TEXTSAMMLUNG
die meinung des bürgers
ausgabe (24)07-09/2017/ juli-september/2017  (blieb stehen bis 09/2018)
 
Das, was gerecht sein soll.
Die gerechtigkeitsdebatte zwischen Martin Schulz und Wolfgang Schäuble.
Text und subtext    (*)

Text

1.01
das, was das gerechte sein solle(2.01), das hat die menschen schon immer umgetrieben(2.02). Ein element in dieser historia ist der <hype>, den Martin Schulz im februar 2017 losgetreten hatte, in einem land, in dem Wolfgang Schäuble seit jahren der finanzminister ist(2.03).
1.02
auf der theaterbühne der politik wird viel über die gerechtigkeit gestritten(2.04). Das sind debatten, deren protagonisten einerseits jubel provozieren, andererseits klagen, lauter einschätzungen über eine gesellschaftliche realität, die alle, die es betrifft, zu verantworten haben.
1.03
tag für tag sprechen die protagonisten der bühne texte, deren autoren nicht im scheinwerfer der show stehen(2.05), individuen, die aus dem off die protagonisten führen und selbst nur geführte sind, sich an den leitmarken ihrer ideologien entlang hangelnd, die nicht von ihnen gesetzt werden. Diese wegmarken sollten im blick sein(2.06), wenn in den debatten um die gerechtigkeit die konkreten dinge des lebens verhandelt werden. Martin Schulz und Wolfgang Schäuble sind die schauspieler(2.07) in einem theaterstück, das immer wieder aufgeführt wird, weil alle, das publikum eingeschlossen, nach der show verlangen und, der realität entrückt, der wirklichkeit des lebens nicht entkommen können. Die reale bühne des lebens, das ist die gesellschaft, in der alle, die es betrifft, leben, in der die menschen ihre existenz realisieren, ein leben, das, nicht eingeschränkt auf die ökonomie des marktes, voll ist mit den wünschen, die von den menschen imaginiert werden, reflektiert in den gedanken um das gerechte.
1.04
die wirklichkeit des lebens ist auf der bühne des theaters ein schlechtes stück(2.08). Darin sind sich die kritiker des theaters einig, aber, so scheint es, es fehlen die menschen, die fähig sind und willens, das schlechte stück abzusetzen, um ein neues stück auf die bretter zu stellen. Die rollenverteilung ist festgelegt. Martin Schulz als der erneuerer(2.09) soll das neue stück inszenieren, Wolfgang Schäuble, als konservativer traditionalist ausgewiesen, hält am alten stück fest und das publikum will bedient werden und motzt, den protest wählend.
1.05
was sind die alternativen, die in diesem spektakel angeboten werden?
1.06
Martin Schulz wird vorgeworfen, er sei in seiner kampagne um die gerechtigkeit nicht konkret(2.10). Die fakten sprechen für diese kritik, aber kann es genügen, da defizite anzumahnen, wo die realen und effektiven reformen in ihrer umsetzung durch die widerstreitenden interessen nicht nur gefährdet sind, sondern auch, machtpolitisch geurteilt, unmöglich gemacht werden?. Die begründete kritik an Martin Schulz fällt aber seinem widersacher, Wolfgang Schäuble, auf die füsse, weil er als verantwortlicher minister die beklagten zustände zu verantworten hat, beklagt auf dem spielplatz der interessen(2.11). Die realen massnahmen der regierenden politiker können als eine der ursachen benannt werden, die die debatte um die gerechtigkeit wieder entfacht haben, und Wolfgang Schäuble ist nur einer von vielen, die in der debatte involviert sind(2.12).
1.07
alt ist die klage, dass es in der welt nicht mehr gerecht zugehe(2.13). Im chor der klagenden ist Martin Schulz eine weitere stimme. Ein kurzer überblick über das, was in Deutschland und Europa(2.14) als ungerecht eingeschätzt wird, macht hinreichend deutlich, dass die klagen nicht grundlos sind. Mit den klagen wird das bild einer gesellschaft gemalt, deren ordnung mit den selbstgesetzten prinzipien der verfassung nicht vereinbar ist(2.15), eine ordnung, die fixiert ist in den gesetzen, deren geltung, legitim oder nicht, mit den mitteln der macht behauptet wird, die gewalt als schatten der ereignisse(2.16). Das, was als die gerechtigkeit gefühlt wird, die bedingung für den frieden in jeder denkbaren gesellschaft, das ist erodiert. Das erforderliche gleichgewicht der sozialen kräfte, der ruhende punkt jeder gesellschaft, ist durch die widerstreitenden interessen soweit verschoben worden, gegensätzlich bis zum wechselseitigen ausschluss, dass die abweichungen von der idealen mitte, dem zustand der numerischen gleichheit, nicht mehr tolerierbar sind(2.17).
1.08
das kaleidoskop der klagen ist randvoll gefüllt mit bildern und das ist meine auswahl(2.18).
1.09
bild: 1,
für die da unten ein paar krümel, das ganze brot für die da oben.

So stand es in der zeitung: "Schäuble plant zwei Euro mehr Kindergeld"(2.19). Für das erste kind gibt's pro monat 190€ und der kinderfreibetrag steht bei 7248€, das ist das geltende recht. Den steuerfreibetrag will Wolfgang Schäuble, der finanzminister, aber um 110€ erhöhen. Für die da oben gibt's 1,51% mehr, für die da unten sind's nur 1,05% - eine mikrige differenz, über die, so wird geredet, das grosse geschrei sich nicht lohne. Wirklich? Die differenz sieht anders aus, wenn die absoluten zahlen gegenüber gestellt werden. Den musterrechnungen sind die einkommen der berechtigten eltern zugrunde gelegt. Auf der einen seite steht das einkommen von 2.000€/monat = 24.000€/jahr, das kindergeld/jahr beträgt 2.280€ plus 24€/jahr = 2.304/jahr. Auf der anderen seite steht das einkommen von 10.000€/monat = 120.000€/jahr. Der steuersatz, rechnerisch angesetzt mit 50%(2.20), bringt bei einem freibetrag von 7248€ eine steuerersparnis von 3624€; beim angehobenen freibetrag von 7358€ eine ersparnis von 3679€ - das ist eine differenz von 55€/jahr. Der vergleich der %-zahlen weist eine differenz von 0,46% aus, der vergleich der absoluten zahlen die differenz von 31€ - eine minimale differenz, die anders zu bewerten ist, wenn beide elternpaare an der supermarktkasse für das stück butter: 1,10€, bezahlen. Mit diesen zahlen ist eine ungleichbehandlung der kinder kenntlich gemacht, die der adressat der staatlichen leistungen sind. Für die ungleiche stellung der eltern in der gesellschaft gibt es viele (vernünftige) gründe, eine vernünftige begründung für die ungleiche bewertung der kinder, die in der perspektive des staates gleich sind, gibt es nicht und das argument hilft nicht weiter, dass die struktur dieser ungleichbehandlung seit jahrzehnten geltendes recht ist und der minister nur eine alte traditionslinie fortführt. Das ist eine situation, die mit dem terminus: ungerecht, zutreffend markiert wird.(abs.: b.)

Wolfgang Schäuble's vorschlag, das kindergeld um 2€ zu erhöhen, hat noch eine andere facette und dieses detail akzentuiert den kern des skandalösen vorschlags(2.21). Ist der bezieher des kindergeldes HartzIV-empfänger, dann erhält er zwar die 2€ erhöhung ausbezahlt, aber die automatische korrektur des sozialhilfebescheides folgt auf dem fusse und die 2€ werden wieder abgezogen, weil die 2€ kindergeld mehr den regelbetrag übersteigen - exakt um 2€(2.22). Das fazit ist, dass die sozialattitüde des finanzministers im unteren gesellschaftsdrittel neutralisiert ist und Wolfgang Schäuble's angekündigte wohltaten im oberen drittel um so üppiger ausfallen.(abs.: c.)

1.10
bild: 2,
die arbeit sollte sich wieder lohnen, aber belohnt wird die rendite auf's eingesetzte kapital.

Einschlägige sprüche gibt es viele, ein spruch geht so: sich regen bringt segen. Es ist das wissen des volkes und frucht seiner langen beobachtungen, dass der quell seines wohlstands die geleistete arbeit ist, sowohl der gruppe als auch seiner mitglieder. Die logik der kapitalökonomie ist anders ausgelegt. Wird den ideologen des kapitals gefolgt(2.23), dann generiert das kapital sich selbst(2.24) und die funktion der arbeit ist darauf verkürzt, die beute der kapitalbesitzer(=investoren) zu sein(2.25). Im steuerrecht ist dieser zustand gespiegelt, das Wolfgang Schäuble, der nachfolger von Peer Steinbrück im amt, als erbe verwaltet(2.26). Bis 2007 war es in der Bundesrepublik Deutschland üblich gewesen, zumindest nominal das einkommen aus arbeit und das einkommen aus vermögen gleich zu besteuern(2.27). Diese praxis wurde zugunsten der splittung der steuersätze aufgegeben - kapitalerträge sind mit einer abgeltungssteuer von 25% belegt, arbeitseinkommen progressiv bis zu 42%. Die begründung, mit der die änderung der praxis gerechtfertigt werden sollte, ist fadenscheinig(2.28) und mit diesen gründen ist der blick gelenkt auf die frage, wie ein system der besteuerung der bürger gerecht ausgestaltet werden könnte(2.29). Wenn die behauptung zutreffend sein soll, dass das grundgesetz der BRD gebietet, die bürger nach ihrer persönlichen leistungsfähigkeit zu besteuern, dann ist der schluss plausibel, dass das geltende steuerrecht nicht verfassungskonform ist(2.30), weil die faktischen regelungen mit dem gleichheitsgrundsatz nicht kompatibel gemacht werden können. Zwar gibt es verschiedene formen von einkommen, insofern sind die einkommensarten nicht gleich, aber im blick auf die finanzierung des gemeinwesens, des gemeinsamen staates also, ist die bewertung der einkommensformen differenziert zu gestalten und der aspekt numerischer gleichheit scheidet aus, weil arbeit und vermögen nicht gleich sein können. Diese notwendige differenzierung wird von den polikern nicht beachtet, die einerseits über das mandat verfügen, die differenz auch als gesetz zu statuieren, und die andererseits machtlosigkeit vortäuschen, weil sie mit vorsatz die differenz negieren und faktisch die anerkennung der differenz hintertreiben, interessen verpflichtet, denen sie mangels mut nicht widerstehen wollen.(abs.: b.)

1.11
bild: 3,
der schlanke staat und das versagen der steuerverwaltung, bewirkt durch unterlassen und mit vorsatz gewollt.

Ein aspekt der steuergerechtigkeit ist die effizienz der verwaltung(2.31). Für ihre effektive finanzverwaltung wird die Bundesrepublik Deutschland zwar gerühmt, effizienter sind aber die lobbyisten, die es verstehen, mit dem schlachtruf: schlanker staat, die steuererhebung, gleich für jeden bürger, zu hintertreiben(2.32). Ein grund für das versagen der steuerverwaltung, die beitreibung der steuern für alle bürger nicht_abhängig vom erfolg der massnahmen gleich auszugestalten, ist das splitten der beitreibung individueller steuerlast. Die steuerverwaltung ist gegenwärtig nach dem prinzip organisiert, dass für die da unten alle kontrollmöglichkeiten ausgeschöpft werden, für die da oben das weite feld der steuergestaltung geöffnet ist, auf der eine effiziente kontrolle, systematisch organisiert, unterbunden wird(2.33). Die palette der möglichkeiten, den einzug der gesetzlichen steuer(2.34) im effekt ungerecht auszugestalten, sind grooss und excessiv werden diese möglichkeiten ausgebeutet(2.35), gleichwohl es technisch möglich ist(2.36), die verwaltung der steuern so zu organisieren, dass krasse ungleichheiten im verfahren ausgeschlossen sind. Ein wirkungsvolles mittel, diese absicht zu realisieren, ist ein überschaubares system von normen, das dem bürger anzeigt, was seine pflicht ist. Im wust der vorschriften, untereinander widersprüchlich und gewollt als schlupfloch für den spezialisten konstruiert, werden im einzelfall lösungen statuiert, die zum steuerbetrug geradezu einladen(2.37). Eine klare steuergesetzgebung manifestiert sich in einem einfachen normenkatalog, der für die anwender überschaubar ist. Der bürger muss seine steuererklärung verstehen können. Das ist der erste schritt, steuergerechtigkeit zu realisieren. Dafür ist eine für das gemeinwohl arbeitende effektive steuerbehörde erforderlich, die taub ist für das geschrei der lobbyisten nach dem schlanken staat(2.38).(abs.: b.)

1.12
bild: 4,
die (betrügerischen) geschäfte der banken und das (rechtswidrige) handeln des HartzIV_lers in not.

Zwei schlagzeilen aus dem herbst 2016 sind gegenüberzustellen, einschliesslich der unterschlagzeile:
==> zum ersten:

 Banken möchten weiter tricksen.
 Klagen über geplantes >Cum-Cum<- Verbot (WN/1).
==> zum zweiten:
 Konsequentere Verfolgung von Hartz-IV-Tricksern.
 Falsche Angaben beim Antrag ziehen Bußgeld nach sich (WN/2)/(2.39).(abs.: b)


Bemerkenswert im umfeld dieser schlaglichter, skandalöse brennpunkte der gesellschaft grell beleuchtend, sind die folgenden informationen. Die sanktionen gegen den HartzIV-ler wegen falscher angaben sind geltendes recht seit dem 01.08.2016(2.40). Der bundesfinanzminister plant das steuerschlupfloch: Cum-Cum, rückwirkend zum 01.01.2016 zu schliessen(2.41). Einerseits laviert der finanzminister: Wolfgang Schäuble, wenn es um offensichtlichen steuerbetrug geht, der auf den finanzmärkten inszeniert wird(2.42), andererseits droht die sozialbürokratie mit drakonischen strafgeldern, wenn der bürger in not seinen antrag auf hilfe schönt und gespartes nicht deklariert(2.43). Es ist die diskrepanz im verhalten der behörden(2.44), die für den bürger nicht mehr nachvollziehbar ist, immer noch darauf vertrauend, dass das prinzip: vor dem gesetz sind alle gleich, gilt. Der staat, gegenwärtig in seinen institutionen und in den mandatierten bürgern als beamte und angestellte, vermisst die bürger mit zweierlei maas, und diese ungleichheit, die als ungerechtigkeit gefühlt erfahren wird, schafft den verdruss über das handeln des staates und seiner amtswalter, den glauben daran zerstörend, dass es in der gesellschaft gerecht zugehe und zugehen wird. Das argument, die geschäfte in einer bank seien anderer natur als das geschehen in einem job-center, ist, den misstand schönredend, fadenscheinig. Betrug ist eine straftat, egal, ob der betrug von einem banker in szene gesetzt wird oder von einem empfänger der sozialhilfe, aber es ist zu behaupten, dass die motive different sind(2.45), einen betrug zu begehen mit dem verfolgten zweck, an die mittel zu kommen, die der betrüger benötigt, um in seiner welt den bürgerlichen anschein zu wahren. Die gier nach immer mehr geld ist anders zu bewerten als die not, sich das geld zu verschaffen, ohne das die bürgerliche existenz nicht bewältigt werden kann. In der bürgerlichen gesellschaft gibt es eine untergrenze für die existenzmittel, an der die scheidung: recht/unrecht, nachrangig wird, weil der bedürftige unfrei ist und keine wahl hat. Der bedürftige, unfrei in seiner not, ist genötigt, sich das zu nehmen, was zu seiner existenzerhaltung notwendig ist. Es gibt aber auch eine obergrenze, jenseits der jede wunschbefriedigung in der bürgerlichen gesellschaft schamlos ist, und an dieser grenze ist der betrüger frei, sich zu entscheiden, ob er diese grenze überschreiten will oder nicht, den betrug als mittel einkalkulierend. In dieser spannbreite von freiheit und unfreiheit sind die amtswalter des staates, die mandatierten politiker verpflichtet, für den bürger die regelungen zu schaffen, die den bedürftigen nicht nötigen, zum mittel des betrugs zu greifen, aber dem bemittelten keinen freiraum schafft, al gusto auf kosten anderer sich schäbigen luxus zu verschaffen.(abs.: c)

1.13
bild: 5,
die ökonomie der finanzmärkte und die vernunft untätiger finanzpolitiker.

