fortsetzung:
subtext/argumente: 2.42.13-2.42.14
 

2.42.13

die termini: das/der gerechte und die gerechtigkeit, werden im hohen ton gebraucht(a), aber, was ist das gerechte oder die gerechtigkeit, die mit den termini als phänomene bezeichnet werden?(b) - es sind phänomene, unterschieden mit begriffen, ebenso bezeichnet, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, zu verantworten haben(c). In raum und zeit hat die frage, was das gerechte sei, keine antwort, die in dauer gültig ist, weil das, was als das gerechte mit guten gründen so beurteilt wird, in keinem fall das ganze sein kann, sondern immer nur ein teil ist im ganzen, jedes teil des ganzen nicht_identisch dem anderen(d). Es ist möglich, dass ein bestimmtes phänomen dem genossen das ungerechte par excellance ist, genau das phänomen, das dem individuum, ein ich seiend, als das gerechte schlechthin erscheint. Im streit steht also das maass, mit dem beurteilt werden soll, wie das ungleiche unter den weltdingen in eine partielle gleichheit umgedeutet und als gleiches gehändelt werden kann.

Die begriffe: das gerechte und die gerechtigkeit, sind relationsbegriffe(e), die in den begriffen: das ungerechte und die ungerechtgkeit,(f) ihr bestimmendes moment haben. Das, was mit dem terminus: das gerechte, bezeichnet werden soll, das ist im horizont dessen bestimmt, was das ungerechte ist; in der gleichen weise ist das, was das ungerechte sein soll, im horizont des gerechten begrenzt. Der sachbezug mag in der gedoppelten perspektive ein anderer sein, die struktur des gedankens aber ist im argument gleich. Folglich ist es in raum und zeit ein unmögliches unterfangen, das dingfest machen zu wollen, was das gerechte oder die gerechtigkeit, respektive die ungerechtigkeit und das ungerechte in dauer sein sollen(g). Dennoch bleibt es für das individuum als ich und seinem genossen dringlich, die unabweisbaren ungleichheiten, in jedem moment der gelebten gegenwart im horizont der facta der vergangenheit und den projektionen in die zukunft erfahren, in handlungen so einander anzugleichen, dass beide, der genosse und das individuum als ich, sich in ihrer ungleichheit einander als gleich erfahren können. Wer gerecht handeln will, der muss dem anderen geben, wenn diesem das benötigte fehlt(h); wer gerecht behandelt werden will, der muss anerkennen, dass ihm nur das gegeben werden kann, was dem anderen zu geben möglich ist(i). Die gerechte handlung hebt die ungleichheit zwischen den weltdingen nicht auf, aber sie schafft eine neue situation, in der die ungleichheiten zwischen den weltdingen in der form austariert sind, dass alle, die es betrifft, den ausgleich für sich als bindend akzeptieren können. Dieser ausgleich ist unabdingbar erforderlich, wenn das individuum als ich und sein genosse in einer gemeinschaft(j) miteinander auskommen wollen. Jede handlung, als gerecht erkannt, ist der versuch ungleiches auszugleichen(k), es sind versuche, die in raum und zeit das moment der wahrheit sind, das dann in dauer erscheint, wenn die gerechte handlung in jedem moment der gelebten gegenwart neu affirmiert wird.

Was aber sind die dinge der welt, an denen das individuum als ich und sein genosse sich orientieren könnten oder sollten , wenn sie im willen, gerecht zu sein, die ungleichen weltdinge in einer gewollten gleichheit miteinander verbinden? Die frage nach dem maass ist der prüfstein für das, was als das gerechte oder die gerechtigkeit erkannt werden soll. Der terminus: sollen, verweist das individuum als ich und seinen genossen zurück auf sich selbst, jeder für sich; denn das gerechte oder die gerechtigkeit können keine gaben eines gottes sein, dieser gnädig gestimmt, wohl aber ist das, was als die gerechtigkeit und das gerechte in den handlungen real erscheint, die leistung des individuums als ich und seines genossen, den zustand herzustellen, in dem das ungleiche als gleich gehändelt werden kann. Das maass für die gerechtigkeit, die ein bestimmtes weltding als gerecht erscheinen lässt, ist im individuum als ich und seinem genossen gegründet, jeder für sich,(l), und, aus der fülle ihrer existenz in der gemeinsam geteilten welt, formulieren sie ihre argumente, mit denen sie eine bestimmte handlung beurteilen, entweder als gerecht oder als nicht_gerecht. Pragmatisch legen sie fest, sich im moment der gelebten gegenwart auf dauer bindend, was das gerechte ist, das jedem das seinige zukommen lässt(m). Als mittel für die orientierung sind in der tradition tafeln aufgestellt(n), die dem individuum als ich und seinem genossen die grenzen markieren, die sie, eingebunden in ihrer tradition, überschreiten können, wenn einerseits ihre vernunft die überschreitung gebietet und die interessen andererseits den grenzübertritt als praktikabel ausweisen(o).
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(a)

die wörter: gerecht und gerechtigkeit, erscheinen immer dann im diskurs, wenn die ungleichheiten in den lebensverhältnissen der menschen beklagt werden(01). Mit pathos wird über dinge der welt räsoniert, die ausständig sind - merkwürdig, einerseits wird ihr ausbleiben im moment der gelebten gegenwart laut beklagt, andererseits aber wird klammheimlich gehofft, es möge so bleiben, wie es ist(02). Die menschen spielen ein spiel, das ihnen, wie sie glauben, ein böswiller gott zur mitgift gegeben hat. In ihrer not machen sie gute miene zu einem spiel, das sie nur um den preis ihrer selbstzerstörung als ich beenden können.
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(01)
es ist offen, was im verhalten der diskurtanten tiefempfundenes mitleiden sein soll und was nur ein zynisch kalkuliertes interesse ist, ein interesse, das einerseits benannt und beklagt werden kann, das andererseits mit den klagen über die ungerechtigkeiten nicht aus der welt geschafft wird. Der appell an die gerechtigkeit, zumeist geheuchelt, ist immer wohlfeil, allein es fehlt an der tat, um das, was faktisch ungleich ist, mit einer ausgleichenden handlung anzunähern, die den schmerz über die differenz in das wissen des ausgleichens transformiert.
(02)
die gefühlte differenz und der mangelnde mut, die verhältnisse zu ändern, sind in der existenz des individuums als ich und seines genossen konstanten, mit denen sie, jeder für sich, immer dann kalkulieren müssen, wenn sie ihr zusammenleben in der gemeinschaft realisieren wollen. Das individuum als ich und sein genosse wissen, dass sie, zueinander als individuen ungleich, die realen formen der ungleichheit, diese zerstörend, gleich schlagen können, um anerkennend in der ungleichheit als individuum wechselseitig als ich zu einem willen zu kommen, der gleich sein muss, aber nicht identisch fallen kann. Diese spannung müssen das individuum als ich und sein genosse, leben und aushalten, wenn sie das ich sein wollen, das sie als ich sind, jeder für sich.     (a)<==//
(b)
die phänomene des gerechten und ungerechten werden in betracht genommen(01), in diesem argument aber beschränkt auf das, was auf der hand liegt. Die einschlägigen phänomene werden in ihrer gesamtheit nicht analysiert und die darlegung einer phänomenologie der gerechten und ungerechten weltdinge bleibt beiseitegelegt.
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(01)
klarstellung. Die phänomene, bezeichnet mit den termini: das/der gerechte und die gerechtigkeit, eingeschlossen die phänomene, bezeichnet mit den termini: das/der ungerechte und die ungerechtigkeit, sind zueinander gegensätze, gegensätze, die sich auch wechselseitig ausschliesen können; allein die begriffe können zueinander im widerspruch stehen.      (b)<==//
(c)
die begriffe: das gerechte/der gerechte,(01) und der begriff: die gerechtigkeit, sind zueinander widersprüche. Es sind begriffe, die als phänomene, bezeichnet mit den gleichen termini(02), nicht mit den begriffen: das/der gerechte und die gerechtigkeit, von den anderen weltdingen abgegrenzt werden können. Es kann sein, dass ein bestimmtes ding der welt, so die handlung des individuums als ich: A, identisch mit sich selbst, einerseits als das gerechte erscheint, andererseits als die form interpretiert wird, in der das manifest ist, das als gerechtigkeit bezeichnet wird. Es sind mithin zwei perspektiven auf ein und dasselbe ding der welt, nämlich die bestimmte handlung, perspektiven, die differentes fixieren, das in unterschiedliche interessen eingebettet ist. Einmal ist das prinzip der gegenstand des interesses, mit dem eine bestimmte ungleichheit in eine partielle gleichheit umgedeutet werden soll, dann ist es die sache selbst, die als die realisation einer bestimmten gleichheit gehändelt wird. In den diskursen wird diese unterscheidung nicht immer präzis beachtet. In der perspektive der pragmatik kann die ungenügende unterscheidung ohne nennenswerte folgen bleiben(03), in der perspektive der theorie aber ist diese unterscheidung strikt zu beachten, wenn die im diskurs geltend gemachten argumente als rational qualifiziert werden sollen.
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(01)
zwischen dem gerechten als sache und dem gerechten als person(*1) sollte im diskurs, der ratio verpflichtet, strikt unterschieden werden. In einer ontologie der gerechtigkeit ist diese unterscheidung konstitutiv, Ich aber kann diese unterscheidung im kontext meiner reflexionen über die gerechten und die ungerechten weltdinge als nachrangig zurückstellen.
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(*1)
es ist eine binsenweisheit, dass der gerechte und die gerechte sich hinsichtlich ihres geschlechts unterscheiden, es ist aber etwas anderes, wenn aus dieser differenz konsequenzen für das soziale zusammenleben des individuums als ich und seines genossen abgeleitet werden. Es kann ernsthaft darüber diskutiert werden, ob es eine weibliche oder männliche form der gerechtigkeit gibt (oder geben sollte), für den begriff aber, was der/die gerechte im horizont des begriffs: die gerechtigkeit, qua definition sind (oder sein sollen), ist diese unterscheidung nachrangig, sie kann zuückgestellt bleiben.
(02)
klarstellung. Jeder begriff wird entweder als begriff gedacht oder als phänomen gehändelt. Die begriffe im diskurs, streitig oder nicht_streitig gehändelt, sind phänomene. Diese phänomene, gegenstände im diskurs, werden aber von den diskurtanten als begriff gedacht, jeder diskurtant für sich eingeschlossen in seinem forum internum(*1).
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(*1) argumente: //==>2.22.08   //==>2.22.34.
//==>INDEX der argumente, stichworte: begriff und phänomen.
(03)
die praxis des individuums als ich und seines genossen ist von interessen bestimmt, interessen, die beide, jeder für sich, rechtfertigen können. Es sollte aber zur kenntnis genommen werden, dass in keinem fall einem bestimmten interesse, für das vernünftige gründe geltend gemacht werden können, die funktion zugeordnet sein kann, das konstitutive merkmal der begriffe: das/der gerechte oder die gerechtigkeit, zu sein, gleichwohl die erfahrung beachtet werden sollte, dass die begriffe: das/der gerechte und die gerechtigkeit, als mittel für bestimmte interessen instrumentalisiert und in das kalkül einbezogen werden. Das ist aber etwas anderes.      (c)<==//
(d)
die grosse frage(01), was das gerechte in seinem dasein sei, ist einerseits in der perspektive des relationalen arguments theoretisch nicht beantwortbar, andererseits wird, in jedem moment der gelebten gegenwart, diese frage pragmatisch beantwortet. Das sein der weltdinge, erfahren als gegensatz, ist im ontologischen argument das kritische moment, greifbar in der dialektik vom ganzem in seinen teilen. Im relationalen argument ist die dialektik von teil und ganzem(02) in den relationen präsent, die das individuum als ich in jedem moment der gelebten gegenwart, als wahr setzt, relationen, die als facta der vergangenheit oder als projektionen in die zukunft das jeweils ausgeschlossene dritte moment sind, das der bestimmten relation im moment der gelebten gegenwart seine bestimmung gibt. In der perspektive des relationalen arguments kann folglich die frage nach dem, was das gerechte sei(03) nur ein nachrangiges problem sein, das die frage nach dem sein der weltdinge als gegenstandsfrage nicht ausschliesst, die für den moment der gelebten gegenwart in raum und zeit gültig beantwortet wird, für jeden anderen moment in raum und zeit aber offen ist. Die festlegung im relationalen argument, was das gerechte sei, ist in der bestimmten relation immer die festlegung eines teils im ganzen, in keinem fall die festlegung des ganzen, das als das zweite moment der relation nur ein teil sein kann.
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(01)
was ist wahrheit? - das ist die andere grosse frage und nicht übersehen werden sollte die frage: existiert gott? Diese fragen, nicht vermeidbar in der perspektive der pragmatik, können in der perspektive der theoretischen erkenntnis nicht abschliessend beantwortet werden, weil für die bestimmte antwort nicht das wissen "an sich" entscheidend ist, sondern das individuum als ich, das die eine oder die andere (mögliche) antwort glaubt - und das genügt, wenn der glaube an die EINE wahrheit oder der glaube an den EINEN gott das fundament der kausalität ist, mit der das individuum als ich seine welt wahrnimmt und erkennen kann. In seinem glauben hat das individuum als ich sich selbst absolut gebunden, weil es im glauben sich autonom entschieden hat, aber sein glaube kann den genossen nicht binden, weil dieser sich autonom entscheiden muss, wenn er den glauben des anderen als seinen glauben konsensuell akzeptieren will(*1).
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(*1) Richter,Ulrich: Ich glaube, was Ich weiss - Ich weiss, was Ich glaube. 009:anerkennung. bibliographie/ //==>2.93.49.
(02)    argument: //==>2.24.69.

