fortsetzung
Subtext/argumente: 2.62.06

2.62.06

der begriff: feind, ist mit dem begriff: das_politische, nicht vereinbar(a), ein diktum, das die feindbegriffe, beurteilt als phänomene, nicht ausschliessen kann, denen, gängig im politischen prozess, eine erkenntniskritische funktion zugeordnet ist, die nicht ignoriert werden darf(b). Die struktur des begriffs: feind, ist mit dem relationierten begriff: freund, verknüpft(c), eine verknüpfung, die, wenn im politischen prozess rational argumentiert werden soll, nicht getrennt werden kann. Das, was das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, als ihre vorstellung von einem freund oder einem feind begreifen, das ist, wenn sie die begriffe: freund und/oder feind denken, die spiegelung ihres selbst. Der freund ist die spiegelung des selbst im anderen, die umkehrung der spiegelung, logisch die negation des selbst im anderen, das ist der feind(d).

Der genosse, den das individuum als ich zu seinem feind erklärt hat, ist nicht der fremde, weil das, was dem individuum als ich bekannt sein kann, dem individuum als ich in der person des genossen exakt so bekannt ist, wie das individuum als ich sich selbst kennt; denn das, was dem individuum als ich in der person des genossen als feind gegenübersteht, das ist das individuum, ein ich sein wollend, selbst, gedacht als sein negatives spiegelbild. Diese differenz, angezeigt in der freund/feind-unterscheidung, ist zu behaupten, weil in dieser behauptung der grund verortet ist, der darüber entscheidet, wie die relation: individuum_als_ich<==>genosse, zu deuten ist, eine relation, die, formal möglich, in der relation: individuum_als_ich<==>genosse(=freund) oder in der relation: individuum_als_ich<==>genosse(=feind), real geltend gemacht wird. In der umkehrung des gespiegelten selbst hat das individuum als ich den genossen, der der_andere ist, in das_andere, transformiert, folglich ist die relation: individuum_als_ich<==>genosse(=feind), als eine abhängige relation: individuum_als_ich<==|==>feind(=genosse), zu fassen(e).

Der feind, das ist, entgegen des geschwätzes der traditionalisten, das_andere, weil das, was mit dem terminus: feind, als phänomen bezeichnet wird, nicht der genosse als der_andere sein kann, der, dem individuum, das sich als ich begreifen will, der_andere sein muss. Mit seiner feinderklärung, den genosse als der_andere verneinend, entmächtigt das individuum sich selbst als ich; es ist das_andere, eine sache, mit der jeder al gusto umspringen kann. Es genügt, auf die phänomenologie der feinderklärungen zu blicken, um eine vorstellung davon zu bekommen, was es bedeuten kann, wenn der eine den jeweils anderen zum feind erklärt hat(f).
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(a)

das, was auf der argumentebene der begriffe uneinschränkbar, weil logisch impliziert, gelten muss(01), das erscheint auf der argumentebene der phänomene als ein verwirrendes panorama(02). In diesem gemälde hat der terminus: feind, die funktion eines passpartout(03), mit dem jedes interesse kaschiert werden kann, das, als legitimiert im zeichen erscheinend, gegen widerstand durchgesetzt werden soll und faktisch mit gewalt durchgesetzt wird, jede rationale begründung eines interesses konterkarierend.
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(01)
weder ist der begriff: feind, das problem, noch kann es der begriff: das_politische, sein, die das individuum als ich in seinem forum internum als begriff ebenso denken muss wie sein genosse, wenn sie auf dem forum publicum über die phänomene der feindschaft und/oder des politischen streiten, dinge der welt, die mit demselben zeichen: feind und das_politische, bezeichnet sind. Die begriffe sind zueinander notwendig ein widerspruch, nicht aber die phänomene, die allen, die es betrifft, als gegensätze zur hand sind, oft einander ausschliessend(*1).
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(*1)
das problem ist der terminus: feind, der eine identität von begriff und phänomenen suggeriert, die faktisch nur in der vorstellung des individuums als ich bestehen kann, das seinen begriff: feind, denkt, wenn es mit diesem begriff die weltdinge als phänomene in seiner welt, geteilt mit dem genossen, ordnet(+1).
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(+1)
die struktur dieses problems habe Ich mit dem terminus: freiheit, expliziert(§1), entwickelt in einem anderen kontext(§2).
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(§1)
Richter,Ulrich: Der terminus: freiheit, und die möglichen freiheitsbegriffe im denken Kant's, Hegel's und des rezipierenden individuums als ich. 024:rezeption. /bibliographie //==>2.93.76.
(§2)
der kontext ist die historische rezeption als ein methodenproblem der erkenntnis.   (a/01)<==//
(02)
das panorama(*1) ist in der redeweise: der feind meines feindes ist mein freund,(*2) fixiert.
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(*1)
die beschreibung des panoramas, ein gigantisches gemälde, ist ein moment der phänomenologie der freund/feind-erklärungen(§1).
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(§1) //==> anmerkung: (f)
(*2)
die formel ist in vielen lesarten gebräuchlich, lesarten, die ein spiel mit den termini: freund und feind, sind. Es ist die sprache, die die zweifelnd-skeptische frage provoziert, ob es nicht angemessener wäre, die verbittert ausgefochtenen kontroversen um feind und freund nicht mit der formel: der freund meines freundes ist mein feind, zu führen - ein schlechter scherz? Das wohl nicht; denn die rede von der feind/freund-erklärung ist beliebig.  (a/02)<==//
(03)
es kann, wenn der kontrahent verbal totgeschlagen werden soll, vermutet werden, dass der terminus: feind, ein passpartout im politischen prozess ist. Diesen gedanken habe Ich bereits in dem essay über das wort: fremdenfeindlichkeit, zum gegenstand meiner reflexionen über den begriff: feind, gemacht(*1).
