fortsetzung:
subtext/argumente: 2.42.07-2.42.10
 

2.42.07

der terminus: polis,(a) bezeichnet in der politischen theorie Aristoteles' einen begriff, der seine bestimmung hat im horizont des ausgeschlossenen dritten moments, bezeichnet mit dem terminus: das_haus,(b). Das individum als ich, das den begriff: polis, denkt, kann die relationen: individuum_als_ich<==|==>polis und individuum_als_ich<==|==>haus, nur dann denken, wenn es in die reflexion seine relation zum genossen einbezieht(c). In dieser form entsteht eine komplexe struktur(d), in der der begriff: polis, in einer verdoppelung erscheint, die nicht im phänomen: polis, identisch mit sich selbst, begründet ist, sondern im individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich. Das, was mit sich identisch sein muss, die polis, das hat im individuum als ich und seinem genossen einen grund, den das individuum als ich und der genosse in seiner identität begreifen müssen, gleichwohl der grund sowohl vom individuum als ich als auch vom genossen in raum und zeit nur als gleich begriffen werden kann. Die polis ist, wie Aristoteles gesagt hat(e), ein ganzes, zusammengesetzt aus mehreren häusern und sowohl der genosse als auch das individuum als ich sind in ihrer person vertreter ihres hauses, die als teile des ganzen das ganze nur dann konstituieren können, wenn sie, das indviduum als ich und sein genosse, als gleiche in der polis gegenüberstehen, die polis als das ganze begreifend(f). Mit dieser überlegung ist gesetzt, dass die gleichheit aller mitglieder der polis das konstitutive moment des begriffs: polis, ist, eine gleichheit, die gleichwohl als phänomen vielfältig ausgeprägt sein kann(g). In der perspektive der gleichheit hat die polis als raum der existenz bestimmte funktionen für das individuum als ich und seinen genossen zu erfüllen, funktionen der polis, die im analytischen blick von allen erwägungen abgetrennt werden können, die, plausibel oder auch nicht, mit dem terminus: haus, verknüpft werden.

Als raum der existenz sollte die polis wohlgeordnet sein(h), aber was zeichnet die wohlgeordnete polis aus? Ich beschränke mich wieder auf einige aspekte, die beachtet werden sollten, wenn der diskurs über den begriff: polis, rationalen kriterien genügen soll(i).

Der 1.aspekt.

Der staat ist eine konstruktion, die das individuum als ich und sein genosse geschaffen haben, um ihre existenz als ich gemeinsam zu realisieren, jeder für sich(j). Als konstruktion hat der staat einen zweck, den das individuum als ich und sein genosse im konsens(k) setzen, ein zweck, der mit dem terminus: autarkie,(l) zwar bezeichnet werden kann, mit dem aber der bezeichnete begriff: autarkie, nicht auf die ökonomische funktion reduziert werden sollte. Der staat, seinen zweck realisierend, ist dann autark, wenn er als instrument geeignet ist, dem individuum als ich und seinem genossen, real die bedingungen zu schaffen, die unabdingbar sind, damit das individuum als ich seinen zweck, das humanum zu realisieren, erreichen kann. Als  mittel zum zweck ist der staat kein selbstzweck und nur das individuum als ich und sein genosse können es sein, die einerseits den zweck setzen und andererseits das mittel zum zweck formen, damit sie ihre zwecke erreichen können. In raum und zeit ist dies ein prozess, der solange dauert, wie das individuum als ich und sein genosse ihre existenz leben. Es ist zwar möglich, die struktur eines geglückten staates zu fixieren, aber es ist eine vergebliche hoffnung, eine gelungene staatskonstruktion(m) in dauer zu halten. Jeder staat in seiner erscheinung verschwindet, wenn seine schöpfer verschwunden sein werden.
Der 2.aspekt.
Ein phänomen, bezeichnet mit dem terminus: staat,(n), kann nur dann real sein, wenn das individuum als ich und sein genosse, bürger ihres staats, gleich an wechselseitigen rechten und pflichten sind. In der funktion, bürger ihres staats zu sein, sind das individuum als ich und sein genosse gleich, eine funktion, die, ein teil ihrer existenz als ich seiend, einerseits andere aspekte ausser betracht lassen kann(o), andererseits bestimmte aspekte des gleichheitsgebots ausser betracht lassen muss(p). Im moment der gelebten gegenwart ist die geforderte gleichheit zwischen dem individuum als ich und seinem genossen auf einen kleinen teil ihrer ganzen existenz begrenzt, aber in diesem kleinen teil ihrer existenz muss das prinzip der gleichheit real verwirklicht sein, wenn das real sein soll, was mit dem terminus: staat, bezeichnet wird. Gleich sein können das individuum als ich und sein genosse nur in ihrer teilhabe am staat, dem ort also, wo das individuum als ich und sein genosse, ihre legitimen interessen, immer ungleich seiend, leben können, ohne gewalt gegen den anderen anzuwenden. Diese teilhabe am staat ist in regeln fixiert, die sicherstellen sollen, dass die stimme des einen nicht mehr oder weniger gewicht hat als die stimme des anderen(q). Die gleiche teilhabe am staat ist aber eine bedingung, die als bindender maasstab in der praxis sowohl vom individuum als ich als auch von seinem genossen geschaffen werden muss, damit das schöne ideal in die nüchterne realität der existenz transformiert wird; denn es können nur das individuum als ich und sein genosse selbst sein, die sowohl den maasstab der gleichheit definieren, als auch seine anwendung umsetzen, eine konfliktlage, die in ihrer gegensätzlichkeit nie ohne rest in raum und zeit aufgelöst werden kann. Es mag sein, dass der wille besteht, die beste aller möglichen verfassungen zu schaffen, aber, die dokumente der historia weisen es aus, vom grossen ideal, umgesetzt in die politische praxis, bleibt nur wenig übrig. Die regeln, mit denen die faktische ungleichheit aller, die es betrifft, phänomene der macht, in den formen der herrschaft praktizierter gleichheit umgesetzt werden(r), können in raum und zeit nur defizitär sein, weil sie im horizont der interessen erfunden sind und realisiert werden, die per definitionem nicht gleich sein können. Die funktion des staates, die gleichheit seiner bürger zu schaffen und zu sichern, ist, gesetzt als bedingung des staates, eine aufgabe, die das individuum als ich und sein genosse in jedem moment ihrer gelebten gegenwart lösen müssen, auflösungen eines problems, das, positiviert in den facta der vergangenheit und den projektionen in die zukunft, zwar jede ungleichheit benennt, die gleichheit aber nur mit einem asymptotischen wert fixieren kann(s).
Der 3.aspekt.
Als gleiche können das individuum als ich und sein genosse nur dann gewaltfrei(t) mitander agieren, wenn sie konsensuell regeln setzen, wissend, dass sie gleich sind, sich selbst einander wechselseitig bindend. Der gesetzte zweck der regeln ist die gemeinsame ordnung ihres miteinander/gegeneinander. Nur dann kann ein staat in raum und zeit real sein, wenn erstens eine verfassung benennbar ist(u), wenn zweitens eine rechtsordnung in einem formellen verfahren gesetzt ist, die en detail das gelebte leben der bürger regelt(v), wenn drittens das individuum als ich in seiner funktion, bürger des staats zu sein, seinen genossen als amtswalter bestellt, der, eingebunden in die bestimmten institutionen des staates, die laufenden geschäfte des staates verwaltet, und wenn viertens die ausübung legitimierter gewalt in der hand des gewählten amtswalters monopolisiert ist(w). Das individuum als ich und sein genosse anerkennen, gleich seiend als bürger, dass ihr handeln, miteinander und/oder gegeneinander, nur in den grenzen der statuierten verfassung akzeptabel sein kann, verfassungen, die, festgelegt in ihrer grenze, jede ordnung der rechte und pflichten der bürger, im täglichen leben anfallend, definieren, eingeschlossen die ordnungen der rechte im haus, rechtsordnungen, die den amtswalter des staates, präsent in der verwaltung des staates, auf das gemeine wohl verpflichten, der die dinge der bürger zum wohle aller händelt, verwaltungen, in denen die legitime gewaltausübung in der hand mandatierter personen konzentriert ist, den schutz aller bürger sicherstellend, mandatsträger, die als individuum, ein ich seiend, sowohl bürger des staates sind als auch mitglied eines hauses. Das zusammenspiel dieser momente ist kompliziert(x), es ist ein konzert mit vielen stimmen, in dem jeder bürger, jeder bürger für sich, sowohl interpret ist als auch zuhörer.
Der 4.aspekt.
In der funktion des bürgers setzen das individuum als ich und sein genosse ihrem staat den zweck, das gemeine wohl(y) real werden zu lassen. Mit dieser setzung ist der staat, vielfältig in seinen funktionen, das mittel zu dem zweck, den das individuum als ich und sein genosse im verband des hauses, ungleich seiend, nicht erreichen können, aber im verband des staates, gleich seiend, erreichen müssen, nämlich die austarierung der gegensätzlichen, gleichwohl legitimen interessen des genossen und des individuums als ich. Es gibt interessen, die das individuum als ich und sein genosse gemeinsam teilen müssen, interessen, die das individuum als ich und sein genosse im verband ihres hauses nicht als ein partikulares interesse realisieren können, weil die realisierung dieser interessen das haus in seiner struktur und in seiner kraft faktisch überfordert. Unter dem terminus: das gemeine wohl, sind zusammenfassend die interessen bezeichnet, die das individuum als ich und sein genosse nur als gleiche realisieren können, weil sie, individuen, die ein ich sind, an ihnen gleichen anteil haben müssen, wenn sie, mitglieder eines hauses, ihre existenz realisieren. Das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, denken mit dem begriff: das gemeine wohl, in ihrem forum internum die vorstellungen, über die sie, als bürger gleich, auf dem forum publicum streiten, wenn sie ihre gegensätzlichen interessen zum vorteil aller, die es betrifft, in einem kompromiss austarieren. In der bestimmten form eines kompromisses ist das gemeine wohl immer ein partikulares interesse, dessen bestimmendes merkmal ist, dass es auch dem anderen von realem nutzen sein muss. Der terminus: das gemeine wohl, oft mit dem terminus: gerechtigkeit, verknüpft(z), ist untauglich, wenn die ordnung des hauses bezeichnet werden soll, die mit dem terminus: sozial, charakterisiert wird, gleichwohl sollte nicht ignoriert werden, dass die soziale ordnung im haus nur im horizont der vorstellungen denkbar ist, die, logisch kohärent, mit dem terminus: das gemeine wohl, bezeichnet werden(aa).
Der 5.aspekt.
Ihre identität als person erfahren das individuum als ich und sein genosse nur dann, wenn sie miteinander als gleiche agieren, jeder für sich selbst das ich seiend. Das individuum als ich und sein genosse, als mitglied eines hauses ungleich seiend, handeln, als bürger eines staates, gleich seiend, nur dann als bürger ihres staates, wenn sie wissen, dass sie, autonom entscheidend, sich in ihrer entscheidung, bürger dieses staates zu sein, gebunden haben, den jeweils anderen als der_andere anerkennend. Einerseits haben sie ohne vorbehalt ihre fähigkeit zur gewaltanwendung gegen den anderen an die institution: staat, abgetreten, andererseits vertrauen sie ihrem staat, ort ihrer kulturellen identität(bb), dass sie, jeder für sich, vor der gewalt anderer geschützt sind(cc). In den grenzen seiner befugnisse muss der institution: staat, zugestanden sein, gegen jeden seiner bürger gewalt anzuwenden, wenn dieser seinen pflichten gegenüber dem mitbürger nicht gerecht wird, aber zugleich steht der staat in der pflicht, seinen bürgern auch faktisch die ordnung zu gewährleisten, damit sie, jeder für sich, in ihrer existenz sich sicher wissen können(dd).
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(a)
für den terminus: polis, werden im diskurs auch andere termini verwendet, so die termini: "staat, verfassung oder grundgesetz". Die mit diesen termini bezeichneten begriffe und phänomene sind different, ebenso die mit den termini verknüpften bedeutungen, die ihren grund in den bezeichneten phänomenen haben. Die termini weisen nuancen der bedeutung auf, die zu beachten sind(01).
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(01)
es ist üblich, die termini: polis und staat, gleichrangig zu verwenden, auch Ich folge dieser praxis(*1). Es sollte aber nicht übersehen werden, dass die begriffe: polis und staat, die unterschiedenen phänomene eingeschlossen, in der moderne und in der antike erhebliche differenzen aufweisen. Die polis: Athen, zur zeit des Aristoteles, ist nicht mit dem staat: Griechenland, im jahr 2011, ohne einschränkungen gleichsetzbar, aber gleichgesetzt werden kann die struktur des begriffs: staat oder polis, angepasst an ihre historische zeit. In diesem horizont werden die funktionen des staates heute diskutiert.
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(*1) den terminus: staat, gebrauche Ich durchgängig, wenn Ich die aspekte benenne, die in der perspektive der moderne für den begriff: staat oder polis, konstitutiv sind.      (a)<==//
(b)
//==>argumente: 2.42.06/(c).
Zusatz. In der graphik: 064(01), sind die momente: haus und polis, in ihrer position auszutauschen. Das mag als marginalie erscheinen, de facto ist die folge der termini auch nachrangig, aber im blick auf die relationen markiert die änderung der perspektiven eine differente problemlage, die gegensätzlich beurteilt werden kann, wenn über die dinge des staates und der familie streitig reflektiert wird. Es scheint plausibel zu sein, die "affaires" der familie und die "affären" des staates per analogiam miteinander zu vermengen, aber das sind heterogene gegenstände, die miteinander zusammengemengt als gegensätze auseinanderfallen. Das legitime interesse des hausgenossen, ausgegeben als interesse des bürgers, kann illegitim sein(02) und das, was als das interesse des staates ausgegeben wird, das kann, formal in gesetzen abgesichert, die existenzgrundlage des individuums als ich und seines genossen, beide genossen einer hausgemeinschaft, vernichten(03). Der trennende blick ist in der analyse unabdingbar, wird aber das getrennte in der reflexion wieder verknüpft, dann sollten die einschränkungen der analyse nicht ignoriert werden, wenn den verknüpfenden argumenten, logisch kompatibel, das merkmal: rational, beigeordnet wird.
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(01)    argument: //==>2.24.64.

(02)

