BIBLIOGRAPHIE
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025:fremd/feind

 Ich, der andere, der fremde und mein feind.
 Fremdenfeindlichkeit - ein politisches totschlägerwort.
 Thesen und argumente.(1996/2014)

   I. die thesen
  II. die statements
 III. editorische notiz

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stichworte
der fremde
der feind
das ich
das individum als ich
der andere
fremdenfeindlichkeit
begriff
abstract
Das politische schlagwort von der fremdenfeindlichkeit in den gesellschaften ist der anknüpfungspunkt dieser überlegungen. Die prämisse der begriffsanalyse ist die dialektik der zeiterfahrung(*1). Es wird die these expliziert, dass im schlagwort: fremdenfeindlichkeit, zwei argumentebenen miteinander verschränkt sind, die, wenn der begriff des fremden in der politischen diskussion seine kritische funktion entfalten soll, strikt auseinandergehalten werden müssen. Die begriffe: der fremde und der feind, sind in zwei unterschiedlich strukturierten bereichen der erfahrung des ichs verortet, die eine verknüpfung begriffslogisch ausschließen. Die ideologischen konnotationen des politischen schlagworts von der fremdenfeindlichkeit werden nicht thematisiert.
These 1:
den fremden an sich gibt es nicht; der andere ist für das ich dann fremd, wenn das ich diesen anderen nicht in seiner welt einordnen kann. Wer zur welt des ichs gehört, der kann dem ich nicht fremd sein.
These 2:
das ich kann den fremden fürchten, der fremde kann dem ich aber niemals ein feind sein(*2); Der feind aber ist dem ich das nur zu bekannte in der gestalt des eigenen negativen spiegelbildes.
These 3:
der fremde ist für das ich sowohl eine chance als auch ein risiko. Er ist für das ich die chance, neues zu erfahren, und damit ist der fremde eine bedingung seiner freiheit; er ist für das ich aber auch das risiko, am anderen zu scheitern, indem das ich sich in der drohung des fremden verliert.
These 4:
Die feinderklärung kettet das ich an den anderen; der zum feind erklärte andere bestimmt, was das ich ist. Die freiheit des ichs wird damit gegenstandslos; das ich als subjekt ist zerstört.
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(*1)
das ich als individuum kann die zeit nur in der gegenwart erfahren; vergangenheit und zukunft sind konstruktionen des ichs, die das ich in jedem akt der zeiterfahrung erneut affirmieren muß. Diese affirmation impliziert das unaufgebbare moment der freiheit des ichs, nämlich seine entscheidung, etwas anderes zu wollen als das, was ist. Dieser freiheitsbegriff ist strikt vom bürgerlichen freiheitsbegriff zu unterscheiden, der in der sozialen realität notwendige einschränkungen der bürgerlichen freiheiten umfassen muß.
(*2)
die erörterung des begriff: feind, die phänomene der feindschaft eingeschlossen, muß berücksichtigen, daß dem zeichen: feind, fixiert mit den buchstaben: f-e-i-n-d, ein bestimmter inhalt beigelegt ist, der mit den bezeichneten begriff und phänomen nicht identisch ist, nicht einmal eine ähnlichkeit haben muß. Der inhalt des begriffs: feind, ist eine projektion des definierenden ichs als individuum, das alle seine vorstellungen in dem begriff konzentriert hat. Diese vorstellungen sind quasi ein negativer spiegel seines selbst. Von diesen vorstellungen ist das ich als das individuum beherrscht. Wenn das ich meint, der andere sei sein feind, dann ist dieser andere auch der feind; denn das ich als individuum entscheidet (=feinderklärung) und nicht der andere. Davon unberührt bleibt, daß der feind es ist, der das denken und fühlen des ichs beherrscht, weil die projektionen im begriff: feind, nur mittels des als feind bezeichneten individuums wirksam werden. Im medium: feind, hat das ich als individuum sein negatives spiegelbild zum vermittelnden moment des anderen. In dieser verknüpfung, einer obsession gleich, ist der feind das dem ich allzubekannte.
finis
gliederung
 I. die thesen
 1. das problem
 2. das ich
 3. der andere
 4. der fremde
 5. der feind
 6. das moment der freiheit
 7. die dimension des politischen

II. statements.
 (A) vortrag
  1.statement: einleitung
  2.statement: zur theorie der erfahrung von zeit
  3.statement: die dialektik der relation: ich==>der andere,
  4.statement: überleitung
 (B) notizen für die diskussion
  5.statement: die unterscheidung: absolute freiheit/bürgerliche freiheiten
  6.statement: der begriff: das neue, im horizont der zeittheorie und des begriffs: der fremde
  7.statement: fremd-sein als personales merkmal
  8.statement: zu den definitionen: kennen, wissen und verstehen
  9.statement: der feind ist das negative spiegelbild des ichs
 10.statement: anmerkung zur ambivalenz des begriffs: feind

Text.
Ich, der andere, der fremde und mein feind. Fremdenfeindlichkeit - ein politisches totschlägerwort. Thesen und argumente.

