fortsetzung
Subtext/argumente: 2.62.07

2.62.07

krieg - das ist gewalt.

Die formel(a) bringt das problem der kriege auf den punkt, aber kann mit der formel auch alles gesagt sein, was die dinge der welt sind, bestimmt bezeichnet mit dem terminus: krieg,(b)? - die antwort ist geteilt. Im blick auf die phänomene des krieges(c) ist die antwort: nein, im blick auf den begriff: krieg,(d) kann die antwort nur sein: ja, und diese antwort ist der gegenstand des arguments.

Das gemüt kann mit der eindeutigkeit der antwort ruhig gestellt werden, nicht aber der verstand, weil dieser nach gründen sucht, warum die gewalt, manifest in den phänomenen des krieges, keiner rechtfertigung fähig sein kann, mit der konsequenz, dass der begriff: krieg, wenn der politische prozess als rational geführt ausgewiesen sein soll, als konstitutiver begriff des politischen prozesses ausgeschlossen ist(e), ohne die begriffe der kriege auszuschliessen, soweit diese als phänomene auf dem forum publicum gehändelt werden müssen.
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(a)

die formel ist ein dictum, das einen komplexen sachverhalt auf ein einzelnes kriterium reduziert. Das verfahren ist erkenntniskritisch problematisch, aber wirksam, wenn bestimmte zwecke verfolgt werden sollen. Das problem der formel ist, dass alles auf den begriff: gewalt, gesetzt wird(01), der in den phänomenen der gewalt streitig gefallen ist. Es gibt phänomene der gewalt, die als gerechtfertigt gehändelt werden und es ist brauch, diese rechtfertigungen dazu zu instrumentalisieren, wenn bestimmte handlungen, nur möglich in einem krieg, als gerechtfertigt erscheinen sollen(02). Die strukturen, die die unterscheidung: hier der krieg - da der frieden, bestimmen, sind so komplex, dass mit einer simplen formel vielleicht einer verstehbaren emotion unterstützung gegeben wird, das konfliktpotential der von gewalt bestimmten situation aber nicht vermindert werden kann. Die gewalt ist ein ubiquitäres phänomen, das weder mit einer verteufelung der gewalt bemeistert werden kann(03) noch mit seiner verklärung(04). Die möglichkeiten der gewalt sind kalkuliert abzuschätzen(05).
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(01)
argument: //==>2.62.04.     //       (a/01)<==//
(02)
das dilemma der sogenannten humanitären hilfe(*1) ist, dass ihre verfechter, wenn sie erfolgreich sein wollen, in die kriegerischen handlungen mit der strukturell gleichen gewalt intervenieren müssen, die im namen der humanität(*2) beendet werden sollen. Die absicht ist gut, aber in der fatalen dialektik: kriegerische gewalt/gute absicht, erweisen sich die interventionen als blosse gewalt, die den guten zweck vernichtet(*3). Die erfahrungen sind eindeutig und aus diesen gründen wird, um gewalt einzudämmen, nachvollziehbar die notwendige gewalt unterlassen, mit der folge, dass die gewalt sich epidemisch ausweitet(*4). Im horizont der politischen diskurse ist eine abschliessende auflösung des dilemmas nicht erkennbar(*5).
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(*1)
im politischen diskurs, alle blicke fixiert auf die epidemische gewalt in der welt, erscheint der ruf, etwas gegen diese gewalt zu tun, als der sprichwörtliche regenbogen, der verschwunden sein wird, wenn das unwetter vorbeigezogen ist und, die schäden sind festgestellt, der alltag fortgesetzt wird. Die motive, nach hilfe zu rufen und auf die rufe mit hilfe zu antworten, sind nachvollziehbar, aber die in erwägung gezogene hilfe ist immer nur die reaktion auf eine böse handlung - erforderlich ist, im vorfeld strukturen der gesellschaftlichen ordnung zu schaffen, die den ruf nach hilfe nicht provozieren, aber diese politik einer nachhaltigen vorsorge erfordert weitsicht, die weitsicht nämlich, zu der, auch das ist eine erfahrung, die damen/herren: politiker, der gegenwart nicht fähig sind.   (a/02/*1)<==//
(*2)
es ist wohlfeil, im namen der humanität zu fordern, dass die brutalen gewalthandlungen, ereignisse in allen regionen der welt, ein ende haben sollen, forderungen, die immer wieder mit denselben termini: menschenrechte und gerechtigkeit, geltend gemacht werden. Weder der kanon der menschenrechte sind das problem, noch ist es das gefühl für eine gerechte ordnung der gesellschaft, das problem ist, dass die erwartungen auf gerechtigkeit und würde, einfach in ihrer struktur, mit interessen verknüpft werden, die das ziel: ausgleich der legitimen interessen, konterkarieren. Nach gerechtigkeit schreit nicht nur das geschundene individuum als ich, sein recht als mensch zu leben einfordernd, mit chuszpe fordert der diktator das nämliche ein, den genossen schindend, und das, was ist, das ist die gewalt in ihren phänomenen, mal als herrschaft camoufliert, immer als macht erscheinend. (a/02/*2)<==//
(*3)
Ich verweise pars pro toto auf den Irakkrieg(2003-?), den der amerikanische präsident: G.W.Bush,(2000-2008) angezettelt hatte, ein perpetuierter krieg, den der nachfolger im amt, Barack Obama, 2010 zwar einseitig geendet hat, aber das morden dauert 2015 an.   (a/02/*3)<==//
(*4)
und pars pro toto die unterlassene hilfe der UN im genozid in Ruanda(1994).   (a/02/*4)<==//
(*5)
über die als beispiele herangezogenen fälle kann und wird diskutiert. Es gibt stichhaltige gründe, sowohl die aggression G.W.Bush's als zynische gewalt zu verwerfen, als auch das versagen der UN vor ort in Ruanda zu kritisieren. Das, was ante festum die gute absicht gewesen war, die gründe sind in den fällen verschieden und nicht vergleichbar, das erweist sich post festum als ein eindeutiges versagen. Sowohl G.W.Bush hat die ideale der USA verraten(§1) als auch die verantwortlichen der UN haben die zwecksetzung der UN verkannt. Es ist aber nicht weiterführend, die verantwortlichen einerseits moralisch zu tadeln und andererseits die strukturen zu konservieren, die die konflikte in dauer halten.
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(§1)
es kann mit guten gründen bezweifelt werden, dass der herr G.W.Bush die ideale im blick gehabt hatte, für die die USA über lange zeiträume im 20.jahrhundert bekannt gewesen waren. Herr G.W.Bush hatte, das war der preis seiner präsidentschaft, interessen gedient und im interesse seiner herren hatte er den job erledigt.  (a/02/*5)<==//       (a/02)<==//
(03)
der ruf: Nie wieder krieg!, war als reflex auf die erfahrungen des 2.weltkriegs 1939-1945 begreifbar, ebenso wie die ideologie des pazifismus begreifbar ist, die hochkunjunktur hat, wenn die kriegerischen konflikte vorbei sind, angefüllt mit schlimmen gewalterfahrungen, ästhetisch reflektiert in literatur und kunst(*1). Das sind reaktionen auf die unmittelbar erfahrene gewalt, die, in der erinnerung ethisch und ästhetisch gebrochen, als facta der vergangenheit für die ankommende zeit tragbar gemacht werden. Die sehnsucht nach einer situation der gewaltfreiheit ist das eine, das andere ist aber die faktische konfrontation mit der gewalt im moment der gelebten gegenwart, der sich weder das individuum als ich noch sein genosse entziehen können. Die utopie der gewaltfreiheit ist ein projekt, das im moment der gelebten gegenwart, umstellt von den facta der vergangenheit, immer wieder verfehlt wird, die erfahrung der verfehlung kann aber gemildert werden, wenn im vorfeld der entscheidung, erinnert als factum der vergangenheit und real in den dokumenten der historia als begrenzenden horizont, die strukturen gesellschaftlicher ordnung verbessert werden, die, belassen in ihrem schlechten zustand, immer wieder die gewaltexzesse in kriegerischen situationen provozieren.
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(*1)
pars pro toto zitiere Ich Goya's radierungen über die gräuel des krieges(+1). Andere beispiele können in grosser zahl benannt werden, aber das ist hier nicht weiter auszuführen.
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(+1)
der zyklus von radierungen: Los Desastres de la guerra, ist in vielen ausgaben verfügbar, Ich beziehe mich auf den katalog einer ausstellung in Santa Cruz de Tenerífe, 2003(§1).
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(§1)   Navarro,Artur Ansón: La mirada de Goya./bibliographie //==>2.94.16(a/03)<==//
(04)
zu hören ist auch der ruf: krieg demkriege,(*1). Die botschaft hört man gern, allein die propagandisten dieser kriege gegen den krieg überhaupt sind bis heute den beweis schuldig geblieben, dass die anwendung neuer gewalt die alte gewalt der kriege eingedämme, eher das gegenteil ist der fall und die gräuel der krieger werden von mal zu mal brutaler, sorgfältig von den bildschirmen der öffentlichen medien verbannt(*2). Schon immer hat der trick funktioniert, die emotion gegen die gewalt mit reden für die ultimate gewalt aufzuheizen(*3), mit dem ziel, die gefolgsleute in trance versetzend, dem krieg, mit hurrageschrei und gerade verfügbarer waffentechnologie(*4) den endgültigen garaus, personifiziert im feind, zu machen - das resultat war immer eine weitere umdrehung in der spirale der gewalt.
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(*1)
die aktuelle version des slogans ist fixiert in der formel: der krieg gegen den terror. Der globale terror ist, nicht ignorierbar, in den ereignissen von nine-eleven sichtbar geworden, die reaktionen auf das menetekel des 20.jahrhunderts aber sind in ihrer wirkung ebenso als ein globaler terror einzuschätzen. Es mag sein, dass die maassnahmen der Bush-administration, damals 2001, noch als eine plausible reaktion auf die gewalttat in New York beurteilt werden können, aber diese aktionen sind in eine paranoia der angst umgeschlagen, die die tatsächliche gewalt der damaligen ereignisse übersteigt. Terror ist ein phänomen des bewusstseins, des bewusstseins von sich selbst in der welt, und die angst vor dem terror ist selbst der terror, den zu bekämpfen man vortäuscht.    (a/04/*1)<==//
(*2)
das exempel hat die US-Army geliefert. Es wird gesagt, die USA hätten den Vietnamkrieg(1961-1973) nur deshalb verloren, weil bilder vom tatsächlichen kriegsgeschehen die stimmung in den USA hatte kippen lassen, mit der folge, dass die militärstrategen den rückhalt im volk verloren hatten. Im 2.Irakkrieg(2003-?) hatten sie ihre lektion gelernt und nur noch zensiertes bildmaterial über die heimischen propagandakanäle laufen lassen, das kriegsgeschehen zu einem spektakel umfunktionierend, das der konsument bei chips and whiskey soll geniessen können. Das resultat war verblüffend - der mit chirurgischer präzision geführte krieg wurde auf die technik des tötens(+1) reduziert und das leid ausgeblendet.
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(+1)
die logik der neuen kriegstechnik ist real in den waffen, für die der terminus technicus: drohne, eingeführt worden ist. Das töten besorgen jetzt maschinen, die, fernab vom geschehen, von menschen bedient werden, die bar sind jeder unmittelbaren gefahr kriegerischer gewalt, die opfer dieser manipulationen aber, nicht mehr unterscheidbar nach den klassischen differenz: zivilist/soldat, sind das objekt, blosse objekte, die, wie's in siences-fiction-romanen heisst, immaterialisiert werden(§1). Die formen des tötens haben sich gewandelt, das töten der menschen im krieg aber ist unverändert gleich geblieben, nämlich das, was es immer gewesen war, unverhüllte gewalt.
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(§1)
Th.W.Adorno hatte diese logik unter dem stichwort: fortschritt, verrechnet, es sei, sagte er: "der Fortschritt von der Steinschleuder zur Megatonnenbombe"($1).
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($1)   Adorno,Theodor_W.: Gesammelte Schriften. Band 10.2, p.629. /bibliographie //==>2.94.17(a/04/*2)<==//
(*3)
die rolle der ideologen ist mit hohem kurswert zu veranschlagen; denn es waren schon immer die prediger der gewalt gewesen, die als führer im pelz eines schafes, den genossen zum werkzeug degradierend, von der ehre einer nation oder eines gottes schwafeln, vorstellungen in ihrem forum internum, die, auf dem forum publicum entäussert, waffen gleich sind, mit denen sie morden. Jetzt sind es die fundamentalisten des sogenannten wahren islams, denen die rolle des hasspredigers der gewalt zugeordnet ist, früher waren es die eiferer im christlichen glauben gewesen und der heerführer musste es schon immer verstehen, seine mannen hinter sich zu scharen.  (a/04/*3)<==//
(*4)
früher war's das schwert gewesen, oft kunstfertig verziert, heute ist es die kalaschnikow in der ästhetik der effizienz.    (a/04/*4)<==//      (a/04)<==//
(05)
das prinzip der eindämmung von gewalt durch gegengewalt darf nicht aus dem blick verloren werden(*1). Es ist ein naiver glaube, gewalttätig in seiner naivität, dass mit gutem zureden die gewalt, immer präsent im moment der gelebten gegenwart, eingedämmt werden könne. Die einhegung der realen gewalt im sozialen gefüge zwischen dem individuum als ich und seinem genossen ist notwendig. Der eine aspekt ist das notwehrrecht, das auf die bewahrung der existenz begrenzt ist(*2). Der andere aspekt ist die rechtsordnung, mit der präzis festgelegt sein soll, was im kontext der herrschaftsbefugnis an tolerierter gewalt zugestanden wird(*3). Das problem ist die macht, über die alle, die im politischen prozess akteure sind, verfügen können, abgestuft nach den verfügbaren möglichkeiten. Die fähigkeit, macht ausüben zu können, impliziert die möglichkeit, gewalt mit den verfügbaren machtmitteln auszuüben(*4). Die eindämmung der realen gewalt ist immer die resultante zwischen dem vermögen der widerstreitenden machthaber und ausgewiesen ist das resultat mit einem präzisen, mathematisch berechnenbaren rang auf der skala: 0-1,(*5). In keinem fall kann das ausgewiesene resultat einer konkreten machtkonstellation der endpunkt des politischen prozesses sein(*6), sondern immer ist der fixierte punkt der realen machtverteilung im moment der gelebten gegenwart der ausgangspunkt eines neues machtprozesses. Das ist eine missliche situation, die nur in kompromissen ad hoc aufgelöst werden kann, kompromisse, die, gleichgültig in welcher rechtsform, räumlich und zeitlich limitiert sind(*7). Der erhoffte zustand: das wirkliche ende der gewalt, ist eine illusion, keine illusion ist aber das wollen, begrenzt in raum und zeit, die immer latente gewalt zu pazifizieren. Das ist die aufgabe, die das individuum als ich und sein genosse im politischen prozess gestalten müssen, eine aufgabe, die mit dem mittel: krieg, nicht bewältigt werden kann(*8).
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(*1)
argumente: //==>2.62.04, auch 2.53.13/(a/01), //==>2.63.06     //       (a/05/*1)<==//
(*2)   argument: //==>2.62.09.    //      (a/05/*2)<==//
(*3)
argumente: //==>2.52.08  //==>2.52.09  //==>2.52.10  //==>2.52.11  //==>2.62.11.  //    (a/05/*3)<==//
(*4)
die logik der sozialen beziehungen, manifest in den phänomenen des krieges, ist präzis in der dialektik der macht und der verfügung über die machtmittel, auch in der struktur der herrschaft, verortet.    (a/05/*4)<==//
(*5)
die extrempunkte, fixiert mit den zahlen: 0 oder 1, können mit den termini: anarchie oder diktatur, bezeichnet werden, eingebunden die verfügbarkeit von macht und das ausmaass von gewalt. Entweder wird die anarchie mit der null(=macht) und der eins(=gewalt) markiert, oder die diktatur mit der eins(=macht) und der null(=gewalt(+1)). Die zahlen suggerieren eine eindeutigkeit, die in der wirklichkeit nicht ausweisbar ist, weil die macht das ausmaass der gewalt impliziert oder die gewalt die verfügbare macht.
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(+1)   das ist die monopolisierte gewalt oder der zustand der friedhofsruhe.    (a/05/*5)<==//
(*6)
der endpunkt kann nur mit dem faktischem tod des gewaltübenden kriegers markiert sein - ein absurdes ergebnis.    (a/05/*6)<==//
(*7)
ausweislich der dokumente der historia sind die sogenannten friedensschlüsse nur die vorläufige suspendierung der kriegerischen gewalthandlungen. Sie erscheinen als lösung, ohne die lösung des konflikts sein zu können.   (a/05/*7)<==//
(*8)
zum ersten ist auf das dictum Carl von Clausewitz' zu verweisen(+1), zum zweiten auf Kant's idee des ewigen friedens(+2).
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(+1)   //==>anmerkung: (e).
(+2)   argument: //==>2.62.08/(b/02ff).    //     (a/05/*8)<==//      (a/05)<==//      (a)<==//
(b)
der terminus: krieg, hat nur die funktion eines zeichens. Aus dem wort: krieg,(01) ist kein argument für den begriff, bezeichnet mit dem terminus: krieg, ableitbar. Es kann eingewandt werden, dass das wort: krieg, einen hof von bedeutungen hat, systeme von sinn, die für die definition des begriffs: krieg, bedeutsam sein können. Die traditionalen definitionen des kriegsbegriffs haben aber in der sache keinen zureichenden grund, weil die gewalt als das entscheidende merkmal des begriffs, sowohl als grund vorausgesetzt wird als auch als folge ausgewiesen ist - ein klassischer zirkel also. Die tradition der hermeneutischen methoden wird nicht in frage gestellt, wohl aber in den möglichkeiten ihrer anwendungen eingeschränkt(02).
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(01)
auf die einschlägigen wörter in den sprachen ist hinzuweisen. Es ist eine konvention, dass die wörter: "war, la guerra usw.", dem deutschen wort: krieg, äquivalent sein sollen.
(02)
die kritik der hermeneutischen methoden ist hier nicht zu führen, zu verweisen ist aber auf das grundproblem der hermeneutik, das mit dem terminus: hermeneutischer zirkel, fixiert ist. Die heuristische funktion der hermeneutischen methoden ist unbestritten, ihre erkenntniskritische funktion aber auf die ausgewiesenen grenzen des verfahrens beschränkt.    (b)<==//
(c)
die formen des krieges, betrachtet als phänomene, sind vielfältig. Es ist eine verwirrende vielfalt der formen, die in klassifikationen eingefangen werden kann, ordnungen in den vorstellungen vom kriege, die, wiederum abhängig von den verfolgten interessen, im streit sind(01). Für diese ordnungen werden plausible gründe geltend gemacht, die, in einer erschöpfenden übersicht zusammengefasst, dem sprichwörtlichen versuch gleichgestellt sind, das meer mit einem fingerhut ausschöpfen zu wollen(02); dennoch sollen einige aspekte aufgelistet werden, mit denen zumindest die tendenzen markiert sind, die die gegenwärtigen diskurse bestimmen, das soll heissen, die für das verstehen der aktuellen politischen prozesse hilfreich sein könnten(03).

