fortsetzung:
subtext/argumente: 2.42.24
 

2.42.24

den staat, ihr gemeinsames projekt, können das individuum als ich und sein genosse, zueinander gleich, nur durch arbeit(a) schaffen und in dauer halten. Das problem kann also nicht ignoriert werden, mit welchen mitteln das individuum als ich und sein genosse es zustande bringen, ihre konstruktion, genannt: staat, zu finanzieren(b). Die unabweisbaren kosten für den staat werden von allen, die es betrifft, zu gleichen teilen in der form von dienstleistungen, abgaben und steuern aufgebracht(c). Die meinung, dass der staat etwas koste, ist nicht bestreitbar(d), streitig zwischen dem individuum als ich und seinem genossen sind allein die fragen, wer, was, wie und wieviel zu dem gemeinsamen projekt: staat, beizutragen hat(e). Unstreitig ist auch, dass diese fragen von interessen umstellt sind, die im resultat eine eindeutige antwort als nicht möglich ausweisen. Das interesse kann für die beantwortung dieser fragen eine gewichtige perspektive sein, aber das interesse ist der falsche anknüpfungspunkt, weil nur das prinzip der gleichheit der maasspunkt sein kann, an dem beurteilt wird, was in der praktischen auflösung des problems als gerecht angesehen werden kann(f). Geurteilt in der perspektive der gleichheit ist jedes steuer-/abgabensystem defizitär, das mit dem prinzip der gerechtigkeit über kreuz steht(g). In der gegenstellung von gleichheit und interesse ist es ein moment der erfahrung, dass weder das perfekte steuersystem konstruiert werden kann, das gerecht ist, noch ein effizientes steuersystem etabliert werden wird, das als gerecht beurteilt werden muss. Der grund ist, dass das prinzip der gleichheit und die verfolgten interessen in einem prozess vermittelt sind, der in raum und zeit transitorisch ist, ein prozess, für den die faktischen abweichungen von der ideallinie, in die zukunft projektiert, mit einer engen marge fixiert werden müssen(h). Die fixierung dieser marge ist notwendig und das, was getan werden muss, ist die installation eines auf ausgleich ausgerichteten steuersystems, das die aufgewendeten mühen lohnt.
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(a)
auf den finanzmärkten der welt übertönt das geschrei der neoliberalen lohnschwätzer den leisen grundbass humanen wirtschaftens, die tatsache nämlich, dass das individuum als ich und sein genosse es sind, die mit ihrer arbeit den staat(01), tag für tag, schaffen - es ist nicht das geld, das sie besitzen, legal oder nicht_legal(02).
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(01)
das argument ist, so scheint es, auch für den verband der sozialen gruppe gültig. Aber das, was prima vista plausibel ist, das hat in der kritischen reflexion secunda vista keinen bestand. In der perspektive der historia erscheint das geld als tauschmittel, den gegensatz:
arbeit/kapital, schaffend, zu einem sehr späten zeitpunkt. Ohne mit dem geld als tauschmittel ausgerüstet zu sein(*1), sicherten das individuum als ich und sein genosse, mitglieder eines verbandes der sozialen gruppe, den erhalt ihrer existenz mit arbeit(*2). Sie lebten ihr leben, sich damit abmühend, das für die existenz notwendige zu schaffen. Im naturzustand(*3) lebten sie in der natur von der natur. Diese bedingung mit ihren vielfältigen konstellationen sollte nicht mit den bedingungen gleichgesetzt werden, die das individuum als ich und sein genosse zur hand haben, wenn sie ihren staat schaffen. Der prozess des stoffwechsels der natur(*4) ist unter den bedingungen der natur ein anderer und nicht mit den prozessen im staat vergleichbar. Der stoffwechsel der natur, ohne kapital in der natur real, ist im verband der sozialen gruppe ohne kapital möglich, im staat aber nicht denkbar.
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(*1)
durch das geld als tauschmittel sind die lebensprozesse im verband der sozialen gruppe unbestritten beschleunigt worden. In der funktion eines katalysators war das geld nicht nur der anstooss für den prozess, der zur schaffung des staates führte, das geld ist auch das vermittlungsmoment, dass den prozess der staatsorganisation in bewegung hält.
(*2)    //==>INDEX der argumente, stichwort: arbeit.

(*3)

das wort Rousseau's: zurück zur natur, greife Ich in modifizierter form auf.
(*4)
in meiner erinnerung ist der terminus: stoffwechsel der natur, mit der philosophie Nietzsche's verknüpft. Sicher daran ist allein, dass Ich in meiner frühen zeit die geschichtsphilosophie Nietzsche's unter diesem lemma kennengelernt und reflektiert hatte(+1). Später wurden diese reflexionen durch die überlegungen von Karl Marx überlagert(+2). Leitend für mich sind die prozesse, die in der natur faktisch beobachtet werden können und als momente meiner welterfahrung instrumentalisiert werden(+3).
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(+1)
bestimmt hatte mich vor allem die 2.Unzeitgemässe Betrachtung: Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben,(§1). Eher beiläufig hatte Nietzsche den terminus: stoffwechsel, offenbar nur in seiner Schrift: Ecce Homo, verwendet(§2).
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(§1) Nietzsche,Friedrich: Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben. Bd.1. /bibliographie/ //==>2.93.47.
(§2) Nietzsche,Friedrich: Ecce Homo. Bd.2, p.1085. /bibliographie/ //==>2.93.47.
(+2)
Karl Marx hatte seinen begriff: arbeit, einerseits an den physischen vorgängen in der natur ausgerichtet, andererseits an den gesellschaftlichen bedingungen, unter denen die menschen sich an der gegenständlichen natur abarbeiten. Die zentrale stelle dazu ist: Das Kapital. Bd.1, 1.Abschnitt. 1.Kapitel: Die Ware/2.(§1).
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(§1) Marx,Karl: Das Kapital. Bd.IV. p.11-13. bibliographie/ //==>2.93.45.
(+3)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: stoffwechsel, Bd.10, sp.190-197. /bibliographie/ //==>2.93.48
(02)
in den diskursen über das geld wird immer wieder der eindruck erweckt, als sei es das kapital, das den staat nicht nur geschaffen hat, sondern diesen auch in gang hält. An diesem reden ist nur soviel richtig, vom volksmund präzis benannt, dass ohne moos nix los sei. Geld oder kapital, die differenz kann hier unberücksichtigt bleiben, sind als mittel ein nicht ignorierbares faktum, aber hinter jedem geldstück und hinter jeder forderung auf einem wertpapier steht ein subjekt, das dem mittel: geld, erst seinen wert, das heisst den zweck geben kann, wozu es als mittel gebraucht werden soll. Eine andere redeweise des volkes, die feststellung, dass das geld die welt regiere, erklärt auch nicht hinreichend, dass es das geld sei, das den staat schaffe(*1), weil das, was prima vista als offenbarung irgendwelcher finanzgurus präsentiert wird, secunda vista falsch ist. Allein das individuum als ich und sein genosse können es sein, die mittels des geldes das schaffen und in betrieb halten, was mit dem terminus: staat, bezeichnet wird.
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(*1) Richter,Ulrich: Das geld arbeitet - ein experiment. adm(14)10/04. /bibliographie/ //==>2.93.49.      /(a)<==//
(b)
die redeweise: den staat finanzieren, ist erst in der moderne möglich geworden. Die voraussetzung dafür ist das vorhandensein eines wirtschaftssystems, das die austauschprozesse unter allen, die es betrifft, vorrangig über das tauschmittel: geld, organisiert(01). In der alten zeit, als von staaten schon gesprochen werden konnte, spielte das geld noch keine entscheidende rolle, weil das, was für den staat von seinen bürgern aufgebracht werden musste, zumeist noch in den formen persönlicher dienstleistungen erbracht wurde(02). Die kosten/nutzen-relation wurde unmittelbar erlebt, weil die leistung des knechtes für den herrn, zumeist der könig, mit der gegenleistung des herrn für den knecht, zumeist ein vasall, als eine leistung zug um zug erfahren wurde. Nutzen und kosten, so erschien es, waren identisch. Diese erfahrung wurde aufgebrochen, als die persönliche leistung durch die zahlung einer bestimmten summe geldes abgegolten werden konnte. Mit der vergleichbarkeit der einen leistung mit der anderen leistung wurde auch die kosten/nutzen-rechnung für alle, die es betrifft, problematisch(03). Geld, das über das zahlzeichen eine objektive vergleichbarkeit suggeriert, ist ein taugliches mittel, den erforderlichen austausch der weltdinge zu organisieren, wenn konsens darüber hergestellt ist, was eine bestimmte zahl, in anderen weltdingen ausgedrückt, bedeuten soll(04).
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(01)
in den zeiten der krise sind immer wieder phänomene zu beobachten, die die meinung als plausibel erscheinen lassen, dass das leben auch "ohne geld und kapital" weitergehe ... . Man ist, nolens volens, zu den alten tauschritualen zurückgekehrt und tauscht das alte erbstück gegen einen sack kartoffeln. Der naturaltausch ist die grundlage aller tauschprozesse und in der historia der gattung: mensch, wurden erst spät andere weltdinge, zumeist in der handlichen form eine goldstücks, zwischen die getauschten sachen eingeschoben. Es geht ohne geld, aber es ist etwas anderes, ob es dann noch "unsere welt" sein kann, die wir im jahr: 2012, schätzen oder verfluchen.
(02)
in den alten staatsordnungen(*1) war das geld nicht unbekannt gewesen, aber es hatte noch nicht die alles bestimmende funktion im staat gehabt. Es dominierte die dienstleistung, die nur unmittelbar erbracht werden konnte. Der könig rief und seine vasallen kamen, bei erfolg einen teil der beute fordernd; der grundherr liess vom kätner seinen boden beackern und überliess dem kätner ein kleines stück land zur eigenversorgung. Was getauscht wurde, das vollzog sich im prinzip offen und die vermittlung der tauschprozesse über das zahlungsmittel: geld, war noch nicht vorrangig. Mit der zunehmenden komplexität aller lebensverhältnisse erwies sich das geld als ein bequemes tauschmittel, das über den lokalen raum und den moment der gegenwart hinaus global und zeitumfassend einsetzbar ist. Das, was die moderne von der alten zeit unterscheidet, das ist das maass, mit dem die nähe oder ferne des tauschmittels: geld, zu den gegenständen des tauschens gemessen wird.
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(*1)
Ich rechne hierzu die antike sklavenhaltergesellschaft ebenso wie die mittelalterliche ordnung, die durch die lehnsordnung und die leibeigenschaft bestimmt war. Die differenzen sollten beachtet werden, aber im blick auf die funktion des tauschmittels: geld, sind die unterschiede nicht relevant.
(03)
die kosten/nutzen-rechnung ist immer dann problematisch, wenn sie mit bestimmten interessen verknüpft wird. Der prozess des austauschens der weltdinge ist nicht frei von konflikten; denn das, was getauscht wird, das kann in seiner bewertung in keinem fall gleich sein. Das, was als gleich angesehen wird, alles dinge der welt, das ist zueinander das_andere. Diese differenz impliziert, dass jede behauptete relation zwischen den getauschten weltdingen eine bewertung dieser differenten weltdinge zum grund hat, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, zu verantworten haben. Der maasstab des urteils ist immer subjektiv definiert, das beurteilte merkmal, mit dem der wert fixiert ist, objektiv erscheinend, wird, abhängig von den perspektiven des genossen und des individuums als ich, streitig sein.