Das ist zu konstatieren: auf jedes ding der welt, das als handelsgut getauscht wird, wurde und ist eine transaktionssteuer aufgeschlagen(2.46), mit einer ausnahme: die finanzprodukte, gehandelt auf den börsen der welt(2.47). Das ist eine erstaunliche tatsache, wenn die globalen wirtschaftsbeziehungen in den blick genommen sind und die relationen verglichen werden, die bestehen zwischen dem realen handel von gütern und dem handel auf den computern der börsen(2.48). Tag für tag übersteigen die transaktionen an den börsen der welt den realen handel mit gütern um ein vielfaches. Wo die realwirtschaft mit den millionen hantiert, da hantieren die croupiers an den börsen mit den milliarden, demnächst wird in billionen gerechnet. So wie die dinge in der welt liegen, wundert's den zeitgenossen doch, dass die finanzminister der welt, keinesfalls faul in der erfindung neuer steuern, es bisher, erkennbar im negativen eifer, unterlassen haben, diese quelle anzubohren, dem ziel real nahekommend, die haushalte der staaten unter dem strich dauerhaft mit der >schwarzen null< zu komponieren. Als im jahr: 2008, die globale finanzmarktkrise ausbrach, da lobten alle finanzpolitiker die transaktionssteuer(2.49) als heilmittel in der misere des skandals, und heute, das jahr: 2017, immerhin mehr als 8 jahre später, ist nicht einmal in ansatz erkennbar, dass die märkte mit dieser steuer, die zumindest das exzessive spekulieren dämpft, beruhigt werden sollen, um wieder, frei werdend für den handel mit den realen weltdingen, als markt des tauschens funktionieren zu können. Die politiker, unterstützt von den lobbyisten der finanzmärkte, argumentieren, dass das globale gleichgewicht auf den märkten gefährdet wäre, wenn die transaktionssteuer auf allen finanzmarktplätzen der welt global eingeführt werde. Das argument ist so fadenscheinig, dass nicht einmal der tragende faden des arguments erkennbar ist. Die finanzminister der welt werden nicht müde, ihr mantra zu wiederholen, dass die haushaltssouveränität ihres staats sie dann binde, wenn auf ihren konferenzen die angleichung der maassgeblichen wirtschaftsmarker das objekt der verhandlungen ist, pars pro toto die unternehmenssteuer der globalen player. Warum, das muss gefragt werden, gebrauchen die politiker nicht ihre macht, verliehen von den völkern in wahlen, und realisieren die ideen souverän, die sie in ihren fensterreden als vernünftig ausposaunen?. Im chor der finanzminister ist Wolfgang Schäuble bisher nicht als eifernder heiliger und protagonist der transaktionssteuer aufgefallen, diese auf der grossen bühne als notwendig befürwortend und in den kulissen der macht anders redend. Die umfassende besteuerung aller finanztransaktionen(2.50) ist aus gründen der gleichheit ein gebot der vernunft und aus dem gefühl für die gerechtigkeit in der gesellschaft eine forderung. Es ist kein vernünftiger grund erkennbar, warum der kauf eines kohlkopfes oder das mahl in einem restaurant mit den unterschiedlichen sätzen der mehrwertsteuer belegt ist und der erwerb und/oder der verkauf einer aktie ohne staatliche teilhabe bleiben soll. Auf den märkten der welt werden handelsgüter ausgetauscht(2.51) und in der historia dieser tauschprozesse waren es die machthabenden von anfang an gewesen, die die hand aufgehalten haben, wenn es etwas zu schröpfen galt. In der ausübung dieser geschäfte waren und sind die mächtigen in ihren phantasien immer kreativ, aber die mächtigen konnten und können sich nicht auf ihre macht und die ihnen verfügbaren mittel verlassen. Sie haben darauf zu achten, zumindest in der tendenz, dass die belastungen für alle, die es betrifft, ausbalanziert sind und diese verteilung der lasten kann auf dauer nur gelingen, wenn das gefühl der steuerpflichtigen nach gerechtigkeit nicht grob vernachlässigt wird.(abs.: b.)

