TEXTSAMMLUNG
die meinung des bürgers
ausgabe (22)11-12/2014/ november-dezember/2014 (blieb bis 02/2016 stehen)
 
Die damen/herren: politiker, smarte typen - mandatsvergessen.
Text und subtext.

Text.

man hat's geschafft und zum deal(a) ist die politik gemacht. Der mandatierte bürger, vom bürger in das mandat gewählt, outet sich als "lupenreiner(b)Geschäftsmann"(c), emsig beschäftigt, den wohlstand zu mehren - aber wessen wohlstand wird gemehrt?

Die frage ist zulässig, weil die verfassungsordnung durch das fehlverhalten der mandatierten bürger, smarte typen und bestens vernetzt, verändert und bereits zerstört worden ist(d).

Die frage ist notwendig, weil mit dem wohlstand für wenige, aber armut für die mehrheit, der frieden in der gesellschaft unmöglich gemacht wird(e).

Die frage ist geklärt, weil alle, die es betrifft, mandatsvergessen das öffentliche wohl hinter das private wohl stellen und den staat zur beute gemacht haben(f).

Die antworten, in der logik der sache liegend, können nicht befriedigen.

Subtext.
(a)
mit dem terminus: deal, denglish vom feinsten,  werden jene verträge bezeichnet, die, schriftlich fixiert oder auch nicht, den alten wein in neuen schläuchen bereit halten. Von jeher war die politik ein wechselseitiges nehmen und geben gewesen und die politik wird das auch bleiben, weil alle, die es betrifft, wissen, dass ihre interessen nur dann mit erfolg realisiert werden können, wenn diese interessen mit den widerstreitenden interessen austariert sind. Die neue qualität der politik, angezeigt im terminus: deal, ist, dass der notwendige austausch und ausgleich der interessen, sorgfältig inszeniert im schein behaupteter legalität, zu lasten dritter in's werk gesetzt wird - man nennt's lobbying, treffender ist der terminus: korruption. Das alte lied - immer wieder neu intoniert.          (a)<==//
(b)
lupenrein, ein terminus, der en vogue ist, weil er als passpartout für alle sachverhalte genutzt werden kann, in denen schein und sein auseinander gefallen sind. Bekanntlich war der terminus vom bundeskanzler, dem herrn: Gerhard Schröder, geprägt worden(01), der seinen freund, den seinerzeit regierenden präsidenten Russlands, den herrn: Wladimir Putin, als "lupenreinen demokraten" bezeichnet hatte. D'accord, ein brillantes bonmot, das aber in der historischen retrospektive heikel ist, weil das, was damals, fernab jeder realistischen einschätzung, als zutreffend noch toleriert werden konnte, heute als falsch ausgewiesen ist(02). Mit dem auseinanderfallen von schein und sein kann das bonmot eine eigendynamik entfalten, die weder der schöpfer des terminus, noch seine potentiellen verwender kontrollieren können. In der mehrdeutigkeit des terminus ist auch das argument impliziert, das den verwender dieses terminus, etwas anderes auszeichnend, als das spiegelbild der auszeichnung erscheinen lässt, das das ausgezeichnete nicht ist(03).
----
(01)
die autorenschaft Gerhard Schröder's stelle Ich nicht in zweifel, aber Ich kann sie dahingestellt sein lassen(*1), weil dieses zitat seit jahren herrn Gerhard Schröder unwidersprochen zugeordnet wird. Dieses argument ist kein strikter beweis, aber es kann als beleg genügen, anlog dem wort: die geschichte ist zwar nicht wahr, aber gut erfunden.
----
(*1)  in meinem archiv habe Ich bisher keinen einschlägigen beleg auffinden können.       (b/01)<==//
(02)
im historischen rückblick, das damals verfügbare material über die politiker: Gerhard Schröder und Wladimir Putin, mit den fakten von heute vergleichend, wird die diskrepanz erkennbar, die zwischen dem sein dieser politiker und ihrem schein zu konstatieren ist. Was damals noch als plausibel akzeptiert werden konnte, das hat sich heute als falsch herausgestellt(*1). Fehlurteile sind immer möglich, aber sie können durch bessere einsicht korrigiert werden. Mir ist nicht bekannt geworden, dass der herr: Gerhard Schröder, seine meinung, den herrn: Wladimir Putin, betreffend, revidiert habe, wohl aber ist bekannt, dass der herr: Gerhard Schröder, in St.Petersburg erst kürzlich wieder auf seiner geburtstagssause mit dem herrn: Wladimir Putin, geoutet worden ist(*2).
----
(*1)
das urteil über die politik des russischen staatspräsidenten: Wladimir Putin, ist heute, 2014, in der welt eindeutig. Die von Wladimir Putin verfolgte politik ist skrupellose machtpolitik, die, wenn die fakten nicht al gusto ausgelegt werden, in kein schema einer demokratischen ordnung eingepasst werden kann. Schon immer hat der lügner seine sache schöngeredet.
(*2)
es genügt, auf die notiz im Spiegelbericht, p.34, 2.spalte, zu verweisen(+1).
----
(+1) //==>anmerkung: (c/01)      (b/02)<==//
(03)
es sollte auch erwogen werden, dass der herr: Gerhard Schröder, damals, als er das bonmot prägte, wahr geredet hatte(*1). Diese wahrheit, damals gespiegelt im bonmot, sollte, im bonmot von heute gespiegelt, die gleiche wahrheit sein - der gegensatz ist aber offenkundig und die verantwortung für die differenz fällt auf den zurück, der das bonmot geprägt hatte. Das, was als projektion von sich selbst auf den politischen partner intendiert gewesen war, das fällt als projektion in seiner verfehlten erfüllung auf den urheber zurück. Es ist zu erwägen, dass herr: Gerhard Schröder, sich selbst einschätzend, im herrn: Wladimir Putin, das gespiegelt gesehen hatte, das er, immer falsch redend, selbst war, nämlich der machtmensch, der Putin auch ist. Die behauptung, ein demokrat zu sein, ist nur die verdeckende maske(*2).
----
(*1)
die möglichkeit will Ich nicht ausschliessen, weil es denkbar ist, dass der KGB-mann: Putin, sich aufgrund besserer einsicht zum demokraten: Putin, gemausert hatte. Die historia der renegaten weist viele einschlägige dokumente auf, das bekannteste beispiel dürfte die wandlung des Saulus in den Paulus sein.
(*2)
das, was als fazit vom bonmot bleibt, das ist seine doppeldeutigkeit, aber diese doppeldeutigkeit ist das momentum, dass das bonmot auch heute noch funktionieren lässt.       (b/03)<==//           (b)<==//
(c)
der "geschäftsmann", das ist in der version des SPIEGEL's(01) der CDU-politiker: Philipp Mißfelder(MdB), über den DER SPIEGEL urteilt, dass es "kaum Politiker in Deutschland mit besserem Netzwerk, auch in der Welt des Großen Geldes" gäbe(02). Das, was DER SPIEGEL mitteilt, ist in seinen details interessant, aber diese werde Ich kommentierend nicht aufgreifen bis auf ein zitat, das dem herrn Philipp Mißfelder zugeordnet ist: "Ich mache keine Sachpolitik, ich mache Personalpolitik"(03). Das ist der fokus, in dem die kraftlinien sich kreuzen, wenn die smarten typen heute politik machen.
----
(01)   "Ein lupenreiner Geschäftsmann" in: DER SPIEGEL, 38/2014, p.32-34.
(02)   a.a.O.p.32,1.spalte.
(03)
das zitat im kontext. DER SPIEGEL schreibt: "Wie groß sein Interesse an Sachthemen wirklich ist, das fragen sich nicht wenige seiner Parlamentskollegen. 'Ich mache keine Sachpolitik, ich mache Personalpolitik' - diesen Satz haben so schon einige von ihm gehört. Dafür hat Mißfelder sich in der Jungen Union und weit darüber hinaus ein Netz aus Abhängigen, Günstlingen und //(34) nützlichen Freunden geschaffen. Mit ihnen tauscht er Kontakte gegen Informationen, und auf einen Gefallen folgt eben auch mal eine Spende. In diesen Kreisen zieht Mißfelder die Strippen wie ein kleiner Pate"(*1).
----
(*1)   a.a.O. p.33//34.          (c)<==//
(d)
die verfassungsordnung in der Bundesrepublik Deutschland ist bekannt und die formeln des gesetzes gelten unbestritten. Aber das, was gelten soll, und das, was gelebte politische realität ist, das fällt auseinander und auch bei wohlwollenster betrachtung der gelebten realität ist es schwer, eine übereinstimmung von norm und wirklichkeit noch zu behaupten. Im Art.38 I 2 GG ist normiert: "Sie ((die Abgeordneten des Deutschen Bundestages,ur)) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen"(01). Als vertreter des ganzen volkes ist es die pflicht der damen/herren: politiker, das gemeinwohl, das allen nutzen soll, zu verfolgen und nicht ein partikularinteresse, sei es das eigene oder das eines anderen(02). Die vertreter der partikularinteressen können zwar keinen rechtsanpruch an den gewählten amtswalter geltend machen, aber, wird der amtswalter diese anmutungen auch immer zurückweisen (können), wenn er mit den erwartungen konfrontiert ist, die materiell gut unterfüttert werden?(03). Und kann sein gewissen auch das verbindliche maass sein, wenn er, konfrontiert mit den widerstreitenden partikularinteressen im horizont des gemeinwohls, das im streit der partiklarinteressen als drittes moment ausgeschlossenen ist, mit dotationen versucht wird, dem meistbietenden sein ohr zu leihen und auch zu folgen?(04). Im gemalten bild der realität ist der leitfaden der verfassungsnorm unkenntlich gemacht worden(05).
----
(01)
diese norm ist die bedingung, unter der jeder bürger das übertragene mandat annehmen kann und erledigen muss, wenn er und/oder sie als politiker tätig sein wollen, von den bürgern des gemeinsam geteilten staates in ein amt gewählt und/oder für ein amt bestimmt. Der amtswalter, gleich_gültig, ob als gewählter parlamentarier oder als beauftragter beamter und angestellter im öffentlichen dienst, muss sein handeln im amt nach dieser norm ausrichten, und die erwägungen, die sein handeln als individuum, das ein ich ist, im bürgerlichen leben sonst noch umstellen, können nicht das maass seines urteils sein. In der gelebten realität sind diese interessen nicht auszuschliessen und sie werden auch das öffentlichen handeln der amtswalter mit beeinflussen, aber sie können nicht das kriterium der entscheidung sein, mit der der amtswalter, eine sachfrage händelnd, seine amtsgeschäfte führt(*1).
