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/dokument005
dokumente: 005.001-025
(übersicht: dokument-nummer:
005.001    005.002    005.003    005.004    005.005    005.006    005.007    005.008    005.009    005.010
005.011    005.012    005.013    005.014    005.015    005.016    005.017    005.018    005.019    005.020
005.021    005.022    005.023    005.024    005.025 )  

005.001
Westfälische Nachrichten, bericht vom 05.02.2000.
(*1). Mobile Malerei fürs Jahr 2000.
Münster. Kunst am Bus: Die Stadtwerke bieten auf einem Fahrzeug ihres Fuhrparks mobile Malerei an. Der münstersche Künstler Sadi Ücüncü hat einen Gelenkbus der 2000er Edition mit Fantasie- und Münster-Motiven gestaltet. Mindest ein Jahr lang sorgt das nachtschwarze Vehikel für leuchtende Akzente im Straßenverkehr.(*2)
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Anmerkungen zum dokument: 005.001.
(*1)
dem bericht ist ein mehrspaltiges photo des busses beigefügt. Auf den fenstern des busses sind einige bildelemente angebracht. Bildunterschrift: Überdimensionale Leinwand: Sadi Ücüncü hat sich auf einem Gelenkbus kreativ ausgetobt.
(*2)
diese kleine notiz steht am anfang einer unsäglichen geschichte. Bemerkenswert ist, dass offenbar der pekuniäre aspekt des skandals: werbung auf den busfenstern, nämlich die zusätzlichen einnahmmen, nicht entscheidend gewesen sein konnte; denn die aktion des künstlers generierte keine einnahmen, wohl aber kosten, und das argument, erträge aus dieser form der werbung trügen dazu bei, die fahrpreise im ÖPNV niedrig zu halten, verschaffte der aktion des künstlers einen besonderen akzent - die wahrheit, in der kunst ironisch gespiegelt.

005.002
Westfälische Nachrichten, bericht vom 07.11.2001.
(*1). Wenn Fahrgäste stehlen, scratchen und zerstören.
Verkehrsbetriebe geben Hunderttausende Mark für Reparaturen aus.
Münster. "Keine Ahnung", schüttelt N.N.(*2) seinen Kopf, "was die Diebe damit machen. Wahrscheinlich hängen sie sich die Dinger in den Partykeller." 11818 Mark müssen die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke in diesem Jahr berappen, weil Nothämmer regelmässig aus den Bussen gestohlen werden. Gleichwohl kann den Abteilungsleiter Technik der Verkehrsbetriebe auch diese Unsitte nicht schocken: N.N. wundert sich nicht mehr, wenn die Fahrzeuge in die Werkstatt rollen. Der normale Reinigungsetat in Höhe von 630000 Mark wird in diesem Jahr nicht ausreichen - die Sanierung der Busse wird einen zusätzlichen sechstelligen Betrag verschlingen. Das Entfernen von Farbschmiereien kostet 32000 Mark, die Reparatur aufgeschlitzter Sitze schlägt voraussichtlich mit 33000 Mark zu Buche. "Bis zum Ende des Jahres werden wir 100000 Mark zusätzlich zahlen müssen", glaubt der Fachmann.

Die modernen Vandalen praktizieren das so genannte Scratching - die Täter zerkratzen und zerstören die Fensterscheiben der Busse mit harten Gegenständen. Dafür, berichtet der Ingenieur, habe das Aufschlitzen nachgelassen. N.N. vermutet, dass sich der Einbau spezieller Rundsitze im Heck der Fahrzeuge bewährt hat. "In diesem Fall sitzen sich die Fahrgäste gegenüber. Das bedeutet ein Stück Kontrolle. Niemand ist unbeobachtet", meint er.

Neue Busse seien zudem mit einer Anti-Scratching-Folie ausgerüstet. Die Anschaffung sei "natürlich wieder mit höhreren Kosten verbunden" - die wie immer letztendlich auf den Fahrpreis umgelegt werden müssten.

Den Randalierern, vermutet der Technik-Leiter, fehle jeder Respekt vor fremden Eigentum. "Manchmal möchte ich einen der Zerstörer zu fassen kriegen." Die Chancen sind allerdings nicht allzu hoch. Die Aufklärungsquote liegt unter fünf Prozent.

Das ist bei der Westfalen Bus GmbH nicht anders. "Der Nothammer ist bei uns das meistbestellte Ersatzteil", klagt Betriebsleiter N.N.(*2) Von der abgebrochenen Rückenlehne bis hin zu bemalten Sitzen und beschädigten Fensterscheiben - die Palette der Beschädigungen ist groß. 50000 bis 60000 Mark legt das Unternehmen pro Jahr für Reparaturen zurück - Grafiti nicht mitgerechnet. "Im ländlichen Raum ist das nicht so ausgeprägt. Da sind die Schüler braver", glaubt N.N.
 
Das Scratching-Phänomen kennt der Betriebsleiter allerdings jetzt auch. N.N.: "Wenn das jetzt auch noch auf uns zukommt, steigen die Kosten ins Unermessliche. Da ist oft große kriminelle Energie im Spiel. Die Schüler bringen mit voller Absicht einen Glasschneider mit."(*3)
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Anmerkungen zum dokument: 005.002.
(*1)
dieser bericht war in der leidigen sache der anlass für meinen ersten leserbrief. //==>dokument: 005.003.
(*2)    name durch N.N. ersetzt.
(*3)
dem bericht ist ein Photo beigegeben. Bildunterschrift: zerstörte Bussitze füllen bei den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke ein Lager in der Werkstatt.

005.003
Ulrich Richter an Westfälische Nachrichten/Münster, leserbrief vom 11.11.2001.
(*1). Die Verantwortlichen der Stadtwerke klagen zu recht über den Vandalismus einer nicht zu kleinen Zahl von "Fahrgästen", die durch sinnlose Zerstörungen den Komfort der Busse des ÖPNV beeinträchtigen. Insbesondere das Scratching ist ärgerlich, das ich in Münster bisher nur ganz vereinzelt beobachtet habe. Ich möchte aus diesem Anlass auf einen anderen Aspekt des "scratching" verweisen, und dieses Ärgernis verursachen nicht unvernünftige Benutzer der Münsterschen Busse; es sind die Verantwortlichen der Stadtwerke selbst und ihre anderen vertraglichen Anbieter, die mit der Reklame auf den busfenstern den ungestörten Blick der Fahrgäste nach draussen ebenso beeinträchtigen wie das scratching beschränkter Geister. Diese Werbung ist für die Fahrgäste genauso sinnlos wie das scratching, da sie den Sinn der störenden Objekte nicht erkennen können. Ich spreche nicht dagegen, dass die geeigneten Aussenflächen der busse als Werbeträger gebraucht werden, und dabei zusätzliche Einnahmen erzielt werden, aber die Bestimmung der Busse ist der attraktive und komfortabele Transport der zahlenden Fahrgäste und nicht der Missbrauch der Busse als billige Werbeträger für die Werbebranche; dafür leistet die öffentliche Hand nicht jährlich rund 30.000.000DM an Subventionen. Das Bekleben der Busfenster im Sichtbereich der Fahrgäste ist ein Missbrauch der Verantwortlichen, der zudem an Dummheit auch nicht mehr zu überbieten ist - wozu wurden die in letzter Zeit sehr grosszügigen Fenster in die Busse eingebaut? - damit sie mit Reklame zugekleistert werden? Für einen rational denkenden Menschen ist die Antwort zwingend.(*2),(*3)
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Anmerkungen zum dokument: 005.003.
(*1)
die fassung des autors. Mit dem leserbrief hatte Ich auf den bericht der Westfälischen Nachrichten, 07.11.2001, geantwortet. //==>dokument 005.002.    (*1)<==//  
(*2)
das anschreiben an den Redakteur der Westfälischen Nachrichten: Münster, den 11.November 2001:
betrifft: Leserbrief
Sehr geehrter Herr Redakteur,
ich bitte Sie, meinen Leserbrief in der WN zu veröffentlichen. 
Ich nehme den Beitrag von N.N.(+1),WN, 07.11.2001, Serie: Münster - Saubere Stadt, zum Anlass, auf ein vergleichbares und von mir auch gleichgesetztes Problem hinzuweisen. Es ist die störende, und für mich jedesmal zu neuem Zorn aufreizende Reklame auf den Fenstern der Busse des ÖPNV in Münster - und auch anderswo.
Die WN sollte das Problem in der Serie auch aufgreifen. Die Stadtwerke und andere Dienstanbieter denken kurzsichtig. Einem vergleichbar lächerlichen Betrag an Einnahmen stehen die Kosten für den Unmut der Busbenutzer gegenüber. Hinzu kommt ein physikalisch-physiologisches Problem, mit dem jeder älterwerdende Mensch konfrontiert ist. Die Belastung der Augen durch die störenden Objekte auf den Fenstern und damit im Sichtbereich des Fahrgastes ist sehr stark, da das Auge ständig gezwungen ist, zwischen Kurz- und Fernbereich zu wechseln. Desweiteren verschlechtert diese Reklame die Sichtverhältnisse in den Bussen, weil der Einfall des Tageslichts dadurch zum Teil erheblich vermindert wird.
Das Problem habe ich mit Herrn Overkamp von den Stadtwerken schon erörtert, aber leider versperrt er sich immer noch der Einsicht und auch der besseren Lösung: das Tabu für die Werbung auf den Busfenstern - es gibt genügende Flächen auf den Bussen, auf denen die Werbedesigner ihr Können zeigen können.
Mit freundlichem Gruss
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(+1) name durch N.N. ersetzt.   (*2)<==// 
(*3)
die veröffentlichte fassung des leserbriefs, Westfälische Nachrichten, 29.11.2002:
Störende Werbebotschaften.
Die Verantwortlichen der Stadtwerke klagen zu recht über den Vandalismus einer nicht zu kleinen Zahl von "Fahrgästen", die durch sinnlose Zerstörungen den Komfort der Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beeinträchtigen. Insbesondere das Scratching ist ärgerlich, das ich in Münster bisher nur ganz vereinzelt beobachtet habe.
Ich möchte aus diesem Anlass auf einen anderen Aspekt des "Scratching" verweisen, und dieses Ärgernis verursachen nicht unvernünftige Benutzer der Münsterschen Busse; es sind die Verantwortlichen der Stadtwerke selbst und ihre anderen vertraglichen Anbieter, die mit der Reklame auf den Busfenstern den ungestörten Blick der Fahrgäste nach draussen ebenso beeinträchtigen wie das Scratching beschränkter Geister.
Diese Werbung ist für die Fahrgäste genauso sinnlos wie das Scratching, da sie den Sinn der störenden Objekte nicht erkennen können. Ich spreche nicht dagegen, dass die geeigneten Aussenflächen der busse als Werbeträger gebraucht werden, und dabei zusätzliche Einnahmen erzielt werden, aber die Bestimmung der Busse ist der attraktive und komfortabele Transport der zahlenden Fahrgäste und nicht der Missbrauch der Busse als billige Werbeträger für die Werbebranche; dafür leistet die öffentliche Hand nicht jährlich rund 30.000.000DM an Subventionen(+1).
Wozu wurden die in letzter Zeit sehr grosszügigen Fenster in die Busse eingebaut? Damit sie mit Reklame zugekleistert werden?(+2)
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(+1)
der folgende satz wurde gestrichen: Das Bekleben der Busfenster im Sichtbereich der Fahrgäste ist ein Missbrauch der Verantwortlichen, der zudem an Dummheit auch nicht mehr zu überbieten ist - .
(+2)
der folgende satz wurde gestrichen: Für einen rational denkenden Menschen ist die Antwort zwingend.   (*3)<==// 

005.004
Ulrich Richter an Stadtwerke Münster GmbH, schreiben vom 05.09.2002.
betrifft: Werbung auf den Fenstern der Busse der Verkehrsbetriebe Münster und Partner

Sehr geehrter Herr Overkamp,

im Gespräch vor einem Jahr (15.08.2001)(*1) hatten Sie mir erklärt, dass Sie das Problem der Werbung auf den Fenstern der Busse "sensibel handhaben" wollen. Leider muss ich feststellen, dass davon keine Rede sein kann, vielmehr hat die Werbung inzwischen ein Ausmaass angenommen, die für die zahlenden Passagiere eine Zumutung ist, die ein Maass an Geringschätzung der Verantwortlichen erkennen lässt, die den Tatbestand der Beleidigung und Körperverletzung erfüllt. Beispielshaft nenne ich die Werbung der Firmen: Sparkasse Münsterland-Ost, Zephir.de, der Stadtwerke selbst und einer Firma, die die Chuzpe hat, dem Betrachter einen fetten Arsch auf einem Hocker zu präsentieren.

Ich hatte Ihnen erklärt, dass ich keine Einwände gegen die Werbung auf den Bussen habe, die Fenster aber sind für die Werbung Tabu. Der ungehinderte Blick durch die Fenster eines Busses, die in den letzten Jahren benutzerfreundlich vergrössert worden sind, ist ein Moment, an dem die Leistungen der Verkehrsbetriebe vom Benutzer bewertet werden, und ich denke, dass Sie die Bewertung der unbestreitbaren Leistungen der letzten Jahre nicht gefährden wollen.

Ich erwarte von Ihnen eine Antwort in angemessener Frist.
Mit freundlichem Gruss
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Anmerkungen zum dokument: 005.004.
(*1)
in der sache: werbung auf den fenstern der busse im ÖPNV, hatte Ich  bereits im juni/juli 2001 mit den Stadtwerken Münster einige telephongespräche geführt, die durch ein ca. einstündiges gespräch mit herrn Overkamp abgeschlossen wurden. Herr Overkamp war damals für den busbetrieb der Stadtwerke Münster verantwortlich gewesen. Meine frage, mit welcher rechtsnorm die Stadtwerke ihre eingriffe in die rechte der busbenutzer begründen, beantwortete er ausweichend und verwies auf die STVO und eine rechtsverordnung, nach der die beklebung der fenster bis zu 20% zulässig sein solle. Es mag verwunderlich sein, dass Ich, vom ersten bericht der Westfälischen Nachrichten an(+1), in der sache bis dato so geduldig gewesen war. Der grund war simpel, Ich hatte besseres zu tun als mich mit der dummheit von reklamefritzen und ihren helfershelfern rumzukloppen und Ich hatte auch gehofft, dass die zeit der vernunft wieder raum gegeben würde, aber das hatte sich als andauernder irrtum erwiesen. In der akte hatte Ich auf meinem beleg dieses schreibens an die Stadtwerke Münster diese notiz geschrieben: "Ich denke, dass Ich jetzt eine kampagne gegen diese plage anleiern muss. In der Sache werde Ich W.Welter(+2) ansprechen und andere verantwortliche. So geht's nicht weiter; es gibt kaum noch einen bus, in dem die platzwahl durch die bekleisterten fenster nicht eingeschränkt ist."  
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(+1)   //==> dokument: 005.001
(+2)   Winfried Welter, SPD-ratsherr und aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Münster.
 