(04)
aus der frühen schulzeit ist mir immer noch eine merkwürdige beobachtung präsent. Der lehrer, der mir das 1x1 beigebracht hatte(*1), konfrontierte mich und meine mitschüler, wenn wir 2 und 2 richtig zu 4 zusammengezählt hatten, immer wieder mit der frage: äpfel oder birnen? Sein insistieren empfand Ich damals als lästig, heute aber weiss Ich zweierlei. Zum ersten, die methode, mathematik so zu unterrichten, ist hanebüchen, heute und damals; denn das abstrakte denken wird durch die konkretisierung des kalküls zumindest nicht gefördert. Zum zweiten machte der alte lehrer auf eine erfahrung aufmerksam, mit der der schüler in seinem noch anstehenden leben beständig konfrontiert sein wird. Richtig, 2 und 2 ist 4, aber was sind zwei äpfel und zwei birnen zusammen? - vier - ja was? Die zahlzeichen für sich repräsentieren eine welt, die nicht die welt der phänomene ist, mit denen das individuum als ich und sein genosse hantieren. Das zahlzeichen: 1, auf der münze, kann vieles bedeuten und mit der 1-Euro-münze in der hand ist der bürger in Mumbay ein reicher mann, ein armer schlucker in New York.
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(*1) der name des lehrers muss hier nicht genannt werden.     (b)<==//
(c)
an den kosten des staates sind alle, die es betrifft, beteiligt, so wie alle, die es betrifft, aus diesem staat ihren nutzen ziehen(01), eine feststellung, dessen fundament das prinzip der gleichheit der staatsbürger ist, die konsequenz eingeschlossen, dass einerseits keiner sich der pflicht entziehen darf, nach persönlicher leistungsfähigkeit seinen teil an den kosten des staates beizusteuern(02), andererseits keiner, angeknüpft an der persönlichen bedürftigkeit, von den leistungen des staates ausschliessbar ist(03). In der theorie ist die beteiligung des individuums als ich und seines genossen an den kosten des staates und der nutzung seiner leistungen eindeutig entschieden, in der praxis aber ist dieses wissen, rational begründet, mit dem irrationalen handeln der staatsbürger konfrontiert, die immer mehr haben wollen, um weniger leisten zu müssen(04), ein problem, das das individuum als ich und sein genosse in den grenzen einer tolerierten ungleichheit lösen, die sie als bürger des gemeinsam geteilten staates definieren, jeder für sich im konsens mit dem anderen(05). Sie lösen das problem(06) auf drei verschiedenen wegen(07). Der erste weg sind die dienstleistungen für den staat, die das individuum als ich nur in personam erbringen kann(08). Der zweite weg sind die abgaben für privat genutzte dienstleistungen des staates(09). Der dritte weg sind die steuern als allgemeine abgabe, zumeist in einer zahlung von geld geleistet(10). Es sind leistungen und nutzungen, die das individuum als ich und sein genosse in ihrer funktion, bürger des gemeinsam geteilten staates zu sein, zwischen sich transferien, ein komplexes system von forderungen und gegenforderungen, das in funktion zu halten die aufgabe der verwaltung des staates ist(11).
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(01)
die beobachtung ist verstörend, dass eine verschworene gemeinschaft von staatsbürgern(*1) einerseits der gleichen meinung ist, dass die kosten des staates immer zu hoch seien, andererseits aber die gleiche gemeinschaft klage führt, dass es immer die anderen seien, die den grösseren nutzen aus dem staat zögen(*2). Das sind, die konkreten umstände im moment der gelebten gegenwart aus dem kalkül herausgerechnet, falsche meinungen. Der grund dieser meinungen sind die bestimmten interessen, die partikular verfolgt werden, es ist nicht die gleichheit der staatsbürger, ausgerichtet auf das gemeinwohl, an dem alle, die es betrifft, partizipieren können.
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(*1)
das, was prima vista in der öffentlichen meinung als skandal inszeniert und goutiert wird, das ist secunda vista ein problem informeller gemeinschaften, die in der moderne über das ganze spektrum öffentlicher medien verfügen können und diese für ihren manipulationen auch nutzen. In ihrer struktur sind die klagen genauso alt, wie das phänomen: staat, alt ist, verändert sind aber die formen, das problem der vermeintlich hohen kosten und des vermeintlich niedrigen nutzens in den debatten zu implementieren.
(*2)
das übliche strickmuster dieser klagen ist einerseits die rede, dass die habenden behaupten, die nichthabenden seien im system die schmarotzer, andererseits halten die nichthabenden dagegen, dass die habenden den staat schamlos ausbeuten würden, die einen, weil sie dem staat die geschuldeten steuern vorenthalten, die anderen, weil sie, in der hängematte der sozialleistungen liegend, sich durch arbeitsverweigerung die leistungen erschleichen würden(+1). Diese redeweisen markieren aber eine grenze, die nicht aufhebbar ist, die aber in ihrem verlauf beständig verschoben wird, solange die streitfrage nach dem mass der verfolgenten interessen entschieden wird und nicht nach dem prinzip der gleichheit.
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(+1)
wenn das im streit der fall ist, dann steht in den gesetzbüchern das erforderliche, aber die realität sieht anders aus, und das ist wiederum ein problem des prinzips der zahl: 1. Nur eine minderheit der staatsbürger ist fähig, steuern zu hinterziehen, dann aber, wenn's gewollt ist, begnügen sich diese herrschaften nicht mit den berühmten peanuts des herrn Kopper(§1). Die zahl der Hartz_IV-empfänger ist im zahlbereich der millionen verortet, aber das, was der einzelne staatsbürger, wenn er's will(§2), sich "erschleichen" kann, das geht über den unteren zahlbereich der tausender nicht hinaus, allein in der summe, die problematischen bereiche getrennt summiert, könnten sich die zahlen auf der zahlenreihe wieder nähern.
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(§1)
für herrn Kopper von der Deutschen Bank waren die rechnungen der handwerker peanuts, forderungen, die der pleitier, herr Schneider, nicht mehr bezahlen konnte, summiert auf ca.50.000.000,00DM.
(§2)
der missbrauch der Hartz_IV-leistungen ist ein faktum, in den amtlichen mitteilungen aber wird immer wieder darauf verwiesen, dass die zahl der bekannt gewordenen missbrauchsfälle in den grenzen der statistischen norm verortet ist.     (st/24224/(c)/(01))<==//
(02)
die pflicht des individuums als ich, seinen gerechten teil(*1) an den kosten des staates beizutragen, ist an dem recht anzuknüpfen, bürger des staates: n, zu sein,(*2). Wie diese verknüpfung auszugestalten ist, das sind probleme der pragmatik. Viele formen der auflösung sind denkbar, aber akzeptabel können nur die rechtlichen regelungen sein, mit denen keine schlupflöcher aufgetan sind, durch die der steuerpflichtige sich seiner schuld entziehen kann(*3).
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(*1)
die bemessung des anteils des individuums als ich und seines genossen an den kosten des staates ist an den maximen der gerechtigkeit auszurichten. Was als gerecht erfahren wird, das festzulegen obliegt dem individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich, der staat in seinen institutionen ist darauf beschränkt, in den grenzen seiner kompetenzen festzulegen, was das geltende recht sein soll, das die maxime der gerechtigkeit in der norm des gesetzes fixiert(+1)
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(+1) argument: //==>2.42.13.
(*2)
de iure legt das staatsbürgerrecht fest, wer bürger des staates ist und wer nicht. De facto aber ist jedes individuum als ich bürger eines staates, auch dann, wenn ihm sein recht, bürger eines staates zusein, verweigert wird(+1). Mit dieser feststellung relativiere Ich einerseits das problem der juristischen bürgerschaft des individuums als ich, ohne andererseit die praktischen schwierigkeiten aufzulösen, die in der verknüpfung der staatsangehörigkeit mit der beteiligung an den kosten des staates entstehen können. Demonstrabel ist das problem an der doppelstellung des ausländers, der als individuum, ein ich seiend, sowohl die leistungen des gaststaates in vielfältigen formen in anspruch nimmt, als auch sich an den kosten des gaststaates beteiligt, wenn er die geforderten gebühren für bestimmte staatsleistungen entrichtet oder die mehrwertsteuer zahlt, die für die dinge des täglichen bedarfs erhoben wird. Die detailprobleme, wie die pflichten und rechte des bürgers ausgestaltet werden, können hier beiseite gelassen werden.
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(+1) auf die probleme, mit denen flüchtlinge oder staatenlose konfrontiert sind, ist zu verweisen. Das sind probleme, die als aufgabe der verwaltung des staates von allen, die es betrifft, vernünftig und human zu lösen sind.
(*3)
der blick auf die realen verhältnisse zeigt ein lamentables bild. Diejenigen, die über macht verfügen, verbiegen al gusto das recht, aber, und das sollte nicht übersehen werden, die alltägliche praxis ist deswegen nicht auch rechtens.     (st/24224/(c)/(02))<==//
(03)
die pflicht des staates, keinen seiner bürger von den leistungen des staates auszuschliessen, ist unauflösbar mit dem postulat: die würde des menschen,(*1) verknüpft. Der hohe anspruch an das postulat wird in der praxis nur in kleiner münze umgesetzt. Das ist zu beklagen. In den klagen ist aber die hoffnung allgegenwärtig, dass alles sich doch noch zum besseren wenden werde.
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(*1)
die formel: die würde des menschen ist unantastbar,(+1) interpretiere Ich als ein postulat der vernunft, die als human gedeutet wird(+2). Mit dem postulat ist der horizont definiert, in dem jede tätigkeit des individuums als ich und seines genossen bewertet werden muss, soweit er sich als bürger des staats(+3) begreift, sei es in der funktion des mandatierten bürgers, sei es in der funktion des einfachen bürgers. Die formel verweist darauf, dass das individuum als ich und sein genosse in der funktion des staatsbürgers eine nicht_endende aufgabe(+4) zu lösen haben, die real immer defizitär erscheint und entsprechend der gewählten perspektiven different bewertet wird. Es gilt, dass die festgestellte praxis nicht die rechtfertigung des beklagten zustandes sein kann. Was die würde ist, das ist in den projektionen in die zukunft immer mehr als das, was in den facta der vergangenheit erinnert werden kann. Das, was das prinzip der gleichheit einfordert, das ist in raum und zeit im besten fall der fälle nur ein moment, der transitorisch einen punkt auf dem weg markiert, der ankommend wieder verschwindet.
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(+1)    Art.1.I.1.GG
(+2)
Ich urteile in der perspektive des philosophen. Die perspektive des juristen blende Ich hier gezielt aus, sie ist in anderen kontexten aber zu beachten.
(+3)
klarstellung. Das postulat: die würde des menschen, ist für den begriff: verband der sozialen gruppe, kein konstitutives merkmal. Es ist aber logisch unzulässig, aus dieser festzustellung zu folgern, dass das postulat für die mitglieder eines verbandes der sozialen gruppe aus diesem grund unbeachtlich sei. Der ideelle kern des postulats, in der terminologie des ontologischen arguments, sein wesensgehalt, ist auch im verband der sozialen gruppe wirksam, aber seine begründung ist nicht im prinzip der gleichheit gegründet, sondern im prinzip der gerechtigkeit. Das mag als eine spitzfindgkeit erscheinen, weil im ergebnis keine differenz behauptbar ist und es deshalb gleichgültig sein sollte, ob die als gleich erscheinenden resultate mal mit der gleichheit, mal mit der gerechtigkeit begründet werden. Das problem ist, dass die begriffe: gerechtigkeit und gleichheit, zueinander widersprüche sind, die durch keinen kniff spitzfindiger logik kompatibel gemacht werden können, begriffe, die aber phänomene voneinander unterscheiden, die in raum und zeit nur gegensätze sein können und vom individuuum als ich und seinem genossen, mal in dieser weise, mal in jener weise miteinander kompatibel interpretiert werden.
