fortsetzung
Subtext/argumente: 2.53.20 bis 2.53.30

2.53.20

die wechselseitige relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, ist als phänomen in den symbolen der macht und/oder der herrschaft(a) konkret wahrnehmbar(b). Dem symbol der macht, ein bestimmtes ding der welt(c), ist die funktion zugeordnet, die soziale beziehung, ein faktum zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, für den beobachtenden dritten: C, kenntlich zu machen(d). Dem symbol kann also nur die funktion eines mittels zukommen, ohne selbst das zu sein, was es als symbol repräsentieren soll(e), aber dem symbol selbst wird eine wirkung in der kommunikation zwischen allen, die es betrifft, zugesprochen, die mit der macht zum verwechseln ähnlich ist, und das ist das problem(f). Es ist die ähnlichkeit von macht einerseits und symbol andererseits, die, präsent im faktum des symbols, instrumentalisiert wird, gewollt in täuschender absicht, deren grund nicht im symbol selbst verortet ist, sondern im individuum als ich, den genossen eingeschlossen, die, jeder für sich, ihre interessen mittels des symbols verfolgen.
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(a)
für die phänomene der herrschaft und/oder der macht gilt das argument in gleicher weise, wenn auch in unterscheidbaren formen(01). Die phänomene der macht sind der fokus des arguments und die differenz in den formen wird nicht weiter erörtert.
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(01)
für die phänomene der herrschaft ist der terminus: insignien der herrschaft, gebräuchlich(*1).
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(*1) //==>anmerkung: (f/03).       (a)<==//
(b)
das symbol, es mag sein, was es ist, hat allein eine vermittelnde funktion. Für etwas stehend kann das symbol nicht das sein, für das es steht, eigentlich eine binsenweisheit, die von allen, die es betrifft, immer dann vergessen ist, wenn der machthabende mit dem symbol: n, posiert, seine macht demonstrierend. In der relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, ist das symbol: n, gezeigt vom individuum als ich: A, das zeichen seiner macht, wahrgenommen vom genossen: B, als zeichen ihrer wirksamkeit. Im symbol: n, ist die wechselseitige relation gegenwärtig, aufgespalten in zwei abhängigen relationen: individuum_als_ich:_A<==|==>(symbol:_n,(=macht)) und (symbol:_n,(=macht))<==|==>genosse:_B, relationen, die nicht identisch fallen können, gleichwohl das symbol: n, als repräsentierte macht mit sich selbst identisch ist. Im schema des trialektischen modus ist das wechselspiel der momente: das individuum als ich, der genosse und das symbol, macht repräsentierend, nachvollziehbar(01).
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(01)   //==>argument: 2.25.08.    (b)<==//
(c)
jedes ding der welt kann als das_andere in der funktion eines symbols erscheinen. Die variationsbreite der weltdinge ist weit und welche dinge der welt faktisch als symbol genutzt werden, das ist von den bedingungen der kultur und ihren traditionen abhängig, die menge der vorstellbaren kandidaten auf eine überschaubare zahl reduzierend(01).
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(01)
es ist die aufgabe der fachleute, in ihrer arbeit das spektrum der machtphänomene, als symbole der macht erscheinend, en detail aufzuzeigen(*1).
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(*1) //==>anmerkung: (f).       (c)<==//
(d)
die logik des machtsymbols kann mit jeder wechselseitigen relation demonstriert werden,, für sich aufzeigbar zwischen den mitgliedern einer sozialen gruppe, aber das argument ist eindeutiger, wenn der beobachtende dritte: C, in der konstruktion des arguments neutral, in die erörterung eingebunden wird. Die ausgangssituation umfasst die wechselseitigen relationen zwischen den beteiligten: "A<==>B, B<==>C und C<==>A". In jeder dieser wechselseitigen relationen ist das bestimmte symbol:_n, interpolierbar(01). In der perspektive der analyse ergeben sich also drei schemata, die nicht identisch fallen können, die aber in der synhetisierenden reflexion von allen, die es betrifft, miteinander in einer graphik verknüpft werden. In jedem symbol der macht sind mindestens drei unterscheidbare bewertungen ein und derselben machtbeziehung ausweisbar(02).
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(01)   //==>anmerkung: (b).
(02)   //==>argument: 2.25.09.       (d)<==//
(e)
die traditionalen definitionen des begriffs: symbol,(01) werden nicht ignoriert, aber sie sind nur eingeschränkt brauchbar, um das spezifikum der macht- und/oder der herrschaftssymbole kenntlich zu machen. Der cantus firmus des begriffs: symbol, ist, dass zwei unterscheidbare weltdinge miteinander verknüpft werden(02), wobei jedes für sich das andere vertreten soll. Ursprünglich wurde mit dem verb: symballein, das zusammenfügen von zwei hälften eines zerbrochenen ringes bezeichnet, um das zusammengefügte als erkennungszeichen von etwas zusammengehörigem zu benutzen. Im gebrauch des terminus: symbol, wird zwar der aspekt des mittels hinreichend deutlich, unklar aber ist, was das momentum sein soll, durch das etwas zusammengefügt wird. Aus dem symbol ist in keinem fall das ableitbar, was der verwender des symbols: n, macht repräsentierend, für sich beanspruchen will. Geßler's hut ist das sprichwörtliche symbol für macht, aber der hut wird ignoriert, wenn seine symbolik nicht bekannt ist. Es bedarf schon eines wächters, die waffe in der hand, um dem weltding, genutzt als symbol, die gewünschte wirkung zu verschaffen, die auch Tell versteht(03).
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(01)
der "Wahrig"(*1) verweist auf die sprachwurzel des zeichens: symbol, das Historische Wörterbuch der Philosophie(*2) referiert den gebrauch des terminus: symbol, historisch belegt.
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(*1)    Wahrig. /bibliographie //==>2.94.06.
(*2)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.10 .Sp.710-739 Stichwort: symbol./bibliographie //==>2.93.72.
(02)    griechisch: symballein = zusammenwerfen/-halten.
(03)
Schiller,Friedrich: Wilhelm Tell. I/3. in: ders.: Sämtliche Werke, Bd.2./bibliographie //==>2.94.37.    (e)<==//
(f)
die phänomenologie der machtsymbole ist weitläufig(01) und jedem symbol der macht ist eine ambiguität eigen. Die macht, immer präsent als faktum, bedarf, um sich als macht zu erweisen, keines surrogats(02), aber kein mächtiger(03) kann auf die symbole der macht, vielfältig bewährt, verzichten, wenn er seine macht behaupten will(04). Die symbole der macht, einmal durchschaut, haben ihren zauber, macht markierend, verloren und sind beliebig wie alle weltdinge, die so auf dem weg herumliegen.
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(01)
der verweis auf das bunte bild der machtsymbole sollte genügen und den empirikern ist es überlassen, die gemälde auszupinseln, in denen die mächtigen ihre eitelkeiten zur schau stellen(*1).
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(*1)
in den bibliographien zum thema: macht, sind die ergebnisse ihrer arbeit zusammengestellt.    (f/01)<==//
(02)
obgleich die macht keines symbols bedürftig ist, sollte nicht übersehen werden, dass es die mächtigen sind, eingeschlossen diejenigen, die, sich für mächtig haltend, genau der symbole sich bedienen, die, die verfügbaren machtmittel sichernd, den glanz ihres gesellschaftlichen daseins ausmachen(*1). Das symbol als surrogat der macht(*2) täuscht etwas vor, das zwar möglich sein kann, aber real nicht aufweisbar ist. In diesem spiel der symbole wird reale macht und vorgetäuschte macht austauschbar und in der gewollten täuschung ist immer ein moment realer macht wirksam(*3).
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(*1)
der immanente zirkel der macht und der machtmittel ist zu beachten.
(*2)
pars pro toto: die ROLEX, das accessoire eines möchtegerns.
(*3)
das ist die logik der bürgerlichen statussymbole.       (f/02)<==//
(03)
im gegensatz zur macht ist der zur herrschaft befugte amtswalter bestimmter symbole bedürftig, nämlich den insignien seiner herrschaft(*1). Es ist tradition, jede form der herrschaft auf zeit mit bestimmten symbolen kenntlich zu machen(*2). Diese symbole sind erforderlich, weil sie in der kommunikation aller, die es betrifft, die spezifische funktion bestimmter akteure im politischen prozess kenntlich machen, aber es ist auf der argumentebene der phänomene schwierig, die insignien der herrschaft von den symbolen der macht eindeutig zu trennen(*3).
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(*1)
pars pro toto die uniform, die eine bestimmte funktion des amtswalters signalisiert.
(*2)
üppig bebildert ist die ikonographie der herrschaftsformen. Pars pro toto die krone des königs, die im wappen des herrschers gezeigt wird.
(*3)
pars pro toto das schwert, das als richtschwert in vergangener zeit das erkennungszeichen des scharfrichters gewesen war, das als kampfschwert in der hand des soldaten ein mittel der macht ist, und das als requisite des karnevalsprinzen, in der saison den herrscher spielend, immer noch zu diensten ist.    (f/03)<==//
(04)
in jeder gesellschaft gibt es konventionen, die bestimmte weltdinge als symbole der macht ausweisen. Abhängig von den traditionen fallen die einschlägigen listen unterschiedlich aus, aber, und das ist interpretation, es gibt einen kern von weltdingen, die ubiquitär als symbole der macht wirksam sind(*1). Wenn die grenzen des begriffs: symbol, beachtet werden, dann kann mit diesen symbolen das gesellschaftliche leben rational gestaltet werden, weil die symbole orientierungspunkte sind, mit denen das maass der verfügung über reale macht bestimmbar ist.
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(*1)
wird nach einem gemeinsamen nenner dieser weltdinge gesucht, dann kann der besitz bestimmter weltdinge als das schibboleth der macht ausgewiesen werden, konkret im besitz(+1) einer beliebigen (gold)münze(+2) und/oder eines kunstwerks(+3).
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(+1)
klarstellung. Ich sage: im besitz der münze, das eigentum an der münze schliesse Ich aus(§1).
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(§1)
Richter,Ulrich: Die begriffe: eigentum und besitz, im trialektischen modus./bibliographie //==>2.93.76.
(+2)
die (gold)münze, das symbol der macht, oder der bescheid, das symbol des amtes, sind zu den verfolgten zwecken "neutral" - sie können positiv wirken oder zerstören. Das, was sie bewirken, das ist weder aus der münze ableitbar noch aus dem bescheid, aber der bescheid und/oder die münze sind, ausgewiesen als legal/legitim oder auch nicht, auch dann nicht der grund für die bewertung des zwecks, wenn die symbole der herrschaft wie der macht mit einem zweck verknüpft werden, den das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, mit ihrer autonomen entscheidung gerechtfertigt haben.
(+3)   argument: //==>2.53.21.    (f/04)<==//            (f)<==//
(st/2.52.05/(d/02/*9))<==//
2.53.21
das schauspiel ist bekannt. Der machthaber, sich mächtig fühlend, zeigt der welt seine kunstwerke, auf den besitz pochend(a). Seine intention, offen präsentiert, zielt darauf ab, seinem kruden machtanspruch mit dem kunstwerk, ein phänomen der ästhetik, glanz und dauer zu verschaffen. Es ist ein grosses panorama, zu besichtigen in den dokumenten der historia, inszeniert als ein prächtiges theater und für jeden etwas bietend(b).

In den weltdingen erscheinen die phänomene der kunst und die phänomene der macht amalgamiert, gehändelt auf den märkten der welt, aber weder in der analyse noch in der synthetisierenden reflexion der phänomene ist es zulässig, von dem einen phänomen auf das jeweils andere phänomen zu schliessen, eine zwingende kausalität zwischen den phänomenen behauptend, aber, die kausalitäten, die dennoch behauptet werden, sind fixiert, wenn ein bestimmtes interesse benannt ist, das die verknüpfung ästhetischer erwägungen mit den erwägungen der macht vermittelt, immer verfochten von einem individuum als ich, sein genosse eingeschlossen(c). Es ist ihr interesse, definiert von jedem für sich selbst, die jeweils verfügbare macht in dauer zu halten, die, gespiegelt im kunstwerk, das dauert, präsent ist. Das kunstwerk, sowohl vom individuum als ich als auch von seinem genossen als symbol eines machtanspruches fixiert, ist in diesem spektakel der macht nur das mittel, das austauschbar ist durch jedes andere weltding, das als kunstwerk gehändelt werden kann und gehandelt wird(d).
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(a)