Es gibt, wie man sagt, keine klassischen kriege mehr. Diese feststellung ist überflüssig, von der nachfrage abgesehen, ob diesem argument jemals ein ausgewiesener sinn zugeordnet war; denn mit der behauptung des klassischen krieges(04), ein solides fundament vortäuschend, wird die reale gewalt nicht eingeschränkt, das soll heissen, dass im politischen diskurs der feststellung keine ausgewiesene funktion zugeordnet werden kann, weil das, was feststellbar ist, nur die vielfältigen formen offener und/oder latenter gewalt sein können, die mit dem terminus: krieg, kenntlich gemacht werden. Dieser einsicht zum trotz  verweise Ich aber auf einige formen kriegerischer gewalt, weil diese im kontext des begriffs: gewalt, relevant sind, wobei streitig zu diskutieren ist, ob diese phänomene der gewalt mit dem begriff: krieg, überhaupt unterschieden werden können(05).
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(01)

der streit um die richtige klassifikation der kriegerischen handlungen ist ein akademischer diskurs, der über die klassifizierten phänomene viel aussagt, zum begriff: krieg, aber neues nicht hinzufügen kann(*1).
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(*1)   argument: //==>2.62.03(c/01)<==//
(02)
die bemerkung ist ein aperçu, das gefällig ist, weil die metapher die schwierigkeit andeutet, die mit dem versuch verbunden ist, eine vielfalt von formen auf ein überschaubares phänomen einzugrenzen. Die schwierigkeiten sind real, aber der grad der schwierigkeit kann kein grund sein, dem konkreten phänomen auszuweichen, um es bei dem zu belassen, was ist, ausgeliefert den bestimmten gewaltphänomen, denen sich weder das individuum als ich noch sein genosse entziehen können. Die täglichen nachrichten sind angefüllt mit den meldungen über die ubiquitäre gewalt, aber das gefühl ohnmächtiger resignation ist dem angezeigten problem nicht angemessen. Sisyphos beginnt immer wieder von neuem, den stein nach oben zu wälzen ... .    (c/02)<==//
(03)
wer will, der kann die einschlägige fachliteratur durchmustern, um den aktuellen stand des wissens festzustellen. Ich beschränke mich, auf ein einziges buch verweisend, das zumindest einen eindruck verschafft von dem, was gegenwärtig der gegenstand der einschlägigen diskurse ist. Unter dem eindruck der ereignisse von nine-eleven hat Herfried Münkler in einem essay das neue bild des krieges gezeichnet. Die tendenz ist, erkennbar seit dem ende des sogenannten Kalten Krieges, 1989, dass "der klassische Staatenkrieg" "zu einem dauerhaften Betätigungsfeld" "privater Akteure" transformiert worden sei, "die den Krieg auf eigene Rechnung führen und sich die dazu benötigten Einnahmen auf unterschiedliche Art und Weise verschaffen"(*1). Das, was Herfried Münkler festgestellt hat, das ist der rückfall in die vorstaatlichkeit, als volksgruppen, aufgeteilt in familienclans, sich auf kosten der nachbarn den erforderlichen lebensraum verschafft haben. Es ist, als ob es die ganze geschichte seit den anfängen der zivilisation nicht gegeben hat ... , ein unterschied aber sollte zur kenntnis genommen werden, die waffentechnologie ist elaborierter - das töten wird effizient geplant und maschinell erledigt.
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(*1)
Münkler,Herfried: Die neuen Kriege. p.7. /bibliographie //==>2.93.90(c/03)<==//
(04)
die klage Carl Schmitt's, vorgetragen unter dem lemma: Nomos der Erde, wird im kontext der historischen kriegsbegriffe erörtert(*1).
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(*1)   //==>anmerkung: (d/13/*5).  //    (c/04)<==//
(05)
die übersicht ist an den termini ausgerichtet, die in den debatten gebraucht werden, verknüpft in den debatten mit bestimmten vorstellungen, die keine konstitutiven merkmale der einschlägigen begriffe sein können(*1).

Man spricht vom wirtschaftskrieg, äquivalent das wort: handelskrieg, gebrauchend(*2). Zutreffend im gebrauch der termini ist nur, dass kriegerische handlungen unternommen werden, einschliesslich aller formen latenter gewalt, pars pro toto: erpressung und vertragsbruch, mit dem ziel, erklärt oder nicht, bestimmte güter des lebens in die (verfügungs-)gewalt zu bekommen. Dazu wird, wie bekannt, jedes mittel eingesetzt, wenn es denn erfolg verspricht(*3).

