SUBTEXT 2.030_2.053
die links zu den argumenten:
2.030
2.031    2.032    2.033    2.034    2.035    2.036    2.037    2.038    2.039    2.040
2.041    2.042    2.043    2.044    2.045    2.046    2.047    2.048    2.049    2.050
2.051    2.052    2.053

2.030
es ist nicht der gegenstand dieses essays, die wirkungsgeschichte des wirkmächtigen Hegelbildes vom progress der freiheit nachzuzeichnen, aber es ist auch nicht vernünftig, diese wirkungsgeschichte aus dem blick fallen zu lassen(a). In der moderne ist es üblich geworden, die historia der freiheitsidee mit der historia der allgemeinen menschenrechte zu verknüpfen. Das ist plausibel, aber die kausale verknüpfung der idee der freiheit mit der idee des rechts ist mit den dokumenten der historia nicht zu belegen(b). Einerseits ist die idee der allgemeinen menschenrechte eine vorstellung, die erst in der europäischen aufklärung seit der renaissance möglich geworden war, aufbauend auf dem fundament der griechischen antike, eine erbschaft der geschichte, andererseits ist es die idee der freiheit, die jedem individuum, sich als das ich begreifend, zugestanden sein muss, wenn das individuum als ich, an seinen schöpfergott glaubend(c), sein unveräusserliches recht behauptet gegenüber jederman, der, wie es selbst ein rechtssubjekt ist. Die vertreter des ontologischen arguments verorten die differenz zwischen der idee der freiheit und der idee der (unveräusserlichen) rechte im begriff: sein, aber, und das ist der einwand der vertreter des relationalen arguments, weder das recht noch die freiheit sind als daseiende dinge in der welt ein "sein", weil die freiheiten und die rechte von allen, die es betrifft, als ein zustand erfahren werden, der ständig im fluss ist. Die rechte und freiheiten müssen von allen, die es betrifft, in jedem moment ihrer gelebten gegenwart neu bestätigt werden - real in den bürgerlichen freiheiten, die als menschenrechte in einem gesetz kodifiziert sind, gesetze, die, das ist eine historische erfahrung, al gusto geschaffen sind und eine realität spiegeln, die, immer volativ, das resultat einer bestimmten machtverteilung in der gesellschaft ist. Das ferne ziel, ausgemalt in den realen bildern einer fata morgana, ist in raum und zeit für das subjekt Hegel's nicht erreichbar. 
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(a)
die reduktion der Hegel'schen dialektik auf eine spiralbewegung, die, immer in bewegung, ihr ziel nicht erreicht, ist das werk von ideologen, die als epigonen Hegel's und Marx'ens die theorien ihrer "heiligen" ausgeschlachtet haben, wohlwissend, dass die realität den theoretisch verheissenen glorreichen abschluss verweigert. Das ziel ist in die ferne prolongiert, imaginiert präsent, real aber (noch) ausständig. So argumentieren theologen, wenn sie den gläubigen das heil predigen, das hinter dem verschlossenen tor des todes versprochen wird.
(b)
d'accord, in den dokumenten der historia wird die verknüpfung der bürgerlichen freiheiten mit den (menschen-)rechten immer wieder, quasi in einem atemzug, zitiert, aber der methodische bias sollte vermieden werden, eine kausale beziehung aus der faktischen verknüpfung der beiden momente abzuleiten. Das recht setzt immer zwei subjekte voraus, zwischen denen eine (soziale) beziehung ein faktum ist, die als recht interpretiert wird. Die freiheit, abgeleitet aus der autonomie des ich, hat nur eine person zum beziehungspunkt, die sich aufgrund ihrer autonomen entscheidung als frei begreifen will. 
(c)
das eine ist die schöpfungstat des gottes, der seinen geschöpfen die freiheit versprochen hat, an ihn zu glauben oder nicht, das andere sind die lehren der theologen, die als diener ihres vermeintlichen gottes, für sich die freiheit usurpierend, verbindlich dekretieren, was die versprochene freiheit ihres gottes in raum und zeit sein soll. In dieser differenz ist das problem zu diskutieren, das mit der idee: freiheit, aufgeworfen ist.    (2.030)<==// 

