haben, reflektiert im horizont des individuums als ich, das in
der funktion des ausgeschlossenen dritten moments festlegt, was in raum
und zeit der gegenstand der bürgerlichen freiheiten ist und/oder sein
soll.
Als begriff, logisch möglich, ist die freiheit in
jeder der drei situationen präsent, real in den vorstellungen des
individuums als ich, sein genosse eingeschlossen, die, einen
gemeinsamen kern umkreisend, als phänomene immer different erscheinen.
Aktiv handelnd, seine relationen setzend, denkt das individuum als ich
den begriff: freiheit, der als begriff nicht der begriff: freiheit,
sein kann, den sein genosse denkt
(2.046).
1.2.3.3.4
wenn die drei schemata übereinander
gelegt werden, dann können die drei schemata in einem bild
zusammengefügt werden, dessen fokus das individuum als ich ist. Drei
differente graphiken, die nicht identisch fallen können, sind im bild
ausgewiesen
(2.047):
bild/graphik: 008
Wenn das individuum als ich über den begriff:
freiheit, reflektiert, sei's in der analyse des ganzen, sei's in der
synthese der teile, dann ist es eingebunden in die trialektik der
momente: "einer, wenige und alle". Es kann darüber reflektieren, was
die freiheit des einen ist, aber als horizont seines denkens hat es die
freiheiten der wenigen und die freiheiten aller im blick
(2.048).
Nicht anders, wenn das individuum als ich das problem der freiheiten
reflektiert, entweder als mitglied einer definierten
gruppe(=gemeinschaft) oder als teil der gesellschaft. Im bild der
verknüpften schemata biegt das individuum als ich den linearen prozess
der historischen freiheitsphänomene zurück in die zirkulare struktur
seiner welterfahrung und es ist das individuum als ich, das in seiner
autonomie festlegt, was für es die freiheit sein soll, die in der
freiheit der wenigen und der freiheit aller, es selbst als der einzelne
eingeschlossen, gespiegelt ist
(2.049).
1.2.3.4
die reflexionsvorgänge, die das
individuum als ich, nachdenkend über den begriff: freiheit, initiiert
und in bewegung hält, sind ohne denkbare ausnahme eingebettet in die
soziale beziehung, in der das individuum als ich mit seinem genossen
verbunden ist. Den begriff: freiheit, kann das individuum als ich nicht
ohne bezug auf den genossen denken; denn als inbegriff der freiheit
sind das individuum als ich und sein genosse wechselseitig relationiert
auf den je anderen, beide ihre vorstellungen von der freiheit habend.
Zwar redet man im jargon von einer freiheit an sich, die die freiheit
für sich sein soll, aber, so ist es konvention, in der wahrnehmung der
weltdinge im moment der gelebten gegenwart wird über "die freiheit" wie
über die beliebigen weltdinge geredet - ein sprechen, das einerseits
auf die weltdinge "an sich" abzielt, das andererseits, abzielend auf
die weltdinge "für sich", gegenstandslos ist, dann, wenn nicht zwei
individuen real präsent sind, die, sich als ich bestimmt habend, über
ihre bürgerlichen freiheiten sprechen. Das argument, anders als die
relation: A<==>B, es andeutet, gilt, dass die soziale beziehung
zwischen dem genossen und dem individuum als ich keine unmittelbare
soziale beziehung sein kann, sondern in raum und zeit eine durch ein
ding der welt vermittelte beziehung ist. Im blick auf die soziale
beziehung ist jedes ding der welt als moment der vermittlung tauglich,
auch der begriff: freiheit. Dieser gedanke impliziert das argument,
dass der begriff: freiheit, als moment der vermittlung nur in den
phänomenen der bürgerlichen freiheiten die funktion der vermittlung
leisten kann, die, gespiegelt in den anderen weltdingen, für das
individuum als ich und seinem genossen präsent sind; es sind reale
dinge der welt, die gestellt sind zwischen dem individuum als ich und
seinem genossen, dinge der welt, die trennen und verknüpfen
(2.050).