das streben nach materieller sicherheit ist legitim, wenn die individuelle existenz gesichert werden muss; es ist etwas anderes, wenn das individuum als ich oder sein genosse, amtswalter des staats, ihre öffentliche funktion im staat ausbeuten, um im haus einen privaten vorteil zu haben. Die einschlägigen phänomene sind unter dem terminus: korruption, endemisch.
(03)
wer mit einem staatsamt mandatiert ist, der hat ein werkzeug in seiner hand, mit dem er segensreich die welt verändern, also für alle verbessern kann, aber, das ist die dialektik seines amts, er kann das werkzeug auch missbrauchen, sein partikulares interesse als staatsinteresse kaschierend. Der missbrauch wird, um den missbrauch zu verbergen, formell als recht behauptet.        (b)<==//
(c)
//==>argument: 2.42.06/(d).
Zusatz. Es ist üblich, den menschen, vom tier abgrenzend, als das zoon politikon zu bezeichnen. Die behauptung hat bestand, wenn sie in den grenzen ihrer bestimmung gehändelt wird. Der begriff: zoon politikon, wird aber verkürzt, wenn das individuum als ich und der genosse nur dann das zoon politikon sein können, wenn sie als mitglieder der polis auf ihre befugnis beschränkt sind, in der polis als bürger dieser polis öffentlich zu handeln. Der mangel in dieser auffassung ist dann erkennbar, wenn die funktionen im haus beurteilt werden, die dem individuum als ich und seinem genossen, zueinander ungleich und eingebunden in einer hierarchie von abhängigkeiten, unterschiedliche grade von privatheit verstatten. Im haus handeln der genosse und das individuum als ich "privat", "öffentlich" in der polis, in ihrer existenz beides miteinander verknüpfend, jeder für sich(01).
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(01) argument: //==>2.42.21.        /(c)<==//
(d)
argument: //==>2.24.65.
Zusatz. In den perspektiven: polis oder haus, ist die struktur des gedankens auch dann gleich, wenn die perspektiven des individuums als ich und seines genossen ungleich sind(01). Die differenz in den perspektiven ist durch trennung analytisch eindeutig bestimmbar, eine differenz, die in der synthetischen reflexion al gusto, umstellt von interessen, eingeebnet werden kann.
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(01)
es sollte beachtet werden, dass das merkmal: ungleich, nicht mit dem merkmal: nicht_gleich, identisch fallen kann. Die perspektiven, die das individuum als ich und sein genosse haben, sind zueinander gegensätze, in keinem fall aber ein widerspruch, auch dann nicht, wenn die perspektiven sich als gegensätze einander ausschliessen.     (d)<==//
(e)
Aristoteles hat in seiner theorie des staats die taxonomie der begriffe eindeutig bestimmt(01). Das teil und das ganze sind die endpunkte einer linie, auf der in folgender reihenfolge die begriffe aufgereiht sind: teil/individuum als ich <=> gemeinschaft(ich/du) <=> familie(ich/du/es) <=> familie=haus(ich/du/es,alle) <=> dorf(mehrere häuser) <=> staat=polis/das ganze(02). Das ist eine pragmatische einteilung, die für eine orientierung in den phänomenen genügt, eine ordnung der begriffe, die nicht als ontisch gegebene gesetzmässigkeit interpretiert werden sollte. Die begriffe sind vorstellungen des individuums als ich, mit denen es seine welt ordnet, der genosse kann seine begriffe anders definieren und er gewinnt eine andere ordnung der dinge, ordnungen, die in raum und zeit gelten und nicht immer mit der ordnung des jeweils anderen zusammenstimmen müssen.
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(01)
Aristoteles: (P). 1252a24-1253a41.(I,2), p.47-49. bibliographie/ //==>2.93.46.
(02)
klarstellung: das zeichen: <=> , immer mit leerstelle vor und nach dem zeichen: <=> , ist nicht das zeichen für die wechselseite relation: <==>, immer ohne leerstelle vor und nach dem zeichen: <==>.        /(e)<==//
(f)
die idee der gleichheit(01) ist die bedingung, dass das individuum als ich und sein genosse, nicht_gleich im haus, fähig sind, die polis als das ganze zu konstituieren. Zwar sagt Aristoteles, dass da, wo eine einheit entstehen solle, es verschiedenes geben müsse(02), und ergänzt, dass der staat seiner natur nach eine vielheit sei, die ungleiches zur bedingung habe(03), aber diese feststellung ist unterscheidend zu präzisieren, wenn das individuum als ich und sein genosse, jeweils vertreter ihres hauses(04), fähig sein wollen, ihren staat als form der gemeinschaft(05) von ungleichen in der gleichheit aller zu gründen, mit dem erklärten zweck, ihre partikularen interessen im horizont des gemeinwohls ebenso zu realisieren, wie sie im eigeninteresse sorge tragen müssen, das gemeine wohl aller in seiner regulativen funktion als grenze ihrer partikularinteressen zu behaupten. In den bestimmten perspektiven des individuums als ich und seines genossen ist das prinzip der gleichheit, wenn es in raum und zeit wirksam sein soll, die voraussetzung, damit der gemeinsam geteilte zweck, die konstruktion der polis, von beiden, jeder für sich, erreicht werden kann. Es war Aristoteles gewesen, der im horizont seiner zeit die idee geltend gemacht hatte, dass das individuum als ich und sein genosse zueinander gleich sein müssen, wenn sie im konsens das schaffen sollen, was sie als begriff: die polis, denken, vorstellungen, die ihnen als phänomene präsent sind, bezeichnet mit dem terminus: polis, eine idee, die, eingepasst in die neue zeit, auch in der moderne gültig sein sollte(06). Soll die idee einer polis, gedeutet in einer form der gleicheit, real sein, dann ist der gedanke der ungleichheit, konstitutiv für das haus, eine deutung, die als gedanke der gleichheit, konstitutiv für die polis, im haus nur in den formen realer ungleichheiten gelebt werden kann. Beiden anforderungen, als begriffe widersprüche, als phänomene nur gegensätze, müssen das individuum als ich und sein genosse gerecht werden, wenn das gelingen soll, was sie sich, jeder für sich, unter den termini: staat oder polis, vorstellen. In der zeit des Aristoteles waren es die freien bürger Athens, die als vorstände einzelner häuser(07) gleiche unter gleichen waren, heute ist es der mündige bürger, der, ein individuum, sich als ich begreift(08). Die anderen formen der gleichheit, in raum und zeit möglich, können für das funktionieren einer staatlichen ordnung notwendig sein, aber sie sind für die definition des begriffs: die polis, nicht konstitutiv(09).
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(01)    argument: //==>2.42.14.
(02)
Aristoteles sagt: "Wo aber eine Einheit entstehen soll, da muss es Verschiedenheiten der Art geben;"(*1).
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(*1) Aristoteles: (P). 1260b28-29.(II,2), p.70. bibliographie/ //==>2.93.46.
(03)
Aristoteles sagt: "Seiner Natur nach ist der Staat eine Vielheit. Wird er immer mehr eins, so wird er aus dem Staat ein Haus und aus dem Hause ein einzelner Mensch. Denn wir dürfen wohl sagen, dass ein Haus mehr eins ist als ein Staat, und ein einzelner Mensch noch mehr als ein Haus. Auch wenn man also diese Einheit herstellen könnte, dürfte man es nicht. Denn man würde den Staat überhaut aufheben. ((...)) Aus ganz Gleichen entsteht kein Staat. Denn ein Staat und eine Bundesgenossenschaft sind verschieden."(*1).
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(*1)Aristoteles: (P). 1260b16-25.(II,2), p.70. bibliographie/ //==>2.93.46.
(04)
es ist zu beachten, dass zwei differente auffassungen des begriffs: subjekt, zur debatte stehen, wenn im horizont der theorie des Aristoteles die moderne idee des staates, oder im horizont der moderne die theorie des Aristoteles' reflektiert wird. Für Aristoteles repräsentierte das haus eine gruppe von individuen, die in ihrer struktur hierarchisch geordnet war und dem oberhaupt der gruppe die rechtsmacht zuordnete, alle anderen mitglieder abgestuft ausschliessend. Diese auffassung sollte nicht mit dem modernen begriff: subjekt, vermengt werden. Das, was im Athen des Aristoteles nur wenigen zugestanden war(*1), das kann heute jedes individuum behaupten, wenn es sich als subjekt begreift(*2). War die polis in der alten zeit eine angelegenheit weniger, so ist der staat heute die sache aller - jedenfalls gemäss der theorie.
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(*1)
in dieser hinsicht sollten die meinungen Aristoteles' zur sklaverei, dokumente der historia, interpretiert werden. Heute gelten schlicht andere bedingungen - oder sie sollten gelten ... .
(*2)
in diesem sinn ist der 1.satz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu lesen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"(Art.1.I.1.GG).
(05)
in den theorien der moderne, staat und gesellschaft zum gegenstand habend, werden verschiedene formen der vergemeinschaftung unterschieden, formen, die in ihrer besonderheit spezifische funktionen markieren, die nicht verallgemeinert werden sollten(*1). Das problem der gleichheit, respektive der ungleichheit, erscheint in diesen formen different und es ist für die klarheit des gedankens nicht förderlich, wenn diese differenzen eleminiert würden. Die gesellschaft ist nicht der staat und der staat kann nicht auf bestimmte phänomene reduziert werden, bezeichnet mit dem terminus: gesellschaft,(*2).
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(*1)    argumente: //==>2.32.05 und //==>2.32.06. //==>2.32.13.

(*2)

es ist etwas anderes, wenn die differenten formen von vergemeinschaftung, partikulare interessen verfolgend, in täuschender absicht gleichgesetzt und al gusto ausgetauscht werden. Es ist zwar ein faktum der erfahrung, dass bestimmte soziale gruppen sich als staat präsentieren, aber der anspruch, staat zu sein, transformiert diese gruppen noch nicht in phänomene, die zutreffend mit dem terminus: staat, bezeichnet werden könnten. Eine staatspartei bleibt partei und ist nicht der staat, auch dann nicht, wenn die parteifunktionäre sich als staatsbeamte missverstehen. Die stämme einer stammesgesellschaft, jeder stamm für sich, können zwar miteinander bündnisse schmieden, aber diese bünde, gleichwohl mit dem terminus: staat, bezeichnet, können als phänomene nicht mit dem begriff: staat, voneinander unterschieden werden. Die bündnisse sind das, was sie sind, ein bündnis zur durchsetzung partikularer interessen, aber kein staat.
(06)
im blick auf die realität von heute können die bedenken nicht wegdisputiert werden, dass für die idee der gleichheit kein realer gegenstand benannt werden kann, mithin muss die idee des staates fragwürdig bleiben. Ich denke, das problem kann nicht sein, dass das individuum als ich und sein genosse ihr gefühl, gleich zu sein, im moment der gelebten gegenwart nicht oder nur in ausnahmefällen, selten genug, leben können, Ich denke, das problem ist, dass einerseits das individuum als ich und sein genosse das postulat der gleichheit in raum und zeit verwirklichen müssen, dass aber andererseits das individuum als ich und sein genosse die angestrebte gleichheit in raum und zeit nicht auf dauer stellen können. Sie müssen ihre gleichheit im moment der gelebten gegenwart immer wieder neu behaupten. Diese behauptung der gleichheit kann ihnen nur in teilen gelingen, in keinem fall als ein ganzes.
(07)
diese vorstellung einer sozialen ordnung ist in der römischen tradition unter dem terminus: pater familias, in einem system von rechten und pflichten festgelegt worden. Auf dem römischen fundament ruhen die rechtsordnungen der moderne, so das BGB(1900), das erst mit dem Grundgesetz von 1949 schritt um schritt an die moderne vorstellung der gleichheit aller bürger angepasst worden ist und in details noch heute wünsche offen lässt.
(08)
der begriff: subjekt, gültig in der moderne, ist mit dem analogen begriff der antike, zumal den vorstellungen des Aristoteles, nicht gleichzusetzen. Die vorstellung, dass das individuum, teil einer gruppe, sich als ich selbst bestimmt, war in der zeit des Aristoteles, zwar schon denkbar gewesen, aber diese idee war noch nicht gegenstand allgemeiner überzeugungen. Es galt, dass das individuum mitglied der gruppe ist und es ist die gruppe, die rechtsverbindlich mit anderen gruppen handelt. Erst mit der emanzipation des subjekts sind die theorien des staates möglich geworden, die heute, im kontrast zur antike, die öffentlichen debatten bestimmen. Diese historia nachzuzeichnen ist nicht der gegenstand des essays.
(09)
jedes ding der welt kann im vergleich mit den anderen dingen der welt unter der perspektive der gleichheit oder ungleichheit beurteilt werden. Zwar ist die gleichheit der weltdinge theoretisch behauptbar, aber pragmatisch ist die gleichheit immer auf bestimmte merkmale beschränkt, die den begriff: gleichheit, zwar in teilen erfüllen können, niemals aber als ein ganzes. Pars pro toto verweise Ich auf den besitz der weltdinge, den das individuum als ich und sein genosse faktisch geltend machen können. Es ist zwar erwünscht, dass das individuum als ich und sein genosse im besitz der sachen gleich sein mögen, aber die realisierung dieses wunsches ist pragmatisch durch das faktum begrenzt, dass es kein maass gibt, mit dem plausibel unterschieden werden könnte, in welchen sachen ihr besitz gleich sein sollte und in welchen sachen nicht. Die in den dokumenten der historia propagierten versuche, eine solche gleichheit unter dem terminus: kommunismus, herstellen zu wollen, endeten in katastrophen, in alter wie in neuer zeit. Als konsequenz der erfahrung kann ausgeschlossen werden, dass die gleichheit im besitz der sachen eine konstitutive bedingung für den begriff: staat, ist, gleichwohl sollte bedacht werden, dass die unterschiede in der teilhabe am besitz der sachen nicht zu grooss werden dürfen, wenn der staat als ganzes nicht zerstört werden soll.
(f)<==//
(g)    argument: //==>2.42.14.        /(g)<==//

(h)    argument: //==>2.42.06/(h).        /(h)<==//

(i)     argument: //==>2.42.06/(i)        /(i)<==//

(j)

