"Dona nobis pacem" -
in der not ist der gebetsruf allenorts zu hören, aber, der geglaubte
gott kann als fremde macht den frieden nicht gewähren
(a).
Allein das individuum als ich und sein genosse sind in ihrer sozialen
beziehung fähig, gemeinsam den zustand einer humanen existenz zu
realisieren, der gemeinhin mit dem terminus: friede, bezeichnet wird.
Das, was der frieden sein soll, das ist im individuum als ich verortet,
der genosse eingeschlossen.
Die definition des begriffs: frieden, gedacht vom
individuum als ich in seinem forum internum, der genosse auf dem forum
publicum eingeschlossen
(b),
ist kategorisch und weist drei kriterien aus, die erfüllt sein müssen,
wenn in raum und zeit der zustand des friedens unter den menschen real
sein soll.
Die essentials des friedens sind
(c):
- das freie wort,
- der verzicht auf vergeltung,
- das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere.
Mit der trias dieser bedingungen ist die struktur
fixiert, in der das individuum als ich und sein genosse ihre existenz
ohne gewalt realisieren können. Die benannten bedingungen sind momente,
die gleichrangig sind und real wirksam sein müssen, wenn der zustand
des friedens von allen, die es betrifft, gelebt werden kann
(d).
Die drei bedingungen sind keine utopie, aber, im
moment der gelebten gegenwart, in der der frieden real ist, sind die
bedingungen des friedens gesättigt mit den projektionen in die zukunft,
die bilder der vergangenheit sind, facta der vergangenheit
(e),
(f).
A. die bedingungen.
1. die freie kommunikation zwischen allen, die es betrifft.
Das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen,
müssen sich sicher sein können, dass ihr je eigner blick auf die welt
nicht nur möglich ist, sondern auch real gelebt werden kann
(g).
In diesem sinn ist das freie wort die conditio sine qua non, wenn
zwischen den menschen der zustand des friedens real sein soll. Jede
meinung, so abstrus die imaginationen im forum internum auch sein
mögen, muss, entäussert auf dem forum publicum, möglich sein, aber, es
ist etwas anderes, wenn im horizont der geltung einer definierten
kausalität beurteilt wird, ob die meinung richtig ist oder falsch. Nur
das, was als richtig erkannt ist, kann im diskurs um den frieden gültig
sein, das falsche muss als falsch beiseitegestellt werden
(h). Das argument, die theorie widerstreite der praxis, ist falsch, auch dann, wenn in der realität ein anderes bild gemalt ist
(i). Der streitpunkt um das freie wort in der gesellschaft ist umstellt von interessen
(j),
die formal das anfordernis: freie wort, zwar beschwören, aber das freie
wort im horizont der umstrittenen macht verneinen, weil die
machthabenden meinen, nur dann ihre macht behaupten zu können, wenn sie
dem konkurrenten in der macht das freie wort entziehen. Der entzug des
freien worts ist gewalt, die gewalt nämlich, die den frieden zwischen
den konkurrenten, zerfallen im streit, unmöglich macht.
Das freie wort sei absolut frei, so wird geredet,
aber das ist in raum und zeit eine täuschende illusion; denn in der
befriedeten gesellschaft ist das freie wort eine gebundene freiheit,
weil die divergierenden interessen im konsens der praxis austariert
werden müssen, die jenen zustand gewährleistet, in dem die konflikte
real gelöst werden können - ohne gewalt
(k).
2. die negation des prinzips der vergeltung: "aug' um auge, zahn um zahn".
Der zustand des friedens in der gesellschaft ist
dann möglich, wenn das tauschprinzip: do ut des, auf den markt der
interessen begrenzt ist
(l);
denn die maximen der vergeltung sind die kehrseite des tauschprinzips.
Die logik des tallionsprinzips ist, dass ein angerichteter schaden
egalisiert wird "mit gleicher münze": "aug' um auge, zahn um zahn",
(m).
Der wille zur vergeltung(=rache) ist mit dem willen zum frieden nicht
vereinbar. Der anspruch des je einen an dem ding der welt: n, identisch
mit sich, ist im zustand des realen friedens begrenzt im recht,
wissend, dass der je andere in gleicher weise seinen anspruch an das
ding der welt: n, geltend machen kann
(n).
