fortsetzung:
subtext/argumente: 2.32.06-2.32.12
 

2.32.06

der begriff: gemeinschaft, unterscheidet die sozialen beziehungen, die das individuum als ich und sein genosse unmittelbar in raum und zeit leben(a). Als genossen, jeder für sich, leben sie in gemeinschaften, gebunden an einen bestimmten raum und an eine bestimmte zeit; limitiert in ihrer grösse ist das auge das maass, mit dem das individuum als ich, durch die nähe begrenzt, den genossen sehen kann(b). Der zweck der gemeinschaften ist die geborgenheit, die wechselseitig gesucht wird, und der schutz, der wechselseitig gegeben wird. Der schutz durch den anderen und die geborgenheit im anderen ist ein existenzielles bedürfnis, das das individuum, das ein ich sein will, befriedigen muss(c). Die strukturen der denkbaren gemeinschaften sind vielfältig(d), strukturen, die das individuum als ich, in die existenz geworfen, einerseits vorfindet(e), und die das individuum als ich andererseits, die existenz gestaltend, selbst wählen kann(f). Mit dem genossen wächst das individuum als ich in diese gemeinschaften hinein; sie werden in der gemeinschaft geformt, aber sie formen sich auch selbst, die gemeinschaften formend. Ihrem tun können enge grenzen gesetzt sein, aber diese beschränkungen durch die gesellschaft und durch den staat berauben das individuuum als ich nicht seiner autonomie, über die es verfügen können muss, wenn es sich als ich begreift(g). Die gemeinschaften sind weder eine idylle, in der alle blütenträume wahr werden müssen, noch sollten die gemeinschaften schlachtfelder sein, auf denen der eine dem anderen nach dem leben trachtet(h). In ihrer zeit sind die gemeinschaften orte, an denen das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, das sein können, was sie als individuen sein sollen, ein ich.
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(a)
das merkmal: unmittelbar, schliesst alle mittelbaren beziehungen aus. Die unterscheidung ist auf der argumentebene der begriffe eindeutig, auf der argumentebene der phänomene aber in der regel mehrdeutig. Es können phänomene bezeichnet werden, die in ihrer form als mittelbar erscheinen, in ihrer struktur aber eine unmittelbare beziehung anzeigen(01), andererseits können aber phänomene bezeichnet werden, die in ihrer struktur unmittelbar sind, aber in raum und zeit mittelbar realisiert werden(02). Im blick auf die phänomene, die durch die begriffe: gesellschaft und staat, unterschieden werden, muss aber an dem begriffsmerkmal: unmittelbar, festgehalten werden, wenn die phänomene der gemeinschaft beurteilt werden sollen, auch dann, wenn der geforderte unmittelbare kontakt zwischen dem individuum als ich und seinem genossen durch die äusseren bedingungen, gleichviel welcher art, faktisch unterbunden ist. Das urbild der gemeinschaft ist die soziale beziehung zwischen mann und frau(03), deren zweck die fortdauer der gattung(04) ist, ein zweck, der im unmittelbaren kontakt von mann und frau, im geschlechtsakt, sichergestellt wird. Der geschlechtsakt ist die eine mögliche extremposition, über die das individuum als ich verfügt(05), die andere mögliche extremposition ist ein verhalten, das gemeinhin als platonische liebe bezeichnet wird(06). Das sind gegensätze und es ist nicht auszuschliessen, dass diese gegensätze missverstanden und fehlgedeutet werden; denn die komplexität, in der die phänomene miteinander verwoben sind, lässt das urbild der gemeinschaft in allen formen der gemeinschaft wetterleuchten, eine konstruktion, die in der theorie mit der relation zwischen dem individuum als ich und seinem genossen fixiert ist(07).
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(01)
das beispiel wird in seiner beurteilung umstritten sein. Der blick ist auf die phänomene gerichtet, die im wechselspiel von vereinen und ihren verbänden beobachtet werden können. Auf der ebene der verbände, phänomene, die mit dem begriff: gesellschaft unterschieden werden, ist die mittelbare beziehung strukturell vorgegeben, aktiv sind aber die mitglieder der vereine, deren unmittelbare beziehung als vereinsmitglieder dominant ist. Es können überschneidungen festgestellt werden, die aber durch die vorgaben einer theorie nur schwer in der fasson gehalten werden können.
(02)
auch dieses beispiel dürfte umstritten bleiben. Die familie im engeren sinn ist durch den unmittelbaren kontakt der mitglieder definiert. Solange diese gemeinschaft örtlich begrenzt lebt, ist der unmittelbare kontakt die regel, in der moderne aber, bestimmt durch die mobilität der menschen, können die unmittelbaren kontakte durch die räumlichen entfernungen gestört erscheinen. Der onkel in Amerika ist fern, aber er kann, wie ein deus ex machina, in der festlichen runde erscheinen.
(03)
das biologische verhältnis der geschlechtsgemeinschaft kann in der kultur auf die geliebte und ihres geliebten verkürzt erscheinen. Die dokumente der historia belegen, dass in der alten zeit die geschlechtsgemeinschaft zwischen mann und frau eine angelegenheit des stammes oder des clans gewesen war(*1), erst spät wurde diese soziale beziehung in die romantische liebe der geliebten und ihres geliebten umgedeutet. Es kann vermutet werden, dass beide formen der geschlechtsgemeinschaft nebeneinander bestand gehabt hatten(*2) und in zukunft auch bestand haben werden; denn diese formen akzentuieren unterschiedliche perspektiven, die das individuum als ich und sein genosse wählen müssen, wenn sie ihre existenz in der gemeinschaft realisieren wollen. In der einen perspektive ist die gruppe der fokus, in der anderen perspektive das individuum, das ein ich ist. Ohne die gemeinschaft kann das individuum, das ein ich sein will, nicht existieren; eine chimäre ist die gemeinschaft ohne individuen, die ein ich sind.
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(*1)
stamm und clan sind gruppen, die durch den begriff: gesellschaft, unterschieden werden. Das phänomen der arrangierten ehe ist in den modernen gesellschaften keineswegs verschwunden. Man heiratet immer noch in den "gleichen kreisen", auch dann, wenn die yellow press wieder einmal die spektakuläre trauung einer bürgerlichen mit einem spross aus blauem blute goutiert - der redakteur hat die fällige scheidung schon gebucht.
(*2)
der blick auf die kunst zeigt, dass in allen generationen, soweit dokumente der historia vorliegen, von der liebe der geliebten und ihres geliebten geträumt wurde. Es ist sicher kein zufall, dass in den kanonischen texten das Hohe Lied der Bibel den platz behauptet hat. Der stamm oder der clan kann nicht alles sein, allein die erfordernisse des tages sichern den ausgleich der perspektiven.
(04)
argument: //==>2.32.10.
(05)
als erbschaft der natur muss das individuum als ich die sexualität leben. Der biologische aspekt ist aber nicht der gegenstand dieses arguments; er bleibt hier beiseite gestellt.
(06)
als teil der unio mystica ist die platonische liebe die säkulare variante(*1). Der kern der unio mystica ist die vorstellung, dass die unmittelbarkeit der sozialen beziehung des individuums als ich mit dem genossen gegenläufig durch ihre faktische trennung realisiert werden soll. Ihr geheimnis ist die auflösung der differenz zwischen den materiellen weltdingen in der identität eines geistigen dinges der welt. Als vorstellung des individuums als ich und seines genossen ist die platonische liebe eine konstruktion, die zwar beschreibbar ist, aber nicht von jederman geglaubt werden muss.
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(*1)
ob die vergleichung der platonischen liebe mit der unio mystica zulässig sei oder nicht, dürfte als frage der gegenstand eines streites sein, der den kern der frage ungeklärt zurücklassen wird, die frage nämlich, ob die relation zwischen dem sterblichen und seinem gott, sei's der gott der theologen oder das ideal der philosophen, mit der relation gleich oder ähnlich sein kann, die das individuum als ich mit dem genossen in raum und zeit pflegt. Wie es auch sein mag, die annahme einer relation des individuums als ich mit dem geglaubten gotte oder dem höchsten prinzip ist eine konstruktion, die das individuum als ich erfindet, um sich die existenz eines gottes oder eines ideals vorstellbar zu machen.
(07)
das grundmuster der sozialen beziehungen ist die relation zwischen dem individuum als ich und seinem anderen, gleichgültig, wer
der genosse sein mag. Im moment der gelebten gegenwart lebt das individuum als ich die relation unmittelbar(*1); entweder die relation besteht oder sie besteht nicht - tertium non datur. Etwas anderes sind die relationen, die das individuum als ich: A, und sein genosse: B, zur gemeinschaft haben, in der sie zuhause sind. In der zweiten und dritten relation sind die bedingungen festgelegt, die entscheiden, ob die reale soziale beziehung zwischen dem individuum als ich: A, und dem genossen: B, im bestimmten fall unmittelbar ist oder mittelbar. Für sich ist die wechselseitige relation zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, in ihrer struktur weder durch ein gesetz festgelegt(*2), noch kann sie durch eine konvention geregelt werden(*3). Die bewertung dieser wechselseitigen relation ist aber etwas anderes und diese bewertungen sind nur im horizont der gemeinschaften zulässig, die das individuum als ich: A, und der genosse: B, als das ausgeschlossene dritte moment in weiteren relationen präsent haben(*4). Im faktum der gemeinschaft sind die bedingungen fixiert, die das individuum als ich und sein genosse beachten müssen, wenn sie ihre wechselseitige relation als mittelbar oder unmittelbar im moment der gelebten gegenwart beurteilen(*5).
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(*1)
die unmittelbarkeit der wechselseitigen relation zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, ist doppelt kodiert, einmal in der physischen realität des moments der gegenwart, dann in der erinnerung an den genossen. Die ferne geliebte ist nah und präsent, auch dann, wenn sie nur erinnert wird.
(*2)
die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, in der form der bürgerlichen ehe, ist durch das gesetz definiert. Das gesetz setzt die unmittelbarkeit der relation im moment der gelebten gegenwart voraus, zumindest dann, wenn die ehe auf dem standesamt förmlich geschlossen wird. In den paragraphen steht nichts von der liebe als bedingung, die einklagbar wäre, und die ehe besteht auch dann fort, wenn die eheleute sich aus den augen verloren haben und die förmliche scheidung noch nicht ausgesprochen worden ist.
(*3)
konventionen regeln vieles, aber sie werden nicht verhindern, dass Romeo und Julia sich finden. Hat aber Julia ihren Romeo gefunden, dann werden die konventionen post festum sehr wohl verhindern, dass sie ihr projiziertes glück geniessen können.
(*4)
das ist die position des beobachtenden dritten. In dieser funktion kann auch der genosse oder das individuum als ich erscheinen. Die position des beobachtenden dritten(+1) ist aber eine andere situation und sollte nicht mit der ausgangssituation vermengt werden.
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(+1) argument: //==>2.23.10.
(*5) argument: //==>2.24.45.    /(a)<==//
(b)
das prinzip der kommunikation per augenkontakt ist in der redeweise: aus den augen - aus dem sinn, formuliert. Wer in der alten zeit aus dem möglichen blickfeld verschwunden war, der war auch bald vergessen; er war faktisch nicht mehr existent. In der moderne scheint diese erfahrung nicht mehr gültig zu sein; denn mit den neuen technischen möglichkeiten, den maschinen der kommunikation(01), kann praktisch die illusion geschaffen werden, an jedem ort der welt in realzeit präsent zu sein. Aber mit den maschinen verspricht sich das individuum als ich etwas, das es, begrenzt auf den moment der gelebten gegenwart, nicht realisieren kann, weil das, was es sich verspricht, projektionen in die zukunft sind und facta der vergangenheit, die das individuum als ich nur im moment seiner gelebten gegenwart als erinnerungen aktivieren kann. Mit den maschinen kann das individuum als ich die wahrnehmung der räumlichen distanz zwar verändern, aber es kann mit diesen maschinen weder die differenz zwischen den momenten: "hier, da und dort" aufheben, noch kann es die differenz zwischen den momenten: "jetzt, gestern und morgen" beseitigen. Das individuum als ich und sein genosse täuschen sich, wenn sie glauben, dass die möglichkeiten ihrer kommunikation im moment der gelebten gegenwart mit diesen maschinen erweitert werden könnten, aber gleichwohl wissen sie, dass sie mit diesen maschinen die realen formen ihrer kommunikation verändern(02). Die grenzen der kommunikation zu verschieben, ist das eine, das andere sind die grenzen, die bleiben.
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(01)
der blick auf die historia der telegraphie liefert hinreichend eindrucksvolle dokumente, angefangen bei der buschtrommel und dem signalfeuer, über die primitiven hebelgeräte, den morseapparat und das telephon bis zum radio, fernseher, handy und dem allpräsenten computer mit internetanschluss.
(02)
die bewertung der veränderungen in den formen der kommunikation ist etwas anderes. Es scheint plausibel zu sein, von einem fortschritt zu sprechen, weil das faktum ernsthaft nicht bestritten werden kann, dass das individuum als ich und sein genosse ihre möglichkeiten der naturbeherrschung mit den neuen techniken erweitert haben, aber, den geglaubten erfolgen zum trotz(*1), sollten ihre zeitgenossen nicht verdrängen, dass sie in den grenzen ihrer natur eingeschlossen bleiben. Neue techniken sind denkbar, aber die fata morgana, das individuum als ich und sein genosse könnten sich aus ihrer natur verabschieden und sich in andere sphären verflüchtigen, werden sie nicht erreichen - den anderen planeten gibt es nicht, weil keiner von diesem ort mehr erzählen könnte.
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(*1) die negativen konsequenzen der erweiterten, aber eingebildeten naturbeherrschung werden hier nicht weiter erörtert.   (b)<==//
(c)
das bedürfnis nach schutz und geborgenheit ist ein animalisches gefühl. Das individuum, das ein ich ist, kann das gefühl, ein moment der natur zu sein, als teil seiner erbschaft nicht wie ein abgetragenes kleidungsstück weglegen, aber das individuum als ich und sein genosse können die erbschaft ihrer natur aufgreifen und gestalten. Die dokumente der historia zeigen, wie die vorfahren ihr bedürfnis nach schutz und geborgenheit gestaltet hatten. Das ist ein schatz, auf den das individuum als ich und sein genosse zurückgreifen müssen, aber diesen schatz können sie nur dann bewahren und mehren, wenn sie das, was in den vorzeiten einmal erfolgreich gewesen war, den bedingungen von heute anpassen. Neue gemeinschaften und ihre strukturen sind denkbar, aber zumeist wird es schon genügen, wenn die überlieferten strukturen so modifiziert werden, dass sie den neuen anforderungen angemessen sind. Die gemeinschaften sind für das individuum als ich und seinem genossen nicht der zweck, gleichwohl sind sie aber für ihre zwecke das mittel.   (c)<==//
(d)
die phänomenologie der gemeinschaften ist weitläufig; Ich beschränke mich auf anmerkungen zu den phänomenen, die im horizont der theorien des politischen prozesses kondensationskerne sein können(01). Vor allem das kriterium: interesse an einer gemeinschaft, könnte ein unterscheidungsmerkmal sein, aber die interessen sind als phänomene nicht eindeutig(02). Das kriterium: zweck einer gemeinschaft, provoziert einwände, die nicht leichthin von der hand gewiesen werden können(03). Als kriterium sind auch die klassifikationen denkbar, mit denen der bereich der politischen weltdinge von den anderen dingen der welt unterschieden werden, die als adhoc-bestimmungen für einen begrenzten zweck tauglich sein können(04). Systematisch zwingend sind diese einteilungen nicht, aber als plausible einteilungen können sie für einen begrenzten raum und eine begrenzte epoche gültig sein(05).
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(01)
die anmerkungen können nicht befriedigen, aber in keinem fall lassen sich die dinge der welt ohne rest in eine abschliessende systematik zwingen. Mein vorschlag einer phänomenologie kann also nur stückwerk sein und meine absicht ist es nicht, hier eine theorie der gemeinschaften vorzulegen. Die phänomene in der ordnung ihrer vielfalt darzustellen und die ordnung zu bewerten, das ist die aufgabe der soziologen und historiker. Hier genügt es, auf die funktion zu verweisen, die die gemeinschaften im politischen prozess haben.
(02)
die interessen, unterschieden mit dem begriff: interesse,(*1) sind als phänomene ebenso vielfältig wie die phänomene der gemeinschaft. Weil aber diese abgrenzungen nur im horizont des politischen geltend gemacht werden können, ist die möglichkeit nicht von der hand zu weisen, dass die struktur des arguments zirkelschlüssig konstruiert sein könnte(*2).
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(*1)
argument: //==>2.32.08.
(*2)
als kriterium der abgrenzung könnte die unterscheidung von öffentlich und privat aktiviert werden. Es steht ausser streit, dass es phänomene gibt, die dem öffentlichen oder privaten bereich zugerechnet werden; entsprechend werden die möglichen gemeinschaftsformen eingeordnet. Aber als argument sind diese abgrenzungen schwach, weil sie, wenn sie als argument in einen anderen kontext gestellt werden, auch anders beurteilt werden können(+1).
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(+1) die freundschaft zwischen dem individuum als ich und seinem genossen dürfte im regelfall eine gemeinschaft sein, die in der kategorie: unpolitisch, abgelegt wird, aber eine freundschaft, die zu einer politischen affäre aufgeblasen wird, muss wohl in der kategorie: politisch, eingeordnet werden. Solche männerfreundschaften haben, wenn die herren politik machen, immer einen hautegout.
(03)
wie soll ein verein eingeordnet werden, dessen mitglieder sich altruistisch für kinder in not einsetzen? Prima vista ist der zweck unpolitisch, aber in einer anderen perspektive kann der grund für die not der kinder ein politischer skandal sein, nämlich dann, wenn der staat es unterlässt, soziale verhältnisse zu schaffen, in denen kinder nicht von armut bedroht sind, oder die gesellschaft soziale verhältnisse duldet, in denen die kinder sich selbst überlassen sind. Stoff für den politischen streit gibt's also genug.
(04)
eine adhoc-einteilung ist die einordnung einer bestimmten gemeinschaft als partei oder als verein. Für den politischen prozess kann es genügen, wenn apodiktisch die parteien in der kategorie: politische gemeinschaft, einsortiert werden(*1), ein verein zur pflege des skatspiels aber in der kategorie: unpolitische gemeinschaft(*2). Aber es gibt genügend viele faktoren, die das schöne bild stören und die gültigkeit der einteilungen verändern.
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(*1)
welche personengruppe den status einer partei hat, das ist im deutschen recht durch gesetz festgelegt. Wenn das gesetz der ausschliessliche maasstab sein soll, funktioniert diese einteilung, aber es gibt fälle, in denen der verweis auf das gesetz nicht mehr genügt, und die schöne einteilung wird unscharf. Dafür ist die sprache ein zuverlässiger indikator; denn es wurde schon von parteien gesprochen, als vom parteiengesetz der BRD noch keine rede gewesen war.
(*2)
für gemeinschaften, die mit dem terminus: verein, bezeichnet werden, gibt es im deutschen recht auch das gesetz, aber diese vorschriften sind nicht geeignet, den verein als eine unpolitische gemeinschaft zu klassifizieren. Die wahrscheinlichkeit ist gering, dass der skatclub sich in die hohe politik einmischen wird, aber wenn im dorfkrug der segen schief hängt, dann können dem bürgermeister schon mal die karten um die ohren fliegen. Und es ist kein geheimnis, dass einige vereine, ganz privat, aber mit viel kapital in der hinterhand, in der stille grosse politik machen.
(05)
diese einteilungen sind der gegenstand jenes zweiges der soziologie, der mit dem terminus: gruppensoziologie, bezeichnet wird. Was die soziologen an empirischem material zusammengetragen haben, das nutzt der philosoph dankbar, wenn er aus der perspektive des philosophen über die gegenstände der welt reflektiert, die im horizont des begriffs: das_politische, eingeschlossen sind.    (d)<==//
(e)
das individuum, das ein ich ist, wird in die gesellschaft hineingeboren, in der gemeinschaft mit dem genossen wächst es als individuum auf und bildet sich zu einem ich. Es lebt die gemeinschaften als angebote der gesellschaft und des staates und, nolens volens, fügt es sich in diese gemeinschaften ein. Die prozesse der einordnung können rigoros sein und frei von gewalt sind diese prozesse nicht(01). Im anfang seines wegs in's leben hat das individuum, das sich zu einem ich bilden soll, keine chance der wahl, es wird eingeordnet und es ordnet sich ein(02). Die dominanz der gemeinschaften ist ein übermächtiges faktum. Es muss daher als eine form der dummheit erscheinen, wenn dieses faktum nicht zur kenntnis genommen wird, aber es ist auch eine form der ignoranz, wenn dieses faktum als unabänderlicher spruch einer übergeordneten instanz hingenommen wird; denn auf seinem lebensweg öffnen sich dem individuum als ich auch chancen(03), das ziel seines weges selbst zu bestimmen, und, seinen lebensweg gestaltend, wird das individuum, das ein ich sein will, die gemeinschaften wählen, die ihm gut dünken.
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(01)
Ich stelle das faktum der gewalt hier nur fest; denn als spiegelbild der natur ist die gewalt das zerrbild der natur, das in der gesellschaft und im staat präsent ist. Diese feststellung sollte aber nicht mit einer rechtfertigung der gewalt verwechselt werden.
(02)
die prozesse, durch die das individuum als ich in die gemeinschaften, in die gesellschaft und in den staat eingeordnet wird, werden mit dem terminus: vergesellschaftung, bezeichnet; es wäre aber angemessener, den weniger geläufigen terminus: vergemeinschaftung, zu verwenden, weil die prozesse der einordnung, formen der erziehung, primär durch die gemeinschaften vermittelt sind und erst abgeleitet auf die gesellschaft und den staat projiziert werden. Das problem ist der terminus: vergesellschaftung, in dem eine bedeutung mitschwingt(*1), die in der primären einordnung des individuums als ich in die gemeinschaften missverständnisse schaffen kann; denn das maass für die einordnung des indviduums als ich in die bestimmte gemeinschaft ist vorrangig die geltende konvention, das gesetz wirkt als horizont immer nachrangig(*2). Die konflikte sind daher nicht auszuschliessen, die zwingend sind, wenn die geltenden normen einer gemeinschaft mit dem gesetz des staates oder den konventionen der gesellschaft nicht vereinbar sind(*3).
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(*1)
der begriff: vergesellschaftung, ist ein begriff der politischen ökonomie, dem im horizont des begriffs: das_politische, eine bedeutende funktion zugeordnet sein kann. Dieser aspekt ist aber hier nicht der gegenstand der erörterung(+1).
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(+1) argument: //==>2.42.12.
(*2)
klarstellung. In der moderne gilt, dass die legitimität der ordnung durch das gesetz gesichert wird, konventionen können nur gültig sein, wenn sie durch das gesetz legitimiert sind. Dem steht aber eine praxis gegenüber, in der das verhältnis umgekehrt erscheinen kann. Ich beschränke mich auf den hinweis, dass die reale praxis der migranten ein grund für die schwierigkeiten ist, sie in staat und gesellschaft zu integrieren. Verantwortlich für diese praxis sind die beteiligten, also die migranten selbst und die gesellschaft, einschliesslich des staates und der gemeinschaften.
(*3)
der konflikt spiegelt sich in den phänomenen der kriminalität, probleme, die von der theorie zwar in schönen konstruktionen aufgelöst werden, die lamentable praxis aber um keinen deut verbessern. Die gemeinschaften definieren die eigenen normen und diese müssen nicht d'accord sein mit den konventionen der gesellschaft und den gesetzen des staates(+1).
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(+1) klarstellung zur terminologie. Die norm der gemeinschaft, die konvention der gesellschaft und das gesetz des staates haben die gemeinsame funktion, soziale beziehungen zu regeln, aber es ist ein anderer aspekt, wenn der hierarchische stufenbau der rechtsnormen in den blick genommen wird, in dem die kette der legitimität definiert ist. Welche norm aber für das individuum als ich und seinem genossen gelten sollen, das wird durch den zweck entschieden, der von ihnen verfolgt wird. Der zweck aber legitimiert per se keine norm, oder, wie es umgangssprachlich heisst: der zweck heiligt nicht die mittel.
(03)
es sollte nicht ignoriert werden, dass die gesellschaft und der staat als institution die tendenz haben, alles unter sich zu versammeln und nichts draussen zu lassen. Die tendenz zur totalität ist ein faktum, aber faktum ist auch, dass die gesellschaft und der staat in raum und zeit nicht als totale systeme organisierbar sind, die nichts draussen lassen können. In der differenz ist also die chance situiert, in der das individuum als ich und sein genosse ihre gemeinschaft finden, die ihnen gut dünkt.    (e)<==//
(f)
Ich wiederhole, die dominanz der gemeinschaften kann übermächtig sein, aber so mächtig diese gemeinschaften, eingebunden in staat und gesellschaft, auch erscheinen mögen, das individuum als ich ist diesen gemeinschaften nicht ausgeliefert, wenn es als mitglied der gesellschaft akzeptiert und als bürger des staates anerkannt ist. Wenn das individuum als ich gewillt ist, mit dem genossen eine bestimmte gemeinschaft entweder in ihrer struktur zu verändern(01) oder für sie eine neue form zu kreieren(02), dann können sie sich partiell der dominanz der gemeinschaft entziehen(03). Aber das sind anstrengungen, die das individuum als ich und sein genosse in den formen ihrer arbeit leisten müssen(04). Ich lasse es hier offen, in welcher weise und mit welchem ziel das individuum als ich und sein genosse diese veränderungen anstreben sollen und wie sie ihr ziel auch realisieren wollen. Ihre möglichkeiten sind in der autonomie gegründet(05), über die sie als ich verfügen, ob sie aber ihre möglichkeiten auch nutzen, das müssen sie verantworten.
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(01)
jede gemeinschaft verändert sich, wenn ihre mitglieder wechseln(*1). Die veränderungen sind prozesse in raum und zeit, die prinzipiell dem willen des individuums als ich und seines genossen unterliegen, auch dann, wenn der augenschein sie als objekte eines scheinbar anonymen prozesses ausweist. Entweder leisten das individuum als ich und sein genosse die veränderung ihrer gemeinschaft durch
das aktive gestalten dieser gemeinschaft(*2) oder durch flucht aus der bestehenden gemeinschaft(*3). Die phänomene: flucht und gestaltung, sind vielfältig miteinander verknüpft(*4).
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(*1)
mit jedem mitglied, das in eine gemeinschaft aufgenommen wird oder diese verlässt, ändert sich die struktur der gemeinschaft. Die äussere form kann stabil erscheinen, aber das, was als die chemie der gemeinschaft bezeichnet werden könnte, ändert sich, zumeist unbemerkt, wenn der verschwundene nur ein einfaches mitglied gewesen war, signifikanter beim führer der gemeinschaft. Diese veränderungen können als faktum festgestellt werden, ohne dass ein bewertung damit verknüpft sein muss. Die bewertung der veränderungen ist aber nicht auszuschliessen, weil sowohl das individuum als ich und sein genosse in der gemeinschaft bestimmte interessen verfolgen, die das maass sind, mit dem sie beurteilen, ob die gemeinschaft, so wie sie ist, für sie von vorteil ist oder nicht, und entsprechend dieser interessen entscheiden sie sich für das verbleiben in der gemeinschaft oder das ausscheiden aus der gemeinschaft(+1).
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(+1) die aspekte bleiben unberührt, die sich aus dem faktum: geburt oder tod, ergeben.
(*2)
mit seiner entscheidung, einer gemeinschaft beizutreten, verfolgt das individuum als ich einen bestimmten zweck, für dessen erlangung der betritt zur gemeinschaft ein mittel zum zweck ist. Es liegt also im interesse des individuums als ich, wenn es, seinen zweck erfolgreich verfolgend, die gemeinschaft so beeinflussen will, dass sie als brauchbares mittel für seinen zweck auch funktioniert. Dieses interesse ist legitim, weil sein genosse nicht anders agieren wird(+1). In der regel wird dieses erwartete verhalten wenig spektakulär sein, aber es gibt, wie die dokumente der historia zeigen, auch beispiele, in denen durch das wirken eines individuums als ich hergebrachte strukturen von gemeinschaften neu geformt oder neubegründet worden sind(+2). Die phänomenologie der veränderungen, die als vorteilshaft bewertet werden, ist weitläufig und ihre details werden nicht weiter erörtert.
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(+1) die interessen sind gegensätze und sie können sich einander wechselseitig ausschliessen, sie können aber auch harmonisch und einander ergänzend sein. Die palette der möglichkeiten schliesst aus, dass klassifikationen konstruiert werden, die allgemein gültig sein sollen; denn jede klassifikation ist in ein bestimmtes interesse eingebunden.
