(fortsetzung: 016:eigentum/subtext)

SUBTEXT
arg.: 2.5.001-028

2.5.001

es ist eine erstaunliche beobachtung, dass die gegenwärtige gegenwart immer wieder als "die moderne" bezeichnet wird. Der terminus: die moderne, bezeichnet, wenn er in den historischen kontext gestellt wird, vielfältiges, das als gegensätzliches sich ausschliessen kann, weil das, was als das moderne herausgestellt wird, nur als die überwindung, soll heissen: vernichtung, des überholten alten verstanden wird(*1). In dieser perspektive ist der titel des 28.Int.Hegel- Kongresses in Sarajewo, 2010: Hegel und die Moderne, wenig spektakulär; es ist eine phrase, die in jeder gegenwart, gerade anstehend, formuliert wird. Aber über diesen einwand sollte nicht übersehen werden, dass die formel in ihrer konventionalität nicht inhaltsleer sein muss; denn jede formel, eben weil sie leer zu sein scheint, kann mit den problemen aufgefüllt werden, die, in gegensätzlichen interessen fundiert, in der gegenwärtigen gegenwart als drängend und bedrängend erfahren werden. So ist es möglich, das ganze panorama menschlicher erfahrung unter dem terminus: die moderne, zusammenzufassen und en detail zum gegenstand des diskurses zu machen. Die offenheit des terminus kann also eine einladung zur beliebigkeit der gegenstände sein, die den terminus: die moderne, verdächtig macht. Es ist aber etwas anderes, wenn der begriff: die moderne, eine bestimmte struktur der welterfahrung definierend, zum gegenstand der reflexion erklärt wird, der, im moment der gelebten gegenwart reflektiert, die facta der vergangenheit zum horizont hat, die in den dokumenten der historia zur hand sind. Wenn das interesse auf diesen gegenstand gerichtet wird, dann können die reflexionen Hegel's, tradiert im dokumentierten werk, gegenstände der reflexion sein, die als horizont zugleich eine spiegelfläche aktueller probleme sind(*2). Die frage nach dem begriff: eigentum, und die phänomene des besitzes pointieren nur eines dieser probleme. Gleich der situation von heute, hatte Hegel in seiner zeit vergleichbare probleme erörtert und diese im horizont seiner zeit, seiner moderne, reflektiert. Seine im werk fixierten antworten können heute tauglich sein, in der funktion des horizontes instrumentalisiert zu werden. Was einst die moderne gewesen war, das kann heute nur als geschichte reflektiert werden(*3).
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(*1)
in meiner erinnerung kehrt zum problem des epochenwechsels in der geschichte immer wieder ein alter vortrag(+1) zurück. Der gegenstand jenes vortrags mag hier nachrangig sein, das aufgeworfene strukturproblem aber ist in seinem wechselspiel des neuen und des alten stets die wiederholung des alten im gewande des neuen(+2). Die moderne ist einerseits die verheissung des neuen, andererseits ist sie die vernichtung des vorhandenen, das im spiegel des neuen das gewesene alte ist.
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(+1)
den vortrag hatte Prof.Dr.Gustav Fellerer anlässlich seiner amtseinführung als rektor der Universität Köln am 19.10.1967 gehalten(§). Diese feierliche rektoratsübergabe, im altem pomp der talare, war für einige jahrzehnte die letzte gewesen; jetzt soll, so habe Ich gehört, die alte tradition wieder aufleben.
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(§)
Fellerer,Gustav: Das Problem Neue Musik. Rektoratsrede. Krefeld: 1967,p.5-25.
(+2)
Ulrich Richter: Nichts neues - die utopien des gerechten staats und die reale illusion des neuen. 013:neu/alt. ==> bibliographie: 2.9.314.
(*2)
das mindeste wäre, wenn Ich nun überblicksweise eine liste akuter weltprobleme aufmachte. Das werde Ich unterlassen(+1), weil die auswahl möglicher themen arbiträr ist und die realität, auf die die auswahl verweist, unterschiedlich erlebt wird. Es genügt, auf das tägliche echo zu verweisen, das in den medien, lokal und global, lärmend gegenwärtig ist.
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(+1)
der grund ist simpel - der verfügbare raum für ein solches unternehmen ist begrenzt.
(*3)
es ist zweckmässig, den inflationären gebrauch des terminus: die moderne, einzuschränken und im terminus den zusatz: (sogenannte), einzufügen.  <==//
2.5.002
was sind die essentials der moderne, die, historisch angemessen, mit dem terminus: beginn des 21.jahrhunderts, bezeichnet werden könnten(*1), oder, anders formuliert, was sehe Ich und sie, die diesen text rezipieren, als inbegriff unserer gegenwart an?(*2). Was sie sehen, darüber muss Ich schweigen, aber sie können erwarten, dass Ich das, was Ich sehe, ein wenig erläutere, beschränkt auf einen aspekt(*3). Wenn der schein nicht trügt, dann ist die globalisierte erde zu einer beute gieriger menschen geworden(*4), aber dieser gedanke greift zu kurz; denn der tendenz zur entgrenzung steht immer das gefühl der eingrenzung als bedingung des selbst entgegen, und dieser gedanke der eingrenzung, Ich präferiere den terminus: einhegung, wurde auch in den generationen der ahnen diskutiert, die das etikett: allgemeine menschenrechte, noch nicht gekannt hatten. Ich denke, dass Ich nicht fehl gehe, wenn Ich behaupte, dass jede religion(*5) den zweck hat, ein bestimmtes bild des menschen zu realisieren, ein bild des menschen, das in einer stammesgesellschaft, lokal eng begrenzt und mit knappen ressourcen ausgestattet, anders komponiert ist als das bild, das gegenwärtig die menschen als ihre moderne ansehen, in der mit scheinbar grenzenlos verfügbaren ressourcen alles nur noch global wahrgenommen werden kann. Die frage, was das individuum als ich in seiner wechselseitigen relation mit dem genossen gegen diesen geltend machen kann, ist also immer von bedingungen abhängig, auf die das individuum als ich und sein genosse einfluss haben, wenn sie ihre welt gemeinsam gestalten, aber, obgleich die möglichkeiten zur veränderung, soweit sie gedacht werden, grooss zu sein scheinen, sind ihre fähigkeiten, veränderungen zu bewirken, verglichen mit der grösse der gesellschaften, sehr klein(*6). Solange die menschen rational ihre sozialen beziehungen reflektiert haben, dürfte die idee eines allgemeinen menschenrechts lebendig gewesen sein(*7), aber die formen, was als das unverzichtbare recht eines individuums als ich gegen seinen genossen, gelten soll, das war im lauf der historia verschieden gewichtet worden und wurde in der geschichtlichen erfahrung auch differenziert wahrgenommen. Was in der antike der normale fall gewesen war, nämlich das faktum der sklaverei, das ist in der moderne nicht mehr möglich, weil eine komplexe weltgesellschaft nicht mehr nach den regeln der sklaverei organisierbar ist(*8). D'accord, der freiheitsraum der menschen ist heute, zumindest für einen teil, zweifelsfrei vergrössert worden(*9), aber den zweifel verberge Ich nicht, der zweifel, ob mit den möglichkeiten der moderne(*10) die freiheit für jeden genossen auch gesichert werden kann - die gelebte wirklichkeit ist anders.
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(*1)
gelegentlich bezeichne Ich die moderne auch mit der jahreszahl: 2010. Dieser terminus sollte interpretatorisch nicht strapaziziert werden, es ist ein marker zur orientierung auf der zeitskala.  <==//
(*2)
die gegenwart, das ist, strikt im sinn der theorie fixiert, der moment der gelebten gegenwart, was sonst noch unter dem terminus: gegenwart, wahrgenommen wird, das sind facta der vergangenheit, die erinnert werden können. Wenn in einem der üblichen diskurse über die gegenwart reflektiert wird, dann ist das immer eine gemengelage von erinnerten facta der vergangenheit und dem einen moment der gelebten gegenwart, der in der gelebten erinnerung mal mehr und mal weniger breit auf der zeitskala angeordnet wird. <==//
(*3)
die begrenzung ist an dem gegenstand orientiert, den Ich in diesem essay diskutiere. In einem anderen kontext sind andere erfahrungsbereiche naheliegender. Ich gebe also kein volles bild der moderne: 2010, es ist der kleine blick durch's schlüsselloch, hinter dem ein grosses gemälde gesehen werden kann.  <==//
(*4)
die finanzmarktkrise mit ihren sumpfblüten mag als aktuell erfahren werden, aber die gier des menschen ist nicht auf das geld allein konzentriert, andere bereiche sind ebenso bestimmt von der unbezähmbaren sucht nach immer mehr, nach immer weiter, nach immer höher hinaus, usw. usw. .... Es ist als kenne der mensch keine grenze mehr und los der grenze verliert er sich selbst in der weite.  <==//
(*5)
die weltanschauungen eingeschlossen, die in der klassischen hierarchie der begriffe unter dem begriff: ideologie, als grundklassen geführt werden können. Siehe argument: 2.7.025. <==//
(*6)
dass herausragende persönlichkeiten einen grösseren einfluss haben könnten als der berühmte durchschnittsmensch: herr/frau Mustermann, ist eine behauptung, die, wenn sie verallgemeinert wird, trivial ist. Immer können menschen benannt werden, die in gegenwart und vergangenheit ihre soziale gruppe geführt haben und führen, aber sie sind mit ihren möglichkeiten darauf beschränkt, dass die soziale gruppe, die sie führen, die neuen ideen auch mitträgt. Der einsame rufer in der wüste ist ein starkes bild, aber keiner hört seine rufe, und der könig ohne land ist ein armseliger wicht.  <==//
(*7)
die idee der gerechtigkeit ist die fata morgana aller generationen. Das, was gerecht oder das gerechte sein soll, kann immer nur in der wechselseitigen relation des individuums als ich und seines genossen bestimmt werden. Galt früher, dass der garant des gerechten die gruppe sein sollte, in der beide, individuen, die ein ich sein wollen, eingebunden sind, so ist die perspektive heute auf das individuum in der gruppe fokussiert, jedes für sich, das nur mit dem genossen selbst ein ich sein kann.  <==//
(*8)
die sklaverei ist, gegen das ondit, in der moderne keineswegs überwunden, allein die formen der ausbeutung des menschen durch den menschen sind verändert worden(+1). So wie es früher lukrativ gewesen war, die arbeit der fremden auszubeuten, so ist es heute profitabel, wenn investoren die masse der menschen mit komplexen finanzprodukten ausplündern.