(03)

im jargon sagt man, was das gerechte "an sich" sei; eine andere rede ist die frage: was ist das gerechte seinem wesen nach oder in seinem sein? Die aufklärende sprache verhüllt das problematische moment.     (d)<==//
(e)     argument: //==>2.22.38.      /(e)<==//

(f)

klarstellung. Die terminologie der relationsbegriffe ist nicht
eindeutig(01). Mit der vorsilbe: un, wird konventionell eine negation angedeutet. Dem steht entgegen, dass mit der vorsilbe: un, nur phänomene bezeichnet werden, also gegensätze, in keinem fall die logische verneinung(02). Diese differenz ist zu beachten.
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(01)
es können relationsbegriffe zitiert werden, deren terminologie eindeutig ist, zum beispiel die begriffe: rechts und links oder gut und böse. Ein vergleichbares wortpaar ist mir für die relationsbegriffe: gerecht und ungerecht, nicht bekannt.
(02)
die logische verneinung wird in meiner terminologie mit dem zeichen: nicht_ , fixiert. Für die verneinung dessen, was gerecht ist, muss der terminus: nicht_gerecht, verwendet werden.     (f)<==//
(g)
der blick in die biographie eines individuums als ich zeigt, dass in der historischen erinnerung, wenn die fakten zusammengetragen werden, der gerechte in einen unmenschen mutieren kann, so wie in der historischen aufarbeitung für den als ungerecht beurteilten aspekte des gerechten aufscheinen können. Dieser verweis mag banal erscheinen, aber er demonstriert ad oculum frappierend, dass die einschätzung einer bestimmten handlung als gerecht oder ungerecht in den läuften der zeit und in den weiten des raumes schwankt(01).
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(01)
Ich zitiere Friedrich Schiller, der im prolog zum Wallenstein sagte:
"Von der Parteien Gunst und Haß verwirrt
Schwankt sein Charakterbild in der Geschichte"(*1).
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(*1) Schiller,Friedrich: Wallenstein. Prolog 1798. Vers: 103-104, Bd.2, p.273. bibliographie/ //==>2.93.59.     (g)<==//
(h)
der verweis auf das vertragsprinzip liegt auf der hand, aber der einschlägige verweis legt eine falsche spur. Als prinzip ist die gerechtigkeit kein konstitutives merkmal des begriffs: vertrag. Diese feststellung sollte aber nicht dahingehend missinterpretiert werden, dass die maximen der gerechtigkeit nicht inspirierend für einen vertragsabschluss und seine interpretation sein könnten - diese inspiration ist immer dann abwesend, wenn ein vertrag streitig gefallen ist.     (h)<==//
(i)
es kann eingewandt werden, dass meine formulierung des prinzips der gerechtigkeit zu unbestimmt sei. Dem anschein nach ist diese kritik richtig, in der sache aber ist sie unzutreffend. Es ist das konstitutive moment der relationsbegriffe, dass ihre bestimmtheit nur in dem moment verortet ist, das in der formel des gedankens nicht
ausdrücklich erscheint. Die verankerung der bestimmung im jeweils ausgeschlossenen dritten moment sollte nicht mit dem irrationalen denken verwechselt werden, das die vagheit der dialektik ausbeutet; denn die gegenprobe, formuliert als einwand, ist möglich, wenn das individuum als ich das nicht_bestimmte als das zweite moment mit einer anderen relation bestimmt fasst, die im ausgeschlossenen dritten moment, fixiert in der problematischen relation, ihre bestimmung hat. Mit einem bestimmten kriterium, konstitutiv für den klassenbegriff(01), kann das, was gerecht ist, oder das, was ungerecht sein soll, nicht voneinander abgegrenzt werden(02).
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(01)     //==>INDEX der argumente, stichwort: klassifikation.

(02)

