In den diskursen
über die freiheit
(a) sollte
die differenz zwischen dem begriff: freiheit, und den phänomenen: die
bürgerlichen freiheiten, strikt beachtet werden, immer vermittelt im
terminus: freiheit,
(b). Das,
was die freiheit sein soll, das ist ein abstractum, imaginiert im forum
internum von jedem individuum, das ich seiend. Es ist "die freiheit",
die als phänomen dem genossen und dem individuum als ich auf dem forum
publicum in den formen ihrer bürgerlichen freiheiten real verfügbar
ist. Das moment, das die begriffe der bürgerlichen freiheiten
miteinander verbindet, das ist die idee der autonomie, die jedem
individuum verfügbar ist, das das ich sein will. Die autonomie des ich
(c) ist das fundament jedes
denkbaren und damit möglichen begriffs von freiheit. In seiner
autonomie, allein auf sich selbst zurückverwiesen, kann das individuum
als ich entscheiden, das eine zu wollen und das andere nicht zu wollen
- tertium non datur. Mit dieser entscheidung bindet das individuum als
ich sich selbst an seine entscheidung, absolut
(d). Dem genossen ist der zugriff auf diese
entscheidung verwehrt
(e).
Das, was gemäss der idee die freiheit real sein
soll, das ist als resultat die autonome entscheidung des individuum als
ich, die absolut bindend ist für das sich entscheidende individuum als
ich, seine autonomie gebrauchend, eine entscheidung, die den genossen
nicht binden kann, der der_andere ist, der aber, mit absoluter geltung
für sich, sich autonom entscheidend, die entscheidung des individuums
als ich akzeptieren kann oder nicht, ohne mit seiner entscheidung das
individuum als ich binden zu können, das für den genossen der_andere
ist. In der anerkennung des anderen als der_andere
(f) ist das geheimnis der freiheit verortet, die als
idee einerseits das individuum als ich befähigt, sich in raum und zeit
ohne beschränkung zu bewegen, ohne den genossen in seinen möglichkeiten
einzuschränken, nicht anders der genosse.
In den diskursen über die freiheiten steht ein
konflikt im fokus der debatten, dessen kern in der möglichkeit verortet
ist, dass zwei entscheidungen, autonom gefasst, zueinander unvereinbar
sein können. Als phänomene sind die konfligierenden entscheidungen
gegensätze, die auflösbar sind, weil die freiheiten gebundene freiheiten
(g) sind, für die das
individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, sich entschieden
haben, freiheiten, die für alle, die es betrifft, einerseits als faktum
bindend sind, andererseits aber aus autonomie gestaltet werden können.
Mit ihrer entscheidung aus autonomie, sich selbst absolut gebunden
habend, stellen das individuum als ich und sein genosse vorstellungen
von freiheit in die welt, weltdinge, mit denen der je andere
kalkulieren kann, bejahend oder verneinend. Die gebundenen freiheiten,
als phänomene real in den bürgerlichen freiheiten, wollen das
individuum als ich und sein genosse geniessen, wenn sie ihre existenz
realisieren. Der kanon der bürgerlichen freiheiten ist festgelegt in
den ordnungen des rechts
(h), ordnungen, die in
raum und zeit unter der bedingung: autonomie des ich, von allen, die es
betrifft, geschaffen worden sind und die, in zeit und raum eingepasst,
behauptet werden müssen
(i).
In der relation: A<==>B, händeln das
individuum als ich und sein genosse ihre existenz als ich unter der
bedingung der bürgerlichen freiheiten, die real sind als phänomene und
konkret gedacht werden als begriff in den vorstellungen des individuums
als ich, eingeschlossen sein genosse, jeder für sich.