1.14
im politischen diskurs ist das problem der gerechtigkeit auf wenige schlagpunkte fokussiert, in der realität der gesellschaftlichen prozesse kann diese einschränkung nicht gelingen, weil die komplexität der sozialen beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen keine verkürzung verstattet. Wenn im politischen prozess ein brennpunkt benannt wird, dann ist immer wieder der benannte brennpunkte fokussiert auf die frage nach dem, was das gerechte ist und/oder sein sollte,, die möglichen antworten aber werden von der komplexität der sozialen strukturen notwendig relativiert.
1.15
in den diskursen stehen zwei problemfelder im brennpunkt. Der eine brennpunkt sind die konfliktbeladenen relationen zwischen arbeit und vermögen, der andere brennpunkt ist der reale ausgleich zwischen denen, die da oben sind, und jenen, die da unten gehalten werden.
1.16
um gerecht handeln zu können, müssen das individuum als ich und sein genosse fähig sein, ungleiches ungleich und gleiches gleich zu händeln. Dem bürger müssen die fundamente seiner bürgerlichen existenz in gleicher weise verfügbar sein, zum einen die arbeit, mit der die dinge der welt als werte geschaffen werden, zum anderen das vermögen, das die frucht der geleisteten arbeit ist(2.52), früchte, die das individuum als ich geniessen will, auch über das hinaus, was für seine blosse existenz unabdingbar ist. Das erarbeitete vermögen und die arbeit selbst sind zwei perspektiven auf die eigene existenz, perspektiven, die nicht gleich sind und ungleich gehändelt werden müssen. Aus diesem wissen ist die these ableitbar, dass das einkommen aus vermögen und/oder aus arbeit ungleich zu besteuern ist, aber diese feststellung kann nur im horizont der überlegung gültig sein, dass die arbeit die quelle seines vermögens ist, mit der das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, einerseits seine existenz sichert, und andererseits den mehrwert schafft, der seine existenz als eine humane ausweist(2.53). Wenn das sprechen über die vernunft kein leeres geschwätz sein soll, dann ist die folgerung zwingend, dass die arbeit und das vermögen zum ersten different zu besteuern sind(2.54) und zum zweiten die gewichtung der besteuerung zu gunsten der arbeit entschieden sein muss. Es ist gerecht, das einkommen aus vermögen signifikant höher zu besteuern als das einkommen aus arbeit(2.55).
1.17
der andere aspekt der frage nach der gerechtigkeit ist das wissen über das phänomen der kluft zwischen arm und reich in der gesellschaft. Die reale kluft zwischen reich und arm muss klein sein(2.56), wenn die gesellschaft als ganzes auf dauer bestand haben soll und nicht von innen heraus zerstört wird. Die numerische gleichheit aller bürger, die fata morgana der kommunistischen ideologie, ist weder erreichbar, noch kann diese gleichheit vernünftig sein; denn das, was als faktische und theoretische unmöglichkeit erkannt ist, das kann kein vernünftiges argument sein, weil das, was eigendynamisch nach den regeln der natur sich entwickelt, im postulat der dynamischen gleichheit, das zulassen einer abweichung in engen grenzen von der idealen mitte, seine bestimmendes anderes hat. Das individuum als ich und sein genosse müssen, wenn sie das ich sind, das sie sein wollen, einen modus vivendi imaginieren und diese vorstellung auch realisieren, die vorstellung nämlich, dass die faktische abweichung von der idealen mitte so in raum und zeit bemessen ist, dass alle, die es betrifft, die abweichungen als tolerierbar erfahren können. In der marge dieser toleranz(2.57) sollte jeder das gefühl haben können, dass ihm gerechtigkeit zuteil werde. Das individuum als ich selbst entscheidet, was ihm als gerecht erscheint, aber diese entscheidung trifft es im horizont des genossen, der für sich gleiches entscheidet. Das wissen, was das gerechte im moment der gelebten gegenwart ist, das ist ein moment im prozess des entscheidens, das moment nämlich, das als factum der vergangenheit erinnert werden kann, sei's als verfehlung des ziels, sei's als projektion in die zukunft, das ziel markierend.
1.18
die idee einer gerechten besteuerung des bürgers(2.58) ist das werkzeug, mit dem das individuum als ich und sein genosse die als faktum schmerzhaft erfahrene kluft zwischen reich und arm auf das tolerierbare maass einebnet und die gesetzliche steuer ist die maasszahl für das gerechte. Das ist ein fazit, das die reflexion über die frage, was das gerechte sein solle, auf die situation zurück leitet, die der ausgangspunkt der klagen über die ungerechte besteuerung gewesen war. Es wäre aber ein fehler, die wiederaufnahme der frage nach dem, was das gerechte ist, als das scheitern des versuchs zu interpretieren, auf die drängende frage eine antwort zu geben, die in raum und zeit keine abschliessende antwort sein kann. Im himmel ist die erlösende antwort hinterlegt, das ist dem gläubigen individuum als ich in den >heiligen schriften< verheissen, und das hinterlegte kann auf der erde nicht eingesehen werden.
Subtext
2.00
vorab eine technische notiz zur struktur des essays. In der ausarbeitung des textes sind die ursprünglich geplanten anmerkungen zu eigenständigen argumenten ausgebaut worden. Aus diesem grund habe Ich die gliederung des essays in text und subtext wieder aufgegriffen(a). Die absätze im text werden als argument(1.01-1.18) gezählt, die unterabsätze lediglich mit buchstaben markiert. Der subtext(2.01-2.58) umfasst 58 argumente und diese sind mit dem text verlinkt. Die reihenfolge ist strikt numerisch und von einer gliederung nach sachlichen aspekten wurde abgesehen. Jedes argument im subtext steht auch für sich selbst.
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(a)
die begründung meiner methode, einen komplexen gedanken auf seinen argumentebenen darzustellen, ist andernorts en detail erörtert worden(01).
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(01) siehe: INDEX der argumente, stichworte: "subtext, text und text/subtext".   (anfang)<==//
2.01
die differenz zwischen den begriffen: "gerecht, das gerechte und die gerechtigkeit", sollte beachtet werden. Über den begriff: gerechtkeit, ist schon viel räsoniert worden, reflexionen, die viel über die struktur der gesellschaften aussagen, in der das geregelt sein muss, was in der gemeinschaft aller, die es betrifft, als das gerechte angesehen wird, realisiert in handlungen, die als gerecht bewertet werden. Im fokus steht ein begriff, der, logisch betrachtet, indifferent ist, der aber allen, die es betrifft, das gefühl für jene phänomene schafft, die als gerecht akzeptiert werden und/oder als ungerecht(a) abgestempelt sind.  Die gerechtigkeit ist eine idee, die, vorgestellt als ein transitorisches moment, um einen imaginären nullpunkt kreist, der die absolute gleichheit der wirkenden kräfte in der gesellschaft zwar anzeigt, der aber das gleichgewicht der gesellschaftlichen kräfte nicht in dauer sichert. In raum und zeit verfehlt das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, diesen imaginären punkt absoluter gleichheit(b), konfrontiert mit den fixierbaren abweichungen vom imaginären punkt: 0, die auf einer skala: 0-1, abbildbar sind(c). Die abweichungen vom imaginierten punkt: 0, fixiert in zahlen, sind, so scheint es, objektive entitäten, die bestenfalls anhaltspunkte sind auf dem transit des moments, und die das gefühl von gerechtigkeit einerseits aufkeimen lassen, andererseits aber auch zerstören können(d).
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(a)
gerecht - für die verneinung sind zwei termini im gebrauch. Sie gehen auf das dasselbe, nämlich die verneinung dessen, was gerecht ist, termini, die aber präzis eine differenz markieren, die in den debatten über die gerechtigkeit beachtet werden sollte. Die logische verneinung wird mit dem terminus: nicht_gerecht, markiert und über das verneinte ist nichts prädizierbar. Die verneinung im alltagsgebrauch wird mit der vorsilbe: un-, angezeigt und ist logisch geurteilt eine position, über die vieles prädiziert werden kann. Hier ist das problem verortet. Der terminus: ungerecht, signalisiert in der bedeutung prima vista eine verneinung, zeigt aber secunda vista eine position an, die zunächst im unbestimmten belassen ist. Der gebrauch des terminus: ungerecht, verpflichtet den verwender zumindest anzudeuten, was in seiner perspektive als ein gerechtes handeln erscheinen solle, das als ungerechtes handeln gebrandtmarkt ist.   ((a)<==//)
(b)
es ist naheliegend und plausibel, das prinzip der gleichheit mit dem prinzip der gerechtigkeit zu identifizieren. Dieser gedanke ist logisch inkonsistent, also falsch. Die gegenstände der begriffe: gerechtigkeit und gleichheit können nicht identifiziert werden, weil mit dem prinzip: gleichheit, der vergleich bestimmter weltdinge zueinander bewerkstelligt wird, mit dem prinzip: gerechtigkeit, aber werden die formen der ausgestaltung sozialer beziehungen zwischen dem individuum als ich und seinem genossen beurteilt, die in allen lebenslagen denkbar sind.     ((b)<==//)
(c)
andere skalen sind im gebrauch, die auf der zahlenreihe: "1, 2, 3, ... n" beruhen, so die angabe bestimter prozentzahlen.   ((c)<==//)
(d)
es ist eine maxime der vernunft, den grad der abweichung vom imaginären nullpunkt klein zu halten. Die festlegung der abweichung in einer zahl markiert zwar die exakte rangstelle der abweichung vom imaginierten punkt: 0, sagt aber nichts darüber aus, was das gerechte in dieser objektiv festgestellten ungleichheit real sein könnte.   ((d)<==//)     (text/2.01<==//)
2.02
von dem moment ab, in dem der mensch sich seines selbst bewusst geworden war, reflektiert er die frage nach dem, was gerecht ist, weil in dieser frage das zusammengefasst wird, was das individuum als ich mit seinem genossen sein will. Der mensch kann sich der frage nach dem gerechten zwar verweigern und der antwort sich entziehen, aber er wird der konfrontation mit dem begriff: gerechtigkeit, nicht ausweichen können, der ein konstitutives moment seiner kultur ist, das ihn vom tier unterscheidet.     (text/2.02<==//)
2.03
Wolfgang Schäuble und Martin Schulz sind die protagonisten in einem disput, den sie über die bande ausfechten. Es ist kein reales streitgespräch, sondern eine fiktion, die der autor dieses textes zu verantworten hat. Bestimmte gegenstände der aktuellen situation werden eher zufällig als systematisch aufgegriffen und als merkzeichen einer debatte instrumentalisiert, die kontrovers zu führen ist.      (text/2.03<==//)
2.04
die frage: was ist gerechtigkeit?, dürfte so alt sein wie die frage nach der wahrheit. Der streitpunkt ist das kriterium, das für den begriff: gerechtigkeit, konstituierend ist. Die frage nach dem kriterium der gerechtigkeit stellen ist sinnvoll, aber es ist eine illusion, mit den formulierten antworten den begriff definiert zur verfügung zu haben, der als maassgebender begriff die debatten auf ein verlässliches fundament stellt. Zwar ist die vorstellung eines imaginären nullpunkts attraktiv, aber das problem ist, dass dieser nullpunkt nicht dauerhaft besetzt werden kann, sondern nur im durchgang erreichbar ist und wieder verloren wird. Das individuum als ich ist im moment der gelebten gegenwart immer wieder von neuem gefordert, eine aussage darüber zu machen, was es in der bestimmten situation für gerecht hält. In den facta der vergangenheit hat es dafür genügend fälle zur verfügung, was als das gerechte einmal gegolten hatte, aber diese fälle zeigen allein das momentum an, das im punkt: 0, immer wieder neu zu bestimmen ist und anders bestimmt sein wird.      (text/2.04<==//)
2.05
der politische prozess ist eine grosse show, medial inszeniert. Alle wollen wichtig genommen werden, aber nur wenigen ist es verstattet, im rampenlicht zu stehen, die aufmerksamkeit des publikums auf sich ziehend, jene aufmerksamkeit, die, wenn's gerecht zuginge, auf jene akteure gerichtet sein sollte, die den betrieb faktisch am laufen halten. Es sind die helfer der protagonisten auf der bühne, die aktenträger, die im passenden moment nicht nur das stichwort soufflieren, sondern auch den text verfasst haben, den der minister oder der abgeordnete als statement verkünden. Es sind viele(a), die daran gearbeitet haben, in der öffentlichkeit das panorama der vorstellungen zu lancieren, das coram publicum als das gerechte angesehen werden soll und gepredigt wird.
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(a)
zwei gruppen von akteuren sind es, die im politischen prozess wirken. Einerseits sind es die beamten der ministerialbürokratie, die auf das öffentliche wohl verpflichtet sind, andererseits sind es die lobbyisten, die das privatinteresse vertreten. Die akteure verfolgen, gruppenspezifisch orientiert, divergierende interessen, die zu den vorstellungen zusammengezwungen werden, die in der öffentlichkeit durchgesetzt werden sollen, etikettiert mit dem mantra: das ist das gerechte. Die gegenstände des gerechten sind wie die akteure austauschbar, entscheidend aber ist die einsicht in die struktur der realen vermittlung divergierender interessen, fixiert in den entscheidungen, mit denen die machthabenden akteure ihre meinungen transferieren, bewertet als das gerechte.       (text/2.05<==//)
2.06
die liste der ideologischen wegmarken ist lang, weil die ganze skala der menschlichen existenzmöglichkeiten zitiert werden müsste. Die ästhetik des gelungenen kunstwerks kann ein möglicher fall konkreter gerechtigkeit sein, aber die fragen der ökonomie haben in der geläufigen meinung den vorrang, es sind die gegenstände des wirtschaftens, die nicht ablösbar mit dem prozess des lebens verknüpft sind. Der zweck der arbeit in seiner gesellschaft, geleistet vom individuum als ich, ist einerseits die selbsterhaltung als individuum und andererseits die erhaltung der gesellschaft als das ganze. In dieser perspektive ist die frage der gerechtigkeit auf die reale verteilung der gemeinsam geschaffenen güter fokussiert(a). Diese verteilungskämpfe sind der cantus firmus der historia und diese kämpfe werden in der gemeinschaft mit den vorstellungen geführt, die in den ideologien der gesellschaft verortet sind, einerseits die dogmen der religionen(b), andererseits die weltanschauungen mit ihren theorien(c).
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(a)
die verfügbaren dokumente der historia belegen sowohl den physischen kampf um die subsistenzmittel der existenz, als auch den psychischen kampf um die deutung der fakten. Diese kämpfe sind das momentum, das das individuum als ich antreibt, seine frage nach der gerechtigkeit zu formulieren und eine antwort zu proponieren.
(b)
pars pro toto wird auf die bergpredigt(Matth.5,1-48) verwiesen(01).
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(01)
im prinzip lässt die unterscheidung: gerechtigkeit im himmel und gerechtigkeit auf erden, offen, welche form der gerechtigkeit dem individuum als ich faktisch verfügbar ist.
(c)
als weltanschauung pars pro toto wird der neoliberalismus als theorie zitiert(01).
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(01)
