fortsetzung
Subtext/argumente: 2.53.11 bis 2.53.19

2.53.11

der streit: gewalt versus macht, dürfte so alt sein, wie die menschen über ihre conditio humana nachdenken - die resultate dieses nachdenkens sind desillusionierend(a). Ich halte es für zweckmässig, die folgende überlegung in das kalkül: gewalt versus macht, einzubeziehen. Das eine ist die beurteilung der begriffe: gewalt und macht, das andere sind die situationsabhängigen einschätzungen der mit den termini: macht und gewalt, bezeichneten phänomene(b). Das, was auf der einen seite eindeutig ist, nämlich die klarheit der begriffe, das sind auf der anderen seite die diffusen phänomene, die dem gleichtakt der begriffe nicht folgen können. Es ist altes wissen, dass geübte gewalt beanspruchte macht einerseits vernichten kann(c), andererseits kann mit blanker gewalt reale macht nicht gegründet werden(d). Die begriffe: gewalt und macht, sind in ihrer logik(e) miteinander nicht verknüpfbar, gleichwohl die begriffe als phänomene zwillinge ein und desselben gedankens zu sein scheinen, nämlich den jeweils anderen zu einem handeln zu zwingen, zu dem dieser aufgrund seiner autonomen entscheidung nicht willens ist, aber dem anderen zu willen sein muss. Die gewalt ist, nicht anders als die macht, ein faktum, aber das faktum: gewalt, unterscheidet sich von dem faktum: macht, darin, dass im bewusstsein des handelnden individuums als ich und seines genossen, jeder für sich, die machtbeziehung auf dauer gestellt sein kann, die gewaltbeziehung dagegen muss in jedem moment der zeit wiederholt werden. Die vernichtung von macht durch gewalt ist das ereignis einer sekunde. Zwar kann die gewalt die etablierung von macht initiieren, aber nicht auf dauer gewährleisten. Um die machtrelation in dauer halten zu können, setzt die macht ein wechselseitiges vertrauen zueinander voraus, sowohl des machthabenden als auch des machtunterworfenen, auch dann, wenn die interessen jeden ausgleich ausschliessen. Dieses vertrauen ist in der gewaltrelation nicht möglich, weil die einseitige relation die wechselwirkung zwischen dem gewalttäter und seinem opfer ausschliesst(f).
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(a)
synchron mit dem wissen aus der historia(01) sollte, so scheint es, die  reflexion über macht und gewalt fortan eingestellt werden; denn die struktur dieser erfahrungen legt es nahe, die anstrengungen der geschichte als nutzlos einzuschätzen, die keinem frommen können. Dieser resignation steht aber die hoffnung entgegen, dass eine welt ohne gewalt dann möglich sein könne, wenn jede form von macht eingehegt wäre und die gewalt, gebunden in den vorstellungen: das_humanum, ein verlässlicher wächter wäre. Eine utopie? - sicher! aber ohne diesen traum einer befriedeten welt fallen das individuum als ich und sein genosse, ihre existenz realisierend, in den zustand der natur zurück, individuen, die kein ich sein können.
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(01)
dieses wissen ist der ort, die phänomenologien der gewalt im horizont der macht und der macht im horizont der gewalt auszubreiten. Die aufzählung der gewalttaten mag vielleicht ein aktuelles bedürfnis befriedigen, den schrecken zu bemeistern, aber die wiederholung der bekannten fakten und die beifügung neuer fälle von gewalttätigkeiten(*1) wird die besserung der realität nicht bewirken, aber das gefühl in der mediatisierten welterfahrung bestärken, der gewalt ausgeliefert zu sein.
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(*1)
aktuell, anfang 2014, sind es die fälle: der bürgerkrieg in Syrien, der stellvertreterkrieg in Afghanistan, die schwelenden krisen im Nahen Osten und in Afrika. In den zeitungen gibt es seiten, täglich über das geschehen kunde verbreitend, auf denen nur nachrichten abgedruckt sind, die von irgendeiner form von gewalt berichten.        (a)<==//
(b)
der wiederholte verweis ist nicht überflüssig, dass die begriffe: gewalt und macht, zueinander als ein widerspruch erkannt sein müssen, wenn ein rationales argument über die streitigen phänomene möglich sein soll. Das problem sind nicht die begriffe, die bewertung der konkreten situation ist das problem, in der die schillernden phänomene voneinander getrennt werden sollen. Als instruktives beispiel zitiere Ich den streit über die frage, ob eine legitimität des tyrannenmords behauptet werden könne oder nicht. In der situation des sogenannenten tyrannenmords(01) sind gewalt und gegengewalt konträr der macht und gegenmacht gegenübergestellt(02). Täter und opfer verfügen asymmetrisch über gewalt und macht. Der täter verfügt über gewalt, ist aber machtlos, das opfer verfügt über macht, kann im entscheidenden moment aber keine gegengewalt aktivieren. Die gewalt des täters ist illegal, aber sie kann legitim sein, das ist ein aspekt des widerstandsrechts, die macht des opfers ist legal, aber sie kann illegitim wirken, das ist ein aspekt der geltenden ordnung.
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(01)
die terminologie ist irreführend. Die tötung des machthabers und/oder herrschers kann mord sein, nämlich dann, wenn die kriterien des strafrechts greifen, aber das sind konstellationen, die nicht in jeder historischen situation zwingend sind. Es kann erwogen werden, dass die "beseitigung" des tyrannen/diktators auch ein akt der notwehr sein kann, individuell oder kollektiv ausgeführt(*1).
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(*1)
dieses problem, im politischen diskurs heiss umstritten, soll hier nicht weiter erörtert werden(+1),(+2).
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(+1)   argument: //==>2.32.15/(c).
(+2)
Richter,Ulrich: Der weltgeist Hegel's - das bin Ich, das sind Sie, das sind wir alle, jeder für sich. argument: 2.4.22. 015:weltgeist. //bibliographie //==>2.93.76.
(02)   argument: //==>2.63.06.        (b)<==//
(c)
knapp hat Hannah Arendt den zusammenhang von gewalt und macht in einer formel zusammengefasst. Sie schreibt: "Gewalt kann Macht vernichten; sie ist gänzlich außerstande, Macht zu erzeugen"(01).
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(01)   Arendt,Hannah: Macht und Gewalt. p.57. /bibliographie  //==>2.94.05.        (c)<==//
(d)
einem ondit zufolge heisst es, dass die macht zwar aus den gewehrläufen käme, aber gut ruhen lässt es sich nicht auf der spitze des bajonetts(01),(02). Das ist die quintessenz historischer erfahrungen. An jeder historisch dokumentierten revolution ist der einschlägige nachweis führbar, dass eine revolution, präziser: ein machtumsturz, mit gewalt zum ziel geführt werden kann, aber über kurz oder lang schlägt der auf zeit befriedende erfolg wieder in gewalt um, dann, wenn die neue verteilung der macht vollzogen und wieder sichtbar geworden ist. Die neuen machtverhältnisse entpuppen sich als die alten, allein die köpfe sind neu, die aber alt denken.
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(01)
Hannah Arendt schreibt: "Auch die größte Macht kann durch Gewalt vernichtet werden; aus den Gewehrläufen kommt immer der wirksamste Befehl, der auf unverzüglichen, fraglosen Gehorsam rechnen kann. Was niemals aus den Gewehrläufen komt, ist Macht"(*1).
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(*1)   a.a.O. p.54.
(02)
eine waffe schafft keine macht, aber die waffe bewirkt die angst vor der gewalt.       (d)<==//
(e)
der begriff: macht, setzt die wechselseitige relation: A<==>B, voraus, der begriff: gewalt, setzt entweder eine abhängige relation: A<==|==>b, voraus oder eine einseitige relation: a==>b,(01),(02).
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(01)
die logik der begriffe: macht und gewalt, ist eingebunden in die unterscheidung: natur und kultur. Die wechselseitige und die abhängige relation ist nur in der kultur möglich, die einseitige relation vor allem in der natur, aber auch in der kultur.
(02)   argumente: //==>2.52.04   //==>2.52.06   //==>2.62.04.       (e)<==//
(f)
die beobachtung sollte geläufig sein, dass das opfer der gewalt sich dann der beziehung zum gewalttäter entzieht, wenn der täter den druck seiner unmittelbar angewendeten gewalt verringert hat(01). Dieser mechanismus wirkt in einer machtrelation nicht, weil der machtunterworfene gründe haben kann, sich der macht dennoch zu beugen, und er beugt sich, weil er kalkulieren kann, dass der schlechte zustand der gegenwart immer noch besser sein könnte als der versprochene neue zustand, der die machtverteilung neu austariert(02).
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(01)
das ist der grund, warum repressive gewalt unproduktiv ist. Wer mit gewalt gezwungen wird, die schippe in die hand zu nehmen, der lässt die schippe fallen, wenn der druck der gewalt entfallen ist.
(02)
dieses argument hat Heinrich Popitz in seiner theorie der macht geltend gemacht(*1).
