Subtext
agumente: 2.1.001-2.9.009
 

2.1.001

text und subjekt gehören zusammen(a). Es sind pragmatische gründe, warum Ich nicht die form von anmerkungen gewählt habe, sondern wieder zur bewährten form des subtextes greife. In der fixierung der gedanken war mir deutlich geworden, dass das beifügen blosser anmerkungen zum fall nicht genügen kann, typisch für den sogenannten wissenschaftlichen apparat(b). Es ist zwar richtig, dass der kern eines gedankens in knappen sätzen vorgetragen werden kann, aber der gedanke, formuliert in dieser knappheit, wird dem anstehenden problem, vielfältig schillernd, nicht adäquat sein; denn das wort: zensur, umfasst ein breites spektrum von machtbeziehungen und es sind differenzierende wörter erforderlich, wenn die breite palette der phänomene erfasst werden soll. Im subtext ist dies leichter handhabbar, weil jedes argument für sich steht und folglich, im blick auf die anderen argumente, eigentümlich gestaltet werden kann, die komplexität des gedankens auf den verschiedenen argumentebenen übersichtlich kenntlich machend.

Es ist nicht meine absicht, mit den argumenten im subtext die
phänomene der zensur in íhrer fülle erfassen zu wollen. Diese form der wissenschaft praktiziere Ich in diesem essay nicht, formen der wissenschaft, die unbestritten notwendig sind, wenn das problem der zensur umfassend reflektiert werden soll(c).
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(a)

andernorts habe Ich die funktion des subtexts in den jeweils fallbezogenen perspektiven erörtert(01), Ich kann mich also kurz fassen(02).
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(01)  //==>INDEX der argumente/stichwort: subtext.
(02)  die gliederung des textes //==>argument: 2.1.003; die gliederung des subtextes //==>argument: 2.1.004.
(b)     //==>argument: 2.1.002.

(c)

die damen/herren: zensoren, werden "die Angabe von Forschungsliteratur"(01) in diesem essay wieder nicht finden. Das mag gegen den komment verstossen, aber mit diesem essay verfolge Ich ein interesse, das im wissenschaftsbetrieb quer zum mainstream steht.
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(01) //==>dokument: 004.21.  / (text,2.1.001)<==//
2.1.002
alle nachweise und verweisungen sind im subtext ortsnah vermerkt. Die nummer des arguments im text hat auch die funktion der verweisung. Ein literaturverzeichnis wird nicht geführt.
Das zeichen: "//==>INDEX der argumente/stichwort: .," verweist auf das register der argumenttitel, das auf meiner homepage abgelegt ist (//==>www.ur-philosoph.de/-->index/-->INDEX der argumente). Diese verweise sind nur mit dem verzeichnis verlinkt. Das stichwort muss manuell angesteuert werden.
Das zeichen: "//==>verweis: dokument: 004.xx," verweist auf die dokumentation des falles(a); jeder verweis ist mit dem dokument verlinkt.
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(a) Richter,Ulrich: Dokumentation 004. Der zensurfall der ÖGP. in: //www.ur-philosoph.de/bibliographie/textsammlungen/dokumentation/004
/ (2.1.001/(c)<==//
2.1.003
die absätze des textes sind einfach durchnummeriert. Die zahl: 1., steht für den text.

Die gliederung des textes.
1.1 der zensurfall der ÖGP
1.2 die zensur im wissenschaftsbetrieb: philosophie
1.3 die struktur der institution und die motive seiner amtswalter
1.4 die motive des zensors im spannungsfeld der macht
/ (2.1.001/(a)<==//

2.1.004
die argumente des subtextes sind grob nach formalen und inhaltlichen aspekten sortiert; in den gruppen sind die argumente gemäss ihrem erscheinen aneinandergereiht. Die zahl: 2., steht für subtext.
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Die gliederung des subtextes.
Die funktion des subtextes
2.1.001  die funktion des subtextes
2.1.002  notiz zu den verweisungen/der wissenschaftliche apparat
2.1.003  text/gliederung
2.1.004  subtext/gliederung

Der zensurfall der ÖGP
2.2.001  das gutachten - allein in fragmenten bekannt
2.2.002  die motive der frau Nemeth - anmerkung
2.2.003  die funktion der philosophischen gesellschaft im geschäftsbetrieb der philosophie
2.2.004  die ÖGP als institution

Die zensur als begriff und phänomen
2.3.001  die phänomene der zensur in historia und geschichte
2.3.002  die philosophie und ihre wahrheiten
2.3.003  der zensor - privat und/oder öffentlich
2.3.004  der mainstream als eine form verkappter zensur
2.3.005  die zensur als begriff und phänomen
2.3.006  der terminus: promoten
2.3.007  zur differenz: struktur/motiv, - eine klarstellung
2.3.008  die formel: so und auch anders
2.3.009  der zensierte und sein zensor, die doppelstellung  der motive - privat und öffentlich
2.3.010  die struktur der institution und die bewertung ihres missbrauchspotentials
2.3.011  die phänomenologie der zensur und die kraft des besseren arguments
2.3.012  die klassifikation der motive

Die zensur zwischen macht und gewalt
2.4.001  die zensur als problem der dialektik von macht und herschaft
2.4.002  die anpassung an die macht
2.4.003  die differenz: macht/gewalt
2.4.004  die zensur als eine form der gewalt
2.4.005  die zensur und der philosoph

Die nachweise
2.9.001  verweisung: dokumentation des zensurfalles der ÖGP
2.9.002  abkürzung: ÖGP
2.9.003  verweisung: vortrag/03.06.2011
2.9.004  verweisung: e-mail/08.02.2012
2.9.005  verweisung: e-mail/13.04.2012
2.9.006  verweisung: e-mails/bitte um auskunft
2.9.007  bibliographie: Schopenhauer,Arthur
2.9.008  bibliographie: Richter,Ulrich
2.9.009  bibliographie: Historisches Wörterbuch der Philosophie
/ (2.1.001/(a)<==//