die tragende idee, der entfesselte (finanz)markt sei das optimum der gerechtigkeit, ist abenteuerlich und selbstzerstörend.       (text/2.06<==//)
2.07
Martin Schulz und Wolfgang Schäuble stehen nicht als person zur diskussion(a), aber sie füllen als person im politischen prozess funktionen aus, in denen sie als lautsprecher einer anderen realität erscheinen. Das ist der brennpunkt dieser kritik.
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(a)      ihre bürgerliche reputation ist jenseits jeder kritik.       (text/2.07<==//)
2.08
unterhaltsam ist der naturalismus auf der theaterbühne nicht, wirksam und unterhaltend sind die märchenerzählungen, die dem publikkum eine wirklichkeit vorgaukeln, die im geschützten zuschauerraum real ist und jenseits dieses raumes eine fata morgana(a).
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(a)
die bühne des theaters und die arena der politik können nicht gleich gesetzt werden. Das eine ist das leben, das andere sollte das spiel sein. Das spiel ist wiederholhar, das leben nicht. Diese differenz ist der horizont für jede antwort auf die frage nach der gerechtigkeit. Im leben muss die gerechtigkeit geleistet sein, wenn die utopie: das_humanum, einen sinn haben soll; im spiel können die formen der gerechtigkeit ausprobiert werden, die als muster für das leben gelten können.       (text/2.08<==//)
2.09
es sollte registriert sein, dass im >Schulz-hype< die rede gewesen war von dem erlöser. Die pseudoreligiöse anleihe ist als phänomen in der politik geläufig und sollte gedeutet werden als indiz für stimmungen, die immer wieder in neuen formen präsent sind.       (text/2.09<==//)
2.10
die kritik, Martin Schulz sei in seinen politischen vorstellungen nicht konkret, ist zutreffend, aber diese kritik, wiederholt angemerkt in den medien, ist nicht kompatibel mit der rolle, die Martin Schulz in der konfrontation mit Wolfgang Schäuble zu spielen hat. Der konkrete vorschlag, was das gerechte sein solle und wie seine umsetzung gerecht zu händeln sei, das obliegt im ersten schritt immer der exekutive, also der amtierenden regierung, und die opposition hat die pflicht, diese pläne zu prüfen und gegenvorschläge zu präsentieren, wie's besser gemacht werden könnte. Im politischen geschäft kann es hilfreich sein, da ein defizit an gerechtigkeit anzumahnen, das politisch aufzulösen ist, wo die gesellschaft als ein ganzes in dauer bestand haben soll.      (text/2.10<==//)
2.11
der verweis auf den spielplatz der interessen kann der anknüpfungspunkt für eine ausgreifende phänomenologie der defizite sein, die im umkreis der frage nach der gerechtigkeit in der welt behauptet werden. Das ziel dieses essays ist darauf beschränkt, vor dem panorama der allerorten vermissten gerechtigkeit, zwei aspekte der debatte zu reflektieren, die debatte um die steuergerechtigkeit und den auseinanderfall der gesellschaft in reich und arm      (text/2.11<==//)  .
2.12
es kann eine lange liste der politiker aufgemacht werden, die auf die frage nach der steuergerechtigkeit geantwortet haben, vorrangig die vorgänger im amt(a). Wolfgang Schäuble hat hier die funktion eines stellvertreters.
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(a)
nicht übersehen werden sollten die bundeskanzler Deutschlands, denen die richtlinienkompetenz obliegt.      (text/2.12<==//)
2.13
die formel, in der welt(a) gehe es nicht mehr gerecht zu, hat, soweit Ich mich erinnere, Martin Schulz in seinen statements wiederholt gebraucht. Es ist die standardformel in jeder debatte über das, was das gerechte sein solle, und diese debatten sind so alt wie das nachdenken über die ordnungen der gesellschaft, geführt seit den anfängen der gesellschaft in der vorzeit. Die aktuellen diskurse aber werden durch ein phänomen geprägt, das in alter zeit zwar präsent gewesen war, das aber den diskurs nicht dominiert hatte. In der moderne(b) wird die gerechtigkeit in der gesellschaft als eine ware gehändelt, die im supermarkt der interessen als element in den warenkorb gelegt werden kann und das an der kasse zu bezahlen ist. Aber das, was das gerechte sein soll, das müssen die bürger des staates in jedem moment ihrer gelebten gegenwart neu gegründen und das, was sie als das gerechte erkannt haben, das ist in raum und zeit ein moment, das den absoluten punkt der gleichheit transitorisch im durchgang berührt, ohne auf diesem punkt verweilen zu können. Die klage über die ausbleibende gerechtigkeit ist der widerschein der erinnerungen, die eine gerechtigkeit zum gegenstand hat, die in der perspektive des erinnerns ein gescheiterter versuch gewesen war, in der welt gerechtigkeit zu schaffen.
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(a)
die formel ist in varianten geläufig. Für den terminus: welt, kann auch der terminus: gesellschaft, stehen. Die unterscheidbaren termini deuten in der frage nach der gerechtigkeit schattierungen an, die aber beiseite gestellt werden können. Einerseits wird mit dem terminus: welt, mehr erfasst als mit dem terminus: gesellschaft, andererseits sollte beachtet werden, dass das problem der gerechtigkeit primär ein gesellschaftliches ist, weil der gegenstand der gerechtigkeit allein in der sozialen beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen verortet werden kann.
(b)
die moderne kann in Europa mit dem beginn der renaissance im 14.jahrhundert angesetzt werden, als mit dem austausch der güter auch der austausch von kapital über grosse entfernungen begann. Die emotiale bindung mit dem produkt der arbeit wurde mit den relationen der kapitalien verknüpft, die das moment des gerechten tausches relativieren, sichtbar in den dingen.       (text/2.13<==//)
2.14
das problem der gerechtigkeit wird allerorten diskutiert, hier wird allein die deutsch/europäische perspektive berücksichtigt.    (text/2.14<==//)
2.15
wenn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mehr sein soll als eine ansammlung hehrer grundsätze und absichten, dann ist das urteil zutreffend(a), dass das gesamte steuerrecht in der Bundesrepublik Deutschland als verfassungswidrig einzuschätzen ist. Entgegen dem grundsatz, gleiches als gleich und ungleiches als ungleich zu behandeln, handeln alle, die es betrifft, in der ausführung ihres mandats nach der maxime, dass gleiches dann gleich ist und ungleiches ungleich, wenn die differenzierende einschätzung dem privaten vorteil nützt(b). Die liste der tatsachen ist lang, mit denen belegt werden kann, dass die machthabenden politiker in Deutschland, Wolfgang Schäuble ist an privilierter stelle zu nennen(c), die systematische ungleichheit zum programm gemacht haben und alles tun, dass es so auch bleibt. Dem finanzminister: Wolfgang Schäuble, sollte es, pars pro toto, schon länger aufgefallen sein, dass die faktische besteuerung der unternehmen, die in Deutschland tätig sind, nicht mit dem gebot der gleichen besteuerung kompatibel ist(d). Es ist eine durchsichtige ausrede, wenn zur entschuldigung der eigenen untätigkeit gesagt wird, dass die steuergestaltung die sache der unternehmen sei, und diese auslegungen der steuergesetze seien nicht zu beanstanden, solange die einschlägigen gesetze geltend gemacht werden können, die die ungleiche besteuerung zum prinzip gemacht haben. Die praxis ist zwar legal, das einmal unterstellt, aber die wirkung dieser praxis ist im ergebnis nicht als legitim zu beurteilen(e), weil die gesetze, bis dato nicht festgestellt, mit den normen der verfassung nicht mehr vereinbar sind.
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(a)
es ist die aufgabe der legislative, die gesetze zu schaffen, die mit der verfassung kompatibel sind. Im bestimmten fall wird es immer streit geben, ob eine norm verfassungskonform ist oder nicht, und wenn gestritten wird, dann hat das Bundesverfassungsgericht den streit zu entscheiden. Im blick auf die dauer der zeit kann in der rechtswirklichkeit ein zustand eingetreten sein, in dem die übersicht verloren gegangen ist über das, was geltendes, d.h. miteinander kompatibles recht sein soll. Es ist die pflicht der mandatierten bürger, tätig in der exekutive, in der legislativen und in der jurisdiktiven gewalt, das untauglich gewordene recht zu reformieren. Es muss behauptet werden, dass die mandatierten politiker dieser pflicht nicht mehr gerecht werden, auf die faule, weil falsche ausrede sich kaprizierend, dass sie (leider)(01) als politiker nicht mehr über die macht verfügen, die misstände wirksam zu ändern. Die feststellung ist nicht abwegig, dass die gesellschaft so korrupt geworden ist, dass die machthabenden, verborgen im off, diktieren können(02), was das recht sein soll, und sie bedienen sich dafür der mandatierten politiker, die, falls erforderlich, gekauft und/oder anderweitig begünstigt werden.
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(01)    siehe nachfolgende anm: (b)
(02)
es ist auf die praxis der regierungen Kohl und folgende zu verweisen, dass in den ministerien bereits die lobbyisten die gesetzentwürfe vorformulieren, die die minister und abgeordneten dann abnicken.   (a)<==//)
(b)
Richter,Ulrich: Die damen/herren: politiker, smarte typen - mandatsvergessen. mdb:(22)11/14.   (b)<==//)
(c)
nicht nur Wolfgang Schäuble ist zu nennen, auch Martin Schulz, der seit jahren in den gesellschaftlichen institutionen tätig ist. Sie sind in der maschinerie der gesellschaft ein >rädchen<, das funktionieren muss, wenn es im betrieb bleiben will. Nur die rollen sind verschieden und im moment ist Martin Schulz in der rolle des kritikers tätig; das wird sich ändern, wenn er als kanzler tätig sein will und tätig sein wird.     (c)<==//)
(d)
das einschlägige stichwort ist: verlagerung der gewinne in die sogenannten niedrigsteuerländer. Darüber wird in den medien immer wieder berichtet(01), die politiker geloben besserung, es geschieht wenig, und wenn etwas geschieht, dann werden neue wege für dasselbe ausbaldowert.
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(01)
auf drei presseartikel sei verwiesen, partes pro toto:
1. Paus,Lisa und Sven Gigold: Schäubles halbe Transparenz. In: Frankfurter Rundschau, 20.03.2017.
2. Becker,Markus (u.a.): Paragraf von Luxemburg. In: DER SPIEGEL 46/2015, p.28-30.
3. Dahlkamp,Jürgen (u.a.): Wenn kein Postmann klingelt. In: DER SPIEGEL 21/2017, p.58-66.     (d)<==//)
(e)
es ist strikt zu unterscheiden zwischen gesetzen, die als legal und/oder legitim beurteilt werden, weil der bezugspunkt des urteils different ist(01). Legal ist ein gesetz dann, wenn es nach dem vorgeschriebenen verfahren der verfassung korrekt zustande gekommen ist. Legitim ist ein gesetz nur dann, wenn das gesetz mit den prinzipien der verfassungsordnung kompatibel ist, der ordnung nämlich, der der bürger, dem gesetz unterliegend, seine (autonome) zustimmung gegeben hat.
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(01)
die maxime: gesetz ist gesetz, ist in der klasse: dummheiten, abzulegen. Ein gesetz, prima vista legal, kann illegitim sein, dafür gibt's im NS-recht(1933-1945) hinreichend viele beispiele(*1). Ein rechtswidriges gesetz kann illegal und/oder illegitim sein, in der entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts gibt's dafür die  hinreichende beispiele.
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(*1)
die anmerkung ist noch zu verschärfen. Das ganze NS-recht ist, statuiert auf dem ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933, nicht einmal legal, es ist nichtig, weil das gesetz vom 24.03.1933, das die Weimarer Verfassung aushebelte, mit der Verfassung von 1919 nicht vereinbar ist, zumal die abstimmung darüber auch nicht rechtens gewesen war(§1).
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(§1)    siehe: adm:(34/(07/17), anm: (q/03/*1).    (e)<==//)     (text/2.15<==//)
2.16
die frage nach dem, was das gerechte sein solle, das wird mit der macht beantwortet, über die der machthabende im moment der gelebten gegenwart real verfügen kann, der begleitende schatten ist die gewalt. Die entscheidungen sind entlang der grenzlinie ausgerichtet, die den ohnmächtigen von dem mächtigen trennt. Die grenzlinie für sich ist nicht das problem, das problem ist, dass der mächtige dem ohnmächtigen im eigenen interesse so viel raum belassen muss, der dem ohnmächtigen die meinung belassen kann, im mächtigen, mit er zusammenleben muss, auch noch den genossen erblicken zu können(a). Das problem der gerechtigkeit ist die soziale beziehung, die zwischen den mitgliedern der gesellschaft, den bürgern eines staates, zu behaupten ist, weil jede soziale beziehung in das spannungsverhältnis von macht und herrschaft gestellt ist. Die aufgabe aller, die es betrifft, ist, ihre sozialen beziehungen so zu gestalten, dass sie als ein verhältnis der herrschaft interpretiert werden können. Es ist aber auch zur kenntnis zu nehmen, dass jede form von herrschaft immer auch durch die macht vermittelt ist, über die alle, die es betrifft, ungleich verfügen(b).
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(a)
zu verweisen ist auf die logik der sklaverei. Ihr prinzip ist, dass der herr den knecht nicht als seinesgleichen erkennt und folglich auch nicht als den anderen, der der_andere ist, anerkennen kann. Der herr gebraucht den knecht als sache, mit der er al gusto umgeht.
(b)
die unterscheidung: herrschaft und macht, wird andernorts im anschluss an die definitionen von Max Weber erörtert(01).
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(01) Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. 014:das_politische. Argument: 2.52.06.      (text/2.16<==//)
2.17
die schere zwischen arm und reich wird in den medien immer wieder mit statistiken unterlegt, die in den zahlen variieren, in der tendenz aber eindeutig sind. Plakativ wird gesagt, dass die oberen zehntausend der gesellschaft über soviel vermögen verfügen wie die hälfte der gesellschaft zusammen(a). Ein anderer indikator ist die armutsquote, die aktuell mit 15,7% beziffert wird(b). Die zahlen können dahingestellt bleiben, an dem faktum, dass die vermögen der menschen in Deutschland skandalös ungleich verteilt sind, können die differenzen in den zahlen nichts ändern.
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(a)
vgl. 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, veröffentlicht im april 2017. Textfassung: download: 16.05.2017; weitere bibliographische angaben sind nicht verfügbar.
(b)
vgl.: Schneider,Ulrich: Die Wahrheit liegt in der Verteilungsfrage. In: Frankfurter Rundschau, 30.03.2017.      (text/2.17<==//)
2.18
es ist die schiere menge des verfügbaren materials, das eine auswahl nahelegt. Jede auswahl ist subjektiv bestimmt, auch dann, wenn es für die auswahl objektive kriterien gibt, die vernünftig sind.      (text/2.18<==//)
2.19
Westfälische Nachrichten, 10.09.2016.
Zusatz. Alle zahlen beziehen sich auf diesen bericht. Für 2017 sind andere zahlen gültig, aber das kann vernachlässig werden, weil in den angeführten zahlen die struktur der argumente erkennbar ist.      (text/2.19<==//)
2.20
der steuerbetrag: 50%, ist fiktiv angesetzt.    (text/2.20<==//)
2.21