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(+1)
in alter zeit war es die gesellschaft selbst, die das phänomen der sklaverei zur raison d'etre gemacht hatte, heute ist das phänomen in die subschichten der gesellschaft, dem organisierten verbrechen, abgeschoben worden. Mit menschenhandel werden in der EU, nach dem bericht zur kriminalität in der BRD 2010, allein 2 milliarden Euros "erwirtschaftet". Diese zahl dürfte auf den berechnungen der experten beruhen, faktisch dürfte die zahl grösser sein.
Zusatz. In einem UN-bericht wird der gewinn aus dem menschenhandel in dollar mit der zahl: 3 milliarden, angegeben. Was die korrekte zahl sein soll, kann dahingestellt bleiben, weil die angezeigte tendenz eindeutig ist. (Notiz in der Frankfurter Rundschau, 01.07.2010).  <==//
(*9)
Hegel hatte mit seiner utopie der freiheit das muster des fortschritts beschrieben. Einzelne aspekte dieses fortschritts sind die bewunderung wert, aber vieles ist bis heute offengeblieben und wird offenbleiben müssen, wenn die menschen den weg des fortschritts weitergehen wollen. Die im absoluten vollendete freiheit wäre in raum und zeit das verschwinden der geschichte in der indifferenz des blooss faktischen.  <==//
(*10)
die errungenschaften der moderne, insbesondere die technologien, die in den letzten zwei jahrhunderten entfaltet worden sind, haben chancen geschaffen, die den vorfahren nicht verfügbar gewesen waren. Das sollte, bei aller skepsis, nicht klein geredet werden, aber die technik kann nur mittel sein für einen zweck, den allein das individuum als ich und sein genosse setzen können. In diesem punkt sind wir in der moderne nicht weiter als Adam und Eva es gewesen waren, als gott, wie der mythos es erzählt, sie aus dem paradiese ausgewiesen hatte.  <==//
(1.2.311//2.5.002)<==//
2.5.003
mit dem terminus: die moderne, wird viel schindluder getrieben, zumal wenn mit diesem terminus, verknüpft mit weiteren partikeln, bezüge hergestellt werden, die eindeutig erscheinen sollen, aber viele deutungen zum gegenstand haben(*1). Der begriff: die moderne, hat zwar die funktion, die zeitepochen, gegenstand der historia, als phänomene zu unterscheiden, aber der terminus: die moderne, taugt nicht zur kennzeichnung der unterschiedlichen phänomene, fixiert in den dokumenten der historia, weil jede epoche, unterschieden von den historischen wissenschaften, als moderne in statu nascendi begriffen werden muss, in den analen der geschichte aber als das alte und überwundene abgelegt wird(*2). Die gegenwart ist immer modern, aber sie ist nur in den facta der vergangenheit präsent. Im begriff: die moderne, ist die struktur festgelegt, in der das neue, entstanden aus dem alten, das alte verdrängt hat, ohne dass die beobachtung vernachlässigt wird, dass das neue wieder das alte werden wird(*3). Mit dem blossen terminus: die moderne, können diese transformationen nicht zureichend beschrieben werden und zur fixierung der unabweisbaren differenzierungen werden dem begriff: die moderne, weiter merkmale aufgelastet, die als merkmale eine epoche der historia zwar zureichend fixieren, aber das strukturproblem der zeiterfahrung nicht berühren können. Die modernen techniken(*4) sind ebensowenig ein signum der moderne wie bestimmte ethische grundüberzeugungen(*5) geeignet sind, die moderne 2010 zu definieren, auch dann nicht, wenn diese zeichen von den historischen wissenschaften als marker einer bestimmten epoche der geschichte instrumentalisiert werden.
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(*1)
der terminus: die postmoderne, darf in zeitgenössischen diskursen nicht fehlen, ein terminus, der quasi das markenzeichen der laufenden moderne ist, aber, so muss gefragt werden, markzeichen welcher moderne? Sobald das füllhorn der fragen aufgemacht ist, konzentriert sich die debatte nur noch um den terminus, der eine vielzahl von definitionen zum gegenstand hat, definitionen, über die eine vielzal von meinungen formuliert sind, deren verbindlichkeit begrenzt ist. Die beliebigkeit der meinungen geht soweit, dass nicht einmal im diskurs mehr festgestellt werden kann, ob der diskurtant, der etwas behauptet, diese behauptung auch für sich selbst, in seinem stillen kämmerlein, als ihn bindend anerkennt.
(*2)
an jeder epoche der historia kann die dialektik von neu und alt demonstriert werden. In der renaissance war die renaissance das neue gewesen und alt erschien das mittelalter; was in der epoche der aufklärung revolutionär gewesen war, das ist heute alte routine. Was aber konstant geblieben ist, das ist die struktur des wechsels von neu zu alt, das immer wieder etwas neues, anderes evoziert(+).
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(+)
Ulrich Richter: Nichts neues - die utopien des gerechten staats und die reale illusion des kreativen. 013:neu/alt. ==> bibliographie: 2.9.314.
(*3)
die prozesse der transformation können nur post festum beschrieben werden. Wenn einer epoche das prädikat, die moderne gewesen zu sein, zugesprochen wird, dann ist das, was als modern galt, bereits durch anderes verdrängt, von dem behauptet wird, dass es moderner sei, und zur unterscheidung muss für das alte, das einmal das moderne gewesen war, ein neuer terminus erfunden werden, damit die differenz auch terminologisch kenntlich behauptet werden kann.
(*4)
mit ihren filmen: moderne zeiten, haben Jacques Tati und Charlie Chaplin den notwendigen kommentar geliefert.
(*5)
es mag verwunderung provozieren, wenn Ich die theorien der allgemeinen menschenrechte als ein untaugliches merkmal qualifiziere, eine bestimmte epoche der geschichte zu identifizieren. Das, was als unverzichtbares recht des menschen definiert wird, das ist ein konstitutives merkmal des begriffs: das ich, und dieses merkmal muss erfüllt sein, solange individuen, die ein ich sein wollen, sich als ich begreifen. Das vorkommen dieses merkmals, genauer, sein fehlen in den langen läufen der historia, ist nicht von einer bestimmten epoche der historia abhängig. Etwas anderes ist es, wenn auf die dokumente der historia geblickt wird und das, was in der geschichte als essentials des humanum realität geworden war, mit dem verglichen wird, was heute, im jahr 2010, beklagenswerte realität ist.  <==//
2.5.004
legitim kann darüber gestritten werden, was die kennzeichen der moderne sein sollen, aber wie die antworten auch ausfallen mögen, in einem moment haben alle antworten ein gemeinsames fundament, weil jede antwort, die möglich ist, in einer perspektive formuliert wird, perspektiven, die in der zahl identisch sind mit der zahl der individuen als ich, die antworten. In der nicht überschaubaren fülle der phänomene sind aber trends beobachtbar, die das divergierende bündeln und für den einzelnen überschaubar machen, phänomene, die alle ihren grund darin haben, dass sie als kennzeichen der zeit interpretiert werden können(*1). Eines dieser möglichen kennzeichen der moderne kann mit dem terminus: kainsmal,(*2) bezeichnet werden, ein terminus, der eine negative bedeutung assoziiert, die ihren fokus in der bewertung des faktums: gewalt, hat. Es dürfte keine gegenrede geben, dass das faktum: gewalt, die reflexionen in der moderne über diese moderne dominiert; denn die gewalt ist ein ubiquitäres phänomen, aber es wäre falsch, die feststellung des faktums mit seiner rechtfertigung zu verwechseln(*3). Die versuche, die faktische gewalt in der welt mit einem verweis auf irgendwelche friedensvorstellungen verbannen zu wollen, gleich dem zaubertrick mit dem verschwindenden kaninchen, sind, dialektisch vermittelt, formen der gewalt(*4), die in letzter konsequenz den einen bedrohlichen zustand durch einen anderen zustand ersetzen, der vom anderen wieder als bedrohung erfahren wird; denn gewalt ist nur durch gegengewalt bezähmbar und die parole, frieden mit gewalt erzwingen zu wollen, ist die perfideste form der gewalt(*5).
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(*1)
die auskunft mag als unbefriedigend bewertet werden, aber die unüberschaubare fülle der phänomene kann durch die klassifizierung bestimmter merkmale in der perspektive allgemeiner geltung überschaubar gemacht werden; Niklas Luhman benutzte dafür den terminus: reduktion von komplexität,(+1). Mit den klassen von phänomenen werden zwar weitere phänomene geschaffen, aber diese klassen haben den praktischen nutzen, dass das einzelne element zurücktritt und seine klasse mit definierten merkmale der gegenstand der argumente ist. Das methodische problem soll hier aber nicht weiter verfolgt werden und Ich lasse das gesagte als andeutung stehen.
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(+1) die problematik dieses begriffs, der schlüssel zur systemtheorie Luhmann's, soll hier nicht weiter verfolgt werden.
(*2)
der theologische kontext sollte nicht ignoriert werden, aber es wäre falsch, den terminus nur auf die theologie beschränken zu wollen. In vielen mythen hat die gewalt die funktion des geburtshelfers. Was als widerspruch erscheint, das ist in raum und zeit nur der gegensatz zwischen dem leben und dem nicht_leben, der in der gewalt sein unterscheidendes moment hat. Die bewertung der gewaltphänomene ist aus den phämonenen der gewalt nicht ableitbar, das ist die tat des individuums als ich.
(*3)
Ulrich Richter: Erklären - verstehen - rechtfertigen. adm/(05)/2002. ==> bibliographie: 2.9.314.