---------
(a)
es war schon immer wohlfeil, über "die
freiheit" zu schwadronieren, dann, wenn es darum ging, den eigenen
vorteil zu lasten des anderen zu begründen. Es ist allein ein problem
der perspektive, wenn der henker angesehen wird als ein held der
freiheit oder als ein gemeiner mörder. Das passpartout ist allemal der
terminus: freiheit,(01) mit dem die freiheit des einen anerkannt, die
freiheit des anderen aber verneint wird. Der tyrann spricht von seiner
freiheit ebenso, wie er die freiheit der opfer seiner tyrannei
verneint, angepasst an die realitäten des moments der gelebten
gegenwart(02).
-------
(01)
Richter,Ulrich: Der terminus: freiheit,
und die möglichen
freiheitsbegriffe im denken Kant's, Hegel's und des rezipierenden
individuums als ich. homepage: www.ur-philosoph.de //==>
bibliographie
//==>
024:rezeption.
(02)
Ich zitiere, pars pro toto, die
ideologien des politischen liberalismus. Die idee der freiheit, immer
wieder beschworen, ist die wirkmächtige parole der aufklärung, die in
Europa einerseits die politische ordnung der demokratie möglich gemacht
hatte, die bürgerlichen freiheiten real werden lassend, die aber
andererseits in der entfesselung der ökonomischen kräfte auch die
schreckbilder des Manchester-kapitalismus geschaffen hatte, die
bürgerlichen freiheiten depravierend zu karikaturen der idee:
freiheit.
(a)<==//
(b)
das semiotische dreieck mit seiner
unterscheidung: "begriff, phänomen und terminus(=zeichen)", ist ein
brauchbares werkzeug(01), um die differenzen klar zu stellen, die als
phänomene mittels des terminus: freiheit, mit den begriffen verknüpft
werden, diese untereinander austauschbar machend. Auf dem forum
publicum, in raum und zeit, sind allein die phänomene der bürgerlichen
freiheiten real, deren begriffe im forum internum imaginiert werden,
die, real geworden als bilder, als illusionen ausgewiesen sind.
-----
(01)
zur theorie des semiotischen dreiecks
andernorts en detail(*1).
------
(*1) homepage: www.ur-philosoph.de //==>
INDEX/register:
stichwort: semiotische_dreieck .
(b)<==//
(c) homepage:
www.ur-philosoph.de //==>
INDEX/register:
stichworte: autonomie, autonomie_des_ich.
(c)<==//
(d)
die entscheidung: "entweder/oder -
tertium non datur", ist auf der argumentebene der begriffe absolut. Auf
der argumentebene der phänomene, in raum und zeit, ist diese
entscheidung gebunden an den moment der gelebten gegenwart, der als
factum der vergangenheit in diese abgesunken ist, ein objekt des
erinnerns seiend. Seine entscheidung kann das individuum als ich in
jedem neu anströmenden moment der gelebten gegenwart autonom wieder
revidieren, wenn es das will. Entscheidend ist allein die möglichkeit,
dass die gefällte entscheidung revidiert werden kann, und, das ist
erfahrung, das individuum als ich wird von dieser möglichkeit gebrauch
machen, dann, wenn es einen zureichenden grund hat, seine autonomie als
ich neu zugebrauchen(01).
-----
(01)
der entschluss zu einer neuen
entscheidung ist eingebettet in einem psychischen prozess, der für das
individuum als ich von fundierender bedeutung ist, der aber, gegründet
in der natürlichen trägheit des lebens, als eine situation der ausnahme
erscheint. Das, was dominiert, das ist im blick auf die projektionen in
die zukunft die konstanz der entscheidungen und, der genosse und das
individuum als ich können auf die dauer ihrer entscheidungen auch
vertrauen.
(d)<==//
(e)
kein machthabender ist in der lage, das
opfer seiner macht mit gewalt zu zwingen, darauf abzielend, dass das
opfer, ein blosses objekt der macht, die intention des machthabenden
sich selbst zu eigen macht; denn die autonome entscheidung: "das eine
oder das andere, tertium non datur", kann das individuum als ich,
seinem indivuellen impuls folgend, nur ad personam vollziehen. Der
mächtige kann es mit gewalt malträtieren, auch töten, aber er kann
seinem opfer die bindende entscheidung, sich selbst zu binden, nicht
abzwingen. Unbegrenzt in raum und zeit erscheinend ist seine macht
begrenzt und schon im folgenden moment der gelebten gegenwart kann die
machtfülle ein factum der vergangenheit sein, gleich den anderen facta
der vergangenheit, die von anderen erinnert werden(01).