die begriffe: legal und illegal,(*1) werden mit einer positiven abgrenzung eindeutig voneinander unterschieden. Die handlung des individuums als ich oder seines genossen ist dann legal, wenn in einem gültigen gesetz eine formel benannt werden kann, mit der nach den regeln der logik entscheidbar ist, ob diese handlung und keine andere mit dem gesetz vereinbar ist oder nicht. Das prädikat: gerecht oder ungerecht, kann in der perspektive der logik keiner rechtsnorm zugeordnet werden, die in einer gesetzesformel fixiert ist(*2).
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(*1)
es ist juristischer brauch, den begriff: illegal, mit der verneinung des begriffs: legal, gleichzusetzen. Das ist ein unzulässiger gebrauch der begriffe, der durch eine assonanz der termini bewerkstelligt wird. Die logische verneinung des begriff: legal, ist mit dem terminus: nicht_legal, zu bezeichnen. Der terminus: illegal, bezeichnet etwas eigenständiges, nämlich eine position, die zu einer anderen position in einem gegensatz steht, der, wie bekannt, in der welt des rechts durchaus mit dem koexistieren kann, was gemeinhin als nicht_legal angesehen wird.
(*2)
das argument funktioniert nicht, wenn die begriffe: legitim und illegitim, voneinander unterschieden werden. Ob ein gesetz legitim ist oder nicht, das kann nicht mit einer gesetzten gesetzesformel entschieden werden, weil das individuum als ich autonom urteilt, ob die die im streit stehende norm rechtens sein kann oder nicht. Der abwägung des individuums als ich ist ein argument implizit, das in der erwartung des individuums als ich fundiert ist und nicht im gesatzten recht, eine erwartung, die dann anerkannt werden muss, wenn diese erwartung in seiner autonomen setzung als ich verortet wird.      (i)<==//
(j)
die wechselseitige relation: individuum_als_ich<==>genosse, funktioniert in raum und zeit auf dauer nur dann, wenn beide, der genosse und das individuum als ich, jeder für sich, anerkennen, dass sie in ihrer ungleichheit als individuum in einer form der gleichheit, nämlich als ich, miteinander agieren. Sie schaffen im horizont ihrer faktischen ungleichheit in der wechselseitigen relation eine situation der gleichheit, die die bedingung ihrer existenz, als individuen ungleich zu sein, lebbar macht. Jede soziale beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen ist als wechselseitige relation darstellbar(01), relationen, die in raum und zeit vielfältig geformt sind und in den formen weit auseinanderfallen können. Der verband der sozialen gruppe ist kein bund von freunden und freundinnen(02), aber differenzlos weist jede soziale beziehung das prinzip der wechselseitigen relation aus, wenn nicht, dann liegt ein anderer fall vor, der in einer anderen, nämlich der abhängigen relation, erfasst ist.
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(01)
in keinem fall kann der genosse für das individuum als ich das_andere sein, er ist immer der_andere. In dieser struktur ist die antike begründung der sklaverei ebenso ausgeschlossen wie die einordnung des arbeitnehmers ausgeschlossen sein sollte, als blosser kostenfaktor im produktionsprozess zu figurieren.
(02)
die unterscheidbaren formen der wechselseitigen relationen sind dem individuum als ich und seinem genossen nur begrenzt verfügbar. Für die verfügbarkeit einer bestimmten form ist das faktum entscheidend, ob das individuum in den verband der sozialen gruppe hineingeboren wurde, sich als ich schaffend, oder ob das individuum, ein ich seiend, sich aus freiem willen einer bestimmten gemeinschaft angeschlossen hat. Wenn das mitglied einer gemeinschaft meint, von genossen ungerecht traktiert zu werden, dann ist es frei, die gruppe zu verlassen, so wie es frei gewesen war, sich dieser anzuschliessen(*1). Diese wahlfreihet hat das individuum als ich im verband der sozialen gruppe nicht. Als kompensation seiner eingeschränkten freiheit kann das individuum als ich aber erwarten, vom genossen mit handlungen konfrontiert zu werden, die mit dem prinzip der gerechtigkeit kompatibel sind; denn kein verband der sozialen gruppe, real in den handlungen seiner mitglieder, hat auf dauer bestand, wenn ihre mitglieder nicht das gefühl pflegen können, gerecht behandelt zu werden(*2). Die erwartung, gerecht behandelt zu werden, wird zu oft enttäuscht.
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(*1)
die wahlfreiheit des individuums als ich ist in seiner autonomie gegründet. Dem gruppenzwang kann sich das individuum als ich entziehen, auf seine autonomie sich berufend. Eindeutig fixiert ist die situation in der theorie, in der praxis aber, im moment der gelebten gegenwart, unterliegt die wahlfreiheit des individuums als ich, sich für das eine oder das andere entscheidend, bedingungen, durch die die bürgerlichen freiheiten des individuums als ich faktisch auf null reduziert sein können.
(*2)
kein mitglied im verband der sozialen gruppe kann seinen verband verlassen, gleichgültig, ob es sich ungerecht behandelt fühlt oder nicht. In der moderne sind aber phänomene benennbar, die eine auflösung der strikten verbandsbindungen andeuten. Es scheint möglich geworden zu sein, dass das einzelne mitglied al gusto den verband seiner sozialen gruppe verlassen kann, zumindest dann, wenn die möglichkeit des austritts rechtlich eingeräumt wird(+1). Es bleiben aber zweifel; denn es ist offen, ob dem individuum als ich es emotional möglich sein kann, seine herkunft zu vergessen. Die erfahrung zeigt, dass die heimat in der erinnerung immer mitreist und ohne die erinnerung kann das individuum nicht als ich existieren.
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(+1)
das rechtliche gegenstück zum austritt ist die verstossung aus der gruppe. In früher zeit ging das individuum, ein ich seiend und in die natur zurückgestossen, über kurz oder lang zugrunde, später wurde der ausgestossene für "vogelfrei" erklärt, d.h. er wurde rechtlos gestellt und konnte wie ein hund erschlagen werden. Die verbannung oder die vertreibung sind in der sogenannten moderne die üblichen praktiken des ausschliessens und als extrem ist die physische vernichtung möglich.      (j)<==//
(k)
in der real erfahrenen ungleichheit haust der schmerz, der in einer anderen form der ungleichheit neu aufbricht, wenn die gerechte handlung, die differenz nivellierend, den schmerz gemildert hat. Die faktischen ungleichheiten in einer bestimmten form von gleichheit auflösen zu wollen, ist als versuch ein prozess, der in jedem moment der gelebten gegenwart reaktiviert werden muss. Es ist eine illusion, das gerechte, ewig während, schaffen zu wollen, ein wollen, das als projektion in die zukunft in den formen der gewalt dann manifest wird, wenn eine bestimmte ungleichheit im moment der gelebten gegenwart gleichgemacht ist, eine gleichsetzung, die als factum der vergangenheit die differenz wieder affirmiert.     (k)<==//
(l)
dass der mensch das maass aller dinge sei, ist ein alter sophistischer lehratz(01), der auch dann nicht falsch ist, wenn die menschen, sich selbst entlastend, die götter instrumentalisieren, das maass der welt zu sein. Der umstrittene satz ist, die grenzen der tradition überschreitend, in der weise auszulegen, dass der mensch das maass aller dinge sein soll. Allein im bezug zu den dingen der welt können das individuum als ich und sein genosse die kriterien festlegen, mit denen sie in pragmatischer absicht definieren, welche handlungen sie als gerecht ansehen und akzeptieren können und welche handlungen sie als ungerecht verwerfen. Ihr maass sind die dinge der welt und das sollte genügen, um den begriffen: das gerechte und die gerechtigkeit, die struktur und stabilität zu geben, die erforderlich ist, die dinge der welt als phänomene des gerechten zu unterscheiden(02).
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(01)
der satz wird dem sophisten: Protagoras, zugeschrieben(*1).
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(*1) als beleg für die quelle sollte dieser verweis wohl genügen.
(02)
der vorwurf der vagheit liegt auf der hand, aber er ist nicht begründet. Es ist unbestritten, dass einerseits jedes ding der welt als maass instrumentalisiert werden kann, andererseits ist es aber ein faktum der erfahrung, dass immer nur wenige weltdinge im gespräch sind, die funktion des maasses auszufüllen. Das, was als maass instrumentalisiert wird, das sind gegensätze, die sich faktisch ausschliessen können, die aber niemals ein widerspruch sind. Etwas anderes als die dinge der welt kann das individuum als ich nicht als maass instrumentalisieren und folglich kann allein im streit sein, welches ding der welt das entscheidende moment sein soll, mit dem die frage entschieden wird, was gerecht ist und was nicht_gerecht. An den dokumenten der historia kann nachvollzogen werden, welche dinge der welt bisher in frage gekommen sind.     (l)<==//
(m)
der satz: jedem das seinige, ist das schibboleth, mit dem angezeigt wird, dass ungleiches gleich sein soll. Als formel ist der satz so flexibel, dass er bis zur unkenntlichkeit verbogen werden kann(01). Diese kritik ist nicht unbegründet, aber mit der behauptung, der satz sei zu vage, wird das moment aus dem blick genommen, der jede debatte um das, was das gerechte sei oder sein solle, begleiten muss. Das moment, das im streit steht, das ist die idee des ausgleichens(02). In der vorstellung des ausgleichens oszilliert der gedanke zwischen den extremen, die den gedanken in einer gedachten mitte präsent halten. Dem zuwenig muss vom zuviel gegeben werden, damit die kluft zwischen den ungleichen seiten geschlossen werden kann, in der das, was zu wenig sein soll, verschwunden ist. Das zuviel muss dem zuwenig abgeben, damit die kluft zwischen den ungleichen seiten geschlossen wird, wenn das, was zu viel ist, nicht in der kluft verschwinden wird. Der ausgleich des ungleichen ist ein gebot der vernunft, wenn das, was ungleich ist, miteinander zusammenstehen soll. In raum und zeit kann der ausgleich, fixiert in einer zahl, dem symbol der numerischen gleichheit, keine dauer haben, aber der ausgleich kann auf eine überschaubare frist real sein, wenn die abweichung von der rechnerischen mitte in einer definierten marge klein ist(03). Das individuum als ich und sein genosse haben ein untrügliches gefühl für das, was tolerabel ist und was als unerträglich nicht akzeptabel sein kann. Die wünsche werden immer auf das hinausschweifen, was jenseits der grenze ist, aber, eingehegt von der vernunft, verbleiben sie immer diesseits der grenze - und das genügt, um die abweichungen von der nullinie der gleichheit tolerieren zu können.
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(01)
es war einmal mode zu behaupten, der satz: jedem das seinige, sei eine leerformel(*1). Das argument schien plausibel zu sein, ist aber schief, weil die kritik ignoriert, dass die bestimmtheit des unbestimmten terminus das grundproblem der sprache ist, mit der das individuum als ich die dinge der welt wahrnehmen kann und, reflektiert in der sprache, erkennt. Das individuum als ich, dem ontologischen argument verpflichtet, ist, wenn es versucht, das gerechte als das gerechte "an sich" dingfest zu machen, in der dialektik von begriff und phänomen, begriff und terminus und phänomen und terminus, gefesselt, ohne den prozess der dialektik abschliessen zu können, weil das bestimmende moment der relation, das jeweils ausgeschlossene dritte moment, mit dieser dialektik(*2), beschränkt auf die bestimmte relation, real nicht erfasst werden kann.
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(*1)
Ernst Topitsch hatte das phänomen: leerformel, in seiner ideologiekritik instrumentalisiert(+1). Was einerseits plausible kritik ist, nämlich die funktion der sprache, die in den wörtern formeln bereithält, die der verwender mit inhalt füllen kann, das liegt andererseits in seiner kritik der totalitären ideologiesysteme neben der sache. Jedes system einer historisch benennbaren ideologie ist eine konstruktion aus bestimmten termini, die der verfechter einer bestimmten ideologie ebenso mit inhalt füllt wie der gegner dieser bestimmten ideologie. In den religionen ist der terminus: gott, das passepartout, die termini: sein und freiheit, sind es in den weltanschauungen. Diesen termini werden al gusto bestimmte bedeutungen zugeordnet, alles deutungen, die als dinge der welt ausgewiesen sind und als diese bestreitet werden können.
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(+1)
Ernst Topitsch: Vom Ursprung und Ende der Metaphysik. bibliographie/ //==>2.93.61.
Zusatz. Zur debatte um den begriff: leerformel, siehe auch den eintrag von Odo Marquard im Historischen Wörterbuch der Philosophie(§1).
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(§1) Historisches Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: leerformel, bd.5, sp.159-160. bibliographie/ //==>2.93.48.
(*2)    argumente: //==>2.22.40  //==>2.24.16.
(02)
in der vorstellung der vergeltung ist das prinzip des ausgleichens real. Das talionsprinzip statuiert, dass gleiches mit gleichem vergolten werden solle. Aber was ist das gleich sein sollende als das gleiche? Die biblische formel: "auge um auge, zahn um zahn", definiert präzis das moment der gleichheit, das sich aber dann als absurd erweist, wenn das zerstörte auge des geschädigten real mit der zerstörung des auges seines schädigers vergolten wird. Die reale ersetzung eines weltdinges durch gleiches ist das konstitutive moment der rache, die mit der idee der gerechtigkeit nicht vereinbar ist, der symbolische ersatz aber, real in einem anderen weltding, hat seine grenze da, wo der konsens über die gleichwertigkeit nicht hergestellt werden kann. Ohne den wirksamen konsens, dass die ungleichen weltdinge gleichwertig sein sollen, ist der begriff: gerechtigkeit, nicht denkbar.
(03)
es ist notwendig, auf die reale verteilung der vermögen in einer gesellschaft zu blicken. Das, was real gesehen wird, das sind facta der vergangenheit und diese lassen für die zukunft nichts gutes erwarten. Faktum ist, dass die kluft zwischen arm und reich in der gemeinsam geteilten welt grooss ist(*1) und die kluft vertieft sich mit wachsender tendenz(*2). Der cantus firmus der geschichtenerzähler(*3) ist die idee, dass die grossen reiche dann zerfallen, wenn ihre einheit in der differenz von ganz reich und ganz arm verschwunden ist.
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(*1)
die maasszahlen für die kluft, die arm und reich in der verteilung des gemeinsamen vermögens trennt, sind in den statistiken nachlesbar.
(*2)
man redet vom wachstum in der wirtschaft und ignoriert die sich ausweitende kluft zwischen arm und reich als kehrseite dieses wachstums, ein wachstum, das nur nach der logik der zahlenreihe beurteilt werden kann. In der sozialen wirklichkeit gibt es einen punkt, der die kluft als nicht mehr überbrückbar ausweist, mit der konsequenz, dass alles, sich gegeneinander verkehrend, im strudel der gewalt verschwindet.
(*3
die historiker eingeschlossen, aber die differenz zwischen dem historiker und dem geschichtenerzähler sollte beachtet werden. Der wahrheitsbegriff des historikers ist kausal an die dokumente der historia gebunden, der geschichtenerzähler ist in seiner wahrheit dem zuhörer verpflichtet. Das sind grenzen, die nicht gleichgesetzt werden sollten.     (m)<==//
(n)
was aber ist das gerechte, das in raum und zeit als das gerechte angesehen wird? - bestimmte tafeln, eingebunden in die praxis tag für tag, geben orientierung, tafeln, auf denen klassifiziert verzeichnet ist, was als das gerechte gültig sein soll und was nicht. Das problem sind die kriterien, mit denen das individuum als ich und sein genosse ihre realen handlungen nach gerecht und ungerecht einordnen. In der tradition sind verfahrensweisen wirksam, die, immer wieder in den details konkret bestritten, akzeptiert sind, anweisungen, die in haus und polis das zusammenleben regeln, im bestimmten fall nicht immer zur zufriedenheit aller, die es betrifft. Die klassifikationsmerkmale markieren perspektiven, mit denen das individuum als ich und sein genosse auf die phänomene des gerechten und des ungerechten blicken können. Ich benenne einige perspektiven, ohne zu behaupten, dass die liste vollständig sei. Eine perspektive ist mit den termini: ethik und moral,(01) markiert. In einer zweiten perspektive erscheint das gerechte/die gerechtigkeit mit dem glück assoziiert(02). Eine dritte perspektive ist die unterscheidung: zuteilungsgerechtigkeit und/oder verteilungsgerechtigkeit,(03). Mit dieser perspektive verknüpft ist die solidarität, die den genossen und das individuum als ich zusammenbindet(04). Auch sollte nicht übersehen werden, dass in den religionen die gerechtigkeit in der perspektive von schuld und sühne interpretiert wird(05). Schliesslich noch die perspektive der utopie, in der der stern: gerechtigkeit, als fata morgana aufleuchtet und im moment der gelebten gegenwart verlöscht(06). In diesen perspektiven werden die phänomene des gerechten, jedes phänomen für sich, scharf gestellt, aber das, was als teil eindeutig ist, das bleibt als ganzes in seinen teilen diffus.
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(01)
es ist ein teil der tradition, dass die frage nach der gerechtigkeit entweder als ein strukurmoment der ethik vereinnahmt oder als eine maxime der moral verrechnet wird. Das resultat einschlägiger diskurse kann eine ordnung sein, die allgemein akzeptiert wird, aber das resultat ist nur pragmatisch ausgewiesen, nicht aber erkentnistheoretisch begründet. Es ist eine illusion anzunehmen, dass das theoretische problem, hier die frage, was das gerechte handeln sein könne, mit der pragmatischen auflösung im bestimmten fall abschliessend aufgelöst sei. Die ethik als allgemeine struktur ist das eine, das andere sind die maximen der moral, die, in enge grenzen eingeschlossen, vom individuum als ich autonom gewählt werden können. Ein bunter strauss an maximen steht bereit, sei's die maxime des heroen, der das elend im glanz des ruhms ertränkt, sei's die maxime des utilitaristen, der alles dem grössten nutzen unterwirft. Eingebunden in eine ethik, die auf die funktionalität der momente reduziert ist, dürfte das gerechte in der perspektive des heroen ein anderes erscheinen haben als in der perspektive des utilitaristen. Was dem heroen als das optimum des gerechten dünken mag, das wird dem utilitaristen als dummheit in potenz erscheinen, und das, was dem utilitateristen das optimum des gerechten ist, das ist dem heroen nur eine schändliche tat(*1). Die urteile über das, was als das gerechte im streit steht, werden immer different sein, weil die gründe für das eine oder das andere urteil nicht in den bereichen: ethik und moral, verortet sind, wohl aber im weiten feld der interessen aufgefunden werden, die das individuum als ich und sein genosse verfolgen, legal oder auch nicht.
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(*1)
der blick auf die dokumente der historia genügt. Der banker, eingesperrt im horizont seiner utilatiristischen maxime, profit um des profits willen zu machen, begreift seine boni als gerecht, vom unrecht aber reden die geprellten, mit windigen finanzmarktprodukten auf's kreuz gelegt; der krieger rühmt sich seiner erschlagenen feinde, im blick seiner opfer, der nachlebenden der getöteten, ist dieser held nur ein feiger mörder.     (st/24213/n/01)<==//
(02)
es kann sein, dass der glückliche auch gerecht ist, und auch der gerechte kann seine handlung als ein beglückendes tun begreifen. Die verknüpfung des begriffs: glück,(*1) mit dem begriff: gerechtigkeit, ist aber nicht zwingend, weil die gerechtigkeit und das glück, parataktisch angeordnet, nur assoziativ miteinander verbunden sind. Weder ist das glück für die gerechtigkeit konstitutiv, noch kann die gerechtigkeit konstitutiv für das glück sein, aber es können gründe geltend gemacht werden, die als plausibel erscheinen, die gerechtigkeit im glück zu fundieren und das glück in der gerechtigkeit, das ziel verfolgend, gerechtigkeit und glück in einen kausalzusammenhang zu stellen, den das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, zu verantworten haben. Die rede ist simpel: weil das individuum als ich: A, glücklich ist, ist es auch gerecht, und weil der genosse: B, gerecht ist, kann er auch glücklich sein. Aber das, was das individuum als ich: A, mit dem genossen: B, verbindet, das ist ihre wechselseitige relation, in der sie, den jeweils anderen als der_andere anerkennend, sich selbst in den zuständen des glücks und des gerechten erfahren können. Das, was das glück ist, das können der genosse und das individuum als ich nur für sich entscheiden, sich selbst bindend, aber das, was sie als gerechte zueinander sind, das begreifen sie nur in der wechselseitigen relation: A<==>B. Es können konventionen zitiert werden, mit denen die komplexe situation der wechselseitigen relation beschrieben wird, diese konventionen sind aber in einem konsens fundiert, den das individuum als ich: A, und sein genosse: B, jeder für sich, als bindend akzeptiert haben müssen. Die vielfältigen phänomene des gerechten und ungerechten, des glücks und des unglücks, gegensätze bis zum wechselsitigen ausschluss, erscheinen in vielfältigen kombinationen miteinander verknüpft, die struktur der wechselseitigen relation, in der die gerechtigkeit als prinzip des ausgleichens präsent ist, ist mit diesen verknüpfungen nicht in frage gestellt.
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(*1)
klarstellung. Die begriffe: das glück und das glückselige leben, sollten strikt getrennt werden(+1).
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(+1) argumente: //==>2.42.04  //==>2.82.02.    (st/24213/n/02)<==//
(03)
in der tradition(*1), auf Aristoteles zurückgehend(*2), wird breit die unterscheidung: zuteilungs-/verteilungsgerechtigkeit, diskutiert, mit dem begriff: leistungsgerechtigkeit, erweitert in der moderne(*3). Das sind erörterungen, mit denen dem begriff: gerechtigkeit, keine neuen merkmale hinzugefügt werden, gleichwohl sind diese diskurse in der perspektive der praxis unverzichtbar. Die theoretische feststellung, dass die gerechtigkeit als mitte in den formen des ausgleichens der extreme präsent ist, genügt nicht, wenn im moment der gelebten gegenwart sowohl das individuum als ich als auch sein genosse sich entscheiden müssen, in welcher weise sie den ausgleich des ungleichen in einer gleichheit bewerkstelligen wollen. Wenn um den "gerechten Lohn"(*4) gestritten wird, dann muss bestimmt werden, in welchem ding der welt das gleiche im ungleichen real präsent sein soll. Es gibt situationen, in denen es genügt, wenn bett und tisch mit dem umpflügen des ackers getauscht werden, es kann genügen, wenn die arbeitsstunde mit 10 oder 20 euros vergolten wird, es wird wohl kaum genügen, wenn der ausgleich des ungleichen mit der zahl: 418, in szene gesetzt wird(*5). Es kann dem pragmatischen bedürfniss angemessen sein, wenn die klassifikation der gerechtigkeit auf die merkmale: "zuteilung, verteilung und arbeitsleistung" reduziert ist, aber es ist auch notwendig, darüber zu streiten, was der angemessene ausgleich sein soll, der in den grenzen der vernunft ebenso eingeschlossen ist wie in den grenzen des ökonomisch möglichen. So oder so, in jedem moment der gelebten gegenwart wird eine antwort gegeben, antworten, die in raum und zeit nur begrenzt von dauer sein können, weil jede bestimmung dessen, was gerecht ist oder nicht_gerecht, als spiegelbild einer entscheidung des individuums als ich und seines genossen gegenwärtig ist, entscheidungen, die allein in einem factum der vergangenheit fixiert sind.
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(*1)
zur historia der gerechtigkeitsbegriffe verweise Ich auf das stichwort: gerechtigkeit, im Historischen Wörterbuch der Philosophie(+1).
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(+1) Historisches Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: gerechtigkeit. Bd.5, sp.329-338. bibliographie/ //==>2.93.48.
(*2)
Ich kann es bei dem globalen verweis belassen, weil die kasuistik der gerechten weltdinge nicht der fokus meiner intention ist(+1).
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(+1) Aristoteles: (NE). 1129a3-1138b15.(=V.1-15), p.153-180. bibliographie/ //==>2.93.46.
(*3)
in den diskursen der moderne wird gelegentlich auch der terminus: leistungsgerechtigkeit, gebraucht. Der gebrauch des terminus kann zweckmässig sein, wenn die absicht klar erkennbar ist, die ordnung der gesellschaft auf die perspektive blosser konkurrenz zu verkürzen. Es wird argumentiert, dass nur in der differenz von leistungen die konkurrenz der leistungsträger manifest werden kann, differenzen, die einerseits, zumeist in einer zahl fixiert, benannt sein müssen, und die andererseits symbolisch ausgeglichen werden, zumeist in der form von geld, fixiert wieder mit einer zahl. Das sind streitig geführte diskurse, die einerseits auf der argumentebene der phänomene ausgefochten werden, diskurse, die andererseits die argumentebene der begriffe voraussetzen, die ausgeklammert ist. Diese diskurse sind in der form der analyse methodisch zulässig, als synthese des analytisch getrennten aber nur begrenzt gültig.
(*4)
der kampf um den gerechten lohn ist ein teil der kultur, nämlich der kultur, die der gattung: mensch, im lauf ihrer historia immer bewusst gewesen war, real gegenwärtig in jedem individuum, das ein ich ist. Das waren debatten, die heute unter dem terminus: mindestlohn, geführt werden. Es mag wünschenswert sein, diese debatten mit einem abschliessenden votum zu beenden, aber das ende der debatte ist als wunsch eine fata morgana, die eine konstante in der agenda dieser kontroversen ist.
(*5)
Ich zitiere mich selbst(+1) und ergänze das zitat mit einer zusätzlichen bemerkung aus dem gedächtnis(+2). Vor einiger zeit war berichtet worden, dass ein chef von EXXON, 15 jahre im dienst, rund 600.000.000,00$ salär erhalten haben soll, das macht, wenn Ich richtig gerechnet habe, rund 109.589,00$ pro tag - ein gerechter lohn? - das dürfte ansichtssache sein; denn für den einen ist's zuviel gewesen und für den anderen wird's immer noch nicht reichen, die statistische zahl(+3) aber ist kein ausweg, den konflikt zu entschärfen, vorgeblich rational.
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(+1)
Richter,Ulrich: 418 - oder was soll die arbeit wert sein? adm(13)07/04. bibliographie/ //==>2.93.49.
(+2)
der beleg für diese notiz ist mir nicht zur hand. Vergleichbare fälle werden in den medien aber immer wieder zum besten gegeben; denn die genannten zahlen sind, wie in börsenkreisen geredet wird, volativ.
(+3)
theoretisch ist es möglich, den statistischen mittelwert aller gezahlten löhne und vergütungen auszurechnen, praktisch dürfte das unternehmen aber schwierigkeiten aufweisen, alle erforderlichen daten in einem kalkül zusammenzuführen, dessen elemente mit einer bestimmten zahl verknüpft werden können.    (st/24213/n/03)<==//
(04)
in den streitgesprächen über das gerechte und die gerechtigkeit wird immer wieder der terminus: solidarität, in die debatte geworfen. Der schluss ist nahegelegt, dass der solidarisch handelnde auch gerecht sei. Diese zuordnung kann im bestimmten fall richtig sein, aber die verknüpfung ist nicht zwingend, in manchen fällen sogar falsch. Das individuum als ich, das mit dem genossen solidarisch agiert, muss nicht "gerecht" handeln, weil der grund für das solidarische handeln nicht in der idee der gerechtigkeit fundiert ist, sondern in einem bestimmten interesse, ein interesse, das mit dem konstituierenden merkmal des begriffs: gerechtigkeit, nämlich dem ausgleich des ungleichen im gleichen, einerseits kompatibel sein kann, andererseits auch mit dem ausschliessenden gegensatz zusammensteht, nämlich der behauptung des ungleichen im ungleichen(*1). Der diskurs über die solidarität ist ein anderer als der diskurs über die gerechtigkeit und diese diskurse sollten nicht miteinander vermengt werden.
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(*1)
die idee der solidarität hat im bestimmten interesse ihre vermittelnde funktion. Nicht nur der "gerechte" handelt solidarisch mit dem mitbruder, auch der "ungerechte" kann, wenn's darum geht, mit dem kumpan in einer synchronisierten, aber solidarisch verbrämten handlung den dritten über's ohr zu hauen.
Zusatz: in den debatten wird die solidarität als ein grundwert abendländischer kultur diskutiert. Diese wertschätzung stelle Ich nicht in frage, aber Ich verweise darauf, dass nicht übersehen werden sollte, dass die grundmuster solidarischen handelns auch für böse zwecke instrumentalisiert werden können und ausgebeutet werden.     (st/24213/n/04)<==//
(05)
im kontext der religionen wird das problem der gerechtigkeit im horizont des wortpaars: schuld und sühne, diskutiert. Als relationsbegriffe sind schuld und sühne nur im blick auf das jeweils ausgeschlossene moment bestimmt. Das, was in der theologie als schuld bestimmt ist, das wird in der philosophie als eine form verfehlender gerechtigkeit definiert. Der philosoph, nicht anders der theologe begreifen die sühne als ausgleich einer verfehlten gerechtigkeit, die dann wieder hergestellt ist, wenn die aufgeladene schuld in der sühneleistung abgeworfen ist. Theoretisch wird das problem mit einer formel aufgelöst(*1), aber pragmatisch sind viele möglichkeiten offen, wie die verfehlte gerechtigkeit mit einer sühnehandlung kompensiert werden soll und ausgeglichen werden kann. Die realen kompensationen sind als spezieller fall der kasuistik zu erörtern.
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(*1)
der theologe spricht von der gerechtigkeit des (allmächtigen) gottes. Sicher, diese behauptung kann in der begründung eines arguments, dieses als rational unterstellt, ein element sein, aber der verweis auf ein bestimmtes element benügt nicht, weil das element nur ein teil ist, dessen stellung im ganzen, real im moment der gelebten gegenwart, auf dauer nicht bestimmt sein kann. Der verweis auf die gerechtigkeit gottes ist eine scheinlösung, die aber, das ist erfahrung, ihre wirkung dann nicht verfehlt, wenn sie geglaubt wird, und wer's glaubt, der kann und soll damit selig werden.     (st/24213/n/05)<==//
(06)
ungestillt ist der durst nach gerechtigkeit, real in den wünschen, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, in ihren projektionen in die zukunft als real vorstellen. Im moment der gelebten gegenwart kann das individuum als ich diese vorstellungen, utopien des gerechten, als entlastung erfahren(*1), aber möglich ist die entlastung nur in der form der imagination des "noch nicht"(*2). Gerechtigkeit, real in den phänomenen des gerechten, erfährt das individuum als ich nur im moment der gelebten gegenwart, diese gegen den genossen übend. In jedem phänomen des gerechten bleibt die differenz des ungleichen präsent, eine ungleichheit, die in der vorstellung einer gleichheit aufgehoben ist, vorstellungen, die das indiviuum als ich in den facta der vergangenheit erinnern kann(*3). Wenn das individuum als ich und sein genosse über die kriterien des gerechten handelns streiten, dann streiten sie über facta der vergangenheit, sedimentiert in den dokumenten der historia, die in den projektionen in die zukunft, zitierbar als factum der vergangenheit, das ausständige, eben das gerechte, vorstellbar machen, vorstellungen des gerechten, das im moment der gelebten gegenwart nicht in dauer fassbar ist. Das, was gerecht sein soll, das kann es als das gerechte nicht sein.
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(*1)
diese projektionen in die zukunft, real im moment der gelebten gegenwart, sind als tagträume präsent. Zwei seiten hat ein tagtraum, identisch mit sich selbst, die als momente nicht identische fallen können. Die vorstellung einer entlastung im ausstehenden glück ist die eine seite, die andere seite ist das wissen, zumeist nicht eingestanden, dass das vorgestellte in der gelebten realität kein gegenstück hat. Der tagtraum kann die wirkung einer zerstörenden droge haben, weil die dialektik von wunsch und realität einseitig in die imagination des noch nicht seins verschoben ist, eine dialektik, die das individuum als ich im moment der gelebten gegenwart lebt, aber im factum der vergangenheit erinnert.
(*2)
der begrenzende horizont dieser überlegungen ist Bloch's theorie der utopie. Die details dieser theorie müssen hier nicht erörtert werden(*1).
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(+1) Bloch,Ernst: Der Geist der Utopie. bibliographie/ //==>2.93.62
(*3)
die dokumente der historia, in stein gefallene facta der vergangenheit, sind für die erinnerung orientierungsmarken, die der erinnerung im moment der gelebten gegenwart eine kommunizierbare struktur geben.    (st/24213/n/06)<==//
(n)<==//
(o)
das, was gerecht sein soll, das ist, als das gerechte festgelegt, in den horizont bestimmter interessen eingebunden. Aus dieser behauptung ist ableitbar, dass das, was im moment der gelebten gegenwart als gerecht beurteilt wird, de facto nur das resultat divergierender interessen sein kann, genau der interessen, die im parallelogramm der beteiligten kräfte eingeschlossen sind. Das/der gerechte und die gerechtigkeit sind für sich nur dinge der welt, die als phänomene zueinander gleich_gültig sind, dinge der welt, die dem individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich, in einer differenz erscheinen, die von beiden in einer bestimmten form der gleichheit austariert werden muss. Ihnen ist es in raum und zeit(*1) nicht möglich, die geforderte gleichheit in dauer zu halten - ein rest in der kalkulation wird immer bleiben.
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(*1) etwas anderes als die zeiterfahrung hat das individuum als ich und sein genosse nicht zur hand, die ewigkeit vor der zeit im chaos und ewigkeit nach der zeit im himmel, respektive der hölle, überlasse Ich bornierten theologen.       (o)<==//
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(text/1.3.22)<==//
2.42.14
das, was gleich sein soll, das duldet keine ungleichheit, aber die frage ist, wie es möglich sein soll, dass das individuum als ich: A, und sein genosse: B, als personen nicht_identisch, gleich sind. Die antworten auf diese frage werden in gegensätzen formuliert, den wechselseitigen ausschluss einschliessend, antworten, die dann als rational eingeschätzt werden müssen, wenn beachtet wird, dass der begriff: gleichheit, den das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, in ihrem forum internum als begriff denken das eine ist und die begriffe der gleichheit, die als phänomene auf dem forum publicum gehändelt werden, das andere sind, jedes mögliche ding der welt einschliessend, zumeist streitig, also bestimmte ungleichheiten voraussetzend.