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(*1)
Richter,Ulrich: Ich, der andere, der fremde und mein feind./bibliographie //==>2.93.76.      (a/03)<==//       (a)<==//
(b)
der begriff: feind, ist ein politischer begriff, kein philosophischer(01). Das ist eine bemerkenswerte feststellung, die als erklärung taugt, das problem, das mit dem terminus: feind, angezeigt ist, auf die freund/feind-unterscheidung zu fokussieren, die Carl Schmitt in seinen reflexionen über den begriff: das politische, als das entscheidende kriterium geltend gemacht hat(02).
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(01)
das Historische Wörterbuch der Philosophie verzeichnet den terminus: feind, nicht als stichwort und handelt das problem des feindes im stichwort: freund/feind, unter verweis auf Carl Schmitt, knapp ab(*1). Aber auch in den anderen lexika, kursorisch inspiziert, wird dem begriff: feind, keine besondere aufmerksamkeit gewidmet(*2). Zu beachten ist aber die sprachwurzel des terminus: feind. Der grundbass ist der hass. Obgleich der hass dem anderen gelten soll, wirkt dieser immer auf den urheber zurück. Das moment des rückbezugs ist entscheidend; denn im rückbezug auf sich selbst projiziert das individuum als ich seine vorstellung von sich selbst, diese sich selbst nicht eingestehend, auf den genossen. Nicht der genosse ist der adressat seines hasses, sondern es selbst. Dieser rückbezug auf sich selbst in der form der negation ist das bestimmende moment im begriff: feind, unabhängig davon, ob der begriff im bereich des politischen instrumentalisiert wird oder im bereich der philosophie als ein moment der selbsterkenntnis(*3).
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(*1)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.2 .Sp.1104-1105. Stichwort: freund/feind./bibliographie //==>2.93.72(b/01/*1)<==//
(*2)
der begriff: feind, ist im Wörterbuch der philosophischen Begriffe kein stichwort(+1); das dtv-lexikon bleibt allgemein(+2); der Wahrig beschränkt sich auf den gebrauch einiger floskeln und den hinweis auf die sprachwurzel(+3), im Wörterbuch zur Politik findet sich nur das stichwort: feindstaatenklausel,(+4).
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(+1)
Wörterbuch der philosophischen Begriffe. /bibliographie //==>2.94.14.
(+2)
dtv-Lexikon. Stichwort: Feind. Bd.7.p.58 /bibliographie //==>2.94.06.
(+3)
Wahrig. Stichwort: Feind. p.463. /bibliographie //==>2.94.06.
(+4)
Schmidt,Manfred G.: Wörterbuch zur Politik. p.299. /bibliographie //==>2.94.15(b/01/*2)<==//
(*3)
im bereich der philosophie hat der begriff: feind, eine spezifische funktion, die im schatten anderer problembereiche der philosophie diskutiert wird. Das ist zum ersten die raum/zeiterfahrung, zum zweiten die zweck/mittel-relation und zum dritten die unterscheidung: natur/kultur.

Zum ersten: der begriff: feind, in der raum/zeiterfahrung.

Das, was der feind ist, das ist am bestimmten ort nur im moment der gelebten gegenwart real. Das individuum als ich erlebt den feind als ein somatisches moment, zumeist als bedrohung seiner eigenen, als gebrechlich erfahrenen existenz. Davon sind strikt zu unterscheiden, zum einen die facta der vergangenheit, die in den diversen feindbildern tradiert werden(+1), zum zweiten die projektionen in die zukunft, in denen das individuum als ich die bilder auspinselt, die den genossen als feind präsentieren sollen. Das akute problem sind nicht die facta der vergangenheit, die in den dokumenten der historia verfügbar und jeder interpretation zugänglich sind. Die projektionen in die zukunft aber machen angst, mit denen das individuum als ich dem genossen als feind prädikate zuordnet, denen der genosse sich nicht entziehen kann. In der perspektive des individuums als ich ist der genosse das, was es von dem genossen prädiziert, ob der genosse das auch ist, das kann nur im moment der gelebten gegenwart ausgewiesen werden, als ausgewiesenes ist es aber ein factum der vergangenheit. Mit der freund/feind- erklärung wird der genosse markiert, als der er erscheinen soll - entweder als der freund oder als der feind - tertium non datur.
Zum zweiten: der begriff: feind, als moment der zweck/mittel-relation.
Der zweck der freund/feind-erklärung ist die instrumentalisierung des begriffs: feind, als mittel. Der begriff: feind, kann niemals ein zweck sein(+2), aber als phänomen ist der begriff: feind, immer ein mittel zum zweck(+3). Diese unterscheidung muss behauptet werden, wenn der begriff: feind, im horizont der analyse gebraucht wird, der im horizont der synthetisierenden reflexion als zweck erscheinen kann, ohne ein zweck werden zu können(+4).
Zum dritten: der begriff: feind, ist ein begriff der kultur, nicht der natur.
Die phänomene der feindschaft(+5) sind in der natur nicht möglich, auch dann nicht, wenn phänomene zitiert werden können, die einer feindschaft ähnlich sind(+6). Als phänomene der kultur sind die bilder der feindschaften auch ein gegenstand der philosophischen reflexion.