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(*1)   Popitz,Heinrich: Prozesse der Machtbildung. p.29ff. /bibliographie //==>2.93.97.       (f)<==//
(st/2.52.05/(d/02/*6))<==//
2.53.12
die termini: strukturelle gewalt(a) und institutionalisierte macht(b) können im politischen diskurs der anlass für missverständnisse sein. Die begriffe: institutionalisierte macht und strukturelle gewalt, sind eindeutig definiert, als theorien im diskurs geläufig(c), die phänomene aber, bezeichnet mit diesen termini, sind als formen der macht, die gewalt eingeschlossen, heftig umstritten und eine streitschlichtung ist nicht erkennbar. Im streit stehen phänomene, die einerseits als gewalt erscheinen, aber eine form der macht sein sollen(d) und die andererseits als macht erscheinen, aber formen der gewalt sind(e). Das, was prima vista plausibel ist, das sind secunda vista fragwürdige zuweisungen, die in den phänomenen formen amalgamierter gewalt und macht sind(f) und die sowohl vom individuum als ich als auch von seinem genossen genutzt werden, wenn sie versuchen, ihre interessen zu realisieren, gegeneinander/miteinander. Die anstrengungen, die einschlägigen phänomene eindeutig zu bestimmen, um sie entweder in der klasse: phänomene der gewalt, oder in der klasse: phänomene der macht, zu subsumieren, bleiben ohne nachhaltiges resultat, aber es sollte nicht übersehen werden, dass diese termini auf ein problem verweisen, dem weder das individuum als ich noch sein genosse sich entziehen können, nämlich die beobachtung, dass es phänomene gibt, die sperrig sind gegen eindeutige klassifikationen, deren zweckmässigkeit aber nicht bestreitbar ist. Die formen der gewalt sind nur mit der relation: individuum_als_ich:_A<==|==>b, und der relation: genosse:_B<==|==>a,fassbar(g), die macht aber ist per definitionem an die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, gebunden. Als mächtig erscheinen nicht das individuum als ich: A, oder sein genosse: B, sondern es sind die institutionen: a und/oder b, die mit ihrer faktischen präsenz macht ausüben, vertreten durch das individuum als ich: A, und/oder den genossen: B, als amtswalter. Man spricht von der macht der institution(h), die institution aber, ein konstrukt, präsent in den amtswaltern: A und/oder B, kann per definitionem nicht über macht verfügen(i). Die formel: macht der institution, ist doppeldeutig und diese macht wird, die doppeldeutigkeit ausbeutend, präzis mit dem terminus: der pate,(j) fixiert. Die gewalt ist real; es ist ein faktum, das die amtswalter setzen, ihre helfer eingeschlossen. Die konstellation der in den institutionen repräsentierten macht und die fakten realer gewalt sind in ihrer struktur analytisch zwar erklärbar, aber wenn das individuum als ich und sein genosse sich im moment der gelebten gegenwart entscheiden, jeder für sich, dann sind die gewalt und die macht, repräsentiert in den institutionen und in den fakten realer gewalt, akte ihrer synthetisierenden reflexionen, facta der vergangenheit, die, in die vergangenheit abgesunken, allein mögliche objekte ihrer erinnerung sein können.
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Es ist eine illusion, der das individuum als ich nachhängt, wenn es hofft, diesen zusammenhang von beobachtbarer macht und real erlittener gewalt auflösen zu können.
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(a)     Galtung,Johan: Strukturelle Gewalt. /bibliographie //==>2.94.04.     (a)<==//
(b)     Popitz,Heinrich: Phänomene der Macht. p.37. /bibliographie //==>2.93.97.      (b)<==//
(c)
im politischen diskurs hat Johan Galtung's theorie: strukturelle gewalt, eine gewisse berühmtheit erlangt(01). Prima vista ist die theorie plausibel, die kategorisch trennt zwischen personaler und struktureller gewalt(02), secunda vista ist diese theorie aber auf ein schema eingegrenzt, das die definition des begriffs: gewalt, auf sechs dimensionen reduziert hat(03). Damit wird einerseits ein brauchbares schema konstruiert, mit dem die phänomene der gewalt systematisch klassifiziert werden können und so die illusion einer struktur geschaffen ist, andererseits bleibt aber offen, in welchem bezug die unterscheidung: personale gewalt(=direkte gewalt) und strukturelle gewalt(=indirekte gewalt),(04) zu der ordnung steht, die dem individuum als ich und seinem genossen in den institutionen des staates als formen der herrschaft, vermittelt durch macht, und in den institutionen der gesellschaft als formen der macht, vermittelt durch herrschaft, in jedem moment der gelebten gegenwart präsent sind. Es soll nicht bestritten werden, dass die formen der gewalt, geübt von einer person oder einer institution, spezifisch sind und folglich unterscheidbar beurteilt werden können und interessengeleitet bewertet werden müssen, im resultat aber, dem faktum der gewalt, gibt es keinen unterschied, wenn der polizeibeamte den tödlichen schuss setzt oder wenn der auftragskiller, von der mafia gedungen, geschossen hat. Der terminus: strukturelle gewalt, ist, im blick auf die gewalt, irreführend gewählt, im blick auf die struktur der gesellschaft und/oder des staats kann der terminus aber aufklärend genutzt werden(05), weil die differenz zu behaupten ist, wenn das individuum als ich: A, und sein genosse: B, als amtswalter oder als bürger reale gewalt üben. Johan Galtung verweist mit seinem falsch gewählten terminus(06) auf einen wichtigen aspekt humaner existenz, und darin ist sein verdienst gegründet, die diskussion um macht und herrschaft auf dem pfad der ratio zu halten.
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(01)
Ich habe nicht die absicht, die geschichtliche wirkung dieser theorie hier nachzuzeichnen, die damals intensiv diskutiert worden war, als die neuorientierung der gesellschaft in den 68iger jahren versucht wurde(*1). Praktische konsequenzen, in der tendenz einer besserung der lage, hatte diese theorie nicht bewirkt, die institutionen haben sich tiefer im schneckenhaus ihrer herrschaftsbefugnisse verschanzt und die formen instutioneller gewalt, damals kenntlich gemacht, sind heute andere, sie sind subtiler geworden, aber nicht weniger gewalttätig(*2).
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(*1)
die überlegungen von Heinrich Popitz hatten damals keine nachhaltige wirkung gehabt.
(*2)
es scheint, als ob die reale gewalt durch die virtuelle gewalt ersetzt wird, der reale krieg durch den "cyberwar" - das reale morden wird nicht ausbleiben.     (c/01)<==//
(02)    Galtung,Johann: Strukturelle Gewalt. p.17 und 23ff. //bibliographie //==>2.94.04.     (c/02)<==//
(03)
Johan Galtung definiert den begriff: gewalt,(*1) so: "Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, daß ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung"(*2). Den "enggefaßten Begriff von Gewalt"(*3) erweitert Johann Galtung "logisch"(*4) und entwickelt ein schema von "sechs wichtigen Dimensionen"(*5). Diese sind aufgelistet die folgenden:
graphik: 216

Die feststellungen, eingeschlossen die weiteren erläuterungen, sind unbestritten hilfreich, die phänomene der gewalt zu klassifizieren, aber es ist nicht erkennbar, in welchem spezifischen bezug diese kriterien zum begriff der macht oder der herrschaft stehen. Es ist nicht zu kritisieren, dass Johan Galtung seinen begriff der gewalt auf die person eingeschränkt hat, aber in dieser reduktion auf das individuum als ich ist die frage nicht mehr plausibel formulierbar, warum das individiuum als ich einerseits sich der gewalt als mittel legal/legitim bedient, mittel, die andererseits aber nicht_legal und nicht_legitim sein können.
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(*1)

diese definition der gewalt weicht erheblich von dem begriff: gewalt, ab, den Ich proponiere(+1).
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(+1) argument: //==>2.62.04.
(*2)   a.a.O. p.9.
(*3)   ebd.
(*4)   ebd.
(*5)   ebd.
(*6)   a.a.O. p.9-16.     (c/03)<==//
(04)   (schaubild: 4,) a.a.O. p.33.      (c/04)<==//
(05)
für die beurteilung der Galtung'schen theorie sollte der aspekt nicht ignoriert werden, dass Johan Galtung seine theorie in eine analyse der friedens- und konfliktforschung eingebettet hatte. Johan Galtung affirmiert den satz: "Frieden ist Abwesenheit von Gewalt"(*1) und definiert den frieden "als Abwesenheit von personaler Gewalt und Abwesenheit von struktureller Gewalt"(*2). Diese definition des friedens ist nicht falsch, aber sie ist unzureichend(*3).
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(*1)   a.a.O. p.8.
(*2)   a.a.O. p.32.
(*3)   argument: //==>2.62.08.     (c/05)<==//
(06)
Johann Galtung hatte den terminus: institutionelle gewalt, erwogen und verworfen(*1).
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(*1)   a.a.O. p.12, eingeschlossen die anmerkung: 12, p.139.      (c/06)<==//            (c)<==//
(d)
pars pro toto ist auf die gewalt der polizei zu verweisen, die dem begriff nach eine legitime ausformung der herrschaft ist(01), aber die von der polizei real geübte gewalt wird auf der anderen seite als macht des staates erfahren, die als illegal kritisiert wird, zutreffend oder nicht.
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(01)   argument: //==>2.53.34.      (d)<==//
(e)
pars pro toto ist auf das phänomen der latenten und/oder offenen ausbeutung in der gesellschaft zu verweisen, zusammengefasst unter dem terminus: sklaverei,(01).
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(01)
es ist problematisch, die formen der sklaverei, präsent in den dokumenten der historia, mit den formen ökonomischer ausbeutung in der gegenwart gleichzusetzen. Die sklaverei als institution gilt heute als verboten, wird aber ungehemmt von einer interessierten staatsgewalt toleriert, sich um kein geltendes recht scherend. Traditionell wurde der sklave immer hemmungslos ausgebeutet, aber die formen seiner ausbeutung waren in einem rechtlichen rahmen implementiert, der akzeptiert gewesen war. Diese form der verrechtlichung ist heute nicht mehr nachvollziehbar, aber das, was in früher zeit ein faktum gewesen war, das ist heute zumindest als faktum der historia zur kenntnis zu nehmen, auch dann, wenn sich in der perspektive von heute für dieses faktum keine rechtfertigung mehr formulieren lässt(*1). Diese mühen der reflexion machen sich die mächtigen von heute nicht mehr und beuten hemmungslos aus, was sie in ihre gewalt kriegen können, getrieben von der gier, immer mehr haben zu wollen - legal, illegal und scheissegal. Anders sind die angehäuften reichtümer von heute rational nicht erklärbar, reichtümer, gebunkert in den sogenannten steueroasen, spielgeld auf den finanzmärkten, die mit ökonomie nichts mehr zu tun haben.
