fortsetzung
Subtext/argumente: 2.63.01 bis 2.63.14

2.63.01

das individuum als ich und sein genosse präsentieren mit den begriffen, die sie auf der argumentebene: die 3.dimension des politischen, diskutieren, eine bunte palette von phänomenen, deren klassifikationen einerseits der quantität wegen nur schwer überschaubar sind, andererseits in der qualifikation der phänomene immer wieder umstritten sein werden. Das sind objektive schwierigkeiten, die nur asymptotisch einer befriedigenden auflösung zugeführt werden können. Aus diesem grund sind die nachfolgenden argumente im duktus eines obiter dictums gefasst, die weder einen anspruch auf vollständigkeit(a) erfüllen können, noch einer zwingenden systematik(b) unterstellt werden sollten; es sind argumente, die im kontext der systematischen erörterung des problems(c) auf die funktion des erläuternden beispiels begrenzt sind(d).

Die phänomene der gewalt werden entweder in der perspektive des krieges, es sind die formen illegitimer gewalt, oder in der perspektive des friedens, es sind die formen legitimer gewalt, gruppiert. Es muss aber eine restklasse hinzugefügt werden(e), weil bestimmte phänomene der gewalt einer der beiden klassen nicht immer eindeutig subsumiert werden können(f).
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(a)

die erwartete volltändigkeit ist pragmatisch nicht einlösbar, folglich wird der versuch nicht unternommen, den schein von vollständigkeit auch nur im ansatz schaffen zu wollen. Zwar ist mit dem begriff: welt, die vorstellung einer vollständigkeit aller weltdinge gesetzt, aber diese vollständigkeit ist für das individuum als ich in raum und zeit nicht erreichbar; es muss sich damit arrangieren, dass es die welt immer nur in seinen teilen verfügbar hat und seine vorstellung von vollständigkeit ist eine andere als die des genossen.      (a)<==//
(b)
die systematik der einschlägigen begriffe, folglich auch die systematische ordnung der phänomene ist denkbar, aber nicht zwingend möglich im sinn der logik. Es sind immer plausible ordnungen, für die gute gründe geltend gemacht werden können oder auch nicht.      (b)<==//
(c)
meine systematische vorgabe ist die ordnung der argumente: 2.62.01-28.     (c)<==//
(d)
weil die argumente in jedem fall nur für sich allein stehen können, werden gelegentliche wiederholungen(01) nicht zu vermeiden sein.
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(01) argument: //==>2.23.13.    (d)<==//
(e)
die argumente sind thematisch gruppiert; in den gruppen sind sie numerisch geordnet. Zwingend ist diese anordnung nicht(01), aber für den pragmatischen zweck einer orientierenden übersicht kann die
einteilung genügen(02).
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(01)
die restkategorie ist eher eine verlegenheitslösung, geschuldet der doppeldeutigkeit der phänomene.
(02)
 übersicht:
allgemeines:                         2.63.01:
die phänomene
 ==> illegitime gewalt/krieg:   2.63.02-20:
 ==> legitime gewalt/frieden:  2.63.21-28:
restkategorie
 ==> sonstige/streitig:            2.63.14, 20, 22, 27, 28.      (e)<==//
(f)
strikt logisch geurteilt müssten alle argumente in der restklasse subsumiert werden, damit wäre aber das ordnungsschema ad absurdum geführt, seine funktion verfehlt. Eindeutige zuordnungen kann es nicht geben, weil die phänomene der gewalt, mit denen alle, die es betrifft, konfrontiert sind, in jedem moment der gelebten gegenwart neu strukturiert erscheinen. Es genügt, wenn in den grundannahmen der
einordnung ein konsens vorliegt, der ein orientierungspunkt ist.      (f)<==//
2.63.02
vom krieg wird immer wieder erzählt werden ... . Es ist nicht die lust an der gewalt, die das treibende moment wäre, sowohl für den hörer der geschichte als auch für seinen erzähler. Das treibende moment ist das erinnerte bild des krieges, das den verletzten genötigt, von der gewalt zeugnis abzulegen, mit der er konfrontiert gewesen war und aktuell wieder konfrontiert ist - in den bildern kriegerischer gewalt.

Die liste der bilder mit den ereignissen, die verletzt hatten, ist lang und es ist eine konvention der wissenschaft, diese formen der gewalt als formen des krieges zu klassifizieren(a). Die formen des krieges, immer wieder reduziert auf die militärische gewalt(b), sind als facta der vergangenheit schwer von der alltäglichen gewalt abzugrenzen, die im moment der gelebten gegenwart als realität gelebt wird(c). Für diese unterscheidung, die nicht geschliffen werden sollte, gibt es plausible gründe, aber in den phänomenen der gewalt ist kein vernünftiger grund aufzeigbar, der diese differenzierung rational begründen könnte. Mit pragmatischen gründen wird die aufteilung der phänomene, eine blosse konvention, erklärt, und es sind diese gründe, die nicht als unbeachtlich beiseite geschoben werden sollten. Die tötung des gegnerischen soldaten, im C.Schmitt'schen jargon der feind, ist anders zu bewerten als die tötung des angefeindeten genossen im bürgerlichen leben(d), auch dann, wenn die vernichtung des lebens ein faktum ist und die differenzierung als€€€ eine form intelektueller gewalt klassifiziert werden kann(e). Ausgerichtet am bild des "klassischen krieges"(f), den sogenannten kabinettskriegen des 18.jahrhunderts, kann es noch hilfreich sein, die traditionale unterscheidung: kriegerische gewalt versus bürgerliche gewalt, aufrecht zu erhalten, aber diese unterscheidung wird durch die entwicklung der "kriegstechnik"(f) zunehmend fragwürdiger und damit wird jede klassifikation der phänomene unsicherer. In den letzten jahrhunderten ist die technik im krieg immer raffinierter geworden, das sterben aber ist gleich geblieben, so wie es gewesen war als die ahnen, die Neanderthaler, auf beutezug gingen(g). Die sophistische technik(h) bewirkt eine steigerung der brutalität im krieg, reziprok suggeriert die effizienz der waffen eine verkürzung des leidens - der explodierende sprengstoff lässt kein sterben zu, ein zustand wird durch einen anderen zustand ersetzt. Die erfahrung der totalität des krieges(i) ist das signum der moderne, und der zynismus kulminiert im versprechen des reinen krieges, die kriegerische gewalttat als klinische operation propagierend. Das reale leid bleibt, wenn der moment der gelebten gegenwart ein factum der vergangenheit geworden ist, das das überlebende individuum als ich erinnert, immer wieder erinnern muss.

Die klassifikation der kriegsphänomene mag in definierten situationen zweckmässig sein, mit diesen klassifikationen aber wird das faktum der gewalt im moment der gelebten gegenwart weder beseitigt noch erklärt. Im blick auf die reale gewalt ist es gleichgültig, ob die gewalt, instrumentalisiert als mittel, ein phänomen des krieges ist, oder ein phänomen alltäglicher, soll heissen, bürgerlicher gewalt.
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(a)      argument: //==>2.63.03.    (a)<==//
(b)

wenn vom krieg geredet wird, dann ist es üblich, die gewalt, konstitutiv für die gesellschaftlichen konflikte, auf die phänomene der militärischen gewalt zu verkürzen. Diese versuche sind prima vista plausibel, secunda vista aber, zumindest in den konflikten der moderne(01), irreführend und falsch. Die scheinbar klare einteilung, propagiert als "Nomos der Erde"(02) kann in der gegenwart, dem zeitalter der asymetrischen kriege, nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die verfügbaren waffen, einst ein plausibles merkmal, die kriegerische gewalt von der bürgerlicher gewalt zu unterscheiden, taugen nicht mehr als unterscheidungsmerkmal, weil sie von jedermann gebraucht werden, sowohl von den militärs, juristisch als armee des staates ausgewiesen, als auch von den milizionären, irgendwelche söldner, die alles, was vor die kalaschnikow kommt, soldat und zivilist nicht unterscheidend, töten(03).
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(01)
der terminus: moderne, ist in diesem kontext unpräzis, weil, wenn den dokumenten der historia gefolgt wird, die unterscheidung: militärische/bürgerliche gewalt, in keiner der als historisch bezeichneten epochen eindeutig ist. Es wird nicht in abrede gestellt, dass die unterscheidung in bestimmten historischen epochen eindeutiger gewesen war als in anderen, aber dieses gerede, man müsse diese formen unterscheiden, war für die menschen, die über keine waffe verfügen konnten, immer tödlich.
(02)
Ich greife den terminus: Nomos der Erde, von Carl Schmitt auf(*1), um kenntlich zu machen, dass es ein mörderisches gerede ist, wenn die ideologen, jedem mächtigen dienstbeflissen, von der einhegung der gewalt mit der militärischen gewalt faseln. Kühl geurteilt ist Carl Schmitt's reden vom "Nomos der Erde" die nicht kaschierte rechtfertigung der gewaltformen, die praxis sind im verkehr der europäischen staaten seit dem 16.jahrhundert - heute ist das arsenal der waffen allein reichhaltiger bestückt als damals.
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(*1)   argument: //==>2.62.07/(d/13/*5).
(03)
die einschlägigen Genfer Konventionen, instrumente der einhegung militärischer gewalt, sind wirkungslos geworden, weil die milizen, wie die soldateska im Dreißigjährigen Krieg, mordend, vergewaltigend und plündernd durch die lande ziehen, die, irgendeinen gott ausbeutend, das dreckige geschäft der potentaten und investoren besorgen, ausgestattet mit derem geld.   (b)<==//
(c)
wenn über die phänomene des krieges reflektiert wird, dann sollte strikt unterschieden werden, ob der moment der gelebten gegenwart der moment ist, in dem das phänomen des krieges in seiner brutalen realität das ereignis ist, oder der moment, in dem das phänomen des krieges als factum der vergangenheit erinnert wird; denn im moment des erinnerns kann das, was erinnert wird, vergleichbar so brutal sein, wie das, was physisch im moment der gelebten gegenwart in seiner gewalt unmittelbar erlitten wird(01). Die phänomene des krieges(02) sind folglich in zwei grossen gruppen klassifikatorisch zusammenzufassen, einmal die ereignisse in der unmittelbarkeit der gegenwart, dann die ereignisse, die nur als factum der vergangenheit erinnert werden. Die gewalt mag prima vista dieselbe sein, secunda vista ist sie als etwas anderes strikt zu unterscheiden. Die gewalt im moment der gelebten gegenwart kann in seiner wirkung wie die gewalt der natur erfahren werden(03), die gewalt, erinnert als factum der vergangenheit ist immer ein gegenstand der kultur(04).
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(01)
es ist eine geläufige beobachtung, das die gewalt im moment der gelebten gegenwart erst als erinnertes factum der vergangenheit bewusst werden kann. Die bewusste auseinandersetzung mit der erlittenen gewalt ist allein in der erinnerung möglich, in der die intensität der gewalttat erkennbar wird, sei es, dass diese gewalt verblasst, bis sie in der erinnerung vergessen ist, sei es, dass diese gewalt in jedem akt des erinnerns potenziert wird, an der, zu einer last mutiert, das individuum als ich zerbricht und zugrunde geht(*1).
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(*1)
die psychischen vorgänge, objekt der psychologen, müssen hier nicht weiter erörtert werden, es genügt, auf das problem zu verweisen.     (c/01)<==//
(02)
das argument gilt auch für die phänomene des friedens(*1). Die differenz ist, dass im moment der gelebten gegenwart entweder der blick auf die projektionen in die zukunft gerichtet ist oder auf die facta der vergangenheit. Die phänomene des krieges können nur als facta der vergangenheit in den blick kommen(*2), im blick des individuums als ich sind die phänomene des friedens projektionen in die zukunft(*3). Mit dieser differenz sollte immer kalkuliert werden(*4), wenn über die allgegenwart des krieges geklagt wird und seufzend vom abwesenden frieden geträumt wird.
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(*1)   argument: //==>2.63.21.   (c/02/*1)<==//
(*2)
es könnte eingewandt werden, dass die kriegsphantasien von möchtegern-helden projektionen in die zukunft seien, pars pro toto das gerede vom klinisch sauberen krieg. Diese gewaltphantasien sind in der form projektionen in die zukunft, ihr inhalt aber sind die erinnerten facta der vergangenheit, die, reflektiert im moment der gelebten gegenwart, real gelebt werden, monströs vergrössert(+1).
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(+1)
auf das problem der virtuellen gewalt ist zu verweisen. Es ist streitig, ob die computerspiele mit ihren excessiven gewaltsituationen, mässigend oder bestärkend auf die handlungsfähigkeiten der spieler wirken, entscheidend ist, dass im moment des spiels der moment der gelebten gegenwart als realität wahrgenommen wird(§1).
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(§1)   argument: //==>2.63.05.     (c/02/*2)<==//
(*3)
im blick auf die projektionen in die zukunft, ist der blick des individuums als ich auf die facta der vergangenheit nicht ausgeschlossen, weil jede projektion in die zukunft vom individuum als ich nur in der form eines factums der vergangenheit erinnert werden kann(+1).
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(+1)
argument: //==>2.22.35. Und: //==>INDEX der argumente, stichwort: projektionen in die zukunft.   (c/02/*3)<==//
(*4)
die argumente: phänomene des friedens und phänomene des krieges, sind zueinander nicht spiegelgleich. In der unterscheidung der phänomene sind überblendungen möglich, die das im terminus angezeigte bild eintrüben können. Das sind zweideutigkeiten, die nicht als argument taugen können, die eindeutigkeit der begriffe: krieg und frieden, zu suspendieren.    (c/02/*4)<==//      (c/02)<==//
(03)
die phänomene der gewalt werden in der natur, der sogenannten, anders, eben distanzierter wahrgenommen. Die differenz wird eingeebnet auf den blossen vorgang: hier das aufgefressen werden des beutetiers durch das raubtier - da auf dem kampfplatz das zerstören des anderen lebens mit einer hightec waffe.     (c/03)<==//
(04)
seiner kultur kann das individuum als ich sich nicht entwinden. Den realen vorgang der vernichtung anderen lebens durch gewalt kann das individuum als ich nur im horizont seiner kultur als diesen vorgang wahrnehmen, ein begrenzender horizont, den es meint ausblenden zu können, dem es aber nicht entkommen kann. Wenn das individuum als ich anderes leben tötet, dann kann es dies nicht in der unschuld der natur tun, es handelt in der schuld seiner kultur(*1).
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(*1)   argument: //==>2.62.10.   (c/04)<==//      (c)<==//
(d)
problematisch ist die differenzierung: hier der tötende soldat - da der mordende bürger, gleichwohl ist diese bewertung im politischen diskurs geläufig, eine unterscheidung, die eine pragmatik spiegelt, die kritisch infrage zu stellen interessengeleitet unterlassen wird. Kurt Tucholsky hatte das problem auf die schlüssige formel gebracht: soldaten sind mörder(01). Der knoten dieser unterscheidung ist die perspektive, in der die unterscheidung analysiert und reflektiert wird. Es wird nicht bestritten, dass in der sogenannten realpolitik der nutzen dieser unterscheidung interessengeleitet ausgebeutet wird und die ausblendung der realität sollte als eine demonstration pragmatischer unvernunft eingeschätzt werden; denn in den rechtsordnungen(02) ist die bewertung der tötungshandlung im krieg anders bewertet als im frieden und es ist vernünftig, diese unterscheidung zu beachten, wenn das interesse an der funktion der rechtsordnung wirksam ist. Das sind gründe, die eine unterscheidung der phänomene rechtfertigen können, aber es können keine gründe sein, die gewalt zu rechtfertigen, die als phänomene klassifiziert werden(03).
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(01)    argument: //==>2.63.18.   (d/01)<==//
(02)
der kerngedanke der differenzierten bewertung einer tötungshandlung ist in allen rechtsordnungen als wirksam nachweisbar. Auch in den alten gesellschaften wurde die tötung des genossen als mord verwerfend bewertet, die tötung des feindes als heldentat aber jubelnd gefeiert. Das ist als faktum zur kenntnis zu nehmen, aber die kenntnisnahme kann eine rechtfertigung der gewalt nicht sein.   (d/02)<==//
(03)
es ist zu erwägen, ob die rechtsordnung ihre funktion, die bedingungen des friedens in der gesellschaft zu sichern, aufrecht erhalten kann, wenn sie die unterschiedliche bewertung der tötungshandlungen legitimiert. Der verweis auf das gesetz kann nicht genügen, aber weiterführend im problem ist die unterscheidung: angriff oder verteidung. Die tötungshandlung in der form des angriffs ist anders zu beurteilen als die tötungshandlung des individuums als ich, das sich mit dieser handlung in der existenz hält(*1). Diese unterscheidung wird aber, das ist erfahrung, zumeist interessengeleitet entweder ausgeblendet oder in fehlerhafter analogie gebraucht(*2).
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(*1)    argument: //==>2.62.09.
(*2)
die differenz: bürger versus bürger und staat versus staat, sollte nicht ignoriert werden. Das notwehrrecht ist auf die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, zugeschnitten und auf diese begrenzt. Das verhältnis der staaten oder der verbände der sozialen gruppen zueinander ist von einer anderen struktur und nur in der abhängigen relation: staat:_a<==|==>staat:_b, darstellbar. Insofern ist die analogie zwischen dem bürger und dem staat nur mit einschränkungen zulässig. Ob einem staat das recht zum angriff zustehen kann, das ist fraglich, dass ein staat sich gegen den angriff eines anderen staates verteidigen soll, das ist unstrittig, streitig ist dagegen immer die konkrete handlung, die sowohl als verteidigung als auch als angegriff eingeschätzt wird.    (d/03)<==//      (d)<==//
(e)
wenn über die gewalt räsoniert wird, dann sollte der aspekt der moral nicht ausgeblendet werden. Es ist kein argument denkbar, dass die unterscheidung: tötung eines soldaten und/oder eines zivilisten, moralisch rechtfertigen könnte. Jeder versuch, diese unterscheidung geltend zu machen, das argument fokussiert auf der ebene der sprache, ist selbst als eine gewalttat zu interpretieren. Es ist die form von gewalt, die mit dem terminus: intellektuelle gewalt, zu bezeichnen ist(01).
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(01)
der terminus: intellektuelle gewalt, sei, analog zum terminus: psychische gewalt, zugestanden. Als zeichen ist der terminus nicht das problem, das problem ist der begriff: gewalt. Die allgemeine formel: gewalt ist die ersetzung eines zustandes durch einen anderen zustand, gilt, ihre anwendung aber wird zu einem problem, wenn die formel mit den phänomenen des geistes konfrontiert wird. Es wird leichthin von der intellektuellen gewalt geredet; denn von den vorstellungen, die das individuum als ich in seinem forum internum hat, ist der genosse ausgeschlossen, diese vorstellungen, entäussert auf dem forum publicum, sind aber weltdinge, über die jedermann verfügen kann. Diese vorstellungen, bezeichnet mit den einschlägigen termini, können umfunktioniert werden durch die vorstellungen, die der genosse in seinem forum internum denkt und den vorstellungen des anderen unterschiebt. Die umdeutung der vorstellungen, real präsent im sprechen und in den texten, kann als intelektuelle gewalt bestimmt werden, die in ihrer eindeutigen bestimmung immer streitig sein wird.     (e)<==//
(f)
der terminus: klassischer krieg, wird in den diskursen immer wieder bemüht, nämlich dann, wenn eine differenz markiert werden soll, zumeist mit einem negativen beiton(01). Es ist die sprache, die schreckt, ein gebrauch der sprache, die, das ist alltägliche erfahrung, als gewalt erlebt wird(02).
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(01)
die liste der einschlägigen termini ist lang. Das phänomen ist unter dem terminus: euphemismus, bekannt. Der aspekt, dass mit der sprache auch die realität verschleiert werden kann, soll nicht weiter erörtert werden.
(02)
in den rechtsordnungen erscheint dieses phänomen unter dem terminus: beleidung. Die beleidung ist eine straftat, weil mit dem wort der beleidiger gewalt gegen den beleidigten anwendet - das wort wird wie der faustschlag gehändelt, entäussert auf dem forum publicum, im forum internum gedacht. Es ist erfahrung, dass die sichtbare handbewegung in der bewertung streitig sein kann, um so mehr ist das wort in seiner bedeutung umstritten(*1).
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(*1)
die juristischen fragen des tatbestandes: beleidigung, sind nicht weiter zu erörtern.   (f)<==//
(g)
es ist ein gemeinplatz, wenn von einem fortschritt im schrecken der kriegsgewalt geredet wird. Die technisierung der kriegerischen gewalt ist ein faktum und ihren ersten höhepunkt hatte dieser prozess(01) mit dem weltkrieg numero: 1(1914-1918), erreicht. Das, was das ereignis des 1.weltkrieges auszeichnet, das ist zum signum des 20.jahrhunderts geworden. Die historia der kriegsphänomene, der wandlungsprozess des krieges vom status eines turniers(02) zum schlachtfeld des entgrenzten mordens, ist das schibboleth der moderne, die keine steigerung mehr zuzulassen scheint, vollendung in der totalität des schreckens.
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(01)
den fortschritt in der technisierung der kriegerischen gewalt hatte Th.W.Adorno in der formel: vom faustkeil zur atombombe,(*1) zusammengefasst. Dieser fortschritt ist ungebremst und wird immer raffinierter organisiert. Die technologische entwicklung lässt den krieg ohne menschen als möglich erscheinen(*2) - eine tödliche illusion; denn gewalt ist gewalt, sie ist nicht steigerungsfähig, anders das leid, das in seiner intensität unterscheidbar erfahren wird, im schrecken aber ist das mehr oder weniger auch gleichgültig(*3).
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(*1)
das zitats im wortlaut //==> argument: 2.62.07/(a/04/*2/+1).
(*2)
mit den digitalen techniken sind die waffen möglich geworden, die den menschen zu ersetzen scheinen. Noch werden diese kriegsmaschinen(+1) von menschenhand gelenkt, aber es wird schon von der künstlichen intelligenz dieser maschinen gefaselt, die selbst die entscheidungen treffen, ob sie tätig werden sollen oder nicht. Wer kann ausschliessen, dass diese visionen - phantasmen von subjekten, die den blick für den begrenzenden horizont verloren haben - nicht eines tages realität sein werden? - aber gemach, das problem wird sich dann schon erledigt haben, weil es kein individuum mehr geben wird, das ein ich ist.
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(+1)
derzeit ist der terminus: drohne, geläufig. Das wort: drohne, ist mir zwar bekannt, aber weder ist mir die herkunft der verknüpfung des bekannten wortes mit den neuen waffen bekannt, noch kann Ích die analogie in der verknüpfung nachvollziehen. Im diskurs, sich als informiert präsentierend, wird eben viel geschwätzt und adhoc- verknüpfungen werden in entitäten transformiert.
(*3)   argument: //==>2.63.07.   (g/01)<==//
(02)
man redet vom krieg als sei er ein kinderspiel, geläufig ist der terminus: kriegsspiele der kinder. Es ist aber eine verkürzung der historia des krieges, wenn der bogen nur von den turnieren der ritter im mittelalter bis heute geschlagen würde. Die kriegerischen konflikte der neanderthaler waren keine spiele gewesen, weil diese kämpfe mit benachbarten stämmen um die ressourcen der existenz geführt wurden. Erst als die unmittelbare notwendigkeit der existenzsicherung überwunden war, konnte im kampf auch das spielerische moment beachtung finden, die turniere der ritter waren in dieser historia ein höhepunkt, die das bild des krieges mit geprägt hatten und relikte davon sind heute noch beliebt, wenn die militärs im manöver krieg spielen und seine majestät schaut zu(*1).
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(*1)
die kaisermanöver waren denn auch bald ein beliebtes objekt des "Simplizissimus" - 1914 endete das spektakel.     (g/02)<==//      (g)<==//
(h)
der terminus: sophistische technik, ist in der deutschen sprache möglich, aber dieser terminus ist, weil doppeldeutig(01), wenig präzis, passender ist der englische terminus: sophisticated (machines), der in seinem gebrauch zwar enger ist, in seinen bedeutungen aber plastischer wirkt. Prima vista ist das ein problem der sprache, aber secunda vista ist ein reales problem fixiert. Der irrtum ist in der welt, das problem der endemischen gewalt könne mit immer raffinierteren waffen eingedämmt werden. In der natur kann das argument plausibel sein, weil der fitteste im prozess der evolution sich behauptet, im horizont der kultur ist das argument falsch, weil die gewalt primär ein problem im kopf ist und secundär ein physisches problem sein kann.
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(01)
der deutsche terminus assoziiert direkt die antiken sophisten, das ist irreführend. Der englische terminus hat zwar dieselbe herkunft, aber er stellt die assoziation nur indirekt her.     (h)<==//
(i)
kein phantasma ist der wunsch des irren(01), dass die totalität des krieges im 21.jahrhunderts realität werden kann ... .
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(01)
viel hat er gelogen, der herr Joseph Goebbels, aber mit seiner teuflichen frage: wollt ihr den totalen krieg?,(*1) hat er die parole ausgegeben, gültig für das 21.jahrhundert. Den propheten zu loben, die neue zeit ausgeschrien zu haben, kann kein vernünftiger grund sein, aber als warnung sollte sein wort heute gehört werden; denn ungebrochen ist das schema, gewalt mit gewalt zu vergelten - allein die formen unterliegen einem wandlungsprozess.
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(*1)
im 2.weltkrieg(1939-1945), im kriegsjahr 1943, Berlin, Friedrichspalast, vor tausenden pg's, handverlesen.   (i)<==//
(text/1.3.42)<==//
2.63.03
die klassifikation der kriege ist ein gegenstand der politischen theorie. In verschiedenen perspektiven werden die klassen definiert(a). Diese definitionen, soweit sie den methodischen anforderungen der wissenschaft genügen, können, gemäss ihrer funktion, im politischen diskurs mit einem begrenzten einverständnis gehändelt werden, in ihren bestimmungen aber sind diese definitionen alle streitig. Es ist zweckmässig, diese definitionen einer ergänzenden klassifizierung zu unterwerfen und die pragmatisch brauchbaren definitionen von den ideologisch strukturierten definitionen abzugrenzen. Die pragmatisch orientierten definitionen(b) zielen auf die überschaubare ordnung der phänomene, um sie bewerten zu können, die ideologisch orientierten definitionen(c) haben aber die funktion eines kampfbegriffs im politischen streit, um bestimmte interessen durchzusetzen oder abzuwehren, immer mit dem resultat, dass der krieg als krieg fortgesetzt und die gewalt perpetuiert wird. Als faktum sind diese klassifikationen selbst objekte und momente in einem kampf, der interessengeleitet ist und in dem die damen/herren: politiker, die klassifikationen auch als mittel zur realisierung ihrer interessen missbrauchen(d).
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(a)
die möglichen perspektiven unterliegen selbst bestimmten klassifikationen, die zumindest von einem erkenntnisinteresse geleitet sein können(01). Relevant in meiner sicht der dinge sind diese perspektiven(02):
 