2.2.001
das gutachten ist mir nur in den zitatfragmenten bekannt, die mir in der mail bekannt gemacht worden sind(a). Die mitgeteilten fragmente genügen aber, um den "vorgang" als einen fall von zensur einzuschätzen. Was sonst noch in dem gutachten stehen und/oder gestanden haben könnte, das sehe Ich als nicht relevant für die bewertung des vorgangs an. Der grund ist simpel. Frau Nemeth hat die beweislast und sie muss beweisen, was die fassung des gutachtens im zeitpunkt ihrer entscheidung gewesen war. Frau Nemeth ist im streitfall partei und scheidet als gewährsgeberin aus.
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(a) e-mail/08.02.2012. //==>dokument004.21.  //  / (text)<==//
2.2.002
über die motive von frau Nemeth werde Ich keine mutmaassungen anstellen. Zum ersten, weil mir ihre motive nicht bekannt sein können(a), zum zweiten, weil mir kein philosophisches argument verfügbar ist, das frau Nemeth öffentlich geltend gemacht hat, aus dem plausibel eine spekulation abgeleitet werden könnte, was ihr motiv gewesen ist, zensur zu üben. In den mir bekannten texten(b) hat frau Nemeth ihr philosophisches interesse auf das werk Otto Neurath's fokussiert. Otto Neurath, führendes mitglied im Wiener Kreis zwischen 1920-1938, ist mir als vertreter einer bestimmten philosophietradition zwar bekannt gewesen, aber seine schriften sind mir unbekannt geblieben(c), weil sein denken in meinen reflexionen keinen bestimmenden platz gehabt hatte und sehr wahrscheinlich auch nicht haben wird. In der perspektive der analytischen philosophie haben die philosophischen überlegungen, die im Wiener Kreis gepflegt worden sind, eine richtungsweisende funktion, aber die resultate dieser anstrengungen schätze Ich als unzureichend ein, das problem der synthese des analytisch getrennten plausibel zu lösen. Die hypostasierung der analyse ist ebenso falsch, wie die hypostasierung der synthese. So wenig der dialektiker das heil in der synthese finden kann, so wenig wird der analytiker in seiner brillianten analyse den schüssel finden, der das reich der erkentnis aufschliessen wird.
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(a)
das, was mir vom philosophischen denken der frau Nemeth bekannt geworden ist, das ist beschränkt einerseits auf das, was sie zur begrüssung der kongressteilnehmer am 02.06.2011 als präsidentin der ÖGP(01) auf dem kongress gesagt hatte(02), andererseits auf die publikationen, die mir erreichbar waren, nachdem Ich mich auch mit ihrem denken als philosophin beschäftigen musste.
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(01) //==>argument: 2.9.002.
(02) ihre grussadresse, die üblichen formeln, hatte mich nicht nachhaltig beeindruckt.
(b)
in der UB-Münster waren mir ohne sonderlichen aufwand drei titel in die hand gefallen(01), die suche im internet war weniger ergiebig gewesen, weil die website von frau Nemeth, vermittelt über die Universität Wien, beim zweiten aufruf hinsichtlich ihrer literaturliste auffällig mager ausgefallen war. Die links hatten mich in den kreis geschickt. Über die bibliotheksrecherche war mir dann noch ihre Habilitationsschrift(02) bekannt geworden, aber diese ist als typoskript nur in der Nationalbibliothek Österreich's einsehbar.
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(01)
Nemeth,Elisabeth: Otto Neurath und der Wiener Kreis. Revolutionäre Wissenschaftlichkeit als politischer Anspruch. Frankfurt am Main: 1981.
Nemeth,Elisabeth und Friedrich Stadler(editor): Encyclopedia and Utopia. The Life and Work of Otto Neurath(1882-1945). Dordrecht: 1996 (einleitender artikel und eine rezension).
Nemeth,Elisabeth,Nicola Roudet(Hrsg.): Paris - Wien. Enzyklopädien im Vergleich.(=Veröffentlichungen des Instituts Wiener Kreis.Bd.13). Wien/New York: 2005 (einleitung).
(02)
Nemeth,Elisabeth: Denken in Beziehungen. Beiträge zur Ortsbestimmung der Erkenntnisphilosophie. Habil.schrift. 299Bl. 1999/2000.
(c)
während der beschäftigung mit den schriften von frau Nemeth habe Ich inzwischen auch einiges von Otto Neurath lesen können,  nämlich die texte, die frau Nemeth als fragment zitiert hatte, einschliesslich ihrer wiederholenden paraphrasen dieser zitate.
  / (text,2.2.002)<==//
2.2.003
der zweck einer philosophischen gesellschaft schliesst auch das ziel ein, dem mitglied die chance zu eröffnen, im konzert der gesellschaftlichen interessen seinem eigenen interesse gehör zu verschaffen(a). Insofern sind auch die mitglieder einer philosophischen gesellschaft, vertreten durch ihre vereinsfunktionäre, "lobbyisten"(b), die eine bestimmte sache "promoten". Das ist ein legitimes bürgerliches interesse, das in den grenzen der legitimität verbleibt, solange das bürgerliche interesse nicht mit dem philosophischen gedanken vermengt wird, der in der selbsterfahrung des individuums als ich eine andere funktion hat. Die abgrenzung des philosophischen gedankens von dem bürgerlichen interesse mag im einzelfall pragmatisch schwierig zu händeln sein, aber auf dieser differenz muss bestanden werden, wenn die argumente, die im streit gegeneinanderstehen, mit dem prädikat: rational, gekennzeichnet werden sollen.
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(a)
als verein im rechtlichen sinn hat die ÖGP zwei aufgaben, die zueinander zwar gegensätze sein können, gegensätze, die sich einander nicht ausschliessen. Die förderung der philosophie, was immer das auch konkret sein mag(01), ist das eine, die verfolgung bestimmter individueller interessen, camoufliert als vereinsinteresse, ist das andere. Weder kann die idee der philosophie in der form ihres in_der_welt_seins verabsolutiert werden, noch sollte die philosophie als idee in der form eines materiellen vereinsinteresses deformiert verschwunden sein. Beides kann miteinander rational verknüpft werden, wenn der prozess der vermittlung dieser legitimen ziele öffentlich gestaltet ist. Es ist eine nüchterne beobachtung, dass in der gelebten realität diese verknüpfung nur unbefriedigend gelingt(02).
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(01)
das, was die philosophie sein soll oder ist, das ist schwer zu bestimmen, weil der gedanke, der die bestimmung leisten soll, seine bestimmung nicht aus sich selbst schöpfen kann. Ein weiteres moment ist in das argument eingebunden und dieses moment ist das individuum als ich selbst, das den gedanken, der unterscheidet, denkt. Dieser gedanke, als philosophischer gedanke ausgewiesen(*1), ist in dem spannnungsfeld situiert, das zwischen dem individuum als ich und seiner welt dann real ist, wenn das individuum als ich die dinge der welt in einer relation fasst. Den philosophischen gedanken an sich, suggiert im einschlägigen jargon, gibt es nur in den formen des für sich, formen, die im umfeld der gesellschaft situiert sind und von diesem umfeld nicht abgegrenzt werden können(*2).
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(*1) Richter,Ulrich: Der philosophische gedanke ... . adm(28)/05/13. //==>argument: 2.9.008.
(*2) d'accord, es werden, das ist praxis, immer wieder die abgrenzungen vorgenommen und auch durchgesetzt. Es sollte aber beachtet werden, dass die gründe für die abgrenzungen, pro und contra, weiter im streit sein können.
(02)
das ist der punkt, an dem die kritik des wissenschaftsbetriebs einzusetzen hat, dessen gegenstand, andere gegenstände des wissenschaftsbetriebs ausgrenzend, mit dem terminus: philosophie, gekennzeichnet wird. Schopenhauer hatte für seine zeit das nötige gesagt(*1), heute werden die kontroversen an anderen phänomene festgemacht(*2).
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(*1)    Schopenhauer,Arthur: Über die Universitätsphilosophie. //==>argument: 2.9.007.

(*2)