(+2) ein herausragendes feld sind die umformungen bestehender religionsgemeinschaften oder ihre neugründung. Es genügt auf die namen: Jesus von Nazareth und Luther, zu verweisen.
(*3)
die entscheidung, eine gemeinschaft zu verlassen, kann ihren grund in der autonomen entscheidung des individuums als ich haben(+1), zumeist ist aber diese entscheidung die folge erlittener gewalt. Die gründe für das verlassen der bestehenden gemeinschaft können vielfältig sein, gründe, die in den statistiken zu nackten zahlen gefroren sind. Es wäre aber billig, diese gründe moralisch zu bewerten; denn das eigene wollen und die realen wiederstände sind kaum entwirrbar miteinander verschlungen, sodass nur wenig raum bleibt für das sich bewusste verweigern gesellschaftlicher zwänge. In dieser weise ist der flüchtende(+2) dem vertriebenen(+3) strukturell vergleichbar.
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(+1)
wer eine gemeinschaft aus freier entscheidung verlässt, wird oft als aussteiger bewertet, und in der phänomenologie der gemeinschaften ist der aussteiger ein schillerndes phänomen, in dem sich unterschiedliche perspektiven kreuzen. Der schnittpunkt der perspektiven ist die überzeugung, dass der aussteiger den konflikt in der gemeinschaft mit der entscheidung löst, er müsse die gemeinschaft verlassen, sei's durch flucht, sei es, dass er vertrieben wird. Er lässt die gemeinschaft hinter sich zurück und richtet sich als individuum, das ein ich sein will, neu, das heisst: anders, ein. So kann der gläubige eremit dem heimatlosen schiffbrüchigen gleich sein und was als differenz erscheint, das wird mit nachgeschobenen gründen erklärt. Es ist üblich, die literarische figur des Robinson Crusoe als metapher des ausstiegs zu interpretieren, aber im vergleich mit der dokumentierten lebensgeschichte des Alexander Selkirk ist erkennbar, dass der aussteiger: Selkirk alias Robinson Crusoe, in affirmierender verneinung mit der gemeinschaft verbunden blieb. Im exil auf der gottverlassenen insel war die Bibel für Alexander Selkirk alias Robinson Crusoe kein zufall im unglück gewesen, sondern die Bibel war der gewählte anker in der abgetrennten lebenswelt. Nicht anders der eremit, der sich abgrenzt, um im geglaubten gotte die gemeinschaft mit den gläubigen zu leben. Und die aussteiger aus der moderne? - etwas von der alten welt nehmen sie immer mit, weil's in der neuen welt auch ein wenig bequem sein soll.
(+2)
der flüchtende meint, er könne mit seinem entschluss zur flucht, den lauf der dinge noch bestimmen. Wer fliehen muss, der wird gezwungen, allein er scheint noch einen einfluss auf den zeitpunkt der flucht und das ziel zu haben, aber sein vermögen zur entscheidung ist durch die äusseren bedingungen eingeschränkt, denen er sich beugen muss.
(+3)
der vertriebene hat keine wahl. Als outlaw muss er sich in das schicken, was gerade anliegt. Was dem outlaw als minimum belassen ist, das ist sein leben, und weil er lebt, muss er sich, auch in gewollter opposition, wieder in gemeinschaften einbinden, gemeinschaften, die durch die gesellschaft und den staat kriminalisiert sein können. In den dokumenten der historia können texte rezipiert werden, die von figuren der geschichte, so Robin Hood, Schinderhannes oder Störtebekker, erzählen, die aus ihrer gemeinschaft vertrieben worden waren und als vertriebene neue gemeinschaften geschaffen hatten, die als spiegelbild ein zerrbild der alten gemeinschaft waren.
(*4)
wer eine neue form der gemeinschaft schaffen will, der kann sich in der rolle des flüchtenden oder des vertriebenen wiederfinden. Beispiele dafür können viele zitiert werden, deren struktur in einem moment ähnlich ist(+1). Die gute absicht schlägt um in die böse tat. Diese fälle, immer mit grossen hoffnungen verknüpft, mögen beklagt werden, aber es ist fahrlässig, die dokumentierten guten absichten über den grünen klee loben zu wollen, weil die logik des wollens eineseits mit den ergebnissen des handelns andererseits nicht zusammen bestand haben können. Das gefängnis am anfang steht auch am ende wieder da, nur sind die gefangenen andere, allein die anführer hatten für eine weile die vorteile der freiheit zu lasten der genossen genossen.
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(+1) der blick auf die historia der sekten genügt, um sich einen überblick über vielfalt der möglichkeiten zu verschaffen. Zwei fälle zitiere Ich, ohne sie weiter zu kommentieren. Der eine fall ist die kommune 1, die im umkreis der 68er revolution bevorzugtes objekt der medien gewesen war, der andere fall, nicht zufällig in der derselben epoche, ist der massenselbstmord der sekte um den prediger Jim Jones (1978).
(03)
das individuum als ich kann zwar eine bestimmte gemeinschaft verlassen, es kann auch die bestimmte form einer gesellschaft hinter sich lassen und es kann auch den bestimmten staat wechseln(*1), aber es wird immer in eine andere bestimmte gemeinschaft oder gesellschaft oder staat hineinfallen. Die konstitutiven bedingungen seiner sozialen existenz kann das individuum als ich nicht aufheben, gleichwohl kann es aber die voraussetzungen seiner existenz in raum und zeit verändern(*2). Das sind zwei perspektiven auf die eigene existenz, die das individuum als ich unterscheiden sollte, wenn es seine situation im moment der gelebten gegenwart analysiert und reflektiert.
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(*1)
der wechsel ist prinzipiell möglich, aber praktisch kann der wechsel bis zur unmöglichkeit ausgeschlossen sein. Der blick auf die globale migration liefert hinreichendes anschauungsmaterial.
(*2)
die formen, in denen das individuum als ich und sein genosse in gemeinschaften verbunden sind, unterliegen ihrem willen, aber ihnen sind in der gestaltung dieser formen enge grenzen gesetzt. In jeder gemeinschaft ist das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich im blick auf den jeweils anderen, mit phänomenen konfrontiert, die mit den termini: macht und herrschaft, bezeichnet werden(+1).
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(+1) argument: //==>2.52ff.
(04)
die gemeinschaft ist kein zweck, wohl aber das mittel, mit dem das individuum als ich und sein genosse das anstreben können, was sie als zweck ihrer existenz ansehen wollen. Die zwecke können verschieden sein, aber, zusammengefasst unter dem begriff: das humanum, werden sie von den anderen weltdingen unterschieden. Eine gemeinschaft, die nicht zweckmässig organisiert ist, wird das ziel nicht erreichen können, das das individuum als ich und sein genosse anstreben müssen, wenn sie sich als ich begreifen wollen und auch als ich begreifen. Die vorstellung einer zweckmässigen gemeinschaft ist keine ausgemalte utopie, gleichwohl ist das gemalte bild aber die beschreibung einer struktur, in der das individuum als ich das realisieren kann, was es sein will, ein ich.
(05)
klarstellung. Die autonomie des individuums als ich ist nicht nur die conditio sine qua non, dass das individuum sich als ich bilden kann, die autonomie impliziert auch die verpflichtung, dass das individuum, das ein ich sein will, die autonomie nutzt, sich als ich zu bilden. Was das individuum als ich in seiner gemeinschaft, der gesellschaft und im staat ist, das hat es selbst zu verantworten.
   (f)<==//
(g)
dem individuum als ich erscheint jede form der gemeinschaft als einschränkung seiner bürgerlichen freiheiten. Die struktur der gemeinschaft ist mit den wünschen des individuums als ich nicht immer kompatibel und die partikularen interessen, sowohl die des individuums als ich als auch die seines genossen, schwingen nicht synchron in der dynamik der gemeinschaft. Es wäre aber kurzsichtig, wenn das individuum als ich seinen blick nur auf die einschränkungen durch die gemeinschaft konzentrieren würde, weil es dann den blick nicht mehr frei hat für die beschränkungen seines handelns, zu dem es sich selbst in seiner autonomie entschieden hat, eine selbstbeschränkung, die ihm neue möglichkeiten eröffnen kann, seine gemeinschaft mit dem genossen zu gestalten.   (g)<==//
(h)
die geflissentliche deutung, die gemeinschaft des individuums als ich mit seinem genossen sei eine idylle oder ein schlachtfeld, ist das geschäft der ideologen. Die dokumente der historia belegen hinlänglich, dass die sozialen beziehungen, fixiert in den bunten bildern der gemeinschaften, zumeist als ein unendliches kampffeld beschrieben werden, auf dem für das glück der streitenden kein platz ist. Diese beschreibungen sind nicht immer falsch, aber diesen beschreibungen ist die tendenz eigentümlich, als factum der vergangenheit absolut gesetzt zu werden. Es ist falsch, die historische erfahrung zu ignorieren, aber die geschichtliche erfahrung geht im historischen wissen nicht bruchlos auf, die als moment der hoffnung im moment der gelebten gegenwart immer wieder neu belebt wird. In der summe mögen die glücksmomente nur wenige sein, aber sie genügen, das spiel des lebens immer wieder von neuem zu wagen, für das die gemeinschaft ein ort ist, neben den anderen, nämlich der gesellschaft und dem staat.    (h)<==//
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(text/1.1.1)<==//
2.32.07
im politischen diskurs wird der terminus: ideologie, durch interessen bis zum äussersten angespannt, als kampfwort instrumentalisiert. Der partner im diskurs, funktional der gegner, wird als feind wahrgenommen, als ideologe beschimpft, selbstredend, dass der angreifende diskurtant niemals der ideologe sei - aber die streitenden diskurtanten, was sind sie dann, wenn sie, die protagonisten des politischen prozesses, auf ihre hehren ideale und götter sich berufend, dem politischen konkurrenten das fell über die ohren ziehen? - christen vielleicht? - liberale oder konservative? - auch demokraten? - erklärungen, die auf das nämliche hinauslaufen, es sind ideologen, jeder für sich und jeder auf seine art(a). Sie orientieren sich in ihrer welt, der welt, die sie mit den anderen teilen, und unterscheiden die dinge dieser welt in ihrer perspektive mit vorstellungen(b), die sie im begriff: ideologie, zu einem ganzen zusammengebunden haben. Die definition des begriffs: ideologie, also die komposition aus vielerlei vorstellungen über die welt, denken das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, in ihrem forum internum, und was sie denken, das diskutieren sie auf dem forum publicum, um einen modus vivendi zu vereinbaren, der gegensätzliche, ja einander sich ausschliessende vorstellungen miteinander verknüpft. Die gelebte ideologie ist wahr, aber die frage der tradition: was ist wahrheit?, kann das individuum als ich mit seiner gelebten ideologie nicht abschliessend beantworten(c). Es reflektiert vielerlei phänomene, die es nach den regeln der kunst analysiert und wieder zusammensetzt, aber im moment der gelebten gegenwart erweist sich alles, was sein soll, alles umfassend, als eine perspektive von vielen möglichen perspektiven auf die welt(d).
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(a)
verwirrend sind die phänomene, die mit dem erscheinen des terminus: ideologie, im jahr 1796 jede politische debatte bestimmen. In den nachwirren der französischen Revolution 1789-1793 hatte Destutte de Tracy den terminus geprägt(01). In der perspektive der macht erkannte Napoleon den politischen wert des terminus und bekämpfte, selbst ein anhänger der ideologiebewegung, die ideologen. Im 19. und 20.jahrhundert war der terminus ein allgemeines schlagwort, das al gusto zur durchsetzung partikularer interessen verwendet wurde. Heute ist der terminus: ideologie, in der öffentlichen debatte diskreditiert, aber unter den harmlos erscheinenden termini: glauben und wissen,(02) werden die problematischen vorstellungen der welterklärung weiter diskutiert, die in jeder epoche der tradition wirksam gewesen waren und auch künftig den politischen prozess bestimmen werden(03).
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(01)
zur historia des begriffs: ideologie, verweise Ich auf das Historische Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: Ideologie, Bd.4. Sp.158-185. //==>2.93.48.
(02)
mit den termini: glauben und wissen,(*1) wird in der moderne versucht, einerseits die streitigen probleme durch eine strikte unterscheidung in zwei, einander sich ausschliessender perspektiven zu entschärfen, um andererseits die unterscheidung zu benutzen, die eine perspektive zu lasten der anderen herauszuheben. Auf der einen seite stehen dann die religionen, auf der anderen seite die wissenschaften. Es gibt, fundiert in der pragmatik, trifftige gründe, so zu verfahren, allein, was erreicht werden kann, das ist immer nur ein partieller blick auf die ganze welt, ein blick, der als ein ganzes nur einen teil der welt erfassen kann. Es ist ein böses spiel, die theologen und die philosophen(*2) gegeneinander auszuspielen, um die wahrheit des einen oder des anderen für die ganze wahrheit auszuposaunen. Der philosoph wie der theologe haben auf ihre weise die wahrheit ihrer welt im blick, und diese einschätzung der welt kann für das individuum als ich hilfreich sein, wenn es sich mit der fundamentalen frage seiner existenz, die frage nach dem leben und den tod, konfrontiert weiss. Es kann, wenn es will, den philosophen oder den theologen anhörend, auf die wahrheit des gehörten vertrauen, wahrheiten, die in raum und zeit nur eine partielle wahrheit sein können, niemals aber, wie man sagt, die ganze wahrheit. Diese differenz sollte nicht unterschlagen werden.
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(*1) Richter,Ulrich: Ich glaube, was Ich weiss - Ich weiss, was Ich glaube. 009:anerkenng. //==>2.93.49.
(*2) der gegensatz: theologe/philosoph, wirksam in der alten tradition, ist in der moderne durch den gegensatz: theologe/wissenschaftler, ersetzt worden. Die begriffe wurden ein wenig modernisiert, sonst ist alles beim alten geblieben.
(03)
auch wenn die termini: ideologie und ideologe, "überholt" zu sein scheinen, werde Ich sie nicht beiseite legen, weil mit dem terminus: ideologie, plausibel zwei argumentationslinien miteinander verknüpft werden können, die in jeder epoche der tradition das denken des individuums als ich und seines genossen bestimmt hatten, zum einen die argumentationslinie der religionen, zum anderen die argumentationslinie der ideen. Zumindest das grundproblem dieser verknüpfung kann, die frage der bewertung ausklammernd, in seiner funktion erörtert werden, ohne sich mit dem elenden schimpfwort, das sei nur ideologie, auseinandersetzen zu müssen. Dieses geschrei überlasse Ich den scharlatanen, die im politischen diskurs ein ärgernis sind und von mir, falls nötig, mit einer unterrangigen anmerkung bedacht werden.      (a)<==//
(b)
klarstellung. Der begriff: vorstellung, ist weit zu fassen und sollte nicht auf jene phänomene reduziert werden, die in der ideologiekritik die üblichen gegenstände sind, weil die anstrengungen der tradition zu kurz greifen, den begriff: ideologie, auf bestimmte ideen und ideensysteme einzuschränken. Die phänomene der religionen und der wissenschaften ausgrenzend, wird versucht, die komplexität der welt auf wenige faktoren zu reduzieren, die für das ganze stehen sollen. Wer aber die welt als ein ganzes verstehen will muss einräumen, dass alle aspekte in betracht kommen können, unter denen die welt als das ganze erfasst werden kann. In den phänomene der religionen, den lehren der philosophen und allen denkbaren theorien der wissenschaftlichen welterklärung sind perspektiven offen, mit denen das individuum als ich und sein genosse die gemeinsam geteilte welt in ihren blick nehmen können.     (b)<==//
(c)
die bösartigsten ideologen(01) behaupten von sich, keine ideologen zu sein. Allenthalben ist zu hören, dass der eine diskurtant den anderen verdächtige, ein blosser ideologe zu sein. Im politischen tagesgeschäft können szenen beobachtet werden, die kein kabaretist toppen kann(02), weil dummheit und arroganz in einer allianz verbunden sind, gegen die die vernunft machtlos zu sein scheint. Es ist gleich_gültig, mit welchem blick die welt angeschaut werden mag, dieser blick ist eine perspektive von vielen möglichen perspektiven auf die welt, aber zur unterscheidung dieser möglichen perspektiven ist wiederum eine weitere perspektive nötig, um begründen zu können, welche der zu unterscheidenden perspektiven nun die richtige sein soll, welche die falsche sein muss. Weder der atheist noch der theist, beide von der wahrheit ihres glaubens überzeugt und ausgerüstet mit den argumenten ihres wissens, können zwingend darlegen, dass ihre geglaubte idee oder ihr gewusster gott absolut notwendig seien; denn sie beweisen ihre behauptungen mit dem schluss ex negativo, der logisch unzulässig ist. Der atheist kann an die idee, dass es keinen gott gäbe, zwar glauben, aber sein glaube setzt voraus, dass es den gott geben muss, den er verneint. Der theist glaubt an seinen gott, der, auch die welt des theisten umfassend, das umfassendste sein müsse, aber der theist muss in seinem glauben genau das wissen voraussetzen, dass die vom gott umfasste welt eine dem gott entgegengesetzte welt ist, die welt, die in der vom theisten gedachten existenz den gott als den alles seienden verneint. Das individuum als ich, das die dinge seiner welt bestimmmt erfassen will, setzt zumindest eine vorstellung von seiner welt voraus, mit der es jedes ding der welt voneinander unterscheidend als dieses oder jenes bestimmen kann. Die funktion der begründenden unterscheidung hatten die religionen, vielgestaltig in ihren formen, über lange zeiträume der tradition unangefochten behaupten können. Es war ein buntes bild, das in der moderne mit strukturell anderen formen der welterfahrung ergänzend erweitert worden ist. Zwar ist die dominanz der religionen eingeschränkt worden, aber die struktur der welterfahrung ist durch das erscheinen neuer formen der weltdeutung im prinzip nicht verändert worden(03).
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(01)
in der kritik der ideologien wird immer wieder die anstrengung unternommen, den begriff: ideologie, qua definition mit den phänomenen der gewalt gleichzusetzen. Das ist falsch, weil der begriff: ideologie, in welcher definition auch immer, gewalt im sinn des begriffs: gewalt, nicht sein kann. Die redeweise des jargons, dass die ideologie an sich gewalttätig sei, ist geschwätz, aber dieses geschwätz, zutreffend mit dem terminus: ideologie, bezeichnet, wird, wenn die so benannten ideologen miteinander streiten als mittelbare gewalt gedeutet, vermittelte gewalt, die dann auch unmittelbar als gewalt erfahren werden kann, weil das individuum als ich und sein genosse versuchen, den begriff zur durchsetzung ihrer interessen zu instrumentalisieren. Das verfahren, in den zeitläuften immer wieder bewährt, ist simpel. Eine vorstellung, sei es ein gott oder eine idee, wird verabsolutiert, aber das, was als absolut für alle gelten soll, das kann das individuum als ich, wenn es das absolut gesetzte im moment seiner gelebten gegenwart realisieren will, gegen den genossen nur mit gewalt durchsetzen.
(02)
im politischen diskurs der Bundesrepublik Deutschland erscheint, einem kometen gleich, immer wieder ein bestimmter slogan: freiheit statt sozialismus(*1). Griffig ist dieser slogan, allein er ist falsch, weil zwei begriffe in einem argument zusammengebunden erscheinen, die auf unterscheidbaren argumentebenen gültig sind. Unbestritten bezeichnet der terminus: sozialismus, eine weltanschauung(*2), nicht bestreitbar ist(*3), dass der terminus: freiheit, ein prinzip der gesellschaftlichen oder der staatlichen ordnung bezeichnet, das unabhängig von jeder bestimmten ideologie wirksam sein muss, wenn diese gesellschaft oder dieser staat der utopie des humanum verpflichtet sein soll. Die bürgerlichen politkommissare(*4) und wächter der deutschen sprache müssten, immer bedacht auf anstand, sitte und wahrheit, den slogan, wenn sie ihn richtig gebrauchen würden, so formulieren: freiheit und sozialismus, aber diese ironie hätte jedem kabarettisten den spaass gründlich verdorben und der slogan wäre im loch des vergessens verschwunden.
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(*1)
die variante mit dem wörtlein: oder, ist gelegentlich auch zu hören und zu lesen. Das beseitigt aber den fehler in der formel nicht.
(*2)
über die bewertung dieser weltanschauung zu räsonieren, ist hier nicht der passende ort.
(*3)
der einwand sticht nicht, wenn behauptet wird, dass die freiheit auch ein begriff sei, der eine idee definiere, die dann das prinzip einer weltanschauung sein könne. Das ist zwar richtig, aber das, was mit dem terminus: freiheit, bezeichnet werden soll, das ist korrekt mit dem terminus: liberalismus, zu bezeichnen(+1) und die streitfrage: liberalismus statt/(oder) sozialismus?, ist rational diskutierbar.
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(+1) gegenwärtig ist der terminus: neoliberalismus, en vogue, aber die weltdinge, die mit den termini: liberalismus und neoliberalismus, bezeichnet werden, sind sowohl als phänomen als auch als begriff unterscheidbare gegenstände, die nicht miteinander vermengt werden sollten. Der sogenannte neoliberale behauptet die freiheit nur für sich als besitz, um den anderen um seinen besitz zu prellen.
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(*4)
ob Günter Rohrmoser miterfinder des slogans: freiheit statt sozialismus, gewesen war, das weiss Ich nicht, aber im umkreis der debatten um die urheberschaft des slogans war sein name auch gefallen. Wie dem auch sei, nachweisbar ist, dass Rohrmoser für diesen slogan das philosophische unterfutter mitgeliefert hatte. Vorrangig ist auf seine publikation: Zeitzeichen, insbesondere das 12. und das 15.kapitel, zu verweisen(+1). 1994 äusserte sich Rohrmoser wieder in einer umfassenden publikation, sein tenor ist unverändert, aber er präsentiert den cantus firmus, sein bekanntes denken zusammenfassend, subtiler(+2).
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(+1) Rohrmoser. Zeitzeichen. //==>2.93.44.
(+2) Rohrmoser. Ernstfall. //==>2.93.44.
(03)
jede welterfahrung wird durch eine ideologie tradiert, sei diese ideologie nun eine weltanschauung oder eine religion, die zwischenformen eingeschlossen. D'accord, in der alten historia hatten die religionen dominiert, aber aus dieser feststellung kann nicht abgeleitet werden, dass die diversen weltanschauungen, auch tradiert in den dokumenten der historia, nicht wirksam gewesen waren; denn die beiden grunderfahrungen der welterkenntnis sind in der praxis immer wieder amalgamiert worden, sei es, dass dem gotte das prädikat, der gerechte gott zu sein, zugeordnet wurde, sei es, dass man im antiken Griechenland der abstrakten idee der gerechtigkeit eine der vielen töchter des Zeus, die göttin Dike, zuordnete. In der moderne scheint die meinung allgemein zu sein, dass dank anderer alternativen die legitimation der weltordnung durch die religion nicht mehr erforderlich sei. Die frage lasse Ich offen, ob der möglich gewordene verzicht auf die religion als legitimitätsgrund ein verlust sei oder nicht, die antwort, von den interessierten parteien lamentierend oder frohlockend entlang ihrer interessen gegeben, ist eine wertung, die den streit als nachrangig erscheinen lässt. Die gegenstände dieser streitigkeiten sind das echo der gegengesetzten interessen, streitige interessen zwar, die auch gewalttätig durchgesetzt werden. Mit keinem dieser streitigkeiten(*1) kann die grundstruktur der welterkenntnis beseitigt werden, die mit dem begriff: ideologie, fixiert ist, ein begriff, der zwei perspektiven auf die welt als gleichrangig zulässt. Die entscheidung für die eine oder die andere perspektive ist eine wertung und über diese wertung entscheidet das individuum als ich autonom.
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(*1) die historia der religionskriege liefert genügend anschauungsmaterial für diese streitereien, die mit wahnsinn, nicht aber mit vernunft geführt wurden.      (c)<==//
(d)
es ist üblich, in den theorien, deren objekt die ideologien sind, die religion als form der welterfahrung sui generis auszuschliessen(01). Das verfahren der ausschliessenden unterscheidung, hier die ideologie - da die religion, ist weder sachangemessen, noch bietet es einen erkenntniskritischen vorteil. Die begriffe: religion und ideologie, schliessen sich als begriffe logisch aus, als phänomene aber sind die als ideologie oder die als religion bestimmten weltdinge nur gegensätze, die differenzen bezeichnen, phänomene, die in der differenz eigenständig sind. Die traditionale unterscheidung der phänomene: ideologie und religion, stelle Ich nicht in frage, aber Ich schlage eine andere systematik der begriffe vor. In der neuen taxonomie der begriffe(02) erscheint die ideologie als oberbegriff, die begriffe: religion und weltanschauung, als unterbegriffe. Die differentia specifica der religion ist der ritus(03), die der weltanschauung eine bestimmte idee(04). Der begriff: ritus, unterscheidet als begriff andere dinge der welt als der begriff: idee. Die traditionelle unterscheidung wird also nicht beiseitegelegt, sondern in ihrer scheidewirkung behauptet; denn es muss als absurd erscheinen, wenn in der perspektive der bewertung von religion und weltanschauung(05) die unterscheidung ignoriert würde, die gesetzt ist zwischen einem bestimmten ritus, gleich_gültig, was dieser als handlung sein mag, und einer bestimmten idee, präsent als ding der welt in vielfältigen symbolen. Im horizont der welterfahrung hat die handlung eines individuums als ich in der form eines ritus strukturell eine andere funktion als die vielfältigen symbole, mit denen eine bestimmte idee repräsentiert wird, das verknüpfende moment aber ist das individuum als ich, dass sich beider möglichkeiten bedient und diese unter dem begriff: ideologie, zu einer einheitlichen vorstellung zusammenführt(06),(07).
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(01)
dem steht die beobachtung nicht entgegen, dass in der einschlägigen kampfliteratur unter dem schlagwort: kritik der ideologie, die religion als ideologie identifiziert wird. Karl Marx und Friedrich Engels hatten das muster dieser form von kritik geliefert(*1)
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(*1) Marx. Die deutsche Ideologie. Bd.2. p.5-655. //==>2.93.45.
(2)
argument: //==>2.24.56.
(3)
der ritus(*1) ist eine handlung, mit der das individuum als ich im moment der gelebten gegenwart die präsenz seines gottes sicherstellt. Dem begriff nach ist jede denkbare handlung möglich, diese funktion auszufüllen, praktisch aber gibt es einen kanon von handlungen, die als besonders geeignet angesehen werden, die reale verknüpfung des individuums als ich mit seinem geglaubten gott herzustellen.
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(*1) das ritual ist vom ritus zu unterscheiden. Es sind unterscheidungen, die in der praxis nicht immer eindeutig sind. Rituale sind auch handlungen, aber ihnen fehlt per definitionem der bezug zu gott. Das ist der grund, warum in den weltanschauungen auch rituale möglich sein können.
(04)
die idee(*1) ist eine vorstellung, die das individuum als ich in seinem forum internum denkt, und als gedachten gedanken in einem symbol(*2) auf dem forum publicum in raum und zeit präsentiert. Die verknüpfung des gedankens, gedacht im forum internum, mit dem symbol, präsentiert auf dem forum publicum, ist allein durch das individuum als ich vermittelt. Jedes ding der welt kann als symbol einer idee instrumentalisiert werden, aber der kanon der symbole ist in der kommunikation mit dem genossen begrenzt. Auf dem forum publicum genügt es, wenn der eine das symbol des anderen aufgreift und mit seinen vorstellungen verknüpft. Diese verknüpfungen haben die form eines rituals.
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(*1)
klarstellung. Die ideen, versammelt in Platon's himmel, sind, wenn sie auf dem forum publicum verhandelt werden, phänomene, die im philosophischen diskurs, gehändelt in argumenten, wie ein symbol traktiert werden. In raum und zeit ist dem individuum als ich die idee in einem symbol physisch präsent, aber was das symbol für das individuum als ich und seinem genossen bedeuten soll, das ist etwas anderes. Auf dieser differenz bestehe Ich.
(*2)
klarstellung. Als phänomene sind diese symbole in vielfältigen formen präsent. Das sind zum einen die theorien der wissenschaften, zum anderen die objekte der ästhetischen anschauung. Dieser aspekt wird hier aber nicht weiter erörtert.
(05)
politisch ist der terminus: weltanschauung, diskreditiert(*1). Ich halte dennoch an dem wort als zeichen fest, weil die verknüpfung der wörter: anschauung und welt, präzis das bezeichnet, was eine idee sein kann, wenn sie der kompass in der welt sein soll.
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(*1) das ist ein problem, das nur die deutsche sprache betrifft, in anderen sprachen dürfte es gegenstandslos sein. Bestimmte termini können ein indiz sein, welche meinung oder welche geistige strömung dominant ist, aber das indiz ist überbewertet, weil aus einem terminus nichts abgeleitet werden kann, das für das bezeichnete phänomen oder den bezeichneten begriff relevant wäre.
(06)    argument: //==>2.24.57.