1. die allgemeine einschätzung der gewalt.
Jeder kampf mit offener gewalt und dem zweck, den gegner zu töten, ist als eine form von krieg einzuschätzen. Das entscheidende moment des merkmals ist der wille des einen, den anderen als der_andere zu vernichten(03).
2. die definition des krieges im recht.
Das völkerrecht definiert das ius belli. Mit diesem begriff sind aber nur bestimmte formen der gewaltanwendung zwischen den staaten erfassbar(04). Die moderen formen des krieges, die sogenannten asymmetrischen kriege, sind mit dem begriff des völkerrechts nicht fassbar.
3. die definition des ideologisch gerechtfertigten krieges.
Der gewalttätige konflikt, die gegner in zwei feindselige lager aufspaltend, muss durch eine ideologie, sei diese eine weltanschauung oder eine religion, gerechtfertigt erscheinen. Diese rechtfertigungen, hier die gute gewalt - da die böse gewalt, sind die blaupausen für die faktische gewalt als krieg in jedweder form(05).
4. die definition des krieges, die (al gusto) bestimmte kriterien anderer definitionen unterschiedlich miteinander kombiniert.
Prima vista ist diese definition des krieges geeignet, die aktuellen formen des krieges "auf den begriff" zu bringen, secunda vista ist dieser klassifikationsversuch eine form der selbsttäuschung, weil diese klasse als restklasse gebraucht wird, in der alles abgelegt werden kann, was dem sogenannten klassischen krieg nicht entspricht - praktisch wären alle einschlägigen phänomene hier zu subsumieren(06).
5. die definition des krieges, die mit dem kriterium: intellektuelle gewalt, operiert.
Diese definition ist vage, aber sie sollte nicht aus dem blick fallen, weil sie geeignet ist, auch die fälle einzubinden, für die das merkmal: gewalt, prima vista nicht zutreffend zu sein scheint, definitionen des krieges, die secunda vista immer wieder ein gegenstand der diskurse sind(07). Es sollte nicht ignoriert werden, dass wörter, insbesondere das zeichen: "§", als waffe gebraucht werden. Mit diesen instrumenten üben die intellektuellen, insbesondere die juristen, gewalt aus, einerseits im horizont ihrer herrschaftlichen befugnisse, andererseits im dunstkreis der verfügbaren macht, den missbrauch des wortes und des gesetzes einschliessend(08).
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(01)
argument: //==>2.63.04.
Zusatz.
Die erwägungen der moral sollten ausgeblendet werden. Die klassifikation der einschlägigen phänomene folgt pragmatischen motiven, die durch die moral bestimmt sein können, aber auf der argumentebene der analyse als nachrangig eingeschätzt werden.     (a/01)<==//
(02)
die liste der perspektiven ist nicht vollständig, weil ihre vollständigkeit nicht feststellbar ist. Die vorgelegte aufzählung der perspektiven sollte aber genügen, um das bunte bild der kriegsphänomene zu skizzieren. Das genügt, um die zueinander gegensätzlichen phänomene in eine plausible ordnung zu zwingen.     (a/02)<==//
(03)
d'accord, die definition ist sehr weit gefasst, aber sie ist eng genug, um die phänomene der alltäglichen gewalt auszuschliessen, in denen das faktum der gewalt, auch in seinen brutalsten formen(*1), zwar behauptet werden kann, formen der gewalt, die kein moment des krieges sind, pars pro toto der streit in einer sozialen beziehung, der auch bis auf's messer geführt wird(*2).
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(*1)
pars pro toto der mordfall, das bevorzugte sujet in den kriminalromanen.
(*2)
es kann eingewandt werden, dass die eindeutigkeit des beispiels dann problematisch ist, wenn das individuum als ich und sein genosse als mitglieder eines verbands der sozialen gruppe agieren. Diese phänomene werden gemeinhin unter dem etikett: (banden)kriminalität, erörtert(+1).
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(+1)   argument: //==>2.63.12.   (a/03)<==//
(04)
gemäss dieser definition kann von krieg nur dann gesprochen werden, wenn die kontrahenten staaten sind. Zulässig ist nur die relation: staat:_a<==|==>staat:_b. Ausgeschlossen sind die konstellationen: bürger gegen staat(*1) und bürger gegen bürger(*2). Es kann zweckmässig sein, sich auf den juristischen begriff des krieges zurückzuziehen. In seiner engen fassung werden aber viele phänomene herausfallen, die, folgt man dem common sense, als krieg beurteilt werden(*3). Im strikten sinn der definitionen, gültig im völkerrecht, findet heute, 27.08.2014, weltweit kein krieg statt - die täglichen news vermelden aber anderes(*4).
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(*1)
ausgedrückt in der formel der relation: bürger:_A<==|==>staat:_a.
(*2)
ausgedrückt in der formel der relation: bürger:_A<==>bürger:_B.
(*3)
es dürfte unstreitig sein, dass der bürgerkrieg oder ein putsch der militärs eine form des krieges ist. Diese formen genügen aber nicht der juristischen definition des krieges, es sei, diese wird per interpretationem passend gemacht.
(*4)
die top-meldungen heute sind: der krieg um Gaza, der krieg in Syrien/Irak und der krieg in der Ostukraine; die anderen globalen konflikte in Afghanistan/Pakistan, Somalia, Süd-Sudan und das Kongogebiet sind derzeit aus dem fokus der medien gefallen.     (a/04)<==//
(05)
als beispiele werden aufgezählt die termini: "religionskrieg, bürgerkrieg(=revolution,=volkskrieg), partisanenkrieg und terrorismus". Mit diesen termini sind konfliktformen bezeichnet, die weit auseinanderfallen können und dennoch viele überschneidungen aufweisen, sodass die zuordnung eines bestimmten falles in einer der unterklassen immer streitig sein wird. Diese unterscheidung ist aber erforderlich, wenn das merkmal: ideologie, real angewandt werden soll; denn die gewalt der kriegsparteien ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie mit der jeweiligen ideologie konform ist und diese kriege können real nur dann beendet werden, wenn eine der rechtfertigenden ideologien auch vernichtet ist - die perpetuierung der kriegerischen gewalt, zeitweilig suspendiert in einem quasi-frieden, ist allemal gesichert.     (a/05)<==//
(06)
wieder nur eine vorläufige liste der einschlägigen fälle:
==> der krieg der warlords(=failed staates),
==> der putsch der militärischen/politischen eliten(=staatsstreich),
==> der aufruhr oder die revolte aus ökonomischen gründen(*1),
==> jede form militärischer gewalt jenseits der kriegserklärung(=rebellion(*2)).
Es ist zu erwägen, ob in dieser liste auch die latenten kriege(=militärdiktaturen(*3)) aufzunehmen sind und die gewaltphänomene, die mit der existenz bestimmter, mit waffen ausgerüsteter gruppen(=milizen(*4)) verbunden werden.
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(*1)
für diese phänomen, konflikte in der gesellschaft, die sozial extrem gespalten ist(+1), wird gelegentlich der terminus: hungerrevolte, verwendet. Der terminus bezeichnet den grund für einen sozialen konflikt, der, aus der not entstanden, mit waffen geführt wird. Die bilder von den brennenden barrikaden sind denen von den schützengräben in ihrer nichtähnlichkeit gleichgestellt - krieg oder nicht_krieg? - für die opfer und die täter ist diese unterscheidung nachrangig.
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(+1)
der horizont für diese konflikte ist die extreme spaltung der gesellschaft in arm und reich, eine ordnung der gesellschaft, die durch ihre ökonomie bewirkt ist, die als befriedet erscheint, die latente gewalt in der gesellschaft verbergend.   (a/06/*1)<==//
(*2)
der terminus: rebellion, ist in seiner festlegung zwar vage, das bezeichnete phänomen ist aber konkret. Die formale erklärung des kriegs ist nicht möglich(+1), weil der konflikt intern in den militärischen formationen des staates ausgefochten wird(+2).
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(+1)
die förmliche kriegserklärung ist nur zwischen staaten möglich. Diese kann fehlen, wenn ein staat sich über den nachbarstaat hermacht und sich bequemt, die kriegserklärung, diplomatisch korrekt, nachzuliefern. Mit diesem schema begann der 2.weltkrieg(1939-1945).
(+2)
in diesem fall ist es üblich von einer militärrevolte zu sprechen, die zu einem bürgerkrieg sich ausweiten kann. Eine teilgruppe der militärmacht des staates, illoyal gegenüber dem staat, initiiert die rebellion, die von einer anderen gruppe der militärmacht dieses staates, loyal dem staat ergeben, abgewehrt wird. Der spanische bürgerkrieg(1936-1939) ist dafür das muster.     (a/06/*2)<==//
(*3)
das kennzeichen einer militärdiktatur ist, dass jede kritische regung mit militärischer gewalt, die verfügbare macht als recht kaschierend, unterdrückt wird. Die militärische gewalt muss nicht als reale physische gewalt präsent sein, aber sie ist präsent, wenn sie herausgefordert wird.    (a/06/*3)<==//
(*4)
die geläufigen termini: "soldat/söldner, milizionär und semisoldat", mit denen die mitglieder dieser gruppen bezeichnet werden, markieren die phänomenologie dieser gruppen, bunt und breit gefächert in der historia. Partes pro toto werden diese formationen aufgezählt: die piraten auf den meeren, die freischärler und partisanen in den sogenannten regulären kriegen, die gruppen des terrorismus der moderne.     (a/06/*4)<==//        (a/06)<==//
(07)
die termini: pressekrieg und ehekrieg, sind geläufig, mit denen in metaphorischer redeweise die reale gewalt verhüllt und zugleich enthüllt wird. D'accord, ein krieg der presse oder ein ehestreit haben mit einem realen krieg prima vista nicht viel gemein, aber secunda vista wird die realität der streitigkeiten als krieg gedeutet und erfahren. Das entscheidende moment ist die analogie, die sowohl vereinigt als auch trennt.   (a/07)<==//
(08)
weder das wort noch das gesetz, gefasst in paragraphen und argumenten, sind reale waffen, aber sie werden im konkreten konflikt so wahrgenommen. Darauf ist der blick zu richten. Es fliesst, wie man entschuldigend sagt, zwar kein blut, aber die verletzungen in der seele können so gravierend sein, dass das verletzte individuum als ich in der realen gewalt sein heil sucht und dann fliesst blut. Dieses phänomen ist immer wieder ein sujet in der literatur, die den realen konflikt in einer geschichte metaphorisch abarbeitet(*1).
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(*1)
es genügt, pars pro toto, auf Heinrich von Kleist's novelle: Michael Kohlhaas, zu verweisen.    (a/08)<==//        (a)<==//
(b)
der juristische begriff des krieges ist pragmatisch wirksam. Zumindest ist, wenn das handwerk des juristen geachtet wird, eine klare trennung möglich, ob die bestimmte form der kriegerischen gewalt als krieg identifiziert wird oder nicht. Diese zuordnung ändert aber nichts an den phänomenen der kriege, deren beurteilungen und bewertungen weiterhin im streit stehen.    (b)<==//
(c)
die ideologie kann ein moment der orientierung sein, aber als moment der differenzierung taugt das merkmal: ideologie, nicht, vielmehr ist die ideologie selbst ein moment des problems. Die bestimmung(=bejahung) einer ideologie ist immer mit der ausschliessung bestimmter phänomene(=verneinung) verknüpft. In den realen konfliktsituationen hat das negierte das potential eines sprengstoffs, das jede konkrete bestimmung in eine neue konfliktsituation zurücksinken lässt. Die gründe mögen im lauf der historia wechseln, die situation der konfrontation bleibt in neuen formen unverändert bestehen.    (c)<==//
(d)
die unterscheidbaren definitionen der bestimmten klassen sind geeignet, einerseits in der schwer überschaubare vielfalt von kriegsphänomenen eine plausible ordnung zu etablieren, die für die befriedung einer konfliktsituation ein nützliches moment sein kann, es ist aber andererseits eine illusion, mit diesen schemata das problem der kriegerischen gewalt auflösen zu wollen. Die phänomene des krieges sind ein faktum, das aus der welt zu schaffen nicht möglich, das soll heissen: unvernünftig ist, ein faktum, mit dem das individuum als ich und sein genosse sich arrangieren können, um die negativen konsequenzen des krieges, in welchen formen auch immer, zu minimieren. Sie müssen den willen dazu haben und die klassifikationsschemata der kriegsphänomene können ein instrument sein, dieses ziel zu erreichen, weil in ihnen der schatz der geschichte als erfahrung verfügbar ist.    (d)<==//
(st/2.63.02/(a))<==//
2.63.04
es ist ein problem der theorie, das, wenn es gelöst werden soll, ein problem der praxis ist, die praxis nämlich, in der mittels des begriffs: gewalt, die klassifikationen der phänomene(a), eingeschlossen ihre kasuistiken(b), bestimmt werden. Die dialektik von praxis und theorie kann dann zu einem moment der gewalt werden, wenn das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, willens sind, die ausgearbeiteten klassifikationen, eingeschlossen ihre kasuistiken, als mittel zu gebrauchen im meinungskampf um die phänomene der gewalt. Die denkbaren klassifikationen sind das problem der theorien, wenn aber die interessen durchgesetzt werden sollen, für die eine bestimmte klassifikation als waffe im kampf instrumentalisiert werden kann(c), dann ist das problem die praxis, mit der die gewählte klassifikation als casus in den politischen diskurs implementiert wird. Der widerstreit der klassifikationssysteme erscheint selbst als ein moment des gewaltphänomens, ein widerstreit, der mit dem begriff: gewalt, nicht entscheidbar ist, weil das individuum als ich selbst und sein genosse, jeder für sich, sich entscheiden müssen, was sie wollen(d).
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(a)
es ist brauch, in der theorie eine systematik der gewaltphänomene zu konstruieren, das ergebnis in einer liste fixierend(01), auf der die denkbaren perspektiven zusammengefasst sind(02), immer gewichtet, soweit das individuum als ich und sein genosse die mittel verfügbar haben, ihre interessen zu realisieren. Die mögliche liste ist allein eine verweisung, mithin ein mittel zum zweck.
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(01)
die liste der möglichen perspektiven im überblick:
1. die gewaltphänomene, die durch angst induziert sind(*1).

