TEXTSAMMLUNG
die meinung des bürgers

ausgabe (26)11-12/2019/ november-dezember/2019  (blieb stehen bis: 04/2020)

Das vertrauen in den staat, die bedingung ist gerechtigkeit.
Ein obiter dictum zur logik der steuerpolitik.

... dass die steuern zu hoch seien, das ist die klage, die immer wieder angestimmt wird, beginnend mit der ersten eintreibung einer abgabe für die übergeordnete macht. Es sollte aber beachtet werden, dass der staat die vereinigung der bürger ist, der bürger nämlich, die sich autonom zusammengeschlossen haben in einer gemeinschaft, die gemeinhin mit dem terminus: staat, bezeichnet wird(a). Daraus folgt zwingend, dass jeder, der als bürger teil der gemeinschaft sein will, auch willens sein muss, die kosten zu tragen für den gemeinsam gewollten staat, gegenwärtig in den institutionen, mit denen die leistungen ausgeworfen werden, die alle, die es betrifft, geniessen wollen(b).

Die frage ist nicht entscheidend, ob die steuer gezahlt wird, auf die alle sich geeinigt haben und die gezahlt werden muss, sondern entscheidend ist die frage, wie die steuererhebung in allen ihren facetten gehändelt wird(c), so, dass alle, die es betrifft, ihren anteil am staat haben, ohne sich vom jeweils anderen übervorteilt zu wissen. Mit diesem gedanken ist, auf eine kurze formel gebracht, jedes steuersystem des staates in seinem grundzug umrissen, es muss vertraubar sein und gerecht.

Alle illusionen sind verflüchtigt im nebel des undurchsichtigen. Die reale steuerpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist ein skandal. Die regelungen sind en detail im ergebnis nicht zweckgerichtet(d), sie sind auch ungerecht und mit den normen der verfassung nicht vereinbar(e). Es kann also zweckmässig sein, ein detail der aktuellen steuerpolitik der "Groko" in den blick zu nehmen, nämlich die händelung des sogenannten "Soli"(f), der nach dem gesetz 2020 ausläuft, der aber in geänderter form weitergeführt werden soll. Zwei perspektiven sind es, die in der aktuellen debatte über die erhebung einer steuer beachtet werden müssen. Die eine perspektive ist das vertrauen in die reale steuerpolitik und ihre verlässlichkeit, die andere perspektive ist die frage nach der gerechtigkeit der geltenden steuererhebung.

Die perspektive: vertrauen.
Der bezugspunkt des vertrauens ist ein ereignis in der zukunft. Der "Soli" war von seinen erfindern auf das jahr 2020 terminiert worden. Es ist daher nur konsequent, also glaubwürdig, wenn die steuer durch zeitablauf wieder verschwindet. Aber, der gesetzgeber ist nicht daran gehindert, mit dem auslaufen der steuer eine neue steuer zu erfinden, um den zweck, die staatseinnahmen auf dauer zu sichern, zu realisieren. Die verfahren sind bekannt, aber es sind die damen/herren: politiker, die sich weigern, den klaren weg zu gehen, weil sie begründen müssen, warum für die wegfallende steuer eine neue steuer notwendig sei. Man zieht es vor, taktisch klug oder borniert dumm, den krummen weg zu gehen. Die laufzeit des alten steuergesetzes wird mit einigen modifikationen verlängert, um alles beim alten belassen zu können. Vertrauen in die steuererhebung kann mit dieser politik nicht geschaffen werden, aber geschaffen wird verdruss.