zwar unterscheiden sich die epochen der historia in ihrem erscheinen, aber das spiel auf der weltbühne ist immer das gleiche. Ob der absolute fürst seinen künstler als handwerker ausgehalten hat oder der sammler in der moderne mit den ersteigerten kunstwerk prunkt, verschoben auf dem markt für millionen, das markiert eine differenz, die weder mit den verfügbaren machtmitteln etwas zu tun hat, noch mit der ästhetik des kunstwerks. Das kunstwerk ist ein blosses mittel zum zweck und jedes kunstwerk hat dann seine funktion erfüllt, wenn der zweck erreicht ist, nämlich die selbstspiegelung des machthabenden im besessenen kunstwerk. Das prunkvolle schloss(01) erfüllt diese funktion ebenso wie der "van Gogh" im banktresor(02).
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(01)
pars pro toto das schloss Ludwig's XIV: Versailles.
(02)
pars pro toto das gemälde Vinzenz van Gogh's: die sonnenblume, das vor jahren für 82.000.000,00$ von einem japanischen bankier ersteigert worden war und vom käufer als besitzer dann für jahre im tresor seiner bank ein- und weggeschlossen war(*1).
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(*1) Ich referiere nach dem gedächtnis. Nach der pleite des besitzers ist das kunstwerk wieder auf dem markt erschienen - das theater geht weiter.    (a)<==//
(b)
die szene ist der sogenannte kunstmarkt, auf dem die transaktionen gehändelt werden, mit dingen der welt, die, markiert mit dem terminus: kunstwerk,(01), die funktion haben, symbole der macht zu sein(02). Auf diesem markt kann jedermann sich tummeln, vorausgesetzt er/sie hat die erforderliche penunze in der hand, macht suggerierend.
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(01)
der streit, ob das, was auf diesen märkten gehandelt wird, kunst sei oder nicht, soll hier nicht aufgegriffen werden. Nicht jeder mächtige ist kunstafin, aber dem mächtigen als sammler kann es genügen, nur das bestimmte objekt zu besitzen, gleichgesetzt einem kunstwerk(*1).
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(*1)
pars pro toto die hinterlassenschaften verblichener grössen auf dem markt der unterhaltung.
(02)   argument: //==>2.53.20. (b)<==//
(c)
der zusammenhang zwischen macht und kunst ist ein faktum(01), aber die dialektik zwischen den phänomenen der kunst und den phänomenen der macht(02) wird immer streitig ausgefochten werden, weil die interessen streitig sind, die mit den phänomenen verknüpft werden. Der machthabende benötigt das kunstwerk als mittel seiner machtdemonstration, der künstler will in seinem werk(=kunstwerk) sich selbst realisieren. Das sind interessen, die im kunstwerk vermittelt sind, das ohne den jeweils anderen weder geschaffen werden kann, noch bessessen wird.
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(01)
der künstler kann seine bürgerliche existenz nicht ohne den mächtigen mäzenbewältigen(*1), weil er, wenn er das werk schaffen will, auf die existenzmittel angewiesen ist, die ihm der mäzen gewährt(*2), aber ohne den künstler, der das werk schaffen soll, kann kein mäzen das werk in die hand bekommen, dass er als symbol seiner macht gebrauchen will(*3).
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(*1)
die figur des künstlers als unternehmer ist ein phänomen der moderne. Die differenz zur alten zeit ist aber marginal, weil der mäzen in der konkurrenz mit dem sammler auf dem markt der kunst untergegangen ist. D'accord, es können künstler benannt werden, die am markt reüssieren, weil der markt solche spektakel nötig hat, um zu funktionieren, aber geändert hat sich im prinzip wenig. In der perspektive des künstlers ist der mäzen, der das werk seines meisters noch zu schätzen wusste, durch den sammler ausgetauscht, dessen blick verengt ist auf die zu erwirtschaftende rendite am markt. (c/01/*1)<==//
(*2)
G.E.Lessing sagt es so: "Prinz, die Kunst geht nach Brot"(+1).
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(+1)   Lessing,Gotthold Ephraim: Emila Galotti, I/2./bibliographie //==>2.94.38. (c/01/*2)<==//
(*3)
B.Brecht sagt es so: "Wer baute das siebentorige Theben?"(+1)
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(+1)
das zitat im kontext, die verse: 1-3, aus: Fragen eines lesenden Arbeiters.
"Wer baute das siebentorige Theben?
In den Büchern stehen die Namen von Königen.
Haben die Könige die Felsbrocken herbeigeschleppt?"(§1).
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(§1)
Brecht,Bertold: Fragen eines lesenden Arbeiters. In: ders.: Gesammelte Werke, IV/p.656./bibliographie //==>2.93.94. (c/01/*3)<==//         (c/01)<==//
(02)
die dialektik von macht und kunst ist ein altes thema, das sich im dunkel der vorgeschichte verliert(*1). In dieser historia sind die kunstwerke das medium, mit dem die mächtigen in der geschichte sich in dauer gehalten haben. Trotz dieser verknüpfung, scheinbar eine identität suggerierend, ist an der trennung von macht und kunst strikt festzuhalten; denn jedes kunstwerk ist ohne das kriterium: macht, denkbar(*2), der machthabende aber muss sich des kunstwerks als mittel seiner machterhaltung bedienen(*3), wenn er, seine macht ausübend, diese in dauer halten will; denn er weiss, dass die waffe diese dauer ihm nicht sichern kann. Das kunstwerk hat, wenn es als symbol der macht instrumentalisiert wird, in analytischer absicht immer ein gedoppeltes erscheinen. Einerseits steht das kunstwerk für sich, objekt vieler wissenschaften, andererseits soll das kunstwerk für etwas anderes stehen, nämlich als symbol für die macht selbst, das es aber nicht sein kann. Diese doppeldeutigkeit des kunstwerks haben die machthabenden immer wieder ausgebeutet, indem sie die funktion des kunstwerks als symbol ideologisierten, sei es als religion(*4), sei es als weltanschauung(*5). Auf der argumentebene der phänomene ist die eindeutige differenz in den begriffen nicht immer aufzeigbar(*6).
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(*1)
Ich verweise auf die grabfunde, die den zusammenhang von macht und kunst(=handwerk) dokumentieren. (c/02/*1)<==//
(*2)
in der idee: l'art pour l'art, ist dieser gedanke fixiert. Es sollte aber nicht übersehen werden, dass die losung: l'art pour l'art, im 19.jahrhundert eine andere funktion gehabt hatte. Zwar ist der gedanke plausibel, dass die kunst nur für sich da sein könne, aber real ist diese idee immer in einer anderen vorstellung eingebunden, die im trialektischen modus als das ausgeschlossene dritte moment präsent ist; die macht in ihren facetten ist eine der möglichen vorstellungen.    (c/02/*2)<==//
(*3)
das kunstwerk, tauglich als symbol der macht, kann für den machthaber immer nur ein mittel zum zweck sein, niemals aber der zweck seines handelns, nämlich macht auszuüben. Wäre es anders, dann ist der machthabende selbst als künstler ausgewiesen(+1) und sein wollen, mittels des kunstwerk macht auszuüben, im betrieb der kunst untergegangen.
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(+1)
der einwand, in der historia können auch mächtige potentate benannt werden, die sich als künstler betätigt haben, zielt auf einen anderen fall ab, der das problem: "macht, repräsentiert durch ein kunstwerk als symbol", nicht zum gegenstand haben kann; denn für den mächtigen als künstler steht das werk im fokus seiner kunst, nicht aber die macht, die er aufgrund seiner funktion in der gesellschaft ausübt.    (c/02/*3)<==//
(*4)
das sujet der kunstwerke ist in der perspektive der religion auf die funktion des kunstwerks in der religion reduziert. Die götterstatue hat eine andere funktion als die bürgerliche plastik, die kultgeräte der religion sind keine raffiniert designte gebrauchgegenstände und der tempelbau ist kein gebäude im weltlichen gebrauch. Soweit der aspekt der ästhetik im zentrum steht, ist der aspekt der religion verdrängt. Weder die aspekte der religion, noch die aspekte der ästhetik sind hier weiter zu erörtern.    (c/02/*4)<==//
(*5)
scheinbar enger geknüpft sind die verbindungen zwischen der ästhetik der kunst und der lehre einer weltanschauung. In den dokumenten der historia sind die einschlägigen wirkzusammenhänge aufzeigbar, spektakuläre phänomene(+1), die keine weiteren erörterungen erforderlich machen.
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(+1)
part pro toto die ästhetik, einerseits des faschismus andererseits des kommunismus.   (c/02/*5)<==//
(*6)
abhängig von der ideologie gibt es kunstwerke, deren einordnung in der perspektive der religionen und/oder in der perspektive der weltanschauungen streitig sein kann. Das problem wird derzeit mit der frage reflektiert, ob aus der kirche am platz ein kaufhaus werden solle, oder ob die prozession einer religionsgemeinschaft als der triumphzug einer partei zu werten ist. Die möglichen antworten sind andernorts zu diskutieren.    (c/02/*6)<==//         (c/02)<==//         (c)<==//
(d)
nun wäre noch die phänomenologie der kunstwerke zu erörtern, die als symbole der macht im gebrauch sind. Abhängig von den verfolgten interessen werden im politischen prozess übersichten einschlägiger kunstwerke angefertigt, die als symbole der macht instrumentalisiert werden. Jeder fall hat für sich eine historia, immer aber viele geschichten. Gegen die intention des schöpfers kann jedes kunstwerk für bestimmte politische ziele instrumentalisiert werden, sei es die friedenstaube Pablo Picasso's(01), oder die trauernde von Käthe Kollwitz(02) - es sind beobachtungen post festum.
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(01)
die taube war für Pablo Picasso immer ein sujet seiner kunst gewesen und berühmt sind die varianten seiner friedenstaube, die als plakatmotiv für den Weltfriedenskongress in Paris, 1949, genutzt wurde(*1).
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(*1)
vgl. die geschichte, die im katalog der ausstellung: "Picasso. Frieden und Freiheit, Wien 2011"(+1) auf der seite 25 erzählt wird. Die taube hatte Picasso in der werkserie: Hummer und Fische, skizziert und Louis Aragon hatte das motiv für das plakat ausgewählt.
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(+1)
Morris,Lynda und Christoph Grunenberg(Hrsg): Picasso. /bibliographie //==>2.94.34.    (d/01)<==//
(02)
seit 1915 hatte Käthe Kollwitz an der skulptur: Pieta, gearbeitet, die 1926 auf dem soldatenfriedhof in Roggefelde/Belgien zum gedenken an ihren sohn Peter, gefallen 1914, aufgestellt worden war. Der Bundeskanzler Dr.Helmut Kohl hatte diese skulptur, 4fach vergrössert, 1993, in der Neuen Wache in den blickpunkt der zentralen gedenkstätte Deutschlands gestellt(*1).
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(*1)
zum fall die streitschrift: Nationaler Totenkult,(+1) der 1993 heftig diskutiert worden war. Ein zentraler streitpunkt war die vergrösserung des objekts gewesen, damit es für den zweck überhaupt tauglich wurde. Den anforderungen der macht ist die logik des kunstwerks entgegengesetzt und in diesem widerstreit wird es stets die macht sein, die das ästhetische argument marginalisiert. Das ist als faktum zur kenntnis zu nehmen, aber das faktum taugt nicht als begründung für eine auflösung der dialektik von kunst und macht.
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(+1)
Schmidt,Thomas_E.(u.a.): Nationaler Totenkult./bibliographie //==>2.94.39. (d/02)<==//         (d)<==//
(st/2.53.20/(f/04/*1))<==//
2.53.22
der terminus: machtspiel, ist geläufig. Mit dem terminus werden zwei perspektiven markiert. Die erste perspektive ist auf die phänomene der macht fokussiert mit dem ziel, die macht als ein spiel auszuweisen(a), die zweite perspektive ist auf die mittel der macht fokussiert, mit denen die machthaber spielen, wenn sie die macht erlangen und die macht behaupten wollen, um die macht nicht zu verlieren(b). Diese perspektiven sind mit metaphern verknüpft, die, weil alle metaphern schief sind, jeden diskurs über die phänomene der macht belasten. Die macht, bestimmt als eine wechselseitige relation zwischen dem individuum als ich und seinem genossen, ist kein spiel(c), gleichwohl die reale soziale beziehung als spiel instrumentalisiert werden kann(d). Das problem ist die verkappung der realen macht als virtuelles spiel, das eine täuschung ist(e)
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(a)
im fokus erscheinen die phänomene, die als formen des spiels interpretiert werden, ohne die bedingungen eines spiels erfüllen zu können(01).
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(01)   argument: //==>2.62.05/(f)(a)<==//
(b)
als mittel kann jede form von macht instrumentalisiert werden, so als ob der gebrauch der mittel ein teil des spiels sei, nämlich dann, wenn die verfügbaren machtmittel real der gegenmacht entgegen gesetzt werden, um bestimmte zwecke gegen den jeweils anderen zu realisieren. Vermittelt über den terminus: spiel, werden verknüpfungen konstruiert, die dem anschein nach momente eines spiels sind, die aber de facto elemente in einem vernichtungskampf sind(01).
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(01)   argument: //==>2.62.05/(d).    (b)<==//
(c)
das spiel ist dadurch bestimmt, dass nach jedem durchlauf mit einer abschliessenden entscheidung, der imaginierte konflikt wieder aufgenommen werden kann und in einem neuen durchlauf wiederholt wird(01). Wenn die ansprüche auf macht im streit stehen, dann widerstreitet die realität jeder wiederholung und das, was als eine wiederholung erscheint, das ist etwas anderes, ein neues, nämlich die neujustierung der macht zwischen A und B(02).
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(01)
zur abgrenzung der begriffe: spiel und kampf, gehe zum argument: 2.62.05.
(02)   zutreffend ist der terminus: machtkampf.    (c)<==//
(d)
es ist unbestritten, dass die machthaber ihre kämpfe um die macht als ein spiel inszenieren, der inszenierte konflikt ist aber kein  spiel, gleichwohl der machthaber, so scheint es, mit der verfügbaren macht spielen muss, wenn er seine macht auf dauer, das soll heissen, auf seine lebenszeit, behalten will. Der machthaber, auf den tod kämpfend, muss vabanque spielen, wenn er seine macht behaupten will(01).
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(01)
der machthaber erscheint als spieler, aber er ist kein spieler. Es genügt, die mechanismen zu analysieren, die wirksamm sind, wenn ein individuum, ein ich seiend, sich in der gruppe als das alpha-tier behaupten will. Das, was als kampf um den rangplatz in der sozialen gruppe präsent ist, das erscheint, weil immer wieder von neuem versucht, als ein spiel, das aber kein spiel sein kann, weil das resultat des kampfes auf leben und tod immer endgültig ist, und das, was folgt, das ist ein neuer kampf(*1).
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(*1)
es könnte eingewandt werden, dass die differenz zum spiel nicht mehr erkennbar ist. Der einwand kann nicht zutreffend sein, weil die logik des spiels in seiner wiederholbarkeit verortet ist, der kampf aber immer auf ein definites ende abzielt. Das, was im kampf als eine wiederholung einer situation erscheint, das ist immer etwas neues, das neue spiel aber ist immer das alte.   (d)<==//
(e)
in der drapierung realer macht als spiel kann der machthabende sein zynisches denken austoben - alles ist nur ein als ob, aber es ist die krude realität. Die machthaber inszenieren ihre reale macht als ein virtuelles spiel, die illusion schaffend, dass alle, die am spiel teilnehmen, auch eine chance hätten, die allein dem bankhalter als dem mächtigsten unter allen, zufällt. Nur der bankhalter kann unterm strich gewinnen und was sonst an gewinnen für die anderen abfällt, das wird unter der rubrik: geschäftskosten, verbucht, die nun einmal anfallen, wenn das geschäft überhaupt laufen soll.    (e)<==//
(st/2.53.01/(e/03))<==//
2.53.23
die macht ist ein objekt der begierde. Jedermann will an ihr teilhaben, aber das individuum als ich: A, kann an der macht des anderen nur dann teilhaben, wenn es fähig ist, sich unmittelbaren zugang zum machthabenden: C, zu verschaffen, sei's mittelbar über den genossen: B, sei's mittels eines bestimmten weltdinges: n,(a). Die moderne variante des zugangs zum machthaber geht, so scheint es, über die sachen(b), die variante der tradition ist der genosse: B,(c). Das ziel des individuums als ich: A, ist die etablierung der wechselseitigen relation mit dem machthabenden: C, um in der teilhabe an der macht des anderen real über gegenmacht verfügen zu können(d). Das potential mobilisierbarer gegenmacht, sichtbar in den symbolen der macht, birgt nicht das geheimnis der teilhabe an der macht - das geheimnis der teilhabe an der macht ist die behauptung der wechselseitigen sozialen beziehung, in die der machthabende ebenso eingebunden ist wie der teilhabende. Das spiel ist alt(e), es ist klassisch(f).
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(a)
die situation ist komplex, weil zwei schemata übereinandergelagert sind, die in der analyse strikt auseinander zu halten sind. Das eine schema geht über die person der am spiel der macht(01) beteiligten, das andere schema geht über ein ding der welt: n, als symbol der macht angesehen. Die differenz ist, dass zum einen das problem der teilhabe nur über eine wechselseitige relation erklärt werden kann, das andere ist die abhängige relation aller beteiligten an dem vermittelnden weltding: n. In der realität, synthetisierend reflektiert, ist die trennung nicht möglich, weil der personale kontakt ohne die vermittelnden weltdinge nicht realisiert werden kann und die funktion der vermittelnden weltdinge ohne die beteiligten personen nicht denkbar ist. Die trennung in analytischer absicht muss aber behauptet werden, wenn das individuum als ich, gierig auf teilhabe, wissen will, ob der genosse: B, es gewesen war, oder ob das faktum des weltdinges: n, der grund ist, die den machthabenden: C, bestimmt hatten, seine macht mit dem teilhabenden individuum als ich: A, zu teilen. Für sich sind die beiden schemata simpel strukturiert. Im spiel der macht sind immer drei personen in einer spezifischen funktion beteiligt. Ist das ding der welt: n, im spiel, dann ist die wechselseitige relation: individuum_als_ich:_A<==>machthaber:_C, in zwei abhängige relationen geteilt, einmal die relation: individuum_als_ich:_A<==|==>ding_der_welt:_n, dann die relation: ding_der_welt:_n<==|==>machthaber:_C. In der realen situation ist entschieden, ob das individuum als ich: A, und/oder der machthaber: C, jeder für sich, ihren blick auf die vermittelnde sache konzentrieren oder den vermittelnden genossen: B,(02).
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(01)   argument: //==>2.53.22.
(02)   argument: //==>2.24.91. (a)<==//
(b)
in der version der moderne haben die verschiedenen varianten des zugangs zum machthaber: C, zwei merkmale gemeinsam; einerseits erscheint der zugang vermittelt durch den genossen: B, dieser in seinen vielfältigen funktionen agierend, andererseits durch das ding der welt: n,(01). Im fokus steht das ding der welt: n, präsent als rat, als memorandum, als gutachten, als demonstration, auch als institution des staates(02) oder der gesellschaft(03). Es sollte aber in das kalkül eingestellt werden, dass es nicht das ding der welt: n, für sich ist, das die wirkung auf den machthabenden: C, evoziert, sondern es sind diejenigen, die das ding der welt: n, geschaffen haben und in den prozess der beeinflussung eingefügen. Die analyse der situation, vollständig durchgeführt, läuft in letzter instanz immer auf eine person hinaus, die an der macht des machthabenden faktisch teil hat. Diese person kann einerseits als vermittler agieren, andererseits agiert sie selbst "auf eigne rechnung". Es ist also eine doppelte codierung, die an dem ding der welt: n, ausgewiesen ist, die in der perspektive des machthabenden immer doppeldeutig ist. Die frage ist, als problem konstatiert, ob es die sache sein kann, die eine bestimmte entscheidung präformiert, oder ob es das interesse einer bestimmten person ist, die das ding der welt: n, in den prozess einbringt, der die kommunikation des genossen: B, in der funktion des vermittlers, mit dem machthaber: C, bestimmt, beide verknüpft in einer wechselseitigen relation: B<==>C. Der machthaber entscheidet. Die entscheidung ist, so sagt man, in rationalen argumenten fundiert, aber die vermutung ist nicht abwegig, dass es in letzter konsequenz eine entscheidung "aus dem bauchgefühl" des machthabenden ist, der sich nach der decke streckt(04).
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(01)
die perspektive des vermittelnden genossen: B, ist der gegenstand in der nachfolgenden anmerkung(*1).
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(*1)   //==>anmerkung: (c).   //     (b/01)<==//
(02)
die liste der möglichkeiten kann ausgeweitet werden. Jede möglichkeit schafft eine spezifische struktur. Ein rat, mündlich vis à vis vorgetragen, kann eine andere wirkung auf den adressaten haben, als derselbe rat, formuliert in einer aktennotiz. Das sind fallstudien, die hier beiseite gelassen bleiben können.    (b/02)<==//
(03)
die institutionen des staates und der gesellschaft können die funktion des mittlers haben, dann, wenn der machthabende verpflichtet ist, die meinung des gremiums anzuhören - ob der machthabende dann die meinung auch hört, das ist etwas anderes. (b/03)<==//
(04)
d'accord, die auskunft sucht ihr heil in allgemeinplätzen, aber anderes als gemeinplätze kann im diskurs wohl nicht geltend gemacht werden, auch dann nicht, wenn das theater um den rat, öffentlich oder clandestin, inszeniert wird. Im moment der gelebten gegenwart hat der entscheider nur die eine oder die andere möglichkeit verfügbar, was dann noch als factum der vergangenheit relevant ist, fixiert in einem dokument der historia, das ist die interpretation in einem anderen moment der gelebten gegenwart.    (b/04)<==//        (b)<==//
(c)
in der version der tradition haben die verschiedenen varianten des zugangs zum machthaber: C, zwei merkmale gemeinsam; einerseits erscheint der zugang vermittelt durch das ding der welt: n, andererseits vermittelt durch den genossen: B, tätig in seinen vielfältigen funktionen(01). Im fokus steht der genosse: B, dieser in seiner funktion als vermittler, sei es in der funktion des ratgebers, des vertrauten, des liebhabers, des experten(02) oder des mandatierten bürgers(03). Es sollte aber in das kalkül eingestellt werden, dass der genosse: B, als vermittler es nicht für sich selbst sein kann, der auf den machthabenden: C, einwirkt, sondern es ist auch sein ratschlag, ein ding der welt: n, den der genosse: B, in den prozess der beeinflussung eingefügt. Die analyse der situation, vollständig durchgeführt, weist aus, dass dem ratschlag, vertrauen schaffend, eine wichtige funktion zukommen kann, in letzter instanz ist es aber die person des genossen: B, die das vertrauen des machthabenden: C, okkupiert, darin anteil an der macht des machthabers: C, gewinnend. Auch hier liegt eine doppelte codierung vor, die in der person des genossen: B, ausgewiesen ist und in der perspektive des machthabenden: C, doppeldeutig ist. Die frage ist, als problem konstatiert, ob es der genosse: B, als vermittler sein kann, der eine bestimmte entscheidung des machthabenden: C, präformiert, oder ob ist das interesse des vermittelnden genossen: B, ist, der als vermittler, sich selbst und das ding der welt: n, in den prozess einbringend, die kommunikation mit dem machthaber: C, bestimmt, beide verknüpft in einer wechselseitigen relation: B<==>C. Der machthaber entscheidet. Die entscheidung ist, so sagt man, in rationalen argumenten fundiert, aber die vermutung ist nicht abwegig, dass es in letzter konsequenz eine entscheidung "aus dem bauchgefühl" des machthabenden ist, der sich nach der decke streckt(04).
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(01)
die perspektive, vermittelt durchdas ding der welt: n, war der gegenstand der vorangegangenen anmerkung(*1). Die wiederholung liegt in der natur der sache(*2).
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(*1)   //==>anmerkung: (b).
(*2)   argument: //==>2.23.13. (c/01)<==//
(02)
die liste der möglichkeiten kann ausgeweitet werden. Jede möglichkeit schafft eine spezifische struktur. Ein rat, schriftlich in einem dokument der historia fixiert, kann eine andere wirkung auf den adressaten haben, als derselbe rat, mündlich übermittelt in einem vertraulichen gespräch. Das schriftliche zeugnis, immer wieder vorzeigbar, gilt in der perspektive der öffentlichkeit mehr als das flüchtige wort, das in der wiederholung veränderbar ist. Das sind fallstudien, die hier beiseite gelassen bleiben können.    (c/02)<==//
(03)
der machthabende kann dann genötigt sein, den mandatierten bürger zu hören, wenn er das gesetz achten will - ob der machthabende das gesetz auch respektiert, das ist etwas anderes.    (c/03)<==//
(04)   //==>anmerkung: (b/04). //   (c/04)<==//     (c)<==//
(d)
in der wechselseitigen relation zwischen dem teilhalbenden individuum als ich: A, und dem machthaber: C, hat der genosse: B, als vermittler, sowohl anteil an der macht des machthabenden: C, als auch an der gegenmacht des teilhabenden individuums als ich: A. Eine differenz sollte aber beachtet werden. Der machthabende: C, und das teilhabende individuum als ich: A, entscheiden über die ihnen verfügbare macht unmittelbar, der genosse: B, als vermittler und berater nur mittelbar, indem er sein wissen als experte einbringt, eine bestimmte entscheidung vorformend, diese aber nicht entscheidend. Die wechselseitige relation: machthaber:_C<==>individuum_als_ich:_A, im blick auf die verfügbare macht und/oder gegenacht, kann der genosse: B, in seiner funktion als vermittler und berater nicht kopieren(01). Seine relationen zum individuum als ich: A, einerseits und seine relation zum machthaber: C, andererseits, sind immer durch seinen ratschlag, ein ding der welt, vermittelt,
zum einen in der situation, genosse:_B(vermittler)<==|==>(ratschlag)<==|==>individuum_als_ich:_A,
zum anderen in der situation:
genosse:_B(vermittler)<==|==>(ratschlag)<==|==>machthaber:_C.
Diese situationen sind die grundmuster der modernen zugangswege zum machthaber(02),(03).
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(01)
es ist zu beachten, dass es ein anderer fall ist, wenn der genosse: B, das ausgeschlossene dritte moment in der wechselseitigen relation: A<==>C, selbst das moment einer relation ist, entweder in der position des A oder in der position des C. Der genosse: B, wäre dann entweder derjenige, der über die macht verfügt, oder derjenige, dem die gegenmacht zu gebote steht. In der realität ist das der fall, wenn der berater des machthabers de facto über die macht verfügt und den konkurrenten zu seiner marionette degradiert hat. Das ist eine neue situation, die in der struktur gleich ist, als phänomen der macht aber nicht den anderen machtphänomenen gleich sein kann.
(02)
diese machtphänomene werden im machtdiskurs mit den termini: lobbying und/oder lobbyismus, kenntlich gemacht(*1).
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(*1)   //==>lokale register/sache. Stichwort: lobbyismus.
(03)
das 3.schema //==> graphik: 091d,(*1).
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(*1)   argument: //==>2.24.91. (d)<==//
(e)
als zeugen bemühe Ich Carl Schmitt, der in einer kleinen schrift nach 1945, zwangsweise zur "Muße" verurteilt, auf das problem des zugangs zum machthaber hingewiesen hatte(01). Einen neuen gedanken trägt Carl Schmitt nicht vor, aber im kontext seines werkes hat diese schrift dennoch eine schlüsselfunktion. Es genügt nicht, das problem der macht auf seine juristische fassung zu reduzieren, gleichwohl die machtfrage in der juristischen fassung selbst ein moment der machtphänomene ist. Bis 1945 hatte Carl Schmitt als teilhaber an der macht die juristische formel aktiv formen können, nach 1945 war seine tätigkeit auf die funktion des ratgebers reduziert worden, deswegen aber nicht weniger wirksam.
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(01)
andernorts(*1) habe Ich die sache bereits erörtert.
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(*1)   argument: //==>2.61.03/(b). (e)<==//
(f)
die klassische darstellung hatte Friedrich Schiller in seinem Don Carlos gestaltet. Carl Schmitt hatte darauf rekurriert(01). Diesem will Ich neues nicht hinzufügen, aber einen hinweis(02) lasse Ich nicht aus. Der publizist: Ruyszard Kapuscinski, hatte in seiner studie über Haile Selassie, Kaiser von Äthiopien, das problem auf dem punkt gebracht. Er schreibt: "Das Ausmaß der Macht im Palast ((richtete sich)) nicht nach der Hierarchie der Positionen, sondern nach der Häufigkeit der Audienzen beim Kaiser. ((...)) Es hieß, daß der wichtiger sei, dem der Kaiser öfter sein Ohr lieh. ((...)) - aber das war keineswegs einfach - zum allmächtigsten Ohr vorzudringen und etwas hineinzuflüsstern. Nur hineinzuflüstern, mehr nicht"(03). Ruyszard Kapuszinski zitiert einen gewährsmann: "I.B. Ich war der persönliche Säckelträger des Aba Hanna Jema, dem gottsfürchtigen Schatzmeister und Beichtvater des Kaisers. ((...)) ein Beweis für die Intimität dieser Beziehung war die Tatsache, daß die Anzahl der Audienzen Aba Hanna faktisch unbegrenzt war, man könnte fast von einer unaufhörlichen Audienz sprechen. Da Aba gleichzeitig Hüter der Kassa und Beichtvater des unvergeßlichen Herrn war, hatte er Einblick in die Seele und in die Taschen des Kaisers, das heißt, er sah die kaiserliche Gestalt in ihrer vollen und würdigen Ganzheit"(04).
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(01)
andernorts(*1) habe Ich die sache bereits erörtert.
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(*1)   argument: //==>2.61.03/(b).
(02)
das problem wird in der literatur in vielen facetten diskutiert. Diese vielfalt auch nur in einem überblick erfassen zu wollen, ist nicht der gegenstand dieses essays.
(03)
Kapuscinski,Ruyszard: König der Könige. p.45. /bibliographie //==>2.93.95.
(04)   a.a.O.p.47.  (f)<==//
(st/2.52.02/e/01))<==//
2.53.24
für jedes dokument der historia(a), ein ding der welt, ist ein interpret benennbar, der es einordnet, einerseits in seine welt, andererseits wird dieses in der welt des anderen eingeordnet(b). Diese proposition impliziert die behauptung, dass jede interpretation eines dokuments der historia entweder im horizont der herrschaft oder im horizont der macht verortet ist(c). Die frage nach den perspektiven ist zu beantworten, in der das dokument der historia interpretiert wird, sein text in der auslegung streitig(d). Das entscheidende moment in diesem prozess ist das individuum als ich, das in seiner sozialen beziehung mit dem genossen, ausgewiesen als eine beziehung der herrschaft oder der macht, das dokument der historia im horizont seiner interessen instrumentalisiert. Die perspektiven: macht oder herrschaft, sind im individuum als ich, respektive seines genossen, vermittelt, die, jeder für sich(e), den text interpretieren, jeweils in der perspektive der herrschaft oder in der perspektive der macht antwortend. Auf der argumentebene der begriffe ist das problem entschieden(f), auf der argumentebene der phänomene ist im bestimmten fall die eindeutige grenzziehung nicht möglich(g), aber in jedem fall  ist es möglich, die bestimmende perspektive zu benennen, um die bestimmte interpretation des falles einzuschätzen zu können(h).