----
(*1)
das ist ein praktisches problem, das theoretisch entschieden ist, und die damit verknüpften schwierigkeiten, resultate der dialektik von theorie und praxis, sind in der praxis aufzulösen - so oder so.      (d/01)<==//
(02)
das gemeinwohl und das partikularinteresse sind dialektisch miteinander verknüpft. Das problem ist nicht die falsche alternative: entweder partikularinteresse oder gemeinwohl, das problem für den amtswalter ist, sowohl das gemeinwohl als auch die partikularinteressen jeweils im horizont des ausgeschlossenen anderen moments zu realisieren. Das gemeinwohl kann nur dann behauptet werden, wenn alle, die es betrifft, ihre partikularinteressen frei verfolgen können, aber jeder für sich kann sein partikularinteresse nur dann erfolgreich verfolgen, wenn auch das gemeinwohl gesichert ist(*1). In ihrer praxis leisten die damen/herren: politiker, sowohl die realisierung des gemeinwohls als auch des partikularinteresses. Diese praxis kann ihnen, individuen, die ein ich sind, im bestimmten fall misslingen, aber ihnen ist die dialektische vermittlung von partikularen interessen und allgemeinwohl als praxis immer möglich(*2).
----
(*1)
Richter,Ulrich: Zitat des Monats. Roland Koch. Anm.: (07)./ (28)01/09 januar/2009.
Zusatz.
Die logik des arguments ist in der anmerkung: (07), mit den momenten: betriebswirtschaftliche/volkswirtschaftliche rechnung, dargestellt. Analog können die momente: gemeinwohl/partikularinteresse, eingesetzt werden. Zur methode, im trialektischen modus, verweise Ich auf: //==>INDEX der argumente/stichwort: trialektische modus. Ich setze sie als bekannt voraus und werde diesen essay mit weiteren graphiken nicht anreichern.
(*2)
diese these mag als "utopie" bespöttelt werden, aber ohne die utopie, dass der utopische gedanke prinzipiell möglich sein könne, ist keine politik realisierbar, für die das merkmal: human, als zutreffend behauptet werden könnte.       (d/02)<==//
(03)
noch ist die rechtsordnung in der BRD nicht soweit korrumpiert, dass interessenvertreter, vulgo: lobbyisten, die amtswalter vor's gericht zerren und die einhaltung ihrer aufgenötigten verträge zu lasten dritter, den vom deal ausgeschlossenen bürgern, einklagen können. Die plumpe direktheit wird diskret gemanaged, weil die damen/herren: politiker, entweder im amt bleibend oder ins amt wollend, als moment ihres interesses denen zusagen machen, rechtlich nicht einklagbar, die den wahlkampf, öffentlich inszeniert, auch bezahlen(*1). Zwar heisst es, dass die amtswalter angemessen zu alimentieren seien, aber das richtige maass scheint immer noch in weiter ferne zu liegen(*2), und es ist ein skandal, wie die damen/herren: politiker, sich immer wieder bemühen, ihre finanzielle situation vor den blicken der öffentlichkeit zu verbergen(*3). Die praktiken sind unter allen, die es betrifft, gemäss des alten prinzips: do ut des, gut eingespielt, geschäfte, die unter ausschluss der öffentlichkeit abgewickelt werden, die aber, so sagt man's, im sinn des plakatierten allgemeinen wohls gemanaged sind, den eigenen vorteil fest im blick.
----
(*1)
das problem der parteienfinanzierung soll hier nicht en detail verfolgt werden. Die historia der parteienfinanzierung ist ein ständiger skandal in der BRD und immer wieder muss das Bundesverfassungsgericht bemüht werden, um die gröbsten fehlentwicklungen zu korrigieren. Die literatur zum thema ist umfangreich, und, bei gelegenheit, sei auf die kritik Hans Herbert von Arnim verwiesen(+1).
----
(+1)
Arnim,Hans Herbert von: Der Staat als Beute. Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen. München: 1993. (7.Kapitel: Staatliche Parteienfinanzierung).
Zusatz. Die historische entwicklung ist über diesen text hinweggegangen - am problem hat sich bis heute nicht viel geändert. Man hat immer wieder auf druck des verfassungsgerichts die regeln novelliert, aber geändert hat sich am permanenten skandal nichts. Die damen/herren: politiker, machen's eben immer cleverer(§1).
----
(§1)   anmerkung: (f/06).          (d/03/*1)<==//
(*2)
das ist der permanente streit um die diätenerhöhungen der abgeordneten auf allen ebenen der staatlichen organisation. Die verfassung statuiert: "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung"(Art.48 III 1GG). Entscheidend ist der zweck, der mit einer angemessenen Entschädigung(+1) erreicht werden soll. Der zweck: unabhängigkeit, kann nicht als unvernünftig bestritten werden, aber es ist die erfahrung, dass dieser zweck offenbar nur noch in den (raren) sternstunden der einschlägigen gremien erreicht werden kann. Von einer unabhängigkeit der amtswalter kann, die situationen realistisch eingeschätzt, kaum gesprochen werden, wenn die liste der nebentätigkeiten, öffentlich dokumentiert, durchgegangen wird. Es mag sein, dass der eine oder der andere amtswalter sich subjektiv als unabhängig einschätzt, aber diese unabhängigkeit ist relativ, wenn die grenze des existenzminimums zur positiven seiten überschritten ist(+2). Das, was die unabhängigkeit der amtswalter real ist, das ist nur in einer konkreten situation abschätzbar, deren parameter einem ständigen wandlungsprozess unterliegen. Das problem der abschätzung kann aber kalkulierbar sein, wenn die parameter des politischen prozesses deklariert und uneingeschränkt öffentlich zugänglich sind.
----
(+1)
Ich lasse es offen, was angemessen sein soll - diese frage kann immer nur im bestimmten fall konkret beantwortet werden und das, was angemessen ist, das ist das resultat des ermessens, das allgemein nicht fixierbar ist. Aber es gibt ein gefühl dafür, was angemessen sein kann - dieses gefühl wird von den damen/herren: politiker, immer wieder eklatant verletzt, das jüngste beispiel ist die diätenerhöhung 2014 um 10% für die bundestagsabgeordneten, die, wie berichtet wird, den sozialhilfesatz um 5€ anheben wollen, angepasst an die allgemeine entwicklung(§1).
----
(§1)
hier hilft ein vergleich der zahlen weiter, um einen eindruck von den dimensionen zu bekommen, in denen die damen/herren: politiker, ihr geschäft betreiben. Ich operiere mit den zahlen, die in der presse voneinander abweichend berichtet worden sind. Ein MdB hat bis dato ca.9000€ an diäten erhalten, es sind künftig: ca.800€ mehr (rechnerisch etwas weniger als 10%), also kann er künftig mit rund 10000€ entschädigung pro monat rechnen. Ein sozialhilfeempfänger, also ein HarztIV-ler, hat einen satz von ca.680€ und künftig sollen es es 5€ mehr sein (rechnerisch ca. 0,75%), also wird er künftig mit 685€ kalkulieren dürfen. An der kasse im supermarkt zahlt der HartzIV-ler 1€ für das stück butter(250gr.), nicht anders der MdB.
(+2)
der bürger, der an der grenze des existenzminimums(§1) steht oder schon darunter, kann seine bürgerlichen freiheiten nicht mehr nutzen, weil er von der gnade anderer abhängig ist, ausgeliefert der wilkkür des gnädigen und seiner gewalt. Und was könnte oberhalb der grenze des existenzminums als maass gelten? - ein vernünftiges maass für das, was angemessen sein könnte, ist nicht verfügbar. Für den einen erfüllt die "Ente" den zweck, für den anderen geht's ohne den "Porsche" nicht - dieses problem der wertschätzung kann der bürger nur mit sich selbst verbindlich ausmessen.
----
(§1)
die frage, wie die grenze des existenzminimums zu definieren sei, wird immer ein streitpunkt zwischen den widerstreitenden interessen auf der bühne der politik sein. Die fixierung des existenzminimums in einer zahl ist die aufgabe der politik, aber welche zahl als vernünftig gelten soll, das ist eine streitfrage, die hier nicht weiter verfolgt werden kann.          (d/03/*2)<==//
(*3)
der skandal ist, dass der amtswalter neben seiner angemessenen aufwandsentschädigung auch mit seinen nebenverdiensten kalkulieren kann, öffentlich deklariert oder auch nicht. Das argument ist zutreffend, dass neben der aufwandsentschädigung gemäss der verfassung auch andere einkommensquellen mit dem freien mandat(+1) vereinbar sein können, aber, das reden vom freien mandat ist dann als falsch ausgewiesen, wenn mit dem argument: datenschutz, behauptet wird, dass die privaten geschäfte des amtswalters für die öffentlichkeit tabu seien - sancta simplicitas - das ist doch der witz dieser klammheimlichen geschäfte, dass unter der tarnkappe des gemeinwohls schamlos das privatinteresse verfolgt wird, das nur im zwielicht prosperieren kann. Im faktum der nebeneinkünfte, einschliesslich ihrer praxis(+2), ist eine struktur differierender interessen etabliert, in der, unvereinbar mit der verfassung, die unabhängigkeit des amtswalters als ein störendes moment gehändelt wird. Viele amtswalter haben sich an diese struktur angepasst, die, auf das gemeinwohl verpflichtet, private interessen, im besten denglisch, promoten - diener zweier herren(+3). Die theorie ist eindeutig. Entweder ist die aufwandsentschädigung amtsangemessen, dann sind nebeneinkünfte nicht erforderlich, oder der amtswalter muss das übernommene mandat niederlegen, wenn die gesetzlich festgelegte aufwandsentschädigung ihm nicht ausreichend dünkt. Noch ist die Bundesrepublik Deutschland ein freies land und niemand wird gezwungen, für 10000€ aufwandsentschädigung abgeordneter des Deutschen Bundestages zu sein, aber, mehr gibt's nicht, oder, darin sind die damen/herren: politiker, frei, sie quittieren den job und suchen sich was besseres(+4).