in den diskursen über den begriff: staat, wird immer wieder das argument geltend gemacht, dass der staat eine "natürliche" sache sei. Diese meinung erscheint für sich als plausibel, in der analyse aber ist die behauptung falsch. Die polis(=der staat) ist per definitionem kein haus(=die familie)(01), folglich muss die these als falsch zurückgewiesen werden, dass der staat nach dem modell der abstammung begründbar sein könne(02). Staaten werden geschaffen, nicht gezeugt, eine banale feststellung, deren wiederholung notwendig ist, wenn die begriffe im diskurs nicht heillos miteinander vermengt werden sollen.
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(01)
mit seiner kategorischen unterscheidung von haus und polis hatte Aristoteles die konstitutiven merkmale der begriffe: das haus und die polis, markiert. Haus und polis sind zueinander etwas anderes und es ist dem rationalen argument nicht dienlich, wenn diese differenz geschliffen würde.
(02)
es ist zwar ein historisches faktum, dass die königswürde in der folge der abstammung tradiert wird, aber was in der geschichte seinen zureichenden grund haben kann, wenn partikulare interessen verteidigt werden sollen, das hat im begriff: staat, keinen zureichenden grund. Die faktische machtausübung durch die herrschende dynastie kann nicht als gründender grund behauptet werden, weil die wirkung nicht rückwirkend als ursache setzbar ist.        (j)<==//
(k)
der begriff: konsens, ist einschränkend anzuwenden(01). Es ist, eingebunden in pragmatische erwägungen, nicht immer eindeutig festzustellen, was in einer vereinbarung, ein kompromiss, allgemein geltender konsens sein soll und was ein partikulares interesse ist. Wie die fakten auch sein mögen, unberührt davon ist die feststellung, dass die gründung eines realen staates nur dann begreifbar sein wird, wenn auch die realen interessen befriedigt werden, die alle, die es betrifft, mit der gründung des staates legitim verknüpfen können. Verfassungen sind kompromisse zwischen divergierenden interessen, die legitim vom souverän, das volk, jedes individuum als ich für sich, verfolgt werden sollen.
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(01) //==>argument: 2.22.28.        /(k)<==//
(l)
Aristoteles sagt: "Die Autarkie ist aber das Ziel und das Beste"(01). Den begriff: autarkie, hat Aristoteles in seinen reflexionen über den staat nicht eindeutig verortet(02). Es ist plausibel, dass nur die polis als die umfassende einheit in der lage ist, die autarkie zu sichern, die, wenn auch in den dimensionen kleiner, für das haus ein ziel ist, das das individuum als ich und sein genosse verfolgen müssen, wenn sie sich in der existenz halten wollen, jeder für sich. Ich stelle zweideutigkeiten fest, die in der historischen differenz, damals und heute, einerseits nicht vermeidbar sind, andererseits aber mit der reformulierung des begriffs: autarkie, geklärt werden können(03).
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(01) Aristoteles: (P). 1252b35.(I/2), p.49. bibliographie/ //==>2.93.46.
(02) Aristoteles: (P). 1252b28-35).(I/2), p.49.
(03) argument: //==>2.42.11.        /(l)<==//
(m)
es genügt, auf die historia der staaten zu blicken, um plausibel erklären zu können, die dokumente der historia als beweisstücke, dass jeder staat, im aufstieg erfolgreich, sich eine weile in dauer haltend, in der zeit wieder verschwunden sein wird. Rom hatte es auf 1163 jahre gebracht (753 v.Chr. - 410 n.Chr.), andere staaten waren in der folgenden generation schon wieder getilgt.     (m)<==//
(n)
dass es viele dinge der welt gibt, die als phänomen mit dem terminus: staat, bezeichnet werden, ist ein faktum, aber aus diesem faktum kann nicht zwingend abgeleitet werden, dass das mit dem terminus: staat, bezeichnete phänomen auch den bedingungen genügt, die der begriff: staat, erfordert. Ergänzend ist das argument zu berücksichtigen, dass es, würde die definition des begriffs: staat, buchstäblich genommen, keinen fall geben dürfte, der den kriterien des begriffs: staat, gerecht wird. Das individuum als ich muss damit kalkulieren, dass sein begriff: staat, präziser, seine vorstellungen im forum internum von einem staat, auf dem forum publicum mit den vorstellungen seines genossen konkurrieren, vorstellungen von begriffen, die das individuum als ich und sein genosse, präsent in den phänomenen, in ihrer gegensätzlichkeit wahrnehmen. Das problem gegensätzlicher staatsbegriffe ist auch nicht mit dem verweis auf den begriff: idealstaat, auflösbar, etwa im sinn des Platon oder des Augustinus; denn das problem sind die begriffe: idealstaat und gottesstaat, selbst, die, auf dem forum publicum als phänomene präsent, vom individuum als ich und seinem genossen im forum internum gedacht werden. Es ist aber möglich, dass der genosse und das individuum als ich sich darüber verständigen, was für sie auf dem forum publicum als maasstab gelten soll, mit dem bestimmte phänomene in der abgrenzung von anderen mit dem terminus: staat, bezeichnet werden sollen(01).
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(01) argument: //==>2.42.09.        /(n)<==//
(o)
auf das schibboleth: gleichheit, verweisend, ist jeder versuch, die faktischen ungleichheiten zwischen dem individuum als ich und seinem genossen abstreiten zu wollen, ein symptom von dummheit, aber, solange die faktischen ungleichheiten als nachrangige probleme gehändelt werden können und das faktum der ungleichheit nicht benutzt wird, den anderen zu etwas zu zwingen, das dieser vermeiden möchte, gleichgültig aus welchen motiven, solange sollte jede faktische ungleicheit unter den menschen als ein anreiz bewertet werden, das, was als ungleiches ein stein des anstosses ist, besser auszugleichen, im ungleichen erscheinend. Diese formen der ungleichheit, vielfältig in ihrem erscheinen, können entweder als unbeachtlich beiseite gestellt werden, oder sie werden als ein treibmittel instrumentalisiert, mit denen die bürger die transaktionsprozesse des staates in fluss halten.       (o)<==//
(p)
diese aspekte sind(01) zum ersten das geschlecht(02), zum zweiten die abstammung(03) und zum dritten die intelligenz(04). In diesen aspekten sind das individuum als ich und sein genosse ungleich und jedes individuum ist für sich(05). Es sind formen der ungleichheit, die im horizont des begriffs: das ich, keiner wertung zugänglich sind, aber es kann vernünftige gründe geben, die eine bewertung dieser ungleichheiten als zweckmässig erscheinen lassen, wenn die gründe der bewertung in den partikularen interessen fundiert sind, die das individuum als ich und sein genosse haben können, legitim oder nicht, gründe, die nur das individuum als ich für sich bindend zu verantworten hat.
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(01)
die aufzählung dieser aspekte ist nicht erschöpfend, aber die genannten aspekte genügen, um die weite des arguments kenntlich zu machen.
(02)
die trennung von mann und frau ist ein faktum der natur, auch dann, wenn fälle zitiert werden, die eine eindeutige trennung in frau oder mann ausgeschlossen erscheinen lassen(*1). Wenn das faktum der differenz: mann/frau, im gesellschaftlichen diskurs geltend gemacht wird, dann hat diese differenzierung gründe, die in der kultur verortet sind, gründe, die für die definition des begriffs: staat, irrelevant sind.
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(*1) Ich stelle nur das faktum fest, bewerte es aber nicht.
(03)
die abstammung, also die genetische verwandschaft der bürger, ist ein faktum der natur. Sie kann entscheidend sein, wenn die frage geklärt werden muss, ob das individuum als ich: A, mitglied der familie: b, sein kann oder nicht. Da die familie in der regel(*1) durch das kriterium: abstammung, definiert ist, muss also der beweis erbracht sein, ob die behauptete verwandtschaft besteht oder nicht. Ob das individuum als ich: A, bürger des staates: b, ist oder nicht, das entscheidet das individuum als ich: A, für sich bindend, die frage seiner rechtlichen anerkennung als bürger durch die institutionen des staates: b, ist aber ein anderer fall, der strikt abgetrennt untersucht werden sollte; denn als subjekt des rechts kann jeder staat regeln festlegen, statuiert in einem förmlichen verfahren, mit denen die bürgerschaft des bestimmten individuums als ich: A, oder des genossen: B, definiert ist(*2).
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(*1) das rechtsinstitut: adoption, soll ausser betracht bleiben.
(*2) das kriterium: volkszugehörigkeit, soll ausser betracht bleiben.
(04)
jedes individuum als ich ist qua natur mit physischen und psychischen fähigkeiten ausgestattet, die das individuum, ein ich sein wollend, als seine erbschaft der natur zu tragen hat. Es ist die sache des individuums, das ein ich sein will, seine intellektuelle kompetenz in den grenzen der verfügbaren physischen möglichkeiten zu entwickeln. In der durch abstammung definierten familie kann die regel gelten, dass die familie als gruppe entscheidet, wer als mitglied der gruppe leben kann oder soll. Wie die gruppe diese entscheidung im konkreten fall händelt, das ist kulturell begründet und in einer langen tradition gewachsen, traditionen, die unterschiedlich zu bewerten sind, aber traditionen, die in keinem fall für den begriff: staat, ein kriterium sein können, das individuum als ich auszuschliessen, das, gezeichnet mit einen natürlichen mangel, bürger des staates sein will.
(05)
in diesen perspektiven sind ungleichheiten fixiert, die durch keinen interpretativen kunstgriff in eine gleichheit umgedeutet werden können. Ein mann ist keine frau, ein kind hat eine mutter und ohne einen vater als erzeuger geht's auch nicht(*1), ein behinderter mensch kann kein gesunder mensch sein und es gibt dumm geborene, die zeit ihres lebens dumm bleiben, und andere, die sich als genie ausweisen - banale behauptungen, die, so scheint es, im schatten von vorurteilen stehen. Was aber die feststellung eines sachverhalts ist, das sollte nicht mit seiner bewertung gleichgesetzt werden. Es gilt, dass mit diesen feststellungen mögliche kriterien in den blick genommen werden, die ausgeschlossen sein müssen, wenn der begriff: staat, zu definieren ist. Der ausschluss dieser merkmale als kriterium für den begriff:
staat, impliziert aber, als logik des begriffs: das ich, die pflicht des individuums als ich, die faktischen ungleichheiten mit dem genossen in den formen zu händeln, in denen eine gleichheit behauptet werden kann, nämlich die formen der gleichheit, die ihren bezugspunkt nicht in der natur des individuums haben, sondern im postulat als ich, das individuum zu sein, das fähig und willens ist, sich als ich zu begreifen und sich selbst zu ermächtigen, bürger des staates zu sein, dem genossen gleich.
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(*1) man spricht derzeit von einer vaterlosen gesellschaft, ein bequemes schlagwort, das die entwicklung neuer techniken zum horizont hat, mit denen die gewohnte unterscheidung von frau und mann obsolet geworden ist. Die methode: in vitrio, hat die gewohnte einteilung von mann und frau beseitigt, die herkunft von eizelle und sammenzelle ist zu einer nachrangigen frage geworden, aber die struktur der abstammung wird solange unverändert bleiben, solange in raum und zeit kein fall einer geistzeugung dokumentiert ist        (p)<==//.
(q)
die rede: one man - one vote, ist fulminant, aber die formulierte regel ist das eine, etwas anderes sind die phänomene, in denen die regel real umgesetzt ist. Nicht richtig, aber doch irgendwie plausibel ist es, wenn die damen/herren politiker es für bequemer halten, die regel im sinn eines anderen satzes zu interpretieren: "all animals are equal, but some animals are more equal"(01). Schon immer wurde die logik eines arguments als hinderlich erfahren, wenn es gilt, ein partikulares interesse gegen ein anderes partikulares interesse in geltung zu setzen - alles wird solange gedreht und gewendet, bis die teile passen, zu passen scheinen.
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(01) Orwell,Georg: Animal-Farm. Chapter X, p.99. bibliographie/ //==>2.93.57.        /(q)<==//
(r)   argument: //==>2.52ff.        /(r)<==//
(s)
die phänomenologie der realen staaten, fixiert in den dokumenten der historia, wird im argument: 2.42.09, erörtert.        (s)<==//
(t)
die gewalt ist als faktum humaner ordnung nicht eliminierbar und die utopie einer gewaltfreien gesellschaft ist, merkwürdig genug, in ihrer behaupteten gewaltfreiheit immer gewalttätig(01).
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(01)
das problem der gewalt ist der gegenstand der 3.dimension des politischen(*1).
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(*1) argument: //==>2.62ff.        /(t)<==//
(u)
jedes phänomen, das als staat identifiziert wird, hat eine verfassung(01). Die funktion der ordnung ist beschreibbar, und jede ordnung ist dadurch ausgezeichnet, dass sie in ihrer phänomenalen gestalt ein unikat ist(02). In raum und zeit ist es nicht möglich, dass für eine, in einem dokument der historia fixierte verfassung zwei phänomene benannt werden können, die soweit gleich sind, dass im laxen sprachgebrauch von einer identität der phänomene gesprochen werden könnte. Jeder benennbare staat ist für sich eine ordnung, in der alle, die es betrifft, sich als bürger vereinigt haben. Wenn über die verfassung der staaten wertend geurteilt wird, dann sollte präsent sein, dass das werturteil über den bestimmten staat nur diesen zum gegenstand haben kann, und wenn von den strukturen in den ordnungen gesprochen wird, dann sollte auch präsent sein, dass es merkmale einer klasse von staaten sind, die für diese klasse und die eingeordneten phänomene zutreffend sind, die aber für andere klassen von staatsordnungen nicht zutreffend sein müssen(03).
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(01)
es ist ein nachrangiges problem, mit welchem terminus die verfassung, also das phänomenale erscheinen des staates, bezeichnet werden soll. Es ist, bezogen auf das phänomen, gleichgültig, ob die ordnung mit dem terminus: verfassung, bezeichnet wird oder mit dem terminus: grundgesetz, oder einfach mit dem terminus: gesetz. Entscheidend ist die funktion, die das regelwerk hat, schriftlich fixiert in einem glanzvollen dokument oder verstreut in einzelnen vereinbarungen, oft auch nur mündlich tradiert.
(02)
bereits Aristoteles hatte mit den verfassungen, die zu seiner zeit bekannt gewesen waren, diese erfahrung machen müssen.
(03)   argument: //==>2.42.09.        /(u)<==//
(v)
es ist pragmatisch zweckmässig, die begriffe: rechtsordnung und verfassung, strikt voneinander zu unterscheiden. Im stufenbau der rechtsnormen ist die verfassung der übergeordnete begriff, aus dem die legitimität aller anderen rechtsnormen abgeleitet ist. Den korpus der abgeleiteten rechtnormen kann man mit dem terminus: rechtsordnung, bezeichnen(01). In der perspektive der verfassung ist das ganze erfasst, die teile des ganzen in der perspektive der rechtsordnung.
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(01)
jede rechtsordnung ist ein system statuierter rechtsnormen, heute in der regel schriftlich fixiert, aber es gibt noch reste tradierten gewohnheitsrechts, das nur in der mündlichen überlieferung möglich ist. Diese unterscheidungen sind für den begriff: staat, nachrangig, sie können aber für die staatspraxis von erheblicher bedeutung sein, vor allem dann, wenn im streitigen fall die schriftlich fixierte norm im horizont der tradition ausgelegt werden muss.     (v)<==//
(w)
die verwaltung, präsent in den formen der bürokratie, ist das kennzeichen jedes staates(01). Das haus kann gut verwaltet sein, aber diese zweckorientierte verwaltung sollte mit der verwaltung des staats nicht verglichen werden, auch dann nicht, wenn die formen guter staatsverwaltung grosse ähnlichkeiten aufweisen mit der guten haushaltsführung. Das wesentliche merkmal staatlicher verwaltung ist die bürokratie, allgegenwärtig in der schriftlichkeit des verfahrens. Zwar kann die kritik der bürokratie bestimmte phänomene der staatsverwaltung zum gegenstand haben und diese als fehlerhaft erkennen, aber diese kritiken können das bürokratische verfahren selbst nicht in abrede stellen, ohne das konstitutive moment staatlicher verwaltung zu vernichten. Jede kritik, die darauf abzielt, die bürokratie in zweifel zu stellen, um sie zu beseitigen, zerstört den staat. Zwar kann diese kritik verhältnisse bewirken, die allgemein das haus kennzeichnen, aber diese kritik befähigt den staat nicht, die partikularen interessen seiner bürger in den grenzen zu halten, die das individuum als ich und sein genosse anerkennen müssen, wenn sie als bürger des staats ihre existenz realisieren wollen. In der verwaltung des staats ist die gewalt konzentriert, die mit dem terminus: gewaltmonopol des staats, bezeichnet wird(02). Wenn der staat seinen zweck erfüllen soll, dann muss es dem individuum als ich verwehrt sein, sich gegen die gewalt des genossen mit gewalt selbst zu helfen(03). Der bürger hat, im eigeninteresse und als konsequenz der gleichheit, darauf verzichtet, sich selbst mit gewalt vor der gewalt des anderen zu schützen. Er hat sich dem schutz des staats anvertraut, der, präsent in seinen beamten, dem bürger diesen schutz gewähren muss. Es ist eine andere sache, wenn die praxis des gewaltmonopols in den blick genommen wird, so wie die dokumente der historia es belegen.
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(01)    argument: //==>2.42.23.

(02)    argument: //==>2.42.20.

(03)

im haus gibt es auch formen von gewalt, die in einer hand konzentriert sind. Diese konzentration ist aber an die fähigkeit des individuums gebunden, ein ich sein wollend, das sich als das stärkste in der gruppe erweisen kann. Der form nach ist die im stärksten zentrierte gewalt ein monopol, aber dieses vorrecht ist allein an die stärke gebunden, die in der zeit ein flüchtiges phänomen ist. Der starke kann mit gewalt den schwachen daran hindern, gewalt anzuwenden, aber nur, solange er der stärkere ist, als beobachtung eine binsenweisheit, mit der die faktische gewaltanwendung nicht gerechtfertigt werden kann. Im staatlichen gewaltmonopol ist aber eine struktur definiert, durch die es möglich ist, gewalt dann zu rechtfertigen, wenn diese mit dem zweck des staats positiv relationiert ist, die permanente möglichkeit, faktische gewalt durch legitimierte gegengewalt zu begrenzen.     (w)<==//
(x)
das zusammenspiel der momente in einer graphik darzustellen wird durch die komplexität der möglichen relationen begrenzt. Mit der methode: im trialektischen modus, kann diese komplexität nicht angemessen visualisiert werden, weil jedes detail für sich in einer eigenständigen graphik dargestellt werden muss, die zusammenstellung der graphiken aber dann unübersichtlich ist, wenn das ganze erfasst werden soll. Zwar hat in der synthetisierenden reflexion das reflektierende individuum als ich immer einzelne schemata präzis im blick, aber das kann immer nur ein teil sein, wenn auch das ganze intendiert ist. Das, was zusammen das ganze sein soll, das wird im diskursiven denken immer nur in seinen teilen erfasst(01).
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(01)
aus diesem pragmatischen grund unterlasse Ich es, eine solche graphik auch nur in andeutungen zu konstruieren; denn auf der dritten differenzierenden ebene fällt der zusammenhalt der relation aus dem blick(*1), zumal dann, wenn entfernte argumente über mehrere stufen miteinander verknüpft werden(*2).
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(*1)    argument: //==>2.24.29.

(*2)

im ansatz ist das zusammenspiel der drei dimensionen des politischen kenntlich gemacht(+1).
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(+1) argument: //==>2.24.38.        /(x)<==//
(y)
das gemeine wohl(01) ist eine regulative idee. Ihr gegenstand ist die vorstellung einer realisierten gleichheit in der faktischen ungleichheit. Wohlfeil ist die definition des begriffs: das gemeine wohl,(02) aber es ist schwierig, die phänomene unter den dingen der welt zu benennen, die zumindest in den umrissen erkennen lassen, was die weltdinge sein können, die dem gemeinen wohl zuträglich sind, also dinge der welt, die für alle einen vorteil bedeuten können(03). Das problem ist, dass die phänomene des gemeinen wohls selbst gegenstände des interesses sind(04), die von dem partikularen interesse nur durch ihren bezugspunkt unterscheidbar sind(05). Für die feststellung, was das interesse des individuums als ich oder seines genossen ist, genügt es, auf den genossen oder das individuum als ich zu zeigen; dieses zeigen genügt aber nicht, wenn das benannt werden soll, was für beide das notwendige interesse ist, wenn sie in einem staat als bürger handeln wollen. Sie müssen sich erklären, was das gemeine wohl für sie sein soll. Es ist also eine entscheidung, die in der form des konsenses getroffen wird, eine entscheidung, die alle, die es betrifft, bindet, weil jeder für sich sich selbst gebunden hat.
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(01)    der terminus: das gemeinwohl, ist äquivalent.

