TEXTSAMMLUNG
Das fragment des monats

ausgabe (038)/38//2024/ fdm/24.038/ februar/2024

Die bedingung des friedens.
Das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere und eine anmerkung zum aktuellen Gazakrieg.

    Gewalt ist nicht_argumentfähig(a),(b). Das faktum der gewalt, für sich stehend, ist ein phänomen(c), das, real in jedem moment der gelebten gegenwart, abgesunken ist in die vergangenheit als ein factum der vergangenheit, das, wenn es erinnert wird, neue gewalt generieren wird in den formen der projektionen in die zukunft(d). Dieser begriff: gewalt,(e) ist der horizont, in dem die debatte über die möglichkeit des friedens in der welt und seine bedingung rational geführt werden kann(f).

    Die idee des friedens ist eine utopie, die das individuum als ich und sein genosse notwendig denken müssen(g). Entgegen der allgemeinen meinung ist der frieden kein kompromiss zwischen den streitenden parteien, sondern jeder friede, der real sein soll, ist ein konsens zwischen dem genossen und dem individuum als ich, die, jeder für sich, ihren notwendigen streit um die dinge des lebens(=interessen) ohne gewalt geklärt haben. Dieser konsens setzt voraus, dass der genosse und das individuum als ich, jeder für sich, wollen müssen, dass sie den je anderen anerkennen als der_andere(h). Das individuum als ich, nicht anders sein genosse, müssen erkennen, dass sie als ich, wenn sie das ich sind, das sie sein wollen, den je anderen anerkennen, der der_andere ist, gleich in ihrem spiegelbild, in den bildern nicht_identisch fallend. Ihre leistung der anerkennung des anderen als der_andere können das individuum als ich und der genosse, jeder für sich, nur ad personam erbringen - fehlt's daran, dann erkennen sie im je anderen nur das_andere und sie handeln, einer sache entsprechend, mit gewalt.

    Das anerkennen des je anderen als der_andere ist eine reziproke leistung beider, des genossen und des individuums als ich, und es ist ausgeschlossen, dass der eine dem je anderen das kriterium, der_andere zu sein, negieren kann, aber, mit der nichtanerkennung des anderen als der_andere verneint das individuum als ich oder der genosse dem je anderen seine würde, das ich zu sein, das sie sein wollen. In der verneinung degradiert jeder sich selbst zu einer sache, die nur das_andere sein kann. Die soziale beziehung des individuums als ich zu seinem genossen, die eine wechselseitige relation ist, gefasst in der relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, ist transformiert in eine abhängige relation: individuum_als_ich:_A<==|==>genosse:_b,(i). Der gegner ist der feind(j), blooss eine sache, die das_andere ist. Gegen das_andere, eingebunden in den rahmen des geltenden rechts, ist gewalt zugestanden.