I. die thesen

1.  das problem
1.1.
das wort "fremdenfeindlich" bezeichnet als zeichen ein politisch umstrittenes phänomen der gesellschaft und den zum phänomen gehörigen begriff.
1.1.1.
das zeichen, der begriff und das phänomen sind die konstitutiven elemente der menschlichen erfahrung. Sie sind wechselseitig aufeinander bezogen und konstituieren nur in diesem wechselseitigen bezug eine konkrete erfahrung des ich.
1.2.
die im zeichen "fremdenfeindlich" indizierte verknüpfung der begriffe des fremden und des feindes ist erkenntnislogisch unzulässig. Es ist auf das gesellschaftliche phänomen der feindschaft von individuen gegen andere individuen, die als fremde angesehen werden, nicht anwendbar.
1.2.1.
jedes zeichen ist im kontext von konventionen beliebig konstruierbar, wenn es seine verweisungsfunktion erfüllt.
1.2.2.
das phänomen ist real, unabhängig davon, ob mit einem logisch unzulässigen begriff operiert wird oder nicht.
1.2.3.
die begriffe des fremden und des feindes definieren zwei erfahrungsbereiche des ichs, die unterschiedlich strukturiert sind. Die verknüpfung der begriffe ist ausgeschlossen, wenn sie ihre funktion der unterscheidung erfüllen sollen.
1.3.
die überlegungen sind auf die erkenntnislogische analyse der begriffe des fremden und des feindes eingegrenzt.
1.3.1.
das gesellschaftliche phänomen wird in seiner politischen aktualität nicht erörtert.
1.3.2.
die überlegungen thematisieren implizit aber die politischen dimensionen der begriffe des fremden und des feindes.   (gliederung)<==//
2.  das ich
2.1.
was das ich ist, das ist das ich nur in seinen erfahrungen in raum und zeit. Darüber hinaus gibt es keinen gegenstand, den das ich betrifft.
2.1.1.
das ontologische argument ist für mich nicht gültig. Die frage, was die zeit oder der raum(1) "an sich" sind, ist nicht entscheidbar, weil die frage nach dem letzten grund des seienden für das ich nicht entscheidbar ist.
2.1.2.
gleichwohl hat das ich ein wissen um die zeit - seine zeit; das genügt. Dieses wissen unterliegt den bedingungen seiner erfahrungen. Für mich ist die traditionelle vorstellung gültig, die die zeit in gegenwart, vergangenheit und zukunft gliedert.
2.1.3.
das ich kann die zeit nur in der gegenwart, im hier und jetzt, erfahren; vergangenheit und zukunft sind konstruktionen des ichs, die das ich notwendig in seiner erfahrung von welt konstruiert.
2.2.
das wissen des ichs von sich selbst und der welt hat seinen grund in der setzung eines ersten grundes, den das ich aus absoluter freiheit setzt. Jederzeit kann das ich diese setzung widerrufen und durch einen anderen grund ersetzen, wenn das ich dies für erforderlich hält. Dieser freiheit, sich entscheiden zu müssen, kann das ich sich nicht entziehen, es muß sich entscheiden, so oder so.
2.2.1.
der begriff der absoluten freiheit ist die bedingung der subjektivität des individuums(=das ich) und muß strikt vom begriff der bürgerlichen freiheiten unterschieden werden.
2.2.2.
der begriff der absoluten freiheit umfaßt nur die alternative des ja oder nein; welche entscheidung das ich, getrieben durch den individuellen impuls, trifft, wird nur in der erfahrung von zeit konkret. Das moment der absoluten freiheit ist erschöpft, wenn das ich eine alternative gesetzt hat; das weitere untersteht dem gesetz der kausalität.
2.2.3.
der begriff der bürgerlichen freiheiten fällt unter die bedingungen der kausalität.
 Erläuterung:
 die freiheit des einen impliziert die einschränkung der freiheit des anderen. Das soziale problem ist, die freiheitssphären der individuen so voneinander abzugrenzen, daß jedes individuum ein optimum an bürgerlicher freiheiten für sich realisieren kann.
2.3.
was das ich ist, das ist das ich nur durch die vermittlung des anderen. Die relation: ich==>das andere, ist dialektisch strukturiert.
2.3.1.
das andere sind die objekte der welt des ichs. Was ein teil der welt des ichs ist, das ist für das ich ein anderes.
2.3.2.
die relation: ich==>das andere, ist unaufhebbar. Was das andere ist, das ist immer durch das ich in seiner erfahrung von welt bestimmt. Weder das ich kann sich "absolut" setzen, noch ist das andere möglich ohne den bezug auf ein ich.   (gliederung)<==//
3.  der andere
3.1.
Das andere unterliegt als ein phänomen der welt des ichs den bedingungen der kausalität.
3.1.1.
mit der setzung eines ersten grundes aus freiheit unterliegt das ich dem gesetz der kausalität. Das gesetz der kausalität beschränkt die entscheidungsmöglichkeiten eines ichs, nicht aber seine freiheit, den ersten grund für sich als geltend zu setzen oder zu revidieren.
3.2.
das andere ist für das ich durch bestimmte merkmale unterscheidbar. Diese merkmale sind attribute, die dem phänomen als das für das ich andere nicht inhärent sind.
3.2.1.
alle merkmale eines gegenstandes, das dem ich das andere ist, sind diesem nur durch das ich relational zugeordnet. Im kontext der welt eines jeden individuums genügt diese zuordnung.
3.2.2.
aufgrund dieser relationalität kann einem phänomen ein bestimmtes merkmal zugeordnet sein, das hinsichtlich eines anderen ichs diesem phänomen aber nicht zugeordnet ist. Diese relationalität ist aufgrund der kausalität und bestimmter konventionen, denen die individuen sich unterworfen haben, nicht beliebig.
Erläuterung:
das merkmal: rechte straßenseite kommt einer konkreten straße nicht als solches zu, sondern nur im blick auf die fahrtrichtung, in der die straße befahren wird. Für zwei individuen, die die straße in entgegengesetzter richtung befahren, hat diese straße zwei rechte straßenseiten; wäre es anders, so könnte ein geregelter verkehr nicht mehr stattfinden.
3.3.
das andere kann dem ich in seinen merkmalen bekannt oder unbekannt sein. Nur das ich legt fest, ob das andere ihm als bekannt oder als unbekannt erscheint.
3.3.1.
das merkmal "bekannt" oder "unbekannt" kommt dem anderen nur in der relation auf ein ich zu.
3.3.2.
bekannt sein heißt, daß das ich das andere in seine welt einordnen kann. Das unbekannte kann das ich nicht in seine welt einordnen. Zwar ist das unbekannte ein element seiner welt, aber es ist kein teil dieser ordnung.
3.4.
die relation: ich==>der andere,(2) ist die grundlegende relation, die das ich zu seiner welt hat. Die relationen des ichs zu den sachen als das dem ich andere sind davon abgeleitet.
3.4.1.
das individuum als subjekt erfährt sich primär als ein soziales wesen; dann erst werden die sachen seiner welt bedeutsam, ohne die es auch nicht existieren kann.
3.4.2.
der andere kann sein: der fremde, der feind usw.  (gliederung)<==//
4.  der fremde
4.1.
der fremde ist der dem ich unbekannte andere.
4.1.1.
der fremde ist als der andere zwar ein element der welt des ichs, aber das ich kann dieses element nicht in seine welt einordnen und damit für sich kalkulierbar machen.
4.1.2.
der fremde kann dem ich zu einem bekannten anderen werden, wenn das ich das wagnis auf sich nimmt, den fremden als den anderen kennenzulernen. Der andere verliert dadurch das merkmal, der fremde zu sein, und wird so für das ich zu einem bekannten anderen.
4.1.3.
indem das ich den fremden kennenlernt, ordnet es den anderen in seine welt ein und erweitert damit seine welt; sie wird umfassender, reicher.
4.1.4.
das ich kann am fremden nur gewinnen, wenn es den unbekannten anderen verstehen will. Es steht in der freiheit des ichs, dies zu wollen oder nicht.
4.1.5.
die kategorie des fremden impliziert keine wertentscheidung des ichs.
Erläuterung:
das problem der wertordnung eines ichs ist auf einer anderen argumentebene zu diskutieren.
4.2.
der fremde ist für das ich eine quelle seiner furcht und angst. Es ist nicht der andere als der fremde, den das ich fürchtet, sondern es ist das unbekannte am anderen, das dem ich zur quelle seiner unsicherheit wird.
4.2.1.
was das ich kennt fürchtet es nicht. Die kalkulierbarkeit des bekannten sichert das ich vor unerwarteten konsequenzen. Das vertrauen des ichs in das bekannte ist in seinem weltbild fundiert, dessen stimmigkeit durch die setzung des ersten grundes gewährleistet ist. Diese stimmigkeit wird aufgelöst, wenn ein neues element eindringt, das vom ich in seinem systematischen ort nicht festgestellt ist.
4.2.2.
die furcht und angst des ichs weicht, wenn der fremde dem ich bekannt wird,und der andere als der nunmehr bekannte in das weltbild des ichs am richtigen platz eingeordnet ist.