(07)    //==>INDEX der argumente, stichwort: ideologie.      (d)<==//

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(2.31.07/a/02)<==//
2.32.08
interessen(a) sind in der sozialen beziehung(b) vermittlungsmomente, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, wechselseitig geltend machen. Gegenstand dieser interessen kann jedes ding der welt sein, wenn das individuum als ich, autonom sich entscheidend, das ding der welt gegen den genossen in besitz(c) nehmen will. Als begriff unterliegt der begriff: interesse, keinem interesse(d), was aber als gegenstände der unterscheidbaren interessen erscheint, die weltdinge als phänomene, das unterliegt bewertungen, die das individuum als ich und sein genosse autonom, jeder für sich, sich selbst bindend, vornehmen. Diese unterscheidbaren bewertungen können auf der skala der wertschätzung gleich sein, sie können aber auch ungleich bis zum gegenseitigen ausschluss erscheinen(e). Im forum internum kann das individuum als ich jedes ding der welt als sein interesse denken(f), gedanken, die auf dem forum publicum dinge der welt sind, an denen der genosse seinen anteil haben kann(g). Das mit sich identische ding der welt: k, erscheint auf dem forum publicum, das das individuum als ich und der genosse in raum und zeit teilen, dem genossen oder dem individum als ich jeweils anders, wenn das wahrgenommene ding der welt: k, von ihnen, jeder für sich, im forum internum reflektiert wird. Die folgerung ist zwingend, dass der gegenstand des bestimmten interesses sowohl mit sich identisch ist als auch gegensätzlich erscheint, ungleich bis zur wechselseitigen ausschliessung. Die differenz ist in raum und zeit nur in den verschiedenen orten erfassbar, einerseits dem forum internum des individuums als ich und seines genossen, andererseits dem forum publicum, orte, an denen der genosse und das individuum als ich sowohl die verschiedenheit in den gegensätzen als auch die identität im moment der gelebten gegenwart leben. Im forum internum kann das haben seines interesses dem individuum als ich nicht beschränkt werden(h), aber die durchsetzung seines bestimmten interesses gegen das bestimmte interesse des genossen kann dem individuum als ich auf dem forum publicum beschränkt sein, das strikte verbot eingeschlossen(i). Diese unterscheidung: das haben und das durchsetzen von interessen, ist strikt und kann auf dem forum publicum nicht beiseite gelegt werden; denn die klassifikationen und ihre tafeln erlaubter und verbotener interessen, so verlockend die kasuistik der gegensätzlichen interessen auch sein mag(j), sind, auf dem forum publicum interessengeleitet aufgestellt, unwirksam, wenn sie im forum internum zur norm erklärt werden, in dem das individuum als ich autonom entscheidet. Aber im forum internum kann das individuum als ich die strikte unterscheidung von haben und durchsetzen seiner interessen nicht ignorieren(k); denn das, was es autonom bindend für sich entschieden hat, das kann nur dann auf dem forum publicum zu einer gültigen norm transformiert werden, wenn der genosse, für sich autonom entschieden, das interesse des anderen zu seinem interesse umformt und als dieses transformierte interesse auch akzeptiert. Jede störung dieser transformation erscheint als eine form der gewalt(l).
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(a)
der ursprung des begriffs: interesse, ist im römischen recht verortet(01). Das, was interessiert, ist genau das, was der gläubiger vom schuldner fordern kann oder der schuldner verpflichtet ist, dem gläubiger zu leisten. Der gegenstand eines interesses ist immer ein ding der welt, das, identisch mit sich selbst, zwischen dem gläubiger: A, und dem schuldner: B, vermittelt, und aus der perspektive des einen anders erscheint als in der perspektive des anderen. Was den begriff: interesse, so schillernd erscheinen lässt, das ist der doppelaspekt von identität und differenz(02). Das reale ding der welt, was immer es auch sein mag, ist mit sich identisch, aber das individuum als ich und sein genosse können es jeweils nur aus ihrer eignen perspektive wahrnehmen. Der gleichklang der interessen des individuums als ich: A, und seines genossen: B, erscheint daher ebenso als eine möglichkeit wie der missklang ihrer interessen.
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(01)
zur historia des begriffs: interesse, siehe das stichwort im Historischen Wörterbuch der Philosophie(*1).
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(*1) Historisches Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: interesse. Bd.4. Sp.479-494. bibliographie/ //==>2.93.48.
(02)
im diskurs wird der terminus: antagonistische interessen, gelegentlich gebraucht. Weil jedem terminus die funktion eines passpartout zugeordnet sein kann, kommt dem terminus keine substanz sui generis zu, und was der terminus bedeuten soll, das ist die entscheidung eines individuums als ich. Die erfahrung ist geläufig, dass der eine gegen den anderen, jeder für sich, ansprüche formulieren kann, die offenbar nicht miteinander kompatibel sind. Aber jeder formulierte anspruch ist solange ein anspruch für sich, solange der anspruch nicht im vergleich steht mit dem ebenso möglichen anspruch des genossen. Wird aber der anspruch des individuums als ich mit dem anspruch seines genossen in einer relation verknüpft, dann wird der horizont geöffnet für das, was mit dem terminus: antagonistische interessen, intendiert ist(*1); denn der begriff: interesse, fixiert den vergleich zweier perspektiven auf dasselbe weltding, sodass der zusatz im terminus: antagonistisch, als eine redundante erweiterung zu beurteilen ist, die keine zusätzliche information enthalten kann. Aber der einwand sollte nicht übersehen werden, dass es sinnvoll sein kann, auch von nicht_antagonistischen interessen zu sprechen, weil konstellationen möglich sind, in denen das interesse des individuums als ich mit dem interesse des genossen deckungsgleich erscheint. In diesen fällen müsste also die im begriff: interessse, implizierte differenz aufgehoben sein. Prima vista scheint der einwand zu treffen, aber secunda vista erweist sich der einwand als gegenstandslos, weil nicht die für den begriff konstitutive differenz aufgehoben wird, wohl aber die möglichen formen der gegensätzlichkeit relativiert werden, die für die phänomene konstitutiv sind. Die differenz kann mit gleichem und nicht_gleichem gültig bezeichnet werden, nicht aber die identität des weltdinges, das im streit stehen kann oder nicht.
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(*1) der terminus: antagonistische interessen, hat in der diskussion der marxistischen theorien die funktion eines terminus technicus. Dieser aspekt des terminus soll hier nicht weiter verfolgt werden.      (a)<==//
(b)
klarstellung. Die soziale beziehung, die als relation zwischen dem individuum als ich und seinem genossen besteht, ist auch dann eine wechselseitige relation: A<==>B, wenn die relation, vermittelt durch ein bestimmtes interesse, das ding der welt: k, sowohl in der analyse als auch in der synthese, in zwei abhängigen relationen aequivalent ausgedrückt wird. Was in der analyse verändert aufscheinen kann, das ist die perspektive des individuums als ich einerseits und die perspektive des genossen andererseits, deren fokus das bestimmte, mit sich selbst identische ding der welt: k, ist(01). Die beiden abhängigen relationen: A<==|==>(interesse/ding_der_welt:_k) und (interesse/ding_der_welt:_k)<==|==>B, sind mit der wechselseitigen relation: A<==>B, äquivalent, aber nicht identisch. Im trialektischen modus ist diese diferenz eindeutig darstellbar. Das ding der welt: k, ist das dritte moment, das als begriff mit sich identisch ist, als phänomen aber im moment der gelebten gegenwart für das individuum als ich: A, und den genossen: B, einerseits als gleich erscheinen kann, andererseits auch als ungleich bis zur wechselseitigen ausschliessung(02). Im schema des trialektischen modus erscheinen die relationen als einfach und eindeutig, aber diese relationen sind in der analyse, getrennt in analytischer absicht und das analytisch getrennte in der synthese wieder verknüpft, keineswegs eindeutig, weil jede relation im horizont des ausgeschlossenen dritten moments bestimmt ist, das ding der welt: k, das vom individuum als ich: A, oder seinem genossen: B, in einer abhängigen relation gesetzt ist. Wie das individuum als ich und sein genosse ihr verknüpfend/trennendes interesse beurteilen, das beurteilen sie im horizont ihres begriffs: welt, und es ist keineswegs zwingend, dass die bewertung gleich oder ungleich in allen seinen möglichen varianten sein muss. Es sind zwei schemata, die partiell eine gleiche schnittmenge haben, deren umfang stark variabel sein kann(03)
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(01) argument: //==>2.24.58
(02) argument: //==>2.24.59
(03) argument: //==>2.24.60       /(b)<==//
(c)
klarstellung. Als gegenstand seines interesses kann das individuum als ich das bestimmte ding der welt in raum und zeit besitzen. Die möglichkeit des eigentums, in den diversen rechtsordnungen eingeräumt, ist als gegenstand seines interesses an dem weltding zwar denkbar, faktisch aber nicht real, weil der begriff: eigentum, ebenso wie der begriff: besitz, eine konstruktion des individuums als ich ist, die das individuum als ich in seinem forum internum für sich absolut bindend zwar denken kann, auf dem forum publicum aber als phänomen mit dem genossen real teilen muss. Es ist üblich, die differenz zwischen den begriffen: eigentum und besitz, mit der unterscheidung zu begründen, dass eigentum die rechtliche verfügungsgewalt über ein weltding sein soll, besitz dagegen die faktische verfügung über das weltding(01). Im rechtsverkehr des individuums als ich mit seinem genossen hat diese unterscheidung einen praktischen nutzen, aber der nutzen erscheint als obsolet, wenn über die dinge der welt gestritten wird, an die das individuum als ich und sein genosse ihr interesse geknüpft haben; denn im moment der gelebten gegenwart kann nur die faktische verfügung des individuums als ich über das bestimmte weltding gelten, das als gegenstand seines interesses auch der gegenstand des interesses seines genossen ist. Etwas anderes ist es, wenn der eine oder der andere den anspruch auf eigentum an der sache, gültig im geltenden rechtssystem, geltend macht. Das sind facta der vergangenheit und projektionen in die zukunft, die als dieses im moment der gelebten gegenwart zwar geltend gemacht werden, aber nicht als jenes real behauptet werden können. In den diskursen über die geltung bestimmter interessen kann schier unendlich mit argumenten gestritten werden, aber die unterscheidung: eigentum/besitz, ist im moment der gelebten gegenwart auf die faktische verfügung des individuums als ich reduziert, die es über das weltding hat, ein ding der welt, das der genosse, auf alte argumente zurückgreifend, ihm streitig macht(02).
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(01)
die differenz wird an anderer stelle erörtert(*1).
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(*1) Richter,Ulrich: Die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus. 016:eigentum. bibliographie/ //==>2.93.49.
(02)
klarstellung. Die unterscheidung: eigentum/besitz, in der jurisprudenz ein nützliches werkzeug, wird von mir nicht in frage gestellt, soweit die unterscheidung auf den raum des rechts beschränkt ist.      (c)<==//
(d)
der begriff: interesse, unterliegt als begriff keinem interesse; denn im forum internum ist das individuum als ich bei sich selbst. Die wechselseitige relation mit dem genossen ist ein gegenstand seines denkens, das im moment der gelebten gegenwart real ist. In diesem denken ist kein raum für das dazwischensein, das konstitutiv für den begriff: interesse, ist. Fehlerhaft ist auch der gebrauch des terminus: interesse, wenn die dinge der welt, die mit dem begriff: natur, unterschieden werden sollen, mit jenen weltdingen gleichgesetzt werden, die als phänomene ein gegenstand des unterscheidenden begriffs: interesse, sind. Die relationen, die das individuum als ich zu den dingen der natur setzt, sind ohne ausnahme abhängige relationen, die jede möglichkeit ausschliessen, ein interesse zwischen diesen weltdingen und dem setzenden individuum als ich zu behaupten(01). Erst dann kann von einem interesse des individuums als ich an dem bestimmten weltding gesprochen werden, wenn das bestimmte ding der welt ein möglicher oder faktischer gegenstand der begierde des genossen ist(02). Der grund für den wechsel der funktion des weltdinges sind die perspektiven, mit denen das individuum als ich und sein genosse das bestimmte weltding erfassen. Was ein moment der natur gewesen war, das ist nun ein gegenstand der kultur, und es ist ein nachrangiger aspekt, ob das interesse des individuums als ich und seines genossen an diesem weltding in einer rechtsordnung zugestanden ist oder nicht.
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(01)
die relation: individuum_als_ich<==|==>b, kann kein interesse fixieren. Folglich sind alle denkbaren konstellationen eines individuums als ich zu den dingen der natur nicht durch ein interesse bestimmt. Der hunger und seine stillung sind zwar phänomene der physischen existenz, aber diese phänomene fixieren kein interesse. Das ist anders zu beurteilen, wenn das individuum als ich seinen physischen drang, den hunger zu stillen, aufschiebt, um sein bedürfnis später zu befriedigen. Der eine aspekt ist ein teil seiner natur und das individuum, das ein ich ist, agiert nur als individuum, der andere aspekt ist die kultur, in der das individuum als ich auf den genossen fokussiert ist, mit dem es um die dinge der welt konkurriert.
(02)
klarstellung. Die notiz mag als redundant beurteilt werden, aber im tanz um das goldene kalb sollte nicht ignoriert werden, dass gold nur ein element ist, das als teil des erdmantels in diesem verteilt ist, ein element, das als nugget aber, im schöpfsieb erscheinend, eine faszination entfaltet, der keiner sich entziehen kann. Der goldklumpen ist indifferent, erregt sind allein die betrachter, die eine chance sehen, den konkurrenten auszustechen.       (d)<==//
(e)
die unterscheidbaren interessen des individuums als ich und seines genossen werden gemeinhin als widersprüche interpretiert. Das ist falsch, weil das, was als begriff ein widerspruch ist, als phänomen nur ein gegensatz sein kann. Wenn der begriff: interesse, analysiert wird, dann ist der begriff für das analysierende individuum als ich ein phänomen und begriffe, die als phänomene aufzeigbar sind, werden als gegensätze traktiert, die auf einer skala von gleich bis ungleich(01) eingeordnet werden können. Jedes interesse, das vom individuum als ich und seinem genossen in raum und zeit geltend gemacht wird, hat für sich bestand, aber welches interesse behauptet wird und welches zurückgesetzt werden soll, das wird von allen, die es betrifft, in konfrontation und vergleichung ausgemittelt.
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(01) ungleichheit kann auch bedeuten: wechselseitiger ausschluss der weltdinge. Ein wechselseitiger auschluss bestimmter weltdinge erscheint prima vista als widerspruch und der laxe sprachgebrauch affirmiert die falsche meinung; secunda vista kann aber gezeigt werden, das der wechselseitige ausschluss kein logischer widerspruch sein kann, weil raum und zeit kein moment der logik sind.       (e)<==//
(f)
im forum internum(01) ist das individuum als ich bei sich. Was es denkt, das ist im moment der gelebten gegenwart real, auch das, was es als factum der vergangenheit erinnert oder als projektion in die zukunft träumt. Die gegenstände seines denkens unterliegen ausnahmslos seiner autonomie und keinem ist es möglich, diese autonomie zu stören(02). In seiner autonomie bindet sich das individuum als ich denkend an jedes ding der welt, das es in einem gedachten gedanken fixiert hat. Auf diesen gedanken hat der genosse erst dann einen zugriff, wenn das individuum als ich seinen gedanken auf dem forum publikum ausgestellt hat
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(01) argument: //==>2.22.14.
(02) mit gewalt kann das individuum als ich zu vielem gezwungen werden, aber auf die autonomie des individuums als ich hat der folterer keinen zugriff. Der folterer kann morden, in der gewalttat aber zerstört er allein das individuum ohne seiner autonomie als ich habhaft zu werden, die im tod verschwunden ist.       (f)<==//
(g)
auf dem forum publicum(01) bindet sich das individuum als ich an seinen genossen, der, wie es selbst ein ich ist. Der gedanke, im forum internum gedacht, ist auf dem forum publicum ein ding der welt, das der genosse wie jedes andere weltding zum gegenstand seines denkens in seinem forum internum nehmen kann. Was immer das individuum als ich mit seinem genossen auf dem forum publicum verbindet, immer ist ein ding der welt mit im spiel(02), das sowohl den genossen als auch das individuum als ich nötigt, sich nach regeln zu verhalten, damit ihre soziale beziehung bestand haben kann. Dieses verhalten nach regeln wird durch bestimmte interessen geregelt, die das individuum als ich und sein genosse einerseits, jeder für sich, haben kann, die aber andererseits nicht immer gegen den anderen durchgesetz werden können, sei es, dass keiner über die erforderliche macht verfügt, sei es, dass beide sich auf regeln verständigt haben, mit denen sie bestimmte interessen entweder ausschliesen oder zulassen(03).
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(01) argument: //==>2.22.14.
(02) //==>anmerkung: (b)/(01), argument: //==>2.24.58.
(03) argument: //==>2.52ff.       /(g)<==//
(h)
es mag verstörend sein, dass dem individuum als ich das haben von interessen, begrenzt auf das forum internum, nicht beschränkt werden kann. Es muss aber zur kenntnis genommen werden, dass in seinem forum internum das individuum als ich nicht nur die schönsten dinge der welt, engelsgleich, denken kann, sondern auch die teuflischen bilder imaginieren wird(01). Teuflisch ist die illusion, diese möglichkeiten kontrollieren zu wollen(02).
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(01)
kein denbarer gedanke ist ausgeschlossen; die sogenannten computerspiele vermitteln eine schemenhafte vorstellung von dem, was möglich sein könnte, aber diese möglichkeiten, verborgen im forum internum, kann Ich, wenn Ich ein ich sein will, nicht fortspinnen.
(02)
die neurophysiologen beteiligen sich seit einiger zeit am diskurs über die möglichkeit eines freien willens. Es sollte aber nicht ignoriert werden, dass diese diskurse auf zwei unterscheidbaren argumentebenen geführt werden, die zu trennen sind. Soweit die streitfrage auf die funktionweise der neuronen beschränkt ist, dürfte die behauptung, eine freiheit des willens gebe es nicht(*1), richtig sein. Das ist anders, wenn die beobachteten reaktionen der physis als bewusstseinsvorgänge gedeutet werden, die als denken mit bestimmten termini kenntlich gemacht werden. Hier kann die behauptung sinnvoll sein, dass es die freiheit des willens gibt oder nicht(*2), aber, damit im diskurs diese argumente nicht al gusto ausgetauscht werden können, sollten diese reflexionen nicht mit den physiologischen phänomenen gleichgesetzt werden.
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(*1) die mögliche alternative, die aktiven/nicht_aktiven neuronen als eine freiheitspotenz: ja/nein, zu interpretieren, führt aus dem dilemma nicht heraus. Die beobachtung von naturvorgängen und ihre interpretation sind zwei sachverhalte, die kausal nicht miteinander verknüpft werden können.
(*2) die frage nach der freiheit des willens wird immer aktuell sein, weil das problem auf zwei argumentebenen erörtert werden muss, die nur das individuum als ich in seinem forum internum vermitteln kann. Die eine argumentebene ist in seiner physis real, die andere argumentebene ist sein bewusstsein. Das problem der vermittlung ist hier nicht en detail zu erörtern.       (h)<==//
(i)
die beobachtung ist gemeingut, dass das individuum als ich auf den widerstand seines genossen treffen kann, wenn es sein interesse gegen das interesse des genossen durchsetzen will. Der genosse kann auf die rechtsordnung verweisen, die bestimmte interessen zulässt, andere dagegen ausschliesst. Entweder das individuum als ich hält sich an die gesetzten regeln oder es wird von der gemeinschaft gezwungen, die regeln zu beachten. Was als interessen zugestanden sein soll, was ausgeschlossen werden muss, das ist ein kasuistische frage, die hier im detail nicht zu erörtern ist.       (i)<==//
(j)
jedes ding der welt kann zu einem interesse werden, wenn das individuum als ich und sein genosse wollen, dass es ein gegenstand ihres interesses sein soll. Prima vista ist die ordnung der möglichen interessen eine frage der pragmatik. Daher ist es unzweckmässig, die konstruktion einer alles umfassenden klassifikation in den blick nehmen zu wollen; denn die ordnung der denkbaren interessen ist auch ein interesse, und jede systematik kann insoweit nur als produkt eines zirkelschlusses erscheinen. Ich beschränke mich daher auf eine liste bestimmter aspekte, mit denen die bestehenden klassifikationen beurteilt werden können.
1. ein aspekt ist die unterscheidung: materielle und ideelle interessen. Die unterscheidung ist plausibel, aber über einen marginalen vorteil kann diese einteilung nicht hinauskommen, weil interessengeleitet streitig bleiben dürfte, was real ein ideelles interesse sein soll und was ein materielles interesse ist(01).
2. ein aspekt ist die unterscheidung: praktisches und theoretisches interesse. Die streitfrage, was theoretisch und was praktisch sein solle, ist ungelöst; denn das, was praktisch ist, das kann einerseits als real plausibel erklärt werden, andererseits ist aber das, was als plausible angesehen wird, theoretisch keineswegs zwingend, weil das, was im streit der interessen steht, zureichend nur dann bestimmt sein wird, wenn es im horizont des jeweils ausgeschlossenen moments bestimmt ist(02).
3. ein aspekt ist die rangordnung der interessen. Das stück brot, das sättigt, kann für den hungernden ein grösseres interesse sein, als die frage des gourmets, ob zur verfügbaren languste auch der passende bordeaux im keller ist(03).
4. ein aspekt ist die unterscheidung: politisches und wirtschaftliches interesse. Die unterscheidende frage nach ökonomie und politik dürfte sinnvoll sein, aber eine antwort, die befrieden soll, wird den gegensatz nicht überwinden, dass die trennung theoretisch zwar gut begründet ist, im gesellschaftlichen leben aber praktisch nicht durchgeführt werden kann(04).
5. ein aspekt ist die soziale struktur der gemeinschaften, der gesellschaften und der staaten. Interessen, immer vom individuum als ich und seinem genossen formuliert, jeder für sich, werden in gruppen organisiert und gegen die interessen anderer, ebenso in gruppen organisiert, durchgesetzt. Die differenz: individuum/gruppe, kann zwar minimiert, niemals aber aufgehoben werden(05).
6. ein aspekt ist das selbstbild, das das individuum als ich von sich bei seinem genossen schaffen will. Das bedürfnis nach anerkennung durch den genossen ist ein interesse, das der eine ohne den anderen nicht erlangen kann(06).
7. mein interesse, diesen essay zu schreiben, ist auch ein aspekt(07).
Mit diesem obiter dictum schliesse Ich die liste.
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(01)
wie sollen zum beispiel die phänomene des geldes eingeordnet werden? Die münze ist ein materielles ding, seine wirkung aber ist ein phänomen des bewusstseins. Im tausch: gans gegen zwei hühner, scheint alles klar zu sein. Sache wird gegen sache getauscht, aber ist der wert der einen sache auch dem wert der anderen gleich? Die frage nach der gleichheit des wertes ist eine reflexion im kopf, die den realen tausch überlagert.
(02)
entweder das individuum als ich beurteilt ein problem in der perspektive der theorie oder der praxis. Im trialektischen modus sind die relationen eindeutig unterschieden. Nur im horizont des ausgeschlossenen dritten moments ist für das individuum als ich sein interesse theoretisch oder praktisch bestimmt. Was es als sein theoretisches interesse verstehen mag, das kann es nur im blick auf sein praktisches interesse begreifen, so rudimentär auch die reale praxis erscheinen mag. Nicht anders der pragmatiker mit seinem interesse, der den blick auf die theorie zwar ausblenden kann, nicht aber ausschalten(*1).
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(*1) argument: //==>2.24.61.
(03)
ein banales beispiel? - es mag so erscheinen, aber die gegenstände der rangfrage sind entweder nichtigkeiten, die zu grossen sachen aufgeblasen werden, oder es sind elementare dinge des lebens, die gehändelt werden müssen - brot oder languste? - ihr wert ist real in der perspektive.
(04)
es können interessen benannt werden, mit denen die unterscheidung: politik/ökonomie, unterlaufen wird, weil der ökonomische erfolg der subjekte von der realisierung ihrer politischen interessen abhängt und der politische erfolg ihrer subjekte ohne die behauptung ihrer ökonomischen interessen unrealistisch wäre. Da ist zum beispiel der cavallière in Bella Italia, dieser herr Berlusconi, der den staat: Italien, wie sein privatunternehmen geführt hat, ein unternehmer, der seine helfershelfer im staat plazierte und selbst die passenden staatsämter okkupierte, um die gesetze schaffen zu können, mit denen er sich straffrei stellen wollte(*1).
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(*1) als Ich den satz formuliert hatte, war das es noch reale gegenwart, das kann nun, im jahr 2012, in der rubrik: historia, abgelegt werden.
(05)
der begriff: interesse, wird selbst als politischer begriff gebraucht, aber das ist ein laxer sprachgebrauch, weil die notwendige unterscheidung von begriff und phänomen unterlaufen wird. Der sprachgebrauch kann toleriert werden, wenn er auf bestimmte phänomene des lebens eingegrenzt wird, die gewöhnlich mit dem terminus: politisch, bezeichnet werden. Der grund ist, dass das individuum als ich und sein genosse in vielfältigen formen der gemeinschaften, der gesellschaft und des staates leben, und was sie für sich als interesse geltend machen, das können sie, so die erfahrung, mit dem genossen in der gruppe gegen andere gruppen effizienter durchsetzen. Die möglichkeiten, das bestimmte interesse im schutz einer gruppe gegen eine andere gruppe durchzusetzen, sind vielfältig und es ist die struktur der gruppe, die bestimmt, welche interessen für das individuum als ich überhaupt durchsetzbar sind.
(06)
die anerkennung durch den anderen ist ein interesse, das das individuum als ich gegen den genossen durchsetzen muss, wenn es als ich vor sich selbst bestehen will. Was als widerspruch erscheint, das ist nur ein gegensatz; denn im vergleich mit dem genossen will das individuum als ich sich als würdig zeigen, obgleich es als unwürdig eingeschätzt wird(*1). Der gerechte gilt mehr als der ungerechte, aber wer ist ungerecht oder gerecht in einer ordnung, wenn darüber gestritten wird, ob sie gerecht ist oder nicht?(*2).
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(*1) klarstellung. Die würde des individuums als ich ist etwas anderes als seine würdigkeit. An würde ist das individuum als ich dem genossen gleich; anderes lässt das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere nicht zu. Seine würdigkeit ist aber eine frage der wertschätzung, sei es, dass das individuum als ich im horizont seiner interessen den genossen "abschätzt", sei es, das es vom genossen in dessen horizont der interessen "eingeschätzt" wird.
(*2) man beachte, dass die perspektive gewechselt wurde. Der gegenstand des werturteils ist nunmehr die ordnung und die einschätzung der ordnung ist das maass, mit dem das individuum als ich und sein ort in der hierarchie der werte geschätzt wird.
(07)
auch das, was das forum internum nicht verlassen sollte, ist dann der gegenstand eines interesses, wenn es auf dem forum publicum präsentiert wird. Den markt im blick, muss es da nicht als unvernünftig erscheinen, einen text über die theorie der politischen weltdinge verfassen zu wollen? Aber das, was einerseits rational geboten sein kann, das unterbleibt andererseits aus emotionalen motiven. Ist es also nur der wunsch, meinen genossen über das aufklären zu wollen, was mich mit ihm und ihn mit mir verbindet? Oder könnte es der egoistische wunsch sein, mich darüber selbst zu verständigen, was für mich meine welt ist und was sie für den genossen sein könnte? Es sind widerstreitende fragen, die auf ein interesse zielen, es ist mein interesse, das auch den genossen nicht gleichgültig lassen kann. Und wie könnte dieses interesse eingeordnet werden, das auf der einen seite mich ausweist, auf der anderen seite den genossen? - Die bestimmte antwort habe Ich mir, mich selbst bindend, zurechtgelegt, aber wird die antwort auch den genossen zufrieden stellen? Das können nur die anderen beantworten, jeder für sich.       (j)<==//
(k)
terra incognita ist das forum internum des einen für den anderen, aber als ort der selbstgewissheit wird das forum internum verkannt, wenn die meinung formuliert würde, das individuum als ich könnte alles ad libitum denken, wenn es, auf sich selbst zurückzogen, in seinem forum internum bei sich ist. Mit seiner autonomen entscheidung hat das individuum als ich sich selbst gebunden und mit dieser bindung markiert es eine grenze, die es nicht überschreiten kann, ohne sich selbst als ich zu entmächtigen. In der bindung an seine entscheidung verfügt das individuum als ich über ein maass, mit dem es beurteilen kann, ob es sich in raum und zeit gebunden hat oder nicht. Mit diesem maass, seinem gewissen, kann es kausal entscheiden, wie weit es die absolute grenze verschieben will, die seine welt eingrenzt, von dem abgrenzend, was Ich mit dem zeichen: NATUR, fixiere.       (k)<==//
(l)
das individuum als ich und sein genosse realisieren ihre interessen pragmatisch, eine pragmatik, in der eintracht und feindschaft wunderlich gemischt sind. Wie die urteile auch ausfallen mögen, eine erfahrung kann nicht verdrängt werden. Die durchsetzung jedes interesses ist von den phänomenen der gewalt umstellt. Weil die gewalt ein instrument sein kann, legitime und legale interessen durchzusetzen, ist ihre anwendung auch ein gegenstand des interesses, aber die gewalt ist, als phänomen für sich, kein interesse, weil sie jede soziale beziehung zerstört.      (l)<==//
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(text/1.1.21)<==//
2.32.09
die politiker reden, wenn sie reden, viel von moral und ethik, aber ihre taten sind, wenn sie im horizont der ethischen norm und den moralischen maximen reflektiert werden, durch eine auffallende differenz bestimmt, die zwischen dem steht, was ist, und dem, was sein soll. Die mahnung Kant's(a), als maxime ein probates versatzstück in den sonntagsreden, ist den herren/damen politiker zwar bekannt, aber als norm der ethik bleibt sie den leuten vom fach überlassen(b). In der getrennten ortszuweisung scheint die differenz zwischen der norm der ethik und den maximen der moral verloren gegangen zu sein, eine differenz, die behauptet werden muss, wenn die maximen der moral einerseits und die norm der ethik andererseits ihre ordnende funktion erfüllen sollen(c). Wenn das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, ihre interessen(d) realisieren wollen, dann sind die maximen, als summe ihrer moral, zwar der maasstab aller weltdinge, aber das, was diese maximen für sich im geflecht ihrer interessen bedeuten sollen, das muss der gegenstand ihrer ethischen reflexionen sein, reflexionen, mit denen der genosse und das individuum als ich sowohl miteinander als auch gegeneinander beurteilen und bewerten, ob ihre gewählten maximen für alle, die es betrifft, gelten sollen oder nicht(e). Die differenz, die in den funktionen der norm der ethik und den maximen der moral erscheint, ist der gegenstand der ethik als wissenschaft(f). Zwei illusionen begleiten die ethik als schatten, einmal die meinung, mit der dem publikum eingeredet werden soll, dass die theorien der ethik das individuum als ich und seinen genossen bessern werden, es sei, das individuum als ich und sein genosse haben sich autonom für eine maxime entschieden, die mit den theoretischen vorgaben kompatibel ist; dann die meinung, die gute maxime der moral genüge bereits, wenn die maxime in den bedingungen der ethischen theorie eingepasst ist, mit der ein interesse legitimiert werden soll. Aber das, was als gute oder böse handlung in raum und zeit post festum bewertet wird, das setzt entweder eine maxime der moral voraus, durch die das individuum als ich die handlung bewirkt hat, oder eine norm der ethik, mit der die handlung als böse oder gut bewertet wird(g). In analytischer absicht ist die trennung von ethik und moral zulässig, aber das analytisch getrennte können das individuum als ich und sein genosse nur in der synthese von ethik und moral reflektieren.
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(a)
Kant sagte: "Die wahre Politik kann also keinen Schritt tun, ohne vorher der Moral gehuldigt zu haben"(01).
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(01) Kant,Immanuel: Zum ewigen Frieden. Bd.XI. p.243. bibliographie/ //==>2.93.52.    /(a)<==//
(b)
klarstellung. Zwischen der terminologie Kant's und meiner terminologie gibt es unterschiede, die zu missverständnissen führen können, missverständnisse, die ihren grund nicht in der sache haben. Was Kant einerseits als "politische Maximen"(01) fasst und andererseits als "das moralische Prinzip im Menschen"(02) bezeichnet, das nehme Ich termininologisch in der unterscheidung: maximen der moral und norm der ethik, wieder auf. Was Ich mit dem terminus: moral, zusammenfasse, das erscheint in der terminologie Kant's unter dem terminus: maxime, und was in der terminologie Kant's mit dem terminus: moral, erfasst ist, das bezeichne Ich mit dem terminus: ethik als wissenschaft. Die moral, das sind die gebräuche und sitten der tradition(03), einschliesslich der überlieferten regeln der pragmatik. Die auslegung dieser regeln im täglichen leben ist aber ein anderes geschäft und dieses geschäft wird, unter dem terminus: ethik, zusammengefasst, systematisch von fachleuten betrieben. Die ethik und die moral sind zwei perspektiven auf diesselbe sache. Die eine perspektive ist die wissenschaft vom rechten handeln, die andere perspektive gilt den möglichen regeln für ein rechtes handeln, deren maass das jeweils bestimmte interesse des individuums als ich ist.
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(01)
Kant,Immanuel: Zum ewigen Frieden. Bd.XI. p.237. bibliographie/ //==>2.93.52.
Zusatz. Kant qualifiziert die politischen maximen als "sophistische Maximen" und zählt drei beispiele auf(*1). Für die durchsetzung bestimmter interessen sind diese maximen kurzfristig bestens wirksam, aber langfristig dürften andere, positiv bewertete maximen des sozialen handelns wirksamer sein. In ihrer gesamtheit sind diese maximen mögliche handlungsanweisungen, die das individuum als ich sich zu eigen machen kann, wenn es autonom handelt, aber nicht zu eigen machen muss, wenn es autonom entscheidet; denn jede maxime muss den bedingungen des kategorischen imperativs(*2) genügen, wenn die maxime als ein allgemeines gesetz für alle, die es betrifft, gelten soll. Das individuum als ich kann diese frage nicht aus der perspektive der moral beantworten, weil es die zureichende antwort nur in der perspektive der ethik formulieren kann, die in den bedingungen des kategorischen imperativs fixiert sind.
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(*1)
Kant,Immanuel: Zum ewigen Frieden. Bd.XI. p.236. bibliographie/ //==>2.93.52.
(*2)
meiner nachweispflicht genügend verweise Ich auf R.Eisler's zusammenfassung(+1).
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(+1) Eisler,Rudolf: Kant-Lexikon. Stichwort: Imperativ. p.267-272. bibliographie/ //==>2.93.34.
(02)
Kant,Immanuel: Zum ewigen Frieden. Bd.XI. p.243. bibliographie/ //==>2.93.52.
(03)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: Moral, moralisch, Moralphilosophie. Bd.6. Abschnitt: I,3. Sp.149. //==>2.93.48.    /(b)<==//
(c)
die frage ist zulässig, ob es einerseits überhaupt notwendig sei, die sozialen beziehungen zwischen dem individuum als ich und seinem genossen den ordnungsschemata: moral und ethik, zu unterwerfen, und ob andererseits das kriterium der bewertung: das interesse des individuums als ich und seines genossen, gänzlich beiseite gestellt werden könne. Wenn aber die denkbaren antworten einer strikten analyse unterworfen werden, dann zeigen die möglichen antworten eine struktur, deren bestimmendes moment der fokus des einen moments im horizont des ausgeschlossenen anderen moments ist. Das ist eine beobachtung, die in der weise interpretiert werden sollte, dass das individuum als ich und sein genosse weder auf die maximen der moral noch auf die norm der ethik verzichten können, wenn sie ihre interessen beurteilen und bewerten, die ihnen als zwecke ihres handelns präsent sind. Das streitige problem sind aber nicht die bestimmten interessen des individuums als ich und seines genossen, sondern der gegenstand des streites sind die argumente, mit denen das individuum als ich und sein genosse ihre interessen rechtfertigen, argumente, die sie entweder auf der argumentebene der moral geltend machen müssen oder auf der argumentebene der ethik. Der streitpunkt sind zwei spiegelgleiche fragen, einmal die frage, ob das, was als maxime der moral gelten soll mit der geltenden norm der ethik zusammenpasst oder nicht, dann die frage, ob für die norm der ethik eine praktikable maxime benannt werden kann oder nicht. Diese fragen können nur im blick auf das jeweils andere moment entschieden werden, das in der antwort ausgeschlossen ist(01).
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(01)
im trialektischen modus ist das problem ohne rest darstellbar. In einer relation hat das individuum als ich die maximen der moral und die norm der ethik jeweils im horizont des ausgeschlossenen dritten moments bestimmt präsent. Für das individuum als ich ist ein bestimmtes ding der welt nur dann eine maxime der moral, wenn diese maxime im horizont einer bestimmten ethik als dem ausgeschlossenen dritten moment eingebunden ist. Nicht anders wenn das individuum als ich die norm der ethik fasst, die es nur im horizont des ausgeschlossenen dritten moments: die maximen der moral, präsent haben kann(*1). Die 3.relation: maximen_der_moral<==|==>norm_der_ethik, ist im dritten moment: das individuum als ich, bestimmt, das als das ausgeschlossene dritte moment die funktion des horizontes hat(*2).
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(*1)
diese struktur der welterfahrung ist mit der utopie einer weltethik nicht kompatibel. Hans Küng's versuch(+1), eine weltethik formulieren zu wollen, ist logisch nicht möglich(+2), aber das, was logisch nicht möglich ist, das muss als postulat der praktischen vernunft nicht unsinnig sein, wenn die grenzen beachtet werden, die durch die logik gesetzt sind. Eine alles umfassende ethik ist als wissenschaft nicht formulierbar, aber in raum und zeit ist die idee einer alles umfassenden ethik denkbar, die das individuum als ich und sein genosse einerseits in den historischen entwürfen der ethik verfügbar und andererseits in den katalogen der maximen präsent haben. Das genügt, wenn das individuum als ich und sein genosse ihr leben, jeder für sich, in der gemeinsam geteilten welt ohne gewalt geniessen wollen.
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(+1) Küng,Hans: Weltethos. bibliographie/ //==>2.93.37
(+2) klarstellung. Das teil kann nicht das ganze sein, das ganze kann aber nur in seinen teilen erfahren werden. Was als phänomen in raum und zeit ein gegensatz ist, das ist als begriff ein widerspruch, der ein logisch konsistentes urteil ausschliesst.
(*2)
argument: //==>2.24.51    /(c)<==//
(d)   argument: //==>2.32.08.    /(d)<==//

