Das fragment des monats
ausgabe: (066)/66//2026/ fdm/26.066/ juni/2026


Die mehrheit entscheidet.
Das majoritätsprinzip und die bindung an das recht.

    Man redet so leicht dahin, dass die mehrheit entscheide und die minderheit zu folgen habe. Hinter dieser rede ist versteckt die macht positioniert, die die herrschaft unter den genossen in misskredit bringt. Es sollte klar gesehen werden, dass herrschaft nur mit der zustimmung des beherrschten ausgeübt werden kann. Der machthaber muss sich nicht um die mehrheit sorgen, es genügt, über die notwendigen machtmittel zu verfügen, mit denen der (grosse) rest zur räson gebracht wird. Damit ist klar gesagt, dass das majoritätsprinzip als entscheidungsregel kein problem der macht ist, sondern ein problem der herrschaft(a).

    Als regel der entscheidung(b) ist das majoritätsprinzp ein teil der rechtsordnung, auf die sich alle, die es betrifft, im konsens geeinigt haben. Wenn in der gruppe(c) eine entscheidung gefällt werden soll, dann muss geregelt sein, was gilt. Im kern ist das keine theoretische frage, sondern eine praktische. Die teilgruppen der gemeinschaft verständigen sich auf das, was in der bestimmten situation geschehen soll und wenn die entscheidung gefallen ist, dann folgen alle dieser entscheidung. Mit der entscheidung ist der streitfall zwar entschieden, prima vista, secunda vista aber ist das nicht der fall; denn die logik der entscheidung ist, dass das interesse der minderheit im interesse der mehrheit verschwunden sein soll. Das problem jeder entscheidung ist auf die frage fokussiert, wie mit dem interesse umzugehen ist, das in der entscheidung der mehrheit untergegangen sein wird.

    Jede entscheidung mit einer definierten mehrheit schafft einerseits klarheit, was gelten soll, andererseits bleibt die differenz der realen interessen in der gemeinschaft ungeklärt, weil das in der entscheidung unterlegene interessen weiter wirksam ist und die unterlegene minderheit weiterhin ihr interesse verfolgen wird, das es im rahmen der rechtsordnung behaupten kann. Im denkbaren idealfall ist das interesse der minderheit im interesse der mehrheit "aufgehoben"(d) und die differenz der interessen bleibt in der wirklichkeit der gesellschaft bestehen, eingehegt in der mehrheitsentscheidung auf zeit. Im extremfall der entscheidungen wähnt sich die mehrheit befugt, die interessen der minderheit entweder zu ignorieren, oder das interesse der minderheit zu vernichten, herrschaft in macht verkehrend(e). Das ist die situation, in der jede majoritätsentscheidung in ein zwielicht gestellt ist, weil die seite der majorität den konkreten streitfall anders beurteilt als die seite der minorität. Das ist eine konfliktlage, die mit dem majoritätsprinzip als methode der streitschlichtung nicht entscheidbar ist. Im konfliktfall schlägt die stunde des rechts, das in der gesellschaft die beziehungen aller, die es betrifft, in einer ordnung einhegt, die für alle, die die ordnung akzeptieren, gültig ist. Als teil des rechts ist das majoritätsprinzip von allen, die es betrifft, zu beachten, wenn in der gruppe ein streifall mit einer bestimmten mehrheit entschieden werden soll, das heisst, die mehrheitsregel ist kein freibrief, mit dem al gusto verfahren werden kann, vielmehr ist die mehrheitsentscheidung die selbstverpflichtung der mehrheit, die legitimen interessen der unterlegenen minderheit zu respektieren, ein respekt, der ausschliesst, dass der minderheit die legitimität ihrer interessen abgesprochen wird(f). Dieser respekt vor dem gesetz ist die bedingung, dass in einer anderen situation die minderheit die mehrheit sein kann.