4.2.3.
nur das ich vollzieht den wechsel von fremd zu bekannt. Der fremde hat darauf keinen einfluß.
Erläuterung:
die empirische situation ist davon zu unterscheiden. Das verhalten eines fremden bestimmt sehr wohl das verhalten des ichs, aber dieser vorgang ist auf einer anderen argumentebene zu diskutieren.   (gliederung)<==//
5.  der feind
5.1.
der feind ist dem ich das nur zu bekannte in der gestalt des eigenen negativen spiegelbildes; der feind ist immer mein feind.
5.1.1.
das ich muß den anderen als seinen feind identifizieren; es ordnet dem anderen bestimmte merkmale zu, die den anderen erst zu seinem feind machen(=feinderklärung). Diese merkmale kann das ich nur seiner welt entnehmen.
5.1.2.
das ich projiziert in der feinderklärung die vorstellungen auf den anderen, die es von sich selbst hat und die es in seinem weltbild als "peinlich" und negativ bewertet. Als negative spiegelbilder und projektionen sind diese vorstellungen in dem anderen - seinem feind - objektivationen seines selbst, an denen das ich sich abarbeiten kann.
5.1.3.
der andere kann sich der feinderklärung des ichs nicht entziehen. Das ich entscheidet autonom, wen es zu einem feind erklären will oder nicht. Jede feinderklärung eines ichs ist willkürlich; nur das ich kann sie verantworten.
Erläuterung:
in der sozialen realität unterliegt das ich gleichwohl zwängen, die es in seinen feinderklärungen beschränken und damit der logik seiner welt unterwerfen.
5.1.4.
jede  feinderklärung ist eine wertentscheidung des ichs.
5.2.
das ich haßt den feind.
5.2.1.
nur was das ich kennt kann es hassen. Sein haß ist - im gegensatz zur furcht - zielgerichtet.
Erläuterung:
das objekt des hasses muß dem ich keinesfalls präzis bekannt sein, erforderlich ist nur, daß das objekt des hasses dem ich deutlich klar ist. Der feind ist für das ich immer eindeutig und mögen seine vorstellungen von dem anderen als seinem feind noch so diffus und verquast sein.
5.2.2.
im haß ist das ich an seinen feind gefesselt; es kann nur noch nach der logik des hasses handeln. Das verhältnis zwischen dem ich und seinem feind ist umgekehrt: es ist der zum feind erklärte andere, der das ich in seinem handeln bestimmt. Gut und böse ist das, was dem zum feind erklärten anderen nützt oder schadet.
5.2.3.
der haß fesselt das ich an die immanenz seiner welt; eine erweiterung seiner welt ist ausgeschlossen. Das ich verschiebt nur noch die relationen der elemente innerhalb des systems, aber neues kommt nicht mehr hinzu.   (gliederung)<==//
6.  das moment der freiheit
6.1.
die bürgerliche freiheiten sind der handlungsrahmen, in dem das ich dem anderen als den fremden oder als seinen feind begegnet.
6.1.1.
das ich kann seine bürgerliche freiheiten nur im rahmen der kausalität seines weltbildes ausleben. Mit der setzung des ersten grundes aus freiheit ist es an die konsequenzen dieser setzung gebunden. Diese bindung aus freiheit ist die voraussetzung dafür, daß das ich in seiner welt sich frei entscheiden kann, wenn es diese freiheit nutzen will.
6.1.2.
die individuen, die mit anderen in einer gesellschaft zusammenleben, vereinbaren in einer freien entscheidung ihre bürgerlichen freiheitsräume. Jedes individuum als ich kann diese vereinbarungen aufkündigen, wenn es dieses will; es entscheidet sich  damit aber zugleich auch für eine andere ordnung, der es dann folgen muß.
Erläuterung:
in der realität sind solche grundentscheidungen - zumeist in der form von glaubensentscheidungen - selten. Der gesellschaftliche normalfall ist, daß ein individuum in eine bestimmte gesellschaft hineingeboren wird und in diese hineinwächst; damit internalisiert es - ohne tiefere reflexion - die grundentscheidung seiner gemeinschaft als für sich gültig.
6.1.3.
die freiheitsräume eines ichs sind durch die sitten- und rechtsordnungen der völker und staaten bestimmt.
6.2.
für das ich ist der fremde zugleich eine chance und ein risiko.
6.2.1.
der fremde ist für das ich eine chance, weil der fremde dem ich die möglichkeit eröffnet, seine welt zu erweitern oder nicht. Das ich entscheidet, ob es seine welt erweitern will oder nicht, indem es die lebensweise des fremden sich bekannt macht.
6.2.2.
der fremde ist für das ich auch ein risiko, dann, wenn es dem ich mißlingt, den fremden zu einem bekannten zu machen (gleichviel aus welchen gründen), oder wenn es sich gegen den fremden entscheidet und das fremde sich nicht zu eigen machen will oder kann. Der fremde bleibt dem ich fremd; das fremde ist weiterhin das unbekannte, daß ihn fürchten läßt.
6.2.3.
das ich muß den anderen als den fremden tolerieren, präziser, es muß ihn respektieren. Tolerieren heißt nur dulden; respektieren heißt den anderen als den fremden anerkennen.
6.3.
der andere als mein feind ist die personifikation der negation meiner freiheit als ich.
6.3.1.
der feind als das negative spiegelbild des ichs reduziert den freiheitsraum des ichs auf null; denn jede handlung des ichs, die seinen haß auf den anderen als feind reduziert, ist notwendig zugleich eine handlung des ichs gegen sich selbst.
Erläuterung:
was das ich nicht sein will, oder was es für sich ausgeschlossen hat, das muß das ich als auf den feind projiziertes widerrufen, wenn es sich aus freiheit dagegen entscheiden will. Deshalb kann das ich sein bild des feindes, das es sich gemacht hat, niemals revidieren, sondern es kann es nur noch verschärfen. Es hat also keine freiheit zur alternative mehr. Jede revision des feindbildes bedeutet immer zugleich eine revision des eigenen bildes, das das ich von sich hat. Diese revision wäre nur dann möglich, wenn das ich genau das akzeptiert, was es durch die feinderklärung gerade ausschließen wollte. Davon ist die realität zu unterscheiden: die verhältnisse sind keineswegs so eindeutig. Nach zweckmäßigkeiten wird munter revidiert, ohne daß das grundverhältnis im mindesten berührt wird. Es werden nur diverse ausgaben des feindbildes ausgetauscht.
6.3.2.
in seinem haß ist das ich genötigt, den anderen als seinen feind zu vernichten. In seinem haß auf den anderen als seinen feind zerstört das ich sich selbst als subjekt.  (gliederung)<==//
7.  die dimension des politischen
7.1.
der begriff des fremden ist eine taugliche kategorie des politischen.
7.1.1.
durch die  anerkennung der freiheit des ichs, sich für oder gegen den fremden zu entscheiden oder ihn als gleichgültig anzusehen, hält der begriff des fremden den politische prozeß prinzipiell offen. Die grenzen dieser offenheit können in der sozialen realität sehr eng gezogen sein; aber wie eng bemessen diese grenzen auch sein mögen, für die toleranz und den respekt gegenüber dem fremden ist immer noch genügend raum.
7.1.2.
die "xenophobia" - die furcht vor dem fremden - ist das politisch angemessene zeichen und der begriff für die gesellschaftliche tatsache, daß der fremde in jeder gesellschaft eine unsichere position hat.
7.2.
der begriff des feindes ist als kategorie des politischen nicht verwendbar.
7.2.1.
der haß entzieht dem politischen prozeß die basis, auf der die individuen im konflikt ihre unterschiedlichen interessen gegeneinander abwägen und ausgleichen können.
7.2.2.
das politisch angemessene zeichen und der begriff für die gesellschaftliche tatsache, daß der feind in jeder gesellschaft eine realität ist, ist das des "feindes".
7.3.
die klarheit und die eindeutigkeit in den begriffen und zeichen ist eine notwendige bedingung für die rationalität des politischen prozesses.
7.3.1.
das zeichen "fremdenfeindlich" und der damit bezeichnete begriff erfüllen diese bedingungen nicht. Das politische kalkül macht sich die zweideutigkeit des zeichens zu nutze, um den eigenen politischen argumenten im interessenstreit den schein von rationalität zu verschaffen.
7.3.2.
der "fremde" und der "feind" sind als selbstständige zeichen  und begriffe tauglich, die gesellschaftlichen phänomene des fremden und des feindes zu bezeichnen; denn sie sichern die für die rationalität des politischen diskurses erforderlichen unterscheidungen.  (gliederung)<==//
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anmerkungen zum text:
(1)
die kategorie des raumes blende ich aus zeit- und raumgründen hier aus.         (1)<==//
(2)
der/die andere; aus sprachlichen gründen vernachlässige ich die  unterscheidung nach dem geschlecht.   (2)<==//       (gliederung)<==//
finis