(+4)
der terminus: unendliche aufgabe, ist erwägenswert, aber dieser terminus ist mit anderen bedeutungen konnotiert, die hier ausgeblendet bleiben sollten(§1). Der terminus: nicht_endend, verweist darauf, dass das individuum als ich, solange es auf dem weg seiner existenz ist, für dieses problem keine abschliessende auflösung formulieren kann. Das problem ist erledigt, wenn das individuum als ich in seinem tod das ende des weges erreicht hat, was aber nur sein nachlebender genosse feststellen kann.
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(§1) diese bedeutungen sind nur im kontext des ontologischen argments logisch konsistent.     (st/24224/(c)/(03))<==//
(04)
das problem ist nicht, dass alle, die es betrifft, so handeln wie sie, mit guten gründen kritisiert, handeln. Man kann die boshaftigkeit der menschen beklagen, die bösartigkeiten gleichgültig hinnehmen oder in böser absicht instrumentalisieren - jeder dieser erklärungsversuche wird mit der frage nach dem interesse konfrontiert sein, weil der anknüpfungspunkt streitig ist, mit dem das bestimmte handeln beurteilt werden soll. Der eine anknüpfungspunkt ist das prinzip der gerechtigkeit, der andere anknüpfungspunkt ist das prinzip der gleichheit. In raum und zeit können für den einen oder den anderen anknüpfungspunkt immer wieder gründe benannt werden, an denen die gleichheit oder die gerechtigkeit beurteilt wird, aber es sind gründe, die in der zeiterfahrung immer wieder bestritten sein werden. Es kann plausibel behauptet werden, dies oder jenes entspreche dem zustand postulierter gleichheit, aber mit der behauptung dieser gleichheit ist zugleich auch eine ungleichheit gesetzt, die den behaupteten anspruch dementiert. Nicht anders, wenn mit der gerechtigkeit argumentiert wird. Das, was dem einen als gerecht erscheint, das kann dem anderen das ungerechte sein, vice versa. Mit der methode der dialektik kann das problem nicht aufgelöst werden. Die kausalität hat ihre grenze in den gesetzten gründen. Die trialektik ist darauf beschränkt, das problem sichtbar zu machen.     /(st/24224/(c)/(04))<==//
(05)
das ist der gehörige ort, an dem die phänomenologie der praktischen auflösungen darzulegen wäre. Es muss wieder bei dem verweis bleiben, weil die breite diskussion der einschlägigen phänomene nicht der gegenstand meiner abhandlung über den begriff: das_politische, ist(*1).
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(*1)
das, was Ich vorzutragen hätte und punktuell auch immer wieder tue, das sind obiter dicta, die in meiner perspektive wichtig sind, in der perspektive des anderen aber als unwichtig figurieren(+1).
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(+1) argument: //==>2.82.03.     /(st/24224/(c)/(05))<==//
(06)
das problem ist, dass die frage nach den kosten des staates immer auch die frage impliziert, welchen nutzen der bürger aus seinem staat ziehen könne. Diese fragen sind legitim, die möglichen antworten aber unterliegen interessen, in deren horizont ein komplexes system von pflicht und anspruch etabliert ist, dass die kausale zuordnung der bestimmten pflicht und der bestimmten leistung streitig fallen lässt. Ich fokussiere meinen blick auf die kosten des staates und blende seinen nutzen für den bürger weitgehend aus. Die konstruktion möglicher kausalitäten zwischen den kosten des staates und seinem nutzen für die bürger ist der gegenstand der einschlägigen theorien über die politik. Das ist ein gegenstandsbereich, der spezielle kenntnisse voraussetzt, über die der bürger des staates im allgemeinen nicht verfügt und die das reservat der mandatierten bürger des staats sein sollten(*1).
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(*1)
Ich verfüge nicht über die erforderlichen spezialkenntnisse. Soweit die fragen des steuerrechts und des sozialrechts auf dem forum publicum verhandelt werden, bin Ich als philosoph ein generalist, der die konkreten fragen dem experten zur antwort überlassen muss. Meine funktion ist darauf begrenzt, den horizont zu fixieren, in dem der experte einerseits seine lösung des konkreten streitfalles vorschlägt, der experte, der andererseits die erforderlichen handlungen für die auflösung des falles durchführt, handlungen, für die der bürger die verantwortung hat.     (st/24224/(c)/(06))<==//
(07)
die unterscheidung der drei wege ist pragmatisch begründet. Es mag reizvoll sein, die argumente in einem geschlossenen system einzufangen, aber das sind anstrengungen, die in der klassifikation der wege ihre grenze haben. Viele merkmale, die eine klasse definieren sollen, sind in zonen der überschneidung situiert und geben raum für denkbare klassifikationen, die in ihrer vielfalt frappieren können.     (st/24224/(c)/(07))<==//
(08)
im diskurs über die kosten des staates haben die dienstleistungen des bürgers, so scheint es, nur eine nachrangige bedeutung(*1). Sie sind aber das fundament jeder staatlichen ordnung, seine finanzierung eingeschlossen, weil kein staat als organisation ohne die dienstleistungen seiner bürger funktionieren wird, sei's, dass der bürger in der funktion des mandatierten bürgers agiert, sei's in der funktion des einfachen bürgers. Diese dienstleistungen, vielfältig in den formen(*2), werden vom bürger in personam erbracht(*3), dem geld aber, das zeichen für die kosten des staates, kommt nur eine nachrangige funktion zu, eine merkwürdige verkehrung von leistung und entgelt markierend. Das salär für den beamten erscheint in der bilanz immer auf der kostenseite, real ist es aber die dienstleistung des beamten, die vom staat nur in der form der alimentation vergolten wird(*4). Die reale beziehung zwischen entgelt und leistung ist in den funktionen erkennbar, die mit dem terminus: ehrenamt, bezeichnet werden(*5).
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(*1)
in der funktion des staatsbürgers nehmen sich selbst das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, vorrangig in der rolle eines objekts der staatsverwaltung wahr, eine beobachtung, der schwerlich zu widersprechen ist, weil die reale beziehung: bürger/staat, in den beobachteten fakten verzerrt gespiegelt wird. Das subjekt seines staates ist aber der bürger dieses staates, der zugleich auch das objekt der staatsverwaltung sein kann(+1). Murrend, aber doch offenbar ganz zufrieden, weil bequemer, findet sich das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, in der funktion des objekts umsorgt, solange er von der schwankenden meinung getragen ist, dass ihm nichts fehle, d'accord, in dieser situation ist es beschwerlich, auch subjekt zu sein.
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(+1) Richter,Ulrich: Der weltgeist Hegel's. 015:weltgeist. Argumente: //==>2.2.05     //==>2.4.25. bibliographie/ //==>2.93.49.
(*2)
Ich beschränke mich auf einen knappen hinweis. Der terminus: im staatsdienst sein, ist geläufig. Es ist möglich und auch sinnvoll, darüber zu streiten, was für das individuum als ich: A, und den genossen: B, der entscheidende aspekt sein solle, entweder die tätigkeit für den staat, l'art pour l'art, oder das gesicherte gehalt am monatsanfang(+1), beides ist unabdingbar, sowohl für den staat als auch für den beamten.
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(+1)
der historia des berufsbeamtentums sind hinreichend viele argumente zu entnehmen, mit denen die relation: staat<==|==>bürger, fixiert werden kann. Der beamte dient seinem könig(§1) ebenso wie der könig dem gemeinwesen dienen sollte, und beide erhalten für ihren dienst die angemessene alimentation(§2); ob die alimentation von denen, die es betrifft, als angemessen bewertet wird oder nicht, das ist ein anderes problem.
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(§1)
das argument gilt in seiner struktur auch für die gruppe der sogenannt besten und für das volk als ein ganzes. In diesen konstellationen ist die relation: staat<==|==>bürger, komplexer ausgestaltet, weil das personale verhältnis, das durch den könig unmittelbar repräsentiert wird, in diesen konstellationen durch institutionen vermittelt wird.
(§2)
der beamte wird alimentiert, deswegen hat er auch anspruch auf zahlung am monatsanfang, der angestellte wird am monatsende entlohnt, eine differenz, die, als grooss bewertet, nachrangig ist; denn beide, der angestellte wie der beamte brauchen das tauschmittel: geld, mit dem sie in der bürgerlichen gesellschaft ihre existenz als individuum, ein ich seiend, sichern. Reine tauschbeziehungen ohne die zwischenschaltung des geldes wären denkbar, aber wenn diese möglichkeiten erwogen werden, dann ist zu diskutieren, ob die relationen zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, auf der argumentebene des staates oder des verbanden der sozialen gruppe verortet sind.
(*3)
dienstleistungen können vom individuum als ich und seinem genossen nur in personam erbracht werden, eine stellvertretung ist ausgeschlossen(+1). Das, was in der theorie eindeutig entschieden ist, das wird in der realität komplex organisierter gesellschaften zumeist mit hilfskonstruktionen überlagert, die den zweck haben, bestimmte interessen zu verschleiern. Die verschleierung der interessen ist ein faktum der erfahrung, aber das faktum ist für sich keine rechtfertigung, das das individuum als ich in seiner funktion, bürger seines staates zu sein, sich seinen pflichten, sich autonom für diese entschieden habend, entzieht, pflichten, für dessen erfüllung ihm eine angemessene vergütung zusteht, gleichviel in welcher form sie erbracht wird.
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(+1) der begriff: stellvertretung, gültig in der jurisprudenz, soll ausser betracht bleiben. Das ist ein anderes problemfeld.
(*4)
alimentation oder lohn? - das ist eine scheindifferenz(+1), wenn es um die frage geht, wie die leistung des bürger für seinen staat vom staat als der gesamtheit seiner bürger vergolten werden soll. Die leistung des bürgers für den staat ist aus der perspektive des individums als ich ein moment seiner anstrengungen, die eigene existenz durch arbeit zu sichern(+2). Das, was das individuum als ich für seine arbeit im tausch erwerben kann, das ist, dem zweck der existenzsicherung zugeordnet, solange in gleicher weise gültig, wie der zweck faktisch erreicht werden kann. Die bezeichnung der phänomene ist dann eine frage der tradition und auch der konventionen, die möglichen antworten aber werden im horizont der interessen umstritten bleiben.
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(+1)
die historischen aspekte der differenz: lohn/alimentation, können ausgeblendet bleiben.
(+2)
in dieser perspektive unterscheiden sich die leistungen des individuums als ich für den staat nicht von den leistungen für den verband der sozialen gruppe. Die differenz in der bewertung dieser leistungen ist, soweit sie geltend gemacht werden, in den prinzipien: gleichheit und gerechtigkeit, gegründet, prinzipien, die aber die vergütung einer leistung, erbracht für den verband der sozialen gruppe oder für den gemeinsam geteilten staat, nicht infrage stellen können. Für die erbrachte leistung muss das entgelt, sei's in der form der alimentation, sei's in der form des lohns, gleich sein und gerecht.
(*5)
in den zeiten der finanznot des staates wird das ehrenamt in der perspektive der kosten des staates diskutiert. Diese diskussion ist zynisch verlogen, weil die damen/herren: politiker, versuchen, die kosten für den staat dadurch zu senken(+1), dass sie notwendige verwaltungsaufgaben, erledigt von alimentierten beamten oder bezahlten angestellten, auslagern, outsourcen heisst das in denglisch, um dem bürger die angemessene bezahlung für dienstleistungen vorenthalten zu können. Der bürger des staates muss auch bürgerlich fähig sein, seine dienstleistung für den staat erbringen zu können, sei's in der form einer alimententierten beamtestelle, sei es als ehrenamtlicher helfer, z.b.bei den wahlen. Es gibt bürger im staat, die aufgrund ihrer bürgerlichen situation es sich leisten können, für den staat unentgeltlich tätig zu sein. Sie können es, weil sie die erforderlichen kosten aus anderer quelle bezahlen. Das aber können sie nur, wenn sie vorher den stock an vermögen anlegen konnten(+2), aus dem sie das bezahlen, was der staat in seiner öffentlichen kostenlegung zu bezahlen verpflichtet ist. Es ist also ein bewusst inszeniertes täuschungsmanöver, wenn der staat einerseits durch die klasse der mandatierten bürger sparappelle erlässt, die der staat andererseits der klasse der einfachen bürger als leistungsverweigerung zumutet(+3).