eine beschreibung dieser fakten wäre notwendig, aber im rahmen dieses essays(+1) ist das nicht leistbar. Man weiss, dass in den kaffeepausen der philosophiekongresse immer wieder über die willkür der kongressveranstalter wortreich und folgenlos debattiert und auch das wort: zensur, fällt - allein, es sind immer die anderen, die gegen den komment handeln, sachzwänge vorspiegelnd.
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(+1) der zweck meines essays ist ein anderer, gleichwohl die gegenstände die gleichen sind.
(b)
der terminus: lobbyist, hat einen schlechten ruf, und das mit guten gründen, aber es sollte nicht übersehen werden, dass in einem staat, der als demokratisch klassifiziert ist, der gesellschaftliche betrieb des staates nicht ohne die vertreter der gesellschaftlichen gruppen aufrecht erhalten werden kann. Das problem ist, in welchen grenzen der lobbyist im staatlichen betrieb handeln darf, wenn der staat als ein ganzes nicht schaden nehmen soll(01).
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(01)
das problem ist hier nicht weiter zu erörtern(*1).
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(*1) Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. Argument: 2.42.23. 014:das_politische. //==>argument: 2.9.008.
  / (text,2.2.003)<==//
2.2.004
die ÖGP ist eine gemeinschaft von philosophen, die als verband eine institution(a) ist, die nicht der staat sein kann, folglich muss gelten, dass das, was in der rechtsordnung des staates mit dem terminus: zensur, bezeichnet wird(b), von den mitgliedern des verbandes nicht geübt werden kann. Im argument aber ist cum grano salis die beobachtung einzubeziehen, dass das, was dem staat zwar möglich, aber nicht zugestanden ist, auch von den mitgliedern jeder sozialen gruppe praktiziert werden kann, die struktur des verbandes nutzend. Das faktum sollte nicht ignoriert werden, dass in den verbänden der gesellschaftlichen gruppen, demokratisch organisiert, strukturen wirksam sind, die als zensuraffin eingeschätzt werden müssen(c). Es sollte aber auch bemerkt werden, dass es logisch unzulässig ist, aus dem faktum der zensuraffinität zu schliessen, dass der verband in seiner struktur, die möglichkeit der zensur implizierend, die ausübung der zensur auf seiner agenda hat. Die struktur des verbandes, definiert in der satzung, markiert eine bestimmte form von herrschaft, mit der die befugnis definiert ist, wer im verband für alle mitglieder bindend zu entscheiden hat, das eine zulassend, das andere nicht. Die nicht_zulassung des begehrens eines anderen kann ein fall verkappter zensur sein, die nicht_zulassung ist aber dann keine zensur, wenn die gründe für die entscheidung öffentlich gemacht sind und die entscheidung im horizont der geltend gemachten gründe rational überprüfbar ist.
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(a)
den terminus: institution, verwende Ich hier in seiner allgemeinen bedeutung. Die normen der rechtsordnung bleiben als nachrangig ausser betracht.
(b)
die norm: "Eine Zensur findet nicht statt"(Art. 5.I.3 GG), ist im deutschen recht maassgeblich; gleiches ist im recht Österreichs wirksam.
(c)
es ist eine form von mimikry, wenn im statut der vereins alles vermieden wird, das auch nur den anschein von zensur haben könnte - man sei, so heisst's, demokratisch organisiert. Das ist ein schönes gerede, mit dem nicht ausgeschlossen ist, dass die verbandspräsidentin ihre truppe, oft im duldenden einverständnis aller, die es betrifft, autoritär, auch autokratisch führen kann; soweit ihre macht reicht, unterbindet sie alles, was mit ihrem urteil nicht d'accord ist(01). Der zustand dieser ordnung kann beklagt werden, aber mit der klage über den als unzureichend beurteilten zustand der ordnung sollte nicht übersehen werden, dass der beklagte zustand der logik der situation unterliegt, die in den phänomenen der macht präsent ist; denn der eine kann gegenüber dem anderen nur dann mächtig sein, wenn er es versteht, die differenz im rang auch real durchzusetzen(02).
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(01)
soweit die gegenstände dem politischen bereich zugehören, mag das einem bestimmten interesse hinderlich sein oder förderlich, im blick auf den philosophischen gedanken aber sind solche maximen nicht akzeptabel. Der präsident eines vereins von philosophen ist primus inter pares und das, was zählt, das sollte das argument sein, das eine bestimmte sicht auf die welt proponiert.
(02)
als begriff sind die begriffe: macht und herrschaft, widersprüche, als phänomene aber sind die phänomene der herrschaft und der macht nur gegensätze. Die dialektik von macht und herrschaft erörtere Ich andernorts(*1).
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(*1) //==>argument: 2.4.001/(a).
  / (text,2.2.004)<==//
2.3.001
die phänomeme der zensur waren und sind in historia und geschichte für den homo sapiens eine tägliche erfahrung. In den dokumenten der historia ist belegt, dass im lauf der geschichte das erscheinungsbild der zensur beständigen veränderungen unterworfen gewesen war(a), aber die struktur der faktisch geübten zensur, real in den phänomenen der zensurfälle, weist eine frappierende konstanz auf. In ihren sozialen beziehungen sind das individuum als ich und sein genosse von den dingen der welt bestimmt, die mit dem terminus: macht,(b) gekennzeichnet werden. Das phänomen: zensor,(c) ist ein moment, das im widerstreit der gegensätzlichen interessen das erscheinungsbild: macht, in der gesellschaft dominiert, interessen, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, verfolgen. Der zensor fühlt sich allmächtig, gleichwohl sind seine versuche, andere meinungen zu unterdrücken, nur das spiegelbild seiner ohnmacht. In dieser schwäche spürt der zensor unmittelbar die bedrohung, die im zensierten gedanken fokussiert ist, aber der zensor ist unfähig, den zensierten gedanken, immer falsch in seiner perspektive, durch das bessere argument zu ersetzen(d).
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(a)
es wäre ein fataler irrtum anzunehmen, in den aufgeklärten gesellschaften(01) gäbe es keine zensur mehr, sei es, weil man die zensur für "uncool" hält, sei es, weil man glaubt, das problem des zensierens mit einem verbot der zensur, kodifiziert in der verfassung, endgültig aus der welt geschafft zu haben. Die phänomene der zensur können nicht per gesetz aus der welt geschafft werden, weil die gesellschaftliche ordnung ohne die notwendigkeit, die dinge der welt zu bewerten, nicht etabliert werden kann. Das problem ist, in welchen grenzen die wertungen eingehegt sein müssen, damit für alle, die es betrifft, die ordnung auch lebbar ist.
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(01) es ist das historische verdienst der abendländischen aufklärung, die idee der freien meinung als gegenentwurf geschlossener gesellschaftsordnungen entwickelt und diese idee auch in teilen durchgesetzt zu haben, den vielen unzulänglichkeiten zum trotz.
(b)
mit dem terminus: macht, verweise Ich allgemein auf das problem der macht, das, wenn das problem der zensur analysiert und reflektiert wird, nicht ausgeblendet werden kann(01). Das problem der macht, diskutiert im horizont der dialektik von herrschaft und macht, ist der gegenstand eines anderen textes(02).
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(01) //==>argumente: 2.4.001-005.
(02) Richter,Ulrich: Die dimensionen des politischen(C-fassung). 014:das_politische. Argumente: 1.3.3.-1.3.35. //==>argument: 2.9.008.
(c)
entgegen der etikette beschränke Ich mich auf den gebrauch des terminus: zensor. Es mag schon sein, dass es political correct ist, den terminus: zensorIn, zu verwenden, aber Ich halte dagegen, dass im streit um das angemessene vokabular den erfordernissen des stils der vorrang zu geben ist. Der terminus: zensor, taugt immer, auch dann, wenn das individuum als ich oder sein genosse, frau oder mann, das tun, was sie, wenn's passt, vehement, dem anderen aber unterstellend, bestreiten, nämlich, dass sie zensur üben, sei's in der vertrauten gemeinschaft im kleinen, sei's im grossen in ihrer gesellschaftlichen funktion.


(d)

das bessere argument bedarf des zensors nicht, weil der gedanke in der autonomie des individuums als ich gebunden ist(01).
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(01) Richter,Ulrich: Der philosophische gedanke ... . adm(28)05/13 //==>argument: 2.9.008.
  / (text,2.3.001)<==//
2.3.002
es ist ein vorurteil zu behaupten, die philosophie sei mit der wahrheit zu identifizieren(a). Wahrheit und weisheit sind bekanntlich zwei unterscheidbare dinge. Der wahrheit nahe ist die beobachtung, dass die philosophie, betrieben als bürgerliches geschäft, allein interessen verpflichtet ist, die als wahrheiten ausgegeben werden(b). In diesen geschäften ist von der weisheit nur dann die rede, wenn die weisheit, ein topos der philosophischen reflexion, von den philosophen im lehrsaal als gegenstand der historia traktiert wird.
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(a)
die behauptung ist problematisch, weil für das individuum als ich und seinem genossen "die wahrheit", wie man so sagt, nur in "den wahrheiten" verfügbar ist, wahrheiten, die in raum und zeit sehr unterschiedlich ausfallen können. Ein teil dieser wahrheiten ist auch die wahrheit des zensors, zumindest in den teilen, die er für wahr hält.
(b)
dazu ist erhellendes in Schopenhauer's kritik der universitätsphilosophie in Deutschland nachzulesen. Vordergründig polemisiert Schopenhauer gegen die "Hegelei" im zeitalter des biedermeier, sachlich hatte er aber die zeitgenossen Hegel's im blick, die die katheder okkupiert hatten - zum wohlgefallen der mächtigen(01).
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(01) Schopenhauer,Arthur: Über die Universitätsphilosophie. //==>argument: 2.9.007.
  / (text,2.3.002)<==//
2.3.003
wenn die phänomene der zensur verstanden werden sollen, dann darf der private raum nicht ausgeklammert werden, in dem der zensor, ein öffentlich bestallter beamter(a), sich zu hause weiss. Die dialektik von öffentlich und privat muss realisiert werden, weil es im streit um die dinge der welt keinen diskurs geben kann, der allein auf seine struktur reduziert werden könnte; denn die akteure des diskurses sind es, die in der struktur des diskurses diesen diskurs in gang halten. Es kann darüber diskutiert werden, wie der konkrete diskurs in den grenzem seiner methode von fremden interessen, nicht legitimiert, frei gehalten werden kann, aber der angestrebte idealfall ist in raum und zeit eine illusion, weil die interessen der am diskurs beteiligten in der struktur des diskurses realisiert werden. Dennoch kann dieser befund kein freibrief sein, al gusto bestimmte gedanken aus dem diskurs auszusperren(b) oder zu promoten(c), verfahren, die zumeist klammheimlich praktiziert werden. Das problem ist das wechselspiel zwischen der struktur einer gesellschaftlichen institution, die formen möglicher zensur impliziert, in welcher gestalt auch immer, und den motiven der akteure in den institutionen, die die struktur ihrer verwalteten institution für ihre interessen ausbeuten können, wenn sie das wollen.
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(a)
die funktion des zensors ist eine öffentliche funktion, auch dann, wenn der zensor sein handwerk im halbdunkel der öffentlichkeit ausübt. Der begriff: zensur, schliesst aus, dass es im privaten bereich der bürger zensur geben kann. Die zensur ist auch dann ausgeschlossen, wenn die formen der unterdrückung anderer gedanken als phänomene den phänomenen der zensur zum verwechseln ähnlich sind. Die resultate des handelns, nämlich die faktische unterdrückung einer anderen meinung, gleichgültig mit welchem mittel bewirkt, mögen im ergebnis nicht unterscheidbar sein, die begründungen aber sind eindeutig unterscheidbar, mit den das handeln legitimiert werden soll, das den anderen schädigt. Wer privat die meinung des anderen an ihrer entfaltung hindert, der handelt aus interessen, die er selbst zu verantworten hat, wer öffentlich eine meinung ausschliesst oder verbietet, der handelt im auftrag eines anderen, gleichviel wer der auftraggeber sein mag. Diese differenz sollte nicht unterschlagen werden. Der zensor ist immer im auftrag eines fremden interesses tätig(01).
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(01) dem fremden auftrag gleichgestellt ist die behauptung von tatsachen, die erweislich falsch sind.
(b)     das aussperren des bestimmten gedankens ist die klassische form der zensur.

