TEXTSAMMLUNG
das argument des monats
ausgabe: (37)01/21 //01-03/2021 januar-märz/2021
Roma locuta - eine illusion, aber in raum und zeit nicht das letzte wort.

"Roma locuta, causa finita" - der streit, das ist erfahrung, geht weiter - über generationen(a). Das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, unterliegen einer illusion, wenn sie hoffen, mit der entscheidung sei auch der streitige fall entschieden. Die tatsache steht, dass eine entscheidung gefallen war, mehr nicht. Die entscheidung hat fakten gesetzt und eine neue situation ist geschaffen, in der andere interessen vorrangig sind, interessen, die neue konflikte schaffen können.

Das problem ist in zwei perspektiven zu beurteilen, die eng miteinander verknüpft sind, aber getrennt gehalten werden sollten. Einerseits ist mit der entscheidung, richtig oder falsch, eine neue, eine andere situation geschaffen, in der die streitigen interessen befriedet sein sollen. Andererseits ist mit der entscheidung das potential gesetzt, das einen neuen streit produzieren kann(b). Im horizont dieser erfahrungen erscheint die feststellung banal, dass es keine form von entscheidungen geben kann, mit der ein streit abschliessend(auf ewig) entschieden sein wird, gleichwohl es interessengeleitete praxis ist, den entschiedenen streit als "suspendiert" zu händeln(c), solange, bis die unentschiedenen gegensätze wieder aufbrechen. Im blick auf diese erfahrung ist der schöne spruch, oben zitiert, falsch, weil die bedingung, die eine entscheidung erforderlich gemacht hatte, mit der entscheidung zwar geklärt, aber nicht aufgelöst ist. Rom hat mit seinem spruch nur die bedingungen neu formuliert, unter denen der alte grund ungelöst weiter wirksam ist. Die entscheidung, die befrieden soll, perpetuiert den streit in einer anderen form. Die logik dieser erfahrung ist gegründet in der gesetzten kausalität(d).

Es sollte aber nicht ignoriert werden, dass mit der entscheidung, die den streit abschliessend beenden soll, eine chance gegeben ist, das miteinander der trennenden gründe in raum und zeit zu harmonisieren. Die bedingung des erfolgs ist ein geheimnis, das in der entscheidung des streits fundiert ist. Prima vista ist jede entscheidung die trennung eines imaginierten ganzen in seine teile, das eine affirnierend, das andere negierend, verbunden mit dem wissen, dass das eine nicht gelten soll, das andere aber gelten muss. Der blick des entscheiders auf seine entscheidung ist ein anderer blick als der blick des anderen, für den die entscheidung gelten soll. Das, was mit der entscheidung aufgehoben sein soll, das ist mit der entscheidung perpetuiert, weil der adressat der entscheidung von dieser entscheidung eine andere vorstellung hat als der urheber der entscheidung(e). Dieser gegensatz ist nicht aufhebbar, es sei, der adressat der entscheidung adaptiert die entscheidung seines autors als seine eigne entscheidung. Dieser mechanismus, als ein geheimnis erscheinend, kann mit dem terminus versöhnung, fixiert werden, weil alle, die es betrifft, sich in autonomer entscheidung für das eine oder das andere entschieden haben, sich selbst bindend, an das entschiedene sich autonom bindend.

Die idee der versöhnung, gegründet auf einen anderen fundament, ist die alternative zur entscheidung. In jedem moment seiner gelebten gegenwart muss das individuum als ich sich entscheiden, einerseits autonom in seinem forum internum, andererseits frei auf dem forum publicum, im vereinbarten recht gebunden. Im widerstreit, der in der versöhnung aufgelöst sein muss, steht einerseits die bindung an die autonome entscheidung, die nur das individuum als ich in seinem forum internum leisten kann, und andererseits muss das individuum als ich auf dem forum publicum entscheidungen realisieren, die mit dem recht vereinbar sind, auf das sich alle, die es betrifft, sich geeinigt haben, frei von jedem gewalttätigen zwang. Diese entscheidungen setzen als leistung einen willen voraus, den alle, die es betrifft, ad personam aufbringen müssen, wenn sie wollen, dass der streitfall bereinigt werden soll. Dieser wille, den alle, die es betrifft, aufbringen müssen, jeder für sich sich selbst absolut bindend, kann, real in einer willenshandlung, mit keiner entscheidung des je anderen erzwungen werden(f).

