das argument des monats
ausgabe: adm (46)08/25 // august/2025

Essentials des friedens.
Der begriff: frieden, und die phänomene des friedens in raum und zeit.

    "Dona nobis pacem" - in der not ist der gebetsruf allenorts zu hören, aber, der geglaubte gott kann als fremde macht den frieden nicht gewähren(a). Allein das individuum als ich und sein genosse sind in ihrer sozialen beziehung fähig, gemeinsam den zustand einer humanen existenz zu realisieren, der gemeinhin mit dem terminus: friede, bezeichnet wird. Das, was der frieden sein soll, das ist im individuum als ich verortet, der genosse eingeschlossen.

    Die definition des begriffs: frieden, gedacht vom individuum als ich in seinem forum internum, der genosse auf dem forum publicum eingeschlossen(b), ist kategorisch und weist drei kriterien aus, die erfüllt sein müssen, wenn in raum und zeit der zustand des friedens unter den menschen real sein soll.

    Die essentials des friedens sind(c):
  1. das freie wort,
  2. der verzicht auf vergeltung,
  3. das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere.
    Mit der trias dieser bedingungen ist die struktur fixiert, in der das individuum als ich und sein genosse ihre existenz ohne gewalt realisieren können. Die benannten bedingungen sind momente, die gleichrangig sind und real wirksam sein müssen, wenn der zustand des friedens von allen, die es betrifft, gelebt werden kann(d).

    Die drei bedingungen sind keine utopie, aber, im moment der gelebten gegenwart, in der der frieden real ist, sind die bedingungen des friedens gesättigt mit den projektionen in die zukunft, die bilder der vergangenheit sind, facta der vergangenheit(e),(f).

A. die bedingungen.

  1. die freie kommunikation zwischen allen, die es betrifft.
 
    Das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, müssen sich sicher sein können, dass ihr je eigner blick auf die welt nicht nur möglich ist, sondern auch real gelebt werden kann(g). In diesem sinn ist das freie wort die conditio sine qua non, wenn zwischen den menschen der zustand des friedens real sein soll. Jede meinung, so abstrus die imaginationen im forum internum auch sein mögen, muss, entäussert auf dem forum publicum, möglich sein, aber, es ist etwas anderes, wenn im horizont der geltung einer definierten kausalität beurteilt wird, ob die meinung richtig ist oder falsch. Nur das, was als richtig erkannt ist, kann im diskurs um den frieden gültig sein, das falsche muss als falsch beiseitegestellt werden(h). Das argument, die theorie widerstreite der praxis, ist falsch, auch dann, wenn in der realität ein anderes bild gemalt ist(i). Der streitpunkt um das freie wort in der gesellschaft ist umstellt von interessen(j), die formal das anfordernis: freie wort, zwar beschwören, aber das freie wort im horizont der umstrittenen macht verneinen, weil die machthabenden meinen, nur dann ihre macht behaupten zu können, wenn sie dem konkurrenten in der macht das freie wort entziehen. Der entzug des freien worts ist gewalt, die gewalt nämlich, die den frieden zwischen den konkurrenten, zerfallen im streit, unmöglich macht.

    Das freie wort sei absolut frei, so wird geredet, aber das ist in raum und zeit eine täuschende illusion; denn in der befriedeten gesellschaft ist das freie wort eine gebundene freiheit, weil die divergierenden interessen im konsens der praxis austariert werden müssen, die jenen zustand gewährleistet, in dem die konflikte real gelöst werden können - ohne gewalt(k).

  2. die negation des prinzips der vergeltung: "aug' um auge, zahn um zahn".