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(+1)
das, was im nullsummenspiel auf der einen seite weggenommen wird, das muss auf der anderen seite wieder erscheinen. Es ändert sich nur das vorzeichen, die zahl, das heisst, die kosten, mit der zahl fixiert, bleiben unverändert.
(+2)
Ich unterstelle, dass der vermögensstock reell durch arbeit gebildet worden ist. Die realität sieht da etwas anders aus, aber das ist der blick auf ein weites feld, ein blick, der hier nicht weiter kommentiert werden soll.
(+3)
es sollte nicht ignoriert werden, dass der haushalt eines staates auch nach den regeln funktioniert, die für die ökonomie im verband der sozialen gruppe wirksam sind. Der staat kann nicht mehr leisten als seine bürger willens sind zu leisten. Ein aspekt in der debatte um die staatsschuldenkrise im jahr: 2012, ist die behauptung, dass die bürger über ihre verhältnisse gelebt hätten(§1). Der wahrheitsgehalt dieser behauptung ist in der bilanz abzulesen; denn es kann nicht mehr konsumiert werden als faktisch auch erarbeitet worden ist. Es gibt also eine grenze, an der entschieden ist, was der bürger an kosten für den staat zu tragen hat und was er als leistung erwarten kann. Wie aber der verlauf der grenzlinie festgelegt ist oder gezogen werden soll, das müssen die bürger selbst aushandeln und die kontroversen, die über diese fragen ausgefochten werden, sind die spiegelbilder der realen interessen und ihrer verteilung, bestimmt nach dem maass der macht.
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(§1)
diese frage kann jederzeit gestellt werden, aber die antworten auf die frage sind offen, weil eine weitere frage impliziert ist, nämlich die frage nach den gruppen der bürger im staat, die es gewesen waren, die über ihre verhältnisse gelebt haben, zu lasten anderer - Ich stelle die frage, überlasse aber die antwort dem adressaten, der für sich entscheiden muss, ob es der bürger gewesen war, der mit seiner arbeit die werte geschaffen hat, oder jene cleveren zeitgenossen, die mit angehäuftem kapital spekulieren, dessen wert der sprichwörtlichen luft äquivalent ist.     (st/24224/(c)/(08))<==//
(09)
der bürger ist an den kosten seines staates dann beteiligt, wenn er die dienstleistungen des staates, erbracht in den vielfältigen formen der daseinsvorsorge, von ihm privat(*1) genutzt, in der form von gebühren, abgaben und entgelten bezahlt. Der staat handelt in diesen formen als fiskus, er ist ein subjekt neben anderen auf dem grossen markt. Es gelten die regeln der ökonomie(*2), aber mit einer einschränkung. Nicht das angebot und die nachfrage regeln den preis, sondern der preis ist durch die faktischen erstellungskosten der dienstleistung des staates definiert(*3). Die formen der daseinsvorsorge sind vielfältig(*4), sie umfassen de facto den gesamten bereich des öffentlichen lebens. Für den bürger ist unmittelbar sichtbar, was er für sein entgelt, das zeichen für die kosten des staates(*5), an leistungen des staates zurückerhält, konkret in der privaten nutzung(*6).
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(*1)
privat in der bedeutung, dass das individuum als ich seine interessen gegen das interesse des genossen verfolgt. Für das individuum als ich und seinem genossen sind die leistungen des staates als teil seiner daseinsvorsorge angebote, die sie nach ihrem interesse nutzen können, aber nicht nutzen müssen.
(*2)    argument: //==>2.42.12.

(*3)

der staat erbringt seine leistungen für den bürger nicht, weil er als fiskus gewinn machen will, sondern weil er ein unabdingbares bedürfnis des bürgers befriedigen soll, das der bürger, wenn er's denn will, nachfragt. Wie das praktisch zu erledigen ist, das muss Ich hier nicht erörtern. Dem staat kann es nicht verwehrt sein, bei der erbringung der leistung auch einen überschuss zu erzielen, weil nur so die erbringung der leistung auf dauer gesichert sein kann, die bedingung dafür aber ist, dass der überschuss, fälschlich als gewinn ausgewiesen, dem bürger wieder zufliesst, indem der staat seine leistungen verbessert(+1).
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(+1) vieles sähe in den staaten besser aus, wenn die damen/herren: politiker, diese regel beachten würden.
(*4)
das en detail zu beschreiben und in seinen funktionen zu erläutern ist der gegenstand der politischen wissenschaften. Es genügt, wenn Ich andeutungsweise die stichworte notiere: gesundheitswesen, verkehrswesen, rechtliche ordnung der wirtschaft. Der staat als institution ist in vielfältiger weise in die ökonomischen und sozialen prozesse eingebunden und vielfach ist es eine routinierte selbstverständlichkeit, mit der der bürger leistungen in anspruch nimmt, für die er sein entgelt entrichtet, ohne sich selbst zu fragen wie diese preise kalkuliert sind. Einerseits nimmt er die subventionen fraglos in anspruch, zum beispiel die tarife im öffentlichen verkehr, andererseits entrüstet er sich, wenn die öffentliche hand die preise im ÖPNV wieder einmal erhöht, diese tarife der ökonomischen entwicklung anpassend(+1).
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(+1)
das sind konkrete streitfälle, die am streitfall ausgerichtet zu beurteilen sind. Die händelung dieser konflikte gibt oft anlass für den argwohn, dass nicht mit offenen karten gespielt wird, und das ist die ursache für den verdruss, der jede änderung auf der preisliste begleitet, dem zeichen für die kosten des staates.
(*5)
das entgelt für die leistungen des staates erscheint traditionell als gebühr für eine amtshandlung, als abgabe für die allgemeinen kosten öffentlicher leistungen(+1) oder als preisforderung für die leistungen der wirtschaftsunternehmungen im besitz der öffentlichen hand.
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(+1) die unterscheidung zur steuer ist zu beachten.
(*6)
in den diskursen über die kosten des staates wird oft ignoriert, dass ein teil der leistungen des bürgers, die als kosten für den staat abverlangt werden, dem bürger mittelbar wieder zufliessen. Das ist der gesamte bereich der sozialversicherungen(+1). De facto ist das system der sozialversicherungen ein institut der umverteilung von kosten und nutzen im einzelfall, der nur in seinem ganzen angemessen beurteilt werden kann(+2). In vielen fällen ist der staat als institution, dem ökonomischen gewinn nicht verpflichtet, strukturell besser geeignet, die erforderlichen transferleistungen zu organisieren, als ein beliebiges wirtschaftsunternehmen, das, um am markt bestehen zu können, privaten gewinn machen muss. In dieser perspektive sind die klagen über die zu hohen sozialkosten ohne zureichenden grund(+3).
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(+1)
mit der zahlung in die staatliche rentenkasse hat der bürger eigentum nach Art.14 GG begründet, eigentum des bürgers, das der staat nicht nach kassenlage beschneiden kann. Für zahlungen in die gesetzliche krankenversicherung dürfte gleiches gelten. Die zahlungen für private versicherungen sind über das vertragsrecht geregelt.
(+2)
das geschäftsmodell der versicherung, unabhängig davon, ob privatnützig oder gemeinnützig organisiert, hat die solidarität aller, die es betrifft, zum gegenstand, jener solidarität, mit der einer für alle und alle für einen im definierten fall eintreten. In jedem fall steht leistung gegen leistung, allein die gleichheit der leistung ist nur für alle als gruppe gesichert, nicht aber für den einzelnen in der gruppe. Die regeln des tauschmarktes sind im einzelfall suspensiert, mit der folge, dass der eine für seine leistung keine gegenleistung in anspruch nehmen kann, der andere aber für seine leistung, so sieht es aus, ein vielfaches an wert zurück erhält. Das, was zu irritationen führt, die schamlos für partikulare interessen ausgebeutet werden, das sind die differenten perspektiven bestimmter mitglieder der gruppe und der gruppe als ganzes.
(+3)
etwas anderes sind die faktischen fehlentwicklungen, die zu recht in der öffentlichen diskussion immer wieder heftig diskutiert werden. Das sind fehler, die zu korrigieren sind, ohne das system in seiner struktur in frage zu stellen.     (st/24224/(c)/(09))<==//
(10)
der streit über die kosten des staates, die durch das instrument: steuer,(*1) aufgebracht werden, dürfte so alt sein, wie über den staat als eigenständige organisation menschlicher gemeinschaft diskutiert wird. Die logik dieser debatten ist irrational, weil die notwendigkeit, die kostenbilanz des staates auszugleichen(*2), nicht in der diskussion stehen kann, die formen der bilanzgestaltung aber diskutiert werden müssen(*3). Der diskurs über das angemessene steuersystem(*4) ist in raum und zeit nicht abschliessbar zu führen, es gelten aber, in einem konsens abgesichert, einige maximen, die zumindest das gefühl besänftigen können, das aufgewühlt ist, wenn der unmittelbare zusammenhang von nutzen und kosten aufgehoben ist, der das bestimmende merkmal einer steuer ist(*5).
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(*1)
die meinung, dass die steuer für den staat ein zweck sei, ist falsch. Die steuer ist ein mittel zum zweck, dessen ausgestaltung vom willen des individuums als ich und seines genossen abhängt, dem willen, mit dem beide als bürger des staates ihren gemeinsam geteilten staat organisieren wollen. Mit der organisation des staates sind lebensbereiche erfasst, die mit den methoden der unmittelbaren analyse und reflexion der kosten/nutzen-rechnung nicht angemessen beurteilt werden können; einerseits wird ein nutzen behauptet, für den im bestimmten fall(+1) eine zureichende begründung nicht immer ermittelbar ist, andererseits sind mit der behauptung eines nutzens unabweisbare kosten verknüpft(+2), die als faktum nicht aus der welt disputiert werden können. Für diese leistungen des staates wird vom bürger eine zahlung in geld(+3) festgelegt und mit den verfügbaren mitteln wird die forderung des staates auch durchgesetzt. Für diese zahlung ist der terminus: steuer, allgemein gebräuchlich. Die unmittelbare beziehung: nutzen/kosten, ist durch eine mittelbare ersetzt, in der die unmittelbare verknüpfung der bestimmten zahlung mit der bestimmten leistung nicht mehr nachweisbar ist(+4).
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(+1)
das gilt zum beispiel für den gesamten komplex: verteidigung des staates. Dass verteidigung notwendig sei, ist eine standardbehaupung, für die Ich bisher kein plausibles argument gehört habe, man redet von der notwendigkeit der verteidigung, weil man schon immer so geredet hat. Das ist als begründung zu wenig.
(+2)
das beispiel: verteidigung, noch einmal bemüht; es ist eine binsenweisheit, dass waffen geld kosten, viel geld sogar, und der nutzen, der mit den waffen erzielt werden kann, ist zweifelhaft; früher war das ebenso wie es heute der fall ist.
(+3)
die zahlung in naturalgütern, in der alten naturalwirtschaft üblich, ist auch heute noch möglich. Ein illustratives beispiel ist das handeln der erben Picasso's, die einen teil ihrer steuerschuld damit beglichen hatten, dass sie einen teil der nachgelassenen werke Picasso's dem staat übereigneten, die so der öffentlichen nutzung zugänglich gemacht worden sind.
