BIBLIOGRAPHIE
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021:urteil/ästh.

 Das kunstwerk als gegenstand und als ästhetisches urteil.
 Anmerkungen zu einer unterschätzten dialektik.
 (1999/2011)
 (Vortrag, Hannover, 1999)

Vorbemerkung         //
Stichworte               //

Text                        //

 Anlage zum vortrag     //
 Editorische notiz         //       //


Vorbemerkung

Der vortrag wurde am 15.mai 1999 in Hannover gehalten. Der ort des ereignisses war der kongress der Deutschen Gesellschaft für Ästhetik: "Die Wirklichkeit der ästhetischen Wahrnehmung", arbeitsgruppe: "Workshop: Kalküle der Kunst".

Der text des vortrags wird, von anpassungen im layout abgesehen, unverändert publiziert. Ich hatte eine überarbeitung des textes erwogen, aber dann den plan beiseite gelegt. Für die bearbeitung des textes können zwei argumente geltend gemacht werden.

Zum ersten der umstand, dass ein geplanter essay zu Walter Benjamin's these von der reproduzierbarkeit eines kunstwerks im zeitalter der technik die vorlage für den vortrag gewesen war. Das projekt: essay, hatte Ich aber, nachdem der vortrag gehalten war, nicht zu ende geführt, obgleich das problem, der begriff: das ästhetische urteil, weiter ein gegenstand meiner reflexionen geblieben war.

Zum zweiten enthält der vorliegende text formulierungen, die, verglichen mit meinen neueren texten, zumindest irritieren könnten.

Diesen gründen steht aber schwergewichtig eine überlegung entgegen, die in einer historischen erfahrung ihren grund hat. Jedes system philosophischer gedanken ist in den prozess der reflexion entwickelnder veränderungen eingebunden. In diesem horizont hat ein alter text für sich den reiz des dokuments der historia, das, ein factum der vergangenheit, einen bestimmten zustand in der zeit fixiert, der als argument, wieder hervorgeholt, ein moment der weitertreibenden reflexion sein kann. Erst in der differenz wird erkennbar, ob ein gedanke weiter entfaltet worden ist oder nicht.

Die notwendigen anmerkungen zur sich wandelnden terminologie sind in einer editorischen notiz zusammengefasst.   <==//

Stichworte:
ästhetische urteil/das
autonomie
dialektik
individuum als ich/das ich
konsens
kunstwerk
methode
ontologische argument/das
relationale argument/das
reproduktion eines kunstwerks
trialektik

Benjamin,Walter                <==//

Text:
Das kunstwerk als gegenstand und als ästhetisches urteil.
Anmerkungen zu einer unterschätzten dialektik.


 