Das streitobjekt in jeder sozialen beziehung,
gefasst mit der relation: A<==>B, sind die vorstellungen von den
bürgerlichen freiheiten, die das individuum als ich: A, und sein
genosse: B, mit den dingen der welt verknüpfen, die das signum ihrer
real verfügbaren bürgerlichen freiheiten sind. Diese weltdinge sind die
zeichen der macht
(2.051), die, ubiquitär präsent,
allen, die es betrifft, signalisieren, was sie vermögen, wenn sie über
diese weltdinge verfügen können. In dieser perspektive auf die dinge
der welt ist das problem jeder vorstellung von freiheit auf die frage
fokussiert, welchen anteil der genosse: B, und/oder das individuum als
ich: A, an dem ding der welt: n, haben, das das spiegelbild ihrer real
verfügbaren bürgerlichen freiheiten ist. Das entscheidende momentum ist
der faktische besitz des weltdinges: n, als das maass ihrer freiheiten,
über das das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, real
verfügen. Die frage nach dem eigentum an dem weltding: n, ist in der
perspektive der macht nachrangig, das das individuum als ich sich
selbst mit seiner arbeit geschaffen hat
(2.052). Im
besitz der weltdinge aber ist der anteil des individuums als ich, der
genosse eingeschlossen, sichtbar gemacht, was die bürgerlichen
freiheiten für den genossen: B, und das individuum als ich: A,
einerseits real sind und andererseits sein sollten, konkret gespiegelt
im weltding: n, beurteilt in der perspektive des einen, oder in der
perspektive der wenigen, oder in der perspektive aller. Im grad des
faktischen besitzes des weltdinges: n, ist festgelegt, was die
bürgerlichen freiheiten für den genossen und das individuum als ich
real sind, faktisch gleich gespiegelt in den besitztümern einer person,
weniger oder aller. Der grad der freiheiten kann grooss sein oder
klein, immer bestimmt als relativ zu den freiheiten, über die sein
genosse faktisch verfügt, fixiert in den gesetzten relationen, die
sowohl der genosse als auch das individuum als ich zu den momenten:
"einer, wenige und viele", gesetzt haben.
1.2.3.5
an jedem ding der welt kann
demonstriert werden, was für das individuum als ich seine freiheit ist,
sei es für das individuum als ich persönlich(einer), sei es als
mitglied einer gruppe(stand/elite), sei es als mitglied einer
gemeinschaft(volk/staat). Entsprechend dieser einteilung ist es üblich,
das problem der bürgerlichen freiheiten an den objekten zu erörtern,
die im zentrum der debatten stehen. Im fokus des streits stehen in der
ästhetik, pars pro toto, das kunstwerk, das der künstler, autonom
seiend, frei geschaffen hat. In der politik sind, pars pro toto, die
institutionen der gesellschaft das streitobjekt, die als orte und als
maasstab für die bürgerlichen freiheiten erfahren werden. In den
religionen sind es, partes pro toto, die riten und dogmen der
gläubigen, die anlass und ziel des streits sind. In diesen dingen der
welt, den objekten des Hegel'schen subjekts und den produkten der
arbeit des individuums als ich, ist die realität der bürgerlichen
freiheiten manifest, die als phänomene einseits das regulative momentum
sind, und andererseits als maasstab für die bürgerlichen freiheiten
instrumentalisiert werden, die das individuum als ich und sein genosse
in der sozialen beziehung geniessen wollen.
Das, was in der analyse wie ein glasperlenspiel
aussieht, das ist in den reflexionen über die weltdinge der gegenwart
bittre realität. Damit ist für die synthese der in analytischer absicht
getrennten fakten ein weites feld geöffnet, felder, auf denen die
realität der gelebten bürgerlichen freiheiten gehändelt wird.
1.3 schluss
1.3.1
wenn das, was in den bürgerlichen
freiheiten für das individuum als ich real die freiheit sein soll, dann
muss das individuum als ich sich selbst in seiner arbeit realisieren
können, abgearbeitet an dem genossen. Die bürgerlichen freiheiten des
individuums als ich sind kein zustand, in dem das individuum als ich,
einmal realisiert, sich auf dauer einrichten könnte, sondern das, was
seine bürgerlichen freiheiten real sind, das ist ein prozess, den das
individuum als ich und sein genosse in der gemeinsam geteilten welt
gestalten müssen. In jedem moment der gelebten gegenwart sind die
realen bürgerlichen freiheiten vom genossen und dem individuum als ich
neu zu bestätigen. Die bestätigung ist kein dauernder zustand, sondern
ist eingeordnet in einem ständig bewegten prozess zwischen den
momenten: "einer, wenige und alle". Mit der methode: der trialektische
modus, kann zwar die logik des progresses der freiheit demonstriert
werden, aber die realen entscheidungen müssen das individuum als ich:
A, und sein genosse: B, jeder für sich, in jedem moment ihrer gelebten
gegenwart treffen und mit/oder gegen den jeweils anderen realisieren.