(e)

der begriff: moral, definiert die sätze, die als maximen des moralischen handelns für das individuum als ich und seinem genossen gültig sind. Entscheidend ist die geltung einer maxime, ihre bewertung als gut oder böse ist kein merkmal des begriffs: moral,(01). Die maxime der moral gilt, wenn das individuum als ich sie autonom gesetzt hat(02). Jede denkbare maxime kann im konsens mit allen, die es betrifft, ein moment im katalog der maximen(03) sein, der in einer gesellschaft gültig ist(04). Der grund für die streitigkeiten, was legitim teil des katalogs der maximen des moralischen handelns sein soll, ist das phänomenale erscheinen dieser maximen, die als dinge der welt mit dem begriff: moral, unterschieden werden, unterscheidungen, die in keinem fall von wertenden urteilen frei sein können, weil der grund der streitigkeiten nicht im begriff: moral, verortet sein kann, sondern in den interessen verortet ist, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, miteinander/gegeneinander verfolgen. Das interesse aber, vom genossen und dem individuum als ich verfolgt, ist kein merkmal des begriffs: moral. Die struktur des begriffs: moral, schliesst aus, die bewertung der angezeigten handlung aus der bestimmten maxime der moral abzuleiten, weder im bösen noch im guten.
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(01)
die unterscheidung: gut oder böse, gemeinhin ein moralisches urteil, ist nicht anwendbar, wenn der bestimmte satz, der eine bestimmte handlungsanweisung zum gegenstand hat, als eine maxime der moral bestimmt werden soll oder nicht. Der satz: du sollst deinen nächsten lieben wie dich selbst, kann ebenso eine maxime der moral sein wie der satz: "töte deinen nächsten, wenn du daraus einen vorteil ziehen kannst". Mit dem begriff: moral, kann das individuum als ich keinen vernünftigen grund benennen, warum es den einen satz als eine ethisch akzeptable maxime begreifen soll, den anderen satz aber nicht; denn das werturteil: gut oder böse, setzt die feststellung eines satzes als maxime voraus, die das fundament des werturteils ist. Würde man den beiden sätzen, die als argumente gegensätze sind, die sich einander ausschliessen, die einordnung als maximen der moral entziehen, dann wäre dem werturteil das fundament entzogen und was bliebe, das wäre die beliebigkeit des einen wie des anderen satzes(*1).
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(*1) klarstellung. Ich erörtere das argument auf der argumentebene des begriffs.
(02)
klarstellung. Es ist ausgeschlossen, dass dem individuum als ich eine maxime der moral, gleichviel welche, als verbindlich vorgeschrieben werden kann. Mit gewalt kann der schein einer verbindlichkeit zwar erzeugt werden, ein schein aber, der wie ein welle am sandstrand sich verläuft, wenn die gewalt erschöpft ist.
(03)
der dekalog ist wohl der bekannteste katalog von maximen der moral. Die anderen kataloge, die als dokumente der historia vorliegen(*1), sind mehr oder weniger varianten des dekalogs, varianten, die den einen oder den anderen aspekt stärker akzentuieren.
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(*1) die phänomenologie der historisch dokumentierten moralsysteme ist nicht der gegenstand meiner reflexionen.
(04)
die kataloge der geltenden maximen des moralischen handelns werden, gleichgültig, ob in einem text kodifiziert oder nur mündlich tradiert, auch mit den termini: sitte und gebräuche, bezeichnet.   (e)<==//
(f)
der begriff: ethik, definiert die gründe, die erfüllt sein müssen, damit das individuum als ich und sein genosse eine bestimmte maxime der moral als gut oder böse bewerten können. Die ethik, als wissenschaft geltend gemacht, ist ein system von bestimmten maximen der moral(01), die in einer norm widerspruchsfrei verknüpft sind. Es gibt maximen der moral, die als gegensätze nebeneinander koexistieren können, neutral, einander sich verstärkend oder behindernd, es gibt aber auch maximen, die sich einander ausschliessen und jedes system instabil werden lassen. Ob die maximen der moral miteinander kompatibel sind oder nicht, dass beurteilen das individuum als ich und sein genosse pragmatisch, und der maasstab der urteile sind ihre interessen, die sie mit den begriffen: gut oder böse, unterscheiden, begriffe, die als bestimmte gründe in der überzeugung aller, die es betrifft, das fundament jeder ethik sein sollen. Mit diesen gründen, der unterscheidung des handelns nach gut und böse(02), ist die kausalität festgelegt, mit der das individuum als ich und sein genosse ihre maximen der moral in einer norm der ethik verknüpfen, mit der sie beurteilen können, ob die maxime gut, das heisst mit der bestimmten ethik vereinbar ist, oder ob die maxime böse ist, die als ungültig ausgeschlossen wird(03).
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(01)
jede ethik, die in einem dokument der historia fixiert ist, kann nur einen teil der weltdinge umfassen, die mit dem begriff: moral, als maximen der moral unterschieden werden. Es ist also denkbar, dass die bestimmte maxime der moral: "töte deinen nächsten, wenn du daraus einen vorteil ziehen kannst" systemkonformes moment einer bestimmten ethik ist(*1). Es ist eine andere frage, ob diese norm der ethik für das individuum, das ein ich sein will, akzeptabel sein kann. Diese frage ist nicht auf der argumentebene der begriffe verhandelbar, aber sie muss auf der argumentebene der phänomene verhandelt werden.
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(*1) der blick auf die realität hier und heute zeigt, dass diese maxime der moral kein phantasma ist, sondern eine bittre erfahrung. Es genügt, die termini: "mafia, organisiertes verbrechen, die räson der mächtigen und die von den mächtigen verwaltete staatsräson" zu zitieren.
(02)
die begriffe: gut oder böse, sind keine entitäten, die dem sein emaniert sind, sondern die begriffe des guten oder des bösen sind vorstellungen, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, denken müssen, wenn sie in raum und zeit die dinge der welt in relation zu sich selbst als gut oder böse bestimmen wollen. Letztlich kann das individuum als ich nur für sich verbindlich autonom entscheiden, was es als gut oder böse ansehen will. Dieses argument ist mit dem ontologischen argument nicht vereinbar.
(03)
die phänomenologie der in der historia dokumentierten ethiken ist weitläufig, aber sie kann hier beiseitegestellt werden, weil sie nicht der gegenstand der untersuchung ist.    (f)<==//
(g)
die begriffe: maximen der moral und die norm der ethik, sind dinge der welt und als phänomene stehen sie im streit der interessen, die das individuum als ich und sein genosse, verfolgen. Es gibt maximen der moral, die nicht akzeptabel sein können(01); ebenso können ethiken benannt werden, die mit dem zeitgeist einer epoche im konflikt liegen(02). In dieser gemengelage ist es bequem, die unterschiedenen phänomene al gusto miteinander zu verknüpfen, aber was als spiel vielleicht unterhaltsam sein könnte, das ist dann unsinnig, wenn die maxime der moral gegen eine ethik zurückzutreten hat oder die norm der ethik gegen eine maxime der moral; denn das moralische handeln gemäss einer bestimmten maxime ist nur dann möglich, wenn es vom horizont einer bestimmten ethik umfasst wird(03), nicht anders ist keine bestimmte norm der ethik denkbar, für die bestimmte maximen der moral nicht als horizont benennbar sind(04). Fatal ist es aber, wenn die argumentebenen: begriff und phänomen, nicht eindeutig benannt werden, auf denen die bestimmten argumente, jedes für sich, geltend gemacht werden. Der zweck heiligt nicht die mittel, weil die norm der ethik, die diese maxime als konstitutives moment enthält, logisch nicht konsistent sein kann; aber es kann auch keine norm der ethik als universal behauptet werdem, weil diese nur in den vielen maximen der moral als horizont real ist.
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(01)
es gibt maximen, die das individuum als ich zwar formulieren, aber im eignen wohlverstandenen interesse nicht wollen kann; denn eine handlungsanweisung, die mit dem prinzip der anerkennung des anderen als der_andere nicht vereinbar ist, kann als maxime der moral kein item im katalog der maximen sein, weil das individuum als ich, wenn es dies wollte, sich selbst als ich entmächtigt. Diese einsicht ist im absoluten tötungsverbot fixiert, aber nicht jede maxime ist so eindeutig formuliert, weil ihre bewertung streitig ist und die bewertung davon abhängt, was gerade en vogue ist. Es scheint, dass die maximen des egoismus in allen seinen varianten mit der beliebigkeit des postmodernen daseins kompatibel sind. Die maximen des egoismus, auch des egoismus, der über leichen geht(*1), sind als faktum zur kenntnis zu nehmen, aber die kenntnisnahme rechtfertigt diese egoismen nicht, auch dann nicht, wenn der bürger ohnmächtig zu sein scheint(*2), dem zeitgeist sich wirklich zu verweigern(*3); denn die negation allein bessert die schlechten verhältnisse nicht. Diese einschätzung ist zu beklagen, aber remedur zu erhoffen ist selbsttäuschung.
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(*1)
dieser egoismus hat im slogan: krieg gegen den terrorismus, seinen spiegel, und alle, die diesen slogan rechtfertigen, sind exakt diejenigen, gegen die, wie man sagt, der krieg gegen den terror geführt werden solle - die terroristen sind sie selbst.
(*2)
die scheinbare ohnmacht des bürgers ist ein aspekt der macht. Der begriff: macht, wird in einem anderen zusammenhang erörtert(+1).
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(+1) argument: //==>2.52ff.
(*3)
argument: //==>2.42.02.