Die definition des begriffs: gleichheit, verstattet keine ausnahme(a), die phänomene der gleichheit aber, unterschieden mit den begriffen: gleich und gleichheit, werden, viele ausnahmen zulassend, nach der regel: gleiches zu gleichem und ungleiches zu ungleichem(b), fixiert und geordnet. Die einschlägigen verfahren der unterscheidung sind alltägliche praxis, für die in der theorie eine bindende formel, auf dauer gültig, nicht nachweisbar ist(c). Im moment der gelebten gegenwart setzt das individuum als ich die dinge der welt, nicht_identisch zueinander, entweder gleich oder nicht_gleich, tertium non datur, und das, was das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, als gleich gesetzt haben, das gilt als gleich(d), eine gleichsetzung, die als factum der vergangenheit in einem anderen moment der gegenwart wieder erinnert wird, affirmiert oder nicht. Die behauptete gleichheit bestimmter weltdinge, behauptungen, die das individuum als ich und sein genosse als different rezipieren, ist das resultat einer entscheidung, die, ausnahmslos der kausalität unterliegend, das individuum als ich und sein genosse gefällt haben. Formuliert in einem argument, ist die behauptete gleichheit eine gleichsetzung von mindestens zwei weltdingen, eine gleichsetzung, die nicht in den gleichgesetzten dingen der welt verortbar ist, dinge der welt, die zueinander gleich sein sollen(e). Als behauptete gleichheit können das individuum als ich und sein genosse, eingebunden in einem konsens, die verschiedenen formen der gleichheit als klassen definieren(f), definitionen, die, den bestimmten zwecken(g) angepasst, nur im horizont der gesetzten zwecke gültig sind. So kann jede behauptete gleichheit der weltdinge neben einer ebenso behaupteten ungleichheit bestehen, deren gründe, das eine und das andere argument fundierend, gegensätzlich sein können bis zur wechselseitigen unvereinbarkeit. Das individuum als ich und sein genosse müssen die klassen der gleichheiten(h) benennen, klassen, die unterschiedlich definiert sind und gemäss der verfolgten interessen gewählt werden können(i). Einerseits, im blick auf den verband der sozialen gruppe, müssen das individuum als ich und sein genosse, als personen zueinander different, die ungleichheit der weltdinge akzentuieren, andererseits, im blick auf den staat, können das individuum als ich und sein genosse, sich selbst in gleicher weise als subjekte des staates begreifend, die anerkennung ihrer gleichheit als subjekte des staates nicht verneinen. Die theorie ist eindeutig, aber in der praxis ist vieles als möglich zugelassen, eingebunden in den grenzen, die das individuum als ich und der genosse als bürger dieses oder jenes staates gesetzt haben. Das individuum als ich und sein genosse haben als bestimmte bürger ihres staates immer wieder definierte gleichheiten eingefordert und andere formen der gleichheit geringgeschätzt(j). Die eingeforderten gleichheiten, präsent als politische gleichheit, sind in der perspektive des staats für jeden bestimmten staat konstitutiv, gleichheiten, die in der perspektive des verbandes der sozialen gruppe nicht eingefordert werden können, was ihre faktische beachtung aber nicht ausschliesst(k). Es ist die kunst aller, die es betrifft, die unterscheidbaren perspektiven auf die phänomene der gleichheit und ungleichheit in einer lebbaren einheit von staat und bürger so miteinander zu verknüpfen, dass die faktische ungleichheit aller weltdinge zueinander als eine partielle gleichheit gedeutet werden kann, durch die das individuum als ich und sein genosse, bürger ihres staates, befähigt sind, das real auf der argumentebene des staates zu erlangen, das das individuum als ich und sein genosse auf der argumentebene des verbandes der sozialen gruppe benötigen, ihre individuelle existenz zu sichern, durch die sowohl der verband der sozialen gruppe als auch der staat bestand haben.