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(*1)
die maximen der moral taugen nicht als kriterium, weil die maximen von damals nicht die maximen von heute sind und eine unmittelbare vergleichung ist unzulässig. Das, was mittelbar an vergleichen möglich ist, das unterliegt den parteiischen interessen, die gerade obwalten.      (e)<==//
(f)
es geht allein um die phänomene der macht, nicht um die phänomene der herrschaft(01). Gewalt, die in den formen der herrschaft eingebunden ist, gilt als legitim, auch dann, wenn die legalität konkret im streit stehen kann, aber das ist ein problem der juristen. Die phänomene der macht werden zwar als legitim gehändelt, aber das problem der legitimität ist gegenstandslos, weil ein faktum keiner legitimität bedürftig ist, es ist das, als was es erscheint.
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(01)   argument: //==>2.53.34.     (f)<==//
(g)     argument: //==>2.62.04/(g).      (g)<==//
(h)     pars pro toto ist auf die kirche als institution der gesellschaft zu verweisen.     (h)<==//
(i)
klarstellung. Die relation: A<==|==>b(=gewalt), die formen der gewalt fixierend, ist, auf die institutionen: a und b, anwendbar, wenn diese als juristische personen im rechtsleben gegenwärtig sind. Die korrekte formel ist dann: a<==|==>b. Auszuschliessen ist kategorisch, dass es zwischen den institutionen: a und b, einerseits und andererseits zwischen den institutionen und ihren amtswaltern: A und/oder B, eine wechselseitige relation geben kann, die relation nämlich, mit der die macht fixiert ist(01).
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(01)
zwar sind die formel: a<==>b, und die formeln: a_oder_b<==>A_und/oder_B, formal mögliche kombinationen, aber sie sind falsch.      (i)<==//
(j)
der terminus: der pate, negativ konnotiert, ist gezielt ausgewählt. Dass die gewalt immer wieder im horizont des kriminellen handelns situiert wird, ist keinem zufall zuzuschreiben, aber aus dem faktum dieser verknüpfungen ist die behauptung, die gewalt sei als phänomen per se ein kriminelles handeln, als schlussfolgerung nicht ableitbar, weil diese aussage logisch konsistent nicht ausweisbar ist(01).
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(01)
die erforderlichen unterscheidungen und zuordnungen sind im Strafgesetzbuch geregelt, regelungen, in denen die gewalt wetterleuchten kann, die von den institutionen des staates und/oder der gesellschaft entweder pönalisiert sind oder nicht. Die entscheidungen für das eine oder das andere haben als begrenzenden horizont die macht, aber die konsequenzen dieser entscheidungen werden oft als gewalt erfahren und bewertet.      (j)<==//
(st/2.52.05/(d/02/*7))<==//
2.53.13
macht wird weder durch herrschaft begrenzt, noch durch gewalt - die grenze ist die gegenmacht(a). Gegenmacht und macht stehen zueinander in einer balance des durchganges - der zeiger schlägt nach der einen seite aus oder nach der anderen, den nullpunkt immer wieder durchlaufend(b). Einerseits erscheint das spiel von macht und gegenmacht in den formen des gleichgewichts der kräfte(c), andererseits impliziert jede reale konstellation von macht und gegenmacht ein moment der bürgerlichen freiheiten; denn im widerstreit der gegenläufigen kräfte sind spalten offen, die den blick auf die bürgerlichen freiheiten zumindest zulassen(d). Die bürgerlichen freiheiten des machthabenden sind den bürgerlichen freiheiten des ohnmächtigen reziprok, sie sind ein indikator für die reale macht, über die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, im moment der gelebten gegenwart verfügen können(e).
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(a)
die begriffe: "macht, herrschaft und gewalt" schliessen sich als widersprüche einander aus, gleichwohl sie im diskurs immer auf derselben argumentebene miteinander konfrontiert sind. In den phänomenen kann es so erscheinen, also ob die gewalt die macht begrenzt, oder die herrschaft ein mittel sein könnte, zügellose macht zu bändigen. Auch der mächtigste der welt wird vor dem pistolero zurückweichen, wenn er keine waffe zur hand hat, mit der er die drohende gewalt abwehren könnte(01), und der mächtigste der welt wird in hohnlachen ausbrechen, wenn ihm gesagt würde, dass rational geübte herrschaft auf dauer wirksamer sei als dumm geübte macht, die sich im moment verzehrt(02), der mächtigste der welt aber weiss, dass er den konkurrenten fürchten muss, wenn dieser seine gegenmacht aktiviert(03). Das problem ist, dass die argumente über kreuz gegeneinander in stellung gebracht sind. Mit der waffe in der hand fühlt sich der schwache stark, der machtlose theoretiker weiss viele argumente, dass es vernünftig sein soll, macht zum vorteil aller, die es betrifft, zu begrenzen, aber gegen widerstreitende macht kann der machthabende nur die machtmittel wirksam einsetzen, die er faktisch in seiner hand hat.
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(01)
gegen gewalt kann nur gewalt gesetzt werden(*1). Das ist das nullsummenspiel der kräfte.
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(*1)   argument: //==>2.63.06.
(02)
das pendant des relationsbegriffs: herrschaft, ist der begriff: knechtschaft; denn der mächtige kann in der bestimmten situation sowohl der herr sein, der den befehl erteilt, als auch der knecht, der einen befehl ausführt, nämlich dann, wenn der mächtige durch die klugheit bestimmt ist, dem rat des anderen zu folgen.
(03)
es ist ein integrales moment der macht, dass der machthaber weiss, wie weit seine macht reicht, deren grenze er nur in versuch und irrtum austesten kann, aber das ist eine andere situation.     (a)<==//
(b)
das symbol der ambiguität der macht ist das rad der fortuna, das sich fortwährend dreht, jeder punkt kann der potentielle nullpunkt sein, in dem die gegenmacht in macht umschlägt oder die macht in gegenmacht. Es ist immer eine frage der perspektive(01).
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(01)   argument: //==>2.53.09.      (b)<==//
(c)
im politischen jargon heist's dann: das gleichgewicht der mächte,(01). Es ist zutreffend, dass das gleichgewicht der politischen kräfte ein moment diplomatischer raison ist(02), es ist aber auch zutreffend, dass die so ausgewiesene politik immer nur zeitlich und räumlich isolierte erfolge verzeichnen kann. Diese erfolge sollten nicht gering geschätzt werden; denn der "ultimate" ausgleich der kräfte ist schon perdu, bevor die tinte auf dem vertrag, der frieden schaffen soll, trocken ist. Das spiel von macht und gegenmacht ist fragil, aber es kann funktionieren, wenn es immer wieder versucht wird.
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(01)
der insider sagt's im ton der political correctness: balance of power, an der sache ändert sich nichts.    (c/01)<==//
(02)
auf die vergangene epoche des "Kalten Krieges", 1946-1989, ist pars pro toto zu verweisen, und in den lehrbüchern der diplomatie(*1) wird der ausgleich der interessen als das oberste ziel von aussenpolitik angesehen(*2). Das ziel: ausgleich der interessen, ist nicht zu kritisieren, gleichwohl die methoden fragwürdig sind, mit denen das ziel erreicht werden soll; sie müssen in frage gestellt werden(*3), wenn das ziel des ausgleichs nicht aus dem blick fallen soll.
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(*1)
nicht ausser betracht bleiben sollten die memoiren abgetretener politiker, deren funktion es ist, das zu einem gesetz der politik zu verallgemeinern, was der sich erinnernde politiker als historiker und geschichtenerzähler zeitweilig, durchaus auch mit erfolg, praktiziert hatte. Das, was der eine politiker in mühsamer kleinarbeit über jahre aufgebaut hatte, das verspielten seine nachfolger wieder.
(*2)
der terminus: appeasement-policy(1938), gilt als schimpfwort. Das ist falsch, weil zwischen dem bezeichneten begriff: appeasement-policy, und dem bezeichneten phänomen: appeasement-policy(1938), interessengeleitet nicht differenziert wird. Die politik des Arthur Neville Chamberlain scheiterte, weil er 1938 das kräfteverhältnis der europäischen mächte falsch eingeschätzt hatte(+1).
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(+1)
es ist die aufgabe der historiker, die gründe für das scheitern zu erforschen und die ergebnisse zu präsentieren.
(*3)
die balance von macht und gegenmacht ist mit waffengewalt weder erzwingbar noch in dauer zu halten; denn gewalt kann macht, gleichviel in welcher form nur vernichten, in keinem fall aber sichern(+1).
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(+1)   argument: //==>2.53.11.   (c/02)<==//        (c)<==//
(d)
das fenster der bürgerlichen freiheiten ist in den kurzen momenten offen, wenn das pendel der macht/gegenmacht auf den punkt: null, zeigt - ein kurzer moment im widerstreit der mächte. Diese erfahrung ist mit jeder revolution in der historia demonstrierbar - dem frühling der erwartungen folgt der sommer des mühevollen erntens, und wieder haben sich die machthabenden eingerichtet.   (d)<==//
(e)
klarstellung. Die bürgerlichen freiheiten sind kein element des begriffs: macht, aber das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, wissen, dass sie, jeder für sich, die bürgerlichen freiheiten real nur dann geniessen werden können, wenn sie, jeder für sich, über die macht verfügen, die einerseits als gegenmacht das gleichgewicht der widerstreitende mächte sichert, die aber andererseits auch das potential ausweist, die bürgerlichen freiheiten des genossen interessengeleitet einzuschränken und auch zu vernichten. Diese perspektive auf das janusgesicht der bürgerlichen freiheiten sollte nicht vernachlässigt werden, die historia der revolutionen liefert dafür die beispiele in hinreichender zahl.    (e)<==//
(text/1.3.34b)<==//
2.53.14
der charismatische führer - eine geläufige redeweise, aber, verfügt die person, der charisma attestiert ist, auch über macht? Die möglichen antworten fallen alle streitig, weil der verwender des terminus: charismatisch, mit den konnotierten vorstellungen spielen kann, die fassade einer objektivität illusionierend, ohne die behauptete objektivität einlösen zu können(a); denn charisma hat nur das individuum als ich, dessen genosse bereit ist, ihm dieses charisma einzuräumen. Zwischen dem charismatischen führer und seinem gefolgsmann besteht eine wechselseitige relation; denn der führer, als charismatisch eingeschätzt, ist ohne seinen gefolgsmann, der an das charisma glaubt, ein schelle, die keiner hört, und der gefolgsmann, der den charismatischen führer entbehrt, ist ortlos in einer wüste von gleichen(b). Es besteht ein unzerreissbares band zwischen dem behaupteten charisma und dem konzedierenden glauben an das charisma, das als phänomen der macht gedeutet werden kann und instrumentalisiert wird(c). Das charisma eines individuums als ich ist als phänomen der macht nicht mit den phänomenen der gewalt verknüpfbar(d), weder mit den formen offener gewalt noch mit den formen latenter(=verdeckter) gewalt(e), aber, wenn der gefolgsmann vom wort des charismatischen führers getroffen und der charismatische führer in einer welle vom glauben der gefolgsleute fortgetragen wird, dann ist ein unbändiges gefühl wirksam, nicht ignorierbar, das die verborgene kraft des charisma als das ereignis einer gewalttat erscheinen lässt. Die differenz ist aber dennoch zu behaupten; denn die wechselseitige relation: charismatischer_führer:_A<==>gefolgsmann:_B, in der das charisma als eine geheimnisvolle kraft wirksam ist(f), hat nur dann bestand, wenn das konstituierende moment der relation im jeweils anderen situiert ist. Der charismatische führer kann den glauben des gefolgsmannes nicht erzwingen, der glaubende die im charisma verborgene magie nicht im anderen erzeugen. Das sind leistungen, die der charismatische führer und sein gefolgsmann autonom erbringen müssen, jeder für sich.