    Das, was in der theorie einfach und logisch als zwingend erscheint, das ist in der praxis eine schwer überschaubare gemengelage von interessen, die im streit stehen. In raum und zeit gibt es keine eindeutigen auflösungen dieses problems und alle, die es betrifft, sind verpflichtet, ihren anteil am funktionieren des majoritätsprinzip beizutragen. Die minderheit muss den entscheid akzeptieren, die mehrheit muss dafür sorgen, dass das unterlegene interesse der minderheit nicht zerstört wird. Die verantwortung für das gelingen des majoritätsprinzips ist bei den vertretern der mehrheit verortet, weil sie, legitimiert durch den mehrheitsbeschluss, die regel gesetzt haben, der die minderheit in der beachtung des mehrheitsbeschlusses folgen müssen. Mit der befugnis zur setzung des rechts verfügt folglich die mehrheit über die machtmittel, mit denen die mehrheit den mehrheitsbeschluss umsetzen soll und muss. Diese befugnis zur rechtssetzung schliesst aus, dass im politischen tagesgeschäft die mehrheitsfraktion al gusto die verfügbaren machtmittel einzusetzen kann, um ihren willen gegen den widerstrebenden willen der minderheit durchzusetzen, weil die gegenläufigen interessen in der gesellschaft mit der mehrheitsentscheidung nicht aus der welt geschafft sein werden. Die legitimität des mehrheitsbeschlusses ist daran geknüpft, die legitimität der interessen der minderheit nicht nur zu beachten, sondern in sinn des allgemeinen wohls auch zu beschützen.
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(a)
Die unterscheidung: macht/herrschaft, ist strikt zu beachten, dazu en detail mein essay: Der begriff: das politische. //==> 014:das_politische. Die argumente: 2.52.01 - 2.52.16.     (a)<==// 
(b)
das prinzip der entscheidung ist die dichotomie, entweder a oder b - tertium non datur. Dafür gibt es verschiedene regeln, mit denen  definiert wird, was die mehrheit ist. Die geläufigen termini sind: einfache, relative, absolute, und qualifizierte mehrheit. Häufig sind diese mehrheiten mit bestimmten zahlen verknüpft. Hier die formen der möglichen mehrheiten en detail aufzulisten, ist nicht der zweck dieses arguments.     (b)<==// 
(c)
in jeder sozialen gruppe sind zwei formen von entscheidungen zu unterscheiden, entweder, in der gruppe gilt das prinzip der einstimmigkeit, oder es wird mit einer definierten mehrheit entschieden. Einstimmigkeit gilt zwar als das dem individuum als ich am besten zustehende verfahren, weil jeder gefragt ist, in einem konkreten streitfall sich zu entscheiden, aber dieses verfahren ist in den komplexen gesellschaften der moderne nur schwer zu händeln(01). In komplexen gesellschaften ist auf grund der grösse der gruppen das prinzip des mandats zur entscheidung einer strittigen sachfrage gebräuchlich. Einerseits sind gremien leicht zu bilden, die nach definierten regeln entscheiden, andererseits aber ist das verfahren zur besetzung der gremien in der regel schwer zu durchschauen und für vielfältige manipulationen anfällig. Wer die macht hat zu sagen, nach welchem verfahren die mandatsträger gewählt werden, der hat auch die entscheidung darüber, was im konkreten fall die mehrheit ist(02).
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(01)
jedem mitglied ist ein vetorecht eingeräumt und damit ist die möglichkeit der erpressung aller anderen möglich.
(02)
Richter,Ulrich: Die diktatur der ordnung - eine parole der gewalt.  Anm.:(a). Argument des monats. Signatur: (45) 03/24 - märz/2025.      (c)<==// 
(d)
Ich gebrauche gezielt den problematischen begriff: aufheben, der in der dialektik Hegel's ein schlüsselbegriff ist. Im dritten schritt: vermittlung, soll, so Hegel, die differenz von position und negation "aufgehoben" sein, in der die position keine position sein soll und die negation nicht die negation sein kann. Das problem Hegel's ist, dass er dieses resultat seiner theorie in der praxis, raum und zeit unterworfen, nur in der form einer position ausdrücken kann. Das resultat des dialektischen prozesses aber, formuliert in einer position, öffnet neu den prozess der dialektik(01).
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(01)
Richter,Ulrich: Das defizit in der dialektik Hegel's. Die kritik der Hegel'schen dialektik im horizont der trialektik. Argument des monats. signatur: (47)04/26 // april/2026.     (d)<==// 
(e)
dass dieses problem akut ist, zeigt eine meldung im mai 2026. Der chef der partei: Alternative für Deutschland(AfD), herr Siegmund, hat verkündet, dass die AfD, falls sie bei der anstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, september 2026, siegen sollte, bis zu 250 führende beamte im Land auswechseln will. Als mehrheit, bestätigt in einer wahl, ist herr Siegmund als regierungschef zwar befugt, das politische personal auszutauschen, aber die grenze dieses austauschs der amtspersonen ist gesetzt in der verfassung. Es bleibt also abzuwarten, wie die mehrheit, verkörpert durch den parteichef der AfD Sachsen-Anhalt, mit ihrer mehrheit umgehen wird.     (e)<==// 
(f)
jede mehrheit in der gesellschaft ist an die allgemeine rechtsordnung gebunden, d.h. in letzter instanz an die verfassung. In der perspektive der herrschaft ist diese grenze unbestritten, sie ist bestritten in der perspektive der macht. Wer macht hat, dem ist es gleichgültig, was die verfassung statuiert, und, wenn's nicht passt, dann wird der machthabende mit den verfügbaren mitteln der macht die verfassung anpassen, diese al gusto verändernd. Es genügt, den blick nach Russland zu wenden, um demonstriert zu bekommen, wozu machthaber fähig sind, wenn sie mittels eines usurpierten rechts "recht" setzen, egal mit welchen mehrheiten.      (f)<==//    
finis
 
eingestellt: 26.06.01.
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