Der blick auf die realität, fixiert in den dokumenten der historia, ist desillusionierend - von gleichheit reden alle, aber jeder will ein bisschen gleicher sein als der andere ... .
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(a)

im prinzip sollte die definition des begriffs: gleichheit, klar sein, aber das konstitutive merkmal der definition, der satz: gleiches ist gleich, kann als tautologischer satz nur in der perspektive der logik richtig sein. In der perspektive der seienden weltdinge, die nicht identisch fallen können, ist die formel: gleiches ist gleich, entweder falsch, oder die formel erscheint dann als gültig, das heisst sie ist als setzung wahr, wenn das individuum als ich oder sein genosse ein weiteres kriterium in die definition als konstitutives merkmal einfügen, nämlich das argument: gleiches soll gleich sein,(01). Das ist aber ein anderes argument(02), das den begriff: gleich, gültig in der logik, mit dem begriff: gleichheit, gültig in der pragmatik, erweitert(03). Das problem der praxis ist, das ding der welt zu bestimmen, das der anknüpfungspunkt für die behauptete gleichheit sein soll. Dafür sind im prinzip alle denkbaren gründe möglich, de facto ist aber die menge der plausiblen gründe begrenzt, mit der konsequenz, dass kataloge für bestimmte gleichsetzungen zwar aufgestellt werden können, die kataloge aber, die merkmale bestimmter gleichheiten in klassen zusammenfassend, in raum und zeit in keinem fall vollständig sein werden(04).
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(01)
den begriff: gleichheit, kann das individuum als ich im forum internum nur als postulat denken. Wenn gesagt wird, dass die weltdinge: a und b, gleich seien, dann ist implizit behauptet, dass alle merkmale, die für diese weltdinge benannt sind, bejaht sein müssen, eine logische anforderung, die dann nicht einlösbar ist, wenn die bestimmung der weltdinge: a oder b, das merkmal: nicht_identisch mit jedem anderen weltding, eingeschliesst. Per definitionem ist das weltding: a, identisch mit sich selbst, mit dem weltding: b, identisch mit sich selbst, nicht_identisch, folglich sind diese weltdinge zueinander immer ungleich, auch dann, wenn diese weltdinge in allen anderen merkmalen gleich sind(*1).
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(*1)
das problem wird mit der sprache unkenntlich gemacht, ein phänomen, das theoretisch vom individuum als ich mittels einer hilfshypothese kaschiert wird, und pragmatisch mit termini kenntlich gemacht ist, die mit bedeutungen aufgeladen werden, um klassen von gleichen und ungleichen weltdingen zu schaffen. Jede behauptung einer gleichheit zwischen den weltdingen ist in einer in raum und zeit bestimmten perspektive auf die weltdinge eingebunden, mit der gleiches und ungleiches, voneinander abgrenzend, behauptet wird. Diese behauptungen sind durch das postulat der gleichheit als rational ausgewiesen, ein postulat, das nur von einem individuum als ich autonom gesetzt sein kann.
(02)
im horizont des ontologischen arguments ist der satz: gleiches ist gleich, plausibel, weil die seiende dinge, emaniert dem sein, im allumfassenden sein eingebunden gedacht werden. Diese position ist im relationalen argument nicht möglich, weil das individuum als ich sowohl zum sein als auch zu den seienden weltdingen eine relation setzt, die, jede für sich im moment der gelebten gegenwart wahr, ihr bestimmendes moment im ausgeschlossenen dritten moment hat(*1). Von der gleichheit der weltdinge, von fall zu fall möglich, kann nur dann geredet werden, wenn weltdinge benannt sind, die zueinander als gleich wahrgenommen werden. Diese gleichsetzung ist aber nur dann möglich, wenn zugleich vorausgesetzt wird, dass die weltdinge gleich sind, eine behauptung, die nur dann ausweisbar ist, wenn dinge benannt werden können, die gleich sind. Das argument dreht sich also im kreis und die dialektik von gleich und gleichheit ist theoretisch nicht auflösbar, ein problem, das pragmatisch mit einer setzung aufgelöst wird, die als setzung aber nur ein seiendes im sein sein kann, nicht aber die bedingung für die setzung des seins ist. Diese schwierigkeit ist allein mit der annahme auflösbar, dass ein individuum als ich die setzung vornimmt, zugleich behauptend, dass die weltdinge: a und b, zueinander gleich sein sollen - das genügt, um auf dieser setzung ein system von kausalitäten zu konstruieren.
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(*1) //==>argument: 2.24.69.
(03)
die begriffe: gleich und gleichheit, sollten strikt unterschieden werden. Mit dem terminus: gleichheit, ist immer das prinzip bezeichnet, mit dem dinge der welt in einer bestimmten perspektive gleichgesetzt werden; mit dem terminus: gleich, ist angezeigt, dass die dinge der welt: a und b, in einer bestimmten hinsicht gleich sind und nicht nicht_gleich, gleichviel, was der grund für die unterscheidung ist.
(04)
weder das individuum als ich noch sein genosse können sich der vollständigkeit der gestifteten gleichheitskataloge sicher sein. In ihrer unsicherheit aber sind sie sich sicher, jeder für sich, dass ihr katalog der gleichheiten unverzichtbar sei. Das kann eine störende gewohnheit sein, die solange folgenlos ist, solange der eine nicht versucht, dem anderen seine vorstellung von gleichheit aufzunötigen.     (a)<==//
(b)
die konvention gilt, dass gleiches gleich und ungleiches ungleich gehändelt werden müsse. Diese konvention setzt voraus, dass klassen von weltdingen definiert sind, die gleiches und ungleiches unterscheiden. Für jede klasse einer bestimmten gleichheit oder ungleichheit(01) muss also ein unterscheidungsmerkmal(02) festgelegt sein(03), durch das eine bestimmte unterscheidung als rational ausweisbar ist. Universell sind die fragen, wie diese unterscheidungsmerkmale definiert werden sollen und wer befugt ist, diese merkmale in ihrer bestimmtheit festzulegen, die antworten aber, unabdingbar erforderlich, sind mit einer universalen und absoluten wirkung in raum und zeit nicht verfügbar und weisen auf das individuum als ich und seinen genossen, jeder für sich, zurück, antworten, mit denen sie sich selbst gebunden haben, ohne den jeweils anderen binden zu können.
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(01)
klarstellung. Gleiches und ungleiches sind positionen. In keinem fall ist das ungleich gesetzte eine negation, auch dann nicht, wenn die sachen in der praxis so gehändelt werden. Die logische verneinung von gleich ist nicht_gleich, die von ungleich nicht_ungleich. Da über die verneinung nichts prädiziert werden kann, ist der schluss zwingend, dass aus dem, was als nicht_ungleich oder nicht_gleich prädiziert ist, in keinem fall eine gleichheit und/oder ungleichheit deduziert werden kann. Es ist logisch unzulässig, das prädikat: nicht_ungleich, mit dem ding der welt: a, zu verknüpfen und zugleich, gemäss der regel der doppelten negation, das ding der welt in raum und zeit mit dem prädikat: gleich, zu verbinden. Die weltdinge: a und b, sind nur dann gleich, wenn sie in einer position als gleich gesetzt sind und diese gleichsetzung leistet das individuum als ich, das im horizont seiner welt eingebunden ist.
(02)
der differentia specifica selbst ist kein argument entnehmbar, mit dem begründet werden könnte, dass nur dieses argument die differentia specifica sein könne, jedes andere argument ausgeschliessend(*1). Mit der differentia specifica ist nur festgelegt, dass sie gilt oder nicht - tertium non datur.
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(*1) klarstellung. Wäre das der fall, dann kann die differencia specifica nur als tautologie: a ist a, fixiert werden.
(03)
der begriff: gleichheit, ist ein klassenbegriff und kein relationsbegriff(*1). Folglich wird die streitfrage, ob das ding der welt: a, mit dem ding der welt: b, gleich sei oder nicht, nicht dialektisch entschieden, sondern kausal, vorausgesetzt über die geltung der kausalität besteht ein konsens. Ist dieser konsens nicht benennbar, dann wird über verschiedenes disputiert, und alles kann möglich sein, nur eines nicht, die unterscheidung, dass die im streit stehenden weltdinge gleich oder nicht_gleich sind.
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(*1) //==>anmerkung: (h).     (b)<==//
(c)
das individuum als ich, sich selbst bindend, kann nur für das verantwortlich sein, das es selbst als gleich, respektive als ungleich, gesetzt hat. Es ist ein teil der erfahrung, dass diese setzungen und die damit verknüpfte verantwortung in einem konsens eingebunden sind, den alle, die es betrifft, akzeptiert haben(01). Ein höheres wesen ist weder erforderlich, noch kann es befriedend wirken(02). Jedes ding der welt, das mit einem anderen ding der welt gleich ist oder gleich sein soll, wird vom individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich, in seiner ungleichheit und/oder gleichheit mit einem anderen ding der welt bestimmt. Diese bestimmung, sei es als gleichsetzung oder als ungleichsetzung ist eine wertschätzung, für die sich beide, der genosse wie das individuum als ich, jeder für sich, nur autonom entscheiden können, eine entscheidung, die in einem konsens verortet ist, mit dem bestimmte weltdinge als gleich gewertschätzt werden. Diese wertschätzungen sind auf tafeln verzeichnet, die, in der geschichte als beständig ausgewiesen(03), in der tradition geschaffen worden sind, gesetzestafeln, die für die zeit anzeigen, was die geltenden vorstellungen sein sollen, mit denen die behaupteten gleichsetzungen fundiert werden. Es wäre aber ein fehlschluss, aus der beständigkeit bestimmter gleichsetzungen(04) ableiten zu wollen, dass die beständigkeit dieser gleichsetzungen ein moment des wesens der gleichgesetzten weltdinge sei, eine beständigkeit, in derem schatten sich das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, aus ihrer verantwortung für die gleichsetzung stehlen können(05).
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(01)
dieser konsens ist prima vista eine illusion, weil secunda vista, so scheint es, jedermann in gesellschaftliche zwänge eingepasst ist, deren regeln zwar gebrochen werden können, der bruch der regeln aber neue regeln setzt, die neue zwänge generieren. In dieser situation, keinen ausblick auf die bessernde änderung der erlebten zwänge verstattend, sollte nicht übersehen werden, dass die struktur des handelns das eine ist, die realität des handelns aber das andere und beides kann, dinge der welt seiend, nicht identisch fallen. Die begriffe: gleich und gleichheit, definieren eine struktur, die in den unterschiedenen phänomenen nicht die klarheit der unterscheidenden begriffe spiegeln kann, weil weitere aspekte teile der erfahrung sind, aspekte, die vom jeweiligen begriff der gleichheit nicht erfasst werden. Das, was gleich sein soll, das ist immer nur in einer definierten perspektive gleich, in anderen perspektiven entweder nicht_gleich, oder es ist als ein anderes irrelevant(*1).
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(*1)
hier kann die ganze phänomenologie der gleichen und ungleichen weltdinge entfaltet werden. Es ist banal, wenn mit dem brustton der überzeugung behauptet wird, dass es gleiches und ungleiches gäbe. Die unterscheidung ist nicht das problem, gleichwohl ist es ein problem, wie die als gleich und ungleich unterschiedenen weltdinge bewertet werden(+1). Die liste der streitfälle ist lang und Ich beschränke mich auf wenige andeutungen, die unsystematisch aneinandergereiht sind(+2).
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(+1)
mit der einbeziehung des problems der bewertung gleicher und ungleicher weltdinge ist das moment gesetzt, das als zusätzlicher aspekt in der unterscheidung der gleichen und ungleichen weltdinge die phänomene der gleichheit mit den phänomenen der gerechtigkeit verknüpft, ohne die differenz der begriffe: gleichheit und gerechtigkeit, in der verknüpfung der ungleichen weltdinge, die phänomene des gerechten und des gleichen, in frage zu stellen.
(+2)
ein streitpunkt in den kontroversen um das, was gleich und/oder ungleich sein soll, ist das problem der quote. Das problem des gleichen anteils an bestimmten gütern der welt wird in zwei grundformen streitig debattiert. Das eine problem ist der proporz der parteien und gesellschaftlichen gruppen in der verwaltung des staates, das andere problem ist die gleichheit von frau und mann in politik und wirtschaft. Die verteilung der geschlechter ist, statistisch betrachtet, angenähert 50:50, die verteilung der führungspositionen in wirtschaft und politik, besetzt mit mann oder frau, weist dagegen die gesamte weite der messkala von 0-100 aus. Vielleicht ist es vernünftig, sich pragmatisch auf die regelung zu verständigen, dass die führungspositionen mit mindestens 40% des einen oder des anderen geschlechts zu besetzen sind; denn absolute gleichheit ist in raum und zeit nicht ereichbar(§1), und wenn die numerische gleichheit doch einmal der fall sein sollte, dann ist das ereignis ein transitorisches moment. Die regelung, dass in den führungspositionen der wirtschaft und der politik mindestens 40% eines geschlechts vertreten sein sollen, lässt genügend spielraum für den einzelfall, der gemäss der verteilung von macht und ohnmacht entschieden wird, machtfragen werden aber nicht nach dem gesetz der zahl entschieden. Das gilt auch für die reale verteilung der macht, über die das individuum als ich und sein genosse verfügen, jeder für sich in den gemeinschaften der gesellschaft, gespiegelt in den institutionen des staates. Zur einhegung der macht kann die regelung: mindestens 40% eines geschlechts, hilfreich sein, aber als stein des weisen taugt diese regel auch nicht, die, gehändelt als formale lösung der machtfrage, die realen strukturen der machtverteilung in den gemeinschaften verdeckt.