    Der zustand des friedens in der gesellschaft ist dann möglich, wenn das tauschprinzip: do ut des, auf den markt der interessen begrenzt ist(l); denn die maximen der vergeltung sind die kehrseite des tauschprinzips. Die logik des tallionsprinzips ist, dass ein angerichteter schaden egalisiert wird "mit gleicher münze": "aug' um auge, zahn um zahn",(m). Der wille zur vergeltung(=rache) ist mit dem willen zum frieden nicht vereinbar. Der anspruch des je einen an dem ding der welt: n, identisch mit sich, ist im zustand des realen friedens begrenzt im recht, wissend, dass der je andere in gleicher weise seinen anspruch an das ding der welt: n, geltend machen kann(n). In dieser ordnung der gleichheit wechselseitiger ansprüche, gerechtigkeit gewährleistend, ist als faktor der ordnung die gewalt ausgeschlossen. D'accord, auch diese ordnung wird nicht ohne konflikte in den interessen sein, aber in der ordnung des rechts sind die konfligierenden interessen an dem ding der welt: n, austariert in einem kompromiss der praxis, der dann möglich ist, wenn alle, die es betrifft, diesen ausgleich wollen. Jedem ist der besitz eines weltdinges zugestanden, wenn er dem je anderen den besitz eines anderen weltdinges zugesteht.

  3. das anerkennen des je anderen als der_andere, ad personam.

    Die verneinung des prinzips der vergeltung ist dann möglich, wenn das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, willens sind, das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere, zu akzeptieren(o). Das individuum, das das ich sein will, das es ist, kann dieses ich nur dann sein, wenn es ad personam (p) seinen genossen anerkennt als der_andere(q), der wie es selbst das ich ist. Die wechselseitige anerkennung des je anderen als der_andere schliesst aus, dass der je andere der feind sein kann, den es zu vernichten gilt. Mit der geltung des prinzips der anerkennung des anderen als der_andere sind die realen konflikte unter den antagonistischen interessen nicht aus der welt, aber in der praxis ist die auflösung dieser konflikte mit gewalt ausgeschlossen, weil, wenn der eine gegen de je anderen gewalt anwendet, die wechselseitige relation: A<==>B, verändert ist in die abhängigen relationen: A<==|==>b oder B<==|==>a. Die verneinung des status, der_andere zu sein, impliziert die aussage, dass derjenige, der, als ich der_andere seiend, diese auszeichnung, der_andere zu sein, dem je anderen verneint sich selbst als das ich entmächtigt, sich selbst degradierend zu einer sache, die das_andere ist(r). Das individuum als ich, das den genossen zum feind erklärt, ist nicht friedensfähig, weil es den frieden mit dem genossen nicht wollen kann(s).

B. die folgerungen.

    Im blick auf die realen situationen in der welt, den phänomenen der gewalt(=krieg), mag die meinung dominant sein, dass diese bedingungen des friedens die träumereien eines weltfremden philosophen sind. Prima vista ist diese meinung zutreffend, aber, die meinung ist falsch, secunda vista, weil es die bedingungen sind, die als postulat der vernunft(t) die voraussetzungen schaffen, unter denen der zustand des friedens möglich wird, wenn dieser frieden von allen, die es betrifft, gewollt ist. Das momentum ist der wille zum frieden und zu diesem willen kann sich das individuum als ich und sein genosse nur in der je eigenen autonomie entscheiden, jeder für sich, in ihrer entscheidung sich  absolut bindend an das entschiedene, nämlich den frieden. Der frieden zwischen allen, die es betrifft, kann nicht dekretiert werden, er muss aus der autonomen entscheidung für den frieden real gelebt werden und dieses leben ist nur ad personam möglich(u).
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(a)
Richter,Ulrich: Gott ist eine vorstellung des individuums als ich. fdm/24.037.    (a)<==// 
(b)
zu der unterscheidung: forum internum/forum publicum, zentral in der metaphysik der relationalen arguments, andernorts en detail(01).
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(01)   //==>INDEX/register: stichwort: forum_internum/forum_publicum.     (b)<==// 
(c)
Kant's überlegungen zu einer idee des ewigen friedens(01) sind auf die rechtsstruktur der beziehungen zwischen den staaten fixiert. Jeder vertragsschluss setzt aber voraus, dass alle, die es betrifft, den vertrag auch wollen. Aus dem resultat, dem friedensvertrag, ist der wille zum frieden nicht ableitbar, weil der vertrag des friedens den willen aller, die es betrifft, zur bedingung hat, den vertrag auch zu wollen, der frieden verheisst. Dieses wollen aber ist umstellt von den drei bedingungen, die für den zustand des friedens real erfüllt sein müssen. Kant hatte zwar darauf verwiesen, dass der vertrag mit einem "geheimen vorbehalt" zwar nichtig sei, aber diese ausschliessung betrifft nur den geschlossenen vertrag und nicht den zustand der gesellschaften, in dem die menschen in frieden leben wollen. Der friede zwischen den menschen ist kein vertrag, sondern das movens ist die lebensweise, den willen zum frieden zu leben. Die realisierung des frieden ist der zweite schritt, mit dem die fragen des rechts entschieden werden.
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(01)
Kant,Immanuel: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. Königsberg: 1795(A),1796(B), in: Werke. 1969, Bd.XI, p.193-251.     (c)<==// 
(d)
der ausgangspunkt meiner überlegungen(01) ist die soziale beziehung zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B(=(A<==>B)), die sich darin einig sein müssen(=konsens), dass der friede auch gewollt ist(02).
graphik: 001

