TEXTSAMMLUNG

die meinung des bürgers
ausgabe: (17)11-12/2011 november-dezember/2011
(blieb stehen bis 09/2012)
 

Die damen/herren: politiker, agieren als lobbyisten, das beschworene gemeinwohl ignorierend.

Es verwundert schon, wie die damen/herren: politiker, quer durch die politische farbenlehre, unermüdlich ihr mantra beten, dass die entfesselten finanzmärkte gebändigt werden müssten. Die schönen tage sind vorbei, als sie, von seltenen vögeln abgesehen, blumenreich von der deregulierung der märkte fabulierten, und jetzt in besorgtem ton, mit düstrer miene vor jeder camera und hingehaltenem mikrophon fordern, dass die märkte wieder reguliert werden(01). Es sind betäubende worte, aber was geschieht? - nichts! D'accord, die regierungen der staaten haben einige placebos verteilt, diese einschränkungen sind aber die kalkulierten kosten, die die enthemmten spekulanten, zum verhaltenen ärger der wirklichen akteure in den finanzmärkten, dem roulette des casinos, in ihrem kalkül eingepreist haben.

Die damen/herren: politiker, spielen falsch, wenn sie einerseits eine steuer auf jede finanztransaktion fordern(02), andererseits aber darauf wetten, dass die geforderte maassnahme weder national, noch EU-weit und schon gar nicht global durchgesetzt wird. Die fundierende spielregel ihres geschäfts ist soweit verinnerlicht worden, dass die damen/herren: politiker, keine skrupel mehr haben, die geforderte maasssnahme einerseits in öffentlichen reden zu beschwören, um andererseits alles zu tun, in den befugten institutionen, mandatiert vom souverän, die erforderliche entscheidung zu unterbinden. Ein irrtum? - nein! Das ist möglich geworden in der ordnung einer gesellschaft, die noch mit dem terminus: demokratie, bezeichnet wird, deren gesetz aber nicht mehr das wort des souveräns ist, sondern das diktat des marktes, ein sogenannter freier markt, der nur einen herrn dulden kann und alle anderen akteure im markt zu knechten degradiert(03).

Ausweislich der dokumente der historia kann keine soziale ordnung in der gesellschaft(04) auf dauer gestellt sein, wenn das prinzip des gemeinen wohls real ausgeschlossen ist. Die anstrengungen, eine soziale ordnung auf dauer zu stellen, geleistet von jedem mitglied der gesellschaft, sind einem prozess vergleichbar, der im analytischen blick zwar in einzelbilder aufgeteilt werde kann, der aber in der synthetisierenden reflexion immer ein fortlaufender film ist, der einen anfang hatte und ein ende haben wird. Die gesellschaftliche ordnung, heute geläufig bezeichnet mit den terminus: demokratie, ist, soweit der historische rückblick es verstattet, ein modell, in dem die divergierenden momente des gemeinen wohls und der individuellen interessen in der weise austariert sind, dass weder die perspektive des individuums als ich, real in seinen legitimen interessen, das maass aller dinge sein kann, noch die idee des gemeinen wohls das absolute maass ist, das das individuum als ich in seinem blick auf die welt imaginiert, eine vorstellung, die das individuum, das ich sein wollend, als postulat denkt(05). Im horizont des jeweils ausgeschlossenen dritten moments ist bestimmt, was das gemeine wohl einerseits real sein kann und was andererseits als das legitime interesse des individuums als ich zugestanden ist, eingeschlossen die relation: gemeine_wohl<==|==>individuelle_interesse,(06) die das individuum als ich in der funktion des ausgeschlossenen dritten moments in raum und zeit bestimmt(07). Die fundierende regel in der abendländischen kultur ist, dass nur das als gesetz gelten kann, was das volk, die gemeinschaft aller mitglieder der gesellschaft, als souverän beschlossen hat. Es gilt, dass jedes mitglied dieser gesellschaft, eingebunden als teil des souveräns, diesem gesetz sich autonom unterstellt, wissend, dass es sich an das gesetz gebunden hat, sich autonom bindend(08). Wenn das modell einer gesellschaftlichen ordnung, bezeichnet mit dem terminus: demokratie, nicht ad absurdum geführt werden soll, dann muss die entscheidung des souveräns, festgestellt in einem definierten verfahren, für jedermann gültig sein. In der modernen welt mit ihren komplexen strukturen ist es ein moment der pragmatik, wenn der souverän einzelne mitglieder der gesellschaft beauftragt, die laufenden geschäfte der verwaltung des gemeinwesens zu besorgen. Das mandat, erteilt in einer wahl, ist darauf fokussiert, dem wohl aller zu dienen(09), was aber dem wohl aller zuträglich sein soll, das wird nach den selbstgesetzten regeln entschieden(10).