Die forderung: gleicher lohn für gleiche arbeit, ist ein weiterer streitapfel. Die protagonisten der politischen klasse negieren diese forderung nicht, aber politisch opportun ist es auch nicht, sich als gegner dieser forderung zu outen. Der streitpunkt ist in den fragen fixiert, wie sichergestellt werden soll und wie sichergestellt ist, dass gleiche arbeit auch gleich bewertet wird. Die regel: gleiches gleich zu händeln, ist als maass zwar tauglich, aber in der praxis erweist sich die anwendung des maasses als schwierig, und letztlich ist das, was als gleich erscheint, nur das resultat der kräfte im parallelogramm der macht.

Die gleichheit vor dem gesetz ist ein weiterer streitpunkt. Einerseits ist die gleichheit vor dem gesetz als norm in der verfassung statuiert(§2), andererseits ist das versprechen der gleichheit vor dem gesetz, mit der schmerzhaft erfahrenen realität der ungleichheit zwischen den sozialen schichten konfrontiert, manifest in den faktischen privilegien bestimmter gesellschaftsmitglieder(§3). Die klassische polis war in der zeit des Aristoteles das historische modell, das in der historia unter den termini: "ständische gesellschaft, klassengesellschaft und geschichtete gesellschaft",(§4) tradiert wurde. Einerseits wird, verbrämt als verfassung, das prinzip der gleichheit de jure behauptet, andererseits wird, real in der verteilung der güter als privileg(§5), die soziale ungleichheit de facto perpetuiert.

Immer wieder werden die ungleichbehandlungen der bürger durch die bürger ihres gemeinsamen staates als empörend zur kenntnis genommen. Aktuell in gebrauch ist der terminus: wutbürger,. In ihrem gemeinsam gewollten staat hat jeder bürger für sich seine bestimmte vorstellung von gleichheit und diese unterscheidbaren vorstellungen sind pragmatisch nur schwer auf einen nenner zu bringen. Untauglich ist aber jeder versuch, diese differenzen mit einer statistischen zahl ausgleichen zu wollen. Mit der statistischen zahl kann eine mitte numerisch zwar fixiert werden, in der realität aber markiert die fixierte zahl, im einzelfall ausgewiesen, nur ein transitorisches ereignis, ein faktum, das mit der numerischen festlegung allein die erkenntnis präzis demonstriert, dass das wissen der gleichheit, in der statistischen zahl ausgewiesen, nicht mit dem gefühl des bürgers harmonieren muss, dass in der personalen differenz der bürger dem mitbürger im gemeinsamen staat gleich ist.
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(§1)