In der dialektik der perspektiven: macht und herrschaft, ist das moment: ideologie, obgleich in der relation als drittes moment ausgeschlossen, wirksam(i), ideologien, die sowohl für das individuum als ich als auch für den genossen bestimmende momente sind. Mittels der ideologien werden die aspekte als orientierungspunkte markiert, an denen das individuum als ich und sein genosse sich ausrichten, wenn sie den text in der einen oder in der anderen weise auslegen. Jede ideologie, sei diese als religion oder als weltanschauung ausgewiesen, ist als ein schema der rechtfertigung konstruiert, dessen funktion in dem zweck zentriert ist, der den faktischen machtanspruch des interpreten eines textes als legitimiert erscheinen lassen soll und diesen machtanspruch auch als legal ausweist. Gegründet in der ideologie ist die formel fixiert, die einerseits die herrschaft des interpreten als legitim bestimmt, nämlich die herrschaft, der sich der glaubende gläubig unterwirft, dieselbe formel, die andererseits die macht legalisiert, die den funktionären der ideologien ihre deutungshoheit sichert.
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(a)

der begriff: dokument der historia, wird als bekannt vorausgesetzt(01). Ergänzend dazu die begriffe: geschichte und historia,(02).
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(01)
Richter,Ulrich: Der begriff: eigentum. arg.: 2.7.015. //bibliographie //==>2.94.76.
(02)
argumente: //==>2.22.18  //==>2.22.21. Und:
Richter,Ulrich: Der begriff: eigentum. arg.: 2.7.021 und 2.7.023. //bibliographie //==>2.93.76.       (a)<==//
(b)
das ding der welt: n, das das dokument der historia: m, ist, kann das dokument der historia: m, nur dann sein, wenn ein individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, das bestimmte ding der welt: n, als dokument der historia: m, in ihre welten eingebunden haben(01). Diese entscheidung ist immer eine form der interpretation, die allein das individuum als ich zu verantworten hat, zumeist im horizont der interpretation seines genossen. Die relation: ding_der_welt:_n<==|==>dokument_der_historia:_m, wird immer umstritten sein, weil das interpretierende individuum als ich, in der relation ausgeschlossen ist(02).
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(01)
die unterscheidung: "ding der welt: n, oder dokument der historia: m,(*1) ist plausibel mit der tätigkeit des archäologen demonstrierbar, der den geheimnissen des bodens nachgräbt. Was dem einen eine blosse tonscherbe ist, eben ein ding der welt, wie viele andere, das ist für ihn, den archäologen, der das fundstück deutet, ein dokument der historia, das der schlusstein seiner theorie sein kann - immer wird es eine geschichte sein, die heute etwas über das gestern erzählt.
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(*1)
klarstellung. Wenn in diesem argument von einem dokument der historia gesprochen wird, dann soll dieses ding der welt: n, ein text(+1) sein. Die einschränkung ist pragmatisch begründet. Das problem der interpretation eines dokuments der historia kann an jedem ding der welt exemplifiziert werden.
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(+1)
die abgrenzung ist ein problem der terminologie, die nicht in jedem fall eindeutig ist. Diese differenzen können aber in diesem argument als randproblem beiseite gelegt bleiben.
(02)   argument: //==>2.25.05.       (b)<==//
(c)
die perspektiven der macht und der herrschaft sind gleichrangig(01), aber das, was im fokus der perspektiven erscheint, das ist im rang von den wertungen abhängig, mit denen das individuum als ich und sein genosse das bestimmte dokument der historia(02) einschätzen, ihren jeweiligen interessen folgend. So wie die interpretation des textes im horizont der herrschaft den bedingungen der herrschaft unterliegt, so unterliegt die interpretation desselben textes im horizont der macht den bedingungen der macht, und die differenz in den perspektiven ist der erklärungsgrund, warum diese interpretationen sich unterscheiden müssen. Wer aufgrund seiner befugnis zur herrschaft einen text interpretiert(03), der ist eingeschlossen in den grenzen seiner befugnis zur herrschaft, aber diese befugnis zur interpretation des textes, die verbindlich ist für jeden, der sich dieser herrschaft unterworfenen hat, ist immer im horizont der ausgeschlossenen macht verortet, nicht anders derjenige, der, seine macht gebrauchend, den text al gusto auslegt, immer eingebunden in den grenzen der gegenmacht, die, den begrenzenden horizont in einer der formen der herrschaft markierend, als das dritte moment ausgeschlossen ist(04). Das, was auf der argumentebene der begriffe, eindeutig unterscheidbar ist, das ist auf der argumentebene der phänomene zumeist in einer verwirrenden gemengelage präsent, die eindeutige unterscheidungen zwar nicht ausschliesst, aber genügend stoff für den streit bereithält(05).
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(01)
die gleichrangigkeit könnte in zweifel gezogen werden, weil, und das ist wiederum von der gewählten perspektive abhängig, die funktion der herrschaft als ein mittel der macht interpretiert werden kann, aber das kann auch umgekehrt betrachtet werden, nämlich die macht als ein mittel in der hand des zur herrschaft befugten(*1).
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(*1)   argument: //==>2.52.04.       (c/01)<==//
(02)
es soll vorausgesetzt sein, dass der text in seiner form unstrittig ist(*1).
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(*1)   //==>anmerkung: (d).  //     (c/02)<==//
(03)
eine der kompetenzen verliehener herrschaft ist die erlaubnis der verbindlichen textauslegung(*1). Das problem der auslegung ist nicht die struktur der auslegung, sondern das problem ist die praxis der auslegenden, die die auslegung in raum und zeit üben. Die bedingungen von raum und zeit sind es, die die interpretation eines textes zu einem existenziellen problem machen, für alle, die es betrifft(*2). Ohne den wirksamen konsens ist das problem der textinterpretation nicht händelbar, und das, was letztlich nur noch konstatierbar ist, das sind die phänomene der gewalt, mit der die eigene interpretation dem anderen eingeprügelt wird(*3).
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(*1)
das modell der deutungskompetenz ist im dogma der unfehlbarkeit des papstes fixiert(+1). Analog kann die entscheidung des richters herangezogen werden, der den text des gesetzes auslegt, wenn er den zu beurteilenden fall nach seinem urteil subsumiert. Nicht umstritten ist die struktur der entscheidungssituation, gleichwohl die praxis in dieser struktur, abhängig von den verfolgten interessen, immer streitig sein wird.
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(+1)
hier interessiert nur das schema des modells, seine erklärung ist ein problem der methode, seine rechtfertigung aber ist ein phänomen der macht, das, obgleich als beispiel einschlägig, nicht en detail verfolgt werden soll.
(*2)
es genügt auf die historia der europäischen religionskriege im 16.jahrhundert zu blicken, eine epoche, in der die richtige auslegung des evangeliums Christi über leben und tod entschieden hatte. Die wahre auslegung des einen war im blick des anderen immer die falsche.
(*3)
des historischen wissens zum trotz wird diese erfahrung im 21.jahrhundert wiederholt. Die ausleger des Korans, die vom dschihad reden, meinend, die berufenen nachfolger des propheten zu sein, reflektieren nicht mehr über den text des Korans, verfügbar in einer der tradierten textfassungen, sondern sie agieren, den Koran missbrauchend, als gewalttäter, die, wie die fakten es belegen, mörder sind.       (c/03)<==//
(04)
das, was im streit der meinungen als die bindende textinterpretation gelten soll, das ist nicht im text ausgewiesen, aber die geltung der bestimmten interpretation ist vom interpretierenden individuum als ich und seinem genossen festgelegt, die, jeder für sich, entschieden haben, was im horizont der perspektiven: macht und herrschaft, gelten soll. Welche der entscheidungen aber wirksam werden wird, das hängt sowohl von der befugnis zur herrschaft ab(*1) als auch von der verfügbarkeit über die machtmittel(*2), und, das ist erfahrung, in den überschaubaren abschnitten von raum und zeit wird das faktum der macht immer das letzte wort haben(*3).
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(*1)
die befugnis zur herrschaft setzt den konsens aller, die es betrifft, voraus. Ante festum ist der gegenstand der befugnis festgelegt(=legalität der ordnung) und ein konstitutives moment der befugnis ist das monopol der interpretation(+1),(+2). Jede interpretation ist als wahr zu händeln(+3).
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(+1)
die details des monopols sind in den einschlägigen vorschriften der rechtsordnung fixiert. Herausragend ist das amt des richters(§1), der zur verbindlichen streitentscheidung befugt ist, aber jede seiner entscheidungen ist zweideutig, weil in der person des richters einerseits das reine machtverhältnis und andererseits das herrschaftsverhältnis gekreuzt sind.
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(§1)
das monopol der verbindlichen textinterpretation ist in der funktion des richters zwar sinnfällig, aber es kann, freilich weniger eindeutig, auch an vergleichbaren funktionen in der gesellschaft demonstriert werden. Da ist zum ersten der genosse, der für das individuum als ich eine unbestrittene autorität ist($1), dann ist es zum anderen der geliebte genosse, dem das individuum als ich vertraut. Das problem, das in seiner dialektik beschreibbar ist, ist sowohl im individuum als ich als auch in seinem genossen verortet und muss von allen, die es betrifft, in der einen oder in der anderen weise real in einem fall gelöst werden, der fall, der der gegenstand einer neuen auseinandersetzung sein wird.
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($1)   argument: //==>2.53.30.    (c/04/*1/+1)<==//
(+2)
nicht ignoriert werden sollte das problem der methoden, mit denen der zur interpretation befugte seinen text interpretiert. Im horizont der macht-/herrschaftsbeziehungen steht vorrangig die juristprudenz mit ihrer spezifischen methodik im fokus, aber das methodenproblem ist in allen wissenschaftsdisziplinen nachweisbar. In ihrer struktur sind alle methoden im prinzip gleich, die methoden unterscheiden sich allein in den gegenständen, die mit den spezifischen methoden bearbeitet werden(§1). Das objekt der astrophysik, den anfang des kosmos mit dem bild des urknalls demonstrierend, ist ein anderes als das objekt der philosophen, die dem problem der teile im ganzen mit der idee des seins nachsinnen und/oder dem ganzen in seinen teilen.
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(§1)
es sollte genügen, wenn auf die historia der kämpfe verwiesen wird, mit denen in den disziplinen der wissenschaften um die richtige methode gestritten wird. Vordergründig dominiert das problem, das für die bestimmte wissenschaft spezifisch ist, der hintergrund dieser streitigkeiten aber sind die machtkämpfe um das monopol der auslegung, und keiner der streitenden verfügt über die absolute macht - Rom hat gesprochen, aber die gläubigen streiten weiter ... .       (c/04/*1/+2)<==//
(+3)
der stein des anstosses ist die behauptung, dass jede der denkbaren interpretationen wahr sein müsse. Gestritten wird aber nicht über die wahrheit einer proposition, sondern über das richtig/falsch des proponierten. Das letztere ist entscheidbar, wenn die prämissen im konsens akzeptiert sind, die wahrheit einer proposition aber ist eine glaubensfrage, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, nur für sich selbst absolut verbindlich entscheiden können.      (c/04/*1/+3)<==//         (c/04/*1)<==//
(*2)
die verfügbarkeit über die machtmittel wird allein im widerstreit von macht und gegenmacht ausgemittelt. Das labile gleichgewicht von macht/gegenmacht ist im urteil des individuums als ich präsent, das den genossen wertschätzt, diesen als propheten anerkennend und wieder nicht anerkennend(+1). In der tradition steht dafür die metapher vom rad der fortuna, unergründlich ihrer wirkung und nicht stillstehend in seiner unablässigen wiederholung(+2).
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(+1)
der prophet, präsent in jedem schöpfungsmythos der welt, hat die funktion, das wort des prophezeiten gottes auszulegen, seine legitimation aber kann der prophet nur im faktum der anerkennung durch den anderen, der zuhört, ausweisen. Seine macht, präsent als phänomen und unüberwindlich erscheinend, ist allein in der anerkennung des jeweils anderen gegründet, der autonom entscheidet, ob er den anspruch des propheten anerkennen will oder nicht. Es ist etwas anderes, wenn der prophet versucht, seine funktion missbrauchend, die anerkennung des anderen, der glauben will, zu erzwingen - gewalt, die krude realität, ist dann immer das letzte loch, auf dem gepfiffen wird(§1).
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(§1)
gegenwärtig kann diese mechanik des schreckens mit der praxis bestimmter imame im horizont der religion: islam, illustriert werden($1). Diese nachfolger des propheten, sich selbst ernennend, sind theologen, die, weil sie des korans, diesen partiell rezipierend, unkundig sind, den sogenannten dschihad predigen, der in der historia, seit dem tode Mohamed's, 632 n.Chr., nur landraub gewesen war.
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($1)
die diener gottes, die sich christen nennen, sollten nicht vergessen werden. Sie hatten in den früheren jahrhunderten den ungläubigen ihren gott eingeprügelt - man nannte es mission - christen, die, nachdem die heiden totgeschlagen waren, den mord als rettung ihrer seelen gepriesen haben.
(+2)   argumente: //==>2.51.04/(d)   //==>2.53.09.   //    (c/04/*2)<==//
(*3)
das geheimnis einer bestimmt fixierten textinterpretation ist seine geltung, und diese geltung ist im faktum der macht verortet. In letzter instanz ist die geltung der textinterpretation eine frage des glaubens, die als wissen gehändelt wird, wenn die möglichen antworten reflektiert werden(+1).
----
(+1)
Richter,Ulrich: Ich glaube, was Ich weiss - Ich weiss, was Ich glaube. 009:anerkenng//bibliographie //==>2.93.76.    (c/04/*3)<==//             (c/04)<==//
(05)
die phänomenologie der einschlägigen fälle ist unüberschaubar und mit gutem grund kann die frage aufgeworfen werden, ob es erforderlich sei, diesen überblick überhaupt auszubreiten(*1). Ich beschränke mich und verweise pars pro toto auf die tätigkeit eines gutachters(*2). Seine aufgabe ist es, einen text zu bewerten, und diese bewertung setzt eine interpretation des textes voraus. Das moment der bewertung ist immer in der person des gutachters verortet, der mit vielen argumenten die unterscheidbaren positionen darstellen kann, aber letzlich muss er sich entscheiden, für sich allein, und diese entscheidung ist, so oder so,(*3) immer im horizont der macht situiert.
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(*1)
im blick auf bestimmte interessen wird es zweckmässig sein, einschlägige übersichten anzufertigen, aber, in jedem moment der gelebten gegenwart anstehend, bleibt die bewältigung dieser aufgabe den berufenen fachleuten überlassen, die in ihrer perspektive, eine bestimmte theorie voraussetzend, das erfassen, was sie für zweckmässig halten, zwecke, legitim oder auch nicht, die in einem bestimmten interesse gespiegelt präsent sind.
(*2)
in eigner sache kann Ich auf einen fall verweisen, der im streit steht(+1).
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(+1)
Richter,Ulrich: Der zensurfall der GÖP, 2011-2013. dokument004 /bibliographie //==>2.93.76.
(*3)
denkbar ist zumindest die position der indifferenz: die nicht_entscheidung, aber diese position ist im moment der gelebten gegenwart nicht in dauer zu halten, und das hinausschieben der entscheidung ist de facto ein missbrauch der funktion, die der gutachter ausführen muss(+1).
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(+1)
diese möglichkeit ist hier nur anzuzeigen, aber nicht weiter zu diskutieren.       (c/05)<==//             (c)<==//
(d)