Meine damen und herren,

die verfügbare zeit nötigt mich, den diskurs auf ein argument zu begrenzen. Das problem ist die reproduzierbarkeit eines auratischen kunstwerks und die evokation eines aesthetischen erlebnisses durch seine reproduktion. Ich verkürze den diskurs in der weise, dass Ich die einleitenden ausführungen zum prekären verhältnis von original und kopie weglasse, und mit der frage einsetze, was reproduziert wird, wenn von der reproduzierbarkeit eines kunstwerks gesprochen wird. Den theoretischen teil, die unterschätzte dialektik vom kunstwerk als gegenstand und aesthetischem urteil, werde Ich als ein geschlossenes argument vortragen und dann den diskurs mit dem resultat abbrechen.
1.2  die frage: was wird reproduziert, wenn der gegenstand als ein kunstwerk gilt?
Das problem fokussiere Ich auf die frage: was wird reproduziert, wenn von der reproduktion eines kunstwerks gesprochen wird? Ist es der gegenstand, der dem betrachtenden ich als ein kunstwerk gilt oder ist es das aesthetische urteil, mit dem das ich(*01) einen bestimmten gegenstand als ein kunstwerk identifiziert und damit diesen gegenstand mit einer aura verknüpft, die ihn von allen anderen gegenständen unterscheidet?
Die prämisse dieser frage ist eine weitere frage, nämlich die, ob der im streit stehende gegenstand ein kunstwerk ist oder nicht. Auf diese elementarfrage gibt es viele antworten, genauso viele antworten, wie es individuen als ich gibt, die diese frage for-mulieren und beantworten wollen. Jede antwort impliziert einen standpunkt, den ein individuum als ich einzunehmen gewillt ist und im diskurs auch tatsächlich einnimmt.
Diese frage ist einerseits prinzipiell unentscheidbar, andererseits wird diese frage aber immer beantwortet, wenn ein kontext - oder wie Ich es formuliere: ein begrenzender horizont - definiert ist, der von einem konsens aller beteiligten getragen ist.
1.3   klärung der prämisse/ ausschliessung des ontologischen arguments
Es besteht nun der verdacht, dass Ich listig und täuschend einen widerspruch als prämisse formuliere, aus dem Ich dann scheinbar logisch konsequent alles das ableite, was mir in den kram passt. Diese täuschungsabsicht hege Ich nicht. Zwar kann Ich hier nicht en detail die bedingungen des kontextes explizieren, weil dies jetzt nicht mein thema ist, aber zur klarheit stelle Ich fest, dass das ontologische argument(*02) für mich nicht gültig ist. Diese probleme muss Ich ausscheiden, ohne dass Ich damit behaupten will, dass diese probleme irrelevant wären; mein einwand ist allein, dass das grundproblem des ontologischen arguments rational nicht entscheidbar ist, und unentscheidbare fragen sind für mich ohne interesse. Darüber zu räsonieren, ob es ein kriterium gibt oder geben könnte, dass absolut unterscheidet, dieser gegenstand hier ist ein kunstwerk und jener gegenstand da ist kein kunstwerk, ist mir folglich nicht erlaubt.
Die ausschliessung des ontologischen arguments ist aber nicht die lösung des problems; die frage bleibt also offen, und Ich muss eine antwort auf die frage geben, wie Ich einen bestimmten gegenstand in der unterscheidung zu einem anderen als ein kunstwerk identifizieren will. Mein vorschlag ist die explikation einer überlegung des relationalenarguments(*02), die mir geeignet zu sein scheint, die geforderte differenzierung rational zu begründen. Ich denke, dass mit dieser begründung auch das problem der reproduzierbarkeit eines kunstwerks eine plausibele antwort findet.
2   hauptteil
2.1.     A: das relationale argument
2.1.1   die explikation der relationen
Das relationale argument behauptet, dass ein ich seine welt nur in der relation zu den dingen dieser welt, die seine welt sind, erfahren kann. Die hier interessierende unterscheidung, ob dieser konkrete gegenstand ein kunstwerk ist oder nicht, ist damit eine speziele relation der welterfahrung eines ichs. Es muss daher ein kriterium angebbar sein, das diese unterscheidung als ein moment seiner welterfahrung definiert.
2.1.1.1  relation nr.1: ich==>gegenstand(=kw)(*03)
Ich beginne mit einem gedankenexperiment.

Ich stelle mir vor, dass in einem bestimmten raum ein bestimmtes objekt an einer bestimmten wand hängt; das objekt weist eine bestimmte äussere erscheinungsform auf, die grob so beschrieben werden kann: das objekt besteht aus vier zusammengefügten leisten, die eine fläche aus einem textilen material begrenzen; diese fläche trägt farbflächen unterscheidbarer formen und ausdehnungen. Das objekt ist ein gemälde. Bis zu diesem punkt dürfte es in der beschreibung des objekts keinen ernsthaften streit geben. Aber was bedeutet dieses objekt für das ich, das dieses objekt als seinen gegenstand wahrnimmt und in der wahrnehmung dieses objekts eine relation zu dem gegenstand konstituiert hat?

Nimmt man den gegenstand für sich selbst, dann bedeutet er gar nichts: er ist, was er ist - das ist eine tautologische aussage. Es ist nicht viel einbildungskraft erforderlich sich vorzustellen, was passiert sein wird, wenn dieses objekt in dem raum verbleibt und dieser raum über tausende von jahren nicht mehr von menschen berührt wird. Das objekt wird dann immer noch an seinem bestimmten ort sein; es ist denkbar, dass am material bestimmte zustandsänderungen beobachtbar sind, die ihre ursache im material selbst gehabt hatten.