----
(+1)
die verteidiger des freien mandats argumentieren mit täuschender absicht, wenn sie den datenschutz al gusto aktivieren. Es wird nicht bestritten, dass auch der amtswalter, wie jeder bürger des staates, anspruch auf die respektierung seiner privatsphäre hat, aber, und das ist ein anderer fall, wenn der amtswalter öffentlich im auftrag anderer, er ist mandatiert, handelt, dann unterliegt im rahmen des mandats sein öffentliches handeln, eingeschlossen das private(§1), uneingeschränkt der öffentlichen kontrolle. Das problem ist allein ein praktisches, nämlich dann, wenn die grenze festgelegt werden muss: hier öffentlich - da privat, die grenze aber, das, was privat, und das, was öffentlich sein soll, die muss in einem öffentlich geführten prozess festgelegt werden. Die selbsternannten verteidiger des freien mandat verneinen den öffentlichen prozess der festlegung.
----
(§1)
das ist kein widerspruch, sondern nur ein gegensatz, der streitig ist, wenn die grenze definiert wird, die zwischen dem gezogen ist, was privat bleiben soll, und dem, was öffentlich gemacht werden muss. Wie diese grenzlinie auch gezogen werden mag, es bleibt immer ein bereich benennbar, der vom jeweils anderen bereich abgegrenzt ist - offen ist immer, wie grooss die abgetrennten bereiche zueinander sein müssen oder sein sollen.          (d/03/*3/+1)<==//
(+2)
das problem wird unter dem etikett: offenlegung der nebeneinkünfte, diskutiert. Diese diskussionen sind ein trauerspiel(§1), und alle, die es betrifft, führen in der öffentlichkeit einerseits eiertänze auf, um die erforderliche publizität, rechtlich abgesichert(§2), zu vermeiden, und andererseits wird über das inszenierte schmierentheater gewitzelt, klammheimlich und abgeschottet im privaten bereich. Aber, und das ist das besondere an diesem schändlichen spiel, das, was die damen/herren: politiker, für sich als einen affront bewerten, das muten sie anderen als selbstverständlich zu - der sozialschwache bürger muss den kleinsten zuverdienst, das klamme budget mit ein paar peanuts anreichernd, offenzulegen und anteilig wird, das ist der zynismus dieser damen/herren: politiker, der zuverdienst auch noch gedecktelt. Alles, was drüber ist, das fliesst in die staatskasse zurück(§3) - fiat iusticia!
----
(§1)
neben anderen berichten in den medien sei auf den bericht der Frankfurter Rundschau, 24.03.2014, p.6, verwiesen, titel: "Das Mandat als Nebenjob".
(§2)
es würde genügen, wenn auf dieser liste die nebeneinkommen der amtswalter, fall für fall, lückenlos erfasst würden und in der liste auskunft darüber gegeben wird, wer mit welcher summe gezahlt hat. Diese liste ist vom Bundestagspräsidenten zu verwalten, der dann ad personam einblick in die liste zu gewähren hat, wenn ein bürger ein berechtigtes öffentliches interesse geltend machen kann.
(§3)
herr Peter Gauweiler(MdB/CSU) soll "allein in den fünf Monaten seit Beginn der Legislaturperiode als Rechtsanwalt mindestens 509000 Euro verdient haben"($1). Aber was sind schon 500000 piepen gegen 25, so mal nebenbei, wenn's sonst an allem fehlt? Vor dem gesetz sind alle gleich, sagt man, aber manche sind eben gleicher ... (Georg Orwell).
----
($1)   Frankfurter Rundschau, 24.03.2014, p.6.        (d/03/*3/+2)<==//
(+3)
gemäss der inkompatibilitätsregel(§1) können bestimmte ämter der staatlichen ordnung von ein und derselben person nicht zugleich besetzt werden. Diese regel gilt auch für den amtswalter, der neben seiner amtsangemessenen alimentation keine nebeneinkünfte haben sollte(§2). Das argument ist einfach. Mit seiner pflicht, dem gemeinwohl zu dienen, sind diese einkünfte(§3) logisch nicht vereinbar; denn die alimentation ist immer dann dem amt angemessen, wenn der amtswalter nicht genötigt ist, sich seinen bürgerlichen unterhalt anderweitig zu verschaffen. D'accord, eigentlich, so heisst es doch, sei alles klar, aber, auf die gemeine wirklichkeit blickend, ist überhaupt nichts klar, nämlich dann, wenn die praxis der nebeneinkünfte als allgemeine regel gehändelt wird, mit der der amtwalter, so mal nebenbei, sich etwas zusätzlich verschaffen kann. Zumindest der verdacht bleibt virulent, dass da auch noch andere sachen im busch sein können(§4).
----
(§1)
das problem der nebeneinkünfte der amtswalter ist auch ein moment des prinzips der gewaltenteilung.
(§2)
in bestimmten fällen steht die frage unabweisbar im raum der interessen, wenn zu beurteilen ist, welche funktion einem bestimmten einkommensposten, deklariert als nebeneinkommen, zukommen soll. Der fall: Gauweiler, illustriert die mögliche diskrepanz in den funktionszuweisungen hinreichend($1).
----
($1)  anmerkung: (d/03/*3/+2/§3).
(§3)
nicht jedes denkbare einkommen, das der bürger, tätig als amtswalter, erzielen kann, kollidiert mit seiner pflicht, dem gemeinwohl zu dienen. Im detail ist das ein problem der kasuistik. Es ist unstreitig, dass ihm dieses einkommen, rechtlich gesichert, zusteht, und es ist auch eine frage der abwägung, ob in bestimmten fällen ein berechtigtes öffentliches interesse an der offenlegung bejaht werden kann. Das, was erforderlich ist, das ist die möglichkeit, dass im streitfall eine öffentliche klärung der streitpunkte möglich ist.
(§4)   //==>anmerkung: (f).        (d/03/*3/+3)<==//
(+4)
auch hier weitet der blick in die medien den horizont des wissens. Es genügt, auf den fall: Klaeden, zu verweisen, der auf dem weg über ein ministeramt in die privatwirtschaft gewechselt war - ein geschmäckle ist hängen geblieben(§1).
----
(§1)
der staatsminister: Eckart von Klaeden, wechselte auf den posten des cheflobbyisten bei Daimler. Pars pro toto verweise Ich auf dem bericht: "Lobbyismus. Eckis Erzählungen" in: DER SPIEGEL, 43/2013, p.32-34.        (d/03/*3/+4)<==//         (d/03/*3)<==//      (d/03)<==//
(04)
das lied ist vertraut, es ist alt und in jeder generation wird es neu angestimmt. D'accord, dass das geld nun einmal die welt regiere, das ist eine binsenweisheit, die aber nicht ignoriert werden sollte, weil das, was pragmatisch möglich ist, nicht nur getan werden kann sondern auch getan wird. Das problem der nebeneinkünfte ist nicht, dass mit geld vieles bewirkt werden kann, zum guten wie zum bösen, das problem ist, dass unter dem falschen zeichen: gleichheit, gleichheiten geschaffen werden, die den zusammenhalt der gesellschaft zur disposition stellen. Das geld hat die funktion, ein blosses mittel zum zweck zu sein. Der verfolgte zweck ist die erleichterung des austauschs der güter, die das individuum als ich und sein genossen benötigen, um ihre existenz realisieren zu können, das geld als tauschmittel gebrauchend. Das, was in der diskussion um die nebeneinkünfte der amtswalter falsch läuft, das ist die verkehrung von zweck und mittel. Das geld ist, gemäss der logik der neoliberalen theorie, zu einem zweck geworden, dem alles zu unterwerfen sei. In dieser perspektive spiegelt die debatte um die nebeneinkünfte der amtswalter die realität des politischen prozesses, in dem die neue funktion des geldes zum maass des politischen handelns erklärt worden ist. Die logik des geldes lässt jedes interesse als käuflich erscheinen und die nebeneinkünfte der amtswalter sind nur der anknüpfungspunkt, der die möglichkeit verfügbar hält, jedes gewünschte interesse in den politischen prozess zu implementieren(*1).
----
(*1)   //==>anmerkung: (f).      (d/04)<==//
(05)
der erosionsprozess in der ordnung der gesellschaft und des staates kann in den details nachgezeichnet werden(*1). Die behauptung, dass das politische ethos der eliten in der BRD erodiert sei, dürfte als faktum nicht bestreitbar sein, zu bestreiten ist aber die these, dass der bürger sich damit abzufinden habe, weil, so wird geredet, er nun mal nichts zu sagen habe. Der bürger hat viel zu sagen, wenn er die mandatierten amtswalter an ihre pflicht erinnert und diese pflicht mit seiner wahl auch einfordert. Es kann nicht genügen, die smarten typen in den talkshows als medienevent zu konsumieren, typen in einem politischen prozess, die al gusto austauschbar sind. Die damen/herren: politiker, müssen mit dem mittel der wahl gezwungen werden, ihr mandat auch auszuüben.
----
(*1)
das haben die fachleute en detail zu leisten, die sich mit der sache ex professo befassen. Dies hier weiter auszubreiten kann der essay nicht leisten.       (d/05)<==//           (d)<==//
(e)
das mandat der bürger, von den damen/herren: politiker, mit der wahl übernommen, ist eindeutig. Aus der fülle der probleme, die unter dem terminus: gemeinwohl, zusammengefasst werden können(01), seien zwei politikfelder partes pro toto akzentuiert. Das eine politikfeld ist die zunehmende spaltung der gesellschaft in arm und reich(02), das andere die sorge um die umwelt, die die bedingung für den fortbestand der menschen als gattung ist(03).