In dieser ordnung der gleichheit wechselseitiger ansprüche,
gerechtigkeit gewährleistend, ist als faktor der ordnung die gewalt
ausgeschlossen. D'accord, auch diese ordnung wird nicht ohne konflikte
in den interessen sein, aber in der ordnung des rechts sind die
konfligierenden interessen an dem ding der welt: n, austariert in einem
kompromiss der praxis, der dann möglich ist, wenn alle, die es
betrifft, diesen ausgleich wollen. Jedem ist der besitz eines
weltdinges zugestanden, wenn er dem je anderen den besitz eines anderen
weltdinges zugesteht.
3. das anerkennen des je anderen als der_andere, ad personam.
Die verneinung des prinzips der vergeltung ist dann
möglich, wenn das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen,
willens sind, das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere, zu
akzeptieren
(o). Das individuum, das das ich sein will, das es ist, kann dieses ich nur dann sein, wenn es ad personam
(p) seinen genossen anerkennt als der_andere
(q),
der wie es selbst das ich ist. Die wechselseitige anerkennung des je
anderen als der_andere schliesst aus, dass der je andere der feind sein
kann, den es zu vernichten gilt. Mit der geltung des prinzips der
anerkennung des anderen als der_andere sind die realen konflikte unter
den antagonistischen interessen nicht aus der welt, aber in der praxis
ist die auflösung dieser konflikte mit gewalt ausgeschlossen, weil,
wenn der eine gegen de je anderen gewalt anwendet, die wechselseitige
relation: A<==>B, verändert ist in die abhängigen relationen:
A<==|==>b oder B<==|==>a. Die verneinung des status,
der_andere zu sein, impliziert die aussage, dass derjenige, der, als
ich der_andere seiend, diese auszeichnung, der_andere zu sein, dem je
anderen verneint sich selbst als das ich entmächtigt, sich selbst
degradierend zu einer sache, die das_andere ist
(r).
Das individuum als ich, das den genossen zum feind erklärt, ist nicht
friedensfähig, weil es den frieden mit dem genossen nicht wollen kann
(s).
B. die folgerungen.
Im blick auf die
realen situationen in der welt, den phänomenen der gewalt(=krieg), mag
die meinung dominant sein, dass diese bedingungen des friedens die
träumereien eines weltfremden philosophen sind. Prima vista ist diese
meinung zutreffend, aber, die meinung ist falsch, secunda vista, weil
es die bedingungen sind, die als postulat der vernunft
(t)
die voraussetzungen schaffen, unter denen der zustand des friedens
möglich wird, wenn dieser frieden von allen, die es betrifft, gewollt
ist. Das momentum ist der wille zum frieden und zu diesem willen kann
sich das individuum als ich und sein genosse nur in der je eigenen
autonomie entscheiden, jeder für sich, in ihrer entscheidung sich
absolut bindend an das entschiedene, nämlich den frieden. Der frieden
zwischen allen, die es betrifft, kann nicht dekretiert werden, er muss
aus der autonomen entscheidung für den frieden real gelebt werden und
dieses leben ist nur ad personam möglich
(u).
-------
(a)
(b)
zu der unterscheidung: forum
internum/forum publicum, zentral in der metaphysik der relationalen
arguments, andernorts en detail(01).
------
(01) //==>
INDEX/register: stichwort: forum_internum/forum_publicum.
(b)<==//
(c)
Kant's überlegungen zu einer idee des
ewigen friedens(01) sind auf die rechtsstruktur der beziehungen
zwischen den staaten fixiert. Jeder vertragsschluss setzt aber voraus,
dass alle, die es betrifft, den vertrag auch wollen. Aus dem resultat,
dem friedensvertrag, ist der wille zum frieden nicht ableitbar, weil
der vertrag des friedens den willen aller, die es betrifft, zur
bedingung hat, den vertrag auch zu wollen, der frieden verheisst.