absolute gleichheit in dieser streitfrage ist auch nicht wünschenswert; denn ohne das wissen um die differenz sind die bürgerlichen freiheiten nicht denkbar, deren konstitutives moment die autonomie des ich ist.
(§2)
Art.3 I GG. //==>anmerkung: (j).
(§3)
das modell des absolutistischen staates, zu beginn der neuzeit u.a. von Jean Bodin entwickelt, ist im prinzip immer noch wirksam. Der kern der lehre ist, dass der könig als souverän des staates das gesetz setzt, dem alle unterstehen, den könig, mitglied des staates, ausgenommen($1). Es war nur ein kleiner schritt, wenn im kampf um die macht bestimmte gruppen in der gesellschaft dem könig juristisch gleichgestellt wurden. Das waren in der zeit Jean Bodin's der adel und, mit diesem familiär verbandelt, der hohe klerus, später waren es die bürger, die festlegten, was demokratie sein sollte, bürger, die als reich gewordene individuen, ein ich seiend, es verstanden hatten, handel und gewerbe zu ihrem privaten nutzen zu gestalten.
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($1) //==>argument: 2.42.15.
(§4)
im klassenmodell ist die soziale realität auf die dichotomie: gleich/ungleich, reduziert, eine reduktion, die eine unterscheidung: entweder/oder, suggeriert; denn das, was logisch unvereinbar sein soll, bezeichnet mit den Marx'schen termini: bourgeois und proletarier, das ist nur eine schiefe inbeziehungsetzung ungleicher phänomene. Die logische verneinung des begriffs: bourgeois, ist der nicht_bourgeois, analog die verneinung des begriffs: proletarier, der nicht_proletarier, gleichgültig, welche vorstellungen sonst noch unter den termini: nicht_proletarier und nicht_bourgeois, logisch falsch, subtituiert werden könnten; denn die substition ist, in einer position ausgedrückt, keine negation. So stringent das klassenmodell auch erscheinen mag, es ist theoretisch inkohärent. Als kontrastmodell zum klassenmodell wird in den gegenwärtigen debatten um gleichheit und ungleichheit das schichtenmodell der gesellschaft kontrovers diskutiert. Mit dem schichtenmodell wird eine merkwürdige mischung von behaupteter gleichheit als ungleichheit und ungleichheit als gleichheit geltend gemacht. Im schichtenmodell ist festgelegt, dass einerseits die sozialen schichten für sich als schicht gleich sind, andererseits sind die in jeder schichtklasse erfassten elemente zu jedem element in der gesellschaft, klassifiziert in einer anderen schicht, per definitionem ungleich($1), in ihrer summe aber sind die elemente aller schichten ein ganzes. Folglich erscheint die behauptete gleichheit in der einen perspektive notwendig als ungleichheit, in der anderen perspektive notwendig als gleich, einerseits die behauptete gleichheit ausschliessend, andererseits die ungleichheit behauptend.
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($1) eine mögliche form, die schichten in der gesellschaft zu definieren, ist die einteilung der gesellschaft in zehnergruppen. Das differenzierende schichtungsmerkmal ist das verfügbare vermögen. Die zahlen definieren präzise eine schicht, exakt die gesamtmenge der vermögenden in ihrer ungleichheit differenziernd, vermögen habend oder nicht.
(§5)
Ich setze, nicht ganz d'accord mit der lehre, die reale verteilung der vermögen mit dem privileg gleich. Der bezugspunkt für das privileg ist das gesatzte recht. Das privileg ist als ausnahme vom gesetz definiert, eine ausnahme, die in der rechtsordnung akzeptiert ist. Die verteilung der vermögen in der gesellschaft ist aber auch ein soziales faktum. Es dürfte wohl kein dissens darüber bestehen, dass die krasse ungleichheit in der verteilung der realen vermögen wie ein privileg wirken kann - dem reichen ist faktisch mehr verstattet als dem armen schlucker, von den gestaltungsmöglichkeiten im steuerrecht, hier in der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie anderswo, will Ich nicht weiter reden.
(st/24214/c/01)<==//
(02)
gewöhnlich werden, den grund für den unfrieden setzend, die götter oder der EINE gott für die rechtfertigung der ungleichheit, respektive der gleichheit in anspruch genommen. Ich unterlasse es, mich in die theologischen debatten einzumischen, weil in diesen diskursen mein argument nur eine weitere meinung sein kann, die, hinzugefügt, das streitige problem zwar auf meine weise löst, aber mit den meinungen der anderen kontrahenten nicht harmonieren wird. Ich denke, dass Ich dem frieden mehr diene, wenn Ich die notwendigen streitpunkte auf die struktur des problems beschränke und es dem genossen überlasse, theologisch gerechfertigt oder nicht, von fall zu fall zu entscheiden, was gleich sein soll und was nicht.     (st/24214/c/02)<==//
(03)
die tafeln, aufgestellt in den läuften der tradition, haben die funktion einer entlastung. Das individuum als ich und sein genosse müssen, um sich zu rechtfertigen, die frage nach der gleichheit, gebunden an den moment der gelebten gegenwart, nicht immer wieder neu stellen. Ihr bedürfnis, in der tradition geborgen zu sein, kann gestillt werden, wenn sie auf die gesetzestafeln verweisen, die anzeigen, was für alle, die es betrifft, als unverzichtbare gleichstellungen genügen soll. Für viele ist die geste des zeigens zur routine verkommen, aber jedermann ist befugt, diese tafeln zu überprüfen und, falls erforderlich, zu ergänzen oder neu gestaltend zu ordnen. Die erforderlichen veränderungen kann das individuum als ich nur für sich bindend festlegen, den genossen muss es überzeugen, es ihm gleich zu tun.    (st/24214/c/03)<==//
(04)
eine dieser vorstellungen ist die behauptung der gleichheit vor dem gesetz(*1). Einerseits gilt diese behauptung als eine selbstverständlichkeit, über die kein weiteres wort verloren werden sollte, andererseits ist diese behauptung in ihrer praktischen umsetzung dann problematisch, wenn dem gewährenden gesetz, das die gewollte gleichheit einerseits anordnet oder andererseits dementiert, die erforderliche legitimität fehlt. Unter der verdeckenden formel: alle sind vor dem gesetz gleich, kann das prinzip der gleichheit zu den alpdrücken der ungleichheit mutieren, ein mechanismus, den jeder tyrann meisterhaft beherrschen muss, wenn er sich in der macht halten will, ein mechanismus, dessen momentum die gewalt ist, die, immer gleich erscheinend, ungleiches schafft.
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(*1) //==>anmerkung: (j).        /(st/24214/c/04)<==//
(05)
jede behauptete gleichheit(*1) zwischen den weltdingen, zueinander nicht_identisch, ist in raum und zeit begrenzt. In keinem fall ist eine absolute gültigkeit einer behaupteten gleichheit möglich, weil ihre gültigkeit in jedem moment der gelebten gegenwart neu gesetzt werden muss(*2). Diese feststellung ist kein freibrief für jene, die es schon immer gewusst haben wollen, dass alle gleicheitsphantasien vergänglich seien, um so, verdeckt unter der kappe ihrer behaupteten gleichheitsthesen, schamlos ein system von ungleichheiten durchzusetzen(*3).
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(*1)
die behauptung einer gleichheit ist de facto nur das wollen eines individuums als ich, dass die bestimmten weltdinge: a und b oder A und B, gleich sein sollen. Diese gleichheit können das individuum als ich: A, und sein genosse: B, jeder für sich, in ihrem forum internum absolut als gleich denken(+1), aber die gedachte gleichheit können sie auf dem forum publicum nur unter der bedingung händeln, dass die behaupteten gleichsetzungen als gleich gelten sollen. Wird der geltungsanspruch von allen, die es betrifft, geteilt, dann sind die weltdinge: a und b oder A und B, gleich(+2), wenn nicht, dann sind sie, immer zueinander nicht_identisch, ungleich, in bestimmter hinsicht nicht_gleich und/oder nicht_ungleich. Diese geltungsansprüche sind in raum und zeit immer begrenzt(+3).
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(+1)
klarstellung. Im forum internum, der gedachte ort, an dem das individuum, ein ich seiend, bei sich selbst ist, gelten die bedingungen von raum und zeit ebensowenig wie die regeln der logik. Allein in seinem forum internum, das arcanum des ich, kann das individuum als ich, das kriterium der nichtidentität der weltdinge als gegestandslos beiseitestellend, die weltdinge absolut als gleich denken. Die situation ist anders, wenn das individuum als ich auf das forum publicum tritt und dem genossen seinen gedanken der absoluten gleichheit bestimmter weltdinge mitteilt, eine gedankenkonstruktion, die der genosse aufgegreiffen kann oder nicht, aber, wenn der genosse den gedanken des anderen als seinen gedanken aufgreift und in seinem forum internum reflektiert, dann kann der genosse die behauptete gleichheit für sich affirmieren oder verwerfen. Um diese differenz geht es, wenn das individuum als ich und sein genosse auf dem forum publicum über die gleichheit und ungleichheit der weltdinge streiten.
(+2)
mit dem konsens über die geltung sind plausibel die phänomene erklärbar, die in einer bestimmten hinsicht für gleich erklärt wurden, obgleich in anderer hinsicht die ungleichheit ins auge fällt. Mann und frau sind ungleich, aber als bürger ihres staates sind sie gleich, nicht anders der/die weisse und der/die schwarze sind in der hautfarbe nicht_gleich, aber als individuen, die ein ich sind, sind sie gleich.
(+3)
in raum und zeit ist die perspektive entscheidend, ob die bestimmte gleichheit/ungleichheit behauptet werden kann oder nicht. Das sind urteile, die in raum und zeit nur definiert gültig sein können. In dieser hinsicht sind die behaupteten gleichheiten/ungleichheiten in vergangenheit und gegenwart, hier und dort, immer relativ. In der perspektive der historia ist es unvernünftig, eine geltung mit wirkung in die ewigkeit durchsetzen zu wollen, folglich wird jede vergleichende wertung scheitern. Das schliesst die möglichkeit aber nicht aus festzustellen, was damals oder heute, hier und dort "sache" ist oder gewesen war. Auch ist es zulässig, aus der perspektive von heute, die festgestellten differenzen, die immer ungleiches markieren, zu bewerten, aber das sind feststellungen, die nicht aus den begriffen: gleich und gleichheit, abgeleitet werden, sondern das sind folgerungen, die ihren grund in anderen vorstellungen haben, die zumeist interessengeleitet sind. Das ist aber etwas anderes.
(*2)
diese möglichkeit(+1) haben das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, nicht zur hand, weil jede vorgenommene gleichsetzung nicht_identischer weltdinge im moment der gelebten gegenwart für das individuum als ich transitorisch ist. Als factum der vergangenheit, erinnert in einem anderen moment der gelebten gegenwart, ist jede gleichsetzung ein anderer fall, gleichsetzungen, die, resultat autonomer entscheidungen, neu bewertet sind, bestätigt oder auch nicht. Folglich erscheint jede reale gleichsetzung, fixiert in einer formel mit absoluter geltung, in raum und zeit immer als begrenzt, grenzen, deren festlegungen in raum und zeit zugleich offen sind, neue chancen für gleichsetzungen einbegreifend.
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(+1)
das schliesst nicht aus, dass das individuum als ich versucht, geängstigt von der offenheit in jedem moment der gelebten gegenwart, bewährte gleichsetzungen in dauer zu halten. Das bewerkstelligen das individuum als ich und sein genosse mit den vorstellungen, die sie in ihren ideologien verfügbar haben, sei's als bestimmte religion, sei's als bestimmte weltanschauung.
(*3)
kein tyrann wird sich die chance entgehen lassen, unter der behauptung einer allgemeinen gleichheit, sich selbst und seine helfershelfer ein wenig gleicher herauszuputzen. Dagegen steht, dass die formen der gleichheit nur dann realisiert werden können, wenn die situation des spiels real ist(+1), ein spiel, das allen wettkampfteilnehmern die gleichen start- und wettkampfbedingungen real offenhält(+2). Ist diese bedingung nicht erfüllt, dann wäre es angemessener, nicht von der gleichheit zu schwadronieren.
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(+1)
in den reflexionen über die dimensionen des politischen sollte die perspektive: spiel, nicht ausgeschlossen werden. Das leben ist kein spiel, aber die situationen, in denen das individuum als ich mit seinem genossen ihre existenz realisieren, sind mit den situationen eines spiels vergleichbar - nur im tod bricht das spiel ab.
(+2)
in raum und zeit ist die gleichheit in den start- und wettkampfsbedingungen physisch nicht realisierbar. Die annäherungen an die gleichheit können genügen, wenn die marge der abweichungen von der statistischen mittellinie klein sind.      (st/24214/c/05)<==//
         (c)<==//
(d)
das pendant zu den weltdingen, die mit dem terminus: gleich, bezeichnet werden, sind die weltdinge, die mit dem terminus: ungleich, bezeichnet sind. Die phänomene sind, gleich und/oder ungleich, zueinander gegensätze, folglich kann das, was, aufeinander bezogen als gleich oder ungleich bezeichnet ist, nur eine position sein, in keinem fall aber eine negation(01). In bestimmten perspektiven, immer definiert, kann also ein und dasselbe ding der welt dem einen als gleich, dem anderen als ungleich erscheinen, die verneinung: nicht_gleich, eingeschlossen - der rest ist eine frage der gemeinsam geteilten kausalität, mit der entschieden werden kann, welche der beiden aussagen richtig ist und welche falsch sein muss(02).
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(01)
//==>anmerkung: (b/01).
(02)
wird die kausalität, gültig für alle, die es betrifft, verneint, der grund ist gleichgültig(*1), dann ist die frage der gleichheit oder ungleichheit der im streit stehenden weltdinge nicht entscheidbar. Zumindest ist kein argument benennbar, das als rational anerkannt ist, und die gewalt ist kein argument. Diese situation ist im diskurs immer dann der fall, wenn um den rechten gott oder den rechten glauben gestritten wird, bis auf's blut.
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(*1)
der terminus: gleichgültig, ist mit vielen bedeutungen aufgeladen. Die schärfe der kontroversen kann aber dann gemildert werden, wenn der terminus: gleichgültig, als zeichen ein wenig modifiziert wird. Der traditionale satz: das ist gleichgültig, transportiert eine andere bedeutung als der satz: das ist gleich gültig. Um die differenz augenfällig zu machen, ziehe Ich die schreibweise: gleich_gültig,(+1) vor. Gleiche geltung und beliebigkeit sind zwei verschiedene weltdinge, die aber in nebensächlichen merkmalen gleich sein können.
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(+1) der unterstrich: "_", ist für das zeichen konstitutiv.     (d)<==//
(e)
der vergleich: original und kopie, demonstriert die ambivalenz von gleich und ungleich. Das original, identisch mit sich selbst, kann nur es selbst sein, ein anderes ist logisch nicht möglich. In der gleichen weise ist die kopie des originals, also die verdoppelung des originals in einem anderen weltding, mit sich selbst identisch(01). Was die kopie und das original miteinander verknüpft, das sind bestimmte merkmale, die in den beiden verschiedenen weltdingen gleich und ungleich sind(02). Einerseits ist, wenn auf den text abgestellt wird(03), die wortfolge in kopie und original identisch, andererseits ist der mit sich identische text(04), fixiert auf verschiedenen materialien, etwas anderes. Einerseits ist die identität des textes die bedingung für die gleichheit von kopie und original, andererseits erscheint gerade auch die ungleichheit von original und kopie als bedingung für die gleichheit des textes. Die situation ist vertrakt, aber sie kann als eindeutig zwischen allen, die es betrifft, kommuniziert werden, wenn die perspektiven der wahrnehmung des gleichen im ungleichen und des ungleichen im gleichen, strikt differenziert werden.
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(01)
ein anderes problem ist die gleichheit der kopien, soweit die kopien exemplare einer serie sind. Die exemplare der serie sind verwechselbar gleich, aber das muss nicht der fall sein, wenn im einzelverfahren von einem original die kopien gezogen werden. Dann sind bestimmte teile gleich, andere nicht. Das ist gut demonstrierbar an den heiligen texten, die zum gebrauch vervielfältigt werden. Der heilige text ist tabu, aber das design um den text herum kann frei gestaltet werden. Es ist also die perspektive, die über die gleichheit von original und kopie mitentscheidet.
(02)
im rechtsgeschäft ist das die logik der beglaubigung von kopien.
(03)
hierzu ergänzend die probleme, die mit der replik eines werkes oder seinem faksimele verknüpft sind. Die aura des originals ist nicht kopierbar, daran muss geglaubt werden, sodass durchaus kuckuckseier real sind, aber vieles ist detailgetreu reproduzierbar, sodass die ausgestellte kopie einen präzisen eindruck vom original geben kann(*1). Im verhältnis: kopie/original, gefasst in der relation: original<==|==>kopie, sind viele grade der gleichheit möglich. Was akzeptabel ist oder nicht, das ist an die situation gebunden.
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(*1) der hintergrund dieser überlegungen ist die these, die Walter Benjamin in seinem essay über die reproduzierbarkeit des kunstwerks im technischen zeitalter entwickelt hatte. Dies muss hier nicht weiter vertieft werden.
(04)