Zum ersten, die soziale spaltung der gesellschaft in arm und reich.

Man hat sich gut eingerichtet, solange der schein friedliche beziehungen unter den bürgern vorspiegelt(04). Die damen/herren: politiker, gehen ihren geschäften nach, mal hier, mal da eine neue soziale wohltat verkündend(05), aber sorgsam darauf bedacht, dass die schönen kreise nicht gestört werden. Mit den statistiken in der hand reden sie sich und dem anderen ein, dass alles wachse. Ihr irrtum aber ist, dass das quantitative wachstum der güter auch in ein qualitatives empfinden des wohlseins umschlagen werde, das dann die härten des sozialen elends in der welt zudecken werde. Der hungernde kann mit seinem schicksal nicht zufrieden sein, so wie es dem satten gleichgültig ist, welchem genuss er gerade nachgeben soll. In der gesellschaft kann die differenz von arm und reich, ausgedrückt in einer zahl, sehr grooss sein, ohne die gesellschaftliche ordnung zu zerstören, aber es gibt einen grad an ungleichheit, der den labilen zustand scheinbaren sozialen friedens in unmittelbare gewalt umschlagen lässt. Es ist kein wünschenswertes ziel, alle differenzen in der causa: arm/reich, auf null zu bringen, weil die dynamik des gesellschaftlichen prozesses in der differenz der elemente gegründet ist, aber die dynamik in der gesellschaft ist auch vernichtet, wenn die differenz der elemente durch nichts mehr verknüpft werden kann. In dieser spanne ist ein maass zu etablieren, das zwischen den polen: alles und nichts, das optimum an dynamik schafft, das der fokus der divergierenden vorstellungen ist, die unter dem terminus: das gemeine wohl, bezeichet werden(06).

Zum zweiten, die pflicht des individuums als ich, mit der umwelt sorgsam umzugehen.

Es ist unbestritten, dass der zweck: schutz der natur, ein individuelles interesse sein kann, aber es muss gelten, dass der zweck, die natur in ihren selbstregelnden systemen zu bewahren, nur als eine öffentliche aufgabe realisiert werden kann, mit der das gemeine wohl ohne abstrich realisiert wird. Es erstaunt schon und zugleich schreckt es, wenn zur kenntnis genommen werden muss, mit welcher gleichgültigkeit und auch chuszpe die damen/herren: politiker, agieren, wenn sie über den umgang mit der natur reden. Dieses reden ist das spiegelbild ihres handelns(07). Die sache, die auf der agenda aller, die es betrifft, steht, kann keinen aufschub dulden, weil die natur, scheinbar gleichmütig jede zumutung schluckend, geändert sein wird, wenn die selbstregelnden systeme der natur überfordert und einfach etwas anderes sind(08). Man kann über die daten, die von den experten nach den geltenden standards der wissenschaften zusammengetragen werden, streiten, und diese diskurse sind auch erforderlich, aber die pflicht der damen/herren: politiker, ist es, die resultate dieser diskurse zur kenntnis zu nehmen und im sinn des begriffs: gemeinwohl,(09), in politisches handeln umzusetzen, entgegenstehende partikularinteressen zurückweisend(10). Das mandat der damen/herren: politiker, ist, die rechtsordnung zu schaffen, in der einerseits das erfordernis, die erhaltung der natur(=schöpfung) zu sichern, und andererseits die pflicht, das gebot des rechts zu erfüllen, so miteinander verknüpft sind, dass beides zusammen widerspruchsfrei, gleichwohl in den formen eines gegensatzes, bestehen kann. Die meinung ist absurd, dass dem partikularinteresse vor dem gemeinwohl ein vorrang eingeräumt sein müsse, nicht anderes die meinung, dass am gemeinwohl die welt zu genesen habe(11). Der schutz der natur(12), im resultat ausgewiesen, muss das ziel des handelns der damen/herren: politiker, sein, wenn die verfolgten partikularinteressen, in der rechtsordnung als legitim und legal ausgewiesen, in dauer erfolgreich sein sollen(13).
----
(01)