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(+1)   //==>anmerkung: (f).  //   (b/01/*3/+1)<==//
(+2)
klarstellung. Es ist etwas anderes, wenn auf der agenda des politischen handelns die definition des begriffs: feind, als zweck einer bestimmten reflexionsleistung erscheint. Diese differenz sollte nicht unterschlagen werden.   (b/01/*3/+2)<==//
(+3)
klarstellung. Der gegenstand der reflexionen Carl Schmitt's zum begriff: feind, ist der feindbegriff als mittel zum zweck(§1). Der zweck, den Carl Schmitt gesetzt hat, ist die entscheidung über den ausnahmezustand.
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(§1) //==>anmerkung: (b/02).   (b/01/*3/+3)<==//
(+4)
der grund für diese feststellung ist, dass der begriff: feind, als phänomen in der reflektierenden synthese nicht von seiner funktion, ein mittel zum zweck zu sein, unterscheidbar ist(§1).
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(§1) argumente: //==> 2.51.03/(c)   //==>2.51.04/(a/01).   //   (b/01/*3/+4)<==//
(+5)
es dürfte zweckmässiger sein, statt des terminus: feind, den terminus: feindschaft, zu verwenden. Im terminus: feind, schwingt immer die vorstellung mit, es hand'le sich um eine person. Diese vorstellung ist nicht_möglich, weil der feind nicht der_andere sein kann, sondern das_andere ist.   (b/01/*3/+5)<==//
(+6)
es ist brauch der tradition, auf die relation: raubtier<==|==>beute, per analogiam zu verweisen. Die behauptung aber, der hase sei der feind des fuchses, ist schlichter unsinn, gleichwohl es plausibel zu sein scheint, dass der hase den fuchs fürchtet.     (b/01/*3/+6)<==//       (b/01/*3)<==//        (b/01)<==//
(02)
Carl Schmitt hat den begriff: feind, zum angelpunkt seiner reflexionen über das gemacht, was mit dem terminus: das_politische, bezeichnet wird(*1). Sein betrag zur begriffsklärung ist klar formuliert(*2), die definition seines feindbegriffs enthält aber einen nicht auflösbaren widerspruch, der seinen begriff: feind, als logisch falsch ausweist(*3). Mit dieser behauptung ist festgestellt, dass der versuch Carl Schmitt's gescheitert ist, den begriff des politischen zu bestimmen, um diesen als rationalen begriff in den politischen diskurs einzuführen. Das scheitern Carl Schmitt's sollte aber nicht falsch gedeutet werden, weil seine reflexionen über die phänomene des modernen staates, fixiert im begriff: ausnahmezustand, die politische agenda weiter bestimmen(*4); denn als orientierungspunkt kann ein begriff, den weiteren diskurs leiten, auch dann, wenn dieser begriff falsch ist. Diese möglichkeit, einmal erwogen, ist das moment, warum der immer noch wirksame einfluss Carl Schmitt's auf die öffentlichen diskurse, die staatliche ordnung zum gegenstand habend, ein nicht zu ignorierendes problem ist. Der begriff: feind, von Carl Schmitt gedacht, ist kompatibel mit den dominanten interessen in der gesellschaft, das eigne interesse, partikular in seiner zwecksetzung, als das interesse des gemeinwohls auszugeben und als politisches ziel zu behaupten, auch dann, wenn das gesetzte ziel nur als ein partikulares interesse wirken kann, das den zweck des politischen handelns aller, die es betrifft, verfehlt.
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(*1)
Ich wiederhole, dass Carl Schmitt das verdienst zuerkannt werden muss, eine vorstellung in den fokus der analyse gerückt zu haben, die schon immer den politischen diskurs bestimmt hatte(+1). Der zweck seiner anstrengungen ist, ein juristisches problem aufzulösen, das in der verfassungsdebatte unentschieden ist, nämlich die frage, wer entscheidet, was in einer bestimmten konfliktlage als recht gelten soll. Carl Schmitt's antwort auf diese frage ist die formel, dass der souverän über den ausnahmezustand entscheide(+2). Das argument, durch das der souverän ermächtig sein solle, ist seine kompetenz und faktische fähigkeit, zwischen freund und feind zu unterscheiden. Es ist also konsequent, wenn Carl Schmitt in seiner perspektive auf die dinge der welt eine begriffsklärung versucht, mit der die unterscheidung: hier der freund - da der feind, möglich ist. Bis hierher ist Carl Schmitt nicht zu kritisieren, vielmehr, er ist zu loben; denn in der tradition war es und ist es noch immer üblich, den begriff: feind, als bekannt vorauszusetzen, weil, so wird gesagt, der feind nun einmal nur der feind, der freund, der feind, der ... sein könne ... .
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(+1)
die freund/feind-unterscheidung ist als strukturelement der erzählung auch in den schöpfungsmythen wirksam. Wer der feind sein müsse und wer der freund sein solle, das war und ist unter allen, die es betrifft, gemeinwissen. Diese selbstverständlichkeit kann als grund identifiziert werden, der den begriff: feind, immer wieder zum movens neuer konflikte macht, eine kette, die, so scheint es, nicht durchbrechbar ist, die aber durchbrochen werden muss, wenn der politische prozess im horizont des begriffs: das_humanum, gehändelt werden soll.
(+2)   Schmitt,Carl: Politische Theologie. p.9./bibliographie //==>2.93.66.   (b/02/*1)<==//
(*2)
klarheit und eindeutigkeit kann der definition der freund/feind- unterscheidung Carl Schmitt's(+1) nicht abgesprochen werden. Mit seiner definition hat Carl Schmitt die sache auf den punkt gebracht. Die unterscheidung: hier der freund - da der feind, ist nur dann wirksam, wenn in der situation des kampfes die entscheidung im tod des jeweils anderen, nämlich des zum feind erklärten genossen, gefallen ist. Das kriterium, das über den begriff des politischen entscheidet, das ist in der meinung Carl Schmitt's der reale tod des genossen, der für das individuum, das ein ich sein will, der_andere ist, der_andere nämlich, in dem das individuum sich als ich begreifen kann. Das argument Carl Schmitt's kann, wenn das gewollt ist, für vernünftig gehalten werden, für vernünftig halten kann Ich es im sinn der europäischen aufklärung nicht.