eine weitere facette des problems der identität, respektive der gleichheit eines textes ist die komplexe gemengelage von text und bedeutung. Selbst der mit sich identische text(*1) ist in seiner bedeutung keinesfalls eindeutig fixiert, wenn die bedeutung des textes der gegenstand des diskurses ist. Die perspektive des autors auf seinen text ist nicht die perspektive des lesers dieses textes(*2). Alle, die an der deutung dieses textes beteiligt sind, können in gleicher weise ihre perspektiven geltend machen. Der text, identisch mit sich selbst, kann in gleicher weise gedeutet werden, zwingend ist der gleichklang aber nicht. Der blick in die gerichtssäle der welt genügt, wenn das spektakel um die auslegung der gesetzestexte erbittert inszeniert wird, unterhaltend kann es sein, wenn die professoren sich über die auslegung ihres hausgottes: Hegel, streiten.
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(*1)
das problem der lesarten eines textes und die probleme seiner fragmentarischen überlieferung sollen ausgespart bleiben. Das sind streitfragen der textsicherung, die der gegenstand der philologischen methoden sind.
(*2)
auch die probleme werden nicht erörtert, die im kontext einer relektüre eines textes auftauchen können. Präzis hatte Konrad Adenauer die differenz der lektüre von heute und damals formuliert: was stört mich mein geschwätz von gestern.(+1).
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(+1) Ich zitiere aus dem gedächtnis.     (e)<==//
(f)
jede behauptung einer gleichheit zwischen den weltdingen ist klassifizierbar, wenn die kriterien benannt werden, mit denen die klassen voneinander abgegrenzt werden sollen, klassen, deren funktion es ist, gleichheit und/oder ungleichheit anzuzeigen. George Orwell hat diese situation treffend bezeichnet: "all animals are equal, but some animals are more equal than others"(01). Wider die sprachlogik(02) ist mit der steigerung: gleich/gleicher, die logik der klassifikation ungleicher weltdinge indiziert, klassifikationen, mit denen die einschlägigen weltdinge, partiell gleich, in den verschiedenen klassen, definiert mit einem merkmal, versammelt werden. Was in der einen hinsicht gleich sein muss, das ist in anderer hinsicht ungleich, aber die dinge der welt bestehen für sich, im gleichen ungleich, im ungleichen gleich, sortiert nach klassen, in denen das jeweils ausschliessende irrelevant ist.
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(01)
George Orwell: Animalfarm, p.99. bibliographie/ //==>2.93.57.
(02)
die absurdität der steigerung von gleich ist im englischen original deutlicher erkennbar. Das word: more, indiziert, dass es um ein mehr geht, ein mehr an gleichheit, aber genau das, was im gleichen mehr sein soll, markiert exakt die gewollte ungleichheit.     (f)<==//
(g)
das, was als gleich bestimmt ist, genauer, das, was gleich sein soll, das ist als zuordnung zweier momente nur in einer abhängigen relation formulierbar, eine zuordnung, die von einem individuum als ich gesetzt wird, eingebunden in den horizont seiner interessen(01). Das bestimmende moment für die gleichheit und/oder ungleichheit der weltdinge ist das interesse, gleichviel, welche interessen das sind. Im blick auf die theorie kann dieser hinweis genügen, im blick auf die praxis aber sind die interessen als bedingung für die festlegung von gleich und/oder ungleich in den diskursen über die gleichheit einzubeziehen. Ich belasse es hier bei der theorie(02).
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(01)
das, was als gleich, respektive als ungleich gesetzt wird, das ist interessensabhängig. Interessen sind aber nur zwischen dem individuum als ich und seinem genossen denkbar, die in einer wechselseitigen relation miteinander verknüpft sind. Wenn über die frage gestritten wird, ob die weltdinge: a und b, gleich und/oder ungleich sind, dann überlagern sich vier schemata, die die festlegung auf das eine oder das andere notwendig in ein zwielicht setzen. Auf der argumentebene der kausalität ist eindeutig entscheidbar, ob die weltdinge: a und b, zueinander gleich oder nicht_gleich sind, respektive ungleich oder nicht_ungleich. Auf der argumentebene der dialektik schliessen die interessen, verfochten vom individuum als ich: A, und dem genossen: B, diese eindeutigkeit aus. In analytischer absicht lassen sich die vier schemata voneinander trennen, in der synthetisierende reflexion aber ist diese trennung nicht möglich, wenn, vermittelt durch bestimmte interessen, vorgaben für die behauptung oder verneinung von gleichheit und/oder ungleichheit wirksam sind. Das, was kausal eindeutig ist, das erscheint dialektisch zweideutig und gleiches erscheint als ungleich und ungleiches als gleich(*1).
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(*1) //==>argument: 2.24.70.
(02)
wenn jedes denkbare interesse gegenstand einer wertenden entscheidung sein kann über das, was gleich und/oder ungleich sein soll, dann verliert jeder versuch einer phänomenologie der gleichen und ungleichen weltdinge seine kontur. Partiell ist eine einschlägige phänomenologie der gleichen und ungleichen weltdinge zwar möglich, aber diese phänomenologie zu entfalten, das ist nicht der zweck des essays.     (g)<==//
(h)
der begriff: gleichheit, ist ein klassenbegriff, folglich ist logisch ausgeschlossen(01), den begriff als relationsbegriff zu instrumentalisieren(02).
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(01)
die differenz zwischen dem klassenbegriff und dem relationsbegriff ist der grund, warum die begriffe: gleichheit und gerechtigkeit, nicht in der perspektive des begriffs: gleich, reflektiert werden können. Folglich ist in der perspektive der logik die chance versperrt, die begriffe: gerechtigkeit und gleichheit, im politischen streit gegeneinander auszuspielen(*1). Der begriff: gerechtigkeit, hat seinen bestimmenden grund im anderen, der als der_andere festlegt, was zwischen dem einen und dem anderen als gerecht gelten kann oder als gerecht gelten soll. Nicht der täter legt fest, was als gerecht gelten soll, sondern das opfer definiert, was es als gerecht akzeptieren kann. Der begriff: gleichheit, hat seinen grund im individuum als ich, das festlegt, was im ungleichen gleich sein soll und was davon ausgespart bleiben kann. Der genosse kann diese feststellung für sich akzeptieren, indem er genau das gleiche tut, was das individuum als ich für sich gültig getan hat, nämlich genau dieselben weltdinge miteinander gleich zu setzen. Was in der welt als gleich erscheint, das hat nur in einem konsens bestand, der in raum und zeit auf alle, die es betrifft, begrenzt ist.
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(*1)
das mittel ist probat, wenn im schlechten theater die gerechtigkeit al gusto gegen die gleichheit ausgespielt wird, um der gleichheit und der gerechtigkeit den garaus zu machen. Es ist hinreichend bekannt, dass die ungleichheit, allgegenwärtig in der gesellschaft, mit der abwesenheit der gerechtigkeit, real in den faktischen ungerechtigkeiten, vorzüglich zusammenstehen kann, nämlich dann, wenn die beliebigkeit das maass ist, mit der der stärkere seinen raub rechtfertigt.
(02)
die erfahrung ist ubiquitär, dass das, was logisch ausgeschlossen ist, in raum und zeit immer wieder neu versucht wird. Der trick dabei ist simpel. Die begriffe: gleichheit und gerechtigkeit, werden mit jedem denkbaren interessen, miteinander/gegeneinander, so instrumentalisiert, dass der gewünschten zweck zumindest als erreichbar erscheint. Im politischen streit sind diese anstrengungen als faktum zur kenntnis zu nehmen, aber es ist falsch, aus dem faktum des versuchs auf das versuchte in seiner notwendigkeit zu schliessen. Die begriffe: gleichheit und gerechtkeit, haben im leben des individuums als ich und seines genossen unterscheidbare funktionen und die differenz in den funktionen sollte in jedem kalkül beachtet werden. Was gerecht ist, das muss nicht gleich sein, und was gleich ist, das ist nicht immer auch gerecht.      (h)<==//
(i)
wieder ist eine phänomenologie der gleichen und ungleichen weltdinge gefordert. Dass es mehr ungleiche weltdinge gibt als gleiche, dürfte kein anlass zum staunen sein, folglich könnte, wenn die einzelfälle analytisch revue passiert haben, die zahl der fälle faktischer gleichheit überschaubar klein sein, den fall eingeschlossen, dass für die behauptete gleichheit bestimmter weltdinge auf hartnäckiges nachfragen kein fall benannt werden kann. Die möglichkeit einer überschaubaren anzahl von fällen ist aber kein zureichender grund, die darlegung einer phänomenologie der gleichen weltdinge einzufordern, weil diesem argument ein gewichtiges argument entgegensteht. Der erkenntnisgewinn ist marginal, wenn die aneinanderreihung der fälle in einem register vorgenommen wird, das zwar plausibel sein kann, dessen grund für die ordnung der weldinge aber verdeckt ist. Diese konstellation der fälle zueinander schliesst die möglichkeit aus, die ordnung der fälle aus der phänomenologie der gleichen weltdinge abzuleiten. Den grund für die ordnung setzt das individuum als ich autonom und jede phänomenologie der gleichen weltdinge kann nur ein register der festgestellten gleichheiten sein, die vom individuum als ich und seinem genossen in raum und zeit einmal gesetzt worden sind.      (i)<==//
(j)
das postulat der gleichheit, konstitutiv für den begriff: staat,(01) ist in vielen dokumenten der historia fixiert(02), Ich zitiere, pars pro toto, den artikel: 3, des grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Lapidar steht da der satz: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"(Art.3 I GG). Es sollte bemerkt werden, dass die geltung der allaussage: alle menschen, einerseits auf den bereich: vor dem gesetz, eingegrenzt ist(03), andererseits werden mit den festlegungen der folgenden absätze: 2 und 3, die bereiche der gleichheit definiert, die für alle menschen real verfügbar sein sollen. Der katalog dieser definitionen ist abschliessend formuliert, folglich unterliegt jeder bereich der existenz des individuums als ich und seines genossen, im katalog nicht explizit bestimmt, nicht dem gleichheitsgebot des artikels: 3,(04). Festgestellt in den grenzen des artikels: 3, ist das prinzip der gleichheit, das konstitutive moment der institution: staat, geschaffen vom individuum als ich und seinen genossen, um als gleiche den definierten zweck gemeinsam verfolgen zu können, sei's miteinander, sei's gegeneinander. Besondere formen der interaktionen untereinander sind erforderlich, mit denen der genosse und das indviduum als ich in der institution: staat, ihre gleichheit gegeneinander/miteinander realisieren. Diese interaktionen(05) sind im prinzip der gleichheit fundiert, das das individuum als ich und sein genosse im moment der gelebten gegenwart realisieren, jeder für sich. Als gleiche aber erweisen sich das individuum als ich und sein genosse nur dann, wenn sie den jeweils anderen als den gleichen anerkennen. Es sind also die bürger des staates selbst, die die rechtsnorm: alle menschen sind vor dem gesetz gleich, realisieren, indem sie, eingebunden in ihren funktionen in staat und verband der sozialen gruppe, das postulat der gleichheit, wie man so sagt, mit "leben erfüllen".
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(01)    //==>argument: 2.42.07.
(02)
in jeder modernen verfassung, für sich das prädikat: demokratisch, in anspruch nehmend, ist eine norm verzeichnet, die die gleichheit der staatsbürger vor dem gesetz statuiert. In den erklärungen der menschenrechte, seit der französischen revolution von 1789 standard, ist die gleichheit aller menschen als grundrecht bestimmt; denn das individuum, ein ich seiend, kann das prädikat: mensch sein, für sich nur dann uneinschränkbar in anspruch nehmen, wenn die behauptung gilt, dass der mensch als individuum mit jedem anderen individuum, ein mensch seiend, gleich ist, aber das, was als das recht des individuums als ich statuiert ist, das ist im moment der gelebten gegenwart nicht die gelebte gleichheit, in der sozialen wirklichkeit erfahren als positiviertes recht. Im praktischen leben ist für die durchsetzung des rechts das versprechen der gleichheit entscheidend, erscheinend als defizit in der durchsetzung der gleichheit vor dem gesetz; denn mit der setzung der gleichheit als ein recht des individuums als ich ist die beweislast umgekehrt, folglich ist nicht das menschsein in den formen der gleichheit erklärungspflichtig, wohl aber sind die maassnahmen erklärungsbedürftig, mit denen der eine dem anderen die realen gleichheiten faktisch abspricht, zumeist durch anwendung von gewalt.
(03)
im gesetz steht nicht die formel: alle menschen sind gleich(*1). Die gegenüberstellung der argumentformeln macht die begrenzung der gleichheit auf bestimmte bereiche der existenz sinnfällig. Es ist ein spiel mit den interssen, wenn in den debatten über die gleichheit das argument, alle menschen seien gleich, mit abstrusen konsequenzen behaupteter gleichheiten verknüpft wird. Im horizont bestimmter interessen, streitig gefallen, haben diese verweise den zweck, die offensichtlichen ungleichheiten mit der verneinung der gleichheit des anderen als ich, ein mensch zu sein, zu verrechnen, um dem eigenen argument den anschein einer logisch zwingenden argumentation zu verschaffen. Sie seien, so die meinung, "more equal"(G.Orwell) als die anderen und ihren anspruch, gleicher zu sein, setzen sie mit gewalt durch, falls erforderlich.
(04)
viele bereiche der existenz sind vom prinzip der gleichheit ausgenommen; denn das individuum, das ein ich sein will, kann sich in der gemeinschaft mit dem genossen nur in der differenz zu ihm, also in der faktischen ungleichheit, als ich entfalten. Die ungleichheit der individuen, die ein ich sind, ist die bedingung, dass das individuum als ich in der gemeinschaft mit dem genossen, vor allem im verband der sozialen gruppe, sich als ich in raum und zeit entwickeln kann, neues schaffend, altes beiseite legend. Die gleichheit des individuums als ich mit seinem genossen ist auf definierte ausnahmetatbestände begrenzt.
(05)
diese interaktionen sind formen, in denen das individuum als ich und sein genosse ihre teilhabe am politischen prozess realisieren. Ich beschränke mich darauf, zwei formen der teilhabe am politischen prozess pars pro toto zu benennen. Das ist zum ersten, die freiheit, die eigene meinung äussern zu können, und zum zweiten das recht der wahl, die vertreter in den institutionen des staates zu bestimmen(*1).
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(*1)
das problem der bürgerlichen freiheiten in ihren grenzen und die bestimmten verfahren im politischen prozess sind aspekte, die im kontext der begriffe: macht und herrschaft, noch zu diskutieren sind(+1).
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(+1) argument: //==>2.52ff.      /(j)<==//
(k)
im moment der gelebten gegenwart ist das individuum als ich und sein genosse mit den phänomenen konfrontiert, die mit den begriffen: gleichheit und gerechtigkeit, über kreuz unterschieden werden. In den phänomenen ist die realität dann nicht angemessen erfasst, wenn argumentativ die gleichheit einerseits der polis zugeordnet wird, das haus davon ausgeschliessend, andererseits die gerechtigkeit dem haus zugeordnet ist, die polis davon ausschliessend. Das argument ist zutreffend, mit dem behauptet wird, dass der staat nicht gerecht sein könne, aber mit dem argument ist nicht behauptet, dass der amtswalter des staates, für den staat handelnd, die aspekte der gerechtigkeit ausser acht zu lassen habe. Dagegen wird es als selbstverständlich angesehen, dass der staat dann als gerecht erscheint, wenn seine amtswalter in ihrem handeln für den staat die gleichheit der bürger achten und das gesetz auch durchsetzen. Das argument ist zutreffend mit dem behauptet wird, dass der verband der sozialen gruppe keine gemeinschaft von gleichen sei, aber mit dem argument ist nicht behauptet, dass die mitglieder des verbandes nicht gerecht handeln können, wenn sie den genossen, nicht_gleich im verband der sozialen gruppe, als gleich anerkennen, mit dem sie in den verschiedenen funktionen des staates zusammenarbeiten(01). Es ist unvernünftig, vom staat, wie man so redet, gerechtigkeit einzufordern, ebenso wie es unvernünftig sein muss, den verband der sozialen gruppe in einen haufen gleicher umzumodeln, vernünftig aber dürfte es sein, die respektierung des anderen als gleichen und die maximen gerechten handelns als orientierungsmarken zu nutzen, wenn die dinge des verbandes der sozialen gruppe und die dinge des staates gehändelt werden. Diese anforderungen, gegensätzlich in ihrem erscheinen, wirken reziprok zum nutzen aller, die es betrifft, wenn das individuum als ich und sein genosse ihre existenz in der gemeinsam geteilten welt leben.
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(01)
die anerkennung des anderen als der_andere, der gleich ist, erscheint im kanon der bürgerlichen gleichheitsrechte nicht buchstäblich. So ist das wahlrecht keine conditio sine qua non für gerechtes handeln, aber compassion(*1) dürfte konstitutiv sein, wenn das individuum als ich, ungleich dem genossen, diesem gerechtigkeit zuteil werden lässt.
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(*1) der englische terminus für mitleid und erbarmen wirkt in diesem kontext neutraler und erscheint mir daher angemessener zu sein. Ich denke, dass Willy Brandt, der diesen ausdruck in den politischen diskurs eingeführt hatte, den richtigen ton getroffen hat.      (k)<==//
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(2.42.06/(f))<==//


fortsetzung:
subtext/argumente: 2.42.15 bis 2.42.18

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stand: 13.05.01.
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