-----
(01)
es ist etwas anderes, wenn die realität
in den blick genommen wird, die in raum und zeit als transitorisches
moment präsent ist. Unbestritten sind die gewalttaten der mächtigen,
die, sich mächtig fühlend, nur im moment der gelebten gegenwart ihrer
machtmittel gewiss sein können. D'accord, der machthabende kann seinen
(verachteten) widersacher zwingen, auch töten, solange, bis er einem
noch mächtigeren wird weichen müssen. In seinem wahn, mächtig zu sein,
kann der mächtige vieles erreichen, in der erfahrung ist das mit den
dokumenten der historia belegt, aber, für den machthabenden nicht
kontrollierbar, immer offen seiend, ist die entscheidung seines
opfers(*1), das in seiner autonomie, der_andere seiend, im forum
internum, den anspruch des machthabenden nicht anerkennt, auch dann
nicht, wenn er auf dem forum publicum, unter dem damoklesschwert der
vernichtung existierend, genötigt ist, unterwerfung zu
signalisieren(*2). Die gewollte entscheidung, die nur das opfer,
autonom entscheidend, absolut bindet, ist für den machthabenden nicht
verfügbar, und die gewollte entscheidung ist erledigt, wenn der
machthabende in seiner wut das opfer physisch vernichtet hat.
------
(*1)
für den machthabenden ist der seiner
macht unterworfene(+1) nur ein objekt, das_andere, nicht das subjekt,
das der_andere ist.
-----
(+1)
davon ist strikt die beziehung der
herrschaft zu unterscheiden. Wer sich der herrschaft des anderen
unterwirft, der ordnet sich unter, weil er sich frei dafür entschieden
hat. Die reale praxis und die schöne theorie sind etwas anderes, aber
das ist hier nicht weiter zu erörtern(§1).
-----
(§1)
Richter,Ulrich: Der begriff:
das_politische, im trialektischen modus. homepage: www.ur-philosoph.de
//==> bibliographie
//==> 014:das_politische. Arg.2.52.01-16.
(*2)
im blick auf die realität zeigt das
bild düstere szenen. Für den ohnmächtigen scheint es keinen ausweg zu
geben, und nolens volens passt er sich an. Aber das bild täuscht. Das
opfer, das sich der gewalt unterwirft, um dieser auszuweichen, bequemt
sich zwar den wünschen des mächtigeren an, aber unter geheimen
vorbehalt, solange, bis der moment der realen verweigerung ihm wieder
verfügbar ist.
(e)<==//
(f)
in ihrer sozialen beziehung, fixiert in
der relation: A<==>B, können das individuum als ich: A, und sein
genosse: B, ihre bürgerlichen freiheiten nur dann real geniessen, wenn
sie sich dem prinzip der anerkennung des anderen als der_andere
(01) verpflichtet wissen
und auch gemäss des prinzips handeln. Entscheidend ist das wissen, was
das handeln des individuums als ich ist, wenn es den genossen,
der_andere, als seinen anderen anerkennt. Die handlung: anerkennen,
kann das individuum als ich nur ad personam vollziehen. Es ist immer
ein aktives tun, das auf den anderen ausgerichtet ist, in keinem fall
geht es um das passivum: anerkannt sein,
(02). In der sozialen beziehung des individuums
als ich mit seinem genossen ist der gegenstand des anerkennens
(03) immer der je andere,
der als der_andere erkannt und im akt des erkennens anerkannt wird.