Ich gehe einen schritt weiter und konkretisiere das objekt als diesen gegenstand; einmal sieht ein individuum als ich in dem gegenstand die "Mona Lisa" aus dem Louvre, das andere mal erkennt ein anderes individuum als ich die 08/15-produktion der "zigeunerin" aus dem supermarkt - an dem objekt wird eine signifikante differenz nicht feststellbar sein. Das gedeutete objekt, relationslos in seinen deutungen zueinander, ist das, was es ist.

Der streitpunkt ist die deutung, nicht das objekt. In dem einen fall stellt ein individuum als ich fest: dieser gegenstand ist die "Mona Lisa", das ist ein kunstwerk und kostet soviel millionen dollar; ein anderes individuum als ich meint: das hier ist die "Zigeunerin", das ist kein kunstwerk und kostet auch seinen preis - mit 10 mark ist man dabei.

Die differenzen in den urteilen über den gegenstand sind aus dem gegenstand selbst nicht ableitbar. Es ist ein teil unserer erfahrung, dass es immer wieder individuen als ich gibt und gegeben hat, die die "Mona Lisa" als ein machwerk und die "zigeunerin" als ein kunstwerk ansehen, und alle haben für ihre meinung ihre gründe.

Weder die bedeutung eines gegenstandes für das ich noch sein wert sind aus dem gegenstand selbst als dessen wesen ableitbar; es sind nur merkmale, die das ich dem gegenstand in seiner relation zu diesem gegenstand diesem zugeordnet hat. Diese bestimmte zuordnung kann von jedem anderen individuum als ich in seiner relation zu diesem gegenstand bestritten und durch eine andere zuordnung ersetzt werden.

Meine apodiktische behauptung wechselt das beobachtungsobjekt. Es ist nicht mehr der gegenstand selbst, der im mittelpunkt des interesses steht, sondern es ist das ich, das eine relation zu diesem gegenstand konstituiert hat. Mein interesse richtet sich auf den grund, den ein individuum als ich geltend macht, um den gegenstand als ein kunstwerk zu deuten, während ein anderes individuum als ich meint, denselben gegenstand als müll ansehen zu müssen, den es entsprechend seiner obliegenheiten zu beseitigen hat. Nach den gesetzen der logik, die Ich als gültig ansehe, liegt ein fall vor, den es nicht geben darf. Um den widerspruch aus der welt zu schaffen, muss Ich also einen grund benennen, der diesen widerspruch plausibel beseitigt(*04).

Als grund mache Ich geltend, dass in dem einen fall das ich urteilt, der gegenstand ist ein kunstwerk, im widersprechenden zweiten fall urteilt ein anderes ich, der gegenstand ist kein kunstwerk. Es liegen mithin zwei sachverhalte vor, die ihren bezugspunkt in dem einen gegenstand haben, der einmal als kunstwerk angesehen wird, ein anderes mal aber nicht.

Der widerspruch ist nicht auflösbar, wenn das argument allein auf die relation: ich==>gegenstand(=kw), beschränkt bleibt. Der gegenstand scheidet als grund aus: er ist das objekt der unterscheidung. Das ich ist offenbar nur die quelle willkürlicher setzungen. Das dilemma ist auflösbar, wenn das urteil, das die unterscheidung indiziert, in das argument einbezogen wird.

