SUBTEXT
argumente.: 2.8.001-2.9.102

2.8.001

der gedanke, eine welt ohne grenzen sei möglich, ist eine utopie, erträumt im forum internum, auf dem forum publicum anlass gewalttätiger konflikte. Diese utopie ist ein factum der vergangenheit, in der das individuum als ich und sein genosse ihr erfahrenes leid in einer projektion in die zukunft erinnern. Ohne die vorstellung einer grenze, ist die utopie einer welt ohne grenzen nicht möglich, eine paradoxe erfahrung. Was aber könnten die grenzen sein, von denen die welt befreit sein soll? Denkbar ist eine welt ohne jene nickligen grenzen, die die existenz der menschen, ihnen schutz versprechend, schon immer ruiniert haben, weil es einige gibt, die alles haben wollen, dinge der welt, die sie den anderen mit gewalt wegnehmen müssen. Es ist ein skandal, dass im land der unbegrenzten möglichkeiten, von dem früher geredet wurde, die grenzzäune da am höchsten sind, starrend von waffen, wo die differenz zwischen den besitzenden und nicht_besitzenden krass sichtbar ist. Ich denke, dass eine welt ohne politische grenzen möglich ist, wenn dieses ziel von allen, die es betrifft, gewollt wird. Zumindest muss dieser gedanke gedacht werden können, wenn eine chance bestehen soll, die widersinnigen grenzen zu beseitigen(a).
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(a)
der unsinn politischer grenzen ist erst in der globalisierten welt deutlich geworden. Die umfassende mobilität der menschen, möglich geworden durch den technischen fortschritt, hat das zerstörerische potential politischer grenzen, falschen schutz versprechend, sichtbar gemacht. Auch in der frühen zeit war jede soziale gruppe im raum von einer nicht sichtbaren grenze umgeben, die spürbar wurde, so weit die füsse trugen. Entsprechend waren die interessen begrenzt und zu konflikten kam es dann, wenn eine soziale gruppe, aus welchen gründen auch immer, den lokalen raum wechselte. Heute ist der lokale raum auf die eine welt geschrumpft, das globale dorf, in dem sich jeder frei bewegen können sollte, wenn es die politischen grenzen, definiert durch interessen, nicht gäbe.
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2.8.002
die behauptung, dem individuum als ich komme ein vorrang zu, wird im zeitalter der postmoderne unter dem terminus: individualismus, verhandelt. Um missverständnisse zu vermeiden, sollte der begriff: individuum als ich, gültig im relationalen argument, strikt von dem gerede abgegrenzt werden, das gemeinhin mit dem terminus: individualismus, zusammengefasst wird. Der begriff: individuum als ich, ist auf die behauptung beschränkt, dass es ein individuum sein müsse, das sich als ein ich begreift, und der begriff: das ich, setzt voraus, dass dieses individuum sich autonom für das eine oder das andere entscheiden kann - tertium non datur, eine entscheidung, die, wenn das individuum, ein ich sein wollend, sich entschieden hat, das individuum als ich in seiner position absolut bindet. Der begriff: individualismus, für sich eine form der ideologie, setzt das individuum als ich zwar als sein konstitutives merkmal voraus, aber ein zweites merkmal muss bestimmt sein, das diesem individuum als ich und seinem genossen einen vorrang vor allen anderen dingen der welt zuordnet. Das ist eine wertung, die eine rangordnung konstituiert, ob zutreffend oder nicht, das ist nachrangig. Diese entscheidung unterliegt einem bestimmten grund, der seinen ursprung nur im individuum als ich haben kann. Insofern kommt dem individuum als ich, sich bewährend in seiner welt, immer ein vorrang zu(a), den genossen hinter sich zurückstellend(b).
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(a)
diese formen von wertungen können praktikabel mit dem terminus: egoismus, bezeichnet werden. Die gier des einzelnen, die dinge der welt besitzen zu wollen, um den genossen vom genuss derselben auszuschliessen, ist ein aspekt des phänomens: egoismus, nicht bestreitbar das spektrum der möglichen sichtweisen beherrschend.
(b)
die möglichen phänomene, zusammengefasst unter dem terminus: interesse, sind hier en details nicht zu erörtern.
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2.8.003
wird über die phänomene der grenze gestritten, der im streit stehende grenzstein ist nur der brennpunkt divergierender interessen, dann sind der streitgegenstand die argumente(a), mit denen eine bestimmte grenzziehung gerechtfertigt werden soll, pro und kontra. Das individuum als ich aber, das gemäss der parolen frei sein soll, weiss sich umstellt von realen grenzen, grenzen, die das individuum als ich in vielfältigen formen als einschränkungen seiner existenz nicht mehr wahrnimmt, weil, das ist die kehrseite der grenzerfahrungen, diese begrenzungen als bedingung, mehr noch, als garant von freiheit interpretiert werden, bürgerliche freiheiten, die in den phänomenen des rechts dem bürger pflichten auferlegen und berechtigungen gewähren(b).
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(a)
waffen sind keine argumente, im diskurs sind sie gegenstandslos, gleichwohl sollte die perspektive der gewalt nicht ignoriert werden, wenn das problem der grenzziehung reflektiert wird. Das problem der gewalt ist in diesem essay kein gegenstand der reflexion.
(b)
der aspekt der freiheit, der springende punkt in jedem diskurs über die phänomene der grenzen, ist in diesem essay kein gegenstand der reflexion(01).
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(01)