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(a)
das wort: charisma, bedeutet gnadengabe(01). Die gabe ist konkret, die gnade aber, die das geben begleitet, ist immer die willkür desjenigen, der gibt oder nicht geben will. Der quellgrund der gabe ist in dem individuum als ich verortet, das etwas gibt, das gebende individuum als ich aber ist auf den genossen verwiesen, der die gabe annehmen muss(02).
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(01)
zur historia des terminus: charisma, verweise Ich auf das Historische Wörterbuch der Philosophie(*1). In der perspektive des machtproblems können die theologischen und die soziologischen erwägungen beiseitegestellt werden. Die theologischen argumente(*2) sind im ontologischen argument fundiert, die soziologischen argumente(*3) zielen auf die phänomene ab, die als phänomene der herrschaft ausgewiesen sind.
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(*1)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.1. Sp.996-999. Stichwort: Charisma. /bibliographie //==>2.93.72.    (a/01/*1)<==//
(*2)
der quellgrund des charisma ist in den vorstellungen auffindbar, die die theologen von ihrem geglaubten gott formuliert haben.              (a/01/*2)<==//
(*3)
die soziologen(+1) verengen den begriff: charisma, auf die phänomene der herrschaft. Der terminus: autorität, ist diesen phänomenen angemessener(+2). Der quellgrund der autorität, einem individuum als ich zugeordnet, ist im begriff: herrschaft, verortet. Die autorität kann eingefordert werden, das charisma nicht; entweder strahlt das individuum als ich die kraft aus, die den genossen zum gefolgsmann bestimmt, oder das individuum als ich verweist entweder auf seine funktion in der gesellschaft und im staat oder es besteht auf seiner kompetenz, bestimmte sachfrage beurteilen zu können(+3).
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(+1)
Max Weber hat den terminus: charismatische herrschaft, geprägt(§1). In der logik seiner klassifikation der macht- und herrschaftsphänomene ist dieser terminus funktionsgerecht, weil Max Weber mit diesem begriff: charisma, auf phänomene in der sozialen ordnung verweisen kann, die weder dem begriff: legale herrschaft, noch dem begriff: traditionale herrschaft, subsumierbar sind.
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(§1)
Weber,Max: Wirtschaft und Gesellschaft.III.Kapitel, p.122-176, insbesondere: §§ 10-12a,14. /bibliographie //==>2.93.82.    (a/01/*3/+1)<==//
(+2)
der autor des stichworts: autorität, im Historischen Wörterbuch der Philosophie(§1) konnotiert die autorität mit der herrschaft, nicht mit der macht(§2). In der perspektive der herrschaft ist sein durchlauf durch die historia der autoritätsphänomene plausibel.
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(§1)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.1. Sp.724-733. Stichwort: autorität. /bibliographie //==>2.93.72.
(§2)
in den reflexionen Heinrich Popitz's über die phänomene der macht ist mir der terminus: autoritative macht,($1) aufgefallen. Mit diesem terminus versucht Heinrich Popitz die bindung zu erklären, die den gefolgsmann an den führer kettet, der dem gefolgsmann nicht nur orientierung verspricht, sondern auch die angestrebte sicherheit gewährleistet. Diese bindung erscheint auf der seite des führers als eine spezifische ausformung seiner macht. Dem empirischen befund ist zuzustimmen, aber die begründung Heinrich Popitz's ist unklar und die behauptung einer unterscheidung bestimmter formen der macht von anderen möglichen formen der macht ist nicht nachvollziehbar($2).
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($1)
Popitz,Heinrich: Phänomene der Macht. 1.kapitel, p.34. /bibliographie //==>2.93.97.
($2)
das zitat im kontext: "Vergleicht man dies mit anderen Machtformen, fällt sogleich die Ähnlichkeit zur banalsten aller Methoden auf, das Verhalten anderer nach eigenem Willen zu steuern: dem Operieren mit handfesten (physischen, materiellen) Strafen und Belohnungen bzw. den entsprechenden Drohungen und Versprechungen ('instrumentelle Macht'). Methoden der Machtausübung sind auch hier ein Geben und Nehmen, die Konfrontation mit Vor- und Nachteilen. Autoritative Macht unterscheidet sich nicht strukturell von dieser banal-basalen Machtform."    (a/01/*3/+2)<==//
(+3)
die gefolgschaft seiner fans kann der grösste star auf der weltbühne nicht einklagen, wer aber befugt ist, herrschaft auszuüben, der kann den gehorsam seiner gefolgsleute einfordern.       (a/01/*3/+3)<==//     (a/01/*3)<==//      (a/01)<==//
(02)
es ist ein eigentümliches moment im begriff: charisma, dass die begründung des charisma nur von seiner wirkung aus begreifbar ist. Ob das individuum als ich über charisma verfügt, das entscheidet der genosse, der an das charisma des anderen glaubt, konkret ist dieser glaube in der annahme oder der verweigerung der gabe(*1).
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(*1)
die feststellung ist banal, dass der führer ohne geführte kein führer ist. Mit gewalt, wenn die person über diese mittel verfügt, kann der andere zwar gezwungen werden, gefolgschaft zu leisten, präziser: gefolgschaft vortäuschen, aber diese gewalt reicht nur soweit wie die mittel ausreichend sind. Jenseits der grenze ist diese relation zerbrochen und durch eine andere ersetzt.     (a/02)<==//          (a)<==//
(b)
die einschlägigen phänomene sind wohl vertraut, in allen schichten der gesellschaft beobachtbar(01). Die verteilung des charisma in einer gesellschaft ist schwankend und es sind immer nur wenige, die als charismatische führer leuchttürme in der geschichte sind, und es sind die vielen, die als gefolgsleute die kulisse im drama markieren. Das spiel aber, das auf der bühne der welt gespielt wird, ist allemal das gleiche(02).
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(01)
es ist plausibel, wenn von den fan-kulturen(*1) gesprochen wird - gleich_gültig, ob oben in der gesellschaftlichen hierarchie platziert oder in den unteren etagen(*2).
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(*1)
der umgangssprachliche terminus: fan, eine anglizistische abkürzung(+1), ist ein prägnanter terminus, der alle facetten des schillernden terminus: charismatisch, abdeckt. Die verkürzung auf den politischen führer ist zu eng und der liebhaber, affin den schönen künsten, ist zu harmlos.
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(+1)
nach den auskünften der wörterbücher ist der terminus: fan, aus dem terminus: fanatic supporter, abgeleitet.
(*2)
die unterscheidung: oben/unten, ist in der wertung sozialer schichtungen(+1) zwar geläufig, aber zur charakterisierung der vertreter jeder einzelnen schicht, liefert diese unterscheidung keine neuen erkenntnisse. So, wie's oben auch die lumpen gibt, so gibt's den edlen in den unteren etagen der ordnung. Der "verbrecher", der seine bande führt, hat ebenso charisma, wie der "herr" ohne charisma ist, der als strohpuppe seine soziale rangstelle im stammbaum ausfüllt.    (b/01)<==//
(02)
es ist ein erregendes unternehmen, eine phänomenologie des charisma zusammenzutragen. Gegensätzliches, einander sich ausschliessend, ist gleichrangig zu zitieren. Partes pro toto die vergleichspaare: Caruso/Buschido und Hitler/Ghandi,(*1). Prima vista sind es unzulässige vergleiche, weil die prämissen des wertendenden vergleichs nicht zueinander passen, secunda vista aber, wenn die phänomene des charismas miteinander vergleichend beurteilt werden, sind diese personen wohl in einer klasse zu versammeln: sie haben ihre fans, und diese gefolgschaft ist, wider alle vernunft, in der perspektive der relation: charismatischer_führer:_A<==>gefolgsmann:_B, gleichwertig, in der perspektive der bewertung ihres charisma aber different zu beurteilen. Das sind zwei perspektiven, die sorgfältig auseinander gehalten werden sollten. Das charisma des individuums als ich, der glaube des genossen an das charisma des anderen eingeschlossen, ist mit dem maasstab der moral und des handwerklichen könnens nicht beurteilbar, gleichwohl diese maasstäbe der bewertung als begrenzender horizont immer gegenwärtig sind. Zwar ist es üblich, das charisma auch mit dem handwerklichen können zu verbinden(*2), aber das genügt nicht, um die anziehungskraft des einen auf die vielen und die anpassung der vielen an den einen plausibel zu erklären. Man spricht von einem geheimnis oder einem zauber(*3), den der charismatische führer auf die gefolgschaft ausübe, aber diese erklärung kann nicht genügen, weil die gefolgschaft ebenso sich gezogen fühlt, nur dem einem sich bedingungslos anzuvertrauen. Feststellbar ist nur, dass es diese wechselwirkung gibt, die möglichen erklärungen aber waren entweder falsch(post festum) oder es sind blosse mutmaassungen(ante festum).