Dieses wollen aber ist umstellt von den drei bedingungen, die für den
zustand des friedens real erfüllt sein müssen. Kant hatte zwar darauf
verwiesen, dass der vertrag mit einem "geheimen vorbehalt" zwar nichtig
sei, aber diese ausschliessung betrifft nur den geschlossenen vertrag
und nicht den zustand der gesellschaften, in dem die menschen in
frieden leben wollen. Der friede zwischen den menschen ist kein
vertrag, sondern das movens ist die lebensweise, den willen zum frieden
zu leben. Die realisierung des frieden ist der zweite schritt, mit dem
die fragen des rechts entschieden werden.
-------
(01)
Kant,Immanuel: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. Königsberg: 1795(A),1796(B), in: Werke. 1969, Bd.XI, p.193-251.
(c)<==//
(d)
der ausgangspunkt meiner überlegungen
(01)
ist die soziale beziehung zwischen dem individuum als ich: A, und
seinem genossen: B(=(A<==>B)), die sich darin einig sein
müssen(=konsens), dass der friede auch gewollt ist
(02).
graphik: 001

.
Der frieden zwischen den menschen weist drei momente aus, die gleichrangig sind.
graphik: 002

.
Zu jedem der drei bedingungen setzen der genosse: B, und das individuum als ich: A, jeder für sich, ihre relationen:
bild: 101

.
Der diskurs über den frieden wird mit dem schema des trialektischen
modus geführt, von allen, die es betrifft. Die situation ist komplex,
weil das individuum als ich: A, und sein genosse: B, ihre relationen
setzen, jeweils in ihrer je eigenen perspektive.
----
(01)
zur methode des trialektischen modus andernsorts en detail(*1)
-----
(*1) //==>
INDEX/register: stichwort: trialektische_modus.
(d/01)<==//
(02)
die relationszeichen: lies.
abhängige relation: <==|==> , relationiert abhängig,
wechselseitige relation:
<==> , relationiert
wechselseitig.
(d/02)<==// (d)<==//
(e)
Ich setze die kenntnis des begriffs:
zeiterfahrung, gültig im relationalen begriff als bekannt voraus(01).
Die fragen und antworten der tradition greifen zu kurz, wenn der
zustand: frieden, als ein daseiendes im sein begriffen wird. Der grund
ist, dass das sein als das ganze nicht den bedingungen von raum und
zeit unterworfen sein kann, aber, das individuum als ich und sein
genosse müssen den frieden als eine der möglichen daseinsweisen ihrer
sozialen beziehung in raum und zeit realisieren(02), beständig
konfrontiert mit der metabolie der dinge in der welt, die jeden
geschlossenen friedensvertrag als fragil ausweist(03).
------
(01) andernorts erläutert. //==>
INDEX/register: stichwort: zeiterfahrung.
(02) es sollte bedacht sein, dass auch der krieg(=gewalt) eine form der
möglichen daseinsweisen des individuums als ich und seines genossen
ist, aber mit der differenz, dass die wechselseitige relation des A und
des B in eine abhängige relation zum moment: gewalt, aufgebrochen ist,
der gewalt nämlich, die zwischen beiden als das trennende steht, das
das_andere ist.
bild: 102
oder als
graphik: 003

.
(03
es genügt, die dokumente der historia
heranzuziehen. Die verfallsdauer der friedensschlüsse schwankt zwischen
den werten: 0 und 1, die extrempunkte: 1 und 0, in keinem fall
erreichend.
(e)<==//
(f)
als phänomen stehen die utopien der
welt im streit(01). Es sollte aber bedacht werden, das jede utopie als
projektion in die zukunft, losgelöst in analytischer absicht von den
inhalten, notwendig ist, um die zeit im sinn des begriffs:
zeiterfahrung, gültig im relationalen argument, überhaupt erfahren zu
können. Es gibt keine gegenwart, wenn nicht auch die vergangenheit als
faktum oder die zukunft als möglichkeit imaginiert wird. Das argument
ist falsch, dass es bisher keine utopie gegeben habe, die im moment der
gelebten gegenwart faktisch realisiert worden sei, weil ignoriert wird,
dass jede realisierte vorstellung einer utopie ein factum der
vergangenheit ist, das in einem anderen moment der gelebten gegenwart
wieder erinnert werden kann.