Gelegentlich fällt in den gesellschaftlichen diskursen das wort: ehekrieg. D'accord, es kann ein teil des problems sein, wenn die szenen einer ehe von der realen gewalt unterschieden werden sollen. Die formen der gewalt in einer ehe können aber nicht die gewalt sein, die für die kriegshandlungen als typisch angesehen werden; denn in der ehe stehen zwei personen im kampf gegenüber, der feindselig geführt wird, reale gewalt eingeschlossen, im krieg aber sind es immer gruppen vonpersonen(*4), die in feindschaft gegenüber stehen und mit offener gewalt sich gegenseitig ums leben bringen.

Neueren datums ist der terminus: der digitale krieg,(*5), ein griffiger terminus, mit dem auf die aktuellen entwicklungen präzis reagiert werden kann, ein terminus aber, der in der sache irreführend ist. Die bits und bites führen keinen krieg, das besorgen die menschen, die mit bites und bits hantieren, offen und/oder clandestin.

Als epochenbegriff ist der terminus: Kalter Krieg,(*6) geläufig. Das, was an dem terminus stört, das ist der laxe sprachgebrauch. Ein krieg ist weder kalt noch heiss, aber immer für einen teil der involvierten tödlich.

Wer heute in den debatten über den krieg mithalten will, der muss mit dem terminus: asymmetrischer krieg, virtuos hantieren können, vormals genügte es, wenn vom partisanenkrieg oder bürgerkrieg geredet wurde(*7). Das differenzierende gerede, die angewendete gewalt im blick, ist die addierte verhöhung der opfer, gleichgültig auf welcher seite der kampflinie die menschen ums leben gebracht werden.

Hochkonjunktur hat der terminus: terrorismus, der ein teilaspekt des asymmetrischen krieges ist. Jeder terrorakt, medial verstärkt, hat, nicht bestreibar, einen benennbaren bezug zur gewalt, die in jedem akt des terrors sichtbar ist, aber dieser bezug zum krieg ist nicht eindeutig, wenn in den erbittert geführten streitgesprächen der begriff des krieges in seiner klassischen form instrumentalisiert wird(*8); denn das merkmal, das im gemeinen verständnis den krieg vom terrorismus unterscheiden soll, das ist im blick auf das entscheidende merkmal: die gewalt, nicht voneinander abtrennbar(*9), weil, wenn die gewalt des terrors mit der gewalt der kriege gegeneinander abgewogen und relativiert wird, die trennende konfliktlinie, gezogen zwischen der illegitimen oder der legitimen rechtfertigung von gewalt, ambivalent interpretiert wird.

Zur klassifikation der kriegsformen gehören auch die bilder vom kriege(*10), die, ästhetisch sublimiert, die gewalt im krieg zum sujet haben. Die funktion dieser spezies von bildern ist die propaganda für einen bestimmten zweck, die propaganda selbst ist ein moment der kriegshandlung. Es ist aber zweckmässig, die bilder vom kriege zu differenzieren; denn das bild als photo ist ein dokument(*11), eine komposition ist dagegen das gemalte bild(*12). Im sujet unterscheidet sich das photo nicht von dem des gemalten bildes, aber die präsentation der darstellten kriegsgewalt ist different. Das photo dokumentiert das kriegsgeschehen, es ist im moment der aufnahme ein teil des ereignisses, das gemalte bild ist immer eine reflexion des geschehenen post festum, als bilder aber, facta der vergangenheit und sedimentiert als dokument der historia, sind die bilder immer momente der vermittlung, die nicht die gewalt im krieg sein können, die dargestellt ist. In ihrer funktion aber, momente in der reflexion der gewalt zu sein, können die bilder vom krieg selbst zu einer form der gewalt werden, die nicht auf die gewalt im krieg beschränkt ist.
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(*1)

die ausgewählten belege sind beiläufige resultate der beobachtung, weder systematisch zusammengetragen, noch vollständig präsentiert; es soll genügen, von den phänomenen einen eindruck zu haben, um zu wissen, was der krieg real sein kann und ist.    (c/05/*1)<==//
(*2)
Wahrig. Stichwort: wirtschaftskrieg. /bibliographie //==>2.94.06.    (c/05/*2)<==//
(*3)
es ist nicht die offene gewalt der kriegshandlung, die das bild der wirtschaftskriege bestimmt, sondern es sind die phänomene verdeckter gewalt, die diese klasse von kriegen prägt. Formen verdeckter gewalt, der kriegerischen handlung gleichgestellt, sind die formen der armut und des reichtums(+1). Signifikant dafür ist eine anekdote, die so erzählt wird, Ich zitiere aus dem gedächtnis: Friedrich Karl Flick, der playboy, hatte einfach das restaurant gekauft, um den kellner rauswerfen zu können, der ihn nicht mit der gebotenen achtung bedient hatte(+2). Apropos, die methoden des alten Friedrich Flick waren andere gewesen, aber deshalb nicht weniger gewalttätig, wenn es galt, die millionen zusammenzuraffen.
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(+1)
darauf zielt der terminus: strukturelle gewalt, ab, mit dem Johan Galtung die latent-offene gewalt in der gesellschaft analysiert hatte.
(+2)
der wahrheitsgehalt der anekdote sei dahin gestellt, solange der satz gültig ist, dass eine geschichte zwar nicht wahr, aber gut erfunden sei.    (c/05/*3)<==//
(*4)    //==>anmerkung: (d).  //  (c/05/*4)<==//
(*5)
der terminus: digitaler krieg, wurde von Joe Kaeser, chef der fa.Siemens, in einem interview gebraucht(+1).
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(+1) quelle: DER SPIEGEL, 20/2014, p.68.    (c/05/*5)<==//
(*6)
der terminus: der Kalte Krieg, ist in der geschichtswissenschaft brauchbar, wenn ein bestimmter zeitabschnitt in der historia fixiert werden soll, gemeinhin der zeitraum: 1946-1989. Als begriff ist aber der kalte krieg umstritten, diese diskussion ist hier nicht zu führen.    (c/05/*6)<==//
(*7)
d'accord, die phänomene, die mit den termini: bürgerkrieg und partisanenkrieg, bezeichnet werden, weisen unterschiede auf, die nicht kleingeredet werden dürfen. Der partisanenkrieg ist kein bürgerkrieg, soweit ist Carl Schmitt zuzustimmen(+1), aber im partisanenkrieg ist die asymmetrie der kämpfenden gruppen nicht zu ignorieren. Die differenz in den verfügbaren mitteln, die eine vergleichung 1:1 ausschliessen, sind irrelevant im blick auf die geübte gewalt, latent und offen, weil der begriff: gewalt, die differenzierung der gewaltformen ausschliesst - ein zustand wird durch einen anderen ersetzt und das mittel der scheidung ist zumeist der tod.
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(+1)   Schmitt,Carl: Theorie des Partisanen. /bibliographie //==>2.93.66(c/05/*7)<==//
(*8)
vor gericht hatten die sogenannten RAF-terroristen den status eines kriegsgefangenen geltend gemacht. Dieser status, der mit bestimmten abwehrechten gemäss des völkerrechts verknüpft ist, wurde ihnen versagt(+1), weil die differenzierung der angewendete gewalt, geurteilt im blick auf dem begriff: krieg, gegenstandslos ist.
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(+1)
die frage, ob den terroristen der RAF(1970-1998) der status eines kriegsgefangenen zurecht oder nicht verneint worden ist, kann unerörtert bleiben, weil diese erörterung nichts an dem faktum ändern kann, dass die mitglieder der RAF gewalt angewendet hatten, um ihre politischen ziele zu realisieren(§1).
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(§1)   argument: //==>2.63.12/(b).     //        (c/05/*8)<==//
(*9)
insofern wäre auch die frage zuörtern, inwieweit die behauptung der radikalen islamisten zutreffend sein kann, dass der terror von nine- eleven und anderer ereignisse mit dem sogenannten "Dschihad" des Koran übereinstimmen könne. Der "gerechte krieg"(+1) ist eine chimäre, gewaltätig wie die gewalt selbst, die gepredigt wird, in der gleichen weise gültig, ob religiös motiviert oder säkular gerechtfertigt.
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(+1)   anmerkung: (d/09-12).    (c/05/*9)<==//
(*10)
im blick auf die historia der bilder vom kriege ist zu berücksichtigen, dass ihre funktion mit den technischen möglichkeiten der photographie verändert worden ist. Die technik der erstellung der bilder vom kriege ist nicht mehr vergleichbar, aber das, was in der photographie abgelichtet wurde, und das, was im bild abbildend gestaltet wird, das lässt keine differenz zu - der kampfplatz, fixiert auf einem video im jahr 2014, und der kampfplatz auf einem gemälde, gemalt im jahr 1814, ist der ort kriegerischer gewalt.   (c/05/*10)<==//
(*11)
das photo dokumentiert kriegerische gewalt. Das geschehen wird im moment des geschehens abgelichtet, es ist konserviert in alle ewigkeit(+1). Davon ist abzugrenzen, was mit dem photo geschieht, wenn es, ausgedruckt als bild vorliegt und interpretiert wird. In dieser funktion unterscheidet sich das photo nicht mehr vom gemalten bild. Die dokumentation kriegerischer gewalt sollte aber nicht mit der realen gewalt verwechselt werden. Die abgebildete gewalt ist nicht die reale gewalt einer kriegerischen handung, aber das bild von der gewalt kann zum anlass neuer kriegerischer gewalt werden und in dieser form wird es auch instrumentalisiert.
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(+1)
ausgeblendet bleiben sollen die technischen möglichkeiten, die mit der bearbeitung eines photos verknüpft sind. Jedes photo kann technisch manipuliert werden, und davon wird auch reger gebrauch gemacht, immer angepasst an die technischen möglichkeiten des moments.      (c/05/*11)<==//
(*12)
das gemalte bild gestaltet die kriegerische gewalt. Diese werke, gehandelt als kunstwerke, sind in jeder gemäldegalerie zu besichtigen(+1). Die handwerker, chronisten des tötens, mögen insgeheim das ideal der landschaftsmaler im 19.jahrhundert im kopf gehabt haben, die gewalt direkt nach der natur zu malen, aber die maler der bilder des krieges haben ihre produkte im atelier erstellt(+2). Die darstellung der kriegshandlungen ist post festum und folgt nur selten dem, was historische authentizität genannt wird(+3).
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(+1)
so die gemäldegalerie im schloss: Versailles, im linken seitentrakt(§1) wo die heldentaten des Napoleon Bonaparte im XXL-format gefeiert werden. Diese bilder hatte Ich mir zwar interessiert angesehen, aber mit jedem weiteren exemplar wurde es langweiliger - immer dasselbe, der held, der sogenannte, und die vielen toten ... .
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(§1)   erinnerung an einen besuch im jahr 1995.
(+2)
es mag sein, dass die maler des krieges in der komposition des bildes, eigener erinnerung vertrauend oder glaubhaften erzählungen vom geschehen folgend, als zeuge eines ereignisses kunde geben wollten, aber das, was dann auf dem bild zu besichtigen ist, das ist immer eine durch reflexion bestimmte wahrheit, die nicht die gewalt sein kann, die dargestellt ist(§1).
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(§1) in diesem punkt gibt es keine differenz zwischen dem photo als dokument und dem gemälde als komponiertes bild.
(+3)
es soll nicht ausgeschlossen sein, dass unter dem eindruck der gewalttätigen ereignisse eines kampfes skizzen vom geschehen auf eine geeignetes medium geworfen wurden, sodass eine unmittelbarkeit angenommen werden kann, aber auch diese situationen können die gewalt einer kriegerischen handlung nicht in dauer fixieren, und diese differenz wird affirmiert, wenn die skizze in das gültige werk umgesetzt wird.    (c/05/*12)<==//      (c/05)<==//    (c)<==//
(d)
über die dinge der welt, die mit dem terminus: krieg, bezeichnet werden, haben das individuum als ich und sein genosse schon immer reflektiert, ausgewiesen in den dokumenten der historia. Die historia dieser begriffe vom krieg, es sind phänomene(01), kann nachgezeichnet werden(02), Ich beschränke mich auf ausgewählte aspekte(03).