(c)

das befördern des gedankens(01) ist eine variante der zensur, die sich camoufliert hat. Dafür gebraucht man im besten denglish das kürzel: PR - public relations. Der andere gedanke wird verdrängt, indem einem bestimmten gedanken die dominanz verschafft wird, die den wettstreit der gedanken ausschliessen soll. Die strategen in den werbeagenturen wissen genau, wie dieses instrument zu handhaben ist. In seinen formen ist PR nicht als zensur erkennbar, die resultate von PR aber sind von den resultaten der zensur gemeinhin nicht unterscheidbar.
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(01) zum terminus: promoten, //==>argument: 2.3.006.
  / (text,2.3.003)<==//
2.3.004
es ist en vogue, vom mainstream zu sprechen(a). Die akteure, umstellt von ihrer klugheit(b), erschöpfen sich darin, im strom mitzuschwimmen. Wer's anders versuchen will und mit seiner meinung ausschert, der verschwindet im strudel der herrschenden meinung, die, amorph in ihrem erscheinen, wie mehltau alles zudeckt.
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(a)
die metapher: mainstream, ist ein falsches bild(01). In der wahrnehmung der unterschiedlichen gedanken, verschmelzen die divergierenden merkmale zu einem und es entsteht die illusion, dass es ein ereignis sei, das bestenfalls an der rändern ein wenig ausfranst. Jeder gedanke, er kann noch so eigensinnig sein, ist mainstream, wenn in der wahrnehmung des faktums die differenzen ausgespart werden. Es ist für den zensor eigentümlich, in seiner beschränkheit diese differenz zu ignorieren.
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(01) präziser gefasst ist die bedeutung des terminus: mainstream, wenn der terminus zur kennzeichnung eines statistischen phänomens gebraucht wird. Mainstream ist die menge der meinungen, für die eines oder mehrere merkmale gültig sind, die als merkmale den begriff: mainstream, definieren. Die bestimmte meinung ist auch dann als ein element der menge von elementen identifizierbar, wenn nur eines der merkmale gültig ist, das die menge als ein ganzes der elemente definiert.
(b)
für den terminus: klugheit, hatte Ich zunächst den terminus: philosophie, gebraucht. Gelegentlich spricht man auch von der philosophie eines handelnden. Das ist ein sprachliches problem, das nicht überbewertet werden sollte, aber geeignet ist, den terminus: philosophie, in seiner funktion zu entwerten. Es geht den akteuren im mainstream nicht um wahrheit, schon gar nicht um weisheit, der kern ihres tuns ist das kalkulierende abschätzen der opportunitäten, durch das mitschwimmem im strom das eigne interesse zu sichern. Im fokus steht ein interesse, das nur ad personam legitimiert sein kann(01).
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(01) es wäre eine fehlinterpretation, dieses handeln aus interessen prima vista moralischen normen zu unterwerfen, weil die moralischen normen secunda vista ein nachgelagertes problem sind, das aber, auf der angemessenen argumentebene verortet, nicht vernachlässigt werden sollte. Die frage der moral wird in diesem essay nicht reflektiert.
  / (text,2.3.004)<==//
2.3.005
zensur ist ein ubiquitäres phänomen, aber es wäre kurzschlüssig, die phänomene der zensur auf den bereich des staatlichen handelns einengen zu wollen(a). Wenn das individuum als ich und sein genosse miteinander agieren(b), dann gibt es dinge, über die nicht gesprochen wird. Diese dinge, so wird argumentiert, sind "tabu", pars pro toto die nicht ausgesprochenen familiengeheimnisse, von denen die einen präzis wissen, was sache ist, die anderen aber ausgeschlossen sind, bewusst im status des ahnungslosen belassen. Es ist zweckmässig, die phänomene in staat und/oder gesellschaft nicht miteinander gleich zu setzen, obgleich die mechanismen der einschränkenden bewertung zum verwechseln ähnlich sind. Trotz der ähnlichkeit der phänomene ist die vergleichung der strukturen irreführend, auch dann, wenn konzediert ist, dass die logik der zensur, nämlich die kalkulierte kontrolle des einen durch den anderen, in gleicher weise wirksam ist. Das, was nicht passt, das soll ausgeschlossen sein - allein die gründe, die den ausschluss/die zulassung plausibel machen sollen, sind different bis zum wechselseitigen ausschluss. Mit diesen gründen, die different sind, wird im bestimmten fall entschieden, ob die streitige sache ein fall der zensur sein soll oder nicht. Die institutionen, staatlich und/oder familiär/gesellschaftlich(c), sind, wenn sie ihren zweck erfüllen sollen, effizient konstruiert, sie sind mittel zum zweck, die missbraucht werden können, weil die mittel indifferent sind zu den motiven, mit denen das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, die institutionen instrumentalisieren. Die verfolgten ziele, gut oder böse, sind mit den motiven relationiert, die jeder, sich selbst bindend, zu verantworten hat.
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(a)
Historisches Wörterbuch der Philosophie: Stichwort: zensur_I. Bd.12.Sp.1286-1289. //==>argument: 2.9.009.
Zusatz.
In der historischen wahrnehmung ist die zensur ein phänomen der bürokratie. Die öffentliche kontrolle der meinungen ist staatlich institutionalisiert. Aus den anfängen des römischen rechtsdenkens, der census war auf die einschätzung des vermögens der bürger begrenzt, wurde das verfahren der bewertung auf die kontrolle der divergierenden theologischen meinungen ausgeweitet, in der moderne auf die phänomene des säkularen denkens, die als meinungen einzelner bürger in der presse publiziert werden. Es ist zweckmäsig, den terminus: zensur, auf diese phänomene zu begrenzen(01).
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(01)
das problem der sprache bleibt aber weiter virulent, weil für die zu unterscheidenden phänomene nur der terminus: zensur, verfügbar ist. Das tun des offiziell bestallten zensors, den es in einem demokratisch verfassten staat nicht geben sollte, das tun einer vereinspräsidentin, die sagt, was sache sein soll, und das tun des familienpatriarchen, der schweigen gebietet, das sind formen der bewertung einer meinung mit dem ziel, die bewertete meinung vom diskurs auszuschliessen. Die benannten formen werden im gemeinen sprachgebrauch mit dem wort: zensur, belegt, auch dann, wenn sie different in der begründung sind und diese begründungen auch allgemein akzeptiert werden.
(b)
das, was mit dem terminus: zensur, üblicherweise bezeichnet wird, das ist in der struktur jeder sozialen gemeinschaft impliziert, aber es gibt gute gründe, die möglichkeit, die meinung des anderen zu zensieren(01), nicht verallgemeinernd mit dem terminus: zensur, zu bezeichnen. Der terminus: zensur, sollte, um die klarheit des begriffs: zensur, zu sichern, auf den öffentlichen bereich beschränkt bleiben. Zensur ist ein phänomen, das im bereich der polis situiert ist und nicht im verband der sozialen gruppe(02). Auch ist die unterscheidung zu beachten, dass die zensur im sinn einer abwehrenden bewertung nur auf dem forum publicum möglich ist, nicht aber im forum internum(03).
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(01)