der gegenstand des diskurses ist also die gesamte agenda der politik - eine beschränkung auf weniges ist geboten, und das, was zu fehlen scheint, das kann ergänzten werden, wenn der kritiker sich auf mein argument einlässt. Der einwand ist zutreffend, wenn vermutet wird, dass meine argumente nur im bereich des allgemeinen verbleiben können und deshalb die drängenden anweisungen zum handeln ausblendet sind, weil, so könnte unterstellt werde, Ich selbst keinen weg zu weisen habe, der pragmatisch gangbar wäre. Diese kritik ist dann zutreffend, wenn Ich den anspruch geltend machen würde, als politiker zu argumentieren, der, sich zum handeln selbst verpflichtet habend, das tun muss, was in der situation geboten ist. Als beobachter des politischen geschehens bin Ich aber darauf beschränkt, die sachverhalte zu markieren, die als gegenstände des politischen handelns anstehen und die abzuarbeiten die pflicht des amtswalters ist, dem problem angemessen und der sache dienlich.         (01)<==//
(02)
dass es arme und reiche gibt, das ist eine erfahrung, die so alt sein dürfte, wie es individuen gibt, die fähig sind, sich als ich zu bestimmen. Die begriffe: arm und reich, sind relationsbegriffe, deren bestimmung immer im jeweils anderen begriff verortet ist. Im diskurs über das arm_sein und/oder das reich_sein ist nur das maass des vergleichens gültig, das im horizont der relationsbegriffe: arm und reich, bestimmt ist. Das argument, so erscheint es, dreht sich also im kreis, aber dieser zirkel ist nur dann der fall, wenn das problem der differenz: arm/reich, auf eine numerische gleichheit reduziert wird(*1). Das problem der armut und des reichtums, virulent in jeder gesellschaft, wird nur dann angemessen reflektiert, wenn die faktische differenz zwischen dem reichen und dem armen als ein problem der bewertung gehändelt wird, deren maass selbst wertungen sind, über die das individuum als ich in seiner autonomie entscheidet, sich an diese entscheidung absolut bindend.
----
(*1)
Richter,Ulrich: Das recht des starken - nichtig. Die dialektik prinzipieller gleicheit im recht und faktischer ungleichheit im vermögen. In: www.ur-philosoph.de  //==>bibliographie //==>textsammlung //==>adm //==>adm/(31)11/14.         (02)<==//
(03)
im 21.jahrhundert sollte das wissen allgemeingut sein, dass die menschen nun auch die mittel in die hand bekommen haben, sich selbst als gattung auszulöschen. Für das individuum als ich und seinem genossen ist die erhaltung ihrer existenz nicht mehr allein ein problem der selbsterhaltung als individuum, auch nicht mehr als mitglied in einem verband der sozialen gruppe, und auch nicht mehr als bürger eines staates - die erhaltung der existenz als gattungswesen ist zu einem globalen problem geworden, dem keiner entzogen sein wird(*1).
----
(*1)
Richter,Ulrich: 09. april 3012 - wird das tausendjährige noch denkbar sein? In: www.ur-philosoph.de  //==>bibliographie //==>textsammlung  //==>mdb //==> mdb/(21)04/14.         (03)<==//
(04)
die krisenherde der welt zeichnen da ein anderes bild. Zumindest der schein der friedlichkeit ist durch die gewalt gestört, mit der die verteilungskämpfe um die ressourcen der welt geführt werden, gespiegelt in den materiellen gütern, die in der welt ungleich verteilt sind. Es wird viel darüber räsoniert, ob die ubiquitäre gewalt in der welt einerseits die konsequenz der verteilung der güter sein könne, die in der welt krass ungleich ist, oder, ob das faktum der ungleichen verteilung der güter andererseits die gewalt in der welt notwendig produziere. Wenn aber die dialektik von arm/reich und gewalt behauptet wird, dann sollte das gebot nicht beiseite geschoben werden, diese dialektik aufzulösen. Die bedingung ihrer auflösung ist, dass die objektive spaltung in der verfügungsmacht über den gesellschaftlich erarbeiteten reichtum(*1) auf das maass reduziert wird, das einerseits genügend antriebskraft vermittelt, die gesellschaftliche ordnung fortzuentwickeln, um andererseits der propagierung der gewalt das fundament zu entziehen(*2). Die erste forderung ist die eindämmung der gewalt, die ohne die anwendung der gegenwalt nicht erreicht werden kann, die ihre legitimation in der faktischen verkleinerung der diskrepanz zwischen arm und reich hat. Die zweite forderung ist auf die konkreten maassnahmen fixiert, die geeignet sind, effektiv die zunehmende spaltung von arm und reich zurückzudrehen(*3). Das sind die aufgaben, die die damen/herren: politiker, im licht des gemeinwohls zu bewältigen haben(*4).
----
(*1)
die statistik ist bekannt und berühmt, sie kursiert, einem mantra gleich, in jeder öffentlichen debatte; es ist das maass der sozialen ungleichheit in der gesellschaft, ausgedrückt in zahlen: das obere zehntel der gesellschaft verfügt über 60% des gesellschaftlichen reichtums, die hälfte der gesellschaft verfügt über kein vermögen und die verbleibenden 40% der gesellschaft teilen sich den rest, wobei in dieser heterogenen gruppe weiter nach mehr/weniger klassifiziert wird, analog der ausgangssituation(§1). Der streit über die prozentpunkte ist nur das probate mittel, um vom grundproblem der krass ungleichen verteilung des gesellschaftlichen reichtums in der gesellschaft abzulenken. Das problem besteht global und die abweichungen von der standardformel sind minimal.
----
(§1)
entscheidend ist die tendenz und nicht die exakte zahl, die mit jeder statistischen erhebung neu fixiert wird.     (e/04/*1)<==//
(*2)
den "alten" revolutionären war die dialektik von arm/reich und gewalt noch bekannt gewesen und sie hatten die meinung verfochten, die revolution mit gewalt promoten zu können - ihr irrtum ist aktenkundig.      (e/04/*2)<==//
(*3)
zuhauf werden die einschlägigen maassnahmen diskutiert, aber das sind aktionen, die an den symptomen zwar etwas verändern, aber auf dauer bleiben sie erfolglos und bewirken zumeist das gegenteil, weil die grundlegenden reformen, die auf den ausgleich abzielen, verweigert werden, zum einen ist das der radikale schnitt, die differenz auf eine überschaubare abweichung vom rechnerischen mittel zu nivellieren(+1), zum anderen ist die struktur, in der die menschen die güter der welt unter sich verteilen, grundlegend zu verändern(+2). Nicht die arbeit des individuums als ich ist die quelle der grossen vermögen(+3), der quellgrund dieser angehäuften reichtümer ist das passgenau konstruierte recht(+4), das den wenigen die verfügung über die ressourcen der welt zuschanzt, indem die vielen von der teilhabe an ihrem eigentum ausschlossen werden(+5).
----
(+1)
im judentum hatte das jubeljahr die funktion gehabt, die faktisch aufgelaufene soziale ungleichheit in der gesellschaft periodisch zu nivellieren. Jeder gläubiger hatte das gebot zu erfüllen, seinem schuldner nach 7x7 sabbatjahren die schuld zu erlassen(Leveticus.25,1-55).        (e/04/*3/+1)<==//
(+2)
mit seiner arbeit hat das individuum als ich den reichtum in der welt geschaffen, geleistet in der bewältigung seiner existenz. Die ungleiche verteilung der arbeitsfrüchte hat ihren grund im system des tauschens der güter, ein system der allokation, das nicht geeignet ist, den wechselseitigen austausch der güter zum gleichen vorteil aller, die es betrifft, zu organisieren. In der moderne ist die logik des tauschens im markt der ökonomen so beschaffen, dass die, die schon viel haben, immer mehr abgreifen können, als die, die nichts haben(§1) - der rest ist nur ein rechenexempel.
----
(§1)
ein aspekt des problems ist, dass die logik des modernen marktes mit einer vorgabe des christlichen evangeliums gerechtfertigt wird. Es steht geschrieben: "Denn wer hat, dem wird gegeben; wer aber nicht hat, dem wird auch das, was er zu haben meint, weggenommen werden"(Lukas 8,18).       (e/04/*3/+2)<==//
(+3)
es ist, jahr für jahr, ein ritual, zelebriert in den medien, listen mit namen zu publizieren, die mit dem preisschild: die reichsten der welt(wahlweise eines landes), ausgezeichnet sind.       (e/04/*3/+3)<==//
(+4)
die passgenaue konstruktion des rechts, was immer dieses konkret auch sein mag, das ist der zweck des lobbying, realisiert von dienstbefliessenen vertretern(§1). Die lobbyisten, diener(=sklaven) ihrer herren, konstruieren, legal oder auch nicht, die ordnungen, die den herren als fassade dient, den präsentierten reichtum, wie sie reden, als frucht ihrer arbeit erscheinen zu lassen - ihr reichtum ist die gestohlene arbeit des anderen.
----
(§1)   //==>anmerkung: (f).       (e/04/*3/+4)<==//
(+5)
Richter,Ulrich: Die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus. In: www.ur-philosoph.de  //==>bibliographie //==>verzeichnis //==>016:eigentum.       (e/04/*3/+5)<==//      (e/04/*3)<==//
(*4)
und was tun die damen/herren: politiker? - die ausgestaltung des steuerrechts, die einzelnen staaten und staatenbünde im fokus, lässt nur einen cantus firmus hören, die meinung nämlich, dass die besteuerung der bürger, jeder für sich, krass ungleich ist. Das geltende steuerrecht ist weder mit der idee der gleichheit vereinbar noch mit der idee der gerechtigkeit, mehr noch, der eindruck ist nicht falsch, dass die damen/herren: politiker, in ihrer doppelrolle(+1) nichts unterlassen, dem gerade stärksten interesse den schein der rechts zu verschaffen, das de facto nur die momentane verteilung der macht spiegelt(+2). Die einschlägigen beispiele können zuhauf zitiert werden(+3).
----
(+1)    //==> anmerkung: (f).
(+2)
Richter,Ulrich: Das prinzip der zahl: 1. In: www.ur-philosoph.de  //==>bibliographie //==>textsammlung //==> adm //==>adm/(20)09/07.
(+3)
brandaktuell(14.11.07) sind die berichte über Luxemburg, das in den vergangenen 15 jahren das paradies für die optimierung von steuern ist. Das, was als "recht" der öffentlichkeit verkauft wird, das sind rechtskonstruktionen, die vorsätzlich und mit nüchternem kalkül von den damen/herren: politiker, jedweder couleur geschaffen worden sind. Dem schein nach sind diese geschäftsmodelle legal, aber sie sind illegitim, weil diese konstrukte nicht mit der idee des gemeinwohls vereinbar sind($1).
----
($1)   anmerkung: (f/01/*1).       (e/04/*4)<==//         (04)<==//
(05)
emsig sind die damen/herren: politiker, beschäftigt, aber das, was als resultat ihrer emsigkeit (medial) präsentiert wird, das ist dürftig(*1). Oft zu hören ist die meinung, sie betrieben nur klientelpolitik und/oder symbolpolitik, die, untauglich, das grundproblem: die spaltung von arm und reich, aufzubrechen, immer action zeigt, mal hier oder mal da ein wenig die soziale spannung mindernd. Da ist die meinung eher plausibel, wenn behauptet wird, das die aktionen nur show seien(*2), inszeniert, um die ungleichen verhältnisse strukturell zu zementieren, ein ziel der politik, das den partikularen interessen zu pass kommen kann, dem gemeinen wohl aber immer zuwider läuft(*3).
----
(*1)
dem Bundeskanzler a.D.: Helmut Kohl, wird der satz zugeschrieben(+1), dass entscheidend sei, was hintern raus komme(+2). Das, was stört, das ist der ton in der sprache, der aber präzis das widerklingen lässt, was die damen/herren: politiker, virtuos mit der sprache hantierend, wirklich denken.