2.031
Hegel,G.W.F.: Logik der Wissenschaft, Bd.5, p.82-114, (1.kapitel: Sein.)    (2.031)<==// 

2.032
a.a.O. Bd.5,p.83 (1.kapitel/C.Werden)    (2.032)<==// 

2.033
a.a.O. Bd.5,p.83 (1.kapitel/C.Werden).
Zusatz.
In der anschliessenden anmerkung erläutert Hegel seine theorie des seins. Interessant ist der satz: "Das Werden enthält, daß Nichts nicht Nichts bleibt, sondern in sein Anderes, in das Sein übergehe!.(a.a.O.p.85.)   (2.033)<==// 

2.034
Hegel's mythos vom absoluten geist habe Ich in einem anderen kontext erörtert(a).
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(a)
Richter,Ulrich: Der weltgeist Hegel's - das bin Ich, das sind Sie,
das sind wir alle, jeder für sich. Wider die falschen subjekte. Zur theorie des realen subjekts oder der begriff: das individuum als ich. 015:weltgeist.
ders.: "Das Durchhauen eines Kohlhaupts ... "(Hegel). Der absolute geist und die dialektik des wegs. 032:dialektik/weg.    (2.034)<==// 

2.035
im schema des trialektischen modus ist eine rangordnung der momente/relationen ausgeschlossen. In der sprachlichen darstellung aber kann gelegentlich der eindruck einer rangordnung der momente/relationen: 1 - 2 - 3, entstehen. Die aufzählung der momente/relationen, technisch verursacht, indiziert keine rangordnung, es sind konventionen.   (2.035)<==// 

2.036
wiederholung des gedankens in der form einer graphik. Der terminus: freiheit,(a) wird anstelle des 1. moments: position oder a, eingesetzt.
    1. in der perspektive Hegel's:
        Die momente:
            1.moment: freiheit /(position(sein)),
            2.moment: negation(nichts),
            3.moment: vermittlung(werden)
        Die relationen:
            1.rel.: freiheit<==|==>negation(nichts),
            2.rel.: freiheit<==|==>vermittlung(werden),
            3.rel.: negation(nichts)<==|==>vermittlung(werden).
        graphik: 003
       
                  
      
    2. in der perspektive des trialektischen modus:
        Die Momente:
            1.moment: freiheit /(a),
            2.moment: b,
            3.moment: c
        Die relationen:
            1.rel.: freiheit<==|==>b,
            2.rel.: freiheit<==|==>c,
            3.rel.: b<==|==>c.
        graphik: 003a
        -
                    
        -
-------------------
(a)
unter dem terminus: freiheit, sind sowohl die idee der freiheit gefasst als auch die bürgerlichen freiheiten. Die anderen momente im schema können besetzt werden im kontext der Hegel'schen dialektik oder mit den dingen der welt ad libitum.    (2.036)<==// 

2.037
der gedanke in einer graphik wiederholt.
Die momente:
    1.moment: individuum als ich,
    2.moment: freiheit zu,
    3.moment: freiheit von.
Die relationen:
    1.rel.: individuum_als_ich<==|==>freiheit_zu,
    2.rel.: individuum_als_ich<==|==>freiheit_von,
    3.rel.: freiheit_zu<==|==>freiheit_von.
graphik: 004
 
             
 
   (2.037)<==// 

2.038
die unterscheidung: relationales argument und ontologisches argument, ist andernorts en details erörtert worden(a).
-----
(a)   //==> INDEX/register, stichwort: relationale argument und ontologische argument.    (2.038)<==// 