005.005
Westfälische Nachrichten, bericht vom 19.09.2002.
Spitzenplatz eingebüßt.
Kundenbarometer: Fahrgäste bewerten ÖPNV wieder gut.
Von N.N.(*1)

Münster. Trotz eines schwierigen Jahres für die Stadtwerke haben die Kunden im vergangenen Jahr den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Münster wieder gut beurteilt. "Damit habe ich eigentlich gar nicht gerechnet", bilanziert Dr.Norbert Ohlms gestern. Der 24-tägige Streik mit Einführung des Spartentarifvertrages im Juli und August 2001 sowie die kritisch diskutierte neue Linie Altstadt hätten ein schlechteres Ergebnis erwarten lassen. Gleichwohl ergab das Emnid-Kundenbarometer zum ersten Mal seit vier Jahren einen sinkenden Wert für die Stadtwerke. In den drei Jahren zuvor waren die Stadtwerke bundesweit mit der Bestnote beurteilt worden.
 
Bei der Befragung wurden rund 13000 Kunden von 17 Verkehrsunternehmen und sechs -verbünden im Oktober und November 2001 und im April und Mai 2002 telephonisch befragt. In Münster klingelten die Befrager bei 250 Fahrgästen. "Da aber dieses Mal nur noch drei reine Busunternehmen teilnahmen, ist ein Querschnittsvergleich in vielen Bereichen für die Stadtwerke nicht mehr ganz so aussagekräftig", relativierte Ohlms das Umfrageergebnis. Denn erfahrungsgemäß schnitten Betriebe, die U- beziehungsweise Stadtbahnen betreiben, immer besser ab.

Die globale Zufriedenheit der 31,7 Millionen Fahrgäste der Stadtwerke nahm in 2001 leicht ab. Hier wirkte sich offensichtlich die verbreitete Kritik am Preis-Leistungsverhältnis aus. "Ein Effekt, der bei allen Unternehmen zu beobachten war", erläuterte N.N.(*1), Leiterin der Abteilung Verkehrswirtschaft. Dazu habe in Münster möglicherweise auch beigetragen, dass erstmals die Stadtwerke bei den Fragestellungen nicht explizit genannt worden seien. Besonders positiv schnitt wieder einmal der Bereich Sicherheit sowohl im Fahrzeug als auch an der Haltestelle ab.

Gute Noten gab es auch für Freundlichkeit des Personals, Fahrzeugqualität und -sauberkeit, Streckennetz sowie Taktfrequenz. Kritischer wurden dagegen die Anschlüsse beurteilt, räumte Werner Overkamp, Leiter des Verkehrsbetriebs, ein.

"Wir haben den Fahrgästen einiges zugemutet", nannte Ohlms neben dem Streik auch das Haltestellen-Provisorium Bült(*2) oder die alte Vorverkaufsstelle am Syndikatplatz. Um bei den nächsten Umfragen mit Qualität wieder an die Spitze zu kommen, hat das Unternehmen bereits erste Weichen gestellt: Einführung von Fahrkartenautomaten, Zusammenlegung der Verkaufsstellen zum Mobilé und neue dynamische Haltestellen-Stelen - die ersten werden im Dezember aufgestellt. Vorgenommen haben sich die Stadtwerke die Weiterführung der Linie 6 von Loddenheide bis zum Bahnhof in Hiltrup und die Erschließung des Gewerbegebietes Loddenheide mit einem Cityexpress(*3).
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Anmerkungen zum dokument: 005.005.
(*1)    name durch N.N. ersetzt.
(*2)
ein photo der haltestelle Bült ergänzt den bericht(+). Die bildunterschrift: "Mit dem neuen Fahrgast-Informationssystem wollen die Stadtwerke besonders die problematische Haltestelle Bült entschärfen. "Da knubbeln sich die Fahrgäste", kennt Technischer Geschäftsführer Dr.Werner Ohlms diese Schwachstelle genau."
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(+1)
auf dem photo ist ein Bus der Stadtwerke Münster abgelichtet, dessen fenster mit einem sogenannten "traffic-board" zugeklebt sind. 
(*3)
im kontext der leidigen geschichte illustriert der Zeitungsbericht präzis die diskrepanz zwischen den beachtlichen leistungen der Stadtwerke Münster im ÖPNV, die Ich ausdrücklich anerkenne, und den zumutungen, denen der nutzer durch die skandalöse werbung auf den fenstern der busse im ÖPNV ausgeliefert ist. Es gibt konflikte, die, wie es unter juristen heisst, im wesen der sache liegen. Diese konflikte aufzulösen ist schwierig und die lösungen, die erörtert werden, können nicht immer alle befrieden. Das ist aber anders bei den konflikten, die die menschen sich selbst schaffen, teils aus unbändigem begehren, teils aus gleichgültigkeit und fahrlässigkeit, teils aus dummheit. Das begehren ist bezähmbar, gleichgültigkeit und fahrlässigkeit sind angemessen korrigierbar, wenn der mensch sich selbst aktiviert und seine aufmerksamkeit schärft, gegen die dummheit aber kämpfen selbst, wie gesagt wird, die götter vergebens.

005.006
Stadtwerke Münster GmbH an Ulrich Richter, schreiben vom 20.09.2002.
Betreff. Werbung auf den Fenstern von Linienbussen.

Sehr geehrter Herr Dr. Richter,

von Herrn Overkamp wurde ich gebeten, auf Ihr Schreiben vom 05.09.02(*1) zu antworten und unsere Position zu der von Ihnen sehr kritisch bewerteten Behandlung des o.a. Themas zu verdeutlichen.

Herr Overkamp hatte bereits in dem mit Ihnen geführten Gespräch unser Bemühen zum Ausdruck gebracht, die für uns unverzichtbaren Einnahmen aus der Werbung in und an den Omnibussen mit den Bedürfnissen unserer Fahrgäste in Einklang zu bringen. Fakt ist aber, dass es der Omnibus Industrie gelungen ist, mit Einführung der von den Verkehrsbetrieben geforderten Niederflurtechnik (stufenloser Einstieg), auch die Fensterflächen der Omnibusse zu vergrößern. Dies ging "leider" zu Lasten der Rumpfflächen, die bislang überwiegend zur Aussenwerbung an den Omnibussen genutzt wurden. Die Vermarktung dieser Flächen gestaltete sich zunehmend schwierig, weil die Gestaltungswünsche der Werbetreibenden auf diesen Karosserieflächen nicht mehr umgesetzt werden konnten(*2). Die Deutsche Städte Medien (DSM) ging deshalb dazu über, auch Fensterflächen für Werbung nutzbar zu machen, indem sie eine 3M-Lochfolie verwendet, die eine Durchsicht ermöglicht.

Wohl wissend, dass diese Durchsichtigkeit aber trotzdem den 'freien' Blick aus dem Omnibus -je nach Blickwinkel - einschränkt, reduzieren wir den Umfang der mit Werbefolien zu beklebenden Flächen grundsätzlich auf ca. 1/3 der Fensterflächen.

Wir sind zuversichtlich, dass dieser Kompromiss zwischen vollständig uneingeschränkter Sicht für den Fahrgast und den aus dieser Werbung zu erzielenden Einnahmen, die letztendlich auch die Höhe unserer Tarife beeinflussen(*3), von der überwiegenden Mehrzahl unserer Fahrgäste akzeptiert wird. Dies bestätigen uns auch die aktuellen Ergebnisse der EMNID Umfrage "ÖPNV-Kundenbarometer 2002"(*4), die uns nicht nur eine gute Globalzufriedenheit unserer Fahrgäste mit unseren Leistungen und Produkten bescheinigt, sondern uns auch zum Leistungsmerkmal "Komfort und Bequemlichkeit" sowie "Sauberkeit und Gepflegtheit" unserer Omnibusse seit einigen Jahren und auch in wieder 2002 auf einen Spitzenwert gesetzt haben.

Es ist sicherlich richtig, dass die jeweilige individuelle Betrachtungsweise und Einstellung nach wie vor zu einer unterschiedlichen Beurteilung und Wahrnehmung der Fensterfolien Werbung an unseren Omnibussen führen muss.

Wir bitten aber um Verständnis, dass wir aus den Ergebnissen der EMNID Umfrage für uns den Schluss ziehen, eine von unseren Fahrgästen akzeptierte Form für dieses Werbemittel gefunden haben. Der Verzicht auf die damit erzielten Einnahmen ist deshalb, auch im Interesse unserer Fahrgäste, nicht notwendig und offensichtlich auch nicht gewünscht.(*5)

Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Münster GmbH
i.V. N.N.(*6)
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Anmerkungen zum dokument: 005.006.
(*1)    //==>dokument 005.005(*1)<==//
(*2)
mit den historischen fakten sind diese erklärungen nicht in einklang zu bringen. Zwar ist es zutreffend, dass die Fenster der Busse in den letzten jahren erheblich vergrössert worden sind, aber die damit verbundenen offenen flächen wurden, soweit meine kenntnisse der verhältnisse in Münster zurückreichen(+1), für aussenwerbung, von ausnahmen abgesehen(+2), kaum genutzt. Die situation änderte sich, als die industrie um 1995 herum klebefolien auf dem markt anbot, die, wie behauptet wurde, teildurchsichtig seien. Diese technologische entwicklung erklärt auch die entlarvende bemerkung, dass "die Gestaltungswünsche der Werbetreibenden auf diesen Karosserieflächen nicht mehr umgesetzt werden konnten". Vermutlich war der druck von der werbenden wirtschaft ausgegangen, die fahrzeuge im dienst des ÖPNV, ständig und zahlreich präsent im öffentlichen bereich, als rollende litfassäulen zu aktivieren, ein brauch, der in den jahren 1950-1970 häufig gewesen war. Damals gab es aber einen unterschied, fein und entscheidend - diese fahrzeuge waren von den werbeagenturen gemietet worden und verrichteten keinen dienst im ÖPNV. Den verantwortlichen in den kommunalen verkehrsbetrieben war es damals noch geläufig gewesen, dass der zweck der fahrzeuge im dienst des ÖPNV der komfortable transport des bürgers von a nach b ist, nicht aber die fahrzeuge als rollende plakatwände durch die stadt zu fahren, hinter denen, frachtgut gleich, auch menschen transportiert werden.
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(+1)    bis 1972.
(+2)
die photoausstellung zum 120-jährigen jubiläum: öffentlicher verkehr in Münster, belegte 2009 hinlänglich, dass die geeigneten flächen an den fahrzeugen der Stadtwerke Münster nur gelegentlich für werbung genutzt worden waren.  (*2)<==//
(*3)
die wie ein mantra vorgetragene behauptung, dass mit einnahmen aus der werbung auf den fenstern der fahrzeuge im dienst des ÖPNV "letztendlich auch die Höhe unserer Tarife beeinflusst" werde, ist nachweisbar falsch. Das muss den verantwortlichen der Stadtwerke Münster und der Stadt Münster bekannt gewesen sein; anders ist schwerlich erklärbar, dass sie meine anfragen, den rechnerischen nachweis zu erbringen, beharrlich unbeantwortet gelassen haben(+1). Auch ist die behauptung fragwürdig, dass die "überwiegenden Mehrzahl unserer Fahrgäste" diese werbung auf den fenstern der fahrzeuge im dienst des ÖPNV akzeptiert hätten, einerseits weil sie schlicht die unkenntnis der befragten ausbeutet, die, mit dieser frage überrascht, aus dem bauch antworten, und andererseits ist diese behauptung offenbar falsch, wie Ich in zahlreichen gesprächen mit den benutzern des ÖPNV in Münster, nicht repräsentativ, über diesen sachverhalt herausgefunden habe.
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(+1)
eine überschlägige kalkulation mit veröffentlichen daten aus der bilanz im jahre 2006 ergibt, dass die einnahmen aus der werbung auf den fenstern der busse für den bürger pro fahrt einen anteil im promillebereich ausmachen(§1).
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(§1)
//==> sachregister/stichwort: fahrpreiskalkulation/ÖPNV.
Die Stadtwerke haben in der korrespondenz, gleichwohl mehrfach von mir als problem angedeuet, keine kalkulation der fahrpreise vorgelegt, sodass es nur blosse zweckbehauptungen gewesen sein konnten, mit den einnahmen aus der rechtswidrigen werbung auf den busfenstern würden für den benutzer des ÖPNV die kosten gesenkt.  (*3)<==//
(*4)    //==>dokument 005.005(*4)<==//
(*5)
formal haben die verantwortlichen der Stadtwerke Münster meine beschwerde korrekt beantwortet, in der sache aber wiederholten sie nur ihre rechtfertigenden argumente, die mit den tatsachen schwer in einklang zubringen sind. In der perspektive des interesses mag das verhalten der verantwortlichen der Stadtwerke Münster als strategie erklärbar sein, aber die strategie rechtfertigt nicht das verhalten, mit dem die rechte dritter verletzt werden, bürger, die einen anspruch darauf haben, dass der auftrag, hier der ÖPNV, von der öffentlichen hand ordentlich erledigt wird; denn für die besorgung des öffentlichen auftrags gelten andere kriterien als die kriterien, die für die bedienung eines privaten interesses zweckmässig sein können, ein interesse, mit dem der privatunternehmer seine geschäfte in konkurrenz mit anderen betreiben darf.  (*5)<==//
(*6)   name durch N.N. ersetzt.   (*6)<==//