----
(+1)
der satz, immer ohne angabe der quelle, ist mir häufiger in die ohren und vor die augen gekommen. Er gehört in die klasse der sprüche, die vermutlich nicht wahr, aber immer gut erfunden sind.
(+2)
dieser satz klingt unter dem terminus: trickle_down-theorie, etwas seriöser und geht so: die kuh(=die wirtschaft) müsse gefüttert werden, damit für den bürger hinten auch noch etwas abfalle. Solange es nur sätze sind, zynisch zwar, aber leer, ist das reden der damen/herren: politiker, bestenfalls futter für satiriker, aber ihr handeln zerstört die gesellschaft, wenn diese sätze die maximen ihres handelns sind.            (e/05/*1)<==//
(*2)
es wird darüber geklagt, dass die politik nicht mehr in den parlamenten stattfinde, sondern in den talkshows, den tummelplätzen medial vermittelter eitelkeiten, etablissements, in denen die damen/herren: politiker, ihre meinungen, gesteckt von anderen, kund tun, versteckt hinter den immergleichen masken, meinungen, die als  lösungen der drängenden probleme verkauft werden, adäquat der gewünschten lösungen und nicht der zu lösenden sachen. Es ist schwer, diesen beobachtungen zu widersprechen, aber diese spektakel mit chips und champagner zu konsumieren, ist ein fundierendes moment der politischen kultur, in der sich amtswalter und bürger in angepassender dummheit wohlzufühlen scheinen.            (e/05/*2)<==//
(*3)
d'accord, diese meinung mag erstaunen provozieren und sie wird als überzogen abgekanzelt werden, aber abwegig kann diese meinung doch nicht sein, wenn nach dem grund gesucht wird, warum die damen/herren: politiker, politische lösungen öffentlich verkaufen, von denen sie, immer eifrigst bemüht, wissen können(+1), dass es angebote sind, die als nicht_seriös beiseite gelegt werden, wenn diese schnäppchen ihnen als bürger, privatmann und/oder privatfrau, offeriert würden. Ein aspekt der möglichen antworten wird dann klar, wenn der standpunkt gewechselt wird, das tatsächliche tun der damen/herren: politiker, in den blick nehmend, das, sorgsam abgeschirmt, hinter der fassade öffentlicher politik, praktiziert wird - dazu aber mehr unter der anmerkung: (f).            (e/05/*3)<==//           (05)<==//
(06)
die erwartung ist begründet, dass der autor nun mit einer zahl sich "outet", die er für angemessen hält. Der amtswalter, konfrontiert mit der lösung konkreter anforderungen, kann, von fall zu fall verschieden, immer eine zahl benennen, nämlich die zahl, die gerade für erwünscht gehalten wird(*1), ein mit einer zahl fixierter wert, der immer wieder im widerstreit der meinungen stehen wird; denn, losgelöst vom konkreten fall ist die angabe einer solchen zahl unseriös, nämlich, dann, wenn die struktur des realen konfliktes der gegenstand der reflexion ist.
----
(*1)
die bestimmte zahl hat die funktion, einen wert zu markieren, der mit dem terminus: gerechtigkeit, bezeichnet wird. Die debatte um die phänomene, die mit dem begriff: gerechtigkeit, unterschieden werden, ist hier aber nicht zu führen, weil sie ein teil der politischen debatten ist, mit denen das handeln der damen/herren: politiker, reflektiert wird.         (06)<==//
(07)
die gleichgültigkeit, mit der ein teil der damen/herren: politiker, die probleme erörtern, die den erhalt der schöpfung zum fokus haben, korrespondiert mit der aufgeregtheit, die der andere teil der damen/herren: politiker, die bürger eingeschlossen, auf der bühne des politischen prozesses zur schau stellen, ein merkwürdiges phänomen, dass eine koinzidenz der interessen ungleicher partner im gemeinsamen handeln vermuten lässt. Ihre interessen sind verschieden, das ist offensichtlich, ihr objekt aber, in dem die interessen sich widerstreitend als gegensätze, einschliesslich ihrer unvereinbarkeit, kreuzen, das ist immer das nämliche - es ist der planet: erde, für den es keinen "zweitwagen" gibt(*1). Gefordert ist ein nüchternes kalkül, wie es den menschen als gattungswesen real gelingen kann, einerseits den planet: erde, in seiner existenz so zu belassen, dass die gattung: mensch, einen ort zum leben haben kann, andererseits die individuen dieser gattung in ihrem selbstbewusstsein, ein ich zu sein, fähig sein können, ihre selbstbestimmung als ich zu realisieren. Das sind zwei anforderungen, die, das ist das mandat der damen/herren: politiker, im handeln der amtswalter im besonderen und der bürger im allgemeinen koinzidieren müssen, wenn der zweck, festgelegt im mandat, erreicht werden soll. Es mag sein, dass diese prämisse von allen, die es betrifft, akzeptiert wird, es ist aber zu konstatieren, dass die prämisse, als interesse verfolgt, nicht von allen geteilt wird.
----
(*1)   so das problem im gängigen politjargon ausgedrückt.         (07)<==//
(08)
in der natur ist das wirksam, was mit dem begriff: gewalt,(*1) unterschieden wird, nämlich die blosse ersetzung des einen zustandes durch einen anderen zustand. Der mensch als gattungswesen, blooss ein element in der historia der evolution, ist das glied in einer kette von ereignissen, die in den erzählungen der geschichte der kristallisationskern sind, sachverhalte, in der perspektive des menschen notwendig, die in der perspektive der natur aber nur ein zufall sein können, der nicht registriert ist. Für den menschen kann es nicht gleichgültig sein, ob der planet: erde, ein schicksal haben wird, weil die erde als schöpfung die bedingung ist, dass der mensch seine geschichte erzählen kann.
----
(*1)   //==>INDEX der argumente/stichwort: gewalt.           (08)<==//
(09)
das ist der punkt, an dem der autor seine definition des begriffs: gemeinwohl, zu explizieren hätte. Das en detail zu leisten ist im rahmen dieses essays weder möglich noch zweckmässig, Ich verweise deshalb auf die worterklärungen, verfügbar in den allgemeinen lexika, und auf den gebrauch des terminus, soweit unbestritten, in der jurisprudenz.          (09)<==//
(10)
es wäre auch notwendig, den begriff: partikularinteresse, exakt zu definieren. Einerseits ist der begriff: interesse, eindeutig definiert(*1), andererseits kann über das partikularinteresse nur in seiner bestimmten form gesprochen werden. Dieses sprechen muss aber die bedingung erfüllen, dass das bestimmte interesse immer zwei anforderungen zu genügen hat, einerseits das erfordernis, bestimmte tatsachen als faktum anzuerkennen(*2), andererseits die pflicht, diese tatsachen auch zu repektieren(*3).
----
(*1)
die gegenstände des eigeninteresses sind die dinge der welt, die das individuum als ich und sein genosse instrumentalisieren, erfahren als elemente der vermittlung ihrer relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B. In der instrumentalisierung des weltdinges: n, erscheint die wechselseitige relation: A<==>B, getrennt in analytischer absicht, in zwei abhängigen relationen, zum einen die relation: A<==|==>(ding_der_welt:_n), zum anderen die relation: (ding_der_welt:_n)<==|==>B.
(*2)
das resultat einer analyse, angefertigt nach den anerkannten standards der wissenschaften, ist ein faktum, das als ein moment der geltenden standards methodisch angefochten werden kann.
(*3)
die damen/herren: politiker, sollten die tatsachen anerkennen; denn die anerkennung eines faktums in der form des eigeninteresses ist ein moment ihres erfolges.         (10)<==//
(11)
die meinungen, konträr bis zum wechselseitigen ausschluss, sind aber nur momente einer dialektik, die das individuum als ich und sein genosse in raum und zeit nicht abschliessend auflösen können. Das partikularinteresse ist ebenso wie das gemeinwohl unabdingbar, wenn die damen/herren: politiker, die bürger eingeschlossen, ihre geschäfte, scheinbar unvereinbar, abwickeln wollen(*1). Die unabweisbare aufgabe ist für alle, die es betrifft, die reale dialektik der auseinanderlaufenden interessen, das behauptete partikularinteresse ebenso wie das behauptete gemeinwohl, in einem kompromiss der interessen zusammenzubinden, der als modus vivendi akzeptiert wird.
----
(*1)
die logik dieser dialektik, exemplifiziert an den begriffen: volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche rechnung, und dargestellt in einer graphik ist der gegenstand meines kommentars zu einem zitat des Hessischen Ministerpräsidenten a.D.: Roland Koch, der als typischer vertreter der damen/herren: politiker, klassifiziert werden kann(+1).
----
(+1)
Richter,Ulrich: zitat des monats. Graphik anmerkung(7). In: www.ur-philosoph.de //==>bibliographie //==>textsammlung //==>zitat des monats //==>zdm (28)01/09.(link)         (11)<==//
(12)
der schutz der natur wird aktuell unter dem terminus: klimaschutz, diskutiert. Die experten haben sehr viel wissen zusammengetragen und sie bieten auch erklärungsmodelle an, die logisch konsistent mit dem bekannten wissen nicht widerlegbar sind, aber es bleiben zweifel, ob die zusammengetragenen daten auch die angefertigten prognosen stützen werden. Unbestritten ist, dass das erdklima sich wandelt und die statistik weist es aus, dass im jahr: 2014, die durchschnittliche jahrestemperatur um 1° höher liegt als vor 100 jahren, aber, es ist auch ein faktum, dass diese änderung in der jüngeren erdgeschichte nicht als aussergewöhnlich einzuschätzen ist, weil die abweichungen in den jahrmillionen davor erheblich grösser gewesen waren. Was also geschehen wird, wenn das jahresmittel weiter ansteigt, das ist seriös nicht prognostizierbar, aber die wahrscheinlichkeit, dass es den planet: erde, noch geben wird, ist grooss, weitere 5mrd.jahre erwartend, allein die gattung: mensch, wird keine heimstatt mehr haben, das prognostzierte schicksal sich selbst schaffend.         (12)<==//
(13)
Ich kann nicht behaupten, dass das als ein vernünftiges resultat eingeschätzt werden kann, was die damen/herren: politiker, mit ihrem reden über den schutz der erde bis dato erreicht haben. Sie sind dabei, mit ihrem handeln die fakten zu setzen, die in absehbarer zeit der gattung: mensch, die existenzgrundlage vernichten werden. Man redet wieder viel von apokalypse und utopie, aber der prozess im stoffwechsel der natur findet für die gattung: mensch, in vielen kleinen schritten statt, beschleunigt durch das handeln der damen/herren: politiker, solange, bis der umschlagpunkt erreicht sein wird, über das neue aber wird es keine erzählung mehr geben ... .         (13)<==//            (e)<==//
(f)
die grenzlinie ist schmal, die zwischen dem lobbying und der korruption gezogen ist, eine feststellung, die die frage nach der pespektive des urteilenden impliziert, wenn geurteilt werden muss, ob im bestimmten fall die grenzlinie übertreten worden ist oder nicht. Es dürfte unstreitig sein, dass das korrupte handeln eine straftat ist und das lobbying, rechtlich korrekt gehändelt, als erlaubt eingeschätzt wird. Es sollte unstrittig sein, dass es ausgeschlossen ist, den straftatbestand: korruption, zu rechtfertigen, weil ein logisch konsistentes argument nicht benannt werden kann(01). Auch muss unbestritten sein, dass, wenn die politische ordnung auf dauer bestand haben soll, das lobbying nur in eng definierten grenzen rechtlich korrekt gehandhabt werden kann(02).