2. die phänomene offener gewalt(ouvert). Diese gewalt ist direkt und unvermittelt präsent(*2).

3. die phänomene verdeckter gewalt(latent). Diese gewalt wirdindirekt(*3) geübt und ist immer durch ein substitut vermittelt(*4).

4. die systemische gewalt. Das ist die gewalt, die einem system immanent ist. Jede ideologie kann in der funktion eines systems gebraucht werden(*5).

5. die administrative gewalt(verwaltungszwang). Diese gewalt ist mit der befugnis und der kompetenz verknüpft, eine norm und/oder einen sachverhalt zu deuten und/oder zu realisieren. Das ist die gewalt, die dem individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich, kraft ihres amtes zugeordnet ist, eingeschlossen die funktion ihrer entscheidungen (verwaltungsakt und urteil). Es sind formen latenter gewalt(*6).

6. die handlung als gewalt, die ihren grund in der funktion hat, die das individuum als ich in der gesellschaft ausübt(*7). Das ist ein weitgefächertes erscheinungsbild. Als unterpunkte können benannt werden:

6.1. der jurist, der ein gesetz auslegt oder ein recht interpretiert.
6.2. der theologe, der die erzählungen vom geglaubten gott auslegt.
6.3. der arzt/psychiater, der eine diagnose stellt.
6.4. der charismatische führer, der begeistern kann(*8).
7. die sprache als gewalt. Primär ist die gewalt zwar ein physisches phänomen, sekundär aber, vermittelt in der sprache, ist die gewalt immer auch ein psychisches phänomen. In den formen der sprache ist die gewalt händelbar gemacht(*9).

8. das interesse als gewalt. Jede form des interesses, das das individuum als ich: A, gegen den genossen: B, geltend macht, kann vom jeweils anderen als gewalt erlebt werden. Für sich kann das interesse zwar keine gewalt sein, aber es erscheint dann als eine form offener und/oder verdeckter gewalt, wenn das interesse des einen gegen das interesse des anderen real im moment der gelebten gegenwart aktiviert wird(*10).

9. die phänomene der sozialbeziehungen: macht und herrschaft, als gewalt. Das faktum dieser sozialbeziehungen ist in bestimmten formen auch als gewalt präsent, definiert durch die funktion(*11).

10. die kompetenz der interpretation eines zeichens als gewalt. Die macht, die der horizont der deutung jedes textes ist(*12), wird erst dann gegenwärtig, wenn der text gedeutet wird(*13).

11. die phänomene des entzugs und/oder der zuwendung der wertschätzung als gewalt. Das individuum als ich, das dem genosse seine liebe/wertschätzung entweder zuwendet und/oder entzieht, kann beim genossen das gefühl provozieren, mit gewalt behandelt zu werden(*14).

12. die straftat als gewalt. Das opfer einer straftat kann das resultat der strafbaren handlung als unmittelbar erlittene gewalt interpretieren und so in der interpretation als unmittelbare gewalt erfahren(*15).

13. jeder sachverhalt, der nicht eindeutig bestimmt ist, oder jede behauptung, die umstritten ist, kann als eine form der gewalt erfahren werden(*16).