005.007
Ulrich Richter an Westfälische Nachrichten/Münster und Münstersche Zeitung, leserbrief vom 24.09.2002.
(*1),(*2). Es ist unbestreitbar, dass der ÖPNV, den die Stadtwerke Münster verantwortlich anbieten, leistungsfähig und dem heute zu erwartenden Standard gerecht wird. Kritikpunkte wird es immer geben, so wird dem einen oder anderen eine Umsteigemöglichkeit persönlich nicht gut angepasst sein, und die Fahrpreise sind subjektiv sowieso immer zu hoch, egal welche Ziffer den Preis anzeigt. Es gibt in der jüngsten Zeit Einrichtungen, die ausdrücklich ein Lob verdienen, so die Nachtbuslinien und der moderne Fahrzeugpark, der dem Fahrgast ein Blickfeld eröffnet, das er vorher nie gehabt hatte. Und damit bin ich bei dem Punkt, der in den letzten Monaten zunehmend meinen Zorn über die Unvernunft der Verantwortlichen erregt, die für mich nicht mehr verstehbar ist: das ist die Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke (und auch der beteiligten anderen Unternehmen). Ich habe schon mehrfach mich dazu gegenüber den Verantwortlichen geäussert, dass ich die Werbung an den Bussen nicht ablehne (sie ist in Einzelfällen ästhetisch sogar ansprechend), aber die Art und Weise, wie der Nutzer (und auch Bezahler!) der Busse durch die Werbung auf den Fenstern, die für ihn von innen nicht erkennbar ist, belästigt wird, ist nicht tolerierbar. Werbung auf den Fenstern der Busse ist Tabu - übrigens, warum knallt man dem Fahrer nicht auch so etwas auf die Frontscheibe, wo das Zeug doch durchsichtig sein soll und die Sicht nicht wesentlich behindert? Das Argument, die Werbeeinnahmen dienen dazu, den Fahrpreis niedrig zu halten, ist ein Vorwand und in der Sache unzutreffend. Es ist nichts einzuwenden, wenn die verfügbaren Flächen auf den Bussen als Werbungsträger genutzt werden, aber die Funktion der Busse ist es nicht als allgemeiner Werbeträger durch die Stadt gefahren zu werden, sondern den Fahrgast komfortabel durch die Stadt zu fahren, wofür ihm auch der erforderliche Preis abverlangt werden muss. Dafür hat er aber auch einen Anspruch darauf, dass er nicht durch die Fremdkörper auf den Fenstern belästigt wird, eine Belästigung, die an Nötigung und an Beleidigung grenzt. Ich fordere die Verantwortlichen öffentlich auf, dieses Ärgernis unverzüglich zu beseitigen.
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Anmerkungen zum dokument: 005.007.
(*1)
die fassung des autors. Den leserbrief hatte Ich an die redaktionen der Westfälischen Nachrichten(+1) und der Münsterschen Zeitung(+2) geschickt. Die Westfälischen Nachrichten druckten den text am 27.09.2002 ab, die Münstersche Zeitung, vermutlich, weil kein artikel zum thema in der MZ erschienen war, druckte den text nicht.
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(+1)
anschreiben an den redakteur der Westfälischen Nachrichten:
betrifft: N.N.(§1), WN, 19.09.2002, Spitzenplatz eingebüsst. Kundenbarometer: Fahrgäste bewerten ÖPNV wieder gut.(§2)
Sehr geehrter Herr Redakteur,
zu dem o.a. Artikel möchte ich eine notwendige Anmerkung machen. In der Sache: Werbung an den Bussen, hatte ich mich vor einigen Monaten schon einmal geäussert (Brief vom 11.11.2001)(§3). Ich habe Grund, in dieser Sache mich erneut zu Wort zu melden. Es wäre sinnvoll, wenn Sie sich des Problems auch von der Redaktion aus annehmen und in der WN darüber berichten würden. Ich bin gern bereit, Sie aus meiner Sicht der Dinge zu informieren.
Mit freundlichem Gruss
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(§1)   name durch N.N. ersetzt.
(§2)   //==>dokument 005.005.
(§3)   //==>dokument 005.003.
(+2)
anschreiben an den redakteur der Münsterschen Zeitung:
betriff: Meldung des Emnid-Kundenbarometers/ÖPNV in Münster, am
19.09.2002
Sehr geehrter Herr Redakteur,
zu der o.a. Meldung (ich habe einen Bericht darüber in Ihrer Zeitung nicht gelesen, weil ich die MZ nur gelegentlich lese, Zeitgründe) möchte ich eine notwendige Anmerkung machen. In der Sache: Werbung an den Bussen, hatte ich mich vor einigen Monaten in der WN mit einem Leserbrief schon einmal geäussert. Ich habe Grund, in dieser Sache mich erneut zu Wort zu melden. Es wäre sinnvoll, wenn Sie sich des Problems auch von der Redaktion aus annehmen und in der MZ darüber berichten würden. Ich bin gern bereit, Sie aus meiner Sicht der Dinge zu informieren.
mfg.   (*1)<==//
(*2)
die fassung des abgedruckten Leserbriefes/ WN, 29.11.2002.
Busse als Werbeträger.
Stadtwerke.
Zum Bericht "Spitzenplatz eingebüßt" vom 19.September:
Es ist unbestreitbar, dass der ÖPNV, den die Stadtwerke Münster verantwortlich anbieten, leistungsfähig und dem heute zu erwartenden Standard gerecht wird. Kritikpunkte wird es immer geben, so wird dem einen oder anderen eine Umsteigemöglichkeit persönlich nicht gut angepasst sein, und die Fahrpreise sind subjektiv sowieso immer zu hoch(+1). Es gibt in der jüngsten Zeit Einrichtungen, die ausdrücklich ein Lob verdienen, so die Nachtbuslinien und der moderne Fahrzeugpark, der dem Fahrgast ein Blickfeld eröffnet, den er vorher nie gehabt hätte(+2). Und damit bin ich bei dem Punkt, der in den letzten Monaten zunehmend meinen Zorn über die Unvernunft der Verantwortlichen erregt, die für mich nicht mehr verstehbar ist: Das ist die Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke (und auch der beteiligten anderen Unternehmen). Ich habe schon mehrfach mich dazu gegenüber den Verantwortlichen geäussert, dass ich die Werbung an den Bussen nicht ablehne (sie ist in Einzelfällen ästhetisch sogar ansprechend), aber die Art und Weise wie der Nutzer (und auch Bezahler!) der Busse durch die Werbung auf den Fenstern, die für ihn von innen nicht erkennbar ist, belästigt wird, ist nicht tolerierbar. Werbung auf den Fenstern der Busse ist Tabu - übrigens, warum knallt man dem Fahrer nicht auch so etwas auf die Frontscheibe, wo das Zeug doch durchsichtig sein soll und die Sicht nicht wesentlich behindert? Das Argument, die Werbeeinnahmen dienen dazu, den Fahrpreis niedrig zu halten, ist ein Vorwand und in der Sache unzutreffend.(+3) Die Funktion der Busse ist es nicht als(+4) Werbeträger durch die Stadt gefahren werden, sondern den Fahrgast komfortabel durch die Stadt zu fahren, wofür ihm auch der erforderliche Preis abverlangt werden muss. Dafür hat er aber auch einen Anspruch darauf, dass er nicht durch die Fremdkörper auf den Fenstern belästigt wird, eine Belästigung, die an Nötigung und an Beleidigung grenzt.(+5)
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(+1)   gestrichen: , egal welche Ziffer den Preis anzeigt
(+2)   hatte
(+3)
gestrichen: Es ist nichts einzuwenden, wenn die verfügbaren Flächen auf den Bussen als Werbungsträger genutzt werden, aber
(+4)   gestrichen:  allgemeiner
(+5)
gestrichen:  Ich fordere die Verantwortlichen öffentlich auf, dieses Ärgernis unverzüglich zu beseitigen.  (*2)<==//

005.008
Ulrich Richter an Winfried Welter, schreiben vom 04.10.2002.
betrifft: Werbung an Bussen/ Fenster.

Lieber Winfried,(*1)

vor längerer Zeit hatte ich schon einmal über den ärgerlichen Umstand der Werbung auf den Busfenstern des ÖPNV in Münster mit Dir gesprochen. Mit Herrn Overkamp von den Stadtwerken hatte ich in dieser Sache vor längerer Zeit ein persönliches Gespräch in der Sache gehabt und Anfang September hatte ich ihn noch einmal schriftlich angesprochen (mit unbefriedigender Antwort)(*2). Inzwischen wird die Reklame immer unverschämter, indem ganze Fensterpartien mit der Werbung zugeklebt werden (insb. Reklame der Stadtsparkasse). Das ist ein Misstand, den ich nicht mehr länger tolerieren will. Einen Leserbrief in der WN, 27.09.(MZ vermutlich auch)(*3) hatte ich vor kurzem gestartet, und ich beabsichtige nun die Ratsfraktionen(*4) damit zu beschäftigen, damit das beseitigt wird. Das Argument, die Werbeeinnahmen halten den Fahrpreis stabil oder senken ihn, ist falsch. Hier stellen die Stadtwerke der Wirtschaft Werbeflächen zur Verfügung, die nur den Werbetreibenden einen Vorteil bringen und dem Benutzer des ÖPNV (für die das ganze ja mit hohen öffentlichen Subventionen veranstaltet wird) alle Lasten aufbürden. Ich sehe in diesen Handlungen der Verantwortlichen der Stadtwerke Nötigung und Beleidigung (vielleicht sogar auch Körperverletzung), und erwäge auch das Mittel einer Strafanzeige, um den notwendigen Druck zu erzeugen. Ich halte es jedoch für besser, wenn der Rat der Stadt in dieser Sache aktiv wird und die Untergebenen zu einem Verhalten zwingt, das künftig zum Ärgernis keinen Anlass mehr gibt.

Ich bitte um Deine Mithilfe. Rufe mich bitte in dieser Sache bald an; vormittags bin ich in der Regel erreichbar.
 
Herzliche Grüsse
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Anmerkungen zum dokument: 005.008.
(*1)
herrn Winfried Welter, ratsherr und mitglied der SPD-fraktion im Rat der Stadt Münster, hatte Ich als genosse angesprochen. Der auftrag der SPD-ratsfraktion an herrn Welter war es, den kontakt zu den Stadtwerken Münster zu halten. Zu diesen zeitpunkt, sicher aber etwas später, war herr Welter im auftrag des Rates der Stadt Münster mitglied im aufsichtsrat der Stadtwerke Münster, danach mehrer jahre deren vorsitzender. Der brief war ohne schriftliche antwort geblieben und ein telephonischer kontakt war, trotz mehrfacher versuche von mir, nicht zustandegekommen. In der sache hatte es später im november 2005, bei einer zufälligen begegnung in einer parteiversammlung, ein kurzes gespräch gegeben, das herr Welter sofort abbrach, als er, geschäftig wie immer, von einem genossen in einer anderen sache angesprochen wurde.   
(*2)   //==>dokument 005.005 und 005.006.
(*3)   //==>dokument 005.007.
(*4)  
diese absicht hatte Ich damals nicht weiter verfolgt und ein späterer versuch endete unbefriedigend(+1).
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(+1) //==> dokument: 005.052.

005.009
Ulrich Richter an Westfälische Nachrichten/Münster und Münstersche Zeitung, leserbrief vom 29.04.2003.
(*1),(*2),(*3). Leserbrief, kein konkreter Bezug zu einem aktuellen Artikel, wohl aber zu einem aktuellen Ereignis in der Stadt.

ÖPNV/ Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke.

