Text
 
Der zensurfall der ÖGP/2011-2012.
Der fall im horizont des allgemeinen problems: zensur in der gesellschaft(2.1.001).

1.1

es sollte unstreitig sein, dass das wort: zensur, keinen guten klang hat, und der vorwurf, zensur geübt zu haben, ist ein gesellschaftlicher makel, heute nicht anders als früher auch(2.3.001). Das faktum steht in der welt(2.9.001), dass frau Prof.Dr.Elisabeth Nemeth, die vorsitzende der ÖGP(2.9.002) und verantwortlich für den 9.Kongress der ÖGP in Wien, Crossing Borders, 02.-04.06.2011, veranlasst hat, meinen am 03.06.2011 gehaltenen vortrag: Intramundum/extramundum,(2.9.003) von der publikation in der kongressakte auszuschliessen(2.9.004). Den ausschluss der publikation hat frau Nemeth mit behauptungen begründet, die nachweisbar falsch sind(2.9.005). Meine wiederholten aufforderungen, auskunft über die gründe der ablehnung zu geben(2.9.006), hat sie schweigend ignoriert. Ich schliesse nicht aus, dass frau Nemeth in nicht_kenntnis des ausgeschlossenen textes, aber kraft ihrer funktion, die meinung des gutachters/der gutachterin als eigne meinung übernommen hat. Die vermutete nicht_kenntnis des textes ist als faktum kein argument, sie ihrer verantwortung für die entscheidung zu entbinden, weil ihr die chance eingeräumt gewesen war, den fall zu bereinigen, nachdem sie mit meiner kritik des gutachtens konfrontiert worden war. Ihre verweigerung der auskunft durch schweigen ist post festum als billigung des verfahrens zu interpretieren, d.h. sie hat sich mit der im gutachten formulierten meinung identifiziert(2.2.001) - das genügt, um behaupten zu können, dass frau Nemeth zensur geübt hat; denn die unterdrückung einer meinung mit gründen, die beweisbar falsch sind, erfüllt den tatbestand der zensur.
1.2
das, was den fall aus der menge der zensurfälle heraushebt, das ist der ort, an dem zensur geübt worden ist, der (heilige) bezirk der philosophie(2.3.002). Was nicht sein soll, das ist ein fall, erstaunen aber sollte das ereignis nicht evozieren, wenn der fall reflektiert wird, eingebunden in den strukturen eines wissenschaftsbetriebs, der als institution der gesellschaft die zensur zwar nicht auf der agenda hat, aber in seiner struktur jede form von zensur zu begünstigen scheint. In jedem diskurs, auch in den diskursen der wissenschaften, die der ratio verpflichtet sind, kann, wenn es gewollt ist, zensur aus kalkül betrieben werden, sei es, dass die abweichende meinung einem bestimmten interesse im wege steht, sei es, dass der zensor, beschränkt in seiner dummheit, die logik des gedankens nicht verstanden hat, vom zensor erlebt als bedrohung. Die phänomene der zensur werden nicht angemessen verstanden, wenn verkannt wird, dass jeder zensor, eingebunden in die struktur der institution, motive für sein tun hat, motive, die wohl begründet sein können. Prima vista sind diese gründe in der institution der gesellschaft verortet, gründe, die secunda vista immer auf den privaten bereich des zensors zurückzuführen sind(2.3.003) und dem zensor zugerechnet werden müssen(2.2.002). Als ein faktum der gesellschaft ist die zensur nicht die private angelegenheit des zensors, gleichwohl nicht übersehen werden sollte, dass das interesse des zensors als eine unmittelbare gefahr für den diskurs erscheinen kann, interessen, die als möglichkeiten nur dann in den grenzen des gesellschaftlich tolerierten verbleiben, wenn der diskurs über die versuchte und/oder tatsächliche zensur öffentlich geführt wird, die gründe benennend. Prima vista erscheint der zensurfall der ÖGP als ein einzelfall. D'accord, secunda vista mögen die akteure dieses falles ungeschickt agiert haben, aber im blick auf ihr ungeschick sollten die strukturen nicht verschleiert werden, die im alltäglichen wissenschaftsgeschäft den anschein korrekten disputierens vortäuschen, um die entfaltung der gedanken in engen bahnen zu halten, die, so meinen die täter, hinderlich sein könnten, im betrieb karriere zu machen(2.3.004).
1.3