                .

Der frieden zwischen den menschen weist drei momente aus, die gleichrangig sind.
graphik: 002

                 .

Zu jedem der drei bedingungen setzen der genosse: B, und das individuum als ich: A, jeder für sich, ihre relationen:
bild: 101

       .
 
Der diskurs über den frieden wird mit dem schema des trialektischen modus geführt, von allen, die es betrifft. Die situation ist komplex, weil das individuum als ich: A, und sein genosse: B, ihre relationen setzen, jeweils in ihrer je eigenen perspektive.
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(01)
zur methode des trialektischen modus andernsorts en detail(*1)
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(*1)   //==>INDEX/register: stichwort: trialektische_modus.     (d/01)<==//
(02)
die relationszeichen: lies.
    abhängige relation:      <==|==> , relationiert abhängig,
    wechselseitige relation: <==>    , relationiert wechselseitig.        (d/02)<==//    (d)<==// 
(e)
Ich setze die kenntnis des begriffs: zeiterfahrung, gültig im relationalen begriff als bekannt voraus(01). Die fragen und antworten der tradition greifen zu kurz, wenn der zustand: frieden, als ein daseiendes im sein begriffen wird. Der grund ist, dass das sein als das ganze nicht den bedingungen von raum und zeit unterworfen sein kann, aber, das individuum als ich und sein genosse müssen den frieden als eine der möglichen daseinsweisen ihrer sozialen beziehung in raum und zeit realisieren(02), beständig konfrontiert mit der metabolie der dinge in der welt, die jeden geschlossenen friedensvertrag als fragil ausweist(03).
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(01)   andernorts erläutert. //==>INDEX/register: stichwort: zeiterfahrung.
(02) es sollte bedacht sein, dass auch der krieg(=gewalt) eine form der möglichen daseinsweisen des individuums als ich und seines genossen ist, aber mit der differenz, dass die wechselseitige relation des A und des B in eine abhängige relation zum moment: gewalt, aufgebrochen ist, der gewalt nämlich, die zwischen beiden als das trennende steht, das das_andere ist.
bild: 102