(02)

die definition des gemeinen wohls ist leicht dahergesagt und die erfahrung ist geläufig, dass nicht einmal der verruchteste diktator sich entblödet zu behaupten, alles, was er tue, sei für das wohl seines volkes. Das problem ist, das behauptete gemeinwohl pragmatisch real werden zu lassen. Der kern des begriffs: das gemeine wohl, ist die struktur des ausgleichs gegensätzlicher interessen, und dieser ausgleich ist, wenn er real werden soll, immer ein wechselseitiges geben und nehmen, das austariert sein muss. Wer vom gemeinwohl spricht, der hat die durchsetzung der interessen seines genossen im blick, ohne das eigene interesse zu verleugnen.
(03)
es ist üblich, das gemeinwohl mit der aufgabe zu verknüpfen, die als zweck dem staat obliegt, nämlich vorsorge zu treffen für das dasein der bürger. In der moderne erscheint die daseinsvorsorge zumeist in der form, dass die verwaltung die infrastruktur des staates gestaltet(*1); denn der erfolg seiner bürger hängt auch davon ab, ob die bürger fähig sind, in den formen der staatlichen verwaltung die technischen voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit der bürger in seinen anstrengungen, seine existenz zu sichern, auch erfolgreich sein kann(*2).
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(*1) argument: //==>2.42.23   //==>2.42.24.
(*2) argument: //==>2.42.25.
(04)
im politischen diskurs wird auch vom gemeinwohlinteresse gesprochen. Die redeweise ist irreführend, weil es logisch ausgeschlossen ist, dass das gemeinwohl wie ein reales subjekt handeln könnte, seine interessen verfolgend,. Zutreffend ist, dass hinter jeder behauptung eines gemeinen wohls immer ein individuum als ich steht, das, wie man sagt, im interesse des gemeinwohls ein bestimmtes interesse verfolgt, das als sein interesse identifizierbar ist. Diese struktur der verfolgung bestimmter interessen entwertet aber nicht den begriff: das gemeine wohl; denn als regulative idee verweist der begriff auf bestimmte interessen, die, obgleich vom individuum als ich und seinem genossen getrennt verfolgt, ein konkretes interesse sind, das beide nur zusammen verfolgen können, wenn beide, der genosse und das individuum als ich, jeder für sich, einen vorteil von der realisation dieser interessen haben.
(05)   argument: //==>2.42.22.        /(y)<==//
(z)
der staat muss nicht gerecht sein, aber er muss die bedingungen schaffen, damit das individuum als ich und sein genosse, ungleich zueinander, gerecht handeln können. Der gerechte bürger und der (vermeintlich) gerechte staat, sind zwei verschiedene weltdinge, die strikt auseinander gehalten werden sollten(01).
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(01) argument: //==>2.42.13.        /(z)<==//
(aa)
das problem, die gegensätzlichen interessen des individuums als ich und seines genossen zum vorteil aller, die es betrifft, auszubalancieren, ist nur in einer ordnung lösbar, die als sozial definiert ist. Es ist üblich, unter den termini: austeilende und ausgleichende gerechtigkeit, das als aufgabe des staates zu diskutieren, nämlich die schaffung und gewährleistung einer ordnung, in der seine bürger auch gerecht handeln können. Die gegenüberstellung von gemeinwohl und gerechtigkeit ist prima vista plausibel, aber falsch. Weder kann das gemeinwohl auf eine form der gerechtigkeit verkleinert werden, noch ist es vernünftig, die austeilende und die ausgleichende gerechtigkeit als eine form des gemeinwohls auszulegen, weil ihre fundierenden gründe nicht vergleichbar sind. Gerechtigkeit ist nur auf dem fundament der ungleichheit denkbar, die das individuum als ich von seinem genossen trennt, das gemeine wohl setzt dagegen die gleichheit des individuums als ich und seines genossen voraus, soweit sie bürger ihres staates sind(01).
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(01) argument: //==>2.42.13  //==>2.42.14.        /(aa)<==//
(bb)
so wie das haus eine nicht zu überschätzende funktion in der identitätbildung eines individuums zu einem ich hat, so kommt dem staat eine vergleichbare funktion zu(01). Es sollte aber die differenz nicht ignoriert werden. Die interpretation des staats als nation ist im blick auf die dokumente der historia eine späte erfindung(02) und segensreich war diese erfindung nach den erfahrungen der zurückliegenden zwei jahrhunderte nicht gewesen(03). Es ist auszuschliessen, dass die nation ein konstituierendes moment im begriff: staat, ist.
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(01)
die abstammung ist im haus das entscheidende moment der identitätsbildung des individuums als ich. Es definiert sich als mitglied des hauses durch seine geburt. Diese form der identitätsbildung ist auch im staat nachweisbar. Im haus ist die familie oder der clan das dominierende moment, im staat aber ist auch das volk, vorgestellt als nation, ein moment, das zu beachten ist. Der faktor der abstammung sollte also nicht gering veranschlagt werden, aber die faktische differenz zwischen dem staat und dem haus darf nicht ausgeblendet werden. In der familie ist die abstammung das bestimmende moment, das die notwendige bindung zwischen den mitglieder schafft, im staat dagegen kann die abstammung zum treibenden motiv werden, das den staat als politische einheit sprengt.
(02)
die idee des nationalstaats ist im windschatten der europäischen aufklärung entwickelt worden. Bis dahin war es üblich gewesen, den staat durch den legitimen könig oder eine führende adelsgruppe zu definieren. Die bürger des staates waren alle auf den könig verpflichtet und diese verpflichtung war die form ihrer gleichheit untereinander. Das gleichheit stiftende band mit dem könig wurde durch die idee abgelöst, einem volk zuzugehören, das durch abstammung und gemeinsame sprache und kultur definiert ist.
(03)
die kriege im 19. und 20.jahrhundert wurden in ihrer zerstörerischen energie auch aus der idee der nation befeuert. Es gibt keine "feindschaft der nationen", aber endemisch ist die dummheit der ideologen, die aus der idee: volk/nation, das pulver für die bleikugeln mixen.     (bb)<==//
(cc)
es ist strikt zu unterscheiden, einerseits die phänomene der gewalt zwischen den staaten(=krieg), andererseits die phänomene der gewalt zwischen den mitgliedern einer familie(=allgemeine gewalt). Gewalt ist, in welcher form auch immer, ein faktum, für das es keine rechtfertigung geben kann, dennoch ist es pragmatisch geboten, die phänomene der gewalt zu differenzieren, weil die gründe andere sind, die für die faktische gewalt im haus oder die gewalt zwischen den staaten behauptet werden - gründe, die einen vergleich als unvernünftig erscheinen lassen. Das problem der gewalt ist hier nicht weiter zu diskutieren(01).
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(01)
en detail die erörterungen zum begriff: gewalt, als gegenstand der 3.dimension des politischen(*1).
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(*1) argument: //==>2.62ff.        /(cc)<==//
(dd)
der blick auf die phänomene zeigt ein düst'res bild. Wenn die zeichen der zeit angemessen interpetiert werden, dann ist der schluss unausweichlich, dass die bürger ihr engagement für den eigenen staat geringschätzen und es ist zu beklagen, dass diese wertschätzung des staates zunehmend weiter schwindet. Einerseits ist auf die theorien des staates zu verweisen, die die funktion des bürgers im eigenen staat akzentuieren, andererseits muss die reale praxis der bürger zur kenntnis genommen werden, die in ihrer gesamtheit der eigene staat sind(01). Das, was die sache aller sein sollte, das ist zu einer sache weniger geworden, und die wenigen meinen auch noch, dass sie aus ihrem engagement zusätzliche vorteile ziehen dürften, weil sie, wie sie sagen, sich engagieren. Es ist aber ein fehlschluss, aus einer defizitären praxis auch noch ihre legitimität ableiten zu wollen. Das prinzip der gleichheit ist keine verhandlungsmasse, auch dann nicht, wenn viele sich verweigern, die gleichheit einzufordern, die zu nutzen sie sich scheuen, sei's aus mangel an mut, den eigenen verstand zu gebrauchen(02), sei's aus kalkulierender feigheit, um so einen vorteil sich zu erschleichen, was niemals glücken kann.
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(01) argument: //==>2.42.25.
(02) Kant,Immanuel: Was ist Aufklärung. Bd.XI, p.53. bibliographie/ //==>2.93.52.         /(dd)<==//
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(text/1.3.24)<==//
2.42.08
es ist eine merkwürdige beobachtung, dass im diskurs, wenn über die angelegenheiten des hauses debattiert wird, die debatten im horizont des ausgeschlossenen staates geführt werden, nicht anders ist das haus der begrenzende horizont jeder debatte, wenn die angelegenheiten der polis verhandelt werden. Aller scharfsinn wird aufgewandt, um in analytischer stringenz die begriffe: haus und polis, auseinander zu halten, jeder begriff für sich logisch kohärent in das schema einer theorie eingepasst. Das verfahren ist methodisch nicht zu kritisieren, wenn die grenze der methode beachtet wird, die teilbereiche des problems zwar präzis erfasst, das ganze aber, fixiert mit dem begriffen: polis oder haus, nicht fassen kann; denn es gibt für das individuum als ich und seinem genossen gründe, gute gründe, mit denen sie die dinge des hauses oder die angelegenheiten der polis zum gegenstand ihrer relationen machen. Die beurteilung ihrer existenz in einer konkreten situation des lebens erfordert, sowohl die aspekte des hauses in den blick zu nehmen als auch die aspekte der polis, aber wenn das individuum als ich oder sein genosse, eingebunden in bestimmte, selbstgesetzte kausalitäten, das problem im moment der gelebten gegenwart analytisch fassen, dann haben sie die situation, identisch mit sich selbst, entweder in der relation: individuum_als_ich<==|==>haus, im blick oder in der relation: individuum_als_ich<==|==>polis, - tertium non datur. Das, was in ihrem argument als verknüpfung kausal zwingend erscheint, das haben sie im diskurs mit der dritten relation: haus<==|==>polis, präsent, die im moment der gelebten gegenwart, durch das individuum als ich einerseits und den genossen andererseits vermittelt, in unterscheidbaren perspektiven wahrgenommen wird. Eine gedoppelte differenz ist zu behaupten, einmal die differenz zwischen den phänomenen: haus und polis, fixiert in den begriffen: polis oder haus, dann die differenz in den perspektiven, mit denen das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, die relation: polis<==|==>haus, verfügbar haben. Das ist eine situation, die nicht mit den kategorien gesetzter kausalitäten erfasst werden kann, aber mit den methoden der dialektik erfasst wird. Wenn das individuum als ich und sein genosse über die dinge ihrer existenz in der gemeinsam geteilten welt reflektieren, dann fassen sie ihre vorstellungen, bestimmt bezeichnet mit den termini: polis und haus, immer im horizont des jeweils ausgeschlossenen anderen moments(a). Ihre feststellungen über das, was das haus und/oder die polis sein sollen, alles phänomene, können auf der argumentebene der kausalität, definiert als begriffe, ein widerspruch sein, feststellungen, die auf der argumentebene der dialektik nur gegensätze sein können, die auch dann in raum und zeit möglich sind, wenn sie sich einander ausschliessen. Die konsequenzen dieser überlegung können in der perspektive der pragmatik störend sein, in der perspektive der theoretischen vernunft müssen sie gelebt werden. Staat und familie sind, entgegen dem ondit, keine sich ausschliessenden alternativen in der bewältigung der existenz, alternativen, die das individuum als ich und sein genosse al gusto wählen könnten(b).
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(a)      argument: //==>2.24.64  //==>2.24.65.

(b)

im horizont dieser reflexion ist das gerede: hier familie - da staat, oder der slogan: privat vor staat,(*1) ein geschwätz, in seinem erscheinen gewaltätig, das von dienstfertigen ideologen erfunden wird, die ihren auftraggebern den schein eines guten gewissens verschaffen, wenn diese den genossen ausplündern.
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(*1) das pendant: staat vor privat, ist nicht besser.
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(2.42.10/(e))<==//
2.42.09
die phänomene, unterschieden mit dem begriff: polis, und bezeichnet mit dem terminus: staat, sind in ihrer vielgestaltigkeit schwer überschaubar(a) und jedes in den blick genommene phänomen ist ein unikat(b). Ich werde mich folglich auf die aspekte beschränken, die beachtet werden sollten, wenn in die beschreibung der phänomene werturteile eingebunden werden, die im phänomen zwar ihren gegenstand haben, nicht aber ihren grund.

Der 1.aspekt.