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(+1)
aspekte der freund/feind-unterscheidung wurden bereits in der erörterung des begriff: kampf, thematisiert(§1). Die zitate Carl Schmitt's erscheinen dort in der perspektive des begriffs: kampf, sie sind hier in der perspektive der definition des begriffs: feind, wieder heranzuziehen, partiell sind wiederholungen nicht vermeidbar.
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(§1)   argument: //==>2.62.05/(d/13-16).   (b/02/*2)<==//
(*3)
das argument Carl Schmitt's, zusammengefasst in einer kompilation der einschlägigen zitate(+01).

Carl Schmitt hat seinen begriff des feindes in diesen sätzen komprimiert: "Die Begriffe Freund, Feind und Kampf erhalten ihren realen Sinn dadurch, daß sie insbesondere auf die reale Möglichkeit der physischen Tötung Bezug haben und behalten. Krieg folgt aus der Feindschaft, denn diese ist seinsmäßige Negierung eines anderen Seins. Der Krieg ist nur die äußerste Realisierung der Feindschaft"(+02). Dass Carl Schmitt die reale tötung des genossen im blick hat, daran lässt er keinen zweifel aufkommen. Er hatte vorangehend gesagt: "Die Begriffe Freund und Feind sind in ihrem konkreten, existenziellen Sinn zu nehmen, nicht als Metaphern oder Symbole, nicht vermischt und abgeschwächt durch ökonomische, moralische und andere Vorstellungen, am wenigsten in einem privat-individualistischen Sinne psychologisch als Ausdruck privater Gefühle und Tendenzen"(+03). Die traditionale unterscheidung: hostis/inimicus, greift Carl Schmitt auf(+04), wenn er sagt: "Feind ist also nicht der Konkurrent oder der Gegner, den man unter Antipathiegefühlen haßt. Feind ist nur eine wenigstens eventuell, d.h. der realen Möglichkeit nach kämpfende Gesamtheit von Menschen, die einer ebensolchen Gesamtheit von Menschen gegenübersteht. Feind ist nur der öffentliche Feind, weil alles, was auf eine solche Gesamtheit von Menschen, insbesondere auf ein ganzes Volk Bezug hat, dadurch öffentlich wird. Feind ist hostis, nicht inimicus im weiteren Sinne;((...))"(+05).

Drei momente hat Carl Schmitt als die konstitutiven merkmale seines feindbegriffs herausstellt. Das ist zum ersten die freund/feind- unterscheidung(+06), zum zweiten die fähigkeit der freund/feind-erklärung(+07) und zum dritten die entscheidung der festgestellten konfliktlage im kampf, der auf leben oder tod geht und im faktischen tod des feindes entschieden ist(+08).

Zum ersten: die freund/feind-unterscheidung.

Der ansatzpunkt Carl Schmitt's ist sein wissen, dass die epoche der staatlichkeit zu ende gegangen ist(+09). Mit dem ende dieser staatlichkeit war auch die klassische unterscheidung von innen(politik) und aussen(politik) verloren gegangen(+10), die, und das ist das movens der reflexionen Carl Schmitt's, zurückgewonnen werden müsse, wenn die konfliktlagen politisch gehändelt werden sollen. Das problem dieser freund/feind-unterscheidung ist seine zirkelschlüssige konstruktion. Weil alles, so Carl Schmitt, in der diffusen freund/feind-trennung untergegangen sei, Carl Schmitt zitiert die religiösen bürgerkriege des 16. und des 17.jh.s, müsse, so folgert Carl Schmitt, genau diese trennung durch die reaktivierung der freund/feind-unterscheidung wieder aufgehoben werden, auf seinen "Nomos der Welt"(+11) verweisend, der in der europäischen staatenordnnung des 18. und 19.jh.'s den krieg als phänomen eingehegt habe(+12).
Zum zweiten: die freund/feind-erklärung.
Für sich ist es möglich, die freund/feind-unterscheidung als ein glasperlenspiel durchzudeklinieren; denn zum feind oder freund wird der genosse erst dann, wenn die freund-erklärung oder die feind-erklärung ausgesprochen ist(+13). Carl Schmitt argumentiert als jurist, zu recht(+14); denn zur feind-erklärung könne nur der souverän befugt sein, der über den ausnahmezustand entscheidet. Wer aber ist der souverän? - traditional war das der könig, modern sagt man, es sei das volk(+15), aber wie die geschichtlich/historische streitfrage auch entschieden werden mag, der souverän ist partei im streit, in dem es um die unterscheidung geht, wer der feind und wer der freund sein solle. Die freund/feind-erklärung kann nur der formale akt sein, der, notwendig oder nicht, die unterscheidung bewirkt, wer im kampf der feind sein solle; denn, freund ist man selbst, selbsredend(+16).
Zum dritten: die entscheidung im kampf auf leben und tod.
