TEXTSAMMLUNG
die meinung des bürgers
ausgabe (26)11-12/2019/ november-dezember/2019 (blieb stehen bis: 04/2020)
Das vertrauen in den staat, die bedingung ist
gerechtigkeit.
Ein obiter dictum zur logik der steuerpolitik.
... dass die steuern zu hoch seien, das ist die klage,
die immer wieder angestimmt wird, beginnend mit der ersten
eintreibung einer abgabe für die übergeordnete macht. Es sollte
aber beachtet werden, dass der staat die vereinigung der bürger
ist, der bürger nämlich, die sich autonom zusammengeschlossen
haben in einer gemeinschaft, die gemeinhin mit dem terminus:
staat, bezeichnet wird(a). Daraus folgt zwingend, dass
jeder, der als bürger teil der gemeinschaft sein will, auch
willens sein muss, die kosten zu tragen für den gemeinsam
gewollten staat, gegenwärtig in den institutionen, mit denen die
leistungen ausgeworfen werden, die alle, die es betrifft,
geniessen wollen(b).
Die frage ist nicht entscheidend, ob die steuer gezahlt wird,
auf die alle sich geeinigt haben und die gezahlt werden muss,
sondern entscheidend ist die frage, wie die steuererhebung in
allen ihren facetten gehändelt wird(c), so, dass alle, die es betrifft,
ihren anteil am staat haben, ohne sich vom jeweils anderen
übervorteilt zu wissen. Mit diesem gedanken ist, auf eine kurze
formel gebracht, jedes steuersystem des staates in seinem
grundzug umrissen, es muss vertraubar sein und gerecht.
Alle illusionen sind verflüchtigt im nebel des undurchsichtigen.
Die reale steuerpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist
ein skandal. Die regelungen sind en detail im ergebnis nicht
zweckgerichtet(d), sie sind auch ungerecht und mit
den normen der verfassung nicht vereinbar(e).
Es kann also zweckmässig sein, ein detail der aktuellen
steuerpolitik der "Groko" in den blick zu nehmen, nämlich die
händelung des sogenannten "Soli"(f), der nach dem gesetz 2020
ausläuft, der aber in geänderter form weitergeführt werden soll.
Zwei perspektiven sind es, die in der aktuellen debatte über die
erhebung einer steuer beachtet werden müssen. Die eine
perspektive ist das vertrauen in die reale steuerpolitik und
ihre verlässlichkeit, die andere perspektive ist die frage nach
der gerechtigkeit der geltenden steuererhebung.
Die perspektive: vertrauen.
Der bezugspunkt des vertrauens ist ein ereignis in
der zukunft. Der "Soli" war von seinen erfindern auf das jahr
2020 terminiert worden. Es ist daher nur konsequent, also
glaubwürdig, wenn die steuer durch zeitablauf wieder
verschwindet. Aber, der gesetzgeber ist nicht daran gehindert,
mit dem auslaufen der steuer eine neue steuer zu erfinden, um
den zweck, die staatseinnahmen auf dauer zu sichern, zu
realisieren. Die verfahren sind bekannt, aber es sind die
damen/herren: politiker, die sich weigern, den klaren weg zu
gehen, weil sie begründen müssen, warum für die wegfallende
steuer eine neue steuer notwendig sei. Man zieht es vor,
taktisch klug oder borniert dumm, den krummen weg zu gehen.
Die laufzeit des alten steuergesetzes wird mit einigen
modifikationen verlängert, um alles beim alten belassen zu
können. Vertrauen in die steuererhebung kann mit dieser
politik nicht geschaffen werden, aber geschaffen wird
verdruss.