Am Montag, 28.04.2003 benutzte ich den Bus der L5 von der Haltestelle Wilhelmstrasse, 17.12Uhr, bis Bült, dort stieg ich in den Bus der L8 nach Wolbeck um. Der Misstand der Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke (und beauftragten Subunternehmungen) ist hinreichend aktenkundig, und ich habe den Eindruck, dass die Zustände sich weiter verschlechtern. Der vorläufige Gipfel ist offenbar mit dem sog. Aqua-bus erreicht worden, den die Stadtwerke der UNICEF-Deutschland zum 50.Geburtstag zum Geschenk gemacht hat(*4). Bis auf ein paar Sehschlitze ist dieser Bus zugekleistert, offenbar mit Werbung für UNICEF, das konnte ich aber beim Einsteigen so schnell nicht registrieren, und vom Sitzplatz aus ist weder ein Blick auf die Werbebotschaft möglich, noch ein ungehinderter Blick nach draussen. Auch sind die Lichtverhältnisse durch die Vollbeklebung im Bus so stark verschlechtert, dass auch bei Sonnenlicht (draussen) das Lesen im Bus nur noch mühsam möglich ist. Ich frage mich ernsthaft, warum der Designer (so nennen sich doch wohl diese Leute) nicht auch noch die Frontscheibe des Busses zugeklebt hat (Platz war da noch, und nach dem Gutachten soll die verwendete Klebefolie die Sicht nicht behindern!). Den Verantwortlichen der Stadtwerke habe ich schon mehrfach die Dummheit ihres Tuns erläutert, aber offenkundig sind sie argumentresistent, und nun beginnen sie auch noch unverfroren eine karikative Organisation auszubeuten und für ihr Handeln zu instrumentalisieren, das ich als eine Beleidigung und Nötigung der Busbenutzer einschätze. Die UNICEF-Münster habe Ich bereits telephonisch aufgefordert, sich von dieser Gabe der Stadtwerke - ein Danaergeschenk - zu distanzieren und die Stadtwerke zu verpflichten, den Werbeschmutz von den Fenstern des Busses zu entfernen (so weit Flächen am Bus vorhanden sind, die für eine Werbung verwendbar sind, habe ich gegen die Mitnutzung der Busse als Werbeträger nichts einzuwenden). Sollte dies nicht geschehen, dann werde ich meine Unterstützung für UNICEF einstellen(*5); es ist auch zu erwägen, ob ein demonstrativer Boykott der Entrichtung des Fahrpreises nicht geboten ist, weil die Stadtwerke ihre vertraglichen Leistungen nicht mehr erbringen. Anders als am Geld sind diese Leute nicht zur Vernunft zu bringen.
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Anmerkungen zum dokument: 005.009.
(*1)
der leserbrief in der fassung des autors.
Anschreiben an die redaktionen der Münsterschen Zeitung und der Westfälischen Nachrichten, 29.04.2003:
betrifft: Leserbrief/ ÖPNV/ Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke.
Sehr geehrter Herr Redakteur,
ich bitte den angefügten Leserbrief zu veröffentlichen. Bei den Verantwortlichen der Stadtwerke stosse ich nur auf taube Ohren, vielleicht hilft der stete Tropfen auf den Stein und die öffentliche Meinung, den Misstand der Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke so zu ändern, dass einerseits die Busbenutzer nicht verärgert werden, andererseits die Busse aber als mögliche Werbeträger mitgenutzt werden können.
Mit freundlichem Gruss
Anlage: Text des Leserbriefs  (*1)<==//
(*2)
die veröffentlichte fassung des leserbriefs, Westfälische Nachrichten, 01.05.2003:
Bis auf die Sehschlitze zugekleistert.
Werbung auf Bussen.
(+1). Der Misstand der Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke (und beauftragten Subunternehmungen) ist hinreichend aktenkundig, und ich habe den Eindruck, dass die Zustände sich weiter verschlechtern.
Der vorläufige Gipfel ist offenbar mit dem sog. Aqua-Bus erreicht worden, den die Stadtwerke (+2) UNICEF-Deutschland zum 50.Geburtstag zum Geschenk gemacht hat. Bis auf ein paar Sehschlitze ist dieser Bus zugekleistert, offenbar mit Werbung für UNICEF, das konnte ich aber beim Einsteigen so schnell nicht registrieren, und vom Sitzplatz aus ist weder ein Blick auf die Werbebotschaft möglich, noch ein ungehinderter Blick nach draußen. Auch sind die Lichtverhältnisse durch die Vollbeklebung im Bus so stark verschlechtert, dass auch bei Sonnenlicht (draußen) das Lesen im Bus nur noch mühsam möglich ist.
Ich frage mich ernsthaft, warum der Designer (so nennen sich doch wohl diese Leute) nicht auch noch die Frontscheibe des Busses zugeklebt hat (Platz war da noch, und nach dem Gutachten soll die verwendete Klebefolie die Sicht nicht behindern!). Den Verantwortlichen der Stadtwerke habe ich schon mehrfach die Dummheit ihres Tuns erläutert, aber offenkundig sind sie argumentresistent(+3). (+4)UNICEF-Münster habe Ich bereits telephonisch aufgefordert, sich von dieser Gabe der Stadtwerke(+5) zu distanzieren(+6).
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(+1)
gestrichen: Am Montag, 28.04.2003 benutzte ich den Bus der L5 von der Haltestelle Wilhelmstrasse, 17.12Uhr, bis Bült, dort stieg ich in den Bus der L8 nach Wolbeck um.
(+2)   gestrichen: der.
(+3)
gestrichen: , und nun beginnen sie auch noch unverfroren eine karikative Organisation auszubeuten und für ihr Handeln zu instrumentalisieren, das ich als eine Beleidigung und Nötigung der Busbenutzer einschätze.
(+4)   gestrichen: Die .
(+5)   gestrichen:  - ein Danaergeschenk - .
(+6)
gestrichen:  und die Stadtwerke zu verpflichten, den Werbeschmutz von den Fenstern des Busses zu entfernen (so weit Flächen am Bus vorhanden sind, die für eine Werbung verwendbar sind, habe ich gegen die Mitnutzung der Busse als Werbeträger nichts einzuwenden). Sollte dies nicht geschehen, dann werde ich meine Unterstützung für UNICEF einstellen; es ist auch zu erwägen, ob ein demonstrativer Boykott der Entrichtung des Fahrpreises nicht geboten ist, weil die Stadtwerke ihre vertraglichen Leistungen nicht mehr erbringt. Anders als am Geld sind diese Leute nicht zur Vernunft zu bringen.  (*2)<==//
(*3)
die veröffentlichte fassung des leserbriefs, Münstersche Zeitung, 03.05.2003.
Am Montag, 28.April, benutzte ich den Bus der L5 von der Haltestelle Wilhelmsgasse(+1), 17.12Uhr, bis Bült, dort stieg ich in den Bus der L8 nach Wolbeck um.
Der Misstand der Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke (und beauftragten Subunternehmungen) ist hinreichend aktenkundig, und ich habe den Eindruck, dass die Zustände sich weiter verschlechtern. Der vorläufige Gipfel ist offenbar mit dem sog. Aqua-bus erreicht worden, den die Stadtwerke der UNICEF-Deutschland zum 50.Geburtstag zum Geschenk gemacht hat. Bis auf ein paar Sehschlitze ist dieser Bus zugekleistert(+2). Vom Sitzplatz aus ist weder ein Blick auf die Werbebotschaft möglich, noch ein ungehinderter Blick nach draußen. Auch sind die Lichtverhältnisse durch die Vollbeklebung im Bus so stark verschlechtert, dass auch bei Sonnenlicht (draußen) das Lesen im Bus nur noch mühsam möglich ist. Ich frage mich ernsthaft, warum der Designer (so nennen sich doch wohl diese Leute) nicht auch noch die Frontscheibe des Busses zugeklebt hat(+3).
Den Verantwortlichen der Stadtwerke habe ich schon mehrfach die Dummheit ihres Tuns erläutert, aber offenkundig sind sie argumentresistent, und nun beginnen sie auch noch unverfroren eine karikative Organisation auszubeuten und für ihr Handeln zu instrumentalisieren, das ich als eine Beleidigung und Nötigung der Busbenutzer einschätze.
Die UNICEF-Münster habe Ich bereits telephonisch aufgefordert, sich von dieser Gabe der Stadtwerke(+4) zu distanzieren und die Stadtwerke zu verpflichten, den Werbeschmutz von den Fenstern des Busses zu entfernen (so weit Flächen am Bus vorhanden sind, die für eine Werbung verwendbar sind, habe ich gegen die Mitnutzung der Busse als Werbeträger nichts einzuwenden). Sollte dies nicht geschehen, dann werde ich meine Unterstützung für UNICEF einstellen(+5).
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(+1)
eine verschlimmbesserung des bearbeiters, die strasse heisst: Wilhelmstrasse.
(+2)  
gestrichen: , offenbar mit Werbung für UNICEF, das konnte ich aber beim Einsteigen so schnell nicht registrieren, und .
(+3)
gestrichen:  (Platz war da noch, und nach dem Gutachten soll die verwendete Klebefolie die Sicht nicht behindern!).
(+4)   gestrichen:  - ein Danaergeschenk -
(+5)
gestrichen: ; es ist auch zu erwägen, ob ein demonstrativer Boykott der Entrichtung des Fahrpreises nicht geboten ist, weil die Stadtwerke ihre vertraglichen Leistungen nicht mehr erbringt. Anders als am Geld sind diese Leute nicht zur Vernunft zu bringen.  (*3)<==// 
(*4)
dieser bus fuhr bis 2008!, zwischenzeitlich war die beklebung offenbar erneuert und leicht verändert worden, schliesslich wurde das fahrzeug ausgemustert. Dieser fall ist ein beleg dafür, dass die behauptung der Stadtwerke Münster falsch ist, durch die Werbung auf den Fenstern der fahrzeuge im dienst des ÖPNV werde der fahrpreis für die benutzer "niedrig" gehalten. Wer noch bei vernunft ist, für den wird es nicht nachvollziehbar sein, wie es möglich sein soll, dass bei ausbleibenden einnahmen für eine leistung, aber anfallenden ausgaben für installierung des werbeträgers, eine verminderung des fahrpreises für die zielgruppe des ÖPNV herauskommen soll.   (*4)<==// 
(*5)
in dieser sache hatte Ich die UNICEF-zentrale im jahr 2005 noch einmal angeschrieben, //==> dokument: 005.028(*5)<==// 

005.010
Westfälische Nachrichten, bericht vom 06.05.2003.
Werbung bremst den Durchblick.(*1)
Beklebte Busscheiben von Werbepartnern gefragt und bei Fahrgästen unbeliebt.

Münster. Warum Bus fahren? Weil's umweltfreundlich ist, bequem und erschwinglich. Und weil man nicht auf die Fahrbahn starren muss, sondern entspannt aus dem Fenster schauen kann.

Meistens jedenfalls. Moderne Werbetechnik behindert allerdings zunehmend den freien Blick aus dem Fenster. Seitdem der TÜV die Beklebung der Scheiben mit einer speziellen "Grafic-Folie" zugelassen hat, suchen die Werbepartner der Verkehrsunternehmen vorzugsweise die kompleten Heck- und Seitenflächen der Wagen für die Verbreitung ihrer Botschaft zu erobern. "Traffic-Boards" heißen die rollenden Riesenplakate, die den Busunternehmen einerseits willkommene Zusatzeinkünfte, andererseits aber unzufriedene Fahrgäste bescheren.

Auch für die Stadtwerke als städtisches Verkehrsunternehmen ist die Entscheidung für oder gegen die Beklebung daher eine Gratwanderung. "Wir sind da selbst skeptisch", sagt Pressesprecherin N.N.(*2), die einräumt, dass es öfter mal Klagen über die Sichtbehinderung gibt(*3).

Sieben Busse vermietet.

N.N.(*2) macht allerdings darauf aufmerksam, dass von den 90 zurzeit vermarkteten Stadt-Bussen aktuell lediglich sieben Traffic Boards tragen. Und vier davon sind nur für vier Wochen vermietet, das die Deutsche Städte Medien (DSM) für das kommunale Verkehrsunternehmen abwickelt. Beklebt wird grundsätzlich nur die Fahrbahn- und nicht die Einstiegseite, damit zusteigende Fahrgäste jederzeit sehen können, wer im Bus sitzt. Dennoch: "Jeder einzelne Wagen wird hier im Hause diskutiert, bevor die Werbung aufgebracht wird, berichtet N.N.(*2). Nicht zu vergessen sei, dass jeder Euro an Werbeeinnahmen hilft, die Fahrpreise moderat zu halten(*4).

Gelegentliche Beschwerden der Fahrgäste haben die Regionalverkehr Münsterland (RVM) bewogen, eine eigene Richtlinie zum Einsatz von Traffic Boards zu erlassen. Die lautet in Kurzfassung: Seitenfenster: nein - Heckfenster: ja. Auch wenn dem Unternehmen bewusst ist, dass nach dieser Vorgabe mancher Werbevertrag nicht zustande kommt, hat das Fahrgastinteresse Vorrang. "Wir gehen davon aus, dass das für die Passagiere unangenehm ist. Busse sind nun mal keine rollenden Litfaßsäulen"(*5) erklärt RVM-Sprecher N.N.(*2), der berichtet, dass das Thema in seinem Unternehmen intern höchst umstritten ist. Lediglich ein Zehntel des RVM-Wagenparks ist mit großflächiger Heckwerbung ausgestattet.
 
Verzicht bedenklich.

Bei der Westfalen Bus GmbH zieren große Werbebotschaften etwa ein Viertel der Fahrzeuge. Beanstandungen durch die Kundschaft gab es bisher nach den Worten von Pressesprecherin N.N.(*2) nicht(*3). Ein Verzicht auf die Nutzung der Seitenflächen hält N.N.(*2) für bedenklich: "Das wäre sicherlich hinderlich für die Vermietung"(*5).
N.N.(*2)
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Anmerkungen zum dokument: 005.010.
(*1)
der bericht wird durch ein photo ergänzt. Es zeigt einen bus der Stadtwerke Münster GbmH mit vollbeklebung (Sparkasse Münsterland-Ost). Bildzeile: Bei den Werbepartnern der Verkehrsunternehmen beliebt, bei den Fahrgästen umstritten: die teiltransparente Grafic-Folie macht den Bus zum rollenden Riesenplakat.   (*1)<==// 
(*2)   vier namen durch N.N. ersetzt.    (erste nennung) (*2)<==// 
(*3)
es ist zu bemerken, dass die Stadtwerke Münster GbmH einräumen, dass es beschwerden der kunden über die werbung auf den busfenstern gibt, obgleich die Stadtwerke Münster mir gegenüber immer wieder behauptet haben, dass es wegen dieser werbung auf den fenstern der fahrzeuge im dienst des ÖPNV keine klagen seitens der nutzer gäbe(+1), mich natürlich ausgenommen. Der bericht spiegelt das ganze spektrum der halbwahrheiten und falschaussagen, mit denen die verantwortlichen immer wieder versucht haben, die skandalöse werbung zu verteidigen oder zu relativieren. Aber offenbar hatte es bei einigen entscheidern in den Stadtwerken Münster schon frühzeitig gedämmert, dass die kosten-nutzen- rechnung der rechtswidrigen werbung nicht nur aus der einnahmenseite besteht, sondern auch die ausgabenseite umfasst, auf der die kosten dieses skandals aufzulisten sind. Sicher, mit zahlen lassen sich die einnahmen bequem ausdrücken(+2), die zufriedenheit der nutzer aber ist mit zahlen nicht fassbar, und der fiktive saldo wird a la longue allemal negativ erfahren.
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(+1)   //==> dokument: 005.006.
(+2)
aber nicht einmal mit diesen zahlen belegen die verantwortlichen ihre falsche behauptung, dass durch die werbeeinnahmen der preis für die benutzer "moderat gehalten" oder gar gesenkt würde, mit gutem grund; denn zahlen haben, wenn sie in täuschender absicht zitiert werden, die fatale wirkung, dass sie kalkulatorisch überprüfbar sind.   (erste nennung) (*3)<==// 
(*4)
die verantwortlichen für die durchführung des ÖPNV wissen genau, dass sie mit der werbung auf den Fenstern der fahrzeuge im dienst des ÖPNV diese zu "rollenden Litfaßsäulen" oder "rollenden Riesenplakaten" umfunktioniert haben. Werbeagenturen, deren job es ist, werbung zu verbreiten und dabei eine riesige palette von möglichkeiten nutzen können, nutzen für diesen zweck auch das rollende material, wo es sich anbietet oder angeboten wird. Es ist nichts dagegen zu sagen, wenn die werbefirmen sich der fahrzeuge der betriebe bedienen, die den ÖPNV im auftrag der verantwortlichen kommune besorgen, aber eine differenz darf nicht ignoriert werden, weil die missachtung dieser differenz mit dem öffentlichen auftrag nicht vereinbar ist, den diese betriebe zu erledigen übernommen haben. Rollende litfassäulen, allein den benutzer des ÖPNV belastend, sind im ÖPNV nicht einsetzbar. Genau diese differenz wird aber von den verantwortlichen der Stadtwerke Münster und der Stadt Münster vorsätzlich missachtet, sei es, weil sie zu dumm sind, die dummheit ihres tuns überhaupt noch zu erkennen, sei es, dass die werbeindustrie sich billiger angebote zu lasten dritter bedient, um so den eigenen profit zu mehren. Die verantwortlichen der werbebranche handeln systemkonform und die moral zählt in der betriebswirtschaftlichen ökonomie nicht; die verantwortlichen der betriebe, die den ÖPNV besorgen, handeln aber vorsätzlich rechtswidrig, wenn sie ohne rechtsgrund die rechte der benutzer des ÖPNV verletzen.   (*4)<==// 
(*5)
die offenheit ist schon bemerkenswert, mit der die pressesprecherin der Westfalen Bus GmbH erklärt, dass die einnahmen aus der buswerbung ein ziel der geschäftstätigkeit des unternehmens seien. Dem privatunternehmen: Westfalen Bus Gmbh, ist es, anders als den Stadtwerken Münster Gmbh im eigentum der Stadt Münster, nicht verwehrt, gemäss §107 GONW(+1) werbung als teil seiner geschäftstätigkeit zu betreiben. Wenn aber das privatunternehmen sich vertraglich verpflichtet hat, im öffentlichen auftrag den ÖPNV zu organisieren und durchzuführen, dann ist die werbung für andere zu lasten dritter, nämlich der benutzer des ÖPNV, mit dem zweck des öffentlichen auftrags, die beförderung der benutzer des ÖPNV, nicht zu vereinbaren; entweder hat das privatunternehmen die werbetätigkeit zu unterlassen, oder den auftrag wegen leistungsunfähigkeit zurückzugeben. Aber was schert schon das gesetz, wenn der profit lockt ... .
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(+1)
zitat des gesetzestextes, §107,Abs.1,Satz 2,GONW:
"Als wirtschaftliche Betätigung ist der Betrieb von Unternehmen zu verstehen, die als Hersteller, Anbieter oder Verteiler von Gütern oder Dienstleistungen am Markt tätig werden, sofern die Leistung ihrer Art nach auch von einem Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnte."  (erste nennung) (*5)<==// 