          
oder als
graphik: 003

             .
(03
es genügt, die dokumente der historia heranzuziehen. Die verfallsdauer der friedensschlüsse schwankt zwischen den werten: 0 und 1, die extrempunkte: 1 und 0, in keinem fall erreichend.    (e)<==//  
(f)
als phänomen stehen die utopien der welt im streit(01). Es sollte aber bedacht werden, das jede utopie als projektion in die zukunft, losgelöst in analytischer absicht von den inhalten, notwendig ist, um die zeit im sinn des begriffs: zeiterfahrung, gültig im relationalen argument, überhaupt erfahren zu können. Es gibt keine gegenwart, wenn nicht auch die vergangenheit als faktum oder die zukunft als möglichkeit imaginiert wird. Das argument ist falsch, dass es bisher keine utopie gegeben habe, die im moment der gelebten gegenwart faktisch realisiert worden sei, weil ignoriert wird, dass jede realisierte vorstellung einer utopie ein factum der vergangenheit ist, das in einem anderen moment der gelebten gegenwart wieder erinnert werden kann.
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(01)   andernorts en detail: //==>INDEX/register: stichwort: utopie.    (f)<==// 
(g)
die unterscheidung in den blickrichtungen muss beachtet sein; denn in raum und zeit ist die zusicherung eines rechts durch das gesetz etwas anderes als der reale gebrauch dieses gesetzes. Es ist bekannt, dass in allen gesellschaften mit einer autoritären struktur, die meinungsfreiheit auf dem papier zwar versprochen ist, aber nur der autokrat und seine clique können diese meiunungsfreiheit leben - wer nicht pariert wird weggesperrt.     (g)<==// 
(h)
auch in den zeiten der fake news ist dieses problem pragmatisch zu lösen. Ein im horizont der gültigen kausalität behauptetes urteil über ein ding der welt ist für sich zwar wahr, aber es ist entweder richtig oder falsch. Das ist mit gründen entscheidbar.    (h)<==// 
(i)
die realität der praxis scheint mit der petitio der theorie im widerspruch zu stehen. D'accord, es ist eine erfahrung, dass der machthaber, wenn im machtkampf gewinn winkt oder verlust droht, nicht auf seine instrumente, die ihm die macht sichern sollen, verzichten wird. Das, was in der beschreibung der situation als mangel erscheint, das ist aus diesem grund nicht falsch, gleichwohl einzuräumen ist, dass im schlimmen spiel um die macht immer wieder der joker: einschränkung der meinungsfreiheit, gezogen wird, um, wie man meint, sich vor dem freien wort zu schützen, das frieden nicht nur verheisst, sondern auch sichert(01).
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(01)
die vermeintlich "starken männer", partes pro toto, die herren: "Trump, Putin oder Xi", werden von ihrem spielzeug: verbot des freien worts, nicht lassen, weil sie nur "ihren" frieden wollen. Es ist ihr partikulares wollen, das sie, die starken männer, in der gemeinschaft aller, die es betrifft, als nicht friedensfähig ausweist.    (i)<==//  
(j)
es sind die antagonistischen interessen des individuums als ich: A, und seines genossen: B, die das erscheinen des freien worts in der gesellschaft vieldeutig machen. Als gegensätze sind die divergierenden meinungen(=die trennenden interessen) immer ein teil des freien worts. Was dem einen interesse dienlich sein kann, das ist für das andere interesse ein schaden, eine differenz, die als gegensatz der cantus firmus in der erfahrung ist.     (j)<==// 
(k)
der blick auf das freie wort als phänomen zeigt ein anderes bild. Die machthabenden malträtieren das freie wort im maass ihrer verfügbaren macht. Es sind nicht nur die "grossen" potentaten, die autoritär das freie wort beschneiden, das gilt auch im bereich der kleinen konflikte, in denen der eine dem anderen das freie wort verbieten will.    (k)<==// 
(l)
das prinzip des tauschens: do ut des, ist definierten regeln des rechts unterstellt, das der genosse: B, und das individuum als ich: A, mit ihren autonomen entscheidungen geschaffen haben, sich selbst an dieses recht unbedingt bindend.    (l)<==// 
(m)
das tallionsprinzip(01) ist ein teil jeder rechtsordnung. Die leitgedanken sind einerseits die gleichheit, andererseits die gerechtigkeit. Es war in der historia des rechts ein grosser schritt gewesen, dass die gewalt des stärkeren zugunsten des schwächeren eingeschränkt wurde, aber die idee der vergeltung blieb weiter wirksam. Wenn der wille zur vergeltung übermächtig ist, dann ist der zustand der befriedung ausgeschlossen(02). Es gilt, die logik des willens zur vergeltung zu brechen, wenn eine situation real sein soll, in der es kein motiv mehr gibt, den zustand der befriedung brechen zu wollen.