Mit der erklärung zum feind ist die situation des kampfes gesetzt. Die situation des kampfes weist viele facetten auf(+17), aber in der logik des feindbegriffs Carl Schmitt's ist die entscheidung des kampfes erst im faktischen tod des feindes gefallen, wer immer der feind sein mag(+18). Mit dem faktischen tod des feindes ist auch die freund/feind- unterscheidung erledigt, was folgt, das ist etwas anderes, aber, und das ist die erfahrung, das andere, das neue, das ist nur das alte, nämlich die fortsetzung der feindschaft in den formen der gewalt(+19).
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(+01)
es verwundert mich, nach langer beschäftigung mit dem text Carl Schmitt's, dass seine aussagen zum begriff: feind, nicht über das hinauskommen, was in der tradition zum begriff: feind, immer wieder ausgeführt worden ist. Die auswahl der zitate beschränke Ich auf seine erklärungen im essay: Der Begriff des Politischen,(§1).
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(§1)
vor allem in seiner schrift über das phänomen des partisanen($1) sind weitere belege zitierbar, die bestimmte facetten seines feindbegriffs klarer zeichnen, den begriff aber nicht entscheidend erweitern. Ob der feind ein "wirklicher" feind ist oder ein "absoluter", das ist gleich_gültig, wenn der genosse totgeschlagen ist, egal ob als inimicus und/oder als hostis. Zur information seien noch ausgewählte sätze als fragmente aufgezählt. Carl Schmitt sagt: "Als dann hundert Jahre($2) später ((...)) Lenin alle überkommenen Hegungen des Krieges blindlings zerstörte, wurde der Krieg zum absoluten Krieg und der Partisan zum Träger der absoluten Feindschaft gegen einen absoluten Feind. Vom wirklichen zum absoluten Feind ((...|...(93)). Der Kern des Politischen ist nicht Feindschaft schlechthin, sondern die Unterscheidung von Freund und Feind und setzt beides, Freund und Feind voraus. ((...)) Der Partisan hat also einen wirklichen, aber nicht einen absoluten Feind. ((...|...(94))). Der wirkliche Feind wird nicht zum absoluten Feind erklärt, und auch nicht zum letzten Feind der Menschheit überhaupt($3). ((...)) Nur ging Lenin als Berufsrevolutionär des Weltbürgerkrieges noch weiter und machte aus dem wirklichen Feind den absoluten Feind. ((...)) Mit der Absolutsetzung der Partei war auch der Partisan absolut geworden und zum Träger einer absoluten Feindschaft erhoben. ((...)) Solche absoluten Vernichtungsmittel erfordern den absoluten Feind, wenn sie nicht absolut unmenschlich sein sollen. ((...|...(95))). In einer Welt, in der sich die Partner auf solche Weise gegenseitig in den Abgrund der totalen Entwertung hineinstoßen, bevor sie sich physisch vernichten, müssen neue Arten der absoluten Feindschaft entstehen. Die Feindschaft wird so furchtbar werden, daß man vielleicht nicht einmal mehr von Feind oder Feindschaft sprechen darf und beides sogar in aller Form vorher geächtet und verdammt wird, bevor man das Vernichtungswerk beginnen kann. Die Vernichtung wird dann ganz abstrakt und absolut($4).((...|...(96))). Erst die Ableugnung der wirklichen Feindschaft macht die Bahn frei für das Vernichtungswerk einer absoluten Feindschaft. ((...)) Der Theoretiker kann nicht mehr tun als die Begriffe wahren und die Dinge beim Namen nennen. Die Theorie des Partisanen mündet in den Begriff des Politischen ein, in die Frage nach dem wirklichen Feind und einem neuen Nomos der Erde($5).((finis des essays,ur))",($6).
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($1)
Schmitt,Carl: Theorie des Partisanen. /bibliographie //==>2.94.66.   (b/02/*3/+01/§1/$1)<==//
($2)
der bezugspunkt Carl Schmitt's sind die argumente Carl von Clausewitz's zum partisanenkampf gegen die truppen Napoleons in Spanien (1808-1814).    (b/02/*3/+01/§1/$2)<==//
($3)
in der anmerkung zitiert sich Carl Schmitt selbst, zitat aus: Der Begriff des Politischen, p.37.   (b/02/*3/+01/§1/$3)<==//
($4)   der meister raunt, tiefgründig und leer.    (b/02/*3/+01/§1/$4)<==//
($5)
der hinweis auf den "Nomos der Erde" wird im argument: 2.62.07/(d/13/*5), wieder aufgegriffen, wenn der begriff: krieg, der gegenstand der reflexion sein wird. Es ist erkennbar, dass Carl Schmitt mit der behauptung des traditionalen feindbegriffes wieder an der tradition des kriegsrechtsdenkens, dieses erneuernd, präziser: dieses
restaurierend, anknüpfen will.   (b/02/*3/+01/§1/$5)<==//
($6)
a.a.O. p.91-96. Die zusätze von mir in der doppelklammer: (()).      (b/02/*3/+01/§1/$6)<==//        (b/02/*3/+01/§1)<==//    (b/02/*3/+01)<==//
(+02)
Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen. p.33. /bibliographie //==>2.93.66.     (b/02/*3/+02)<==//
(+03)  a.a.O.p.28.      (b/02/*3/+03)<==//
(+04)  a.a.O. passus p.28-29.      (b/02/*3/+04)<==//
(+05)  a.a.O. p.28.      (b/02/*3/+05)<==//
(+06)
Carl Schmitt ist in seiner terminologie variabel, er spricht sowohl davon, "die Menschen nach Freund und Feind effektiv zu gruppieren", als auch von "der Aufgabe, Freund und Feind richtig zu unterscheiden(§1).