Das, was den verdruss schafft, das ist das gefühl, dass die damen/herren: politiker, das spiel: politik und geschäft, mit gezinkten karten spielen, einerseits sorgfältig darauf bedacht, den schein korrekten handelns öffentlich zu pflegen, kompatibel mit dem übernommenen mandat, andererseits aber privat jede chance nutzend, mit der ihnen zugefallenen herrschaft das recht so zu gestalten, um ihren profit aus den von ihnen geschaffenen rechtsordnungen ziehen zu können. Soweit sie, mandatsvergessen, nicht selbst als lobbyisten arbeiten(03), haben sie den beauftragten berufslobbyisten, aus allen interessierten gruppen in der gesellschaft kommend(04), ihr ohr geöffnet, partner im geschäft, deren auftrag es ist, ihnen das an vorstellungen einzublasen, alles partikularinteresse, die dann, wenn sie in die paragraphen des gesetzes gegossen sind(05), dem bürger als recht zugemutet werden, immer, wie geredet wird, das gemeinwohl präsentierend. Wie diese mechanismen der macht realisiert werden, das wird in der politischen publizistik breit und detailreich immer wieder dargelegt(06). Eine besondere variante dieses bösen spiels sind die usancen, die damen/herren: politiker, wenn sie ihr mandat quittiert haben, für ihre verdienste abzufinden und den damen/herren: politiker a.D., nun selbst lobbyisten, ein auskommen in der wirtschaft und in der gesellschaft zu verschaffen, das der wirkliche auftraggeber aus vergangenen zeiten, vermutlich steuerbegünstigt, bezahlt und immer fürstlich dotiert(07).