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(*1)
die zusammenstellung der vergleiche(+1), so scheint es, ist zufällig und in dieser zufälligkeit ist jeder vorgenommene vergleich auch angreifbar. Der tenor: Caruso, ist mit dem rapper: Bushido, nicht vergleichbar, beide haben aber ihre "fan-gemeinde", und Hitler mit Ghandi auf einer ebene zu vergleichen, dürfte als ein affront gewertet werden, aber ein aspekt dürfte unbestritten sein - beide hatten charisma, jeder auf seine weise, der eine seine gabe im guten verwendend, der andere im bösen. Das kriterium dieser vergleiche ist der aspekt: charisma, das in unterscheidbaren formen präsent ist, formen, die unterscheidbar bewertet werden. Die bewertung des charisma ist aber ein eigenständiges problem, das auf der argumentebene: analyse, hier auszuschliessen ist(+2).
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(+1)
Enrico Caruso, Adolf Hitler und Mahatma Ghandi sind allgemein bekannt, weniger bekannt dürfte der rapper: Buschido,(§1) sein, der die einschlägige aufmerksamkeit in der öffentlichkeit nicht mit seinem können als sänger und musiker produziert, sondern mit seinen gesellschaftlichen skandalen.
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(§1)
der terminus/name: Buschido, ist ein pseudonym, das Anis Mohamed Youssef, geboren in Bonn(28.09.1978), gewählt hat. Über die person informiert ein beitrag in wikipedia, stichwort: Buschido (rapper),(stand: 18.01.2014). /bibliographie //==>2.94.70.
(+2)   //==>anmerkung: (e).     (b/02/*1)<==//
(*2)
wer über charisma verfügt, der beherrscht auch sein handwerk. Es ist aber zu unterscheiden, ob die quelle des charisma das handwerkliche können ist oder eine andere qualität der person. Das handwerkliche können ist das fundament, aber dieses allein kann auf dauer nicht genügen, was aber das andere ist, umgeben mit der aura des geheimnisses, das ist nur am konkreten fall entscheidbar. Buschido kann nicht singen und klein_Adolf war ein schlechter postkartenmaler, aber die kunst, mit nichts eine fan-gemeinde zu versammeln, beherrschte der eine ebenso wie der andere diese kunst virtuos beherrscht.     (b/02/*2)<==//
(*3)   //==>anmerkung: (f).    (b/02/*3)<==//           (b/02/)<==//          (b)<==//
(c)
in der wechselseitigen relation: charismatischer_führer:_A<==>gefolgsmann:_B, hat das charisma allein die funktion der vermittlung. Es ist zulässig, in der wechselseitigen relation das moment: charisma(behauptet/geglaubt) einzufügen und die wechselseitige relation in analytischer absicht in zwei abhängige relationen zu zerlegen, einmal die relation: charismatischer_führer:_A<==|==>charisma(behauptet/geglaubt), dann die relation: gefolgsmann:_B<==|==>charisma(behauptet/geglaubt). Das charisma, für sich mit sich identisch, ist in diesen relationen, gleich erscheinend, nicht einmal als gleich zu beurteilen; denn das charisma in der perspektive des charismatischen führers oder des gefolgsmannes ist immer etwas anderes; der charismatische führer muss das charisma behaupten, der gefolgmann muss an dieses charisma glauben(01). In dieser differenz ist die wechselseitige relation: charismatischer_führer:_A<==>gefolgsmann:_B, als macht zu fassen und zu interpretieren; denn das behauptete charisma ist ebenso eine form der macht wie das geglaubte charisma, einander immer gegenläufig, und so, als moment immanenter machtbegrenzung, im zustand eines transitorischen gleichgewichts ausgewiesen(02).
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(01)
in seinen formen kann das verknüpfende charisma unterschiedlich erscheinen, differenzen, die unterschiedlich bewertet werden. Auf der argumentebene: analyse, ist die trennung in analytischer absicht möglich, auf der argumentebene: synthese, ist die trennung ausgeschlossen. Das behauptete charisma ist bestimmt nur im horizont des geglaubten, über das der gefolgsmann als teil der fan-gemeinde autonom verfügt. Das geglaubte charisma ist bestimmt nur im horizont des behaupteten, über das allein der charismatische führer verfügt. De facto sind zwei schemata ausgewiesen, die in keinem fall identisch fallen können, die aber in den diskursen über die phänomenalen formen der macht als gleich gehändelt werden, oft in der nachweisbaren absicht, die übereinanderschichtung der beiden schemata unkenntlich zu machen(*1).
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(*1)   die graphiken: 092b und 092c, argument: //==>2.24.92.
(02)   argument: //==>2.24.92.    (c)<==//
(d)
argument: //==>2.52.04  //==>2.52.06  //==>2.53.11  //==>2.62.04.    (d)<==//
(e)
es ist prima vista plausibel, dass das behauptete und das geglaubte charisma nicht in den formen direkter gewalt präsent sein kann, aber secunda vista ist das problem der faktischen gewalt dann schwieriger zu beurteilen, wenn die formen der verdeckten gewalt mit einbezogen werden. Es ist bekannt, dass die präsenz des charismatischen führers als gewalttätig wahrgenommen werden kann, sowohl seitens der fans als auch seitens der ungläubigen(01), es sind erfahrungen, die hinlänglich belegt sind(02), formen des wissens, die in einem moment koinzidieren, nämlich, dass der charismatische führer das wort als waffe gebraucht(03).
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(01)
umstritten ist die wahrnehmung des charismatischen führers dann, wenn der glaubende gefolgsmann, der ungläubige eingeschlossen, das charisma seines führers nach gut oder böse beurteilt. Die denkfiguren sind geläufig, einerseits der "gute" führer(Ghandi), andererseits der "böse" führer(Hitler). Die qualifikation des charisma als gut/böse ist aus dem charisma selbst nicht ableitbar, wohl aber sind genügend viele denkfiguren vorhanden, mit denen begründet wird, geleitet von den interessen aller, die es betrifft, warum der eine führer gut oder böse, der andere führer aber böse oder gut sein muss, jeweils über kreuz geurteilt(*1), denkfiguren, deren sich der charismatische führer ebenso bedient wie sein gefolgsmann, den aussenstehenden kritiker eingeschlossen.
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(*1)
die beurteilung des charisma über kreuz ist das problem der sogenanten grossen männer und frauen der geschichte. Mit den dokumenten der historia ist belegbar, dass der bewunderte oder verachtete führer, über kreuz geurteilt, privat ein erbärmlicher wicht gewesen war, privat liebenswürdig, aber mönströs in seinen taten(+1).
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(+1)
... und was sind die belege? - das ist das problem. Die geschichtbücher sind voll von den einschlägigen geschichten, und jede antwort ist, partes pro toto, nur eine meinung unter vielen möglichen meinungen.     (e/01)<==//
(02)
die bilder sind bekannt(*1).
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(*1)
Ich greife, pars pro toto, auf eines zu, das bild: "Der Führer spricht"(+1). Die massenwirkung Hitler's ist auch heute noch unerklärbar. Selbst im museum, das ist eine andere zeit, ein anderer ort, ist es schwer, sich der suggestionskraft dieser person zu entziehen, wenn ein zeitdokument wahrgenommen wird. Post festum werden viele erklärungen versucht, aber keiner dieser versuche kann die rekonstruktion der reale situation sein(+2), in der die historische figur: A.Hitler, gewirkt hatte.
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(+1)
Ich erinnere mich, irgendwo in einer ausstellung ein plakat mit dieser formel gesehen zu haben, als sprachformel war sie zwischen 1933-
1945 in Deutschland tägliche propaganda.
(+2)
Charlie Chaplin's film: der grosse diktator, ist ein geglückter versuch, das faszinierende an der historischen figur: A.Hitler, zu sezieren, aber die differenz bleibt, die besteht zwischen der realen situation im moment der gelebten gegenwart und dem erinnerten factum der vergangenheit, dokumentiert als film.    (e/02)<==//
(03)
es wird immer wieder behauptet, dass das wort eine waffe sei. Das bild ist gängig, aber das bild ist falsch, eine feststellung, die nicht verhindern kann, die falsche metapher weiter zu nutzen. Dieses urteil sollte aber nicht dazu missbraucht werden, das faktum aus der welt zu reden, dass jede form des charisma die wirkung des worts ausbeutet. Es
sind die wortgewaltigen, die es verstehen, eindruck zu machen(*1).
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(*1)
es genügt auf die religionsstifter zu verweisen. Im blick auf die biblischen tradition sind es Moses und Jesus, die, zur menge sprechend,
diese in eine gefolgschaft verwandelt haben.     (e/03)<==//         (e)<==//
(f)
das charisma kann nur einer konkreten person zugeordnet werden; jedes sonstige ding der welt scheidet aus. Unbestritten bleibt, dass von einem bestimmten ding der welt ein zauber(=aura) ausgehen kann, aber das, was als das geheimnisvolle angesehen wird, das ist die reaktion des gläubigen, der in dem ding der welt sich gespiegelt wiederfindet(01). Die relation zwischen den momenten: das individuum als ich und sein charisma, ist in der abhängigen relation darstellbar, die das individuum als ich zu einem ding der welt setzt, das das_andere ist, nicht aber der_andere.
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(01)
es ist in der religionsethnographie üblich, das charisma bestimmten phänomenen der natur zuzuordnen. Das können plausible erklärungsversuche sein, mit dem etwas unerklärlich erscheindes erklärbar gemacht werden soll. Diese erklärungen sind in ihrer reichweite aber begrenzt, weil das nichterklärbare mit einer terminologie des geheimnisvollen zugedeckt wird(*1). Das, was das charisma in seinem sein sein soll, das mag in kontext des ontologischen arguments als ein geheimnis gehändelt werden, das alles sein kann und nichts ist. Diese position ist im relationalen argument unzulässig, weil das charisma einer person als phänomen gehändelt ist, das die macht darstellt, über die das individuum als ich in seiner kommunikation mit dem genossen verfügen kann, nämlich die macht, die es zu verantworten hat.