Das modell der sozialen ordnung, bezeichnet mit dem terminus: demokratie, ist eindeutig; es wird in den festreden der damen/herren: politiker, d'accord beschworen, aber in der gesellschaftlichen realität sind die verhältnisse, illusionslos betrachtet, auf den kopf gestellt. Es ist nicht der souverän, vertreten durch die gewählten "Vertreter des ganzen Volkes"(11), der entscheidet, was das gesetz sein soll, dem jedermann, wie man sagt, unterworfen sei, auch die akteure in den finanzmärkten, sondern es sind die akteure in den finanzmärkten(12), die den damen/herren: politiker, bedeuten, was sie, die mandatare des souveräns, als gesetz zu entscheiden haben, damit sie, die akteure in den finanzmärkten, sich mächtig dünkend, ihren geschäften ungestört nachgehen können, deren maass nur das partikulare interesse eines individuums sein kann. In seiner doppeldeutigkeit ist jedem gesetz eigentümlich, dass als teil der ordnung, bezeichnet mit dem terminus: recht, dem gesetz einerseits die funktion zukommt, den notwendigen ausgleich der divergierenden interessen in der gesellschaft konkret zu sichern, andererseits werden aber die beteiligten interessen mit den konkreten regelungen des gesetzes ungleich bedient. Was einerseits in der form des gesetzes den ausgleich der divergierenden interessen sicherstellen soll, das kann andererseits instrumentalisiert werden, um partikularen interessen den schein des rechts zu verschaffen(13). Das ist die konstellation, in der die damen/herren: politiker, ihre beschworene pflicht ignorierend, parrieren, konditioniert wie die Pawlow'schen hunde. Wenn sie, die damen/herren: politiker, in der selbstverschuldeten situation klagen, dass die machtverhältnisse anderes nicht mehr zuliessen(14), dann ist das die wohlfeile ausrede, mit der sie, die mandatare des souveräns, das eigene unvermögen bemäntelnd, darauf aus sind, allein die eigenen partikularen interessen zu sichern und zu mehren. Die natürliche trägheit des souveräns ausbeutend, sich selbst aktiv zu regieren, haben die damen/herren: politiker, formen der rechtssetzung geschaffen(15), die der lobbyist benötigt, wenn der lobbyist, gleichviel, wer das ist(16), als diener die geschäfte eines anderen herrn besorgt. Sie, die damen/herren: politiker, können, wenn sie's denn wollen, der spekulation in den finanzmärkten enge grenzen setzen. Als mandatare des souveräns haben die damen/herren: politiker, das recht, das ihre pflicht ist, die spekulationen im markt, eine vorstufe des betrugs, zu verbieten. Gefordert ist allein, dass sie, die damen/herren: politiker, als mandatare des souveräns das tun, was als erforderlich angesehen wird, um die soziale ordnung der gesellschaft auf dauer zu stellen. Dazu aber, so scheint es, gebricht es den damen/herren: politiker, an mut(17), einerseits, andererseits, so sieht es der beobachter des spektakels, sind die damen/herren: politiker, unwillig, das zu tun, was ihre pflicht ist, jene pflicht, die sie beschworen hatten, aber eidbrüchig ignorieren. Derzeit betreiben sie als mandatare des souveräns die geschäfte der lobbyisten auf der vorstufe des betrugs(StGB,§263).
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Anmerkungen

(01) wenn Ich die pressemeldungen über das ereignis richtig wahrgenommen habe, dann hat sich in den kreis der besorgten mahner auch herr Frank Schirrmacher, ein herausgeber der FAZ, eingereiht. Es ist eine list der Hegel'schen geschichte, wenn herr Schirrmacher, das leuchtfeuer der konservativen, in den zeiten der finanzmarktkrise auf den weg einbiegt, den Karl Marx vor 150 jahren beschritten hatte, als er die logik des kapitals mit seiner kritik des kapitals nachvollziehbar beschrieb.  (01)<==//

