das argument des monats
ausgabe: adm (44)01/24 // januar/2024

Die bürgerlichen freiheiten und die autonomie des ich.

    In den diskursen über die freiheit(a) sollte die differenz zwischen dem begriff: freiheit, und den phänomenen: die bürgerlichen freiheiten, strikt beachtet werden, immer vermittelt im terminus: freiheit,(b). Das, was die freiheit sein soll, das ist ein abstractum, imaginiert im forum internum von jedem individuum, das ich seiend. Es ist "die freiheit", die als phänomen dem genossen und dem individuum als ich auf dem forum publicum in den formen ihrer bürgerlichen freiheiten real verfügbar ist. Das moment, das die begriffe der bürgerlichen freiheiten miteinander verbindet, das ist die idee der autonomie, die jedem individuum verfügbar ist, das das ich sein will. Die autonomie des ich(c) ist das fundament jedes denkbaren und damit möglichen begriffs von freiheit. In seiner autonomie, allein auf sich selbst zurückverwiesen, kann das individuum als ich entscheiden, das eine zu wollen und das andere nicht zu wollen - tertium non datur. Mit dieser entscheidung bindet das individuum als ich sich selbst an seine entscheidung, absolut(d). Dem genossen ist der zugriff auf diese entscheidung verwehrt(e).

    Das, was gemäss der idee die freiheit real sein soll, das ist als resultat die autonome entscheidung des individuum als ich, die absolut bindend ist für das sich entscheidende individuum als ich, seine autonomie gebrauchend, eine entscheidung, die den genossen nicht binden kann, der der_andere ist, der aber, mit absoluter geltung für sich, sich autonom entscheidend, die entscheidung des individuums als ich akzeptieren kann oder nicht, ohne mit seiner entscheidung das individuum als ich binden zu können, das für den genossen der_andere ist. In der anerkennung des anderen als der_andere(f) ist das geheimnis der freiheit verortet, die als idee einerseits das individuum als ich befähigt, sich in raum und zeit ohne beschränkung zu bewegen, ohne den genossen in seinen möglichkeiten einzuschränken, nicht anders der genosse.

    In den diskursen über die freiheiten steht ein konflikt im fokus der debatten, dessen kern in der möglichkeit verortet ist, dass zwei entscheidungen, autonom gefasst, zueinander unvereinbar sein können. Als phänomene sind die konfligierenden entscheidungen gegensätze, die auflösbar sind, weil die freiheiten gebundene freiheiten(g) sind, für die das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, sich entschieden haben, freiheiten, die für alle, die es betrifft, einerseits als faktum bindend sind, andererseits aber aus autonomie gestaltet werden können. Mit ihrer entscheidung aus autonomie, sich selbst absolut gebunden habend, stellen das individuum als ich und sein genosse vorstellungen von freiheit in die welt, weltdinge, mit denen der je andere kalkulieren kann, bejahend oder verneinend. Die gebundenen freiheiten, als phänomene real in den bürgerlichen freiheiten, wollen das individuum als ich und sein genosse geniessen, wenn sie ihre existenz realisieren. Der kanon der bürgerlichen freiheiten ist festgelegt in den ordnungen des rechts(h), ordnungen, die in raum und zeit unter der bedingung: autonomie des ich, von allen, die es betrifft, geschaffen worden sind und die, in zeit und raum eingepasst, behauptet werden müssen(i).