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(§1)  a.a.O.p.37.     (b/02/*3/+06)<==//
(+07)
es ist zu differenzieren: einmal die unterscheidung von freund und feind, dann die erklärung zum feind. Die beiden erklärungen gehören zusammen, sie sind aber zueinander etwas anderes. Die freund/feind- unterscheidung ist die traditionale definition des feindbegriffs in abgrenzung zum begriff des freundes. Die freund/feind-erklärung ist die politische handlung, mit der das individuum als ich: A, den genossen: B, zum feind oder freund erklärt. In der realität des politischen prozesses ist diese erklärung die entscheidende handlung, nur dem souverän zustehend, mit der er sich als politischer akteur ausweisen kann. Das faktische vermögen, die freund/feind-unterscheidung zu artikulieren, das ist für den akteur die voraussetzung, der, im sinn Carl Schmitt's, politisch handeln will.     (b/02/*3/+07)<==//
(+08)  argument: //==>2.62.05/(d/13-16).     (b/02/*3/+08)<==//
(+09)
das zitat im kontext(§1). Carl Schmitt sagt: "Der europäische Teil der Menschheit lebte bis vor kurzem in einer Epoche, deren juristische Begriffe ganz vom Staate her geprägt waren und den Staat als Modell der politischen Einheit voraussetzten. Die Epoche der Staatlichkeit geht jetzt zu Ende. Darüber ist kein Wort mehr zu verlieren. ((...)). Es gab einmal eine Zeit, in der es sinnvoll war, die Begriffe Staatlich und Politisch zu identifizieren. Denn dem klassischen europäischen Staat war etwas ganz unwahrscheinliches gelungen: in seinem Innern Frieden zu schaffen und die Feindschaft als Rechtsbegriff auszuschliessen. Es war ihm gelungen, die Fehde, ein Institut des mittelalterlichen Rechts, zu beseitigen, den konfessionellen Bürgerkriegen des 16. und des 17.Jahrhunderts, die auf beiden Seiten als besonders gerechte Kriege geführt wurden, ein Ende zu machen und innerhalb eines Gebietes Ruhe, Sicherheit und Ordnung herzustellen. Die Formel 'Ruhe, Sicherheit und Ordnung' diente bekanntlich als Definition der Polizei. Im Innern eines solchen Staates
gab es tatsächlich nur Polizei und nicht mehr Politik;"(§2).
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(§1)
es ist zu beachten, dass Carl Schmitt sich selbst kommentiert. Das zitat steht im vorwort zur neuausgabe des essays: Der Begriff des Politischen(1928), im jahr 1963.
(§2)   a.a.O. p.10.     (b/02/*3/+09)<==//
(+10)
das zitat im kontext. Carl Schmitt sagt: "Das Klassische ist die Möglichkeit eindeutiger, klarer Unterscheidungen. Innen und außen, Krieg und Frieden, während des Krieges Militär und Zivil, Neutralität oder Nicht-Neutralität, alles das ist erkennbar getrennt und wird absichtlich verwischt. Auch im Kriege haben alle auf beiden Seiten ihren klaren Status. Auch der Feind ist im Krieg des zwischenstaatlichen Völkerrechts als souveräner Staat auf gleicher Ebene anerkannt. ((...)) demnach die Anerkennung als gerechter Feind. Auch der Feind hat einen Status; er ist kein Verbrecher. Der Krieg kann begrenzt und mit völkerrechtlichen Hegungen umgeben werden. ((...)). Die Hegung und klare Begrenzung des Krieges enthält eine Relativierung der Feindschaft. ((...|12...)). Staat und Souveränität sind die Grundlage der bisher erreichten völkerrechtlichen Begrenzungen von Krieg und Feindschaft. In Wahrheit enthält ein nach den Regeln des europäischen Völkerrechts korrekt geführter Krieg in sich mehr Sinn für Recht und Reziprozität, aber auch mehr an rechtlichem Verfahren, mehr 'Rechtshandlung' wie man früher sagte, als ein von modernen Machthabern inszenierter Schauprozeß zur moralischen und physischen Vernichtung des politischen Feindes. Wer die klassischen Unterscheidungen und die auf ihnen aufgebauten Hegungen des zwichenstaatlichen Krieges niederreißt, muß wissen war er tut. Berufsrevoutionäre wie Lenin und Mao Tse-tung wußten es"(§1).