der ausschluss zentraler fragen, gewichtige gegenstände im diskurs über den begriff: grenze, und seiner phänomene, mag als ein mangel des essays angesehen werden. Dem steht entgegen, dass der essay, fokussiert auf das kernproblem des begriffs: grenze, die vielfältigen perspektiven nicht in der erforderlichen breite aufnehmen kann, weil der essay dann schlicht ein anderer sein würde. Das problem der freiheit und die phänomene der gewalt sind andernorts, als momente der dimensionen des politischen, angemessener zu erörtern(*1).
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(*1)
Ulrich Richter: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. In: www.ur-philosoph.de/ //==>bibliographie  //==>verzeichnis //==>014:das_politische.
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2.8.004
die bestimmte grenzlinie wird immer ein gegenstand widerstreitender interessen sein, aber das interesse des individuums als ich: A, und seines genossen: B, sind keine konstituierenden merkmale des begriffs: grenze,(a). Mit der behauptung einer grenzlinie ist nur festgestellt, dass zwischen dem individuum als ich: A, und dem genossen: B, ein trennendes moment besteht, das in vielfältiger weise erklärt und gerechtfertigt werden kann. Die bestimmten interessen, vom individuum als ich und dem genossen verfolgt, jeder für sich, sind auf ihre funktion beschränkt, argumente für eine konkrete grenzziehung zu sein, pro und kontra; denn als grenze kann die grenzlinie nicht im streit stehen, es sei, der eine oder andere will die existenz des jeweils anderen verneinen. Wenn das der fall ist, dann ist die wechselseitige relation zwischen dem individuum als ich und seinem genossen zerstört und ein behauptetes interesse ist ohne gegenstand.
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(a)
der begriff: interesse, eingeschlossen die phänomene, die unter dem terminus: interesse, zusammengebunden werden, bleiben in diesem essay ausser betracht.
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2.8.005
die dinge der welt sind als phänomene das, was sie sind, den axiomen der logik unterliegen sie nicht. Die weltdinge aber, mit denen das individuum als ich und sein genosse die dinge der welt händeln, können in den argumenten in ihr gegenteil verkehrt erscheinen, eine möglichkeit, die als faktum selbst eine täuschung ist, die lüge aber, als phänomen ein faktum, das für einen zweck instrumentalisiert werden kann, unterliegt der gesetzten kausalität(a).
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(a)
die möglichkeiten der täuschung bleiben in diesem essay ausgeblendet.
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2.8.006
die historia ist ein gewalttätiges schauerbild. Als phänomen ist die gewalt ein faktum und jeder versuch, das faktum: gewalt, aus der welt wegdisputieren zu wollen, ist eine form von dummheit, die gewalttätig erscheint(a). Ein anderes ist es, wenn das, bezeichnet mit dem terminus: gewalt, als begriff reflektiert wird. Gewalt, definiert als ein faktum der natur, nachweisbar in jeder denkbaren relation zwischen den weltdingen, dürfte als begriff unproblematisch sein. Dieser begriff: gewalt, stellt allein den wechsel des einen zustands in einen anderen zustand fest(b). Der begriff: gewalt, gedacht als politischer begriff, ist nicht denkbar, weil die merkmale, die den begriff konstituieren sollen, genau das ausschliessen, was mit dem begriff unterschieden werden soll(c).
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(a)
das faktum: gewalt, kann das individuum als ich nicht ignorieren, als individuum ist es der gewalt ebenso ausgesetzt wie jedes andere ding der welt auch.
(b)
im begriff: gewalt, ist die perspektive der wertung ausgeschlossen.
(c)
diese erklärung zum begriff: gewalt, muss hier genügen, weil der begriff: gewalt, nicht der gegenstand des essays ist(01).
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(01) //==>argument: 2.8.003/(b/(01)).
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2.8.007
es ist üblich, von interessen geleitet, den kompromiss mit dem konsens gleich zusetzen und austauschbar zu machen, als begriffe aber sollten der konsens und der kompromiss nicht miteinander verwechselt werden, auch dann nicht, wenn die differenzen in den phänomenen vernachlässigbar gering zu sein scheinen. Der kompromiss ist immer mit einem interesse verknüpft, das das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich oder gemeinsam und wechselseitig bedingend, verfolgen können. Der konsens ist in der anerkennung der geltung eines bestimmten weltdinges fundiert, das in der funktion des gründenden grundes instrumentalisiert wird. Diese anerkennung kann nur das individuum als ich, für sich absolut bindend, autonom leisten(a).
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(a)
//==>INDEX der argumente/ stichwort: konsens.
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2.9.001
eine eigenständige literaturliste wird nicht geführt; alle bibliographischen verweise sind im subtext ortsnah verzeichnet.
2.9.101
Richter,Ulrich: Grenzen - die autonomie des ich und seine selbstbindung. In: www.ur-philosoph.de/ //==>bibliographie  //==>verzeichnis //==>007:grenze.
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2.9.102
Ulrich Richter: Der Weltgeist Hegels ... In: .www.ur- philosoph.de/ //==>bibliographie  //==>verzeichnis //==>015:weltgeist.
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fortsetzung: register I

<==//(anfang/bibliograpische angaben)

stand: 13.05.09.
eingestellt: 11.11.01.

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