II. die statements.

1.statement: einleitung (A)

Meine überlegungen gelten der erkenntnislogischen analyse des begriffs: fremdenfeindlich; die erörterung der politischen konnotationen des gesellschaftlichen phänomens der sogenannten fremdenfeindlichkeit und des hasses auf alles, was anders, eben fremd ist, will Ich vermeiden, obgleich Ich nicht verkenne, dass die erkenntnislogische begriffsanalyse immer auch die politischen konnotationen des gesellschaftlichen phänomens impliziert und dass dort die entscheidenden konflikte verortet sind, die die menschen ängstigen. Diese probleme interessieren mich aus methodischen überlegungen hier und jetzt nicht, weil Ich der überzeugung bin, dass die conditio sine qua non jeder politischen debatte die klarheit der verwendenten begriffe ist. Es ist ein offenes geheimnis, dass dies in den politischen diskussionen nicht der fall ist.

Auf zwei aspekte meines thesenpapiers beschränke Ich die einleitung: der erste aspekt ist mein konzept der erfahrung von zeit; der zweite aspekt gilt der dialektik zwischen dem ich und dem anderen.   (gliederung)<==//

2. statement: zur theorie der erfahrung von zeit (A)
Für meine theorie der zeit genügt es, vom bewusstsein der zeit auszugehen, das jedes ich als individuum hat. Die traditionale einteilung der zeit in gegenwart einerseits und vergangenheit und zukunft andererseits ist für mich gültig, aber Ich interpretiere den zusammenhang dieser zeitformen, die die erfahrung der zeit verräumlichen, in einer abweichenden weise. Die zeit ist kein kontinuum, das sich in der richtung des zeitpfeiles fortbewegt, sondern die zeit wird vom ich als individuum nur in der unmittelbarkeit der gegenwart, des jetzt und hier, erfahren. Die beiden anderen formen der zeit, die vergangenheit und die zukunft, sind konstruktionen des ichs, die das ich als individuum in jedem moment seiner erfahrung von zeit wieder realisieren muss. Jeder akt des ichs als individuum ist eine auseinandersetzung dieses ichs mit den dingen seiner welt als dem anderen, und die resultate dieser akte, seines stoffwechsels mit der welt, die sein leben sind, sinken als factum in die vergangenheit ab, oder werden als projektion in die zukunft projiziert. Diese facta der vergangenheit und die projektionen in die zukunft sind ebenso elemente seiner welt, mit denen das ich als individuum sich wiederum auseinandersetzen kann und muss, wie mit denen, die es vorgefunden hat.

Im akt des erinnerns greift das ich als individuum auf diese facta der vergangenheit und die projektionen in die zukunft zurück, um sie in seiner erfahrung der zeit zu bearbeiten; es kann sie bestätigen, verändern, transformieren, vernichten. In dieser bearbeitung der dinge seiner welt ist das ich als individuum absolut frei, es kann sich entscheiden, ja es muss sich entscheiden: so oder so, ein drittes gibt es nicht. Was auf dem ersten blick als ein unendlicher prozess von entscheidungsakten aussieht, erweist sich aber bei genauerem hinsehen als eine präzise konstruktion von einzelmomenten, für die nur das ich als individuum aufgrund seiner absoluten freiheit verantwortlich sein kann. Die bedingung für diese verantwortlichkeit des ichs ist das dialektische verhältnis der drei zeitformen zueinander, das nicht aufhebbar ist.

Von der gegenwart kann ich nur sprechen, wenn ich zugleich die vergangenheit und die zukunft in den blick nehme, so wie diese das ich als individuum in seiner erinnerung konstruiert hat. Die vergangenheit ist denkbar nur im blick auf die gegenwart, in der ein ich als individuum diese vergangenheit im horizont seiner zukunft denkt. Die zukunft, die gegenwart werden soll, ist nur im blick auf die gelebte gegenwart eines ichs als projektion sinnvoll, wenn die vergangenheit als horizont aufgespannt ist. Wenn Ich die relation der beiden anderen zeitformen im detail analysieren will, dann kann Ich in analytischer absicht eine zeitform ausklammern, aber die ausgeklammerte zeitform ist in jeder analyse als horizont präsent.

In dieser dialektik der zeitformen ist das ich das vermittlungsmoment, durch das die zeit konkret wird, indem das ich als individuum die zeit als seine zeit erfährt. Was für das ich als individuum in seiner welt relevant ist, kann daher nur durch den akt dieses ichs in seiner erfahrung der zeit vermittelt sein.   (gliederung)<==//

3.statement: die dialektik der relation: ich==>der andere, (A)
Was das ich als individuum in seiner welt ist, das ist es nur in seiner relation zum anderen. Das andere kann sein: eine person oder irgendeine sache seiner welt.

Die relation: ich==>das andere, ist dialektisch konstruiert(1). Wenn das ich als individumm vom ich - sei es das abstraktum oder eine konkrete person - spricht, dann spricht es immer zugleich vom anderen, von den gegenständen der welt, die es mit dem anderen teilt. Spricht das ich vom anderen, dann muss es zugleich auch von sich selbst sprechen. Diese relation ist nicht aufhebbar: fällt das eine moment weg, dann gibt es diese relation nicht.

Auch hier ist strikt die methode der analyse einer solchen relation von der relation selbst abzugrenzen. In analytischer absicht kann Ich das andere moment ausklammern, wenn Ich das andere moment im detail untersuchen will. Das andere moment bleibt aber in der analyse dennoch als horizont immer präsent(2).

In der relation: ich==>das andere, ist das konstitutive moment nicht im ich verortet, sondern im anderen. Es ist also das andere, oder in der engeren form, in der Ich hier das problem konkret erörtere, der andere, der dem ich als individuum erst die möglichkeit verschafft, sich selbst als ein subjekt zu erkennen; denn es ist das ich als individuum, das den akt vollziehen muss, indem es sich zu dem anderen in eine relation setzt. Diesen akt vollzieht es in seiner erfahrung von zeit, und diesen akt realisiert es in absoluter freiheit: es entscheidet autonom, ob es die relation realisieren will oder nicht. Gegenstand dieser freiheitsentscheidung ist nicht die alternative: der andere - ja oder nein; denn das würde die relation: ich - der andere zerstören, und das ich als individuum wäre mithin nicht möglich - es wäre gegenstandslos.