in seiner interpretation ist der text immer streitig, aber als dokument der historia sollte der text gesichert sein. Die probleme der philologie werden in analytischer absicht als entschieden vorausgesetzt. Die philologische kritik eines textes folgt eigenen regeln(01) und diese regeln sind hier nicht zu erörtern. Auf eine konstellation, in vielen fällen ein faktum, ist aber zu verweisen und dieser fall kann mit den methoden der hermeneutik nur eingeschränkt entschieden werden, nämlich dann, wenn das dokument der historia als text nur in einer kopie des originalen textes verfügbar ist, ein text, der fehlerhaft sein kann und der als der richtige text gehändelt wird(02). Dieser text ist, schwarz auf weiss, der gegenstand der interpretation aller, die es betrifft(03).
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(01)
die hermeneutik als disziplin der erkenntnistheorie im sinne Hans- Georg Gadamers wird nicht thematisiert. Der gegenstand der erörterung ist die funktion der interpretation(=hermeneutik), mit der das individuum als ich und sein genosse die dokumente der historia traktieren, anstrengungen, die dann zu einem gesellschaftlichen problem werden, wenn die macht-/herrschaftsbeziehungen der begrenzende horizont der analyse und/oder der synthese sind, die das bild der gemeinschaft aller, die es betrifft, bestimmen.       (d/01)<==//
(02)
die behauptung, der text müsse wahr sein, ist ein schönes ideal, aber dem steht das wissen entgegen, dass die richtigkeit eines textes(*1) nicht festgestellt werden kann, weil die basis des vergleichens schwankend ist. Es gibt die fälle, in denen eine fälschung beweisbar ist, diese können hier beiseite gelegt werden; es gibt aber auch fälle, in denen die möglichkeiten des vergleichens eingeschränkt sind oder gänzlich fehlen(*2). So wie die texte vorliegen, wird auf ihre richtigkeit vertraut. Das kann in praktischer hinsicht genügen, aber das vertrauen in die richtigkeit des textes ist kein beweis, dass, wie behauptet, es so auch ist. In der moderne gibt es eingespielte konventionen, in denen die authentizität eines textes feststellbar ist(*3), aber diese konventionen sind für die richtigkeit eines textes keine gewähr. Die kontroversen über das, was als tradition gilt, werden dann kritisch, wenn versucht wird, die transparenz der kritik interessengeleitet zu vernebeln, versuche, die immer ein indiz für die
anwendung realer machtmittel sind.
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(*1)
klarstellung. Es ist strikt zwischen der wahrheit eines textes(=ontologie) und der richtigkeit seiner überlieferung(=logik) zu unterscheiden(+1). Im vergleich der verfügbaren texte kann mittels der hermeneutischen kunst nur die richtigkeit der textüberlieferung festgestellt werden, eingeschränkt auf die tradierten zeichen. Die deutung der zeichen ist davon nicht erfasst und bleibt ein problem der
wahrheit.
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(+1)   //==>INDEX der argumente, stichworte: "logikrichtig/falsch und wahrheit".       (d/02/*1)<==//
(*2)
das fehlen der erforderlichen referenzbelege ist ein problem der alten texte, insbesondere dann, wenn die heiligen texte, wie tradiert, der gegenstand der kritik sind. Es ist der stand des historischen wissens, dass die fundierenden texte des judentums, des christentums und des islams, so wie sie vorliegen, nicht die authentischen texte der namentlich bekannten urheber sind, sondern es sind die aufzeichnungen eines mündlich tradierten wissens, das, um es zu bewahren und zu überliefern, immer wieder zur überlieferung und bewahrung neu abgeschrieben(=kopiert) worden ist. Der text, so wie er geschrieben steht, kann die richtige kopie sein, aber das ist nicht mehr nachweisbar, und was bleibt, dass ist das vertrauen in die arbeit der philologen.      (d/02/*2)<==//
(*3)
das problem der authentizität eines textes ist in der plagiatsaffäre des Barons Theodor von und zu Guttenberg(+1) mediengerecht vermarktet worden. Heute sind die instrumente effizienter, mit denen die fälschung eines textes aufgedeckt werden
kann, ohne dass dadurch das grundproblem gelöst wird.
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(+1)
die historia dieser spektakulären plagiatsaffäre muss hier nicht weiter ausgewalzt werden.       (d/02/*3)<==//          (d/02)<==//
(03)
ein anderes, davon strikt abzutrennendes problem sind die fälle, wenn später der irrtum in der textfassung, die bewusste fälschung eingeschlossen, aufgedeckt ist. Die tatsache des fehlers bleibt unverrückt stehen, aber das, was die grundlage für neue reflexionen gewesen war, das erweist das resultat dieser reflexionen nicht notwendig als falsch; denn die reflexionen auf der basis eines falschen textes, bekannt oder nicht, können dennoch etwas eigenständiges sein, allein ihr tragender grund ist ein anderer als der benannte. Auf dem fundament einer alten überzeugung, die falsch gewesen war, ist etwas neues entstanden, das seinen grund in sich selbst hat, ohne dass der horizont, in dem es entstanden ist, deshalb geschliffen werden muss.       (d/03)<==//          (d)<==//
(e)
die perspektive des genossen soll im folgenden in analytischer absicht ausgeklammert bleiben. Die einbindung der perspektive des genossen kompliziert allein die situation, ohne das problem einer auflösung zuführen zu können. Zwar sind die deutungsfragen immer auch ein umstrittener gegenstand in jeder sozialbeziehung, das problem der deutung aber ist primär ein problem der erkenntnis, wie das individuum als ich seine welt erfahren kann.    (e)<==//
(f)
auf der argumentebene der begriffe sind die argumente eindeutig unterscheidbar, weil ante festum festgelegt sein muss, welcher begriff für die einschätzung des streitigen phänomens gültig sein soll. Folglich ist das problem der verbindlichen interpretation eines textes in der perspektive der herrschaft anders strukturiert als in der perspektive der macht(01). Diese differenz ist auf der argumentebene der analyse zwar hilfreich, aber sie kann auf der argumentebene der synthese nicht geltend gemacht werden. Das ist der grund, warum der streit über bestimmte texte immer wieder von neuem entfacht und
aufgegriffen wird.
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(01)
die differenz kann plausibel mit dem realen verhalten eines potentaten illustriert werden, wenn er versucht, seine machtposition mit der position des rechts gleichzusetzen, um diese positionen ad libitum austauschen zu können.       (f)<==//
(g)
das problem der eindeutigen grenzziehung ist virulent, wenn die frage entschieden werden muss, ob ein gültiges urteil, resultat der dialektik von herrschaft und macht, akzeptiert werden soll oder nicht. Auf der argumentebene der herrschaft ist die sache geklärt. Das gültige urteil wird auch gegen widerstreben vollstreckt, oder es liegt, im fall der weigerung, ein neuer fall vor, der neu zu entscheiden ist. Auf der argumentebene der macht ist der fall keinesfalls eindeutig entschieden, weil der machthabende über die machtmittel verfügen kann, mit denen er das gültige urteil al gusto ignoriert(01). Der machtlose, über kein machtmittel verfügend, ist dem urteil, gültig, aber ungerecht und falsch(02), nolens volens ausgeliefert.
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(01)
das verhältnis: macht/herrschaft, ist im rechtsstaat weitgehend austariert. Dieses gleichgewicht, immer fragil, ist in den staaten nicht vorhanden, wenn die mächtigen ohne die kontrolle der gegenmacht das recht sich al gusto zusammenbiegen(*1). Das recht, man schwafelt auch von dem gesetz(*2), ist als fassade aufgerichtet, bezeichnet mit dem terminus: herrschaft, aber die fassade verdeckt nur die krude macht, die als mittel der macht auch die gewalt instrumentalisiert.
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(*1)
die beispiele können zuhauf zitiert werden, aber jede zitation unterliegt einer bewertung - selbstredend, dass der machthabende
diktator sich als der sorgende herrscher verkauft.
(*2)    argument: //==>2.53.25.    (g/01)<==//
(02)
die beispiele von fehlurteilen sind legion, in diktaturen standard(*1), aber auch im rechtsstaat kein seltenes phänomen(*2).
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(*1)
pars pro toto das NS-regime in Deutschland.
(*2)
pars pro toto die justizirrtümer in den USA(=die praxis der todesstrafe), in der Bundesrepublik Deutschland der fall: Mollat(2013/2014).       (g/02)<==//          (g)<==//
(h)
wenn sichergestellt ist, auf welchem weg eine bestimmte interpretation zustande gekommen ist, dann ist die interpretation des textes auch kontrollierbar, das soll heissen: für alle einsehbar. Es genügt nicht, das resultat in der form eines urteils bekannt zu geben, es müssen auch die gründe in ihrer logik, also in der form der geltenden kausalität, dargelegt sein, wenn das resultat der interpretation plausibel sein soll. Die geforderte offenheit des verfahrens ist aber nicht immer gesichert und dieser mangel an nachvollziehbarer kontrolle ist sowohl ein aspekt der herrschaft als auch der macht. Das herrschende individuum als ich muss seine gründe offen darlegen, das machthabende individuum als ich kann ein nicht_öffentlich artikuliertes interesse haben(01), wenn es die interpretation des textes auf das resultat verkürzt. In dieser wahlsituation, wenn entschieden werden muss, ist die macht das entscheidende moment und nicht die herrschaft.
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(01)
im individuum als ich kreuzen sich die momente der herrschaft und der macht und diese werden vom individuum als ich nach seinem urteil
miteinander verknüpft.    (h)<==//
(i)
die ideologien(01) haben in der dialektik von herrschaft und macht eine eigenständige funktion(02). Für seine fähigkeit, den text für den genossen verbindlich zu interpretieren, kann das machthabende individuum als ich allein das faktum geltend machen, dass es fähig ist, diese interpretation auch durchzusetzen - das ist die klassische struktur tautologischen argumentierens. Mit diesem tautologischen argument ist der rückgriff auf das argument der herrschaft logisch ausgeschlossen. Das tautologische argument genügt aber auch dann nicht, wenn das individuum als ich seine macht durch die gegenmacht des genossen begrenzt erfährt. Die lücke im gegensatz der machtansprüche können das individuum als ich und sein genosse mit jeder bekannten form einer ideologie ausfüllen, die als eine form von herrschaft erscheinen kann, wenn sie vom individuum als ich und seinem genossen genutzt wird; denn jede ideologie ist nur dann wirksam, wenn sie vom individuum als ich, der genosse eingeschlossen, geglaubt wird. Der glaube an die ideologie ist die autonome entscheidung des individuums als ich, das an die bestimmte ideologie glaubt, in seiner entscheidung sich absolut bindend. In dieser funktion erscheint die ideologie als surrogat der herrschaft(03) und in dieser funktion wird sie als rechtfertigungsgrund instrumentalisiert, mit dem alle, die es betrifft, ihren jweiligen
machtanspruch rechtfertigen(04).
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(01)   //==>INDEX der argumente, stichwort: ideologie.    (i/01)<==//
(02)   //==>argument: 2.25.06.       (i/02)<==//
(03)
jede form von ideologie kann in einer form der herrschaft erscheinen, aber das, was erscheint, das ist keine herrschaft, weil das individuum als ich seine ideologie nur mit einer abhängigen relation: individuum_als_ich<==|==>ideologie, fassen kann, die herrschaft aber ist nur in der wechselseitigen relation: individuum_als_ich<==>genosse, denkbar. Dennoch sind herrschaft und ideologie, ebenso ideologie und macht, dann in einer bestimmten situation miteinander verknüpft, wenn das individuum als ich in der funktion des gläubigen und der genosse in der funktion des propheten(=theologe) miteinander agieren, wechselseitig relationiert. Die relation: individuum_als_ich:_A(=gläubiger)<==>genosse:_B(=prophet), kann als eine herrschafts und/oder als eine machtbeziehung erscheinen. Entsprechend den tatsächlichen einschätzungen fallen die interpretationen der gemeinsam geteilten ideologien unterschiedlich, das kann auch heissen: streitig, aus(*1). Mit dem schema wird zwar die situation eindeutig fixiert, aber aus dem schema kann nicht abgeleitet
werden, wer im streitfall das zutreffende argument geltend macht(*2).
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(*1)
es genügt auf die historia der kämpfe um die richtige(=wahre) religion und/oder weltanschauung zu blicken.
(*2)   //==>argument: 2.25.07.       (i/03)<==//
(04)
das schema der anmerkung: (i/03), ist in seiner interpretation auszuweiten. Im blick auf die interpretation eines textes kommt dem individuum als ich in seiner funktion des gläubigen ein anderes gewicht zu als dem genossen in der funktion des propheten(*1). Der berufene interpret hat das interesse, nicht ausweisbar in seiner ideologie, die deutungshoheit über die auslegung des textes zu behaupten und er behauptet diese deutungshoheit einerseits mit dem verweis auf die verteilung der kompentenzen in der herrschaftsbeziehung, andererseits immer auf seine machtmittel verweisend, real verfügbar oder auch nicht. Der gläubige interpret hat das interesse, nicht ausweisbar in seiner ideologie, die wahrheit der interpretation, oder das, was er dafür hält, zu wissen und er behauptet diese wahrheit einerseits mit seiner autonomie als ich, das fundament jeder herrschaftsbeziehung, andererseits auf seine machtmittel verweisend, real verfügbar oder auch nicht. Das entscheidende moment ist immer die faktische macht, die in den einschlägigen phänomenen, abgegrenzt durch die ideologie, camoufliert präsent ist(*2).
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(*1)
der terminus: prophet, wird in der bedeutung: berufener interpret der heiligen texte, gebraucht. In der moderne kann jedermann der
prophet seiner religion sein, aber das wird in den gemeinschaften immer noch unterschiedlich gehandhabt. Sowohl in der perspektive der herrschaft als auch in der perspektive der macht ist die tendenz beobachtbar, die kompetenz zur verbindlichen interpretation zu monopolisieren.
(*2)
es sollte beachtet werden, dass diese behauptung nicht die funktion eines werurteils hat, gleichwohl das beschreibende argument in der synthetisierenden reflexion nicht vom bewertenden argument abtrennbar ist.      (i/04)<==//             (i)<==//
(st/2.23.12)<==//
2.53.25
es sei das gesetz, das dieses gebietet, jenes aber verbietet - eine redeweise, die geläufig ist.

Das folgende wurde berichtet(a). Eine junge frau, sie hat ein 8jähriges mädchen, ist in den USA zu lebenslanger haft ohne bewährung verurteilt worden, weil, so der urteilende richter, das gesetz ihm keine wahl gelassen habe. Im prozess ist das delikt der frau ungeklärt geblieben, das beweismittel für das delikt war ein abgehörtes telefonat. Ein anrufer hatte gefragt, ob die angerufene ihm rauschmittel(vulgo: drogen) besorgen könne. Sie hatte darauf geantwortet, sie werde sehen, was sie tun könne. Das verfahren soll über drei instanzen gelaufen sein, jedesmal hatte der staatsanwalt revision eingelegt und schliesslich war die staatsmacht mit dem endurteil zufrieden.

D'accord, die informationen über den fall sind sehr beschränkt, ein faktum aber ist der bericht über den fall und das genügt, um über das problem reflektieren zu können, das mit dem urteil aufgeworfen ist(b).

Der schluss, der richter habe das recht gebeugt, ist begründet; denn in keiner rechtsordnung der welt ist das gesetz auffindbar, das per gesetz die im gesetz statuierte rechtsfolge als recht setzen kann(c). Das gesetz aber, auf das der richter sich berufen hatte, das ist ein faktum, als popanz der macht unverrückbar, das vom staatsanwalt im horizont seiner interessen instrumentalisiert worden ist, meinend, dass das, worauf er sich berufe, das gesetz sei. Aber das, was als das recht gelten soll, das kann nur dann entstanden sein, wenn das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, sich entschieden haben, dass das beschlossene gelten solle, fixiert mit einem formal korrekten gesetz. In der struktur jeder gesellschaftlichen ordnung, bezeichnet mit dem terminus: recht, konkretisiert in einem dokument der historia, bezeichnet mit dem terminus: gesetz, ist das kritische moment die entscheidung des anwenders des gesetzes, weil das, was als das gesetz erscheint(d), nur die entscheidung eines seiner anwender sein kann, sei das der staatsanwalt, der richter und/oder der bürger, die entscheidung nämlich, in der das gesetz gespiegelt ist, dessen grund benannt sein muss, eine entscheidung, die ihren grund in dem geltend gemachten gesetz hat, das das fundament der entscheidung ist - eine klassische tautologie, die im praktischen leben ein zirkelschluss ist.