Diese anerkennung kann das individuum als ich oder sein genosse nur ad
personam leisten, stellvertretung ist ausgeschlossen
(04). Die handlung des anerkennens ist das
resultat einer autonomen entscheidung und kann dem individuum als ich
nicht abgezwungen werden, aber das individuum als ich muss die
handlung: anerkennung, leisten, weil das anerkennen des anderen als
der_andere die bedingung ist, wenn das individuum als ich sich selbst
als das ich erkennen will. Verweigert das individuum als ich dem
genossen seine anerkennung als der_andere, dann kann es den genossen
nur als das_andere wahrnehmen, es hat sich selbst als das ich
entmächtigt, das es als individuum sein will; denn der genosse,
der_andere, kann, für das individuum als ich das_andere, das individuum
als ich, für den genossen der_andere seiend, nicht als der_andere
anerkennen. Die wechselseitige relation: A<==>B, ist zerfallen in
zwei abhängige relationen, einerseits die relation: A<==|==>b,
andererseits die relation: b<==|==>a, zwei relationen, die für
sich real sein können, dinge der welt, die für sich beliebig sind.
Frei im sinn der bürgerlichen freiheiten kann das individuum als ich
nur dann handeln, wenn es die bürgerlichen freiheiten seines genossen
respektiert, nicht anders sein genosse
(05).
-----
(01)
zur erläuterung des prinzips: adaad_a,
andernorts en detail(*1).
-----
(*1)
(02)
Hegel hat in seiner
herr/knecht-dialektik den aspekt des anerkanntseins in den fokus seines
denkens gestellt(*1). In pragmatischer perspektive ist Hegel
zuzustimmen; denn wer den anderen anerkennt, der will von ihm auch
anerkannt sein. Das, was Hegel nicht im blick hat, das ist die
differenz, die in der vorstellung: anerkannt sein, verortet ist, die
differenz, die Hegel in seiner theorie der herr/knecht-dialektik nicht
thematisiert hat. Im resultat kann der akt des anerkennens und die
wirkung in der form des anerkanntseins zusammenfallen, aber es ist
ausgeschlossen, dass beide akte in raum und zeit identisch fallen
können; denn das, was als resultat der handlung: anerkennen, in der
form des anerkanntseins erscheint, das setzt die handlung: anerkennen,
voraus und diese handlung kann nur das individuum als ich, nicht anders
der genosse, ad personam leisten. Das individuum als ich muss in seiner
autonomen entscheidung den genossen als der_andere anerkannt haben,
wenn es erfahren will, dass es vom genossen als der_andere anerkannt
wird. Es sind zwei handlungen, die, als einheit in der differenz
erscheinend, als identisch gefallen nicht gedacht werden können. Im
moment der gelebten gegenwart sind diese handlungen präsent,
übereinander geschichtet(*2).
-----
(*1)
das problem: dialektik von herr und
knecht, ist andernorts en detail erörtert worden(+1).
-----
(+1)
Richter,Ulrich: Das anerkanntsein oder
das anerkennen des anderen als der_andere. Die herr/knecht-dialektik
Hegel's in der perspektive des trialektischen modus. homepage:
www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> 041:prinzip_adaad_a.
homepage: www.ur-philosoph.de //==>
INDEX/register:
stichworte: "herr/knecht, herr/knecht(Hegel) (und weitere
kombinationen)".
(*2)
die schichtung der handlungen des
individuums als ich und seines genossen sind als differenz kenntlich
gemacht mit dem zeichen der wechselseitigen relation: <==>, das
eine verknüpfung zweier einfacher relationen: ==> und <== , ist,
in der zeit nacheinander: ==> und <== , übereinander im
raum:
==>
<== ,(+1).
------
(+1)
zur historia der relationszeichen
andernorts en detail(§1).
-----
(§1)
(03)
das_andere ist kein gegenstand des
anerkennens; es wird akzeptiert oder auch nicht. Die redeweise der
juristen: ein recht anerkennen, ist irreführend. Der rechtsbrecher
akzeptiert das gesetz nicht.
(f/text_03)<==//
(04)
(05)
das ist altes wissen, das von Immanuel
Kant reaktiviert worden ist, geläufig im wort Rosa Luxemburg's: "Die
Freiheit ist immer nur die Freiheit des Andersdenkenden",(*1).