Zum ersten aspekt: die definition des krieges(Carl von Clausewitz).

Carl von Clausewitz hat, das wissen seiner zeit zusammenfassend, den begriff: krieg, so definiert(04): "Krieg" sei "ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen". Er sagt weiter: "Gewalt ((...)) ist also das Mittel, dem Feinde unseren Willen aufzudringen, der Zweck. Um diesen Zweck sicher zu erreichen, müssen wir den Feind wehrlos machen, und dies ist dem Begriff nach das eigentliche Ziel der kriegerischen Handlung. Es vertritt den Zweck und verdrängt ihn gewissermaßen als etwas nicht zum Krieg selbst Gehöriges"(05). Carl von Clausewitz fundiert seine definition in der zweck/mittel-relation, das mittel eindeutig bezeichnend, den zweck aber auf ein bestimmtes ziel reduzierend, nämlich den anderen, wahrgenommen als feind, wehrlos zu machen, um den anderen, der genosse, dem eigenen willen zu unterwerfen, das soll heissen, den anderen zum mittel zu degradieren(06). Der kritische punkt in der Clausewitz'schen definition des krieges ist der zweck, der dem mittel: krieg, vorgegeben ist, der zweck nämlich, den Carl von Clausewitz mit dem terminus: politik, bezeichnet und der selbst nur ein mittel zum gewollten zweck sein kann. Das problem dieser definition ist die tautologie: krieg ist krieg, einmal der krieg als blosses mittel erscheinend, nämlich als gewalt, dann der krieg, camoufliert als politik, der das mittel zum zweck ist. Carl von Clausewitz ist die immanente logik seiner definition klar gewesen, wenn er sagt, "der Krieg" sei "nicht bloß ein politischer Akt, sondern" ist "ein wahres politisches Instrument", "eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen derselben mit anderen Mitteln"(07). Das, was in dieser definition des krieges übergangen wird, traditional interpretiert als das wesen des krieges, das ist, vorsätzlich und auch nicht, die reduktion der politik auf die gewalt, die von den formen der gewalt nicht abgegrenzt werden kann, die in kriegerischen handlungen real ist. Es ist kein zufall, wenn im politikgeschäft die these Carl von Clausewitz' auf die formel reduziert wird, der krieg sei nur die fortsetzung der politik mit anderen mitteln; denn die praxis ist, die politik als fortsetzung des krieges mit anderen mitteln zu händeln. Die vertauschung von krieg und politik, gängige praxis des politischen prozesses, ist in der tautologischen struktur der Clausewitz'schen definition des krieges verortet(08).
Zum zweiten aspekt: die frage nach der möglichkeit eines "gerechten krieges".
Die frage, was ein gerechter krieg sei, ist alt(09) und im blick auf die ubiquitäre gewalt wird diese frage immer wiederaufgeworfen(10). Die antworten, respektabel im kontext ihrer geschichtlichen wahrheit, sind auf einer prämisse fundiert, die als wahr nicht ausweisbar ist. Der terminus: gerechter krieg, ist ein oxymeron, der im zeichen nicht vereinbares miteinander verbindet. Krieg, in welcher erscheinungsform auch immer, ist mit gewalt konnotiert, gewalt aber löst jede wechselseitige relation zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, auf. Diese relation ist aber die bedingung, dass ein lebensverhältnis zwischen dem individuum als ich: A, und dem genossen: B, überhaupt behauptet werden kann, das, neben anderen aspekten, als "gerecht", respektive als "ungerecht" charakterisiert wird. Die prämisse gilt, dass die phänomene der gewalt als das_andere nur in einer abhängigen relation fassbar sind, die idee des gerechten(11), fassbar in einer abhängigen relation, setzt aber die existenz einer wechselseitigen relation: A<==>B, voraus, folglich ist der begriff: gerechter krieg, nicht denkbar, weil dieser nur als widerspruch formulierbar ist, ein widerspruch, der als gültiges argument ausgeschlossen werden muss. Das, was auf der argumentebene der begriffe eindeutig unterscheidbar ist, das geht auf der argumentebene der phänomene, wie bekannt, weit auseinander und auf dieser argumentebene wird und muss die frage nach dem gerechten sozialverhältnis zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, gestellt werden, weil die interessen in den blick treten, die das individuum als ich: A, mit und/oder gegen seinen genossen: B, dieser nicht anders handelnd, verfolgen. Das, was mit den maximen der gerechtigkeit beurteilt werden soll, das zielt ab auf bestimmte sozialbeziehungen zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, die durch phänomene der gewalt nicht bestimmt sein müssen, die aber auch durch die phänomene der gewalt bestimmt sein können und gemäss der erfahrung bestimmt sind. Mit der zurückweisung des irreführenden terminus: gerechter krieg, werden die umstrittenen phänomene nicht aus der welt geschafft, aber mit der kritik des terminus: gerechter krieg, kann das ziel erreicht werden, die versuche als unzulässig auszuweisen, die unternommen werden, mittels des terminus: gerechter krieg, die phänomene der gewalt zu camouflieren, den jeweils anderen mit der idee der gerechtigkeit täuschend(12).
Zum dritten aspekt: der begriff: krieg, ist kein begriff des rechts.
Im gegensatz zu den meinungen der tradition(13) kann das, was mit dem terminus: recht des krieges,(14) bezeichnet wird, den begriff: krieg, nicht als einen begriff des rechts(15) ausweisen. In den debatten über die phänomene des krieges wird das vokabular der jurisprudenz, sowohl öffentliches als auch privates recht, immer wieder instrumentalisiert, aber der gebrauch der juristischen termini ist falsch und dieser gebrauch wird nicht dadurch richtiger, wenn man davon spricht, dass der krieg durch das recht einhegt werden müsse(16). Im krieg, in welchen formen auch immer, kann es kein recht geben, weil die gewalt in den kriegerischen handlungen das recht zerstört hat(17) und das, was sonst noch zu konstatieren ist, das sind machtverhältnisse(18), die einerseits durch offene gewalt evident sein können(19), andererseits immer durch verdeckte gewalt bestimmt sind(20).
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(01)
die unterscheidung: begriff/phänomen, gültig im relationalen argument, ist zu beachten.    (d/01)<==//
(02)
es ist auf die einschlägigen fachbibliographien zu verweisen, in denen das material zusammengetragen ist, das der gegenstand sowohl der analyse der begriffe vom krieg als auch der reflexion ist. Vom interesse ist es abhängig, inwieweit das gesammelte material, erdrückend in der fülle, für den zweck genutzt werden soll, die funktion der gewalt kriegerischer handlungen im politischen prozess zu analysieren und zu reflektieren. Weil mein interesse auf die struktur des politischen prozesses ausgerichtet ist, kann Ich den aspekt der historia weitgehend ausblenden und mich auf die erzählung konzentrieren, die den moment der gelebten gegenwart im blick hat, in dem die gewalt des krieges wirksam ist, die als ereignis nur post festum reflektiert werden kann, gleichwohl die kriegsgewalt als projektion in die zukunft immer gefürchtet wird(*1). Die historia der begriffe vom kriege überlasse Ich den historikern, die resultate ihrer arbeit nutze Ich dankend.
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(*1)
nur die helden, die sogenannten, schwafeln vom krieg, der die geburtsstätte des mannes sein solle. Ihre heldentaten ante festum sind projektionen in die zukunft, die, realität geworden, unmittelbar als gewalt erlebt werden, für viele ist es die letzte gewalt ... . 2014 werden die bilder wieder erinnert, als 1914 die helden, jubelnd bejubelt, in den krieg reisten und 1918, nicht beklagt, klagend als krüppel zurückkehrten - nicht in die heimat, die, erinnert, zerstört worden war.    (d/02)<==//
(03)
meine auswahl ist nicht systematisch, aber ausgerichtet an der wechselseitigen relation, die das individuum als ich: A, mit seinem genossen: B, verbindet. Im blick auf die relation: A<==>B,(*1) stelle Ich drei aspekte in den fokus meiner reflexion, zum ersten die definition des krieges, die Carl von Clausewitz formuliert hat, zum zweiten die frage nach dem "gerechten krieg" und zum dritten die problematik des krieges als begriff des rechts. Kritisch kann eingewendet werden, dass der begriff des krieges nicht in seinem ganzen umfang in den blick genommen werde. Prima vista ist die kritik plausibel, die einwände gehen aber secunda vista an der sache vorbei, weil die festlegung bestimmter merkmale im begriff, ihre verneinung eingeschlossen und dargelegt in einem argument, die aspekte als nicht_relevant ausweist, die in den debatten der tradition über den begriff: krieg, als die kernpunkte der kontroversen gehändelt werden(*2).
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(*1)
die formel ist aus stilistischen erwägungen verkürzt worden.
(*2)
pars pro toto die unterscheidung: angriffs-/verteidigungskrieg. Diese unterscheidung, ein nicht endendes thema in den debatten um die sogenannte: kriegsschuld, definiert und durchgesetzt vom jeweiligen sieger, ist dann überflüssig, wenn die kriegerische gewalt als nicht rechtfertigbar erkannt und die gewalt der verteidigung als ein notwendiges element der notwehr anerkannt ist. Die notwehr ist ein konstitutives moment im begriff: gewalt, nicht aber im begriff: krieg.  (d/03)<==//
(04)
das, was Carl von Clausewitz grundsätzlich über den krieg sagt, das ist im ersten buch seines nachgelassenen werks: Vom Kriege, 1.kapitel, unter der frage: "Was ist der Krieg?"(*1), zusammengefasst. In 28 abschnitten sind die konstitutiven merkmale seines begriffs festgelegt. Ich beschränke mich auf dieses kapitel(*2) und begrenze meine reflexion auf zwei problemfelder, einmal die gewalt als mittel und zweck, dann die funktion der politik im kriege(*3). Alle zitate sind, soweit nicht ergänzend, diesem abschnitt entnommen.
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(*1)
Clausewitz,Carl von: Vom Kriege. p.89-111. /bibliographie //==>2.94.18.
(*2)
das 2.kapitel: "Zweck und Mittel im Kriege",(+1) sollte nicht übergangen werden, aber hier setzt Carl von Clausewitz seine definition des krieges bereits voraus und erörtert teilprobleme der zweck/mittel- relation.
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(+1)   a.a.O. p.112-128.
(*3)
die konsequenzen meiner analyse des Clausewitz'schen begriffs: krieg, reflektiere Ich in der anmerkung: (e).  //   (d/04)<==//
(05)
das zitat im kontext. Carl von Clausewitz sagt: "Der Krieg ist also ein Akt der Gewalt, um ((|)) den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen. ((absatz)) Gewalt rüstet sich mit den Erfindungen der Künste und Wissenschaften aus, um der Gewalt zu begegnen. Unmerkliche, kaum nennenswerte Beschränkungen, die sie sich selbst setzt unter dem Namen völkerrechtlicher Sitte, begleiten sie, ohne ihre Kraft wesentlich zu schwächen. Gewalt, d.h. die physische Gewalt (denn eine moralische gibt es außer dem Begriffe des Staates und Gesetzes nicht), ist also das Mittel, dem Feinde unseren Willen aufzudringen, der Zweck. Um diesen Zweck sicher zu erreichen, müssen wir den Feind wehrlos machen, und dies ist dem Begriff nach das eigentliche Ziel der kriegerischen Handlung. Es vertritt den Zweck und verdrängt ihn gewissermaßen als etwas nicht zum Krieg selbst Gehöriges"(*1).
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(*1)   a.a.O. p.89-90.   (d/05)<==//
(06)
die zweck/mittel-relation, fundament der reflexionen Carl von Clausewitz' über den krieg, ist das moment, das im politischen diskurs die verknüpfung des begriffs: krieg, mit dem begriff: frieden, vermittelt(*1). In den überlegungen Kant's zu den bedingungen des moralischen handelns ist die zweck/mittel-relation in der gleichen weise das fundament der reflexionen Kant's über die grundlegung der metaphysik der sitten. Die formel des praktischen imperativs ist: "Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest"(*2). Das, was den frieden vom krieg unterscheidet, das ist die überzeugung des individuums als ich, dass es den genossen, der_andere, in keinem denkbaren fall "bloß"(*3) als mittel gebrauche, sondern immer als zweck, den der genosse sich selbst gesetzt hat. Diese bedingung des friedens ist mit der bedingung des krieges nicht vereinbar.
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(*1)
klarstellung. Die verknüpfung zweier begriffe, als phänomene auf dem forum publicum möglich, sollte nicht mit dem logischen widerspruch verwechselt werden, der jeden begriff, denkbar nur im forum internum, von jedem anderen begriff logisch abtrennt. Zueinander sind die begriffe: frieden und krieg, als begriffe ein widerspruch, gegensätze sind sie als phänomene, al gusto verkuppelbar.
(*2)
Kant,Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Bd.: VII, p.61 (BA 66/67). /bibliographie //==>2.93.73.
(*3)
das wort: "bloß", wird in der Kant'schen formel leicht überlesen. Kant ignoriert keineswegs das faktum, dass das individuum als ich und sein genosse sich wechselseitig auch als mittel gebrauchen können, dieser gebrauch ist aber nur im horizont des praktischen imperativs zulässig(+1). Die gewalt in den kriegerischen handlungen degradiert alle, die in diesen handlungen involviert sind, zu blossen mitteln.
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(+1) argument: //==>2.62.08/b/08).     (d/06)<==//
(07)
es ist üblich, den kernsatz des Clausewitz'schen kriegsbegriffs paraphrasiert zu zitieren. Ich folge diesem brauch aus stilistischen erwägungen(*1) und belege meine paraphrase mit weiteren aussagen Carl von Clausewitz'(*2). Die folgerung meiner kritik expliziere Ich in einer eigenständigen anmerkung(*3).
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(*1)
das zitat im kontext. Carl von Clausewitz sagt: "24. Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ((.,ur)) So sehen wir also, daß der Krieg nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument ist, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln(13). Was dem Kriege nun noch eigentümlich bleibt, bezieht sich bloß auf die eigentümliche Natur seiner Mittel. Daß die Richtungen und Absichten der Politik mit diesen Mitteln nicht in Widerspruch treten, das kann die Kriegskunst im allgemeinen und der Feldherr in jedem einzelnen Falle fordern(14), und dieser Anspruch ist wahrlich nicht gering; aber wie stark er auch in einzelnen Fällen auf die politischen Absichten zurückwirkt, so muß dies doch immer nur als eine Modifikation derselben gedacht werden, denn die politische Absicht ist der Zweck, der Krieg ist das Mittel, und niemals kann das Mittel ohne Zweck gedacht werden"(+1),(+2).
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(+1)
Clausewitz,Carl von: Vom Kriege. p.108. /bibliographie //==>2.94.18.
(+2)
die ziffern: (13) und (14), verweisen auf anmerkungen des herausgebers Werner Hahlweg. Von diesen wird weiter auf die anmerkung: 280, verwiesen, in der eine umfangreiche passage aus dem brief Carl von Clausewitz an den major von Roeder, 22.12.1827, zitiert wird. Zur information eine bemerkenswerte variante der bekannten formel. Carl von Clausewitz schreibt: "Der Krieg ist nichts als die Fortsetzung der politischen Bestrebungen mit veränderten Mitteln. Diese Ansicht lege ich der ganzen Strategie zugrunde und glaube, daß, wer sich weigert, ihre Notwendigkeit anzuerkennen, noch nicht recht einsieht, worauf es ankommt"(§1).
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(§1)   a.a.O. anmerkung 280, p.1120.    (d/07/*1)<==//
(*2)
Carl von Clausewitz lässt keinen zweifel daran aufkommen, dass seine these, d'accord mit der tradition, auf einen, den entscheidenden punkt reduzierbar sei, nämlich die behauptung, dass der krieg nur eine spezielle form der politik sein könne. Den vermittelnden gedanken bezeichnet Carl von Clausewitz mit dem terminus: "Motive des Krieges",(+1). Die intensität der motive verortet er auf einer skala, mit der die identifikation von krieg und politik(+2) beurteilt werden soll(+3). Carl von Clausewitz folgert: "26. Sie ((die motive des krieges,ur)) können alle als politische Handlungen betrachtet werden ((.,ur)) Wenn es also, um zur Hauptsache zurückzukehren, auch wahr ist, daß bei der einen Art Krieg die Politik ganz zu verschwinden scheint, während sie bei der anderen Art sehr bestimmt hervortritt, so kann man doch behaupten, daß die eine so politisch sei wie die andere; denn betrachtet man die Politik wie ((|110)) die Intelligenz des personifizierten Staates, so muß unter allen Konstellationen, die ihr Kalkül aufzufassen hat, doch auch diejenige begriffen sein können, wo die Natur aller Verhältnisse einen Krieg der ersten Art bedingt. Nur insofern man unter Politik nicht eine allgemeine Einsicht, sondern den konventionellen Begriff einer der Gewalt abgewendeten, behutsamen, verschlagenen, auch unredlichen Klugheit versteht, könnte die letztere Art des Krieges ihr mehr angehören als die erstere"(+4),(+5).
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(+1)   a.a.O. p.109.    (d/07/*2/+1)<==//
(+2)