In raum und zeit erscheint die ordnung jedes staats als defizitär - das ideal eines staats und seine realität sind zwei weltdinge, die das individuum als ich und sein genosse in ihrer gemeinsam geteilten welt zur hand haben, dinge der welt, die zueinander gegensätze sind. Immer ist etwas faul im staate(c), weil seine bürger, in der erfahrung ihrer existenz sich entwickeln und die facta der vergangenheit mit ihren projektionen in die zukunft in jedem moment ihrer gelebten gegenwart austarieren müssen. Zwar sollen bestimmte entscheidungen in dauer sein, und sie bleiben auch auf zeit in dauer(d), aber es ist eine selbstzerstörerische illusion, dass alles so bleiben könne, wie es ist. Die weisheit, dass alles im fluss sei(e), erweist sich dann als banal, wenn beharrung und bewegung starr entgegengesetzt werden, und die chancen und risiken des einen wie des anderen nicht wahrgenommen werden. Nicht jede veränderung einer bewährten praxis ist gut, aber das festhalten am bewährten, weil's bewährt erscheint, zerstört in der letzten konsequenz das, was intendiert behauptet werden soll. Ein staat, der unfähig ist, sich selbst permanent zu reorganisieren, wird am ende des prozesses zerfallen sein(f). Das problem, vor dem die bürger ihres staates stehen, kann in der formel zusammengefasst werden, dass es die bürger selbst sein müssen, die den vielfältigen veränderungsprozessen ein ziel setzen, von dem aus beurteilt werden kann, ob der kurs auf das ziel richtig ist oder nicht. Die eine richtige ordnung kann es nicht geben, aber es können viele zweckmässige ordnungen beschrieben werden, mit denen das gesetze ziel erreicht werden kann(g). Die bewahrung einer als gut beurteilten ordnung kann nur in ihrer kritik gelingen. Die unterbindung dieser kritik ist die selbstzerstörung dieser ordnung - eine erfahrung, die bisher jeder diktator gemacht hat(h).
Der 2.aspekt.
Es gilt als ausgemacht, dass eine diktatur schlecht sei, eine demokratie dagegen gut - ein klassisches vorurteil, das die beschreibung einer bestimmten staatsordnung mit einem dezidierten werturteil verknüpft, indem die gründe für das werturteil versteckt werden. Wer geltend macht, dass ein bestimmtes ding der welt als gut oder schlecht zu beurteilen sei, der hat die beweispflicht zu erklären, warum das eine gut sein müsse, das andere dagegen schlecht. Aber der beweis für das eine oder für das andere ist nicht führbar, weil das individuum als ich, das den beweis führt, den gründenden grund entweder setzt, sich selbst absolut bindend, oder den gründenden grund mit einem interesse verknüpft, das beliebig toleriert werden kann oder auch nicht. Die interessen sind das problem, die das individuum als ich und den genossen verbinden, einander sich abstossend und/oder auch verbindend. En detail kann das grosse gemälde aller staaten durchgemustert werden, fixiert in den dokumenten der historia, das resultat der analyse ist, dass für jeden nachweisbaren staat argumente pro und kontra geltend gemacht werden; denn das, was der eine für gut hält, das kann der andere für schlecht halten, das objekt aber, different in den meinungen erscheinend, ist das, was es ist, identisch mit sich selbst, ein staat, der sowohl als gut beurteilt wird als auch als schlecht. Der grund für die differenz ist nicht im beschriebenen staat zu verorten, sondern im individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich, die ein dezidiertes interesse haben, den bestimmten staat entweder als gut oder als schlecht oder, was oft auch der fall ist, als indifferent zu beurteilen(i). Jedem interesse ist ein bestimmter zweck inhärent, der das maass für die ordnung des staates ist, die als gut oder schlecht beurteilt wird, weil die bestimmte ordnung des staates die verfolgung des bestimmten zwecks entweder begünstigt oder behindert. Was als gut erscheint oder als schlecht, das sind präzise nützlichkeitserwägungen, die in partikularen interessen fokussiert sind, meinungen, in denen die erfahrung gespiegelt ist, dass das gemeinwohl als zweck des staates nicht mit dem partikularinteresse eines diktators oder einer bande von oligarchen vereinbar ist(j).
Der 3.aspekt.
Es ist üblich, die wertende unterscheidung: guter staat/schlechter staat, am probierstein der freiheit zu schärfen. Wie selbstverständlich wird gleichsetzend assoziiert, dass die freiheit an sich gut sei, die verneinung der freiheiten dagegen schlecht. Richtig an diesen argumenten ist nur die banale feststellung, dass jeder freiheit eine reale unfreiheit korreliert ist und jeder unfreiheit die vorstellung einer idealen freiheit(k). Im loblied auf die freiheit(l) wird, wenn's opportun ist, die kehrseite ignoriert, weil es so bequemer ist, die freiheit mit dem laissez faire gleichzusetzen, ein ordnungschema, das nur dem stärkeren zur freiheit werden kann, dem schwächeren aber, dem vermeintlich schwächeren, zur unfreiheit werden muss. Es ist als begriff ausgeschlossen, dass die ordnung eines staates dann mit dem merkmal: frei, definiert werden kann, wenn nicht anerkannt ist, dass die faktische freiheit des einen bürgers die notwendige grenze in der freiheit des anderen bürgers hat(m). Der begriff: freiheit, ist dem individuum als ich und seinem genossen in den phänomenen ihrer bürgerlichen freiheiten präsent(n), die in den unterscheidbaren ordnungen der staaten vielfältig ausgestaltet sind. Die bequemen gleichsetzungen: autoritär gleich unfrei und demokratisch gleich frei, haben zwar den anschein der plausibiltät für sich, sie taugen aber nicht, die realität so präzis zu beschreiben, dass die gleichungen als regeln instrumentalisierbar sind. In jeder totalitären ordnung gibt es nischen für das freie denken, das kein zensor auslöschen kann, und es ist ein selbstbetrug der demokraten, wenn sie meinen, dass eine regel, die freiheit verspricht, auch die versprochene freiheit real werden lässt(o).
Der 4.aspekt.
Der praktische gebrauch der freiheit ist in die formen der ausübung von macht und herrschaft eingepasst, über die das individuum als ich und sein genosse verfügen, wenn sie miteinander kommunizieren. Macht ist ein faktum, das genügen kann, die wechselseitige relation zwischen dem individuum als ich und seinem genossen zu fixieren, macht allein kann nicht genügen, die wechselseitige relation in dauer zu halten, wenn die macht nicht durch herrschaft des einen über den anderen gezähmt ist(p). Jede ordnung des staates ist eine ordnung, die zum einen die formen der herrschaft definiert und zum anderen durch die reale verteilung der macht bestimmt ist, über die nur das individuum als ich und sein genosse im moment der gelebten gegenwart verfügen können(q). Es gibt weder mächtige staaten, noch kann es staaten mit einer lückenlosen herrschaft geben, was festgestellt werden kann, das ist auf die beobachtung beschränkt, dass es in der bürgerschaft eines staates individuen als ich gibt, die untereinandere als genossen in der weise kommunizieren, dass sie, als bürger gleich seiend, in den formen der ungleichheit über faktische macht und mandatierte herrschaft verfügen, mit denen sie die ordnung ihres staats instrumentalisieren. Es ist zwar möglich, theoretisch die verfügbarkeit von macht und herrschaft auf einer skala: 0-1, abzubilden, aber die resultate werden von fall zu fall verschieden sein, ohne dass die extrempunkte in nur einem fall repräsentiert werden könnten(r). Insofern sind die traditionalen zuordnungen zwar plausibel, aber nicht immer sind sie dem konkreten fall auch angemessen(s).
Der 5.aspekt.
Die beobachtung ist geläufig, dass immer wieder versucht wird, die ordnung eines wirtschaftsunternehmens als modell der ordnung des staates zu instrumentalisieren, nebeneinander gestellt gleich gültig das modell eines privaten familienunternehmens und das modell eines staatsbetriebs. Das, was prima vista plausibel zu sein scheint, das ist secunda vista falsch, weil der schluss auf prämissen aufgebaut ist, die gemäss des begriffs: polis, ausgeschlossen sind. Der staat kann weder eine privatfirma sein, noch ein in seinen dimensionen erweitertes haus(t). Die unterscheidung: öffentlich/privat,(u) impliziert, dass die ordnung eines staates auf anderen prinzipien aufgebaut ist als die ordnung eines hauses, gleichwohl sollte nicht ignoriert werden, dass es maximen des handelns gibt, die die durchsetzung der ordnung des staates bestimmen können, die ordnung des hauses eingeschlossen. Die maximen des handelns, bewährt in der evolution des sozialen lebens, können orientierungspunkte sein, an denen die bürger als amtswalter des staates das gemeine wohl konkretisieren, aber im staat ist die anwendung der maximen immer öffentlich, im haus immer privat. Was im haus ein kluges verhalten sein kann, das zeigt sich im staat als begünstigung weniger zu lasten aller. Was im staat verantwortliches handeln sein muss, das erweist sich im haus als beeinträchtigung der interessen aller hausgenossen, die interessen mögen legitim sein oder nicht. Das individuum als ich muss sich prüfen, ob es in der rolle des hausgenossen handelt oder in der rolle des bürgers, eine unterscheidung, die dann notwendig gelöscht wird, wenn die ordnung des staates und die ordnung des hauses nicht eindeutig definiert sind, und das individuum als ich entweder in der rolle des bürgers als hausgenosse handelt oder in der rolle des hausgenossen als bürger. Die extremen ausformungen sind einerseits der diktator, der den staat als seine privatsangelegenheit händelt, andererseits der unpolitische bürger, der den staat auf das format seiner kleinen dinge geschrumpft hat.
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(a)
von den perspektiven hängt es ab, wie die vielfalt der staaten rational gehändelt wird. Die sachlage scheint klar zu sein, wenn der völkerrechtliche staatsbegriff zugrundegelegt wird. Die zahl der staaten ist identisch mit der zahl der mitglieder in der UN. Es gilt aber der einwand, dass die beschränkung auf den juristischen staatsbegriff selbst eine festlegung ist, über die heftig gestritten wird; denn keinesfalls ist ausgemacht, das die trias der klassischen staatstheorie: "staatsvolk, staatsmacht und staatsgebiet" von den staaten auch erfüllt werden, die sitz und stimme in der vollversammlung der UN haben(01). Wird aber das gewohnte schema mit differenzierenden merkmalen angereichert, dann zerfasert der blick auf den bestimmten staat und die vorstellung eines ganzen geht verloren(02).
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(01)
dem Vatikanstaat, allgemein als staat angesehen, fehlt's am staatsvolk, zu mindest dann, wenn unter dem begriff: volk, eine abstammungsgemeinschaft verstanden wird. Der staat: Somalia, ist mitglied der UN, mithin völkerrechtlich ein staat, aber es nicht erkennbar, ob in diesem von bürgerkriegen zerrütteten land eine staatsmacht wirksam ist, die sowohl das volk als auch das gebiet in definierbare grenzen einschliesst. Zweifel bestehen auch, ob die vielzahl der stämme und clans in diesem geographischen raum es zulässt, einen kohärenten begriff: staatsvolk, zu definieren. Schliesslich der aktuelle streit, ob die Palästinenser, vor der UN im jahr 2011 die anerkennung als staat begehrend, auch die forderung erfüllen können, über ein staatsgebiet zu verfügen(*1). Diese beispiele sollten genügen, um die probleme des juristischen staatsbegriffs kenntlich zu machen, ohne in der sache selbst partei zu ergreifen, weil jedes urteil von interessen bestimmt ist, den bestimmten fall, identisch mit sich selbst, mal so und mal so aufzuklären.
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(*1)
im blick auf die historia hat diese einschätzung ihren besonderen reiz. Auch nach ihrer gewaltsamen vertreibung im jahr 70 n.Chr. aus Palästina waren die juden unbestreitbar ein volk geblieben, auch dürfte die interpretation richtig sein, dass die religion als das verbindende band die funktion einer zentralen machtinstanz gehabt hatte, was dem volk der juden aber fehlte, zerstreut in der diaspora lebend, das war das staatsgebiet. Dieser mangel wurde beseitigt, als teile des jüdischen volkes, wieder im umkreis der gewalt, im 20.jahrhundert begannen, teile von Palästina zu besetzen und 1948 auf dem behaupteten territorium den staat: Israel, ausriefen. Der kern des streits in Palästina war und ist der kampf um land, also um ein territorium, in dem ein volk, geeint in einer staatsmacht, sich als staat etablieren kann. Dieser konflikt ist nach meinem dafürhalten nicht auflösbar, wenn die konfliktparteien am juristischen staatsbegriff kompromissunfähig festhalten und nicht nach wegen suchen, wie sich die menschen auf dem nicht vermehrbaren boden als bürger eines oder zweier staaten vereinen könnten, sich auf eine zentralmacht verständigend.
(02)
das problem, den juristischen staatsbegriff mit weiteren merkmalen auszuweiten, kann mit der redewendung: staat im staate, illustriert werden. Den zweck des staates zu erweitern, differenzierend im horizont möglicher interessen, werden bestimmte merkmale, passend erscheinend, zu einem konstitutiven moment des staates aufgerüstet(*1), eine aufrüstung des staats, die den staat nur in den teilen des ganzen repräsentieren kann, in keinem fall den staat als das ganze. Weder der glanz inszenierter staatlichkeit schafft einen staat, noch genügt die ausübung von gewalt, die, fokussiert in vielgestaltigen machtgruppen, von einzelnen personen als amtswalter staatlicher organe instrumentalisiert wird, beschränkt auf partikulare interessen, die als staatsinteresse camoufliert werden.
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(*1) zu verweisen ist vor allem auf die funktion der religionen, es genügt auch die bestimmte idee, so die idee des kommunismus, die ihre spuren in den dokumenten der historia zurückgelassen hat.     (a)<==//
(b)
mit der feststellung, dass jeder beschreibbare staat in raum und zeit ein unikat sei, dürfte hinreichend deutlich sein, dass eine erschöpfende phänomenologie der staaten, heute wie damals, nicht möglich ist. Eine vielzahl von phänomenen kann aufgelistet werden, objekte vieler wissenschaften(01), aber diese versuche kommen über die kasuistik der fälle auch dann nicht hinaus, wenn die vielfalt der phänomene in einer taxonomie der begriffe eingezwängt wird, die als system nichts draussen lassen will. Vollständigkeit ist nicht erreichbar, aber für die pragmatik genügt es, wenn eine überschaubare zahl von fällen analysiert und die resultate der analyse reflektiert werden, stoff genug für andere, gleiches zu tun.
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(01) es sind die juristen, die politologen, die soziologen und die philosophen, die emsig bemüht sind, die staaten als phänomene in ihren analytischen blick zu nehmen, um dann über die früchte ihrer arbeit zu reflektieren.       (b)<==//
(c)
"Etwas ist faul im Staate Dänemark", Marcellus in Shakespeare, Hamlet, I/4.        (c)<==//
(d)
die funktion des gesetzes ist, eine regel, für gut befunden, in dauer zu setzen. Es gibt aber kein gesetz, das, wie man sagt, ewig wäre(01). Jedes gesetz, vor allem die gesetze eines staates, sind in ihrer dauer limitiert und diese dauer kann sehr kurz sein(02).
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(01)
zwar wird von ewigen gesetzen gefaselt, so reden vor allem diktatoren, wenn sie ihre angst vorm vernichtenden tod verbergen wollen, aber der diktator verfügt, sich als der mächtigste dünkend, nicht über das wundermächtige gesetz und er wird, sein gesetz in dauer haltend, im tod verschwunden sein ... .
(02)
der blick in das Bundesgesetzblatt und/oder vergleichbare verkündungsblätter genügt; ein blick pars pro toto: 51x wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert, stand: 2003, und da war die BRD gerade 55 jahre alt geworden.        (d)<==//
(e)
Heraklit sagte: alles fliesst. Im kern ein banaler satz, der aber, wenn er in einen bestimmten kontext gesetzt wird, alles liebgewordene aufsprengt. Es ist ein bedürfnis des individuums als ich, dass es in seiner welt ruhepunkte verfügbar hat, die sich nicht verändern; denn, so meint es, nur so könne es sich in seiner welt sicher orientieren. Das ist einerseits zwar zutreffend, ist andererseits aber falsch, weil das, was in der erfahrenen zeit festgehalten werden soll, gleichfalls der zeit unterliegt, die in jedem moment der gelebten gegenwart, dokumentiert in den facta der vergangenheit, fortschreitend verändert wahrgenommen wird.        (e)<==//
(f)
staaten fallen der vernichtung anheim, deren bürger, verstrikt in gegensätzliche interessen, unfähig sind, die ordnung des staates immer wieder neu an die veränderten bedingungen der welt anzupassen. Staaten mit einer, wie man sagt, demokratischen ordnung mutieren zu oligarchien und diktaturen, diktatorische staaten lösen sich auf und im vakuum der macht entstehen neue organisationsstrukturen, in denen die machtverhältnisse zwischen den bürgern des staates neu fixiert sind.     (f)<==//
(g)
auch im 21.jahrhundert gilt es noch als political correct, die demokratie als die einzig mögliche staatsordnung anzusehen, für die das kriterium: rational, zutreffend ist. Es sollte unbestritten sein, dass das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, in einer demokratischen ordnung mehr chancen haben, ihre vorstellungen einer guten ordnung zu realisieren, als in jeder anderen denkbaren staatsordnung. Es sollte aber nicht ignoriert werden, dass die demokratische ordnung bürger voraussetzt, die fähig und willens sind, auch nach den regeln dieser ordnung zu leben. Ich will den willen der bürger nicht in zweifel ziehen, eine demokratische ordnung zu schaffen und in dauer zu halten, aber Ich kann nicht immer erkennen, dass sie auch fähig sind, die demokratische ordnung zu schaffen und zu pflegen, vor allem dann nicht, wenn die voraussetzungen dafür in der gesellschaft fehlen, in der diese ordnung ins werk gesetzt wird und in dauer gehalten werden soll. Das sollten die schlussfolgerungen sein, die aus den kriegerischen konflikten im Irak und in Afghanistan in der ersten dekade des 21.jahrhunderts gezogen werden müssen.        (g)<==//
(h)
die fälle eingeschlossen, in denen dem verblichenen diktator das erlebnis des unterganges seiner diktatur erspart geblieben zu sein scheint. Seine nachlebenden holten diese erfahrung über kurz oder lang nach, aus der macht vertrieben, gewaltsam oder auch nicht.     (h)<==//
(i)
das problem, warum es staaten gibt, die als gut/schlecht bewertet werden, wird in der tradition mit den termini: der staat an sich oder das wesen des staates, einerseits aufklärend bezeichnet, die auflösung des problems wird andererseits gewollt im unbestimmten belassen. Der gegenstand der kontroversen sind die fragen, ob es ein ding der welt gäbe, das mit dem terminus: staat an sich, hinreichend fixiert werden könne, oder ob das bestimmte ding der welt als greifbares gegenstück das wesen des staates verkörpere. Dieser streit ist nicht entscheidbar, weil jeder beteiligte am streit selbst partei ist, der mit den termini sein bestimmtes interesse entweder kenntlich macht oder verbirgt. Sich quasi entschuldigend behaupten die streitenden, dass der staat: x, an sich zwar gut sei, aber so, wie er verwaltet werde, sei dieser staat schlecht(01). Der meinung wird beifall geklatscht, dass der demokratie ein vorrang vor jeder diktatur zukomme, als konsens wohlfeil auf jeder stehparty, aber entschuldigend wird ergänzend geltend gemacht, dass auch die eine oder der andere diktatur gerecht beurteilt werden solle. Was die interessen der beteiligten auch sein mögen, die struktur ihrer argumente lässt erkennen, dass ihre zustimmende oder ablehnende kritik immer im horizont der jeweils abgegrenzten möglichkeit staatlicher ordnung gedacht wird. Die diskurtanten haben orientierungspunkte gesetzt, die aber nicht in dem fundiert sein können, das mit den termini: an sich und wesen des staats, etikettiert wird. Im moment ihrer gelebten gegenwart erinnern sie facta der vergangenheit, die sie als momente in ihren projektionen in die zukunft einbauen, die sie dann als orientierungspunkte im moment ihrer gelebten gegenwart instrumentalisieren können. Diese erwägungen, legitime werturteile, sind, als argumente geltend macht, für das individuum als ich, bindend, aber mit diesen argumenten kann der genosse in keinem fall gebunden sein.
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(01)
dieser satz(*1) wird al gusto ausgelegt. So kann der satz behauptet werden, dass eine diktatur an sich(*2) zwar schlecht sei, weil die willkür eines einzelnen zu einem allgemeinen gesetz erklärt werde, aber der diktator sorge mit eiserner hand für ruhe, wenn nötig auch mit gewalt gegen widerspenstige, ein faktum, das an sich gut sei, weil ordnung herrsche, eine ordnung, in der einem jeden sein platz im staate zugewiesen ist. So kann auch der satz behauptet werden, dass die demokratie an sich(*2) zwar gut sei, weil alle an den entscheidungen beteiligt werden, aber die demokratie werde schlecht verwaltet, weil ein jeder nur noch das tue, was ihm beliebe. Das sind sätze, die beliebig austauschbar sind, weil dem entscheidenden kriterium, bezeichnet mit dem zusatz: an sich, alles beigelegt werden kann, was beigelegt werden soll, die logik des schlusses ausbeutend. Das, was unbestimmt ist, das ist der bezug, der mittels des terminus: an sich, al gusto mit stoff angefüllt wird.
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(*1)
auch in dieser fassung ist der satz möglich: an sich sei der staat: x, zwar schlecht, aber so, wie er verwaltet werde, sei dieser staat gut.
(*2)
alternativ: ihrem wesen nach.     (i)<==//
(j)
in jeder beschreibung einer faktischen staatsordnung ist das echo einer utopie hörbar, sei es, dass das echo positiv konnotiert wird oder negativ. Das schönreden eines bestimmten staates ist ebenso ein spiel wie das schlechtreden einer staatlichen ordnung, weil das individuum als ich und sein genosse auf erfahrungen reagieren, die sie in der verfolgung ihrer interessen machen(01).
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(01)
es ist eine merkwürdige beobachtung. Einerseits präsentiert sich das individuum, ein ich sein wollend, als bürger des staates im outfit des revolutionärs, der glühende demokrat in den phasen des kampfes um die macht und die herrschaft, andererseits berichten die historiker, auf ihre dokumente der historia weisend, dass genau dieses individuum, die macht war erobert und seine herrschaftspraxis in den dokumenten der historia versteinert, sich als autokrat und diktator präsentiert hatte, sich als ich selbst vernichtend. Die antwort kann nicht genügen, dass diese verwandlung eine implizite konsequenz seines schlechten charakters gewesen war oder mit den widrigen gesellschaftlichen bedingungen zu erklären ist. Jede versuchte kausalerklärung ist kurzschlüssig, weil ein komplexer vorgang mit dieser erklärung auf ein oder zwei parameter reduziert wird, parameter, mit denen jene struktur nicht angemessen erfasst werden kann, in der das individuum als ich und sein genossen, eingesperrt in den horizont ihrer interessen, miteinander agieren müssen. Die kausalerklärungen sind zwar die spielsteine, mit denen das komplexe spiel: ordnung des staates, bewältigt werden muss, es sind aber erklärungen, die nur in der bestimmten situation richtig sein können oder falsch.     (j)<==//
(k)
das ist die dialektik von herr und knecht(01). Was ist schon der herr, wenn er keinen knecht hat? - er muss die arbeit selbst tun. Und was ist der knecht, wenn er keinen herrn hat? - er muss, auf sich selbst gestellt, selbst denken, damit er wertschätzen kann, was seine arbeit ist.
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(01)
es ist nun üblich auf Hegel und seine reflexionen zum verhältnis: knecht und herr, zu verweisen. Mit diesem verweis ist der pflicht genüge getan(*1).
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(*1) Richter,Ulrich: Ich glaube, was Ich weiss - Ich weiss, was Ich glaube. 009:anerkenng. bibliographie/ //==>2.93.49.
//==>INDEX/sachregister, stichwort: herr/knecht_dialektik.     (k)<==//
(l)
das etikett: freiheit, präsent in vielen varianten(01), ist das schibboleth der liberalen, präziser, der neoliberalen, aber, wenn das gerede der neoliberalen von heute genauer in den blick genommen wird, dann schrumpft die beschworene freiheit auf die formel: freiheit der märkte, und das, was mit dem terminus: freiheit, gekennzeichnet wird, das ist auf die aussage eingedampft, dass es keinerlei beschränkungen für die teilnehmer am markt mehr geben dürfe, beschränkungen, die dem hemmugslosen streben nach rendite grenzen setzen könnten. Die neoliberalen propagieren einen reduzierten begriff von freiheit, den sie einerseit positiv formulieren, der aber als position, gemäss der Hegel'schen dialektik, seine negation impliziert, die als negation nicht positiv formuliert sein kann, aber in der vermittlung von negation und position als resultat der entgegensetzung von position und negation wiederum in einer position formuliert ist. Derzeit ist das resultat dieser dialektik in der finanzmarktkrise der jahre 2008-2011 zu besichtigen.
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(01) ein anderes etikett ist die formel: fdGO (=freiheitlich demokratische grundordnung), deren redundanz ein warnsignal sein sollte. Der demokratischen ordnung ist implizit, dass sie nur dann als eine ordnung gleicher bürger denkbar ist, wenn diese in ihrer gleichheit zueinander auch frei sind, eine freiheit, die nur in der selbstbindung der bürger denkbar ist.     (l)<==//
(m)
Kant sagt: "Niemand kann mich zwingen, auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann (d.i. diesem Rechte des anderen) nicht Abbruch tut."(01),(02).
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(01)
Kant,Immanuel: Über den Gemeinspruch. Bd.XI.p.145. bibliographie/ //==>2.93.52.
(02)
Rosa Luxemburg hat diesen gedanken noch knapper formuliert: "Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden"(*1).
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(*1) Luxemburg,Rosa: Die russische Revolution.IV.p.692. bibliographie/ //==>2.93.58.        /(m)<==//
(n)    argument: //==>2.22.15.        /(n)<==//