Die heikle sache hat aber noch eine kehrseite, und diese ist der permanente skandal in der steuerpolitik der BRD. Zwar würden die damen/herren: politiker, den "Soli" gern verschwinden lassen, aber mit dem auslaufen der steuer würden nicht nur einnahmen wegbrechen, das technische problem ist an anderer stelle kompensierbar, sondern es würde mit dem wegfall des "Soli" eine weitere schieflage in der steuerbelastung der bürger geschaffen sein. Der aspekt sollte nicht vernachlässigt werden, dass der "Soli", different beurteilt, die funktion hat, die "reichen" im lande stärker zur kasse zu bitten als die "armen"(g), oder, anders gesagt, das auslaufen des "Soli" wäre ein milliardengeschenk an die oberen zehntausend, aber bezahlen müssen das geschenk die steuerbürger, die vom wegfall der steuer nicht profitieren können. Einerseits, weil sie nicht über die masse verfügen, die sie versteuern können und daher am steuererlass nicht partizieren, andererseits, weil dem staat die weggefallenen milliarden fehlen, mit denen die bekannte soziale schieflage gemildert werden kann. Der derzeit vorgeschlagene kompromiss, der wegfall des "Soli" für nahezu 90% der steuerpflichtigen, und die verlängerung auf 2-4jahre für die restlichen 10%, vermeidet zwar den verdacht, die soziale schieflage verschärfen zu wollen, zerstört aber auch das vertrauen in das handeln des staates, der vorgespiegelt hatte, eine regelung zu treffen, die zeitlich befristet ist. Die politische frage ist, was schwerer wirkt, der wegfall eines gesetzes mit realen gesellschaftlichen und fiskalischen folgen, oder der schutz eines geschaffenen vertrauens, für das aber die gesellschaftlichen bedingungen verändert sind.

Diese frage haben die damen/herren: politiker, zu beantworten, und so, wie sie die dinge sehen, wird der kleinste gemeinsame nenner die basis des kompromisses sein - weder fleich noch fisch.

Wie aber die sache auch entschieden werden wird, die frage nach der steuergerechtigkeit bleibt ohne zureichende antwort. 
Die perspektive: gerechtigkeit und die praxis der steuererhebung.

Die frage nach der gerechtigkeit im steuersystems kann in den debatten um die praktische ausgestaltung nicht ausgeklammert werden. Prima vista haben die verteidiger des "Soli", die den "Soli" für die oberen zehntausend verlängern wollen, die besseren karten, secunda vista wäre es aber zweckmässiger, wenn die frage der gerechtigkeit in der steuererhebung, statt das alte gesetz zu verlängern, das wenig tauglich gewesen war, neu reflektiert würde, mit dem ziel, dem gleichheitssatz der verfassung wieder mehr aufmerksamkeit zu verschaffen. Alle bürger sollten gleich sein und gemäss ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen leistungsfähigkeit(h) zur steuer herangezogen werden.

Es wäre zweckmässig, den "Soli", der eine ergänzungsabgabe auf die fällige steuersumme ist, durch eine andere form der ergänzungsabgabe zu ersetzen, die in der wirkung einen vergleichbaren effekt hat. Ein indikator für leistungsfähigkeit des steuerbürgers ist, allen mängeln zum trotz, der jährlich fällige steuerbescheid und die bezugsgrösse ist die zu zahlende steuerschuld. Auf diese schuld ist die ergänzungsabgabe zu erheben(i). Der einwand, vorlaut erhoben, das sei zu bürokratisch(j) ist im zeitalter digitaler technik nicht zutreffend. Über die details der steuererhebung ist zu streiten, aber im grundsatz sollten die nachfolgenden festgelegungen nicht streitig sein sein(k):

  1. die ergänzungsabgabe wird ab dem rechnerischen beginn der höchtbelastung der einkommenssteuer erhoben: 120.000€/50%steuersatz = 60.000€ steuerschuld. Wer diese summe und grösser als steuer faktisch zu zahlen hat, der ist zur zahlung der ergänzungsabgabe verpflichtet(ohne ausnahme).
  2. die steuerkurve der ergänzungsabgabe ist linear. Sie beginnt bei 60.000,00€ steuerschuld mit 0, steigt an auf 50%/1.000.000,00€ steuerschuld, dann abgeflacht auf 90%/100.000.000,00€ steuerschuld, und weiter abgeflacht auf 95%/1.000.000.000,00€ steuerschuld und alle noch grösseren schuldsummen(l).
  3. die ergänzungsabgabe erfasst nur den zuwachs an realeinkommen. Die ergänzungsabgabe ist keine substanzsteuer(m).