Der gegenstand der freiheitsentscheidung ist allein die alternative: dieser andere oder jener andere, aber einer muss es sein, sonst kommt die relation: ich==>der andere, nicht zustande.

Ich denke, dass meine interpretation der dialektik des ichs und seines anderen die voraussetzungen dafür schafft, zwei existentielle probleme der menschen rational zu diskutieren.

Das eine problem ist die frage nach dem letzten grund, den das ich als individuum annehmen muss, um seine existenz in der gemeinschaft mit anderen, den vertrauten und den fremden, gestalten zu könnnen. Aus meiner sicht der dinge ist nur diese antwort vernünftig: allein das ich als individuum kann einen solchen gründenden grund setzen.  Diese setzung leistet das ich als individuum, wenn es von seiner freiheit gebrauch macht.

Das zweite problem ist die frage nach der möglichkeit, wie die vielen gründenden gründe, in einer gemeinschaft von individuen miteinander bestand haben können. Hier kann als vernünftig nur diese antwort in betracht kommen: die menschen müssen sich auf den gründenden grund verständigen, der für alle gelten kann und soll. Meine überlegungen zum begriff des fremden und des feindes können nur einen teilaspekt des problems der kommunikation der menschen untereinander abdecken.
-----------------------------
Anmerkung zum 3.statement:
(1)

den ausdruck "konstruiert" lasse ich stehen, obgleich ich bisher immer von strukturiert gesprochen habe.
(2)
der seitengedanke wird im 7.statement wieder aufgegriffen:

Die relation: ich==>das andere, weist zwei grundformen auf:
 ==> das andere ist eine sache in der welt
 ==> das andere ist eine person ==> der andere.

Für die analyse des begriffs der fremdenfeindlichkeit ist nur die personale form von interesse. Hier ist die relation wechselseitig. Der andere ist ebenso ein ich, wie das ich selbst

Die relation: ich==>das andere, ist einseitig vom ich bestimmt. Das andere ist irgendein element der welt, und diesem element ist es absolut gleichgültig, ob das ich ist oder nicht. Es besteht also keine reziprozität. Das ist der fall, wenn das ich als individuum den sachen seiner welt gegenübersteht, einem messer zum beispiel ist es, geformte materie, absolut gleichgültig, wer es benutzt. Die relation: sache==>sache, gehört nicht hierher, und wenn, dann nur als teilmoment der relation: ich==>(diese relation: sache==>sache). Was die dinge der welt sonst noch sind, ist irrelevant.  (gliederung)<==//

4.statement: überleitung (A)
(1) Der sache nach muss dieses statement frei formuliert werden, um auf die bisherige diskussion im workshop angemessen reagieren zu können. Daher können nur einige stichpunkte notiert werden:

Aus meiner sicht der dinge, so wie sie sich in diesem workshop entwickelt haben, sind die folgenden punkte meines papers noch weiterer erläuterungen bedürftig:

Konkret nur auf die probleme eingehen, die für mich relevant sind.

Auswahl aus den vorbereiteten statements (reihenfolge nach gewicht):

==> die unterscheidung: absolute freiheit/die bürgerlichen freiheiten
==> der begriff des neuen
==> ==> im blick auf die theorie der zeiterfahrung
==> ==> im blick auf den begriff: fremd,
==> der fremde ist immer eine person
==> die definitionen: kennen, wissen und verstehen
==> der feind als als negative spiegelbild des ichs
==> die ambivalenz des begriffs: feind.
-----------------------------
Anmerkung zum 4.Statement:
(1)
diese bemerkungen war nur für mich als notizen für das weitere vorgehen in der diskussion formuliert worden. Sie wurden in der diskussion nicht verwandt.   (gliederung)<==//
5.statement: die unterscheidung: absolute freiheit/bürgerliche freiheiten (B)
Die begriffe der absoluten freiheit(immer singular) und der bürgerlichen freiheiten(immer plural) sind kategorial strikt zu unterscheiden und voneinander zu trennen.

Das prinzip der absoluten freiheit ist eine regulative idee. Sie kann vom ich als individuum nur in den empirischen formen seiner welt begriffen werden.

Das prinzip der absoluten freiheit besagt, dass die entscheidung: ja/nein, von jeder bedingung frei ist. Sie kann damit dem prinzip der kausalität nicht unterworfen sein. Jede entscheidung kann in gleicher weise so oder so ausfallen. Ist die entscheidung gefallen, dann gilt die affirmation des einen gegen alle anderen, und diese affirmation ist für alle weiteren entscheidungen die konstitutive bedingung. Sie stiftet also kausalität.

Das prinzip der absoluten freiheit ist konstitutiv für die regeln der bürgerlichen freiheiten. Die regeln der bürgerlichen freiheiten sind in den rechtsordnungen der staaten und in den sittenordnungen der völker festgelegt.

Die prinzipien der bürgerlichen freiheiten unterliegen ausnahmslos der kausalität. Alle gründe, die für die eine oder andere bürgerliche freiheit geltend  gemacht werden, sind setzungen, auf die die menschen sich in einem differenzierten prozess der kommunikation verständigt haben. Dieser prozess der kommunikation - gemeinhin als politischer prozess bezeichnet - ist nicht frei von interessen, die jedes ich als individuum für sich verfolgen muss.

Der korrespondierende begriff zu den bürgerlichen freiheiten ist der zwang. Die freiheit des ichs als individuum sich für das eine gegen das andere entscheiden zu können, impliziert die verpflichtung, sich den konsequenzen seiner entscheidung aus freiheit zu unterwerfen. Denn nur so ist es möglich, dass sein handeln für die anderen kalkulierbar ist. Die absolute freiheit, die dem ich als individuum eingeräumt sein muss, ist kein freibrief für die beliebigkeit seines handelns, sondern sie bezeichnet die grenze, die dem ich als individuum zugestanden sein muss, sich ohne zwang für das eine oder das andere entscheiden zu können. In der politischen realität ist dieser freiheitsraum unter den bedingungen der kausalität oft bis auf null geschrumpft.  (gliederung)<==//

6.statement: der begriff: das neue, im horizont der zeittheorie und des begriffs: der fremde, (B)
Im horizont meiner theorie der erfahrung von zeit einerseits und dem begriff des fremden andererseits ist der begriff des neuen einschränkend zu definieren.

Im kontext der traditionellen zeitbegriffe ist das neue, sein dialektischer relationsbegriff ist das alte, ein ordnungspunkt auf der zeitskala, die die einordnung bestimmter gegenstände in ihrer zeitlichen abfolge ermöglicht. Der praktische nutzen einer solchen einteilung steht ausser frage.

Im kontext meiner theorie der erfahrung der zeit sind die begriffe des neuen und des alten jedoch gegenstandslos. Da die zeit vom ich als individuum nur in der gegenwart erfahren werden kann, muss alles, was es in der zeit schafft, "neu" sein, und alles, was gegenstand einer handlung in der zeit sein kann, das muss "alt" sein. Mithin hätten die begriffe ihre funktion der unterscheidung verloren. Um die begriffe des neuen und des alten weiterhin sinnvoll verwenden zu können, ist eine präzisierende definition des begriffs: das neue, notwendig.