-----
(*1) Luxemburg,Rosa: Die russische Revolution. Paderborn:
o.J. Bd. IV. p.692.
(f/text_05)<==//
(f)<==//
(g)
die bürgerlichen freiheiten sind als
phänomen gebundene freiheiten. Prima vista formuliert der terminus:
gebundene freiheit,
(01)
einen widerspruch, der als phänomen secunda vista ein gegensatz ist.
Der begriff: unbegrenzte freiheit, ist nicht_denkbar, weil die
definition des begriffs in der welt verortet ist, in der diese begriffe
von freiheit gedacht werden, und diese welt ist endlich, per
definitionem. Jede vorstellung von freiheit ist begrenzt auf die
phänomene, die als freiheiten
(02)
in anspruch genommen werden. Die grenzen dieser freiheiten sind in den
rechtsordnungen definiert
(03).
In der begrenzung jeder der möglichen bürgerlichen freiheiten ist auch
die bindung dieser freiheiten an bestimmte zwecke verortet, frei
gewählt vom individuum als ich, sein genosse eingeschlossen. In der
verknüpfung mit bestimmten zwecken ist die möglichkeit gesetzt, dass
das individuum als ich mit dem genossen die gemeinsamen freiheiten
gestalten kann. Die gestaltung dieser freiheiten ist begrenzt von den
horizonten, die in den verfügbaren welten aufgezogen sind. Dieser
kontext macht das reden von den graden der freiheit
(04) plausibel, die für das individuum als ich
und seinen genossen variabel sind, jeweils abhängig von den tatsächlich
verfügbaren ressourcen und den bedingungen in den gesellschaften.
-----
(01)
der terminus: gebundene freiheiten, ist
ein oxymoron, das als ausdruck der sprache sinnvoll verwendet werden
kann. Das problem ist das ausbuchstabieren des sinns der formel.
(g_text_01)<==//
(02)
von den phänomenen der freiheit kann
nur im plural gesprochen werden. Insofern bleibt offen, was das
individuum als ich oder sein genosse, jeder für sich, als ihre freiheit
erkennen wollen. Die regel steht, dass das individuum als ich nur
seinen begriff: freiheit, als gültig erkennen kann, der begriff
nämlich, der als phänomen in den begriffen aller anderen, die es
betrifft, gespiegelt ist. Für das individuum als ich, sein genosse
eingeschlossen, sind diese freiheiten in einer situation der wahl real,
wenn mindestens zwei dinge der welt faktisch zur wahl gestellt sind.
(g_text_02)<==//
(03) //==>
anm.:
(h) (g_text_03)<==//
(04)
die rede von den freiheitsgraden,
beschränkt auf die funktion, das maass der realen verfügbarkeit
bestimmter freiheiten zu sein, ist aus pragmatischen gründen
zweckmässig, dann, wenn der wert bestimmter möglichkeiten abgeschätzt
werden soll, die im horizont der verfügbaren freiheiten ein argument
sind.
(g_text_04)<==//
(g)<==//
(h)
in den ordnungen des rechts, gültig in
staat und gesellschaft, ist de iure festgelegt, was das individuum als
ich gegen den genossen als seine bürgerlichen freiheiten gelten machen
kann, ohne mit dem prinzip der anerkennung des anderen als der_andere
in einem offenen konflikt zu stehen. Das recht
(01) ist das gemeinsame werk, das das individuum
als ich mit seinem genossen in ihrer sozialen beziehung geschaffen
haben, festgelegt in den gesetzen und normen, die von den gesellschaften
(02) und den staaten
(03) formuliert sind. Der
kanon der menschenrechte
(04)
vereinigt das minimum an realen rechten, die das individuum als ich
oder sein genosse als ihre freiheit im modus des sollens faktisch
geniessen können, wenn sie es wollen, jeder für sich. Das idealbild der
menschenrechte steht im widerstreit mit der realität, die in den
gesellschaften ein beklagenswertes faktum sind
(05).