Der zweck der ergänzungsabgabe ist, die arbeit des bürgers geringer zu belasten als das einkommen aus vermögen, einschliesslich der einkommen, die dem steuerbürger aus dem recht an bestimmten dingen zufliessen(n). Der grund für den vorschlag, die grossen einkommen verstärkt zur allgemeinen einkommenssteuer heranzuziehen, ist in der logik der zahlenreihe: 1-(n+1), und in der mechanik der ziffer: 0, verortet. Wenn es gewollt ist, den graben zwischen den kleinen und den grossen vermögen wieder kleiner zu machen, dann müssen die zuwächse, fixiert in den zahlen, abgeschöpft werden(o)
Aber das, was vernünftig ist, das ist immer eine utopie.
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Anmerkungen
(a)
die vertragstheorie des staates ist plausibel, weil das fundament des vertrags die autonomie der vertragsschliessenden individuen als ich ist. Theoretisch ist ausgeschlossen, dass die einwilligung zum vertrag erzwungen werden kann - die realität der vertragsschliessung ist freilich etwas anderes(01). Um einen rational belastbaren gedanken formulieren zu können, ist es unabdingbar, das zugrundeliegende prinzip in seiner reinheit zu konzipieren, in der praxis aber muss abgewogen werden, was vom theoretisch zwingenden konzept pragmatisch realisierbar ist, zumutbar für alle, die es betrifft. In dieser perspektive ist offenkundig, dass mit der these von der autonomie des staatsbürgers eine reihe vom staatsformen(02) nicht_möglich sind, weil sie das kriterium der autonomie nicht erfüllen können.
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(01)
d'accord, das ideal des guten staates ist eine utopie, aber keine fata morgana. In der sozialen realität sind die bürgerlichen freiheiten immer begrenzt, bis zum realen ausschluss jeder freiheit. Wer aber das ansinnen zu einem vertrag mangels eigener machtmittel nicht ausschlagen kann, der kann auch keinen gültigen vertrag schliessen, der alle vertragspartner bindet. In dieser perspektive ist kein staat möglich, in dem seine bürger etwas akzeptieren müssen, das mit ihrer vorstellung von autonomie nicht vereinbar ist(*1).
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(*1)   weder kann eine diktatur ein staat sein, noch kann eine sozialordnung den staat tragen, deren gesetze statuieren, dass der genosse eine blosse sache(=sklave) sein solle. Die verneinung der autonomie des bürgers ist der eine pol einer staatlichen ordnung, der andere pol ist das ideal der bürgerlichen freiheiten, wohlgeordnet in den gesetzen des staates. Dazwischen, auf der skala: >0 - <1, ist jede form von beschränkung der bürgerlichen freiheiten möglich und auch real.       (a/01)<==//    
(02)
im anschluss an das schema der staatsformen, das Aristoteles formuliert hatte, ist festzustellen, dass in der logik dieses schema nur eine regierungsform möglich sein kann, die die auszeichnung: staat, erfüllt. Das ist die demokratie in der ausgestaltung einer politie(*1).
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(*1)
dazu mehr in: Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. Argumente: 2.32.13 und 2.32.14,(+1).
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(+1) www.ur-philosoph.de  //==>bibliographie //==>verzeichnis //==>signatur: 014:das_politische.          (a/02)<==//      (a)<==//  
(b)
alt ist die erfahrung, aber darum ist die erfahrung nicht besser, dass jedermann vom staat alles erwartet, aber nur wenige bereit sind, für ihren staat das erforderliche scherflein beizutragen, zum nutzen aller, die es betrifft. Der ideale staat ist möglich, wenn jeder bürger willens ist, das praktische leben so zu organisieren, dass in einem definierten korridor der abweichung vom idealpunkt der gleichheit: 0, die ungleichheit für alle tolerierbar ist. Jenseits des korridors der akzeptierten ungleichheit ist jede abweichung von der gleichheit zu begründen und dem urteil aller, die es betrifft, zu unterstellen. Der ausserordentliche genosse, eingebunden in die gemeinschaft, kann ausserordentliches fordern, wenn er eingebunden bleibt im nutzen für alle.     (b)<==//    