2.1.1.2  relation nr.2: ich==>aesth.urteil(=begr./def.kw)(*05)
Das urteil ist ein sprachliches phänomen. Ich beschränke mich auf das aesthetische urteil. Als phänomen ist das aesthetische urteil ebenso ein gegenstand der welt des ichs wie der gegenstand selbst, den das ich von anderen gegenständen als diesen gegenstand unterscheiden will.
-
Das aesthetische urteil legt fest, welche verknüpfungen ein ich in bezug auf den gegenstand vornehmen will. Mit dem aesthetischen urteil: das ist ein kunstwerk, legt das ich fest, dass bestimmte kriterien gelten sollen, die in ihrer gesamtheit definieren, was einen gegenstand zu einem kunstwerk macht. Die allgemeine theorie verwendet dafür den terminus: begriff. Ich beschränke mich auf die analyse der struktur und die funktion des aesthetischen urteils, die es in meinem argument hat.
-
Wie zu jedem ding seiner welt steht das ich zu einem aesthetischen urteil in einer bestimmten relation. Das aesthetische urteil, das den begriff des kunstwerks formuliert, kann selbst kein argument enthalten, das als grund taugen könnte zu begründen, warum die zusammenstellung der merkmale so sein muss, wie der begriff sie festgelegt. Als eine logische tautologie genügt das aesthetische urteil sich selbst; sein sinn, seine bedeutung ist in der tautologie eingeschlossen. Erst in der relation zu einem ich kann es seine konkrete bedeutung im bezug auf dieses ich gewinnen und entfalten. Das ich entscheidet allein, welche merkmale gelten sollen.
2.1.1.3  relation nr.3: gegens.(=kw)<==>aesth.urteil(=begr./def.kw)(*06)
Ein kurzer rückblick auf das bisher analysierte ist erforderlich. Das resultat meiner analyse benennt zwei relationen, in denen jeweils das ich das eine moment der relation ist:
   1. ich==>gegenstand(=kw)
   2. ich==>aesthetische urteil(=begr./def.kw)
Die struktur dieser beiden relationen, die im ich ihr verknüpfendes moment haben, impliziert eine dritte relation:
   3. gegenstand(=kw)<==>aesthetische urteil(=begr./def.kw).

Diese relation ist gemeinhin das thema jeder ästhetischen theorie. Sie definiert die bedingungen, die erfüllt sein müssen, wenn eine entscheidung gefällt werden soll, ob ein bestimmter gegenstand als ein kunstwerk gelten soll oder nicht. Die entscheidung ist gemäss der logischen verknüpfungsregel positiv, wenn der gegenstand die kriterien des begriffs erfüllt.

2.1.1.4  das resultat der analyse
Das problem der entscheidung, ob ein bestimmter gegenstand als ein kunstwerk gelten soll oder nicht, erweist sich in der analyse als ein system von drei momenten, die relational miteinander verknüpft sind. Die drei momente sind in einen in sich geschlossenen kreis angeordnet(*07).

Ich verkenne nicht, dass der anschein besteht, dass das eine moment für das jeweils andere als grund fungiert, und dass das fundament des modells ein zirkelschluss ist, bei dem nicht einmal entschieden werden könnte, wie man in diesen hinein, oder aus diesem herauskommen kann. Diese interpretation ist möglich, aber Ich halte eine andere interpretation meiner analyse für plausibler.

2.1.2     die systematik der relationen nr.1-3.
2.1.2.1  die beschreibung der konstellationen
Die grundidee meiner interpretation der dialektik(*08) dieser drei momente ist, dass die beiden momente einer relation nur im horizont des dritten, ausgeschlossenen moments sinnvoll interpretierbar sind.

Wenn ein ich einem gegenstand seiner welt gegenübertritt und entscheiden muss, ob dieser gegenstand ein kunstwerk ist oder nicht, dann setzt diese entscheidung, die ein urteil ist, voraus, dass das ich weiss, dass es diese entscheidung nur durch ein aesthetisches urteil treffen kann, indem es auf den begriff des kunstwerks rekurriert und abwägt, ob die bedingungen des begriffs erfüllt sind oder nicht. Dieses dritte moment ist folglich nicht ausschliessbar. Wäre dies der fall, dann wäre für das ich eine unterscheidung unmöglich, was der in der relation stehende gegenstand für das ich ist, er wäre alles und nichts.