2.039
die argument ist falsch, dass mit der setzung des individuums als ich das individuum als ich: A, oder der genosse: B, der nabel der welt seien. Im kontext des relationalen arguments hat dieses argument keinen zureichenden grund. Mit der feststellung, das individuum als ich schaffe sich selbst seine welt(a), ist für die modernen theorien des individualismus nicht das feld bereitet, deren kern der entgrenzte egoismus des einzelnen ist, der, um selbst glücklich zu werden(b), sein glück kalkuliert zu lasten seines genossen sucht, ein prospekt, der nicht gelingen kann, weil auch das moderne subjekt als individuum auf den genossen angewiesen ist, mit dem es seine soziale beziehung gestalten muss. Auch ist das argument eines radikalen individualismus nicht mit dem prinzip der anerkennung des anderen als der_andere argumentativ vereinbar; denn wer als individuum, das ich seiend, glücklich werden will, der kann dies nur mit dem genossen werden, der die grenze ist, die jedem individuellen gelüst gesetzt ist.
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(a)
auf das wort des talmudisten, immer wieder zitiert, ist hinzuweisen. Mit jeder tötung eines menschen wird eine (oder: diese) welt unwiderruflich zerstört. Die welt (oder der kosmos) existiert nur, weil es ein individuum gibt, das, sich als das ich begreifend, diese welt als welt in seinem (selbst)bewusstsein vorstellt, so seine welt schaffend. Mit der physischen vernichtung des individuums ist diese vorgestellte welt auch vernichtet, es hat diese welt nicht gegeben. Es ist etwas anderes, wenn von der materiellen welt geredet wird, die, pars pro toto, das objekt der astrophysiker ist und das als objekt der astrophysiker eine vorstellung des einzelnen astrophysikers ist. Dieser gedanke wird im relationalen argument mit der unterscheidung: welt||NATUR,(01) gefasst.
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(01)   //==> INDEX/register, stichwort: welt||NATUR.
(b)
zu verweisen ist auf die formel in der amerikanischen verfassung von 1776: persuit of happiness. Es ist falsch, diese formel auf einen entgrenzten individualismus reduzieren zu wollen. Es ist zutreffend, dass die europäischen kolonisten in Amerika individualisten waren, erfolgreich aber waren sie allein in der gemeinschaft. Es gibt kein individuelles glück, wenn das glück des einzelnen nicht in der gemeinschaft(allgemeine wohl/öffentliches interesse) als das glück aller geborgen ist.    (2.039)<==// 

2.040
der gedanke wiederholt als bild und graphik.

1. die relation: A<==>B, als ausgangspunkt
         ==>  A<==>B,
2. die interpolation des weltdinges: n
         ==> A<==|==>(ding_der_welt:_n(=freiheit))<==|==>B.
3. die formeln verknüpft dargestellt im schema des trialektischen modus:
         1.rel.: A<==>B,
         2.rel.: A<==|==>ding_der_welt:_n(=freiheit),
         3.rel.: B<==|==>ding_der_welt:_n(=freiheit),
    graphik: 005
   
           
  
   (2.040)<==// 

2.041
mit guten gründen muss darüber diskutiert werden, ob Hegel's interpretation der weltgeschichte mit den fakten der geschichte kompatibel ist, die in den dokumenten der historia fixiert sind. Hegel's perspektive auf den gegenstand: idee der freiheit, ist orientiert am bild der europäischen aufklärung, beginnend mit der renaissance. Die aufklärung in der antike, präsent in den schriften von Aristoteles und Platon, ist ein anderer blick auf die gesellschaftliche realität, in der das rechtsinstitut: sklaverei, anders beurteilt wurde. Diese differenz sollte beachtet werden, weil die idee der freiheit im 21.jahrhundert umstellt ist von phänomenen, die der alten sklaverei sehr ähnlich sind.   (2.041)<==// 

2.042
das argument in einer graphik graphik wiederholt.