    In der relation: A<==>B, händeln das individuum als ich und sein genosse ihre existenz als ich unter der bedingung der bürgerlichen freiheiten, die real sind als phänomene und konkret gedacht werden als begriff in den vorstellungen des individuums als ich, eingeschlossen sein genosse, jeder für sich.   
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(a)
es war schon immer wohlfeil, über "die freiheit" zu schwadronieren, dann, wenn es darum ging, den eigenen vorteil zu lasten des anderen zu begründen. Es ist allein ein problem der perspektive, wenn der henker angesehen wird als ein held der freiheit oder als ein gemeiner mörder. Das passpartout ist allemal der terminus: freiheit,(01) mit dem die freiheit des einen anerkannt, die freiheit des anderen aber verneint wird. Der tyrann spricht von seiner freiheit ebenso, wie er die freiheit der opfer seiner tyrannei verneint, angepasst an die realitäten des moments der gelebten gegenwart(02).
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(01)
Richter,Ulrich: Der terminus: freiheit, und die möglichen
freiheitsbegriffe im denken Kant's, Hegel's und des rezipierenden individuums als ich. homepage: www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> 024:rezeption.
(02)
Ich zitiere, pars pro toto, die ideologien des politischen liberalismus. Die idee der freiheit, immer wieder beschworen, ist die wirkmächtige parole der aufklärung, die in Europa einerseits die politische ordnung der demokratie möglich gemacht hatte, die bürgerlichen freiheiten real werden lassend, die aber andererseits in der entfesselung der ökonomischen kräfte auch die schreckbilder des Manchester-kapitalismus geschaffen hatte, die bürgerlichen freiheiten depravierend zu karikaturen der idee: freiheit.    (a)<==//    
(b)
das semiotische dreieck mit seiner unterscheidung: "begriff, phänomen und terminus(=zeichen)", ist ein brauchbares werkzeug(01), um die differenzen klar zu stellen, die als phänomene mittels des terminus: freiheit, mit den begriffen verknüpft werden, diese untereinander austauschbar machend. Auf dem forum publicum, in raum und zeit, sind allein die phänomene der bürgerlichen freiheiten real, deren begriffe im forum internum imaginiert werden, die, real geworden als bilder, als illusionen ausgewiesen sind. 
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(01)
zur theorie des semiotischen dreiecks andernorts en detail(*1).
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(*1)    homepage: www.ur-philosoph.de //==> INDEX/register: stichwort: semiotische_dreieck .   (b)<==//
(c)      homepage: www.ur-philosoph.de //==>INDEX/register: stichworte: autonomie, autonomie_des_ich.  (c)<==//
(d)
die entscheidung: "entweder/oder - tertium non datur", ist auf der argumentebene der begriffe absolut. Auf der argumentebene der phänomene, in raum und zeit, ist diese entscheidung gebunden an den moment der gelebten gegenwart, der als factum der vergangenheit in diese abgesunken ist, ein objekt des erinnerns seiend. Seine entscheidung kann das individuum als ich in jedem neu anströmenden moment der gelebten gegenwart autonom wieder revidieren, wenn es das will. Entscheidend ist allein die möglichkeit, dass die gefällte entscheidung revidiert werden kann, und, das ist erfahrung, das individuum als ich wird von dieser möglichkeit gebrauch machen, dann, wenn es einen zureichenden grund hat, seine autonomie als ich neu zugebrauchen(01).
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(01)
der entschluss zu einer neuen entscheidung ist eingebettet in einem psychischen prozess, der für das individuum als ich von fundierender bedeutung ist, der aber, gegründet in der natürlichen trägheit des lebens, als eine situation der ausnahme erscheint. Das, was dominiert, das ist im blick auf die projektionen in die zukunft die konstanz der entscheidungen und, der genosse und das individuum als ich können auf die dauer ihrer entscheidungen auch vertrauen.  (d)<==//
(e)
kein machthabender ist in der lage, das opfer seiner macht mit gewalt zu zwingen, darauf abzielend, dass das opfer, ein blosses objekt der macht, die intention des machthabenden sich selbst zu eigen macht; denn die autonome entscheidung: "das eine oder das andere, tertium non datur", kann das individuum als ich, seinem indivuellen impuls folgend, nur ad personam vollziehen. Der mächtige kann es mit gewalt malträtieren, auch töten, aber er kann seinem opfer die bindende entscheidung, sich selbst zu binden, nicht abzwingen. Unbegrenzt in raum und zeit erscheinend ist seine macht begrenzt und schon im folgenden moment der gelebten gegenwart kann die machtfülle ein factum der vergangenheit sein, gleich den anderen facta der vergangenheit, die von anderen erinnert werden(01).