Soweit die konstruktionen der vergangenheit und der zukunft eine zeitskala enthalten, sind die begriffe in der traditionellen form auf dieser zeitskala verortet.

In der gegenwart, dem unmittelbaren erleben der zeit haben die begriffe des neuen und des alten eine andere funktion. Die gegenstände der welt (als fiktives gesamtsystem) sind in der erfahrung des ichs als individuum in unterschiedliche teilwelten(=subsysteme) geordnet. Alt bedeutet in diesem kontext, dass ein gegenstand der welt als element eines systems ein teil dieses systems ist. Neu bedeutet, dass ein gegenstand der welt als element einem bestimmten system hinzugefügt wird. Das hinzugefügte element ist neu solange, wie es noch nicht teil des systems ist, sobald es aber als teil des systems im system integriert ist, verliert es diesen status und es ist ein element des systems wie alle anderen elemente auch, eben ein "altes". Der begriff des neuen bezeichnet die beziehung eines bestimmten elements zwischen zwei systemen. Diese beziehung besteht solange wie die beziehung behauptet wird. Sobald aber die beziehung der beiden systeme verloren geht, indem das element die systemgrenze überschritten hat, wird der begriff des neuen gegenstandslos. Der begriff des neuen zeigt mithin nur einen wechsel des systems an, dem ein element unterworfen ist. Schwierigkeiten macht der notwendige umschlag des neuen in das alte. Diese vorstellung hat nichts mit dem zu tun, von dem die naturdialektik eines Friedrich Engels und seiner vulgären nachschwätzer faselt. Die begriffe des neuen und des alten bezeichnen allein die blickrichtung des ichs als individuum auf das element eines systems und seiner stellung zu einem anderen system. Dabei ist der aspekt der zeit ebenso irrelevant, wie jeder bezug auf eine wertung oder bewertung des elements. Diese probleme sind auf einer anderen argumentebene zu erörtern.

Das fremde ist als das unbekannte funktional immer das neue; denn ein bestimmtes element, das teil eines subsystems ist, wird aus dem blickwinkel eines anderen subsystems, zu dem es als das fremde in einer beziehung steht, beurteilt. Die relation bleibt bestehen, wenn das fremde als das unbekannte unbekannt bleibt; die relation verschwindet, wenn das fremde als das unbekannte bekannt wird und damit als element des einen systems in das andere überwechselt.  (gliederung)<==//

7.statement: fremd-sein als personales merkmal (B)
 
Den begriff des fremden beschränke Ich ausschliesslich auf personale relationen. Folglich kann das andere, soweit damit die dinglichen gegenstände der welt gemeint sind, nicht dem begriff des fremden subsumiert werden. Da aber die relation: ich==>das andere, in der welterfahrung eines ichs als individuum in den drei logisch möglichen formen präsent ist, hängt dem begriff des fremden im alltäglichen leben eine gewisse ungenauigkeit an:

Die relation ist dann unproblematisch, wenn "das andere" "der andere" ist, mithin der fremde eine person ist.

Problematisch ist die relation dann, wenn die relation einen pseudo-personalen charakter hat. Das sind die relationen, die ein ich als individuum zu bestimmten gegenständen - nämlich den dingen - seiner welt hat.
Ich unterscheide zwei prinzipiell unterschiedliche konstellationen:
1. ich - das andere(ein ding der welt fungiert als stellvertreter einer person).

Das andere ist ein gegenstand der welt, der keine person ist, aber eine person repräsentiert. Deutlich ist diese relation in der sphäre des rechts, wenn es um die frage des eigentums an einer sache geht. Gegenstand des rechtsinstituts: eigentum, ist nicht die sache selbst, die ist gleichgültig, sondern gegenstand ist allein die relation, die eine person, also ein ich als individuum, zu dieser bestimmten sache hat. Wenn das ich als individuum in eine relation zu einer sache eintritt, die einem anderen ich als individuum gehört, dann liegt dieser relation auch der personale aspekt zugrunde. Die sache, die einem anderen gehört, juristisch formuliert: ein fremde sache, ist nur das vermittelnde moment.
In analoger weise ist zu argumentieren, wenn die sache ein amulett ist, das mir höchst befremdlich sein kann. Die sache selbst ist gleichgültig, bekanntlich kann alles zu einem amulett umfunktioniert werden, entscheidend ist allein die relation, die mit dem konkreten gegenstand verknüpft ist, und die den gegenstand erst zu einem amulett macht. Die relation: ich==>das bestimmte amulett, hat immer eine andere person zum gegenstand, gleichgültig, ob dem ich diese person konkret gegenwärtig ist oder nicht.
2. ich - das andere(die dinge der welt als gegenstände der natur).
Gegenstände der welt, die keine relation zu einer anderen person haben, können dem ich als individuum zwar unbekannt sein aber nicht fremd. Eine landschaft kann dem ich als individuum als schön oder unwirtlich, lieblich oder wild und bizarr erscheinen, sie kann ihm aber niemals fremd sein. Der grund dafür liegt in der qualität der relation. Die relation: ich==>das andere, ist einseitig nur vom ich aus gedacht. Der sache ist es gleichgültig, ob die relation besteht oder nicht. Einer landschaft, begriffen als ein geographischer raum, ist es absolut gleichgültig, welche individuen es bevölkern. Hier könnte man aber einwenden und auf die landläufige redeweise verweisen, nach der ein ich als individuum eine bestimmte landschaft, z.b. Bayern, als fremd erlebt hat. Das ist aber eine inkorrekte redeweise; denn gemeint sein können nur die menschen, die in Bayern leben, nicht aber die berge und täler in ihrer erhabenen schönheit.   (gliederung)<==//
8.statement: zu den definitionen: kennen, wissen und verstehen, (B)
Ich habe definiert: der fremde ist der dem ich unbekannte andere(4.1.).

Zu der von mir gebrauchten begrifflichkeit sind diese erläuterungen erforderlich:

Ich unterscheide strikt die begriffe:

==> kennen (bekannt/unbekannt)
==> ==> Ich kenne (Ich kenne nicht) das phänomen
==> wissen
==> ==> Ich weiss etwas (Ich weiss nichts) über das phänomen
==> verstehen
==> ==> Ich verstehe (Ich verstehe nicht) das phänomen.


Der begriff des kennens unterscheidet kategorisch zwei bereiche der erfahrung: die welt in ihren elementen ist dem ich als individuum

==> entweder bekannt,
==> oder nicht bekannt,
==> eine dritte möglichkeit gibt es nicht.
Diese unterscheidung ist rein formal und ermöglicht eine klare definition der begriffe: bekannt/unbekannt. Der bezugspunkts ist allein das ich als individuum. Es entscheidet, ob ihm etwas bekannt ist oder nicht bekannt ist(=unbekannt).

Bekannt bedeutet, dass das ich als individuum ein element der welt zu einem element in seiner welt gemacht hat; es hat dieses seiner welt hinzugefügt. Die differentia specifica ist also das einordnen eines elementes der welt in ein bestimmtes subsystem der welt, nämlich der welt eines ichs als individuum. Das unbekannte ist jeder einfügung in ein solches subsystem entzogen. Als element der welt bleibt es dem ich als individuum zwar präsent, aber es ist nicht element seiner welt. Gemäss dieser definition ist jedes element der welt eines ichs als individuum als bekannt zu kennzeichnen, wenn es dieses element der welt seiner welt hinzugefügt und damit seiner ordnungsmacht unterworfen hat. Auf dieser argumentebene ist das problem der bewertung nicht relevant.