klarstellung: die identifikation zweier momente und die identität zweier momente ist strikt zu trennen. Die identität zweier weltdinge ist unter dem bedingungen von raum und zeit ausgeschlossen, zwei weltdinge aber können, wenn das gewollt ist, miteinander verschmolzen werden, das resultat ist ein anderes ding der welt.    (d/07/*2/+2)<==//
(+3)
das zitat im kontext. Carl von Clausewitz schreibt: "Je großartiger und stärker die Motive des Krieges sind, je mehr sie das ganze Dasein der Völker umfassen, je gewaltsamer die Spannung ist, die dem Kriege vorhergeht, um so mehr wird der Krieg sich seiner abstrakten Gestalt nähern, um so mehr wird es sich um das Niederwerfen des Feindes handeln, um so mehr fallen das kriegerische Ziel und der politische Zweck zusammen, um so reiner kriegerisch, weniger politisch scheint der Krieg zu sein(15). Je schwächer aber Motive und Spannungen sind, um so weniger wird die natürliche Richtung des kriegerischen Elementes, nämlich die Gewalt, in die Linie fallen, welche die Politik gibt, um so mehr muß also der Krieg von seiner natürlichen Richtung abgelenkt werden, um so verschiedener ist der politische Zweck von dem Ziel eines idealen Krieges, um so mehr scheint der Krieg politisch zu werden"(§1),(§2).
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(§1)   a.a.O. p.109.
(§2)
mit der ziffer: (15), verweist der herausgeber Werner Hahlweg auf die anmerkung, in der er eine präzisierende bemerkung Carl von Clausewitz' zitiert (brief Carl von Clausewitz an den major von Roeder vom 22.12.1827). Zur information: "Je mehr die Politik von großartigem, das Ganze und das Dasein umfassende Interesse ausgeht, je mehr die Frage gegenseitig auf Sein und Nichtsein gestellt ist, um so mehr fällt Politik und Feindschaft zusammen, um so mehr geht jene in dieser auf, um so einfacher wird der Krieg, um so mehr geht er aus dem bloßen Begriff der Gewalt und Vernichtung hervor, um so mehr entspricht er allen Forderungen, die man aus diesem Begriff logisch entwickeln kann, um so mehr Zusammenhang einer Notwendigkeit haben alle seine Teile. Ein solcher Krieg sieht ganz unpolitisch aus und darum hat man ihn für den Normalkrieg gehalten. Aber offenbar fehlt das politische Prinzip hier ebensowenig als bei anderen Kriegen, nur fällt es mit dem Begriff der Gewalt und Vernichtung ganz zusammen und verschwindet unserem Auge"($1).
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($1)   a.a.O. p.1082.  (d/07/*2/+3)<==//
(+4)   a.a.O. p.109/110.    (d/07/*2/+4)<==//
(+5)
klarstellung. Carl von Clausewitz identifiziert die spezifisch politische handlung nicht mit der spezifisch kriegerischen handlung. Diese differenz behauptet er, aber das individuum als ich und sein genosse haben in ihrem forum internum, jeder für sich, die relationen zu diesen handlungen gesetzt. Die kriegerische handlung kann das individuum als ich nur im horizont der als drittes moment ausgeschlossenen politischen handlung bestimmt präsent haben, nicht anders die politische handlung im horizont der ausgeschlossenen kriegerischen handlung. Das problem ist die relation: handlung(politisch)<==|==>handlung(kriegerisch), die bestimmt ist sowohl im individuum als ich als auch im genossen als dem jeweils ausgeschlossenen dritten moments(§1).
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(§1)   //==>argument: 2.24.96.    (d/07/*2/+5)<==//      (d/07/*2)<==//
(*3)   //==>anmerkung: (e).   // (d/07/*3)<==//          (d/07)<==//
(08)
die funktion der reflexionen Carl von Clausewitz' über die phänomene des krieges ist verkannt, wenn der versuch inszeniert würde, seine definition des krieges auf die wahrheit der definition, oder, wie im jargon der tradition geredet wird, auf das wesen des krieges zu reduzieren. Carl von Clausewitz hat, eine theorie des krieges formulierend(*1), die phänomene des krieges systematisch geordnet(*2) und in dieser systematik die indizien markiert, die im politischen prozess eine einschätzung der phänomene des krieges zulassen. Das wissen des generals: Carl von Clausewitz, kann für die damen/herren: politiker, nützlich sein, wenn sie, wider besseres wissen, die versuche unterlassen, das handwerk des politikers mit dem handwerk des kriegers(=soldaten) zu vermengen(*3).
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(*1)
zu der absicht Carl von Clausewitz', eine theorie des krieges zu entwickeln, das wissen seiner epoche von den phänomenen des krieges zusammenfassend, ist die vorrede(+1) und der schluss des 1.kapitels(+2) heranzuziehen.
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(+1)
a.a.O. p.82-84.
Zusatz.
Ein zitat zur information: "Es ist vielleicht nicht unmöglich, eine systematische Theorie des Krieges voll Geist und Gehalt zu schreiben, unsere bisherigen aber sind weit davon entfernt. Ihres unwissenschaftlichen Geistes gar nicht zu gedenken, strotzen sie in dem Bestreben nach dem Zuammenhang und der Vollständigkeit des Systems von Alltäglichkeiten, Gemeinsprüchen und Salbadereien aller Art"(§1).
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(§1)   a.a.O. p.83.
(+2)   a.a.O. p.110-111.
(*2)
der blick auf die inhaltsübersicht des buches vermittelt ein hinreichendes bild von der angestrebten systematik. Die fachlichen details des kriegsgewerbes und -handwerks sind das material für den militärhistoriker.
(*3)   //==>anmerkung: (e).   //    (d/08)<==//
(09)
der terminus: gerechter krieg, hat in den debatten über den begriff des krieges eine schlüsselfunktion(*1). Seit Aristoteles ist das faktum des krieges als form der daseinssicherung ein topos(*2), mit dem, auf den gerechten krieg verweisend, die gräuel des krieges exkulpiert werden(*3). Der krieg, präziser formuliert: die gewalt im krieg, wird als ein elementares ereignis gedeutet, dem keiner sich entziehen könne, die faktische gewalt in ihrer ontischen fülle aber soll in der perspektive der unterscheidung: gerecht/ungerechter krieg, abgemildert werden. Als blosse gewalt ist der ungerechte krieg geächtet, im gerechten krieg aber, sogenannt, wird die gleiche gewalt, ausgegeben als verteidigung, differenzierter beurteilt. Das problem dieser auseinanderlaufenden bewertungen der gewalt, in der tradition ungelöst, ist die unterscheidung: gerecht/ungerecht, die in einer bestimmten formel nicht befriedigend entschieden werden kann, weil das sprechen über das, was gerecht und/oder ungerecht sein soll, in der perspektive der weltdinge, die als gewalt ausgewiesen sind, nicht möglich ist; denn die wechselseitige relation: A<==>B, ist durch die gewalt zerstört, in der die unterscheidung: gerecht/ungerecht, als argument geltend gemacht werden kann.
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(*1)
es genügt, auf das stichwort: krieg, im Historischen Wörterbuch der Philosophie zu verweisen(§1).
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(§1)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: krieg. Bd.4.Sp.1230-1235. /bibliographie //==>2.93.72. (d/09/*1)<==//
(*2)
Aristoteles hatte d'accord mit den zeitgenossen die kriegskunst als eine art von erwerbskunst klassifiziert(+1) und dem krieg die funktion eines mittels zum zweck zugeordnet(+2). Die idee der gerechtigkeit verortet er auf der seite der zwecke. Mit dieser zuordnung der gerechten handlung und der gewalt in der zweck/mittel- relation hat Aristoteles die struktur festgelegt, die bis heute bestimmend ist für die diskurse über die möglichkeit der rechtfertigung kriegerischer gewalt.
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(+1)
das zitat im kontext. Aristoteles sagt: "Darum ist die Kriegskunst von Natur eine Art von Erwerbskunst (die Jagdkunst ist ein Teil von ihr), die man anwenden muss gegen die Tiere und gegen die Menschen, die von Natur zum dienen bestimmt sind und dies doch nicht wollen. Denn ein solcher Krieg ist von Natur gerecht"(§1).
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(§1)   Aristoteles: (P). 1356b22-27, (I,8), p.58. /bibliographie //==>2.93.86..
(+2)
das zitat im kontext. Aristoteles sagt: "Es ergibt sich also, daß alle Zurüstungen zum Kriege zwar schön sind, aber nicht als das höchste Ziel von allem, sondern nur als ein Mittel dazu"(§1).
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(§1)   Aristoteles: (P). 1325a6-8, /VII,2) p.222./bibliographie //==>2.93.86. (d/09/*2)<==//
(*3)
es waren die pazifizierenden maximen des christentums(+1), die das reden vom gerechten krieg erst möglich gemacht hatten(+2). In den diskursen über den krieg sind diese reden seit Augustinus ein topos(+3). Das problem ist die frage, warum ein gerechter krieg notwendig sei, die möglichen antworten aber können das problem nicht entscheiden, weil die vorgeschlagenen lösungen als antwort auf das problem das problem auf ein anderes problem verschieben, nämlich auf das problem der unterscheidung von gut und/oder böse(+4).
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(+1)
der schlüsseltext ist die bergpredigt(Matth.5). Die seligpreisungen Jesus' sind maximen des moralischen handelns, die, das ist die erbschaft der gegenwart, nicht bestritten werden können, wenn das individuum als ich, an einen gott glaubend oder nicht, mit dem genossen existieren will, aber, die realisierung dieser maximen im moment der gelebten gegenwart ist auch von interessen umstellt, die in der verknüpfung mit anderen interessen, für sich legitim sein könnend, genau die umsetzung der maximen in das handeln in ein zwielicht stellen. Jesus von Nazareth hatte in seiner überlieferten bergpredigt das problem benannt, vielleicht auch seine auflösung angedeutet, das ist interpretation post festum, aber es wäre ein fataler irrtum, seine realen vorschläge als abschliessende antworten zu händeln. (d/09/*3/+1)<==//
(+2)
es ist ein problem der historia, ob die redeweise vom gerechten krieg erst mit dem entstehen des christentums erfunden worden ist, oder ob die redeweise unter anderen termini nicht wesentlich älter sein könne. Das problem kann Ich dahingestellt sein lassen, weil es eine frage der interpretation vorhandener dokumente der historia ist und, das ist bekannt, post festum wird immer ein datum gefunden werden, das in der gewollten interpretation ausgelegt werden kann. (d/09/*3/+2)<==//
(+3)
den "iustum-bellum-Topus" hat Augustinus in die debatten eingeführt(§1). Die frage, ob ein angriffskrieg gerechtfertigt sein könne, begründet durch ein bestimmtes interesse, war schon immer ein gegenstand im kampf um die ressourcen der existenz, und die verteidigung gegen einen angriff galt, gegründet in naturrechtsvorstellungen, schon immer als ein legitimes recht. Das argument, das Augustinus ergänzend und bestimmend geltend macht, das ist die unterscheidung: gut/böse, die er mit seiner theorie der erbsünde absichert. Das theologische argument ist für den gläubigen plausibel, nicht aber für den nicht_glaubenden und in dieser differenz ist auch das versagen dieses lösungsansatzes gegründet(§2).
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(§1)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.4.Sp.1231. /bibliographie //==>2.93.72.
Zusatz.
Als quelle wird auf Augustinus: De Civitate Dei, XV.5 und XIX.7 verwiesen.
(§2)
Augustinus verknüpft in seinem argument die biblische erzählung von Kain und Abel mit dem mythus der stadtgründung Roms, resultat der ermordung Remus' durch Romulus. Augustinus sagt: "Jener Streit also, der zwischen Remus und Romulus ausbrach, machte kund, wie der irdische Staat in sich zwiespältig ist, während der Streit zwischen Kain und Abel die Feindschaft zwischen den beiden Staaten, dem Staate Gottes und dem des Menschen, aufdeckt. Es kämpfen demnach gegeneinander Böse und Böse, und ebenso kämpfen gegeneinander Böse und Gute. Gute und Gute jedoch können, wenn sie vollkommen sind, nicht miteinander kämpfen. Die Fortschreitenden aber und noch nicht Vollkommenen können es insofern, als jeder Gute mit dem Teil seines Wesens gegen den anderen kämpft, mit dem er auch sich selbst bekämpft"($1).
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($1)
Augustinus: Vom Gottesstaat.(XV.5)2.Bd.p.219./bibliographie //==>2.94.20. (d/09/*3/+3)<==//
(+4)   argument: //==>2.82.06.   //   (d/09/*3/+4)<==//      (d/09/*3)<==//      (d/09)<==//
(10)
pars pro toto zitiere Ich eine publikation(*1), die im trend der zeit steht. Es ist gut, dass die frage nach dem "gerechten krieg" (noch) gestellt werden kann(*2), die gegebenen antworten aber sind von den interessen des individuums als ich: A, und seines genossen: B, umstellt, die, wenn sie ihre interessen realisieren wollen, das fundament der frage als wahr voraussetzen müssen, das fundament der frage aber ist die behauptung, dass die abgrenzung des gerechten krieges von den ungerechten kriegen möglich sei, eine behauptung, die als argument im kontext des ontologischen arguments zwar plausibel ist, im kontext des relationalen arguments aber ausgeschlossen werden muss. In seinem forum internum kann sich der verfechter des ontologischen arguments den begriff: der gerechte krieg, als ein daseiendes im sein vorstellen und folglich, auf dem forum publicum entäussert, als argument vertreten. Der verfechter des relationalen arguments kann den begriff: der gerechte krieg, nur als einen logischen widerspruch fassen, der, auf dem forum publicum entäussert, als argument nicht tauglich sein kann, die phänomene der gewalt von den anderen weltdingen zu unterscheiden, weil seine unterscheidung nur als ein teil im ganzen ausgewiesen sein kann und folglich als anlass zu neuem streit gebraucht wird. Die redeweise von der möglichkeit eines gerechten krieges hat nur eine rational nachvollziehbare funktion, nämlich die böse absicht täuschend als die gute zu verdecken, egal ob vorsätzlich oder nicht.
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(*1)
Starck,Christian(Hrsg): Kann es heute noch "gerechte Kriege" geben? /bibliographie //==>2.94.19.
(*2)
die frage nach dem gerechten krieg ist dann existenzbedrohend, wenn, ein bestimmtes interesse verfolgend, behauptet wird, die faktisch geübte gewalt sei ein notwendiges moment des gerechten krieges, des krieges nämlich, der im moment der gelebten gegenwart geführt wird; denn diese behauptung ist für alle, die es betrifft, nur dann plausibel, wenn die kriegsherren mächtig genug sind, ihren behaupteten anspruch auch real durchzusetzen. Es ist eine binsenweisheit(+1), dass der vom starken angezettelte krieg immer ein gerechter krieg ist ... .
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(+1)
in seiner ohnmacht kann der schwache weder gerecht noch ungerecht handeln, er reagiert bloss auf zumutungen.    (d/10)<==//
(11)
der begriff: das gerechte, setzt voraus, dass die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, existiert; denn zwischen sich selbst können das individuum als ich: A, und sein genosse: B, jeder für sich, ausmitteln, was zwischen ihnen als das gerechte gelten soll. Sie entscheiden sich autonom, an die autonome entscheidung sich absolut bindend, was zwischen ihnen ungerecht ist und was gerecht sein soll. Diese entscheidung ist immer die resultante divergierender interessen.     (d/11)<==//
(12)
das ergebnis der analyse des begriffs: der gerechte krieg, in der historia der tradition diskutiert in vielen varianten, wird an der realität der faktisch erfahrenen kriegerischen gewalt nichts ändern. Man pflegt zu sagen, dass es in der natur des menschen läge, wenn sie immer wieder versuchen würden, das eigene interesse mit einem falschen terminus zu befördern, darauf spekulierend, dass der betrug nicht erkannt werde. Ihr schibboleth ist der terminus: verteidigungskrieg, der, gemäss definition, ein gerechter krieg sei; denn der angreifer, das ist immer der andere, auch dann, wenn der sogenannte verteidiger prophylaktisch-strategisch den ersten schlag gemacht hat. Die dokumente der historia können in grosser zahl zitiert werden(*1).
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(*1)
es ist auf den slogan, angriff sei die beste verteidigung, hinzuweisen, eine redeweise, die als cantus firmus allen zitierten beispielen unterlegt wird.    (d/12)<==//
(13)
seit Hugo Grotius ist es tradition, den krieg als rechtsbegriff zu händeln(*1). Das recht der staaten, geläufig unter dem terminus: völkerrecht, ist das objekt systematischer erörterungen(*2), die in der perspektive der idee: souveränität,(*3) geführt werden. Die gewalttätigen auseinandersetzungen der als souverän deklarierten fürstenhäuser waren im 17. und 18.jahrhundert in einem system von verträgen eingebunden, die, gehändelt mit dem terminus: iustum bellum, den anschein geschaffen hatten, dass die kriegerischen handlungen ein teil der rechtsordnung seien. Man sprach von "kabinettskriegen", in der überzeugung, dass die erklärung eines krieges und/oder die vereinbarung eines waffenstillstands und/oder eines friedens, rechtshandlungen rechtsfähiger subjekte seien. Schon immer, seit es ein bewusstsein von geschichte gibt, war es allgemeine praxis gewesen, den zwischen den machtgruppen gewalttätig ausgefochtenen konflikt durch vereinbarung beizulegen, sei dies die zeitweilige ruhe der waffen, sei dies ein friedensschluss auf zeit. Das, was als eine form des rechts erscheint, das war de facto nur die momentaufnahmen einer konkreten machtverteilung; denn die verträge hatten die funktion, fixiert in den dokumenten der historia als teil der ordnung, die im verkehr der beteiligten parteien anerkannt sein musste, allen, die es betraf, zu erlauben, das zu ergreifen, was in der situation zu kriegen war, wohl wissend, dass beim nächsten mal alles anders kommen kann(*4). Beflügelt vom geist der aufklärung wurde unter dem terminus: völkerrecht, ein rechtssystem der staaten entwickelt(*5), von dem alle, die es betrifft, wissen, dass die rechtlichen regeln der firnis der kultur sind, der die gewalt kriegerischer handlungen auf zeit kalkulierbar hält(*6).