------
(01)
der begriff: recht, definiert, was das
individuum als ich und sein genosse jeweils gegeneinander fordern und
leisten müssen und können. Insoweit ist die relation: A<==>B, ein
argument, mit dem auch eine rechtsbeziehung zwischen zwei individuen,
die sich als ich bestimmt haben, fixiert werden kann(*1).
-----
(*1)
die realen ausgestaltungen können hier
als phänomene des rechts beiseite gestellt bleiben, sie sind kein
gegenstand des essays.
(h_text_01)<==//
(02)
in den phänomenen der gesellschaft ist
das recht unter dem terminus: sitte, präsent. Die sitte ist die
zusammenfassung aller normen, gesetze und konventionen, mündlich
tradiert oder geschrieben, die von allen, die es betrifft, als bindend
akzeptiert sind oder auch nicht.
(h_text_02)<==//
(03)
das recht ist, kodifiziert als gesetz
in den verfassungen der staaten, das moderne institut der ordnungen,
die sich das individuum als ich und sein genosse in ihrer welt selbst
geschaffen haben. Die vielfältigen phänomene können hier beiseite
gestellt bleiben.
(h_text_03)<==//
unter dem terminus: menschenrechte, ist
das minimum der bürgerlichen freiheiten vereinigt, über die das
individuum als ich und sein genossen verfügen sollen und faktisch auch
verfügen können(*1). Aber norm und realität sind zweierlei und das, was
der bürger für sich in seiner welt realisieren kann, das wird durch die
faktische macht beschränkt, mit mitteln der macht, über die
einzelpersonen und kleine gruppen von personen verfügen, die das
angeborene recht(*2) des bürgers bis zur unkenntlichkeit zerstören.
-----
(*1)
kodifiziert in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948.
(*2)
artikel 1 der grundrechtserklärung des
staates Virginia vom 12.06.1776.
(h_text_04)<==//
(05)
das idealbild des rechts ist eine
utopie, die im moment der gelebten gegenwart noch ausständig ist. Die
facta der vergangenheit, sedimentiert in den dokumenten der historia,
lassen die wünsche offen, die die hoffnung beflügeln, es werde ein
besseres recht geben.
(h_text_05)<==//
(h)<==//
(i)
in ihrer autonomie als ich wollen das
individuum als ich und sein genosse auch frei sein. Die differenz in
den begriffen: autonomie und freiheit, ist dann zu beachten, wenn im
realen prozess der gesellschaft das individuum als ich und sein genosse
darüber streiten, jeder für sich seine interessen verfolgend, wie weit
der bogen gespannt sein soll, der zwischen den bürgerlichen freiheiten
des einen und den bürgerlichen freiheiten des anderen aufgeschlagen
ist(01).
Die autonomie des individuums als ich und seine bürgerlichen freiheiten
sind im horizont der ideologien bestimmt, die von den menschen verfolgt
werden(02).
------
(01)
auch in der totalen tyrannei, die dem
begriff nach total ist, nichts auslassend, als phänomen aber ein käse
mit löchern, kann die imagination der bürgerlichen freiheiten nicht auf
eine person beschränkt werden. Der tyrann, sich absolut fühlend, muss,
wenn er die bürgerlichen freiheiten für sich monopolisiert hat,
akzeptieren, dass seine helfer in der macht zumindest potentiell von
den freiheiten träumen, die als freibrief zur schrankenlosen gewalt
missbraucht werden.
(02)
die bestimmung dessen, was die
bürgerlichen freiheiten in der realität der gesellschaften sein sollen,
das ist im horizont der ideologien verortet, der religionen ebenso wie
der weltanschauungen. Die probleme, die mit diesen termini bezeichnet
werden, sind kein gegenstand des essays und werden andernorts en detail
erörtert(*1).
-----
(*1) homepage: www.ur-philosoph.de //==>
INDEX/register:
stichworte: "ideologie, religion, weltanschauung".
(i)<==//