die zensur ist die bestimmte form der bewertung eines weltdinges - im definierten sinn ist jede form von zensur eine schätzung. Es ist aber nicht sinnvoll, jede form der bewertung eines weltdinges als eine form der zensur im engeren sinn zu klassifizieren. Wer die handlung eines anderen bewertet, der kann, wie's usus ist, zensur üben, aber das ist nicht zwingend, weil die differenz auf ein problem der sprache zurückgeführt werden kann und folglich auch als ein sprachliches zu beurteilen ist und nicht als ein gesellschaftliches problem(*1).
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(*1) zur erinnerung sei darauf hingewiesen, dass der terminus: zensur, aus dem lateinischen wort: census, abgeleitet ist. Im römischen gebrauch bedeutete der census nur die abschätzung eines vermögens für die steuerabgabe. Von "der unterdrückung" einer bestimmten meinung war nicht die rede - noch nicht, aber das heisst nicht, dass die römischen beamten, sei's die der republik oder die des kaiserreichs, die meinungen im volk nicht argwöhnisch beobachtet hatten. Diese überwachenden beobachtungen wurden damals noch nicht zensur genannt, so wie heute es üblich ist, im gebrauch des worts: zensur, den aspekt der steuer auszublenden.
(02)
Richter,Ulrich. Der Begriff: das_politische. 014:das_politische. Die argumente: 2.32.05; 2.32.06; 2.32.13; 2.42.06; 2.42.07.
//==>argument: 2.9.008.
(03)
die zensur als gedanke ist im forum internum gegenstandslos. Das individuum als ich, im forum internum bei sich selbst, kann sich nicht selbst zensieren. Im horizont dieser überlegung ist die rede von der zensur des ichs, zentral für die psychoanalyse Freud's, eine irreführende terminologie(*1).
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(*1)
Historisches Wörterbuch der Philosophie: Stichwort: zensur_II. Bd.12.Sp.1289-1291. //==>argument: 2.9.009.
Zusatz.
Dieser gedanke wird nicht weiter verfolgt.
(c)
es ist zweckmässig, den begriff: zensur, weiter zu präzisieren und auf den bereich des staates zu begrenzen. Die soziale kontrolle, die ein gewichtiges momentum in jeder gemeinschaft ist, sollte zumindest nicht mit dem terminus: zensur, bezeichnet werden. Diese einschränkung schafft freilich neue probleme der abgrenzung, aber sie ist nach meinem dafürhalten präzis genug, um die formen wechselseitiger kontrolle, einschliesslich des ausschlusses einer abweichenden meinung, voneinander unterscheiden zu können. Es ist nicht gleich, wenn der beamte einer behörde kraft amtes eine meinung verbietet oder wenn die vereinpräsidentin einer philosophischen gesellschaft die missliebige meinung aus den reihen verbannt. Für die philosophische gesellschaft als verein e.V. sind andere regeln gültig als für die behörde des staats, aber begründungspflichtig sind alle, die es betrifft. Zwischen dem staat, präsent in seinen institutionen, und der gesellschaft, real in den gemeinschaften unterschiedlicher form, gibt es einen bereich, in dem eindeutige unterscheidungen nicht immer getroffen werden können, aber wie die sache im streit auch stehen mag, auf der bühne der öffentlichkeit müssen die gründe für die eine entscheidung oder die andere öffentlich verhandelt werden, wenn die entscheidung das kriterium der ratio erfüllen soll(01).
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(01)
die ÖGP ist rechtlich beurteilt ein privater verein, aber der verein handelt öffentlich und an diesem zweck muss der verein in seinem
handeln auch beurteilt werden. Der verein handelt zwar nicht als staat, aber sein handeln ist in das öffentliche geschehen eingebunden und insofern muss sein handeln, dem staatlichen handeln gleich, bewertet werden. Mit dieser präzisierung ist es zulässig von zensur zu sprechen, wenn die präsidentin der ÖGP, frau Nemeth, dem philosophischen denken verpflichtet, eine meinung ausschliesst, die ihr und einigen anderen mitgliedern des vereins nicht passt, gleichviel aus welchem motiv. Wenn frau Nemeth und ihre gefolgsleute, die über die herrschaftsmittel des vereins verfügen, den ausschluss einer missliebigen meinung ins werk setzen, dann gebrauchen sie eine verliehene herrschaft, die nicht im argument gegründet ist.
  / (text,2.3.005)<==//
2.3.006
das wort: promoten, ist dann indiskutabel, wenn der stil die perspektive des urteils ist. Dem steht entgegen, dass jede lebende sprache, die sich verändernde wirklichkeit adäquat abbildend, das eigentümliche moment ausweist, mit der abbildung der wirklichkeit neue formen des sprachlichen ausdrucks zu schaffen. Der englische terminus: to promote, hat eine bedeutungsweite, die genau diesen veränderungen rechnung trägt. Im streit um den rang der beachtung steht die promotion bestimmter meinungen der zensur in den formen des verbots reziprok gegenüber(a), in der wirkung aber sind zensur und promotion nicht unterscheidbar, weil sie auf das nämliche hinauslaufen, einer bestimmten meinung den vorrang vor einer anderen, ebenso bestimmten meinung zu verschaffen. In den mitteln, diese ziele zu erreichen, unterscheiden sich promotion und zensur, eine differenz, die nicht immer eindeutig ist, die aber nicht unterschlagen werden darf(b).
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(a)
es ist eine andere betrachtungsweise, wenn die effiziens einschlägiger handlungen beurteilt wird. Durch das verbot einer bestimmten meinung kann die meinungsbildung in der gesellschaft ebenso gesteuert werden, im ergebnis zumeist ineffektiv, wie durch die begünstigung einer bestimmten meinung, mit der durch die verdrängung anderer meinungen der prozess der meinungsbildung in der gesellschaft manipliert werden kann, im ergebnis oft effektiv.
(b)
der moderne zensor hat begriffen, dass die promotion als mittel effizienter ist als das verbot. Das ist eine erfahrung, die, wenn die prozesse der meinungsbildung kritisch in den blick genommen werden, den alten zensor in seiner vermeidlichen biederheit weder angenehmer macht, noch den cleveren promoter als angesehenen zeitgenossen erscheinen lässt.  / (text,2.3.006)<==//
2.3.007
es sollte strikt beachtet werden, dass die analyse der struktur einer institution etwas anderes ist als die feststellung des motivs, mit dem das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, die struktur der institution für ihr bestimmtes interesse instrumentalisieren. Logisch ist es, weil falsch, unzulässig, aus der kritik der struktur einer bestimmten institution auf die motive ihrer amtswalter zu schliessen, die den gebrauch der institution händeln - in böser absicht oder guter. Der logische schluss ist dann falsch, wenn eine der beiden prämissen im logischen schema nicht_wahr ist. Zwar ist die behauptung eines motivs als handlung des individuums als ich immer wahr, aber mit der behauptung dieses motivs ist nicht entschieden, ob die behauptung als logisches urteil richtig ist oder falsch. Diese entscheidung kann nur mit einem weiteren argument, ein anderes logisches urteil, bewirkt werden. Im syllogismus sind also vier momente zusammengebunden, die den korrekten logischen schluss ausschliessen. Das klammheimlich eingeschobene vierte moment weist jeden schluss aus den prämissen als beliebig aus. Auf der argumentebene der analyse ist die verknüpfung von motiv und struktur eindeutig unterscheidbar, weil jedes teil des arguments in analytischer absicht getrennt voneinander beurteilt wird. Diese eindeutigkeit ist auf der argumentebene der synthese ausgeschlossen, wenn das analytisch getrennte dialektisch verknüpft wird, verknüpfungen, die das individuum als ich oder sein genosse in ihrem urteil konstruieren, für die sie, jeder für sich, verantwortlich sind.  / (text)<==//