(02)

die dokumente der historia weisen zwar aus, dass in den epochen bestimmte ethiken dominant gewesen waren, aber dieser befund sollte nicht darüber täuschen, dass andere ethiken auch diskutiert wurden. Was in der historischen wahrnehmung nicht als relevant herausgestellt ist, das muss aus diesem grund in der zeit nicht unbedeutend gewesen sein; denn der mainstream ist nicht das maass aller dinge, auch dann nicht, wenn sein gewicht als erdrückend gelebt wird. Die differenz genügt aber immer, um bestimmte momente einer ethik mit den momenten anderer ethiken verknüpfen zu können oder diese als nicht auflösbare gegensätze herauszustellen, die dann, wenn's opportun ist, al gusto miteinander verknüpft werden.
(03)
jede ideologie hat ihre norm der ethik, gleichviel welche weltanschauung oder religion zitiert wird. Die religion des christentums hat ihren kanon der maximen, nicht anders die weltanschauung des liberalismus(*1), eine banale feststellung, aber sie fügt sich bruchlos ein in die versuche, das bestimmte interesse des individuums als ich und seines genossen, mit den anforderungen der gewählten ethik kompatibel zu machen. Die menge der überschaubaren maximen der moral ist begrenzt und die versuchung ist grooss, grenzüberschreitende anleihen zu machen, um die norm der ethik mit den verfolgten interessen kompatibel erscheinen zu lassen. Das problem aber sind nicht die unzulässigen grenzüberschreitungen, sondern die streitpunkte sind die gezielten verunklarungen der übergriffe.
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(*1) die phänomenologie kann en detail ausgeweitet und ausgelegt werden. Es wird also immer eine leichte übung sein, sich das auszusuchen, was mit den eigenen interessen kompatibel erscheint.
(04)
jede norm der ethik, sie mag noch so abstrakt formuliert sein, ist in den maximen der moral konkret, die abschliessend in einem katalog benannt sind. Eine im katalog verzeichnete maxime würde also immer genügen, um die norm einer ethik zu konkretisieren. Wäre diese möglichkeit ausgeschlossen, dann würde die norm der ethik leer sein und die leere formel des satzes hat keine ordnende funktion, eine funktion, die jeder ethischen norm eigentümlich ist.    (g)<==//
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(text/1.3.13)<==//
2.32.10
in der tradition wird die gattung: das individuum als ich, gelegentlich mit dem terminus: menschheit, bezeichnet(a). Ich halte an dem terminus fest, weil der terminus: menschheit, auf einen begriff verweist, der in seiner abstraktheit nicht mit den phänomenen verwechselt werden dürfte, die durch diesen begriff unterschieden werden; denn im begriff: menschheit, werden zwei aspekte miteinander verknüpft(b), die, jeder aspekt für sich, für das individuum als ich und seinem genossen existenziell zwar notwendig sind, die aber in der verknüpfung sehr unterschiedlich bewertet werden können. Der eine aspekt, die geistigen dinge der welt, wird in der systematik des relationalen arguments mit dem begriff: das_humanum,(c) differenziert, der andere aspekt, die materiellen dinge der welt, wird in der tradition mit dem begriff: gattung,(d) erfasst. Die beiden begriffe, die gattung und das_humanum, unterscheiden phänomene, die, wenn sie im terminus: menschheit, miteinander verknüpft erscheinen, in der reflexion strikt auseinandergehalten werden müssen. Das_humanum wird vom individuum als ich verantwortet, das als individuum ein moment der gattung ist. Es ist logisch unzulässig, die von den begriffen: das_humanum und die gattung, unterschiedenen phänomene als subjekte und prädikate eines arguments beliebig miteinander zu kombinieren, weil die phänomene als subjekte und prädikate eines arguments funktionen haben, die auf der argumentebene der begriffe als merkmale der begriffe ein widerspruch sind, auf der argumentebene der phänomene aber nur gegensätze, die sich von fall zu fall einander ausschliessen können(e). Werden diese einschränkungen beachtet, dann ist der gebrauch des terminus: menschheit, unproblematisch.
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(a)
der terminus: menschheit, ist zur bezeichnung der gattung irreführend. Korrekt ist der terminus: mensch, ein terminus, den Ich im kontext des relationalen arguments aber nur dann verwende, wenn Ich ein problem erörtere, das mit einem problem der tradition verknüpft ist(01).
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(01) argument: //==>2.22.26/(b).     /(a)<==//
(b)
die beiden aspekte sind heterogen und können sich als gegensätze einander ausschliessen. Was im bereich der materie notwendig ist, das muss im bereich des geistes keinesfalls notwendig sein, und die bedürfnisse des leibes sind nicht immer mit den normen der moral und den prinzipien der ethik vereinbar. Was als ein gesetz erscheint, sei es das gesetz der natur oder das gesetz der vernunft, das täuscht eine notwendigkeit vor, die aus der perspektive der materie zwingend sein kann, in der perspektive des geistes aber, wie die dokumente der historia es belegen, eine monstrosität ist(01). Was in der perspektive des geistes ein gebot der vernunft ist, für das kann in der perspektive der materie keine kausalität formuliert werden. Es scheint plausibel zu sein, den materiellen dingen der welt ein moralisches kleid anzulegen, ebenso kann es plausibel sein, den geistigen weltdingen materielle substanz zuzuordnen. Das sind aber versuche, die ihren grund weder in den materiellen noch in den geistigen dingen haben können, gründe, die sehr wohl in einem individuum, das ein ich ist, zu verorten sind. Das individuum als ich, diese verknüpfungen reflektierend, weiss, dass es sowohl die dinge der welt berücksichtigen muss, die dem bereich der materie zugeordnet sind, als auch die dinge der welt, die dem bereich des geistes zugeordnet werden(02).
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(01)
Ich verweise auf die historia der religionskriege, kämpfe, in denen sich die gläubigen jeder seite im namen der götter oder des EINEN gottes gegenseitig massakrierten, ideologische grabenkämpfe, die, in den formen verändert, auch heute unvermindert andauern.
(02)
der flotte spruch: erst kommt das fressen und dann die moral,(*1) kann ebenso lauten: erst kommt die moral und dann das fressen, - falsch sind beide sprüche, weil die eine position, sei es das fressen, sei es die moral, absolut gesetzt, die andere position nicht im blick haben kann. Das individuum, das ein ich sein will, ist nicht auf den geist oder die materie reduzierbar; es ist weder ein tier, noch ist es ein engel, es muss, wenn es das sein will, das es sein soll, beide perspektiven im moment der gelebten gegenwart präsent haben.
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(*1)
Brecht,Bertold: Dreigroschenoper, duett Macheath und frau Peachum. II/6.bild, p.66,(+1).
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(+1) bibliographie/ //==>2.93.36.     /(b)<==//
(c)
argument: //==>2.22.23.     /(c)<==//
(d)
mit dem begriff: gattung,(01) werden die dinge der welt unterschieden, die durch den begriff: natur, unterschieden worden sind. Folglich kann die gattung: mensch, nur die individuen umfassen, denen das merkmal: mensch sein,(02) zugeordnet ist, ein merkmal, das in der tradition unterschiedlich gefasst und bewertet wird. Die definitionen der tradition, gültig für ihre zeit und ihren raum, sind plausibel und die historischen definitionen stelle Ich, sie zur kenntnis nehmend, nicht in frage, im diskurs aber, der über den begriff: gattung, geführt wird, sind diese definitionen brauchbare gegenstände, wenn nicht übersehen wird, dass diese definitionen nur dann gültig sein können, wenn sie methodisch eingehegt sind. In den grenzen der naturwissenschaften ist der begriff: gattung, gültig, der nur die dinge der welt unterscheiden kann, die dem bereich der belebten materie zugeordnet sind. Beschränkt auf diesen bereich ist das argument akzeptabel, dass der zweck der gattung die fortpflanzung des individuums(03) ist, durch die die gattung in dauer gehalten wird(04). Die funktion des individuums, die zugleich sein zweck sein kann, ist im horizont der gattung dann erfüllt, wenn das individuum durch seinen lebenskampf die gattung in dauer hält, und die gattung ist dann auf dauer gestellt, wenn das individuum sich in einem anderen individuum, das zu gleichem fähig ist, fortgepflanzt hat. Mit dem begriff: gattung, gültig in den naturwissenschaften, kann das individuum als ich nur die dinge der welt unterscheiden, die als phänomene, gegenstände der naturwissenschaften, in den stoffwechsel der natur eingeschlossen sind. Ein moment dieses stoffwechsels der natur ist der prozess, der, seit Darwin üblich, mit dem terminus: evolution des lebens, bezeichnet wird. Das individuum, moment dieses stoffwechsels der natur, hat in diesem prozess die funktion, sich im leben zu halten, bis es sich in einem anderen individuum fortgepflanzt hat, das die gattung in dauer setzt. In den perspektiven, vermittelt durch die natur- und die geisteswissenschaften, ist der begriff: fortdauer der gattung, doppelt kodiert. In der perspektive der naturwissenschaften fixiert die gattung den prozess der veränderung, der post festum als eine kette kausal verknüpfter momente gedeutet wird(05), in der perspektive der geisteswissenschaften wird der prozess der veränderung, post festum eine kette kausal verknüpfter momente, als historischer prozess dokumentiert, der in geschichten deutend erzählt wird(06).
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(01)
in den theorien der naturwissenschaften und geisteswissenschaften wird der terminus: gattung, mit unterscheidbaren bedeutungen instrumentalisiert. Diese differenzen sollen hier ausser betracht bleiben; eine kurze bemerkung füge Ich aber an, um einem möglichen missverständnis vorzubeugen. Den terminus: gattung, verwende Ich auch zur bezeichnung der dritten dimension des politischen. Ich greife auf die klassifikationen zurück, die einerseits in der begriffslogik andererseits in der biologie gebräuchlich sind. Diese klassifikationen, mit dem terminus: gattung, bezeichnet, umfassen alle elemente, denen ein bestimmtes merkmal ohne ausnahme zukommt.
(02)
das merkmal: mensch sein, differenziert nur schwach. Entweder wird die differencia specifica tautologisch ausgedrückt oder das merkmal fällt mit der zugehörigkeit des individuums als ich zu seinem stamm zusammen. Das merkmal: mit bewusstsein begabt, scheint eindeutiger zu sein, aber ein logisches problem schränkt seine verwendung ein. Die verknüpfung des merkmals: bewusstsein, als prädikat, für sich ein phänomen, mit dem ding der welt: individuum, als subjekt, für sich ebenso ein phänomen, ist, wenn die kausalkette der gründe zurückverfolgt wird, das resultat einer setzung, die ein individuum als ich vorgenommen hat. Das bewusstsein oder das selbstbewusstsein, was immer diese weltdinge als phänomene auch sein mögen, sind als logisches urteil nicht das problem, das problem der verknüpfung von subjekt und prädikat ist aber die setzung des individuums als ich, das das merkmal: bewusstsein, als prädikat, dem individuum als subjekt beilegt. Das logische urteil ist formal korrekt, aber die setzung kann nur dann wahr sein, wenn ein individuum als ich sie in raum und zeit gesetzt hat und der grund für die setzung ist allein im individuum als ich verortet. Der terminus: individuum als ich, hebt zwar nicht das problem der setzung auf, verweist aber auf ein moment, das als differencia specifica kein materielles ding der welt ist, wohl aber ein geistiges weltding. Als ding der welt ist das, was mit dem terminus: ich, bezeichnet wird, eine vorstellung, die nur das individuum als ich denken kann. Diese vorstellung kann folglich keinem materiellen ding der welt als prädikat zugeordnet werden.
(03)
die sexualität des individuums, das ein ich sein will, ist ein faktum, das auf der seite der natur zu verrechnen ist. Jede moralische bewertung geht fehl, gleichviel welcher art diese argumente auch sein mögen. Aber das individuum, das ein ich ist, kann auf das blosse faktum seiner sexualität nicht reduziert werden, weil es seinen erbteil an der natur in den phänomenen der kultur sublimieren kann. Die differenz zwischen der kultur und natur scheidet die sexualität des individuums als ich von den formen der sexualität, die jedes andere lebewesen der welt lebt. Die moralprediger jeder couleur unterschlagen diese differenz, diese missbrauchend, wenn sie über die dinge der sexualität schwadronieren und sich das maul zerreissen, heimlich aber durchaus geneigt sind, sich physisch an der blossen sexualität zu ergötzen(*1)
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(*1) es ist billig, sich über die doppelmoral jener sittenwächter zu echauffieren; denn ihr verhalten ist auch ein teil der kultur, eine kultur, die das opfer mit dem täter teilt. Das eine ist, das beklagenswerte zur kenntnis zu nehmen, und der missbrauch kann, wenn es gewollt ist, von fall zu fall zurückgedrängt werden. Etwas anderes ist es, wenn das beklagte zum vorwand genommen wird, um sich für das eigene tun legitimität zu erschleichen.
(04)
die rede: die gattung in dauer halten, ist irreführend und verweist auf ein problem, das im bereich der materiellen weltdinge gegenstandslos ist. Der begriff: raumzeit, ist in den theorien der naturwissenschaften zwar ein gültiger begriff, der die ordnung der weltdinge als phänomene sichert, aber als begriff ist die raumzeit für das bestimmte weltding gleichgültig, das im hier und jetzt das ist, was es ist. Es ist ein anderer fall, wenn das individuum als ich das bestimmte weltding in seinem hier und jetzt im moment seiner gelebten gegenwart wahrnimmt und in einem anderen moment seiner gelebten gegenwart, sei es als projektion in die zukunft oder als factum der vergangenheit, wieder erinnert. In seiner wahrnehmung, die eine erinnernde wahrnehmung ist, konstruiert das individuum als ich ein kontinuum von raum und zeit, das es als dauer deutet. In dieser perspektive kann im argument das subjekt: gattung, mit dem prädikat: dauer, verknüpft werden. Losgelöst vom wechsel der individuen erscheint die gattung in dauer. Es sollte aber beachtet werden, dass die naturwissenschaften als wissenschaften von den materiellen weltdingen, die geisteswissenschaften sowieso, momente der kultur sind, die nicht mit den momenten der natur gleichgesetzt werden sollten.
(05)
im prozess des stoffwechsels der natur ist jede gattung für sich ein transitorisches moment, das im historischen blick in ein kontinuum der raumzeit eingestellt ist. Der prozess des stoffwechsels in der natur ist das eine, das andere ist die gattung: das individuum als ich, die als moment des prozesses im kontinuum der raumzeit aufscheint. Für die natur ist es gleichgültig, in welcher weise das ding der welt: gattung, da ist. Aber das, was dem individuum, das ein ich ist, als gattung in raum und zeit erscheint, das ist ein moment der kultur, für das das individuum als ich immer ein anderes individuum als ich, seinen genossen nämlich, benennen kann. Wie das argument auch gedreht und gewendet werden mag, das individuum als ich reflektiert das problem auf zwei argumentebenen, die, sich überlagernd, unterschieden werden sollten. Die phänomene des stoffwechsels der natur werden logisch konsistent auf der argumentebene der naturwissenschaften erörtert, ihre deutung in raum und zeit aber auf der ebene der geisteswissenschaften. Das individuum als ich ist mit der beobachtung konfrontiert, dass die gattung, der es sich zurechnet, ebenso ein transitorisches moment in der natur ist, wie es selbst eines ist, das mit der geburt den lebensweg betreten hat und mit seinem tod auch wieder verlassen wird(*1). Was es beobachtet, das ist die beunruhigende einsicht, dass die gattungen, auf dauer gestellt, in der natur gleichgültige momente des stoffwechsels sind, die ihm in raum und zeit als endlich erscheinen.
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(*1)
der aktuelle streit zwischen den evolutionisten und den kreationisten ist eine scheindebatte. Sehr wohl können die meinungen nebeneinander bestehen, wenn ihre verfechter die grenzen beachten, in die ihre argumente eingeschlossen sind. In der perspektive des wissens haben die evolutionisten recht, wenn sie den menschen als glied in der kette des lebens situieren und damit als endlich klassifizieren. In der perspektive des glaubens haben die kreationisten recht, wenn sie den menschen als geschöpf gottes deuten und damit als unsterblich klassifizieren. Die verfechter beider lager ignorieren aber ihre selbstgesetzten prämissen, zum einen die kreationisten, wenn sie versuchen, für die schöpfung einen wissenschaftlichen beweis zu behaupten, zum anderen die evolutionisten, wenn sie versuchen, als konstante der evolution das faktum der endlichkeit des individuums in die dauer der gattung umzudeuten. Die evolutionstheoretiker sind blind für die probleme der deutung, die kreationisten missachten die anerkannten regeln der wissenschaften.
(06)
Ich zweifle nicht daran, dass jede dokumentierte gattung ihre spuren in der historia der evolution des lebens hinterlassen hat, aber die funde der archäologen, von handwerk her naturwissenschaftler, sind das eine, ihre erklärungen aber, das werk von geisteswissenschaftler, sind etwas anderes. Lucy, die vor ca. 1,5 millionen jahren in Kenia lebte, hatte existiert(*1) - das ist durch den fund, ein dokument der historia, bewiesen, aber was der fund heute bedeutet, das festzulegen ist die aufgabe der nachlebenden, eine aufgabe, die dadurch erschwert ist, dass in der kette der dokumente, die in der historia überliefert sind, eine grosse lücke besteht, die mit einbildungskraft und wissen aufgefüllt werden kann und aufgefüllt wird. Die interpretierten archäologischen funde beweisen allein, dass die gattung: individuum als ich, im prozess der evolution einen bestimmten zeitraum ausgefüllt hat(*2) und als projektion in die zukunft noch ausfüllen wird(*3). Mit diesen befunden wird aber nicht bewiesen, dass die erzählung von der schöpfung, reflexionen der theologen, widerlegt ist.
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(*1)
post festum kann geurteilt werden, dass Lucy, von ihrem entdecker so benannt, sich als individuum zu einem ich gebildet hatte.
(*2)
man kann sich endlos darüber streiten, ob der bestimmte zeitraum grooss oder klein ist. In der perspektive des individuums als ich, konstrukteur der urknalltheorie, erscheint die dauer als grooss, in der perspektive der urknalltheoretiker ist dieser zeitraum nicht einmal eine sekunde, wenn das bild der weltuhr gebraucht wird.
(*3)
die projektion in die zukunft hat als erinnertes factum der vergangenheit in raum und zeit nur dann bestand, wenn ein individuum als ich benennbar ist, das dieses factum der vergangenheit im moment seiner gelebten gegenwart erinnert; folglich wird das verlöschen der gattung: individuum als ich, nicht als dokument der historia feststellbar sein, weil kein individuum als ich benannt werden kann, das vom verschwinden der menschen eine geschichte erzählen könnte.    (d)<==//


(e)