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(*1)
im diskurs über das charisma mag der hinweis auf das "Numinose(R.Otto)"(+1) nützlich sein, aber die position Rudolf Otto's kann als eine zureichende erklärung nicht genügen, wenn geklärt werden muss, was das charisma, in seinem erscheinen ein geheimnis, in seiner
funktion ist.
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(+1)   Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.1 .Sp.998. /bibliographie //==>2.93.72.    (f)<==//
(st/2.52.05/(d/02/*3))<==//
2.53.15
wenn das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, versuchen, ihre zwecke zu realisieren, dann ist die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, ausgewiesen als herrschaft oder als macht, real präsent in den mitteln zum zweck. Das, was die phänomene der herrschaft und/oder der macht scheidet, das ist die perspektive, in der die einschlägigen relationen in den blick genommen werden, einerseits die wechselseitige relation: A<==>B, andererseits die abhängigen relationen: A<==|==>(mittel/herrschaft_und/oder_macht) und (mittel/herrschaft_und/oder_macht)<==|==>B,(a). Wenn das mittel, sei es ein phänomen der herrschaft, oder sei es ein phänomen der macht, in den fokus des interesses gestellt wird, dann sind das individuum als ich und sein genosse real konfrontiert mit den mitteln der herrschaft oder den mitteln der macht(b), mittel, die ihnen in einer gedoppelten funktion präsent sind(c). Entweder das mittel ist als phänomen ein ding der welt, das in der erfahrungswelt des individuums als ich und seines genossen konkret als mittel der macht(d) oder als mittel der herrschaft(e) gehändelt wird, oder das mittel ist als phänomen ein ding der welt, das das individuum als ich und sein genosse in ihrer erfahrungswelt konkret als gewalt(f) erleiden. Auf der argumentebene der analyse ist es zulässig, diese sachverhalte voneinander zu trennen, eine trennung, die auf der argumentebene der synthetisierenden reflexion nicht möglich und folglich ausgeschlossen ist(g). Der grund für die kategorische trennung ist in der funktion verortet, die dem mittel als phänomen zukommt, mit dem das individuum als ich und sein genosse in der wechselseitigen relation: A<==>B, ihre zwecke miteinander kompatibel machen, zwecke, die sie zumeist gegensätzlich bis zum wechselseitigen ausschluss verfolgen. Die mittel der macht und die mittel der herrschaft, die formen der faktischen gewalt eingeschlossen, sind in ihrer funktion zu den gewählten zwecken indifferent, aber als mittel zum zweck sind diese mittel allein durch den intendierten zweck legitimierbar, zwecke, über die autonom das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, entscheiden.
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(a)      //==>argument: 2.25.14.     (a)<==//
(b)
die formen der gewalt, in denen das individuum als ich und sein genosse die macht- und herrschaftsbeziehungen real erfahren, sollten nicht ausgeblendet werden, gleichwohl als handlungsform die gewalt im prozess der politik auszuschliessen ist.      (b)<==//
(c)
die mittel der macht und die mittel der herrschaft werden vom individuum als ich und seinem genossen in den formen gehändelt, die ihnen in den symbolen der macht und den insignien der herrschaft bekannt sind, die gewalt eingeschlossen(*1).
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(*1)   argument: //==>2.53.20.      (c)<==//
(d)
das mittel der macht ist der besitz der weltdinge, die als tauschmittel verfügbar sind, das eigentum eingeschlossen(01).
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(01)   das vorrangige tauschmittel ist das geld(=kapital).      (d)<==//
(e)
das mittel der herrschaft ist das amt in allen denkbaren formen(01).
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(01)   vorrangig in den institutionen des staates und der gesellschaft.      (e)<==//
(f)
gemeinhin wird die gewalt als mittel instrumentalisiert, aber ihrem begriff nach kann die gewalt kein mittel sein; denn präsent ist die gewalt nur als faktischer wechsel des einen zustands in einen anderen zustand. Etwas anderes sind die mittel(=werkzeuge), mit denen der neue zustand bewirkt wird. Die gewaltmittel als phänomen, pars pro toto die waffe, sind sowohl dem bereich der macht als auch dem bereich der herrschaft zuordbar.      (f)<==//
(g)
die klassifikationen der macht- und herrschaftsmittel werden en detail auf der argumentebene der analyse konstruiert. Im diskurs über die verfügbaren mittel der macht und/oder der herrschaft, sind die klassifikationen der macht- und herrschaftsmittel zweckmässig, weil diese diskurse nur dann rational geführt werden können, wenn ausgemacht ist, was die kriterien sein sollen, mit denen die phänomene, von den gewaltphänomenen abgrenzend, unterschieden werden. Jedes kalkül ist falsch, wenn die machtmittel mit den herrschaftsmitteln vertauscht werden oder umgekehrt - der drohende horizont ist immer die gewalt.     (g)<==//
(st/2.53.03/(f/01))<==//
2.53.16
der herr sei gnädig - das wort der psalmen ist doppelsinnig(a). Einerseits ist mit dem satz, sub specie logicae, ein nicht ausräumbarer widerspruch formuliert; denn die gnade des herrn kann nicht in seiner herrschaft verortet sein, weil die gnade ein diktum des herrn ist, der kalkulierend seine machtmittel gebraucht. Andererseits ist die gnade des herrn balsam in den gefilden der not(b), mit dem die wunden geheilt werden sollen, die der machthabende geschlagen hat. Die hoffnung auf gnade - das ist der letzte fluchtweg, den der ohnmächtige, gefangen in seiner not, noch erkennen kann.

Wer gnädig sein kann, der bedeutet dem um gnade bittenden, was die reale verteilung der macht ist, die verteilung der machtmittel nämlich, die den um gnade bittenden nicht_trennbar mit dem gnade gebenden zusammenkettet, und die pointe des arguments, lokalisiert im zusammenbindenden moment: gnade, ist, dass der machthabende die dankbarkeit des ohnmächtigen unerbittlich einfordert(c).

Der machthabende kann nur gnädig sein, der herrschende aber muss sich als gerecht ausweisen(d). Es ist die logik des begriffs: gerechtigkeit, die vom herrn als dem zur herrschaft befugten individuum als ich die einhaltung der regeln auf punkt und komma einfordert, die der genosse mit ihm, jeder für sich autonom handelnd, vereinbart hat. Wenn aber das individuum als ich: A, dem bittenden genossen: B, die verfügbaren machtmittel gebrauchend, seine gnade gewährt, sich aber über das recht hinwegsetzt, dann handelt der machthabende nicht_gerecht, er handelt al gusto. Die willkür des machthabenden kann nicht von der handlung abgetrennt werden, mit der die gnade gewährt wird(e). Auch die maximen der moral(f) kompensieren nicht die faktische ungleichheit, die mit jedem gnadenakt fortgeschrieben wird(g).
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(a)

das wort: gnade, hat seine wurzel im althochdeutschen und bedeutet: wohlwollen und gunst,(01). Das ding der welt, als gnade erscheinend, ist gesetzt, real präsent in der relation: individuum_als_ich<==|==>gnade(=beliebiges_weltding). Ihre konkrete bestimmung hat diese relation erst dann, wenn die gnade, ein beliebiges weltding, als moment im horizont des genossen bestimmt wird, der als das dritte moment ausgeschlossen ist(02). Mithin ist die gnade, oder, präziser formuliert, der gnadenakt des machthabenden, ein moment, das in gedoppelter funktion begriffen wird. Einerseits ist der gnadenakt des individuums als ich: A, allein auf den genossen: B, abgestellt,  andererseits ist das handeln des genossen: B, ein zugreifen auf das bestimmte weltding, dargeboten in einer gabe als gnade. Das individuum als ich: A, ist als das dritte moment in dieser relation ausgeschlossen(03). Das gedoppelt erscheinende handeln, der konkrete gnadenakt des machthabenden, ist nur dann real begreifbar, wenn die relation: individuum_als_ich(=machthabende)<==>genosse(=ohnmächtige), in das kalkül einbezogen wird. Das vermittelnde moment aber ist die gnade, das, ein beliebiges weltding seiend, in der relation als moment ausgeschlossen ist(04). Die gnade, konkret sowohl im gnadenakt des machthabenden, als auch in der annahme der gnade als gabe durch den ohnmächtigen, setzt die wechselseitige relation zwischen dem begnadeten und die gnädigen(05) voraus, eine soziale beziehung, die der form nach eine wechselseitige relation unter gleichen sein muss, die dem inhalt nach aber nur mit zwei abhängigen relationen fixiert wird, die im vermittelnden moment: gnade, ungleiche momente miteinander relationieren. Folglich erscheint die gnade, real in einem bestimmten weltding, identisch mit sich, in den perspektiven des individuums als ich, der machthabende, und des genossen, der ohnmächtige, immer als different - was dem einen zu wenig ist, das ist dem anderen zuviel, dasselbe in anderer form gesagt: was dem einen zuviel ist, das ist dem anderen zuwenig.
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(01)
nach auskunft des lexikons(*1) ist die gnade das wohlwollen und/oder die gunst. Dafür ist der terminus: huld, auch im gebrauch. Der machthabende in seiner gnade ist huldvoll oder, der machthabende ist in seiner huld gnädig(*2).
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(*1)    Wahrig, stichwort: gnade.p.574. /bibliographie //==>2.94.06.
(*2)
die autoren der psalmen gebrauchen die termini: gnade und huld, häufig(+1). Die termini sind teile feststehender gebetsformeln, die in der übersetzung jeweils variabel erscheinen können(+2).
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(+1)
"Der Herr nimmt mein Beten in Gnade an". Ps.6,10. und passim: Ps.13,6; 18,21; 25,16; 32,10; 41,11;(§1).
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(§1)   Bibel/die: Die Heilige Schrift. /bibliographie //==>2.93.71.