Die heikle sache hat aber noch eine kehrseite, und diese ist
der permanente skandal in der steuerpolitik der BRD. Zwar
würden die damen/herren: politiker, den "Soli" gern
verschwinden lassen, aber mit dem auslaufen der steuer würden
nicht nur einnahmen wegbrechen, das technische problem ist an
anderer stelle kompensierbar, sondern es würde mit dem wegfall
des "Soli" eine weitere schieflage in der steuerbelastung der
bürger geschaffen sein. Der aspekt sollte nicht vernachlässigt
werden, dass der "Soli", different beurteilt, die funktion
hat, die "reichen" im lande stärker zur kasse zu bitten als
die "armen"(g), oder, anders gesagt, das
auslaufen des "Soli" wäre ein milliardengeschenk an die oberen
zehntausend, aber bezahlen müssen das geschenk die
steuerbürger, die vom wegfall der steuer nicht profitieren
können. Einerseits, weil sie nicht über die masse verfügen,
die sie versteuern können und daher am steuererlass nicht
partizieren, andererseits, weil dem staat die weggefallenen
milliarden fehlen, mit denen die bekannte soziale schieflage
gemildert werden kann. Der derzeit vorgeschlagene kompromiss,
der wegfall des "Soli" für nahezu 90% der steuerpflichtigen,
und die verlängerung auf 2-4jahre für die restlichen 10%,
vermeidet zwar den verdacht, die soziale schieflage
verschärfen zu wollen, zerstört aber auch das vertrauen in das
handeln des staates, der vorgespiegelt hatte, eine regelung zu
treffen, die zeitlich befristet ist. Die politische frage ist,
was schwerer wirkt, der wegfall eines gesetzes mit realen
gesellschaftlichen und fiskalischen folgen, oder der schutz
eines geschaffenen vertrauens, für das aber die
gesellschaftlichen bedingungen verändert sind.
Diese frage haben die damen/herren: politiker, zu beantworten,
und so, wie sie die dinge sehen, wird der kleinste gemeinsame
nenner die basis des kompromisses sein - weder fleich noch
fisch.
Wie aber die sache auch entschieden werden wird, die frage
nach der steuergerechtigkeit bleibt ohne zureichende
antwort.
Die perspektive: gerechtigkeit und die praxis der
steuererhebung.
Die frage nach der gerechtigkeit im steuersystems
kann in den debatten um die praktische ausgestaltung nicht
ausgeklammert werden. Prima vista haben die verteidiger des
"Soli", die den "Soli" für die oberen zehntausend verlängern
wollen, die besseren karten, secunda vista wäre es aber
zweckmässiger, wenn die frage der gerechtigkeit in der
steuererhebung, statt das alte gesetz zu verlängern, das wenig
tauglich gewesen war, neu reflektiert würde, mit dem ziel, dem
gleichheitssatz der verfassung wieder mehr aufmerksamkeit zu
verschaffen. Alle bürger sollten gleich sein und gemäss ihrer
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen leistungsfähigkeit(h)
zur steuer herangezogen werden.
Es wäre zweckmässig, den "Soli", der eine ergänzungsabgabe auf
die fällige steuersumme ist, durch eine andere form der
ergänzungsabgabe zu ersetzen, die in der wirkung einen
vergleichbaren effekt hat. Ein indikator für
leistungsfähigkeit des steuerbürgers ist, allen mängeln zum
trotz, der jährlich fällige steuerbescheid und die
bezugsgrösse ist die zu zahlende steuerschuld. Auf diese
schuld ist die ergänzungsabgabe zu erheben(i).
Der einwand, vorlaut erhoben, das sei zu bürokratisch(j)
ist im zeitalter digitaler technik nicht zutreffend. Über die
details der steuererhebung ist zu streiten, aber im grundsatz
sollten die nachfolgenden festgelegungen nicht streitig sein
sein(k):
- die ergänzungsabgabe wird ab dem rechnerischen beginn
der höchtbelastung der einkommenssteuer erhoben:
120.000€/50%steuersatz = 60.000€ steuerschuld. Wer diese
summe und grösser als steuer faktisch zu zahlen hat, der
ist zur zahlung der ergänzungsabgabe verpflichtet(ohne
ausnahme).
- die steuerkurve der ergänzungsabgabe ist linear. Sie
beginnt bei 60.000,00€ steuerschuld mit 0, steigt an auf
50%/1.000.000,00€ steuerschuld, dann abgeflacht auf
90%/100.000.000,00€ steuerschuld, und weiter abgeflacht
auf 95%/1.000.000.000,00€ steuerschuld und alle noch
grösseren schuldsummen(l).
- die ergänzungsabgabe erfasst nur den zuwachs an
realeinkommen. Die ergänzungsabgabe ist keine
substanzsteuer(m).
Der zweck der ergänzungsabgabe ist, die arbeit des bürgers
geringer zu belasten als das einkommen aus vermögen,
einschliesslich der einkommen, die dem steuerbürger aus dem
recht an bestimmten dingen zufliessen(n).