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(01)
es ist etwas anderes, wenn die realität in den blick genommen wird, die in raum und zeit als transitorisches moment präsent ist. Unbestritten sind die gewalttaten der mächtigen, die, sich mächtig fühlend, nur im moment der gelebten gegenwart ihrer machtmittel gewiss sein können. D'accord, der machthabende kann seinen (verachteten) widersacher zwingen, auch töten, solange, bis er einem noch mächtigeren wird weichen müssen. In seinem wahn, mächtig zu sein, kann der mächtige vieles erreichen, in der erfahrung ist das mit den dokumenten der historia belegt, aber, für den machthabenden nicht kontrollierbar, immer offen seiend, ist die entscheidung seines opfers(*1), das in seiner autonomie, der_andere seiend, im forum internum, den anspruch des machthabenden nicht anerkennt, auch dann nicht, wenn er auf dem forum publicum, unter dem damoklesschwert der vernichtung existierend, genötigt ist, unterwerfung zu signalisieren(*2). Die gewollte entscheidung, die nur das opfer, autonom entscheidend, absolut bindet, ist für den machthabenden nicht verfügbar, und die gewollte entscheidung ist erledigt, wenn der machthabende in seiner wut das opfer physisch vernichtet hat.
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(*1)
für den machthabenden ist der seiner macht unterworfene(+1) nur ein objekt, das_andere, nicht das subjekt, das der_andere ist.
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(+1)
davon ist strikt die beziehung der herrschaft zu unterscheiden. Wer sich der herrschaft des anderen unterwirft, der ordnet sich unter, weil er sich frei dafür entschieden hat. Die reale praxis und die schöne theorie sind etwas anderes, aber das ist hier nicht weiter zu erörtern(§1).
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(§1)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. homepage: www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> 014:das_politische. Arg.2.52.01-16.
(*2)
im blick auf die realität zeigt das bild düstere szenen. Für den ohnmächtigen scheint es keinen ausweg zu geben, und nolens volens passt er sich an. Aber das bild täuscht. Das opfer, das sich der gewalt unterwirft, um dieser auszuweichen, bequemt sich zwar den wünschen des mächtigeren an, aber unter geheimen vorbehalt, solange, bis der moment der realen verweigerung ihm wieder verfügbar ist.   (e)<==//
(f)
in ihrer sozialen beziehung, fixiert in der relation: A<==>B, können das individuum als ich: A, und sein genosse: B, ihre bürgerlichen freiheiten nur dann real geniessen, wenn sie sich dem prinzip der anerkennung des anderen als der_andere(01) verpflichtet wissen und auch gemäss des prinzips handeln. Entscheidend ist das wissen, was das handeln des individuums als ich ist, wenn es den genossen, der_andere, als seinen anderen anerkennt. Die handlung: anerkennen, kann das individuum als ich nur ad personam vollziehen. Es ist immer ein aktives tun, das auf den anderen ausgerichtet ist, in keinem fall geht es um das passivum: anerkannt sein,(02). In der sozialen beziehung des individuums als ich mit seinem genossen ist der gegenstand des anerkennens(03) immer der je andere, der als der_andere erkannt und im akt des erkennens anerkannt wird. Diese anerkennung kann das individuum als ich oder sein genosse nur ad personam leisten, stellvertretung ist ausgeschlossen(04). Die handlung des anerkennens ist das resultat einer autonomen entscheidung und kann dem individuum als ich nicht abgezwungen werden, aber das individuum als ich muss die handlung: anerkennung, leisten, weil das anerkennen des anderen als der_andere die bedingung ist, wenn das individuum als ich sich selbst als das ich erkennen will. Verweigert das individuum als ich dem genossen seine anerkennung als der_andere, dann kann es den genossen nur als das_andere wahrnehmen, es hat sich selbst als das ich entmächtigt, das es als individuum sein will; denn der genosse, der_andere, kann, für das individuum als ich das_andere, das individuum als ich, für den genossen der_andere seiend, nicht als der_andere anerkennen. Die wechselseitige relation: A<==>B, ist zerfallen in zwei abhängige relationen, einerseits die relation: A<==|==>b, andererseits die relation: b<==|==>a, zwei relationen, die für sich real sein können, dinge der welt, die für sich beliebig sind.
   