der WN-bericht(dpa), 10.09.2016, zitiert Lisa Paus(Grüne): "Eine Erhöhung von zwei Euro beim Kindergeld ist ein schlechter Witz".    (text/2.21<==//)
2.22
der gleiche gesetzesmechanismus ist bei der "Grundsicherung im Alter" wirksam. Von der jährlichen rentenerhöhung kommt bei den rentner im sozialhilfebereich nichts an, weil jede rentenerhöhung mit den zuschuss per automatischen bescheid verrechnet wird.     (text/2.22<==//)
2.23
partes pro toto sind die ökonomen: Milton Friedman(1912-2006) und Friedrich August von Hayek(1899-1992), zu nennen. Sie gelten als die >chefideologen< des neoliberalismus, die den markt des tauschens geschaffener güter reduziert hatten auf den tauschmarkt des kapitals, der unbeeinflusst von staatlichen normen, so ihr credo, sich am besten selbst reguliere - die ergebnisse waren bekanntlich 2008ff zu besichtigen, das vorspiel war die pleite 1929 und das daraus folgende.       (text/2.23<==//)
2.24
einschlägig ist der spruch: das kapital arbeitet. Das ist zwar blödsinn, aber es wird immer wieder nachgeschwätzt(a).
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(a) vgl. Richter,Ulrich: Das Geld arbeitet - ein experiment. adm:(14)10/04.     (text/2.24<==//)
2.25
vor vielen jahren hatte Ich ein zitat aufgelesen, das präzis den mechanismus der kapitalakkumulation beschreibt: "Hinter jedem grossen vermögen steht ein verbrechen"(a). Die grossen vermögen(b) sind mit dem faktum: arbeit, nicht zu erklären, zutreffend ist aber die erklärung, dass die grossen vermögen die summe angeeigneter arbeit sind, legal zusammengetragen oder auch nicht(c). Es ist ein ammenmärchen der ideologen, dass die finanzprodukte am markt reale vermögen generieren können. Die zahlen, angezeigt auf den panels der börsen, reflektieren einerseits spekulationen, die in den differenzen gewinne illusionieren, zahlen, hinter denen andererseits reale werte stehen, güter, die durch arbeit geschaffen worden sind, deren genuss durch die rechtsordnungen beschränkt ist auf wenige zu lasten der meisten.
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(a)
der satz wird Honoré de Balzac zugeschrieben, der in seinen romanen die goldgräbermentalität der bourgeoisie des 19.jh.'s in Frankreich beschrieben hatte(01). Ich habe das zitat bisher nicht verifizieren können.
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(01)
der slogan: "Bereichert Euch!", damals geprägt, ist immer noch en vogue in den börsenkreisen der neoliberalen.
(b)
ein teil der medialen unterhaltung, jährlich und/oder quartalsmässig erscheinend, sind die listen der reichsten männer der welt, die frauen erscheinen in den medien selten. Ob die zahlen stimmen, das kann dahingestellt bleiben, eine tendenz ist allemal ablesbar.
(c)
die gewaltsame aneignung fremder arbeit ist das prinzip der sklaverei. In alter zeit war es die beute, egal, ob sache oder person, modern gibt man sich zivilisierter, aber die früchte der arbeit bleiben die beute anderer - rechtlich abgesichert, notfalls auch mit gewalt.    (text/2.25<==//)
2.26
als finanzminister in der Großen Koalition(2005-2009) hatte Peer Steinbrück(SPD) unter der kanzlerschaft Angela Merkel's(CDU) die abgeltungssteuer von 25% eingeführt(a).
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(a)     Richter,Ulrich: Peer Steinbrück. zdm:(25)09/07.     (text/2.26<==//)
2.27
der nominale steuersatz, in der spitze bei 52% liegend, sagt wenig aus über die faktische besteuerung des bürgers. Das problem einer gerechten besteuerung liegt in den abschreibungen, die der staat dem bürger einräumt, individuell auf seine lebensituation abgestimmt, um so die rigorosität eines nominalen steuersatzes zu relativieren. Wer viel auf die waage bringt, der kann auch viel absetzen, aber nicht alles soll abgeschrieben werden können; denn jede steuerminderung, die inszeniert wird, geht am armen vorbei, weil der arme mangels masse nichts absetzen kann. Der aspekt der gleichheit aber steht dann im fokus, wenn die bemessung der steuersschuld mit der vorstellung eines durchschnittlichen lebensstandards verknüpft wird. Das, was über dem standard ist, das muss die gemeinschaft nicht auch noch subventionieren, und das, was unter dem standard ist, das sollte ein starker anreiz sein, das einkommen zu vergrössern. Das existenzminimum des einzelnen bürgers hat die gemeinschaft als ganze zu sichern. Über die realen grenzen muss öffentlich diskutiert werden.      (text/2.27<==//)
2.28
die offizielle begründung für die abgeltungssteuer, ausgestattet mit der flatrate: 25%, bemühte ein argument der verwaltung. Damals sagte man, es sei die kostengünstigere variante, mit der der steuerbürger bewogen werden könnte, seiner zahlungspflicht nachzukommen. Im kern war dieses argument ein armutszeugnis und es war das eingeständnis des finanzministers: Peer Steinbrück, weder willens noch fähig zu sein, die pflichtige steuer von jedem bürger einzufordern. Die begründung Peer Steinbrück's ist einerseits das eingeständnis, dass die steuerverwaltung, für die der amtierende finanzminister zuständig ist, offenkundig versagt hat(a), und andererseits lässt die begründung die verklausierte absicht erkennen, die reichen zu lasten der armen zu begünstigen(b). Das problem, die durchsetzung einer gleichen besteuerung der bürger zu erreichen, kann dann gelöst werden, wenn jeder steuerpflichtige mit einer steuerschätzung konfrontiert wird, die der steuerpflichtige mit nachvollziehbaren zahlen widerlegen kann(c). Die schätzung hat dem prinzip der gerechtigkeit zu genügen und über die objektiven tatsachen, die steuerschuld des bürgers belegend, hat der bürger die sachherrschaft. Die beurteilung der konfliktfälle, streitigkeiten über die bewertung einzelner tatsachen, obliegt dem gericht in öffentlicher verhandlung.
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(a)
das versagen der finanzverwaltung ist das sujet des 3.bildes. //==>1.11     ((a)<==//)
(b)
es genügt, auf ein detail aus dem vollzug der abgeltungsteuer mit der flatrate: 25%, zu verweisen, um kenntlich zu machen, wen das einschlägige gesetz begünstigt. Wer mit einem persönlichen steuersatz von mehr als 25% veranlagt ist, der muss das mit der abgeltungssteuer von 25% belegte kapitaleinkommen nicht mehr in der steuererklärung angeben. Wer mit weniger als 25% einkommenssteuer belastet ist, der kann und/oder muss mit seiner steuererklärung den überzahlten steuerbetrag zurückfordern. Der steuerstaat hat die da unten fest im blick, keinen blick mehr hat der staat für die da oben übrig und dort sind diejenigen anzutreffen, die sich nicht mit ein paar hinterzogenen euros bescheiden, sondern auf die millionen(01) zugreifen.
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(01)
im gedächtnis habe Ich auch die zahl: 1 billion. Im zeitalter der fakenews ist alles möglich geworden. Es kann sein, dass die zahl: 1 billion, hinterzogener steuer eine zustreffende globale schätzung ist. Wie dem auch sei, der tagelöhner mit einem einkommen von 1 dollar pro tag wird mangels masse nur in einen bruchteil der summe mit dabei sein.    ((b)<==//)
(c)
der vorschlag der steuerschätzung ist kein rückfall in alte zeiten und die verwaltungspraxis wird wege aufzeigen, wie die gerechte besteuerung der bürger ohne grossen verwaltungsaufwand bewerkstelligt werden kann. Auch ist es kein grundsätzliches verwaltungsproblem, jeden bürger der Bundesrepublik Deutschlands zu verpflichten, jährlich eine steuererklärung abzugeben(01). Über das eigene einkommen hat jeder bürger seinen überblick und bei einem übersichtlichen steuerrecht kann jeder bürger im prinzip seine angelegenheit auch selbst regeln. In der menge der fälle wird sich bald eine routine einstellen und für die beurteilung der streitigen fälle werden auch praktikable schemata gefunden werden, mit der die masse der verwaltungsvorgänge bewältigt werden kann.
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(01)
der umfang von verwaltungsvorgängen könnte sogar sinken, wenn der steuerbescheid des finanzamts die grundlage ist für alle forderungen, die der staat und seine bürger gegeneinander wechselseitig haben. Bisher ist es praxis, dass jede behörde die finanzielle leistungsfähigkeit des bürgers in einen selbstständigen akt prüft.    ((c)<==//)      (text/2.28<==//)
2.29
der grundsatz der gleichen besteuerung aller güter, die in der welt gehandelt werden, ist nicht realisierbar, weil die güter, jedes gut für sich, mit anderen gütern nicht gleich sein können. In den sachen ist also die differenzierung einerseits gegeben und andererseits als möglich und notwendig ausgewiesen. Das einkommen des bürgers kann zumindest in dieser perspektive unterschieden werden: einkommen aus arbeit und einkommen aus vermögen. Es ist sinnvoll, diese unterscheidung zu machen und der besteuerung zugrunde zu legen. Es gebietet die vernunft, die arbeit geringer zu besteuern als die einkommen aus vermögen(a). Über die zahlen, die als vernünftig und gerecht erkannt werden, muss öffentlich diskutiert werden.
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(a)
das argument ist in der mathematik verortet. Nach dem gesetz der grossen zahl wächst das einkommen aus einem bestehenden kapital stärker als bei einem einkommen aus arbeit, mit der die güter der welt geschaffen werden. Erforderlich ist, wenn in einer gesellschaft die ungleichheit im vermögen nicht skandalös anwachsen soll, zumindest in den steuertarifen eine verzögerung einzubauen, mit der, von einer bestimten menge ab, die kapitalien, die derzeit global vagabundieren, in ihrem wachstum beschnitten werden.      (text/2.29<==//)
2.30
die besteuerung der ungleichen einkommmensformen: arbeit und vermögen, könnte verfassungskonform dadurch erreicht werden, dass die vom staat eingeräumten steuersubventionen sachorientiert gewichtet werden. Mit der steuererklärung wird das verhältnis von einkommen aus arbeit und aus vermögen(a) in einem zahlenverhältnis festgelegt und entsprechend dieses schlüssels wird der topf eingerichteter steuersubventionen ausgeschöpft. Ist, pars pro toto, per steuerbescheid ein verhältnis: 75:25, festgestellt, dann können die subventionen, eingeräumt auf einkommen aus arbeit, bis zu dem wert: 75% der steuerschuld, ausgeschöpft werden(b), analog sind die subventionen aus vermögen zu händeln. Allein das steuerliche existenzminimum sollte unabhängig von dieser unterscheidung abgesetzt werden können. Die eingeräumten steuersubventionen sollten ausnahmslos nach der steuerkurve berechnet werden, die für jeden steuerpflichtigen bürger ohne ausnahme und unterscheidungen gültig ist(c). Im faktischen einkommen ist keine gleichheit möglich, aber es gibt keinen vernünftigen grund, eine eingeräumte steuersubvention von dem ad personam erreichten steuersatz abhängig zu machen, den der pflichtige mit seinem einkommen erreicht hat(d), gleichwohl seine aufwendungen für das erzielen von einnahmen in der zahl gleichgrooss den aufwendungen sind, die der steuerbürger mit kleinem einkommen geltend machen kann.
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(a)
die unterscheidung: einkommen aus arbeit und einkommen aus vermögen, kann leicht(01) bewerklichstelligt werden, wenn als unterscheidungsmerkmal die termini: unmittelbar/mittelbar, gebraucht werden. Einerseits das einkommen aus arbeit, das der bürger unmittelbar mit seiner arbeit generiert, weil er die arbeitsleistung nur ad personam erbringen kann, andererseits das einkommen aus vermögen, das nur mittelbar erzielt wird, weil diesem einkommen ein recht zugrundegelegt ist(02).
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(01)
die gerichte haben die möglichen streitfälle zu klären, die am konkreten fall ausgerichtet sind, der mit keinem gesetz allgemein erfasst werden kann. Für das urteil des gerichts ist die unterscheidung: mittelbar/unmittelbar, der maasstab.
(02)
illustriert mit einem fall. Der erfinder und inhaber des patents kann die tantiemme aus seiner erfinderleistung als arbeit(=unmittelbar) geltend machen. Der erwerber des patents kann diese tantiemen nur als rendite aus seinem vermögen(=mittelbar) geltend machen.     ((a)<==//)
(b)
ist der topf der subventionen ausgeschöpft, eingeschlossen die teiltöpfe, jeder für sich, dann kann der steuerpflichtige weitergehende subventionenen aus arbeit und/oder vermögen nicht mehr geltend machen, die subventionen verfallen, weil der steuerpflichtige mit seinem einkommen den zweck der subvention nicht erfüllt. Eine verrechnung der positionen ist ausgeschlossen. Im prinzip sollte auch die praxis des gewinn/verlust-vortrags aufgegeben werden, abgesehen von den fällen, wo das steuerpflichtige einkommen als ganzes in mehr als einem jahr erzielt worden ist. Zwischen den eingeräumten varianten sollte der steuerpflichtige bürger entscheiden können.      ((b)<==//)
(c)
als gerecht beurteile Ich eine lineare progression, beginnend mit 0% auf ein einkommen von 0€ und ansteigend zum einkommensbetrag von 150.000,00€ bei 50%. Das steuerliche existenzminimum ist variabel für jedes steuerjahr vom parlament festzulegen, der auf der steuerkurve einen definierten steuersatz ausweist, gleich in der berechnung der steuersubventionen für den bürger. Ergänzend, um die logik der grossen zahlen in den auswirkungen zu limitieren, sollte auf die effektive steuerschuld, die, wie im beispiel vorgegeben, grösser ist als 75.000,00€, eine zusatzabgabe erhoben werden, die linear-progressiv, beginnend mit 0%, bis zu 90% ansteigt, bei einem betrag von 100.000.000,00€.       ((c)<==//)
(d)
die bekannte km-pauschale zwischen arbeitsstelle und wohnung ist für den Porsche-fahrer ebenso hoch/niedrig, wie für den fahrer mit der Ente. Aber der porschefahrer dürfte mit dem maximalen steuersatz veranlagt sein, der besitzer der ente vielleicht mit einem steuersatz knapp über dem eingang - in der entlastung sind 100€ bei einem satz von 10% etwas anderes als bei einem satz von 50%.     ((d)<==//)     (text/2.30<==//)
2.31
die Bundesrepublik Deutschland dürfte in der rangliste effizienter finanzverwaltungen einen respektablen platz einnehmen, aber in der >freude< über dieses ranking sollten die defizite der steuerverwaltung nicht übersehen werden, bewirkt durch unterlassung und das mit vorsatz. Es dürfte nicht ernsthaft bestritten werden, dass die systematisch betriebene unterbesetzung der planstellen in den finanzbehörden ein wichtiger grund ist für das faktum: globale(a) steuerhinterziehung(b) durch deutsche steuerbürger. In der presse wird immer wieder die information lanziert, dass jeder zusätzliche steuerfahnder das in die planstelle investierte geld um ein mehrfaches wieder hereinhole. Warum unterlassen die finanzminister in bund und ländern, Wolfgang Schäuble und seine länderkollegen, es dann, diesen sektor öffentlicher arbeit auszuweiten, um dem staat auch die steuern zu verschaffen, die er dem bürger per gesetz auferlegt hat? Die mögliche antwort liegt auf der hand und sie ist simpel. Die ausweitung