Der grund für den vorschlag, die grossen einkommen verstärkt
zur allgemeinen einkommenssteuer heranzuziehen, ist in der
logik der zahlenreihe: 1-(n+1), und in der mechanik der
ziffer: 0, verortet. Wenn es gewollt ist, den graben zwischen
den kleinen und den grossen vermögen wieder kleiner zu machen,
dann müssen die zuwächse, fixiert in den zahlen, abgeschöpft
werden(o).
Aber das, was vernünftig ist, das ist immer eine utopie.
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Anmerkungen
(a)
die vertragstheorie des staates ist plausibel, weil
das fundament des vertrags die autonomie der
vertragsschliessenden individuen als ich ist. Theoretisch ist
ausgeschlossen, dass die einwilligung zum vertrag erzwungen
werden kann - die realität der vertragsschliessung ist
freilich etwas anderes(01). Um einen rational
belastbaren gedanken formulieren zu können, ist es
unabdingbar, das zugrundeliegende prinzip in seiner reinheit
zu konzipieren, in der praxis aber muss abgewogen werden, was
vom theoretisch zwingenden konzept pragmatisch realisierbar
ist, zumutbar für alle, die es betrifft. In dieser perspektive
ist offenkundig, dass mit der these von der autonomie des
staatsbürgers eine reihe vom staatsformen(02)
nicht_möglich sind, weil sie das kriterium der autonomie nicht
erfüllen können.
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(01)
d'accord, das ideal des guten staates ist eine
utopie, aber keine fata morgana. In der sozialen realität
sind die bürgerlichen freiheiten immer begrenzt, bis zum
realen ausschluss jeder freiheit. Wer aber das ansinnen zu
einem vertrag mangels eigener machtmittel nicht ausschlagen
kann, der kann auch keinen gültigen vertrag schliessen, der
alle vertragspartner bindet. In dieser perspektive ist kein
staat möglich, in dem seine bürger etwas akzeptieren müssen,
das mit ihrer vorstellung von autonomie nicht vereinbar
ist(*1).
-------
(*1) weder kann eine diktatur ein staat sein,
noch kann eine sozialordnung den staat tragen, deren gesetze
statuieren, dass der genosse eine blosse sache(=sklave) sein
solle. Die verneinung der autonomie des bürgers ist der eine
pol einer staatlichen ordnung, der andere pol ist das ideal
der bürgerlichen freiheiten, wohlgeordnet in den gesetzen
des staates. Dazwischen, auf der skala: >0 - <1, ist
jede form von beschränkung der bürgerlichen freiheiten
möglich und auch real. (a/01)<==//
(02)
im anschluss an das schema der staatsformen, das
Aristoteles formuliert hatte, ist festzustellen, dass in der
logik dieses schema nur eine regierungsform möglich sein
kann, die die auszeichnung: staat, erfüllt. Das ist die
demokratie in der ausgestaltung einer politie(*1).
------
(*1)
dazu mehr in: Richter,Ulrich: Der begriff:
das_politische, im trialektischen modus. Argumente:
2.32.13 und 2.32.14,(+1).
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(+1) www.ur-philosoph.de //==>bibliographie
//==>verzeichnis //==>signatur: 014:das_politische.
(a/02)<==//
(a)<==//
(b)
alt ist die erfahrung, aber darum ist die erfahrung
nicht besser, dass jedermann vom staat alles erwartet, aber
nur wenige bereit sind, für ihren staat das erforderliche
scherflein beizutragen, zum nutzen aller, die es betrifft. Der
ideale staat ist möglich, wenn jeder bürger willens ist, das
praktische leben so zu organisieren, dass in einem definierten
korridor der abweichung vom idealpunkt der gleichheit: 0, die
ungleichheit für alle tolerierbar ist. Jenseits des korridors
der akzeptierten ungleichheit ist jede abweichung von der
gleichheit zu begründen und dem urteil aller, die es betrifft,
zu unterstellen. Der ausserordentliche genosse, eingebunden in
die gemeinschaft, kann ausserordentliches fordern, wenn er
eingebunden bleibt im nutzen für alle.