(o)

nun wäre es an der zeit, die dokumente der historia ordnend in augenschein zu nehmen. Diese aufgabe sei aber den fachgenossen überlassen, weil es nicht zweckmässig ist, im rahmen dieses essays den ganzen stoff in der erforderlichen breite darzulegen und die beschränkung auf wenige beispiele, dem obiter dictum gleich, mus den anschein der polemik erregen, eine polemik, die nicht notwendig ist.     (o)<==//
(p)
in der systematik meiner überlegungen sind die begriffe: macht und herrschaft, die konstitutiven momente der zweiten dimension des politischen(01).
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(01) //==>argument: 2.52ff.        /(p)<==//
(q)
die verteilung von macht und herrschaft wird vom individuum als ich und seinem genossen im moment der gelebten gegenwart in gedoppelter weise erfahren. Zum einen ist es die erfahrung, dass für jede ordnung eines staates eine bestimmte verteilung von macht und herrschaft gültig ist, zum anderen ist es die erfahrung, dass das individuum als ich und sein genosse die wirkung der faktischen verteilung der macht und die zuordnung von herrschaftsbefugnissen in unterschiedlichen formen leben. In diesen perspektiven gilt, dass die struktur einer diktatorischen staatsordnung nicht von einer demokratischen ordnung unterscheidbar ist, different ist aber die verteilung von macht und herrschaftsbefugnissen, an denen die bürger des staates ungleichen anteil haben. Das, was an macht und herrschaft in einer diktatur auf den diktator und abgestuft auf seine helfershelfer konzentriert ist, das ist in einer demokratie, zumindest gemäss der theorie, auf eine vielzahl von gleichen unter gleichen verteilt, eine verteilung von herrschaft und macht, die zusammengehalten ist von dem willen, mandatierte herrschaft und tollerierte macht beim anderen zu akzeptieren. Mit den merkmalen: macht und herrschaft, kann der begriff des staates zureichend nicht definiert werden, gleichwohl können aber diese merkmale als indizien dafür instrumentalisiert werden, die faktische verteilung von herrschaft und macht im staat zum fundament von werturteilen über diesen staat zu machen.        (q)<==//
(r)
in raum und zeit ist weder die totale macht des einen über den anderen möglich, noch kann die herrschaft lückenlos sein, die nichts ungeregelt belässt. Es ist eine illusion,, den zustand austarierter macht und herrschaft in dauer halten zu können. An dem einen oder anderen wird's immer fehlen, und das, was in dem einen moment der gelebten gegenwart vom individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich, als gleichgewicht erlebt wird, das kann im folgenden moment schon wieder aus dem lot sein, anschauuungsmaterial ist in den dokumenten der historia hinreichend vorhanden.      (r)<==//
(s)
die feststellung der angemessenheit einer solchen zuordnung ist, für sich betrachtet, selbst ein werturteil, dessen maasstab die interessen sind, die das urteilende individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, verfolgen. Wenn diese feststellung als prämisse akzeptiert wird, dann erscheint jede der gerade infrage stehenden staatsordnungen als ein komplexes argument, das auf ein moment reduziert ist, das nur ein moment unter vielen anderen momenten sein kann, deren realer gegenstand die interessen sind, die alle, die es betrifft, in raum und zeit verfolgen. Für sich ist die situativ bedingte feststellung banal, dass das interesse des diktators ein anderes sein müsse als das interesse des demokraten, eine feststellung, die den schluss als plausibel ausweist, dass die staatsordnung: diktatur, den interessen des diktators angemessener ist als die staatsordnung: demokratie,(01). Von dieser art sind die antworten, wenn die politologen, die angestellten beamten in der wissenschaftsabteilung: staatstheorie, sich abmühen, das staunende publikum über die causa: staat, aufzuklären.
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(01) in gleicher weise plausibel ist der satz: die staatsordnung: demokratie, ist den interessen des demokraten angemessener als die staatsordnung: diktatur.     (s)<==//
(t)
dem gedanke, der staat könne auch als firma organisiert werden, ist eine gewisse plausibilität nicht abzusprechen, aber das, was plausibel erscheint, das ist nicht immer mit den regeln eines rationalen arguments kompatibel. Zwar kann sich der diktator eines staats wie ein pater familias fühlen, er kann für sein volk auch wie ein vater sorgen, propaganda ist die eine seite der medaille, die rückseite ist die realität, aber der wille des diktators genügt nicht, wenn er den staat al gusto wie sein haus eingerichtet hat, in dem alle hausgenossen genötigt sind, sich zu unterwerfen. Den reiz der vernünftigkeit hat auch die idee für sich, dass der staat, dem alle als gleiche zugehören, als gemeinbesitz aller, die es betrifft, gehändelt werden solle. Die schöne idee überblendet das faktum, dass unter dem terminus: gemeininteresse, die verfolgung aller denkbaren partikularinteressen, legitim oder nicht, ausgeschlossen sein muss, mit der folge, dass dem begriff: interesse, keine unterscheidende funktion zugeordnet werden kann(01).
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(01) das ist der grund, verortet in der differenz: polis/haus, warum alle staatsordnungen scheitern werden, mit denen das ideal des kommunismus verwirklicht werden soll. Der behauptung des gemeininteresses steht das bedürfnis des individuums als ich und seines genossen entgegen, partikularinteressen zu haben. Die ordnung des staates ist überfordert, wenn das partikularinteresse, ausgewiesen in der ordnung des hauses, in der ordnung des staates als gemeininteresse realisiert werden soll.        (t)<==//
(u)    argument: //==>2.42.22.         /(u)<==//
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(2.42.07/(n/01))<==//
2.42.10
das haus ist als phänomen ein ding der welt. Als phänomen aber sind diese weltdinge, so scheint es, einer systematisch intendierten beschreibung sperrig, weil ihr erscheinungsbild, fixiert mit dem terminus: haus,(a) zu bunt ist, um diese weltdinge, phänomen für phänomen, zwingend in das korsett einschränkender klassifikationen einzupassen(b). Das ist eine schwierigkeit, die nicht unterschätzt werden sollte; denn jede klassifikation, beschränkt auf wenige kriterien, reduziert die möglichkeiten, den zureichenden kompromiss zu finden, der alle, die es betrifft, befriedet(c). Zwar können die für die beschreibung der phänomene wichtigen, präziser, für wichtig gehaltenen aspekte ausgeblendet werden, aber sie bleiben als potentielle steitgegenstände präsent, wenn diese kriterien in den streit der interessen fallen, die von den beteiligten al gusto wieder auf die agenda gesetzt werden, mal so oder mal so. Es ist daher zweckmässiger, das problem einer umfassenden phänomenologie dieser weltdinge(d) auf die aspekte zu begrenzen, die in der dialektik der begriffe: haus und polis, relevant sind(e). Einerseits beschränkt die festlegung auf fünf aspekte die reichweite des terminus: haus, andererseits werden aber fakten geschaffen, in der zahl überschaubar, die mit aussicht auf erfolg in einem diskurs über die streitig gefallene sache erörtert werden können.

Der erste aspekt.