Die momente: einer, wenige, alle.
Die relationen:
    1.rel.: einer<==|==>wenige,
    2.rel.: wenige<==|==>alle,
    3.rel.: alle<==|==>einer.
graphik: 006
 
            
 
   (2.042)<==//   

2.043
in den weiteren analysen und reflexionen soll das moment: die bürgerliche freiheiten, ausgeklammert bleiben. Die vorstellungen von der freiheit in den formen der bürgerlichen freiheiten sind im vorliegenden argument zwar der cantus firmus, aber das ist ein anderes problem. Das, was die bürgerlichen freiheiten in gegenwart und vergangenheit gewesen waren, in der zukunft sein sollen und heute real sind, das markiert eine differente perspektive auf den gegenstand: freiheit im 21.jahrhundert, der in einem anderen kontext diskutiert werden sollte.   (2.043)<==// 

2.044
der gedanke in einer graphik wiederholt.
 
Das grundschema ist ein bild, das aus drei graphiken zusammengesetzt ist, die nicht identisch fallen können.
Die momente:
    1.moment: einer(individuum als ich),
    2.moment: wenige(individuum als ich),
    3.moment: alle(individuum als ich).
    graphik: 007
   
            
  
Die drei möglichen situationen:
 
    a) das moment: individuum als ich, in der position: einer
        1.rel.: individuum_als_ich<==|==>wenige,
        2.rel.: individuum_als_ich<==|==>alle,
        3.rel.: wenige<==|==>alle.
        graphik: 007a
       
                   
      
    b) das moment: individuum als ich, in der position: wenige
        1.rel.: individuum_als_ich<==|==>alle,
        2.rel.: individuum_als_ich<==|==>einer,
        3.rel.: alle<==|==>einer.
        graphik: 007b
       
        
      
    c) das moment: individuum als ich, in der position: alle
        1.rel.: individuum_als_ich<==|==>einer,
        2.rel.: individuum_als_ich<==|==>wenige,
        3.rel.: einer<==|==>wenige.
        graphik: 007c
       
              
      
   (2.044)<==//   

2.045
das problem der bürgerlichen freiheiten ist ein problem der gruppe(=kollektiv), die nach aussen als eine einheit wahrgenommen wird, nach innen aber immer eine ansammlung von individuen ist, die in der zahl definiert sein kann.
 
Es ist unmittelbar plausibel, dass in der position: einer, nur ein individuum es sein kann, das sich als das ich bestimmt hat. Das argument ist aber dann problematisch, wenn, vermittelt im individuum als ich, die gruppe(=kollektiv) oder die gemeinschaft als ganze(=gesellschaft) der beziehungspunkt sein soll und in dem das individuum als ich als akteur, auch im namen der gruppe, eingesetzt wird. Es sollte aber präsent sein, dass in der gruppe nur individuen agieren können, die sich als ich begreifen; die gruppe als ein ganzes kann nicht wie ein individuum agieren(a).
-------
(a)
davon ist strikt die rechtsfiktion: juristische person, abzugrenzen. Die gruppe als juristische person agiert faktisch, wenn es seine rechte als juristische person geltend macht, aber, in den debatten immer wieder geltend gemacht, ist die idee: kollektives ich, mit dem relationalen argument ontisch einerseits inkompatibel, andererseits logisch nicht_kompatibel.   (2.045)<==// 

2.046
im relationen argument gilt, nicht kompatibel mit dem ontologischen argument der tradition, dass es allein das individuum als ich sein kann, das den begriff:_freiheit, als ein ding der welt denkt(a), jenes ding der welt, das, gemäss der tradition, ein daseiendes im sein ist. Damit setzt das individuum als ich immer zwei relationen, einerseits zum begriff: freiheit, andererseits zum begriff: sein, zugleich die relation: freiheit<==|==>sein, setzend, deren bestimmendes moment das individuum als ich ist. In dieser konstellation der weltdinge ist der begriff: sein, immer nur ein moment, also ein teil im ganzen, das in keinem denkbaren fall das umfassende(=umgreifende) sein sein kann.
-------
(a)
dazu en detail mehr in meinem text über die rezeption der freiheitsbegriffe von Kant und Hegel(01).
-----
(01)
Richter,Ulrich: Der terminus: freiheit, und die möglichen freiheitsbegriffe im denken Kant's, Hegel's und des rezipierenden individuums als ich. 024:rezeption.   (2.046)<==// 