(b)<==//
(c)
die frage, wie das steuersystem eines staates
ausgestaltet sein muss, kompatibel mit den anforderungen:
vertraubar und gerecht, erfordert eine antwort, die im
politischen prozess beantwortet wird, und mit der antwort sind
die anforderungen von herrschaft und macht in einem lebbaren
kompromiss ausgehandelt. Das gerechte und das vertraubare
system der steuererhebung ist möglich, aber so wie die dinge
der welt geordnet sind, stehen diesem wollen die realen
interessen entgegen, die jeder zum eigenen vorteil zu lasten
des je anderen anstrebt und durchsetzen will. Das gerechte und
vertraubare steuerrecht ist ein desiderat der vernunft und
sollte als utopie nicht aufgegeben
werden. (c)<==//
(d)
die frage, ob die geltenden steuergesetze
zweckmässig sind, kann beantwortet werden, wenn der blick
darauf fokussiert wird, inwieweit die geltenden regelungen im
steuerrecht den drängenden problemen der zeit angemessen sind
oder nicht. Da verwundert es schon, wenn einerseits anklagend
von der klimakatastrophe geredet wird und besorgt die
notwendigen maassnahmen zur abwendung der drohenden
katastrophe erörtert werden, die öffentlichkeit als ort der
inszenierung ausnutzend, andererseits werden aber im
steuerrecht auf der einen seite exakt die techniken der
energieproduktion begünstigt, die im begründeten verdacht
stehen, das klima zu schädigen, und auf der anderen seite
werden genau die techniken benachteiligt, mit denen, wie
begründet prognostiziert werden kann, das drohende
klimadesaster abgewendet werden soll. Es ist nicht
nachvollziehbar, dass im steuerrecht kohle und erdöl massiv
subventioniert werden(01), die erzeugnung regenerierbarer
energien aber weiter nach den alten regeln hoch besteuert
werden(02).
------
(01)
die subventionen für den abbau von braunkohle zur
stromerzeugung und die steuerliche privilegierung des
dieselkraftstoffs.
(02)
vernünftig ist es, zumindest als projektion in die
zukunft, die fossilen energieträger progressiv zu besteuern,
um deren weitere nutzung ökonomisch unrentabel zu machen,
die regenerativen energieträger aber steuerlich zu
begünstigen, mit dem ziel, deren rentabilität zu
vergrössern. Das ist in kurzer zeit machbar, wenn's denn
gewollt ist. (d)<==//
(e)
wesentliche teile des steuerrechts der BRD halte Ich
als nicht_vereinbar mit dem Grundgesetz. Der kern meiner
kritik ist das argument, dass das einkommen aus arbeit höher
besteuert wird als das einkommen aus vermögen. Ein beispiel
für die laufende praxis ist die abgeltungssteuer von 25% auf
kapital(01). Das ist ein gigantisches projekt der umverteilung
von unten nach oben. Allein die hohen einkommen werden durch
die abgeltungssteuer begünstigt und diese begünstigung wird
noch dadurch unterstrichen, dass der steuerpflichtige, dessen
steuerrate unter 25% liegt, beim finanzamt die erstattung der
zuvielbezahlten steuern beantragen muss, der steuerpflichtige
über 25% aber bloss die summe des einkommens anzugeben hat -
die "panama-papers" lassen grüssen.
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(01) "25 Prozent auf einen Betrag X sind besser als 42
Prozent auf gar nix." Peer Steinbrück. In:
www.ur-philosoph.de //==>bibliographie
//==>textsammlungen //==> zdm //==>signatur: zdm (25)09/07.
(e)<==//
(f)
der allgemeine "Solidaritätszuschlag" auf die
einkommenssteuer, wurde nach der einheit Deutschlands 1990
eingeführt. Die erklärte zwecksetzung war gewesen, mit den
geldern den "Aufbau Ost" zu finanzieren und nach der
vollendeung des projekts diese steuer, befristet auf das jahr:
2020, auslaufen zu lassen. Steuertechnisch ist der "Soli" eine
ergänzungsabgabe, deren ertrag einem bestimmten zweck zugute
kommen soll. Als steuer ist der "Soli" im prinzip mit den
anderen steuern gleich gestellt. Insofern sollte die debatte
um die beendigung und/oder die fortsetzung der steuererhebung
ohne aufregung geführt werden. (f)<==//
(g)
in der laufenden debatte werden zwar zahlen genannt,
aber deren validität ist schwer zu beurteilen. Es heisst, dass
95% der "Soli"-zahler die gleiche menge an steuergeld
aufbringen wie die obersten 5% der steuerpflichtigen.