(c)
die frage, wie das steuersystem eines staates ausgestaltet sein muss, kompatibel mit den anforderungen: vertraubar und gerecht, erfordert eine antwort, die im politischen prozess beantwortet wird, und mit der antwort sind die anforderungen von herrschaft und macht in einem lebbaren kompromiss ausgehandelt. Das gerechte und das vertraubare system der steuererhebung ist möglich, aber so wie die dinge der welt geordnet sind, stehen diesem wollen die realen interessen entgegen, die jeder zum eigenen vorteil zu lasten des je anderen anstrebt und durchsetzen will. Das gerechte und vertraubare steuerrecht ist ein desiderat der vernunft und sollte als utopie nicht aufgegeben werden.     (c)<==//  
(d)
die frage, ob die geltenden steuergesetze zweckmässig sind, kann beantwortet werden, wenn der blick darauf fokussiert wird, inwieweit die geltenden regelungen im steuerrecht den drängenden problemen der zeit angemessen sind oder nicht. Da verwundert es schon, wenn einerseits anklagend von der klimakatastrophe geredet wird und besorgt die notwendigen maassnahmen zur abwendung der drohenden katastrophe erörtert werden, die öffentlichkeit als ort der inszenierung ausnutzend, andererseits werden aber im steuerrecht auf der einen seite exakt die techniken der energieproduktion begünstigt, die im begründeten verdacht stehen, das klima zu schädigen, und auf der anderen seite werden genau die techniken benachteiligt, mit denen, wie begründet prognostiziert werden kann, das drohende klimadesaster abgewendet werden soll. Es ist nicht nachvollziehbar, dass im steuerrecht kohle und erdöl massiv subventioniert werden(01), die erzeugnung regenerierbarer energien aber weiter nach den alten regeln hoch besteuert werden(02).
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(01)
die subventionen für den abbau von braunkohle zur stromerzeugung und die steuerliche privilegierung des dieselkraftstoffs.
(02)
vernünftig ist es, zumindest als projektion in die zukunft, die fossilen energieträger progressiv zu besteuern, um deren weitere nutzung ökonomisch unrentabel zu machen, die regenerativen energieträger aber steuerlich zu begünstigen, mit dem ziel, deren rentabilität zu vergrössern. Das ist in kurzer zeit machbar, wenn's denn gewollt ist.     (d)<==//  
(e)
wesentliche teile des steuerrechts der BRD halte Ich als nicht_vereinbar mit dem Grundgesetz. Der kern meiner kritik ist das argument, dass das einkommen aus arbeit höher besteuert wird als das einkommen aus vermögen. Ein beispiel für die laufende praxis ist die abgeltungssteuer von 25% auf kapital(01). Das ist ein gigantisches projekt der umverteilung von unten nach oben. Allein die hohen einkommen werden durch die abgeltungssteuer begünstigt und diese begünstigung wird noch dadurch unterstrichen, dass der steuerpflichtige, dessen steuerrate unter 25% liegt, beim finanzamt die erstattung der zuvielbezahlten steuern beantragen muss, der steuerpflichtige über 25% aber bloss die summe des einkommens anzugeben hat - die "panama-papers" lassen grüssen.
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(01)  "25 Prozent auf einen Betrag X sind besser als 42 Prozent auf gar nix." Peer Steinbrück. In: www.ur-philosoph.de  //==>bibliographie //==>textsammlungen //==> zdm //==>signatur: zdm (25)09/07.      (e)<==//  
(f)
der allgemeine "Solidaritätszuschlag" auf die einkommenssteuer, wurde nach der einheit Deutschlands 1990 eingeführt. Die erklärte zwecksetzung war gewesen, mit den geldern den "Aufbau Ost" zu finanzieren und nach der vollendeung des projekts diese steuer, befristet auf das jahr: 2020, auslaufen zu lassen. Steuertechnisch ist der "Soli" eine ergänzungsabgabe, deren ertrag einem bestimmten zweck zugute kommen soll. Als steuer ist der "Soli" im prinzip mit den anderen steuern gleich gestellt. Insofern sollte die debatte um die beendigung und/oder die fortsetzung der steuererhebung ohne aufregung geführt werden.     (f)<==//  