die differenz, die die verwendung der phänomene: das_humanum und die gattung, als subjekt oder prädikat eines logischen urteil ausschliessen, will Ich an den phänomenen erläutern, die mit den termini: sexualität und liebe, bezeichnet werden. Die verknüpfung der phänomene: liebe und sexualität, ist als begriff logisch unzulässig, gleichwohl ist in einem argument die verknüpfung der begriffe: liebe und sexualität, wahrgenommen als phänomene, möglich, weil die phänomene durch die begriffe: natur und kultur, eindeutig unterschieden sind(01). Die liebe und die sexualität sind formen der sozialen beziehungen, die das individuum als ich: A, und sein genosse: B, pflegen können. Die phänomene der sexualität, im prozess der analyse ohne rest auf die natur reduziert, haben ihren grund allein in der natur, die phänomene der liebe, im prozess der analyse ohne rest auf die kultur reduziert, haben ihren grund in einem individuum, das sich als ich bestimmt hat. Wenn das individuum als ich in seiner synthese diese momente miteinander verknüpft, dann kann es in der reflexion nicht von sich selbst absehen, aber es kann auch nicht ignorieren, dass es in dieser reflexion ein moment in der natur ist. Die unterscheidung der sexualität und der liebe, auf der argumentebene der begriffe unerlässlich, kann auf der argumentebene der phänomene in keinem fall eindeutig vollzogen werden, weil die unterscheidung sowohl in der natur als auch in der kultur gegründet ist, letztlich immer in einem individuum, das sich als ich bestimmt.
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(01) über die frage, ob die unterscheidung im bestimmten fall eindeutig ist oder nicht, soll hier nicht weiter räsoniert werden.      (e)<==//
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(text/1.3.12)<==//
2.32.11
begrenzt auf die gemeinschaft mit dem genossen definiert das individuum als ich, auf sich selbst verwiesen, die bedingungen seiner existenz als ich(a). Die definition des begriffs: das_politische, mit dem terminus: das_politische, bezeichnet, ist eine setzung des individuums, das ein ich sein will, und diese setzung verantwortet das individuum als ich, wenn es mit seinem begriff des politischen die dinge der welt unterscheidet. Seine verantwortung für die unterscheidungen teilt das individuum als ich mit dem genossen, der als individuum, das ebenso ein ich ist wie es selbst, seinen anteil verantworten wird(b). Mit den merkmalen des begriffs: das_politische, wird nicht irgendein wesen als das_politische definiert, sondern das individuum als ich definiert mit diesem begriff eine struktur, deren momente, die merkmale des begriffs, erst im konjunkt des systems ihre kritische funktion entfalten können(c). Durch die merkmale des begriffs: das_politische, sind grenzen markiert, die das individuum als ich nicht beseitigen kann, gleichwohl wird das individuum als ich mit seinem begriff des politischen die markierten grenzen immer wieder verschieben(d). Mit den merkmalen des begriffs: das_politische, fixiert das individuum als ich seine perspektiven auf die welt, perspektiven, mit denen es seine welt wahrnimmt und erkennt, eine welt, die mit den dingen der welt vollgestellt ist, von denen es selbst ein weltding ist. Der fokus seiner perspektiven ist das individuum, das als ich es selbst ist(e). Die dinge seiner welt hat es in den kategorien der raumzeit präsent(f). Was es als dinge der welt wahrnimmt, das ist sein werk, präsent in den phänomenen der kultur, die das erbteil der natur nicht verlieren können(g). Die dinge seiner welt, phänomene der kultur, nimmt das individuum als ich in drei dimensionen wahr, zum einen als individuum, das als ich es selbst ist, zum zweiten als genosse eines anderen individuums, das, wie es selbst, ein ich ist, und zum dritten als teil der gattung, das sich seines genossen erinnert(h). Der begriff: das_politische, kann als begriff nicht alle dinge der welt unterscheiden, die das individuum, das ein ich sein will, in seiner existenz berühren können, aber das, was das individuum als ich ist, das muss es auch(i) in den politischen weltdingen präsent haben.
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(a)
was die bedingungen für die existenz des individuums als ich sein sollen, das erscheint zusammengebunden in den konstitutiven merkmalen des begriffs: das_politische. Diese merkmale, im diskurs als momente eines arguments instrumentalisiert, sagen nichts darüber aus, was, im jargon geläufig, mit dem terminus: das wesen des politischen, fixiert wird. Vom individuum als ich gesetzt, erscheinen die merkmale, so scheint es, als beliebig und der schluss liegt auf der hand, logisch zwingend, dass der begriff: das_politische, auch beliebig sein müsse und folglich als begriff, der unterscheidet, beiseitegelegt werden sollte. Die kritik, immer mit dem unterton der triumphierenden abweisung, dürfte im horizont des ontologischen arguments plausibel sein, aber die abweisende kritik ist, fundiert in einem argument, im horizont des relationalen arguments unzulässig, weil sie gegenstandslos ist; denn das, was mit den konstituierenden merkmalen des begriffs: das_politische, festlegt ist, das definiert eine struktur, in der das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, ihre gemeinsam geteilte welt einerseits wahrnehmen und andererseits gestalten. Es sind erfahrungen, die, auf das gemeinsame ziel ausgerichtet, nicht immer miteinander im einklang sind; denn der genosse und das individuum als ich können ihr ziel, das in der welt sein(01), nur gemeinsam realisieren, auch dann, wenn die wege zum ziel oft andere sind, manchmal gegenläufig sein können und in vielen fällen bis zur gegenseitigen vernichtung sich ausschliessen.
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(01)
der ausdruck: das in der welt sein, klingt nach Heidegger(*1) und das ist kein zufall. Ich bestehe aber darauf, dass jeder versuch fehl gehen muss, diesen ausdruck in der Heidegger'schen manier auslegen zu wollen. Die funktion des ausdrucks ist festzustellen, dass das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich in seiner welt, auch in der einen welt zusammen existieren, die sie teilen.
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(*1) es mag sein, dass die formel: das in der welt sein, in den texten Heidegger's aufgezeigt werden kann; das wäre aber nur eine lexikalische gleichheit, aus der jedermann das ableiten kann, was ihm beliebt.    (a)<==//
(b)
klarstellung. Die gegenstände der verantwortung sollten strikt voneinander abgegrenzt werden. Was dem individuum als ich und seinem genossen als phänomene präsent ist, das müssen sie gemeinsam verantworten und das maass ihrer verantwortung wird nach dem geltenden recht beurteilt. Wie aber der genosse und das individuum als ich die phänomene ihrer welt mit ihren begriffen im moment der gelebten gegenwart wahrnehmen, dass können das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, nur selbst veranworten.     (b)<==//
(c)
klarstellung. Die phänomene der politischen weltdinge sollten nicht mit dem begriff: das_politische, verwechselt werden, den das individuum als ich verwendet, um die dinge seiner welt zu unterscheiden. Die logik der wahrnehmung und die wahrnehmung der welt stimmen nicht immer überein. Im diskurs werden begriff und phänomen gleichgesetzt und als argumente wechselseitig interessengeleitet geltend gemacht. Im schatten eines laxen sprachgebrauchs instrumentalisiert das individuum als ich den terminus: das_politische, doppelt kodiert, in böser absicht. Es wäre also zweckmässig, wenn Ich mich nun erklären würde, wie Ich die phänomene unterscheide, die mit dem terminus: das_polititische, bezeichnet werden können. Die explikation einer phänomenologie der politischen weltdinge wäre also geboten, aber diese erwartungen werde Ich wieder nicht befriedigen können, weil der gegenstand der erörterung die analyse und synthese des begriffs: das_politische, ist, ein sperriger gegenstand, der nicht mit der beschreibung der vielfältigen phänomene konkurrieren kann, die allemal einfacher, vor allem unterhaltsamer zu sein scheint(01).
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(01)
dennoch will Ich andeutungsweise auf einen aspekt der phänomenologie der politischen weltdinge verweisen(*1), weil die anschauung an der seite der abstraktion gleichrangig ist. Es wird behauptet, dass alles, was geschehe, politisch sei(*2). Wenn das der fall wäre, dann wäre jede differenz nivelliert und die unterscheidung der bestimmten phänomene nicht mehr möglich(*3). Die restlose vereinnahmung aller weltdinge in den horizont des politischen ist zwar prima vista plausibel, aber secunda vista erscheint die frage unbeantwortbar, wie dann die weltdinge noch bestimmt werden sollten, die keine politischen weltdinge sind und für die ebenso gute gründe geltend gemacht werden können. Zur illustation verweise Ich auf die kontroversen, die gegenwärtig um das weltklima geführt werden. Die dokumente der historia sind zahlreich, mit denen methodisch korrekt belegt werden kann, dass vor jahrmillionen die mittlere jahrestemperatur der erde über der von heute gelegen haben muss. Wenn das der fall gewesen ist, dann sollte es heute nichts ungewöhnliches sein, wenn festgestellt wird, dass die mittlere jahrestemperatur der erde in den letzten 25 jahren um ca. ein halbes grad angestiegen sei. Dennoch ist dieses halbe grad erderwärmung der kondensationskern einer hitzigen politischen debatte um die gefahren der klimaveränderung, von der begründet vermutet wird, dass die ursachen nicht in der natur verortet sind, wohl aber in der kultur der menschen situiert sein könnten. Die debatte um das weltklima, das weltklima als ein moment der natur bestimmt, ist unbestreitbar ein politikum, ein streitfall, für sich ein phänomen, an dem demonstriert werden kann, dass dem begriff: das_politische, eine unterscheidende funktion zukommt. Logisch zwar unzulässig, pragmatisch aber gewohnt, erscheint die negation des begriffs: das_politische, als seine affirmation, allein, die argumentebenen, auf denen die gegensätzlichen argumente geltend gemacht werden, sind andere, perspektiven, die eine vermengung der argumente ausschliessen.
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(*1)
die wiederaufnahme der erörterungen wäre eine wiederholung des bereits erörterten(+1).
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(+1) argumente: //==>2.31.01-11.
(*2)
das bonmot, politik sei das, was geschieht, wird Herbert Wehner zugeschrieben. So hatte Ich das zitat irgendwo einmal aufgelesen und die aussage erschien mir auch so plausibel, dass der philologische nachweis darüber verloren gegangen ist(+1). Der satz ist plausibel, weil eine einsicht fixiert ist, die jederman machen kann, der sich mit dem eingelassen hat, was in seinem lebenskreis als politik erscheint. Aber der satz ist entweder nur banal, oder er beschreibt eine erfahrung, die als so gewöhnlich wahrgenommen wird, dass darüber die kritische reflexion versäumt wird. Als beweismittel taugt der schöne satz nicht.
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(+1) ist das zitat, in indirekter rede zusätzlich verkleidet, ein fragwürdiges beweismittel? - vielleicht; denn die methode der präsentation kann den normen der political correctness, diese absolut gesetzt, nicht gerecht werden. Aber es ist ein gedanke, der so nahe liegt, dass es gleichgültig zu sein scheint, wer von den anerkannten autoritäten der politik als autor der weisheit benannt wird, es genügt das faktum der zuschreibung, die nach der regel legitimiert wird, dass die geschichte zwar nicht wahr sei, aber gut erfunden. Damit ist der gedanke in der welt und kann von jedem, bestens autorisiert, verwendet werden.
(*3)
der volksmund drückt den gleichen gedanken plastisch aus: über 1000 ecken ist auch gott mit dem teufel identisch.    (c)<==//
(d)
klarstellung. Das phänomen: grenze, instrumentalisiere Ich als metapher. Die grenzlinie hat die funktion des begriffs, die phänomene sind das eingegrenzte. Wie die grenzlinie auch gezogen werden mag, zwischen den abgegrenzten phänomenen besteht eine grenzlinie. Die phänomene können über die grenzlinie hin und her geschoben werden und was dem genossen als ein politisches weltding erscheint, das ist für das individuum als ich irgendein ding der welt, nur eines ist es nicht, ein politisches weltding. Beide, das individuum als ich und sein genosse, verwenden zur unterscheidung den begriff: das_politische, aber ihre begriffe, die in allen merkmalen gleich sein können, sind eines nicht: identisch. Diese differenz hat jeder für sich zu verantworten.    (d)<==//
(e)
klarstellung: Die rückbeziehung auf das individuum als ich, das den begriff des politischen anwendet, ist die konsequenz des zirkelarguments(01), in das das individuum als ich eingebunden ist, wenn es den begriff: das_politische, reflektiert. Der begriff: das_politische, ist für das individuum als ich nur dann denkbar, wenn es diesen begriff als ding der welt präsent hat, ein ding der welt, wie es selbst als ich ein ding seiner welt ist.
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(01) argument: //==>2.22.57.     /(e)<==//
(f)
klarstellung. Seine welt, präsent in jedem ding der welt, kann das individuum als ich nur in den kategorien von raum und zeit wahrnehmen. Jedes argument, das das individuum als ich über seine welt formuliert, ist ein moment in seiner zeiterfahrung(01), folglich ist jedes ding der welt, das das individuum als ich mit seinem begriff: das_politische, unterscheidet, es selbst eingeschlossen, in raum und zeit situiert. Ausserhalb des bestimmten raumes und der bestimmten zeit hat jedes politische weltding eine andere geltung(02). Wie aber raum und zeit definiert sein sollen, das entscheiden das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, verbindlich.
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(01)
argument: //==>2.22.56.
(02)
als texte können die dokumente der historia anderen räumen und zeiten zugeordnet sein; sie unterliegen damit einer anderen geltung. Soweit die dokumente der historia und ihre deutung gegenstände der analyse und der reflexion des individuums als ich und seines genossen sind, erscheinen diese dokumente der historia für beide dann als gültig, wenn sie sich darauf verständigt haben, auch dann, wenn ihre meinungen über die texte gegensätzlich sein können.    (f)<==//
(g)
klarstellung. Die politischen weltdinge sind als gegenstände der kultur vom individuum als ich und seinem genossen geschaffene dinge der welt. Was das individuum als ich und sein genosse mit ihrem begriff: das_politische, unterscheiden, das ist als position(01) ihr werk, für das sie, jeder für sich, verantwortlich sind.
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(01) was als negation erscheint, das nicht_politische, das mag sein, was es ist; es kann das sein, was mit dem terminus: unpolitisch, bezeichnet wird, es kann auch das sein, was durch den begriff: natur, als position bestimmt worden ist.     (g)<==//
(h)
klarstellung. Als merkmal haben die dimensionen des politischen(01) die funktion der differentia specifica. Mit den drei dimensionen definiert das individuum als ich aspekte, mit denen es die weltdinge differenziert, um sie als politische weltdinge zu bestimmen(02). Die dimensionen sind, jede für sich, komplex strukturiert, sodass es methodisch problematisch ist, einzelne momente herauszulösen und diese interessengeleitet quasi absolut zu setzen(03). Das kritische potential der drei dimensionen entschleiert sich dem individuum als ich und seinem genossen erst in ihrer verknüpfung, die die bedingung für das verstehen der politischen weltdinge in ihren vielfältigen bezügen ist, die der genosse und das individuum als ich interessengeleitet setzen. Was das individuum als ich auch geltend machen mag, jedes argument ist darin eingeschlossen, dass es von einem individuum als ich verantwortet wird, dass es von einem individuum als ich in raum und zeit gültig bestimmt ist und dass es vom einem individuum als ich geschaffen wurde(04).
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(01)
argument: //==>2.32.02.
(02)
die merkmale: "individuum als ich, raumzeit und kultur" gelten für die bestimmung jedes dinges der welt, das das individuum als ich zu einem moment seiner relationen machen kann. Erst mit dem vierten merkmal ist das unterscheidende merkmal benannt, mit dem das individuum als ich ein ding der welt als ein politisches weltding oder nicht_politisches weltding einordnet. Der einwand ist also plausibel, dass mit dieser feststellung der begriff: das_politische, auf die drei dimensionen reduziert sein könnte. Pragmatisch ist der ansatz bequem, die merkmale: "individuum als ich, raumzeit und kultur" quasi als konstante vor die klammer zu ziehen, theoretisch aber ist die ausklammerung nicht zweckmässig; denn das, was als konstante vor die klammer gezogen wird, bleibt ein teil des begriffs, aber in der hitze eines diskurses, wenn es nur um die analyse geht, kann dieser teil schnell aus dem blick geraten, und wenn das analysierte synthetisierend wieder zusammengefügt werden soll, ist es, aus den augen, auch vergessen.
(03)
in vielen theorien, die den politischen prozess begrifflich zu fassen versuchen, kann dieses verfahren beobachtet werden. In der analytischen perspektive ist das verfahren noch plausibel, wenn zum beispiel die aspekte der macht oder der herrschaft näher beleuchtet werden sollen, in der synthetisierenden perspektive aber ist das verfahren unzureichend, weil wesentliche momente, die den politischen prozess auch bestimmen, entweder ganz wegfallen oder nur als randphänomene erörtert werden. Der politische prozess erschöpft sich weder in den phänomenen der macht, noch kann er auf die ökonomie reduziert werden oder die gewalt in den formen der historischen kriege.
(04)
die klassischen argumente des ontologischen arguments sind im relationalen argument nicht gültig. Es gibt weder einen gott noch eine idee, es gibt kein sein, das unendlich wäre, und die natur ist nicht auf den zufall reduziert, den als horizont das geschick einschliesst.    (h)<==//
(i)
das wort: auch, ist entscheidend. Die erfahrung der welt erschöpft sich nicht im begriff des politischen; auch die nicht_politischen weltdinge sind ein teil seiner welt, wenn das individuum als ich seine existenz in der ganze fülle des lebens geniessen will. Verschwände die differenz, die das individuum als ich und sein genosse zwischen den politischen und den nicht_politischen weltdingen setzen, dann wäre das ich in der indifferenz der weltdinge, das individuum als ich und sein genosse eingeschlossen, verschwunden, und was bliebe, das wäre das individuum in der natur, von dem in keiner geschichte erzählt wird.    (i)<==//
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(text/1.1.21)<==//
2.32.12
mit dem begriff: recht, unterscheidet das individuum als ich seine sozialen beziehungen mit dem genossen, die über das hinausgehen, was ihre natur ist(a). Das konstitutive merkmal des begriffs: recht, ist das handeln des individuums als ich, ein handeln, das begründet ist in den setzungen des individuums als ich und seines genossen(b). Nur das kann recht sein, das das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, in einer autonomen entscheidung gewollt haben und das als gewolltes, von ihnen gestiftet, in einem konsens präsent ist, der alle, die es betrifft, bindet(c). Dem individuum als ich und seinem genossen ist das recht in einem system von gesetzen(d) real gegenwärtig, gesetze, die ansprüche begrenzend eröffnen und pflichten begrenzend statuieren. Jedes ding der welt kann ein gegenstand der in einem gesetz definierten pflichten und ansprüche sein, gegenstände, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, frei und eingebunden in die vom gesetz definierten grenzen verfolgen. In raum und zeit sind viele systeme als recht denkbar, systeme, deren fundament die überzeugung ist, dass einerseits das individuum als ich vom genossen nicht mehr verlangen kann als es dem genossen zu geben bereit ist, und dass andererseits der genosse dem individuum als ich, seinem anderen, nicht mehr abfordern kann, als der genosse von sich selbst fordert. Die äquivalenz von pflicht und anspruch muss, wenn das bestimmte rechtssystem von dauer sein soll, in einer engen marge der abweichung ausgewogen sein(e); denn jeder anspruch und jede pflicht, statuiert im system der gesetze, kann ein moment der relationen sein, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, setzen, relationen, die das individuum als ich gegen seinem genossen und der genosse gegen das individuum als ich als seinem anderen nicht ohne rechtsgrund behaupten können, einen rechtsgrund, der in einem gesetz positiv statuiert ist, dem der jeweils andere seine zustimmung im konsens gegeben hat(f). Gewalt scheidet als merkmal des begriffs: recht, aus(g); denn mit dem begriff: recht, ist der raum und die zeit einhegt, in der das individuum, das ein ich sein will, ein ich sein kann(h).
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(a)
das ding der welt, das durch den begriff: recht,(01) von den anderen weltdingen unterschieden wird, kann durch den begriff: natur,(02) nicht bestimmt sein(03). In der perspektive der logik ist der terminus: naturrecht, eine contradictio in adiecto, aber das bild ist anders zu malen, wenn jenen vorstellungen, die mit dem terminus: naturrecht, bezeichnet werden, grosse aufmerksamkeit in der tradition eingeräumt wird(04). Diese vorstellungen, zusammengefasst im begriff: naturrecht, werden immer dann geltend gemacht, wenn die sozialen beziehungen des individuums als ich und seines genossen legitimiert werden sollen, deren strukturen in den gesellschaften unterschiedlich sind. Als postulat ist der begriff: naturrecht, logisch konsistent formulierbar, vorausgesetzt, dass das postulat die funktion des gründenden grundes ausfüllt, der die legitimität einer bestimmten sozialen ordnung fixiert, die als recht und gesetz erscheint. Das subjekt des begriffs: naturrecht, in der funktion des gründenden grundes, ist das individuum als ich(05); alles, was in den argumenten sonst noch mit dem terminus: natur, bezeichnet wird, scheidet als subjekt aus und erscheint als objekt(06).
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(01)
in der tradition ist der begriff: recht, vielgestaltig definiert worden und eine "durchgehende inhaltliche Bestimmung dessen, was Recht ist", gibt es nicht(*1). Ich genüge meiner nachweispflicht global und verweise auf die einschlägigen stichworte im Historischen Wörterbuch der Philosophie(*2).
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(*1) M.Herberger, Stichwort: Recht. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.8. Sp.221. bibliographie/ //==>2.93.48.
(*2) Historisches Wörterbuch der Philosophie. Stichworte: Recht bis Rechtszweck. Bd.8. Sp.221-355. bibliographie/ //==>2.93.48.
(02)
argument: //==>2.22.32.
(03)
klarstellung. Als begriff schliessen sich die begriffe: recht und natur, einander logisch aus. Entweder ist ein ding der welt dem bereich der natur zugeordnet oder dem bereich des rechts - tertium non datur. Die phänomene des rechts und der natur sind dagegen gegensätze, die gleichwohl miteinander koexistieren können -tertium e multum datur. Diese differenz ist strikt zu beachten, wenn ein argument im diskurs rational verwandt werden soll.
(04)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: Naturrecht. Bd.6. Sp.560-623. bibliographie/ //==>2.93.48.
(05)
zur begründung dieser behauptung verweise Ich auf meinen text: Der weltgeist Hegel's(*1).
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(*1) Richter,Ulrich: Der weltgeist Hegel's ... . 015:weltgeist. bibliographie/ //==>2.93.25.
(06)
die dinge der welt, als phänomene der natur erscheinend, sind in abhängigen relationen miteinander verknüpfbar, relationen, die nicht korrekt mit dem terminus: recht, bezeichnet werden können; sie scheiden als elemente des systems: recht, aus(*1). Es gibt aber abhängige relationen, die elemente des systems: recht, sein können, wenn sie als teile der wechselseitigen relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, mit einer hilfsüberlegung(*2), die das individuum als ich: A, und sein genosse: B, zu verantworten haben, gedeutet werden. Die faktische beziehung, die das individuum als ich oder sein genosse zu dem ding der welt: k, das das_andere ist, haben können, ist in den abhängigen relationen: "indidivuum_als_ich:_A<==|==>ding_der_welt:_k, und ding_der_welt:_k<==|==>genosse:_B," bestimmt. Wenn das ding der welt: k, als das vermittelnde moment zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, gefasst wird, dann erscheint der anspruch des A auf die sache: k, und der anspruch des B auf die sache: k, im system des rechts als ein recht des individuums als ich: A, und des genossen: B, an der sache: k,(*3). Jede abhängige relation, mit der das individuum als ich: A, auf ein ding der welt: k, einen anspruch geltend macht, den auch sein genosse: B, geltend machen könnte, ist als ein element des systems: recht, bestimmt, in dem das individuum als ich und sein genosse in einer wechselseitigen relation miteinander verknüpft sind(*4).
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(*1)
im diskurs üblich und von interessen umstellt verwenden die diskurtanten das zeichen: recht, für sachverhalte, für die das zeichen: recht, das falsche zeichen ist. Der fehler ist dem laxen sprachgebrauch geschuldet, ein fehler, der aber dann zur bewussten täuschung gebraucht werden kann, wenn den phänomenen der natur ein wesen angedichtet werden soll. Das raubtier, wenn es seine beute schlägt und frisst, hat ebenso wenig ein recht dazu wie das opfer als beute ein klagerecht gegen den räuber haben kann. Das sind verknüpfungen, für die metaphern instrumentalisiert werden, die untauglich sind, den vergleich zu begründen.
(*2)
klarstellung. Was, wie man sagt, ein recht sein soll, das kann nur in einer wechselseitigen relation zwischen dem individuum als ich und seinem genossen, der der_andere ist, gefasst werden. Was nur in einer abhängigen oder einseitigen relation gefasst werden kann, das mag vieles sein, eines ist es nicht: recht.
(*3)
die redeweise: ein recht an einer sache haben, wurzelt in der römischen rechtstradition. Isoliert von der tradition ist diese redeweise missverständlich, weil der begriff: recht, auf dem prinzip der reziprozität aufgebaut ist und folglich die redeweise, dass auch eine sache ein recht haben könnte, als schlichter unsinn erscheint. Sachen, also dinge der welt, die das_andere sind, haben kein recht, gleichwohl können diese dinge der welt aber gegenstände des rechts sein, wenn ein individuum als ich seinen anspruch darauf geltend macht. Diese differenz darf nicht unterschlagen werden(+1).
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(+1) in der praxis des realen handelns wird diese differenz interessengeleitet ignoriert. Es mag sein, das gute pragmatische gründe geltend gemacht werden können, das klagerecht des bürgers auf bestimmte dinge der natur einzuschränken, aber diese gründe können den anspruch des bürgers: A, auf eine intakte natur als sein recht nicht aufheben, das mit dem anspruch des bürgers: B, dieselbe natur egoistisch durch gesetze abgesichert auszuplündern, kollidiert. Was im streit steht, dass ist der anspruch des B, der mit dem anspruch des A ebenso nicht vereinbar ist, wie der anspruch des A mit dem des B. Die natur, einmal als blosses objekt der begierde, dann als ein wert für sich, ist das medium, das die originäre relation: bürger:_A<==>bürger:_B, vermittelt. Was konkretes recht sein kann, das ist zwischen den einander sich ausschliessenden ansprüchen zu ermitteln. Das ist aber ein problem der bewertung der ansprüche, für die die ganze skala: 0-1, im konkreten fall offensteht.
(*4)
argument: //==>2.24.52.    /(a)<==//
(b)
der traditionale brauch, vom wesen des rechts zu reden, ist, analytisch betrachtet, leeres geschwätz(01). Wenn die vorstellung als nicht nachvollziehbar beiseite gelegt werden soll, dass dem, was mit dem terminus: recht, bezeichnet wird, das nicht zukommt, was mit dem terminus: wesen, bezeichnet erscheint, dann sind auch alle strukturell gleichen vorstellungen nicht nachvollziehbar, die das, was mit dem terminus: recht, bezeichnet ist, als die schöpfung gottes oder als die gabe einer gottheit definieren. Definitionen des begriffs: recht, die mit diesen vorstellungen begründet werden, sind mit der fundierenden prämisse des ontologischen arguments, dass es ein sein oder einen gott gäbe, zwar vereinbar, aber als argumente können sie nicht im relationalen arguments gültig sein(02). Diese feststellung schliesst nicht aus, dass bestimmte überlegungen zu den phänomenen des rechts, die im ontologischen argument gültig reflektiert werden, auch im horizont des relationalen argument gültig sein können, wenn diese argumente als momente des relationalen arguments adaptiert worden sind(03). Die logik der geltung bedeutet, dass bestimmte formen der legitimität eines anspruches oder einer pflicht als recht im jeweils anderen argument ausgeschlossen sind. Was als rest in der konfrontation des relationalen und des ontologischen arguments bleibt, das ist eine differenz, die als ein glaube an die wahrheit dessen erscheint, was geglaubt wird(04); diesen glauben kann das individuum als ich nur für sich selbst, sich selbst bindend, verantworten. Die gegensätzlichen, einander sich ausschliessenden antworten, dass es einen oder keinen gott gäbe, oder, dass eine oder keine absolute idee benannt werden könne, sind gültig, wenn das individuum als ich sich autonom entschieden hat, aber diese geltung ist auf die entscheidung des individuums als ich begrenzt(05).
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(01)
eine polemik gegen das heideggernde gerede vom wesen ist verlockend, aber die chance lasse Ich aus; denn die polemik ist wohlfeil und kann, ausser bekannten argumenten, nicht neues bieten, das das wissen um das, was als recht gelten soll, weiterbringen würde. Es genügt, die strukturen zu bestimmen, in denen das individuum als ich und sein genossen agieren, wenn sie ansprüche und pflichten geltend machen, mit denen sie sich wechselseitig binden.
(02)
klarstellung. Die frage: wahr oder falsch, ist hier noch nicht der gegenstand des streits.
(03)
klarstellung. Das argument ist reziprok auch im ontologischen argument zulässig, wenn die grenze des ontologischen arguments respektiert wird.
(04)
klarstellung: die formel: "die wahrheit dessen, was geglaubt wird" ist kein zirkelschluss; denn die formel ist in der logik des zirkelarguments ein aequivalenter terminus für die setzung des gründenden grundes, eine setzung, die nur das individuum als ich verantworten kann.
(05)
es ist ein irrtum, wenn die gegensätzlichkeit der möglichen antworten, als eine beliebigkeit gedeutet würde. Es gibt keine instanz, die gültig entscheiden könnte, ob es einen oder keinen gott gäbe, oder, ob eine oder keine absolute idee benennbar wäre, gültig kann nur das individuum als ich entscheiden, aber die geltung ist auf das individuum als ich begrenzt. Was recht sein soll, das setzt zum einen die setzung eines individuums als ich voraus und zum anderen die akzeptierung dieser setzung durch den genossen, der die setzung des individuums als ich, der sein anderer ist, als seine setzung setzt. Die identität der setzung des individuums als ich und seines genossen, bezeichnet mit dem terminus: recht, ist nur als konsens denkbar(*1), den der genosse und das individuum als ich, jeder für sich, denkt.
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(*1) klarstellung. Der konsens, der als recht erscheint, ist kein kompromiss, auch dann nicht, wenn die phänomene, die als recht erscheinen, von den phänomenen schwer zu unterscheiden sind, die als kompromisse im moment der gelebten gegenwart präsent sind.    (b)<==//
(c)
was als recht erscheint, das ist eine stiftung, die als gemeinsames werk vom individuum als ich und seinem genossen geschaffen wird(01) - einer idee oder eines gottes gar bedarf es nicht(02). - In raum und zeit ist das, was als recht gilt, ein system von vorstellungen, das einem permanenten prozess der gewollten umwandlung unterworfen ist(03). Geleitet von ihren interessen(04), aber eingehegt vom prinzip der anerkennung des anderen als der_andere(05), formen das individuum als ich und sein genosse ihre sozialen beziehungen in jedem moment der gelebten gegenwart, gegenwärtig die projektionen in die zukunft und die facta der vergangenheit. Was recht ist, das hat das individuum als ich gespiegelt im genossen präsent, nicht anders der genosse, und was sie im spiegel des jeweils anderen als recht sehen, das können nur sie selbst sehen, der andere kann, wenn überhaupt, nur interpret sein, mächtig zwar, aber nie entscheidend(06).
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(01)
jedes system, das als recht identifiziert werden kann, ist fixiert in einem dokument der historia(*1). Dieses dokument der historia ist ein produkt, für das ein individuum als ich benannt werden kann(*2), das die überzeugungen aller, die es betrifft, als recht zusammengetragen hat, das in generationen über einen langen zeitraum gewachsen ist. Die beobachtung ist zutreffend, dass es immer bestimmte individuen als ich gewesen waren, die bestimmend die gestaltung des rechts, positiviert in fixierten normen, dominiert hatten, aber diese beobachtung ist kein gewichtiges argument, das die these widerlegen könnte, dass das, was das individuum als ich und sein genosse mit ihrem konsens als wechselseitig bindende pflichten und ansprüche statuiert hatten, als recht die stiftung aller ist, die es betrifft.
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(*1)
es ist gleich_gültig, ob das dokument der historia schriftlich fixiert ist oder nur mündlich tradiert wird. Die in der sache liegende differenz ist ein gegenstand der philologen, der hier nicht weiter erörtert werden muss.
(*2)
auch wenn das individuum als ich bei den alten stücken nicht immer mit namen bekannt ist, so kann dieses faktum als ein unterrangiges problem beiseitegelegt werden, ohne den gedanken im mindesten zu schmälern; denn in den alten zeiten war die leistung des individuums als ich und seines genossen immer der gruppe als leistung zugeordnet worden.
(02)
ideen und götter mögen als elemente in den systemen des rechts erscheinen, aber sie haben keine konstitutive funktion, und was ihnen als konstitutives moment unterschoben wird, das ist auf die interessen reduzierbar, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, durchsetzen wollen, zumeist zu lasten des anderen. Es ist zwar probat, sich auf ausserweltliche instanzen zu berufen, sie gelten als mächtig, weil sie unbestimmbar erscheinen, aber das mittel ist nur beschränkt tauglich, weil es ein individuum als ich voraussetzt, das glaubt, dass es so auch sei, wie es ihm vorgebetet wird. Ist der genosse aber ungläubig, dann kann er nicht einmal verstehen, was von ihm überhaupt erwartet wird, und jeder konflikt um die güter der welt wird zu einem fall der gewalt, weil die vermittelnde instanz, gott oder die idee, für den jeweils anderen stumm ist(*1). Die historia kann als beweis zitiert werden, aber beweis ist jedes individuum als ich selbst, wenn es selbstbewusst sich selbst zum maass der weltdinge setzt, das den genossen als der_andere nicht ausschliessen kann.
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(*1) der glanz und die gloria der götter und ideen sind als mittel nur leerer schein, um den zweck der blendung zu erreichen, der notwendig ist, wenn der andere getäuscht werden soll.
(03)
mit den dokumenten der historia kann belegt werden, dass das, was als recht gelten soll, immer einem permanenten transformationsprozess unterworfen ist. Der empirische befund kann also mit den vorstellungen vom recht kollidieren, die heute als gültig angesehen werden(*1). Es ist ein historisches faktum, dass die sklaverei ein konstitutives moment der dokumentierten rechtssysteme der antike gewesen war, und belegt ist auch, dass diese systeme der rechte von den zeitgenossen nicht infrage gestellt worden ist(*2). Das ist ein faktum, das in der perspektive des jahres: 2009, zur kenntnis zu nehmen ist, ebenso, dass die lehnsordnung als factum im jahre: 1265, bindendes recht gewesen war(*3). Die empirischen befunde stützen nur die ableitung, dass jede epoche, wie man sagt, ihr eigentümliches recht gehabt hatte, und die attitüde der heutigen muss als arroganz bewertet werden, wenn die heutigen herablassend auf die rechtssysteme der alten oder der anderen kulturen blicken. Bewertet im horizont der bestimmten epoche und kultur waren diese systeme der rechte als recht angesehen worden, ein recht, das in dieser zeit und kultur gestiftet worden war, und erwägungen, die aus der perspektive von heute richtig sind, waren damals und dort noch kein ding der welt und müssen mithin als gründe für werturteile ausscheiden. Etwas anderes ist es, wenn diese vergangenen formen des rechts heute als dokumente der historia gelesen und mit den systemen der rechte verglichen werden, die heute als recht gelten, um aus dem objektbezogenen vergleich wertende urteile für das jetzt geltende recht zu fällen. Diese bewertungen können nur teile des rechts sein, das heute gilt.
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(*1)
in anderer intention(+1) hatte der NS-marinerichter Hans Filbinger, später ministerpräsident in Baden-Württemberg den logisch falschen satz geprägt: was gestern rechtens gewesen war, das kann heute kein unrecht sein(+2). Herr Filbinger irrt, weil er den begriff: recht, mit den phänomenen des rechts vertauscht und sich auf etwas beruft, das, konform mit der dogmatik des positiven rechts, mit dem terminus: recht an sich, bezeichnet wird, das aber als phänomen korrekt mit dem terminus: recht für sich, bezeichnet werden muss. Das, was von den nazis vor dem 8.5.1945 als recht behauptet worden war, das konnte kein recht gewesen sein, weil es mit dem prinzip der anerkennung des anderen als der_andere logisch nicht vereinbar ist, und das, was phänomenal dokumentiert ist, das war die hülle einer rechtsförmigkeit, die kein theater, aber blutige realität gewesen war(+3). Als jurist musste ihm diese differenz bekannt gewesen sein, spätestens aber seit dem 8.5.1945(+4).
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(+1)
nach dem 8.5.1945 war die politische intention des herrn Filbinger durch sein interesse bestimmt, die aufgeladene schuld vergessen zu machen, aber das individuum, das ein ich sein will, kann seine schuld nicht als factum der vergangenheit ignorieren, ohne sich selbst als ich zu entmächtigen.
(+2)
Ich zitiere aus dem gedächtnis. Irgendwo dürfte die quelle des zitats dokumentiert sein; denn es war in den jahren 1976-1980 permanentes objekt heisser debatten gewesen und wird heute gelegentlich immer wieder zitiert. Mein verfahren mag philologisch bedenklich sein, aber Ich verweise darauf, dass die bedeutung eines textes im forum internum von der fassung bestimmt ist, die dem individuum in seinem forum internum, hier seinem gedächtnis, präsent ist. In den debatten damals hatte sich der text längst von seinem autor abgelöst und war zu einem gegenstand für sich geworden. Der text wird überdauern, sein autor aber bald vergessen sein.
(+3)
das historische faktum sollte nicht ignoriert werden, dass herr Filbinger auch noch nach dem 8.5.1945 kurze frist als marinerichter gewirkt und urteile im geist des nazismus gefällt hatte.
(+4)
Gustav Radbruch hatte, nachdem er wieder frei publizieren konnte,  in seiner kritik des rechtspositivismus darauf hingewiesen, dass positives recht, wenn es in seiner anwendung unmässig ist, zu unrecht werden kann. Die schuld eines rechtbrechers kann in keinem fall so grooss sein, dass es die form des rechts zerbricht und als nackte gewalt sich zeigt.
(*2)
die gesellschaftsordnung der antike hatte Aristoteles nicht prinzipiell infrage gestellt. Es war allgemeine überzeugung gewesen, dass das sklave_sein der natur dieser vom geschick geschlagenen menschen entsprach und bei dieser meinung beliess man es; denn anderes war im antiken Athen offenbar nicht vorstellbar gewesen. Heute gelten andere vorstellungen, aber es wäre töricht, auf diesem fundament ein moralisches urteil zu fällen, das das recht der alten einfach abmeiert.
(*3)
so hatte Thomas von Aquin in seiner schrift: De regno..., die politische situation seiner zeit reflektiert(+1).
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(+1) Thomas von Aquin: De regno ... . argument: //==>2.93.38.
(04)     argument: //==>2.32.08.
(05)     argument: //==>2.22.04.