Verglichen mit anderen zahlen, gehändelt in der debatte:
vermögensverteilung,(01) dürften diese zahlen zumindest in der
tendenz realitätsnah sein. Mit diesen zahlen,
instrumentalisiert als horizont des diskurses, kann die
gängige rede, die gleichverteilung des in der gesellschaft
real verfügbaren vermögens sei akzeptabel, nicht aufrecht
gehalten werden, aber, es sollte auch klar sein, dass es dem
wohl einer gesellschaft nicht zuträglich sein kann, wenn für
die verteilung des vermögens in der gesellschaft die
nummerische gleichheit aller mitglieder das verbindliche maass
ist. Im faktum des real ungleichen besitzes von vermögen muss
ein angemessener ausgleich im besitz der weltdinge
gewährleistet sein, wenn die gesellschaft als ein ganzes
friedfertig sein soll.
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(01)
eine andere statistik(*1) weist diese zahlen aus:
das obere zehntel der gesellschaft verfügt über 55% des
volksvermögens, gehändelt wird auch diese feststellung: die
hälfte der gesellschaft verfügt über 1,3% des
volksvermögens, den rest des volksvermögens teilen sich die
verbleibenden anteile(*2). Plakativ, aber treffend für das
maass der ungleichheit in der BRD, ist diese information: 45
familien in Deutschland verfügen über 50% des
volksvermögens(*3).
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(*1) der BDI (Bund der Deutschen Industrie) ist
als quelle genannt.
(*2) spiegelbildlich der grossen verteilung ist
die verteilung des volksvermögens in dieser gruppe.
(*3) in einem bericht war diese information dem
SPD-politiker Thorsten Schäfer-Gümbel in den mund
gelegt. (g)<==//
(h)
die wirtschaftliche leistungsfähigkeit des bürgers,
real in seiner arbeit und in seinem gesellschaftlichen
status(=vermögen), ist die voraussetzung für jede
steuererhebung. Diese maxime ist vermutlich so alt, wie
menschen zivilisiert zusammenleben; ebenso alt dürfte die
parteiische auslegung dieser maxime sein(01). Die armen wurden
bis aufs blut besteuert, die reichen waren der steuerlast
weitgehend ledig. Der adel, so wurde und so wird noch immer
geredet, zahle nicht mit den früchten der arbeit, sondern mit
seinem blute - das fake news der historia!
-------
(01) die dokumente der historia weisen es aus.
(h)<==//
(i)
die erhebung der ergänzungsabgabe beginnt bei der
realen steuerschuld von 60.000,00€. Rechnerisch ergibt sich,
auf grund der vom gesetz vorgesehen abschreibungsmöglichkeiten
ein korridor von 120.000,00 bis ca.240.000,00€ einkommen, für
den der persönliche steuersatz des bürgers bei 50% konstant
bleibt. Erst dann setzt die progression der ergänzungsabgabe
ein. (i)<==//
(j)
mit dem problem der technischen ausgestaltung der
steuererhebung ist jeder staat als institution konfrontiert.
Die organisation einer steuerbehörde ist kein problem der
theorie, gleichwohl ist es ein problem der praxis, die für die
verfahren der steuereintreibung die schemata geschaffen hat,
die für die beitreibung der geldmittel als zweckmässig und
effektiv ausgewiesen sind. Es sollte daher möglich sein, in
der technik der steuererhebung verfahren zu entwickeln, mit
denen jeder bürger des staates in gleicher weise zur zahlung
der steuer herangezogen wird, die er dem gemeinsamen staat
schuldet(01). In der praxis wird es immer differenzen geben,
die in einem kompromiss klärbar sind.