der steuerfahndung(c) würde die kreise derjenigen massiv stören, deren geschäftsmodell der betrug ist, clevere geschäftsleute und manager, deren job es ist, aus den lamentablen zuständen in den steuerbehörden, ihren vorteil ziehen. Das ist, im blick auf das gesetz nüchtern betrachtet, öffenliche begünstigung, es ist korruption, verbreitet in der gesellschaft.
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(a)
die steuerhinterziehung ist ein globales phänomen und keinesfalls auf die >cleverle< aus Deutschland beschränkt. Kürzlich las Ich, dass an steuern global 1 billion Euro hinterzogen werden(01). Die zahl ist beeindruckend, aber sie dürfte täuschen; denn das, was an steuern rechtmässig zu zahlen ist, das ist mit einer konkreten zahl schwer zu beziffern.
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(01)
diese zahl und vergleichbare zahlen dürften nicht nachprüfbar sein, weil immer wieder in den debatten diese zahlen systematisch kolportiert werden, um irgendeinen druck auszuüben, sei's pro oder sei's contra für die allgemeinen gepflogenheiten in der causa: steuer. Jedoch in einer perspektive sind diese zahlen nützlich, weil sie auf das problem aufmerksam machen, die übertreibung als probates mittel einsetzend. Weder im globalen noch im lokalen bereich kann von einer steuergerechtigkeit gesprochen werden und das ist der grund, die mandatierten bürger auf ihre pflicht hinzuweisen, diesen missbrauch des rechts einzudämmen; sie können es, wenn sie denn wollen.     ((a)<==//)
(b)
der terminus: steuerhinterziehung, wird, wenn's möglich ist, sorgfältig gemieden, man drückt sich vornehmer aus und passender ist der schönsprech(euphemismus): steuergestaltung. Betrug bleibt betrug, egal mit welchem terminus er unsichtbar gemacht werden soll.    ((b)<==//)
(c)
das problem: intensivierung der steuerfahndung, ist mit den debatten demonstrierbar, die im umkreis der affären um die sogenannten "steuer-CDs" geführt werden. Unstrittig ist, dass die CDs mit den daten deutscher steuerbürger rechtwidrig in den besitz der dealer gekommen sind, die ihren reibach mit den steuerbehörden machen wollten und gemacht haben. Ebenso unstrittig ist aber auch, dass zur aufklärung rechtswidriger handlungen jede taugliche information herangezogen werden darf, auch die, die nicht auf legalem weg erlangt worden ist(01). Offenbar haben die verantwortlichen politiker keine hemmungen, mit fragwürdigen mitteln die gepflogenheiten derjenigen zu schützen, die als betrug bekannt geworden sind. Ein lehrbeispiel, die medien hatten darüber berichtet, dürfte die tatsache sein, dass die Bundesrepublik Deutschland, Wolfgang Schäuble in der funktion des finanzministers, mit der Schweiz, die banken als hehler vertretend, regelungen geschaffen haben und/oder schaffen wollten, deren zweck es war und ist, unter dem etikett: legal, steuerhinterziehung zu ermöglichen. Fürs publikum wird von der transparenz zwischenstaatlicher besteuerung geschwafelt, klandestin, so ist begründet zu vermuten, wurden und werden neue formen ausbaldowert, den betuchten interessenten wieder freien raum für die gestaltung ihrer steuerschuld zu verschaffen - alles wie gehabt.
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(01)
davon ist abzugrenzen, dass im strafprozess die rechtswidrig erlangten informationen aus der hehlerware nicht als beweismittel für eine strafbegründende schuld herangezogen werden können. Die differenz zwischen aufklärung eines sachverhalts und feststellung einer schuld sollte nicht geschliffen werden, und das nähere ist in den einschlägigen gesetzen der strafprozessordnung geregelt.    ((c)<==//)     (text/2.31<==//)
2.32
die liste der klagen über die unterbesetzten finanzbehörden ist lang. Von interessierter seite wird darauf verwiesen, dass derzeit der besetzungplan der steuerprüfer dem beamten rechnerisch die chance einräumt, die zu prüfenden firmen alle 25jahre einmal der steuerrevision zu unterwerfen. Es liegt auf der hand, dass das gebot der steuergerechtigkeit verletzt ist, das gebietet, jeden bürger(a) in der bezahlung seiner steuerschuld gleich zu behandeln. Ein aspekt dieser gleichbehandlung ist die gleichmässige kontrolle aller eingereichten steuererklärungen und ihre bescheidung. Aber auch hier gilt die beobachtung, dass die da unten nur eingeschränkte möglichkeiten haben, ihre steuerschuld zu >gestalten<, weil der staat vorab pauschal seine forderung bereits abschöpft hat, die der bürger mit seinen antrag auf lohnsteuerjahresausgleich zurückfordern kann. Für die da oben gilt das privileg der steuergestaltung und mangels der systematisch nicht_organisierten kontrolle, richtiger, der systematisch organisierten selektiven kontrolle, können die priviligierten ruhigen gewissens ihre steuerschuld gestalten, ein geschäft, das immer zu lasten dritter gemacht wird, das soll heissen, zulasten aller bürger, die vom geschäft ausgeschlossen sind. Da ist viel die rede von der nützlichkeit für wenige, aber nicht von der gerechtigkeit für alle.
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(a)
d'accord, der einwand ist geschenkt. Im steuerrecht macht es keinen unterschied, ob das steuersubjekt eine natürliche person ist oder eine juristische. Die erforderlichen unterscheidungen stehen im einschlägigen gesetz.       (text/2.32<==//)
2.33
es unterliegt keinem zweifel, dass es in einer freien gesellschaft nicht sinnvoll ist, den bürger auf jedem seiner schritte zu kontrollieren, aber dieses prinzip hat da seine schranken, wo erkennbar und bekannt die eingeräumten freiheiten benutzt werden, richtiger muss es heissen, missbraucht werden, dem staat, der der staat aller bürger ist, das vorzuenhalten, was >des staates ist<(a). Es dürfte schwer sein, und es ist auch weltfremd, den bürger, der in konkurrenz zum genossen steht, dazu anzuhalten, >freiwillig< alle einkommensquellen offenzulegen, allein das spiel mit der macht steht dagegen, aber, wenn dieser weg der vernunft nicht gangbar ist, dann muss die beweislast umgekehrt werden und der bürger ist verpflichtet, nachzuweisen, dass er seinen steuerpflichten nach dem geltenden gesetz auch tatächlich nachkommt. Das richtige verfahren ist die vorabsteuereinschätzung, die der bürger, der die sachherrschaft über seine einkommensquellen hat, qualifiziert widerlegen kann(b),(c). D'accord, dieser vorschlag hat auch seine tücken und es ist per gesetz nicht auszuschliessen, das eingeräumte freiheiten in das gegenteil umfunktioniert werden. Für diese streitfälle steht die gerichtsbarkeit zur verfügung, die die streitfälle öffentlich verhandelt. In einem rechtsstaat sollte das kein problem sein.
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(a)
in anlehnung an den spruch des Jesus von Nazareth: "Gebt also, was des Kaisers ist, dem Kaiser, und was Gottes ist, Gott" (Matth.22.21, und Mark.12.17). Dieser grundsatz der steuergerechtigkeit ist uneingeschränkt tauglich auch für die demokratie, er muss nur durchgesetzt werden.      ((a)<==//)
(b)
in diesem system hat das prinzip: steuergeheimnis, keinen platz. Das muss, ebenso wie das bankgeheimnis(01), beseitigt werden, aber ein aspekt in der ersatzlosen streichung dieser werkzeuge zum betrug sollte nicht übersehen werden. Die privatsphäre jedes individuums als ich muss geschützt sein vor den blicken des konkurrierenden genossen. Seine steuerdaten(02) müssen auf anfrage jedes bürgers öffentlich zugänglich sein, aber der anfragende bürger kann sein recht nur dann geltend machen, wenn er im anerkannten öffentlichen interesse handelt, das auch das interesse des anderen bürgers schützt. Missachtet der bürger dieses gebot, dann handelt er rechtswidrig und sein handelnd muss sanktioniert werden.
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(01)
in der Bundesrepublik Deutschland stehen das bankgeheimnis und das steuergeheimnis eingeschränkt auf dem papier. Die da unten werden von den behörden lückenlos abgefragt und jeder HartzIV-ler hat offene taschen, in denen nichts zu holen ist, die da oben aber, bei denen in den taschen unrechtes gut versteckt ist, werden geschützt durch das steuergeheimnis und das bankgeheimnis.
(02)
die daten des bürgers, die öffentlich zugänglich sein sollen, müssen öffentlich bestimmt sein und darüber ist im parlamentarischen prozess zu entscheiden.    ((b)<==//)
(c)     siehe argument: 2.28/(c).      ((c)<==//)    (text/2.33<==//)
2.34
das, was der bürger an steuern zu bezahlen hat, das sollte in wenigen gesetzestexten formuliert sein(a). Darüber ist im Deutschen Bundestag und in den länderparlamenten zu diskutieren und zu entscheiden. Das system der normen(b) muss von der idee geleitet sein, unter allen, die es betrifft, die lasten und vorteile gerecht zu verteilen. Wenn dieses gefühl in der gesellschaft stabil verankert ist, dann kann davon gesprochen werden, dass das system der besteuerung der bürger auch gerecht ist. Davon kann derzeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht die rede sein
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(a)
für das gefühl, im staat: Bundesrepublik Deutschland, mangele es an gerechtigkeit, kann das symptom benannt werden, dass die gesetze, die dem zweck dienen sollen, gerechtigkeit zu schaffen und zu sichern, stetig im umfang erweitert werden. Die details der regelungen werden weder vom laien verstanden, noch können sie von den fachleuten rechtsstaatlich angewandt werden, von fachleuten, die das system der normen verstanden haben sollten und die in der (parteilichen) auslegung, einer objektiven not unterworfen, ihren je eigenen reim machen. Die erhöhung der barrieren für das verstehen der normen sind das mittel, dem juristen, clever im verfolgen der partikularen interessen, die möglichkeiten zu verschaffen, die eingezogenen grenzen zu unterlaufen. Es ist kein zufall, dass die branche der steuerfachleute boomt und hochintelligente menschen ihren ehrgeiz darein setzen, gut bezahlt von den interessierten mit geld, die lücken im system der normen auszubaldowern, um auch am geschäft mit dem systematischen betrug zu partizipieren(01).
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(01)
pars pro toto aktuell ein instruktiver bericht im SPIEGEL(*1).
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(*1)
argument: 2.15/(d); Dahlkamp,Jürgen (u.a.): Wenn kein Postmann klingelt. In: DER SPIEGEL 21/2017, p.58-66.        ((a)<==//)
(b)
die idee der gerechtigkeit sollte nicht auf das problemfeld: steuern, verkürzt werden. Es genügt, sich präsent zu halten, dass eine soziale beziehung auf dauer nur dann funktionieren kann, wenn alle, die es betrifft, in dieser beziehung ihre legitimen erwartungen erfüllt sehen, von allen verfolgt gegeneinander als interesse. Es mag zutreffend sein, das die komplexität moderner gesellschaften ein mehr an verwaltungsaufwand erfordert und dies ist im umfang der rechtlichen regelungen ablesbar, aber die komplexität der gesellschaft ist kein grund, alle denkbaren eventualitäten in den normtext einzubauen. Das gefühl für das, was gerecht ist, wird gut geleitet mit eindeutigen maximen, die erst im einzelfall konkretisiert werden. Gerechtigkeit ist kein statisches gut, sie ist dynamisch und jeder neue moment der gelebten gegenwart verlangt seine spezifische lösung, die mit keinem normentext geliefert werden kann.     ((b)<==//)    (text/2.34<==//)
2.35
auf dem feld der steuerverwaltung ist das lobbying nicht das problem. Die fachleute sind erforderlich, die über das komplexe system: steuerverwaltung, den überblick haben, aber es ist ein bedenkliches symptom, dass der erforderliche sachverstand personel ungleich verteilt ist, mit der folge, dass der private nutzen dominiert und das allgemeine wohl vernachlässigt wird(a). Das, was auf dem feld der steuergesetzgebung und der organisation der steuerverwaltung zu beobachten ist, das sind die versuche einzelner lobbyisten, zu lasten der konkurrenten und der beteiligten bürger als dritte ihre claims abzustecken, die immer zu lasten anderer gehen werden und so die situation systemischer ungerechtigkeit schaffen(b). Es ist erforderlich, für das lobbying schranken zu schaffen, die jene klarheit vermitteln, die notwendig ist, wenn gegenläufige interessen streitig durchgesetzt werden sollen. Klarheit über die gegensätzlichen interessen ist ein gewichtiger faktor in der debatte, was gerecht sein soll(c).
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(a)
in der debatte: hier das partikularinteresse - da das allgemeinwohl, wird immer wieder ignoriert, dass das allgemeinwohl und das partikularinteresse zwei organisationsprinzipien in jeder denkbaren gruppe von menschen sind, die in der modernen gesellschaft anders ausgestaltet sein müssen als in einer stammesgemeinschaft(01). Weder kann es richtig sein, entweder das partikularinteresse gegen das allgemeinwohl auszuspielen, oder das allgemeinwohl zu lasten des partikuarinteresses absolut zu setzen, noch kann es richtig sein, die differenz zwischen dem allgemeinen wohl und dem partikularen interesse bis zur ununterscheidbarkeit zu nivellieren. Geboten ist die realisierung der erkenntnis, dass jedes partikulare interesse im horizont des allgemeinen wohls wirksam gegen andere partikularinteressen ohne gewalt durchgesetzt werden kann. Das gilt auch für das allgemeine wohl, das im horizont der divergierenden partikularen interessen bestimmt ist(02).
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(01)
in dieser perspektive gibt es, systematisch geurteilt, keine differenz zwischen der alten stammesgemeinschaft und der modernen bürgerlichen gesellschaft. Der kern des problems der gesellschaftlichen ordnund ist die differenz: gruppe/individuum, ausgedrückt in der relation: gruppe<==|==>individuum,(*1). Dominant in der stammesgesellschaft ist die gruppe, das gemeinwohl verkörpernd und das (private) interesse seiner mitglieder zurückstellend. In der bürgerlichen gesellschaft wird der akzent auf das individuum gelegt, mit der konsequenz, dass die gesellschaft zerfällt, wenn die mitglieder der gruppe(=gesellschaft) den bestand der gruppe(=gemeinwohl) aus dem blick verloren haben.
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(*1)
das relationszeichen: <==|==>, lies: relationiert abhängig.    ((a/01)<==//)
(02)
die relation: partikularinteresse<==|==>gemeinwohl, ist in ihrer wechselseitigen beziehung im trialektischen modus graphisch so darstellbar. Die relationen sind immer bestimmt im horizont des jeweils ausgeschlossenen dritten moments. Kein partikularinteresse ist hinreichend bestimmt, wenn es nicht im horizont des gemeinwohls seine grenze hat. Das gemeinwohl kann nur dann sinnvoll bestimmt sein, wenn sein bestimmungsgrund im horizont der partikularinteressen auffindbar ist. Die relation: partikularinteresse<==|==>gemeinwohl, ist konkret in der vorstellung des individuums, das als ich diese relation in seinem forum internum denkt(*1).
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(*1)
der gedanke in der graphik wiederholt.
Die momente: das individuum als ich, das partikularinteresse und das gemeinwohl.
Die relationen:
1.rel.: individuum_als_ich<==|==>partikularinteresse
2.rel.: individuum_als_ich<==|==>gemeinwohl
3.rel.: partikularinteresse<==|==>gemeinwohl.
graphik: 01