005.011
Westfälische Nachrichten, bericht vom 18.02.2005.
N.N.(*1) fährt nicht auf den Preis ab.
Unternehmer kritisiert Verschwendung von Steuergeldern.
Von N.N.(*1)

Münster. Für N.N.(*1) ist der Bus noch nicht abgefahren. Hartnäckig verfolgt der Betreiber des "Canu-Camps" sein Ziel, einen Linienbus in Münster mit seiner Werbung zu bekleben. Bisher hat den Unternehmer nur der Preis für eine "Werbefahrt" abgeschreckt. Eine "Fahrkarte" für das Heck eines Busses signalisierte ihm die Deutsche Städte-Medien (DMS) GbmH, die die Werbeflächen im Auftrag der Stadtwerke anbietet kostet N.N.(*1) pro Monat 360 Euro.

"Zu teuer" meinte der Unternehmer aus Albersloh. Er fragte beim örtlichen Unternehmer Bils nach. 50 Euro soll er dort für eine Heckwerbung auf einem Bus bezahlen, der nur über Land fährt. 60 Euro werden dagegen für ein Busheck verlangt, wenn dieser von Warendorf täglich mehrmals nach Münster rollt.
 
N.N.(*1) staunt über den Preisunterschied. Er schaut sich seitdem genau die Busse der Stadtwerke an. Und ihm fällt auf, "die meisten Linien der Stadtwerke fahren Werbung für Auftraggeber, die ohnehin aus öffentlichen Mitteln bestritten werden." Der Albersloher Unternehmer nennt in diesem Zusammenhang unter anderem "mobilé", das Informationsbüro der Stadtwerke in Sachen Verkehrfragen, oder die Stadtwerke, die selbst Flächen für Werbefahrten anmieten. "Hier werden Steuergelder von A bis Z verschleudert", kritisiert N.N.(*2).
 
N.N.(*1), Geschäftsstellenleiter der DMS für Münster, Osnabrück und Bünde, sieht den Fall anders. Die Preise seien bundesweit über den Fachverband für Außenwerbung einheitlich geregelt, betont er. Im Vergleich zum Ausland fallen die Preise für die rollende Werbung "hier zu Lande deutlich niedriger aus". In den Niederlanden müssten Kunden für Busse als Werbeträger bereits das doppelte bezahlen(*3).
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Anmerkungen zum dokument: 005.011.
(*1)    drei namen durch N.N. ersetzt.
(*2)
über die notwendigkeit von werbung, egal welcher art und in welcher form - darüber wird man sich ohne ende streiten können. Über den preis der werbung und den etattitel, aus dem die werbung bezahlt werden soll, sollte und muss jedes unternehmen, das als subjekt des privatrechts agiert, selbst entscheiden. Es ist aber etwas anderes, ob der bürger, für den der ÖPNV von den staatlichen behörden organisiert werden muss, durch die form der werbung in seinen legitimen rechten beeinträchtigt wird, eine form der werbung, die allein dritten nützt, dem bürger aber in doppelter weise die kosten auferlegt, zum einen in der verschlechterung der leistung, zum anderen in der form verdeckter subventionen, die aus der steuerleistung der bürger geglichen werden. Zu recht kritisiert N.N. den missbrauch der gestaltungsmacht, die den Stadtwerken Münster zur erledigung ihrer pflichten eingeräumt ist, aber diese kritik ist fadenscheinig, weil N.N. von den Stadtwerken eine leistung verlangt, die von den Stadtwerken Münster, wenn sich die verantwortlichen ans recht hielten, nicht erbracht werden dürfte, eine leistung, die, wie N.N. richtig angemerkt hat, vom bürger als verdeckte subvention an die privatwirtschaft gezahlt wird.
(*3)
der vertreter der werbebranche sagt es offen, dass die billige werbung auf den fenstern der fahrzeuge im ÖPNV eine verdeckte und damit rechtswidrige subvention ist, die für die anbieter deshalb höchst profitabel ist, weil andere die zeche zahlen müssen.

005.012
Stadtwerke Münster GmbH an Ulrich Richter, schreiben vom 03.05.2005.
Werbung auf den Fenstern von Linienbussen.

Sehr geehrter Herr Dr. Richter,

am 21.04.2005(*1) meldeten Sie sich bei uns und kritisierten die an den Linienbussen, insbesondere im Bereich der Fensterflächen, angebrachte Werbung. Die Fenster würden hierdurch verklebt und verdreckt.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Antwort auf Ihr Schreiben vom 05.09.2002(*2). Unsere damals zum Ausdruck gebrachte Einschätzung bzgl. Kundenzufriedenheit in punkto Sauberkeit und Gepflegtheit der Fahrzeuge sowie Komfort und Bequemlichkeit wurde durch die letzte EMNID Umfrage "OPNV-Kundenbarometer 2003" bestätigt. Wir dürfen also weiterhin davon ausgehen, dass die praktizierte Form der Werbung an den Bussen von unseren Fahrgästen akzeptiert wird(*3).

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Münster GmbH
i.V.: N.N.(*4)
i.A.: N.N.(*4)
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Anmerkungen zum dokument: 005.012.
(*1)
der anlass war eine telephonische beschwerde gewesen. Die notizen werden nicht dokumentiert, da nach 6 jahren ihre bearbeitung aus der erinnerung mehr interpretation wäre als dokumentation.
(*2)   //==> dokumente: 005.005 und 005.006.
(*3) 
//==> dokument: 005.010. Diese aussage ist mit der aussage der pressesprecherin der Stadtwerke Münster nicht vereinbar.
(*4)   zwei namen durch N.N. ersetzt.

005.013
Ulrich Richter: essay, homepage: ur-philosoph.de/ publiziert: 15.07.2005
(*1). Narrenhände.

Früher sagte man: narrenhände beschmieren tisch und wände - was waren das doch für harmlose zeiten, als die erwachsenen sich darüber ärgerten, dass der immer missratene nachwuchs saubere tischplatten und frisch verputzte wände in ihrer wüsten einfarbigkeit modifizierte und die öden flächen in ihrer subkutanen aggressivtät mit zeichnungen, sprüchen und farbklecksen bändigte, die mit den verfügbaren mitteln wie bunte kreide, bleistift oder tinte angebracht wurden - manch einer probierte auch sein neues messer aus, dem das holz des tisches ausgeliefert war, das sich aber an den harten mauern unschöne scharten holte. Richtig - juristisch ist das sachbeschädigung, und manch ein übeltäter machte auch unbequeme bekanntschaft mit der obrigkeit; denn strafe muss sein, so sagte man.

Was aber ist das, wenn die manager vieler öffentlicher verkehrsunternehmen und ihre eingekauften subunternehmer die schönen grossen fenster der modernen und zweckmässigen fahrzeuge mit werbung zukleistern und auch noch dreist behaupten, die einnahmen aus der werbung würden die fahrpreise niedrig halten, die die öffentliche hand mit grossen summen jahrein-jahraus subventioniert? - Sachbeschädigung nach StGB scheidet aus, weil die täter als eigentümer oder nach BGB als ihre handlungsgehilfen nicht in frage kommen; die beschädigten fahrzeuge sind keine fremde sache, und die eigenen dinge kann bekanntlich jeder nach gutdünken ruinieren.

Was dann? Dummheit? - da kommt man der sache schon näher. Objektiv betrachtet ist das bekleben der fenster mit werbung eine sachwidrige nutzung von flächen. Die menschheit hatte jahrhunderte benötigt, um von den kleinen und blinden butzenscheiben zu funktionsfähigen fenstern zu kommen, die grooss und sicher den innenraum vom aussenraum vor den unbillen des wetters schützen, das tageslicht nahezu ungehindert in den raum fallen lassen und dem, der drinnen ist, den blick nach draussen ohne störende objekte freigibt. Seit ca.10 jahren sind die
manager der öffentlichen verkehrsbetriebe am werk, die, neoliberal gestylt, meinen, alles an ihren fahrzeugen in werbeflächen umfunktionieren zu dürfen, um diese gewinnbringend, so sagen sie, am markt der nachfragenden werbeindustrie anzudienen. Der öffentliche auftrag dieser verkehrsbetriebe aber ist, die bedürfnisse der bürger nach mobilität zu befriedigen, und die öffentliche hand zahlt hohe subventionen, um im interesse aller den verkehr mit kleinen privatfahrzeugen in den ballungszentren in grenzen zu halten. Zu den aufgaben dieser öffentlichen verkehrsbetriebe gehört es nicht, die fahrzeuge in rollende litfassäulen umzuwidmen, die, öffentlich hoch subventioniert, den profit der werbebranche vergrössern, und den fahrkomfort der benutzer in einer weise einschränken, der den tatbestand eines sachmangels der angebotenen transportleistung erfüllt, und folglich die rückbehaltung des fahrpreises rechtfertigt. Es ist schon erstaunlich, mit welcher chuszpe die manager arrogant, frech und dumm behaupten, dass die aufgeklebten werbefolien auf den fenstern die sicht des benutzers nach draussen nicht behindern würden und auf ein gutachten des TÜV verweisen, das beweise, dass die sicht für die fahrgäste nicht beeinträchtigt werde - So? wenn das den tatsachen entspricht und die maxime gilt, jeden flecken eines fahrzeuges als kostbare werbefläche zu vermarkten, um geld zu machen, warum haben dann diese klugen manager, so fragt man sich, noch nicht den befehl gegeben, auch die windschutzscheibe beim fahrer mit werbung zuzukleben? Und, die clevere logik dieser herrschaften auf die spitze getrieben, so erstaunt es doch, dass es diese herrschaften, die zwingende logik der optimierung der einahmen immer im blick, bisher unterlassen haben, auch die rollflächen der fahrreifen mit werbefolien zu verschönern. Aber gemach, nicht einmal der durchgeknallteste werbefritze ist zu diesem schwachsinn fähig, und die polizei achtet immer noch auf das erforderliche minimum an fahrsicherheit für die beförderten personen, aber dem benutzer der fahrzeuge, die für die serviceleistung des ÖPNV zahlen, muten diese herrschaften den werbedreck auf den fenstern zu, von dem die benutzer der fahrzeuge - und das ist die innenansicht des skandals - als adressaten auch noch ausgeschlossen sind. So werden fahrgäste verhöhnt, und diese verhöhnung erfüllt die tatbestände der beleidigung und der nötigung. Der werbedreck auf den fenstern ist eine beleidigung, weil die manager die fahrgäste, im jargon der werbesprüche kunden, zum frachtgut degradieren, das von A nach B gekarrt wird, und für dieses privileg auch selbst noch zu zahlen haben; der werbedreck auf den fenstern ist nötigung, weil der bürger, der, wenn er ein bestimmtes ziel zu einer bestimmten zeit erreichen will oder erreichen muss und auf die öffentlichen verkehrsdienstleistungen angewiesen ist, keine chance hat, sich den zumutungen durch die werbeverdreckten fahrzeuge(1) zu entziehen.

Eigentlich ist im prinzip nichts dagegen zu sagen, dass die verfügbaren flächen eines fahrzeugs, die geeignet sind, für die werbung in gebrauch genommen werden. Pragmatisch betrachtet kann das für alle ein vorteil sein, und es gibt fahrzeuge, die demonstrieren, dass die unterschiedlichen interessen aller beteiligten miteinander verknüpft werden können, ohne das andere dadurch genötigt und beleidigt werden. Das wird aber nur dann glücken, wenn die verantwortlichen, die entscheiden, die rangordnung der werte und ziele beachten, und nicht neoliberal d'accord jedem versprechen eines shareholdervalue nachlaufen. Es gibt grenzen des zumutbaren, und wer diese grenzen der zumutungen überschreitet ist dumm. Die werbung auf den fenstern der fahrzeuge des ÖPNV(2) ist eine solche grenzüberschreitung.
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anmerkungen:
(1)
ein anderer fall ist das ärgerliche scratching, mit dem
jugendliche die fenster der fahrzeuge traktieren, und diese so in ihrer ordentlichen funktion beeinträchtigen. Das ist sachbeschädigung, die unbefugte an fremdem gut zu verantworten haben, und die dafür auch mit den entsprechenden sanktionen belegt werden. Den vandalismus kann man beklagen, aber letztlich ist die gesellschaft der dummheit dieser täter ohnmächtig ausgeliefert, so lange die medien und die werbung mit ihrem schwachsinn den intellektuellen horizont der täter verhängen. Damit würde sich der kreis schliessen. Die manager der öffentlichen verkehrsbetriebe machen es diesen jugendlichen doch nur vor....
(2) 
es ist ein anderer fall, wenn ein privatmann meint, sein fahrzeug mit werbung ästhetisch aufrüsten zu müssen. Das ist seine privatsache, und berührt den anderen nicht in seiner wahlfreiheit, in dieses fahrzeug einzusteigen oder nicht.
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Anmerkungen zum dokument: 005.013.
(*1)
quelle: http://www.ur-philosoph.de/ //==>bibliographie //==>textsammlungen //==>die meinung des bürgers //==> signatur: (02)07/04 juli/2004 (stand: 04.07.15./04.10.21.)