(+2)
anzuzeigen ist ein anderes problem, tief verwurzelt in den diversen theologien, aber dieser streit soll hier nicht en detail erörtert werden. Der gott des Alten Testaments, nicht anders der gott im Neuen Testament und der gott im Koran, wird als der gnädige gott vorgestellt - das ist die eine seite des gottes, die andere seite ist der mächtige gott, der in seiner allumfassenden weisheit, so argumentieren in teilen die theologen, auch der gewalttätige, der strafende gott ist. Wenn aber das maass der gnade(-nhandlung) die logik der macht sein soll, dann ist logisch konsistent keine differenz zwischen den weltlichen machthabern und dem göttlichen behauptbar, weil die gespendete gnade die ungleichheit zwischen dem machthabenden und dem ohnmächtigen nicht kompensieren kann, gleichgültig, ob vom milden und/oder gewaltätigen gott gereicht.      (a/01)<==//
(02)
das ist die perspektive des individuums als ich: A, das als machthabender gnade übt. Das exakte spiegelbild ist die perspektive des genossen: B, der als ohnmächtiger die dargebotene gnade akzeptiert.      (a/02)<==//
(03)
das ist die perspektive des genossen: B, der als ohnmächtiger nur die gnade annehmen kann. Das exakte spiegelbild ist die perspektive des individuums als ich: A, das als der machthabende seine gnade austeilt.     (a/03)<==//
(04)   argument: //==>2.25.16.      (a/04)<==//
(05)
die wörter: gnädiger und begnadeter, sind als termini stilistisch nicht elegant, aber sie taugen zur fixierung der positionen.      (a/05)<==//          (a)<==//
(b)
strikt ist die gnade von der gabe zu trennen, die das individuum als ich dem genossen gibt, wenn diesem ein leid geschehen ist und not gemildert werden muss. Das durch not verursachte leid(01) verlangt nach der hilfe, die im system des rechts nicht vorgesehen ist, die hilfe nämlich, die nicht verweigert werden darf, wenn die rechtsordnung auf dauer bestand haben soll. Der helfer in der not ist nicht gnädig, er hat mitleid mit dem bedürftigen und hilft(02).
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(01)
die not hat viele ursachen, aber nicht in jedem fall ist eine klare unterscheidung der ursachen möglich. Die armut kann eine ursache für not sein, aber es ist falsch, die armut zwingend mit dem argument falscher und/oder missbräuchlich gebrauchter machtmittel zu erklären. Es können auch die zufälle der natur sein, unabhängig von den ideologien, die hilfe in der not erforderlich machen      (b/01)<==//
(02)
im regelwerk der religionen ist nicht präzis unterschieden zwischen der gnade des gottes, an die der machthabende anzuknüpfen versucht, und der mildtätigkeit des gläubigen, die alle verpflichtet, dem genossen in der not zu helfen und die verfügbaren güter mit dem bedürftigen zu teilen(*1). Die entstandene lücke ist das werk der theologen, die im horizont ihrer jeweiligen interessen urteilen(*2).
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(*1)
das ist eine behauptung, die bestritten werden kann, weil die auslegung der einschlägigen textstellen in den heiligen büchern das werk der gläubigen ist, nicht aber das diktum des geglaubten gottes. Es können also die belegstellen zitiert werden, die die differenten meinungen mit dem wort gottes, wie geredet wird, bezeugen. Meine referenzstellen sind zum ersten die "Heilige Schrift"(+1), zum zweiten der "Koran"(+2).
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(+1)
Jesus von Nazareth hat in der bergpredigt seine botschaft an den menschen gerichtet, der die not seines genossen mit "seinem werk"(§1) lindert und dafür das himmelreich erreichen kann, von der gnade des alttestamentlichen gottes ist nicht die rede.
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(§1)
das zitat im kontext: "So leuchte euer Licht vor den Menschen, auf daß sie eure guten Werke sehen und euren Vater preisen, der im Himmel ist"(Matth.5,16)($1).
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($1)   Bibel/die: Die Heilige Schrift. /bibliographie //==>2.93.71.      (b/02/*1/+1)<==//
(+2)
Mohamed, der prophet, wendet sich an seine stammesgenossen, sie mögen von dem, was sie mit ihrer arbeit erlangt haben, auch einen teil an die gemeinschaft abgeben. Das maass für die abgabe ist das "entbehrliche" oder der "überfluss". Mohamed lehrt: das sei die vorschrift, gegeben vom gott: Allah, "damit ihr dieser eingedenkt seid!" oder, das sei das zeichen, "auf daß ihr nachdenkt"(§1). Adressat der botschaft gottes ist der gläubige, der für sich selbst entscheiden muss, was seine pflicht ist.
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(§1)
Sure 2.219/220. Das zitat im kontext. Ich stütze mich auf zwei übersetzungen, die im wortlaut erheblich voneinander abweichen, aber den kern des arguments klar erkennen lassen.
Erste übersetzung: "Fragen sie dich, wieviel an Almosen die zu geben haben, so sage ihnen: 'Eueren Überfluß.' Diese Vorschrift hat euch Allah gelehrt, damit ihr dieser eingedenk seid!"(2.220)($1).
Zweite übersetzung: "Und sie fragen dich, was sie spenden sollen. Sprich: Das Entbehrliche. So macht Gott euch die Zeichen deutlich, auf daß ihr nachdenkt"(2.219)($2).
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($1)   Der Koran. p.43. /bibliographie //==>2.94.33.
($2)
Khoury,Adel Theodor: Der koran. zitiert nach: Islam-Lexikon. Koranstellen, p.782./bibliographie //==>2.94.43.       (b/02/*1/+2)<==//           (b/02/*1)<==//
(*2)
das argument soll ohne weitere erläuterungen so stehen bleiben.       (b/02/*2)<==//          (b/02)<==//          (b)<==//
(c)
merkwürdig, eine handlungsweise, die gemäss ihrer logik den vorteil und den nachteil einseitig ungleich zuweist, hat in der wertskala der moral einen topplatz - der gnädige herr wird ob seiner tat gelobt, und für diese tat, das ist die kehrseite, will er auch gelobt sein. In der ordnung der werte ist allgemein anerkannt, dass eine gesellschaft nur dann als befriedet gelten kann, wenn die gleichrangigkeit seiner mitglieder das fundament der ordnung ist. Die herrschaft, verabredet zwischen den mitgliedern der gesellschaft, wird als soziale beziehung nur dann in dauer bestand haben, wenn sie durch die macht gestützt ist, die selbst in dauer gehalten wird. Die funktion der selbsterhaltung kann die macht, wenn sie akzeptiert sein soll, nur dann erfüllen, wenn sie in ihrem erscheinen als gespalten wahrgenommen wird, einerseits als die macht, die alles zerstören muss, das als widerständig registriert ist, andererseits als die macht, die sich als gnädig zeigt(01). Die gnade des machthabenden ist das dialektische gegenstück zur brutalität des machthabenden, der seine verfügbaren mittel zur machtbehauptung, nicht gehemmt durch die schranke der moral, gebrauchen muss(02). Die verdammung des bösen hat sein dialektisches gegenstück in den lobpreisungen der gnade des herrn. Die wirksamkeit dieser dialektik ist aber nur dann real, wenn der ohnmächtige genosse sowohl die gnade des machthabenden individuums als ich preist als auch die bosheit der feinde seines herrn verflucht(03). Dieses schäbige theater funktioniert aber nicht, wenn der begnadete sich weigert, sein hosianna auf den gnädigen anzustimmen.
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(01)
es ist altes wissen, dass der gläubige die gottheit immer gespalten wahrnimmt: hier der gnädige gott, alles verzeihend - da der strafende gott, den fehlenden gläubigen in das dunkel des nichts, vulgo die hölle, verbannend. Die polytheistischen religionen haben es scheinbar einfacher, wenn sie gut und böse auf körperlich getrennte gottheiten verteilen, deren zweck es ist, den gläubigen immer wieder das spektakel von gut und böse vorzuführen. Die monotheistischen religionen haben den streit: gut/böse, in den einen gott verlegen müssen, mit resultaten, die das schauspiel von gut und böse, immer wiederholbar, in das leben verlegt haben, das nur die entscheidung: jetzt und endgültig entschieden, zulassen kann. Das ist der horizont, in dem die frage der gnade des machthabenden zu bewerten ist.
(02)
die immanente dialektik der macht ist ebenso abschliessend nicht entscheidbar wie der widerstreit von gut und böse,der unauflösbar ist.
(03
die rollen im spiel der dialektik des machthabenden und des ohnmächtigen sind ungleich verteilt und ein dritter wird in das spiel geschoben; denn im lobpreis der gnade des herrn kann der begnadete nicht zugleich auch die implizite gewalttätigkeit des gnädigen anprangern, diesen part hat immer der feind zu übernehmen, der mit seinen ansprüchen die macht des gnädigen zu zerstören sucht. Die gnade des herrn ist ein böses tauschgeschäft - die gnade gibt's nur, wenn der begnadete sich für den gnädigen schlägt. Nicht der machthabende, der begnadete ist in der vorlage, im obligo.     (c)<==//
(d)
es ist, ein argument wiederholend, darauf zu verweisen, dass, entgegen des laxen sprachgebrauchs, die gnade nur mit der macht korreliert werden kann, die herrschaft aber immer mit der gerechtigkeit korreliert ist(01). In der praxis behilft man sich mit der formel: gnade vor recht,(02). Das pragmatische argument ist zu beachten, weil das, was als vorteil erkannt wird, nicht immer eindeutig zuordbar ist, erfahren in der form eines gnadenerweises. Der lehrer, der dem schüler statt einer fünf ein schwaches 4- zudiktiert, kann seine entscheidung als gerecht erscheinen lassen oder als gnädig - für den schüler können diese feinheiten dann irrelevant sein, wenn das donnerwetter vorbeigezogen ist.
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(01)
auf der argumentebene der begriffe ist die unterscheidende korrelation eindeutig, nicht aber auf der argumentebene der phänomene, und hier werden die streitigkeiten ausgefochten.