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(*1)    argumente: //==>2.63.08  //==>2.63.10.    (a/01/*1)<==//
(*2)    argument: //==>2.62.04.   (a/01/*2)<==//
(*3)
der terminus: indirekt, wird nicht als logische verneinung: nicht_direkt, gebraucht. Indirekte gewalt ist immer in einer position gesetzt und als diese präsent.   (a/01/*3)<==//
(*4)   argument: //==>2.53.30.   (a/01/*4)<==//
(*5)
argument: //==>2.22.45. Und: //==>INDEX der argumente, stichworte: ideologie und system/systemtheorie.   (a/01/*5)<==//
(*6)
die befugnis und die kompetenz zur herrschaft sind keine formen der gewalt, aber die im horizont der herrschaft zugestandenen befugnisse und kompetenzen können vom jeweils anderen als gewalt instrumentalisiert und so auch erfahren werden.   (a/01/*6)<==//
(*7)
das ist ein unterpunkt der anmerkung: (*06).     (a/01/*7)<==//
(*8)
schon in der auflistung der unterpunkte wird deutlich, in welcher vielfalt die phänomene der gewalt erscheinen können, ohne dass die bestimmte handlung selbst als gewalt erkennbar ist. Der charismatische führer kann allein durch seine präsenz bewirken, dass sein fan ihm folgt, gezogen von einer gewalt, die alle, die es betrifft, überwältigen kann, eingeschlossen die möglichkeit, gewalt im geist und im namen des führers zu gebrauchen.     (a/01/*8)<==//
(*9)    //==>INDEX der begriffe, stichwort: sprache.     (a/01/*9)<==//
(*10)  //==>INDEX der argumente, stichwort: interesse.    (a/01/*10)<==//
(*11)  argumente: //==>2.52.04  //==>2.52.05  //==>2.52.06.   (a/01/*11)<==//
(*12)
der text, ein dokument der historia, kann für sich keine form der gewalt sein, aber der text, benutzt als mittel zu einem zweck wird zur gewalt umfunktioniert, pars pro toto die flugschrift, die ein symbol der gewalt ist, wenn die worte im sozialen prozess begriffen und gedeutet werden, umgesetzt in handlungen.   (a/01/*12)<==//
(*13)
ein anderes problem sind die subjekte, die die deutung der phänomene vornehmen; die resultate ihrer deutung erscheinen als gewalt und werden so auch wahrgenommen(+1).
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(+1)   //==>anmerkung: (*06-*08).     (a/01/*13)<==//
(*14) //==>anmerkung: (b).   (a/01/*14)<==//
(*15)
die strafbare handlung ist nicht in jedem fall eine form der gewalt(+1), pars pro toto: der betrug, aber die konsequenzen der handlung werden immer als eine form der gewalt interpretiert und so auch physisch erfahren.
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(+1) das ist abhängig vom tatbestand, der mit strafe bewehrt ist.     (a/01/*15)<==//
(*16)
der letzte punkt hat auch die funktion der restkategorie, deren zweck es ist, dem tableau der möglichen perspektiven, den schein der vollständigkeit behauptend, den status eines geschlossenen systems zu verschaffen(+1).
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(+1)   //==>anmerkung: (b).     (a/01/*16)<==//        (a/01)<==//
(02)
der anspruch auf vollständigkeit ist mit dieser liste nicht verknüpft.     (a/02)<==//        (a)<==//
(b)
die kasuistik der denkbaren fälle ubiquitärer gewalt ist ein sehr weites feld, auf dem, verwirrend in der vielfalt der fälle, konstellationen von weltdingen gedacht werden, die, prima vista, fernab jeder gewalt sind, secunda vista aber als formen der gewalt erfahren werden können. Ein beispiel unter vielen, die liebesgeschichte: Romeo und Julia. Als ideal eine liebesbeziehung ohne fehl und tadel, allein dem schönen gefühl der liebe stehen die realen bedingungen der gesellschaft entgegen, die als formen der gewalt präsent sind(01). Andere beispiele können zitiert werden, aber sie werden das problem der
gewalt in seiner kasuistik nicht abschliessend aufklären können. Gewalt, offen oder verdeckt, ist ein faktum, mit dem das individuum als ich und sein genosse sich arrangieren können, vorausgesetzt, sie wollen es  - es wäre ihr beitrag zum frieden(02).
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(01)
mit der exposition des problems soll es auch sein bewenden haben, weil jeder adressat für sich "seinen reim" auf die geschichte machen wird. De facto kann jeder fall in dieses schema eingefügt werden, weil die sozialen beziehungen zwischen dem individuum als ich und seinem genossen einer doppeldeutigkeit unterliegen, die als form der gewalt gedeutet werden kann, sei diese form nun ouvert(*1) oder nur latent(*2). Die offenen formen der gewalt sprechen für sich, so scheint es, und so werden sie im politischen diskurs auch gehändelt. Das problem sind die latenten formen der gewalt, weil die perspektiven ihrer interpreten mit in das argument einbezogen werden müssen, das im diskurs entfaltet werden soll. D'accord, in jedem diskurs kann eine lösung des problems der ubiquitären gewalt gefunden werden, aber die gefundene lösung, schwer erarbeitet, ist nicht von dauer und erweist sich, das ist erfahrung, a la longue als quellgrund neuer gewalt. Dieses problem kann im horizont dieses essays praktisch nicht bewältigt werden(*3).
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(*1)
die formen der offenen gewalt bedürfen keiner weiteren erörterung. Die vorstellung, es sei krieg, ist immer mit gewalt konnotiert. Das moralische urteil ist eindeutig, so scheint es, aber es können situationen aufgezeigt werden, in denen das moralische urteil schwankt und die gewalt, heftigst bestritten, als legitim gelten soll. Das ist der fall, wenn die eigene existenz, die existenz der gruppe eingeschlossen, bedroht ist und behauptet(=verteidigt) werden muss. Das ist ein dilemma, das mit einem systematisch fundierten argument nicht entschieden werden kann, aber es ist demonstrierbar. Der eroberungskrieg(+1) ist eindeutig eine orgie von gewalt, aber, und das ist die rückseite dieser gewalt, die antwort ist zweideutig auf die frage, wie der komplementäre verteidigungskrieg(+2) zu beurteilen sei, der mit gewalt geführt werden muss, mit waffen, die dem angreifer gleichgestellt sind. Oder: wie ist der fall zu beurteilen, wenn ein diktator seine gewalt in einer unerträglichen weise ausgeweitet hat(+3), sodass diese gewalt nur mit gleicher gegengewalt eingedämmt und vernichtet werden kann? Die verteidigung der eigenen existenz ist legitim, aber was ist der punkt, an dem verteidigung in aggression umschlägt?(+4). Das sind offene fragen, die abschliessend in raum und zeit nicht beantwortet werden können. Eine kasuistik kann vielleicht teilbereiche aufklären, aber streitig wird jede fallentscheidung bleiben, weil jede entscheidung mit den bestimmten interessen verknüpft ist, die von den streitenden verfolgt werden. Eine desillusionierende einsicht, die einerseits den krieg als alternative ausschliesst, die andererseits das argument, zum frieden gäbe es keine alternative, als leere phrase ausweist.
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(+1)
wer über den anderen herfällt, um beute zu machen(§1), der wendet gewalt an, die nicht rechtfertigbar ist, oder es sind gründe, die, um die gewalttätigkeiten zu kaschieren, vorgeschoben werden(§2).
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(§1)
das moderne wirtschaftsleben, das tägliche programm auf den börsen der finanzmärkte, ist von den realen kriegerischen auseinandersetzungen der historia kaum zu unterscheiden - das vokabular der akteure verrät einiges: feindliche übernahme.
(§2)
dazu genügt es, die aufmerksamkeit auf die phänomene zu richten, die mit der formel: krieg gegen den terror, fixiert werden. Für G.W.Bush und Co., die führende elite der USA, waren nicht die sorgen über die taten des Saddam Hussein der grund zum Irak-krieg(2003-?), sondern der bemüht-kaschierte grund war ihre angst, in der region den dominierenden einfluss verlieren zu können, im klartext, ihnen ging's um's öl und das geschäft, die sprichwörtlichen formen latenter gewalt.     (b/01/*1/+1)<==//
(+2)
argument: //==>2.62.09.
Zusatz.
Das recht der selbstverteidigung kann nur dem individuum als ich zukommen. Es ist aber unbestritten, dass jeder staat als juristische person auch über das recht der verteidigung verfügt, nämlich dann, wenn der staat in seiner existenz real bedroht ist. Das problem ist allein der umschlagspunkt, an dem die verteidigende gewalt(=legitim, aber nicht immer auch legal) in die angreifende gewalt(=illegitim, und immer rechtspositiv legal) umschlägt. Im politischen diskurs wird es also immer ein pro und ein contra geben.     (b/01/*1/+2)<==//
(+3)
die sogenannten befreiungskriege und die revolutionen sind immer gegen eine faktische gewalt gerichtet, die weder legal sein kann, noch legitim ist, aber das, was im beginn des streits mit waffen als rechtfertigung möglich gewesen war, das erweist sich im historischen prozess immer wieder als eine nachlaufende verneinung des gerechtfertigten interesses. Nüchtern betrachtet wird in den revolutionen und befreiungskriegen der historia nur die eine bestimmte form der gewalt gegen eine andere gewalt, ebenso bestimmt, ausgetauscht - im besten falle sind die akteure des geschehens andere, die als die neuen bald die alten sein werden.     (b/01/*1/+3)<==//
(+4)   argumente: //==>2.62.09  //==>2.63.26.    (b/01/*1/+4)<==//        (b/01/*1)<==//
(*2)
in der kasuistik der gewaltphänomene sind die latenten formen der gewalt das problem. Das, was als eine form der gewalt bestimmt werden soll, das ist für sich als phänomen kein gegenstand des gültigen begriffs: gewalt, aber die konsequenzen, die mit diesen phänomenen verknüpft werden, sind real(+1), unmittelbar als gewalt erfahren. Es ist also ein weiteres moment im kalkül wirksam, das nicht unmittelbar, aber immer mittelbar präsent ist. Es müssen also zusätzliche aspekte des problems mit einbezogen werden und diese perspektiven machen die klassifikationen der gewaltphänomene angreifbar und die kasuistik der gewaltphänomene unübersichtlich. Dieses faktum ist zu konstatieren. Möglich ist, immer wieder unternommen, allein der versuch, mit dem für die konkrete situation eine praktikable lösung vorgeschlagen wird, die de facto das problem ungelöst zurücklässt(+2).
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(+1)
das urteil, mit dem der verurteilte bürger im gefängnis weggesperrt wird, ist für sich, ein blosses dokument der verwaltung, ein ding der welt, das mit dem begriff: gewalt, von anderen weltdingen nicht abgegrenzt werden kann, sehr wohl aber sind die folgen, die mit dem urteilsspruch verknüpft sind, als phänomene der gewalt erkennbar.
(+2)
das ergebnis mag als ungenügend zurückgewiesen werden, aber, und das ist die dialektik der klassifikationen der gewaltphänomene, die kritiker werden, wenn sie mit sich selbst kritisch umgehen, sich vor dem gleichen problem wiederfinden. Die lösung, fixiert im moment der gelebten gegenwart, kann ihren zweck erfüllen, aber als ein factum der vergangenheit ist diese auflösung kein absolutes maass, es ist ein dokument der historia, das wieder neu zu interpretieren ist. Wie sagt man im spiel? - zurück auf "los".    (b/01/*2)<==//
(*3)
Ich versuche in diesem essay einige aspekte des problems der ubiquitären gewalt analysierend aufzugreifen(+1) und reflektierend einer lösung zuzuführen, aber mit diesen versuchen verknüpfe Ich nicht den anspruch, die möglichen fälle vollständig zu erfassen(+2).
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(+1)    argumente: 2.63.01-28.
(+2)
es genügt, wenn Ich auf die bibliographien zum problemfeld: gewalt, verweise, die eingesehen werden können.      (b/01/*3)<==//         (b/01)<==//
(02)
diese auskunft kann nicht befriedigen, aber ist mehr möglich? Wer mehr will, der hebe den stein auf, aber mit dem stein in der hand wird er nur die kette der gewalt mit einem neuen glied verlängern, ohne das ende der kette von gewaltphänomenen markieren zu können(*1).
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(*1)   argument: //==>2.63.27.    (b/02)<==//         (b)<==//
(c)
die möglichkeiten, ein klassifikationsschema als waffe zu instrumentalisieren, sind nur in den formen latenter gewalt real. Über die wahl einer möglichkeit entscheidet das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, die, jeder für sich, mit diesen systematiken gemäss ihrer interessen operieren. Dieser aspekt erweitert die menge der möglichen fälle von gewalt um ein weiteres mal(01).
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(01)
es ist zweckmässig, auf diesen aspekt zu verweisen, weil die reflexion der gewaltphänomene in ihren klassifikationen dem glasperlenspiel vergleichbar ist - interessant, aber ohne erkennbaren nutzen. Das problem ist die menge der denkbaren gewaltbegriffe, die der eindeutigen klassifizierung der gewaltphänomene entgegensteht.    (c)<==//
(d)
die frage, was alle, die es betrifft, wollen, das kann im kontext dieses essays nicht beantwortet werden, weil jeder adressat des textes gefordert ist, sein autor eingeschlossen, für sich das problem der unterscheidung in der jeweils eigenen perspektive zu formulieren und seiner lösung zuzuführen.    (d)<==//
(st/2.63.03/(a))<==//
2.63.05
im zeitalter der digitalen techniken ist es en vogue, mit der unterscheidung: wirkliche/virtuelle gewalt,(a) zu argumentieren. Es wird behauptet, die gewalt, gezeigt in den computerspielen, könne keine reale gewalt sein und die virtuelle gewalt der bits, so wird gefolgert, sei deshalb auch unbedenklich. D'accord, dieser meinung ist prima vista kein plausibles argument entgegengesetzt, die versuchte entgegensetzung aber ist secunda vista ein problem. Die verfechter der meinung, die abgebildeten gewaltorgien in den diversen medien können keine reale gewalt sein, haben einerseits unbestreitbar recht(b), aber sie irren sich andererseits in den konsequenzen, wenn die bilder in raum und zeit zum anstooss werden, das imaginierte auch real in handlungen umzusetzen(c). Trotz der modernität, die ihren widerschein in der formel: reale/virtuelle gewalt, hat, markiert die formel das alte problem der unterscheidung von vermittelter und unvermittelter gewalt(d). Zugleich ist es auch die schnittstelle, in der die phänomene verortet sind, die unter dem terminus: ästhetisierung der gewalt, zusammengefasst werden(e). Die ouverte gewalt verstattet keine möglichkeit, die bestimmte gewalttat zu interpretieren, das ist anders, wenn die gewalt indirekt, verdeckt durch ein scheinbar harmloses ding der welt, präsent ist. Die phänomene verdeckter gewalt sind dann präsent, wenn die realen formen der gewalt ästhetisch gebrochen erscheinen(f), sei's in der wiederholung einer erzählung, sei's im gemalten bild der gewaltszene, sei's die präsenz der gewalt auf der schaubühne(g). Die ästhetische reflexion der gewalt kann der realen gewalt nicht ihren schrecken nehmen, aber in den formen ästhetisch reflektierter gewalt wird die reale gewalt kalkulierbar und in ihrer kalkulierbarkeit erscheint sie auch als eingehegte gewalt(h).
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(a)
die formel: wirkliche/virtuelle gewalt, ist üblich in der fassung: reale/virtuelle gewalt. Es sind gründe des stils, die termini: real und wirklich, wahlweise für dasselbe zu gebrauchen.      (a)<==//
(b)
die im bild repräsentierte gewalt kann die reale gewalt nicht sein - eine binsenweisheit, die in jedem gemalten bild präsent ist, dessen sujet die gewalt gegen ein individuum ist. Auch die vorstellung dieser szene im forum internum ist nicht die realisierte gewalthandlung auf dem forum publicum, mit der das individuum gequält werden soll. Begrenzt auf die analyse ist es zulässig, in analytischer absicht die repräsentierte gewalt(=vermittelte/virtuelle gewalt) von der realen gewalt(=unmittelbare/wirkliche gewalt) zu trennen, folglich ist logisch plausibel nicht darstellbar, dass aus der absicht, etwas tun zu wollen, jenseits von raum und zeit im forum internum gedacht, die reale handlung auf dem forum publicum kausal zwingend vollzogen werden muss(01). Die konstruierte kausalität ist zwar ein faktum in der welt, aber sie ist das resultat der synthetisierenden reflexion, die das indivuduum als ich oder sein genosse, jeder für sich, zu verantworten haben.
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(01)
im horizont des satzes, dass aus dem sein nicht auf das sollen, respektive aus dem sollen auf das sein, geschlossen werde könne, ist die behauptung plausibel, dass die medien wirkungslos seien, die im markt die scheusslichkeiten aller art vertreiben. Die angebotenen beweise der behaupteten kausalitäten sind zumeist beweisbar falsch, aber, und dieser einwand sollte nicht überlesen werden, andere kausalitäten sind, weil möglich, als wahrscheinlich in betracht zu ziehen, wenn diese kausalitäten wirkzusammenhänge markieren, die, fernab der dargestellten gewalt, als gewalt erklärbar sind.      (b)<==//
(c)
es ist eine andere situation, wenn das, was im forum internum die imagination der gewalt gewesen war, auf dem forum publicum in eine reale handlung umgesetzt ist(01). Für die beurteilung der handlung kann, wenn die handlung moralisch bewertet werden soll, die imagination der gewalt im forum internum nicht das maass sein, weil das maass für das moralische urteil das geltende recht ist, in dessen horizont die reale handlung bewertet wird(02); denn real sein kann die vorstellung der gewalt(=tat) im forum internum erst unter den bedingungen von raum und zeit auf dem forum publicum, sei's, dass die imagination als absicht zur tat formuliert ist, sei's, dass die intendierte handlung als tat real vollendet wird, identifiziert als ein phänomen der gewalt. Kritisch ist der moment, in dem die imagination im forum internum, auf dem forum publicum in eine handlung(=gewalt) transformiert wird.
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(01)
das ist die situation der amokläufe, die immer wieder ein spekatuläres event sind, das die medien vermarkten - auch ein phänomen der gewalt, dessen beurteilung von der perspektive: gewalt oder nicht_gewalt, abhängig ist. In jedem fall wird das medienereignis als form der realen gewalt wahrgenommen.
(02)
das problem der realen oder der imaginierten gewalt wird in den theorien des strafrechts unter dem terminus: gesinnungsstrafrecht, diskutiert.     (c)<==//
(d)
die unterscheidung: vermittelte/unvermittelte gewalt, ist zu behaupten(01). Jede form realer gewalt ist auf dem forum publicum eine form vermittelter gewalt. Als unvermittelte gewalt ist diese vorstellung von gewalt nur im forum internum denkbar, eine unterscheidung, die, wenn logisch rational argumentiert werden soll, zu beachten ist, weil die festgestellte differenz die funktion einer bedingung hat. In dieser differenz ist auch die kathartische wirkung des redens über die gewalt(02) zu verorten, das ein versuch ist, die reale gewalt in der welt in den formen der kultur einzuhegen.
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(01)
es sollte beachtet werden, dass die termini: vermittelte und unvermittelte gewalt,(*1) nicht dasselbe bezeichnen können wie die termini: "direkte und indirekte gewalt, latente und ouverte gewalt, wirkliche und virtuelle gewalt, schliesslich reale und virtuelle gewalt". Die wahl der termini wird oft von den erwägungen des stils überlagert. Die differenzen in den bedeutungen sollten präsent gehalten werden, aber mit diesen nuancen im sinn können grundsatzdebatten nicht bestritten werden.
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(*1)
klarstellung. Strikt abzugrenzen ist die logische verneinung: "vermittelte/nicht_vermittelte gewalt und unvermittelte/nicht_unvermittelte gewalt, usw". Mit den termini, verzeichnet auf der liste, werden keine logischen widersprüche markiert, sondern gegensätze unter den bedingungen von raum und zeit. Von einer unvermittelten gewalt kann immer ein bestimmtes merkmal, so das merkmal: real, prädiziert werden.
(02)   anmerkungen: "(e), (f) und (g)".    //           (d)<==//
(e)
jede form verdeckter gewalt kann unter der reflexionsform: ästhetisierung der gewalt, abgelegt werden. Die ästhetisierung der gewalt(01) ist ein programm der aufklärung, dessen wurzeln bis in die antike zurückreichen - vielleicht ist der versuch, die reale gewalt in den formen eines fetischs zu bannen, als das konstitutive moment der kultur anzusehen, in der das individuum als ich und sein genosse sich selbst befähigt haben, die reale gewalt in rational händelbare schranken zu setzen.
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(01)
die formen dieser ästhetisierung der gewalt sind vielfältig und streitig die benennbaren motive. Es sind nicht nur die formen der kunst, in denen die gewalt als zivilisiert dargestellt wird, auch die formen sind mit einzubeziehen, die die gewalt verklärend heroisieren(*1). Das, was diese versuche miteinander verknüpft, das ist das faktum, dass in den formen vermittelter gewalt, die real erlittene gewalt, aushaltbar wirkt, weil über die gewalt in ihren formen gesprochen werden kann, sowohl in der analyse der gewalt als auch in ihren synthetisierenden formen.
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(*1)
der versuch, die formen der gewalt zu instrumentalisieren, ist ein wesentliches merkmal jeder totalitären ideologie, vor allem der faschismen und des kommunismus. Schon immer war auf der parade der spektakuläre aufmarsch der truppen das inszenierte vorspiel für die schlacht auf dem kampfplatz.    (e)<==//
(f)
in der ästhetischen reflexion erscheint die gewalt dialektisch gebrochen. Zwei momente sind in einer relation miteinander verknüpft, einerseits die reale gewalt, andererseits die darstellung der gewalt in sprache und/oder bild. Das vermittelnde moment der beiden relationen ist das individuum als ich, das aber als das ausgeschlossene dritte moment nur in der relation: gewalt(=real)<==|==>gewalt(=ästhetisch_reflektiert), präsent sein kann(01).
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(01)   argument: //==>2.25.02/(graphik: 102b).      (f)<==//
(g)
das ganze panorama der kunst kann geöffnet werden, das die formen ästhetisch reflektierter gewalt zur schau stellt. Aktuell sind die videos, die auf den geeigneten geräten abgerufen werden(01). Klassisch ist das bild(02) und diegeschichte(03). Auch die formen staatlicher organisation sollten in betracht genommen werden(04), die in ihrer architektur ein moment ästhetischer reflexion sein können und die für sich keine reale gewalt sind, aber als wirkliche gewalt wahrgenommen werden. In diesen fällen wird per analogiam von gewalt gesprochen, aber das sind formen der gewalt, die mit physisch(05) erlittener gewalt wenig gemein haben.
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(01)
dieses genre, der klassische film eingeschlossen, ist unabhängig vom typ des geräts eine eigenständige klasse neben den klassen der traditionalen kunstformen.    (g/01)<==//
(02)
die gemalte gewalt ist nicht die reale gewalt, aber das bild verweist auf die gewalt als ein factum der vergangenheit, das erinnert wird. Diese differenz sollte nicht ignoriert werden. Davon ist strikt die perspektive abzugrenzen, in der das bild mit der dargestellten gewaltszene als anlass für eine vergleichbare tat taugen kann, die als vorstellung und absicht, selbst in einer handlung realisiert werden muss. Das ist der vermittlungspunkt, an dem das individuum, das ein ich sein will, sich selbst bindend, sich entscheiden muss, ob es die tat realisiert, das soll heissen, real gewalt übt, oder nicht. Es spricht einiges dafür, dass die einschlägigen bilder die hemmschwelle für die ausführung der tat herabsetzen können, diese schwelle aber muss das individuum als ich selbst überschreiten(+1). Diese hemmung kann aber auch das moment sein, durch das die reale gewalt in grenzen gehalten wird, ausgelebt in den bildern der gewalt.
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(+1)
das bild, eingeschlossen die erzählung, bewirkt den übertritt nicht, aber es kann als ursache für den übertritt gedeutet werden, den das individuum als ich vollzogen hat.        (g/02)<==//
(03)
es ist die funktion der erzählung und der literatur, schemata zur verfügung zu halten, in denen die reale gewalt in der virtuellen gewalt der erzählung als factum der vergangenheit erinnernd fixiert ist. Pars pro toto sei Shakespeare's drama: Richard III,(+1) zitiert. Das, was der protagonist im drama, der könig: Richard III, auf der bühne tag für tag spielt, das kann die reale gewalt nicht sein, die als imaginierte gewalt einerseits keiner fliege etwas zu leide tun kann, andererseits aber die reale gewalt repräsentiert, die den genossen zerstört.
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(+1)
das gesamte erbe der literatur kann auf diesen sachverhalt durchgegangen werden.    (g/03)<==//
(04)
auch in dieser perspektive sollte Johan Galtung's theorie: strukturelle gewalt, rezipiert werden(+1). Als instrument der analyse ist diese theorie hilfreich, gleich den anderen theorien(+2), die ihre grenze darin haben, dass die machtstrukturen in staat und gesellschaft für sich keine gewalt sein können(+3), aber von den genossen und den bürgern als gewalt erfahren werden.
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(+1)   argument: //==>2.53.12.
(+2)
in dieser perspektive sind die theorien der verschiebung und der sublimierung im sinn der Freud'schen psychoanalyse zu interpretieren.
(+3)
die institution: das gericht, kann für sich keine gewalt sein, das urteil des richters aber wird in seinen bürgerlichen konsequenzen als reale gewalt erfahren. Nicht unbeachtet bleiben sollte das gesellschaftliche institut: autorität einer person, die in den einschüchternen formen wie gewalt erfahren wird.      (g/04)<==//
(05)
die psychische gewalt ist zur physischen gewalt nur ein gegensatz, sie kann wirkliche gewalt sein, aber als diese gewalt ist sie nur indirekt an bestimmten gegenständen der welt demonstrierbar.      (g/05)<==//       (g)<==//
(h)
die reale gewalt, die eingehegt in den phänomenen der kultur präsent ist, wird nur in den formen vermittelter gewalt wahrgenommen. Das kann auch heissen, dass diese formen der gewalt jene angst schaffen, deren gewaltpotential nur in der ausübung realer gewalt ein ventil haben wird und die gewalt wieder freisetzt, die genau das zerstört, was durch die einhegung der gewalt kontrolliert bewahrt werden soll. Die abwägung von nutzen und risiko ist ein kalkül, dessen parameter in der situation festgelegt sind.     (h)<==//
(st/2.63.02/(c/02/*2/+1))<==//
2.63.06
real geübte gewalt kann nur mit real geübter gewalt(a) in den schranken gehalten werden, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, gesetzt haben(b). Es ist rührend, wenn davon geredet wird, dass man nur mit dem gewalttäter reden müsse, um die gewalt dieses täters vermeiden zu können. Das einreden auf den gewaltbereiten täter kann im vorfeld der gewalttat helfen, vielleicht,(c) aber nie werden es die worte sein, die den täter abhalten werden, gewalt zu üben. In der logik des begriffs: gewalt, besteht aber eine chance(d), ärgeres zu vermeiden, nämlich dann, wenn dem gewaltbereiten täter das mittel zur gewalt(e) aus der hand geschlagen wird, im resultat ist diese möglichkeit nur mit einer anderen gewalttat möglich.