005.014
N.N.(*1) an Westfälischen Nachrichten/Münster, leserbrief vom 04.02.2005.
Blick durch Bierschaum.
Werbung auf Bussen.
Zum Thema Werbung auf Bussen:

Als Benutzerin der öffentlichen Verkehrsmittel höre ich täglich die bissigen Kommentare auswärtiger Besucher, die sich auf die übertriebene Reklame auf unseren Stadtbussen beziehen. Und tatsächlich werden dort die Farben immer aufdringlicher, die Wortwahl immer primitiver und die Darstellung immer großkotziger.

Münsters Personenbeförderung betätigt sich als bewegliches Schockerlebnis, bei dem der Zweck immer mehr zur Nebensache wird. Da unterwerfen sich die Kaufleute am Prinzipalmarkt in Werbung einer lobenswerten Zurückhaltung, doch dafür fallen alle Minuten die eigenen Stadtwerke mit einem marktschreierischen Rollkommando ein.

Keine Frage, dass die Werbeeinnahmen zur Kostendeckung beitragen müssen, aber muss man deswegen gleich jedes "Niveau" mitgehen? Und wenn auf den riesigen Bussen die Blechflächen nicht einmal mehr reichen, muss man dann auch noch die Fensterscheiben verkleistern?

Da werben andere schöne Städte damit, dass eine Fahrt mit einem innerstädtischen Verkehrsmittel eine kleine Stadtrundfahrt ist, die vom bunten Leben auf den Straßen, von der Schönheit der Plätze und Anlagen, der Kirchen und Bürgerhäuser kündet. Doch unsere Besucher schauen durch Bierschaum, Backsteinwände und "dumme" Sprüche nur dumm aus der Wäsche. Die lebenswerteste Stadt versteckt sich für Busbenutzer hinter Nebel aus Hochglanzdruck und Tiefdruckmachwerk. Dass weniger mehr ist, und Werbeeinnahmen nicht alles sind, muss man doch auch einer Reklamewelt der Aufdringlichkeiten mitunter begreiflich machen können.(*2)
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Anmerkungen zum dokument: 005.014.
(*1)   name durch N.N. ersetzt.
(*2)
gemäss der logik ist der satz: alle häuser sind gelb, dann falsch, wenn gezeigt werden kann, dass ein haus nicht gelb ist. Dieser leserbrief ist eine frühe widerlegung der behauptung der Stadtwerke, mir gegenüber penetrant wiederholt(+1), dass es keine kundenbeschwerden wegen der werbung auf den fenstern gäbe. Erst später werden die Stadtwerke aufgrund zahlreicher kundenbeschwerden ihre strategie ändern und die werbung auf den fenstern ihrer busse zurückfahren(+2), aber noch im april 2010 sind einige fahrzeuge mit vollbeklebung auf den fenstern im stadtbild zu sehen, obgleich, wie mir von dritter seite im herbst 2009 berichtet worden war, die werbung auf den fenstern zum 31.12.2009 eingestellt werden sollte. Mit der wahrheit ist das so eine sache und die verantwortlichen der Stadtwerke Münster pflegen die wahrheit auf ihre eigensinnige weise.
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(+1)   //==>dokument 005.012.
(+2)   //==>dokument 005.018 und 005.020.
 
005.015
Ulrich Richter an Münstersche Zeitung und Westfälische Nachrichten/Münster, leserbrief vom 03.07.2005
(*1),(*2),(*3). Die Werbung auf den Fenstern der Stadtbusse ist ein Skandal. In Leserbriefen und Briefen an die Stadtwerke habe ich das schon mehrmals kritisiert, aber die Arroganz und die Dummheit der Verantwortlichen, sowohl bei den Stadtwerken als auch bei der Stadt Münster scheint dauerhaft zu sein und vor allem grenzenlos. Seit Jahren werden Busse mit grossen Fenstern angeschafft und den Herrschaften fällt nichts besseres ein als die Fenster mit Werbedreck grossflächig zuzukleben. Ist das der Zweck der grossen Fenster, dass Werbedesigner die Fenster zukleben, die Busse zu fahrenden Litfassäulen zweckentfremden und mir als Benutzer der Busse den ungestörten Blick auf die Stadt Münster versperren? Als Fahrgast, der für gutes Geld eine gute Fahrleistung einzukaufen hofft, sehe ich mich wie ein Stück Frachtgut gehandelt. Ich habe nichts gegen die Werbung an den Bussen, wenn die Flächen dafür geeignet sind und niemanden ärgern, aber Ich halte es für eine Frechheit, wenn die Verantwortlichen die Busbenutzer auf diese Weise belästigen und, wie ich meine, auch beleidigen. Des öfteren habe ich, wenn ich wieder einen der werbeverdreckten Busse besteigen musste, laut über den Dreck auf den Busfenstern geschimpft und die Meinung geäussert, dass der Werbedreck ein legitimer Grund sei, die Bezahlung des Fahrpreises zu verweigern. Richtig zornig wurde ich am letzten Samstag. Ich musste einen vollständig werbeverdreckten Bus auf der L8 ab Hauptbahnhof um 22.35Uhr benutzen und dann kreuzten auch noch zwei Kontrolleure auf, die die Fahrscheine verlangten. Ich weigerte mich, meinen Fahrschein vorzuzeigen und wies laut darauf hin, dass ich den Fahrschein solange nicht vorzeigen werde, solange der Werbedreck auf den Busfenstern mich belästigt. Und was taten die beiden Kontrolleure? Sie riefen die Polizeistreife, die an der Haltestelle Angelmodde Kirche den Fall klärten. Dem Beamten und der Beamtin zeigte ich meinen gültigen Fahrschein, wies mich aus, erklärte meine Gründe für die Regelverletzung und nach 10 Minuten war die Sache erledigt, geblieben aber war der Ärger für alle. Und warum das? Die Behauptung, die durch diese Werbung erzielten Einnahmen seien unverzichtbar, ist schlicht ohne zureichenden Grund, zumal einige Busse der Stadtwerke mit Eigenwerbung rumfahren; hier werden die Kosten für die Werbung aus einer Tasche in die andere geschoben; und die Behauptung, dass mit den Einnahmen aus der kritisierten Werbung die Fahrpreise für die Busbenutzer niedrig gehalten werden, taugt nicht einmal für die Märchenstunde, sicher ist aber, dass die Fahrgäste permanent verärgert werden. Ich zweifle, ob die Firmen klug handeln, die mit der Werbung auf den Busfenstern ihre umworbenen Kunden ärgern; denn aus Unsinn folgt nur Widersinn. Zwei so beworbene Biermarken habe Ich bereits gestrichen und so verfahre ich mit den Produkten anderer Firmen, die ihren Werbefirmen die Reklame für ihre Produkte auf den Busfenstern durchgehen lassen.
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Anmerkungen zum dokument: 005.015.
(*1)
die fassung des autors.
Das anschreiben an den chefredakteur der Lokalseiten der Münsterschen Zeitung(+1):
Sehr geehrter Herr Spitzer,
aus Anlass des geschilderten Falles (25.06.2005) bitte ich Sie, den nachfolgenden Leserbrief zu veröffentlichen. Ich hoffe, dass Sie einen Weg finden, den Text, der etwas lang geraten ist, ungekürzt zu veröffentlichen.
Mit freundlichem Gruss.
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(+1)   gleichlautend an den redakteur der Westfälischen Nachrichten.  (*1)<==//
(*2)
am 11.07.2005 erschien der leserbrief in der Münsterschen Zeitung leicht gekürzt; in den Westfälischen Nachrichten hatte Ich keinen
beleg gefunden(+1).
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(+1)
die redaktion der Westfälischen Nachrichten hatte den leserbrief sehr wohl zur kenntnis genommen; sie hatte in dem bericht vom 10.08.2005 daraus zitiert. //==> dokument: 005.018.   (*2)<==//
(*3)
fassung des textes in der ausgabe der MZ, 11.07.2005:
Busbenutzer werden beleidigt.
Zur Werbung auf den Fenstern der Stadtbusse:
Die Werbung auf den Fenstern der Stadtbusse ist ein Skandal.(+1) Seit Jahren werden Busse mit grossen Fenstern angeschafft und den Herrschaften fällt nichts besseres ein als die Fenster mit Werbedreck grossflächig zuzukleben.(+2) Als Fahrgast, der für gutes Geld eine gute Fahrleistung einzukaufen hofft, sehe ich mich wie ein Stück Frachtgut gehandelt.
Ich habe nichts gegen die Werbung an den Bussen, wenn die Flächen dafür geeignet sind und niemanden ärgern, aber Ich halte es für eine Frechheit, wenn die Verantwortlichen die Busbenutzer auf diese Weise belästigen und, wie ich meine, auch beleidigen.(+3)
Richtig zornig wurde ich am letzten Samstag. Ich musste einen vollständig werbeverdreckten Bus auf der L8 ab Hauptbahnhof um 22.35Uhr benutzen und dann kreuzten auch noch zwei Kontrolleure auf, die die Fahrscheine verlangten. Ich weigerte mich, meinen Fahrschein vorzuzeigen und wies laut darauf hin, dass ich den Fahrschein solange nicht vorzeigen werde, solange der Werbedreck auf den Busfenstern mich belästigt. Und was taten die beiden Kontrolleure? Sie riefen die Polizeistreife, die an der Haltestelle Angelmodde Kirche den Fall klärten. Dem Beamten und der Beamtin zeigte ich meinen gültigen Fahrschein, wies mich aus, erklärte meine Gründe für die Regelverletzung und nach 10 Minuten war die Sache erledigt, geblieben aber war der Ärger für alle.
Und warum das?
Die Behauptung, die durch diese Werbung erzielten Einnahmen seien unverzichtbar, ist schlicht ohne zureichenden Grund, zumal einige Busse der Stadtwerke mit Eigenwerbung rumfahren; hier werden die Kosten für die Werbung aus einer Tasche in die andere geschoben; und die Behauptung, dass mit den Einnahmen aus der kritisierten Werbung die Fahrpreise für die Busbenutzer niedrig gehalten werden, taugt nicht einmal für die Märchenstunde, sicher ist aber, dass die Fahrgäste permanent verärgert werden.
Ich zweifle, ob die Firmen klug handeln, die mit der Werbung auf den Busfenstern ihre umworbenen Kunden ärgern; denn aus Unsinn folgt nur Widersinn. Zwei so beworbene Biermarken habe Ich bereits gestrichen und so verfahre ich mit den Produkten anderer Firmen, die ihren Werbefirmen die Reklame für ihre Produkte auf den Busfenstern durchgehen lassen.
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(+1)
gestrichen: In Leserbriefen und Briefen an die Stadtwerke habe ich das schon mehrmals kritisiert, aber die Arroganz und die Dummheit der Verantwortlichen, sowohl bei den Stadtwerken als auch bei der Stadt Münster scheint dauerhaft zu sein und vor allem grenzenlos.  (*3/+1)<==// 
(+2)
gestrichen:  Ist das der Zweck der grossen Fenster, dass Werbedesigner die Fenster zukleben, die Busse zu fahrenden Litfassäulen zweckentfremden und mir als Benutzer der Busse den ungestörten Blick auf die Stadt Münster versperren? (*3/+2)<==// 
(+3)
gestrichen:  Des öfteren habe ich, wenn ich wieder einen der werbeverdreckten Busse besteigen musste, laut über den Dreck auf den Busfenstern geschimpft und die Meinung geäussert, dass der Werbedreck ein legitimer Grund sei, die Bezahlung des Fahrpreises zu verweigern.  (*3/+3)<==//      (*3)<==//  

005.016
Ulrich Richter an Stadtwerke Münster GmbH, schreiben vom 28.07.2005
betrifft: Werbung auf den Busfenstern

Sehr geehrte N.N.(*1),

mehrmals habe ich schon die Werbung auf den Fenstern der Stadtbusse (einschliesslich der Subunternehmer) öffentlich in Leserbriefen und einem ausführlichen Gespräch mit Herrn Overkamp kritisiert. Die mit Werbedreck verdreckten Fenster der Busse sind ein Skandal, weil die Fahrgäste, die für einen ordentlichen Service bezahlt haben, in ihrem Fahrkomfort erheblich beeinträchtigt werden. Aus der Beobachtung des ÖPNV in anderen Regionen weiss ich, dass es Beispiele gibt, wo die Busse zwar als Werbeträger genutzt werden, den Fahrgästen aber keine Belästigungen mit Werbedreck auf den Fenstern zugemutet werden.(*2)

Was anderwo möglich ist (das Argument mit den Einnahmen durch diese Werbungsform ist vorgeschoben und vor allem von den Verantwortlichen noch nie schlüssig belegt worden!), das sollte auch in Münster möglich sein.

Ich zweifle übrigens daran, dass die von den Stadtwerken geübte Praxis der Werbung auf den Busfenstern rechtens ist. Ich bitte Sie daher um Auskunft, was die Rechtsgrundlagen sind; denn der Auftrag der öffentlich subventionierten Verkehrsbetriebe ist es nicht, zum Vorteil für die private Werbewirtschaft zu Lasten der zahlenden Fahrgäste Werbeflächen zur Verfügung zu stellen.

Ich bitte Sie, die Anfrage ernst zu nehmen.