----------
(01) andernorts en detail: //==>
INDEX/register: stichwort: utopie.
(f)<==//
(g)
die unterscheidung in den
blickrichtungen muss beachtet sein; denn in raum und zeit ist die
zusicherung eines rechts durch das gesetz etwas anderes als der reale
gebrauch dieses gesetzes. Es ist bekannt, dass in allen gesellschaften
mit einer autoritären struktur, die meinungsfreiheit auf dem papier
zwar versprochen ist, aber nur der autokrat und seine clique können
diese meiunungsfreiheit leben - wer nicht pariert wird
weggesperrt.
(g)<==//
(h)
auch in den zeiten der fake news ist
dieses problem pragmatisch zu lösen. Ein im horizont der gültigen
kausalität behauptetes urteil über ein ding der welt ist für sich zwar
wahr, aber es ist entweder richtig oder falsch. Das ist mit gründen
entscheidbar.
(h)<==//
(i)
die realität der praxis scheint mit der
petitio der theorie im widerspruch zu stehen. D'accord, es ist eine
erfahrung, dass der machthaber, wenn im machtkampf gewinn winkt oder
verlust droht, nicht auf seine instrumente, die ihm die macht sichern
sollen, verzichten wird. Das, was in der beschreibung der situation als
mangel erscheint, das ist aus diesem grund nicht falsch, gleichwohl
einzuräumen ist, dass im schlimmen spiel um die macht immer wieder der
joker: einschränkung der meinungsfreiheit, gezogen wird, um, wie man
meint, sich vor dem freien wort zu schützen, das frieden nicht nur
verheisst, sondern auch sichert(01).
-------
(01)
die vermeintlich "starken männer",
partes pro toto, die herren: "Trump, Putin oder Xi", werden von ihrem
spielzeug: verbot des freien worts, nicht lassen, weil sie nur "ihren"
frieden wollen. Es ist ihr partikulares wollen, das sie, die starken
männer, in der gemeinschaft aller, die es betrifft, als nicht
friedensfähig ausweist.
(i)<==//
(j)
es sind die antagonistischen interessen
des individuums als ich: A, und seines genossen: B, die das erscheinen
des freien worts in der gesellschaft vieldeutig machen. Als gegensätze
sind die divergierenden meinungen(=die trennenden interessen) immer ein
teil des freien worts. Was dem einen interesse dienlich sein kann, das
ist für das andere interesse ein schaden, eine differenz, die als
gegensatz der cantus firmus in der erfahrung ist.
(j)<==//
(k)
der blick auf das freie wort als
phänomen zeigt ein anderes bild. Die machthabenden malträtieren das
freie wort im maass ihrer verfügbaren macht. Es sind nicht nur die
"grossen" potentaten, die autoritär das freie wort beschneiden, das
gilt auch im bereich der kleinen konflikte, in denen der eine dem
anderen das freie wort verbieten will.
(k)<==//
(l)
das prinzip des tauschens: do ut des,
ist definierten regeln des rechts unterstellt, das der genosse: B, und
das individuum als ich: A, mit ihren autonomen entscheidungen
geschaffen haben, sich selbst an dieses recht unbedingt bindend.
(l)<==//
(m)
das tallionsprinzip(01) ist ein teil
jeder rechtsordnung. Die leitgedanken sind einerseits die gleichheit,
andererseits die gerechtigkeit. Es war in der historia des rechts ein
grosser schritt gewesen, dass die gewalt des stärkeren zugunsten des
schwächeren eingeschränkt wurde, aber die idee der vergeltung blieb
weiter wirksam. Wenn der wille zur vergeltung übermächtig ist, dann ist
der zustand der befriedung ausgeschlossen(02). Es gilt, die logik des
willens zur vergeltung zu brechen, wenn eine situation real sein soll,
in der es kein motiv mehr gibt, den zustand der befriedung brechen zu
wollen.
--------
(01)
das prinzip der vergeltung ist in der
geschichte umstritten. Die formel: "aug' um auge, zahn um zahn",(*1)
gilt als archaisch, aber das ist falsch. Mit der kodifizierung der
regel als gesetz war in alter zeit festgestellt, dass das prinzip der
natur, die gewalt des stärkeren, abgelöst worden ist durch eine regel
der gleichheit. Rache ist dann maasslos, wenn der rächer den schaden,
den er angerichten wird, nicht in sein kalkül einstellt.