(*4)
das ist der irrtum der pazifisten, die glauben, die gewalttätige welt gewaltfrei in ein paradies verwandeln zu können, das frei von gewalt wäre. Gewalt ist für sich ein blosses ding der welt, ubiquitär zwar, aber ohne jede wertung. Zum problem wird die gewalt erst dann, wenn die bestimmte gewalttat mit einer bewertung verknüpft wird, die allein das wertende individuum als ich zu verantworten hat. Was die gewalt so bedrohlich und ungeheuerlich erscheinen lässt, das ist die angst, die das individuum als ich mit den phänomenen der gewalt verknüpft.
(*5)
die maxime Ghandi's, die welt gewaltfrei verändern zu wollen, zielt auf anderes ab. Der gewalttätige genosse muss davon überzeugt werden, dass er seine interessen nicht mit dem mittel: gewalt, auf dauer durchsetzen kann, sondern nur mit dem mittel: konsens. Das erfordert intelligenz, die im horizont des mitleidens eingebunden ist.  <==//
2.5.005
was der inbegriff der moderne/2010 sein könnte oder sein sollte, das kann zum gegenstand eines diskurses erklärt werden, der nicht abschliessbar ist. Viele dinge, die die menschen aufregen, können ein signum der zeit sein, aber was geltend gemacht wird, das sind meinungen, die für den, der sie vertritt, bindend sind, die aber seinen genossen nicht binden können, weil dieser autonom anderes für sich als bindend begreift. Im diskurs können aber argumente geltend gemacht werden, mit denen, immer wieder aufgeregend, die fragen nach dem eigentum und dem besitz der menschen erörtert werden, fragen, denen keiner ausweichen kann, weil jeder konflikt, gleichviel in welche formen(*1), in den gesellschaften auf den gegensatz: mein/dein, reduziert werden kann. Es wäre aber verfehlt, diese feststellung darauf einschränken zu wollen, dass die anstrengungen aller, die es betrifft, ausschliesslich auf die frage nach den begriffen und phänomenen des eigentums und des besitzes zu fokussieren seien, streitfragen, die die gemüter einer bestimmten zeitepoche bewegen oder bewegt haben; denn die frage nach dem eigentum und den besitz ist eine rechtsfrage und das recht ist in der erfahrung des individuums als ich und seines genossen nur ein teil ihrer wirklichkeit, die sie in den momenten ihrer gelebten gegenwart leben. Wenn also die fragen nach dem begriff: eigentum, und den phänomenen des besitzes der gegenstand eines diskurses über die moderne/2010 sein sollen, dann können diese fragen nur der gegenstand einer auswahl sein, die notwendig arbiträr ist. Die gründe für die wahl sind impliziter ein gegenstand dieses essays.
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(*1) drei grundformen sozialer beziehungen werden von mir unterschieden. Einmal die gemeinschaft zwischen dem individuum als ich und seinem genossen, die phänomene der familie eingeschlossen. Dann die gesellschaft als eine konstruktion der theorie, in der die vielfältigen formen der gemeinschaften zusammengefasst werden. Schliesslich der staat als das allgemeine ordnungschema für die verknüpfung der gesellschaften und gemeinschaften. <==//
2.5.006
in der auf das abendland fixierten sicht der dinge wird zumeist übersehen, dass über die conditio humana in anderen regionen und epochen der welt in gleicher weise intensiv reflektiert wurde, freilich waren sowohl die formen der diskurse andere als auch ihre ergebnisse. So plausibel der schluss von der gegenwart auf die bedingungen in der vergangenheit auch sein mag, der schluss ist unzulässig, weil die probleme, die heute die menschen bedrängen, in diesen formen früher gar nicht möglich gewesen waren und folglich auch nicht gedacht werden konnten. In einer gesellschaft, in der die idee des individuums darauf beschränkt ist, dass das individuum nur teil seiner gruppe sein könne, ist der gedanke, dass dieses individuum mit seiner existenz in der gruppe für sich habe eigentum schaffen können, schlicht widersinng, weil nur die gruppe als subjekt des eigentums vorstellbar sein kann(*1), die das, was alle in der gemeinschaft erschaffen haben, als eigentum besitzen kann, ein besitz, an dem jedem gruppenmitglied ein anteil zusteht(*2). Die phänomene des besitzes, alles dinge der welt, klassifiziert nach zwecken, sind real präsent, und alles, was allen in der gruppe gemeinschaftlich gehört, das war jedem gruppenmitglied individuell zugestanden(*3). In dieser struktur ist die idee des eigentums nachrangig(*4), eine idee, die aber dann gewicht erhalten hatte, als das individuum, das sich als ich bestimmen musste, im fokus der reflexionen erschienen war und die aspekte des besitzes verdrängte. Defizitär ist jede position nur für sich.
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(*1)
das prinzip der stammesgesellschaft, der einzelne ist nichts, die gruppe ist alles, wird fälschlicher weise totalitären gesellschaften, insbesondere faschistoiden, zugeordnet. Es ist unstreitig, dass die verfechter dieser ideologien das prinzip gekapert haben, weil sie den wortlaut für zwecke instrumentalisieren konnten, die mit den zwecken einer stammesgesellschaft nicht vereinbar sind. Eine stammesgesellschaft kann nur dann funktionieren, wenn es gelingt, die bedürfnisse des stammesbruders mit den erfordernissen für den erhalt des stammes für beide vorteilhaft zu verknüpfen. Was genommen wurde, das musste in anderer form zurückgegeben werden und wer etwas gegeben hatte, der konnte auch erwarten, dass ihm vergleichbares zurückgegeben wird. Die wechselseitige relation zwischen den mitgliedern einer gruppe ist in den totalitär strukturierten gesellschaften nur in der form einer abhängigen relation möglich, weil der eine, der meint, die totalitäre verfügungsgewalt zu haben, den anderen nur als objekt seiner handlungen im blick haben kann.
(*2)
der gemeinbesitz war die versicherung für die gruppe, an der jedes mitglied der gruppe seinen anteil hatte.
(*3)
diebstahl wurde, soweit die dokumente der historia zurückreichen(+1), immer als strafwürdig angesehen, allein der diebstahl ist auf das faktum des besitzes beschränkt.
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(+1) das 7.gebot des dekalogs.
(*4)
der terminus: gemeineigentum, ist irreführend. Eigentum ist, im strikten sinn des begriffs, nur dem individuum als ich zuordbar, niemals aber einer gruppe, für die in den rechtsbeziehungen seiner mitglieder allein der terminus: juristische person, zulässig ist. Die geltung einer konvention ist pragmatisch zwar relevant, sie kann aber auf falsche wege führen. Der terminus: gemeinbesitz, ist in dieser hinsicht eindeutig. <==//
2.5.007
wer, so fragte einmal B.B.(*1), habe die pyramiden im alten Ägypten geschaffen - der könig oder seine sklaven?(*1). Feststellbar ist in der veröffentlichten meinung, dass der anteil der arbeitenden menschen zugunsten der nicht arbeitenden investoren kleingeredet wird. Es hat den anschein, dass dem gotte der moderne, der fürst im reich der neoliberalen denke, nur der shareholdervalue noch etwas gelte, nichts aber die arbeit der menschen(*2). Was die ideologen dieses gottes aber nicht ignorieren können, das ist die beobachtung, dass die dinge der welt vom arbeitenden menschen, zumeist in den formen abhängiger arbeit, geschaffen werden, individuen als ich, die durch arbeit ihr eigentum an diesen weltdingen begründen, ein eigentum, dass ihnen als besitz zum freien austausch aufgrund bestimmter tauschverhältnisse in der gesellschaft verneint wird. Einerseits ist das auseinanderfallen von eigentum und besitz in der person des individuums als ich und seines genossen eine der bedingungen, die die moderne welt mit ihren arbeitsteiligen prozessen erst möglich gemacht hat, anderseits sollte nicht aus dem blick fallen, dass das problem der moderne nicht die trennung von eigentum und besitz in der person des individuums als ich und seines genossen ist. Die bedingungen des austauschens sind das problem der moderne, unter denen das individuum als ich und sein genosse genötigt sind, ihr eigentum in den formen des besitzes untereinander zu tauschen, besitz, der in allen benennbaren gesellschaften krass ungleich verteilt ist.
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(*1)
Ich zitiere aus der erinnerung, die nicht immer mit dem dokument der historia übereinstimmen muss. In der tendenz aber war die erinnerung zuverlässig, und ob es sich um Ägypten, Theben oder einen sonstigen ort der historia handelt, kann dabei vernachlässigt werden(+1).
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(+1)
B.B. dichtete: Wer baute das siebentorige Theben? ... Fragen eines lesenden Arbeiters. (Svendborger Gedichte. 1933-1938) in: Bertold Brecht: Gesammelte Werke in acht Bänden. IV, p.656. Frankfurt am Main: 1967.
(*2) die arbeit steht in der betriebswirtschaftlichen bilanz auf der kostenseite. <==//
2.5.008
im markt des austauschens der güter hat der arbeitslohn idealiter die funktion, stellvertreter zu sein für das erarbeitete eigentum. In den alten tauschgesellschaften, als das geld noch keine funktion hatte und die tauschvorgängen in naturalia getätigt wurden(*1), war das, was erarbeitetes eigentum des individuums als ich ist, unmittelbar wahrnehmbar und die gleichwertigkeit der getauschten güter entsprach der allgemeinen erfahrung. Mit dem aufkommen des geldes als tauschmittel wurde die äquivalenz der getauschten weltdinge zunehmend unklarer, hier das bestimmte gut, da das geldstück oder, modern formuliert, die ziffer auf dem börsenzettel(*2). Die implizite ungleichheit, die im prozess des austauschens der weltdinge, vermittelt durch das geld, systemisch angelegt ist, wird sichtbar, wenn festgelegt werden muss, was der lohn für geleistete arbeit sein soll, mit dem das individuum als ich einerseits im markt sein eigentum gegen geld eintauscht, um andererseits das mit diesem geld eintauschen zu können, also zu kaufen, was es für die befriedigung seiner existenz benötigt. Was im streit steht, das ist nicht der austausch der güter, wohl aber der wert des tauschmittels, das den tausch der güter zwischen dem individuum als ich und seinem genossen vermittelt(*3).