2.3.008
die formel: so und auch anders, ist mit dem argument konfrontiert, eine leerformel zu sein, die ad libitum mit inhalt gefüllt werden kann. Mit der formel ist prima vista eine entscheidung getroffen, die secunda vista in einer anderen entscheidung, offen gelassen, prolongiert wird(a). Der moment der entscheidung ist genau die situation, wenn das individuum als ich sich im moment der gelebten gegenwart entscheidet, für das eine in einer position, das andere in der negation prädikatslos verschwinden lassend. Insofern kann der zensor sich ebenso im "recht" wähnen, wie der zensierte sich im "recht" wähnt, weil beide, jeder für sich, sich auf ein argument berufen können, dass ihre entscheidung als wahr ausweist, ein anderes ist aber, ob diese entscheidung, formuliert in einem logischen urteil auch richtig ist oder falsch, eine zuordnung, die nur mit einem weiteren argument möglich ist, das aus der situation der entscheidung im moment der gelebten gegenwart nicht ableitbar ist, sondern gesetzt wird, sei's vom zensierten, sei's vom zensor. Wenn über die zensur disputiert wird, dann geht es nur um diese gründe(b).
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(a)
das problem der leerformel ist hier nicht zu diskutieren(01).
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(01)
Ich beschränke mich darauf, auf das stichwort im Historischen Wörterbuch der Philosophie zu verweisen(*1).
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(*1) Historiches Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: Leerformel. Bd.5.Sp.159-160. //==>argument: 2.9.009.
(b)
aus dem selben recht kann der zensor behaupten, er handle "rechtens", nicht anders der zensierte. Eine entscheidung nach richtig oder falsch ist nur dann möglich, wenn alle, die es betrifft, sich im konsens auf das recht, identisch mit sich selbst, verständigt haben, das eine unterscheidung nach richtig oder falsch zulässt.
  / (text,2.3.008)<==//
2.3.009
die motive derjenigen, die im phänomen: zensur, involviert sind, der zensor und der zensierte, sind sowohl auf der bühne der öffentlichkeit situiert als auch im zwielicht der hinterstube. Das problem ist der arcanbereich des zensors(a), in dem der zensor privat ist, aber öffentlich wirkt. Das, was in seiner privatsphäre(b) privat sein soll, das wirkt in den formen entschiedener zensur immer öffentlich. Der zensor hat keine private meinung, seine bestimmte meinung, real im zensurakt, ist immer öffentlich und im licht der öffentlichkeit muss seine handlung beurteilt werden. Die begründungspflicht obliegt dem zensor, nicht dem zensierten, der, beschränkt in seiner freiheit, die folgen der zensur erfährt - es ist aber die macht, mit der entschieden wird, wer die last der begründung zu tragen hat(c).
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(a)
es liegt auf der hand, den arcanbereich mit dem zu identifizieren, was Ich mit dem terminus: forum internum, bezeichne. In der perspektive des individuums als ich, in seinem forum internum bei sich selbst seiend, reflektiert das individuum als ich seine motive, die seinem genossen unzugänglich sind, solange, bis das individuum als ich seine motive als gedanken in einem argument auf dem forum publicum entäussert hat. Das motiv, reflektiert im forum internum, begründet keine zensur, aber das motiv, entäussert auf dem forum internum, kann das momentum sein, das die handlung als zensur erscheinen lässt. Die kritik eines gedankens auf dem forum publicum ist dann keine zensur, wenn der gedanke öffentlich proponiert ist und die gründe einer öffentlichen kritik unterzogen werden können, gemessen am richtigen logischen urteil. Argumente, die beweisbar falsch sind, scheiden aus und erweisen die begründete handlung als eine form der zensur.
(b)
die privatsphäre des individuums als ich und ihre funktion in der gesellschaft stehen nicht in der diskussion. Auch der zensor muss privat sein können, wenn er nicht "im dienst" ist. Das ist aber ein anderes problemfeld, das hier nicht weiter zu bearbeiten ist.
(c)
es kann noch so scharfsinnig über den begriff: zensur, und den mit diesem begriff unterschiedenen phänomenen räsonniert werden, das, was letztlich wirkt, das ist die macht, über die der zensor ebenso verfügt wie der zensierte. Die macht aber folgt nicht den regeln der vernunft(01).
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(01) //==>anmerkung: 2.2.004/(c/02).   //   / (text,2.3.009)<==//
2.3.010
die struktur einer institution, gleichviel in welchen formen diese struktur als phänomen präsent ist, kann, losgelöst von jeder bewertung(a), beschrieben werden. Die beschreibung der struktur unterliegt aber dann den merkmalen einer bewertung, wenn die beschreibung der struktur mit den motiven verknüpft wird, die von den verwaltern der instititution(b) verfolgt werden, wenn sie über den gebrauch der institution entscheiden. Es kann keine institution der gesellschaft benannt werden, deren struktur, in sich wohl konstruiert und begründet, sicher vor dem missbrauch ihrer amtswalter wäre. Bestimmte regeln, die die funktion der struktur sicherstellen sollen, können in der praxis so deformiert werden, dass unter dem schein der korrektheit genau das gegenteil erreicht wird, wenn ein bestimmtes interesse, gegenständig im motiv, realisiert werden soll.
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(a)
in der perspektive der methodenkritik kann eingewandt werden, dass jede beschreibung eines sachverhalts in raum und zeit bewertungen unterliegt. Das faktum bestreite Ich nicht, gleichwohl kann Ich den einwand nicht akzeptieren, weil der einwand auf einer argumentebene geltend gemacht wird, auf der das problem nicht lösbar ist. Auf der argumentebene der analyse ist die beschreibung eines sachverhalts ein teil der analyse - ob die beschreibung in der analytischen perspektive angemessen ist oder nicht, das ist ein anderes problem. Auf der argumentebene der analyse kann jede bewertung der in analytischer absicht getrennten teile ausgeblendet werden, eine möglichkeit der methode, die auf der argumentebene der synthese nicht zugestanden ist, weil das individuum als ich sein motiv in die reflexion über die struktur der institution mit einbeziehen muss, das von den bewertungen, gleichviel welche das sind, nicht getrennt werden kann(01).
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(01)
klarstellung. Wenn die trennung von motiv und bewertung behauptet wird, dann kann die behauptung rational nur auf der argumentebene der analyse gehändelt werden. Die dialektik von motiv und bewertung ist im trialektischen modus darstellbar(*1).
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(*1)
der gedanke in einer graphik wiederholt. Es sind zwei schemata, die nicht identisch fallen können.
Schema: 1,
die momente: "das individuum als ich, motiv und bewertung".
Die relationen:
1.rel.: individum_als_ich<==|==>motiv
2.rel.: individum_als_ich<==|==>bewertung
3.rel.: motiv<==|==>bewertung.
graphik: 01