(g)
in der laufenden debatte werden zwar zahlen genannt, aber deren validität ist schwer zu beurteilen. Es heisst, dass 95% der "Soli"-zahler die gleiche menge an steuergeld aufbringen wie die obersten 5% der steuerpflichtigen. Verglichen mit anderen zahlen, gehändelt in der debatte: vermögensverteilung,(01) dürften diese zahlen zumindest in der tendenz realitätsnah sein. Mit diesen zahlen, instrumentalisiert als horizont des diskurses, kann die gängige rede, die gleichverteilung des in der gesellschaft real verfügbaren vermögens sei akzeptabel, nicht aufrecht gehalten werden, aber, es sollte auch klar sein, dass es dem wohl einer gesellschaft nicht zuträglich sein kann, wenn für die verteilung des vermögens in der gesellschaft die nummerische gleichheit aller mitglieder das verbindliche maass ist. Im faktum des real ungleichen besitzes von vermögen muss ein angemessener ausgleich im besitz der weltdinge gewährleistet sein, wenn die gesellschaft als ein ganzes friedfertig sein soll.
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(01)
eine andere statistik(*1) weist diese zahlen aus: das obere zehntel der gesellschaft verfügt über 55% des volksvermögens, gehändelt wird auch diese feststellung: die hälfte der gesellschaft verfügt über 1,3% des volksvermögens, den rest des volksvermögens teilen sich die verbleibenden anteile(*2). Plakativ, aber treffend für das maass der ungleichheit in der BRD, ist diese information: 45 familien in Deutschland verfügen über 50% des volksvermögens(*3).
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(*1)   der BDI (Bund der Deutschen Industrie) ist als quelle genannt.
(*2)   spiegelbildlich der grossen verteilung ist die verteilung des volksvermögens in dieser gruppe.
(*3)   in einem bericht war diese information dem SPD-politiker Thorsten Schäfer-Gümbel in den mund gelegt.     (g)<==//  
(h)
die wirtschaftliche leistungsfähigkeit des bürgers, real in seiner arbeit und in seinem gesellschaftlichen status(=vermögen), ist die voraussetzung für jede steuererhebung. Diese maxime ist vermutlich so alt, wie menschen zivilisiert zusammenleben; ebenso alt dürfte die parteiische auslegung dieser maxime sein(01). Die armen wurden bis aufs blut besteuert, die reichen waren der steuerlast weitgehend ledig. Der adel, so wurde und so wird noch immer geredet, zahle nicht mit den früchten der arbeit, sondern mit seinem blute - das fake news der historia!
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(01) die dokumente der historia weisen es aus.      (h)<==//  
(i)
die erhebung der ergänzungsabgabe beginnt bei der realen steuerschuld von 60.000,00€. Rechnerisch ergibt sich, auf grund der vom gesetz vorgesehen abschreibungsmöglichkeiten ein korridor von 120.000,00 bis ca.240.000,00€ einkommen, für den der persönliche steuersatz des bürgers bei 50% konstant bleibt. Erst dann setzt die progression der ergänzungsabgabe ein.     (i)<==//  
(j)
mit dem problem der technischen ausgestaltung der steuererhebung ist jeder staat als institution konfrontiert. Die organisation einer steuerbehörde ist kein problem der theorie, gleichwohl ist es ein problem der praxis, die für die verfahren der steuereintreibung die schemata geschaffen hat, die für die beitreibung der geldmittel als zweckmässig und effektiv ausgewiesen sind. Es sollte daher möglich sein, in der technik der steuererhebung verfahren zu entwickeln, mit denen jeder bürger des staates in gleicher weise zur zahlung der steuer herangezogen wird, die er dem gemeinsamen staat schuldet(01). In der praxis wird es immer differenzen geben, die in einem kompromiss klärbar sind.
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(01)