(02) die finanztransaktionssteuer steht derzeit im brennpunkt der debatten an der ersten stelle, aber darüber sollte nicht aus dem blick fallen, dass andere maassnahmen zur regulierung der finanzmärkte ebenso erforderlich sind. Die entfesselte spekulation ist begrenzbar, wenn die sogenannten leerverkäufe ausnahmslos verboten werden und nur dem besitzer eines wertpapiers und dem prospektiven käufer des papiers als künftigen besitzer der zugang zur börse verstattet wird, beide vermittelt durch einen unabhängigen broker. Zu verbieten ist auch der handel mit den derivaten, die, schönredend als finanzmarktprodukte bezeichnet, nur verkappte instrumente des inszenierten betrugs sind. Nicht übersehen werden sollte der sogenannte computerhandel, mit dem im nanobereich der zeit derivate umgeschlagen werden, die an volumen, in geld ausgedrückt, ein vielfaches von dem umfassen, was real an waren in den märkten der welt umgeschlagen wird. Der computerhandel im nanobereich simuliert einen ökonomischen prozess, der, real betrachtet, zwar die erwartungen der spekulanten spiegelt, der aber nicht einmal die sprichwörtliche luft zum gegenstand hat.   (02)<==//

(03) der karikaturist Plaßmann hat die sache auf dem punkt gebracht. In einer sprechblase steht der satz: "Wie schreibt man: Finanzmarktokratie?". (In: Frankfurter Rundschau, 21.10.2011).  (03)<==//

(04) sowohl in der archaischen stammesgesellschaft als auch in der gesellschaft der moderne, ist die einsicht gültig, dass in der gemeinschaft eine ordnung wirksam sein müsse, die als sozial definiert ist, eine ordnung, in der das prinzip des gemeinen wohls die funktion einer regulativen idee hat, die das maass sein muss, aber nicht das gemessene sein kann. Diese differenz muss begriffen sein, wenn die reale situation im horizont der regulativen idee gelebt werden soll und die regulative idee im horizont der realen situation gedacht wird - viele varianten sind möglich.    (04)<==//

(05) real ist jedes gedachte postulat eine ausgemalte utopie, aber im blick auf eine bestimmte utopie erscheint die historia der utopien, präsent in den dokumenten der historia, als eine geschichte des scheiterns. D'accord, als historisches faktum ist diese einschätzung nicht bestreitbar, nicht bestreitbar ist aber auch, dass in diesem faktum zugleich das andere moment verschwunden ist, nämlich die wahrheit der utopie als projektion in die zukunft, mit der das individuum als ich seine erkenntnis der welt sichert, in der es, eingezwängt in die facta der vergangenheit, seine existenz als ich im moment der gelebten gegenwart lebt.   (05)<==//

(06) lies: das gemeine wohl relationiert abhängig das individuelle interesse.   (06)<==//

(07) die philosophische grundlegung des gedankens habe Ich in meinen überlegungen zur methode: im trialektischen modus, entwickelt. Pars pro toto verweise Ich auf den text: "Extramundum/intramundum". In: www.ur-philosoph.de  //==>bibliographie //==>verzeichnis //==>018:grenzeII(07)<==//

(08) in den diskursen über das gesetz wird behauptet, ständig wiederkehrend, dass das individuum als ich dem gesetz "unterworfen sei". In der politischen realität ist dieses gerede unbestritten ein mächtiges gerede, etwas anderes ist aber die funktion, die das gesetz für das individuum als ich hat, wenn das individuum als ich mit seinem genossen in einer gemeinschaft die gemeinsame welt teilt. Das gesetz ist die notwendige bedingung für die funktion der gemeinschaft zum vorteil aller, jeder für sich. Diese funktion kann das gesetz aber nur dann erfüllen, wenn es als bindend von allen, die es betrifft, anerkannt ist. Diese anerkennung kann nur das individuum als ich autonom leisten, in keinem fall fremdbestimmt. Folglich kann das gesetz, das alle, die es betrifft, bindet, nur dann legitim sein, wenn derjenige, der das gesetz beachten soll, sich selbst an das gesetz autonom gebunden hat. Es ist als begriff ausgeschlossen, dass ein individuum, das als ich sich begreift, einem gesetz mit gewalt unterworfen werden kann, weil die gewalt die autonomie des individuums als ich zerstört, die die bedingung ist, dass das individuum, ein ich sein wollend, sich als ich begreifen kann. Es ist ein anderer fall, wenn die welt in ihrer erfahrenen realität als phänomen in den blick genommen wird. Ein gesetz, das täuschend verspricht, die gewalt einzuschränken, ist selbst eine form von gewalt, und jede form von gewalt, drapiert als gesetz, ist gewalt und kann kein legitimes gesetz sein.   (08)<==//