Frei im sinn der bürgerlichen freiheiten kann das individuum als ich nur dann handeln, wenn es die bürgerlichen freiheiten seines genossen respektiert, nicht anders sein genosse(05).
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(01)
zur erläuterung des prinzips: adaad_a, andernorts en detail(*1).
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(*1)
homepage: www.ur-philosoph.de //==> INDEX/register: stichwort: prinzip:_anerkennung_des_anderen_als_der_andere.  (f/text_01)<==//
(02)
Hegel hat in seiner herr/knecht-dialektik den aspekt des anerkanntseins in den fokus seines denkens gestellt(*1). In pragmatischer perspektive ist Hegel zuzustimmen; denn wer den anderen anerkennt, der will von ihm auch anerkannt sein. Das, was Hegel nicht im blick hat, das ist die differenz, die in der vorstellung: anerkannt sein, verortet ist, die differenz, die Hegel in seiner theorie der herr/knecht-dialektik nicht thematisiert hat. Im resultat kann der akt des anerkennens und die wirkung in der form des anerkanntseins zusammenfallen, aber es ist ausgeschlossen, dass beide akte in raum und zeit identisch fallen können; denn das, was als resultat der handlung: anerkennen, in der form des anerkanntseins erscheint, das setzt die handlung: anerkennen, voraus und diese handlung kann nur das individuum als ich, nicht anders der genosse, ad personam leisten. Das individuum als ich muss in seiner autonomen entscheidung den genossen als der_andere anerkannt haben, wenn es erfahren will, dass es vom genossen als der_andere anerkannt wird. Es sind zwei handlungen, die, als einheit in der differenz erscheinend, als identisch gefallen nicht gedacht werden können. Im moment der gelebten gegenwart sind diese handlungen präsent, übereinander geschichtet(*2).
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(*1)
das problem: dialektik von herr und knecht, ist andernorts en detail erörtert worden(+1).
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(+1)
Richter,Ulrich: Das anerkanntsein oder das anerkennen des anderen als der_andere. Die herr/knecht-dialektik Hegel's in der perspektive des trialektischen modus. homepage: www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> 041:prinzip_adaad_a.
homepage: www.ur-philosoph.de //==>INDEX/register: stichworte: "herr/knecht, herr/knecht(Hegel) (und weitere kombinationen)".
(*2)
die schichtung der handlungen des individuums als ich und seines genossen sind als differenz kenntlich gemacht mit dem zeichen der wechselseitigen relation: <==>, das eine verknüpfung zweier einfacher relationen: ==> und <== , ist, in der zeit nacheinander:  ==> und <== , übereinander im raum: 