Wissen bedeutet, dass unabhängig von einem bestimmten ich als subjekt das element der welt in einem kausalzusammenhang eingebettet ist, durch den es eindeutig bestimmt ist. Diese bestimmung ist von jedem ich als individuum verifizierbar, wenn es die prämissen der kausalität akzeptiert hat.

Wissen ist intersubjektiv gültig, auf die freie entscheidung eines ichs als individuum kommt es nicht an, ob dieses element der welt dem ich bekannt ist oder nicht. Ein ethnologe z.b. weiss sehr viel über die fremden völker, die er studiert hat, dennoch können sie ihm völlig unbekannt, eben fremd geblieben sein.

Verstehen bedeutet, dass das ich als individuum ein element der welt als ein neues element in seiner welt eingeordnet hat. Es hat diesem element der welt einen bestimmten wert zugeordnet, den es nur in seiner welt haben kann. Der bezugspunkt ist wiederum allein das ich als individuum, das darüber entscheidet, welchen platz das bekannte in seiner welt einnehmen soll; es hat das element seiner bewertung unterworfen.

Das verstehen reicht weiter als das kennen und wissen. Es ist eine form der identifikation mit dem anderen: das andere wird quasi vom ich als individuum "einverleibt". Verstehen setzt auch mehr voraus als toleranz gegenüber dem bekannten. Es verlangt akzeptanz.   (gliederung)<==//

9.statement: der feind ist das negative spiegelbild des ichs (B)
Der feind - das ist das ich als individuum in der gestalt einer doppelt negierten reflexion seines ichs. In dieser these sind zwei argumente miteinander verknüpft: zum ersten ist das die wechselseitige relation: ich<==>der andere; zum zweiten ist es die metapher vom spiegelbild.

Jedes spiegelbild ist die seitenverkehrte umkehrung seines originals. Das original und sein spiegelbild sind in der weise miteinander relationiert, dass sie einander gleich sind, nicht aber identisch. Das spiegelbild ist immer ein anderes in der form der negation des originals.

In der relation: ich<==>der andere, spiegelt sich das ich in dem anderen. Im anderen als seinem spiegelbild sieht das ich, was es selbst ist. Es kann sich selbst unmittelbar(autonom) nicht erkennen, sondern es bedarf des anderen als vermittlungsmoment, um erfahren zu können, wer es selbst ist.

In der metapher des negativen spiegelbildes wird diese vermittlungsstruktur noch einmal gebrochen, oder anders formuliert: in der vermittlungsebene gedreht: nunmehr wird das spiegelbild selbst verneint, es soll nicht gelten, und damit soll auch das nicht gelten, was das ich selbst ist. Als doppelte verneinung ist es aber die bejahung dessen, was das ich nicht sein will, und indem es dieses bild affirmiert, projiziert es dieses bild auf den anderen und identifiziert diesen als das, was es nicht sein will. Das zeichen dafür ist das wort: feind.   (gliederung)<==//

10.statement: anmerkung zur ambivalenz des begriffs: feind (B)
Die "feinderklärung" ist nicht die objektive beschreibung des anderen, sondern es ist die selbtbeschreibung des ichs. Zumindest im psychischen haushalt eines ichs als individuum ist die figur des feindes ein
notwendiges vermittlungsmoment für seine selbsterfahrung.

Die figur des feindes (der feind als "sündenbock") objektiviert für das ich als individuum das, was es aus gründen der selbstzensur sich selbst nicht zugestehen darf. Ungefährdet kann das ich als individuum im bild des feindes die illusion pflegen, das nicht zu sein, von dem das bild seines feindes erzählt.

Diese funktion des feindbegriffs könnte auch die plausible erklärung für die erfahrung sein, dass die auswechslung von feindbildern einerseits überaus schwierig ist, andererseits aber auch ohne das geringste moralische bedenken vollzogen werden kann. Jede revision eines feindbildes bedeutet immer zugleich auch die revision des eigenen bildes, das das ich von sich gemalt hat. Damit ist die revision des feindbildes nur möglich, wenn das ich genau das akzeptiert, was es aber durch die feinderklärung ausschliesst. Da es aber eine projektionsfläche nötig hat, auf der es das widerspiegeln kann, was es nicht sein will, kann es sein negatives spiegelbild nur ändern, indem es dieses entweder verschärft - auch die milderung ist nicht möglich, weil diese genau die revision des eigenen negativen spiegelbildes voraussetzt- oder die projektionsfläche wechselt, auf der das negative spiegelbild sichtbar ist. Die auswechslung von feindbildern ist damit allein auf die objekte des hasses eines ichs als individuum begrenzt, ohne dass die struktur des feindbildes im mindesten berührt wird.   (gliederung)<==//

finis


III. editorische notiz

Dieser text, mein beitrag auf dem XVII.Deutschen Kongress für Philosophie in Leipzig, 23.-27.September 1996, ist ein wichtiger baustein im system meines philosophischen denkens. Einerseits will Ich den zustand des textes im jahr: 1996, bewahren, andererseits sah Ich die notwendigkeit, einige klärende hinweise auf die terminologie einzufügen und die notwendigen korrekturen vorzunehmen(01), mit dem ziel, die missverständnisse auszuräumen, die, provoziert durch die abweichenden texturen, möglich sind, aufgelaufen in einem zeitraum von 18jahren.

Die thesen werden in der ursprünglichen fassung publiziert(02). Es waren nur wenige orthographische und grammatikalische korrekturen notwendig(03). Die zeichensetzung wird unverändert übernommen, von der speziellen verwendung des doppelpunkts mit nachfolgendem komma abgesehen(04).

Der text der statements ist eingreifender bearbeitet worden(05). Diese anpassungen waren einerseits erforderlich, andererseits aber auch möglich, weil dieser text, abgesehen von den teilen, die als kurzvortrag im workshop gesprochen worden sind, bisher nicht publiziert worden ist(06). Der text der statements hatte als ausgearbeiteter notizzettel für mich die funktion gehabt, die wesentlichen punkte des thesenpapiers zusammenzufassen, um sie im workshop weiter zu diskutieren. Ich hatte mit diesen ergänzenden erläuterungen eine form geschaffen, die, fixiert mit den termini: text und subtext, in den nachfolgenden arbeiten die entfaltung eines philosophischen gedankens in der breite und in der tiefe erleichterten.

Der abstract ist die dem neuen zweck angepasste umarbeitung meines referatsvorschlags.
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(01)   die übersicht zur terminologie: 1996/2014.