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(*1)
es ist methodisch problematisch, die erfahrungen der gegenwart auf die erledigten erfahrungen zu projizieren, die, als dokumente der historia verfügbar, facta der vergangenheit sind. Das bild von den goldenen zeiten, längst vergangen, ist eine projektion in die zukunft. Mit dieser struktur geschichtlicher erfahrung muss jeder rechnen, der die erfahrungen seiner gegenwart auf früher geschehenes überträgt. Die plausibilität der argumentation ist ein indiz, dass es so gewesen sein könnte, sie ist aber kein beweis, und dieser beweis ist nicht erforderlich, wenn es darum geht, das zu verstehen, mit dem das individuum als ich und sein genosse in den momenten ihrer gelebten gegenwart konfrontiert sind. Entscheidend ist nicht, dass in alter zeit die gleichung: zehn hühner = ein schwein, gültig gewesen war, entscheidend ist allein das bild der waage, die in beiden waagschalen das äquivalent der getauschten güter enthält.
(*2)
im phänomen der inflation ist das problem bekannt. Nicht der tausch als solcher steht in frage, wohl aber das mittel: geld, das den tausch der güter vermitteln soll. Es ist eine illusion, dass mit der vermehrung der nullen vor dem komma, der geldschein als tauschmittel zwischen zwei gütern, an wert gewinnt, die güter bleiben in ihrem wert das, was sie als güter dem besitzer wert sind.
(*3)
zu erinnern ist an das märchen von Hans im Glück. Für seine arbeit hatte Hans ein stück gold erhalten, das er über mehrere stationen gegen andere dinge eintauschte, dinge, die ihm, weil passender, gleichwertig waren. In der perspektive des Hans waren alle tauschaktionen vorteilhaft, in der perspektive des beobachtenden dritten aber könnten die transaktionn für den Hans zweifelhafte geschäfte gewesen sein. Zu einem problem werden die tauschgeschäfte des Hans dann, wenn in jedem tauschakt das geld als vermittlungsmoment dazwischen geschalten wäre. Die über das geld vermittelte gleichheit der getauschten güter, kann die gleichheit der getauschten güter indizieren, aber das ist nicht zwingend; denn das geld ist als tauschmittel doppeldeutig und stellt den arbeitslohn in geld als äquivalent für das erarbeitete eigentum in ein zwielicht. Mit dieser möglichkeit muss jeder diskurtant rechnen, wenn der arbeitslohn in geld fixiert wird.   <==//
2.5.009
unter dem stichwort: mindestlohn, wird in der Bundesrepublik Deutschland eine debatte geführt, die mit den hehren zielen eines rechtsstaates(*1) nicht zu vereinbaren ist, wohl aber das werturteil verdient, scheinheilig und zynisch zu sein(*2). Im geltenden recht der BRD(*3) ist faktisch dementiert, dass der arbeitende mensch sein durch arbeit erworbenes eigentum faktisch auch erhalten kann, weil die bedingungen des austauschens der besessenen sachen keinen fairen austausch des erarbeiteten eigentums zulassen. Es ist eine alte erfahrung, dass der stärkere das recht diktiert, dem der schwächere sich zu unterwerfen hat, und die logik dieses prinzips wird mit regeln verschleiert, die in den alten ordnungen unter dem terminus: almosen, geführt wurden. Die idee des sozialstaates und ihre einbettung in die soziale ordnung des staates ist unbestritten eine positive entwicklung in der moderne, aber es sollte nicht ignoriert werden, dass die überbrückung der differenz zwischen dem bürgerlichen existenzminimum und den im markt gezahlten faktischen arbeitsentgelten durch transferleistungen im blick auf den bedürftigen eine verkappte form des almosens ist, eine form der bereicherung im blick auf die schon alles habenden(*4). Schon immer war die politik des almosens auf die funktion begrenzt, die sozialen unterschiede in den gesellschaften soweit einzugrenzen, dass die ungleiche soziale ordnung nicht in unkontrollierbarer gewalt untergeht. Die alten ordnungen: sklaverei und leibeigenschaft, waren formen der enteignung der arbeitsfrüchte ohne entschädigung gewesen, ordnungen, deren praxis unter anderem etikett in der gegenwart nicht ausser gebrauch gesetzt worden ist.
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(*1)
es ist ein irrtum, wenn gesagt wird, dass der rechtsstaat auf das funktionieren der staatlichen organe zu beschränken sei. Das funktionieren der staatlichen institutionen, gesetzlich normiert, ist eine notwendige bedingung, damit der bürger das ihm zugesagte recht vom mitbürger und von seinem staat erlangen kann. Erforderlich ist aber auch, dass die pflichten und die rechte des bürgers im staat nach einem maass ausgewogen verteilt sind, ein maass, das in der idee der gerechtigkeit fundiert ist. Abgetrennt von der idee der gerechtigkeit, die keine fata morgana ist, aber ein postulat der praktischen vernunft, erscheint das blosse funktionieren der staatlichen organisation als das abspulen eines programms, das eine geölte maschine in bewegung hält, der zweck der maschine aber erschöpft sich nicht darin, dass sie läuft und läuft und läuft....  <==//
(*2)
scheinheilig ist die diskussion, weil die protagonisten der debatten genau wissen, dass der lohn, der die physische existenz des wertschöpfenden individuums als ich sichert, nicht im markt gebildet werden kann, weil das prinzip des modernen marktes, von dem die neoliberalen träumen, auf die erzielung der optimalen rendite fokussiert ist. Die optimale rendite ist aber für den marktteilnehmer nur dann erreichbar, wenn er das prinzip der optimierung des profits begriffen hat und es versteht, jeden konkurrenten, der seinem interesse sich entgegenstellt, aus dem weg zu räumen. Auf dem markt der moderne, der ein deregulierter markt sein muss, ist jedes mittel zugelassen, mit dem eine optimale rendite erreicht werden könnte. Die sicherung der physischen existenz des arbeitenden individuums als ich ist im neoliberalen markt kein zweck, wohl aber kann die gesicherte physische existenz ein mittel sein, den zweck: maximaler profit, zu erreichen.
Zynisch ist diskussion, weil die protagonisten der debatten genau wissen, dass sie das ziel der optimalen rendite auch im deregulierten markt nicht erreichen können. Dem steht das prinzip der zahl: 1,(+1) entgegen, das festlegt, dass jede zahl, mit der als ziffer eine erwartete rendite ausgedrückt werden muss, einen um die zahl: 1, grösseren nachfolger hat(+2). Diese logik schliesst in raum und zeit aus, dass das ziel: maximale rendite, im markt, auch im markt der neoliberalen, erreicht werden kann, weil jeder versuch scheitern muss, die mechanismen des neoliberalen marktes auf die erreichung des zieles: optimale rendite, zu reduzieren(+3). Trotz des wissens um die vergeblichkeit dieser versuche prolongieren die ideologen des neoliberalen marktes die debatten über den mindestlohn, um den schein des guten gewissens zu bewahren, hier und da werden einige auswüchse hemmungsloser ausbeutung repariert, weil die bilder von nackter not schlecht für das geschäft sind und das image ruinieren, im grunde aber haben sich die zyniker im system gut eingerichtet, die von der ausbeutung anderer sich einen profit versprechen.
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(+1) Ulrich Richter: Das prinzip der zahl: 1. adm/(20)/09/07. ==> bibliographie: 2.9.314.
(+2) es ist historisch ein interessantes phänomen, dass in den vorangegangenen jahrhunderten mit zahlen operiert wurde, die kaum über 7 stellen hinausgingen. Mit den krediten der Fugger erkaufte sich Karl V 1519 die deutsche königskrone, lumpige millionenbeträge, aber damals ein kaum vorstellbares vermögen, heute die berühmten peanuts eines bankers, der sich sein salär jährlich in millionen auszahlen liess, und jener banker von 1999 war ein armer schlucker gewesen, verglichen mit den milliarden, die ein Hedgefond-manager 2007 eingestrichen hatte.
(+3) auch die ideologen des neoliberalen marktes können nicht ignorieren, dass ihr markt nicht monokausal strukturiert ist. Das ziel: optimale rendite, ist von anderen faktoren umstellt, die das schöne ziel in sekundenschnelle zu makulatur machen können. Eines dieser faktoren ist das vertrauen in das funktionieren des marktes. Ist das im markt verspielt, dann helfen auch die formeln der analysten nicht mehr weiter, die eine rationalität im verfahren vortäuschen, die bei den unsicheren randbedingungen nicht gewährleistet ist.  <==//
(*3)
meine kritik beschränke Ich nicht allein auf die Bundesrepublik Deutschland, in vergleichbaren staaten ist gleiches zu beobachten, und das, was an unterschieden festgestellt werden kann, ist nicht auf gründe im system zurückzuführen.  <==//
(*4)
die differenz in den perspektiven erscheint einerseits als ausbeutung des gesellschaftlich schwächeren, andererseits als die profitmaxierung für den gesellschaftlich stärkeren. Ich verweise auf das faktum, im system impliziert, das faktum aber will Ich hier nicht bewerten. Armut und reichtum ist ein omnipräsentes phänomen, ein skandal in allen gesellschaften, die kluft aber zwischen dem reichen und dem armen wird immer relativ wahrgenommen. Die moderne gesellschaft im 21.jahrhundert kann die offene armut sich nicht mehr leisten, die in der sogenannten 3. und 4.welt noch üblich ist, eine armut, die im 19.jahrhundert auch in Deutschland eine tägliche erfahrung gewesen war. Also wird, wenn das faktum der armut in der welt nicht beseitigt werden soll, das faktum der armut verdeckt und schön geredet; denn das faktum der armut vieler ist die bedingung für den profit, den wenige aus dem faktum privatim ziehen können.  <==//
(1.2.311//2.5.009)<==//
2.5.010
was ist der gerechte lohn? - die frage ist alt und aus systemischen gründen kann es keine abschliessende antwort geben, wenn die frage auf ein kalkül reduziert wird. Der banker der Wallstreet in New York rechnet anders als der taglöhner eines slumquartiers in Mumbay, wenn für geleistete arbeit im tausch mit geld gezahlt wird. Zwar sind die ziffern auf dem geldstück mit sich identisch, aber der in der ziffer angezeigte wert ist in Mumbay ein anderer als der in New York(*1). Dennoch ist die frage nach dem gerechten lohn nicht unsinnig, weil die bedingungen definiert werden können, die beachtet werden müssen, wenn die kalkulation des werts der einen sache und der wert der anderen sache vorgenommen wird, die fixierung jener zahl also, die im bestimmten fall den wert der arbeit im austausch mit den benötigten oder gewünschten weltdingen festlegt. Eine dieser bedingungen ist das kulturelle existenzminimum(*2), über das das individuum verfügen können muss, wenn es sich als ich bestimmt. Die kultur ist ein präziser indikator für das, was das individuum als ich von seiner gemeinschaft mit dem genossen erwarten darf, wenn es teil dieser gemeinschaft ist. Als indikator ist das kulturelle existenzminimum die resultante, die wirksam wird, wenn das individuum als ich die verfügbaren ressourcen der gemeinschaft mit seiner faktisch geleisteten arbeit verknüpft. Es liegt auf der hand, dass die kultur einer stammesgesellschaft im amazonischen urwald mit anderen bedingungen konfrontiert ist als die modernen staatsgesellschaften in Europa oder Amerika. Diese unterschiedlichen gesellschaftsstrukturen sichern dem individuum als ich seine existenz, aber mit zahlen lassen sich diese differenzen in den bedingungen der existenzbewältigung nicht plausibel beschreiben, um sie vergleichbar zu machen.