Wenn das ich ein aesthetisches urteil formulieren muss, was die kriterien des begriffs kunstwerk sein sollen, um phänomene voneinander unterscheidbar zu machen, dann hat diese entscheidung zur bedingung, dass das ich sich bewusst ist, dass die kriterien auf den konkreten gegenstand bezogen sind, der als ein kunstwerk identifiziert werden soll. Nur im horizont dieses gegenstandes haben die kriterien, die den begriff des kunstwerks konstituieren, ihre bedeutung und ihren eindeutigen inhalt. Würde man also das dritte moment aus dem argument wegstreichen, dann wären die kriterien alles und damit nichts - sie wären beliebig.
Wenn das ich die relation von gegenstand und aesthetischem urteil in den blick nimmt, dann setzt es voraus, dass der gegenstand und das aesthetische urteil ein ich zum subjekt haben, das diese momente als gegenstände seiner welterfahrung präsent hat. Eine ästhetische theorie, die versucht, das ich als begrenzenden horizont auszuschliessen, ist wie ein stück weisses papier, auf dem alles schwarz ist. Sie taugt zu allem und damit zu nichts.

2.1.2.2  folgerungen
Sind diese überlegungen nur ein glasperlenspiel? - Ich denke: nein! Die interpretation der dialektik(*08) als einer struktur aus drei relationierten momenten der welterfahrung eines individuums als ich ermöglicht die konstruktion rationaler argumentationsketten, die einen rekurs auf sogenannte letzte gründe redundant machen.

Im blick auf das begrenzende dritte moment ist jede relation konkret bestimmt, nicht im sinne der absoluten wahrheit, sondern im sinne der konkreten wahrheiten, die das individuum als ich in seiner zeiterfahrung als für sich gültig ansieht. Das in jeder relation ausgeschlossene dritte moment hat die funktion eines grundes, der die grenzen einer relation definiert.

Auf dem fundament dieser überlegung ist es mir möglich zu behaupten, dass jede frage beantwortbar ist, ob ein bestimmter gegenstand als ein kunstwerk angesehen werden soll oder nicht. Der bezugspunkt dieser entscheidungen ist ein bestimmter begriff des kunstwerks, der in einem aesthetischen urteil formuliert ist. Die tatsache, dass die individuen als ich unterschiedliche begriffe formulieren und auch verwenden, die definieren, was ein kunstwerk sein soll, zeitigt probleme, die konsequenzen dieser struktur sind, sie ist aber nicht ihre ursache.

Es ist kein aesthetisches urteil möglich, und mag dessen begriff eines kunstwerks noch so abstrakt und verrückt sein, dass dafür nicht ein konkreter gegenstand benannt werden könnte. Die tatsache, dass ein individuum als ich für seine behauptung keinen konkreten gegenstand benennen kann, der seiner eigenen vorstellung des begriffs gerecht werden könnte, ist kein argument, das meine these gegenstandlos machen könnte.

Auch kann es keine aesthetische theorie geben, die in ihrer verrücktheit nicht doch auf ein individuum als ich als ihrem subjekt zurückgeführt werden könnte. Es mag sein, dass sein urheber nicht mehr bekannt und aus gutem grund vergessen ist, aber die tatsache, dass eine bestimmte theorie wieder in die ästhetische diskussion eingeführt worden ist, indiziert, dass es zumindest ein individuum als ich gibt, dass diese theorie als mittel für seine interessen instrumentalisiert.

Der angelpunkt meiner überlegungen ist das individuum als ich. Es ist allein legitimiert zu entscheiden, was gelten soll. Es identifiziert einen gegenstand in unterscheidung von einem anderen als kunstwerk; es definiert in einem aesthetischen urteil den be-griff des kunstwerks, der die differenzierung leistet. Die entscheidung eines individuums als ich darüber, was gelten soll, fundiere Ich im postulat einer idee, die Ich als die idee der absoluten freiheit(*09) bezeichne. Diese idee einer absoluten freiheit ist aber dem individuum als ich nur in der gestalt seiner bürgerlichen freiheiten präsent und real; es sind begrenzte freiheiten. Was im konkreten fall gelten soll oder nicht, ist also keinesfalls der willkür und dem belieben eines individuums als ich überlassen, sondern die geltung bestimmter definitionen ist an den allgemeinen konsens aller, die es betrifft, gebunden, mit denen das individuum als ich in einem sozialverband, in einer gesellschaft lebt. Seine bindung an diesen konsens ist darin begründet, dass jedes individuum als ich aus freiheit sich an diesen konsens gebunden hat. Der konsens hat die funktion, dass die individuen als ich miteinander kommunizieren können, dass sie einen diskurs führen können über die streitfrage, ob ein bestimmter gegenstand ein kunstwerk ist oder nicht.