(+4)
im verlauf der historia kann der einstige zweck der steuer völlig aus dem blick gefallen sein. Wem ist in Deutschland noch geläufig, dass die steuer auf schaumwein den zweck gehabt hatte, im Deutschen Reich von Wilhelm Zwo die kaiserliche kriegsmarine aufzurüsten? Bestand hat die steuer aber noch heute, 2012, hundert jahre später.
(*2)
in der staatsschuldenkrise des jahres: 2012, ist eines sichtbar geworden: die bilanz von kosten und nutzen des staates ist in unordnung geraten. Wie diese bilanz wieder in ordnung zu bringen sei, das muss Ich hier nicht erläutern(+1), aber soviel sollte allen, die es betrifft, klar sein, die erforderlichen kosten des staates müssen von seinen bürgern gemeinsam "geschultert" werden. Derzeit ist nicht erkennbar, dass dies gewollt ist und die damen/herren: politiker, machen, mit viel theaterdonner und blitz, ihren job unverändert weiter, so, als sei überhaupt nichts geschehen.
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(+1)
und ob die experten, die's wissen sollten, wissen, wie wieder ordnung geschafft werden könnte, das ist eine unentschiedene streitfrage. Die hoffnung ist klein, dass den "experten" die quadratur des kreises gelingt, weil privilegien geschliffen werden müssen, um die kluft zwischen arm und reich wieder zu verkleinern.
(*3)
die zentralen fragen jedes steuersystems sind, wer von den bürgern des staates fähig ist, steuern zu zahlen, und wer, wenn er denn dazu fähig ist, für was wieviel zahlen soll. Das sind fragen der pragmatik, hermetisch umstellt von den interessen aller, die es betrifft. Es ist möglich, die struktur der besteuerung theoretisch zu fixieren, in der praxis aber sind es regelungen, die einen teil der bürger als gewinner, den anderen teil als verlierer ausweisen werden. Die gefundenen resultate sind mit den prinzipien der gleichheit und der gerechtigkeit immer nur partiell kompatibel. Das gerechte steuersystem ist eine utopie, aber zumindest als möglichkeit muss das gerechte steuersystem vorgestellt werden, wenn der moment der gelebten gegenwart erträglich sein soll, damit die erinnerten facta der vergangenheit zumindest als erstrebenswert in betracht kommen können(+1).
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(+1) argument: //==>2.82.03.
(*4)
jedes system, also auch das steuersystem eines staates, ist in seiner struktur nach dem willen der bürger konstruiert, die ihren gemeinsam geteilten staat organisieren. Diese konstruktion folgt einigen regeln, die beachtet sein müssen, wenn die konstruktion als ein ganzes in dauer bestand haben soll. Fundierend für diese konstruktion sind drei momente. Das erste moment ist der zweck des staates, davon abgeleitet die bestimmten ziele des staates, auf die die bürger sich, die eigenen interessen verfolgend, im konsens geeinigt haben. Mit der steuererhebung werden die erforderlichen kosten beglichen(+1). Das zweite moment ist das prinzip der gleichheit, dass in der maxime real ist, dass jeder bürger nach seiner tatsächlichen leistung verpflichtet ist, seinen obulus zu erlegen(+2). Das dritte moment ist das prinzip der gerechtigkeit, dass die statuierte gleichwertigkeit der steuerleistung des staatsbürgers von jedem bürger des staates als tolerabel akzeptiert werden kann(+3). Weitere aspekte können erwogen werden, so die transparenz des systems der besteuerung und seine händelbarkeit, aber das sind aspekte, die in dem einen oder anderen moment ihr fundament haben und auf dieses zurückgeführt werden können. Die transparenz der besteuerung ist von der idee der gerechtigkeit ebensowenig ablösbar wie die händelbarkeit des steuerverfahrens von der idee der gleichheit abgelöst werden kann.
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(+1)
insofern ist die faktische steuererhebung ein schlichtes rechenexempel. Jedes ding der welt hat seinen preis und dieser muss erlegt werden, wenn das ding der welt gewollt ist.
(+2)
die sogenannte flattax ist mit dem prinzip einer leistungsgerechten besteuerung, die im prinzip der gleichheit fundiert ist, nicht vereinbar. Die identität der zahl suggeriert eine gleichheit, die in den erfassten gegenständen eine nicht_gleichheit markiert. 10% von 100 oder von 1000 sind weder dasselbe, noch ist das, was als dasselbe behauptet wird, einander gleich. Diese logik wird von den verteidigern der flattax ignoriert, die als schwätzer der neoliberalen denke sehr wohl wissen, was zu ihrem vorteil ausschlägt, das zu lassten der anderen geht.
(+3)
die frage, ob eine bestimmte regelung akzeptiert wird, kann verbindlich nur vom individuum als ich beantwortet werden. D'accord, es gibt allgemeine maasstäbe für das, was als gerecht beurteilt werden soll, aus diesen maasstäben ist aber nicht ihre geltung ableitbar, weil allein das individuum als ich über die geltung eines bestimmten maasstabes entscheiden kann, sich selbst autonom bindend.
(*5)
von einer steuer wird allgemein dann gesprochen, wenn der bürger seine zahlung der bestimmten summe geldes an den staat nicht mit einer bestimmten leistung des staates für ihn selbst verbinden kann. De facto vereinnahmt der staat als fiskus die zahlung treuhänderisch und der staat gibt in den formen seiner institutionen rechenschaft über die von dem bürger erwartete und gewollte verwendung der zahlung. In dieser struktur ist das budgetrecht des parlaments verortet. Die einschlägigen probleme sind in der theorie gelöst, die praxis aber ist etwas anderes(+1).
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(+1)
die verlockung ist grooss, die theorie mit einem weiteren vorschlag zu erweitern, aber in der praxis überlasse Ich es den experten, das feld des steuerrechts en detail zu bestellen(§1).
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(§1) argument: //==>2.82.03.     /(st/24224/(c)/(10))<==//
(11)
ein aspekt der guten verwaltung des staates ist ein funktionierendes finanzsystem, das den markt regelt, auf dem die bürger des staates den austausch ihrer besessenen weltdinge mittels der tauschmittels: geld, organisieren. Das, was in der theorie in phantastischen geschichten erzählt wird, das ist im moment der gelebten gegenwart nur als ein verzerrtes spiegelbild wahrnehmbar. Wie dem auch sei, an den kosten seines gemeinsam geteilten staates ist jeder staatsbürger in seiner weise beteiligt. Die aufgezeigten drei wege sind für jeden staatsbürger individuell bemessen. Wer auf dem einen weg als begünstigter oder als benachteiligter erscheint, für den kann das blatt auf den anderen wegen gewendet sein. Im resultat ist die kalkulation: nutzen versus kosten, für das individuum als ich und seinem genossen ein nullsummenspiel, allein, es ist abschliessend nicht feststellbar, wer in der einen oder in der anderen sache den vorteil hat, der nur als ein ganzes gesichert ist(*1).
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(*1)
die antwort mag als zu vage kritisiert werden. In der perspektive des teils ist das urteil zutreffend, nicht aber in der perspektive des ganzen, allein das individuum als ich und sein genosse können im moment der gelebten gegenwart, entweder die perspektive des teils fassen oder die perspektive des ganzen - tertium non datur, aber die eine oder die andere relation ist immer nur im horizont des jeweils ausgeschlossenen dritten moments bestimmt.     (st/24224/(c)/(11))<==//
(c)<==//
(d)
mit der behauptung, der staat verursache nur kosten, wird eine binsenweisheit formuliert, der schwerlich der status einer theorie zugeordnet werden kann. Wie jedes vom individuum als ich und seinem genossen geschaffene ding der welt, unterliegt auch der staat, real in seinen institutionen, den vorgaben der ökonomie und das, was auf der einen seite als kosten erscheint, das muss auf der anderen seite ausgeglichen werden. Das gerede von den kosten des staates, so sinnlos es für sich auch erscheinen mag, verweist auf ein moment, das in den diskussionen über die kosten des staates nicht ignoriert werden kann. Das moment sind die interessen, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, verfolgen, wenn sie den staat für ihre partikularen interessen instrumentalisieren, mal den nutzen des staates akzentuierend, mal die kosten. Mit ihren argumenten, pro und kontra, werden auf der einen seite bestimmte interessen explizit offengelegt, auf der anderen seite aber ebenso klandestin verschleiert(01). Das sind versuche, die den politischen prozess immer begleiten werden. Insofern ist die behauptung partikularer interessen ein integrales moment des politischen prozesses, aber als legitime versuche sollten sie im öffentlichen prozess erkennbar eingebunden sein. Dass dies nicht immer auch der fall ist, das ist auch ein moment im streit um die kosten des staates, ein streit, der nur in den perspektiven involvierter interessen geführt werden kann.
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(01)
der widerstreit gegenläufiger interessen wird punktuell in der öffentlichen diskussion dann sichtbar, wenn grosse projekte verwirklicht werden sollen, die, so wird von allen seiten behauptet, ein teil der daseinsvorsorge seien, einerseits das gemeinwohl beschwörend, andererseits aber nur die partikularen interessen im blick habend. Beispiele dafür können in grosser zahl zitiert werden(*1).
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(*1)
Ich beschränke mich auf ein beispiel und verweise auf den konflikt um den neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs, hinreichend geläufig unter dem schibboleth: Stuttgart21,(+1).
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(+1) Richter,Ulrich: Pacta sunt servanda. adm/(25)11/10. bibliographie/ //==>2.93.49.      /(d)<==//
(e)
wie muss das leistungsfähige finanzierungssystem des staates(01) ausgestaltet sein, damit der staat in seinen institutionen fähig ist, den gesetzten zweck zu realisieren? - das ist eine frage, die pragmatisch zu beantworten ist. Der antworten sind viele, die auf dem markt der meinungen als partikulare meinungen diskutiert werden. Es sind konzepte, die von den fachleuten vorbereitet werden und die von den bürgern zu bewerten und auch zu entscheiden sind(02). Die einschlägigen verfahren sollten im demokratischen prozess selbstverständlich sein, ob das demokratische procedere aber möglich ist und faktisch auch vollzogen wird, das ist der prüfstein für den demokratisch verfassten staat. Die antworten auf einschlägige nachfragen sind desillusionierend(03).
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(01) die konstruktion eines leistungsfähigen finanzierungssystems des staates auf die gestaltung des steuerrechts zu verkürzen, ist in der sache nicht weiterführend. Zwar mag es als bequem erscheinen, den diskurs über die finanzierung des staates mit der institution: finanzamt, kurzzuschliessen, aber das kann nur ein, gleichwohl ein bedeutender aspekt des problems sein, für entscheidend halte Ich die leistungen, die der bürger in seiner täglichen arbeit für das gemeinwesen: staat, leistet, leistungen, die nicht bequem mit einer steuerklärung abgemacht sind(*1).
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(*1) //==>anmerkung: (c).
(02)
die einschlägigen vorschläge sind nicht der gegenstand des essays. In raum und zeit sind die konkreten maassnahmen notwendig variabel und ihre angemessene beurteilung ist nur aus der situation der fakten möglich, facta der vergangenheit, die im bestimmten moment der gelebten gegenwart vom individuum als ich und seinem genossen erinnert werden, jeder für sich im konsens mit dem anderen.