So wie die situation stehen mag, sie wird immer als unbefriedigend erfahren(f).
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(a)

analog zu der formel: macht/gegenmacht,(01) wird auch die formel: gewalt/gegengewalt, gebraucht. Es ist ein problem der terminologie, nicht des begriffs: gewalt, oder der gewaltphänomene, wenn die eindämmung der gewalt und die kontrolle der macht in einem schiefen vergleich miteinander verknüpft werden. Als faktum steht jedes gewaltphänomen nebeneinander im raum, in der zeit nacheinander, und die verknüpfung wird über die relation: ursache==>wirkung, hergestellt. Es kann, obgleich es so erscheint, in keinem fall von einem gleichgewicht der zustände geredet werden, die in der ursache/wirkung-relation verknüpft sind. Es ist logisch unzulässig, geurteilt in der perspektive des begriffs, die begriffe: macht und gewalt, gleichzusetzen. Die situation ist in der perspektive der phänomene verwickelter, aber im prinzip nicht anders. Obgleich im streit, werden die bestimmten weltdinge entweder als phänomene der macht oder der gewalt klassifiziert, aber es gilt die regel: tertium datur, und der neue konflikt ist mit der geübten gewalt schon geschaffen, latent zumindest, zumeist aber auch ouvert. In jedem gewaltereignis ist der grund implizit, dem das nächste gewaltereignis folgen wird(02).
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(01)   argument: //==>2.53.13.
(02)
manifest ist die logik der gewalt im sogenannten gesetz der blutrache, das als vermeintliches recht in der tradition gegründet sein soll. Dieses reden ist eine form verkappter gewalt. Das recht der blutrache, von dem geschwafelt wird, ist mit dem begriff: recht, nicht vereinbar(*1) und das, was was als gesetz ausgewiesen werden kann, das ist die in worte gefasste gewalt, die im ergebnis sich nicht von der gewalt unterscheidet, die mit einer waffe realisiert wird.
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(*1)
klarstellung. Das recht setzt die wechselseitige relation zwischen allen, die es betrifft, voraus, gewalt kann nur mit einer einseitigen relation gefasst werden.  (a)<==//
(b)
welche schranke der gewalt gesetzt sein soll, das entscheiden das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich. Sie ziehen die linie, die, wenn sie überschritten ist, das kriterium markiert, durch das das individuum als ich und sein genosse sich ermächtig wissen, die gewalt des jeweils anderen mit gewalt zu vernichten. Die gründe für die grenzziehung sollten aber nicht mit der gewalt vermengt werden, die mit gewalt beschränkt wird, weil die gründe für die begrenzung von gewalt in den interessen zu verorten sind, die, jeder für sich, das individuum als ich und sein genosse gemeinsam und/oder gegeneinander verfolgen. In diesen gründen werden auch die argumente aufgefunden, mit denen die grenzziehung legitimiert werden kann und legitimiert ist.    (b)<==//
(c)
es wäre ein missverständnis, wenn argumentiert würde, dass Ich das versöhnende gespräch zur konfliktauflösung in letzter konsequenz ausschlösse. Es gilt, dass nur mit den wort ein konflikt befriedet werden kann, niemals mit gewalt, in welcher form die gewalt auch präsent sein möge, aber in jedem konflikt gibt es einen moment, indem die konfliktlösung mit dem wort in die konfliktprolongation transformiert wird, die durch das faktum der gewalt bestimmt ist. Es sind zwei situationen, die strikt getrennt beurteilt werden müssen. Hier ist der gegenstand der erörterung die situation der gewalt.    (c)<==//
(d)
die situation der gewalt markiert in der kultur den naturzustand, dem das individuum, ein ich seiend, als individuum sich nicht entziehen kann. Im naturzustand ist der zufall das bestimmende element der ordnung. Das ist der grund, warum es als möglich erscheint, dass mit einer ultimaten gewalttat ein konflikt faktisch zwar beendigt werden kann(01), aber, damit eine gewalttat auch als der endpunkt eines konfliktes ausgewiesen ist, muss das gespräch über die konfliktbeendigung in einer versöhnungstat enden, die, logisch zwingend, keine gewalt sein darf(02).
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(01)
die ultimate gewalttat kann nur die tötung des jeweils anderen sein, das soll heissen: der angreifende gewalttäter muss physisch vernichtet sein. Das heisst weiter, dass die relation: angreifer<==>verteidiger, zerstört ist(*1); theoretisch formuliert, die wechselseitige relation ist zerfallen in die relationen: angreifer<==|==>gewalttat(tötung) und gewalttat(tötung)<==|==>verteidiger, wobei die relation: angreifer<==|==>gewalttat(tötung), gegenstandslos ist und durch die relation: verteidiger<==|==>getöteter_angreifer, ersetzt erscheint. Das, was die lösung eines konfliktes sein soll, das ist als konfliktlösung logisch ausgeschlossen. Es sollte daher nicht erstaunen, dass in der historia der sogenannten friedensschlüsse diese form der konfliktlösung keinen positiven vermerk aufweist, gleichwohl in den dokumenten der historia viele friedensschlüsse benennbar sind, man spricht vom siegfrieden(*2), die nur eines auszeichnet, über kurz oder lang den friedensschluss als prolongation des konflikts auszuweisen(*3).
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(*1)
diese feststellung moralisch bewerten zu wollen, führt in die irre, weil in der perspektive der ethik das zu beurteilende faktum, die streitig gefallene reale gewalt aus dem blick fallen muss. Moralisches urteilen ist nur in einer wechselseitigen relation möglich
(*2)
der sieger diktiert zwar den frieden, aber entweder ist keiner mehr benennbar, der den gebotenen frieden hören kann, oder, wenn ein hörender verlierer benennbar ist, will dieser den ruf des friedens nicht hören.
(*3) aus der historia des 20.jahrhunderts: der frieden von Versailles(1919).    (d/01)<==//
(02)
pars pro toto sei auf den deutsch-französischen konflikt des 19. und 20.jahrhunderts verwiesen. Die handreichung François Mitterand's und Helmuth Kohl's auf dem schlachtfeld von Verdun ist das symbol dieser versöhnungshandlung.  (d/02)<==//      (d)<==//
(e)
es ist eine illusion, mit waffen frieden schaffen zu wollen. Diejenigen, die so schwätzen, kalkulieren zynisch mit der gewalt, weil sie hoffen, mit gewalt auch macht etablieren und/oder behaupten zu können. Die dokumente der historia belegen keinen fall, dass die waffe den frieden zwischen dem individuum als ich und seinem genossen, zerstritten bis aufs blut, geschaffen hat. D'accord, waffen können ein gleichgewicht bewirken, immer auf zeit(01), aber der aufgeschobene zustand: gewalt gegen gewalt, ist kein zustand des friedens. Diese situation kann gemäss der logik des kleineren übels als ein vorteil beurteilt werden, aber das transitorische gleichgewicht in den gewaltmitteln ist keine auflösung des konliktes, der als schrecken erfahren wird.
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(01)
aus der jüngsten zeit pars pro toto die konstellation des "Kalten Krieges"(1945-1989).   (e)<==//
(f)
eine erschöpfende phänomenologie der fälle: gewalt gegen gewalt, mag vielleicht erstrebenswert sein, aber diese darstellung ist faktisch nicht durchführbar. Es werden immer wieder andere fragen gestellt werden, die ohne antwort bleiben. Zwei fragen sollten aber nicht übersehen werden, weil sie in jeder rechtsordnung präsent sind. Das eine problem ist das recht der verteidigung der eigenen existenz mit abwehrender gewalt gegen angreifende gewalt(01), das andere problem ist die verhältnismässigkeit der abwehrenden gewalt gegen angreifende gewalt(02). Das sind probleme, die zureichend nur im horizont des begriffs: herrschaft, diskutiert werden können.
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(01)   argument: //==>2.62.09.
(02)   argument: //==>2.62.11(f)<==//
(st/2.53.13/(a/01))<==//
2.63.07
die folter ist als phänomen(a) ein panoptikum nackter gewalt(b). In den rechtsordnungen(c) ist die folter verboten(d), weil kein fall denkbar ist, in dem die folter als gewalttat gerechtfertigt werden könnte(e). Es wird gefoltert, das ist ein faktum, das nicht ignoriert werden sollte. Diese gewalt wird weder mit appellen an die vernunft aus der welt geschafft, noch mit einem verweis auf den gemeinen anstand.
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(a)
in der fixierung seiner konstituierende merkmale bedarf der begriff: folter, keiner weiteren ausführungen(01) und die erwägungen der ethik können die definitionen des begriffs nicht verbessern(02).
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(01)
diese auskunft mag als argument der wissenschaft unbefriedigend sein, aber, so wie die sache steht, ist der imagination von grausamenkeiten offenbar keine grenze gesetzt, was individuen sich ausdenken können, wenn sie sich an der gewalt aufgeilen, die sie einem anderen individuum zufügen, das ein ich ist. Die orientierung an einer aufzählung von allgemeinen merkmalen genügt(*1).
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(*1)
das lexikon gibt diese auskunft: "Peinigung, Mißhandlung zum Erzwingen von Geständnissen, Marter"(+1).
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(*1)   Wahrig: Folter. /bibliographie //==>2.94.06.
(02)
im diskurs über die phänomene der gewalt, markiert als folter, sollte die differenz beachtet werden, dass die moralische bewertung der folter ein anderer fall ist als die analytische beschreibung einschlägiger gewalttaten. Die argumentebene der analyse ist strikt von der argumentebene der synthetisierenden reflexion abzutrennen.      (a)<==//
(b)
die phänomenologie der folterphänomene lasse Ich dahingestellt sein, weil im politischen prozess mit der aufzählung der fälle möglicher folter kein argument zur aufklärung des problems der gewalt aufgezeigt werden kann. Es wird zwar behauptet, dass auch die folter ein politischer zweck sein könne, um gefahren für den staat und/oder die gesellschaft und die gemeinschaft, abzuwenden(01), als gewalt aber kann die folter niemals ein zweck sein; die folter ist ein mittel zu einem zweck, der in keiner denkbaren möglichkeit gerechtfertigt werden kann(02).
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(01)
mit diesem argument hatte der herr G.W.Bush, damals präsident der USA, seine maassnahmen im zusammenhang mit den ereignissen um nine/eleven begründet. Das argument: gewalt mit gewalt vergelten, hat noch nie im politischen prozess sicherheit bewirken können - alle resultate sind beweise des gegenteils.
(02)   argument: //==>2.63.26.    (b)<==//
(c)
die dokumente der historia belegen hinreichend, dass in den unterschiedlichen rechtsordnungen die methoden der folter in gebrauch gewesen waren. Das historische faktum ist das eine, etwas anderes ist es, ob die belege der historia gründe sein können, die folter im historischen rückblick zu rechtfertigen. Ich denke, das scheidet auch dann aus, wenn es einen guten grund zu geben scheint, die folter als mittel der gewalt nicht aus dem gedächtnis zu streichen. Es kann nicht bestritten werden, dass immer wieder menschen zum foltern bereit sind und dass sie, wenn die gelegenheit geschaffen ist, auch foltern(01), aber das faktum kann nicht genügen, auch nur den versuch zu unternehmen, dieses handeln rechtfertigen zu wollen. Gefordert ist aber, diese mechanismen des folterns zu erklären und zu verstehen, aber das ist auch die grenzlinie, die nicht überschritten werden darf(02).
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(01)
es genügt, in den medien sich zu orientieren, um wissen zu können, dass überall in der welt gefoltert wird, folter in den formen nackter gewalt, zu welchen (vorgeblichen) zwecken auch immer.
(02)
Richter,Ulrich: Erklären - verstehen - rechtfertigen. (05)adm/ /bibliographie //==>2.93.76.    (c)<==//
(d)
die menschenrechtskonvention der UN verbietet die folter ausnahmslos(01), aber dieses verbot hat noch keinen potentaten gehindert, foltern zu lassen, wenn's ihm opportum erschien. Dieses wissen muss aktiv zur kenntnis genommen werden und den damen/herren: politiker, darf es nicht nachgesehen werden, wenn sie, auf die diplomatischen usancen verweisend, zur folter schweigen und die öffentlichkeit mit den floskeln der entrüstung abspeisen, die leer sind.
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(01)
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.Dezember 1948, Artikel 5, statuiert: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden"(*1).
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(*1)
zitiert nach Heidelmeyer: Die Menschenrechte. p.225-231. /bibliographie //==>2.93.87.     (d)<==//
(e)
man sagt, dass es situationen gäbe, in denen die folter als "legitim" angesehen werden könne(01). Dieses reden ist in der welt, aber wer so argumentiert, der ist dem verdacht ausgesetzt, klammheimlich zumindest die möglichkeit der folter in erwägung zu ziehen. Gewalt, mit dem ziel, den anderen, sich selbst aufgeilend, zu verletzen, kann mit keinem argument gerechtfertigt werden, weil die reale gewalt als zweck instrumentalisiert ist und die faktische gewalt kein mittel zu einem legitimationsfähigen zweck sein kann. Das ist, so scheint es, eine eindeutige klärung einer komplexen situation, aber, die denkbare situation kritisch geprüft, ist mit einer eindimensionalen erklärung nicht immer auflösbar. Die situation ist möglich, dass die gewalt, deren anwendung angedroht wird, ein legitimes mittel der herrschaft sein könnte, wenn mit der realen gewalt unmittelbar die vernichtung der existenz eines dritten verhindert wird, zumindest aber die chance besteht, das opfer einer gewalttat der gewalt des täters zu entwinden(02). Es besteht eine differenz zwischen der androhung von gewalt, als phänomen der folter gleichgestellt, und der in der situation der folter realisierten gewalt; denn es sind zwei situationen, die rechtlich eindeutig voneinander unterscheidbar sind, die aber in ihrem realen erscheinen streitig beurteilt werden. Die situation der folter(03) ist etwas anderes als die situation, in der ein weiteres verbrechen verhindert werden soll(04). Es ist denkbar, dass der ermittler in einem verbrechen sich selbst strafbar machen kann, wenn er die maassnahme unterlässt, mit der ein weiteres verbrechen verhindert werden könnte. In dieser situation sind divergierende rechtsgüter gegeneinander abzuwägen und es ist zu entscheiden, welches der rechtsgüter zurückzutreten hat. Die garantenstellung des ermittlers kann die straftat des unterlassens der hilfe zum gegenstand haben. Der ermittler muss sich entscheiden, welches mittel er in der bestimmten situation anwenden kann oder anwenden muss(05). Seine entscheidung muss mit dem prinzip der verhältnissmässigkeit der angedrohten mittel vereinbar sein. En detail sind das probleme der jurisprudenz und die rechtsordnung ist in dieser hinsicht auch eindeutiggeregelt(06).
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(01)
das ist das argument der folterer, die post festum ihr gewalttätiges handeln reinwaschen wollen, weil, so sagen sie, sie nur das beste gewollt hätten.    (e/01)<==//
(02)
das ist die causa: Daschner/Gäffgen, die die öffentlichkeit über jahre beschäftigt hatte. Die details des falles sind als obiter dictum andernorts zu entfalten(*1).
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(*1)   argument: //==>2.82.09.    (e/02)<==//
(03)
in der analyse des falles kann dargelegt werden, welche funktion der realen gewalt zuzuordnen ist, entweder die funktion des zwecks oder des mittels. Die gewalt, die als folter definiert ist, kann auf die erzwingung von aussagen abzielen(*1), die gegen den gefolterten verwandt werden sollen. Das ist das entscheidende moment, wenn die frage beantwortet wird, ob die real angewendete gewalt mittel ist oder zweck. Diese unterscheidung wurde im strafrecht der vergangenen jahrhunderte in der praxis, den straffall aufklärend, nicht immer beachtet, gleichwohl versucht wurde, die illusion aufrechterhalten, dass der folterer nur im dienste des rechts handele - die dokumente der historia malen ein anderes bild.
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(*1)
die alten rechtsordnungen hatten die folter prima vista immer als mittel zum zweck definiert. Dem folterer war es nicht verstattet, sich an den schmerzen seines opfers aufzugeilen, aber mit der realen praxis war der anspruch des rechts immer über kreuz. Die justizpraxis der alten zeit liefert dafür genügend viele beispiele, pars pro toto das spektakel der öffentlichen hinrichtung als finale der folter.      (e/03)<==//
(04)
die beurteilung der situation ist schwierig, weil die erlangung der information, mit der schlimmeres verhindert werden soll, nur mit den formen der gewalt möglich ist, die prima vista nicht von der gewalt unterscheidbar sind, die für die folter stehen. Secunda vista sind es zwei situationen, die nicht vergleichbar sind, weil ihre begründung den vergleich ausschliessen. Auf der argumentebene der analyse sollte diese trennung strikt beachtet werden, das ist anders, wenn der fall auf der argumentebene der synthetisierenden reflexion beurteilt werden muss.      (e/04)<==//
(05)
der schlüssel, das problem: gewalt als mittel oder zweck, aufzulösen, ist die zweck/mittel-unterscheidung selbst. Der zweck der befragung ist die rettung eines anderen lebens, das mittel ist die anwendung realer gewalt. Das mittel kann rechtswidrig sein, es ist aber immer rechtswidrig, wenn kein legitimierbarer zweck aufzeigbar ist. Wie die tatsachen auch sein mögen, es geht um die abwägung, ob ein rechtfertigender grund für das rechtswidrige handeln geltend gemacht werden kann oder nicht. Obgleich die situation der, wie man sagt, "klassischen" folter gegeben zu sein scheint, es ist eine andere situation, wenn das leben eines dem schutz des staates anvertrauten lebens der gegenstand der untersuchung ist. Auf dieser differenz muss bestanden werden, wenn über das ubiquitäre phänomen der gewalt in seinen vielfältigen facetten räsoniert wird.      (e/05)<==//
(06)
die klärung der details ist ein juristisches problem, das den fachleuten überlassen ist, gleichwohl angemerkt werden muss, dass der bürger die kontrolle seiner juristen nicht aus dem blick verlieren sollte.      (e/06)<==//              (e)<==//
(st/2.62.09/(g))<==//
2.63.08
mit dem terminus: terrorismus, werden die ideologien(a) in einer begriffsklasse zusammengefasst, deren verbindendes moment die angst ist(b). Die mit diesen ideologien fixierten phänomene, global präsent, sind ein buntes gemenge von terrorismen, die, ausgewiesen an den dokumenten der historia, zueinander gegensätzlich sein können bis zum wechselseitigen ausschluss(c), gegensätze, die in ihrer gegensätzlichkeit das gesetzte ziel präzis erreichen, nämlich angst zu schaffen, die reziprok wirkt. Die phänomene des terrorismus sind in raum und zeit real, aber der terror(=der schrecken), geschaffen durch die angst, ist im forum internum eine präsente vorstellung, die das individuum als ich in seinem kopfe wälzt, phantasmen, die, wenn sie auf dem forum publicum entäussert sind, von allen, die es betrifft, als phänomene der angst wahrgenommen werden(d).