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(*1)
es mag banal erscheinen, aber diese erfahrung macht jeder, der als tourist in ein anderes land reist. Der 1$-schein in Mumbay ist ein vermögen, an der bar in der börse von New York dürfte nicht einmal ein espresso drin sein. Mit dieser differenz im wert der währungen, hier der dollar, da die rupie, macht die tonangebende branche in der Wallstreet ihre profitablen geschäfte.
(*2)
das kulturellle existenzminimum umfasst sowohl das physische existenzminimum als auch das psychische. Das physische existenzminimum ist annnähernd noch quantifizierbar(+1), das psychische existenzminimum entzieht sich jeder plausiblen quantifizierung. Es ist zynisch, wenn die obrigkeit den sozialen bedarf eines sozialhilfeempfängers, im Schröder-neudeutsch: HartzIV-empfänger, mit ein euro fufzig(+2) ansetzt und meint, mit dieser gnade dem prinzip aus Art.1 I 1GG gerecht geworden zu sein.
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(+1)
herr Sarrazin, damals finanzsenator in Berlin, jetzt bundesbanker in Frankfurt, hatte der staunenden öffentlichkeit vorgerechnet, dass man sich auch als HartzIV-ler mit rund 5€ pro tag ernähren könne - geschenkt, das geht auch ohne die 5€, wenn der teller nudeln in der suppenküche gratis ausgegeben wird, damit der bettelnde nicht hungers sterbe.
(+2)
die zahl ist fiktiv, aber in den berechnungstabellen kann nachgelesen werden, wieviel an geld zugestanden wird, wenn der empfänger mal ins kino gehen will.  <==//
2.5.011
was das existenzminum eines menschen sei oder wie der überschuss über das notwendige hinaus bestimmt werden könnte, das ist in einer zahl nicht fixierbar. Jede zahl markiert zwar einen bestimmten rang, aber dieser rang ist immer relativ zur angrenzenden zahl: +/- 1,(*1). Die reale situation in der gesellschaft muss betrachtet werden, um zu ermitteln, was das individuum als ich und sein genosse benötigen, wenn sie ihr leben leben, das den vorstellungen angemessen ist, das mit dem terminus: human, bezeichnet werden kann. Für die bewertung der unterschiedlichen situationen müssen sowohl die verfügbaren materiellen ressourcen kalkuliert werden als auch die vorstellungen, die mit dem terminus: kultur, bezeichnet sind. Ich wiederhole nur die feststellung, die immer wieder geltend gemacht wird, wenn die phänomene der armut und des reichtums in der welt miteinander in beziehung gesetzt und verglichen werden. Das schwächste argument in diesen vergleichungen ist die zahl, die auf einer münze eingeprägt ist. Noch nie hatte der taler in allen teilen des Reiches den identischen, ja nicht einmal den gleichen wert gehabt, heute dient als vergleichsmaasstab der dollarschein.
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(*1)
Richter,Ulrich: Das prinzip der zahl: 1. adm/(20)/09/07. ==> bibliographie: 2.9.314. <==//
2.5.012
zwischen der funktion einer bestimmten rechtsordnung und der faktischen umsetzung der statuierten normen ist strikt zu unterscheiden, weil keine rechtsordnung auf dauer dann bestand haben kann, wenn sie ihre funktion verfehlt, die ständig präsenten konfliksituationen für alle, die es betrifft, tolerierbar zu regeln. Es ist ein fester posten in der historischen erfahrung, dass alle totalitären und autoritären systeme in generationenfrist scheitern und was von ihrem scheitern bleibt, das sind dokumente der historia. Es ist ein anderes problem, wenn die frage beantwortet werden soll, ob das zusammenspiel der statuierten rechtsnormen immer ihren zweck erfüllen kann und erreichen wird. Es ist eine illusion, die absolut gerechte ordnung etablieren zu können(*1), weil dieses ziel die freie verwirklichung der interessen ausschliesst, die das individuum als ich und sein genosse realisieren wollen, wenn sie sich als ich autonom für das eine oder das andere interesse entscheiden; denn in raum und zeit erscheint das, was ergebnis einer autonomen entscheidung gewesen war, immer als gegensatz zu einer anderen, ebenso autonomen entscheidung. Welches interesse sich gegen das gegenstehende interesse in raum und zeit faktisch durchsetzen wird, das ist post festum als das resultat einer bestimmten machtkonstellation erkennbar, die in ihrer faktizität nicht auf dauer gestellt werden kann. Man kann in der eigenen perspektive klagen, dass die bestehende rechtsordnung, ungerecht sei, aber es ist das ergebnis eines nüchternen kalküls, dass in einer engen grenzmarge die abweichungen von dem idealen gleichgewicht der antagonistischen interessen zugestanden sein müssen, wenn die ordnung als ganze noch lebbar sein soll. Wo diese grenzlinie gezogen werden muss, das dürfte die antwort sein, die auf die frage nach dem gefühlten unrecht gegeben wird.
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(*1)
das recht der absolut gerechten ordnung wäre im prinzip vom recht einer totalitären ordnung nicht unterscheidbar, weil implizit eine absolut gerechte ordnung die realisierung der absoluten gerechtkeit umfassen muss, die nur als totale gerechtigkeit gedacht werden kann, eine gerechtigkeit, die nichts ausserhalb ihres bereichs als abgrenzung zulassen kann, also auch nicht die ungerechtigkeit, die als element des systems ausserhalb des systems ein beliebiger, unvermittelter gegensatz wäre, innerhalb des systems aber ein widerspruch, der logisch ausgeschlossen ist. <==//
2.5.013
die differenz sollte beachtet werden, dass die realität einer rechtsordnung etwas anderes ist als die anforderungen, die an den konsens gestellt werden müssen, der die rechtsordnung tragen soll. Mit der rechtsordnung, als spiegelbild des konsenses erlebt, kann weder der konsens, zumeist in den facta der vergangenheit als projektionen in die zukunft fixiert, identisch sein, noch erlaubt es die erfahrung, den konsens mit der faktischen rechtsordnung soweit gleichzusetzen, dass die differenz zwischen diesen vorstellungen vernachlässigt werden könnte. Die rechtsordnung ist kein spiegelbild der gerechtigkeit, die in einem konsens ihr pragmatisches maass hat, gleichwohl jede rechtsordnung, einem spiegelbild ähnlich, die faktische verteilung der macht in der gesellschaft anzeigt. Aber das faktum realer macht kann niemals das letzte wort sein, weil die utopie einer gerechten welt im forum internum ihr asyl hat, aus dem weder das individuum als ich noch sein genosse, jeder für sich, vertrieben werden können.  <==//
2.5.014
wenn in der moderne die fragen des rechts streitig verhandelt werden, dann ist es üblich, die erfahrungsbereiche: religion und wissenschaft, strikt zu trennen. Ob diese meinung ein fortschritt ist, das ist eine frage der perspektive und es können gute gründe angeführt werden, der einen oder der anderen perspektive den vorrang einzuräumen. In der perspektive der historia ist es zutreffend, dass im anfang der geschichte die rechtlichen fragen in den religiösen praktiken eingebunden waren, erst später, folge zunehmender komplexität der sozialen strukturen, kamen in der bürgerlichen gesellschaft die wissenschaften mit ihren vielfältigen methodenansätzen hinzu, möglichkeiten der welterkenntnis, die die religionen nicht aus ihrer position verdrängen können. Es ist ein fortschritt, das argument der kalkulierenden vernunft zu unterwerfen, aber die vernunft, immer wieder beschworen, wird überfordert, wenn mit ihr abschliessend alle fragen menschlicher existenz beantwortet werden sollen. Die frage nach der gerechtigkeit, sei es die eines gottes oder eines individuums, das sich als ich begreift, kann nicht in einem kalkül aufgelöst werden, das keinen rest unbestimmt lässt. Das ist kein mangel in der vernunft, sondern das ist die begrenzung der welt, in die das individuum, sich selbst als ich schaffend, eingebunden ist. Begrenzt durch den horizont seiner welt, geht der blick des individuums als ich, in seiner welt verbleibend, über die grenze hinaus auf das, was Ich mit dem zeichen:_NATUR, kennzeichne - mit den methoden der wissenschaft ist diese situation individueller existenz nicht fassbar, aber die religion hält zumindest ein glaubhaftes versprechen bereit.  <==//
2.5.015
es genügt, wenn Ich allgemein auf die formen des rechts verweise, die in den dokumenten der historia verfügbar sind(*1). Jede form des rechts ist örtlich und zeitlich begrenzt und von aussen können prozesse der entwicklung beschrieben werden. So verschieden auch die entwicklungen sein mögen, ein moment ist durchgängig zu konstatieren. Die geltung eines bestimmten rechts ist zeitlich limitiert und auf einen definierten raum begrenzt(*2).