    Jeder frieden ist gegründet in der person des individuums als ich, eingeschlossen sein genosse, real in der handlung der anerkennung des anderen als der_andere. Das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere,(k) schliesst aus, dass der eine den je anderen für seine zwecke als werkzeug, also als eine sache, benutzt(l).
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(a)
lies: nicht argumentfähig mit unterstrich. Der unterstrich: "_", muss gelesen werden, weil im relationalen argument auf diese weise die negation(logik) markiert ist in abgrenzung zur verneinung(ontik). Eine verneinung bietet raum zu vielen auslegungen dessen, was gemäss der ratio ein element des arguments sein kann. Über das negierte ist eine prädikation nicht_möglich(01).
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(01)
zur logik der differenz: verneinung/negation und logik/ontik, andernorts en detail(*1).
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(*1) INDEX/register //==>stichworte: verneinung, negation, logik, ontisch.     (a)<==//  
(b)
das handeln ist zynisch, wenn argumentiert wird, dass das sprechen über das geschehene zu verknüpfen sei mit der forderung: jedwede form von gewalt ist zu verurteilen. Erlittene gewalt kann mit gegengewalt nicht geheilt werden, weil jede gegengewalt eine andere, eine neue form von gewalt generiert. Zwar kann gegengewalt legitim sein, nämlich dann, wenn sie unmittelbar zum erhalt der eigenen existenz unabweisbar ist, aber, gegengewalt wird illegitim, wenn die gewalt über das hinaus geübt wird, was notwendig ist, die angreifende gewalt zu neutralisieren. Diese abwägung ist von fall zu fall zu beurteilen(01).
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(01)
das ist der horizont für die beurteilung des gegenwärtigen Gazakriegs, der mit den morden der Hamas-milizionäre am 7.10.2023 begonnen wurde. Der bisherige verlauf dieses krieges hat sichtbar gemacht, dass die gewalt der Hamas-milizionäre sich nicht von der gewalt unterscheide, die die soldaten Israel's anwenden; es sind gewalttaten, austauschbar nach dem gesetz der archaischen blutrache. Krieg als ein dauerzustand kann nicht die auflösung eines konfliktes sein, der seit generationen schwelt. Der generalsekretär der UN: António Guterres, hat darauf hingewiesen, dass der hass der Hamas-milizionäre die konsequenz einer langjährigen "knechtschaft" der Israelis sei(*1), und auf diese feststellung, belegbar mit den dokumenten der historia, haben die israelischen politiker, teil des problems, mit heftiger kritik reagiert.
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In dieser kontroverse sind zwei aspekte erkennbar, die das potential haben, den konflikt, statt diesen zu klären, weiter zu befeuern.
Der erste aspekt ist die unfähigkeit der beteiligten, den dreiklang: erklären - verstehen - rechtfertigen,(*2) zu begreifen.
Der zweite aspekt ist die verneinung des prinzips: anerkennung des anderen als der_andere als bedingung eines dauerhaften friedens. Wer im anderen nur den feind erkennen kann(*3), der ist zum frieden unfähig und in dieser unfähigkeit, im je anderen den genossen zu sehen, unterscheiden sich die Israelis nicht von den Palästinensern(*4). Es ist notwendig, den zirkel von hass und rache zu durchbrechen - mit gewalt aber kann dies nicht gelingen. Ich denke, dass die Israelis seit der gründung ihres staates(1948) nicht begriffen haben, dass sie mit den Palästinensern als autochthone gesellschaft eine gute nachbarschaft anstreben müssen, nicht anders die Palästinenser, die anerkennen müssen, dass die zuwanderer im 20.jahrhundert als rückkehrer in diese region einst auch autochthone bewohner Palästinas gewesen waren. Man hatte es versäumt, gegenseitig das vertrauen aufzubauen, das der horizont ist für eine friedliche gemeinschaft. Viel zeit ist verschwendet worden, aber zur besinnung und zur umkehr ist es nie zu spät.
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(*1)   Ich stütze mich auf verschiedene berichte, die Ich im radio gehört hatte.
(*2)   vgl. mein text: adm/04/02,april-juni/2002.(link)
(*3)   anm.: (i)
(*4)
die Hamas-milizionäre mögen ein teil des palästinensischen volkes sein, aber sie sind nicht das volk der Palästinenser als ganzes.        (b)<==// 
(c)
die unterscheidung: begriff/phänomen, ist im horizont des terminus: zeichen, strikt zu beachten. Der terminus: gewalt, kann einerseits den begriff: gewalt, bezeichnen, andererseits die phänomene der gewalt. Die problematik dieser unterscheidung habe Ich andernorts en detail erläutert(01).
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(01) INDEX/register //==> die einschlägigen stichworte.      (c)<==// 
(d)
die phänomene der gewalt sind ein problem der zeitfahrung. Dieser aspekt ist hier en detail nicht zu erörtern(01).
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(01)  INDEX/register //==>stichwort: zeiterfahrung.      (d)<==//   
(e)
den begriff: gewalt, fixiert im relationalen argument, habe Ich andernorts en detail erörtert(01).
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(01)
mein text: (01)adm/07/01: Die gewalt und der begriff des politischen.
Und //==> INDEX/register //==>stichwort: gewalt.      (e)<==// 
(f)
es sollte beachtet werden, dass Immanuel Kant in seiner schrift: Zum ewigen Frieden,(01) vorrangig den völkerrechtlichen aspekt des noch zu schaffenden friedens diskutiert hatte. Dieser frieden ist ein vertrag zwischen den staaten. Dies war in seiner zeit die vorrangige perspektive gewesen, eine perspektive, die in der gegenwart durch den blick auf das individuum als ich und seinem genossen, vereint und gebunden in einer nation, erweitert werden muss.
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(01)
Kant,Immanuel: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf.(1796) in: Werke in Zwölf Bänden. Frankfurt am Main: 1968. Bd.XI, p,193-251.      (f)<==// 
(g)
die schrift: "Zum ewigen Frieden", ist formuliert als eine utopie, obgleich Immanuel Kant dies ausdrücklich nicht so formuliert hatte. Jede idee ist als projektion in die zukunft entweder eine utopie oder ein factum der vergangenheit.     (g)<==// 
(h)
in den termini: der_andere und das_andere, muss der unterstrich gelesen werden (lies: der/das andere mit unterstrich). Die unterscheidung: das_andere/der_andere, ist andernorts en detail erläutert(01).
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(01)   INDEX/register //==>stichwort: das_andere und der_andere.      (h)<==//  
(i)
zwei weitere relationen sind möglich(01): individuum_als_ich:_a<==|==>genosse:_B und individuum_als_ich:_a<==|==>genosse:_b.
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(01)
im relationalen argument werden person(=der_andere) mit den groossbuchstaben: "A, B ... Z", markiert, die sachen(=das_andere) mit den kleinbuchstaben: "a, b ... z".       (i)<==// 
(j)
der begriff: feind, ist der gegenstand meines textes: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. 014:das_politische.  Meine auseinandersetzung mit dem feind-begriff Carl Schmitt's ist fixiert in den argumenten: 2.62.01-.05; 2.62.04-.08.      (j)<==// 
(k)
dazu mehr en detail in meinen texten:
  • Der redundante gott oder die these: das individuum als ich und sein genosse. Das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere. 027:gott_redundant
  • Das anerkanntsein oder das anerkennen des anderen als der_andere. 041:prinzip_adaad_a.      (k)<==// 
(l)
Kant's praktischer imperativ: "Der praktische Imperativ wird also folgender sein: Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals // bloß als Mittel brauchest".(01)
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(01)
Kant,Immanuel: Grundlegung der Metaphysik der Sitten. Bd.VII,p.61,(=BA 66/67), in: Werke in zwölf Bänden. Frankfurt am Main: 1968.     (l)<==//  
finis

stand: 24.03.01.
eingestellt: 24.02.01.
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