Der terrorist(e) weiss nur ein ziel, nämlich angst zu schaffen, weil er, einer der realen akteure auf der bühne der politik, spürt, dass allein in einem klima der angst er eine marginale chance hat, überhaupt als person, die er sein will, wahrgenommen und auch gehört(f) zu werden. Seine taten sind blosse mittel, mit denen er schrecken produziert(g). Die welt kann er mit seiner mordtat nicht verändern, aber mit der mordtat hat er den schrecken geschaffen, der die welt verändert(h).
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(a)

das kriterium der klassifikation ist die angst, die angst nämlich, die im politischen diskurs mit einer bestimmten ideologie verknüpft erscheint. Aus dem merkmal: angst, ist aber nicht ableitbar, dass die angst selbst ein moment der bestimmten ideologie sein muss. In der perspektive des anwenders der klassifikation ist diese einordnung zwar festgelegt, aber diese festlegung sagt zwingend nichts über die ideologie selbst aus, die zwischen den anhängern und/oder den gegnern der ideologie umstritten sein kann(01).
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(01)
es ist streitig, ob, partes pro toto, die drei grossen monotheistischen religionen: "das judentum, das christentum und der islam" gewalttätige, folglich angstschaffende religionen seien oder nicht. Die einschlägigen belegstellen pro und kontra sind in den kanonischen texten nachweisbar und die dokumente der historia belegen hinreichend, dass das wirken ihrer anhänger in der historia nicht immer frei von gewalt gewesen war. Es ist aber zu kurz geschlossen, mit diesen funden, alles resultate der auslegung alter texte, die behauptung zu stützen, diese religionen seien im kern gewalttätig, also angst schaffend. D'accord, in bestimmten auslegungen ist das der fall, aber jede auslegung des kanonischen textes ist eine der möglichen auslegungen, die in keinem fall für das ganze stehen kann.      (a)<==//
(b)
der begriff: angst, wird in seiner allgemeinen definition vorausgesetzt, aber als objekt der reflexion nicht weiter erörtert(01). Auf einen aspekt des problemfeldes: angst, ist kurz zu verweisen. Im terminus: angst, ist die vorstellung der enge konnotiert. Das, was angst macht, so wird es gefühlt, engt das individuum als ich in seinem denken und in seinem handeln ein und der spielraum des freien agierens kann in seiner angst für das individuum als ich auf null reduziert sein.
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(01)
dieser ausschluss mag als unbefriedigend beurteilt werden, aber es genügt, das als bekannt vorauszusetzen, was zum fundament des arguments gehört, um im argument weiter zu kommen.      (b)<==//
(c)
es ist zweckmässig, die phänomene des terrors auf die formen einzugrenzen, die in der moderne mit dem terminus: terror, gekennzeichnet werden. D'accord, die phänomene des schreckens sind eine konstante in der geschichte der menschen(01), aber in der historia der menschheit sind die phänomene, die mit dem terminus: terror, bezeichnet werden, phänomene der aktuellen moderne, die als marker des politischen handelns instrumentalisiert werden(02). Es ist zwar üblich, die phänomene des terrorismus nach den rechtfertigenden ideologien zu unterscheiden, sich jeweils absetzend von der anderen nicht_kompatiblen position, aber es ist gleich_gültig, ob die abgrenzung von rechts behauptet wird oder von links(03),(04).
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(01)
der terminus: terror(=schrecken), bezeichnet eine bestimmte kategorie der reflexion. Es kann streitig diskutiert werden, ob die angst der kreatur, in seiner existenz vernichtet zu werden, mit dem terminus: terror, angemessen bezeichnet wird. Auch im individuum als ich ist die angst der kreatur wirksam. Sie wird als kern des begriffs: angst, nicht weiter erörtert, aber sie ist als der begrenzende horizont in den folgenden überlegungen vorausgesetzt.      (c/01)<==//
(02)
der terror als waffe(*1) ist im politischen kampf ein phänomen, das erst im 19.jahrhundert in seiner zerstörerischen gewalt sichtbar werden konnte. Die reale gewalt wurde, ideologisch drapiert, von den ideologen des jahrhundert's und ihren nachfolgern in einen heilsbringer umgedeutet(*2), aber die dokumente der historia, die belegen, dass die gewalt schon immer als ein mittel der politik genutzt wurde, sollten nicht aus dem blick fallen(*3). Die differenz, die zwischen den phänomenen der traditionalen und der modernen gewalt behauptet werden muss, ist in den ideologien verortet(*4).
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(*1)    argument: //==>2.63.15.      (c/02/*1)<==//
(*2)
es genügt, auf die historia der ideologien seit der prägung des terminus: ideologie, durch Destutt de Tracy zu verweisen(+1). Destutt de Tracy hatte das problem der ideologien nicht erfunden, aber er hat den griffigen terminus geschaffen, der als schibboleth dem politischen prozess einen neuen kurs vorgab. Den neuen kurs markierte der titel einer schrift, die erst posthum seine wirkung entfalten konnte: Die deutsche Ideologie, verfasst von Karl Marx und Friedrich Engels.
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(+1)
argument: //==>2.32.07. Und: //==>INDEX der argumente, stichwort: ideologie.      (c/02/*2)<==//
(*3)
d'accord, die phänomene, bezeichnet mit dem terminus: terror, waren auch in den vergangenen zeiten virulent und ihre wirkungen dürften den heutigen erfahrungen ähnlich gewesen sein(+1). Im ergebnis unterscheidet sich die politische gewalt von damals nicht von der terroristischen gewalt von heute, aber die differenz in den gründen für den realen terror sollte nicht ignoriert werden. Das, was damals das fatum gewesen war, verhängt von einem (zürnenden) gott, das ist heute eine abstrakte kausalität, die den (tröstenden) gott nicht verstattet.
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(+1)
im historischen vergleich kann der verweis auf das wirken der
assassinen im 11.-12.jahrhundert aufhellend sein(§1). Die assassinen haben mit ihrem politischen wirken das grundmuster des modernen terrorismus formuliert. Als ein anderes beispiel, versehen mit einschränkungen, ist der Spartakusaufstand in Rom zitierbar(§2).
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(§1)
als verband einer sozialen gruppe waren die assassinen partei in den politisch-theologischen kämpfen um die nachfolge des propheten: Mohamed. Von dieser gruppe wird erzählt, dass sie mit dolch und gift den politischen gegner ermordet haben, die gewalt mit einsatz des eigenen lebens übend($1). Dolch und gift als waffe - das ist tradition, das, was terror verbreitet, das ist der wille und die bereitschaft der täter, mit dem verbrechen selbst zugrunde zu gehen, um sich (zweifelhafte) dinge im paradies zu sichern($2).
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($1)    Wikipedia. Assassinen. /bibliographie //==>2.93.70.
($2)
das phänomen der selbstmordattentate, das zum signum des islamistisch motivierten terrors geworden ist, hat, das zeichnet den politischen islam der moderne aus, eine lange tradition.
(§2)
der tod des Spartacus (71 v.Chr.) markierte das ende des aufstandes der gladiatoren, die, zornig über ihre lage als sklaven, zumindest anfänglich in Rom angst und schrecken verbreitet hatten. Den schrecken verursachte nicht die gewalt als solche, die im Colloseum als belustigung der elite und des volkes zur schau gestellt wurde, das, was geschreckt hatte, das war die einsicht gewesen, dass der sklave die gewalt, die er zur belustigung des publikums öffentlich zu zelebrieren hatte, auch gegen das publikum selbst richten konnte.      (c/02/*3)<==//
(*4)
die religionen haben auch die funktion, die real geübte gewalt im spiegel eines ideals, das heil erwartend, abgrenzend zu rechtfertigen. Mit der ideologie wird ein neues moment in dieses schema eingefügt, nämlich der glaube an die wissenschaft, dass das als wirkung zwingend beweisbar ist, wenn die ursache bekannt oder benannt wird(+1). Dieser glaube ist als wissen ein widerspruch, der den jeweils unterscheidenden anderen begriff als nicht_möglich ausschliesst, davon unberührt bleibt aber die gegensätzlichkeit der phänomene und ergänzend ist die beobachtung in das kalkül einzubeziehen, dass das, was in der ideologie einerseits als das tröstende heil ausgeschlossen sein muss, andererseits real wirksam im glauben an das sichere heil präsent ist. Dieser dialektik können sich die sogenannten islamisten nicht entziehen und die nackte gewalt, präsent im terror, wird das problem nicht lösen.
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(+1)
die differenz in den worten: bekannt/benannt, ist prima vista marginal, secunda vista aber entscheidend. Für das wissen muss der grund des wissens selbst als grund ausgewiesen sein, für den glauben genügt es, wenn, quasi ex cathedra, ein grund benannt wird, der die funktion des gründenden grundes auszuüben hat. Diese differenz wird von den ideologen jedweder couleur gezielt zur durchsetzung von interessen instrumentalisiert, den glauben als wissen vortäuschend, das wissen als unglauben markierend.       (c/02/*4)<==//          (c/02)<==//
(03)
das schema: rechts/links, ist in seiner stereotypen fassung prima vista zwar bequem, secunda vista aber leer. Es taugt bestenfalls zu einer groben charakterisierung der gegensätze und es ist unzureichend, wenn die gegensätzlichen phänomene in ihren unterscheidungen beurteilt werden sollen, oft nur in der nuance einer differenz.       (c/03)<==//
(04)
die analyse der phänomene, unterschieden mit dem begriff: terrorismus, ist ein gegenstand der politischen theorie und wird hier nicht weiter verfolgt. Es sollte aber beachtet werden, dass die analyse der phänomene ein anderer zweck ist als die reflexion des analytisch getrennten materials.      (c/04)<==//           (c)<==//
(d)
die unterscheidung: forum internum oder forum publicum,(01) sollte strikt beachtet werden. Der im forum internum gedachte schrecken wirkt auf das individuum als ich anders als der schrecken, den der genosse auf dem forum publicum real erlebt(02).
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(01)    argument: //==>2.22.14.
(02)
die einschlägigen phänomene in ihrer vielfalt zu analysieren ist ein aufregendes unternehmen, das aber auszuführen, dem adressaten des essays überlassen sein muss, weil der autor essays das problem nur in seiner perspektive reflektieren kann.       (d)<==//
(e)
aber wer ist ein terrorist? - der terminus: terrorist,(01) ist ein schlagwort, mit dem alle totgeschlagen werden sollen(02), die den machthabenden gerade nicht genehm sind. Dein terrorist ist böse, aber gut ist mein terrorist, und eines verbindet beide, nämlich ihr wille, das mit gewalt zu realisieren, was sie als ihr interesse mit argumenten nicht durchsetzen können. Wenn eine kommunikation über die alle bedrohende gewalt möglich werden soll, dann kann der terminus: terrorist, ein zweckmässiges zeichen sein, mit dem die begriffe und phänomene bezeichnet werden, die im streit stehen, der terminus: terrorist, ist aber untauglich, das problem der faktischen gewalt rational zu erklären.
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(01)
analog dem terminus: terrorist, hatte der terminus: sympathisant, einst im politischen diskurs der BRD(=die bleiernde zeit) eine dominante rolle gespielt. Es sind schlagworte, mit denen die damen/herren: politiker, die vielfalt ihrer widerstreitenden interessen verdecken, um sie zu verstecken.
(02)
Richter,Ulrich, Ich, der andere, der fremde und mein feind. (025:fremde/feind). /bibliographie //==>2.93.76.      (e)<==//
(f)
etwas wahrnehmen und gehört werden, das sind zwei aspekte ein und desselben problems. Im politischen diskurs werden viele meinungen geäussert, die extremen meinungen eingeschlossen. Das setzt einerseits voraus, dass die meinungen vom jeweils anderen wahrgenommen werden, das soll heissen, dass die meinungen überhaupt zur kenntnis genommen werden, andererseits ist aber eingeschlossen, dass die eigene meinung auch gehört wird, das soll heissen, dass die eigne meinung vom jeweils andern überhaupt zur kenntnis genommen wird. Das individuum als ich, das mit dem terminus: terrorist, bezeichnet wird, nimmt einerseits nicht wahr, was es mit seiner gewaltdrohung beim jeweils anderen anrichtet, andererseits spürt dieses individuum als ich, gezeichnet als terrorist, dass es nicht gehört wird. Auf der einen seite fehlt es an der empathie, die der terrorisierte bürger einfordern kann, auf der anderen seite wird die erforderliche anerkennung entbehrt, die der terrorisierende bürger erwartet. Zwischen diesen momenten ist das problem gespannt, das global mit den termini: terror und terrorismus, bezeichnet wird. Es ist ein wechselspiel zwischen allen, die es betrifft, das durch die angewendete gewalt gestört wird(01).
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(01)
die gewalt, die das individuum, das ein ich sein will, übt, kann nur ein mittel zum zweck sein; sie kann in keinem fall als eine form der herrschaft oder der macht ausgewiesen werden. In dieser perspektive ist jeder, der als terrorist sich ausgewiesen hat, eine schwache person, die mit dem nächsten gewaltschlag vernichtet sein kann(*1).
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(*1)
das schicksal des Osama bin Laden ist nur ein's von vielen, das als beispiel für diese dialektik zitiert werden kann.       (f)<==//
(g)
jedes der spektakulären ereignisse seit beginn des 21.jahrhunderts(01) kann en detail analysiert und reflektiert werden, pars pro toto das ereignis: 09/11 in New York, 2001(02). Für die täter, die mit ihrer mordtat sich selbst als ich entmächtigt haben, war es gleichgültig gewesen, was das objekt ihr gewaltattacke ist und wer die opfer sind, ihnen ging es nur darum, mit der mordtat als ereignis angst zu schaffen, und das hatten sie, wie an den nachfolgenden ereignissen demonstriert werden kann(03), auch erreicht.
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(01)
jede epoche hat ihre spektakulären ereignisse. Die ereignisse aus der jüngsten zeit sind dadurch gekennzeichnet, dass alle, die darüber reflektieren, zeitgenossen dieser ereignisse sind. Die zeitgenossenschaft mit dem ereignis ist aber eine andere perspektive als die perspektive, die nur durch ein dokument der historia vermittelt sein kann.
(02)
das kürzel: 09/11, genügt, um das ereignis hinreichend zu markieren.
(03)   //==>anmerkung: (h).       (g)<==//
(h)
der globale terror hat bewirkt, dass die bürgerlichen freiheiten allerorten eingeschränkt worden sind. Insofern ist, wenn die perspektive der terroristen das maass sein soll, der zweck der terroristen erreicht worden(01); denn die angst lähmt jede äusserung der freiheit, die sich dadurch auszeichnet, nicht immer den vorgewiesenen weg gehen zu müssen. Die von den terroristen geübte gewalt ist eine reale bedrohung und darf nicht unterschätzt werden, aber der gedanke der verhältnismässigkeit sollte nicht verneint werden(02). Das leben ist immer von risiken umstellt, diese risiken sind aber rational abschätzbar. Als täter hat der terrorist den vorteil für sich, ort und zeitpunkt der tat zu bestimmen, ist die tat aber geschehen, dann können einerseits die spuren zum täter zurück verfolgt werden, andererseits aber die vorkehrungen getroffen werden, die die gefahr einer wiederholung der bestimmten gewalttat rational überprüfbar minimieren(03). Die gefährdung der bürgerlichen freiheiten durch angst und schrecken, bewirkt durch die reale gewalt, kann wirksam nur durch die öffnung der bürgerlichen freiheiten begegnet werden, die eine reale einschätzung der angst, identifiziert als terror, erst möglich macht(04).
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(01)
an vielen details können diese einschränkungen demonstriert werden. Die sogenannte antiterror-gesetzgebung der USA hat den bürger global einer unbeschränkten überwachung unterworfen(*1), aber es sind auch die kleinen dinge, die die beschränkung der bürgerlichen freiheiten sichtbar machen(*2).
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(*1)
die NSA-affäre, 2013ff, hat die dimensionen dieser überwachung öffentlich sichtbar gemacht. Mit seinem sogenannten geheimnisverrat hat Edgar Snowden sich um die bürgerlichen freiheiten verdient gemacht. Kriminell haben die verantwortlichen in den geheimdiensten agiert, die sich nach gutdünken ihr eigenes recht geschaffen haben, mit dem sie, rechtsstaatlichkeit vortäuschend, den bürger kriminalisieren.
(*2)
nach einer reihe von bombenanschlägen in Paris (2003/2004) wurde die gepäckaufbewahrung auf den grossen bahnhöfen für die reisenden geschlossen oder in einer weise umorganisiert, die das wegschliessen der tasche zu einer zeitfressenden aktion machte. Auch sollten damals die abfallbehälter an den strassen abmontiert worden sein. Diese maassnahmen können in der perspektive der ordnungsbehörden eine vernünftige prävention sein, vielleicht, in ihren dimensionen aber sind diese maassnahmen als unverhältnismässig zu beurteilen.      (h/01)<==//
(02)
in einer welt, in der alles dem kalkül unterworfen wird, ist es eigentlich erstaunlich, dass die taten der terroristen nicht einer kosten/nutzen-abschätzung unterworfen werden(*1). Einerseits ist bekannt, dass die terroristen jedweder couleur nicht das erreichen können, was sie eigentlich anstreben(*2). Andererseits scheint es aber so zu sein, dass die prävention des anrichtbaren schadens die aufwendungen für die beseitung des schadens übersteigen(*3). Prima vista ist der vergleich unerträglich, die 3.000 opfer von 09/11 mit den 30.000 toten in eine relation zu setzen, die jährlich durch den exzessiven schusswaffengebrauch in den USA zu beklagen sind. Secunda vista sind aber die 30.000 toten durch schusswaffen, resultat einer falsch verstandenen freiheit, nämlich dem unbeschränkten zugang zu den waffen, ein viel grösseres gesellschaftliches und soziales problem als das singuläre ereignis von 09/11, das, und dafür spricht die wahrscheinlichkeit, in dieser form keine wiederholung haben wird. Im blick auf das reale bedrohungspotential der terroristischen gewalt sind die exzessiven sicherheitsmaassnahmen allerorten nicht verhältnismässig, sie sind ausdruck einer paranoia, die von den ideologen des terrors instrumentalisiert wird.
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(*1)
es mag sein, dass einschlägige überlegungen in den zuständigen behörden angestellt worden sind, allein diese überlegungen wurden nie publiziert, geschweige öffentlich diskutiert.
(*2)
á la longue ist die kosten/nutzen-rechung des verbrechens immer negativ.
(*3)
wenn die quantifizierung des potentiellen und des realen schadens im kontext der zahlen als ein kalkül aufgemacht wird, dann ist das argument zulässig, es ist aber ein anderer fall, wenn in das kalkül die emotionen einbezogen werden, die mit dem schadensereignis verknüpft werden können - eine solche rechnung wird immer falsch sein.      (h/02)<==//
(03)
eine vernünftige antwort auf die terroristische gewalt hatte Jens Stoltenberg formuliert, der als ministerpräsident Norwegens mit der gewalttat des ABB(*1) konfrontiert war. Er sagte: "Unsere Antwort lautet: Mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit"(*2).
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(*1)
den namen auszuschreiben verbietet der anstand, das datum des ereignisses: 22.07.2011.
(*2)
zitiert nach dem Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 25.07.2011, p.1.      (h/03)<==//
(04)
die angst des individuums vor seiner vernichtung ist eine konstante des lebens, diese form der angst aber sollte strikt von der angst abgegrenzt bleiben, die durch die terroristische gewalt verursacht wird.        (h/04)<==//          (h)<==//
(st/2.63.04/(a/01/*1))<==//
2.63.09
angst, unmittelbar gelebt, kann als eine form der gewalt gedeutet werden, die als gewalt nicht offen präsent ist. Als phänomen ist die angst, ein somatisches gefühl(a), keine gewalt, aber das somatische gefühl kann, wenn es, real in den handlungen des individuums als ich, gedeutet wird, dinge der welt erkennbar werden lassen, die als phänomene der gewalt bekannt sind(b). In der vielfalt der phänomene sollte eine perspektive nicht übersehen werden. Bekannt ist der wirkzusammenhang, dass angst, die in der blossen absicht erzeugt wird, angst zu schaffen, selbst als gewalt instrumentalisiert ist. Die angst wird selbst zu einer form der gewalt, die alles mit sich fortreisst, und genau die gegengewalt provoziert, die der terrorist wider besseres wissen anprangert(c). Jedem individuum, ein ich sein wollend und identifiziert als terrorist, ist dieser mechanismus geläufig - es ist die logik des terrors(d).
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(a)
die lexika stimmen in ihren definitionen der angst darin überein, dass die sprachwurzel des terminus: angst, das wort: enge, ist. Aus der vorstellung einer räumlichen enge entsteht das bestimmt/unbestimmte gefühl des körpers, das, in den phänomenen der angst geläufig, vom individuum als ich analysiert und reflektiert wird. Die festlegung: räumliche enge und beschränkung, genügt, um das kriterium zu fixieren, das das konstitutive merkmal des begriffs: angst, ist(01). Seine angst ist dem indviduum als ich im forum internum unmittelbar präsent, real aber, in raum und zeit gelebt, sind die phänomene der angst auf dem forum publicum nicht immer exakt von den phänomenen der gewalt unterscheidbar(02).
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(01)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Stichwort: Angst,Furcht, Bd.1. Sp.310-314. /bibliographie //==>2.93.72.
Zusatz.
Die historia des begriffs: angst, wird als randproblem beiseite gelassen.
(02)   //==>anmerkung: (b).    //    (a)<==//
(b)
die phänomenologie der angst ist ebenso weitläufig wie die der gewaltphänomene. Ich beschränke mich auf ein einziges problemfeld, das der lebensangst, die im phänomen: kritische reaktion eines lebenswesens,(01) reale gewalt ist. Das somatische gefühl des individuums als ich ist die ursache, das als angst um die existenz(=lebensangst) gelebt wird, aber die in der angst gegründete gewalt ist die in raum und zeit sichtbare reaktion des individuums als ich auf sein erfahrenes somatische gefühl. Gewalt, deren begrenzender horizont die angst ist, bleibt das, was es ist, gewalt, aber diese form der gewalt ist in ihrer begründung nicht die form der gewalt, die ihren grund in einem beklagten zustand der gesellschaft hat, der durch die ordnung der gesellschaft bestimmt ist(02). Die differenz in der begründung sollte beachtet werden, wenn über die einschlägigen formen der gewalt ein moralisches werturteil gefällt wird.
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(01)
diese lebenssituation ist in der fauna als kritische reaktion bekannt. Ein individuum, vom fressfeind in die enge getrieben, greift, obgleich chancenlos, den angreifer an. Das heil der rettung wird in der sogenannten "flucht nach vorn" angestrebt und die rettung ist nur unter der bedingung der anwendung von gewalt(=gegengewalt) möglich. Die situation in der natur und die situation in der kultur sind strukturell zwar vergleichbar, aber es ist unzulässig, sowohl den mechanismus der natur in der kultur zu implementieren, als auch den mechanismus der kultur auf die phänomene der natur zu applizieren. Das, was in der natur als ein vorteil in der evolution interpretierbar ist, das kann, weil die motive des individuums als ich in seiner autonomie fundiert sind, nicht in der kultur zugestanden sein. Das szenario der kritischen reaktion in der natur hat in den rechtsinstituten: notwehr und notstand, ihr pendant, phänomene der kultur, aber die denkbaren begründungen sollten nicht gleichgesetzt werden(*1). Wenn in diesem kontext über angst und gewalt reflektiert wird, dann hat die gewalt immer die funktion einer metapher, auch dann, wenn als konsequenz der angst reale gewalt geübt wird.
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(*1)
ob die rechtsinstitute: notwehr und notstand,(+1) in ihren details rational organisiert sind, das ist eine streitfrage, die die juristen in den details zu beantworten haben.
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(+1)   BRD, StGB, §§32 und 34.
(02)
ein aspekt der gewalt in den formen der angst ist die armut als ein globales phänomen jeder gesellschaftlichen ordnung. Dazu andernsort mehr(*1).
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(*1) argument: //==>2.63.10.       (b)<==//
(c)
die logik des terroristen, teil der wertordnung der menschen, ist als perfid zu beurteilen(01), aber diese logik fällt immer auf den täter selbst zurück, weil die logik seiner argumente, geltend gemacht im politischen diskurs, die reale tat als das ausweisen, was sie ist, ein zustand blosser gewalt, für die eine erklärung über das phänomen in seiner wirkweise zwar möglich ist, aber keine rechtfertigung der tat gedacht werden kann. In der geschichte des terrorismus ist diese unterscheidung mit den dokumenten der historia belegbar und es ist eine plausible interpretation, wenn von einem linearen prozess in der erklärung der geschehnisse gesprochen wird, die mit einer rechtfertigung der taten, die logisch konsistent wäre, nicht zurückgebunden werden kann. Die historia des modernen terrorismus, beginnend im anarchismus des 19.jahrhunderts, ist rückschauend der beleg. Der vorläufige höhepunkt ist das jahr: 2014. Der terrorismus der islamischen fundamentalisten, pars pro toto: Al Qaida, wird, so sieht es real aus, getoppt vom: IS(=islamischer staat), einer nochmals radikalisierten abspaltung von Al Qaida.
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(01)   argument: //==>2.63.08.       (c)<==//
(d)
das ziel des terroristen ist, angst zu erzeugen, und jedes mittel, das geeignet ist, wird von ihm auch benutzt werden. Der terrorist weiss, wenn er die chancen seines handelns in der ihm eigentümlichen denkweise abschätzt, dass er gegen die staatsgewalt, real gegenwärtig im handeln seiner bürgern, auf dauer keine chance haben kann, es sei, er kalkuliert mit der angst der bürger, die das instrument ist, die gesellschaft in ihrer ordnung zu destabilisieren. Die destabilisierung der sozialen ordnung ist der weg, auf dem der terrorist den wunsch der bürger nach sicherheit manipulieren kann. Der terrorist wird mit einer bombe die demokratische ordnung eines staates nicht in die luft gesprengen, aber mit der gezündeten bombe wird er die stimmung in der gesellschaft bewirken, die die funktion der demokratischen ordnung untergräbt, um das fundament zu schaffen, auf dem die realisierung jeder form einer totalitären gesellschaftsstruktur erst möglich ist, eingeschlossen den gottesstaat jedweder couleur.        (d)<==//
(st/2.63.04/(a/01/*1))<==//
2.63.10
auch die phänomene der armut und des reichtums(a) können als formen verkappter gewalt interpretiert werden(b). Jedes ding der welt kann im horizont der begriffe: armut oder reichtum, als ein mittel der gewalt instrumentalisiert werden. Die phänomene der armut und die phänomene des reichtums können dann als formen der gewalt erscheinen, wenn sie in der funktion der gewalt interpretiert werden sollen(c).