------
(01)
für die erhebung der ergänzungsabgabe auf die
steuerschuld(EaS) ist die ausnahmslose erfassung aller
bürger steuertechnisch kein problem, weil seine berechnung
per computer, wenn die logik des kalküls, heute sagt man:
des logarithmus, definiert ist. Ein händelbares problem ist
die menge der fälle, für die die erforderliche
rechenkapazität verfügbar sein muss und die zeit für das
rechnen. Die eigentliche arbeit der steuererhebung, die
erstellung des steuerbescheids, ist bereits geleistet und
die erforderliche zusätzliche operation kann nennenswerte
kosten beim einzug der steuer nicht
verursachen. (j)<==//
(k) die genannten
zahlen sind fiktiv. (k)<==//
(l)
prima vista sieht der vorschlag einer
ergänzungsabgabe(EaS) aus, wie ein gigantisches projekt der
enteignung von eigentum. Mitnichten, wenn secunda vista die
realität des besitzes von vermögen in den blick genommen wird.
Mit der ergänzungsabgabe(EaS) wird das vermögen des bürgers
nicht angetastet, ebenso nicht das einkommen aus rechten(01),
gemindert wird aber der zuwachs an geld, ein zuwachs, der
seinen grund weder in der geleisteten arbeit der
spitzenverdiener hat, noch in der effektivität klug angelegten
vermögens. Der effekt dieser zuwächse, fixiert in zahlen, ist
gegründet in der logik der zahlenreihe: 1-(n+1),(02). Die
mechanik der ziffer: 0, bewirkt, dass die zahl: 1000, eine
andere zahl ist als die zahlen: 10 oder 10000. Damit
relationiert ist die beobachtbare tendenz, dass in der
realität der gesellschaft der besitz oder der nichtbesitz von
vermögen(03) immer weiter auseinanderdriftet, gegründet in der
logik der mathematik, eine logik aber, die Karl Marx, freilich
in anderer intention, auf die phänomene der ökonomie im
19.jahrhundert appliziert und unter dem terminus: akkumulation
des kapitals, beschrieben hatte. Der volksmund drückt diese
logik markiger aus: der teufel scheisst immer auf den grössten
haufen,(04).
-----
(01) die anderen steuern, die dem bürger auch auferlegt sind,
bleiben unberührt, so die mehrwertsteuer oder die
mineralölsteuer,.
-
(02) Richter,Ulrich: Das prinzip der zahl: 1. In:
www.ur-philosoph.de //==>bibliographie
//==>/textsammlungen //==> adm //==>signatur: adm (20) 09/07.
-
(03) es sollte beachtet werden, dass Ich in diesem kontext
nicht vom eigentum spreche, das das individuum als ich, sein
genosse eingeschlossen, mit ihrer arbeit erwerben und erworben
haben. Zur differenz: eigentum und besitz, andernorts en
detail(*1).
------
(*1) Richter,Ulrich: Die begriffe: eigentum und besitz, im
trialektischen modus. In: www.ur-philosoph.de
//==>bibliographie //==>verzeichnis //==>signatur: 016:eigentum.
-
(04) //==> anm.: (02).
(l)<==//
(m)
die ergänzungsabgabe auf die steuerschuld(EaS)
besteuert nicht die substanz des vermögens. Die logik der
steuer auf vermögen, die substanzsteuer par excellance, folgt
einem anderen prinzip. Es ist aber zu überlegen, ob es
zweckmässig ist, die steuerschuld aus vermögen mit dem
einkommen zu verrechnen, das aus den geschäften mit aktien und
sonstigen wertpapieren generiert wird. Das sind gewinne, die
die frucht eines klug angelegten vermögens sind, das nicht nur
erhalten sein muss, sondern auch ertrag bringen
soll. (m)<==//
(n)
der steuerpolitische skandal in der BRD ist das
faktum, dass die arbeit der bürger höher belastet ist als das
einkommen aus vermögen(01). Die begründung für
die ungleiche besteuerung der bürger, einerseits die arbeit,
mit der der bürger seinen lebensunterhalt sicherstellt, und
andererseits sein vermögen, mit dem der bürger seinen
lebensunterhalt komfortabel bestreiten kann, ist
verfassungsrechtlich nicht haltbar und widerspricht auch jeder
erfahrung. Im horizont der auslegung des Art.1 I 1 GG (die
würde des menschen) und des Art.3 I GG (die gleichheit vor dem
gesetz) ist diese differenzierung nicht begründbar(02).