==>
<== ,(+1).

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(+1)
zur historia der relationszeichen andernorts en detail(§1).
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(§1)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. homepage: www.ur-philosoph.de  //==> bibliographie //==> 014:das_politische. Arg.2.22.37/(f).
  (f/text_02)<==//
(03)
das_andere ist kein gegenstand des anerkennens; es wird akzeptiert oder auch nicht. Die redeweise der juristen: ein recht anerkennen, ist irreführend. Der rechtsbrecher akzeptiert das gesetz nicht.   (f/text_03)<==//
(04)
homepage: www.ur-philosoph.de //==>INDEX/register: stichwort: stellvertretung.  (f/text_04)<==//
(05)
das ist altes wissen, das von Immanuel Kant reaktiviert worden ist, geläufig im wort Rosa Luxemburg's: "Die Freiheit ist immer nur die Freiheit des Andersdenkenden",(*1).
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(*1)   Luxemburg,Rosa: Die russische Revolution. Paderborn: o.J. Bd. IV. p.692.  (f/text_05)<==//   (f)<==//
(g)
die bürgerlichen freiheiten sind als phänomen gebundene freiheiten. Prima vista formuliert der terminus: gebundene freiheit,(01) einen widerspruch, der als phänomen secunda vista ein gegensatz ist. Der begriff: unbegrenzte freiheit, ist nicht_denkbar, weil die definition des begriffs in der welt verortet ist, in der diese begriffe von freiheit gedacht werden, und diese welt ist endlich, per definitionem. Jede vorstellung von freiheit ist begrenzt auf die phänomene, die als freiheiten(02) in anspruch genommen werden. Die grenzen dieser freiheiten sind in den rechtsordnungen definiert(03).

In der begrenzung jeder der möglichen bürgerlichen freiheiten ist auch die bindung dieser freiheiten an bestimmte zwecke verortet, frei gewählt vom individuum als ich, sein genosse eingeschlossen. In der verknüpfung mit bestimmten zwecken ist die möglichkeit gesetzt, dass das individuum als ich mit dem genossen die gemeinsamen freiheiten gestalten kann. Die gestaltung dieser freiheiten ist begrenzt von den horizonten, die in den verfügbaren welten aufgezogen sind. Dieser kontext macht das reden von den graden der freiheit(04) plausibel, die für das individuum als ich und seinen genossen variabel sind, jeweils abhängig von den tatsächlich verfügbaren ressourcen und den bedingungen in den gesellschaften.
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(01)
der terminus: gebundene freiheiten, ist ein oxymoron, das als ausdruck der sprache sinnvoll verwendet werden kann. Das problem ist das ausbuchstabieren des sinns der formel. (g_text_01)<==//
(02)
von den phänomenen der freiheit kann nur im plural gesprochen werden. Insofern bleibt offen, was das individuum als ich oder sein genosse, jeder für sich, als ihre freiheit erkennen wollen. Die regel steht, dass das individuum als ich nur seinen begriff: freiheit, als gültig erkennen kann, der begriff nämlich, der als phänomen in den begriffen aller anderen, die es betrifft, gespiegelt ist. Für das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, sind diese freiheiten in einer situation der wahl real, wenn mindestens zwei dinge der welt faktisch zur wahl gestellt sind. (g_text_02)<==//
(03)    //==> anm.: (h)    (g_text_03)<==//
(04)
die rede von den freiheitsgraden, beschränkt auf die funktion, das maass der realen verfügbarkeit bestimmter freiheiten zu sein, ist aus pragmatischen gründen zweckmässig, dann, wenn der wert bestimmter möglichkeiten abgeschätzt werden soll, die im horizont der verfügbaren freiheiten ein argument sind.  (g_text_04)<==//     (g)<==//
(h)
in den ordnungen des rechts, gültig in staat und gesellschaft, ist de iure festgelegt, was das individuum als ich gegen den genossen als seine bürgerlichen freiheiten gelten machen kann, ohne mit dem prinzip der anerkennung des anderen als der_andere in einem offenen konflikt zu stehen. Das recht(01) ist das gemeinsame werk, das das individuum als ich mit seinem genossen in ihrer sozialen beziehung geschaffen haben, festgelegt in den gesetzen und normen, die von den gesellschaften(02) und den staaten(03) formuliert sind. Der kanon der menschenrechte(04) vereinigt das minimum an realen rechten, die das individuum als ich oder sein genosse als ihre freiheit im modus des sollens faktisch geniessen können, wenn sie es wollen, jeder für sich. Das idealbild der menschenrechte steht im widerstreit mit der realität, die in den gesellschaften ein beklagenswertes faktum sind(05).