Mit diesem theoretisch-systematischen argument sollte der juristische aspekt des falles geklärt sein, aber der fall hat noch einen zweiten aspekt. Im händeln des falles hat das gesetz die funktion eines kristalisationskerns, der die wechselseitige relation: richter:_A<==>angeklagte:_B, als eine relation der macht ausweist. Dem richter: A, ist qua amt zwar die befugnis zugeordnet, die angeklagte: B, unter berufung auf das gesetz zu zwingen, das ist der aspekt der herrschaft, aber die auslegung des gesetzes, seine vorstellung von dem gesetz zum fundament habend, ist de facto ein moment der macht, über die der urteilende richter: A, verfügt, wenn er auf grund seiner gesetzesauslegung die angeklagte: B, verurteilt(e). In dieser form ist die macht als gewalt wirksam, eine situation schaffend, in der die rechtsbeugung möglich und, wie im fall geschildert, real ist.
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(a)

die quelle: ein bericht auf WDR5: morgenecho, gehört: 19.11.2013.    (a)<==//
(b)
es sollte strikt differenziert werden, einerseits zwischen dem bericht über den fall und den tatsachen andererseits, die dem bericht zugrunde liegen. Über den fall, der abgeurteilt wurde, kann zureichend nur dann geurteilt werden, wenn die tatsachen für das urteil vorliegen, und dennoch ist über das urteil, gemäss des berichts, ein zureichendes urteil möglich, weil mit dem faktum des berichts eine wahrheit proponiert ist, die der kritischen reflektion(01) nicht entzogen werden sollte(02).
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(01)
die kritische reflexion hat die funktion, die wahrheit des berichts festzustellen, die als erzählung auch dann zu behaupten ist, wenn der bericht nur gut erfunden sein sollte. In der kritischen reflexion wird das urteil nicht ersetzt, das streitig kommentiert wird.
(02)
wird diese möglichkeit nicht konzediert, dann ist im prinzip die kommunikation über die dokumente der historia, streitig gefallen, ausgeschlossen; denn sowohl der bericht, der kommentiert wird, als auch das urteil, das in den USA gefällt worden war und die handlung der verurteilten, gegenstand des prozesses, sind mit ihrer proposition facta der vergangenheit, die das individuum als ich wieder erinnern kann, wenn es im moment der gelebten gegenwart den bericht analysiert und reflektiert, aber das, was in der erinnerung der gegenstand des erinnerns im moment der gelebten gegenwart ist, das ist mit dem ereignis, das gegenstand der facta der vergangenheit ist, nicht identisch. Die wahrheit, von der in dieser situation im blick auf das gesetz geredet wird, ist als die wahrheit an sich, ontologisch geurteilt, nicht fassbar, das soll heissen, sie ist ohne gegenstand und erscheint, wenn sie behauptet wird, als beliebig wie jedes ding der welt.     (b)<==//
(c)
dieses gesetz, das postulat der theorien des rechtspositivismus, ist logisch nicht möglich, weil das besagte gesetz kein subjekt sein kann, sondern immer nur das mittel in der hand eines subjekts ist. Das subjekt, also das individuum als ich, hat in der abstimmung mit dem genossen das gesetz geschaffen, fundiert in einem grund, der offen gelegt sein muss, wenn das gesetz für den jeweils anderen gelten soll(01).
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(01)
Franz Kafka hat diese situation in seiner erzählung über das gesetz imaginiert. Ein subjekt begehrt den zutritt zum gesetz, das alles sein kann, nur eines nicht, das subjekt, das subjekt nämlich, mit dem es eine wechselseitige relation haben kann(+1).
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(+1)   argument: //==>2.32.12/(f/01).   //      (c)<==//
(d)
es wird vorausgesetzt, dass die formalen bedingungen eines gültigen gesetzes gemäss der geltenden verfassung erfüllt sind.     (d)<==//
(e)     argument: //==>2.53.24.    (e)<==//
(st/2.53.03/(f/01/*1))<==//
2.53.26
die böse macht hier - da die gute macht. Die unterscheidung ist geläufig, die unterscheidung ist bequem, aber die unterscheidung ist falsch; denn alles steht im streit, wenn die verfügbaren machtmittel für die verfolgten zwecke instrumentalisiert werden(a). Der streit über die bewertung der macht, einerseits gut, andererseits böse, kann dann rational dargestellt werden, wenn in das kalkül die zwecke einbezogen werden, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, in ihrer wechselseitigen relation, bestimmt als eine machtbeziehung(b), verfolgen. Es sind zwecke, die zueinander ein gegensatz sind, den wechselseitigen ausschluss der gegensätze eingeschlossen. Diese zwecke werden von dem genossen und dem individuum als ich einerseits als gut oder böse, andererseits als böse oder gut qualifiziert. Prima vista scheint die sache geklärt zu sein, secunda vista aber ist nichts entschieden, weil zwei aspekte miteinander über kreuz verknüpft werden, die strikt auseinander gehalten werden sollten. Der eine aspekt sind die zwecke, die das individuum als ich: A, und der genosse: B, in der wechelseitigen relation verfolgen, der andere aspekt ist die bewertung der zwecke, gut oder böse unterscheidend. D'accord, es gibt gute zwecke und es gibt böse zwecke(c) und, ausgerichtet an dieser scheidelinie, ist es möglich, von einer guten, respektive von einer bösen macht zu sprechen, aber die antwort, eine auflösung versprechend, prolongiert nur das problem, weil der maasstab der beurteilung mit der behaupteten unterscheidung nicht festgelegt werden kann. Die begriffe: gut/böse, sind als relationsbegriffe nicht ausgrenzend entscheidbar(d), die zwecke, die gut und/oder böse sein sollen, sind immer von aufeinanderbezogenen interessen umstellt, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, verfolgen können. Im streit stehen also die entscheidungen, die der genosse und das individuum als ich, jeder für sich, autonom treffen, entscheidungen, die in den verfolgten zwecken als gegensätzlich erscheinen, den wechselseitigen ausschluss einschliessend - gut und böse.

Ob es eine gute und/oder böse macht geben könne, das ist eine frage, die apodiktisch nicht abschliessend beantwortet werden kann, weil diese antworten, macht und gegenmacht ausmittelnd, in jedem moment der gelebten gegenwart im horizont der geltende ethiken(e) vom individuum als ich und seinem genossen, jeder für sich seinen maximen der moral folgend, neu austariert werden müssen.
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(a)

die bewertung von guter und/oder böser macht erscheint im sogenannten alltagsverständnis immer dann als ein problem, wenn die begriffe: macht und herrschaft, nicht präzis unterschieden werden(01). Die begriffe: macht und herrschaft, eindeutig definiert und die phänomene unterscheidend, werden im diskurs aber als phänomene gehändelt, die, den unterschiedenen phänomenen gleich, umstritten sind(02). Unstreitig ist, dass macht, präziser die verwendung der machtmittel, und herrschaft, präziser die ausübung des amtes, in guter und/oder in böser absicht gehändelt werden, aber aus diesen zuordnungen kann zwingend, weil logisch unzulässig, nichtabgeleitet werden, dass die macht selbst oder die herrschaft böse und/oder gut seien(03). Diese zuordnungen sind nur dann zulässig, wenn ein individuum als ich benannt ist, der genosse eingeschlossen, das einen bestimmten zweck verfolgt, motiven folgend, die der unterscheidung: gut/böse, unterworfen sind. Auf dieser differenz ist zu bestehen, wenn die frage rational diskutiert werden soll, ob die macht böse und/oder gut sein könne, oder ob die herrschaft in böser oder in guter absicht geübt werde.
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(01)
es wird argumentiert, dass es gute herrschaft und böse macht(*1) gäbe, eingeschlossen die behauptungen, dass die macht gut verwendet werde und/oder die herrschaft böse verwaltet wird. Das sind geläufige redeweisen, die in ihrer alltagslogik plausibel sind, aber sie sind dem problem nicht angemessen. Ob eine herrschaft gut sei oder nicht_gut(*2), das ist eine frage, deren antwort davon abhängt, ob der zweck mit der bestimmten herrschaftsausführung erreicht werden kann oder nicht, folglich können in den möglichen antworten nur die termini: richtig/falsch, korrekt verwendet werden. Das problem der wertung: gut/böse, ist nicht der gegenstand der antwort. Wenn aber dennoch so geredet wird, dann ist der gegenstand der antwort nicht die herrschaft, sondern der fragliche gegenstand ist mit dem terminus: macht, zu fixieren.
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(*1)
der ausdruck: die bösen mächte, ist in diesem kontext geläufiger. Diese redeweise ist im horizont des ontologischen arguments plausibel, sie ist aber im horizont des relationalen arguments gegenstandslos, und wenn im diskurs die formel: die bösen mächte, erscheint, dann immer in irreführender absicht.
(*2)
in rede steht die logische verneinung: nicht_gut, die mit dem terminus: böse, nicht äquivalent bezeichnet werden kann.     (a/01)<==//
(02)   argument: //==>2.53.01/(k).   (a/02)<==//
(03)
im ontologischen argument kann diese zuordnung schlüssig sein, im relationalen argument ist diese zuordnung gegenstandslos.     (a/03)<==//        (a)<==//
(b)
der begriff: herrschaft, scheidet aus, soweit auf der argumentebene der begriffe räsoniert wird. Zwar wird immer wieder von guter und/oder böser herrschaft geredet, aber das problem der unterscheidung von gut und böse ist dann nicht berührt, wenn das individuum als ich und sein genosse im konsens verabredet haben, wer die befugnis zur herrschaft haben soll und wer diese befugnis zu akzeptieren hat. Mit der unterscheidung: gut oder böse, kann in der sozialbeziehung: herrschaft, der konsens der verteilung der befugnisse nicht beurteilt werden. Ist dagegen diese sozialbeziehung als ein machtverhältnis zu beurteilen, dann ist einerseits der konsens über die zuordnung der herrschaftsbefugnis gegenstandlos, andererseits das faktum der macht wirksam, über die beide in unterscheidbaren graden verfügen. Die differenz in der verfügbarkeit der machtmittel kann mit der unterscheidung: gut/böse, charakterisiert werden, weil das, was für den einen als gut erscheint, für den anderen als das böse ausgewiesen sein muss und umgekehrt.     (b)<==//
(c)
ob ein bestimmter zweck als gut oder böse zu beurteilen sei, das ist eine frage, die dann keine zureichende antwort haben wird, wenn in der frage die zwecke einbezogen sind, die in keiner machtrelation als zweck figurieren können. Zwecke, die nur in den formen der gewalt real sind, scheiden aus(01).
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(01)
das kriminelle handeln, als form der macht sich präsentierend, scheidet aus, weil der täter, mit gewalt seinen zweck realisierend, keine macht ausüben kann(*1).
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(*1)   argument: //==>2.53.11.   (c)<==//
(d)    argument: //==>2.82.06.   (d)<==//
(e)
mit den maximen der moral und den prinzipien der ethik ist der horizont festgelegt, der die reflexionen begrenzt, mit denen die streitfrage: gute oder böse macht?, entschieden wird. Die probleme der ethik und der moral sind in diesem essay aber ein randproblem und werden hier nicht weiter erörtert.   (e)<==//
(st/2.53.03/(f/01/*1))<==//
2.53.27
notorisch ist der zynismus der machthabenden(a), das zynische handeln der herrschenden eingeschlossen(b). Die antwort auf die frage, ob der zynismus ein spezifisches problem der macht und/oder der herrschaft sei oder nicht, kann als nicht_entschieden prolongiert werden, weil über die definition des begriffs: zynisch,(c) einerseits kein konsens hergestellt werden kann und andererseits dem handelnden individuum als ich und seinem genossen, sowohl in der funktion der herrschaft als auch in der funktion der macht, eine empörende gleichgültigkeit in bezug auf das leid in der welt(d) nicht abgesprochen werden kann. Diese gleichgültigkeit kann beklagt werden, aber die klage wird nicht viel zum bessern verändern, weil die maasstäbe der ethik einerseits die negativen urteile in ihrer faktizität nur bestätigen, andererseit die maximen der moral die alternativen allein proponieren, die exakt das affirmieren, was sie ausschliessen sollen. Die normative kraft des faktischen nötigt dem individuum als ich und seinen genossen entscheidungen ab, die, wenn die fakten andere wären, nicht getroffen würden(e). In dieser perspektive erscheint die realität in ihrer fülle als relativ, und in dieser relativität der fakten hat sich das zynische subjekt eingerichtet. Es können einerseits die fälle zitiert werden, in denen dem handelnden "niedere motive" attestiert werden müssen, aber es ist nicht zwingend, dass diese subjekte, das recht brechend, auch zynisch handeln; denn die erfüllung des tatbestandes einer straftat schliesst die einschätzung: zynisches handeln, aus. Es können andererseits fälle zitiert werden, die als beleg deutbar sind(f), dass die ereignisse in ihrer spezifischen logik die möglichen alternativen des handelns für den akteur auf null reduziert haben, das heisst, dass nur das noch geschehen kann, was im ablauf der ereignisse kausal bestimmt ist. In der konkreten situation hat das handelnde individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, keinen freiheitsraum verfügbar, die bedingung also, die, fundiert in seiner autonomie, ihm eine verantwortliche entscheidung verstattet. Von einem zynischen handeln sollte erst dann gesprochen werden, wenn der handelnde über einen freiheitsraum verfügt(g), der für handlungsalternativen offen ist.

Das individuum als ich, dessen handeln als zynisch bewertet wird, verfügt über die kompetenz, als inbegriff seines ichs, gut und böse zu unterscheiden und autonom entscheidet es sich, gut und böse unterscheidend. Die maasspunkte dieser entscheidung sind einerseits seine moralischen maximen, andererseits seine motive zum handeln. Daraus folgt, dass ein bestimmtes handeln nur dann als zynisch beurteilt werden kann, wenn das individuum als ich in der wechselseitigen relation mit dem genossen über handlungsmöglichkeiten verfügt, entweder gut oder böse zu handeln. Sein zynismus, unterstellt oder nicht, ist, gut und böse al gusto auszutauschen, so wie es ihm gerade passt. Die meinung ist falsch, die das handeln des individuums als ich im horizont der macht und/oder der herrschaft als affin für den zynismus denunziert, weder in den oberen etagen der gesellschaft, noch in den unteren(h). Zynisch agiert allein das individuum, das ein ich sein will, wenn es sein handeln mit einer verkehrung von gut und böse zu rechtfertigen versucht.
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(a)