für die erhebung der ergänzungsabgabe auf die steuerschuld(EaS) ist die ausnahmslose erfassung aller bürger steuertechnisch kein problem, weil seine berechnung per computer, wenn die logik des kalküls, heute sagt man: des logarithmus, definiert ist. Ein händelbares problem ist die menge der fälle, für die die erforderliche rechenkapazität verfügbar sein muss und die zeit für das rechnen. Die eigentliche arbeit der steuererhebung, die erstellung des steuerbescheids, ist bereits geleistet und die erforderliche zusätzliche operation kann nennenswerte kosten beim einzug der steuer nicht verursachen.     (j)<==//  
(k)    die genannten zahlen sind fiktiv.     (k)<==//  
(l)
prima vista sieht der vorschlag einer ergänzungsabgabe(EaS) aus, wie ein gigantisches projekt der enteignung von eigentum. Mitnichten, wenn secunda vista die realität des besitzes von vermögen in den blick genommen wird. Mit der ergänzungsabgabe(EaS) wird das vermögen des bürgers nicht angetastet, ebenso nicht das einkommen aus rechten(01), gemindert wird aber der zuwachs an geld, ein zuwachs, der seinen grund weder in der geleisteten arbeit der spitzenverdiener hat, noch in der effektivität klug angelegten vermögens. Der effekt dieser zuwächse, fixiert in zahlen, ist gegründet in der logik der zahlenreihe: 1-(n+1),(02). Die mechanik der ziffer: 0, bewirkt, dass die zahl: 1000, eine andere zahl ist als die zahlen: 10 oder 10000. Damit relationiert ist die beobachtbare tendenz, dass in der realität der gesellschaft der besitz oder der nichtbesitz von vermögen(03) immer weiter auseinanderdriftet, gegründet in der logik der mathematik, eine logik aber, die Karl Marx, freilich in anderer intention, auf die phänomene der ökonomie im 19.jahrhundert appliziert und unter dem terminus: akkumulation des kapitals, beschrieben hatte. Der volksmund drückt diese logik markiger aus: der teufel scheisst immer auf den grössten haufen,(04).
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(01) die anderen steuern, die dem bürger auch auferlegt sind, bleiben unberührt, so die mehrwertsteuer oder die mineralölsteuer,.
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(02) Richter,Ulrich: Das prinzip der zahl: 1. In: www.ur-philosoph.de  //==>bibliographie //==>/textsammlungen //==> adm //==>signatur: adm (20) 09/07.
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(03) es sollte beachtet werden, dass Ich in diesem kontext nicht vom eigentum spreche, das das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, mit ihrer arbeit erwerben und erworben haben. Zur differenz: eigentum und besitz, andernorts en detail(*1).
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(*1) Richter,Ulrich: Die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus. In: www.ur-philosoph.de  //==>bibliographie //==>verzeichnis //==>signatur: 016:eigentum.
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(04) //==> anm.: (02).        (l)<==//  
(m)
die ergänzungsabgabe auf die steuerschuld(EaS) besteuert nicht die substanz des vermögens. Die logik der steuer auf vermögen, die substanzsteuer par excellance, folgt einem anderen prinzip. Es ist aber zu überlegen, ob es zweckmässig ist, die steuerschuld aus vermögen mit dem einkommen zu verrechnen, das aus den geschäften mit aktien und sonstigen wertpapieren generiert wird. Das sind gewinne, die die frucht eines klug angelegten vermögens sind, das nicht nur erhalten sein muss, sondern auch ertrag bringen soll.     (m)<==//  
(n)
der steuerpolitische skandal in der BRD ist das faktum, dass die arbeit der bürger höher belastet ist als das einkommen aus vermögen(01). Die begründung für die ungleiche besteuerung der bürger, einerseits die arbeit, mit der der bürger seinen lebensunterhalt sicherstellt, und andererseits sein vermögen, mit dem der bürger seinen lebensunterhalt komfortabel bestreiten kann, ist verfassungsrechtlich nicht haltbar und widerspricht auch jeder erfahrung. Im horizont der auslegung des Art.1 I 1 GG (die würde des menschen) und des Art.3 I GG (die gleichheit vor dem gesetz) ist diese differenzierung nicht begründbar(02). Die lebenserfahrung zeigt, dass der bürger seine existenz nur durch die eigene arbeit sichern kann, gleichwohl