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(01)
der begriff: recht, definiert, was das individuum als ich und sein genosse jeweils gegeneinander fordern und leisten müssen und können. Insoweit ist die relation: A<==>B, ein argument, mit dem auch eine rechtsbeziehung zwischen zwei individuen, die sich als ich bestimmt haben, fixiert werden kann(*1).
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(*1)
die realen ausgestaltungen können hier als phänomene des rechts beiseite gestellt bleiben, sie sind kein gegenstand des essays.  (h_text_01)<==//
(02)
in den phänomenen der gesellschaft ist das recht unter dem terminus: sitte, präsent. Die sitte ist die zusammenfassung aller normen, gesetze und konventionen, mündlich tradiert oder geschrieben, die von allen, die es betrifft, als bindend akzeptiert sind oder auch nicht.  (h_text_02)<==//
(03)
das recht ist, kodifiziert als gesetz in den verfassungen der staaten, das moderne institut der ordnungen, die sich das individuum als ich und sein genosse in ihrer welt selbst geschaffen haben. Die vielfältigen phänomene können hier beiseite gestellt bleiben.   (h_text_03)<==//
(04)
unter dem terminus: menschenrechte, ist das minimum der bürgerlichen freiheiten vereinigt, über die das individuum als ich und sein genossen verfügen sollen und faktisch auch verfügen können(*1). Aber norm und realität sind zweierlei und das, was der bürger für sich in seiner welt realisieren kann, das wird durch die faktische macht beschränkt, mit mitteln der macht, über die einzelpersonen und kleine gruppen von personen verfügen, die das angeborene recht(*2) des bürgers bis zur unkenntlichkeit zerstören.
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(*1)
kodifiziert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948.
(*2)  
artikel 1 der grundrechtserklärung des staates Virginia vom 12.06.1776.   (h_text_04)<==//
(05)
das idealbild des rechts ist eine utopie, die im moment der gelebten gegenwart noch ausständig ist. Die facta der vergangenheit, sedimentiert in den dokumenten der historia, lassen die wünsche offen, die die hoffnung beflügeln, es werde ein besseres recht geben.  (h_text_05)<==//    (h)<==//
(i)
in ihrer autonomie als ich wollen das individuum als ich und sein genosse auch frei sein. Die differenz in den begriffen: autonomie und freiheit, ist dann zu beachten, wenn im realen prozess der gesellschaft das individuum als ich und sein genosse darüber streiten, jeder für sich seine interessen verfolgend, wie weit der bogen gespannt sein soll, der zwischen den bürgerlichen freiheiten des einen und den bürgerlichen freiheiten des anderen aufgeschlagen ist(01).

Die autonomie des individuums als ich und seine bürgerlichen freiheiten sind im horizont der ideologien bestimmt, die von den menschen verfolgt werden(02).
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(01)
auch in der totalen tyrannei, die dem begriff nach total ist, nichts auslassend, als phänomen aber ein käse mit löchern, kann die imagination der bürgerlichen freiheiten nicht auf eine person beschränkt werden. Der tyrann, sich absolut fühlend, muss, wenn er die bürgerlichen freiheiten für sich monopolisiert hat, akzeptieren, dass seine helfer in der macht zumindest potentiell von den freiheiten träumen, die als freibrief zur schrankenlosen gewalt missbraucht werden.
(02)
die bestimmung dessen, was die bürgerlichen freiheiten in der realität der gesellschaften sein sollen, das ist im horizont der ideologien verortet, der religionen ebenso wie der weltanschauungen. Die probleme, die mit diesen termini bezeichnet werden, sind kein gegenstand des essays und werden andernorts en detail erörtert(*1).
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(*1)   homepage: www.ur-philosoph.de //==>INDEX/register: stichworte: "ideologie, religion, weltanschauung".   (i)<==//

finis

eingestellt: 24.01.01.

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