(03)
die kritik der realen praxis, unvermeidbar, ist eine verlockende versuchung, weil die reflexion der oft skandalösen verhältnisse auch ein prozess der eigenen mentalen hygiene ist. Diese sache en detail zu bearbeiten ist einerseits im notwendigen umfang für das individuum als ich, das nur für sich sprechen kann, nicht leistbar, aber auch im kollektiv mit dem genossen dürften schnell die grenzen erreicht sein, die dem physisch machbaren gesetzt sind(*1). Andererseits ist auch zu erwägen, dass die umfassende darstellung der erforderlichen details eine aufgabe ist, die das individuum als ich und sein genosse in raum und zeit nur partiell zu einem plausiblen resultat entfalten können, weil das ganze, die erschöpfende darstellung des zu lösenden problems, nicht gelingen kann. Das sind anstrengungen, für sich lobenswert, die als stückwerk(*2) nicht den status eines obiter dictum überschreiten können.
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(*1)
mein argument mag als ausrede gewertet werden, um den mühen einer darstellung der probleme auszuweichen. Sei's drum, meine intention ist nicht darauf gerichtet, mit diesem essay alle probleme des politischen prozesses abschliessend festzustellen, mein ziel ist grösser. Ich habe die struktur des politischen prozesses im blick, in der jedes individuum als ich für sich im konsens mit dem genossen die form des prozesses gestalten kann, der für sie, jeder für sich, lebbar ist; die konkreten lösungen können dann in raum und zeit verschieden sein.
(*2)
den terminus: stückwerk, greife Ich in dem sinn auf, den Karl R.Popper dem terminus beigelegt hatte(+1).
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(+1) Popper,Karl R.: Das Elend des Historizismus. bibliographie/ //==>2.93.31.      /(e)<==//
(f)
im streit um die kosten des staates sind die partikularen interessen ein orientierungspunkt, interessen, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, verfolgen, legitim oder nicht. Dass die partikularen interessen das maass der dinge sind, ist eine zutreffende beobachtung, dass die partikularen interessen das maass der dinge sein sollen, ist aber eine meinung, die begründbar falsch ist. Die dominanz der partikularen interessen kann ernsthaft nicht bestritten werden, aber das kann, wenn die konkreten lösungen der finanzierung eines staates in dauer bestand haben sollen, nicht das entscheidende argument sein, weil mit den partikularen interessen die momente fixiert sind, mit denen differenziert wird, was durch die prinzipien der gleichheit und der gerechtigkeit gefordert ist. Der zweck des staates, die gewährleistung der gesicherten existenz des individuums als ich und seines genossen, kann nur dann erreicht werden, wenn einerseits das prinzip der gleichheit realisiert ist, ein resultat, das andererseits nur im horizont des prinzips der gerechtigkeit bestimmt sein kann. Mittels der realen interessen kann das individuum als ich gegen den genossen nur seine vorstellungen von gleichheit realisieren, die in seinen vorstellungen von ungleichheit eingebunden sind,(01), nicht anders sein genosse, wenn sie gemeinsam ihren staat realisieren. Der zweck des staates und die partikularen interessen stehen zueinander weder primär in einer zweck/mittel- kausalität noch abgeleitet in der mittel/zweck-dialektik, sondern sie sind ein verhältnis sui generis, das im trialektischen modus darstellbar ist(02). In der reflexion der faktischen interessen, die der nicht ignorierbare horizont jedes diskurses über die kosten des staates sind, kann das partikulare interesse der primäre anknüpfungspunkt sein, weil das individuum als ich oder sein genosse es selbst sind, die in personam das interesse formulieren, das sie in der relation zu dem zweck des staates fassen und für sich zum vorteil durchsetzen wollen, aber das sind in raum und zeit empirisch jeweils andere konstellationen des problems, kausal eindeutig unterscheidbar, die in ihrer struktur als argument gleich sind. In der perspektive der gerechtigkeit ist das prinzip der gleichheit das ausgeschlossene dritte moment, das den formen der gerechtigkeit die spezifische gestaltung gibt.
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(01) argument: //==>2.42.14.
(02) argument: //==>2.24.77.      /(f)<==//
(g)
die praxis, die steuern beim bürger beizutreiben, ist ein skandal(01). Dieser skandal weist zwei besonderheiten auf, die strikt voneinander unterschieden werden sollten, auch dann, wenn die täter des skandals zugleich ihre opfer sind. Das eine ist die konstruktion des steuersystems, mit dem die kosten des staates finanziert werden sollen, das andere ist das faktum, dass jedes bestehende steuersystem missbraucht wird, um zu lasten aller, die es betrifft, einen egoistischen vorteil zu erlangen. Der wille mag vorhanden sein, ein gerechtes steuersystem zu konstruieren, das auch dem prinzip der gleichheit genügt, aber in raum und zeit wird das nicht gelingen, es sei, eine bestimmte marge von ungleichheit und ungerechtigkeit wird toleriert(02). Es soll auch unterstellt sein, dass der wille real ist, das als gerecht beurteilte steuersystem zu akzeptieren, aber die versuchung ist übermächtig, den individuell vorteilhaften schnitt auf seine weise machen zu wollen(03). Die beiden perspektiven haben ihren brennpunkt in der beobachtung, dass sowohl das individuum als ich als auch sein genosse, ihren partikularen interessen folgend, die konstruktion des steuersystems und seine ausbeutung einerseits unter dem schein des gemeinwohls betreiben, um andererseits ihre partikularen interessen zu befriedigen(04). Einerseits werden systeme der besteuerung konstruiert, von denen behauptet wird, dass sie dem gemeinwohl dienlich seien, aber nur einer bestimmten klientel im staate nützlich sind(05), andererseits wird jedes benennbare steuersystem, gleichgültig wie gerecht oder ungerecht es gestaltet und bewertet wird, missbraucht, wenn partikulare interessen realisiert werden sollen(06). Die formen des missbrauchs, zum einen die offene missachtung(07), zum anderen die eigenmächtige gestaltung(08), sind eindeutig unterscheidbar, nicht differenzierbar ist die feststellung, dass jeder missbrauch des geltende steuerrechts den straftatbestand des betrugs und/oder des diebstahls erfüllt, diebstahl und betrug, begangen am mitbürger(09).
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(01)
der skandal hat globale dimensionen(*1). Es kann kein steuersystem als beispiel zitiert werden, das in seiner gesamtheit sowohl dem kriterium der gleichen als auch der gerechten besteuerung der staatsbürger adäquat wäre, nicht einmal in grober annäherung(*2).
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(*1)
den historischen aspekt eingeschlossen. Soweit die dokumente der historia es ausweisen, über die ungerechte besteuerung der bürger wurde immer geklagt.
(*2)
die behauptung wäre zu belegen, aber das stösst auf schwierigkeiten, die in raum und zeit abschliessend nicht auflösbar sind. Es ist nicht nur die masse der beispiele, die eine grenze in raum und zeit setzen(+1), es ist auch die fantasie aller, die es betrifft, mit der die steuersysteme erfunden werden und deren umgehung praktiziert wird(+2)
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(+1)
die beispiele beschränke Ich pars pro toto auf den skandal, der in der BRD auf dem spielplan steht. Mit grossem eifer werden jahrein jahraus die normen des steuerrechts an die sich ändernden bedingungen angepasst, die maximen der gerechtigkeit und der gleichheit ignorierend(§1).
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(§1)
ein beispiel aus dem deutschen steuerrecht ist die abgeltungssteuer für einkünfte aus vermögen. Die flattax ist bei 25% fixiert. Wer nach dem persönlichen steuertarif derzeit 42% zu berappen hat, ist fein heraus, satte 17% kann er sparen, wer weniger als 25% zu versteuern hat oder gar nichts, der muss beim finanzamt um erstattung der eingezogenen steuer bitten.
(+2)
belehrend sind die rückblicke auf die historia und ihre dokumente, eingeschlossen der blick auf die regelungen in allen bekannten staaten der welt. Was daran auf spezielle art faszinierend ist, das ist die vielfalt der steuersysteme, die nur den einen zweck haben, einem bestimmten partikularinteresse dienlich zu sein. Der fantasie, so scheint es, sind keine grenzen gesetzt, mit der im falschen schein des gemeinwohls rücksichtslos die partikularen interessen durchgesetzt werden.     (st/24224/(g)/(01))<==//
(02)
die grenzen für die abweichung vom prinzip der gleichheit und der gerechtigkeit müssen eng gezogen sein. In den projektionen in die zukunft ist die idee der einzelfallgerechtigkeit ebenso denkbar wie die gleichheit zweier weltdinge zueinander, im moment der gelebten gegenwart aber sind diese projektionen in ihrer allgemeinen geltung nicht realisierbar. Der besondere fall kann als allgemeine maxime instrumentalisiert werden, aber die offene frage wird mit einem bestimmten einzelfall beantwortet, eine grenzlinie markierend, die mit der folgenden frage wieder unklar ist und mit einer anderen antwort neu gezogen wird, erwartungen entweder bestätigend oder enttäuschend. Mit einer theorie können maasstäbe gesetzt werden, gemessen aber wird in der praxis mit einem maasstab, der nicht absolut gelten kann, wenn das resultat akzeptabel sein soll.     (st/24224/(g)/(02))<==//
(03)
ob ein bestimmtes steuersystem akzeptiert ist oder nicht(*1), das motiv ist nicht zu ignorieren, dass es egoistisch vorteilhaft sein kann, das steuersystem zu missbrauchen, um ein mehr an vorteil herausschlagen zu können. Man kann diesen charakterzug des menschen beklagen, aber die klage wird das faktum nicht beseitigen; denn wer hat, der will noch mehr haben, unabhängig davon, ob es erforderlich ist oder nicht(*2). Der immer präsente missbrauch des steuersystems ist nicht das problem(*3), das problem ist, dass nicht versucht wird, den missbrauch des steuersystems wirksam zu unterbinden, weil diejenigen, die gefordert sind, den missbrauch qua amtes einzugrenzen, selbst akteure sind, die, weil es ihr vorteil sein kann, alles daran setzen, dass sich nichts ändert. Das sind, folgt man diesem gedanken weiter, zuletzt die bürger des staates selbst, die den missbrauch des steuersystems in den vielfältigen formen(*4) zu verantworten haben.
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(*1)
obgleich kein steuersystem zitiert werden kann, das in seiner konstruktion die bedingungen der gerechtigkeit und der gleichheit erfüllt, ist es dennoch denkbar, dass das system akzeptiert wird, gleichviel, was die gründe für die akzeptanz sind(+1). Entscheidend ist allein, dass das kalkül für das akzeptierende individuum als ich positiv ausfällt.
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(+1)
über die akzeptanz entscheidet das individuum als ich autonom, seine partikularen interessen verfolgend. Das ist ein problem der abwägung bestimmter interessen und die abwägung folgt exakt den maximen, mit denen die vielfältigen steuersysteme konstruiert werden, die den zweck haben, zu lasten des gemeinwohls das partikulare interesse zu bedienen, der bestimmten klientel einerseits den vorteil zuschanzend, der in der bilanz der nichtbegünstigten andererseits als belastung erscheint.
(*2)
es scheint eine konstante im kalkül der seele zu sein, dass seiner gier nach immer mehr keine grenzen gesetzt sind. Die faktischen grenzen spielen keine rolle, wenn das individuum, ein ich sein wollend, im seinem forum internum die boni in geld fantasiert, die ein rechenprogramm auf dem forum publicum als wahrscheinlich kalkuliert hat - das wahrscheinliche ist nicht real und was als projektion in die zukunft wahrscheinlich ist, das verdampft im moment der gelebten gegenwart zu einem factum der vergangenheit, als dokument der historia ein schuldschein, der eine harte grenze ist.
(*3)
jedes ding der welt, das gebraucht werden kann, das kann auch missbraucht werden. Es ist das individuum als ich, das über den gebrauch des weltdinges autonom entscheidet, ein gebrauch, der dem genossen auch als missbrauch erscheinen kann. Die differenz: richtiger gebrauch/falscher gebrauch, ist nicht im gebrauchten ding der welt: n, verortet, sondern im individuum als ich.