       

-
       ((a/02)<==//)   ((a)<==//)
(b)
gerechtigkeit kann es nur zwischen den bürgern geben(01), aber es sollte berücksichtigt werden, dass bedingungen benannt sind, unter denen die bürger ihre sozialen beziehungen realisieren, die so gestaltet sein können, dass der eindruck entsteht, es sei das system, das ungerecht organisiert ist. In diesen vorstellungen sind drei momente miteinander verknüpft, zum ersten der bürger selbst, zum zweiten das system der sozialen beziehungen der bürger untereinander als situation und zum dritten das kriterium des systems: ungerecht, momente, die strikt unterschieden werden sollten. Eine situation kann nicht gerecht/ungerecht sein, aber die bestimmte situation kann im blick auf die akteure als gerecht/ungerecht bewertet werden.
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(01)
es ist zwar üblich, den begriff: gerechtigkeit, auch einer gesellschaftlichen institution zuzuordnen, aber das ist falsch. Gerechtigkeit, also das gerechte handeln, können nur das individuum als ich: A, und sein genosse: B, in ihrer wechselseitigen relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B,(*1) gegeneinander/miteinander üben. Etwas anderes ist es, wenn das handeln einer behörde nach dem kriterium der gerechtigkeit beurteilt wird.
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(*1)
das relationszeichen: <==>, lies: relationiert wechselseitig.    ((b)<==//)
(c)
klarheit kann in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen sein, wenn es ein register der lobbyisten gäbe(01), die auf die gesetzgebung der staatlichen organe legitimen einfluss nehmen. Das problem ist nicht das >lobbying<, ein phänomen, das im prinzip auch dann gegeben ist, wenn unter sich die parlamentarier über ein gesetz diskutieren und versuchen, für die je eigene meinung die mehrheit zu erlangen. Das problem des lobbying ist das zwielicht von vertraulichkeit, die im klandestinen gepflegt wird. Neben dem register der öffentlich bekannten interessensvertreter sollte uneingeschränkt gelten, dass die eingaben der lobbyisten an die institutionen und ihre verwalter, genau von diesen adressaten öffentlich gemacht werden(02); denn im fall eines konfliktes ist dann für die interessierte öffentlichkeit erkennbar, welche interessen auf die spielfeld stehen.
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(01)
es gibt immer wieder anläufe, ein register der lobbyisten zu schaffen, aber die interessierten kreise in politik und wirtschaft haben es bisher erfolgreich geschafft, eine solches register zu hintertreiben, und so wird's auch künftig bleiben.
(02)
die publikation der pressionen dürfte für die staatlichen organe die leichteste übung sein, schwieriger zu beurteilen ist die frage nach der publikation von staats- und betriebsgeheimnissen. Es sollte aber die praxis berücksichtigt werden, dass infomationen dann zu >geheimnissen< erklärt werden, wenn sein verwender aus (durchschaubaren) interessen, genau diese informationen vor den augen der öffentlichkeit verdecken will. Das ideal ist, dass der lobbyist sein metier mit offenem visier betreibt.    ((c)<==//)      (text/2.35<==//)
2.36
in der komplexen bürgerlichen gesellschaft sind die technischen mittel verfügbar, eine effiziente steuerverwaltung zu etablieren, ohne das prinzip der gleichbehandlung zu verletzen. Die möglichkeiten der digitalen techniken sind keineswegs ausgereizt und ein umfassendes kontrollsystem, das den bürger zu einem objekt degradieren würde, muss nicht aufgebaut werden, um die verwaltung effektiv zu gestalten(a). Die technischen mittel, gerechte ordnungen zu etablieren, sind verfügbar, man muss das gerechte nur wollen, aber daran fehlt's offenbar.
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(a)
ein wirksamer datenschutz ist möglich, der einerseits den bürger vor dem missbrauch seiner daten durch den unbefugten dritten schützt und andererseits eine effiziente verwaltung nicht behindert. Die bedingung ist, dass dieser schutz gewollt wird. Da sind die zweifel grooss, weil die verantwortlichen in der gesellschaft eher auf die mögliche kontrolle blicken als auf die chancen, die durch die digitalen techniken möglich geworden sind.      (text/2.36<==//)
2.37
es kann unterstellt werden, dass die von den lobbyisten beeinflusste gesetzgebung(a) den zweck hat, die vorschriften zu schaffen, die den >legalen betrug<(b)ermöglichen sollen. Pars pro toto wird der blick auf die komplexe rechtslage gelenkt, die mit dem terminus: mehrwertsteuer, umrissen werden kann. Das problem ist, dass die komplexität der welt nicht mit wenigen rechtsnormen eingefangen wird, aber es gibt gute gründe, die weltdinge in ihren komplexen relationen, notwendig für das bürgerliche leben, mit einer steuer zu belasten(c). Diese komplexität der weltbezüge ist der grund, der die belastung des bürgers mit einer gerechten steuer verhindert(d). So plausibel im deutschen steuerrecht die splittung des mehrwertsteuersatzes von 7% und 19% erscheint, so widersinnig, geradezu zum betrug einladend, sind die dafür erforderlichen differenzierungen. Die gesetzlich statuierten differenzen sind in einer schier unendlichen liste dokumentiert, deren unterscheidbare kriterien im einzelfall nicht immer eindeutig festgelegt sind. Es wäre vernünftiger, einen wert für jedes gehandelte gut, ein ding der welt, anzusetzen(e), und die gleichheit der steuerlichen belastung für den konsumenten individuell mit entlastungen, orientiert am durchschnittlichen lebensstandard der bürger, zu kompensieren(f). Technisch ist dieser lastenausgleich, der prima vista einen enormen verwaltungsaufwand zu schaffen scheint, über die berechnung des warenkorbs zu bewerkstelligen, sekunda vista dürfte die vereinheitlichung des steuersatzes eine entlastung für die sozialbehörden sein, weil die berechnung des warenkorbs, bislang gängige praxis für die sozialhilfe, für alle bürger gültig wäre. Die massive erhöhung der steuerschuld des bürgers durch die vereinheitlichung des mehrwertsteuersatzes für alle güter einerseits, ohne eine ausnahme, ist andererseits für jeden bürger mit einem entsprechenden steuerausgleich zu kompensieren, der mit dem jährlichen steuerbescheid ausgeglichen wird. Dieses system funktioniert dann, wenn jeder bürger eine individuelle steuererklärung abgibt, die vom bürger als basisnachweis für andere öffentliche leistungen genutzt werden kann(g).
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(a)
der einfluss der lobbyisten auf die gesetzgebung in allen bereichen staatlicher und überstaatlicher organisation ist bekannt. Dieser einfluss ist als faktum solange kein problem, solange dieser einfluss öffentlich gemacht ist und dokumentiert wird. Das entscheidende moment des geschäftsmodells: lobbying, ist aber die klandestine wirkung des personalen einflusses des lobbyisten. Die frage nach der gerechtigkeit des staatlichen handelns wird im blick auf die öffentlichkeit der gesetzgeberischen vorgänge beantwortet, und in diesen vorgängen staatlichen handelns ist jeder bürger eingebunden.      ((a)<==//)
(b)
der terminus: >legaler betrug<, ein treffliches oxymoron, geht auf Jean Claude Juncker zurück(01), der als minister seines landes: Luxemburg, für die global wirkenden weltkonzerne ein steuermodell geschaffen hatte, das den involvierten konzernen faktisch die steuerlast auf null reduzierte(02). Diese masche, zwar aufgeflogen, wird, modifiziert, weiter praktiziert(03). Alles sei legal, allein die verträge entsprächen nicht dem, was legitim recht und ordnung ist.
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(01)
das zitat habe Ich im SPIEGEL aufgelesen, aber den ort nicht notiert. Im SPIEGEL-archiv sollte die stelle verifizierbar sein(*1).
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(*1)
das zitat steht im kontext von: Luxleak.
(02)
in den beschwichtigungen der involvierten politiker wird eine alibizahl zwar noch ausgewiesen, aber diese zahl düfte die kosten spiegeln, die alle am deal beteiligten in ihren renditeerwartungen eingepreist haben.
(03)
argument: 2.15/(d); Dahlkamp,Jürgen (u.a.): Wenn kein Postmann klingelt. In: DER SPIEGEL 21/2017, p.58-66.    ((b)<==//)
(c)
in der debatte über die steuergerechtigkeit sollte nicht übersehen werden, dass es die bürger selbst sind, die mit ihren steuern ihren staat finanzieren, der sie selbst sind.    ((c)<==//)
(d)
pars pro toto sei die besteuerung des kaffeegenusses der deutschen bürger zitiert. Den kaffee, den der bürger zu hause selbst aufbrüht, ist mit 7%Mwst. belegt, die tasse kaffee, die er im café trinkt, schlägt mit 19% zu buche(01).
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(01)    vgl. argument: 2.46/(e).     ((d)<==//)
(e)
mit dem argument, dass die güter der welt, die gehandelt werden, mit dem gleichen steuersatz zu beschweren sind, wird auch begründet, warum die produkte der finanzmärkte von einer besteuerung nicht ausschlossen bleiben können. Es sind nur die finessen der lobbyisten, die es bisher verstanden haben, diese besteuerung zu hintertreiben.    ((e)<==//)
(f)
sowohl über die steuerrate eines guts und die eingeräumten erleichterungen(=steuersubventionen) ist politisch zu entscheiden. Es gibt viele gründe, fundiert in den interessen, die für jede genannte zahl, eine subvention oder eine steuerrate fixierend, geltend gemacht werden können, rational ausgewiesen. Die argumente markieren konflikte, in denen die vorstellungen, kenntlich als interessen,
gespiegelt sind, die das individuum als ich und sein genosse als das gerechte gelten lassen wollen.      ((f)<==//)
(g)
das folgende standardmodell kann für lebensmittel aufgemacht werden, derzeit belegt mit 7%Mwst. Für die grundversorgung einer person können 150-250€/monat angesetzt werden. Bei einem steuersatz von 7% ist der steueranteil: 10,5-17,5€, bei einem steuersatz von 19% ist der steueranteil: 28,5-47,5€ steuerschuld. Der satz auf rückerstattung liegt also maximal zwischen ca 18€ und 48€ steueranteil/pro monat. Die rückerstattung der angeglichenen/erhöhten belastung für lebensmittel, kann entweder mit der steuerschuld gemäss steuerbescheid oder über die direkte zahlung einer transferleistung erfolgen(01). Die vereinheitlichung des steuersatzes auf die güter der welt(02) hat auch die wirkung, dass der bürger, der >über seine verhältnisse< lebt, mehr zahlt als der sparsame schwäbische bürger, oder salopp formuliert, wer mehr >frisst<, dass soll heissen, wer mehr konsumiert, der muss die differenz selbst bezahlen, die das standardmodell übersteigt(03); denn über seinen konsum hat der bürger selbst die sachherrschaft.
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(01)
das kann ein weg sein, auf dem alle transferleistungen zwischen bürger und staat abgewickelt werden. Erwägenswert sind die überlegungen, die unter dem stichwort: negativsteuer, diskutiert werden. Der steuerbescheid sollte generell die grundlage für alle transferleistungen sein. Die verantwortliche erstellung eines steuerbescheids erfordert zwar einen erheblichen verwaltungsaufwand, also auch kosten, aber diese dürften kompensiert werden, weil die doppeltarbeit in der erhebung der relevanten daten vermieden werden kann.      ((g/01)<==//)
(02)
einzubeziehen in den allgemeinen steuersatz für die gehandelten güter der welt sind auch die sogenannten bagatellsteuern. Diese sind zwar historisch entstanden(*1) und haben sich als resistent für veränderungen gezeigt, aber der aufwand für ihre verwaltung rechtfertigt diese steuern nicht mehr. Anders zu beurteilen ist die steuer auf alkohol und nikotin, präziser, die erwägenswerte steuer auf drogen. Diese steuer kann nur zusätzlich dem allgemeinen mehrwertsteuersatz hinzugeschlagen werden, weil diese steuer selbstständig begründbar ist.
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(*1)
immer wieder wird die historia der sektssteuer zitiert, die der kaiser: Wilhelm II, dem (vermögenden) volk auferlegt hatte, um sein spielzeug, die kriegsmarine zu finanzieren. Die kriegsmarine ist perdu, der kaiser ist abgetreten, die steuer aber ist geblieben.      ((g/02)<==//)
(03)
das standardmodell für den konsum des musterbürgers mag prima vista als schreckensvorschlag eines revolutionsromantikers erscheinen, secunda vista sind diese verbrauchermodelle gang und gäbe als effiziente instrumente des marketing. Das geschäftsmodell der socialmedia-konzerne beruht auf solchen schemata, rechtlich völlig unreguliert, da sollte es dem mandatierten politiker ein leichtes sein, kontrolliert von der öffentlichkeit, ein standardmodell des konsumbürgers zu entwickeln, dass das maass sein soll für eine besteuerung des bürgers, die als gerecht bewertet wird.      ((g/03)<==//)      ((g)<==//)      (text/2.37<==//)
2.38
man sagt, dass der reiche sich den schwachen staat leisten könne. Das statement gilt aber nur eingeschränkt, weil alle bürger der ubiquitären gewalt ausgeliefert sind. Zwar kann sich der reiche unter dem strich die eigne schutztruppe leisten, vielleicht, aber über diesen egoismus versinkt das gemeinwesen im chaos ungeklärter machtansprüche(a). Das problem, die frontstellung: starker/schwacher staat, ist anders zu beurteilen, wenn über die gerechtigkeit in der besteuerung der bürger diskutiert wird, die in der theorie zwar gleich sind, in der praxis aber skandalös ungleich traktiert werden. Die ubiquitäre gewalt ist auch der horizont für alle finanztransaktionen, geschäfte, deals genannt, die, so meint man, an den börsen am besten ohne staatliche kontrolle abgewickelt werden. Der schlanke staat, das soll heissen, eine unfähige steuerverwaltung, die die geschäfte weder durchschaut noch kontrollieren kann, ist, das meinen die profiteure der dereglierten märkte, für ihre geschäfte bestens geeignet, aber das ist ein irrtum. Kein dieb kann sich seiner beute sicher sein, weil auch er das opfer eines diebes werden kann.
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(a)
das zeigt sich in der rede von den >failed states<. Es gibt staaten in der welt, in denen die machtfrage nicht_geklärt ist, was bleibt, das ist die gewalt.      (text/2.38<==//)
2.39
die zusammenfassung der quellen und die sigel in  diesem teilabschnitt.
(WN/1): Westfälische Nachrichten, 10.05.2016.
(WN/2): Westfälische Nachrichten, 29.10.2016.
(MZ): Münstersche Zeitung: Geldbußen für falsche Angaben, 29.10.2016.
(DZ): Rohrbeck,Felix(u.a.): Jetzt auch noch Warburg? In: Die Zeit, Nr.48, 17.11.2016, p. 23-24.      (text/2.39<==//)
2.40
Münstersche Zeitung: Geldbußen für falsche Angaben, 29.10.2016. (MZ).      (text/2.40<==//)
2.41
stand: mai 2017, gegenwärtig ist mir nicht bekannt, ob der plan der ministerialbürokratie vom bundesfinanzminister: Wolfgang Schäuble, in geltendes recht umgesetzt worden ist.   (text/2.41<==//)
2.42
die finanzgeschäfte, belegt mit den kürzeln: Cum-Cum und Cum-Ex, sind in ihrer struktur betrug, und alle, die diese >geschäfte< tätigen, wissen, dass es betrug ist. Diese geschäfte sind so konstruiert, dass der am geschäft mittelbar beteiligte dritte, in diesem fall die steuerbehörde, unwissend gestellt ist und den deal bezahlt(a). In der presse war zu lesen, dass selbst fachleute den mechanismus der geschäfte unter dem deckmantel der legalität nicht bis ins letzte detail verstünden(b). Soviel ist aber jedem bürger klar, der in seiner gier nach immer mehr geld seinen verstand noch nicht ganz abgetreten hat, dass dieses bankenmodell im ergebnis betrug ist. Legal handelt man mit aktien und die fällige steuer auf den dividendengewinn wird dem fiskus vorenthalten, raffiniert hinter einzelschritten versteckt, die legal sind, mehr noch, nicht gezahlte steuern können auf diesem weg von fiskus, auch wieder legal, (zurück)gefordert werden und der fiskus zahlt(c)
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(a)
der witz jedes betrugs ist, dass der betrogene unwissend gehalten wird, weil das die bedingung ist, dass der betrogene zahlt. Bei der konstruktion der cum/cum- und cum/ex-geschäfte ist die rolle der steuerbehörden unklar. Das betrugsmodell soll, so wird kolportiert, den behörden seit jahren bekannt gewesen sein.
(b)
Rohrbeck,Felix(u.a.): Jetzt auch noch Warburg? In: Die Zeit, Nr.48, 17.11.2016, p.23-24. (DZ).
(c)
ein solches modell überhaupt zu erfinden, erfordert kriminelle energie und ohne vorsatz ist dieses geschäftsmodell nicht in die welt zu setzen.     (text/2.42<==//)
2.43
die nichtanzeige von einkünften und vermögen ist mit bussgeld bewehrt(a). Diese regelungen sind verschärft worden. Bussgelder in höhe von bis zu 5000,00€ sollen möglich sein, und wenn der bussgeldpflichtige nicht zahlen kann, dann soll es zulässig sein, erzwingungshaft anzuordnen(b). Die sanktionen gegen die >betuchten< sind von einem anderen kaliber(c). Ein banker, die boni sind bereits eingestrichen, muss den strafprozess nicht fürchten, wenn er in seiner gier nach immer mehr und immer grösser die bank mit milliardenverlust an die wand gefahren hat. Im strafprozess, wenn's dazu überhaupt kommt, ist bestenfalls mit strafhaft auf bewährung zu rechnen.
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(a)
das ist altes recht. Zwischen 1974 und 2004(01), war die sozialhilfe aufgespalten in die >klassische< sozialhilfe und die arbeitslosenhilfe als puffer zum ausgelaufenen arbeitslosengeld. Ein wesentlicher differenzpunkt war, dass das angesparte vermögen des empfängers von arbeitslosenhilfe weitgehend geschont wurde. Mit der Schröder'schen agenda 2010 wurde im jahr: 2005, die arbeitslosenhilfe gestrichen und das sogenannte schonvermögen auf das niveau der sozialhilfe gekürzt. Real bedeutete die kürzung, dass ein arbeitnehmer im alter von ca.55 jahren, die umbrüche auf dem arbeitsmarkt als horizont, damals wie heute nahezu chancenlos ist und gewesen war, eine neue arbeit zu finden. Die verantwortlichen politiker, Schröder und Co. nötigten den vom deregulierten markt freigesetzen arbeitnehmer, sein erspartes, intendiert als hilfe im alter, erst einmal aufzubrauchen, um dann den antrag auf Hartz-IV überhaupt stellen zu können. Faktisch war diese regelung damals und ist die regelung noch heute eine enteignung des bürgers ohne zureichendes gesetz(02), das heisst, diese kürzung ist verfassungswidrig. Die politik der ausplünderung des unteren drittels der gesellschaft wird gegenwärtig unverändert fortgesetzt.
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(01)
1974 übersprang die arbeitslosenzahl die magische marke von 1 million, gegenwärtig sind 2,5 millionen die norm und zwischenzeitlich wurde die arbeitslosenzahl öffentlich mit 5-7 millionen beziffert. Diese daten waren früher geschönt und sind es noch heute. Schätzungen zufolge, diese sind vage, beläuft sich die faktische arbeitslosenzahl auf ca. 5 millionen, in der spitze waren es 10 millionen gewesen.
(02)    siehe: Art.14 III GG.      ((a)<==//)
(b)
wer den sozialhilfebetrug mit vorsatz en gros betreibt, darüber wird gelegentlich in der presse berichtet, der wird durch solche androhungen kaum abgeschreckt werden, weil der betrüger die bussgelder, eingeschlossen die strafen, als kosten im >geschäft< längst eingepreist hat. Wer versucht, aus not sein erspartes vor dem zugriff der behörden zu retten, der kann über nennenswertes vermögen nicht mehr verfügen, weil er dieses bereits aufgebraucht hat. Auch bei der androhung von sanktionen ist die politik und die verwaltung verpflichtet, das gebot der verhältnismässigkeit zu beachten.      ((b)<==//)
(c)
die betrügerischen banker, in der bilanz relevantes vertuschend, begnügen sich nicht mit ein paar hunderter. Sie müssen die verschärfung der strafverfolgung nicht befürchten.     ((c)<==//)     (text/2.43<==//)
2.44
in sozial gespaltenen gesellschaften ist immer wieder das phänomen zu beobachten, dass die machthabende elite nach unten härte zeigt, aber für die da oben, die eliten selbst, nachsichtige milde einfordert. Mit dem recht, das recht als ein aspekt der gerechtigkeit betrachtet, ist diese diskrepanz nicht erklärbar, wohl aber kann diese diskrepanz mit den strukturen der machtverteilung erklärt werden. Die milde nach oben, nach unten die härte, das ist das strukturelement der macht und das gerechte ist dadurch ausgezeichnet, dass die scharfen kanten der differenz abgeschliffen sind.     (text/2.44<==//)
2.45
die differenz zwischen dem erklären von etwas und dem legitimieren von etwas ist strikt zu beachten(a). Um das motiv für eine straftat begreifen zu können, muss geklärt sein, was die bedingungen waren für die begehung der tat. Davon abzugrenzen ist der akt der legitimation, der die bewusste autonome handlung ist, mit der das individuum als ich das motiv zur tat sich zu eigen macht und dieses als sein motiv verfolgt.
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(*1)
vgl. meinen text: Erklären - verstehen - rechtfertigen. adm/(05)04/02.      (text/2.45<==//)
2.46
im gebrauch sind verschiedene termini, mit denen die besteuerung der handelsgüter realisiert wird, gehändelt auf den märkten der welt und den besitzer wechselnd(a). Üblich geworden ist die rede von der transaktionssteuer. Der terminus: transaktionssteuer, zumeist eingeschränkt gebraucht auf die finanzprodukte, bezeichnet am besten den kern der steuer, die auf die gehandelten güter der welt erhoben werden. Der bezugspunkt ist der handel mit gütern, das einzelne gut ist nur der anknüpfungspunkt und in diesem wird die unterscheidbare belastung im einzelfall kenntlich. In Deutschland ist es üblich von der mehrwertsteuer zu sprechen, früher sagte man: umsatzsteuer oder akzise(b). Als eine der ältesten formen dieser steuer ist der zoll zu nennen, der beim grenzübertritt der waren auf die weltdinge erhoben wird, und die beiden seiten des handels sind in gleicher weise beteiligt(c). Eine spezielle form der steuer ist das schutzgeld, das kriminelle einzeln oder in der gruppe vom bürger eintreiben(d).