Es ist eine gewohnheit, die weltdinge, die mit dem terminus: das haus, bezeichnet werden, mit den phänomenen zu assoziieren, die mit dem begriff: familie, unterschieden werden. Das ist, weil plausibel erscheinend, nicht falsch, aber die gleichsetzung der phänomene, die mit den termini: familie und haus, bezeichnet werden, ist auch nicht richtig, die gleichsetzung ist einfach schief, weil in der gleichsetzung zutreffendes mit unzutreffendem verknüpft wird. Diese gleichsetzung, vermittelt durch die termini: haus und familie, wird mit einem dritten terminus, der terminus: gruppe, konstruiert, der die different erscheinende weltdinge in einer neuen vorstellung zu einem ganzen vereinigt und so die teile im ganzen austauschbar macht; denn das, was mit dem terminus: gruppe, bezeichnet wird, das ist, vorgestellt als eine bestimmte menge von individuen, die ein ich sind, so vielgestaltig, dass eine vielzahl von termini notwendig ist, um diese phänomene auch unterscheidend benennen zu können(f). Das, was die begriffe, mit denen die phänomene unterschieden werden, als phänomene voneinander unterscheidet, das ist die relation: individuum_als_ich<==|==>gruppe, und das kritische merkmal ist die form der mitgliedschaft des individuums als ich in der gruppe. Die formen der mitgliedschaft können aber so vielgestaltig sein, dass weitere differenzierende merkmale erforderlich sind, um die form der mitgliedschaft des individuums als ich in der gruppe, bestimmend eingrenzen zu können, die zutreffend mit dem terminus: haus, bezeichenet werden soll. Dieses merkmal ist die abstammung. Das individuum als ich wird in das haus hineingeboren, es ist durch das faktum seiner geburt in diegruppe(g)geworfen(h). Man sagt, dass die familie das schicksal sei, dem keiner entrinnen könne und folglich arrangiert sich das individuum als ich mit den fakten, die durch seine familie gesetzt sind. Mit dem faktum, in eine familie geboren zu sein, ist auch die unmöglichkeit gesetzt, diese familie verlassen zu können; denn es sind die nachlebenden, die die erinnerung an den toten weitertragen, fakten, die das tote individuum, das kein ich mehr sein kann, nicht bestimmt. Geburt und tod, grenzpunkte der existenz, sind die momente, die das individuum als ich und sein genosse nicht ignorieren können, wenn sie im verband der sozialen gruppe, bezeichnet mit dem terminus: das haus, ihre existenz realisieren. Mit ihrer mitgliedschaft im verband der sozialen gruppe sind das individuum als ich und sein genosse in abhängigkeiten verstrickt, denen sie sich, diesen bedingungslos unterworfen, nicht entziehen können, formen der abhängigkeit, die als kehrseite die verpflichtung impliziert, dass das individuum als ich und sein genosse wechselseitig im verband der sozialen gruppe füreinander sorgen müssen. Diese wechselseitigen verpflichtungen im verband der sozialen gruppe unterliegen nicht dem willen des individuums als ich oder seines genossen, die meinen könnten, al gusto ihre verpflichtungen zu erfüllen oder nicht. In ihrer wechselseitigen verpflichtung, die abhängigkeiten wechselseitig kompensierend, sind das individuum als ich und sein genosse, in einer schicksalsgemeinschaft verknüpft, deren gedoppelter zweck es ist, die gemeinschaft als gruppe und das individuum als ich in der existenz zu halten(i).
Der zweite aspekt.
Seinen zweck, sich in der existenz zu halten, realisiert das individuum als ich im verband der sozialen gruppe. Das mittel, diesen zweck zu erreichen, ist der verband der sozialen gruppe, ein verband von individuen als ich, der autark sein muss, damit das individuum als ich, den genossen einschliessend, fähig ist, seine existenz und die des genossen in dauer zu halten(j). Der verband der sozialen gruppe ist dann autark, wenn seine mitglieder, teil der welt als das ganze, sich die weltdinge verschaffen können, die nötig sind, um sich, jeder für sich, in der natur zu behaupten, ihre kultur, die ihre welt ist, schaffend(k). Diese leistung, die das individuum als ich mit dem genossen im verband der sozialen gruppe schafft, jeder für sich, ist darauf begrenzt, dass in der auseinandersetzung mit der natur nur das für das leben erforderliche geschaffen wird. Im strikten sinn ist die autarkie, die als zweck des verbandes der sozialen gruppe erscheint(l), auf die formen der subsistenzwirtschaft begrenzt, und alles, was diese formen sprengt, das ist im verband der sozialen gruppe als ein interesse von vielen einzuordnen, das das individuum als ich in seinen relationen zum genossen mit diesem und/oder gegen diesen geltend machen kann.
Der dritte aspekt.
Die autarkie des hauses wird durch die leistungen gesichert, die das individuum als ich und sein genosse im verband der sozialen gruppe erbringen, wenn sie im prozess des stoffwechsels mit der natur, diese mit ihrer arbeit(m) verändern, ihre welt in den formen der kultur gestaltend. Das sind die tätigkeiten des individuums als ich und seines genossen, die in ihrer gesamtheit mit dem terminus: ökonomie, zusammengefasst werden sollen(n). Das verbindende moment dieser tätigkeiten sind tauschhandlungen, die das individuum als ich und sein genosse im verband der sozialen gruppe vollziehen, wenn sie die früchte ihrer arbeit austauschen. Der eine nimmt gebend und der andere gibt nehmend. Getauscht wird, was notwendig ist(o) und notwendig ist nur das, was im verband der sozialen gruppe, diese in ihrer existenz sichernd, geeignet ist, die existenz des individuuums als ich und seines genossen zu gewährleisten.
Der vierte aspekt.
Es ist gleich_gültig, welche weltdinge getauscht werden, nicht gleichgültig sind aber die bedingungen, unter denen das individuum als ich und sein genosse die dinge der welt miteinander austauschen. Das prinzip des tauschens ist die behauptete gleichwertigkeit der getauschten weltdinge, aber, und das ist ein teil der erfahrung, jede tauschhandlung, die vom individuum als ich und seinem genossen im verband der sozialen gruppe vollzogen wird, ist real eine abweichung vom prinzip der gleichwertigkeit, eine abweichung, die in der ungleichheit der akteure gegründet ist, die im verband der sozialen gruppe die früchte ihrer arbeit austauschen. Ein befriedender tausch der weltdinge gelingt aber nur dann, wenn im verband der sozialen gruppe sichergestellt ist, dass jedes mitglied im verband der sozialen gruppe das seinige(p) erhalten kann, das es benötigt, um sich selbst in der existenz halten zu können, den zweck erfüllend, durch den, und nur durch diesen, die existenz des verbandes der sozialen gruppe gesichert sein kann. Den erforderlichen ausgleich, den jeder tauschakt, faktisch ungleichheiten schaffend, impliziert, realisieren das individuum als ich und sein genosse mit den vorstellungen, die mit dem terminus: gerechtigkeit, bezeichnet werden. Die gerechtigkeit(q), ein grosses wort, ist als idee ein postulat, das das individuum als ich und sein genosse setzen müssen, wenn sie sich vergewissern, dass ihre tauschhandlungen dem prinzip der gleichwertigkeit entsprechen, ohne sicher sein zu können, dass sie dieses ziel auch erreichen werden; denn das, was als gerecht erscheint, das kann nur der ausgleich der interessen sein, gegensätzlich bis zum wechselseitigen ausschluss, ein ausgleich, der ein transitorischer zustand ist, der mit einem absoluten wert nicht fixiert werden kann(r). Im verband der sozialen gruppe können das individuum als ich und sein genosse den unabdingbaren ausgleich ungleicher wertvorstellungen bewirken, wenn sie willens sind, die faktischen ungleichheiten zwischen sich auszutarieren, zumindest dann, wenn sie den ausgleich der ungleichheiten versuchen.
Der fünfte aspekt.
Das, was das individuum als ich in seiner identität als ich ist, der genosse eingeschlossen, das schafft es im verband der sozialen gruppe. Um im verband der sozialen gruppe als ich existieren zu können, muss das individuum als ich die chance haben, seine psychischen bedürfnisse ebenso zu befriedigen wie seine physischen. Mit dem terminus: identität des ich als ich, sind die aspekte bezeichnet, die in der tradition unter dem terminus: kultur, zusammengefasst werden. Viele phänomene können benannt werden; vor allem sind es die phänomene, die mit der sprache(s), der religion(t) und der emotionalen einbindung in einer gemeinschaft(u) verknüpft sind.
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(a)
der terminus: haus, hat in den debatten um die begriffe: haus und/oder polis, die funktion eines passpartout. Der terminus ist, rationalität vorspiegelnd, vielfältig einsetzbar, auch dafür, das aus dem blick zu setzen, das dem individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich, interesssengeleitet nicht dienlich zu sein scheint. Es ist in einem diskurs unbestritten zulässig, das eigne argument mit dem terminus: haus, al gusto aufzurüsten, aber das sind manipulationen am argument, die das individuum als ich und sein genosse einerseits verantworten müssen, argumente, die andererseits in ihren negativen konsequenzen dann begrenzt werden, wenn das individuum als ich und sein genosse, fähig und gewillt, die möglichkeiten tolerieren, die sie im argument mit dem terminus: haus, geöffnet, aber beiseite gestellt haben.     (a)<==//
(b)
das verfahren der klassifikation, als methode in der tradition unbestritten, kann plausibel sein; für die bewältigung der täglichen probleme ist es als mittel tauglich, aber es sollte immer präsent bleiben, dass mit jeder bestimmten klassifikation der horizont zusammengezogen wird, der genau die dinge der welt aus dem blick fallen lässt, die von den merkmalen einer bestimmten klassifikation nicht erfasst werden, dinge der welt, die aber dennoch als gegenstände des streits im diskurs präsent bleiben(01).
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(01)
die einschlägigen schemata werden von den soziologen, juristen und anderen konstruiert, schemata, die das ziel haben, den einschlägigen forschungsgegenstand von anderen abzugrenzen. Diese schemata sind mittel zu einem zweck und die qualität der schemata hängt davon ab, ob sie als mittel geeignet sind, die gesetzten zwecke zu erreichen(*1). Für den terminus: haus, kommt in der perspektive des soziologen jede identifizierbare gruppe von individuen als ich in betracht, die durch ihre gemeinsame abstammung definiert sind. In der klasse: haus, schliesst das kriterium: abstammung,(*2) eine vielzahl von vergemeinschaftungen aus, partes pro toto die vereine, die schulklassen oder die alterskohorten. Es scheiden auch die formen von vergemeinschaftungen aus, die im horizont des staates wirken, so die gemeinschaften der kommunen. Weitere einschlägige phänomene sind die körperschaften des öffentlichen rechts, die religionsgemeinschaften/kirchen eingeschlossen. Signifikant ist auch der ausschluss von religiösen orden, die in klösterlicher gemeinschaft wirtschaften(*3). Zu verweisen ist auch auf das phänomen der stände, die in der soziologie des mittelalters eine zentrale funktion gehabt hatten(*4). Schliesslich sollte das phänomen der heiratskreise nicht unerwähnt bleiben(*5), das im umkreis der klassischen stammesgesellschaften oder clans situiert ist(*6).
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(*1)
die dialektik der denkbaren zwecke und der verfügbaren mittel wird in ihrer ambivalenz nicht erörtert.
(*2)
das kriterium soll auf die biologische abstammung begrenzt sein. Gestritten wird in den diskursen auch mit dem argument einer geistigen oder sozialen abstammung. Wenn das der fall ist, dann kann der terminus: abstammung, schnell in die irre führen, weil die eindeutige festlegung im begriff: biologische abstammung, unterlaufen wird.
(*3)
die klösterliche gemeinschaft könnte prima vista die blaupause für das aristotelische haus sein, allein es fehlt das merkmal der abstammung.
(*4)
zwar wurde die zugehörigkeit zu einem stand faktisch durch die abstammung gesichert, aber die definition eines standes war primär der rechtssphäre zugeordnet. Am phänomen der stände lässt sich die problematik der klassifikation gut demonstrieren, weil rechtliche aspekte und biologische fakten über kreuz zusammenwirken.
(*5)
das phänomen der heiratskreise ist in der bürgerlichen moderne noch präsent, rechtlich aber obsolet. In der alten ordnung hatten die heiratskreise die funktion gehabt, den austausch der frauen als recht zwischen den durch abstammung definierten stämmen und clans zu institutionalisieren.
(*6)
die auflistung der probleme ist nicht vollständig, sie sollte aber für meinen zweck genügen.
(b)<==//
(c)
nicht der begriff: haus, ist das problem, ein begriff, den das individuum als ich in seinem forum internum definiert hat, das problem ist das erscheinen des begriffs als phänomen, wenn der genosse mit dem individuum als ich auf dem forum publicum über diesen begriff streitet; denn auf dem forum publicum muss festgelegt werden, welche definition gelten soll, verbindlich für alle, die es betrifft. Hier, auf dem forum publicum, wird entschieden, ob dem begriff ein bestimmtes merkmal zugeordnet werden soll oder nicht; denn mit der akzeptierung eines merkmals ist die menge der phänomene bestimmt, die mit diesem merkmal erfasst werden können. Aber diese festlegung hat zwei seiten. Das, was auf der einen seite an missverständnissen ausgeschlossen wird, wenn der begriff eng gefasst ist, das kann, wenn der begriff weit gefasst wird, auf der anderen seite den blick auf neue möglichkeiten öffnen. Was mit einem bestimmten begriff: haus, bezweckt werden soll und was nicht, das hängt vom individuum als ich und seinem genossen ab.     (c)<==//
(d)
die phänomenologie der gruppen, die mit dem begriff: das haus, unterschieden werden, ist als desiderat von den zuständigen fachgenossen zu schaffen. Die erschöpfende bearbeitung der anstehenden streitfragen ist zwar wünschbar, aber nicht erforderlich. Der mögliche überfluss an argumenten mag zwar beruhigend wirken, aber die verfügbar gemachten argumente können die struktur der argumentation nicht verändern.     (d)<==//
(e)    //==>argument: 2.42.08.       /(e)<==//

(f)

die vielgestaltigkeit der phänomene, bezeichnet mit dem terminus: gruppe, kann mit einem verweis auf die taxonomien der begriffe illustriert werden, die in der tradition gebräuchlich sind. Das sind schemata, die dann hilfreich sind, wenn sie als mittel genutzt werden können, das chaos der wörter übersichtlicher zu gestalten. Es ist aber methodisch unzulässig, aus diesen schemata urteile abzuleiten, die, wie der jargon es ausweist, an sich den begriff: gruppe, definieren, es sei, das individuuum als ich hat die in seiner taxonomie festgelegte verbindlichkeit gesetzt, eine setzung, die sein genosse mit einem anderen schema bestreiten kann.       (f)<==//
(g)
es ein ein problem der praxis, mit welchem terminus die definition eines begriffs bezeichnet werden soll, die klarheit der definition vermittelnd. Von dem begriff: haus, habe Ich in meinem forum internum eine bestimmte vorstellung, aber auf dem forum publicum, wenn Ich das ding der welt: das haus, mit dem begriff unterscheidend identifizieren will, finde Ich kein ding der welt, das den kriterien des begriffs voll genügen würde und auszusetzen gibt es immer etwas. Das problem ist, die phänomene aufzuzeigen, die dem begriff ohne rest genügen. In dieser not weiche Ich auf einen trick der argumentation aus und behelfe mich mit einer terminologischen krücke. Die gruppe, die dem begriff: das haus, genügen soll, wird mit der formel: im verband der sozialen gruppe, bezeichnet(01). Mit dem formelkompromiss entziehe Ich mich einerseits der mühe, eine bestimmte soziale gruppe als phänomen zu benennen, die dem begriff: haus, entsprechen könnte, andererseits kann Ich meiner skepsis ausdruck geben, dass es faktisch möglich ist, in raum und zeit eine solche gruppe präsentieren zu können. Den genannten beispielen wird wohl immer das eine oder das andere fehlen. Es ist ein falscher glaube anzunehmen, dass es möglich sein könnte, die wahrheit eines begriffs an der existenz eines phänomens auszuweisen; was möglich ist, das sind plausible annäherungen zwischen dem begriff im forum internum und den prospektiven phänomenen auf dem forum publicum.
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(01) aus stilistischen gründen können auch andere grammatikalische formen der formel gebraucht werden, so der ausdruck: der verband der sozialen gruppe.       (g)<==//
(h)
den terminus: geworfen, zentral für Martin Heidegger, greife Ich bewusst auf, teile aber die assoziationen nicht, die Heidegger mit dem terminus verknüpft hatte(01). Die idee der passivität ist das entscheidende moment der vorstellungen, die mit dem terminus: geworfen sein, bezeichnet werden; dem individuum, das in die existenz geworfen ist, um sich als ich zu begreifen und zu bilden, ist etwas geschehen, ein ereignis, das nicht die schöpfung seines willens ist, den es als autonom voraussetzen muss, wenn es als ich sich bestimmen will. In der existenz eines individuums als ich sind das der anfang und das ende des lebens, also der tod und die geburt.
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(01) Ich schliesse dezidiert die gedanken aus, die Martin Heidegger in: Sein und Zeit, mit diesem terminus expliziert hat.     (h)<==//
(i)
der verband der sozialen gruppe, bezeichnet mit dem terminus: haus, - eine schicksalsgemeinschaft? Die verknüpfung der vorstellungen von einer bestimmten gruppenformation mit der vorstellung eines schicksals, das dieser gruppe widerfahren kann, öffnet erneut den blick auf eine breite palette von lebensgemeinschaften, in denen das individuum als ich und sein genosse gemeinsam agieren müssen. Das verknüpfende moment ist das merkmal: wechselseitige abhängigkeiten, das auch verpflichtungen impliziert. Vielfältige formen von lebensgemeinschaften können aufgezeigt werden, aber der begriff: das haus, kann für diese phänomene nicht unterscheidend instrumentalisiert werden(01), weil für diese gemeinschaften das entscheidende merkmal: abstammung, durch andere formen der mitgliedschaft substituiert werden kann(02). Trotz der begrifflichen schwierigkeiten erscheint es mir dennoch zweckmässig zu sein, das merkmal: abstammung, mit der wechselseitigen abhängigkeit, die verpflichtungen implizierend, zu verknüpfen. In dieser verknüpfung können phänomene der vergemeinschaftung beschrieben werden, die als dinge der welt mit dem begriff: das haus, unterschieden werden. Das sind verbände sozialer gruppen, für die der terminus: familie, passend und auch gebräuchlich ist(03). Für den praktischen gebrauch definiere Ich, dass der verband der sozialen gruppe, bezeichnet mit dem terminus: das haus, eine familie ist, die mehrere generationen umfasst,(04) und der im kern auch individuen als ich zugehören können, die nicht durch abstammung zu einem teil der familie geworden sind(05).
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(01)
das kriterium: abhängigkeit, die verpflichtung implizierend, gilt für eine vielzahl von gruppenphänomenen, die nicht mit dem begriff: das haus, unterschieden werden können. Folglich kann diesem merkmal nicht die funktion zugeordnet werden, das entscheidende merkmal des begriffs: haus, zu sein. Wäre das aber der fall, dann müssten gruppenformationen, die ausschliesslich auf abhängigkeit und verpflichtung gegründet sind, auch mit dem terminus: haus, bezeichnet werden. Im fall einer kriminellen vereinigung, pars pro toto die mafia, wäre das absurd.
(02)
das problem kann an der lebensform: ehe, exemplifiziert werden. Gemeinhin gilt die ehe von mann und frau als die kernzelle jeder familie, aber als form einer bestimmten gemeinschaft ist diese lebensform durch einen rechtsakt begründet(*1) und nicht durch abstammung(*2), gleichwohl festzustellen ist, dass diese lebensgemeinschaft mit der zeugung und geburt eines kindes eine neue linie der abstammung begründet, die ehe in eine familie transformierend(*3).
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(*1)
es kann dahingestellt bleiben, welche gründe für die entstehung einer ehe geltend gemacht werden und in welchen formen die lebensgemeinschaft: ehe, geschaffen wird. Konstant sind zwei aspekte. Einerseits kann die ehe die autonome entscheidung eines mannes und einer frau sein, das leben gemeinsam zu gestalten, andererseits ist die ehe immer ein gegenstand der rechtssphäre gewesen. Es waren gruppen(=stämme, familien), die untereinander ausmachten, wer in der geschlechterfolge den bestand der gruppe sichern soll. Auch in den modernen gesellschaften gilt das prinzip unverändert und die geschichte von Romeo und Julia ist die ausnahme, zig mal imitiert, die in der phantasie die krude regel lebbar hält.
(*2)
in der moderne ist das problem durch das phänomen der sogenannten homoehe kenntlich gemacht worden. Begrifflich ist ausgeschlossen, dass die partnerschaft von zwei gleichgeschlechtlichen personen eine ehe sein kann, weil ausgeschlossen ist, dass diese gemeinschaft in eine abstammungsgemeinschaft transformiert wird. Es ist ein anderes problem, wie das individuum als ich und sein genosse die lebensgemeinschaften gleichgeschlechtlicher partner rechtlich beurteilen und diese lebensformen in ihrer beurteilung zu einem teil der bürgerlichen gesellschaft erklären, zustimmend oder nicht.
(*3)
das recht der adoption ist ein sonderfall. Die biologische abstammung ist ausgeschlossen, sie wird aber durch eine form der rechtlichen abstammung ersetzt. In der alten zeit hatte der "pater familias" das recht zur adoption gehabt, eine entscheidung, die quasi als zeugungsakt präsent war; in der moderne ist die entscheidung, ein kind zu adoptieren, durch die gesetze präformiert, viele wünsche offen lassend.
(03)
die gruppenformen, die mit dem terminus: familie, bezeichnet werden können, sind nicht minder vielfältig. Die begriffliche differenzierung kann Ich aber den soziologen überlassen, weil diese unterscheidungen nichts an den problemen ändern können, die Ich im blick habe. Das, was die soziologen in ihren unterscheidungen aufzeigen, das können interessante details sein, über die zu diskutieren lehrreich ist, reflexionen, die aber kein neues argument sein werden.
(04)
der begriff: generation, wird weit gefasst und umfasst neben der abstammung in direkter linie auch die seitenlinien. Diese erscheinungsformen werden gemeinhin unter dem terminus: verwandtschaft, zusammengefasst. Die formen: "groossfamilie, sippe und clan" können darunter subsumiert werden, ein verfahren, das zwar neue abgrenzungsprobleme schafft, die aber hier nicht weiter en detail erörtert werden sollen.
(05)
die realen lebensgemeinschaften sind in ihrem erscheinen vielfältig. Als beispiel kann das idealbild eines bauernhofs(*1) zitiert werden(*2), in dem die mitglieder der hofgemeinschaft sowohl durch abstammung als auch durch rechtliche zuordnungen(*3) bestimmt sind(*4). In dieses bild passt auch die meinung des Aristoteles, der, sohn seiner zeit, die sklaven als teil des hauses definiert hatte(*5).
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(*1)
in der moderne könnte auch das idealbild eines wirtschaftsunternehmens zitiert werden, das noch in familienbesitz ist.
(*2)
ideal und realität sind zweierlei und sollten nicht verwechselt werden.
(*3)
in alter zeit waren das die "mägde und knechte", die, zumeist der not gehorchend, mit handschlag verpflichtet wurden. In moderner zeit gibt's einen arbeitsvertrag anstelle des rituals.
(*4)
zu verweisen ist auch auf die leibeigenschaft in alter zeit(+1). Der herr war für sein gesinde verantwortlich, zumindest dem ideal nach, die realität sah anders aus.
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(+1) das, was hier interessiert, das ist das modell wechselseitiger abhängigkeit und verpflichtung. Die historische antwort ist heute inakzeptabel, aber, sind die verhältnisse heute deswegen besser? - wohl nicht, gleichwohl sie anders sind ... .
(*5)
die sklaverei ist als modell einer gesellschaftlichen ordnung inakzeptabel, gleichwohl sind heute die formen der sklaverei immer noch aktuell, allein in der moderne fehlt dafür der ideologische überbau. Aristoteles hatte über die sklaverei in seiner zeit reflektiert und der sklave war als sache ein werkzeug, das benutzt wurde(+1).
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(+1) die differenz zwischen der antiken und der modernen sklaverei kann daran festgemacht gemacht werden, dass in der antike der sklave als sache immerhin noch ein vermögenswert gewesen war, der den mehrwert nur dann schaffte, wenn er, der sklave, als knappes gut, pfleglich behandelt wurde; in der moderne ist der arbeitssklave ein posten im kosten-nutzen-kalkül, der, weil beliebig verfügbar, eliminiert wird, wenn die erwartete rendite nicht zu erzielen ist.       (i)<==//
(j)     argument: //==>2.42.11.       /(j)<==//