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(*1)
Grotius,Hugo: De iure belli ac pacis libri tres, 1625.     (d/13/*1)<==//
(*2)
die historia des völkerrechts seit der reformation ist nicht der gegenstand meiner untersuchung und der verweis auf die einschlägige fachliteratur sollte genügen.   (d/13/*2)<==//
(*3)
den begriff: souveränität, hatte Jean Bodin im gewalttätigen streit der religionen geltend gemacht und eine theorie des absoluten staates entwickelt, dessen zentrale these ist, dass der staat, repräsentiert in der person des königs, wie ein subjekt des rechts handeln könne. In der person des königs, irgendein mitglied der gerade herrschenden adelsfamilie, war der gedanke des rechtssubjekts noch nachvollziehbar. Die verknüpfung von staat und person aber, Ludwig XIV. als idealbild, war fragwürdig geworden, als die idee der souveränität mit der idee des volkes verknüpft wurde und der staat zu dem abstractum mutierte, der einerseits als organisation das recht gewährleisten sollte, andererseits als person nicht mehr wahrgenommen werden konnte, fähig, rechtsbeziehungen einzugehen(+1).
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(+1)
klarstellung. Die bürger des staates nehmen sich untereinander in einer wechselseitigen relation: A<==>B, wahr, ihre beziehung zum gemeinsam geteilten staat können sie nur in einer abhängigen relation: A/B<==|==>staat, bestimmen. Es kann nur eine konvention sein, wenn die relation: A/B<==|==>staat, als eine form des rechts begriffen wird. Die konvention ist praktikabel und wird nicht infrage gestellt, weil der staat als moment der vermittlung das ausgeschlossene dritte moment ist, das die wechselseitige relation: A<==>B, bestimmt, definiert als eine rechtbeziehung(§1).
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(§1)   argument: //==>2.24.97.   (d/13/*3)<==//
(*4)
im alten schema argumentierte noch Machiavelli als er die frage zu beantworten versuchte, was die bedingungen seien, wenn ein fürstentum gegründet, behauptet und wieder verloren werde. Das, was Macchiavelli vorgetragen hatte, das war die praxis seiner zeit gewesen und die kriegerische gewalt war die alltägliche erfahrung(+1).
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(+1)
Machiavelli,Nicoló: Il Principe/Der Fürst. /bibliographie //==>2.93.78.    (d/13/*4)<==//
(*5)
das problem des völkerrechts erörtert Carl Schmitt unter dem terminus: nomos der welt,(+1). In einer systematischen erörterung, die über die historia des problems in der Schmitt'schen perspektive nicht hinauskommt, stellt Carl Schmitt die entwicklung des völkerrechts von den anfängen bis 1950 dar(+2). Der fokus seiner überlegungen ist der begriff: landnahme,(+3). Dieser begriff, entfaltet als rechtsbegriff, hat die funktion, die inbesitznahme von land durch eine gruppe von menschen zwecks sicherstellung ihrer existenz als gruppe, notfalls mit gewalt, zu rechtfertigen. In der begründung seines arguments kommt Carl Schmitt nicht über die festellung der tatsächlichen praxis hinaus, die in den dokumenten der historia sedimentiert ist. Diesen befund verdichte Ich zu meiner these, dass es die intention Carl Schmitt's gewesen ist, die faktische gewalt als recht erscheinen zu lassen. Mit dieser intention, das ist die wahrheit des arguments, hatte Carl Schmitt, sich selbst widerlegend, den richtigen gedanken fixiert, dass die historische realität zwischen 1933-1945 blosse gewalt gewesen war, die gewalt nämlich, die als "richtiges" recht behauptet wurde(+4), aber als das falsche recht ausgewiesen ist(+5).
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(+1)
unter dem titel: "Staat, Großraum, Nomos" hat Günter Maschke 1995 eine sammlung der einschlägigen schriften Carl Schmitt's publiziert und mit anmerkungen erweitert, die über den kontext der texte nützliche hinweise geben($1). In dieser sammlung ist der text: Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Ius Publicum Europaeum(1950), nicht aufgenommen.
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($1)
Carl Schmitt: Staat, Großraum, Nomos. /bibliographie //==>2.93.66.    (d/13/*5/+1)<==//
(+2)
Schmitt,Carl: Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Ius Publicum Europaeum. /bibliographie //==>2.93.66.
Zusatz.
Bemerkenswert ist das vorwort dieser schrift. Carl Schmitt sagt, dass er als jurist seine thesen "auf dem Altar der Rechtswissenschaft"(§1) opfere. Dieser anspruch sollte immer im blick gehalten werden, wenn die reflexionen Carl Schmitt's über die formen staatlicher ordnung der gegenstand der erörterungen sind. Ich fokussiere meine kritik Carl Schmitt's auf sein unvermögen, die phänomene des rechts von den phänomenen der gewalt zu unterscheiden. Der grund dieses unvermögens ist einerseits verortet in seinem begriff des rechts, entfaltet in den schriften zum völkerrecht(§2), andererseits in seinem begriff des feindes, der jede denkbare konfliktlösung auf das blosse faktum der gewalt reduziert(§3).
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(§1)
das zitat im kontext. Carl Schmitt sagt: "Dieses Buch, die wehrlose Frucht harter Erfahrungen, lege ich auf dem Altar der Rechtswissenschaft nieder, einer Wissenschaft, der ich über vierzig Jahre gedient habe. Ich kann nicht voraussehen, wer sich meiner Opfergabe bemächtigen wird, sei es ein denkender Mensch, sei es ein praktischer Verwerter, sei es ein Zerstörer und Vernichter, der das Asyl mißachtet. Die Schicksale eines Buches stehen nicht in der Hand des Autors, so wenig wie sein persönliches Schicksal, das daran hängt"($1),($2).
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($1)    a.a.O. Vorwort, 1.absatz.
($2)
es ist Carl Schmitt selbst, der mit seinem pathos sich ins zwielicht stellt. Sein begriff: "Nomos der Erde", ist die mit den termini des rechts camouflierte gewalt, die in den kriegen und den gesellschaftlichen konflikten seiner zeit(1914-1945) realität geworden war.
(§2)   //==>anmerkung: (d/13/*5/+1).
(§3)   argument: //==>2.62.06.    //     (d/13/*5/+2)<==//
(+3)
den terminus: landnahme,(§1) verwendet Carl Schmitt in den schriften zum völkerrecht immer wieder, zentral ist die stelle im text: Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Ius Publicum Europaeum.(§2). Erhellend ist auch der text: Nomos - Nahme - Name,(§3). Carl Schmitt untersucht als sprachkritiker den terminus: nomos, geläufig seit der philosophie Platon's und Aristoteles'. Er verknüpft den nomos Platon's, das gesetz, mit der faktischen inbesitznahme von land, festgemacht am tatbestand der namensgebung. Die darstellung der historischen befunde ist prima vista frappierend, secunda vista ist aber offensichtlich, dass der zweck, die begründung seines begriffs: landnahme, die historischen fakten dominiert und das, was sonst noch bleibt, das ist seine interpretation der dokumente der historia, die geteilt werden kann oder auch nicht. Die argumente Carl Schmitt's sind plausibel, aber sie können nicht als beweis akzeptiert werden, dass die faktische gewalt in der besitznahme des "Raumes"(§4) notwendig auch das recht(=gesetz/nomos) ist, das alle, die es betrifft, verbindet, wenn sie, zwecks sicherung ihrer existenz, die erforderlichen ressourcen entweder ergreifen oder behaupten.
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(§1)
das pendant dazu sind die termini: seenahme oder meernahme, auch erweitert auf den luftraum und den kosmos. Es sind räume, die, geographisch klar definiert, von den menschen in besitz genommen werden, organisiert in gruppen oder staaten, andere staaten und gruppen vom besitz, das heisst von der nutzung des landes mit gewalt ausschliessend.      (d/13/*5/+3/§1)<==//
(§2)
Schmitt,Carl: Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Ius Publicum Europaeum. p.48-51. /bibliographie //==>2.93.66.    (d/13/*5/+3/§2)<==//
(§3)
Carl Schmitt: Nomos - Nahme - Name.(1959). in: ders.: Staat, Großraum, Nomos. p.573-591./bibliographie //==>2.24.66.    (d/13/*5/+3/§3)<==//
(§4)
die termini: raum und landnahme, werden von Carl Schmitt immer wieder gebraucht. Die bezeichneten begriffe, soweit sie als teilspekte des völkerrechts diskutiert werden, sind nicht der gegenstand meiner erörterungen.     (d/13/*5/+3/§4)<==//            (d/13/*5/+3)<==//
(+4)
dafür steht der ehemalige marinerichter Hans Filbinger.       (d/13/*5/+4)<==//
(+5)
dafür steht der jurist und rechtsphilosoph Gustav Radbruch.      (d/13/*5/+5)<==//             (d/13/*5)<==//
(*6)
das politische agieren der Vereinten Nationen(UN) ist das spiegelbild dieses mechanismus. Zwar ist in den diversen vereinbarungen der staaten der wille zur etablierung einer ordnung wechselseitiger rechte und pflichten zu erkennen und diese ordnung funktioniert auch, aber das funktionieren dieser ordnung, bestätigt in vielen beobachtungen, ist nur dann gesichert, wen alle, die es betrifft, in ihren interessen, auseinanderlaufend, einmütig sind, die funktion der ordnung auch zu behaupten. Dieser mut zur einmütigkeit geht im sturm der interessen immer dann verloren, wenn es gilt, irgendein interesse, gerade favorisiert, zu realisieren und das mittel, immer wieder gewählt, ist die gemeine gewalt, mit dem anderen mores gelehrt wird(+1).
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(+1)
pars pro toto wird als beleg aus der jüngsten vergangenheit der Irak-krieg(2003-?) zitiert, angezettelt von G.W.Bush.        (d/13/*6)<==//             (d/13)<==//
(14)
in varianten ist der terminus: recht des krieges, gebräuchlich(*1), formeln, die, nuancen in den bedeutungen andeutend, irreführend sind. Sie können keinen rechtsbegriff bezeichnen, auch dann nicht, wenn die buchstabenfolge: r-e-c-h-t, als zeichen im terminus ausgewiesen ist.
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(*1)
andere formeln sind, partes pro toto, die termini: kriegsrecht und recht im(/auf) krieg.      (d/14)<==//
(15)
die mit den einschlägigen termini bezeichneten begriffe sind falsch. Krieg, definiert als gewalt, hat das recht vernichtet. Gewalt und recht schliessen sich als begriffe aus, als phänomene aber sind sie zueinander gegensätze, die es notwendig machen können, auch die begriffe: gewalt und recht, in einem argument zu verknüpfen. Diese verknüpfungen sind aber nur in der perspektive des friedens denkbar, der als eine bestimmte form des rechts immer wieder mit den phänomenen der gewalt konfrontiert ist. Die funktion des rechts impliziert die regelung von konflikten, die auch gewalttätig geführt werden und die aufgabe des rechts ist es auch, diese formen der gewalt einzuhegen(*1).
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(*1)
dieses argument wird in den perspektiven des krieges(+1) und des friedens(+2) weiter entwickelt.
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(+1)   die nachfolgende anmerkung: (d/16).
(+2)   argument: //==>2.62.08.    //    (d/15)<==//
(16)
das argument der einhegung des krieges wird im horizont der debatten über den krieg immer wieder geltend gemacht(*1). Krieg kann nicht eingehegt werden. Insofern sind alle versuche, den krieg in irgendeiner weise zu zähmen, im ansatz untauglich(*2). Von humanität im krieg quasseln nur leute, die entweder nicht wissen, was krieg ist, oder die, weil sie es präzis wissen, ein interesse haben, die gräuel der gewalt zu verbergen. Das "Rote Kreuz" oder "Die Haager Kriegsrechtsordnung"(*3), institute des rechts, sind untaugliche instrumente, das grauen des krieges in, wie man lügend redet, geordnete bahnen zu leiten(*4). Es ist etwas anderes, wenn die folgen der kriegerischen handlungen gemildert und beseitigt werden sollen. In der perspektive des krieges ist die begründung dieser handlungen nicht möglich(*5).
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(*1)
auch Carl Schmitt hat das argument: einhegung des krieges, wiederholt geltend gemacht(+1). Seine argumente werden en detail nicht weiter erörtert, weil Carl Schmitt auf einem fundament argumentiert, das brüchig ist. Im horizont des begriffs: krieg, kann sinnvoll nicht über die einhegung des krieges gesprochen werden, weil die phänomene unklar sind, in denen gewalt manifest ist.
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(+1)
im vorwort der wiederpublikation seiner schrift: Der Begriff des Politischen, sagt Carl Schmitt: "Der Krieg kann begrenzt und mit völkerrechtlichen Hegungen umgeben werden. Er konnte infolgedessen auch mit einem Friedensschuß beendet werden, der normalerweise eine Amnestieklausel enthielt. Nur so ist eine klare Unterscheidung von Krieg und Frieden möglich, und nur so eine saubere, unzweideutige Neutralität. Die Hegung und klare Begrenzung des Krieges enthält eine Relativierung der Feindschaft. Jede solche Relativierung ist ein großer Fortschritt im Sinne der Humanität"(§1).
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(§1)   Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen. p.11. /bibliographie //==>2.93.66.      (d/16/*1)<==//
(*2)
davon ist strikt die einhegung der gewalt durch die normen des rechts zu unterscheiden(+1).
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(+1)   argument: //==>2.62.11.      (d/16/*2)<==//
(*3)
diese instrumente des friedens werden partes pro toto zitiert.       (d/16/*3)<==//
(*4)
das ist die logik kriegerischer gewalt: einerseits wird den soldaten ordnung eingebleut, dann, wenn sie "das bett bauen" müssen oder das spind richten sollen; andererseits schlagen diese soldaten alles kurz und klein, damit kein stein (ordentlich) auf dem anderen bleibe.        (d/16/*4)<==//
(*5)
die perspektive des friedens ist an anderer stelle zu erörtern(+1).
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(+1)   argument: //==>2.62.08.      (d/16/*5)<==//             (d/16)<==//
(17)
klarstellung. Als phänomene sind gewalt und recht zueinander gegensätze, einander partiell sich ausschliessend. Auch im rahmen des geltenden rechts wird gewalt ausgeübt(=polizeiliche gewalt); das sind formen der gewalt, die im kontext der herrschaft legitimiert sind. Es sollte aber unterlassen werden, diese formen der gewalt mit der kriegerischen gewalt zu vermengen, auch dann, wenn eine differenz zwischen diesen formen als phänomene nicht feststellbar ist. Der schuss aus einer waffe ist immer das gleiche, gleichgültig, ob ein polizeibeamter die waffe gebraucht hat oder ein soldat.      (d/17)<==//
(18)
klarstellung. Durch herrschaft und/oder macht kann recht gesetzt werden, durch gewalt in keinem fall; denn das recht setzt das bestehen einer wechselseitigen beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen voraus(A<==>B), diese rechtsbeziehung kann als herrschaft oder als macht definiert sein(*1). Gewalt aber ist nur in einer abhängigen relation fassbar: A<==|==>(gewalt)<==|==>B.
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(*1)   argument: //==>2.52.06.      (d/18)<==//
(19)
jede kriegerische handlung ist als offene gewalt manifest; das kann auch der fall sein, wenn eine machtbeziehung begründet und/oder behauptet werden soll.      (d/19)<==//
(20)
die formen der verdeckten gewalt sind, mangels eindeutiger kriterien, schwerer zu beurteilen. Die drohung, kriegerische handlungen durchführen zu wollen, ist eine solche form verdeckter gewalt, oft wird die drohung auch in ritualen demonstriert(*1). Der zweck ist, durch einschüchterung macht zu demonstrieren. Immer ist ein subjektives moment zu veranschlagen, wenn es gilt, die formen der gewalt der klasse: kriegerische handlung, zuzuordnen(*2). Zu erwägen ist auch, ob es nicht geboten sein kann, die armut in der gesellschaft als eine subtile form kriegerischen handelns zu interpretieren, so wie man, teil des humanistischen geredes, auch vom krieg gegen die armut spricht. Das sind plausible argument, aber zwingend sind sie nicht.
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(*1)
die paraden der militärs und andere militärische übungen sind ein moment dieser drohungen.
(*2)
die details sind ein teil der kasuistik, die hier dahingestellt bleiben kann.      (d/20)<==//             (d)<==//
(e)
das dictum Carl von Clausewitz' steht. Der krieg ist die fortsetzung der politik mit anderen mitteln. Der satz ist falsch! und der satz wird nicht richtiger, wenn er immer wieder zitiert wird(01).