2.047
der gedanke in einem bild/graphiken wiederholt. Die drei graphiken(007a, b und c), sind in einem im bild zusammengefasst(a). Es sind drei schemata im trialektischen modus, die nicht identisch fallen können.
graphik: 008
 
             
 
---------
(a)   //==>argument: 2.044.    (2.047)<==// 

2.048
in der perspektive des relationalen arguments ist strikt zwischen analyse und synthetisierender reflexion zu unterscheiden(a). In den debatten über die drei möglichen situationen können in analytischer absicht die momente: wenige und alle, ausgeblendet sein und das argument auf die freiheit des einen(=seine freiheit) beschränkt werden, aber, mit der ausgrenzung der freiheitsvorstellungen der wenigen und/oder aller sind diese vorstellungen nicht aus der welt; sie sind, verdeckt und subkutan, in der debatte über die phänomene der analyse immer präsent und werden in den blick genommen, wenn das analytisch getrennte in der synthetisierenden reflexion beurteilt und bewertet werden soll, ein blick, der jede eindeutige analyse relativiert und die stringenz des arguments trübt.
----------
(a)
zu dieser unterscheidung mehr en detail andernorts(01)
-------
(01)//==> INDEX/register, stichworte: analyse und synthetisierende_reflexion.    (2.048)<==// 

2.049
der spiegel als metapher hat im relationalen argument eine erklärende funktion(a). Jede erkenntnis über ein ding der welt ist das spiegelbild dieses weltdinges in der form seiner erkenntnis. Das individuum als ich hat, wenn es etwas über das bestimmte ding der welt: n, weiss, dieses wissen in einem argument präsent, das in seiner vorstellung das exakte wissen über dieses weltding: n, sein soll. Das wissen über das ding der welt: n, kann in raum und zeit, real als spiegelbild präsent, nicht mit dem ding der welt: n, identisch fallen, es ist nur das spiegelbild des weltdinges: n, immer seitenverkehrt. Das problem ist, dass die relation: ding_der_welt:_n<==|==>erkenntnis(=spiegelbild_von_n) in der sozialen beziehung zwischen dem individuum als ich: A, und dem genossen: B, dann streitig ist, wenn sie über dieses weltding: n, diskutieren(b). Die physik des spiegelbildes ist unbestritten, gestritten wird über das, was das spiegelbild in seiner bedeutung für den einen(=A) und den anderen(=B) ist und/oder sein soll.
---------
(a)
darüber mehr andernorts en detail(01).
-------
(01) //==> INDEX/register, stichwort: spiegel (und erweiterungen).
-
(b)
der gedanke in einer graphik wiederholt.

Zwei situationen sind möglich, die in den perspektiven des individuums als ich: A, und seines genossen: B, nicht identisch fallen können.
Die momente:
    1.moment: individuum als ich: A, respektive der genosse: B,
    2.moment: spiegelbild_von:_n(=erkenntnis),
    3.moment: ding der welt: n(=real).

Zwei schemata sind möglich:
Die relationen:
    1.rel.:  individuum_als_ich:_A<==|==>spiegelbild_von:_n(=erkenntnis),
    1a.rel.: genosse:_B<==|==>spiegelbild_von:_n(=erkenntnis),
    2.rel.:  individuum_als_ich:_A<==|==>ding_der_welt:_n(=real),
    2a.rel.: genosse:_B<==|==>ding_der_welt:_n(=real),
    3.rel.:  spiegelbild_von:_n(=erkenntnis)<==|==>ding_der_welt:_n(=real).
    graphik: 009a
   
       
  
    graphik: 009b
     
    
  