Mit freundlichem Gruss
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Anmerkungen zum dokument: 005.016.
(*1)   name durch N.N. ersetzt.
(*2)
in einem zeitraum von gut 5 jahren ändert sich vieles, so auch in der leidigen sache mit der werbung auf den fenstern der fahrzeuge im ÖPNV. Auf das problem war Ich 1995 zum erstenmal in den Niederlanden aufmerksam geworden(+1). In einer niederländischen zeitung war ein bericht zu lesen gewesen, der darüber informierte, dass die NL-Spoorwegen gezwungen waren, eine triebwageneinheit aus dem verkehr zu ziehen, weil die reisenden sich darüber beschwert hatten, dass die fenster des zuges komplett und total mit einer werbefolie überklebt worden seien. Ähnliches geschah in den folgenden jahren in Amsterdam, bis die verantwortlichen sich dem druck der kunden gebeugt hatten und fahrzeuge mit werbung anboten, von denen einige zwar aufreizend bunt gewesen waren(+2), aber alle(!) fenster waren sorgfältig von den werbebotschaften ausgespart, sodass die fenster wieder ihre ursprüngliche funktion zurückerhalten hatten. Es geht, wenn die sache vernünftig anpackt wird.
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(+1)
soweit meine erinnerung zurückreicht, gab es dieses problem vor 1995 nicht. Erst mit den klebefolien, die durchsichtig sein sollten, wurde die werbung auf den fenstern ein problem, das sich wie eine seuche ausbreitete. Ich hatte fahrzeuge gesehen, die total zugeklebt waren, allein der fahrer hatte noch ungestörte sicht. In den vergangenen zwei jahren wird diese werbeform nicht mehr so extensiv eingesetzt, zahlreiche verkehrsbetriebe verzichten völlig auf die störende werbung auf den fenstern. 
(+2)
über den geschmack kann man sich bekanntlich vortrefflich streiten. Es kann sein, dass diese form der werbung auch unmut produziert haben könnte, aber durch diese art der werbung wird der benutzer des ÖPNV wenig berührt, weil er diese aussenwerbung, wenn er das angebot des ÖPNV nutzt, nicht wahrnehmen kann, und was die personen ausserhalb des ÖPNV sonst noch wahrnehmen, das ereignet sich im öffentlichen raum, der vielen interessen offen steht, auch den interesse der leute mit dem schlechten geschmack.

005.017
Stadtwerke Münster GmbH an Ulrich Richter, schreiben vom 01.08.2005
Werbung an Bussen.

Sehr geehrter Herr Dr. Richter,

in unserem Unternehmen sind aus Gründen der Effektivität die Zuständigkeiten eindeutig geregelt. Demnach werden Beschwerden konzentriert in unserer Abteilung "Unternehmenskommunikation" bearbeitet. Bitte wenden Sie sich in Zukunft ausschließlich an diese Abteilung.

In Ihrem Telefonat mit Frau N.N.(*1) am 27.07.2005 haben Sie sich über Buswerbung beschwert, bei der auch die Fenster überklebt sind. Sie halten diese Art der Buswerbung für rechtswidrig, weil Ihrer Auffassung nach die Buswerbung keinen Bezug zum Kerngeschäft der Stadtwerke Münster GmbH hat und somit ein Verstoß gegen §107 GO NRW vorliegen soll. Zum anderen meinen Sie, den Missbrauch einer Monopolstellung feststellen zu können, weil ein Fahrgast - wie Sie es ausdrücken - 'wie Frachtgut' für die Werbung behandelt wird.

Nach erster juristischer Überprüfung lässt sich kein Ansatz für den Vorwurf der Rechtswidrigkeit konstruieren. Die Stadtwerke Münster GmbH erfüllt ihren satzungsmäßigen Auftrag als Verkehrsbetrieb unter Beachtung sämtlicher rechtlicher Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für die von Ihnen monierte Fensterwerbung, die mit den Bestimmungen der StVZO im Einzelfall vereinbar ist.

Zu einer evtl. weitergehenden Stellungnahme sehen wir uns nur dann in der Lage, wenn Sie uns Ihre Argumente und Feststellungen im Detail schriftlich mitteilen.(*2)

Mit freundlichen Grüßen

N.N.(*1)
Unternehmenskommunikation/PR
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Anmerkungen zum dokument: 005.017.
(*1)   zwei namen durch N.N. ersetzt.
(*2)
die angestellte der privatfirma: Stadtwerke Münster GmbH, wenn auch im öffentlichen besitz, argumentiert wie die beamtin einer staatlichen behörde - nicht unterscheidbar. Sicher, die bemerkung zum ordentlichen verwaltungsweg mag eine beobachtung am rande sein, augenscheinlich marginal, aber in dieser beobachtung ist die erfahrung fokussiert, dass der bürger in der perspektive der obrigkeit gefälligst der untertan zu sein hat, nicht anders der kunde, der, in der werbung als könig figurierend, für die wirtschaft nur ein lästiger querulant ist, wenn er sein recht einfordert.

005.018
Westfälische Nachrichten, bericht vom 10.08.2005
Getrübter Blick durchs Busfenster.
Stadtwerke: Weniger Reklame auf Scheiben.

N.N.(*1) Münster. Werbung auf Stadtbussen, schön und gut. Aber das sich die Werbeflächen manchmal auch über die Fenster erstrecken, damit mag sich WN-Leser Dr.Ulrich Richter gar nicht anfreunden. "Ist das der Zweck der großen Fenster, dass Werbedesigner die großen Fenster zukleben, die Busse zu fahrenden Litfaßsäulen zweckentfremden und mir den ungestörten Blick auf die Stadt versperren?", fragt Richter(*2).

Na, ganz so schlimm sei es nicht, meint Stadtwerke-Sprecherin N.N.(*1). Während in anderen Städten - etwa Berlin - die Fenster zum Teil komplett mit transparenten Werbefolie bedeckt seien, würden in Münster gerade mal 20 Prozent der Fensterflächen zugeklebt - und das auch nur bei einem Teil der Fahrzeuge. "Aber auch dies fällt Kunden manchmal negativ auf", räumt N.N. ein. Und so gebe es immer wieder die ein oder andere Anfrage, ob denn diese Art Werbung überhaupt sein müsse.
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Die Stadtwerke wollen nun auf die Kundenkritik reagieren. "Die Werbeflächen auf Fenstern sollen künftig noch stärker reduziert werden", verspricht die Stadtwerke-Sprecherin. Möglich sei dies allerdings erst in eineinhalb Jahren, da bis dahin die aktuellen Werbeverträge laufen(*3).

Die sind für die Stadtwerke anscheinend lukrativ: "Wir würden das nicht machen, wenn bei uns nichts dabei herumkäme", sagt N.N.. Wie viel die Stadtwerke mit Bus- und Busfensterwerbung verdienen, will die Sprecherin nicht verraten. "Der Betrag, räumt sie ein, "hat aber durchaus Relevanz."(*4)(*5)
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Anmerkungen zum dokument: 005.018.
(*1)   zwei namen durch N.N. ersetzt.
(*2)
die Westfälischen Nachrichten zitieren aus meinem leserbrief vom 03.07.2005. //==> dokument: 005.015
(*3)
in zweifacher hinsicht ist diese bemerkung zu beachten. Zum einen räumte die sprecherin der Stadtwerke Münster öffentlich ein, dass sich auch andere kunden über die werbung auf den Busfenster beschwert hätten, eine tatsache, die die Stadtwerke Münster mir gegenüber stets abgestritten hatten. Zum zweiten sollte es auch den angestellten der rechtsabteilung der Stadtwerke Münster bekannt gewesen sein, dass verträge dann nichtig sind, wenn sie mit dem geltenden Recht nicht vereinbar sind. Die Stadtwerke konnten sehr wohl jederzeit diese skandalöse werbung beseitigen, wenn sie es denn gewollt hätten.
(*4)
es geht um's geldverdienen - die bedürfnisse der kunden haben dahinter zurückzustehen, und weil das geldverdienen zu lasten dritter anrüchig ist, werden auch die konkreten zahlen hinter dem berg gehalten. In der logik eines privaten unternehmers mag diese meinung plausibel sein, sie ist aber ein skandal, wenn diese meinung die maxime ist, mit der die Stadtwerke Münster im auftrag der der Stadt MÜnster eine öffentlichen aufgabe erledigt.
(*5)
der bericht wird mit einem photo ergänzt. Das bild zeigt einen bus mit werbung auf dem fenster. Bildunterschrift: Werbung auf den Fenstern der Stadtbusse: Das gefällt Fahrgästen nicht immer.

005.019
Ulrich Richter an Stadtwerke Münster GmbH, schreiben vom 14.08.2005
betrifft: Werbung auf den Busfenstern/Anfrage: Rechtsgrundlagen
Bezug: Ihr Schreiben vom 01.08.2005(*1)

Sehr geehrte N.N.,(*2)

Ihrem Hinweis komme ich nach und wende mich in der o.a.Frage an Sie.

Sie sind im Irrtum, wenn Sie sich auf ein Telephongespräch mit Frau N.N.(*2) beziehen. In dieser Sache hatte ich mit Frau N.N. bisher kein Gespräch geführt, wohl aber habe ich über das leidige Problem schon mit einigen anderen Mitarbeitern der Stadtwerke gesprochen, insbesondere mit Herrn Overmann am 15.08.2001(*3).

In der Sache habe ich mich seit 5 Jahren schon mehrfach mit Leserbriefen in der örtlichen Presse geäussert, geschehen ist in der Sache bisher nichts, der Skandal dauert an, und an dem Skandal ändert der Verweis auf andere Städte überhaupt nichts.

Einem Artikel in den Westfälischen Nachrichten vom 10.08.2005(*4) entnehmen ich, dass die Stadtwerke auf die Kundenkritik reagieren wollen. Daraus folgere ich, dass ich nicht der einzige Kunde der Stadtwerke/Busverkehr bin, der die Werbung auf den Busfenstern kritisiert. Ich hatte es bisher bei der argumentativen Kritik belassen, weil ich darauf vertraue, dass gute Argumente auch Erfolg haben werden. Aber offensichtlich bedarf die Vernunft bei den Verantwortlichen der Stadtwerke einiger Nachhilfe. Ich frage daher dezidiert nach den Rechtsgrundlagen der Werbung auf den Fenstern der Busse. Es dürfte unstreitig sein, dass die Werbung an Bussen nicht zu den Kernaufgaben der Stadtwerke gehört und daher als nachrangig zurückzustehen hat, wenn die Form der Werbung den Aufgabenbereich der Stadtwerke negativ berührt. Das ist hier der Fall; denn die Kunden des ÖPNV haben ein Recht auf ungestörten Transport. Ihr Hinweis, dass ein Verstooss gegen die Bestimmungen der StVZO nicht vorliege, geht ebenfalls fehl, da dieses Normwerk die Verkehrsfähigkeit der Busse am öffentlichen Verkehr regelt, nicht aber das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter der Verkehrsleistung und dem Abnehmer dieser Leistung. Die Werbung auf den Busfenstern, die den ungestörten Gebrauch des Verkehrsmittel stören, könnte durchaus ein Grund sein, wegen Mängel in der Leistung nach BGB den Fahrpreis zu mindern oder ganz zu verweigern. Diesen Aspekt sollten die Verantwortlichen der Stadtwerke prüfen. Vor einigen Monaten hatte ich es schon einmal ausprobiert und die Entrichtung des Fahrpreises verweigert (das Fahrzeug war mit der Eigenwerbung der Stadtwerke vollständig zugeklebt, was das Argument der hohen Einnahmen aus der Werbung erheblich relativieren dürfte). Es folgte dann dies: der Busfahrer der L8 ab Wolbeck verständigte die Polizei, am Gremmendorfer Weg kam eine Streife, und auf die dezidierte Nachfrage des Beamten antwortete der Busfahrer sinngemäss, dass die Stadtwerke an der Verfolgung der Sache kein Interesse habe. Mit der L6 ab dieser Haltestelle war ich dann mit ordentlichem Fahrschein zu meinem usprünglichen Ziel der L8: Bült, 10 Minuten später weitergefahren. Das Verhalten der Stadtwerke finde ich schon merkwürdig.

Mit freundlichem Gruss
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Anmerkungen zum dokument: 005.019.
(*1)   //==> dokument: 005.017
(*2)   zwei namen durch N.N. ersetzt.
(*3)   es muss heissen: Overkamp, //==> dokument: 005.005 
(*4)   //==>dokument 005.018

005.020
Stadtwerke Münster GmbH an Ulrich Richter, schreiben vom 16.08.2005
Werbung an Bussen.

Sehr geehrter Herr Dr. Richter,
in Beantwortung Ihres Schreibens vom 14. August 2005(*1) möchte ich Sie abschließend auf Folgendes hinweisen:

Wie Sie dem Artikel in der WN vom 10. August 2005(*2) entnehmen können, reagieren wir grundsätzlich auf Kundenkritik(*3). Dies auch in Bezug auf die Buswerbung, die wir zukünftig stärker reduzieren wollen. Dies wird sicherlich Ihrem Wunsch entsprechen.

Ihre Frage nach dezidierten Rechtsgrundlagen für die Werbung an unseren Bussen, habe ich in unserem letzten Schreiben - mit dem Verweis auf §107 GO NRW und die StVZO - bereits ausführlich beantwortet(*3). Eine weitere Stellungnahme ist daher nicht notwendig und wird unsererseits auch nicht erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
N.N.(*4)
Unternehmenskommunikation/PR
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Anmerkungen zum dokument: 005.020.
(*1)   //==>dokument 005.019
(*2)   //==>dokument 005.018
(*3)
die PR-agentin, forsch im pluralis maiestatis, antwortet auf dem niveau einer rechtsunkundigen, aber als antwort der Stadtwerke Münster genügt das nicht. Es steht im belieben der Stadtwerke Münster GmbH, mit den fakten nicht herauszurücken, was auch schwierig ist, wenn keine einschlägige rechtsnorm verfügbar ist, mit der die praxis der werbung auf den fenstern der busse im ÖPNV zureichend begründet werden könnte.
(*4)   name durch N.N. ersetzt.

005.021
Ulrich Richter an Westfälische Nachrichten, schreiben vom 17.08.2005
betrifft: Leserbrief/ WN, 10.08.2005/Werbung auf den Busfenstern(*1).