Als begriff schliessen sich die politik und der krieg aus, als phänomene sind der krieg und die politik gegensätze, die sich, nicht vereinbar im konsens, ausschliessen(02). Man sagt, dass der diplomat/politiker zu schweigen habe, wenn die waffen sprächen, ein gängiger spruch, der eine erfahrung zutreffend beschreibt, und dennoch ist diese conclusio in ihrer behauptung falsch, weil im argument der rede zwei sachverhalte miteinander verknüpft sind, die auch durch einen formelkompromiss nicht miteinander zusammengehalten werden können. Die politik, gleichgültig, welches interesse mit den verfügbaren methoden des politischen handelns durchgesetzt werden soll, ist in der wechselseitigen relation zwischen dem individuum als ich und seinem genossen gegründet, die gewalt jeder kriegerischen handlung hat die soziale beziehung zwischen dem genossen und dem individuum als ich auf eine abhängige relation transformiert, den jeweils anderen als blosses mittel gebrauchend(03). Es ist die logik dieser relationen, die auf der argumentebene der begriffe eine eindeutige unterscheidung zulässt: entweder/oder - tertium non datur. Auf der argumentebene der phänomene aber ist diese unterscheidung nicht eindeutig, weil die erfahrung zeigt, dass auch in der verfahrensten situation das "tertium datur" möglich ist, das soll heissen, dass eine alternative denkbar ist, die die kriegerische gewalt als ultima ratio ausschliesst. Die aufgabe der politik ist es, die möglichen alternativen mit den mitteln zu gestalten, die in der struktur der wechselseitigen relation: A<==>B, möglich sind.

