Man sagt, der mächtige sei mächtig
(a), und folgert, dass der mächtige
nicht angreifbar sei und, dem ohnächtigen ist angeraten, sich nicht mit
diesem mächtigen anzulegen. Das, was in der perspektive der pragmatik
geboten sein kann, das ist in der perspektive der theorie falsch; denn
beide, der ohnmächtige und der mächtige, sind in der wechselwirkung von
macht und ohnmacht voneinander abhängig und das kriterium, das ohnmacht
und macht scheidet, das ist die effektive verfügung über die
machtmittel, die in raum und zeit volativ
(b) ist und nur bedingt
beherrscht
(c) werden kann.
Die ontologen reden von einer "macht an sich", aber das ist geschwätz,
weil jede machtausübung, situiert in raum und zeit, für sich ist,
abhängig davon, wer über welche mittel effektiv verfügen kann, um den
je anderen zwingen zu können oder, das ist die andere seite desselben
problems, von dem je anderen gezwungen zu werden. Diese
wechselseitigkeit reduziert in effectu die verfügbarkeit über
machtmittel auf eine blosse kalkulation, eine rechnung, in der die
gewichte ständig verschoben werden. Was der eine gewinnen kann, das
muss der andere verlieren und das ideal ist der punkt: 0, auf der
waagskala: von -1 nach +1, ein imaginärer punkt der mitte, den alle,
die es betrifft, nur transitorisch erreichen können.
Mit dieser bedingung ist die soziale beziehung zwischen dem individuum
als ich: A, und seinem genossen: B,
(d) in den blick zu nehmen, in der
das phänomen: macht, im bestimmten ding der welt: n, gespiegelt ist.
Vermittelt im faktischen besitz
(e) des weltdinges: n, ist das ding der
welt: n, das schibboleth der macht. Folglich können nur das individuum
als ich und sein genosse es sein, die, abhängig von ihren verfolgten
interessen, auspendeln, welchen realen anteil an dem weltding: n, sie
im blick auf den je anderen haben. Insofern ist das ding der welt: n,
streitig gefallen, das maass für die macht, über die der genosse und
das individuum als ich real verfügen können, ein maasstab, der nicht
absolut ist und in jedem moment der gelebten gegenwart neu justiert
werden muss. Das ist ein prozess, dem keiner der beteiligten sich
entziehen kann.
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(a)
das argument: der mächtige ist mächtig, ist, logisch geurteilt,
eine tautologie, und einer tautologie kann neues nicht entnommen
werden. Dennoch ist, ironisch geurteilt, in diesem satz das geheimnis
der macht gefasst, weil mit der tautologie eine grenze markiert ist,
die kein machthaber überschreiten kann, auch dann nicht, wenn das
individuum als ich, konfrontiert mit dem genossen, den genossen als
notwendigen widerpart seiner macht wahrnimmt, erscheinend als
ohnmächtig. Macht ist relativ zur ohnmacht, die als widerpart mehr ist
als das fehlen von macht(01).
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(01)
macht und ohnmacht sind keine relationsbegriffe, weil das
kriterium: verfügbarkeit über die machtmittel, als differentia
specifica dazwischen geschaltet ist. Die faktische verfügbarkeit über
die machtmittel ist das maass, das die macht von der ohnmacht scheidet.
(a)<==//
(b)
der blick auf die dokumente der historia genügt, zusammengefasst in
dem spruch: wie gewonnen, so zerronnen. Das symbol der macht ist das
rad der fortuna, das unablässig in bewegung ist.
(b)<==//
(c)
die begriffe: macht und herrschaft, sind strikt zu unterscheiden.
Macht ist keine herrschaft, aber herrschaft ist nicht effektiv, wenn
der zur herrschaft befugte nicht über die rechtlich eingegrenzten
machtmittel verfügen kann. Dazu andernorts en detail mehr(01).
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(01)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen
modus. 014:das_politische. Argumente: 2.52.01-16.
(c)<==//
(d)
irreführend ist die redeweise: A hat macht über die dinge der welt.
Der sache angemessen ist die rede: A beherrscht die sache: n.
(d)<==//
(e)
für das phänomen: macht, ist das bestimmende moment nicht das
eigentum an dem ding der welt: n, sondern dessen faktischer besitz.
Dazu andernorts en detail mehr(01).
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(01)
Richter,Ulrich: Die begriffe: eigentum und besitz, im
trialektischen modus. 016:eigentum. Argumente: 2.4.001-056.
(e)<==//