(06)

dem genossen als der_andere kommt die rolle zu, der selbstberufene interpret des spiegelbildes zu sein(*1). In der tradition oblag die interpretation des spiegelbildes den ideologen, sei dieser nun ein priester, ein schamane, ein gelehrter oder eine sonstige person der gesellschaft, die alle darin gleich waren, dass sie es besser wissen sollten als alle anderen. Kein zureichender grund für eine beunruhigung ist das faktum, dass diese individuen als ich die welt in einer bestimmten manier coram publicum auslegen und die genossen als publikum ihren worten lauschen, gläubig und andächtig, beunruhigend aber ist, dass diese deuter des spiegelbildes das gesehene als recht deuten, dem ein jeder sich zu unterwerfen habe. Wer sich weigert, der deutung gefolgschaft zu leisten, der wird mit gewalt zur gefolgschaft gezwungen. Es mag in der praxis situationen geben, in denen es unvernünftig erscheinen muss, einer rationalen deutung den gehorsam zu verweigern, aber wenn dem individuum als ich die kompetenz faktisch, d.h. mit gewalt, verneint wird, die gebotene deutung zu akzeptieren und als eigene deutung anzuerkennen, dann wird das verknüpfende band, das mit dem terminus: recht, bezeichnet wird, zerstört und das individuum als ich und sein genosse fallen auseinander, als individuen zwar, die aber kein ich sein können.
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(*1) das individuum als ich ist nicht der interpret seines spiegelbildes, das kann nur der genosse als der_andere sein. Diese funktion übernimmt aber der genosse interessengeleitet auch aktiv, indem er sich die rolle des interpreten aneignet und die rolle als seinen besitz gegen das individuum als ich, der sein anderer ist, behauptet. Die gewollte aneignung der rolle impliziert den missbrauch dieser rolle.     (c)<==//
(d)
das gesetz - ein wort, das gewalttätig wirkt und einschüchtern soll(01). Das recht aber und das gesetz sind zweierlei und sollten, weil die böse absicht unvermeidbar ist, nicht miteinander vermengt werden; denn jedes system der rechte erscheint in normen fixiert, die positiv bestimmte ansprüche und pflichten eingrenzen und eröffnen, normen, für die der terminus: gesetz, gebräuchlich ist. Was das individuum als ich und sein genosse in ihren sozialen beziehungen als recht wahrnehmen und fühlen, das haben sie real in einem system von regeln präsent, das das individuum als ich und sein genosse unablässig durch setzungen, formal legitimiert, an die bedürfnisse des moments der gelebten gegenwart anpassen(02). Die struktur der wahrnehmung des rechts in seinen fixierten normen(03) ist von einer differenz bestimmt, die unaufhebbar besteht zwischen dem, was positiv normiert ist(04), und dem, was als gerecht, dem recht angemessen, wahrgenommen wird(05). Nur in einem gesetz, der positivierten norm, kann das als recht erscheinen, was recht sein soll, aber das, was als recht im moment der gelebten gegenwart vom genossen und dem individuum als ich erfahren wird, das kann im gesetz verfehlt sein(06). Es genügt nicht, auf das gesetz mit harter faust pochend zu verweisen, und das, was als recht glaubend gelebt wird, zu ignorieren, aber ebensowenig kann es schutz sein, etwas als recht zu predigen, für die im legitimierten verfahren, gesetze voraussetzend, die erforderlichen gesetze nicht statuiert werden.
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(01)
den monotheistischen religionen ist es eigentümlich, dass ihre prediger auf das gesetz pochen. Was hier interessiert(*1), das ist die attitüde des herrschens, die sich als eine verkappung der macht zeigt. Das einmal fixierte gesetz, wie eine monstranz hochgehalten, wird beschworen, aber es wird ignoriert, dass das gesetz nur in einem text verfügbar ist, der der interpretation des individuums als ich und seines genossen bedürftig ist(*2), um als norm, teil des rechts, wirken zu können. Es gibt keinen text, der sich selbst auslegt, und die rede vom wort gottes ist, wenn der gott nicht geglaubt wird, leeres geschwätz, das als waffe tödlich sein kann.
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(*1)
den aspekt, dass die verfechter der monotheistischen religionen ihre religion als gesetzesreligion begreifen und präsentieren, lasse Ich als ein theologisches problem beiseite.
(*2)
der text des dekalog ist in stein gehauen, in schriftzeichen auf dem papier fixiert, in bits in der hardware und der software des pc's darstellbar, aber das, was als das wort des gottes bedeutet ist, das erschliesst sich dem individuum als ich nur dann, wenn es an diesen gott glaubt, sei dieser nun der schöpfergott der Bibel, der allmächtige, einzige gott: Allah, oder ein anderer gott oder eine andere göttin, von denen die anderen mythen auch erzählen. Den glauben aber verantwortet das individum als ich, und das, was es glaubt, das erscheint dem individuum, das ein ich ist, als das wort des geglaubten gottes in der gemeinschaft mit dem genossen, seinem anderen.
(02)
jedes moment einer sozialen beziehung, das nicht mit dem begriff: natur, abgegrenzt worden ist, muss als rechtlich definiert gehändelt werden. Theoretisch kann es also keinen rechtsfreien raum geben, in dem das individuum als ich und sein genosse ihre sozialen beziehungen gestalten. Aber es gibt im zusammenleben des genossen mit dem individuum als ich bereiche, die prima vista durch keine positive norm des rechts geregelt sind, secunda vista aber ist erkennbar, dass diese bereiche der sozialen existenz auch mit normen umstellt sind, die, gemäss der rechtsdogmatik, keinen platz im stufenbau der rechtsnormen haben(*1). Diese bereiche sozialen lebens, ein kennzeichen der moderne, schrumpfen und grooss ist die klage über die voranschreitende verrechtlichung aller lebensbereiche(*2). Aber die meinung ist ein trugschluss, der vorgaukelt, dass, wenn die wirkenden normen nicht den positiven rechtsnormen der staatlichen ordnung zugeordnet werden können, es kein recht gäbe zwischen dem individuum als ich und seinem genossen; denn das, was recht ist, kann nicht auf den staatlichen bereich beschränkt sein, sondern umfasst auch die bereiche der gesellschaft und der gemeinschaft.
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(*1)
die abgrenzung ist ein pragmatisches problem, das durch die vorgaben der theorien bestimmt ist. Die gemengelage changiert zwischen dem positiven recht, den ethischen überzeugungen und den maximen der moral.
(*2)
man kann sich ohne ende darüber streiten, ob die tendenzen, die letzten refugien staatsfreier rechtsräume zu beseitigen, zu bedauern sind oder nicht. In den theorien des rechts ist der grund für diese streitigkeiten nicht auffindbar, aber die praxis aller, die es betrifft, umfasst viele gründe, die die streitereien unausweichlich machen, weil die praxis auf den moment der gelebten gegenwart ausgerichtet ist, der sich, immer präsent, nicht wiederholt. Pragmatisch müssen die positivierten normen, die die sozialen beziehungen zwischen dem individuum als ich und seinem genossen ordnen, daraufhin beurteilt werden, in welchem bereich sie gelten sollen, normen, die als phänomene gegensätzlich sein können bis zum wechselseitigen ausschluss, aber niemals zueinander ein widerspruch sind.
(03)
die rede vom recht umfasst nicht nur die im gesetz positiv statuierten normen der staatlichen ordnung, sondern auch die konventionen, die in der gesellschaft und den gemeinschaften gültig sind. Die erforderlichen einteilungen(*1) sind pragmatisch ausgerichtet und verschiedene perspektiven der klassifikation sind gebräuchlich. Neben der einteilung der normen gemäss ihrer funktionsbereiche: "staat, gesellschaft und gemeinschaft" ist ein anderer aspekt der einteilung die quelle der norm; grund der legitimität einer norm kann einmal die geltenden verfassung sein, ein andermal der brauch seit menschengedenken. Mit der unterscheidung: staatliches recht/gewohnheitsrecht, ist eng der aspekt der geschriebenen und der mündlichen tradierung des rechts verknüpft. Diese unterscheidungen sind gegenstände der rechtsdogmatik, die auf dem fundament der gültigen vorstellungen von dem gegründet sind, das mit dem terminus: recht, bezeichnet wird.
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(*1)
die geläufigste einteilung der rechtsnormen folgt der funktion einer norm im system des rechts, das als ein system von stufen formuliert wird. Die konventionen der gesellschaft und der gemeinschaft werden in diesem system nicht erfasst. Aus diesem befund kann nur abgeleitet werden, dass die konventionen kein element im stufenbau der rechtsnormen(+1) sind, es ist aber nicht zulässig, aus dem befund die aussage abzuleiten, dass die konvention kein element des systems ist, das mit dem terminus: recht, bezeichnet wird, dem terminus, der auch den begriff: recht, bezeichnet.
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(+1) Kelsen,Hans: Rechtslehre. p.228-282. bibliographie/ //==>2.93.39.
(04)
das, was als recht erscheint, das ist dem individuum als ich und seinem genossen im positiv formulierten gesetz präsent. Gleichviel in welcher position die norm im system des rechts eingeordnet erscheint, das, was der satz als norm fixiert, ist eine position(*1), eine entscheidung, mit der das individuum als ich einen anspruch oder eine pflicht formuliert, sei's in der form der erlaubnis oder des verbots. Die verfechter des rechtspositivismus(*2), vermittelt durch die prämisse des ontologischen arguments, deuten die struktur der norm um in eine substanz, deren quellgrund das sein sein soll, eine idee, oder der schöpfer, ein gott. Als eine macht erscheint das gesetz, die dem individuum als ich und seinem genossen, jedem für sich, fremd gegenüber steht und unterwerfung einfordert; so mutiert die formel: das gesetz, zur gewalt, eine gewalt, deren maske das gesetz ist(*3).
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(*1)
klarstellung. Das verbot, das mit der norm formuliert wird, ist keine negation der logik; denn das, was verboten sein soll, kann nur in einer position, also in dem urteil: SaP, ausgedrückt werden. Alle anderen erwägungen sind gegenstandslos.
(*2)
nach den perversionen des rechtsdenkens in nazi-deutschland(+1) war die kritik am rechtspositivismus nachvollziehbar gewesen, aber die kritik ignorierte, weiter verbandelt im ontologischen denken(+2), die perspektive auf die funktion des rechts, die im rechtspositiven denken(+3) eröffnet ist. Die verortung des rechtsgedanken in der position, bestimmt im begriff: das recht, gibt dem gedanken die form, mit der das individuum als ich und sein genosse ihre sozialen beziehungen in raum und zeit als dieses und nicht als jenes bestimmen können. In dieser form kann das, was als recht bestimmt ist, nicht als etwas fremdes erscheinen, weil der genosse und das individuum als ich es selbst sind, die, einander sich als der_andere anerkennend, das recht, das sie einander wechselseitig bindet, gesetzt haben. Die setzung des rechts ist im horizont der welt eingebunden, die beide, das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, teilen(+4).
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(+1)
und nicht nur in nazi-deutschland wurde das recht pervertiert, auch anderswo war es en vogue, die gewalt, über die die mächtigen verfügen, rechtsförmig erscheinen zu lassen. In teilen der welt ist es heute nicht anders. Die perspektive ist verkürzt, wenn nur die totalitären staaten der moderne mit den perversionen des rechts verknüpft würden, auch die tyrannen und sonstigen machtmenschen, gleichviel welcher historischen epoche, wussten die rechtsförmigkeit zu schätzen, mit der sie ihre nackte gewalt drapieren konnten.
(+2)
man rekurrierte auf das naturrechtsdenken und geriet aus dem regen in die traufe. Sowenig die idee: das sein, oder der gott als schöpfer die quelle des rechts sein können, so wenig ist es die natur, wer aber kann dann, wenn die traditionalen gründe obsolet geworden sind, noch als quellgrund des rechts in frage kommen? - Ich antworte: das individuum, das sich als ich bestimmt. Das ist eine setzung, die in einem horizont eingebunden ist, zu dem auch die tradition gehört. In der setzung ist die bindung bestimmt, die das individuum als ich, sich selbst bindend, autonom entschieden hatte.
(+3)
der wirkmächtigste vertreter des rechtspositivismus in Deutschland war in der ersten hälfte des 20.jahrhunderts wohl Hans Kelsen gewesen. Sein verdienst um die theorie des rechts wird nicht geschmälert, wenn Ich seine behauptung, "eine reine, das heißt: von aller politischen Ideologie ((...)) gereinigte ((...)) Rechtstheorie zu entwickeln", als irrtum einschätze, weil, unter dem terminus: ideologie, reflektiert, das konstitutive moment jedes rechtsgedankens, das subjekt, nicht ignoriert werden kann, das in jeder theorie des rechts mitgedacht ist(§1).
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(§1) Kelsen,Hans: Rechtslehre. Vorwort zur ersten auflage, 1932, p.III. bibliographie/ //==>2.93.39.
(+4)
argument: //==>2.24.53.
(*3)
wenn das, was recht sein soll, faktisch mit der ausübung von gewalt, maskiert als gesetz, abgegrenzt wird, dann erscheinen das individuum als ich und sein genosse als dinge der welt, die, ausgedrückt in der sprache der tradition, nur noch objekte sein können, für die kein subjekt benennbar ist, weil das, was in der ausgeübten gewalt formal als subjekt in erscheinung gekommen ist, kein individuum sein kann, das ein ich ist. Das individuum, das, ein ich sein wollend, das gesetz als waffe gebraucht, um den genossen zu zwingen, das, was es für recht hält, zu akzeptieren, kann das ich nicht sein, das es sein will, weil es, wenn es das gesetz, die scheinbar gewaltlose gewalt, interpretierend missbraucht, den genossen, seinen anderen, als ich vernichtet. Diese verwendung des gesetzes, in welchen formen der gewalt auch immer, löst jede vorstellung von recht auf, weil das, was für das recht konstituierend ist, das individuum als ich, oder in der sprache der tradition: das subjekt des rechts, nicht benennbar ist, und das, was in der funktion des subjekts oder des individuums, das ein ich sein soll, benannt erscheint, nicht der_andere ist, sondern das_andere.
(05)
jedes gesetz, formuliert in einem satz, erscheint als die anordnung eines ausgleichs, der faktisch zwischen den interessen existieren soll, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, legitim geltend machen können. In der formel des gesetzes(*1) muss der ausgleich der widerstreitenden ansprüche und pflichten erkennbar sein, und der ausgleich ist sichergestellt, wenn die formel des gesetzes mit dem prinzip der anerkennung des anderen als der_andere logisch kompatibel ist. Das gesetz ist also immer auf zwei argumentebenen zu beurteilen, die strikt in der analyse getrennt werden können, in der synthese aber verknüpft gehändelt werden müssen. Der text des gesetzes wird auf der ersten argumentebene erörtert, der sinn der formel, oder, wie's im jargon oft ausgedrückt wird, der geist des gesetzes, wird auf der zweiten argumentebene reflektiert(*2). Keine formel kann bestand haben, wenn in ihr nicht das aufleuchtet, was im prinzip der anerkennung des anderen als der_andere fixiert ist und das in den diskursen über gesetz und recht mit dem terminus: gerechtigkeit,(*3) bezeichnet wird. Vom gefühl, recht oder gerecht gehandelt zu haben, ist das individuum als ich dann bestimmt, wenn es meint, dass es den genossen als seinen anderen behandelt hat. Das maass des ausgleichs der interessen ist das individuum als ich selbst. Von der herrschaft des rechts kann dann mit überzeugung gesprochen werden, wenn jedes individuum als ich in seiner gemeinschaft, in seiner gesellschaft und in seinem staate zu dem gelangen kann, was es in seinem dafürhalten für notwendig erachtet, ohne seinen genossen zurückzustellen, das gleiche für sich zu erstreben. Eine utopie fürwahr, für die es heute noch kein reales gegenstück gibt(*4).
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(*1)
nicht immer ist der geforderte ausgleich in der isolierten formel eines gesetzes erkennbar, aber im systematischen zusammenhang, in dem jede gesetzesformel eingebunden ist, muss dieser ausgleich erkennbar sein. Im detail sind das fragen der textinterpretation, die hier beiseite gelassen werden können.
(*2)
mit den beiden argumentebenen wird methodisch das weite feld der juristischen hermeneutik abgegrenzt. In der perspektive der juristischen praxis ist die hermeneutik ein aspekt der pragmatik, die in der bearbeitung der täglichen fälle den theoretischen horizont ausblendet, ohne mit der ausblendung des horizonts diesen verschwinden lassen zu können.
(*3)
der begriff: gerechtigkeit, hat die funktion eines maasses. Das, was gerecht sein soll, kann nicht in einer zahl ausgedrückt werden, wohl aber in einer relation, in der die beiden momente einander die waage halten. Das gefühl, gerecht zu handeln, ist nicht statisch, aber es strebt dem zustand der äquivalenz an, den das individuum als ich nur im durchgang des moments der gelebten gegenwart behaupten kann(+1).
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(+1) argument: //==>2.42.13.
(*4)
für die notwendige utopie kann kein reales gegenstück eins zu eins benannt werden, weil das, was im moment der gelebten gegenwart die realisierte utopie sein soll, im moment der gelebten gegenwart als faktum der vergangenheit in diese abgesunken ist, ein faktum der vergangenheit, das das individuum als ich in der form der erinnerung präsent halten kann. Folglich können die vorstellungen von gerechtigkeit nicht in einem konkreten ding der welt benannt werden, sondern das, was das gerechte weltding sein soll, ist dann real, wenn dem individuum als ich die gerechtigkeit als maass seiner beurteilung des weltdinges präsent ist.
(06)
die formel: recht und gesetz, wird in den juristischen debatten oft zitiert. Es wird behauptet, dass gesetz und recht eine einheit seien, aber dieser meinung steht nur zu oft die gemeine erfahrung entgegen, dass das positivierte gesetz den im recht indizierten ausgleich der interessen verfehlt. Es gibt gesetzestexte, die ein so grosses missverhältnis im ausgleich der interessen fixieren, dass sie als elemente des rechts ausgeschlossen werden müssen(*1); denn diese formeln, drapiert als gesetz, sind, im blick auf die realen machtverhältnisse in einer gemeinschaft, einer gesellschaft oder in einem staate, nichts anderes als waffen, die auf die funktion des zerstörens reduziert sind.
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(*1)
die liste der formeln, paragraphen in den gesetzesbüchern, ist lang. Ich beschränke mich und verweise auf die formel, die in vielen textvarianten die todestrafe zum gegenstand hat. Ein ausgleich der interessen, der als strafe für begangene schuld die physische vernichtung des schuldigen individuums, ein ich sein wollend, statuiert, kann in keinem gesetz logisch konsistent formuliert werden, weil das positivierte gesetz das recht negiert, das die soziale beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen bestimmt. Wer im gesetz die vernichtung des lebens als strafe statuiert, der ist selbst der mörder.    (d)<==//
(e)
das recht, statisch erscheinend, ist dynamisch und kreist um den ideellen punkt der äquivalenz, den das individuum als ich im moment der gelebten gegenwart im durchgang real erfährt. Im durchgang, real als moment des rechts, schwingt die vorstellung einer differenz mit, die erforderlich ist, um die benennbaren systeme der rechte flexibel zu halten, eine flexibilität, die notwendig ist, um die anpassung an das sicherzustellen, was im moment der gelebten gegenwart abgefordert wird. Die marge aber, die der differenz als abweichung von der ideellen äquivalenz eingeräumt werden muss, ist klein(01), wenn die systeme der rechte auf dauer bestand haben sollen. Das recht ist eine karikatur, wenn das individuum als ich und sein genosse im verfolg ihrer interessen die realen lebensverhältnisse in der gemeinschaft, in der gesellschaft und im staat so gestalten, dass der eine über nahezu alles verfügen kann und dem anderen faktisch nichts übrig bleibt. Die schere zwischen arm und reich, in vielen tabellen der statistiker dokumentiert, ist ein faktum, das durch keine kunst der interpretation schön geredet werden kann, aber die differenz zwischen haben und nicht haben, darf, wenn der austausch der güter zwischen dem genossen und dem individuum als ich gelingen soll, nicht so grooss sein, dass der eine quasi über alle tauschmittel verfügt und der andere faktisch von der verfügung ausgeschlossen ist(02). Wenn der tausch der güter, der mit den systemen der bürgerlichen freiheiten geordnet wird, faktisch leer läuft(03), dann findet zwischen dem individuum als ich und seinem genossen auch keine kommunikation mehr statt, die die soziale beziehung zwischen ihnen sichert. Mit der erosion der sozialen beziehungen aber erodiert auch das recht, das mit der akkumulation der güter und ihrem reziproken verlust stufe für stufe in gewalt verkehrt wird.
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(01)
im prinzip: alles oder nichts, ist die marge theoretisch eindeutig fixiert, pragmatisch aber ist dem individuum als ich und seinem genossen die skala: 0 bis 1, nur in seiner realen ausdehnung verfügbar(*1). Folglich ist die feststellung dieser ausdehnung, in letzter konsequenz eine willkürliche wertung, die das individuum als ich und sein genosse zu begründen haben(*2).
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(*1)
klarstellung. Als begriff ist die skala eindeutig bestimmt, als phänomen aber umfasst die reichweite der skala nur die räume: (0+x) bis (1-x).
(*2)
klarstellung. Innerhalb bestimmter kausalitätssysteme, die durch einen konsens gesichert sind, lassen sich die räume: (0+x) bis (1-x), eindeutig berechnen. Diese probleme werden aber hier nicht erörtert.
(02)
die verfügung über die tauschmittel in der gemeinschaft, der gesellschaft und im staate, einschliesslich des reziproken pendants, der ausschluss von dieser verfügung(*1), wird mit den begriffen: eigentum und besitz,(*2) voneinander abgegrenzt. Die verfügung darüber, sei's mit dem rechtsgrund des besitzes oder dem des eigentums, ist in den gemeinschaften, den gesellschaften und den staaten unterschiedlich, ja krass ungleich verteilt. Das ist der gegenstand der empirischen befunde(*3), ebenso ist es ein moment der gemeinen erfahrung, dass über die skandalös ungerechte verteilung des gesellschaftlichen reichtums jetzt und zu allen zeiten moralisch lamentiert wurde und lamentiert wird. In diesen anklagen und auch rechtfertigungen erscheinen sowohl das bestimmte system der rechte mit seinen positivierten normen als auch das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere, wie die reziproken bilder des spiegels und des urbildes, aber das urbild und das spiegelbild sind nicht dasselbe und der blick auf das recht in der realität der bestimmten rechtssysteme ist desillusionierend.
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(*1)
dafür sind in der juristischen praxis die formeln: ein recht haben oder kein recht haben, geläufig.
(*2)
in der jurisprudenz wird pragmatisch zwischen dem besitz einer sache und dem eigentum an einer sache(+1) unterschieden. Die differenz ist in der juristischen praxis zu beachten, weil im system der rechte mit der differenz unterscheidbare ansprüche und pflichten des eigentümers wie des besitzers verknüpft sind. Das sind aspekte, die hier nicht weiter interessieren können(+2).
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(+1)
klarstellung. Nur sachen, also dinge der welt, die das_andere sind, können ein gegenstand des besitzes oder des eigentums sein. Personen aber, die sprache der tradition ausnutzend, können kein gegenstand des eigentums oder des besitzes sein, sie können auch kein gegenstand des eigentums oder des besitzes gewesen sein oder werden; denn zueinander sind das individuum als ich und sein genosse jeweils der_andere. Es ist aber eine gemeine erfahrung, dass auf dem forum publicum der eine den anderen wie ein weltding traktiert, der nur noch das_andere zu sein scheint. Die fakten müssen zur kenntnis genommen werden und können der gegenstand einer klage sein, aber diese fakten taugen in keinem fall als beweismittel, dass das, was beklagt wird, so auch richtig sei.
(+2)
Ich lasse es mit diesem hinweis genügen; denn die erörterung der begriffe: eigentum und besitz, zentral in jeder theorie der jurisprudenz, würde die perspektive soweit verändern, dass der gegenstand der erörterung, der begriff: recht, aus dem blickfeld geraten könnte, aber andeutungen können anregend sein, so unbestimmt sie auch erscheinen mögen(§1).
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(§1) Richter,Ulrich: Die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus. 016:eigentum. bibliographie/ //==>2.93.49.
(*3)
mit dem hinweis auf die empirischen befunde wird diese perspektive wieder geschlossen. Sicher, die chance zu einer polemik, einer philippika ähnlich, ist zwar verlockend, aber die darlegung der empirischen daten ist ein aspekt, der in den einschlägigen sparten des forum publicum detailreicher und zielorientierter diskutiert wird.
(03)
die meinung gilt allgemein als gesichert, dass als form des tausches das geben von almosen die physische existenz des genossen
sichert. Diese mildtätigkeit ist in den monotheistischen religionen als eine moralische maxime in der form des gesetzes statuiert, aber es sollte nicht ignoriert werden, dass die pflicht des habenden, den berühmten zehnten abzugeben, nicht gewährleisten kann, das der nichthabende, die gabe vielleicht dankbar annehmend, durch die gabe ermächtigt wird, am politischen prozess teilzuhaben; denn als bedingung für die teilnahme am politische prozess ist die gleichheit des individuums als ich und seines genossen im recht vorausgesetzt. Der hilfsbedürftige kann zwar erwarten, dass der zur hilfe fähige seiner moralischen pflicht genügt, aber er hat nichts, das er zum tausch real anbieten könnte(*1). Gnade kann der bedürftige im besten falle erhoffen, aber als anspruch ist die gnade kein element im system der rechte, das mit dem begriff: recht, kompatibel sein könnte(*2).
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(*1)
die rede, der arme könne ja für den reichen beten, ist zynisch. In der rede wetterleuchtet der gedanke eines rechts, das, real fern, dem armen nicht verfügbar ist. Dem theologen aber, der sein geschäft meistert, kommt der spruch leicht aus dem maul; denn sein gott ist der schirm, hinter dem er sich versteckt.
(*2)
klarstellung. Die gnade hat als moralische maxime in den sozialen beziehungen des individuums als ich mit seinem genossen durchaus ihren platz und das soll nicht in frage gestellt werden. Allein im system der rechte ist der gnade kein platz eingeräumt, weil die gnade als leistung des einen die gegenleistung des anderen nicht impliziert, die leistung, die den anspruch des "begnadeten" gegen den des "gnädigen" begründen könnte(+1). Im recht hat die frage keine antwort, ob andere ansprüche geltend gemacht werden können, aber denkbar ist das weite feld, das die theologen beackern.
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(+1) man sagt auch: gnade vor recht. Mit dieser redeweise werden konflikte pragmatisch aufgelöst, deren ergebnisse nicht immer allgemeinen beifall finden. Die gnadenpraxis demokratischer staaten ist prekär, aber das, was als gnadenpraxis rechtstheoretisch auf schwankendem fundament steht, das ist zumindest tolerierbar. Die alten potentaten hatten es einfacher gehabt, weil sie sich selbst als vertreter gottes auf erden deuten durften oder so gedeutet wurden.     (e)<==//
(f)
im recht sind der genosse und das individuum als ich gleich, aber ihr gefühl können sie auf dauer nicht ignorieren, dass sie positivierten gesetzen unterworfen sind, die sie zu objekten eines subjekts machen, das sich hinter mit dem terminus: gesetz, verbirgt(01). In ihrer täglichen erfahrung ist dem individuum als ich und seinem genosse die differenz bewusst, die zwischen dem ideal des rechts und den positivierten gesetzen behauptet werden muss, eine differenz, die in zwei perspektiven das gesetz im horizont des rechts zum gegenstand hat. In der einen perspektive wird das gesetz hinsichtlich seiner legitimität und legalität unterschieden, in der anderen perspektive erscheint das gesetz als etwas fremdes, dem weder der genosse noch das individuum als ich sich entziehen können. Die frage nach der legalität und der legitimität eines positivierten gesetzes ist gegenstand der juristischen praxis(02). Das gefühl aber, dass das gesetz dem individuum als ich im moment der konfrontation als fremd erscheint, ist individuell und sein gefühl kann nur das individuum als ich selbst händeln(03), weil es zweifelt, ob der konsens, der das gesetz legitimiert, noch gültig ist. Auf dauer kann aber das fremde gesetz keinen bestand haben, weil das individuum als ich das fremde gesetz sich entweder einverleiben muss, also den konsens affirmiert, oder das gesetz als fremdes abweist, also den konsens faktisch widerruft(04). Der widerruf des konsenses löscht aber die selbstbindung des individuums als ich an das gesetz, und mit dem verlust der selbstbindung erlischt auch die legitimität des gesetzes, das fremd ist. Was prima vista als ein glasperlenspiel erscheint, das ist secunda vista im moment der gelebten gegenwart die realität, in der das individuum als ich genötigt ist, sich zu entscheiden, so oder so, und seine entscheidung, post festum dingfest gemacht, ist von den faktischen weltdingen umstellt, die das individuum als ich und sein genosse in den gemeinschaften, in der gesellschaft und im staate vorfinden(05). Die bewertungen seiner entscheidung, immer vom genossen gefällt, ist eine frage der moral, die mit dem begriff: recht, nicht beantwortet werden kann.
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(01)
Franz Kafka erzählt von einem mann, der vor dem gesetz steht und um einlass "in" das gesetz bittet. Das, was das gesetz ist, oder wer sich als das gesetz verbirgt, das bleibt in der geschichte offen, weil der mann nur mit dem "Türhüter" sprechen kann, der dem mann den zutritt zum gesetz nicht verwehrt, aber den mann warnt, durch die tür einzutreten. Die schwelle der offenen tür zu überschreiten, kann der mann sich nicht entschliessen und die für ihn bestimmte tür wird vom hüter des gesetzes geschlossen, als der mann, alt geworden, stirbt(*1).
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(*1) Kafka,Franz: Vor dem Gesetz. Bd.4. p.162-163. bibliographie/ //==>2.93.40.
(02)   argument: //==>2.32.16.