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(*1)
die formen des rechts sind klassifizierbar und eine dieser klassifikationen ist die unterscheidung von rechtskreisen. Ich zitiere das römische recht, das christliche recht, das jüdische recht und das islamische recht. Weitere können, wenn die differenzierung fortgesetzt wird, hinzugefügt werden.
(*2)
unter dem aspekt des interesses können viele kriterien benannt werden, nach dem die zeiträume abgemessen oder bestimmte gruppen von personen ein- oder ausgeschlossen werden. In der perspektive der geltung ist es gleichgültig, ob die gegenwart oder die vergangenheit in den blick genommen wird, oder, ob im blickfeld, wie man sagt, die ehrbaren kaufleute erscheinen oder die gauner.   <==//
2.5.016
die kasuistik der rechtsfälle in extenso abzuhandeln ist die aufgabe der jurisprudenz. Ich kann mich also darauf beschränken, ihre struktur zu beschreiben, in der die streitige rechtssache allen, die es betrifft, präsent ist. Was aber in analytischer absicht theoretisch eindeutig dargelegt werden kann, das ist, wenn die pragmatischen auflösungen der streitfälle beurteilt werden sollen, so vielgestaltig, dass kaum einer bestimmten lösung das prädikat zukommen kann, allgemein verbindlich richtig oder falsch zu sein; denn das, was falsch oder richtig sein soll, das können nur das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, nach ihrem interesse und für sich bindend, entscheiden. Das abweisende urteil ist für den kläger immer falsch, genauso wie das bejahende urteil für den beklagten falsch sein muss. Wenn kläger und beklagter das mit sich identische urteil für akzeptabel halten, dann spiegelt diese meinung nur die realen machtverhältnisse, in die alle eingebunden sind, die am urteil beteiligt waren.  <==//
2.5.017
das faktum der geschichte muss in die reflexion bestimmter konfliktauflösungen einbezogen werden, wenn in ihrer zeit eine soziale ordnung, zitiert sei die antike sklavenhaltergesellschaft, die akzeptierte ordnung gewesen war. Das in der perspektive des jahres: 2010, nicht mehr akzeptable, das war im jahr 399 v.Chr. in Athen durchaus akzeptabel gewesen. Sokrates hatte in seinen gesprächen auf dem markt von Athen die ordnung Athens nicht als ungerecht kritisiert, eine ordnung, deren gesetzen er schliesslich physisch zum opfer gefallen war. Zwar können bestimmte normen der ordnung in der zeit obsolet werden, aber das, was jede ordnung auszeichnet, das muss, so die meinung Sokrates'(*1), auch dann behauptet werden, wenn die konsequenzen für den einzelnen fatal sein können. Die funktion der ordnung ist sicherheit zu schaffen, damit die handlungen des einen für den anderen rational kalkulabel bleiben. Diese funktion hatte das system der sklavenhaltergesellschaft in der alten zeit offenbar gehabt, weil die ordnung den faktisch verfügbaren ressourcen angemessen gewesen war, in der moderne gelten andere bedingungen und mit diesen ist auch die rechtfertigung des historischen ordnungsschema nicht mehr haltbar.
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(*1) Platon, Apologie. ==> bibliographie: 2.9.312.  <==//
2.5.018
wenn in einer gesellschaft über die austauschbedingungen reflektiert wird, dann kann die realisierung einer absoluten gleichheit in der verteilung der besitzbaren güter nicht das ziel der reflexion sein(*1). Diese behauptung schliesst aber das ziel nicht aus, die marge der abweichung von der rechnerischen mittellinie kalkulierbar klein zu halten. Keinem ideologen ist es bisher plausibel gelungen, für den mittelwert eine zahl zu benennen oder eine methode zu begründen, die einen weg zu diesem ziel offenhalten könnte. Vielmehr gilt die erfahrung, dass jedes numerische verteilungssystem nach dem schema funktioniert, das das gemeine volk sprichwörtlich mit dem satz kommentiert, der teufel scheisse immer auf den grössten haufen(*2). Worin die ideologen sich meisterhaft unterscheiden, das ist ihr geschick, das prinzip des teufels unkenntlich zu machen. Sie versagen aber kläglich, wenn sie feststellen sollen, wie die profiteure ihrer ideologien wirksam gehindert werden könnten, sich auf kosten des genossen zu bereichern, den sie, auf den gnädigen gott weisend und hart auf das recht pochend, schamlos ausplündern.
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(*1)
was gleich sei, das scheitert schon im versuch, wenn festgestellt werden muss, was der reale wert der güter sein könne, die getauscht werden sollen. Für die feststellung des werts einer sache sind vielfältige verfahren entwickelt worden, die mal mehr, mal weniger plausibel festlegen, was der wert eines gegenstandes sein soll. Was diese festlegungen aber miteinander verknüpft erscheinen lässt, das ist ein bestimmtes interesse, über das in letzter instanz nur das individuum als ich autonom verfügen kann. An jedem beliebigen gegenstand ist dieser mechanismus der wertschätzung exemplifizierbar, so das objekt eines sammlers, für das auf einer auktion ein käufer gefunden werden soll, so das stück brot, für das der hungernde eine goldmünze weggibt, falls er eine solche noch besitzt.
(*2)
Richter,Ulrich: Das prinzip der zahl: 1. adm/(20)/09/07. ==> bibliographie: 2.9.314. <==//
2.5.019
der kalkulatorische mittelwert gilt als maass sozialer gleichheit. Die zahl ist argumentativ leicht handhabbar, aber über die gefühlte soziale gleichheit des individuums als ich mit seinem genossen verrät die zahl nichts. Jede zahl ist auslegungsbedürftig und die auslegungen prolongieren die meinungsverschiedenheiten über das, was sozial gleich sein soll. Die exakte festlegung des mittelwertes zwischen den extremen: armut und reichtum, mag wünschenswert sein, aber mit diesem wissen kann das nicht entschieden werden, was alle, die es betrifft, als gleichheit in der realen lebenswelt ansehen; denn das maass der gleichheit kann nur das individuum als ich für sich gültig festlegen; der genosse kann in dieser festlegung konsentieren, wenn er will, dass dieses maass auch für ihn gültig sein solle. Es ist eine illusion, das maass für gleichheit in einer zahl definieren zu wollen, für die es nur ein zahlzeichen gibt.  <==//
2.5.020
dass die menschen in sozialen verhältnissen der ungleichheit leben, dürfte eine binsenweisheit sein, dennoch ist es erforderlich, auf das faktum der sozialen ungleichheit zu verweisen, weil aus dem faktum selbst, abhängig von den perspektiven, mit denen das faktum beurteilt wird, schlüsse gezogen werden können, die im resultat als gegensätze(*1) nicht miteinander vereinbar sein können. Ich beschränke mich hier darauf, das faktum festzustellen und verweise allgemein auf die zahlreichen untersuchungen, in denen das faktum statistisch beschrieben wird. Es ist aber etwas anderes, wenn nach den gründen gefragt wird, die als kausalursache für die festgestellten formen sozialer ungleichheit in betracht kommen könnten. Es sollte nicht übersehen werden, dass die zahl der begründungen identisch ist mit der zahl der beschreibungen, mit denen die zustände sozialer ungleichheiten beklagt werden, begründungen, mit denen die habenden ihre besitzansprüche ebenso zu rechtfertigen versuchen wie die nichthabenden ihren anspruch auf besitz geltend machen(*2).
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(*1)
das sind phänomene, die nur als gegensätze wahrgenommen werden können, niemals aber als widersprüche im sinn eines logischen urteils. Auf dieser differenz bestehe Ich.
(*2)
dieses problem ist an anderer stelle zu erörtern; argument: 1.2.313. <==//
2.5.021
mit ihrer arbeit schaffen das individuum als ich und sein genosse eigentum für sich selbst, riesige reichtümer, die sie in jeder generation weitgehend für sich selbst verbrauchen; denn der gebrauch und auch der verbrauch des geschaffenen eigentums ist ein teil ihrer existenz. Aber was ihr geschaffenes eigentum ist, das wird von anderen besessen und die ungleiche verteilung dieses besitzes ist der skandal der moderne(*1). Wenn das individuum als ich und sein genosse, man spricht vom den menschen als gattung, auf dauer existieren wollen, dann müssen sie ihre vernunft und ihren verstand gebrauchen, um die ungleichgewichte im besitz auf eine tolerierbare marge der abweichung vom rechnerischen mittelwert zu reduzieren. Der zweck dieser anstrengungen kann nicht sein, allen das gleiche in gleicher weise zu verschaffen, aber was der zweck dieser anstrenungen sein muss, dass ist ein gleichmaass von chancen, die durch arbeit geschaffenen weltdinge besitzen zu können, damit der genosse: B, und das individuum als ich: A, die selbstgeschaffenen dinge der welt frei gegen andere dinge der welt austauschen können. Diese austauschprozesse sind in der moderne massiv gestört und das reale maass für den austausch der weltdinge ist macht und gewalt(*2).
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(*1)
es könnte eingewandt werden, dass es so schon immer gewesen sei. Dem will Ich, mit blick auf die dokumente der historia, nicht widersprechen, aber das, was ein factum der historia gewesen war, das ist keine rechtfertigung für das, was heute ist; denn das individuum als ich und sein genosse haben in ihrer gegenwart den vorzug, dass sie wissen, zumindest wissen können, was ein factum in der vergangenheit ist, um in der erinnerung an diese facta der vergangenheit, es jetzt besser machen zu können. Wie die erfahrung es zeigt, ist das eine projektion in die zukunft, also eine utopie.