Das ist der grund, warum mit der methode: der trialektische modus,
keine praktischen anweisungen gegeben werden können, wie die
bürgerlichen freiheiten gewonnen und erhalten werden können oder
verloren gehen
(2.053). Nach jeder aktion ist im
moment der gelebten gegenwart das resultat dieser prozesse ein anderes,
aufgelistet und bewahrt von den historikern, die die dokumente der
bürgerlichen freiheiten verwalten.
1.3.2
als resultat sind die bürgerlichen
freiheiten volativ. Was einst als ein erfolg der freiheit(en) gefeiert
werden konnte, das erweist sich im rückblick der historiker als eine
niederlage, demontrierbar mit dem übergang der realen bürgerlichen
freiheiten von einem auf wenige und dann zu allen und von allen auf
wenige zu einem. Dieser transitionsprozess, gedeutet als progress der
freiheit, kann im historischen blick als linear interpretiert werden,
in seiner struktur aber ist dieser progress zirkular. Es ist der
wahnglaube eines einzelnen, dass er die freiheit, von dieser redend,
auf sich selbst beschränken könnte; ebenso ist es ein wahnglaube, dass
eine elite ihre privilegien auf dauer sichern werde, oder, wenn alle,
die es betrifft, in ihrem nichtstun die erlangten bürgerlichen
freiheiten an wenige abtreten oder an einen verlieren. Der
transitionsprozess der bürgerlichen freiheiten ist allgegenwärtig, wie
die aktuellen ereignisse es zeigen. Weder gibt es einen prozess hin zu
einer freiheit für alle, geschichtlich zwingend, noch kann dieser
prozess abschliessend bei einem enden. Die freiheit ist ein moment, das
transitorisch die positionen: "einer, wenige und alle", durchläuft.
1.3.3
wenn das individuum als ich: A, und
sein genossen: B, über die bürgerlichen freiheiten diskutieren, einzeln
für sich oder in der gruppe oder in der gesellschaft, dann stehen die
fragen des besitzes bestimmter weltdinge im fokus dieser debatten. Mit
ihren antworten signalisieren alle, die es betrifft, über welches maass
an bürgerlichen freiheiten sie verfügen können, jeder für sich in
seinen sozialen beziehungen mit den genossen. Ihre antworten markieren
die differenten aspekte des begriffs: freiheit, der, real als
streitpunkt zwischen den phänomenen der bürgerlichen freiheiten, von
allen, die es betrifft, in seinen differenzen wahrgenommen wird. Der
besitz der lebensnotwendigen weltdinge muss als bedingung jeder
möglichen bürgerlichen freiheit begriffen werden, wenn das individuum
als ich: A, mit dem genossen: B, in seiner sozialen beziehung sich frei
wissen soll und frei wissen kann, dem genossen: B, das gleiche
einräumend. Gespiegelt im reichtum weniger, endemisch als armut vieler,
ist die verteilung der güter das maass, mit dem gemessen wird, über
welche bürgerlichen freiheiten der einzelne(=einer) verfügen kann, sei
es im verband der gruppe(=einige) oder in der gesellschaft(=alle).
Es ist der weg des lebens, auf dem das individuum
als ich und sein genosse ihre bürgerlichen freiheiten realisieren,
gelebt in einem prozess, der einerseits als eine lineare entwicklung
beschrieben werden kann und andererseits in seiner reflexion zirkular
wahrgenommen wird. Freiheit ist kein besitz, freiheit muss im prozess
der zeit immer wieder neu bestätigt sein, indem die bürgerlichen
freiheiten konfrontiert werden mit der möglichkeit des verlustes,
sowohl für alle(=gesellschaft) als auch für eine gruppe(=klasse), aber
immer real im einzelnen, dem individuum als ich, sein genosse
eingeschlossen, jeder für sich.
finis