die klassen der einschlägigen zynismen(01) sind reichlich gefüllt, aber das argument würde seinen zweck verfehlen, wenn das augenmerk auf diese boxen verengt würde. Es ist eine allgemeine erfahrung den satz: "der mensch sei zwar gut, in seinen handlungen aber abgrundtief böse" wie eine immer wieder erneuerte erkenntnis zu händeln, eine beobachtung, der, ein vorurteil über den menschen fixierend, im diskurs nicht zu widersprechen ist, aber den geltend gemachten begründungen ist zu widersprechen, weil die struktur der handlungsmöglichkeiten des individuums als ich und seines genossen mit ihren möglichen motiven zum handeln gleichgesetzt werden und die argumente ad libitum austauschbar erscheinen(02).
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(01)
es sollte genügen, auf das stichwort im Historischen Wörterbuch der Philosophie(*1) zu verweisen(*2).
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(*1)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.12.Sp.1549-1556. Stichwort: Zynismus,zynisch./bibliographie //==>2.93.72.
(*2)
es dürfte ein zufall sein, dass das lexikon der philosophischen begriffe mit dem stichwort: "zynismus,zynisch" endet, so als sei es das letzte wort der philosophen. Das zynische handeln ist allerorten zu beobachten, aber es ist ein fehlschluss aus dem faktum zynischen handelns auf seine notwendigkeit zu schliessen. Zynisches handeln ist nur da möglich, wo das individuum als ich und sein genosse über die realen freiheiten verfügen können, auch anders zu handeln. Wer unter zwang agiert, der kann nicht zynisch handeln, aber das individuum als ich kann, falsch handelnd, in der kausalität des zwanges nicht aus seiner schuld entlassen werden.
(02)   argument: //==>2.53.26.      (a)<==//
(b)
es sollte beachtet werden, dass der begriff: herrschaft, und der begriff: zynisches handeln, zueinander ein widerspruch sind, gleichwohl die phänomene des zynischen handelns und die phänomene der herrschaft, amalgamiert im politischen prozess, allgegenwärtig sind. Das merkmal: zynisch, kann kein element des begriffs: herrschaft, sein, weil es logisch konsistent nicht mit dem konstitutiven merkmal des begriffs: herrschaft, nämlich der befugnis zur herrschaft, verknüpfbar ist. Die befugnis zur herrschaft ist eine übereinkunft zwischen dem zur herrschaft befugten und dem der herrschaft sich unterwerfenden, die von allen, die es betrifft, autonom getroffen wird, gültig für einen gemeinsam verabredeten zweck. Zwar können die motive, also die verfolgten interessen, für die abrede gewichtige argumente sein, einen bestimmten zweck nachzustreben, diese motive aber können den zweck nicht abschliessend bestimmen, der der gegenstand der abrede ist(01).
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(01)
klarstellung. In der definition des begriffs: macht, ist das merkmal: zynisch, gleichwohl möglich, weil zwischen den formen: macht und gegenmacht, gründend im faktum der machtphänomene, eine lücke zu konstatieren ist, in der das merkmal: zynisch, seinen logisch korrekt ausgewiesenen ort hat.    (b)<==//
(c)
strikt zu unterscheiden sind die begriffe: zynismus und zynisch. Die handlung, der die eigenschaft: zynisch, zugeordnet ist, ist etwas anderes als die ideologie, die mit dem terminus: zynismus, fixiert wird. Die ideologien des zynismus kann Ich beiseite stellen(01), auch kann dahingestellt bleiben, ob das zynische handeln eine artspezifische eigenschaft der gattung: mensch, sein müsse(02). Wie dem auch sein mag, die verfügbaren daten genügen, um die behauptung zu stützen, dass das zynische handeln unter den menschen endemisch ist(03).
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(01)
eine besondere variante des zynismus als ideologie ist der versuch, das zynische denken als mittel zu gebrauchen, um die ideologien des zynischen denkens zu denunzieren. Pars pro toto sei auf Peter Sloterdijk's revue der zynischen ideologien verwiesen(*1).
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(*1)
Sloterdijk,Peter: Kritik der zynischen Vernunft. Frankfurt am Main: 1983 /bibliographie //==>2.94.36.
(02)
die beobachtung dürfte zutreffend sein, dass allein die gattung: mensch, fähig ist, sich zynisch zu verhalten. Das raubtier tötet sein opfer, weil das beutetier seine nahrung ist, der mensch tötet, weil das töten ihm spaass macht(*1).
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(*1)
so William Shakespeare, der den Grafen Gloster sagen lässt: "Was Fliegen sind den müß'gen Knaben, das sind wir den Göttern. Sie töten uns zum Spaß"(+1).
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(+1)   Skakespeare,William: King Lear, IV,1./bibliographie //==>2.94.35.    (c)<==//
(d)
das leid in der welt ist ein faktum, aber ein skandal ist es, dass das festgestellte leid hingenommen wird - gottgegeben und als ein daseiendes immanent dem sein. Das leid wird toleriert, in grenzen sogar akzeptiert und in der politik als mittel gewollt instrumentalisiert(01). Es hat immer, soweit die dokumente der historia in die geschichte zurückweisen, versuche gegeben, das leid beenden zu wollen, versuche, die immer wieder scheiterten, weil sie zwischen den machtansprüchen aller, die es betrifft, zerrieben worden sind. Das faktum ist zu beklagen, aber es ist etwas anderes, das faktum als etwas unabänderliches zu rechtfertigen, um sich zynisch in den verhältnissen einzurichten, selbstredend auf kosten anderer. Das leid ist als relationsbegriff nicht von dem begriff: freude, abtrennbar(02), folglich ist es eine mörderische illusion, das leid, wie man redet, an sich aufheben zu wollen, aber es ist möglich, das leid im horizont der freude so einzugrenzen, dass es für alle, die es betrifft, ertragbar ist. Dieser modus vivendi ist das ziel des strebens, das mit jeder zynischen handlung hintertrieben wird.
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(01)
dieser schlussfolgerung kann zugestimmt werden oder auch nicht, das faktum des skandalons: leid in der welt, wird aber weder mit der zustimmung, noch mit seiner ablehnung aus der welt geschafft. Die nachrichtenkanäle der welt werden weiter mit den news über das elend in der welt voll sein, dem stoff der täglichen berichterstattung in den medien. Aber, und dieser aspekt sollte nicht übersehen werden, die empörung über das elend in der welt, medial transportiert, ist ein teil des schäbigen spiels, das einerseits den misstand beklagt, zynisch in seiner inszenierung, anderseits nach remedur schreit, zynisch garniert mit der geste des helfenwollens. Es mag gründe geben, diesen befund über den zustand der welt als eine konstante in der biologie des menschlichen verhaltens zu deuten, aber die symptome weisen eher darauf, dass dieses verhalten des menschen eine konstante seiner kultur ist, die die menschen selbst geschaffen haben und für die nur sie selbst verantwortlich sein können.
(02)
die relationsbegriffe: freud und leid, werden nicht en detail erörtert.    (d)<==//
(e)
man will gut sein, aber die umstände erlauben's nicht - die not, so sagt es das sprichwort, kenne keine gebot, und so passt sich jedermann an, aber in keinem fall kann die anpassung an das, was ist, so hermetisch sein, dass eine alternative handlungsmöglichkeit nicht mehr denkbar ist - das sich abfinden mit dieser eingeredeten situation ist ein aspekt des zynischen denkens, dem immer auch ein funktionales handeln folgt.     (e)<==//
(f)
nun sollte mindestens ein fall pars pro toto zitiert werden, aber das ist im konkreten fall problematisch, weil jeder bestimmte fall einer bewertung unterliegt, die streitig ist(01). Zwar ist die struktur der einschlägigen fälle beschreibbar(02), aber es wäre ein fehlschluss, aus dem vorliegen einer einschlägigen situation kausal auf das verhalten des handelnden zu schliessen, das mit dem terminus: zynisch, gekennzeichnet wird. Jede bewertung läuft in ihrer logik immer auf das nämliche hinaus, dass es der andere sein müsse, der, wie behauptet, zynisch handelt.
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(01)
es ist plausible, wenn in den einschlägigen situationen die damen/herren: politiker, ins visier genommen werden, weil die mechanismen des machterhalts handlungen bewirken können, die als zynisch bewertet werden(*1). Das, was als argument plausibel erscheint, das ist falsch, weil die bewertung der handlung als eine form der kausalität gehändelt wird. Es ist richtig, die logik einer handlung nach dem schema: ursache/wirkung, zu beurteilen, die bewertung einer handlung aber ist nur im horizont des ausgeschlossenen dritten moments möglich, nämlich den prinzipien der ethik und den maximen der moral.
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(*1)
es ist auf das berühmt-berüchtigte 8.kapitel in Machiavelli's "fürsten" zu verweisen(+1). Das, was Machiavelli, aus eigenen erfahrungen schöpfend, an beispielen aufzählt, das sind die grundmuster des politischen handelns, das als zynisch zu bezeichnen ist.
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(+1)   Machiavelli,Nicoló: Der Fürst./bibliographie //==>2.93.78.    (f/01)<==//
(02)
die handlungen eines individuums, das ein ich sein will, gekennzeichnet als zynisch, sind ausschliessend im horizont der machtphänomene verortet(*1). Es sind die situationen, in denen das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, macht erlangt haben und diese macht auch behaupten wollen. Das ziel ist klar, aber die mittel, das ziel zu erreichen, sind variabel, einerseits in der rechtsordnung legitim und legal, andererseits in der ordnung der gesellschaft nicht immer geschätzt, aber ein faktum. Jeder machthaber steht in dieser situation, der seinen anspruch gegen konkurrenten verteidigt(*2).
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(*1)
der einwand, dass es auch im horizont der herrschaftsphänomene vergleichbare situationen gäbe, ist unzutreffend, weil auf der argumentebene der begriffe dieser vergleich logisch ausgeschlossen ist und auf der argumentebene der phänomene eine trennung immer streitig sein wird.
(*2)
insofern kann jedermann zitiert werden, der eine erkennbare machtposition innehat, oft durch eine herrschaftsfunktion vermittelt(+1). Das handeln, gesetzlich als straftat bestimmt, scheidet aus.
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(+1)
in dieser situation steht jedermann, der sich im politischen prozess engagiert - die möglichkeit des missbrauchs der öffentlichen position ist als horizont des handelns zwar immer präsent, aber nicht immer kausal wirksam.    (f/02)<==//        (f)<==//
(g)
eine handlung, die als zynisch bewertet wird, ist nur unter der bedingung des begriffs: freiheit,(01) denkbar. In dieser perspektive ist das zynische handeln eines individuums als ich mit seiner fähigkeit korreliert, gut und böse zu unterscheiden. Das problem der unterscheidung ist aber verkürzt, wenn das zynische handeln mit dem verdikt: böse, kurzgeschlossen wird. Der zyniker kann böse sein, nämlich dann, wenn er, von motiven bedrängt, nach maximen handelt, die als böse eingeschätzt werden, aber diese situation ist nicht immer zwingend gegeben, weil das individuum als ich, das sich selbst als zyniker begreifen will, in seiner meinung auch frei ist, das gute zu bewirken. D'accord, die welt ist nicht so.
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(01)
der begriff: freiheit, ist sowohl in der perspektive des begriffs: autonomie des ich, bestimmt, als auch in der perspektive des begriffs: die bürgerlichen freiheiten. In raum und zeit sind die bürgerlichen freiheiten maassgebend, weil das zynische handeln des individuums als ich seine verfügung über die eingeräumten bürgerlichen freiheiten voraussetzt. Wer seiner bürgerlichen freiheiten beraubt ist, der kann, wenn er seine existenz zu erhalten versucht, nicht zynisch handeln, weil er zu jedem strohhalm greifen wird, der ihm die existenz zu sichern scheint, mit oder ohne gewalt, allein das resultat zählt.      (g)<==//
(h)
es ist ein vorurteil, dass der zynismus nur in den oberen etagen der sozialen hierarchie systemisch verbreitet sei(01), offen oder latent. Das vorurteil ist prima vista plausibel; denn wer über die machtmittel verfügen kann, der wird sie einsetzen, wenn er seinen zweck erreichen will, unabhängig davon, was die kosten für ihn selbst und die gemeinschaft sind(02). Dem spekulierenden banker, ehemals als honorig angesehen, ist es egal, welchen schaden seine spekulation beim kunden anrichten wird, solange die rendite seiner spekulation für ihn sich rechnet; dem militär, immer noch mit orden prunkend, ist es egal, wieviele tote sein befehl zum angriff zur folge haben wird, solange sein strategisches kalkül aufgeht; dem penner, auf dem letzten loch pfeifend, ist es egal, wenn er die habseligkeiten seines bruders im elend verhökert, um die letzte flasche fusel kaufen zu können. Secunda vista kommen diese typen aber in dem einen punkt überein, es ist ihre gleichgültigkeit, über die folgen ihres tuns überhaupt nachdenken zu wollen(03).
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(01)
die figur des zynikers und seine rolle ist auf jeder ebene der sozialen hierarchie anzutreffen. D'accord, die erscheinungsformen unterscheiden sich signifikant(*1), aber das schema ist allemal das gleiche.
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(*1)
im cliché bleibend, der zynismus der oberen zehntausend präsentiert sich kultiviert, man kann sich's ja leisten, wenn nur das label der klamotte, genäht in Bangladesch, die marke: n, ausweist. In den unteren schichten ist der zynismus handfester, deswegen aber nicht weniger wirksam.    (h/01)<==//
(02)
die liste der fälle, alle typisiert, ist lang. Sie beginnt mit dem amtswalter, der seine herrschaftsbefugnis mit den machtmitteln verwechselt, ihm zugewachsen durch seine funktion, sie schliesst den amtsrichter ein, der eine begangene straftat nach dem geltenden gesetz und recht aburteilt, die soziale wirklichkeit ignorierend(*1), und die liste endet nicht mit dem potentaten, der in seiner person die verfügung über die machtmittel mit der befugnis zur herrschaft amalgamiert hat, al gusto handelnd.
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(*1)   argument: //==>2.53.25.    (h/02)<==//
(03)
die zynismen der machthabenden in der high-society mögen in einem sichtbaren kontrast zu den zynismen der armen im keller der gesellschaft stehen, in ihrem handeln aber folgen alle, die es betrifft, den gleichen mustern - brutal/zynisch in der armut, im zur schau gestellte luxus zynisch/obszön.    (h/03)<==//        (h)<==//
(st/ 2.53.03/(f/01/*1,2))<==//
2.53.28
die dialektik der herrschafts- und der machtphänomene ist sowohl in den institutionen der gesellschaft als auch in den institutionen des staates(a)greifbar(b). Entscheidend ist die perspektive, in der die phänomene wahrgenommen und gewichtet werden. In der synthetisierenden reflexion ist die trennung der phänomene unmöglich, eine trennung, die in der analyse unverzichtbar ist, wenn rational über die probleme diskutiert werden soll, pars pro toto die monopolisierte bildung, der das individuum als ich ebenso ausgeliefert ist wie sein genosse, ein phänomen, das in jedem traditionalen herrschaftssystem beobachtbar ist(c). Das system der bildung, voraussetzung für jede form von vergesellschaftung(d), folgt in seiner struktur dem prinzip der herrschaft, sein zweck aber ist, die macht des gerade mächtigen gegen die gegenmacht seiner konkurrenten abzusichern. Über kreuz werden die interessen miteinander verknüpft, die, das ist das resultat der erfahrung, immer in den perspektiven der machtgewinnung und/oder der machterhaltung realisiert werden. Einerseits wird behauptet, dass in ihrer struktur die bildung dem prinzip der herrschaft folge, in der alle, die es betrifft, ihre entscheidungen, autonom getroffen, zusammen mit den anderen realisieren können(e), andererseits ist es ein faktum, dass die strukturen der gerade wirksamen bildungsinstitutionen genau dem zweck angepasst sind, die reale verteilung der macht, so wie sie steht, in der gesellschaft zu versteinern(f). In den aufeinanderfolgenden generationen werden zwischen den macht- und den herrschaftsphänomenen die grenzlinien zwar immer wieder neu gezogen, aber das faktum ist unerschütterbar, dass die reale verteilung der verfügbaren machtmittel genau das maass ist, mit der die herrschaft gemessen wird. Das ideal einer freien, selbstbestimmten bildung, was immer auch mit dem terminus: bildung, bezeichnet sein mag, wird als utopie von den machthabenden zwar toleriert, realisiert wird aber das, was die machthabenden als bildung in der gesellschaft real verstatten wollen und durchsetzen können, immer fixiert auf den erhalt der erlangten und der zu behauptenden macht(g).
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(a)
die institutionen der gesellschaft(01) und des staates(02), eingeschlossen die institutionen des rechts und der religionen(03) spiegeln die erfahrungen, die mit dem terminus: institutionelle macht,(04) präzis benannt werden. Die lage ist immer komplex, weil das "sowohl" und das "als auch" gekreuzt werden. Pars pro toto die familie, die als institution der gesellschaft einerseits die funktion hat, die formen der herrschaft zwischen den familienmitgliedern zu organisieren, andererseits aber erscheint diese funktion als ein faktum, das die real wirkenden machtbeziehungen im verband der sozialen gruppe verkörpert. Das problem ist, dass das individuum als ich, teil der familie, immer wieder entweder für die eine oder die andere funktion autonom sich entscheiden muss, ohne die jeweils negierte andere funktion ausschliessen zu können. Die institution verfügt über keine macht, aber die institution ist präsent, als sei in ihr die macht konzentriert. Die institution soll die herrschaft organisieren, aber sie ist, über keine autonomie verfügend, unfähig, die befugnis zur herrschaft zu übernehmen. Das ist ein dilemma, das das individuum als ich und sein genosse pragmatisch bewältigen müssen, ohne es abschliessend auflösen zu können.
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(01)   argument: //==>2.32.05.     (a/01)<==//
(02)   argument: //==>2.32.13.     (a/02)<==//
(03)
der begriff: institution, ist, wenn die formen der gemeinschaftlichen existenz analysiert und synthetisierend reflektiert werden, nicht auf die gesellschaft im weiten sinn des begriffs und im engen sinn auf den staat begrenzt. Auch sind in den sozialen beziehungen des individuums als ich und seines genossen bestimmte konstruktionen des sozialen verkehrs als institute des rechts gebräuchlich, so die phänomene des besitzes und des eigentums. In den religionen werden rituale gebraucht, die die funktion eines rechtsinstituts ausfüllen. Das sind formen, in denen das individuum als ich und sein genosse ihre anstrengungen organisieren, die gemeinsam geteilte welt in ihrer struktur zu erfassen, um sie für ihre zwecke nutzbar zu machen. Die perspektiven der macht und der herrschaft können gewählt werden, abhängig von den verfolgten interessen(*1).
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(*1)
es ist nicht erforderlich, diese phänomene weiter aufzugreifen und in ihren wirkungen zu analysieren und zu reflektieren. Das obliegt den spezialisten, die in der komplexen materie sich auskennen.     (a/03)<==//
(04)
der terminus: institutionelle macht, ist, strikt logisch geurteilt, unzulässig, weil irreführend, vergleichbar mit dem klassischen beispiel: hölzernes eisen. Als terminus kann der formel: institutionelle macht, dennoch eine sinnvolle funktion beigeordnet werden, weil in der widersprüchlichen formel der immanente gegensatz markiert ist, der die institutionen der gesellschaft und des staates auszeichnet und jede konkrete entscheidung der institution in raum und zeit auf (endliche) dauer stellt, eine entscheidung, die im moment seiner festlegung den keim zu einem neuen konflikt legt. Die institution erscheint als träger der macht, ohne diese funktion ausfüllen zu können(*1).
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(*1)
die sätze: "die institution: a, hat macht über die person: N, und die institution: a, übt die herrschaft aus über die person: N," sind mit den definitionen der begriffe: herrschaft und macht, nicht vereinbar - die sätze sind logisch falsch. Die wechselseitige relation: A<==>B, kann in ihrer struktur nicht mit der relation: institution:_a<==|==>person:_N, gleichgesetzt werden, gleichwohl die phänomene, die mit diesen relationen fixiert werden, als phänomene der macht und/oder der herrschaft ausgewiesen werden können.      (a/04)<==//         (a)<==//
(b)
die dialektik zwischen den phänomenen der macht und den phänomenen der herrschaft, konkret in den institutionen der gesellschaft, des staates, des rechts und der religionen, ist in der analyse als möglich zwar aufzeigbar, aber es ist ausgeschlossen, diese dialektik in der synthetisierenden reflexion abschliessend zu entscheiden, weder im blick auf die macht, noch im blick auf die herrschaft. Im diskurs über die einschlägigen phänomene der macht und der herrschaft müssen alle, die es betrifft, den streit in der einen oder in der anderen perspektive entscheiden, ohne ihr ziel erreichen zu können, den streit endgültig aufzulösen. Zwar wird die abschliessende entscheidung immer wieder angestrebt, aber keine dieser entscheidungen kann in dauer bestand haben, durchgesetzt mit den mitteln der macht und/oder der gewalt(01). Die getroffene entscheidung, in raum und zeit geworfen, wird durch neue aspekte, entstanden in zeit und raum, wieder ins zwielicht gesetzt.
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(01)
das ist die konsequenz der Hegel'schen dialektik, die mit der setzung einer position die negation impliziert, die eine vermittlung erfordert, die nur als position denkbar ist(*1).
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(*1)
das problem der Hegel'schen dialektik diskutiere Ich andernorts(+1).
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(+1)   //==>INDEX der argumente, stichwort: Hegel's philosophie.     (b)<==//
(c)
an jeder denkbaren institution der gesellschaft und/oder des staates, kann das problem der dialektik von herrschaft und macht  sachangemessen demonstriert werden, pars pro toto das bildungssystem einer gesellschaft, eingeschlossen die institutionen, die für den staat typisch sind. Die beschreibung dieser institutionen ist eine empirische aufgabe, die en detail den fachleuten obliegt(01).
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(01)
es überschreitet die grenzen dieses essays, das programm der möglichen beschreibungen auszuführen, folglich werde Ich mich auf wenige andeutungen beschränken. Fundierend ist die unterscheidung: bildung und wissen(*1).

Der terminus: bildung, bezeichnet den emotionalen aspekt des prozesses, in dem das individuum als ich und sein genosse in der gemeinsam geteilten welt den umgang mit den weltdingen erlernen. Der umgang mit den weltdingen, die lebewesen und die toten dinge gleichrangig händelnd, ist das spiegelbild, wie das individuum als ich mit seinem genossen umgeht, sich selbst in diesen umgang einschliessend. Der gebrauch der weltdinge als eine sache ist, definiert als ausbeutung der welt, die eine seite seiner welterfahrung, die andere seite ist die koexistenz des individuums als ich mit seinem genossen. D'accord, das individuum, das kein ich sein kann, ist im system des rechts eine sache, mit der das individuum als ich nach seiner willkür verfahren kann, aber der umgang mit diesen dingen der welt ist nicht schrankenlos, wenn das individuum als ich und sein genosse ihre existenz in der welt auf dauer stellen wollen. In ihrer bildung ist das maass fixiert, wie das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, mit sich selbst umgehen wollen. Jedes maass an bildung ist das resultat eines lernprozesses, den das individuum als ich und sein genosse nur in den verfügbaren institutionen der gesellschaft, des staates, des rechts und der religionen realisieren können. Die formen dieser bildung sind in den institutionen des lernens vorgeprägt, über die der machthabende nach seinen zwecken verfügen kann. Mit den mitteln der machthabenden werden die weichenstellungen vorgenommen, darüber entscheidend, ob die bildung gelingt oder verfehlt wird(*2).