Das böse spiel, inszeniert von den damen/herren: politiker, ist keine verfallserscheinung der demokratischen ordnung, aber es ist ein strukturproblem des politischen prozesses, das, wie es vom prinzip der demokratie vorgegeben ist, nur im öffentlich geführten prozess der politik bewältigt werden kann. Das wissen ist vorhanden, dass der prozess der politik nur im vollen licht der öffentlichkeit rational bewältigt werden kann, aber in der praxis, wenn's darum geht, einem partikularinteresse geltung zu verschaffen, ist dieses wissen verpönt(08) - es könnte ja die geschäfte, mafiös gemanaged, stören.
----
(01)

die korruption ist als straftat ohne ausnahme ein fall für den staatsanwalt, der nach recht und gesetz kriminielles handeln zu untersuchen hat. Dieser aspekt des problems kann also beiseite gestellt werden, als das ausgeschlossene dritte moment aber ist das problem: die korruption, weiter präsent, begrenzt auf die funktion des horizonts, nämlich dann, wenn das handeln der damen/herren: politiker, als moment des politischen prozesses zu beurteilen ist. Der fall ist real(*1), dass einerseits das handeln der damen/herren: politiker, dann als ein kriminelles handeln zu klassifizieren ist, wenn die politische einflussnahme, also die implemetierung partikularer interessen in den politischen prozess(*2), der gegenstand des urteilens ist, und wenn andererseits der zweck, den die damen/herren: politiker, mit ihrem handeln erreichen wollen, als nicht legitim ausgewiesen ist, weil der gesetzgeber bereits das erforderliche werturteil über den infrage stehenden zweck gefällt hatte, ein zweck, der als tatbestand einer strafbaren handlung ausgewiesen ist und folglich auch nicht gerechtfertigt werden kann. Von diesem sachverhalt ist aber strikt die mittel/zweck-rationalität in ihrer spezifischen logik abzugrenzen, die darauf zielt, einen bestimmten zweck, legal oder legitim und auch nicht, durch das bestimmte mittel zu realisieren. Auch das kriminelle handeln hat seine spezifische zweck/mittel-rationalität(*3).
----
(*1)
die erfahrung belegt, dass viele vergleichbare fälle zitiert werden können, die struktur des handelns ist immer dieselbe, nur die partikularinteressen sind jedesmal andere.
(*2)
die implementierung partikularer interessen ist unbestritten ein konstitutives moment im prozess der gesetzgebung und das partikulare interesse steht als element des demokratischen ordnung dann nicht zur debatte, wenn das andere konstitutive moment nicht ausgeschlossen wird, nämlich das gemeinwohl, das zu realisieren der zweck jedes gesetzes ist.               .
(*3)
es genügt, auf die praktiken des steuerbetrugs, ein globales phänomen, zu verweisen, man spricht euphemistisch auch von "der optimierung der steuern"(+1). Das, was prima vista als ein legales handeln erscheint, nämlich die vermeidung von steuerzahlungen, das ist secunda vista illegtim, weil das recht durch das gesetz im vorfeld der gesetzgebung so organisiert worden ist, dass das real kriminelle handeln strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, weil die juristen mit ihrer kunst die auslegung des gesetzes so mit der einschätzung des tatbestandes verknüpft haben, dass die reale steuerverkürzung nicht als steuerhinterziehung zu bewerten ist. Ohne die aktive mithilfe der damen/herren: politiker, können die akkrobaten des steuerrechts ihr geschäft nicht betreiben.
----
(+1)
frisch aus der presse: Luxemburg-leak,(11/2014) oder wie die vertreter des privaten interesses die gemeinschaft aller, die es betrifft, ausplündern, selbsverständlich legal, aber nicht legitim(§1).
----
(§1)   anmerkung: (e/04/*4/+3).        (01)<==//
(02)
das handeln der damen/herren: politiker, teil ihres mandats, ist in der sache nicht von dem handeln unterscheidbar, das mit dem terminus: lobbying, gekennzeichnet wird. Hier wie da geht es um politische einflussnahme, um bestimmte partikulare interessen also, denen eine allgemeine geltung verschafft werden soll. In der demokratisch verfassten ordnung erfüllt dieses handeln eine notwendige funktion, die mit dem gemeinen wohl dann vereinbar ist, wenn die einflussnahme, öffentlich ausgewiesen, öffentlich diskutiert wird. Die differenz liegt darin, dass der amtswalter, zu dessen obliegenheiten es auch gehört, sich des sachverstands aller gruppen in staat und gesellschaft zu versichern, auch den sachverstand abruft, von dem behauptet wird, dass dieser von den berufslobbyisten verkörpert werde. In der theorie ist die gleichwertigkeit der funktionen bei differenten zielsetzungen hinreichend ausgewiesen, in der praxis aber steht die tätigkeit des lobbyisten im zwielicht des verdachts. Gemäss der theorie der demokratischen ordnung ist der experte das ideal, der als vermitter zwischen der realen gesellschaft und ihrer wirtschaft einerseits und der politik andererseits tätig ist. Das wissen über die dinge der welt ist das begehrte gut, kostbar, weil es knapp und nur beschränkt verfügbar ist, ein gut, an dem alle, die es betrifft, teil haben sollten und faktisch auch teilhaben. Insofern ist der verdacht gegen den lobbyisten nicht zu rechtfertigen(*1), aber, und das ist eine binsenweisheit, die realität ist anders(*2).
----
(*1)
es sollte nicht übersehen werden, dass im verfahren der gesetzgebung die damen/herren: politiker, in ihrer funktion als abgeordnete eines parlaments, ausgewählte experten zur materie befragen, sei's in einer öffentlichen anhörung, sei's im anberaumten gespräch im parlamentsbüro, quasi privat unter ausschluss der öffentlichkeit, sei's auf einem kongress von experten zu einem thema, in der semi-öffentlichkeit. Das sind verfahren, die nicht in frage zu stellen sind, wenn das prinzip der öffentlichkeit gewährleistet ist(+1).
----
(+1)
es ist eine forderung der praxis, dass jede einflussnahme auf den prozess der politik öffentlich zu sein hat. Die eingaben aller, die es betrifft, vor allem die der lobbyisten von profession, sind öffentlich zugänglich zu machen und verfügbar zu halten, damit auch jeder, der daran ein interesse haben könnte, sich die fakten verschaffen kann, die er seinem urteil zugrunde legen will.
(*2)
das, was ein vernünftiges instrument der politik sein könnte, das wird von allen, die es interessiert, in sein gegenteil verkehrt. Der öffentlich geäusserte unmut über die lobbyisten, die damen/herren: politiker, eingeschlossen, hat seine quelle in den diffusen interessenslagen, die dem politischen prozess inhärent sind. Diese struktur dürfte nicht veränderbar sein, aber sie kann in das licht der öffentlichkeit gesetzt werden; denn ein konstitutives moment der demokratischen ordnung ist die öffentlichkeit der entscheidungsprozesse, in denen das recht konstruiert wird, gültig und bindend für alle. Unter anderem bedeutet das praktisch, dass die ministerien und die büros der parlamentarier alle eingaben, die an die damen/herren: politiker, als amtswalter addressiert sind, mit welchem partikularen interesse auch immer verknüpft, publizieren müssen(+1).
----
(+1)
das argument: datenschutz, ist ein unzutreffender einwand - es geht um die öffentlichkeit bestimmter partikularer interessen, deren schutz dann zurückzustehen hat, wenn diese im partikularen interesse anderen bekannt, und das heisst, öffentlich gemacht worden sind.        (02)<==//
(03)
pars pro toto zitiert sei der fall: Rolf Koschorrek(MdB/CDU), der im bürgerlichen leben den beruf des arztes ausübt. Seine tätigkeiten als MdB sind der gegenstand eines SPIEGEL-berichts.(*1). Herr Koschorrek ist mitglied im gesundheitsausschuss des Bundestages und fleissig hält er seine vorträge vor den interessierten vertretern der pharmabranche. Die statistik seiner nebeneinkünfte, soweit dem Bundestag angezeigt, ist in der 17.legislaturperiode bemerkenswert(*2).
----
(*1)
DER SPIEGEL: Lobbyismus. 1000 Euro in 30 Minuten. In: DER SPIEGEL 30/2013, p.32-33.
(*2)   a.a.O. p.33.        (03)<==//
(04)
das typische handeln des berufslobbyisten ist ein teil seiner profession und dieses handeln, fixiert in arbeitsverträgen, sollte nicht als potentiell kriminell verdächtig werden, weil seine tätigkeit, ausgeübt in den grenzen des geltenden rechts und der gesetze, ein notwendiges element im politischen prozess ist. Es sollte eigentlich im interesse jedes lobbyisten liegen, in einem offiziellen register als vertreter von partikularinteressen gelistet zu sein. Aber seit jahrzehnten wird die auflage eines solchen registers hintertrieben, die notorischen lobbyisten, den datenschutz vorschiebend, einträchtig vereint mit den damen/herren: politiker, die auf ihr freies mandat pochen und die erforderte arbeit verweigern. Ihre gründe sind fadenscheinig, mit denen sie die installierung des geforderten lobbyregisters, als gesetz allgemein verbindlich, immer wieder auf die lange bank schieben - warum, so scheinen sie zu meinen, sollten wir, die damen/herren: politiker, eine rechtslage ändern, mit der wir uns bestens arrangiert haben? Die medien liefern immer wieder neue fälle, weil die dinge der welt anders stehen.        (04)<==//
(05)
seit der regierung: Schröder/Fischer(1998-2005), ist es üblich geworden, die von konzernen und mächtigen verbänden besoldeten experten als externe mitarbeitern auf zeit in den ministerien zu beschäftigen und sie mit der formulierung der einschlägigen gesetze zu beauftragen(*1).
----
(*1)
der Bundesrechnungshof hat im jahr: 2006, moniert, "dass Bundesministerien bis zu 108 externe Experten aus Unternehmen fest für sich arbeiten ließen, während viele davon weiter vom eigentlichen Arbeitgeber bezahlt wurden"(+1). Diese praxis wurde in den folgenden jahren nicht grundlegend geändert.
----
(+1)
Geyer,Steven: Schlecht beraten. Wie mächtige Lobbyisten das Polit-Geschäft bestimmen. In: Frankfurter Rundschau, Beilage vom 20./21.09.2014, p.G6.         (05)<==//
(06)
pars pro toto verweise Ich auf eine publikation, die das problem präzis in einer formel fasst: "Der Staat als Beute"(*1). Der autor berichtet über lang zurückliegendes, das heute immer wieder sein deja vu hat.
----
(*1)
Arnim,Hans Herbert von: Der Staat als Beute. Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen. München: 1993.        (06)<==//
(07)
es sind viele, die, mandatiert vom bürger, nach dem abschied(*1) sich die im amt verdienten meriten vergelten liessen und im ruhestand immer noch vergolden lassen(*2). Einst in der erwartung aller, die es betrifft, gewählt, das erteilte mandat im öffentlichen interesse auszuüben, haben die damen/herren: politiker, die geschäfte der wenigen besorgt, die als sponsoren rechnen können. Sie lassen sich nicht lumpen und zahlen - sie zahlen fürstlich.
----
(*1)
nicht immer war der abschied ganz freiwillig gewesen, aber das gehört nun mal zum ritual der politischen ordnung, die man ausgebeutet hat und das ist so auch "in ordnung", wenn unterm strich die bilanzsumme stimmt.
(*2)
partes pro toto beschränke Ich mich und verkürze die lange liste auf eine figur: Dr.hc.Gerhard Schröder, Bundeskanzler a.D.(+1).
----
(+1)
Richter, Ulrich: Nur ein emporkömmling. In: www.ur-philosoph.de //==>bibliographie //==>textsammlung //==>meinung des bürgers //==>mdb (07)04/06.          (07)<==//
(08)
das problem des öffentlichen wissens ist in dem streit gespiegelt, der mit der person: Edward Snowden, politisch verknüpft wird. Das, was Edward Snowden enthüllt hatte, das ist seit der aufdeckung der überwachungspraktiken(06/2013) schon der schnee von gestern; denn die geheimdienste: NSA und Co., sind längst weiter, nur machen sie's fortan raffinierter(*1). Allein "die politik", also die damen/herren: politiker, fühlen sich noch gestört; denn Edward Snowden hatte mit seiner veröffentlichung der geheimen materialien den finger in die wunde gelegt. Es ist seine forderung nach der öffentlichkeit politischen handelns, ein politisches ziel, das, wenn dieses öffentlich real eingefordert werden sollte, unter dem geltenden recht nur durch den bruch eines gesetzes hergestellt werden kann, des gesetzes nämlich, das ohne legitimität rechte statuiert, eingeräumt von den damen/herren: politiker, sei's aktiv oder durch unterlassen passiv, die dem einem partikularinteresse zu lasten eines anderen, legitimität gegen illegitimität ausspielend, die wirkung verschaffen. Das irrationale moment in dieser situation ist, dass mit dieser struktur des politischen prozesses, die excessive geheimhaltung öffentlicher fakten, auch dem illegitimen partikularinteresse auf dauer keine geltung verschafft werden kann, diese struktur der illegitimität aber notwendig gewalt produzieren wird.
----
(*1)
alles darf ein geheimdienst machen, nur eines nicht - sich erwischen lassen.         (08)<==//            (f)<==//
finis

stand: 16.02.15.
(eingestellt: 14.11.15.)

zurück/übersicht    //
zurück/vermischtes  //
zurück/bibliographie  //
zurück/textsammlung/überblick   //