TEXTSAMMLUNG
das fragment des monats
ausgabe (013)/13/2022/ fdm/22.013/ januar/2022
Rechtstreu buchstäblich, aber das gesetz brechend.
Eine alltägliche situation, beobachtet an der
haltestelle: Bült/MS, (07.10.2021./14:30uhr). Ein älterer mann,
ärmliches aussehen und offenbar auch krank, wechselt auf die
andere seite der haltestelle; er drängt, die strasse querend,
sich durch die fahrenden autos. Der ampelgesicherte übergang ist
15m weiter. Nach dem gesetz in coronazeiten die maske im
gesicht, ob vorschriftsmässig getragen, das war nicht eindeutig
erkennbar gewesen.
Es ist eine situation, die in den zeiten der corona-pandemie als
spiegelbild des gesellschaftlichen lebens angesehen werden kann.
Einerseits ist der bürger rechtstreu und trägt an der
haltestelle in frischer luft pflichtgemäss den
mund-/nasenschutz, andererseits quert er rechtwidrig die
strasse, den ampelgesicherten überweg auslassend. Der mann wird
für sein handeln plausible gründe gehabt haben, aber die lasse
Ich dahingestellt sein, weil meine deutung der beobachteten
szene auf ein alltägliches phänomen abzielt, das in der
situation gespiegelt ist.
Es ist der widerstreit: die beachtung/missachtung des
gesetzes(a). Die erfahrung ist alltäglich, dass es rechtsnormen
gibt, deren sinn und zweck, situiert im spannungsfeld: norm und
realität, nicht eindeutig geklärt ist und darum zu vermeidbaren
missdeutungen des gesetzes führt, in der corona-krise aktuell
die maskenpflicht. Es ist bekannt, dass die maske die infektion
mit Sars_COV-2 nicht absolut verhindern kann, aber, mit dem
gebrauch der maske ist das risiko einer ansteckung erheblich
vermindert. Es kann deshalb in bestimmten situationen, pars pro
toto: in engen räumen mit unzureichender lüftung, zweckmässig
sein, die maske aufzusetzen, um sich vor einer infektionen zu
schützen, in anderen situationen aber, wenn die möglichkeit
einer ansteckung physikalisch faktisch auf null vermindert ist,
so an der frischen luft, ist die maske, redundant in der
situation, schlicht nutzlos, weil der zweck: keine ansteckung,
durch die maske nicht bewirkt werden kann, die norm aber
gilt(b).
Der mann hat einerseits rechtstreu gehandelt, wenn er, wie vom
gesetz gefordert, die maske aufgesetzt hat, um sich und andere,
wie gesagt wird, zu schützen, andererseits aber hat er das
gebot, die strasse an der vorgegebenen ampel zu kreuzen,
missachtet und sich selbst und andere real in gefahr gebracht.
Vernünftig ist das handeln des menschen dann, wenn es
eingebettet ist, einerseits in der bestimmten situation des
raumes und des moments, andererseits der reale zweck des
augenblicks mit dem gebot des gesetzes widerspruchsfrei
übereinstimmt. Diese abwägung kann nur der mündige bürger in
seiner autonomie vornehmen. Das gesetz ist nur das maass für das
korrekte handeln des bürgers, handeln in der bestimmten
situation kann nur der bürger selbst.
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(a) vgl. adm(32)02/16.
Das gesetz, mit verstand gehändelt, kann ein segen sein.
(b)
an den haltestellen der Stadtwerke Münster gilt
maskenpflicht!, aber was gehört zum bereich der haltestelle
und was nicht - das ist nicht geklärt.
finis
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stand: 22.02.01.
eingestellt: 22.01.01.
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