2.2   B: das problem der reproduzierbarkeit(*10)
Ich kehre zum ausgangsproblem zurück. Meine antwort auf die frage der reproduzierbarkeit eines kunstwerks ist eindeutig, indem Ich differenziere. Jedes kunstwerk ist in seiner gegenständlichen materialität unbeschränkt reproduzierbar. Nicht reproduzierbar ist dagegen die deutung, die ein ich einem gegenstand gibt, indem es ein aesthetisches urteil über diesen gegenstand formuliert.
3  schluss
Ich breche hier ab; die begründung meines behauptenden resultats muss Ich offen lassen.
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Anlage zum vortrag.
(folie, die während des vortrags mittels overheadprojektor als stehendes bild gezeigt wurde):

I. die relationen(*11):

1. ich==>gegenstand(=kw)
2. ich==>aesthetische urteil(=begr./def.kw)
3. gegenstand(=kw)<==>aesthetische urteil(=begr./def.kw).
II. die verknüpfung der relationen(*12):
graphik: 01

III. die relationszeichen definieren die richtung in der relation(*13):
einseitig:          ==>
wechselseitig: <==>
IV. abkürzungen:
kw               = kunstwerk
aesth.urteil    = ästhetisches urteil
begr./def.kw = begriff/definition des kunstwerks
ind.a.i.          = individuum als ich
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Editorische notiz.
(*01) in der funktionsstelle: grammatikalisches subjekt, erscheinen im text(1999) zwei termini, die eine differenz markieren. Der terminus: das ich, markiert das subjekt in seiner allgemeinen funktion, der terminus: das individuum als ich, bezeichnet das bestimmte subjekt. Diese unterscheidung habe Ich präzisiert. Nur das reale subjekt, also das individuum als ich ist fähig, ein ding der welt: n, als kunstwerk wahrzunehmen oder ein ästhetisches urteil zu denken. Der begriff: das ich, definiert allein die bedingungen, die ein individuum erfüllen muss, wenn es sich als das ich begreifen will, das es sein will.
Dazu mehr in meinem text: Der weltgeist Hegel's - das bin Ich, das sind Sie, das sind wir alle, jeder für sich. Wider die falschen subjekte. Zur theorie des realen subjekts oder der begriff: das individuum als ich. Text und subtext. (2008/2008) //==>015weltgeist      <==//

(*02) zur unterscheidung: das ontologische argument/das relationale argument, verweise Ich auf den INDEX der argumente, stichworte: das ontologische argument und das relationale argument. Der INDEX ist auf der homepage einsehbar(+1).
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(+1) der link führt nur zur hauptdatei. Von dort muss zur aktuellen version weitergeklickt werden und die stichworte über die suchfunktion des browsers angesteuert werden.    (1)<==//         (2)<==//
(*03) die formel der relation: ich==>gegenstand(=kw),(+1) ist eine zwischenstufe in der historia der methode: der trialektische modus. Heute lautet die formel der relation: individuum_als_ich<==|==>ding_der_welt:_n(=kw),(+2).
Weitere erläuterungen zur änderung des relationszeichen: ==>, in das relationszeichen: <==|==>, siehe unten, anmerkung: (*13).
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(+1) lies: das ich relationiert den gegenstand gleich kunstwerk.
(+2) lies: das individuum als ich relationiert abhängig das ding der welt klein n gleich kunstwerk.    <==//
(*04) die strikte unterscheidung zwischen dem widerspruch (argumentebene der begriffe) und einem gegensatz (argumentebene der phänomene) habe Ich erst nach 1999 entwickelt. Im text(1999) ist der gebrauch des terminus: widerspruch, noch nicht präzis auf die argumentebene der begriffe eingegrenzt und wird, laxem sprachgebrauch geschuldet, auch auf der argumentebene der phänomene gebraucht. Der satz ist, so wie er dasteht, im kontext der argumente von heute missverständlich. Das, worauf Ich mit dem satz in der perspektive von heute abziele, kann so formuliert werden: um die gegensätze zwischen den phänomenen aus der welt zu schaffen, muss Ich also einen grund benennen, der als begriff widerspruchsfrei die gegensätze zwischen den phänomenen plausibel beseitigt(+1).
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(+1) //==> die stichworte: gegensatz und widerspruch, //==>INDEX der argumente.    <==//
(*05) die formel der relation: ich==>aesthetische urteil(=begr./def.kw), muss heute so geschrieben werden: individuum_als_ich<==|==>aesthetische_urteil(=begr./def.kw).
Siehe unten: anmerkung: (*13)<==//