(*2)
es könnte wieder eingewandt werden, dass die welt nun mal so ist, wie sie ist. Abgesehen davon, dass dieses gerede eine plattitüde ist, mit der nur dürftig das faktum allgegenwärtiger gewalt schöngeredet werden soll, der einwand ist in der perspektive der historia nicht stichhaltig, weil die phänomene der moderne, die angst schaffen, in dieser form in alter zeit gar nicht möglich gewesen waren(+1). Denn soweit die existenzerhaltung den bedingungen der bedarfswirtschaft unterliegt, ist das problem eventuell angehäufter reichtümer ein randproblem, weil, von den schwankungen der natur abhängig, alles, was produziert wird, unmittelbar dem verbrauch zugeführt werden muss. Die wirtschaftsordnung der moderne(+2) ist dadurch gekennzeichnet, dass gemäss ihrer theorie mehr produziert wird, als zur befriedigung des lebensunterhalts notwendig(+3) besessen werden muss. Erst in der situation des überflusses(+4) können die strukturen der gesellschaft entstehen, in der der faktische besitz nicht nur macht für den einen und den anderen verschafft, sondern auch zur unmittelbaren gewalt mutiert. Es ist nicht mehr die goldmünze, die das tor öffnet, sondern der anteilsschein, und auch dieser ist bereits in der virtuellen welt in ein paar digits verschwunden....
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(+1)
was die menschen vorangegangener generationen geängstigt hatte, das ist durch die technologischen veränderungen weitgehend gegenstandslos geworden. Über diese unterschiede muss hier nicht weiter reflektiert werden.
(+2)
die wirtschaftsordnung der moderne wird üblicherweise mit den termini: kapitalistisch oder kapitalismus, gekennzeichnet, termini, die ideologisch belastet sind. Der gegenstand meiner reflexionen sind aber nicht die differenzen in den ideologischen prämissen, weil diese dem bild der moderne zwar seine eigentümliche schattierung vermitteln, nicht aber die struktur der sozialen ordnung verändern, deren fundament die unterscheidung von eigentum und besitz ist. Die reizvollen aspekte sollen daher ausser betracht bleiben.
(+3)
was der notwendige lebensunterhalt für das individuum als ich ist, das hängt von den realen bedingungen ab, unter denen es mit seinem genosse die existenz in der gemeinsamn geteilten welt bewältigen muss. En detail kann das problem dahingestellt bleiben.
(+4)
d'accord, auch in der bedarfswirtschaft ist die ungleiche verteilung des besitzes ein faktum. Diese formen der ungleichheit, alles phänomene der macht und auch der gewalt, sind aber anders begründet. Realer mangel ist etwas anderes als realer überfluss, der durch die faktischen rechtsordnung ungleich im besitz verteilt ist.
<==//
2.5.022
mit jeder ideologie kann der anspruch auf eigentum an der sache und besitz derselben gerechtfertigt werden. In der struktur der ideologien ist die tendenz festgelegt, in der die pragmatischen probleme der legitimation des eigentums an den sachen und der besitz derselben aufgelöst werden. Das sind exemplarische lösungen, die entweder als göttliches gebot, als ewige ordnung der natur oder als gesetz interpretiert und, wenn die macht verfügbar ist, auch durchgesetzt werden. In den religionen erscheinen die auflösungen entweder personalisiert als gebot des zuständigen gottes, gleichgültig, ob es der EINE gott ist oder einer der vielen götter, oder die ordnung der dinge erscheint eingebettet in die ordnung der natur, eine natur, die oft als gottheit gedeutet wird. Die faktische ordnung ist mit der idee der harmonie in der natur oder mit der idee der gerechtigkeit verknüpft, dinge der welt, über die der gott oder die gottheit wachen. Im kern wird die faktische ordnung im göttlichen gebot gespiegelt und das spiegelbild als gesetz gottes oder der natur akzeptiert. Entscheidend ist das wissen, dass in dieser ordnung des gottes die ordnung der dinge gesichert ist und wer die von gott sanktionierte ordnung stört, dem wird die störung als unrecht angelastet(*1). In den weltanschauungen ist die auflösung der konflikte in einer idee verortet, die das individuum als ich und sein genosse in ihrem handeln realisieren sollen. Die diskrepanz zwischen dem formulierten ideal und der gelebten realität ist konstitutiv für die schemata, mit denen die kluft zwischen der realität und dem ideal überbrückt werden muss. Die schemata haben ihre grenze darin, dass weder die realität dem geglaubten ideal gleich gemacht werden kann(*2), noch die interpretierte idee die realität sein wird(*3). Die konfliktauflösungen der weltanschauungen scheitern an der impliziten dialektik von idee und wirklichkeit, nicht anders die religionen, deren geglaubter gott parteiisch den ungläubigen ausschliesst.
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(*1)
so verschieden in ihrem erscheinen die lösungen der religionen auch sein mögen, das gebot des gottes am berg Sinai oder der gleichlauf der natur in der zeit, in einem punkt stimmen die lösungen überein: die differenz zwischen haben und nichthaben muss überschaubar gehalten werden, wenn die soziale ordnung bestand haben soll und nicht in der gewalt verschwindet. Gelegentlich sorgen die götter selbst für die wiederherstellung der gestörten ordnung, sei's durch direktes gebot(+1), sei's durch ein ritual(+2).
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(+1)
als beispiel verweise Ich auf die vorschriften Moses' im Deuteronomium, 15.kapitel. ==> bibliographie: 2.9.302.
(+2)
als beispiel verweise Ich auf das ritual: potlasch, nordamerikanischer indianer. Zu den details dieses rituals siehe: M.Mauss: Die Gabe. ==> bibliographie: 2.9.311.
(*2)
die fatalen folgen dieser versuche sind in den dokumenten der historia zu besichtigen. Die totalitären weltanschauungen des 20.jahrhunderts können als versuche interpretiert werden, die kluft zwischen dem ideal und der realität mit gewalt zu schliessen(+1).
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(+1)
es sollte aber nicht übersehen werden, dass diese weltanschauungen, explizit antireligiös, strukturen aufweisen, die ihre verfechter in den religionen vorgefunden hatten. Zumindest in den wirkungen sind die heilslehren der millenarier nicht von den endzeitutopien säkularer heilsprediger zu unterscheiden.
(*3)
eine aktuelle variante dieser weltanschauungen ist der neoliberalismus. Der freie markt, freischwebend von allen bindungen, ist das in den theorien beschworene ideal und wehe dem, der einwendungen gegen die auslegungen erhebt - er wird als feind der freiheit denunziert. Die konsequenzen dieses interpretierten ideals können in der laufenden krise des kapitalmarktes, 2008ff, besichtigt werden.  <==//
2.5.023
was ist macht? - die beschreibungen der einschlägigen phänomene scheinen eindeutig zu sein, der begriff: macht, aber, obgleich er eindeutig sein muss, ist in seinen konstitutiven merkmalen offenkundig nicht eindeutig festlegbar. Der grund dieser schwierigkeiten ist in der struktur des begriffs zu verorten, der als relationsbegriff nur im horizont des ausgeschlossenen begriffs: herrschaft, bestimmbar ist(*1). Die beschreibungen der einschlägigen phänomene liefern hinreichendes material für die festlegung jener merkmale, die den begriff: macht, definieren(*2), merkmale, die in einem moment übereinstimmen. Was als macht bezeichnet werden soll, die herrschaft eingeschlossen, das ist immer eine soziale beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen(*3), aber wie diese sozialen beziehungen in raum und zeit von beiden, dem genossen und dem individuum als ich gelebt werden, das sind zwei existenzformen, die im argument eindeutig unterschieden werden können. Herrschaft ist nur unter den bedingungen eines konsenses möglich, die macht ist allein ein faktum(*4), das als ein geheimnis erscheinen kann, aber es ist nicht zweckmässig, die faktische macht zu einem geheimnis zu verklären, weil die folgen magischer machtausübung, in den dokumenten der historia vielfach belegt, als schrecken erfahren werden.
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(*1)
macht und herrschaft sind relationsbegriffe, die sich nach dem prinzip des tertium non datur unterscheiden. Was als macht bestimmt ist, das kann keine herrschaft sein, was als herrschaft bestimmt werden soll, das ist keine macht, bestimmung eines begriffs, die nur im horizont des ausgeschlossenen anderen begriffs möglich ist.
(*2)
die definitionen der begriffe: macht und herrschaft, werden in diesem kontext nicht weiter erörtert. Ulrich Richter: Der begriff: das_politische. 014:das_politische. ==> bibliographie: 2.9.314.
(*3)
macht und herrschaft sind konstitutiv für die wechselseitige relation zwischen dem individuum als ich und seinem genossen(+1). Das verknüpfende moment ist das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere. Obgleich macht und herrschaft immer wieder als mittel instrumentalisiert werden, können weder die instrumentalisierte herrschaft noch die instrumentalisierte macht in einer wechselseitigen relation ausgedrückt werden, die relationen sind immer abhängig(+2). In dieser hinsicht ist die rede von einer naturmacht ebenso unzulässig wie die rede von der naturbeherrschung. Die natur ist nur gewalttätig, sonst nichts; in diesen prozessen der ständigen umwandlung von materie ist das individuum ebenso eingeschlossen wie alle anderen momente der natur(=der stoffwechselprozess der natur).
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(+1)
individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B; das relationszeichen: <==>, kann sowohl für eine relation der macht als auch für eine relation der herrschaft stehen.
(+2)
individuum_als_ich:_A<==|==>b; für das zeichen: b, kann stehen:
1. der genosse:_B, der sich selbst zu einer sache: b, entmächtigt hat,
2. der begriff oder das phänomen: die macht;
3. der begriff oder das phänomen: die herrschaft.