Die antwort auf die frage nach der kriegerischen gewalt bleibt dennoch offen. Das, was theoretisch ausgeschlossen werden muss, das ist in der erfahrenen realität ein faktum, nämlich die allgegenwart der kriegerischen gewalt(04). Die erscheinungsformen der kriegerischen gewalt wandeln sich, nicht aber das modell des politischen handelns, mit dem bestimmte interessen auch mit kriegerischer gewalt durchgesetzt werden. Solange das faktum einander widerstreitender interessen zwischen dem individuum als ich und seinem genossen behauptet werden muss, solange werden die diskussionen über die anwendung kriegerischer gewalt virulent sein. Das ist kein verhängtes schicksal, dem das individuum als ich, den genossen eingeschlossen, sich gläubig unterwerfen müssten, sondern der streit um die auseinander laufenden interessen ist auch die chance, wege der konfliktlösung zu schaffen, die des mittels: kriegerische gewalt, nicht bedürftig sind. In der perspektive des begriffs: frieden, ist das möglich(05).
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(01)

es ist nicht weiterführend, über die gründe zu spekulieren, warum das berühmte dictum Carl von Clausewitz' in vielen varianten tradiert wird. Zumeist wird ohne kenntnis der quelle das dictum zitiert. Lange hatte Ich mich mit diesem sekundärwissen beholfen, nämlich das, was als zitat auf dem markt der meinungen kolportiert wurde, bis Ich endlich die schrift: "Vom Kriege", in seinem umfang zur kenntnis genommen habe(*1). In der form hat Carl von Clausewitz sein dictum immer wieder variiert, in seiner aussage aber ist er konsequent geblieben, sodass die varianten, die im umlauf sind, alle auf das nämliche abzielen. Es ist die these, die Ich als falsch beurteile(*2),(*3).
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(*1)
die schrift(+1) habe Ich nicht in ihrem ganzen umfang gelesen, weil die militärtechnischen aspekte mich nicht interessieren. Das programm, das Carl von Clausewitz in seinen analysen der militärtechnik entwickelt hatte, das hat er im 1.buch dargelegt; seine these hat er im 8.buch, das nur als entwurf vorliegt, präzisiert(+2).
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(+1)
Clausewitz,Carl von: Vom Kriege. /bibliographie //==>2.94.18.
(+2)
als zitat sind teile bereits dokumentiert(§1), die anderen einschlägigen stellen sind auf den seiten: 885/888-896, zu finden.
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(§1)   //==>anmerkung: (d/07).    //       (e/01/*1)<==//
(*2)
mit diesem argument kann das verdienst Carl von Clausewitz', das wissen seiner zeit über den krieg auf den begriff gebracht zu haben, nicht verkleinert werden. In der vorstellungswelt seiner zeitgenossen lebend, die immer noch die meinung pflegten, der krieg könne die fortsetzung der politik mit anderen mitteln sein, hatte auch Carl von Clausewitz, subjektiv überzeugt, diese meinung propagiert(+1).
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(+1) die belegstellen, in diesem argument an anderer stelle bereits zitiert, sind eindeutig. Aufgrund dieser aussagen Carl von Clausewitz' ist ein anderer schluss nicht plausibel, aber diese beobachtung kann kein argument sein, die meinung des Carl von Clausewitz' als letzte wahrheit auch zu glauben. Die möglichkeit, sich geirrt zu haben, ist ihm zugestanden, aber dieser irrtum kann nicht sein verdienst mindern, mit seinem wissen um die techniken des krieges, denkanstösse gegeben zu haben, die als eine widerlegung des eigenen ansatzes gedeutet werden können und so auch gedeutet werden müssen.      (e/01/*2)<==//
(*3)   argument: //==>2.63.17.      (e/01/*3)<==//             (e/01)<==//
(02)
gegensätze, die einander sich ausschliessen, können wie ein logischer widerspruch wirken. Diese einschätzung ist dann unbedenklich, wenn die argumentebenen beachtet werden, auf denen argumentiert wird. Das ist der grund, warum es notwendig ist, den logischen widerspruch nicht mit den einander sich ausschliessenden gegensätze zu vermengen. Ein logischer widerspruch wirkt per definitionem absolut, ein sich ausschliessender gegensatz hat nur den beweis der empirie für sich. Der konsens, die kriegerische gewalt solle ein mittel der politik sein, ist, weil nur in der form des widerspruchs formulierbar, nicht denkbar, gleichwohl werden im horizont dieses dictums immer wieder (faule) kompromisse ausgehandelt. Der kompromiss ist denkbar und real auch möglich, weil im kompromiss der vorteil wie der nachteil kriegerischer gewalt abgewogen werden kann und die abwägung mit einer entscheidung geschlossen wird. Der konsens aber ist kein kompromiss, weil in der relation: A<==>B, der_andere es ist, der, autonom sich für den konsens entscheidend, die autonome leistung erbringt, die der jeweils andere, der_andere, nicht erzwingen kann.        (e/02)<==//
(03)
auf der argumentebene der phänomene ist die verknüpfung der beiden relationsformen nicht ausgeschlossen. Die relation: A<==>B, kann instrumentalisiert werden, in der gleichen weise kann die abhängige relation: A<==|==>gewalt, als das ausgeschlossene dritte moment einer wechselseitigen relation interpretiert werden. Die empirischen daten ändern nichts am theoretischen befund.       (e/03)<==//
(04)   argument: //==>2.63.17.      (e/04)<==//
(05)   argument: //==>2.62.08.      (e/05)<==//              (e)<==//
(text/1.3.13a)<==//
------------------------------------------
fortsetzung:
subtext/argumente: 2.62.08

<==// (anfang/bibliograpische angaben)

stand: 16.04.01.

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