(03)

scheinbar grenzenlos sind die varianten möglicher fälle. Die situation ist prekär, wenn im moment der gelebten gegenwart das individuum als ich abwägen und entscheiden muss, ob es dem im streit stehenden gesetz sich unterwerfen soll, oder ob es den im zweifel stehenden konsens noch akzeptieren kann oder nicht. Sicher, diesen konflikt löst das individuum als ich in der regel pragmatisch auf, weil es schemata der entscheidung geschaffen hat, die als moment der entlastung quasi automatisch funktionieren, aber auf dauer kann das individuum als ich sich in keinem moment seiner gelebten gegenwart auf diese automatik verlassen. So oder so - im konflikt wird es sich entscheiden müssen, wenn es ein ich sein will.
(04)
klarstellung. Wenn im system der rechte die richtigkeit/falschheit einer positivierten norm bestritten wird, dann ist das argument auf der argumentebene der legalität eines gesetzes zu erörtern, ein diskurs, der im horizont der legitimität der rechtsordnung geführt wird.
(05)
das sind die phänomene der macht, mit denen das individuum als ich und sein genosse sich nolens volens arrangieren müssen, fakten, die ihren bürgerlichen freiheiten oft enge grenzen setzen, die aber ihre autonomie solange nicht aufheben, solange sie sich als ich begreifen können.     (f)<==//
(g)
die phänomene des rechts und die phänomene der gewalt schliessen sich als gegensätze aus; denn das, was als gewalt erscheint, das ist mit dem begriff: recht, nicht abgrenzbar(01), und das, was recht sein soll, das ist mit gewalt, gleichviel in welcher form, nicht erzwingbar(02). Die erfahrung aber, dass die gewalt als phänomen, in welchen formen auch immer, ein element der realen rechtssysteme ist(03), darf nicht ignoriert werden und muss mit den verfügbaren mitteln des rechts in schranken gehalten werden; denn die moralischen maximen: gut oder böse, taugen nicht für die abgrenzung von recht und gewalt, weil in den maximen das als faktum vorausgesetzt ist, was mit den maximen als konsequenz bewertet werden soll. Das individuum als ich muss sich der erfahrung stellen, dass es im moment der gelebten gegenwart immer wieder mit den verschiedenen formen der gewalt konfrontiert sein wird, aber es weiss auch, dass es autonom entscheiden kann, was die verknüpfenden momente sein sollen, die, als recht definiert, das individuum als ich mit seinem genossen, der_andere, verbinden. Gegen den genossen kann das individuum als ich die verknüpfenden momente nicht bestimmen, aber diese bestimmung kann beiden gelingen, wenn der genosse das gleiche will, das dasselbe sein soll. Darein einzuwilligen kann keiner den anderen zwingen.
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(01)
die meinung, dass die gewalt mit dem instrument: recht, eingehegt werden soll, gilt. D'accord, soweit das gewünschte der gegenstand sein soll, aber das, was als absicht behauptet wird, das ist aus diesem grund nicht zwingend auch das taugliche mittel, das gewünschte zu realisieren; denn das recht, real in den positivierten gesetzen, wird immer mit der wirkung eines zwanges verknüpft sein, ein zwang, der, wenn der adressat des gesetzes sich als renitent erweist, auch mit gewalt realisiert wird, die als legal und legitimiert beurteilt ist. Das dilemma ist, dass das argument, das die gewalt rechtfertigt, in seiner struktur ein zirkelschluss ist, der das argument als unzulässig ausschliesst. Der begriff: recht, ist mit keinem argumentativen kunstgriff mit dem begriff: gewalt, kompatibel zu machen und jeder versuch dazu ist als ein phänomen der gewalt zu beurteilen, das kein phänomen des rechts sein kann. Aber die beobachtung gilt auch, dass bestimmte phänomene, die in den systemen der rechte benannt werden können, mit dem begriff: gewalt, unterschieden werden müssen, aber die differenz ist, dass diese phänomene, legitimiert durch definierte verfahren, als teil der rechtsordnung eingehegt zugelassen sind. Wer sich dieser phänomene bedienen will, der muss darlegen, dass er dies d'accord mit der rechtsordnung tut.
(02)
"Man hat Gewalt, so hat man Recht"(*1). Die rede, so scheint's, ist die gültige maxime, die alle bereiche der gemeinschaften, der gesellschaften und auch der staaten im festen griff hat. Prima vista ist die maxime des Mephistopheles das gesetz der moderne(*2), ein gesetz aber, das secunda vista der grund für die unablässige abfolge von zerstörung, wiederaufbau und erneuter zerstörung ist(*3), ein gesetz, das, soweit die dokumente der historia in die vergangenheit zurückreichen, das schicksal des individuums als ich und seines genossen bestimmt hat, aber, so der notwendige einwand, der schluss, aus einem factum der vergangenheit logisch zwingend auf ein faktum der zukunft zu schliessen, das nur als projektion in die zukunft möglich ist, scheidet als logisch unzulässig aus. In vielen fällen sind die facta der vergangenheit zeugnisse der realen gewalt im moment der gelebten gegenwart und es ist nicht zu erwarten, dass der strom der zugänge sich künftig verringern wird, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass die vorstellung über das, was recht sein soll, in teilen auch ohne gewalt realisierbar ist. Die chance dazu haben das individuum als ich und sein genosse, wenn sie die chance nutzen wollen.
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(*1)
Goethe,Johann Wolfgang von: Faust. II.Teil/5.Akt. Vers: 11184. bibliographie/ //==>2.93.06.
(*2)
das urteil wird nicht falsch sein, wenn die maxime, die Goethe dem Mephistopheles auf der bühne in den mund gelegt hat, als das universale gesetz aller historischen epochen interpretiert wird; denn das, was sich im lauf der zeiten geändert hat, das ist, formuliert im jargon der moderne, sein outfit; die formel: der stärkere setzt das recht, ist nur ein anderes zeichen für dasselbe.
(*3)
in der szene rechtfertigt Mephistopheles das handeln Faust's, der eine neue welt aufbauen will, und in bau der neuen welt notwendig die alte welt, die welt des altgewordenen Philemon und seiner Baucis, zerstört. Nach bürgerlichem recht schafft die inbesitznahme einer sache neues recht an der sache, aber die inbesitznahme einer sache ist in der regel nicht ohne die enteignung des vorbesitzers möglich. Gewalt ist also das treibende moment, das die rechte schaffen soll, indem rechte vernichtet werden. Die logik der gewalt, durch den schein der rechte zwar bestätigt, zerfällt aber, wenn das treibende moment des wechsels, die gewalt, sichtbar wird.
(03)
die gewalt ist in seinen vielfältigen formen unbestreitbar ein phänomen, das in jedem benennbaren rechtssystem dingfest gemacht werden kann, aber Ich bestreite, dass es vernünftig ist, die gewalt als moment des rechts zu instrumentalisieren. Gewalt und recht, die als phänomene immer eng zusammenstehen können, sind zwei dinge der welt, die nicht gleichgesetzt werden dürfen, wenn der diskurs über diese weltdinge rationalen kriterien genügen soll. Erscheinen recht und gewalt im argument nicht mehr als unterscheidbar, dann ist auch die eindeutige zuordnung der argumente im diskurs nicht mehr möglich. Die klage über die rechtssysteme ist geläufig, die, maskiert als recht, kalt organisierte systeme der gewalt sind, weil die gemeinschaften, die gesellschaften und die staaten nicht nur nach dem begriff: recht, beurteilt werden, sondern auch mit dem begriff: macht, beurteilt werden müssen. In der perspektive, die der begriff: macht, eröffnet, haben die phänomene der gewalt eine andere funktion als in der perspektive, die mit dem begriff: recht, geöffnet ist. Die unterscheidbaren perspektiven können die moralischen bewertungen der gewaltphänomene nicht verändern, aber sie stellen diese bewertungen in bestimmte situationen, in denen es möglich ist, die phänomene des rechts rational zu diskutieren, die in der abgrenzung von den phänomenen der macht und der gewalt im streit sind.     (g)<==//
(h)
das individuum als ich und sein genosse sind in raum und zeit beständig mit den phänomenen konfrontiert, die sie mit den termini: recht versus anarchie und chaos versus ordnung, bezeichnen. Es ist üblich, die begriffe: recht und ordnung, soweit sie als phänomene wahrgenommen werden, synonym zu behandeln(01) und den vorstellungen entgegenzusetzen, die mit den termini: anarchie und chaos, bezeichnet werden(02). Die plausibilität legt es nahe, dass das individuum als ich und sein genosse sich nur dann als ein ich begreifen können, wenn sie ihre sozialen beziehungen, also ihre rechtsverhältnisse untereinander, bestimmt in gesetzen, geordnet haben und ihre ordnung nicht in dem verschwindet, was als chaos und anarchie bezeichnet wird. Recht und ordnung korrelieren, was vom chaos und der anarchie nicht zwingend behauptet werden kann(03). Die korrelation von recht und ordnung wird im begriff: rechtsstaat, definiert, der, die bereiche: "gemeinschaft, gesellschaft und staat" umfassend, für das individuum als ich und seinem genossen die rechtsverhältnisse sichert, in denen sie sich als ich begreifen können. Als phänomen aber, und diese erfahrung ist nicht bestreitbar, kann der rechtsstaat, wie man sagt, seinen zweck in teilen verfehlen, weil in raum und zeit, von vielen gegebenheiten abhängend, das gesetz und das recht über kreuz geraten und das verfehlende gesetz als chaos erfahren wird, das verfehlte recht als anarchie. Das ist im moment der gelebten gegenwart zu beklagen, aber es sollte nicht die chance übersehen werden, die im moment der gelebten gegenwart dem individuum als ich offen steht; es kann, wenn es will, das positivierte gesetz ändern und dem einpassen, was es mit dem genossen für das recht hält. In einer ordnung, die mit dem terminus: rechtsstaat, bezeichnet werden kann, ist es dem individuum als ich und seinem genossen möglich, die erforderlichen veränderungen zu bewerkstelligen, wenn sie ein ich sein wollen, das sie in ihrem werk sind(04).
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(01)
der anschein spricht dafür, dass die phänomene des rechts und der ordnung gleiches bedeuten; denn ohne die vorstellung, dass die weltdinge in einer rechten ordnung sind, ist ein komplexes system der rechte, real in den positivierten ansprüchen und pflichten, weder kohärent denkbar noch gewaltfrei händelbar. Die differenz aber sollte nicht übersehen werden, die in den begriffen: recht und ordnung, fixiert ist. Von einem system der rechte kann sinnvoll nur dann gesprochen werden, wenn subjekte als träger der rechte benennbar sind, von den systemen der ordnung kann dagegen auch dann gesprochen werden, wenn kein individuum als ich benennbar ist, und nur relationen von weltdingen als gegenstände der ordnung erscheinen, die das_andere sind. Diese differenz sollte nicht ignoriert werden, hier aber ist die differenz nachrangig.
(02)
die begriffe: recht und anarchie, können in ihrer funktion als widerspruch nicht parallel gesetzt werden, in der gleichen weise die begriffe: ordnung und chaos. Folglich sind die parallel gesetzten begriffe: recht und chaos, als begriffe ebenso ausgeschlossen, wie die begriffe: anarchie und ordnung; als phänomene aber sind die phänomene: recht und ordnung, versus chaos und anarchie, parallel gesetzt, nur gegensätze, die, interessengeleitet, auch miteinander, quer zu ihrer logik, verknüpft werden. Dissens gibt es nur auf der argumentebene der phänomene, wenn die interessen gehändelt werden sollen, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, verfolgen.
(03)
wenn die phänomene: recht und ordnung, negiert werden, aus welchen gründen auch immer, dann bleibt das, was gemeinhin mit den begriffen: chaos und anarchie, unterschieden wird, in der negation unbestimmt. Als phänomen ist allein festgestellt, dass das, was als anarchie und chaos erscheint, weder eine ordnung ist noch das recht sein kann, aber das, was diese phänomene als anarchie und chaos sind, im jargon heisst es dann, was sie an sich sind, das kann nur in einer position bestimmt werden, die aber notwendig solange offen ist, bis ein individuum als ich die position setzt. Wenn in den diskursen mit argumenten gefochten wird, die die phänomene der anarchie und des chaos zum gegenstand haben, dann ist im argument immer positiv bestimmt, was die anarchie und das chaos als phänomene sind, die als position exakt das verfehlen, was sie als negation sein sollen. Diese struktur der welterkennung ist im ontologischen argument ein nichtauflösbares dilemma, ein dilemma, das als struktur der welterkennung im relationalen argument nicht aufgehoben wird, aber im trialektischen modus rational dargestellt werden kann. Die negation ist in der funktion des horizonts als das ausgeschlossene dritte moment in der relation: individuum_als_ich<==|==>position, ebenso präsent wie die position, die als horizont das ausgeschlossene dritte moment in der relation: individuum_als_ich<==|==>negation, ist(*1).
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(*1) argument: //==>2.24.54.
(04)
die systemimmanente möglichkeit der selbstkorrektur zeichnet, in unterscheidung zu anderen strukturen sozialer ordnungen(*1), den rechtsstaat als staat des rechts aus. Die systeme der rechte können als ungerecht beklagt werden, aber sie erscheinen kontrolliert durch die vorstellungen, die das individuum als ich und sein genosse von den begriffen haben, die sie als die gerechtigkeit oder das gerechte denken; denn alle, die es betrifft, haben das interesse, ihr interesse zu realisieren, das sie aber nur dann realisieren können, wenn sie ihren jeweils anderen nicht in seinem interesse über ein toleriertes maass hinaus schädigen. Im ausgleich der ansprüche und pflichten, das, was das individuum als ich für sich fordern kann, weil sein genosse es ebenso fordern darf, liegt die chance, regelungen zu finden, die beide wechselseitig binden und auf überschaubare zeit von dauer sein können. Die verantwortung, die offenen möglichkeiten zu nutzen, haben das individuum als ich und sein genosse.
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(*1)
in der perspektive der ordnung ist jede diktatur oder jedes totalitäre regime(+1) eine ordnung(+2). Es ist eine andere frage, ob die eine oder die andere ordnung akzeptabel sein kann oder nicht, aber die antwort auf diese frage ist mit dem begriff: ordnung, nicht entscheidbar. Mit dem begriff: recht, können nur die ordnungen gerechtfertigt werden, die die phänomene der gewalt zwar nicht ausschliessen können, aber die gewalt als mittel der ordnung ausschliessen. In der gemeinen erfahrung dominieren jedoch phänomene, in denen das individuum als ich und sein genosse kalkulierend abwägen müssen, ob die zulassung von gewalt nicht das kleinere übel unter den faktischen übeln ist, eine gewalt, begrenzt durch antagonistische interessen, gegen die entgrenzte gewalt des krieges, die das individuum, das ein ich gewesen war, auf seinen naturzustand zurückgeworfen hat. Der zustand der gewalt ist nicht rechtfertigbar, aber die gewalt, die dem individuum, das ein ich sein will, die chance öffnet zu überleben, kann in der abwägung für das blosse überleben mittels gewalt ein argument sein, das nur derjenige in seiner ignoranz ausschliesst, der im sicheren abstand von der existenziellen not räsoniert. In dieser perspektive könnte ein totalitäres regime(+3) oder eine diktatur(+4) eine denkbare alternative sein, wenn die macht, ein moment der ordnung in den sozialen beziehungen, die physische existenz des individuums als ich und seines genossen gewährleistet. In der abwägung: chaos versus ordnung, kann die durch macht definierte ordnung, so repressiv sie auch erfahren werden mag, immer noch vorteilhafter erscheinen als das chaos, in dem das individuum als ich und sein genosse der changierenden gewalt ausgesetzt sind, die den moment der gelebten gegenwart auf ein blosses ereignis reduziert, das kein faktum der vergangenheit mehr sein kann.
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(+1)
inwieweit diktaturen von totalitären regimen zu unterscheiden sind, kann hier offen bleiben, weil die furcht und die angst das prinzip dieser ordnungen sind, psychische zustände, die mit den unterschiedlichen formen der gewalt evoziert werden können. Diesen systemen sozialer organisation kann das merkmal: ordnung, nicht abgesprochen werden, verneint werden muss aber das merkmal: recht, auch dann, wenn diese systeme, wie die dokumente der historia es ausweisen, sich immer wieder den mantel des rechts umgehängt haben.
(+2)
der protest und die moralische entrüstung sind plausibel, aber der nachvollziehbaren entrüstung und dem verstehbaren protest fehlt das solide fundament; denn der begriff: ordnung, kann in jedem argument sinnvoll verwendet werden, auch dann, wenn er von dem begriff: individuum als ich, losgelöst ist. Im diskurs aber, wenn eine bestimmte ordnung von einer anderen ordnung bewertend abgegrenzt werden soll, können werturteile auch dann als argumente geltend gemacht werden, wenn sie der gegenstand eines protestes oder einer moralischen selbsterhöhung sind, weil die entrüstung und der protest handlungen sind, die nur das individuum als ich leisten kann. Das problem der rechtfertigung wird hier aber nicht erörtert.
(+3)
der begriff: totalitäres regime, ist als begriff denkbar, die dinge der welt aber, die mit diesem begriff von den anderen weltdingen unterschieden werden, dementieren das, was der begriff erfordert. Politische regime können extrem repressiv sein, aber den zustand der totalen repression können sie im moment der realisation nicht auf dauer stellen. In dieser differenz ist das faszinosum eingeschlossen, dass mit diesen ordnungen zwar das versprechen der ordnung gemacht werden kann, das versprechen aber ist als ordnung nicht einlösbar, zumindest ist bis dato kein dokument der historia in den archiven nachgewiesen, das als einlösung des versprechens gedeutet werden könnte.
(+4)
es ist ein böses spiel, die guten diktatoren von den bösen unterscheiden zu wollen, aber in den einschlägigen versuchen ist zumindest erkennbar, dass diktatoren, böse oder gut beurteilt, benannt werden können, die ihre faktische macht so und so eingesetzt haben. Partiell kann die ausübung der macht soziale verhältnisse schaffen, die in der perspektive der antagonistischen interessen, entsprechend positiv oder negativ gewertet werden. Es ist folglich nicht ausschliessbar, dass plausible positive beispiele zitiert werden könnten, aber es ist wenig wahrscheinlich, dass diese dokumente der historia nicht streitig diskutiert werden.
(h)<==//
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(text/1.3.44)<==//
fortsetzung:
subtext/argumente: 2.32.13 bis 2.32.16

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stand: 13.05.01.
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