Mit der graphik
(c)
ist erkennbar, dass das, was das gute sein soll, nur im horizont des
stets präsenten bösen fixierbar ist, nicht anders die bestimmung
dessen, was das böse sein soll, das, verortet in der finsternis des
unbestimmbaren, im horizont des leuchtenden guten analysiert und
reflektiert wird. Für diese erklärungen ist es nicht erforderlich, das
wesen des guten "an sich" zu bestimmen, respektive des bösen, um zu
entscheiden, ob der genosse: B, böse und/oder das individuum als ich:
A, gut gehandelt haben oder nicht. Einerseits kann es der fall sein,
dass das individuum als ich und sein genosse gut, respektive böse
handeln, andererseits schliesst dieses argument die möglichkeit aus,
dass sich das individuum als ich: A, zu lasten seines genossen: B,
exkulpieren könnte, nicht anders der genosse. Der genosse: B, und das
individuum als ich: A, können auf die dialektik von gut und böse zwar
verweisen, um, interessengeleitet, die entscheidung über die ultimate
auflösung des streits zu prolongieren, aber, um ein handeln begründen
zu können, das auf rationalität fundiert ist, genügt es aufzuzeigen,
dass die rede vom guten nur vor dem faktum des bösen möglich ist, nicht
anders die rede vom bösen vor dem faktum des guten
(d).
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(a)
das fragment ist einem text entnommen, der noch in statu nasciendi ist. Das problem von gut und böse ist alt(01)
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(01) //==> Die relationsbegriffe: gut/böse,
(fdm/22.020).
(a)<==//
(b) lies: das gute relationiert abhängig das böse.
(b)<==//
(c) graphik: 001.
(c)<==//
(d)
das handeln des individuums als ich,
sein genosse eingeschlossen, oszilliert um einen imaginären nullpunkt,
der das gute vom bösen trennt. Diesen nullpunkt kann das individuum als
ich nur dann berühren, wenn es diesen punkt transitorisch durchläuft.
Auf seinem weg im leben wird das individuum als ich, sein genosse
eingeschlossen, in diesem punkt niemals zum stillstand kommen und der
tod des individuums scheidet als nicht_denkbar aus. Das ist der grund,
warum jede festlegung dessen, was das gute sein soll, respektive das
böse ist, mit einer gegenposition konfrontiert wird: das gute im bösen
und das böse im guten. In der praxis versuchen alle, die es betrifft,
den streitfall mit einer salvatorischen klausel auf zeit zu beruhigen,
die ursachen des fortschwelenden streits aber werden nicht geklärt.
(d)<==//