(*4)
macht ist ein faktum, dem das individuum als ich sich unterwerfen muss, wenn es als individuum überleben will. Der gewalttätige machthaber entmächtigt sich zwar als ich und zerstört die wechselseitige relation zum anderen, der, als sein opfer, für ihn blooss ein objekt ist, sein opfer aber, solange es sich selbst als ich bestimmen kann, muss im gewalthaber seinen anderen sehen, oder es entmächtigt sich selbst als ich und fällt, wie der machthaber, in die natur zurück. <==//
2.5.024
es wäre falsch, im legalen streit um den besitzanspruch an dem weltding: n, nur von einem problem der herrschaft zu sprechen. Als phänomen kann die herrschaft nicht von den phänomenen der macht abgelöst werden, aber als begriff kann die herrschaft ebensowenig macht sein, wie die macht keine herrschaft ist, phänomene, die, im argument als widerspruch erscheinend, gegensätze sind. Von herrschaft ist dann zu sprechen, wenn ein faktischer konsens zwischen dem individuum als ich und seinem genossen benannt werden kann, mit dem der eine dem jeweils anderen zusichert, sich dem herrschaftsanspruch des anderen, sich selbst bindend, zu unterstellen. In den diskursen über den besitz einer sache kommt dem herrschaftsanspruch des einen über den anderen unbestritten entscheidendes gewicht zu, aber diese erwägungen fügen dem begriff: legitimer besitz, kein weiteres merkmal hinzu.  <==//
2.5.025
der terminus: machthaben, indiziert immer eine form des besitzens, gleichviel auf welches ding der welt sich der besitz auch erstrecken mag. Was als gängiger terminus erscheint, das ist aber ein problem, wenn der terminus: machthaben, in der aussage: A besitzt macht, transformiert verwendet wird, weil das, was mit dem terminus: macht, bezeichnet wird, nicht irgendein ding der welt ist, das dem individuum als ich und seinem genossen wie ein beliebiger gegenstand in raum und zeit einfach zur hand wäre; denn das, was als macht erscheint, über die das individuum als ich oder sein genosse verfügen, das kann dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, nur in der form einer wechselseitigen relation präsent sein. Der macht des einen entspricht reziprok die ohnmacht des anderen. Wenn das individuum als ich: A, macht besitzt, d.h. unmittelbar verfügbar hat, dann ist der genosse: B, von dieser verfügbarkeit unmittelbar ausgeschlossen, gleichgültig, ob er seine ohnmacht(*1) anerkennen will oder nicht(*2). In dieser struktur ist impliziert, dass das individuum als ich: A, nur dann sich als mächtig erfahren kann, wenn es die nicht_mächtigkeit des genossen: B, faktisch ausnutzt. Das verhältnis gilt auch reziprok. Macht und nicht_macht sind in einem wechselspiel verknüpft, das in zahlen zwar ausgedrückt werden kann, deren rang in der zahlenreihe auf dauer nicht fixierbar ist und in jedem moment der gelebten gegenwart neu bestimmt werden muss. Das spiel ist bekannt. Wer mächtig ist, der kann im nächsten moment der gelebten gegenwart nur noch ein schatten seiner entschwundenen macht sein, wer lange unbeachtet geblieben war, der kann, wie ein komet erscheinend, alle macht auf sich selbst konzentrieren.
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(*1)
es ist üblich, der macht die ohnmacht entgegenzusetzen. Für die beschreibung der phänomene mag diese unterscheidung genügen, im rationalen argument kann aber nur die negation korrekt verwendet werden. Die negation von macht ist die nicht_macht(+1).
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(+1)
das zeichen: nicht_macht, mag gewöhnungsbedürftig sein. Das ist ein problem der sprache, die nicht immer im takt der logik verwendet wird.
(*2)
der besitz von dingen der welt, die als phänomene jedem zur hand sein können, schliesst den anderen als besitzer des bestimmten weltdinges: n, zwar aus, aber das ist eine zuordnung, die in zweifacher perspektive gleich gültig sein kann, zum einen ist es für das ding der welt: n, irrelevant, von wem es faktisch besessen wird, zum zweiten kann der besitz des weltdinges: n, durch den einen dann irrelevant sein, wenn der andere kein interesse an dem ding der welt: n, hat. Diese konstellationen sind bei den phänomenen der macht nicht möglich; denn der mächtige ist an den nicht_mächtigen ebenso gekettet wie der nicht_mächtige an den mächtigen. So wie der mächtige sich nur durch den nicht_mächtigen als mächtig ausweisen kann, so ist der nicht_mächtige, ohnmächtige erscheinend, nicht dadurch nicht_mächtig, dass er sich unterwerfend, die macht des anderen untätig anerkennt; seine autonomie behauptend weicht er nur der faktischen gewalt, die keine macht sein kann.  <==//
2.5.026
gewalt ist als phänomen ein faktum, dem das individuum als ich nach dem maass der weltdinge unterworfen ist. Als begriff ist aber das, was mit dem terminus: gewalt, bezeichnet wird, in ein system von begriffen eingebunden, die alle zueinander in einem widerspruch stehen müssen, wenn sie ihre funktion der unterscheidung der phänomene leisten sollen. Der begriff: gewalt,(*1) kann darum nicht mit dem prinzip: anerkennung des anderen als der_andere,(*2) kompatibel sein, das das konstitutive merkmal einer wechselseitigen relation ist. Gewalt, gleichviel in welcher form, zerstört die wechselseitige relation zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, und transformiert die wechselseitige relation in eine abhängige. Das individuum, ein ich sein wollend, das gegen den genossen gewalt anwendet, behandelt seinen genossen wie ein stück materie, mit dem es al gusto operiert.
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(*1) siehe argument: 2.7.022.
(*2) siehe argument: 2.7.005. <==//
2.5.027
mit dem begriff: gewalt, ist allein festgelegt, dass ein zustand durch einen anderen zustand ersetzt wird(*1). Die abstrakte definition des begriffs: gewalt, ist offenkundig den vielfältigen phänomenen nicht angemessen, die im gemeinen mit dem terminus: gewalt, bezeichnet werden. So umfasst das phänomen: gewalt, im sinne des juristischen begriffs: besitz, sowohl die physische gewalt als auch die formen rechtlich legitimierter gewalt(*2). Der juristische begriff: besitz, mit zahlreichen normen in teilen festgelegt, ist keineswegs eindeutig. Was als quintessenz dieser festlegungen aber gefolgert werden kann, das ist in der behauptung zentriert, dass dem besitzer einer sache die faktische gewalt über die sache rechtlich zustehe, er also fähig sei, den genossen, wer immer das auch sein mag, vom gebrauch der sache wirksam auszuschliessen(*3). In dieser form taugen die definitionen der jurisprudenz als gegenstück zum philosophischen eigentumsbegriff, weil der juristische begriff des besitzes unentschieden lässt, welches subjekt benannt werden soll, dem das eigentum an der von einem anderen besessenen sache zugeordnet ist. Folglich ist die frage nach dem besitz einer sache unabhängig von der frage nach dem eigentum an der sache gültig beantwortbar(*4).
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(*1)
argument: 2.7.022.
(*2)
die ansprüche des eigentümers, die im §903 BGB normiert sind, umfassen beide formen der im geltenden rechtssystem legitimierten gewalt. Der eigentümer kann sein eigentum al gusto zerstören(=faktische gewalt), aber er kann sein eigentum auch mit den normen des rechts(=rechtliche gewalt) behaupten, normen, mit denen die faktische gewalt über die sache verdeckt werden kann, zum beispiel in der form eines erstrittenen urteils.
(*3)
das problem der faktischen gewalt ist, dass sie ihren grund in der macht hat, über die das individuum als ich und sein genosse im moment der gelebten gegenwart real verfügen können. In der jurisprudenz, wenn alles seinen rechten gang nehmen soll, wird die koexistenz von macht und recht als gegeben unterstellt, die realität aber malt ein bild, das keinesfalls immer d'accord ist mit dem statuierten recht und der faktischen macht.
(*4)
das recht, nach den vereinbarten regeln geschaffen, enthält zumindest in der theorie alle normen, die notwendig sind, um die frage des besitzes eindeutig zu klären; es ist ein anderes problem, ob das resultat der entscheidung dann auch den beteiligten gefallen wird, aber dieses urteil hängt von ihren interessen ab, die sie verfolgen. Dennoch kann die übliche formel, dass die faktische verfügungsgewalt über die sache den besitz derselben begründet, nicht genügen, weil es rechtsverhältnisse gibt, die zwar irreführend mit dem terminus: eigentum an der sache, bezeichnet werden, die aber, unabhängig vom begriff: eigentum, eine bestimmte und geläufige situation(+1) rechtlich regeln; denn der besitz einer sache kann nicht nur durch faktische gewalt begründet werden, sondern auch durch das vertraglich statuierte recht an einer sache(+2).
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(+1)
das sind alle durch vertrag begründeten rechtsverhältnisse.
(+2)
typisch für die durch vertrag begründeten rechtsverhältnisse ist die situation im kreditgeschäft. Der kreditgeber hat keine faktische gewalt über das verliehene kapital, das in der hand des kreditnehmers ist, aber der kreditgeber kann rechte an seinem verliehenen kapital geltend machen, so als verfüge er noch real über dieses kapital.
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2.5.028
rechtsnormen, die einseitig aufgrund verfügbarer macht gesetzt werden, sind illegitim und erscheinen daher in den formen nackter gewalt(*1). Jedes diktatorische und/oder totalitäre ordnungssystem ist in seiner struktur auf illegitimen normen gegründet, die als scheinbar legale rechtsnormen die wirkung nackter gewalt haben, wirkungen, die von dem machthabern geflissentlich mit den phänomenen der legalität überdeckt werden, zumindest wird dieses immer wieder versucht(*2).
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(*1)
eine legitime rechtsnorm ist nur als resultat einer herrschaftsbeziehung denkbar; denn zur legitimität einer rechtsnorm ist die zustimmung des individuums als ich unabdingbar, das sich der rechtsnorm autonom unterstellt. Faktische macht kann, anders als das bekannte ondit, keine legitimität der rechtsordnung begründen, wohl aber den schein der legitimität erzeugen. Diese differenz sollte nicht ignoriert werden.
(*2)
als beleg zitiere Ich das NS-recht, ein factum zwischen dem 31.01.1933 und dem 08.05.1945. Was die juristen der nazis geschaffen hatten, das war die fassade einer legalität, die keine legitimität hatte. <==//
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(weiter: subtext/arg.: 2.7.001-058)

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stand: 13.05.07.
eingestellt: 10.11.10.
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