Schema: 2,
die momente: "das individuum als ich, argumentebene/analyse und argumentebene/synthese".
Die relationen:
1.rel.: individum_als_ich<==|==>argumentebene/analyse
2.rel.: individum_als_ich<==|==>argumentebene/synthese
3.rel.: argumentebene/analyse<==|==>argumentebene/synthese
graphik: 02


 

(b)
eine institution der gesellschaft ohne ihre amtswalter ist weder denkbar, noch kann sie real sein. Das ist eine binsenweisheit, die aber immer dann verdrängt wird, wenn die struktur der institution mit den motiven ihrer amtswalter über kreuz ist. Das problem ist kausal nicht auflösbar, nicht entscheidbar ist es in seiner dialektik. Die struktur der institution kann glasklar dargelegt werden, jedes teil passt zum anderen und eine fehlfunktion der teile im ganzen ist nicht aufzeigbar. Nicht anders können die motive auf dem seziertisch der analyse auseinandergelegt werden. Das erstaunen aber ist immer dann grooss, wenn das, was funktionieren soll, nicht funktioniert. Die ausreden sind bekannt, entweder man verweist auf dem "faktor": mensch, oder spricht von vorsehung eines strafenden gottes. Das eine ist gegenstandsloses gerede, das andere ist eine fadenscheinige ausrede, und die einsicht, dass es keine "ideale" institution geben könne, wird verdrängt, weil die chance geringgeschätzt wird, institutionen der gesellschaft zu installieren, in denen die möglichkeit ihres missbrauchs durch öffentliche kontrolle begrenzt, präziser formuliert, eingehegt wird. Die offenlegungen der handlungsgründe ist ausgeschlossen, wenn diese mit argumenten erreicht werden soll, die beweisbar falsch sind.
  / (text,2.3.010)<==//
2.3.011
das ist der punkt, an dem die phänomenologie der zensur auf der agenda steht. Im kontext dieses essays ist es aber nicht erforderlich, die erscheinungsformen der zensur in geschichte und gegenwart in ihrer vielfalt auszubreiten(a), es genügt, auf den engen bereich des philosophiegeschäfts zu verweisen, in dem jeder, der im betrieb eingebunden ist(b), seine einschlägigen erfahrungen gemacht hat. Schopenhauer's essay über die universitätsphilosophie(c) kann auch gelesen werden als die klage eines zensierten, dessen gedanken durch die nicht_anerkennung seitens des betriebs zensiert worden sind. Dass der bessere gedanke überdauert, das kann als beleg interpretiert werden, dass der zensor, dumm in seine vorurteile eingemauert, von motiven geleitet ist, die, trotz vordergründiger übereinstimmung mit dem mainstream, nichts mit dem zu tun haben, das, vorgeblich, durch die zensur bewahrt werden soll. Allein im widerstreit mit anderen philosophischen gedanken bewährt sich das argument, das, in einem bestimmten interesse eingebettet, die gründe offenlegt, die für das argument bestimmend sind. Die gründe können streitig gefallen sein, aber ihr pro und contra ist nur im offenen prozess ausmittelbar - die methoden des zensors, als joker genutzt, sind untauglich, die klärung zu bewirken.
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(a)
die liste einschlägiger bücher und sonstiger medien ist lang. Das erforderliche material liegt also vor, es kann, eingepasst in den plan eines anderen essays, genutzt werden.
(b)
das ideal der philosophie, immer wieder geträumt, ist ein flüchtiger gedanke, der spurenlos verschwunden ist, wenn er nicht im korsett der einschlägigen institutionen sedimentiert wird, aber, und das setze Ich hinzu, in den engen institutsstuben ist die idee der philosophie auch nur ein selten gesehener gast. Das, was gelegentlich an funken aufblitzt, das wird, emsig bemüht, in der routine des betriebs, den gesetzen des marktes folgend, ausgetreten. Man passt sich, den philosophischen gedanken einpassend, den regeln des marktes an(01) und das, was nicht eingepasst werden kann, das muss rausgehalten bleiben. Die wege sind erprobt und zumeist wird alles geräuschlos abgewickelt ... .
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(01)
es sollte aber auch veranschlagt werden, dass die anpassung an den mainstream eine wirkung der gruppendynamik ist, mit der jedes mitglied einer gruppe konfrontiert ist. Worum es geht, das ist der grad an freiheitsmöglichkeiten, mit denen der philosophische gedanke gehändelt wird. Diese abwägungen zwischen anpassung und widerstand kann nur das individuum als ich leisten, dass sich seiner selbstbindung aus autonomie bewusst ist und den raum seiner freiheiten immer wieder neu affirmiert.
(c)     Schopenhauer,Arthur: Über die Universitätsphilosophie. //==>argument: 2.9.007.   //   / (text,2.3.011)<==//
2.3.012
die motive des zensors, tolerierbar oder nicht, sind, wie alle möglichen phänomene, klassifizierbar. Diese klassifikationen sind, weil sie den bedingungen von raum und zeit unterliegen, für das individuum als ich und seinem genossn immer interessengebunden. Es ist also argumentativ eine sackgasse, wenn mit dem vorschlag einer bestimmten klassifikation, ordnung schaffend, der eindruck erweckt wird, das streitige problem der zensur aufgelöst zu haben. D'accord, eine lösung der streitigen sache wird mit jeder klassifikation erreicht, aber das problem erscheint auf die gründe verschoben, die der klassifikation zugrunde liegen, gründe, die im argument nicht ausgewiesen werden. Alle zwischenlösungen können, pragmatisch geurteilt, adhoc ihr ziel zwar erreichen, aber diese lösungen sind nur dann möglich, wenn die zugrundeliegenden gründe, gegensätzlich bis zum wechselseitigen ausschluss, im argument vor die klammer gezogen sind. Es ist ein verfahren, das die lösung eines problems vortäuscht, dessen lösung prolongiert ist.
  / (text)<==//
2.4.001
wenn die phänomene der zensur in ihrer buntschillernden vielfalt beurteilt werden sollen, dann sind es einschätzungen, die im horizont der dialektik von herrschaft und macht reflektiert werden. Vordergründig werden die skandalösen umstände des zensurfalles als drama inszeniert, faktisch aber ist das, was verhandelt wird, die anklagen und die widerreden, nur requisite in einem gesellschaftlichen spiel, das auf zwei argumentebenen ausgetragen wird, die nicht identisch fallen können. Die eine argumentebene ist die herrschaft, die andere argumentebene ist die macht, und das streitige objekt, mit sich identisch, erscheint in der perspektive der herrschaft anders als in der perspektive der macht. Die differenz in der perspektive muss beachtet werden, wenn im streitfall die argumente: pro/contra, gegeneinander abgewogen werden. Das, was in der perspektive der herrschaft zulässig ist, das ist in der perspektive der macht gegenstandslos, das, was in der perspektive der macht ein faktum ist, mit dem kalkuliert werden kann, das muss in der perspektive der herrschaft ausgeschlossen sein(a). Wenn die entscheidung ansteht, ob ein philosophischer gedanke im diskurs zugelassen sein soll oder nicht, dann kann die entscheidung: ja oder nein, im horizont der herrschaft richtig sein oder falsch und das, was gilt, das ist nach den geltenden regeln entschieden, die einer öffentlichen prüfung unterliegen. Im horizont der macht ist es das faktum der entscheidung, das die entscheidung als gültig ausweist. Der fundierende grund der entscheidung ist die macht, über die der entscheider faktisch verfügt, es ist nicht das argument, das in einem diskurs das kriterium der entscheidung sein sollte, der philosophie verpflichtet.
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(a)
die explikation der dialektik von macht und herrschaft führe Ich andernorts aus(01).
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(01) Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus(C-fassung). Argument: 1.3.3.-1.3.35. 014:das_politische. //==>argument: 2.9.008.
  / (text,2.4.001)<==//
2.4.002
wer die macht des anderen akzeptiert hat, der hat sich dem anderen angepasst(a). Die formen dieser anpassung sind so vielfältig wie ihre gründe, sei es, dass das individuum als ich der not gehorcht(b), sei es, dass der genosse das kalkül aufgemacht hat, seine partielle schwäche in kraft umzumünzen(c).
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(a)
die meinung ist meines dafürhaltens falsch, wenn versucht wird, die anpassung an die faktischen machtverhältnisse mit einem moralischen urteil abzuwerten. Als begriff ist die macht moralisch indifferent, aber als phänomen ist die macht dann ein problem der ethik, wenn die phänomene der macht reflexionslos geduldet werden. Die duldung eines machtphänomens ist dann ein problem der moral, wenn das faktum des machtphänomens als fatum gedeutet wird, dem das individuum als ich und sein genosse sich nicht entziehen wollen.
(b)
der situation geschuldet ist die anpassung an die macht aus not. Aber die not entbindet weder das individuum als ich noch seinen genossen der pflicht, sich dem faktum der not zu entwinden. Jede not kann zum besseren verändert werden, aber das, was als eine verbesserung erscheint, das ist auch eine facette der macht.
(c)
die anpassung an die macht ist ein kalkül, das alle, die es betrifft, aufmachen, wenn sie in der verfolgung ihrer interessen die struktur der sozialen institution instrumentalisieren. Vielfältig sind diese formen der anpassung, in der anpassung an den aktuellen machthaber real; es genügt, wenn Ich pars pro toto auf den wissenschaftsbetrieb verweise und die bereiche der praxis benenne, die prima vista nicht mit der zensur verknüpft werden, die aber secunda vista auch die funktion haben, zensur möglich zu machen. Der erste bereich der praxis ist das ausufernde zitieren in den gängigen texten. Es ist ein moment des komment, den gedanken des anderen kenntlich zu machen, wenn an diesem gedanken das kritische urteil ausprobiert werden soll. Als zitat ist dieser gedanke ein fragment, fragmente, die zu neuen textpassagen kompiliert werden, weil der kompilator nicht fähig ist, den gedanken auf seinen kern zu reduzieren(01). Im kontrast ist ein text, der den philosophischen gedanken entfaltet, nicht deshalb unwissenschaftlich, wenn im erscheinen des textes kein zitat ausgewiesen ist(02). Eine weitere form der anpassung an den mainstream ist die mediokrität der angepassten, die nur das durchgehen lassen, was auf dem markt in der form gängig ist. Komplexe sachverhalte werden soweit vereinfacht, dass die texte mit dem geringstem aufwand an mühe konsumiert werden können(03). Nicht übersehen werden sollte der jargon, mit dem jeder diskurtant dem mainstream sich als zugehörig anbiedert(04).
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(01)    das plagiat ist nur die kehrseite dieses unvermögens.