Es ist eine binsenweisheit, dass im politischen geschäft, um den genossen gefügig zu machen, das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, den graben zwischen armut und reichtum als waffe gebrauchen. Weder der reichtum in der form der angreifenden gewalt, noch die armut in der form der erlittenen gewalt können als phänomen mit dem begriff: gewalt, von den anderen weltdingen unterschieden werden, aber die reale gewalt kann wirksam sein zwischen dem genossen und dem individuum als ich in der form des reichtums des einen und in der form der armut des anderen. Wer über das brot verfügen kann, der kann es dem anderen auch vorenthalten - die weigerung, das brot, überzählig für den besitzer, dem zu geben, der es zum leben benötigt, das ist die form, in der die gewalt real ist, die beide in der form der trennung, miteinander unauflösbar, verbindet. Wer des brots bedürftig ist, der muss es vom anderen erbitten(=erbetteln) - das bitten(=betteln) um das brot, dessen der besitzer des brots als überzähliges nicht bedarf, das ist die real erlittene gewalt, die beide in der form der bindung, miteinander unauflösbar, trennt. Die dialektik zwischen der angreifenden gewalt und der erlittenen gewalt ist nicht aufhebbar, aber sie ist händelbar(d), wenn die gewalt, die trennt, in der ordnung eingehegt ist, die beiden, dem habenden wie dem nicht_habenden, die existenz in der gesellschaft sichert.

Die verhältnisse sind nicht so und allerorten ist zu jeder zeit die gewalt präsent.
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(a)

die phänomenologie der armut wie die des reichtums, es sind die beiden seiten jeder gesellschaftlichen ordnung, ist nicht der gegenstand des arguments, der gegenstand des arguments ist die funktion der einschlägigen phänomene im horizont des begriffs: gewalt.      (a)<==//
(b)
dem bestimmten ding der welt ist nicht eingeschrieben(01), dass es als phänomen der armut, als phänomen des reichtums oder als phänomen der gewalt dem individuum als ich präsent ist. Es ist das individuum als ich selbst, das ein bestimmtes ding der welt entweder als ein moment seiner armut oder seines reichtums deutet oder als form seiner gewalt benutzt.
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(01)
es ist zu beachten, dass dieses argument nur im horizont des relationalen arguments gültig sein kann.      (b)<==//
(c)
dem maler: Heinrich Zille, (Berlin, 1900) wird der satz zugeschrieben, dass man den menschen auch mit seiner wohnung erschlagen könne(01). Heinrich Zille hatte die wohnungsnot für die armen im bürgerlichen kaiserreich des 19.jahrhunderts, ein paradies der reichen, selbst erfahren und in seinen sozialkritischen arbeiten reflektiert. Es genügt, den blick auf die soziale wirklichkeit von heute zu richten, um weitere beispiele für die behauptung, armut wie reichtum seien verkappte formen realer gewalt, zu zitieren. Die welt wird besser sein, wenn zugestanden würde, dass die ungleiche verteilung des zugangs zu den ressourcen der welt erfasst werden kann als phänomen realer gewalt, um den zustand erreichen zu können, den Immanuel Kant mit seiner idee eines ewigen friedens sich vorgestellt hatte, diesen vorwegnehmend.
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(01)
Ich zitiere aus dem gedächtnis. Die quelle und ihr ort ist mir nicht mehr bekannt.     (c)<==//
(d)
als relationsbegriffe sind die begriffe: armut und reichtum, nicht voneinander ablösbar, ihre reale dialektik ist in raum und zeit nicht aufhebbar, aber es ist möglich, die relative distanz zwischen arm und reich so zu händeln, dass die abweichung von der gedachten mitte kalkulierbar grooss/klein ist. Die utopie der gleichheit, das verharren des zeigers an der waage auf dem nullpunkt der messkala, ist dem individuum als ich immer lebhaft präsent, gedacht in seinem forum internum, aber als ein transitorischer punkt ist diese vorgestellte gleichheit in raum und zeit nicht auf dauer haltbar - es ist auch nicht vernünftig, dies zu wünschen. Hier ist der ansatzpunkt, an dem die reale gewalt in der gesellschaft begrenzt werden kann auf das maass, das einerseits die fortentwicklung der gesellschaft nicht unmöglich macht, andererseits aber den bestand der gesellschaftlichen ordnung nicht gefährdet. Das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, müssen das aber wollen - es ist zu konstatieren, dass es an diesem willen fehlt. Und die konsequenz dieses versagens? - die sozialen verhältnisse in den vielfältigen formen der gemeinschaften sind oder werden instabil, und die gewalt erscheint für viele als der verheissene fluchtweg aus der misere - es ist ein irrtum.      (d)<==//
(st/2.63.09/(b/02))<==//
2.63.11
in der historia ist die metamorphose der gewaltphänomene kein spezifisches problem der moderne(a), aber, und darauf deuten die indizien der zeit hin, in den phänomenen der technischen datenüberwachung ist den sich verändernden formen der gewalt eine neue qualität zugewachsen. Die digitalen techniken haben eine situation geschaffen, in der es möglich geworden ist, jedes verfügbare datum über eine person einerseits zu speichern, andererseits in neuen situationen verfügbar zu haben. Von je her hat das individuum als ich informationen(=daten) über seinen genossen zusammengetragen, um diese für sich nutzbar zu machen. Das faktum der neuen qualität ist, dass diese daten in echtzeit dem verfügbar sind, der diese daten abrufen kann. Vermittelt durch eine maschine können die angehäuften daten in formen unmittelbarer gewalt transformiert werden. Prima vista ist das gespeicherte und virtuell immer verfügbare datum keine form der gewalt, secunda vista aber wirkt die blosse möglichkeit, durch technik vermittelt, wie eine reale form der gewalt, weil der genosse, wissend, dass er überwacht wird, sich auf die beschränkungen einstellt. Nun ist die überwachung selbst keine erfindung der moderne(b), aber in den alten zeiten hatte eine latente gleichheit in den waffen gegolten(c). Diese gleichheit der bürger in den formen der öffentlichen und privaten überwachung ist durch die digitalen techniken einseitig auf den verwender der daten verlagert worden, der mit den daten al gusto, auch gegen den eigentümer der daten, verfahren kann(d). Das ist als ein faktum zunächst zur kenntnis zu nehmen, aber das faktum selbst ist nicht durch sich selbst gerechtfertigt. Die formen der überwachung des bürges bedürfen, wenn sie in ihrer zerstörerischen gewalt eingehegt sein sollen, der strikten kontrolle, einerseits durch die selbstbeschränkung der privaten kontrolle, andererseits durch die ausgeweitete öffentliche kontrolle, die das gemeinwohl gewährleisten soll. Diesen kontrollen, als neue gewaltformen durch die techniken der menschen geschaffen, kann sich der bürger ebensowenig entziehen, wie er in den vergangenen zeiten mit den alten formen der gewalt konfrontiert gewesen war, es sind kontrollen, die, öffentlich vollzogen oder klammheimlich(e), in ihrer transparenz für jeden erkennbar sein müssen, wenn das gemeinwesen, der gemeinsam getragene staat, bestand haben soll(f).
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(a)
der prozess des wandels, formen der gewalt, kann mit den dokumenten der historia nachgezeichnet werden. Dieser prozess, markiert mit den kriterien des linearen fortschritts, führte, grob formuliert, vom faustkeil zur atombombe(01). Jede historische epoche hatte ihre spezifischen formen der gewalt, die moderne des 21.jahrhunderts dürfte dadurch ausgezeichnet sein, dass die technischen möglichkeiten der datenüberwachung das signum der epoche werden dürfte.
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(01)
das Adorno-zitat mit nachweis im wortlaut. Argument: //==>2.62.07(a/04/*2/+1).    //          (a)<==//
(b)
die überwachung des konkurrenten durchzieht die historia wie ein roter faden, und immer waren es die techniken der überwachung gewesen, die dem einen den vorteil verschafft hatten, dem anderen den nachteil. Aber in jener zeit, geschichte geworden, hatte der eine oder der andere, das unterscheidet die moderne von der tradition, immer die chance gehabt, den konkurrenten individuell auszustechen, durch verstand, schläue und auch gerissenheit. Im zeitalter der digitalen technik ist dieses gleichgewicht einseitig zu gunsten desjenigen verschoben worden, der über die technischen möglichkeiten verfügen kann, seien diese möglichkeiten auf dem feld der hardware oder auf dem feld der software verortet. Über die technischen möglichkeiten kann aber nur derjenige verfügen, der sich den zugang zu den ressourcen der welt verschaffen konnte - es ist das alte spiel der macht, das durch die gewalt immer wieder neu entschieden wird.     (b)<==//
(c)
das argument ist plausibel, aber es kann keine zureichende erklärung sein. Nur soviel ist richtig, den alten waren einfach die techniken nicht verfügbar gewesen, die heute als selbstverständlich angewendet werden. In vergangener zeit war alles auf das maass der sinne beschränkt geblieben, und das, was die menschen mit ihren sinnen nicht erfassen konnten, das war für sie faktisch nicht existent. Mit den geschaffenen technologien hat der mensch im 21.jahrhundert seine sinnesorgane ausgeweitet und blickt in die nähe ebenso scharf wie in die ferne. Dieser überschuss an informationen ist zu einem problem geworden, weil die verwendung dieser informationen von den zugriffsmöglichkeiten abhängig ist, die als recht in alter zeit definiert worden waren, rechte, die heute nicht mehr genügen können, weil das recht, auf diese informationen zugriff zu haben, zusammengetragen von maschinen, als eine form realer gewalt wirkt, die von dem einen geübt und von dem anderen erlitten wird.     (c)<==//
(d)
Richter,Ulrich: Der verwender fremder daten ist beweispflichtig. adm/(30). /bibliographie //==>2.93.76.     (d)<==//
(e)
das arsenal der technischen überwachung ist sophisticated und es wird unablässig aufgerüstet. Technisch ist es bereits heute(2014) möglich, jedes individuum, das ein ich ist, mit einem in der kleidung verborgenen, ja selbst im körper implatierten chip so zu markieren, dass jeder aufenthaltsort des individuums, jedes moment seiner zeit anzeigt wird und jedes anfallende datum registriert werden kann, um die aufgelaufene datensammlung später auf "auffälligkeiten" analysieren zu können. Die totale überwachung ist bereits realität(01).
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(01)
das urteil ist aber in einem moment (noch) einzuschränken. Der zugang zum forum internum bleibt versperrt; denn würde auch dieser bereich der welt dem anderen zugänglich, dann wäre es dem individuum unmöglich geworden, sich als ich zu begreifen. Nur in seiner autonomie, ein postulat der vernunft, kann das individuum, das ein ich sein will auch das ich sein.
Zusatz.
Das ist das wissen von heute und wie wird es morgen sein? Es liegt in der logik des fortschritts, dass der fortschritt immer weiter sich entwickeln muss, bis die immanente dynamik den fortschritt wegen erschöpfung der ressourcen implodieren lässt. Was danach noch kommen kann, das wird den nachlebenden individuen auch nicht mehr zugänglich sein - es ist gegenstandslos geworden ... .     (e)<==//
(f)
die datenüberwachung ist als phänomen nicht aufhebbar, als eine spezifische form der gewalt aber ist diese gewalt, wenn das gewollt ist, einhegbar(01). Zwei aspekte sind zu beachten, einmal das prinzip der öffentlichkeit(02), dann die neuregelung der beweislast(03).
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(01)
das argument, die effiziente kontrolle der datenüberwachung sei gesellschaftlich unrealistisch, kann nicht akzeptiert werden, weil die unterwerfung unter die praxis schrankenloser kontrollen der rückfall des individuums in die natur ist, inszeniert in den kulissen der kultur. Wenn das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, zivilisiert leben wollen, dann müssen sie auch die einhegung der gewalt wollen, etwas anderes ist es, wie weit es ihnen gelingen wird - die ergebnisse bis dato sind gemischt.
(02)
das verdienst Edgar Snowden's ist, mit seinen veröffentlichungen erkennbar gemacht zu haben, wie weit die datenüberwachung in den USA klandestin im staatlichen auftrag praktiziert wird. Es ist geradezu eine verkehrung der idee des rechts, wenn der aufdecker rechtswidriger praktiken beschuldigt wird, mit der aufklärenden handlung selbst rechtswidrig gehandelt zu haben. Es kann legitim sein, das gesetz zu ignorieren, d.h.formal illegal zu handeln, wenn durch diese handlung dem recht genüge getan wird, das im konsens aller, die es betrifft, allein bestand haben kann.
(03)
nicht dem kontrolleur muss nachgewiesen werden, dass er rechtswidrig gehandelt habe, sondern der kontrolleur muss beweisen, dass er rechtens gehandelt hat, weil nur er über die daten, die er angesammelt hat und verwaltet, die sachherrschaft ausübt. Der alten regel im römischen recht ist wieder geltung zu verschaffen, dass der besitzer einer sache auch die verantwortung für die sache hat(*1).
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(*1) //==>anmerkung: (d).   //     (f)<==//
2.63.12
es ist notwendig, strikt zwischen der existenz eines verbands der sozialen gruppe(a) und seiner wirkung auf gesellschaft und staat zu unterscheiden, vor allem dann, wenn von diesem verband als einer kriminellen vereinigung gewalt geübt wird. Nicht das faktum der existenz dieses verbandes einer sozialen gruppe als kriminelle vereinigung ist das problem, das problem ist die wirkung, die mit den aktivitäten dieser gruppe verknüpft sind und die als formen des unfriedens, fälschlich als krieg bezeichnet(b), erfahren werden. Die phänomene der kriminalität(c) sind weder ein phänomen der herrschaft noch ein phänomen der macht, es sind phänomene der gewalt und als diese werden sie in der rechtsordnung(=strafrecht) beurteilt. Der räuber wirkt als stark, wenn er mit der waffe in der hand droht, aber weder vollzieht er einen akt der herrschaft, noch ist er mächtig, aber er schafft formen der gewalt, die schrecken. Diese formen der gewalt, geschaffen im schutzmantel der gruppe(d), können situationen schaffen, die den phänomenen des krieges gleich zu sein scheinen, aber, diese situationen auch mit dem terminus: krieg, zu belegen, kann nicht vernünftig sein; denn die gewalt, die der gewalttäter als mitglied einer kriminellen gruppe übt, und die das opfer als objekt der gewalttat erleidet, kann nicht die gewalt sein, die im sinn des begriffs: krieg, als legal definiert ist, gleichwohl diese gewalt als phänomen von den kriegsphänomenen nicht unterscheidbar ist(e).
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(a)
in der analyse des problems sollten erwägungen moralischer entrüstung ausgeblendet werden. Auch eine gruppe krimineller personen kann die funktion eines verbands der sozialen gruppe ausfüllen, partes pro toto sei auf die mafia verwiesen, Al Quaida und die RAF, gruppen, deren organisationsstruktur, dem zweck angepasst, heterogen ist und vergleiche nur eingeschränkt zulassen. Entscheidend ist die perspektive der gruppenmitglieder.    (a)<==//
(b)
als der komplex: RAF,(01) in der Bundesrepublik Deutschland kontrovers diskutiert und bewertet wurde, musste, zumindest in der perspektive des RAF-mitglieds, die frage beantwortet werden, ob ihm der status eines kriegsgefangenen einzuräumen ist oder nicht. Juristisch war die antwort eindeutig: nein, aber der diskurs hatte erkennbar gemacht, dass diese möglichkeit der rechtfertigung ihrer gewalttätigen handlungen eine nicht zu unterschätzende rolle gespielt hatte(02).
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(01)    RAF = Rote Armee Fraktion (1970-1998).
(02)
dieser aspekt ist auch für die beurteilung der streitfrage relevant, ob soldaten mörder seien oder nicht(*1); denn, wenn kategorisch behauptet wird, dass der soldat rechtlich kein mörder sein könne, dann kann der kriegsgefangene keinen mord begangen haben, konfrontiert mit seinen taten, begangen als soldat - nicht einmal ein totschlag kann in betracht gezogen werden ... .
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(*1)   argument: //==>2.63.18.      (b)<==//
(c)
der terminus: kriminalität, bezeichnet ein sozial abweichendes verhalten, das im gesetz als straftat ausgewiesen ist.       (c)<==//
(d)
es dürfte ernsthaft nicht bestritten werden, dass der straftäter als einzelperson mit seinen handlungen phänomene der gewalt schafft, die unfriede bewirken können, aber es ist common sense, diese phänomene nicht mit dem terminus: krieg, zu bezeichnen. Das kann anders sein, wenn der gewalttäter die gewalthandlung als mitglied des verbands einer sozialen gruppe vollzieht, mit der eine situation geschaffen ist, die als krieg beurteilt wird(01).
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(01)
in diesem fall ist der gebrauch des terminus: bandenkrieg, zumindest plausibel.      (d)<==//
(e)
es sind plausible gründe, wenn die reale gewalt krimineller gruppen, intern und extern, mit dem terminus: krieg, belegt werden; denn die wirkung dieser gewalthandlungen, immer als eine form des unfriedens erfahren, können den phänomenen eines krieges ähnlich sein. Es sind aber unterscheidbare situationen und die differenz ist in der sprache zu verorten und nicht in der sache selbst.      (e)<==//
(st/2.63.03/(a/03/*1))<==//
2.63.13
die reale gewalt ist ubiquitär und das cliché ist wirksam, dass es besonders die religionen seien, die sich als gewalttätig ausweisen(a). D'accord, der einwand ist nicht neu und zuhauf können die beispiele zitiert werden, dass eifernde theologen von dem EINEN gott predigen und ihre zuhörer wortgewaltig einstimmen(b), die, ihnen auf's wort folgend, alle totschlagen, die dem wort des propheten nicht folgen wollen(c). Die zitierbaren beispiele, einst im moment der gelebten gegenwart real, sind aber facta der vergangenheit, die das individuum als ich nur in seiner verfügbaren sprache erinnernd wieder präsent haben kann(d). Die gewalt, von der erzählt wird, ist, vermittelt in der sprache und als text fixiert in einem dokument der historia, dem individuum als ich und seinem genossen im gelebten moment der gegenwart dann wieder präsent, wenn die in den formen der sprache gebundene gewalt wieder in die formen der realen gewalt transformiert wird(e). Das problem ist die dialektische wechselwirkung realer gewalt und die fassung der gewalt in den formen der sprache, die das individuum als ich zum vermittelnden moment haben(f). Mit zwei weltdingen ist das individuum als ich konfrontiert, einmal mit der gewalt unmittelbar, dann mit der gewalt in der vermittlung durch das wort(g). Das, was prima vista als identisch erscheint und so im diskurs auch gehändelt wird, das kann secunda vista nicht identisch sein, gleichwohl es das gleiche sein soll. Es ist daher ein durchschaubarer kampf, wenn, gewollt die perspektiven interessengeleitet vertauschend, die reale gewalt im moment der gelebten gegenwart und die in der sprache erinnerte gewalt als factum der vergangenheit miteinander ausgewechselt werden(h). Die theologen des EINEN gottes, ideologen jedweder couleur, missbrauchen ihre macht, wenn sie, in teilen eingebunden in den formen der herrschaft, ihren hass, der auf sie selbst zurückweist, provokativ, diesen hass camouflierend, in die welt hinausschreien und, so reden sie, gewalt gegen die ungläubigen predigen, in der absicht, gefällig dem EINEN gott, das sagen sie, zu dienen(i).