(k)

auch in seiner geschaffenen kultur ist die natur für das individuum als ich, selbst ein teil der natur, der gründende bezugspunkt. Das individuum als ich ist, wenn es sich in der existenz halten will, in den stoffwechselprozess mit der natur eingebunden, gleich jedem anderen naturwesen. Allein in der natur liegen die erforderlichen mittel bereit, die das individuum ergreifen muss, wenn es leben will. In diesem punkt ist das individuum als ich jedem anderen lebewesen gleich, das als individuum, teil der natur, die möglichkeiten nutzt, die die natur bereit hält, für jedes individuum gleich. Das nötige findet das individuum in der natur, und wenn's am nötigen fehlt, in jeder situation anders, dann geht das individuum zwar zugrunde, aber in günstigeren situationen lebend, fehlt das nötige den anderen individuen seiner gattung nicht. Das individuum in der natur ist autark, auf sich gestellt(01) und keines anderen individuums der gleichen art bedürftig(02). Mit dieser autarkie, wenn der vergleich zugestanden ist, kann das individuum als ich, teil der natur, nicht rechnen, wenn es den stoffwechselprozess mit der natur in seiner kultur organisieren muss. Das individuum als ich ist potentiell autark, aber es muss sich in der natur als autark erweisen, wenn es sich in der existenz halten will, und diese autarkie kann dem individuum als ich nur im verband der sozialen gruppe gelingen(03).
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(01)
der einwand könnte kritisch geltend gemacht werden, dass in der natur viele formen von symbiosen gelebt werden, in denen individuen der einen art mit individuen einer anderen art im verband koexistieren. Das sind formen der natur, die in der evolutionsgeschichte des lebens sich als dauerhaft erwiesen haben, formen des lebens, die per analogiam zwar den vergleich zu stützen scheinen, den vergleich aber als methodisch inkorrekt erweisen; denn in der natur gibt es keine interessen und jedes individuum ist in der natur gleichgültig dem anderen individuum.
(02)
das gilt auch für die lebewesen, die, jedes für sich ein individuum, in sozialen gruppen zusammenleben. Die soziale gruppe ist als resultat evolutionärer prozesse eine form des lebens, mit der in der natur sichergestellt ist, dass die gattung sich in der existenz halten kann. Das ist auch dann nicht anders zu beurteilen, wenn beobachtungen zitiert werden können, dass individuen einer art ein verhalten zeigen, das dem der menschen ähnlich ist, zum beispiel die "geschenke" des männchens an das weibchen im prozess des brutgeschäfts.
(03)
kritisch könnte auch der einwand geltend gemacht werden, dass es fälle gibt, die belehrend zeigen sollen, dass es dem individuum als ich möglich sei, ohne den verband der sozialen gruppe zu überleben. Das argument: Robinson Crusoe, mag zwar frappant sein, die geschichte ist aber als ausnahme von der regel kein beweis für die behauptete ausnahme; denn im bericht über Robinson Crusoe ist auch verzeichnet, dass Robinson, schiffbrüchig geworden, neben anderen dingen des täglichen lebens, im unglück auch die bibel hatte retten können.     (k)<==//
(l)
einen zweck setzen können allein das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, im diskurs aber wird auch davon gesprochen, dass der verband der sozialen gruppe, zwecke haben solle. Das ist eine redeweise, die, gültig in ihren grenzen, zugestanden ist(01). Es sind argumente, die nur dann plausibel sind, wenn bestimmte zwecke auch als interessen ausgewiesen werden. Im schema einer bestimmten klassifikation ist es daher methodisch zulässig, das streben nach autarkie als ein bestimmtes interesse zu deklarieren. In diesem fall hat der begriff: autarkie, die funktion eines unterbegriffs.
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(01)
über die grenzen dieser redeweise habe Ich das erforderliche gesagt(*1).
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(*1) Richter,Ulrich: Der weltgeist Hegel's. 015:weltgeist. bibliographie/ //==>2.93.49.     (l)<==//
(m)
es wäre zweckmässig, den begriff: arbeit, hier ausführlicher darzustellen. Ich belasse es aber bei einem verweis auf andere texte, in denen Ich das problem in verschiedenen perspektiven bereits diskutiert habe(01). Die auseinandersetzung des individuums mit seiner natur ist keine arbeit, aber die formen der auseinandersetzung mit der natur sind das fundament des begriffs: arbeit, den Ich als konstitutives moment der kultur begreife, in der das individum als ich sich an seiner natur abarbeitet.
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(01) //==>INDEX der argumente. Stichwort: arbeit.      (m)<==//
(n)    argument: //==>2.42.12.     (n)<==//

(o)

das, was notwendig ist, das ist der gegenstand einer frage, die nur im im kontext der bedarfswirtschaft zureichend beanwortet werden kann(01). Alle weltdinge, die im bereich der spekulation verortet sind, können zwar momente im ökonomischen prozess sein, aber diese weltdinge sind nicht notwendig, wenn die weltdinge als momente der ökonomie realisiert werden müssen, die das individuum als ich für seinen zweck, sich in der existenz zu halten, benötigt.
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(01) im kontext der angebotswirtschaft wird mit weltdingen operiert, die für das individuum als ich zwar notwendig sein können, aber nicht notwendig sind. Viele dinge des luxus können für ein (vermeindlich) angenehmes leben wünschbar sein, aber notwendig sind sie für die bewältigung der existenz nicht. Ein leben ohne trüffel ist denkbar und es wird gelebt, aber ohne das tägliche brot geht's nicht.     (o)<==//
(p)
der terminus: das seinige, ist ein historisch belasteter ausdruck. Prima vista ist der terminus in seiner formelhaften unbestimmtheit tauglich für alles, das gerade angesagt ist, aber secunda vista bezeichnet der terminus in seiner dezidierten deutung immer einen bestimmten gegenstand, der sperrig ist für eine beliebige instrumentalisierung. Was das seinige sein soll, das ist einerseits auslegungsfähig, andererseits aber auch auslegungsbedürftig; denn der gebrauch des terminus: das seinige, impliziert die pflicht zu sagen, was das seinige sein soll - das kann das stück brot sein, ohne das der hungernde zugrunde gehen muss, das kann ein tröstendes wort sein, mit dem erlittenes leid tragbar wird, das kann auch der rechtliche besitz realer dinge sein, der das gefühl von sicherheit in der gesellschaft verschafft. In seinen grenzen benutzt ist der terminus: das seinige, das moment, das dem, was gerechtigkeit sein soll, ein nicht austauschbares erscheinen gibt. Die frage, ob die beigelegte deutung akzeptiert wird, hat zum gegenstand ein anderes problem und sollte strikt getrennt beantwortet werden.      (p)<==//
(q)    argument: //==>2.42.13.       /(q)<==//

(r)

die waage, der zeiger auf null, ist das sinnbild der gerechtigkeit. Aber in raum und zeit ist die null auf der zweiseitigen messkala ein punkt, den der zeiger nur im durchgang nach der einen oder der anderen seite berühren kann, nicht aber feststellen. Vieles in der welt kann als gerecht bezeichnet werden, viel mehr noch wird als ungerecht bewertet, aber immer markiert das bezeichnete einen wert, den das individuum als ich akzeptieren kann, sein genosse aber nicht. Diese differenz muss im horizont des jeweils anderen gelebt werden, das eine im anderen als grenze(01).
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(01) argument: //==>2.42.13.       /(r)<==//
(s)
das, was das individuum als ich im verband der sozialen gruppe ist, das hat es in seiner sprache präsent(01). Der spracherwerb und seine behauptung ist aber nicht ausschliesslich auf den verband der sozialen gruppe begrenzt und eine breite palette von möglichkeiten stehen dem individuum als ich und seinem genossen zur verfügung, auch ausserhalb des verbandes der sozialen gruppe zu kommunizieren, primär aber ist der verband der sozialen gruppe der erste und auch der entscheidende ort, an dem das individuum als ich seine relationen zu den dingen der welt mittels der sprache setzt(02).
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(01)
zutreffend wird von der muttersprache gesprochen. Es ist zuerst die mutter, die dem heranwachsenden individuum als ich sprechend die welt vermittelt. Die dominanz der mutter, es können auch andere personen im familiären umkreis sein, verliert sich mit der differenzierung der weltbezüge, die das individuum als ich in seiner sozialen entwicklung lebt. Später kann der verband der sozialen gruppe in den hintergrund gedrängt sein, aber als horizont der welterfahrung werden diese erfahrungen nicht ausgelöscht.
(02)
Ich belasse es bei diesen andeutungen, weil mit ihnen der zweck erreicht ist, die vielschichtigen funktionen kenntlich zu machen, die mit dem begriff: das haus, verknüpft sind. Vollständigkeit kann nicht das ziel sein.       (s)<==//
(t)
die frage der religion sollte nicht unterschätzt werden. Es sind die "hausgötter"(01), die das vorbestimmt haben, was das individuum als ich und sein genosse glauben können. Im verband der sozialen gruppe werden die grenzsteine gesetzt, die dem individuum als ich einerseits das gefühl der beschränkung vermitteln, andererseits aber die sicherheit geben, sich in der welt mit dem genossen auf einen modus vivendi zu verständigen. Unter dem signum: religion, erlernt das individuum als ich im prozess seiner sozialisation die normen seines miteinander mit dem genossen, normen, die im verband der sozialen gruppe in einer langen tradition entwickelt worden sind und die das individuum als ich und sein genosse mit ihrer existenz im verband und mit diesem weiterentwickeln(02). Einerseits ist der verband der sozialen gruppe der erste ort, an dem das individuum als ich und sein genosse die normen des sozialen zusammenlebens begreifen lernen, andererseits ist aber der prozess des erlernens sozialer normen nicht auf diese gemeinschaft beschränkt und andere formen der vergemeinschaftung können an bedeutung gewinnen. Der gott der kindheit kann gestärkt werden, aber es können auch andere, neue götter sein, auch säkularisierte.
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(01)
als soziale institution haben die hausgötter, so scheint es, an macht verloren. Entweder hat der EINE gott die anderen götter vertrieben oder die götter sind soweit säkularisiert worden, dass sie nur noch karikaturen ihrer alten herrlichkeiten sind. Der moderne mensch, der sich als tolerant missversteht, ist indifferent gegen die götter, aber in der indifferenz gegen die götter sind diese keineswegs aus dem bewusstsein des individuums als ich und seines genossen verschwunden und die wiederbegegnungen mit den alten göttern kann schmerzhaft sein.
(02)
Ich fasse hier den begriff: religion, sehr weit und subsumiere auch die weltdinge, die üblicherweise mit moral und ethik verknüpft werden. Die strikte trennung: ethik/religion, gebe Ich nicht auf, aber die schnittmenge ist so grooss, dass in vielen details eine eindeutige zuordnung immer streitig fallen wird.      (t)<==//
(u)
die denkbaren und die möglichen gemeinschaften sind als phänomene vielfältig und die phänomene können auf einer skala von volk bis verein abgelegt werden(01). Was die unterscheidung dieser gemeinschaftsformen vom verband der sozialen gruppe problematisch erscheinen lässt, das ist der aspekt: die emotionale einbindung des individuums als ich in die gruppe. Was das individuum als ich und sein genosse als emotionale einbindung in die gruppe erfahren können, das realisieren sie sowohl im verband der sozialen gruppe als auch in jeder anderen gemeinschaftsform. Die emotionale einbindung ist ein moment ihrer identitätsbildung als ich und die identitätsbildung ist nicht auf den verband der sozialen gruppe beschränkt. In der biographie eines individuums als ich hat der frühe lebensabschnitt im verband der sozialen gruppe eine dominierende funktion, aber in der entwicklung der existenz können andere formen der gemeinschaft bestimmender werden, partes pro toto die zugehörigkeit zur nation(02) oder eines vereins(03). Verschoben sind die akzente, die für die beurteilung eines falles von bedeutung sind, die struktur der beurteilungen aber bleibt unberührt, mit denen das individuum als ich und sein genosse ihre einbindung in die gruppe erfasen.
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(01)
es sind gemeinschaften, die nicht mit dem begriff: das haus, unterschieden werden können, gemeinschaften, deren begriffliche abgrenzung untereinander im bestimmten fall variabel ist. Hierzu gehören gruppen, die mit verschiedenen termini kenntlich gemacht werden können. Partes pro toto die termini: nation und landsmannschaft, eingeschlossen der terminus: fanclub. Eine andere facette des problems sind die berufsvereine, wieder eine andere facette sind informelle schicksalsgemeinschaften, so die gruppen von flüchtlingen, die weltweit auftreten.
(02)
es ist falsch, den begriff: nation,(*1) mit dem begriff: das haus, zu verknüpfen. Es gibt argumente, die eine verknüpfung zu stützen scheinen, aber das sind nachrangige argumente. Das merkmal: abstammung, hat im begriff: nation, zwar immer noch eine dominierende funktion, aber es ist zu einem formalen moment geworden, das real nicht mehr erfahren wird(*2).
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(*1)    der begriff: volk, eingeschlossen.

(*2)

der begriff: nation, ist erst in der moderne geschaffen worden. In der moderne genügten die traditionalen gesellschaftsstrukturen nicht mehr den anforderungen des tages. Die gefolgschaften, die unter einem könig personal vereint waren, schlossen sich zu grösseren formationen zusammen, in denen das personale moment zurückgedrängt ist. Unter dem terminus: nation, wurde diese personale verbindung zwar neu bekräftigt, aber ohne das moment der personalen nähe faktisch aufrecht erhalten zu können.
(03)
es genügt, auf das phänomen der vereine zu verweisen. Die emotionale bindung des individuums als ich an seinen verein kann in vielen formen beschrieben werden. Oft stehen diese bindungen in ihrem erscheinen in einem krassen gegensatz zu dem, was das vereinsmitglied in seiner bindung an die familie, im weiteren sinn an den verband der sozialen gruppe lebt. Aber das, was im erscheinen dieser weltdinge nicht vereinbar ist, das ist in seiner struktur gleich; denn in der bindung an die gruppe gewinnt das individuum als ich die kraft, die es braucht, um sich als ich in seiner identität erfahren und begreifen zu können.      (u)<==//
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(2.42.06/(v))<==//
fortsetzung:
subtext: 2.42.11 bis 2.42.12

<==// (anfang/bibliograpische angaben)

stand: 16.04.01.
(eingestellt: 13.05.01.)

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