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(§1)  a.a.O. p.11-12.     (b/02/*3/+10)<==//
(+11)  argument: //==>2.62.07/(d/13/*5).   //        (b/02/*3/+11)<==//
(+12)
Ich kann den zirkelschluss feststellen, das argument aber nicht nachvollziehen. Die resultate waren immer schrecklich, wenn der teufel mit Beelzebub ausgetrieben werden soll.     (b/02/*3/+12)<==//
(+13)
die feind-erklärung hat Carl Schmitt nach dem modell der fehde konstruiert. Die fehde als rechtsinstitut hat zur rechtlichen bedingung, dass die fehde erklärt wird (der eine wirft dem anderen den fehdehandschuh hin). Darauf verweist Carl Schmitt ausdrücklich, er sagt: "Ich will mich nicht in einen Streit mit Sprachforschern einlassen, sondern möchte einfach dabei bleiben, daß Feind in seinem ursprünglichen Sprachsinn denjenigen bezeichnet, gegen den eine Fehde geführt wird. Fehde und Feindschaft gehören von Anfang an zusammen. Fehde bezeichnet, wie Karl von Amira (Grundriß des Germanischen Rechts,3.Auflage, 1913, S.238) sagt, 'zunächst nur den Zustand eines der Todfeindschaft Ausgesetzten'. Mit der Entwicklung der verschiedenen Arten und Formen der Fehde wandelt sich auch der Feind, das heißt der Fehdegegner. Die mittelalterliche Unterscheidung der nichtritterlichen von der ritterlichen Fehde (vgl.Claudius Frh. von Schwerin, Grundzüge der Deutschen Rechtsgeschichte, 1934,S.195) zeigt das am deutlichsten. Die ritterliche ((|105)) Fehde führt zu festen Formen und damit auch zur agonalen Auffassung des Fehdegegners"(§1). Die rechtlich erforderliche erklärung zur fehde hatte sich, wie Carl Schmitt es lehrt, in der zeit des klassischen völkerrechts zur "kriegserklärung" gemausert. Auch dazu ein zitat. Carl Schmitt sagt: "Diese Kriminalisierung und Vertatbestandlichung((?!?,ur)) von Angriff und Angreifer hielten die Juristen der Genfer Nachkriegspolitik für einen juristischen Fortschritt des Völkerrechts. Der tiefere Sinn aller solcher Bemühungen um die Definition des 'Angreifers' und die Präzisierung des Tatbestandes 'Angriff' liegt aber darin, einen Feind zu konstruieren und dadurch einem sonst sinnlosen Krieg einen Sinn zu geben. Je automatischer und mechanischer der Krieg wird, um so automatischer und mechanischer werden solche Definitionen. Im Zeitalter des echten Kombattantenkrieges brauchte es keine Schande und keine politische Dummheit, sondern konnte es Ehrensache ein, den Krieg zu erklären, wenn man sich mit Grund ((|104)) bedroht oder beleidigt fühlte (Beispiel: die Kriegserklärung Kaiser Franz Josefs an Frankreich und Italien 1859) Jetzt, im Genfer Nachkriegs-Völkerrecht, soll es ein krimineller Tatbestand werden, weil der Feind zum Verbrecher gemacht werden soll"(§2).
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(§1)  a.a.O. p.104-105 (corolarium 2, zusatz 1963).
(§2)  a.a.O. p.103-104.     (b/02/*3/+13)<==//
(+14)
das problem der "feinderklärung" hat Carl Schmitt im blick auf die innerstaatliche situation erörtert. An der traditionalen unterscheidung zwischen innen/aussen-politik hält er fest, wenn er sagt: "Diese Notwendigkeit innerstaatlicher Befriedung führt in kritischen Situationen dazu, daß der Staat als politische Einheit von sich aus, solange er besteht, auch den 'innern Feind' bestimmt. In allen Staaten gibt es deshalb in irgendeiner Form das, was das Staatsrecht der griechischen Republiken als ((polemios-))Erklärung, das römische Staats-((|47))recht als hostis-Erklärung kannte, schärfere oder mildere, ipso facto eintretende oder auf Grund von Sondergesetzen justizförmig wirksame, offene oder in generellen Umschreibungen versteckte Arten der Ächtung, des Bannes, der Proskription, Friedloslegung, hors-la-loi-Setzung, mit einem Wort, der innerstaatlichen Feinderklärung"(§1).
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(§1)  a.a.O. p.46-47.     (b/02/*3/+14)<==//
(+15)
die historia der kontroverse, wer der souverän sein solle, volk oder könig, kann hier beiseite gestellt bleiben.      (b/02/*3/+15)<==//
(+16)
klarstellung. Wiederholend verweise Ich darauf, dass die freund/feind-erklärung die definition der freund/feind-unterscheidung voraussetzt, die definition des feindgriffs Carl Schmitt's ist, von den verweisen auf die tradition abgesehen, aber leer, mit der konsequenz, dass auch die freund/feind-erklärung Carl Schmitt's leer laufen muss, die das entscheidenden kriterium in der Carl Schmitt'schen definition des begriffs: das_politische, sein soll und faktisch auf die blosse gewalt reduziert ist, die jeden kampf als form des krieges erweist. Im text Carl Schmitt's kann eine präzise unterscheidung, wer der feind sein müsse und wer der freund sein könne, nicht ausgewiesen werden, diese ist aber erforderlich, wenn die phänomene des krieges gemäss des "Nomos der Erde" Carl Schmitt's unterschieden werden. Gefangen in seinem verständnis der tradition, beschränkt auf die epoche des völkerrechts seit der renaissance, verkennt Carl Schmitt die negativität jeder feindbestimmung, die eine spiegelung der eigenen person ist.      (b/02/*3/+16)<==//
(+17)
es ist auf den begriff: kampf, zurückzuverweisen(§1). Der kampf kann im tod der kämpfenden sein ende finden, aber der tod der kämpfenden ist als das konstitutive merkmal des kampfes nicht zwingend. Mit seinem feindbegriff aber zielt Carl Schmitt dezidiert auf die reale tötung des feindes ab(§2), das heisst, logisch geurteilt, dass erst mit dem faktischen tod des feindes die freund/feind-unterscheidung real vollzogen sein kann. Diese position, zur ultima ratio des begriffs: das politische, erklärt, kann nur ein zyniker für rational halten.
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(§1)  argument: //==>2.62.05.
(§2)  argument: //==>2.62.05(d/13-16).     //        (b/02/*3/+17)<==//
(+18)
ob feind oder freund - in der logik Carl Schmitt's ist das gleich_gültig, eben beliebig - das eine objekt, einmal erledigt, wird mit einem anderen objekt ersetzt, keine lücke aufbrechen lassend, und der tanz des todes geht weiter ... .     (b/02/*3/+18)<==//
(+19)
nämlich die gewalt, die in den phänomenen des krieges real ist(§1). Die assoziation zum spruch: der krieg nährt den krieg, ist naheliegend. Gewalt kann mit gegengewalt neutralisiert werden, aber die kette der gewalttaten kann nicht mit gewalt gebrochen werden. Im gebot der feindesliebe, erbe der christlichen kultur, ist diese einsicht, de facto uraltes wissen, auch in der moderne noch gegenwärtig(§2).