(*4)
die phänomenologie der missbrauchstatbestände muss hier hier en detail beschrieben werden.      (st/24224/(g)/(03))<==//
(04)
wenn über den skandal des steuermissbrauchs in seinen vielfältigen formen räsoniert wird, dann sollte die struktur dieser argumente beachtet werden. Das antreibende moment sind die partikularen interessen, das argument aber, mit dem das bestimmte interesse gerechtfertigt werden soll, das ist im horizont des ausgeschlossenen gemeinwohls eingebunden. Es mag sein, dass die kausalität zwischen zwei argumenten die entscheidung: missbrauch oder nicht_missbrauch, eindeutig zulässt, die grenze dieser kausalität ist aber die dialektik der gründe, die von dem einen behauptet werden und von dem anderen bestritten sind. Dieser widerstreit ist, solange der eine dem jeweils anderen nicht in einem konsens zustimmt, nicht auflösbar, wohl aber im trialektischen modus darstellbar. Die ratio der diskurse ist nicht, dass der eine dem jeweils anderen beweist, dass er das steuersystem missbrauche, sondern das ein weg aufgezeigt und gegangen wird, der allen, die es betrifft, gangbar ist, wenn die fragen entschieden werden müssen, wie die kostenbilanz des staates auszugleichen ist. Soweit die theorie zur debatte steht, dürfte allgemeine zustimmung sicher sein, eine zustimmung, die in der praxis nicht immer erreichbar ist, und wenn, dann nur durch die anstrengung aller, die es betrifft.     (st/24224/(g)/(04))<==//
(05)
alle in der historia bekannt gewordenen systeme der besteuerung können auf ihren nutzen für die bürger analysiert und in einer reflexion bewertet werden. Das zu leisten ist die aufgabe der historiker, oder, wenn die geltenden systeme der besteuerung zu beurteilen sind, von den dafür zuständigen experten, vor allen von den juristen, dann von den damen/herren: politiker, und auch von den bürgern des staates, soweit sie sachkundig sind. Die einschlägigen steuersysteme sind vielfältig klassifizierbar, überzeugend oder nicht, und alle lassen sich in einer bestimmten perspektive unterscheiden, sei es die perspektive der gerechtigkeit, sei es die perspektive der gleichheit. An jedem system wird der eine oder der andere etwas auszusetzen haben, weil das geltende steuersystem mit seinen partikularen interessen über kreuz ist. Soweit aber das gefühl möglich ist, dass die bestimmten regeln im system akzeptabel sind, gleichviel aus welchen gründen, sollte das in der kontroverse stehende steuersystem sowohl als gerecht als auch als gleich angesehen werden. Das bestimmte steuersystem, das mit diesem gefühl nicht kompatibel ist, das muss verändert werden und es kann verändert werden, wenn es gewollt wird(*1).
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(*1)
klarstellung. Ich rechne mit der kritik, die mich als naiv beurteilt, weil in meiner reflexion der aspekt der macht ausgeblendet ist, jener rätselhaften beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen, in der der eine dem jeweils anderen seinen willen aufzwingt und das als akzeptabel erscheinen lässt, was der andere, ohnmächtig in seiner gegenwehr, genötigt ist zu akzeptieren. Ein rationales steuersystem ist denkbar, es ist auch möglich, wenn es gewollt wird, aber es ist in raum und zeit mit den partikularen interessen konfrontiert, die in einem kräfteparalellogramm aufeinander bezogen sind, ein schauspiel, das in vielen formen erscheinen kann, formen, die wiederum bestimmte machtverhältnisse spiegeln, die in raum und zeit nicht in dauer wirksam sind. Das bessere steuersystem muss versucht werden, auch dann, wenn es im moment der gelebten gegenwart nicht das system sein wird, das in die zukunft projektiert worden ist.      (st/24224/(g)/(05))<==//
(06)
es ist eine merkwürdige beobachtung, dass die staatsbürger, die auf kosten der anderen sich ihrer pflicht entziehen, die kosten des staates mitzutragen, nicht einmal das bewusstsein haben, dass sie das geltende steuersystem missbrauchen(*1). Die beschuldigten haben in ihrer auf sich selbst begrenzten perspektive durchaus recht, aber sie ignorieren, dass sie als person: A, nur in der spezifischen beziehung zur person: B, als person anerkannt sein können. Die wechselseitige relation: individuum_als_ich<==>genosse, in raum und zeit immer eine beziehung der macht(*2), muss vom individuum als ich und seinem genossen in eine beziehung der herrschaft transformiert sein, die im geltenden steuersystem ihr bestimmtes erscheinen erhalten hat(*3). Die individuelle perspektive ist unbestritten ein wichtiger aspekt, aber sie kann nicht das entscheidende moment für die beurteilung der handlung sein, die als missbrauch oder nicht_missbrauch im bestimmten streit der streitgegenstand ist. Die bedingung dafür, dass von einem missbrauch des steuersystems gesprochen werden kann, ist, dass das individuum als ich: A, und sein genosse: B, sich in einem konsens auf ein steuersystem verständigt haben, das in geltung gesetzt ist(*4).
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(*1)
im strafrecht wird vom fehlenden unrechtsbewusstsein gesprochen.
(*2)    argument: //==>2.52ff.

(*3)

jedes steuersystem ist der sichtbare teil einer geltenden herrschaftsordnung, die auf den phänomenen der macht gegründet ist. Entscheidend für die logik des arguments ist, dass das individuum als ich: A, in seiner funktion, steuerbürger zu sein, darin eingewilligt hat, den herrschaftsanspruch des genossen: B, in seiner funktion: steuerbeamter zu sein, anzuerkennen, eingeschlossen die verpflichtung, sich den anweisungen des beamten zu unterwerfen, die als konsequenzen des geltendes rechts angesehen werden. Von macht kann in dieser relation nicht die rede sein, gleichwohl die macht als das ausgeschlossene dritte moment der horizont ist, in dem die bestimmte herrschaft auch vollzogen wird.
(*4)
die anerkannten regeln der rechtsetzung sind für die gesetzgebung zu beachten. Von grösserer reichweite ist aber das faktum, dass für die gestaltung der normen ein weiter ermessensspielraum besteht, in dem regeln statuiert werden können, deren einziger zweck es ist, das partikulare interesse weniger zu lasten der mehrheit zu bedienen(+1). Das, was einerseits in der perspektive der gerechtigkeit als empörend erlebt wird, das ist andererseits, positiv-rechtlich geurteilt, nur der vollzug eines gesetzes, mithin kann, so wird vorgetäuscht, der gebrauch der regelung auch kein missbrauch sein(+2).
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(+1)
nach diesem schema handeln die damen/herren: politiker, die es zulassen, dass auf dem fundament einer rechtsnorm firmen gegründet werden können, deren gewolltes geschäftsziel es ist, einer bestimmten klientel die möglichkeit der steuerverkürzung, selbstredend legal, zu verschaffen. Jeder weltweit operierende konzern hat seine konzerntochter, die klandestin das schmutzige geschäft erledigt, ausgelagert in staaten, vulgo: steueroasen, die eine souveränität vortäuschen, die real nicht existent ist.
(+2)
das ist die logik totalitärer gesetzgebung, das NS-recht in Deutschland(1933-1945) als beispiel zitiert.        (st/24224/(g)/(06))<==//
(07)
der offene missbrauch des steuersystems ist immer vorsätzlich. Die täter wissen, dass sie das gesetz verletzen und den rechtsbruch auch wollen. Wer steuern vorsätzlich hinterzieht ist ein krimineller, das erforderliche steht im strafgesetzbuch(*1). Von der strafrechtlichen beurteilung der taten sind die motive abzugrenzen, die den täter, um sich einen vorteil zu verschaffen, veranlasst haben oder veranlasst haben könnten, das gesetz zu verletzen. Für die motive des handelns steht faktisch die ganze palette der möglichkeiten zur auswahl, die in der existenz eines individuums als ich real sind. Die motive können argumente sein, mit denen das handeln gerechtfertigt werden soll, aber keiner dieser gründe kann als rechtfertigung akzeptiert werden, weil die mit den motiven verknüpften zwecke die soziale und die politische ordnung im staat zerstören. Die benannten gründe sind nicht mit dem prinzip der gleichheit vereinbar und scheiden aus diesem grund aus(*2). Jeder versuch eines staatsbürgers, sein handeln mit einem der einschlägigen gründe zu rechtfertigen, ist de facto die anmaassung, gleicher sein zu wollen als die anderen staatsbürger, ein anspruch, der im horizont des gleichheitsprinzips einen nicht_ausräumbaren widerspruch markiert.
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(*1)
etwas anderes ist die frage, ob die im strafgestzbuch statuierten normen genügen, dem skandal: steuerhinterziehung, mit rechtlichen mitteln beizukommen. Das sind aber streitgegenstände, über die, den zweck des staates als horizont präsent habend, rational diskutiert werden kann, diskurse, die öffentlich zu führen sind.
(*2)
diese gründe hier empirisch aufzulisten ist weder möglich noch sinnvoll. De facto ist die zahl der möglichen gründe der zahl gleich, die fixiert werden kann für die individuen, die, ein ich sein wollend, diese gründe für ihre partikularen zwecke instrumentalisieren.    (st/24224/(g)/(07))<==//
(08)
die formen der verdeckten steuerhinterziehung entziehen sich einer eindeutigen klassifikation(*1). Es sind die formen des handelns, mit denen der bürger des staates "im guten glauben"(*2) den anteil gestaltet(*3), den er zu den kosten des staates beizutragen hat. Für diesen zweck sind dem steuerbürger helfer zu diensten, die als experten die wege des steuerrechts aufzeigen(*4). Der staatsbürger ist nicht zu tadeln, wenn er, bei korrekter rechtsauslegung, die regeln des gesetzes für seine partikularen interessen in anspruch nimmt, auch dann nicht, wenn die norm, nüchtern betrachtet, eine regelung vorschreibt, die sowohl dem prinzip der gerechtkeit spotten kann als auch das prinzip der gleichheit ad absurdum führt(*5). Diese normen sind, wenn das problem erkannt ist, veränderbar und mit der änderung kann der misstand auch aus der welt geschafft sein, der skandal aber bleibt, dass die damen/herren: politiker, befugt und verpflichtet, nicht willens sind, den misstand zu beseitigen. Sie verweigern die arbeit, den unsinn aus der welt zu schaffen, entweder unfähig aus dummheit(*6), oder aus vorsatz(*7). Bewusst werden regelungen geschaffen, deren funktion es ist, unter dem anschein des rechts, einer bestimmten klientel steuerverkürzungen zu ermöglichen, die allen anderen versagt sind(*8).
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(*1)
der vorsatz, das gesetz verletzen zu wollen, scheidet als differentia specifia aus, aber viele phänomene im umkreis des steuerrechts sind benennbar, die das unwohle gefühl nähren, in der besteuerung der staatsbürger gehe nicht alles mit rechten dingen zu. Diese grauzone im zwielicht wird schöngeredet, wenn argumentiert wird, dass der eine eben cleverer sei als der andere, und clever ist, wer es versteht, die lücken des gesetzes zu nutzen, lücken in der normierung von sachverhalten, die andere in das gesetz eingebaut haben oder zielgerichtet offen liessen, sei's aus vorsatz, sei's aus dummheit. Das ist ein verdacht, der zwar gut begründet unterstellt werden kann, das faktum der gründe aber, das ist erfahrung, ist schwer beweisbar.