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(01)
das prinzip der vergeltung ist in der geschichte umstritten. Die formel: "aug' um auge, zahn um zahn",(*1) gilt als archaisch, aber das ist falsch. Mit der kodifizierung der regel als gesetz war in alter zeit festgestellt, dass das prinzip der natur, die gewalt des stärkeren, abgelöst worden ist durch eine regel der gleichheit. Rache ist dann maasslos, wenn der rächer den schaden, den er angerichten wird, nicht in sein kalkül einstellt.
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(*1)   die belegstellen der formel in der Bibel: Matth.5.38, Ex.21.24 und Dt.19.21.
(02)
das ist der sinn der bergpredigt, in der Jesus von Nazareth die "Wahre Wiedervergeltung"(*1) predigt. Jesus sagt: "Ich aber sage euch: Widersetzt euch nicht den Bösewichten; sondern wer dich auf deine rechte backe schlägt, dem halte auch die andere hin"(*2). Die mahnung des Jesus von Nazareth kann aber nicht universal gelten, weil die anwendung von gegenwalt das einzige mittel ist, dem mordgierigen gewalttäter zu widerstehen, der das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere, verneint. Gewalt gegen das_andere ist die ordnung in der natur und auf diese stufe hat der gewalttäter sich selbst verortet.
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(*1)
ein zusatz der herausgeber, in: Die Bibel. Die Heilige Schrift des Alten und des Neuen Testaments nach den Grundtexten übersetzt und herausgegeben von Vinzenz Hamp, Meinrad Stenzel und Josef Kürzinger. Aschaffenburg: 1959,(imprimatur: 19.02.1957), NT,p.7.
(*2)   Matth.5.39.     (m)<==// 
(n)
eine utopie oder ist es nur eine illusion? Die wirklichkeit in den gesellschaften ist eine andere, zerfressen vom wunsch, immer mehr haben zu wollen. Es ist ein gebot der vernunft zu unterscheiden, was die bedingungen für eine ordnung des friedens sind und was die beschreibung der realen ordnungen in raum und zeit ist.    (n)<==// 
(o)
das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere,(=prinzip:_adaad_a) ist andernorts en detail erläutert(01).
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(01)   //==>INDEX/register: stichwort: prinzip:_adaad_a.     (o)<==// 
(p)
das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, können den je anderen nur ad personam anerkennen - stellvertretung ist ausgeschlossen(01).
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(01)  das rechtsinstitut: stellvertretung, ist ein anderes problem, das hier beiseite gestellt ist.     (p)<==// 
(q)
die unterscheidung: das_andere/der_andere,(01) ist im relationalen argument strikt zu beachten. Im relationalen argument ist die sache: das_andere, immer mit den buchstaben: a, b .... z, bezeichnet, mit den buchstaben: A, B .... N, wird die person bezeichnet, die der_andere ist(02).
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(01)   der unterstrich: _ , muss gelesen werden. lies: das andere mit unterstrich.
(02)   zur unterscheidung dieser beiden klassen ist zu lesen: klein a oder grooss A.      (q)<==//  
(r)
für das individuum als ich ist jedes ding der welt das_andere, fixiert in der funktion des spiegels und/oder des spiegelbildes. Im spiegelbild der weltdinge, das_andere, erkennt das individuum als ich sich selbst als das ich und folglich kann es wissend nicht das_andere sein, es ist als ich der_andere.    (r)<==// 
(s)
Ich verweise auf die freund/feind-erklärung von C.Schmitt(01), die mit dem prinzip: adaad_a, nicht vereinbar ist. Ein seitenaspekt in diesem diskurs sind die hassreden, die derzeit in der gesellschaft virulent sind.
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(01)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus./D-fssg. 014:das_politische. Arg.: 2.61.01-05.    (s)<==// 
(t)
das postulat ist eine petitio principii, die gesetzt sein muss, wenn das argument als system in sich stimmig sein soll. Das postulat hat die funktion des gründenden grundes und ist immer ein zureichender grund. Dazu andernorts en detail(01).
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(01)   //==>INDEX/register: stichwort: postulat.    (t)<==// 
(u)
die für den friedensvertrag als dokument der historia erforderlichen bedingungen sind aus diesen drei bedingungen ableitbar, das auszuführen ist der gegenstand eines weiteren, eines anderen essays.     (u)<==//   
finis

eingestellt: 25.08.01.

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