Den terminus: transaktionssteuer, halte Ich für passend, weil damit genau das abgedeckt wird, was eigentlich der gegenstand der besteuerung ist. Logisch betrachtet wird nicht das bestimmte ding der welt besteuert, gleichwohl die steuer an dem ding der welt angebunden ist. Das, was besteuert wird, das ist der wechsel im (rechtlichen) besitz der sache, und dafür ist es indifferent, was das ding der welt ist. Der kaffee zu hause aufgebrüht oder im café als espresso genossen sind zwar zwei unterscheidbare sachverhalte, aber diese diffenrenz kann die unterschiedliche belastung nicht rechtfertigen - einmal belastet mit 19%, ein ander mal nur mit 7%(e).
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(a)

nicht jedes ding der welt, das zwischen dem individuum als ich und seinem genossen getauscht wird, sollte einer besteuerung unterliegen(01). Erst im prozess der metamorphose der alten stammesgesellschaften in den modernen staat ist das phänomen der besteuerung aufgetaucht und hat heute im prozess der verrechtlichung der sozialen beziehungen(02) nahezu alle gesellschaftlichen beziehungen erfasst.
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(01)
dieser überlegung entspricht auch die praxis, kleine geschenke nicht zu besteuern. Es ist politisch zu entscheiden, was steuerlich belastet werden soll und was nicht.
(02)
ein aspekt der frage nach der gerechtigkeit in der moderne ist die tendenz zur verrechtlich jeder sozialen beziehung. Dieser aspekt wird nur angedeutet, aber nicht weiter verfolgt.    ((a)<==//)
(b)
der terminus: akzise, übersetzt mit dem terminus: verbrauchssteuer, ist alt. In der DDR_selig wurde damit der aufschlag auf die güter bezeichnet, die in einem HO-laden verfügbar waren. Die funktion ist allemal gleich, im sozialismus wie im kapitalismus.    ((b)<==//)
(c)
es ist die situation, die immer wieder zum betrug mit der mehrwertsteuer verleitet. Es wird berichtet, dass der Bundesrepublik Deutschland durch mehrwertsteuerbetrug ca. 23,5 milliarden Euro entgangen seien, EU-weit sollen es 159,5 milliarden Euro sein. Diese zahlen sprechen für sich und dürften nur die untergrenze des schadens sein, der durch betrug entstanden ist(01).
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(01)
pressebericht in den Westfälischen Nachrichten, 07.09.2016.   ((c)<==//)
(d)
das schutzgeld ist eine sonderform der steuer, quasi das privatisierte spiegelbild einer staatlichen steuer. In der debatte um die steuern, die der staat eintreibt, sollte aber nicht übersehen werden, dass es die bürger selbst sind, die den staat verkörpern. Die aufgabe, das gemeinwohl zu realisieren, kann zureichend nur dann bewertet werden, wenn die realisierung des wohls aller, die es betrifft, als ein aspekt der frage nach der gerechtigkeit erkannt wird.     ((d)<==//)
(e)     vgl. argument: 2.37/(d).     ((e)<==//)    (text/2.46<==//)
2.47
es kann sein, dass an irgendeinem handelsplatz der erde die transaktionen auf den börsen tatsächlich einer umsatzsteuer unterliegen. Im globalen geschäft sind das bestenfalls irritationen, die von den experten längst in ihrem system eingebunden sind, ohne die geschäfte im grossen zu stören.      (text/2.47<==//)
2.48
typisch für die neue form des börsenhandelns sind die geschäfte im nanotakt der zeit. Auf den börsenplätzen der welt werden sekunde für sekunde riesige geldmengen bewegt. Die kursdifferenzen werden genutzt, verortet im bereich der 7.stelle nach dem komma, und, aufsummiert zu siebenstelligen zahlen vor dem komma, als gewinn und/oder verlust ausgeworfen. Dieser börsenhandel hat weder etwas mit der realökonomie zu tun, deren fundament die arbeit der menschen ist, noch sind die ausgeworfenen zahlen das produkt realen handelns der menschen. Diese praxis ist das casino, wo das glück versucht wird, das auf dem zufall, der logik der grossen zahl, fundiert ist. Es ist, wenn die globale ökonomie auf dauer ohne verwerfungen funktionieren soll, eine forderung der vernunft(a), diese form des börsenhandelns zu unterbinden und auf null zu stellen. Erforderlich ist nur eine steuer auf jede transaktion, es genügt der satz: 0,1%(b). Der spuk hätte im takt einer real gelebten sekunde ein ende und was würde passieren? - auf den börsen nichts; denn von nichts kann nicht etwas abgeleitet werden.
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(a)
im blick auf die gerechtigkeit ist es erforderlich, in der moderne die lebensprozesse zu entschleunigen. Ein aspekt der gerechtigkeit ist die entschleunigung der tauschaktionen an den märkten der welt, insbesondere an den börsen, die gegenwärtig das kapital, ein ding der welt, nur noch virtuell bewegen.
(b)
am rande sei dies angemerkt: auf dem sparbuch erzielt der bürger im jahr 2017 für sein angespartes kapital nicht einmal diesen zinssatz. Das, was dem bürger fraglos zugemutet wird, das sollte für den spekulanten an der börse nicht zumutbar sein? - Wenn über zahlen räsoniert wird, dann sollten zumindest die relationen beachtet werden.       (text/2.48<==//)
2.49
die idee einer transaktionssteuer ist seit der liberalisierung der devisenmärkte und der freien konvertibilität der devisen aktuell. Um die märkte zu entschleunigen hatte der finanzexperte James Tobin(1918-2002) angeregt, auf jede devisentransaktion 1% steuer zu erheben. Die realisierung der Tobinsteuer steht immer noch aus, aber die idee ist in der welt und aus dieser nicht mehr zu vertreiben.     (text/2.49<==//)
2.50
die anbindung der transaktionssteuer auf finanzprodukte an die praxis der mehrwertsteuererhebung dürfte, wenn es gewollt ist, dann nicht schwer sein, wenn sie analog der mehrwertsteuer ausgestaltet wird. Es ist üblich, von finanzmarktprodukten zu sprechen und die banker wissen, was sie damit meinen. Warum sollte es nicht möglich sein, die virtuellen produkten der finanzmärkte, gleichgestellt mit den eiern und hemden, fräcken und kaviar, in einer zahl zu fixieren, mit der angezeigt ist, was dem kaiser gehört? - Über die zahl kann mit verstand gestritten werden und als resultat muss es nicht die zahl: 19, sein, bei der masse der fälle könnte der bruchteil der zahl: 1, schon genügen, um den zweck der steuer zu erreichen.    (text/2.50<==//)
2.51
am markt ist die unterscheidung zwischen der unmittelbaren tauschhandlung und dem objekt des tauschens eindeutig. Der anknüpfungspunkt ist immer ein doppelter, der eine nachlaufende differenzierung erlaubt. Nicht jede transaktion am bankschalter muss besteuert sein, gleichwohl die banken überhaupt keine hemmungen haben, sich diese dienstleistungen teuer bezahlen zu lassen. Die argumente sind schwach, mit denen die banker auf die belastung des kleinen mannes verweisen, wenn der auch einmal das zertifikat eines fonds kauft/verkauft. Die erhebung der steuer ist ein technisches problem und die frage, ob der käufer/verkäufer oder beide die steuer geteilt zu entrichten haben, ist politisch zu beantworten.   (text/2.51<==//)
2.52
das problem der unterscheidung von arbeit und vermögen wird andernorts en detail erörtert und begründet(a).
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(a)
Richter,Ulrich: Die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus. 016:eigentum.    (text/2.52<==//)
2.53
die kritik, die Karl Marx über die sozialen phänomene in der mitte des 19.jahrhunderts formuliert hatte, ist im anfang des 21.jahrhunderts immer noch gültig. Folglich sollte seine utopie einer humanen gesellschaft, die als obsolet gescholten wird, nicht beiseite gelegt werden. Es ist dumm, als einwand gegen die Marx'sche vision einer besseren welt auf die erfahrungen zu verweisen, die verknüpft sind mit dem >sozialismus< Lenin'scher und Stalin'scher provenienz. Dieser >staatssozialismus< und alle davon abgeleiteten strukturen von herrschaft sind ordnungen der macht, deren protagonisten den terminus: das humane, für die verdeckung ihrer interessen missbrauchen.     (text/2.53<==//)
2.54
es kann auch die meinung vertreten werden, dass die arbeit des bürgers keiner besteuerung unterliegen solle. Diesem argument ist das wissen entgegen zu setzen, dass der staat, konkret in der vorstellung des gemeinen wohls aller, die es betrifft, die angelegenheit aller bürger ist und folglich jeder bürger auch zum gelingen des gemeinsam geteilten staates beitragen muss. Um diesen zweck erreichen zu können, ist die erhebung einer steuer das passende werkzeug. Streitig ist nicht das ob einer besteuerung, sondern das wie der besteuerung. Das sind konflikte, die lösbar sein sollten, wenn eine lösung von allen, die es betrifft, gemeinschaftlich gewollt ist.     (text/2.54<==//)
2.55
über das maass der differenten besteuerung von arbeit und vermögen ist öffentlich zu entscheiden. Es widerspricht nicht dem gefühl von gerechtigkeit, wenn das einkommen aus vermögen maximal mit der zahl: 90,(a) belastet wird, weil jedes vermögen der logik der grossen zahl unterliegt und rechnerisch eine akkumulation von kapital bewirkt, die a la longue den graben zwischen arm und reich selbstzerstörend vertieft.
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(a)
die zahl: 90, und jede andere zahl auf der skala: 1 - 99, ist willkürlich, und jeder grund für eine bestimmte zahl ist wählbar und bestreitbar. Mit dieser zahl soll nur die tendenz der belastung markiert werden.     (text/2.55<==//)
2.56
die realen versuche, die kluft zwischen reich und arm einzuebnen, sind, das ist alte erfahrung(a), entweder erfolglos(b), oder prekär(c); denn der verdacht kann nicht aus der welt geschafft werden, dass alles auf eine blosse umverteilung der güter hinauslaufen könne, entweder von unten nach oben, das ist die realität, oder von oben nach unten, das ist die utopie.
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(a)
ein moment des mosaischen gesetzes ist die idee des Sabbatjahres(01). In den vorschriften über das Sabbatjahr ist die idee notiert, dass das volk Israel alle 50jahre einen grossen ausgleich unter den besitztümern durchführen solle. Das problem der akkumulation von reichtum bei wenigen und der allokation von armut bei vielen war auch in den stammesgesellschaften bekannt gewesen und wurde als ein problem der gemeinschaft angesehen.
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(01)
siehe 3.buch Mose, Leviticus 25,1-55, insbesondere vers: 10.
(b)
als erfolg kann nicht verbucht werden, wenn mit einem (beute)krieg neue verhältnisse in der causa: arm/reich, geschaffen werden. Die neuen reichen sind nur andere und die armen die gleichen.
(c)
die verfestigte armut bewirkt, dass die eintreibung ausgleichender steuern selektiv betrieben wird. Unten wird mit den verfügbaren machtmitteln die steuer eingetrieben, auch mit gewalt, die eintreibung der steuern kann oben mit den verfügbaren machtmitteln unterbunden werden.       (text/2.56<==//)
2.57
es ist nicht notwendig, hier zahlen in die welt zu setzen, mit denen ausgemessen wird, was das gerechte ist. In jedem steuersystem, mehr oder minder gerecht, sind zahlen das spiegelbild einer geglaubten gerechtigkeit - im folgenden moment der gelebten gegenwart kann es schon eine andere zahl sein, die als das wahre spiegelbild des gerechten gehändelt wird.     (text/2.57<==//)
2.58
zwei elemente weist die idee: gerechte besteuerung, aus. Das eine element ist die klarheit der norm, die in einem logisch konsistenten system von normen eingebunden ist. Die beabsichtigten belastungen und entlastungen des bürgers müssen dem system der normen entnehmbar sein, beurteilt nach dem grundsatz der gleichheit vor dem gesetz und statuiert in einem rechtsstaatlichen verfahren. Das andere element ist das prinzip der gleichheit in der eintreibung legitimer steuern, unbesehen des gesellschaftlichen status, ob der steuerpflichtige vermögend ist oder nicht. Der blick auf die realität in der Bundesrepublik Deutschland ist deprimierend.   (text/2.58<==//)        .
finis
stand: 18.10.01.
//eingestellt: 17.07.01.

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