Die lebenserfahrung zeigt, dass der bürger seine existenz nur
durch die eigene arbeit sichern kann, gleichwohl können einige
bürger den vorteil geniessen, die durch kluge vorausschau die
mittel, nötig für die existenzsicherung, sich aufsparen, um
sie später zu verzehren. Voraussetzung ist immer die eigene
arbeit, aber deren ertrag(=produktivität) ist begrenzt, weil
das individuum als ich real auf seine leistungskraft
beschränkt ist, die es in raum und zeit verfügbar hat(03).
Im historischen rückblick war die produktivität der vorfahren
geringer als die ihrer nachkömmlinge heute, aber die
produktivitätsrate der zeit genügte immer, um die existenz der
menschen in ihrer gesellschaft zu sichern. Das, was die
moderne von der alten zeit unterscheidet, das ist die masse
der vermögen, über die die gruppen verfügen konnten und heute
verfügen, die verfügung über diese werte unter den mitgliedern
der gruppe immer ungleich verteilt
-----
(01)
das ist ablesbar an den unterschiedlichen
steuersätzen. Die einkommenssteuer, eine mischung aus
lohneinkommen und einkommen aus rechten, weist als
maximalsteuersatz die zahl: 42, aus, die abgeltungssteuer,
die einkommen aus finanzpapieren umfasst, die zahl: 25. Wer
arbeitet, zahlt mehr, weniger, wer etwas besitzen
kann. (n/01)<==//
(02)
der notwendige diskurs soll hier nicht aufgenommen
werden und ist in einem anderen kontext zu
führen. (n/02)<==//
(03)
die meinung, wer viel verdiene, der arbeite auch
viel, ist ebenso falsch wie das gerede, wer wenig verdient,
der arbeite nicht genug. Das einkommen der wenigen,
versammelt im club der millionäre und milliardäre(*1), haben
ihren grund nicht in der geleisteten arbeit(*2), sehr wohl
aber in der logik einer wirtschaftsordnung, deren maxime es
ist, dass dem, der schon viel hat, noch mehr gegeben
wird(*3).
------
(*1)
pars pro toto zitiere ich den chef der Deutschen
Bank a.D., herrn Dr.Josef Ackermann, der in Deutschland
mit 16 millionen im jahr gelistet war(+1).
------
(+1) Richter,Ulrich: 418 oder was soll die
arbeit wert sein? In: www.ur-philosoph.de
//==>bibliographie //==>textsammlungen //==> adm
//==>signatur: adm (13)07/04.
(*2)
das einkommen aus unmittelbar geleisteter arbeit
ist, ausgedrückt in zahlen, im unteren bereich der
zahlenreihe: 1-(n+1), verortet. Die wenigen exorbitanten
einkommen von managern, immer spektakulär, können aber
vernachlässigt werden, wenn dieser vorschlag bewertet
wird, weil deren summen im statistischen durchschnitt
relativiert sind. Die frage, ob diese vergütungen
sachangemessen sind, ist ein anderes problem, das nicht
weiter erörtert werden soll.
(*3)
illustriert wird dieser sachzusammenhang,
einerseits mit der redeweise: für die erste million hat er
gearbeit, dann arbeitet die million für ihn, andererseits
mit dem diktum des Matthäus(+1).
-----
(+1) das zitat ist im Neuen Testament mehrfach
belegt: Lukas 8,18; Lukas 19, 11-27; Markus 4,25; Matthäus
13,12; Matth. 25,14-30. (n/03)<==//
(n)<==//
(o)
für die begründung, warum die ergänzungsabgabe auf
die steuerschuld(EaS) von der praktischen vernunft gefordert
ist, muss keine der tradtionalen ideologien bemüht werden(01),
die logik der mathematik ist eine hinreichende begründung. Wer
das spiel mit der ziffer: 0, beherrscht, der hat allein die
chance, jeden konkurrenten auszustechen. Der marktteilnehmer,
der über 1000€ spielgeld verfügt, sackt locker den
konkurrenten ein, der nur 100€ einsetzen kann.
-------
(01) das geschrei um sozialismus und neoliberalismus kann
beiseite gelegt werden, weil in diesen begründungsschemata
partikulare interessen der grund sind für das für und wider
einer ergänzungsabgabe auf die
steuerschuld(EaS). (o)<==//
finis
-------
stand: 20.05.01.
eingestellt: 19.11.10.
zurück/übersicht
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zurück/textsammlung/überblick