Die situation ist dann komplex, wenn die relation: spiegelbild_von:_n(=erkenntnis)<==|==>ding_der_welt:_n(=real), das vermittelnde moment in der sozialen beziehung zwischen dem genossen: B, und dem individuum als ich: A,(A<==>B) ist.
Die relationen:
    1.rel.: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B
    2.rel.: A<==|==>(sp_bild_v:_n(=erk)<==|==>ding_d_w:_n(=real)),(01)
    3.rel.: B<==|==>(sp_bild_v:_n(=erk)<==|==>ding_d_w:_n(=real)),(01)
    graphik: 009c
   
   
  
Die relation: sp_bild_v:_n(=erk)<==|==>ding_d_w:_n(=real), ist für sich mit sich identisch, aber dem individuum als ich: A, und dem genossen: B, erscheint die relation als different, es sind also zwei schemata, die nicht identisch fallen können. In einem bild kann die situation dargestellt werden, das drei graphiken enthält, die nicht identisch fallen können(02).
bild/graphiken: 009d 
 
 

---------
(01)    die verkürzungen in der formel sind technisch bedingt.
(02) 
es wird nur das ergebnis gezeigt(*1).
-------
(*1) //==>argument: 2.051, bild/graphik: 010d.    (2.049)<==// 

2.050
//==>argument: 2.040 /graphik: 005    (2.050)<==// 

2.051
im gesellschaftlichen prozess sind die phänomene der macht und die phänomene der bürgerlichen freiheiten unentwirrbar miteinander verknüpft. Im diskurs über die einschlägigen phänomene und begriffe kann von dem einen oder dem anderen nur im horizont des je anderen gesprochen werden, einerseits in der analyse der streitfrage, die elemente in analytischer absicht trennend, andererseits immer verknüpft in der reflektierenden synthese(a).
 
Für die beurteilung der bürgerlichen freiheiten im moment der gelebten gegenwart sind die phänomene der macht und die reale verteilung der machtmittel in der gesellschaft das bestimmende moment. Dieser aspekt soll aber hier nicht weiter verfolgt werden, andernorts habe Ich die einschlägigen probleme erörtert(b).
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(a)
es sind das individuum als ich: A, und sein genosse: B, die den disput über die macht und die bürgerlichen freiheiten als begriffe und phänomene führen. Die darstellung der strukturell differenten situationen kann im schema des trialektischen modus so dargestellt werden: 

1.
Die phänomene der macht und der bürgerlichen freiheiten sind für sich mit sich identisch. Es sind zwei schemata, die nicht identisch fallen können.
Die momente:
    1.moment: das individuum als ich: A, oder der genosse: B,
    2.moment: die macht (in ihren vielfältigen phänomenen),
    3.moment: die bürgerlichen freiheiten.
Die relationen:
    1.rel.: individuum_als_ich:_A<==|==>macht,
    1a.rel.: genosse:_B<==|==>macht,
    2.rel.: individuum_als_ich:_A<==|==>bürgerlichen_freiheiten,
    2a.rel.: genosse:_B<==|==>bürgerlichen_freiheiten,
    3.rel.: macht<==|==>bürgerlichen_freiheiten.
graphik: 010a
 
        
 
graphik: 010b

      


2.
Die relation: macht<==|==>bürgerliche_freiheiten, ist für sich mit sich identisch, aber sie wird in den perspektiven, einerseits des individuums als ich: A, und andererseits des genossen: B, different wahrgenommen. Die differenz ist gegründet in den perspektiven des individuums als ich: A, und des genossen: B.
Die relationen:
    1.rel.: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B,
    2.rel.: A<==|==>(relation:_macht<==|==>bürg._freiheiten),(01),
    3.rel.: B<==|==>(relation:_macht<==|==>bürg._freiheiten),(01).
graphik: 010c
 
       
 