(09) als bedingung seiner amtstätigkeit spricht der bundespräsident den eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Plichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde"(Art.56 I 1 GG). Es ist allgemeine praxis, dass alle mandatsträger der republik den gleichen eid leisten.  (09)<==//

(10) die auslegung der regeln, ihre reale bedeutung festlegend, ist ein praktisches problem, das in seinen verwickelten details hier unerörtert beiseitegestellt bleiben kann. Es sollte aber allen juristen bekannt sein, dass die auslegung einer rechtsnorm contra legem unzulässig ist, allein das problem ist, das festzustellen, was im moment der gelebten gegenwart real contra legem ist. Es ist ein teil der erfahrung, dass in der gesellschaft die verteilung der macht die bedingung ist, unter der festgelegt wird, was contra legem sein soll. Macht aber ist weder als begriff noch als phänomen ein konstitutives element des begriffs: gesetz, gleichwohl wird der begriff: gesetz, gehändelt als phänomen, immer ein spielball in der hand des mächtigen individuums sein, das ein ich sein will.   (10)<==//

(11) Art.38 I 2 GG.   (11)<==//

(12) das sind die grossen und kleinen ackermänner, unter denen der herr Dr.Josef Ackermann, grooss erscheinend als chef der Deutschen Bank, nur ein kleiner wicht ist, der, wenn's denn den mächtigen opportun erscheint, ausgetauscht wird, so wie man einen kohlkopf mit dem messer durchschneidet oder ein glas wasser austrinkt(*).
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      (*) cf. G.F.W.Hegel: Die Phänomenologie des Geistes. Das kapitel: Die Freiheit und sein Schrecken.  (12)<==//

(13) es sollte nicht übersehen werden, dass jeder diktator(*), seine clique eingeschlossen, das interesse hat, das eigne gewalttätige handeln als rechtsförmig erscheinen zu lassen, so, dass in der maske des gesetzes seine mordtat kein mord sein kann. In der allgemeinen rechtsgeschichte kommt dem NS-rechtssystem(1933-1945) die sonderstellung zu, dass heerscharen von juristen systematisch den schein des rechts geschaffen hatten, einen schein, den sie über 1945 aufrecht erhalten konnten(**). Aufbauend auf dem "Ermächtigungsgesetz" vom 24.03.1933 wurde die gesellschaftliche ordnung in ein netz von rechtsnormen geschlagen, das keinen bereich des bürgerlichen lebens ungeregelt beliess. Aber dem, was als gesetz dem schein nach juristisch korrekt beschlossen worden war, gebrach es an der legitimität, die diesen gesetzen, wenn sie teil einer auf dauer gestellten rechtsordnung werden sollen, nur dann zuwachsen kann, wenn das individuums als ich, das gesetz anerkennend, sich autonom an diese gesetze bindet. Ein gesetz aber, dessen ratio darauf abgestellt ist, das zu vernichten, was der grund seiner legitimität sein soll, kann nur als eine variante der gewalt qualifiziert werden, die das gesetz als maske ausbeutet. Die rechtsvorschriften, die den juristischen rahmen der sogenannten freien finanzmärkte formen, haben die funktion, in der maske des gesetzes die gewalt zu verbergen, die faktisch das prinzip der deregulierten finanzmärkte ist.
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(*) die dokumente der historia weisen aus, dass die formen der tyrannei different sind, ihre strukturen als tyrannis aber nicht. Der tyrann wähnt sich, die funktion des königs usurpierend, dem gotte gleich, dem der könig als diener verpflichtet gewesen war. Der zweck der usurpation königlicher macht ist, jede gewalttat des tyrannen als die tat des geglaubten gottes erscheinen zu lassen(+). Dieser mechanismus ist aber nur dann wirksam, wenn der glaubende ausschliessen kann, sich selbst versichernd, dass die gewalttat des tyrannen kein unrecht sein könne. Das ist aber logisch ausgeschlossen, weil der tyrann, seiner macht sich mit gewalt versichernd, im genossen, der der_andere ist, nur das_andere erkennt.
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(+) in der jüngeren historia genügt schon die vorsehung einer imaginierten weltgeschichte. In diesem punkt unterscheiden sich Hitler und Stalin nicht.
(**) in dieser perspektive ist der spruch des NS-marinerichters Hans Filbinger zu interpretieren, der, seine todesurteile rechtfertigend, gesagt hatte, dass das, was damals rechtens gewesen war, heute kein unrecht sein könne.  (13)<==//
(14) die machtverhältnisse in einer gesellschaft sind als phänomene nicht zu ignorieren, aber im horizont einer alles überdeckenden macht sollte nicht übersehen werden, dass die macht des machthabenden reziprok die ohnmacht des machtunterworfenen ist. Aus den faktischen machtkonstellationen kann weder der ohnmächtige seinen mangelnden mut bemänteln, noch der machthabende seinen machtanspruch legitimieren, als argument aber scheidet die gewalt aus, mit der ein aktuelles machtverhältnis entweder bestätigt oder durch ein anderes ersetzt wird.    (14)<==//