(*2)
Ich greife bewusst auf einen unbestimmten rechtsbegriff zurück. Es gibt streitfälle, die nach den regeln der juristischen kunst nicht eindeutig entscheidbar sind. Das system der rechtsnormen, die logisch konsistente konstruktion unterstellt, und die konstellationen der rechtstatsachen, bunt arrangiert und keiner klassifikation zugänglich, passen für eine korrekte subsumtion nicht immer bruchlos zusammen, der rechtsfall aber muss entschieden werden. In der juristischen konstruktion ist der unbestimmte rechtsbegriff dann der schlusstein, der den bogen hält.
(*3)
zwei bereiche sollten strikt unterschieden werden, wenn die gestaltung des anteils beurteilt wird, den der bürger an den kosten des staates zu tragen hat. Der eine bereich ist die gestaltung des steuerrechts des staates, der andere bereich ist die individuelle festlegung der steuerschuld auf dem fundament des geltenden steuerrechts. Einerseits, in der funktion, bürger seines mit dem genossen geteilten staates zu sein, legt das individuum als ich fest, wie das steuerrecht geordnet sein soll, wenn es den genossen mandatiert, dieses steuerrecht zu schaffen, andererseits ist es das individuum als ich selbst, das in den grenzen des geltenden steuerrechts die chancen der gestaltung der persönlichen steuerschuld zu seinem gunsten nutzt, chancen, die das gesetz ihm eingeräumt hat(+1). Der bürger, der legitim das positive recht für seine partikularen interessen nutzt, ist nicht zu tadeln(+2), sehr wohl zu tadeln ist der bürger, der, mandatiert, das gesetz gestaltet und regelungen schafft, die einerseits das zu beachtende gesetz verkörpern, regelungen, die andererseits als missachtung des zwecks des staates bewertet werden müssen, weil die bestimmten normen nicht mit dem prinzip der gleichheit vereinbar sind(+3).
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(+1)
es kann ökonomisch gut begründet sein, wenn das gesetz in dem einen fall zugunsten, in dem anderen fall zu lasten des steuerpflichtigen vom prinzip der numerischen gleichheit abweicht. Ein beispiel ist die regelung der mehrwertsteuer, die für bestimmte güter des individuellen bedarfs einmal mit 19%, ein andermal mit 7% oder gar mit 0% veranschlagt wird. Notwendigen diskussionsbedarf gibt es, wenn die gründe bewertet werden sollen, mit denen diese differenzen gerechtfertigt werden. Ob die gründe für die differenzierungen immer mit den regeln der vernunft vereinbar sind, das sind behauptungen, die im einzelfall bezweifelt werden müssen.
(+2)
etwas anderes ist die auslegung des positiven rechts zu eignem gunsten, dann, wenn die auslegung der norm mit argumente so konstruiert wird, dass sie, in anderer perspektive der rechtsbetrachtung, als contra legem zu beurteilen ist.
(+3)
es widerstreitet dem prinzip der gleichheit, wenn einer firma qua gesetz das recht eingeräumt ist, eine tochterfirma mit geschäftssitz in einem als steueroase bekannten staat zu gründen, um die finanzgeschäfte abwickeln zu können, die der mutterfirma nicht zugestanden sind.
(*4)
die komplexität des steuerrechts erfordert den helfer und kundigen lotsen(+1). Die steuererklärung auf dem bierdeckel beeindruckt das volk immer, aber wenn die besteuerung der bürger in eng gezogenen grenzen gerecht sein soll, dann dürfte die steuererklärung im format eines bierdeckels wohl nicht mehr genügen. Die mutmassungen sind nicht abwegig, dass die gewollte kompliziertheit des steuerrechts mit seinen impliziten widersprüchen auch den zweck hat, die gestaltung der steuererklärung mit den partikularen interessen kompatibel zu machen, für die bekanntlich immer die anderen zu zahlen haben. Dass die komplexität des steuersystems(+2) vorsätzlich gewollt ist, das ist nur in den fällen beweisbar, die das maass von dummheit dokumentieren, das auch die damen/herren: politiker, nicht toppen werden(+3).
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(+1)
der experte im steuerrecht arbeitet im widerstreit der rechtskonformen auslegung des gesetzes und seiner auslegung im partikularen interesse contra legem. Das problem ist ein faktum. Es obliegt dem experten eigenverantwortlich zu entscheiden, welche seite er wählen will, eine wahl, die immer von partikularen interessen umstellt ist. Der einzelfall ist hier nicht weiter zu erörtern.
(+2)
der realität angemessener ist der terminus: die gewollte logische inkonsistenz des steuersystems.
(+3)
Ich markiere eine grauzone der mutmassungen, deren fundament der ausufernde lobbyismus ist. Die kaste der damen/herren: politiker, ist ein teil dieses systems.
(*5)
der kenner des geltenden steuerrechts wird unschwer mit den einschlägigen beispielen gute figur machen. Was früher einmal eine plausible regelung gewesen war, das ist heute ein privileg, das nur deshalb noch bestand hat, weil die damen/herren: politiker, es nicht wagen, diese regelungen auf ihre zweckmässigkeit heute zu prüfen und, falls zweckmässig, abzuschaffen(+1).
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(+1)
pars pro toto die debatten um die steuerliche absetzbarkeit der fahrtkostenpauschale. So wie diese steuersubvention heute konstruiert ist, widerspricht sie dem prinzip der gleichheit(§1), dem prinzip der gerechtigkeit(§2) und gründe der ökonomie und ökologie fordern andere lösungen(§3).
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(§1) die ungleichbewertung des öffentlichen und des privaten verkehrs.
(§2) die begünstigung der weiten strecken vor den kurzen.
(§3) wenn diese subvention die generierung von verkehr positiv im sinne der kosten/nutzen-rechnung und der entwicklung des öffentlichen raumes beeinflussen soll, dann muss die vermeidung von belastendem verkehr das primäre ziel sein, aber das steht dem partikularen interesse bestimmter wirtschaftsgruppen in der gesellschaft entgegen.
(*6)
dummheit ist durch aufklärung kurierbar, aber aufklärung ist für das geschäft kontraproduktiv. Man redet, weil's chic ist, von aufklärung und tut alles, um aufklärung zu unterbinden.
(*7)
vorsatz ist ein konstitutives moment der strafbarkeit von fehlverhalten. Für die damen/herren: politiker, ist das kein problem, weil sie, abgeschirmt durch die klientelgesellschaft der lobbyisten, selbst ein teil dieser gesellschaft, dafür sorgen, dass die erforderlichen straftatbestände nicht zu einem bestandteil der rechtsordnung werden. Die phänomene der korruption sind in den demokratischen ordnungen ebenso endemisch wie in den oligarchisch strukturierten staatsordnungen, aber es ist in der BRD geltendes recht, dass der gewählte vertreter des volkes den tatbestand der korruption nicht erfüllen kann, einfach, weil es diesen straftatbestand im StGB nicht gibt, warum nicht?(+1).
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(+1) Richter,Ulrich: Die damen/herren: politiker, agieren als lobbyisten, das beschworene gemeinwohl ignorierend. mdb(17)11/11. bibliographie/ //==>2.93.49.
(*8)
die ausgereichten subventionen des staates an die wirtschaft haben in vielen fällen die funktion, für einen bestimmten teil der gesellschaft steuerverkürzungen einzuräumen. Es wird nicht in frage gestellt, dass die einschlägigen regelungen, pragmatisch beurteilt, gut begründet sein können, aber im ergebnis bewirken die vorschriften eine minderung der steuerlast, deren begründungen oft von zweifelhafter natur sind(+1).
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(+1)
pars pro toto sei der fall zitiert, in dem die gelb/schwarze regierung: Merkel/Westerwelle, 2009/10, dem hotelgewerbe die ermässigung der mehrwertsteuer von 19% auf 7% eingeräumt hatte.     (st/24224/(g)/(08))<==//
(09)
es ist ein misstand, dass die steuerhinterziehung einerseits mit strafe bewehrt ist, andererseits die straftaten weder mit einer erforderlichen anpassung der rechtsnormen an die rechtswirklichkeit zurückgedrängt werden, noch die verfolgung der straftäter mit dem erforderlichen nachdruck vollzogen wird(*1). Ein mosaikstein pars pro toto. Immer wieder werden in der öffentlichen diskussion zahlen lanziert, die weder der bürger überprüfen kann, noch von den experten in einem öffentlichen dokument überprüft werden(*2). Wie dem auch sei, andere indizien einbeziehend(*3), es handelt sich um zahlen, mit denen belegbar ist, dass in der BRD(*4) die steuerhinterziehung ein milliardengeschäft ist, in dem es nicht um peanuts geht. Die schlussfolgernde meinung ist nicht abwegig, dass das steuerrecht der BRD in seiner materialen ausgestaltung weder den rechtsstaatlichen maximen genügt, noch mit der verfassung vereinbar ist, ein befund, der die eigenschaft hat, dass der beklagte misstand geändert werden kann, weil er beseitigt werden muss, wenn der staat in dauer bestand haben soll.

Wer steuern hinterzieht, der disqualifiziert sich als bürger des gemeinsam geteilten staates.
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(*1)

dieser feststellung, abhängig vom verfolgten partikularinteresse, kann zugestimmt werden oder auch nicht, gründe pro und kontra sind ausreichend verfügbar. In der konfrontation der gegensätzlichen partikularinteressen können diese interessen dann miteinander kompatibel gemacht werden, wenn die erforderlichen diskurse mit rationalen argumenten öffentlich geführt werden. In der demokratischen ordnung ist diese möglichkeit immer offen, die chance der diskussion muss vom individuum als ich und seinem genossen in ihrer rolle, bürger des gemeinsam geteilten staates zu sein, nur wahrgenommen werden.
(*2)
in der presse, so meine erinnerung, werden zahlen genannt, die auf der skala der zahlen im bereich: 150-300milliarden, verortet sind - ob die beträge in EURO oder DM ausgewiesen werden, das spielt in diesen dimensionen keine rolle mehr. Die exakte zahl hinterzogener steuern pro jahr ist nicht entscheidend, wenn geurteilt werden soll, ob der behauptete umfang der jährlichen steuerhinterziehung faktisch vorliegt oder nicht, weil die festlegung der absoluten zahl einerseits von parametern abhängt, über die kontrovers, aber rational gestritten werden muss, die strafbarkeit der steuerhinterziehung andererseits an keiner zahl, grooss oder klein, festgemacht werden soll.
(*3)
andere indizien sind, dass die gemeldeten erfolge der steuerfahnder die in der presse gehandelten zahlen bestätigen, zumindest in der tendenz.
(*4)
steuerhinterziehung ist ein globales phänomen, das bestenfalls lokale besonderheiten aufweist, die aber vernachlässigt werden können.    (st/24224/(g)/(09))<==//
(g)<==//
(h)
für den bestand des staates ist ein system der steuerbeitreibung unerlässlich. Im diskurs um die kosten des staates wird das auch nicht ernsthaft in frage gestellt. Streit gibt es aber über die grundsätze einer gerechten und effektiven besteuerung der bürger. Darüber gibt es viele meinungen, vermutlich exakt so viele meinungen, wie es individuen als ich gibt, die fähig sind, eine solche meinung zu formulieren. Wenn das so ist, dann kann das, was Ich als kriterien eines gerechten und effektiven steuersystems definiere, nur den status eines obiter dictums haben. Das, was Ich beitragen kann, mag zwar unterhaltsam sein, aber in diesem kontext ist es nicht schicklich, diese meinung auszubreiten(01).
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(01) argument: //==>2.82.03.      (h)<==//
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(2.42.07/y/03))<==//


fortsetzung:
subtext/argumente: 2.42.25

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stand: 13.05.01.
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