Mit einer ausnahme(*) wird die terminologie der thesen unverändert beibehalten. In der gegenüberstellung wird auf den gebrauch im jahr: 2014, verwiesen.
1996......................................./2014.......................................
absolute freiheit(2.2)................/autonomie des ich....................
bürgerliche freiheit(en)(6.1)(*)./die bürgerlichen freiheiten..........
das ich(2.1)............................/das individuum als ich................
das ich als individuum(div)......./das individuum als ich................
das individuum(3.2.1)............../dto............................................
das individuum als subjekt(3.2.1)/dto.........................................
==>  im lauf der zeit hatte Ich die terminologie zum subjekt der tradition auf den terminus: das individuum als ich, zusammengezogen.)
der andere/das andere(3.4)......../das_andere/der_andere... ........
==>  die taxonomie der begriffe wurde umgekehrt. Der_andere ist eine spezifikation des anderen(=das_andere).)
das personalpronomen: ich,......./Ich, das bin Ich selbst.............
==>  immer dann, wenn Ich das wort führe.)
relation: ich==>das andere*....../individuum_als_ich<==|==>das_andere.
relation: ich==>der andere*....../A<==>B**
==>  *lies: das individuum als ich relationiert abhängig das andere/den anderen; vgl. auch anmerkung: (04).
==>  lies: das individuum als ich: A, relationiert wechselseitig den genossen: B; aus technischen gründen auf die buchstaben: A und B, verkürzt.
==>  Hinweis: das zeichen: ==> , steht zum ersten für die einseitige relation: a==>b, (lies: klein a relationiert einseitig klein b),
 das zeichen: ==> , wird zum zweiten als verweisungspfeil gebraucht, immer mit einer leerstelle an der spitze: ==> a.)    (01)<==//
(02)
der grund für die kürzungen im kongressreader(*1) war die raumbegrenzung als vorgabe der herausgeber.
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(*1)
Conditio humana - Dynamik des Wissens und der Werte. Hrsg.von Christoph Hubig und Hans Poser. 2 Bände. Leipzig: 1996. Workshop 5: Das Fremde und das Neue. Bd.1, p.275-331. Mein beitrag: p.308-315.   (02)<==//
(03)   die änderungen sind nicht dokumentiert.     (03)<==//
(04)
fassung/1996: "die relation: ich - das andere ist"
==>  fassung/2014: "die relation: ich==>das andere, ist".   (04)<==//
(05)
die änderungen sind nicht dokumentiert; sie sind auf stilistische anpassungen beschränkt, die nicht den kern der aussage berühren.   (05)<==//
(06)
im workshop waren die mit dem zeichen: (A), markierten statements vorgetragen worden. Die mit dem zeichen: (B), markierten statements waren notizen für die diskussion. Meine überlegungen zur form des vortrags und der diskussion liefen aber ins leere, weil die teilnehmer am workshop 5: das fremde und das neue, geleitet von Wolfgang Welsch, die geplante struktur von vortrag und diskussion konterkariert hatten. Naiv hatte Ich angenommen, dass zumindest die vortragenden im workshop die einschlägigen texte im kongressreader gelesen haben, aber alle hatten nur ihre abgedruckten texte vorgelesen und die anschliessende diskussion verplätscherte im ritual.    (06)<==//
   (anfang)<==//


Register.

Notiz: die erstellung eines sachregisters ist schwierig, zumal dann, wenn der umfang des textes schmal ist, die verwendeten termini aber komplexe sachverhalte indizieren. Ob Ich die rechte mitte zwischen dem zuwenig/zuviel getroffen habe, möge der nutzer des registers entscheiden.
Die belegstellen werden entweder mit den ziffern der thesen ausgewiesen, oder mit der zählung der statements(1.st.).
Der unterstrich hat die funktion, den terminus im umbruch zusammenzuhalten.

register/personen

 Engels,Friedrich ......6.st.
 Hubig,Christoph ......edit.notiz/anm.: 02
 Poser,Hans .............edit.notiz/anm.: 02
 Welsch,Wolfgang ....edit.notiz/anm.: 06


register/sachen

 akzeptanz ............8.st.; 10.st.
 analyse ...............1.st.; 3.st.
 anerkennen ........6.2.3.
 angst ...................4.2.
 argumentebene...4.1.5.; 5.1.4.; 6.st.; 8.st.
 das_andere ........2.3.; 3.2.; 7.st.
 das_ich/das_ich_als_individuum   2.; 3.3. und passim
 das_neue/das_alte  5.2.3.; 6.st.
 der_andere .........3.; 3.st.; 7.st.
 dialektik .............3.st.; 6.st.
  -vulgärdialektik ....6.st.
 dimension_des_politischen  1.3.2.; 7.; 1.st.
 ding_der_welt .....7.st.
 entscheidung ......5.st.
 erfahrung............1.1.1.; 2.1.3.; 6.st.; 8.st.
 erfahrung/trias_der  8.st.
  -kennen.................3.3.; 4.1.2.; 4.2.; 5.2.1.; 6.2.2. 6.st.; 8.st.
  -wissen .................2.2.; 8.st.
  -verstehen .............8.st.
 erinnern ................2.st.
 feind/der..............1.2.3.; 1.3.; 3.4.2.; 5.; 6.3.; 7.2.; 7.3.2.; 9.st.; 10.st.
 feindbild ..............10.st.
 feinderklärung....:5.1.; 6.; 6.3.1.; 7.st.; 10.st.
 freiheit ................2.2.; 6.st.
  -absolute_freiheit..2.2.; 5.1.3.; 6.1.1.; 2.st.; 3.st.; 5.st.
  -die_bürgerlichen_freiheiten  2.2.; 6.1.; 5.st.
 fremde/der...........1.2.; 1.2.3.; 3.4.2.; 4.; 6.2.; 7.1.; 7.3.2.; 6.st.; 7.st.
 fremdenfeindlich/terminus  1.1., 1.2.; 7.3.1.; 1.st.; 3.st.
 furcht ..................4.2.; 5.2.1. 7.1.2.
 grund/erste.........2.1.1.; 2.2.; 3.1.1.; 4.2.1.; 6.1.; 3.st.; 6.st.
 hass.....................5.2.; 6.3.1.; 6.3.2.; 7.2.1.; 10.st.
 identisch .............9.st.
 individuelle_impuls  2.2.2.
 kausalität............2.2.3.; 3.1.; 3.2.2.; 5.st.; 8.st.
 ontologische_argument  2.1.1.
 person .................3.st.; 7.st.
 prozess/der_politische   7.2.; 7.3.2.; 1.st.; 5.st.
 relation
  -ich==>das_andere   2.3.; 3.st.
  -ich==>der_andere   3.4., 3.st.; 7.st.
 relationalität .......3.2.2.
 semiotische_trias 1.2.
  -zeichen  ................7.3.
  -begriff ..................7.3.
  -phänomen
 spiegelbild(=metapher)  5.1.; 7.st.; 9.st.
 spiegelbild/negativ  6.3.1.; 9.st.
 system/subsystem..7.st.
 toleranz..................6.2.3.; 7.1.1.; 8.st.
 welt........................2.31.; 3.2.1.; 3.3.2.; 3.4.; 4.1.1.; 4.1.3.; 5.1.1.; 5.2.3.; 6.2.1.; 2.st.; 3.st.; 4.st.; 6.st.; 8.st.
 wertung/bewertung;/wertentscheidung  4.1.5.; 5.1.4.; 6.st.; 8.st.
 zeittheorie.............2.1.; 2.st.; 6.st.
  -gegenwart ..............2.st.; 8.st.
  -vergangenheit .........2.st.; 8.st.
  -zukunft .............. ....2.st.; 8.st.
 zwang  ..................5.st.
finis
-----------------------
   (anfang)<==//

stand: 16.04.01.
eingestellt: 14.11.15.

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