(15) in jeder sozialen ordnung muss das zugestanden sein, was mit dem terminus: lobbyismus, heute von den anderen formen der einflussnahme abgegrenzt wird. Eine rational bestimmte abgrenzung der einschlägigen phänomene kann aber nur dann funktionieren, wenn die formen des lobbying klaren regeln unterworfen sind, regeln, die erkennen lassen, wer, in welcher sache und mit welchen mitteln versucht, einfluss auf die mandatare des souveräns zu nehmen. Es ist schon verwunderlich, mit welcher beharrlichkeit die damen/herren: politiker der Berliner Republik(*), die schaffung des erforderlichen gesetzes prolongieren, ein gesetz, von dem sie behaupten, unermüdlich, dass es die tätigkeit der lobbyisten einer öffentlichen kontrolle unterwerfen werde. Ja! - wenn's denn gewollt wäre, das wirksame gesetz; denn das problem kann die beschlussfassung nicht sein, mit der die erforderlichen vorschriften zum lobbying in's Bundesgesetzblatt gesetzt werden, kaum eine druckseite ausfüllend, das problem sind die damen/herren: politiker, selbst, die als mandatare des souveräns pflichtignorierend partikulare interessen verfolgen.
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(*) die damen/herren: politiker der Bonner Republik, waren nicht besser gewesen, auch sie hatten sich gemüht, schlicht zu vergessen, das erforderliche gesetz zu schaffen, und dann kam 1989 - alles historia.  (15)<==//
(16) die liste der damen/herren: politiker, ist lang, die am ende ihrer parlamentarischen karriere in die wirtschaft gewechselt sind. Nicht signifikant kürzer ist die liste jener, die, um an der quelle zu wirken, den umgekehrten weg gegangen sind. In einer geordneten gesellschaft sollte der wechsel in den funktionen, jeder fall für sich beurteilt, grund zum misstrauen sein; denn als mandatar des souveräns ist der abgeordnete immer auch ein teil des souveräns, der nach der erfüllung seines mandats in das glied zurücktritt, aus dem er gekommen war. Das ist aber ein ideal, für das der beleg noch ausständig ist.   (16)<==//

(17) mut im sinn des Kant'schen: sapere aude. Für das abitur hatte jeder der damen/herren: politiker, diesen satz lesen müssen, aber der geist der aufklärung ist den mitgliedern der politischen eliten von heute bestenfalls ein gegenstand von sonntagsreden, mit denen, den plan der karriere strategisch verfolgend, die krude realität im glanz der schönen bilder versenkt werden soll.   (17)<==//

finis
stand: 12.09.22.  //
eingestellt: 11.11.17.

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