(*06) die formel der relation: gegenstand(=kw)<==>aesthetische urteil(=begr./def.kw),(+1) muss heute so geschrieben werden:
gegenstand(=kw)<==|==>aesthetische_urteil(=begr./def.kw). Zwischen den dingen der welt, die zueinander das_andere sind, kann es nur die einseitige relation(=analyse) und die abhängige relation(=synthese) geben. Die wechselseitige relation ist nur zwischen dem individuum als ich: A, und dem genossen: B, möglich, die zueinander jeweils der_andere sind(+1).
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(+1) //==> stichworte: "relation, das_andere und der_andere", //==>INDEX der argumente.     <==//
(*07) im text(1999) ist das prinzip des trialektischen modus bereits gültig formuliert, allein Ich hatte damals noch nicht den passenden terminus geprägt.  <==//

(*08) im text(1999) erscheint der terminus: dialektik, eingebettet in den sprachgebrauch der zeit, noch als plausibel. Der korrekte terminus: trialektik, war mir erst später zur hand gewesen. Heute muss an dieser stelle der terminus: trialektik, stehen(+1).
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(+1) //==>stichwort: trialektik, //==>INDEX der argumente.     (1)<==//       (2)<==//
(*09) den terminus: absolute freiheit, verwende Ich heute nicht mehr. Dafür steht der terminus: autonomie. Das, was heute mit dem grossen wort: freiheit, bezeichnet wird, das wird von mir mit dem terminus: bürgerliche freiheiten, fixiert. Die autonomie des ich ist ein postulat, das das individuum als ich denken muss, wenn es sich als ich begreifen will. Es ist die unbedingte entscheidung zwischen den möglichkeiten: a und b, aber eine möglichkeit muss das individuum als ich in einer position bestimmen, notwendig die andere verneinend - tertium non datur. Die bürgerlichen freiheiten sind begrenzte freiheiten, die nur eine wahl in defininierten grenzen zulässt - tertium e multum datur(+1)
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(+1) //==>stichworte: "autonomie, freiheit/freiheiten, tertium non datur und tertium e multum datur" //==>INDEX der argumente.    <==//
(*10) der plan war gewesen, das problem der reproduzierbarkeit in einem grösseren umfang zu erörtern. Die relation: original<==|==>kopie, sollte im zentrum der arbeit stehen. Es war beim plan geblieben.     <==//

(*11) die relationen in der jetzt geltenden form:

1.relation: individuum_als_ich<==|==>ding_der_welt:_n(=kw)
2.relation: individuum_als_ich<==|==>aesthetische_urteil(=begr./def.kw).
3.relation: ding_der_welt:_n(=kw)<==|==>aesthetische_urteil(=begr./def.kw)     <==//
(*12) die graphik in der jetzt geltenden form. Das schema erscheint durch drehung der figur optisch verändert; für das schema: im trialektischen modus, ist die änderung in der ordnung der momente ohne belang (prinzip: kein vorrang eines moments vor den anderen).
graphik: 02

            <==//


(*13) In dieser übersicht der relationen (text(1999)) ist der stand meiner damaligen überlegungen festgeschrieben. Jetzt sind die formen der relationen im trialektischen modus eindeutig definiert.


(*03)<==//         (*05)<==//
<==//
finis
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anfang <==//

stand: 13.05.07.
eingestellt: 11.09.24.

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