Der terminus: wissen, markiert den pragmatischen aspekt des bildungsprozesses, nämlich den willen des individuums als ich, das die dinge der welt so verstehen will, dass es diese als mittel für seine zwecke instrumentalisieren kann(*3). Das wissen ist ohne einschränkung lehrbar, weil seine logik in einem fixierten grund fundiert ist, der verknüpft mit einer bestimmten wirkung erscheint. Diese logik macht es möglich, dass jedes bestimmte weltding als projektion in die zukunft kalkulierbar ist. In der kalkulierbarkeit der weltdinge verfügt das individuum als ich über das wissen, macht habend, dieses wissen dem genossen vorzuenthalten, das ihm im konkurrenzkampf einen vorteil verschafft. Dieser mechanismus, der das bestimmte wissen als eine form von macht erscheinen lässt, wird in den formen der herrschaft ausgeübt. Das ist der grund für das interesse des machthabenden, die institutionen der gesellschaft, des staates, des rechts und der religionen zu kontrollieren. Die kontrolle über das mögliche wissen korreliert mit der verfügung über die machtmittel, deren gebrauch durch das unkontrollierte wissen gefährdet sein könnte.

Im system der bildung, die vernetzung der unterschiedlichen institutionen der gesellschaft, des staates, des rechts und der religionen, hat das machthabende individuum als ich die chance, seine verfügbaren machtmittel vor der konkurrenz des genossen, auch macht habend, zu sichern. Es ist daher sein interesse, in der regel gegensätzlich mit dem interesse des konkurrierenden genossen zusammenfallend, das system der bildung, das ihm macht verschafft hatte(*4), so zu erhalten, dass seine machtbasis künftig nicht gefährdet wird. Die regel ist, dass die strukturen des bekannten bildungssystems, bewährt in der tradition, konserviert, oder, falls erforderlich, restauriert werden. Es ist aber auch möglich, dass das bildungssystem so umgekrempelt wird, im jargon dominiert der terminus: reform, dass die institutionen der bildung und des wissens mit den anforderungen der moderne kompatibel sind(*5), ohne den alten zweck, die erhaltung der macht, zu gefährden. In dieser perspektive ist jedem bildungssystem ein konservierendes moment eigentümlich, das eine retardierende funktion hat.
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(*1)

die bildungsinstitutionen des modernen staates(+1) sind durch die trennung von wissen und bildung ausgezeichnet(+2). Das ist als faktum zur kenntnis zu nehmen. Das faktum sollte aber kein anlass sein, die perspektiven: bildung und wissen, jede für sich, getrennt in einem linearen prozess weiter zu entwickeln. Es ist aber zu beachten, dass das wissen exponentiell wächst, die bildung kann, wenn überhaupt, nur linear wachsen. In der logik dieser trennung ist es zwingend, dass die differenz zwischen der bildung und dem wissen in raum und zeit so grooss werden kann, dass die relation: bildung<==|==>wissen, in der aufgebrochenen kluft, zerfallen in seine momente, verschwunden sein wird(+3).
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(+1)
die institutionen der gesellschaft sind einzuschliessen, weil sich die gesellschaft den tendenzen der moderne nicht entziehen kann.
(+2)
der prozess der trennung ist in der europäischen aufklärung angestossen worden.
(+3)
die klagen über die differenz zwischen dem, was technisch möglich ist, und dem, was gesellschaftlich zuträglich sein kann, sind geläufig.    (c/01/*1)<==//
(*2)
die verfügungsgewalt über die institutionen der gesellschaft, des staates, des rechts und der religionen ist der schlüssel, den das individuum als ich in der hand hat, wenn seine einordnung in den verband der sozialen gruppe und/oder in den staat gelingen soll. Die kontrolle dieser macht, erscheinend als herrschaft, ist also das mittel, mit dem der machthabende sich zu behaupten versucht, alles diesem zweck unterstellend(+1).
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(+1)
dem herrschenden individuum als ich wird eine solche kontrolle auch zugesprochen, zumindest ist das die erfahrung mit den einschlägigen institutionen. Das faktum der erfahrung wird nicht in frage gestellt, wohl aber ist die begründung in frage zu stellen. Herrschaft ist im konsens aller, die es betrifft, gegründet, die macht nicht.     (c/01/*2)<==//
(*3)
es ist notwendig, den spruch: wissen ist macht,(+1) in die erinnerung zurückzuholen. Die formel mag erst in der moderne geprägt worden sein, aber sie war immer die maxime der machthabenden gewesen und heute ist es nicht anders.
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(+1)   argument: //==>2.53.31.   (c/01/*3)<==//
(*4)
macht ist nicht vererbbar(+1), sie muss immer wieder erworben werden. Es ist aber etwas anderes, wenn der blick auf die machtmittel gerichtet wird, die in der generationenfolge immer wieder weitergereicht werden. Ein aspekt ist das bildungssystem, das in den generationen fortgedauert hat, den einen begünstigend, den anderen ausschliessend(+2).
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(+1)   argumente: //==>2.52.07  //==>2.53.32.
(+2)   die geschichte der bildungssysteme ist in den dokumenten der historia hinreichend verfügbar.   (c/01/*4)<==//
(*5)
kein widerspruch, sondern ein gegensatz ist es, wenn die eliten als machthabende fordern, das bildungssystems müsse reformiert werden. Die anpassung der bildungsinstitutionen an die neuesten herausforderungen ist eine der möglichkeiten, die in der tradition bewährten strukturen so im sinn der machthabenden zu verändern, dass mit dem reformierten system auch der alte zweck gewährleistet ist. Der mechanismus dieser reformen folgt der logik des wissens, das exponentiell wächst.     (c/01/*5)<==//          (c/01)<==//          (c)<==//
(d)
der prozess der vergesellschaftung des individuums, das ein ich werden will, ist ohne die existenz von bildungsinstitutionen nicht denkbar. In jeder sozial organisierten gruppe sind die phänomene der vergesellschaftung nachweisbar(01). Für diesen zweck haben das individuum als ich und sein genosse die erforderlichen institutionen organisiert(02). Den prozess der gestaltung dieser institutionen realisieren das individuum als ich und sein genosse im kampf um die macht, mit dem ziel, sich partielle vorteile in der sozialen gruppe zu verschaffen und diese vorteile in dauer zu halten. Es ist also die frage entscheidend, wer in diesem prozess die funktionen behaupten kann, mit denen die institutionen gestaltet werden, weil in ihren funktionen die verfügbaren machtmittel zur geltung gebracht werden können, wenn es gilt, die befugnisse der herrschaft neu zu verteilen.
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(01)
in den berichten der verhaltensbiologen sind die einschlägigen belege auffindbar. D'accord, das sind strukturen, die, den menschen mit dem tier vergleichend, frappante ähnlichkeiten aufweisen, aber die versuche, einen logischen fehlschluss markierend, sollten unterbleiben, die beobachteten strukturen miteinander als gleich zu händeln. Die differenz: tier/mensch, muss behauptet werden, wenn die unterscheidung: herrschaft und macht, gültig nur für die gattung: homo sapiens, im diskurs über die sozialen beziehungen aller denkbaren individuen ihre rationale funktion behalten soll.
(02)
der beginn der institutionen, die wissen vermitteln, dürfte wohl in den riten der religionen anzusetzen sein.    (d)<==//
(e)
erst die trennung der bildung vom wissen, in der geschichte des abendlandes durch die aufklärung angestossen(01), hat den blick freigemacht für die trennung von herrschaft und macht als eigenständige formen der sozialen beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen.
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(01)
die these ist bestreitbar, aber der erforderliche diskurs muss hier nicht eröffnet werden.     (e)<==//
(f)
ein konstitutives merkmal der tradition ist die konservative grundhaltung derjenigen, die an der tradition als dem vermeintlich bewährten festhalten wollen. Es ist etwas anderes, wenn die konservative grundhaltung mit der tendenz erweitert wird, die in jedem kampf um die behauptung der macht darauf abzielt, entweder den status quo zu erhalten, oder, besser noch, einen vergangenen status wieder zu restaurieren(01).
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(01)
beiseite gestellt bleiben die darstellungen, die die kämpfe um die bildungsinstitutionen in vergangenheit und gegenwart dokumentieren und kommentieren.   (f)<==//
(g)
das moment: die monopolisierung der bildungsinstitutionen,(01) ist im panorama der institutionen der gesellschaft, des staates, des rechts und der religionen immer dann auffällig, wenn, im streit stehend, die utopien einer freien bildung mit den erfordernissen einer modernen gesellschaft verknüpft werden, ausgerichtet auf das im markt handelbare wissen. Dieses moment sollte im prozess der macht nicht ignoriert werden. Die dokumente der historia können darauf durchmustert werden, wie in der vergangenheit die prozesse der einrichtung von bildungsinstitutionen abgelaufen waren und wie sie in der gegenwart immer wieder ablaufen und in der zukunft wahrscheinlich ablaufen werden(02). Die intention der machthabenden, das bildungssystem in ihrem interesse monopolisieren zu wollen, ist eine konstante dieser prozesse, die unter dem terminus: reform, vermarktet werden(03).
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(01)
herrschaft lässt sich in jeder denkbaren form multidimensional organisieren, weil alle, die es betrifft, sich darauf verständigt haben müssen, herrschaftsbefugnis und gehorsam aufzuteilen. Einschlägige fallbeispiele, die auf dauer geglückt sind, sind zwar rar, aber sie sind möglich(*1). Im gegensatz ist der intention des machthabenden die tendenz immanent, alles in seinem handeln auf sich vereinen zu müssen, neben dem monopol der verfügung über die machtmittel nichts zulassend(*2).
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(*1)
ein plausibles beispiel kann Ich nicht benennen, weil die meisten versuche, anfangs vielversprechend, im dissens untergegangen waren. Ein erwägenswertes beispiel ist vielleicht die institution: wohngemeinschaft - immer wieder versucht, aber selten von dauer.
(*2)
an der figur jedes diktators ist dieser mechanismus nachweisbar - spätenstens dann, wenn die macht des diktators, von der bühne abgetreten, auf den nachfolger übergehen soll.     (g/01)<==//
(02)
die diversen versuche, die bildungssysteme der Bundesrepublik Deutschland fundamental zu reformieren, sind, beurteilt an ihren prinzipien, alle gescheitert und das, was von den reformen geblieben ist, das ist die einsicht, dass der zugang zu den institutionen des staates einerseits über den sozialen status des bürgers gesteuert wird, andererseits über das geld. Geld und status sind aber kategorien der macht, vom können des individuums als ich ist nur selten die rede(*1).
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(*1)
der slogan: vom tellerwäscher zum millionär, war schon immer eine täuschende floskel gewesen, das gilt auch heute noch. In der gesellschaft ist das phänomen: soziale mobilität, ein märchen, und die geglückten einzelfälle sind entweder die eine ausnahme, die nichts beweist, oder der fall ist nur das resultat zynischen machtgebrauchs(+1).
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(+1)
die biographien der millionäre, jetzt der milliardäre, bieten hinreichendes anschauungsmaterial.   (g/02)<==//
(03)
die phänomenologie und die klassifikation der phänomene ist ein eigenständiges projekt, das im rahmen dieses essays nicht en detail verfolgt werden kann.      (g/03)<==//         (g)<==//
(st/2.52.07/(h/01/*5))<==//
2.53.29
die phänomene der herrschaft(a), erfasst im blick auf den staat(b), erscheinen als eine gemengelage, die mit den verfügbaren begriffen, jeder begriff für sich stringent, nicht eindeutig klassifizierbar sind, einerseits, weil die denkbaren begriffe streitig geltend gemacht werden, andererseits, weil die subsumtion der fälle in den klassen streitig ist(c). Der blick auf die einschlägigen fälle zeigt, dass es sinnvoll ist, in bestimmten bereichen des staatlichen lebens von der herrschaft zu sprechen und nicht von der macht. Ich aktiviere also das argument der plausibilität und das sollte für eine orientierende übersicht genügen(d).

Jede herrschaftsbeziehung ist ein unikat, gleichwohl die beobachtung geläufig ist, dass die formen der herrschaftsbeziehungen systematisch klassifiziert werden(e). Diese klassifikationen sind möglich, weil immer ein bestimmtes argument geltend gemacht wird, das als merkmal der klasse gelten kann(f). Gleichwohl kann es im bestimmten fall streitig sein, ob das eingeordnete phänomen ein phänomen der herrschaft ist oder ein phänomen der macht. Geläufig ist die unterscheidung: gute herrschaft - schlechte herrschaft. Herrschaft, gut gemanaged, wird kaum als last empfunden, sehr wohl aber kann die herrschaft, schlecht gemanaged, wie eine form der macht wirken, der sich das individuum als ich, bürger des staates wie sein genosse, ausgeliefert sehen(g). Herrschaft, gut oder schlecht exekutiert, setzt immer einen benennbaren konsens voraus, sei dieser konsens in einem geläufigen verfahren approbiert oder im herkommen gegründet, aber nicht in jedem fall ist der fundierende konsens unstreitig feststellbar. Das kann als eine schwachstelle im argument fixiert werden, aber es sind die phänomene selbst, die einer eindeutigen beschreibung entzogen sind, weil der bestimmte konsens immer mit interessen verknüpft sein wird, die gegensätzlich sein können bis zum wechselseitigen ausschluss. Die im streit liegenden interessen können gleich sein, aber das interesse des befehlsgeber kann nicht das interesse des handelnden sein, der den befehl ausführt. Zwar kann jedes geltend gemachte interesse für sich legitim sein, auch legal, aber im bestimmten interesse ist nicht verortet, dass es erfolgreich sein wird. Der erfolg ist entschieden im realen verhältnis der machtverteilung als ein blosses faktum.

Nun wäre es an der zeit, das bild möglicher und realer fälle von herrschaft zu malen. Diese bilder werden tagein/tagaus unablässig angefertigt und der öffentlichkeit präsentiert, aber keines dieser bilder, von gelegentlichen details abgesehen, kann einerseits wirklich überzeugen, noch können diese bilder andererseits die gehegten erwartungen erfüllen, weil in jeder darstellung eines herrschaftsphänomens auch das faktum eingewoben ist, dass keine herrschaft ohne das potential der faktischen macht, den jeweiligen anspruch stützend, erfolgreich sein kann. Es mag zwar zutreffen, dass das system der herrschaftsbeziehungen in einem staat bis in das kleinste details festgelegt ist(h), aber jeder akt einer realisierten herrschaft ist auf die verfügbarkeit von macht gestützt, ohne dass die macht selbst zu einem phänomen der herrschaft werden kann(i); denn dem faktum der macht ist es eigentümlich, dass es als blosses faktum wirkt, eine wirkung, die der herrschaft versagt ist, weil das, was als ihre wirkung präsent sein wird, immer in der entscheidung des jeweils anderen verortet ist(j).

D'accord, das panorama der herrschaftsphänomene ist einerseits faszinierend, anderersseits kann die vielfalt der phänomene ein gefühl der ohnmacht evozieren, der herrschaft ausgeliefert zu sein, deren bestimmung immer streitig sein wird, weil, als begrenzender horizont jedes herrschaftsphänomens präsent, das potential der macht wirksam ist, über das alle, die es betrifft, in ungleichen teilen verfügen. Die vermutung ist nicht abwegig, dass alle einschlägigen argumente in letzter konsequenz auf die feststellung hinauslaufen, nämlich, dass es nur die macht ist, mit der alles entschieden wird. In der praxis kann das der fall sein, aber dieser fall ist kein argument, die theorie zu verneinen, mit der die praxis allein beurteilt werden kann(k).
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(a)