der vorwurf, es sei zensur geübt worden, ist leichthin erhoben, zumal dann, wenn der autor des vorwurfs im anstehenden streitfall selbst partei ist. Der einwand aber, partei im streit zu sein, ist ein totschlägerwort, das die funktion hat, die differenz zu schleifen, die im streit der gegenläufigen interessen kalkuliert im zweilicht gehalten wird, nämlich die differenz, die behauptet werden muss zwischen der struktur der zensur, ein ubiquitäres phänomen in jeder gesellschaft(2.3.005), und den motiven der beteiligten akteure, ihre meinungen zu promoten(2.3.006), wenn sie im konkurrenzkampf guten glaubens, wahr oder vorgetäuscht, versuchen, die missliebige meinung auszugrenzen. Das muster der ausgrenzung ist allen geläufig, die es betrifft. Wenn bestimmte phänomene, beklagenswert oder nicht, im streit kritisiert werden, dann erscheinen die motive für diese kritik vermengt mit den strukturen der gesellschaftlichen institutionen, institutionen, deren zweck es ist, einerseits widerstreitenden gedanken in ihrer vielfalt die öffentliche bühne zu schaffen, deren wirkung es andererseits ist, instrumentalisiert für ziele ihrer amtswalter, den widerstreitenden meinungen den zutritt auf diese bühne zu versperren(2.3.007). Die behauptung, es werde zensur geübt, ist mit einem widerstreit konfrontiert, den alle, die es betrifft, nicht aufheben können, den aber alle, die im streit involviert sind, auflösen müssen - so oder auch anders(2.3.008). Der brennpunkt der zensur sind die motive der beteiligten, die ein interesse haben, diese motive in ihrem arcanbereich zu verbergen(2.3.009). Die divergierenden interessen markieren eine konstellation, die dann problematisch wird, wenn der zweck der institution mit den zielen ihrer amtswalter, konkret in deren motiven, über kreuz geraten sind. Die amtswalter einer institution gebrauchen die struktur der institution entweder gemäss ihres zwecks und/oder konform mit ihren motiven. Handlungen, die mit dem terminus: zensur, korrekt bezeichnet werden, sind immer formen des missbrauchs der institution(2.3.010).
1.4
die motive, zensur zu üben, sind vielfältig(2.3.011). Es ist zweckmässig, diese beweggründe fallbezogen zu erörtern, weil auseinanderlaufende interessen involviert sind, die nicht mit einfachen unterscheidungen klassifiziert werden können(2.3.012). Frau Nemeth wird ihre gründe haben oder gehabt haben, sich so zu entscheiden, wie sie sich entschieden hat, aber ihre gründe können sie nicht von der verantwortung entbinden, die sie als präsidentin der ÖGP hat. Die ÖGP ist eine gemeinschaft von individuen, die ein ich sind, menschen, die, wie man so sagt, als philosophen der wahrheit verpflichtet sein sollten, personen also, die, als mitglieder der institution eng definierten idealen verpflichtet, nicht wie die mitglieder eines beliebigen lobbyistenvereins agieren können, die auf das verbandsinteresse als ihrem intellektuellen horizont beschränkt sind(2.2.003). Die ÖGP ist, pars pro toto für die philosophischen gesellschaften, eine soziale institution, die in ihrer verbandsstruktur nicht mit den direkten formen der zensur gleichgesetzt werden sollte(2.2.004), gleichwohl sollte die tatsache nicht aus dem blick verdrängt werden, dass ihre strukur, wie die struktur jedes verbandes, die ausübung von zensur begünstigen kann, gleichviel in welchem interesse. Der grund für den möglichen missbrauch des verbandes liegt auf der hand. Wenn von "der zensur" geredet wird, gleichviel in welchen formen praktiziert, dann muss auch über die phänomene gesprochen werden, die mit dem terminus: macht, kenntlich gemacht sind, phänomene, die dominant die sozialen beziehungen zwischen dem individuum als ich und seinem genossen bestimmen(2.4.001). Den phänomenen der macht, manifest in den formen der zensur, ist das moment: wertung, dann eigentümlich, wenn in einer machtbeziehung ein bestimmtes interesse gegen ein anderes durchgesetzt wird. Wer macht ausübt, der bewertet die widerstreitende gegenmacht, d.h. er zensiert den anderen im horizont seiner interessen, die in der behauptung seiner machtposition fokussiert sind. Solange die macht des einen durch den anderen unbestritten ist, solange wird das phänomen der zensur nicht dominant präsent sein(2.4.002), weil die praktisch geübte zensur unter der routine des täglichen geschäfts, nur das gängige zulassend, verborgen wird. Das intrinsische problem der macht, die behauptung von macht gegen die bestreitung durch die gegenmacht, ist in der routine des alltags nicht auflösbar, weil die abwehr der gegenmacht, präsent in den formen der zensur, die schöne ruhe stört. Zensur wird immer in den formen der gewalt erfahren(2.4.003), gleichwohl die faktische gewalt in den formen der zensur abgeschwächt erscheint(2.4.004). Gewalt, camoufliert als zensur, zerstört jede soziale beziehung(2.4.005).
finis
fortsetzung/ subtext: 2.1.001ff

<==//(kopfseite)

eingestellt: 13.05.07.

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