Sehr geehrter Herr N.N.(*2),
ich antworte auf den Artikel: Getrübter Blick durchs Busfenster, 10.08.2005, und bitte Sie, den Leserbrief zu veröffentlichen.

Bei den Stadtwerken scheint sich ein Umdenken in dieser leidigen Sache der Werbung auf den Busfenstern anzubahnen. Ich hoffe, mit der Meinungsäusserung einen kleinen Beitrag in dieser Richtung zu leisten.
Die Stadtwerke habe ich wieder einmal in der Sache angeschrieben und versuche sie zu beeinflussen, diesen Unsinn endlich einzustellen. Aus Beobachtungen anderer Verkehrsanbieter weiss ich, dass die Werbung auch anders gehandhabt werden kann. Ein Beispiel sind die Strassenbahnen von Amsterdam, die vollbeklebt sind, aber die Fenster vollständig freilassen (in Holland hatte meines Wissens der Unsinn mit der Reklame auf den Fenstern etwa 1995 seinen Anfang genommen).

Mit freundlichem Gruss

Leserbrief(*3),(*4)

Die Nachricht ist erfreulich, dass die Stadtwerke künftig auf die Kundenkritik reagieren wollen und die Werbung auf den Busfestern reduzieren werden; die Hoffnung ist also realistisch, dass dieser Unfug zumindest in Münster ein absehbares Ende haben wird. Im Prinzip ist nicht zu beanstanden, dass die Busse der Stadtwerke und der beauftragten Subunternehmer auch als Werbeträger genutzt werden, wenn der Zweck erreicht wird, den Transportauftrag kundenfreundlich zu erfüllen und nebenbei ein kleine Zusatzeinnahme für die Betriebskosten des Systems zu erreichen. Mit einigen Fahrzeugen werden diese Ziele auch erreicht und es verwundert mich daher, dass die Verantwortlichen der Stadtwerke und die werbenden Firmen diese Lösungen nicht forcieren und immer noch der Schnapsidee eines durchgeknallten Werbedesigners nachlaufen, der die Fenster der Busse mit Werbebotschaften zuklebt, von denen die zahlenden Busbenutzer nicht wissen, wofür geworben wird. Sie nehmen nur wahr, dass ihr Blick nach draussen gestört ist, sie ärgern sich und wundern sich über die Frechheit, vor allem aber über die Dummheit der Manager jener Firmen, die glauben auf diese Weise den umworbenen Kunden zu animieren, das beworbene Produkt zu kaufen; sie schaffen allein Verdruss und der angesprochene Kunde wird im Zorn das Produkt künftig meiden. So halte ich es mit zwei Biermarken, deren Produzenten mich seit Jahren mit ihrem Werbedreck auf den Busfenstern ärgern, und so halte ich es auch mit den anderen Firmen, die mich mit ihrer Werbung auf den Busfenstern belästigen. Nun kann man mir vorwerfen, dass ich nicht konsequent sei, weil ich die Dienstleistungen der Stadtwerke weiterhin nutze; richtig, aber auf die Dienste des ÖPNV bin ich angewiesen und die Stadtwerke als Monopolist nötigen mich auch noch mit ihrer Eigenwerbung - mindestens 5 Fahrzeuge lässt sie mit Vollbeklebung laufen. Und wer hat diese kundenverachtende Werbung zu bezahlen? Wenn diese Kosten betriebswirtschaftlich korrekt bilanziert werden, und davon gehe ich aus, dann erscheinen sie als Posten in den Betriebskosten, auf deren Habenseite die Einnahmen aus jedem verkauften Fahrschein verbucht sind. Der Busbenutzer hat durch den Werbedreck auf den Busfenstern nicht nur den Ärger, er muss ihn auch noch bezahlen.
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Anmerkungen zum dokument: 005.021.
(*1)   //==>dokument 005.018
(*2)   name durch N.N. ersetzt.
(*3)   die WN druckte den leserbrief nicht ab.
(*4)
den leserbrief stellte Ich auch der Münsterschen Zeitung zur verfügung, ein abdruck erfolgte nicht. Der text des anschreibens ist im anfang auf den adressaten zugeschnitten:
Sehr geehrter Herr Spitzer,
der Anlass meines Leserbriefes war ein Artikel in der WN vom 10.08.2005. Ich habe mit dem angefügten Leserbrief darauf geantwortet und stelle Ihnen den Text auch zur Veröffentlichung zur Verfügung.
(... gleichlautend mit schreiben an WN).
Mit freundlichem Gruss

005.022
Ulrich Richter an Stadtwerke Münster GmbH, schreiben vom 02.09.2005.
betrifft: Werbung auf den Busfenstern/Anfrage: Rechtsgrundlagen
Bezug: Ihr Schreiben vom 16.08.2005(*1)

Sehr geehrte N.N.,(*2)

mit Verlaub, Ihre Antwort ist eine Frechheit!

Ich habe Sie, exakter die Stadtwerke Münster GmbH, um Auskunft über die Rechtsgrundlagen der Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke und der beauftragten Subunternehmer verlangt. Ich bestehe auf der Nennung der Rechtsnormen.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich mit dem Fahrschein eine erwartete Leistung gekauft habe. Die Werbung auf den Fenstern der Fahrzeuge ist nicht die vertraglich eingekaufte Leistung; eine Minderung oder gar der Einbehalt des Fahrpreises ist also angezeigt.

Mit freundlichem Gruss
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Anmerkungen zum dokument: 005.022.
(*1) //==>dokument 005.020.
(*2) name durch N.N. ersetzt.

005.023
Ulrich Richter an Stadtwerke Münster GmbH, schreiben vom 13.10.2005.
betrifft: Werbung auf den Busfenstern/Anfrage: Rechtsgrundlagen
Bezug: Ihr Schreiben vom 16.08.2005; meine Nachfrage vom 02.09.2005(*1)

Sehr geehrte N.N.,(*2)

mit meinem Schreiben vom 2.September 2005 hatte ich die Angabe der Rechtsnormen gefordert, die den Stadtwerken das Recht einräumen sollen, mich als Benutzer einer öffentlichen Einrichtung mit Werbung auf den Busfenstern zu belästigen. Meine Nachfrage ist bis heute ohne Antwort geblieben.

Ich erwarte in angemessener Frist eine zureichende Antwort.

Andernfalls bestärkt mich das Schweigen der Stadtwerke, dass meine Rechtsauffassung richtig ist, dass die Stadtwerke mit der Form der Werbung (nur die auf den Busfenstern, die den Busbenutzern den freien Blick versperrt) rechtswidrig die Rechte der Busbenutzer verletzen. Diese Rechtsverletzung bewirkt nach den allgemeinen Grundsätzen des BGBs eine Minderung oder den Einbehalt des vertraglichen Fahrpreises. Von diesem Recht werde ich demonstrativen Gebrauch machen, wenn die Stadtwerke mich wieder mit einen einschlägigen Anlass provozieren.

Mit freundlichem Gruss
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Anmerkungen zum dokument: 005.023.
(*1)   //==>dokument 005.020 und 005.022.
(*2)   name durch N.N. ersetzt.

005.024
Stadtwerke Münster an Ulrich Richter, schreiben vom 19.10.2005.
Ihr Schreiben vom 13. Oktober 2005

Sehr geehrter Herr Richter,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 13. Oktober 2005(*1).
Bereits in meinem Schreiben vom 16. August 2005 habe ich auf die geltende Rechtsnorm hingewiesen und diese auch angegeben. Zu Ihrer
Information überreiche ich nochmals mein Schreiben vom 16.August 2005(*2). Wie bereits angekündigt, wird eine weitergehende Stellungnahme unsererseits nicht erfolgen.
 
Zu Ihrem Hinweis, dass Sie eine Minderung des Fahrpreises vornehmen wollen, möchte ich noch folgendes ausführen: Unsere Busfahrer sind angehalten, für die jeweilige Fahrt, das korrekte Fahrgeld zu kassieren. Sollte sich ein Fahrgast weigern, dieses zu entrichten, sind wir zu einer Beförderung nicht verpflichtet.

Mit freundlichem Gruß
N.N.(*3)
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Anmerkungen zum dokument: 005.024. 
(*1)   //==> dokument 005.023.
(*2)   //==> dokument 005.020.
(*3)   name durch N.N. ersetzt.
 
005.025
Ulrich Richter an Stadtwerke Münster GmbH, schreiben vom 05.11.2005.
Geschäftsführer
Dr.-Ing.Norbert Ohlms
Stadtwerke Münster GmbH
 
betrifft:
Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke Münster/ rechtswidriges Handeln

Sehr geehrter Herr Dr.Ohlms,

in der Sache, der widersinnige Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke und der beauftragten Subunternehmen, hatte ich die Stadtwerke seit 2001 wiederholt kontaktiert, angeschrieben und mit Leserbriefen in der Lokalpresse kritisiert; mit Herrn Overkamp hatte ich aus diesem Grunde am 15.08.2001 auch ein längeres Gespräch in seinem Büro geführt. Der rechtswidrige Misstand dieser widersinnigen Werbung hält an, und entgegen der kürzlich in der Presse geäusserten Zusage, diesen Misstand einzuschränken, muss ich feststellen, dass die Stadtwerke nicht gewillt sind, diesen Unsinn einzustellen, der im Interesse der Busbenutzer rechtswidrig und im Interesse der Werbeindustrie kontraproduktiv ist.

Ich fordere Sie auf, den Unsinn der rechtswidrigen Werbung auf den Fenstern der Busse unverzüglich abzustellen.

Mein Versuch, Auskunft über die Rechtsgrundlagen für die Werbung auf den Busfenstern zu erlangen, war von den Stadtwerken negativ beantwortet worden; die Antworten Ihrer Mitarbeiterin, Frau N.N.(*1), genügten in keiner Weise. Der Hinweis auf §107 GO NRW geht fehl, weil diese Norm keine Ermächtigung ist, die Fenster der Busse als Werbeträger sowohl für die Privatwirtschaft als auch für das eigene Unternehmen zu nutzen. Die Werbung auf den Fenstern der Busse richtet sich in keinem mir bekannten Fall an die Benutzer der Busse als Adressaten der Werbung. Diese Werbung verfolgt daher ausschliesslich ein privates Interesse zu Lasten der Benutzer eines öffentlichen Verkehrsmittel, die mit ihrem Fahrschein eine Leistung nach Treu und Glauben eingekauft haben. Ich habe niemals kritisiert, dass geeignete Flächen an den Bussen für Werbung genutzt werden, und ich halte diese Form der Werbung, für die es einige Beispiele einer gelungenen Lösung des Problems gibt, mit dem §107 GO NRW für vereinbar, weil die Benutzer der Busse von dieser Form der Werbung in ihrem Recht, die Dienste des ÖPNV ungestört zu nutzen, nicht beinträchtigt werden. Genau das ist aber nicht der Fall, wenn, ein nicht unwichtiges Moment für den Komfort und die Akzeptanz des öffentlichen Verkehrsmittels, der Blick durch die Fenster des Busses mit dem Werbedreck auf den Fenstern beeinträchtigt und in einigen Fällen sogar unmöglich gemacht wird. Der Verweis auf die STVO geht in diesem Fall ebenfalls fehl, weil die STVO(*2) nicht das Rechtsverhältnis des Busbenutzers mit den Stadtwerken regelt, und einen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Fahrzeuge der Stadtwerke nicht gemäss der Normen der STVO(*2) im Strassenverkehr bewegt werden, habe Ich nicht. Eine andere Rechtsnorm, die als Ermächtigung der Stadtwerke ausgelegt werden könnte, den Fahrkomfort der Busbenutzer mit der Werbung auf den Fenstern der Busse zu beeinträchtigen, wurde mir nicht zur Kenntnis gegeben. Ich schliesse daraus, dass die Stadtwerke weiter rechtswidrig handeln wollen, wenn Sie dulden, dass die Werbung auf den Fenstern der Busse fortgesetzt wird. Die Rechtsauffassung ist allgemein gültig, dass die Verletzung eines Rechts den Rechtsverletzer schadensersatzpflichtig stellt.

Wenn ich weiter durch die rechtswidrige Werbung auf den Fenstern der Busse der Stadtwerke und der beauftragten Subunternehmer in meinem Recht auf ungestörte Benutzung der Leistungen des ÖPNV beeinträchtigt werde, erwäge ich, meine Rechtspflichten bei der Nutzung der Dienste des ÖPNV demonstrativ als Kompensation für die permanenten Rechtsverletzungen zu verweigern. Im Zorn über den Unsinn der Werbung auf den Fenstern der Busse, in zwei Fällen war es Eigenwerbung der Stadtwerke Münster, habe ich bereits einmal demonstrativ die Entrichtung des Fahrpreises verweigert und mich zweimal geweigert, bei einer Fahrscheinkontrolle den Fahrschein vorzuzeigen. In allen Fällen wurde zwar die Polizei gerufen, aber seitens der Stadtwerke erfolgten bisher keinerlei Reaktionen - warum wohl nicht?

Ich gebe Ihnen auch zur Kenntnis, dass ich seit langem die Firmen boykottiere, die mich mit ihrer Werbung auf den Fenstern der Busse belästigen. In der Abwägung persönlicher Interessen ist dieser Boykott in einigen Fällen nicht möglich, weil bestimmte Firmen, wie die Stadtwerke Münster, ein Monopol auf Dienste haben, auf die ich als Bürger angewiesen bin - und das ist der politische Skandal des Unsinns der Werbung auf den Fenstern öffentlicher Verkehrsmittel.

Ich bitte Sie, diesen Brief ernst zu nehmen.(*3)

Mit freundlichem Gruss.
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Anmerkungen zum dokument: 005.025.
(*1)   name durch N.N. ersetzt.
(*2)   es muss heissen: STVZO.
(*3)
in der realität der verwaltungsbürokratie gibt es eine redeweise und die geht so: eine beschwerde ist durch die buchstaben: "f, f und f" geadelt, in der normalen sprache heisst das: formlos, fristlos und folgenlos. Es ist eine illusion, verwaltungsleute mit argumenten überzeugen zu wollen, wenn den verwaltungsleuten die argumente nicht ins konzept passen. Das war auch das schicksal dieser beschwerde.(+1)
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(+1)   //==> dokument: 005.033.
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fortsetzung/dokumente: 005.026-050
<==// anfang
stand: 20.07.01.

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