die argumente: 2.53.03 und 2.53.29, gehören zusammen, quasi als klassen für den oberbegriff, der im argument: 2.53.01, der gegenstand der erörterung ist(01). Die struktur des einen arguments ist in der struktur des anderen arguments gespiegelt(02).
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(01)   das argument: 2.53.02, ist einzubeziehen.
(02)
die illusion des spiegels ist in der methode: der trialektische modus, impliziert. Wenn das individuum als ich: A, das phänomen der herrschaft: a, in einer relation fasst, dann hat es das ausgeschlossene dritte moment: das phänomen der macht: b, als das bestimmende moment präsent. Das individuum als ich: A, kann die reflexion der herrschaftsphänomene nur im horizont der ausgeschlossenen machtphänomene leisten, denen die funktion der grenze zugeordnet ist(*1)(*2).
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(*1)
klarstellung an einem beispiel. Das geld oder das kapital gelten als symbole der herrschaft(+1). Das "dicke konto" oder der "grosse geldschein" kann wie eine herrschaft wirken, und so werden diese phänomene auch erlebt, aber diese wirkung wird nur dann erfahren, wenn erkannt ist, dass hinter dem "schein" oder der "ziffer" auf dem kontoauszug ein system von beziehungen steht, real in den institutionen des staates und/oder der gesellschaft, das unstreitig als ein phänomen der macht bestimmt ist. Die beteiligten müssen wissen, was das stück papier in der hand oder die zahl auf dem kontoauszug bedeuten. Ist einem der beteiligten diese bedeutung nicht bekannt, dann wirkt auch die herrschaftsbeziehung nicht - der geldschein ist bloss ein bunt bedrucktes stück papier, die ziffer auf dem konto eine zahl in der zahlenreihe.
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(+1)   argument: //==>2.53.20.
(*2)
//==>argument: 2.52.01/(d/01/graphik:_205a).
Zusatz.
Die momente: macht und herrschaft, sind in der graphik mit den zeichen: phänomen der macht und phänomen der herrschaft zu kennzeichnen.      (a)<==//
(b)
Ich verweise mit nachdruck darauf, dass die phänomene der herrschaft auf dem konsens aller, die es betrifft, gegründet sind, mit dem die befugnis zur herrschaft dem jeweils anderen überantwortet ist. Das argument des konsenses gilt auch für die phänomene des staates, die als legitimiert angesehen werden. Die quelle der legitimität ist durch ein dokument der historia ausgewiesen(01). In einem gegensatz zu den phänomenen des staates stehen die phänomene der gesellschaft, die, eingebettet in einer geschichtserzählung, im herkommen der tradition gegründet sind und die als formen der macht erlebt werden(02). Das ist etwas anderes. Auf der argumentebene der analyse muss es strikt getrennt gehalten werden, auf der argumentebene der reflexion aber kann es nicht getrennt werden.
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(01)
in der legitimität der herrschaft ist der grund verortet, der die möglichkeit ausschliesst, für eine bestimmte herrschaftsbeziehung den grund zu verneinen, der von allen, die es betrifft, behauptet wird. Es kann nur ein grund gültig sein, der anerkannt ist, wenn das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, in ihrer autonomen entscheidung sich selbst gebunden haben.
(02)
die legitimität der herrschaft impliziert zwingend das moment des konsenses, den allein das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, im moment der gelebten gegenwart formulieren können, das moment also, das als merkmal für den begriff: macht, nicht konstitutiv ist. Den institutionen der gesellschaft aber, gegründet in der tradition, ist es eigentümlich, als ein faktum zu wirken, dessen grund nicht der konsens aller ist, die es betrifft, sondern das faktum der jeweils ausgewiesenen historia. Folglich ist in der relation mit der institution der gesellschaft die bestimmte soziale beziehung, für sich identisch mit sich selbst, abhängig von den perspektiven: gesellschaft oder staat, wenn diese soziale beziehung als herrschaft oder als macht bestimmt werden soll. Dieser doppeldeutigkeit in den phänomenen können sich weder das individuum als ich, noch sein genosse entziehen,, aber sie können diese doppeldeutigkeit kenntlich machen, wenn sie es wollen.      (b)<==//
(c)
es ist ein problem der interpretation, ob ein bestimmtes phänomen in der einen klasse, etikettiert mit dem zeichen: herrschaft, oder in der anderen klasse, etikettiert mit dem zeichen: macht, abgelegt werden soll. Abhängig von den gründen, die als interessen geltend gemacht werden, kann der fall so oder so subsumiert werden. Dem beurteilten phänomen ist zwingend kein argument entnehmbar, dass nur eine entscheidung möglich sei, ob zulässig, das ist wiederum etwas anderes.      (c)<==//
(d)
in der sache, abhängig von den interessen, ist die abschliessende entscheidung zwar wünschbar, in raum und zeit aber ist dieser plan real nicht durchführbar. In dieser perspektive kann die bescheidung mit der plausibilität mehr sein, immer auf den moment der gelebten gegenwart abgestellt.      (d)<==//
(e)
es ist pragmatisch geboten, die vielfalt der möglichen herrschaftsphänomene einer systematik zu unterwerfen, deren zweck es ist, unter bestimmten aspekten die komplexität der phänomene zu reduzieren, aspekte, die mit den phänomenen der herrschaft wie der macht in ähnlicher weise mittelbar verknüpft sein können. Eine mögliche systematik ist das organisationsschema des staates, das die befehlsbefugnisse definiert(01). Die angestrebte systematik der herrschaftsphänomene ist ein spiegelbild der verfassten rechtsordnung, so wie diese mit der formel: recht und gesetz, festgelegt ist. Diese systematiken haben aber ihren grund nicht in den elementen, die in einem system zusammenzwungen werden, sondern der grund ist im jeweiligen interesse verortet, das das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, verfolgen(02).
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(01)   argument: //==>2.53.35.
(02)   //==>anmerkung: (f)      (e)<==//
(f)
diese klassifikationen sind durch klassifizierbare interessen bestimmt, die als merkmale bestimmter klassen instrumentalisiert werden können. Das problem der klassifikation ist aber nur verschoben; denn auch die klassifikationen der möglichen interessen sind ohne brüche, das soll heissen, die klassifikationen sind ohne die hintanstellung bestimmter interessen zugunsten anderer interessen nicht durchführbar. In der perspektive der pragmatik sind akzeptable lösungen möglich, in der perspektive der theorie sind diese versuche immer nur eine zwischenstation zu einem fernliegenden ziel, das in raum und zeit nicht erreichbar ist.      (f)<==//
(g)
die aussage, dass eine bestimmte herrschaft gut oder schlecht gemanaged sei, ist eine wertung, deren maasstab das wertende individuum als ich zu verantworten hat. Das bestimmende moment ist also nicht die herrschaft selbst, sondern die meinung des urteilenden. Und genau in dieser differenz ist der grund verortet, warum die bestimmte handlung, ausgewiesen als akt der herrschaft, in der perspektive des einen als gut, in der perspektive des anderen als schlecht erscheint und, jeweils über kreuz, als ein phänomen der macht oder als ein phänomen der herrschaft gedeutet wird.      (g)<==//
(h)
das system der herrschaftsbefugnisse, die ordnung eines jeden staates, ist nur in der form einer rechtsordnung denkbar, deren legitimität ausgewiesen ist. Ohne das faktum realer machtverhältisse kann diese ordnung weder etabliert werden, noch wird sie in dauer gehalten. Im horizont der realen machtverhältnisse sind die formen der herrschaft nichts anderes als formeln, denen keine wirkung beigestellt ist. Das ist eine beobachtung, die mit jeder diktatur illustriert werden kann, einerseits die herrschaft als fassade einer rechtsordnung, andererseits das faktum der macht, mutiert in die formen der gewalt.    (h)<==//
(i)
die beurteilung dieser fälle ist schwierig und immer streitig. Es ist nicht möglich, abschliessend eine grenzlinie zu markieren, die eindeutig die herrschaft von der macht abgrenzt, oder die macht von der herrschaft. Im umkreis jeder grenzziehung wird es fälle geben, ob der fall als ein fall der macht zu beurteilen ist oder als ein fall der herrschaft. De facto taugt jede tätigkeit als beispiel, mit der das individuum als ich in der funktion des amtswalters eine entscheidung fällt und diesen bescheid beim genossen real durchsetzt, auch unter anwendung von zwang. Der vorgang selbst ist in der rechtsordnung als herrschaft festgelegt und rechtlich ist er auch nicht angreifbar, aber es ist der genosse selbst, der dem befehl seinen gehorsam leisten muss, sei's aus der grundüberzeugung, dass dies die bedingung der übertragenen herrschaftsbefugnis ist(01), sei's aus irgendwelchen kosten/nutzen-kalkulationen(02), sei's, dass er die macht fürchtet, die mit dem befehl verknüpft ist, weil er keine gegenmacht entgegensetzen kann(03).
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(01)
das ideal der theorie ist schlüssig, die praxis bleibt aber immer einen schritt dahinter und die notwendige lücke ist in raum und zeit real. Das aber kann kein rationales argument sein, das ideal der theorie als postulat zu verneinen.
(02)
das kosten/nutzen-kalkül unterliegt der pragmatik im moment der gelebten gegenwart. Es kann unterstellt werden, dass die meisten fälle in dieser klasse abzulegen sind, weil das kosten/nutzen-kalkül ein moment der rationalität ist, die mit jeder gründung eines staates und seiner erhaltung angestrebt wird. Die logik des kosten/nutzen-kalküls ist die zahlenreihe.
(03)
dass die mächtigen, die sogenannten, die bescheide der obrigkeit sanktionslos ignorieren können, das hat seinen grund in dem faktum, dass sie genug gegenmacht mobilisieren können, um den anspruch des staates zu konterkarieren(*1). De facto verneinen die mächtigen die herrschaft, ohne die kein staat funktionieren kann, der die bedingung ist, dass das individuum als ich und sein genossen, jeder für sich, ihr lebensglück in gleicher intention realisieren können. In ihrem egoismus sind die mächtigen, sowohl in der gesellschaft als auch im staat die zerstörer jeder gemeinschaft.
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(*1)   argument: //==>2.53.13.      (i)<==//
(j)
das problem ist die selbstbindung des individuums als ich in den formen des gehorsams und des ungehorsams. Mit diesen phänomenen sind das individuum als ich und sein genosse konfrontiert, wenn sie sich im moment der gelebten gegenwart entscheiden, nämlich dem gegebenen befehl gehorsam zu leisten oder, wenn gründe geltend gemacht werden können, die befehlsausführung zu verweigern(01).
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(01)   argument: //==>2.53.32.    (j)<==//
(k)
der einwand, meine argumente verbleiben im vagen, ist plausibel, aber diese kritik kann Ich retournieren, weil es die phänomene sind, die in ihrer buntheit immer wieder einer eindeutigen fixierung entgleiten. Um rational über die phänomene der herrschaft urteilen zu können, ist ein eindeutiger begriff der herrschaft erforderlich, mit dem der weg der unterscheidung immer wieder neu aufgenommen werden kann. Ein abschliessendes urteil ist nicht erforderlich, und, das abschliessende urteil sich zu wünschen, ist eher ein indiz der unvernunft als der vernunft.      (k)<==//
(st/2.53.01/c/02))<==//
2.53.30
gemeinhin wird die autorität einer person identifiziert als eine der formen von macht(a). Mit seiner autorität beeindruckt das individuum als ich den genossen, aber der grund seiner beeindruckenden autorität ist nicht in der macht verankert(b), die das individuum als ich auch in der hand haben kann, sondern seine autorität ist in der funktion fundiert, die das individuum als ich mit dem genossen verabredet hat, seine herrschaftsbefugnis ausübend. Das konstitutive moment des begriffs: autorität, ist die leistung, die nur von dem individuum als ich erbracht werden kann, das der genossen als autorität anerkennen will(c). Diese anerkennung des jeweils anderen ist allein in der sozialen beziehung denkbar, die als herrschaft bestimmt ist. Die momente, die die autorität des individuums als ich, respektive des genossen, begründen, können vielfältig sein(d), aber jedes argument ist auf die wechselwirkung von persönlicher leistung des einen und der anerkennung der leistung durch den jeweils anderen abgestellt. Die phänomene sind das praktische problem. Sie werden unterschiedlich beurteilt, abhängig von den interessen, die alle, die es betrifft, verfolgen können. Die unterscheidung, als begriff entschieden, ist im bestimmten fall vieldeutig und changiert zwischen charisma und macht(e).
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(a)
in jedem versuch, den begriff: autorität, mit dem begriff: macht, zu identifizieren(01), ist auch die perspektive des begriffs: charisma, impliziert(02). Eindeutig sind die begriffe: "charisma, macht und autorität" voneinander abgegrenzt, aber in den phänomenen der autorität sind die unterscheidbaren perspektiven nicht immer eindeutig voneinander abzugrenzen(03). Wer als autorität wahrgenommen wird, dem ist zugleich auch die verfügung über die machtmittel und das vermögen, charisma auszustrahlen, zugestanden(04). Das zusammenfallen der perspektiven: "autorität, macht und charisma" ist einerseits nicht zwingend, aber es erscheint andererseits als plausibel, streitig ist allein, welche der möglichen perspektiven als dominant eingeschätzt werden sollen und welche nicht. Wer über charisma verfügt, der verfügt (vielleicht) auch über die machtmittel, aber er muss nicht auch als autorität wirken. Wer über macht verfügt, der kann bar jedes beeindruckenden charisma sein und von autorität ist überhaupt nicht zu reden. Wem aber qua amt autorität zukommen soll, dem können die machtmittel abhanden gekommen sein und das charisma eines beamten ist sprichwörtlich(05).
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(01)   argumente: //==>2.52.04  //==>2.52.06    (a/01)<==//
(02)   argument: //==>2.53.14/(a/01/*3).   //   (a/02)<==//
(03)   //==>anmerkung: (d).    (a/03)<==//
(04)
das problem ist die wahrnehmung der phänomene, die einer person zugeordnet werden, anerkannt als autorität. Allein in der perspektive des genossen behauptet das individuum als ich die autorität, die der genossen als autorität anerkennen will(*1).
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(*1)
es ist ein ziemlicher unsinn, vom wesen der autorität zu sprechen, das als eigenschaft auf eine person transferiert erscheint, gehändelt als autorität. Das kabarett hat darauf immer präzis reagiert und den dokumenten der historia sind die einschlägigen fälle zu entnehmen(+1). Der allmächtige politiker, immer als autoritätsperson dargestellt, zieht wie ein hund den schwanz ein und flüchtet, wenn er aus den positionen der macht und/oder der herrschaft geprügelt worden ist.
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(+1)
pars pro toto die legende vom Fürsten Metternich, der 1848 in frauenkleidern nach England geflohen war.      (a/04)<==//
(05)
die fallkonstellationen sind vielfältig und müssen en detail nicht weiter erörtert werden.      (a/05)<==//          (a)<==//
(b)
im faktum der macht ist keine autorität gegründet, gleichwohl gilt die beobachtung, dass der mächtige als autorität wahrgenommen werden kann. Die verfügung über die mittel zur macht, die macht als phänomen ausweisend, kann beliebig mit jeder person verknüpft sein, unabhängig davon, ob diese person über autorität verfügt oder nicht(01). Die verfügung über die mittel zur macht kann das individuum als ich verlieren und dennoch als autorität akzeptiert werden, weil die ihm zuerkannte autorität ein konstitutives moment seiner existenz ist(02). Zwei bedingungen bestimmen den begriff: autorität. Zum ersten die bestimmte leistung, autorität begründend, die nur das individuum als ich ad personam erbringen kann. Zum zweiten die anerkennung der leistung durch den genossen, die nur der genosse ad personam leisten wird. Weder das moment der anerkennung einer leistung, noch die leistung selbst sind ein merkmal der macht, die der machtunterworfene, mangels einer handlungsalternative, nur akzeptieren kann, nolens volens. Die handlungsalternativen des machtunterworfenen öffnen sich aber, wenn der druck der macht reduziert ist und die autorität wieder sichtbar wird, die durch die verfügung über die machtmittel überblendet gewesen war.
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(01)
in den dokumenten der historia ist das breite spektrum der möglichkeiten fixiert, begrenzt durch die gegensätzlichen pole, auf der einen seite ist es der machthabende, der, ohne autorität habend, die mittel der macht in der hand hat, auf der anderen seite ist es die person, die aufgrund ihrer leistungen zwar autorität geltend machen kann, aber bar der machtmittel ist, seiner autorität wirkung zu verschaffen.
(02)
es ist plausibler, den begriff: autorität, mit dem begriff: autor, zu verknüpfen(*1). Die redeweise ist zwar gängig, einem bestimmten text autorität zuzuordnen, aber für jeden text, ein dokument der historia, gilt, dass eine bestimmte person als autor ausgewiesen ist, namentlich bekannt oder nicht, die, ein akteur in der geschichte, als autorität anerkannt wird(*2). Die historische leistung des autors ist das eine, das andere ist die anerkennung durch den rezipienten des textes.
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(*1)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.1. Sp.721-733. Stichworte: Autor, autoritär, Autorität./bibliographie //==>2.93.72.
(*2)
partes pro toto die stifter der drei grossen monotheistischen religionen: "Moses, Jesus von Nazareth und Mohamed".      (b)<==//
(c)
es ist falsch, den begriff: autorität, entweder auf die leistung der person zu reduzieren oder auf die anerkennung dieser person durch den anderen zu beschränken. Erforderlich ist die wechselwirkung zwischen anerkennung und leistung, in der die phänomene möglich sind, die mit dem terminus: autorität, bezeichnet werden. Die wechselwirkung von leistung und anerkennung, jeweils durch den anderen erbracht, ist die bedingung dafür, dass autorität nicht missbraucht werden kann, auch dann nicht, wenn die lage der dinge eine andere einschätzung zu erzwingen scheint(01). Scheitert der versuch, an den dingen die wechselseitigkeit von anerkennung und leistung auszuweisen, dann mögen phänomene aufgezeigt werden, die den anschein der autorität zwar haben(02), die als faktum aber, autoritätsbehauptungen zum gegenstand habend, ausnahmslos entweder real oder drohend als formen der machtanwendung erfahren werden, oder als form des charisma goutiert sind, inszeniert als medienereignis.
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(01)
autorität kann nicht missbraucht werden. Es ist etwas anderes, wenn das individuum als ich oder sein genosse, jeder für sich, falschen gebrauch von einer akzeptierten autorität machen. Im falschen gebrauch der autorität wird das wechselseitige band getrennt und der machtanspruch einerseits und andererseits die leistung, beliebig geworden, werden sichtbar.
(02)
darauf reagieren die karikaturisten und kabarettisten, die die usurpierten autortätsansprüche aufspiessen.      (c)<==//
(d)
die klassifikationen der autoritätsphänomene sind vielfältig und markieren eine bunte mischung echter und unechter autorität. Es sind pragmatische erwägungen, wenn, abhängig von den verfolgten zwecken, bestimmte merkmale in das zentrum der klassifikation gerückt werden. So kann die autorität einer person darin gegründet erscheinen, dass die person ein amt versieht(01), dass die person über ein enzyklopädisches und/oder spezialisiertes wissen verfügt(02), dass die person in einer bewundernswerten handlung sich ausgewiesen hat, die für den anderen als maxime taugt(03). Die klassifikation der möglichkeiten kann durch weitere spezifizierungen erweitert werden. Jede leistung, die das individuum als ich erbracht hat, ist als factum der historia für den genossen beurteilbar und ihm obliegt es allein, diese leistung anzuerkennen oder nicht(04).
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(01)
der amtswalter verfügt qua amt über autorität, aber diese autorität ist untrennbar mit dem amt verknüpft. Insofern ist im system der begriffe die autorität des amtswalters als eine abgeleitete autorität einzuordnen. Das denkbare versagen des amtswalters kann dem ruf der institution zwar schädlich sein und das ansehen der institution ruinieren, aber diese folgen sind begrenzt.      (d/01)<==//
(02)
das wissen, über das ein individuum als ich verfügt, sein genosse eingeschlossen, ist immer eine individuelle leistung, die anerkannt sein kann oder auch nicht. Es ist etwas anderes, wenn das wissen genutzt wird, das in den bibliotheken und archiven versammelt ist.      (d/02)<==//
(03)
die leistung eines individuums als ich, in einer handlung konkret geworden, kann der genosse nicht kopieren, aber bewundern. In seiner bewunderung kann der genosse die handlung des anderen zu einer maxime umformen, die fortan für ihn maassgebend sein soll. Übernommen wird die maxime als maass, die handlung gemäss dieser maxime ist die leistung des genossen, die dann, wenn sie anerkannt wird, seine autorität begründen kann.    (d/03)<==//
(04)
d'accord, die argumente zur klassifikation der autoritätsphänomene mögen als banal erscheinen, aber die banalität der argumente haben ihren grund darin, dass die systematisierung der denkbaren gründe selbst ein teil des zu lösenden problems ist; denn die phänomenologie der autoritätsphänomene kann auch mit der beschreibung der phänomene bewältigt werden, die der gegenstand der geschichte sind. In der geschichtsschreibung, im gegensatz zur dokumentation der historia, sind die akteure allesamt dann als autoritäten ausgewiesen, wenn sie teil der erzählung sind, im bösen wie im guten. Das problem ist, dass das vorliegen der autorität vorausgesetzt ist, das in der geschichtserzählung als ergebnis erscheint. Die streitfrage, ob Friedrich der Grosse eine autorität gewesen war, wird abschliessend nicht beantwortet werden können, weil jede antwort der gegenstand einer geschichtserzählung ist, die mit den dokumenten der historia konterkariert werden kann. Auf diesen weg voranzugehen, mag im ergebnis unterhaltsam sein, aber zur aufklärung des problems kann es nur streitpunkte hinzufügen.      (d/04)<==//        (d)<==//
(e)
d'accord, auch diese bemerkung kann als eine neue ausflucht vor dem problem einer zwingenden klassifikation der autoritätsphänomene bewertet werden. Es sollte aber die erfahrung mit in das kalkül einbezogen werden, dass das individuum als ich und sein genosse in jedem lebensalter ihrer existenz mit "autoritäten" konfrontiert sind, denen sie folgen können, ihnen nacheifernd oder ihnen sich unterwerfend. Die unterscheidung: gutes/schlechtes vorbild oder idol, führt zwar zu vielen unterscheidbaren situationen, aber keine dieser situationen kann als die maassgebende bestimmt werden, weil die anderen möglichen situationen im moment der gelebten gegenwart faktisch nicht ausschliessbar sind.      (e)<==//
(st/2.53.03/(f/01/*1))<==//
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fortsetzung:
subtext: 2.53.31 bis 2.53.39

<==// (anfang/bibliograpische angaben)

stand: 16.04.01.

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