Die dialektik von sprache und gewalt ist in raum und zeit nicht aufhebbar, aber das individuum als ich kann sich mit dieser dialektik arrangieren, wenn es, konfrontiert mit den formen realer gewalt, diese gewalt mit dem genossen in den formen der sprache reflektiert.
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(a)

das vorurteil, die religionen seien besonders afin für die formen der gewalt, wird durch die behauptung weiter geschärft, wenn die drei grossen monotheistischen religionen in den mittelpunkt des interesses gezogen werden, von denen behauptet wird, es gehe in diesen formen der religion nur um den EINEN gott, der bis dato, so die meinung der kritiker, keine grausamkeit ausgelassen habe(01). Die behauptete kausalität ist trotz der verfügbaren historischen belege falsch, weil der grund für die beklagte praxis nicht in der theorie dieser religionen verortet ist, sondern in der bestimmten praxis, die, fundiert in der erfahrung ubiquitärer gewalt, einer theorie folgt, die einerseits die faktische gewalt eingehegt hat und andererseits die gewalt, um sie einzuhegen, in die natur zurückversetzt. Als prinzip ist diese form der einhegung von gewalt im manichäismus theoretisch fixiert worden, unbestreitbar eine denkbare möglichkeit(02).
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(01)
diese behauptung ist mit vielen dokumenten der historia belegbar. Die verbreitung des christentums ist, ebenso wie die verbreitung des islams, mit der anwendung von gewalt eng verknüpft. Nur scheinbar steht das judentum, die lehre des Moses, abgesetzt neben dieser historia. Als quellgrund des christentums wie des islams ist das judentum aber passiv in die geschichte der gewalt eingebettet. Der fehlschluss, aus dem prinzip: der EINE gott, die behauptung der gewaltafinität der monotheistischen religionen abzuleiten, ist ein bestimmendes moment in der abendländischen tradition. Der stein des anstosses ist die theodizee-frage, auf die G.W.Leibniz mit der these geantwortet hat, dass die koinzidenz des guten und des bösen in der denkfigur des EINEN gottes die bedingung der freiheit sei, die das individuum, das sich als ich bestimmt, als postulat setzen muss, wenn es das ich sein will.
(02)
argument: //==>2.82.06. Und //==>INDEX/sachregister, stichwort: manichäismus.     (a)<==//
(b)
die formen der religiösen gewalt, eine unterklasse der gewaltphänomene, sind in ihrer phänomenologie unüberschaubar. Schon immer hatten bestimmte formen der religiösen gewalt ihre konjunkturen gehabt, im islam sind derzeit die sogenannten hassprediger endemisch. Diese prediger des hasses sind theologen, die, keinen fall auslassend, den vertreter einer anderen religion begeifern, von sich behauptend, dass sie es seien, die das wahre bild ihres gottes entwerfen, nämlich das bild des EINEN gottes, der, sich als liebend präsentierend, immer auch der gott der gewalt sein müsse, der das paradies seinen gläubigen(=die_frommen) bereit halte, den ungläubigen aber, das sind die sünder, die hölle bestimmt hat - als ewigen aufenthaltsort(01).
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(01)
das schwätzen dieser prediger, ihren gott verratend, könnte als schlechte satire abgetan werden, wenn ihre worte nicht als unmittelbare gewalt präsent wären. Das ist ein aspekt des terrorismus, der das denken der menschen im 21.jahrhundert prägen wird.      (b)<==//
(c)
es ist derzeit mode, auf die imame des islams einzuprügeln, früher, im christentum, waren's die pfaffen gewesen, und auch die rabiner als pharisäer im tempel hatten schon ihr fett abgekriegt - prediger und/oder ideologe, profan oder sakral, die struktur des eiferns ist immer wieder die gleiche, der EINE gott müsse mit worten eingeprügelt werden, damit der gläubige auch richtig glaubt, eine grundhaltung, die an zynismus nicht zu überbieten ist.      (c)<==//
(d)
sprache und ideologie sind eng miteinander verknüpft. Hier liegt der akzent auf der sprache und die in den sprachen denkbaren ideologien sind als der begrenzende horizont zurückgesetzt. Mit dem akzent auf die sprache, das ist ein aspekt der analyse, ist die funktion der ideologien nicht aufgehoben, die in der synthetisierenden reflexion nicht ausgeschlossen werden kann.     (d)<==//
(e)
es sollte nicht aus dem blick fallen, dass jeder gewalttat ein wort vorangegangen ist, das post festum die gewalttat erklären und/oder rechtfertigen soll. In dieser struktur funktioniert die kultur, die eine reaktion ist auf die unmittelbar erlebte gewalt in der natur. Es ist in analytischer absicht zulässig, sprache und gewalt voneinander getrennt zu erörtern, aber es ist ausgeschlossen, diese verknüpfung in der synthetisierende reflexion aufbrechen zu können.      (e)<==//
(f)      //==>argument: 2.25.02.     (f)<==//
(g)
der begriff: sprache, ist in der perspektive der ästhetischen reflexion sehr weit gefasst, mit dem ziel, im argument auch das bild in seinen vielfältigen formen zu integrieren; denn, die gemalten schlachten oder die erzählungen von diesen schlachten sind gleich im blick auf das historische ereignis, das mit sich identisch ist; sie haben dieselbe gewalt zum sujet, die, ein factum der vergangenheit, im moment der gelebten gegenwart real als gewalt erlebt worden war. Das problem in der ästhetischen reflexion der gewalt ist ein gedoppeltes, einerseits die vermittlung des realen ereignisses in den formen der sprache, der gewalt nämlich, die als begriff mit sich identisch sein muss, aber als phänomen der vermittlung nicht identisch sein kann, andererseits die fixierung der gewalt in einem phänomen der sprache, dass die gewalt repräsentiert, aber die reale gewalt nicht sein kann, und sowohl in der analyse als auch in der synthetisierenden reflexion als ein ding der welt real präsent ist. Im argument sind also zwei schemata übereinander geschichtet, die strikt zu trennen sind. Über die bilder der schlachten und ihre mythen kann, ohne schaden befürchten zu müssen, endlos palawert werden, heute glotzt man auf einen bildschirm, möglichkeiten, die damals, als der gelebte moment der gegenwart anstand, nicht bestanden hatten.     (g)<==//
(h)
der mechanismus des vertauschens wird geflissentlich, durchaus interessengeleitet, dann ignoriert, wenn die frage erörtert werden muss, was der gehalt der heiligen bücher ist und wie die kanonischen texte der religionen zu interpretieren seien. Das wort des propheten kann authentisch sein, das soll nicht in abrede gestellt werden(01), wenn anerkannt ist, dass die auslegung des authentischen textes nur das wort des auslegers sein könne, der den text des propheten in der tradierten fassung heute interpretiert(02).
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(01)
die ergebnisse der historischen forschungen weisen aus, dass die heiligen bücher immer post festum ihre heute bekannte form gefunden haben. Im strikten sinn ist also die authentizität der texte zu verneinen. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass es in der mündlichen überlieferung immer eine harten kern von fakten gibt, der keinen veränderungen unterliegt. Der hörer einer geschichte kann also vertrauen, dass der erzähler wahres berichtet, aber der glaube an die wahrheit des berichteten kann nicht der beweis der behaupteten wahrheit sein. Es ist also der hörer der geschichte, der quasi einen vorschuss zu entrichten hat, wenn der erzähler seine geschichte anbietet.
(02)
das problem der hermeneutischen methoden soll nicht weiter verfolgt werden, es ist der kern jeder philologie und muss am konkreten objekt verifiziert werden.     (h)<==//
(i)
das wortspiel ist bekannt: die sprache der gewalt - die gewalt der sprache. Der schlüssel dieser ambiguität der gewaltphänomene ist der begriff: gewalt, der einmal als begriff gebraucht wird, dann als phänomen. Es können dokumente der historia in grosser zahl benannt werden, die das changieren zwischen begriff und phänomen belegen, ohne das problem einer abschliessenden klärung zuführen zu können. Die im wort verkleidete gewalt ist keine reale gewalt, aber im moment der gelebten gegenwart kann die im wort als schatten präsente gewalt aktiviert werden(01) und das individuum, das ein ich sein will, beginnt mit seinem zerstörerischen tun(02), seinem hass selbst verfallend(03).
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(01) argument: //==>2.63.15.
(02)
pars pro toto kann die fatwa Chomeini's gegen Salman Rushdie zitiert werden(*1). Das, was die verkündigung des wort's eines gottes sein soll, das ist, jenseits jeder vernünftigen theologie, nur eine morddrohung, ausgesprochen von einem theologen, der sich darauf reduziert hat, seinen gott mit den normen des strafrechts(*2) zu begreifen.
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(*1)
"1989 ((...)) Mordaufruf des Ayatollah Chomeini wegen vorgebl.Gotteslästerung"(+1).
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(+1)
dtv-lexikon. Bd.19. Stichwort: Rushdie,Salman. /bibliographie //==>2.94.06
(*2)
die scharia gemäss der logik orthodoxer islam-theologen.
(03)
der hass ist eine emotion, die nur durch die sprache vermittelt ist. Die gründe für den hass sind vielfältig, einer der wichtigsten gründe dürfte die erfahrung einer erlittenen erniedrigung sein und/oder einer erlebten missachtung als person. Die möglichen gründe sind en detail hier nicht zu erörtern.      (i)<==//
(st/2.63.04/(a01/*9))<==//
2.63.14
die waffe ist das symbol der gewalt(a), aber das, was unbestritten einerseits eine gültige meinung ist, das ist andererseits nur eine konvention, die genutzt werden kann, die realen formen der gewalt zu camouflieren, um sie so für die eigenen interessen nutzbar zu machen. Kein ding der welt ist ausgeschlossen, als waffe instrumentalisiert zu werden, wenn dem individuum als ich es dienlich erscheint, das eigene interesse dem genossen aufzuzwingen(b). In der modernen welt, in der alles durch medien vermittelt ist, ist die differenz nachrangig geworden, die traditionsverhaftet immer noch behauptet wird, die differenz nämlich, die zwischen der pistole eines zum mord bereiten gewalttäters bestehen soll und der schreibfeder eines journalisten, der, besessen von den bildern des friedens, über die er schreibt, den konkurrenten als terrorist fertigmacht(c). Die symbole der gewalt sind obsolet, weil ihr code beliebig geworden ist. Damit haben die symbole auch ihre unterscheidende und zugleich zuweisende funktion verloren und sind selbst von der gewalt nicht mehr zu unterscheiden, für die sie stellvertretend stehen sollen.
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(a)
um als symbol taugen zu können, muss das gewählte ding der welt mit dem begriff: waffe, unterscheidbar sein, der, wenn das symbol funktionieren soll, eng definiert ist(01). Mit dieser einschränkung fallen aber viele weltdinge aus dem blick, die auch als symbole der gewalt gedeutet werden(02). Das theoretische problem kann pragmatisch immer nur adhoc aufgelöst werden und ist von der jeweiligen kultur abhängig, in der das symbol eingebettet ist
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(01)   argument: //==>2.63.15.
(02)
so der bescheid, den der verwaltungsbeamte unterschrieben hat, dessen unterschrift prima vista in seiner hand keine waffe ist, gleichwohl seine unterschrift auf dem bescheid die kette gewalttätiger handlungen in bewegung setzt.       (a)<==//
(b)     argument: //==>2.63.19.       (b)<==//
(c)
das traditionale bild: hier die schreibfeder - da das schwert, ist längst ersetzt worden durch ein einziges symbol: der computer, der für jeden denkbaren zweck instrumentalisiert werden kann und so auch eingesetzt wird(01). Die differenz zwischen der alten welt der analogen geräte und der neuen welt der bits ist noch konstatierbar und diese differenz, technologisch nivelliert, ist auch weiter wirksam. Zwar kann das symbol als mächtig inszeniert werden, aber das symbol ist nicht die reale gewalt, die die veränderungen setzt - auch der cyberkrieg bedarf der bombe, die alles zerreisst ... .
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(01)   argument: //==>2.63.11.       (c)<==//
(st/2.63.01/(e/01))<==//
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fortsetzung:
subtext: 2.63.15 bis 2.63.28

<==// (anfang/bibliograpische angaben)

stand: 16.04.01.

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