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(§1)  argument: //==>2.62.07.
(§2)  argument: //==>2.62.08/(c/02/*2).  //         (b/02/*3/+19)<==//    (b/02/*3)<==//
(*4)
auch dann, wenn der feindbegriff Carl Schmitt's als untauglich eingeschätzt wird, den begriff des politischen rational zu begründen, bleibt dieser versuch einer begründung rationalen handelns dennoch auf der politischen agenda. Noch einmal ist das problem des feindbegriffs aufzugreifen, markiert mit dem terminus Carl Schmitt's: Nomos der Erde, nämlich dann, wenn im blick auf die phänomene der gewalt der begriff: krieg, der fokus der reflexion ist(+1).
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(+1)  argument: //==>2.62.07/(d/13/*5).   //       (b/02/*4)<==//        (b/02)<==//        (b)<==//
(c)
die begriffe: freund und feind, sind zueinander relationierte begriffe(01), keine relationsbegriffe(02). Relationierte begriffe können so eng miteinander verknüpft sein, dass die meinung beherrschend ist, der eine begriff könne ohne den anderen begriff nicht zureichend bestimmt werden. Das ist nicht der fall, wenn die liste der relationierten begriffe(03) mit der liste der relationsbegriffe(04) verglichen wird. Relationierte begriffe haben ein eigenständiges merkmal, das einem ding der welt zugeordnet sein kann oder nicht; relationsbegriffe haben ihr bestimmendes moment immer im jeweils anderen begriff. Die reziprozität, die konstituierend ist für den relationsbegriff, fehlt den relationierten begriffen, gleichwohl eine wechselwirkung zwischen den merkmalen relationierter begriffe besteht. Die rede vom freund ist immer begleitet vom wissen, offen oder auch nicht, dass der freund sich als feind erweisen könne, nicht anders der feind, der, wenn die zeichen der zeit andere sind, zum freund werden kann.
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(01)   relationierte begriffe sind klassenbegriffe.
(02)   argument: //==>2.22.28.
(03)
pars pro toto, die begriffe krieg und frieden(*1)
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(*1)   argument: //==>2.62.03.
(04)
partes pro toto, die begriffe: rechts/links und gut/böse,(*1).
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(*1) argument: //==>2.82.06.    (c)<==//
(d)
es ist gebräuchlich, die formeln: mein freund und/oder mein feind, zu verwenden. Der zusatz des possessivpronomens: mein, ist redundant. Die konvention der tradition, vom feind, respektive vom freund in allgemeinen termini zu sprechen oder gar von einem freund an sich und/oder einem feind an sich zu reden, suggeriert eine theoretische klarheit, die in der praxis nicht eingelöst wird. Das sprechen über den begriff: feind, oder das sprechen über den begriff: freund, phänomene wie die unterschiedenen weltdingen selbst, ist etwas anderes als die unterscheidung dieser weltdinge mit den begriffen: freund und/oder feind. Die konvention der sprache ist dann unbedenklich, wenn die grenze, gesetzt durch die methode, penibel beachtet wird.    (d)<==//
(e)
die reden vom genossen als meinem feind und/oder vom feind, der auch der genosse sein kann, sind nicht gleich_gültig, weil dieses sprechen auf zwei sachverhalte zielt, die strukturell verschieden sind. Prima vista erscheint die bemerkung als eine spitzfindigkeit, secunda vista ist aber erkennbar, dass die beiden sachverhalte nicht miteinander vermengt werden sollten. Wenn in der feind-erklärung der genosse zum feind gemacht ist, dann ist das ein anderer fall als die feststellung, dass der genosse, markiert mit dem zeichen: feind, als genosse anerkannt wird. Der zum feind erklärte genosse ist eine sache und wird als solche auch behandelt, der feind aber, im kampf als person präsent, ist als genosse der_andere(01). In den strukturell verschiedenen relationen ist diese differenz eindeutig bezeichnet. Die formel der relation: individuum_als_ich<==>feind, ist als logisch falsch zu verwerfen, logisch korrekt ist nur die formel: individuum_als_ich<==|==>feind.
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(01)
auf diese situation zielt das gebot der sogenannten feindesliebe ab. Eine sache kann man wertschätzen, lieben kann man nur den anderen, der als der_andere eine person ist.    (e)<==//
(f)
die phänomenologie der feindbilder(01) ist nicht überschaubar(02). Ich belasse es bei dieser bemerkung.
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(01)
das, was der genosse als feind ist, das ist in bildern fixiert, die al gusto in groben pinselstrichen gemalt werden, immer versehen mit guten gründen. Diese bilder sind ein teil der freund/feind- unterscheidung, auf die bezug genommen wird, wenn der genosse mit der erklärung als feind gebrandmarkt werden soll. Auch dann, wenn ausschweifend die einschlägigen bilder dargestellt werden, wird ein gewinn an erkenntnis nicht erzielt werden können; denn im bild des feindes ist nur das eigne bild zu sehen, gespiegelt als negation.
(02)
mit den argumenten: 2.63.01-20, werden, fokussiert auf bestimmte probleme des gewaltbegriffs, einige aspekte der phänomenologie des feindes aufgegriffen, ohne diese systematisch zu thematisieren.      (f)<==//
(text/1.3.43)<==//
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fortsetzung:
subtext: 2.62.07

<==// (anfang/bibliograpische angaben)

stand: 16.04.01.

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