können einige bürger den vorteil geniessen, die durch kluge vorausschau die mittel, nötig für die existenzsicherung, sich aufsparen, um sie später zu verzehren. Voraussetzung ist immer die eigene arbeit, aber deren ertrag(=produktivität) ist begrenzt, weil das individuum als ich real auf seine leistungskraft beschränkt ist, die es in raum und zeit verfügbar hat(03). Im historischen rückblick war die produktivität der vorfahren geringer als die ihrer nachkömmlinge heute, aber die produktivitätsrate der zeit genügte immer, um die existenz der menschen in ihrer gesellschaft zu sichern. Das, was die moderne von der alten zeit unterscheidet, das ist die masse der vermögen, über die die gruppen verfügen konnten und heute verfügen, die verfügung über diese werte unter den mitgliedern der gruppe immer ungleich verteilt 
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(01)
das ist ablesbar an den unterschiedlichen steuersätzen. Die einkommenssteuer, eine mischung aus lohneinkommen und einkommen aus rechten, weist als maximalsteuersatz die zahl: 42, aus, die abgeltungssteuer, die einkommen aus finanzpapieren umfasst, die zahl: 25. Wer arbeitet, zahlt mehr, weniger, wer etwas besitzen kann.     (n/01)<==//    
(02)
der notwendige diskurs soll hier nicht aufgenommen werden und ist in einem anderen kontext zu führen.     (n/02)<==//    
(03)
die meinung, wer viel verdiene, der arbeite auch viel, ist ebenso falsch wie das gerede, wer wenig verdient, der arbeite nicht genug. Das einkommen der wenigen, versammelt im club der millionäre und milliardäre(*1), haben ihren grund nicht in der geleisteten arbeit(*2), sehr wohl aber in der logik einer wirtschaftsordnung, deren maxime es ist, dass dem, der schon viel hat, noch mehr gegeben wird(*3).
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(*1)
pars pro toto zitiere ich den chef der Deutschen Bank a.D., herrn Dr.Josef Ackermann, der in Deutschland mit 16 millionen im jahr gelistet war(+1).
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(+1)   Richter,Ulrich: 418 oder was soll die arbeit wert sein? In: www.ur-philosoph.de  //==>bibliographie //==>textsammlungen //==> adm //==>signatur: adm (13)07/04.
(*2)
das einkommen aus unmittelbar geleisteter arbeit ist, ausgedrückt in zahlen, im unteren bereich der zahlenreihe: 1-(n+1), verortet. Die wenigen exorbitanten einkommen von managern, immer spektakulär, können aber vernachlässigt werden, wenn dieser vorschlag bewertet wird, weil deren summen im statistischen durchschnitt relativiert sind. Die frage, ob diese vergütungen sachangemessen sind, ist ein anderes problem, das nicht weiter erörtert werden soll. 
(*3)
illustriert wird dieser sachzusammenhang, einerseits mit der redeweise: für die erste million hat er gearbeit, dann arbeitet die million für ihn, andererseits mit dem diktum des Matthäus(+1).
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(+1)   das zitat ist im Neuen Testament mehrfach belegt: Lukas 8,18; Lukas 19, 11-27; Markus 4,25; Matthäus 13,12; Matth. 25,14-30.       (n/03)<==//        (n)<==//  
(o)
für die begründung, warum die ergänzungsabgabe auf die steuerschuld(EaS) von der praktischen vernunft gefordert ist, muss keine der tradtionalen ideologien bemüht werden(01), die logik der mathematik ist eine hinreichende begründung. Wer das spiel mit der ziffer: 0, beherrscht, der hat allein die chance, jeden konkurrenten auszustechen. Der marktteilnehmer, der über 1000€ spielgeld verfügt, sackt locker den konkurrenten ein, der nur 100€ einsetzen kann.
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(01) das geschrei um sozialismus und neoliberalismus kann beiseite gelegt werden, weil in diesen begründungsschemata partikulare interessen der grund sind für das für und wider einer ergänzungsabgabe auf die steuerschuld(EaS).    (o)<==//  
finis 
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stand: 20.05.01.
eingestellt: 19.11.10.

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