(02)

in einer anderen perspektive ist ein text dann nicht zwingend als wissenschaftlich identifiziert, wenn im anmerkungsapparat alles verzeichnet ist, was sein autor irgendwie einmal gesammelt hatte, vom gelesen sein ist nicht die rede. Die masse der einträge, keine grenze kennend, ist aber nicht der ausweis der gewichtigkeit des eintrags; denn das erscheinen als zitat signalisiert allein den grad der bekanntheit eines zitierten autors. Jede nennung bekräftigt die rangstelle des zitierten, verbürgt aber nicht immer auch die qualität des zitierten textes.
(03)
einerseits wird der gedanke soweit simplifiziert, dass der durchschnittliche leser der boulevardpresse noch mithalten kann, andererseits werden die texte en masse produziert, den simplifizierten gedanken immer wieder neu aufwärmend, angereichert mit ein paar gedankensplittern, die gerade konjunktur haben(*1).
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(*1) mit absicht nenne Ich keinen namen. Ich will ein neues feld nicht öffnen, das im horizont des zensurproblems ein nebenschauplatz ist.
(04)
hierzu zitiere Ich mich selbst: "Zumindest ist es unerwünscht, im etablierten philosophierbetrieb von einem jargon zu sprechen, aber ist es aus diesem grunde auch unzulässig? - der jargon folgt den gesetzen des marktes, nicht den regeln der nüchternen vernunft. Die kommunikationsgemeinschaft der wissenden - präziser der machthabenden - beargwöhnt jeden text, der dem jargon sich verweigert, und ignoriert diesen, weil am wirkungsvollsten, schlicht; man sagt dann, der text genüge den wissenschaftlichen standards nicht ... . Aber jeder text geht durch, der mimikrisch das gewisse vokabular präsentiert, ausgebreitet in kleinerer schrift das zugehörige brimborium unter dem strich - sein materialer gehalt ist nachrangig, er muss nur zum x-ten male das längst bekannte nachreden.(argument: 5.124, der philosophische jargon(I)"(*1).
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(*1) Richter,Ulrich: Hegel/Adorno - drei weltentwürfe. Argument: 5.124. 006:Hegel/Adorno. //==>argument: 2.9.008.
  / (text,2.4.002)<==//
2.4.003
macht und gewalt sind strikt zu unterscheiden. Es ist üblich, das faktum der gewalt mit dem faktum der macht zusammenzuzwingen, unbestreitbare momente in jeder sozialen beziehung, aber die differenz zwischen dem begriff: macht, und dem begriff: gewalt, sollte nicht übersehen werden. In raum und zeit, so scheint es, ist die macht nur dann stabil, wenn die phänomene der gewalt, die macht wie einen schatten begleitend, nicht erkennbar sind. Für die gewalt ist es gleichgültig, ob eine relation der macht existiert oder nicht, es zählt allein das faktum, das in den phänomenen der gewalt immer ein anderes sein wird. Gleichwohl sollte nicht ignoriert werden, dass die macht zumeist im verbund mit der gewalt erscheint(a), aber diese verknüpfung ist doppeldeutig; denn das faktum der gewalt ist sowohl der behauptung der macht dienlich als auch ihrer zerstörung - allein die perspektiven des individuums als ich und des genossen sind different, eine differenz, die nicht im begriff: macht, verortet sein kann.
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(a)
die waffe ist das schibboleth der macht, die mit der gewalt verküpft ist, aber es gibt auch formen der macht, die der gewalt, zumindest der offenen gewalt, nicht bedürfen. Ich verweise, pars pro toto, auf das charisma, über das ein individuum als ich verfügt, wenn es den genossen für sich begeistern kann. Ich belasse es bei dieser andeutung.  / (text)<==//
2.4.004
schwert oder feder - in den phänomenen ist die differenz von macht oder gewalt nicht zu übersehen. In der perspektive der macht aber bewirken die ungleichen phänomene der gewalt das gleiche - der opponent wird entweder physisch vernichtet oder psychisch erledigt, ein zustand ist durch einen anderen ersetzt. Die zensur ist nicht harmlos, wenn sie in einem gestrichenen text manifest geworden ist.  / (text)<==//
2.4.005
es ist gewalt, in welcher form auch immer - von der philosophie sollte nicht mehr geredet werden. Etwas anderes ist es, wenn die weltdinge benannt werden, die als phänomene der gewalt identifiziert sind. Das individuum als ich, das sich als philosoph begreift, darf nicht schweigen.  / (text)<==//
2.9.001
den fall, als autor selbst partei seiend, habe Ich in einem bericht dokumentiert, der den gesamten schriftwechsel(e- mails)zusammenfasst, chronologisch geordnet, unverändert in seinen sachlichen textteilen. Der adressat kann sich von der sache selbst ein eigenes bild verschaffen(a).
---
(a) Richter,Ulrich: dokument004. Der zensurfall der ÖGP(2011-2012). //==>argument: 2.9.008.    //   / (text)<==//
2.9.002
ÖGP = Österreichische Gesellschaft für Philosophie(a)(b).
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(a)
adresse: Österreichische Gesellschaft für Philosophie
c/o Institut für Philosophie. Universität Wien
Universitätsstraße 7
1010 Wien
website/url: http://oegp.org/
(b)
in der amtsperiode: 2013 bis 2016, amtiert als präsidentin frau
Paola-Ludovika Coriando/Institut für Philosophie, Universität Innsbruck. Frau Elisabeth Nemeth/Institut für Philosophie, Universität Wien, amtiert als 1. Vizepräsidentin (gewählt am 18. Mai 2012 während der Generalversammlung in Salzburg).
  / (text,2.9.002)<==//
2.9.003
vortrag: Intramundum/extramundum,(a). //==>dokument004.15.
---
(a)
dieser vortrag ist teil einer umfangreichen arbeit zum problem der grenze im horizont der metaphysik(01).
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(01) Richter,Ulrich: Intramundum/extramundum. 018:grenzeII. //==>argument: 2.9.008.    //     / (text)<==//
2.9.004
e-mail/08.02.2012: ablehnung. //==>dokument004.21   //   / (text)<==//
2.9.005
e-mail/13.04.2012: protest gegen den ausschluss meines textes von der publikation in der kongressakte. //==>dokument004.24  //   / (text)<==//
2.9.006
die e-mails mit der bitte um auskunft.
e-mail/16.02.2012 //==>dokument004.22.
e-mail/14.03.2012 //==>dokument004.23.
e-mail/13.04.2012 //==>dokument004.24.
e-mail/09.09.2012 //==>dokument004.25.   //  / (text)<==//
2.9.007
Schopenhauer,Arthur: Zürcher Ausgabe. Werke in zehn Bänden. Zürich: 1977.
Bd.VII:  Über die Universitätsphilosophie. p.155-218
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(2.2.003/(a/02))<==//
(2.3.002/(b))<==//
(2.3.011/(c))<==//       
2.9.008
Richter,Ulrich. Bibliographie/homepage: www.ur-philosoph.de .
(//==>bibliographie //==>verzeichnis oder //==>textsammlung )

006:Hegel/Adorno     Hegel/Adorno - drei weltentwürfe. Das Wahre ist das
Ganze, sagt Hegel - Adorno sagt: das ganze ist das unwahre.Text.Subtext(2000/2002).
014:das_politische    Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. Wirklich/vernünftig - die dimensionen des politischen. Text/subtext (C-fassung) (2006/2008/2013)
(nota: die arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Der 3.teil des subtextes ist noch in arbeit. Die dialektik von macht und herrschaft ist gegenstand der argumente: 2.51ff.)
018:grenzeII              Intramundum/extramundum. Reflexionen zur metaphysik und logik des begriffs: grenze. Text und Subtext (2011/2011).
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dokument004.           Der zensurfall der ÖGP.(2013/2013).
adm(28)05/13            Der philosophische gedanke - einerseits als begriff, als phänomen der verwalteten philosophie andererseits.Text.Subtext.
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(2.3.001/(b/02))<==//
(2.3.005/(b/02))<==//
(2.4.001/(a))<==//
(2.4.002/(c/05))<==//

2.9.009
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Herausgegeben von Joachim Ritter, Karlfried Gründer und Gottfried Gabriel. Bd.1-12 (plus: Ergänzungs- und Registerband). Darmstadt: 1971-2004/2007.
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(2.3.005/(a))<==//
(2.3.005/(b/03))<==//
(2.3.008/(a))<==//
finis
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fortsetzung: register
 

<==//(kopfseite)

eingestellt: 13.05.07.

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