Zusatz.
Das individuum als ich: A, und sein genosse: B, beurteilen die relation: macht<==|==>bürgerlichen_freiheiten, different, jeweils im horizont des je anderen, der aber als das ausgeschlossene dritte moment der bestimmende horizont des einen oder des anderen ist. Es sind drei schemata, die in einem bild zusammengefasst gefasst werden, das hier nur als resultat mitgeteilt wird(02).
bild/graphiken: 010d, (03) 
 
 
 
------
(01)   aus technischen gründen verkürzt.
(02)   //==>argument: 2.049, bild/graphiken: 009d.
Zusatz.
Wenn eine relation in der funktion des dritten moments erscheint, dann ist die zahl der möglichen beziehungen zwischen den einzelnen elementen grösser, mithin das bild noch komplexer ausgestaltet. Ein übermaass an komplexität in den bildern beschränkt die aussagekraft der graphiken, die nur einen aspekt des problems darstellen können.
(03)
aus technischen gründen wurden das zweite und das dritte moment ausgetauscht. In einer abhängigen und/oder wechselseitigen relation sind die momente in ihrer position beliebig austauschbar.  
(2.051_a)<==//     //
(b)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. Wirklich/vernünftig - die dimensionen des politischen. 014:das_politische. Subtext/Abschnitt: 2.5/ die 2.dimension(Nicoló Machiavelli und Max Weber). 
(2.051_b)<==//     //  (2.051)<==// 

2.052
Hegel lehrt, dass die arbeit, geleistet im horizont der bürgerlichen freiheiten, der quellgrund ist für das eigentum an dem weltding: n, das der schöpfer dieses weltdinges geschaffen hat(a). Davon ist strikt abzugrenzen der besitz des weltdinges: n,(b), den einerseits das individuum als ich: A, und sein genosse: B, im rahmen des rechts geltend machen können. Dem arbeitenden kann das eigentum an dem geschaffenen nicht genommen werden, der besitz aber, einschliesslich die verwertung der früchte seiner arbeit, wird dem schöpfer dieses weltdinges: n, durch macht geraubt, oft durch die regeln der herrschaft entzogen, verbrämt als recht, das nur die faktischen machtverhältnisse in der gesellschaft spiegelt. In diesem sinn sind die bürgerlichen freiheiten das spiegelbild der faktischen besitzverhältnisse(c).
-------
(a)
andernorts mehr darüber en detail(01).
--------
(01) Richter,Ulrich: Die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus. Reflexionen im anschluss an Hegel über das eigentum des individuums als ich und die phänomene des besitzes in der (sogenannten) moderne. 016:eigentum.
(b)
es sollte beachtet werden, dass im geltenden recht(=BGB) der juristische eigentumsbegriff und der philosophische eigentumsbegriff nicht deckungsgleich sind und die faktische differenz in einer angepassten terminologie kenntlich gemacht werden muss. Was im Bürgerlichen Gesetzbuch(=BGB) unter dem terminus: eigentum, verstanden wird, das ist, in abgrenzung zum faktischen besitz, im relationalen argument mit dem terminus: rechtlicher besitz, zu bezeichnen.  
(c)
Ich belasse es bei dieser bemerkung, weil die unterscheidung: rechtlicher/faktischer besitz, ein eigenständiger gegenstandsbereich ist, der in diesem essay nicht erörtert wird, der aber als horizont des hier verhandelten präsent sein sollte.   (2.052)<==// 

2.053
Nicoló Machiavelli, der theoretiker der macht, war umtrieben von den fragen: wie kann macht erreicht und behauptet werden? und wie geht die macht wieder verloren? Diese fragen sind, wenn darüber gestritten wird, der horizont jeder debatte im diskurs über die bürgerlichen freiheiten. Weil der aspekt der macht nicht der gegenstand dieses essays ist, können diese fragen hier beiseite gestellt bleiben, die andernorts bereits ausführlich erörtert worden sind(a).
-------
(a)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. Wirklich/vernünftig - die dimensionen des politischen. 014:das_politische.
//==>argument: 2.051/(b).    (2.052)<==// 
finis

<==//
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