-------
(*1) die belegstellen der formel in der Bibel: Matth.5.38, Ex.21.24 und Dt.19.21.
(02)
das ist der sinn der bergpredigt, in
der Jesus von Nazareth die "Wahre Wiedervergeltung"(*1) predigt. Jesus
sagt: "Ich aber sage euch: Widersetzt euch nicht den Bösewichten;
sondern wer dich auf deine rechte backe schlägt, dem halte auch die
andere hin"(*2). Die mahnung des Jesus von Nazareth kann aber nicht
universal gelten, weil die anwendung von gegenwalt das einzige mittel
ist, dem mordgierigen gewalttäter zu widerstehen, der das prinzip:
anerkennung des anderen als der_andere, verneint. Gewalt gegen
das_andere ist die ordnung in der natur und auf diese stufe hat der
gewalttäter sich selbst verortet.
-------
(*1)
ein zusatz der herausgeber, in: Die
Bibel. Die Heilige Schrift des Alten und des Neuen Testaments nach den
Grundtexten übersetzt und herausgegeben von Vinzenz Hamp, Meinrad
Stenzel und Josef Kürzinger. Aschaffenburg: 1959,(imprimatur:
19.02.1957), NT,p.7.
(*2) Matth.5.39.
(m)<==//
(n)
eine utopie oder ist es nur eine
illusion? Die wirklichkeit in den gesellschaften ist eine andere,
zerfressen vom wunsch, immer mehr haben zu wollen. Es ist ein gebot der
vernunft zu unterscheiden, was die bedingungen für eine ordnung des
friedens sind und was die beschreibung der realen ordnungen in raum und
zeit ist.
(n)<==//
(o)
das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere,(=prinzip:_adaad_a) ist andernorts en detail erläutert(01).
-----
(01) //==>
INDEX/register: stichwort: prinzip:_adaad_a.
(o)<==//
(p)
das individuum als ich, sein genosse
eingeschlossen, können den je anderen nur ad personam anerkennen -
stellvertretung ist ausgeschlossen(01).
------
(01) das rechtsinstitut: stellvertretung, ist ein anderes problem, das hier beiseite gestellt ist.
(p)<==//
(q)
die unterscheidung:
das_andere/der_andere,(01) ist im relationalen argument strikt zu
beachten. Im relationalen argument ist die sache: das_andere, immer mit
den buchstaben: a, b .... z, bezeichnet, mit den buchstaben: A, B ....
N, wird die person bezeichnet, die der_andere ist(02).
-------
(01) der unterstrich: _ , muss gelesen werden. lies: das andere mit unterstrich.
(02) zur unterscheidung dieser beiden klassen ist zu lesen: klein a oder grooss A.
(q)<==//
(r)
für das individuum als ich ist jedes
ding der welt das_andere, fixiert in der funktion des spiegels und/oder
des spiegelbildes. Im spiegelbild der weltdinge, das_andere, erkennt
das individuum als ich sich selbst als das ich und folglich kann es
wissend nicht das_andere sein, es ist als ich der_andere.
(r)<==//
(s)
Ich verweise auf die
freund/feind-erklärung von C.Schmitt(01), die mit dem prinzip: adaad_a,
nicht vereinbar ist. Ein seitenaspekt in diesem diskurs sind die
hassreden, die derzeit in der gesellschaft virulent sind.
------
(01)
(t)
das postulat ist eine petitio
principii, die gesetzt sein muss, wenn das argument als system in sich
stimmig sein soll. Das postulat hat die funktion des gründenden grundes
und ist immer ein zureichender grund. Dazu andernorts en detail(01).
-------
(01) //==>
INDEX/register: stichwort: postulat.
(t)<==//
(u)
die für den friedensvertrag als
dokument der historia erforderlichen bedingungen sind aus diesen drei
bedingungen ableitbar, das auszuführen ist der gegenstand eines
weiteren, eines anderen essays.
(u)<==//