In der idee des rechts, den ausgleich der interessen sichernd, ist die praxis gegründet, dass im verfahren der rechtsetzung festgelegt ist, welche normsetzende entscheidung legitim sein soll(g). Mit dem verfahren, korrekt angewendet, ist aber nicht das ziel zu erreichen, dass mit der entscheidung, die den streit beenden soll, der streit auch abschliessend aus der welt geschafft ist. Ein streit endet nur dann, wenn das individuum als ich und sein genosse wollen, jeder für sich, dass ihr streit beendet ist- überzählig ist der blick nach Rom.
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(a)
der spruch, auf Augustinus zurückgehend, ist allgemeingut geworden(01).
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(01) zitat nr.: 2323, in: Kudla,Hubertus: Lexikon der lateinischen Zitate. 3500 Originale mit Übersetzungen und Belegstellen. München: 2007 (3.aufl.).    (a) <==//
(b)
d'accord, auch das ist eine entscheidung. Der bejubelte friedensvertrag, von der siegreichen partei als siegfrieden missverstanden, ist die quelle für neuen streit, weil das gefühl dominant ist, dass man der gewalt gewichen ist und wieder sinnt man auf rache.    (b) <==//
(c)
der kompromiss ist eine form der streitentscheidung, mit der partiell die streitpunkte unter abwägung der fortdauernden gegensätze aufgelöst sind. Als element der praxis etabliert der kompromiss einen modus vivendi, der einerseits die lösung bestimmter streitfragen verspricht, der andererseits aber die gründe für den fortwährenden streit nicht auflöst. Auch die streitentscheidungen ex cathedra sind in der substanz kompromisse, weil kein am streit beteiligter seine vorstellungen von der auflösung des streits mit den beschränkten machtmitteln, ihm verfügbar, in einer entscheidung gegen widerstand durchsetzen kann.      (c) <==//
(d)
die begriffe: kausalität und zufall, sind zueinander ein widerspruch. Auf der argumentebene der begriffe ist das problem entschieden, unentschieden ist das problem auf der argumentebene der phänomene. In der phänomenologie der kausalitäten impliziert jeder grund eine bestimmte wirkung, mit deren feststellung der zufall ausgeschlossen ist, aber das, was real als zufall erscheint, das kann ein grund unter vielen möglichen gründen sein, der instrumentalisiert wird. Nicht anders zu beurteilen sind die phänomene des zufalls, in denen jede möglichkeit impliziert ist, die, wenn der zufall real geworden ist, ein ereignis sind, in raum und zeit jedes andere ereignis ausschliessend - als ereignis ist der zufall das ereignis und kein anderes. Auf der argumentebene der phänomene ist jedes ereignis mit jedem grund austauschbar. Diese austauschbarkeit schliesst aus, dass ein streit geschlichtet werden kann, weil es möglich ist, ein zufälliges ereignis entweder als neue norm auszuweisen, al gusto, oder einen zufälligen grund zu behaupten, der ewiges nicht gewährleisten kann(01).
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(01)
es ist kein zufall, dass die formel: "Roma locuta, causa finita", im kontext einer theologie geprägt worden ist. Die theologen, um glaubwürdig zu sein, müssen behaupten, dass sie als vertreter des gottes die entscheidung ihres gottes(*1) vermitteln, die nur eine abschliessende entscheidung sein kann, mit der die endgültige lösung verkündet ist, de facto aber stehen im fokus nur die interessen, die im geflecht der machthabenden geklärt werden.
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(*1) machttechnisch ist dieser anspruch auf den papst übertragen worden.    (d) <==//
(e)
ausgewiesen ist ein dilemma, das keine dritte möglichkeit als ausweg zulässt. Der widerstreit von zufall und kausalität, erscheinend in raum und zeit als dialektik, ist nicht aufhebbar. Eine andere perspektive ist der versuch, in der gesetzten kausalität den zufall einzuhegen, mit dem ziel, einen modus vivendi zuschaffen, der als maasstab tauglich sein soll, wahr und richtig zu unterscheiden, der aber nicht das maass ist, einmal ex cathedra verkündet, mit dem entschieden wird, was richtig ist und was falsch sein soll.     (e) <==//
(f)
das fundament der streitschlichtung in den formen der versöhnung ist das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere. Dazu andernorts en detail(01).
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(01)  //==>INDEX/register: stichwort: prinzip:_adaad_a.    (f) <==//
(g)
das verfahren der normsetzung, das fundament des rechtsstaats, muss unbestritten sein. Die entscheidung der normsetzung im unbestrittenen verfahren kann aber nur dann gültig sein, wenn die anforderung erfüllt ist, dass jeder bürger, fähig und ermächtigt, sich die norm in freier entscheidung zu eigen machen kann(01). Die realitäten, in denen die einschlägigen entscheidungen gefällt werden, sind andere. Macht und gewalt bestimmen, was der gegenstand einer entscheidung ist, die ergangen ist per order de mufti. Gewalt kann vieles bewirken, aber nicht den abschluss des streits. Dieser flammt wieder auf, wenn der druck der gewalt gewichen ist, oder die gegengewalt paroli bieten kann. Gewalt und macht bewirken zwar entscheidungen, aber sie befrieden nicht den streit. Das ist anders, wenn die ordnung der herrschaft gesichert ist, und jeder genosse, der herrschaftsordnung sich frei unterstellend, sich sicher weiss, dass er nur zu dem handeln und dulden gezwungen werden kann, zu dem er selbst gesagt hatte: ja!
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(01)
den zusammenhang zwischen freiheit und notwendigkeit hat Immanuel Kant hinreichend deutlich gemacht, wenn er schreibt: "Meine äußere(rechtliche) Freiheit ist die Befugnis, keinen äußeren Gesetzen zu gehorchen, als zu denen ich meine Beistimmung habe geben können",(*1).
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(*1) Kant,Immanuel: Zum ewigen Frieden.Ein philosophischer Entwurf. Königsberg: 1795(A),1796(B), BA22, in:  Kant,Immanuel: Werke. Bd.XI/p.204. Hrsg. von W.Weischedel. Frankfurt am Main: 1969.     (g) <==//
finis
eingestellt: 21.01.01.
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