(02)   //==>anmerkung: (g).      (d)<==//
(e)
im demokratischen rechtsstaat ist das rechtsinstitut: gnadenerweis, im gebrauch(01). Als institution des rechts ist diese rechtsvorschrift problematisch(02) und allein pragmatische gründe können dann noch akzeptabel sein, wenn das begnadigungsrecht als instrument des rechts zurückhaltend eingesetzt wird. Das recht genügt, das von allen, die es betrifft, eingefordert werden kann. Und es genügt auch die pragmatische vernunft, wenn das gesetz von den amtswaltern intelligent angewendet wird, nämlich dann, wenn in der rechtswirklichkeit die härten des gesetzes erkennbar sind, die auch eine entscheidung neben dem gesetz als plausibel erscheinen lassen, geschuldet dem opportunismus der verfolgten interessen. Im schatten des gesetzes sind mit dem begnadigungsrecht lösungen möglich, die als resultate kluger herrschaft akzeptiert werden können.
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(01)
nach Art.60,2 GG hat der Bundespräsident die befugnis zur begnadigung.
(02)
das sogenannte gnadenrecht war immer das vorrecht des königs gewesen, das als relikt aus alter zeit die stürme der zeit überdauert hat. Immer wurde die gnade des königs in den formen des rechts eingehegt(*1); denn die menschen wissen, dass das kriterium der gerechtigkeit nicht mit einer bestimmten rechtsnorm fixiert werden kann, sondern immer sind auch die bedingungen zu berücksichtigen, wenn die erforderlichen entscheidungen getroffen werden müssen. Dieses moment aber, es ist der gründende grund der gerechtigkeit, ist einer abschliessenden gesetzlichen normierung entzogen. Das ist die perspektive, in der das gnadenrecht auch in der demokratischen rechtordnung eine vernüftige funktion hat, weil der befugte beamte in seiner entscheidung frei gestellt ist, ob er, vernunft walten lassend, gnade gewährt oder nicht, aber wirksam bleibt das problematische moment, die willkür des gnade aussprechenden amtswalters als kern des alten königrechts(*2).
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(*1)
die details dieser einhegungen können den fachgenossen überlassen bleiben.
(*2)
das problem des gnadenrechts ist nicht gelöst, aber unter den bedingungen der demokratischen rechtsordnung wird die willkür der entscheidung des gnädigen von zwei maximen der moral eingegrenzt, zum ersten von der toleranz, zum zweiten von der barmherzigkeit, geschätzt als milderung reiner machtanwendung.     (e)<==//
(f)
die excessive gnadenpraxis der potentaten(01) wird, so sollte es sein, durch die maximen der moral eingeschränkt. Es gibt genügend viele argumente, die die notwendigkeit der moral bekräftigen, aber die skandale der gnadenpraxis werden nicht mit den maximen der moral in grenzen gehalten, aufgeführt in den systematischen traktaten, sondern es sind das individuum als ich und sein genosse selbst, die ihre willkür begrenzen müssen, wenn sie in der verteilung der machtmittel die wechselseitige ungleichheit behaupten wollen. Die maximen der moral  selbst können und werden als mittel der macht instrumentalisiert.
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(01)
der machthabende, in welcher gesellschaftlichen maske auch erscheinend(*1), hat rational nachvollziehbare gründe, diese wohl kalkulierend, sich dann und wann als gnädig zu erweisen. Die liste dieser figuren im politischen theater ist lang ... (*2).
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(*1)
der machtbesessene politiker als diktator, nicht anders der mafiosi, unterscheiden sich nicht, wenn's darum geht, machtmittel zu erwerben und zu behaupten. Sie müssen, gleichwohl moral vortäuschend, ohne moral handeln, wenn sie, wie sie glauben, ihre macht behaupten wollen - und die beispiele? Diese sollen den erfahrungen überlassen sein, die jeder adressat des essays zu machen genötigt ist.
(*2)
pars pro toto - für jede nennung gibt es das geschrei des erregten protestes und die hochrufe der zustimmung - für die erkenntnis aber keinen nutzen.     (f)<==//
(g)
es ist eine illusion, in gleicher weise gepflegt vom machthabenden wie vom ohnmächtigen, dass die krass ungleichen lebensbedingungen in den gesellschaften mit der gewährung von gnade, real in einem vorteil, auf dauer verändert werden könnten. Die formel: gnade vor recht, ist doppeldeutig und mittels dieser formel kann weder dem ohnmächtigen eine besserung seiner gesellschaftlichen lage in dauer gesichert werden, noch wird der machthabende den ungleichen zustand behaupten können, das interesse auf den gewinn und den erhalt seiner machtmittel ausgerichtet. Mit der gnade des machthabenden kann weder die missachtung des ohnmächtigen anderen ungeschehen gemacht werden, noch kann der machthabende mit seiner gnadengewährung die unterstützung des ohnmächtigen auf dauer einkaufen, sehr wohl ist die gnade aber das härtungsmittel für die faktische ungleichheit, die immer im fluss ist zwischen dem ohnmächtigen und dem machthabenden.      (g)<==//
(st/2.53.03/(f/01))<==//
2.53.17
realpolitik - ein terminus, der immer konjunktur hat(a). Die damen/herren: politiker, pflegen dann von realpolitik zu sprechen, wenn sie in den gestylten diskursen der politik ihre machtmittel in anschlag bringen, behauptend, sie würden nur die instrumente der herrschaft anwenden(b). Die resultate ihrer anstrengungen sind zwittrige formen, die im zwielicht stehen, sowohl im lichtkegel der macht als auch der herrschaft, gegenseitig neutralisiert.

Es ist keine neue weisheit, wenn wiederholt wird, dass die phänomene der realpolitik(c) im widerstreit von herrschaft und macht stehen. Es wird geredet, dass nur die staaten es seien, die realpolitik betrieben, getrieben von den interessen, die der kristalisationkern der mühen sind, denen die damen/herren: politiker, wollend sich unterwerfen. Eingebunden in das recht(d) kann eine merkwürdige dialektik beobachtet werden, mit der jeder protagonist konfrontiert ist, wenn er/sie auf der bühne des politiktheaters handeln. Die staaten, subjekte des völkerrechts(e), handeln so, als seien sie die realen subjekte, die einerseits in der relation der herrschaft agieren(=kooperation), subjekte, die in der relation der macht(=konfrontation) andererseits ihre interessen durchsetzen. Es ist das ping-pong-spiel faktischer macht und verabredeter herrschaft, das einerseits mit dem terminus: realpolitik, bezeichnet wird, ein wechselspiel von zuständen, das anderseits mit dem terminus: machtpolitik, bezeichnet sein sollte, inszeniert als demonstration faktischer macht, ökonomisch und/oder militärisch ausgerichtet. Einerseits soll das handeln der staaten, real in den aktionen der damen/herren: politiker, die ausübung von herrschaft markieren, andererseits ist dieses handeln im kräfteparallelogramm der machtmittel nur das permanente manipulieren der weltdinge, die als formen der gewalt registriert werden(f). Das, was als demonstration verfügbarer machtmittel inszeniert wird, das ist de facto der missbrauch verabredeter herrschaft(g). Zwar sind in ihrer unterscheidung die begriffe: herrschaft und macht, als begriff eindeutig bestimmt, aber die mit den begriffen unterschiedenen phänomene sind als eine schwer entwirrbare gemengelage von elementen präsent, die sowohl der kategorie der macht als auch der kategorie der herrschaft subsumiert werden, immer so, wie's g'rade passt. Die phänomene der macht und der herrschaft erscheinen als miteinander amalgamiert, und in dieser ungeklärten gemengelage ist es für die damen/herren: politiker, eine fingerübung, die gegensätzlichen phänomene so miteinander auszutauschen, wie das politische kalkül im moment der gelebten gegenwart es erfordert(h). In dieser gemengelage ist für das individuum als ich einerseits seine verfügung von macht und herrschaft verortet, real als politiker al gusto in den grenzen der verfügbaren machtmittel handelnd, andererseits ist in dieser gemengelage die bedingung definiert, unter der den staaten als subjekt des völkerrechts die handhabung von herrschaft und macht übertragen ist, nämlich die points der politischen agenda, die von den damen/herren: politiker, abgearbeitetet werden(i). Die staaten, subjekte des völkerrechts, erscheinen täuschend in der funktion eines individuums als ich, ohne die funktion eines individuums als ich übernehmen zu können, weil der staat, objekt und subjekt des völkerrechts, nicht über die autonomie des ich verfügen kann, das als ich in der selbstbindung des individuums, sich als ich setzend, gebunden ist(j). In den gegensätzlichen phänomenen der macht und der herrschaft, das scheinbare chaos der gelebten gegenwart, ist die austauschbarkeit von herrschaft und macht situiert, die der quellpunkt des zynismus ist, mit dem die damen/herren: politiker, spielen und spielen müssen(k), ihre interessen gegen die widerstreitenden interessen der anderen realisierend, dieses zumindest versuchend. Die damen/herren: politiker, wissen, dass sie die beachtung der vereinbarten regeln ihrer herrschaft nur dann gewährleisten werden, wenn sie fähig sind, ihre herrschaft als gegenmacht zu präsentieren, mit der macht nämlich, die, ausgewiesen als herrschaft, die macht des jeweils anderen in den bestimmten grenzen hält. In der achtung der herrschaftsregeln ist das moment der macht situiert, die als gegenmacht jede andere form von macht begrenzt, aber die begrenzte macht ist ein labiler zustand, der um einen imaginierten nullpunkt oszilliert(l). In der pose des zynikers leben die damen/herren: politiker, dieses wissen, labil präsent im kräfteparallelogramm der verfügbaren machtmittel, als movens, sie umtreibend und antreibend, die obligenheiten ihres mandats zu erledigen(m).
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(a)

der terminus: realpolitik, wirkt wie ein passpartout. Die multifunktionalität des terminus ist ein problem der sprache, weil mit den instrumenten der sprache sowohl die aufklärung über die dinge der welt bewirkt werden kann als auch ihre gewollte verdunkelung. Die wortteile des terminus: real und politik, signalisieren eine verdoppelung des gedankens, aber nicht seine erweiterung. Die politik als objekt(01) des handelns, sowohl des individuums als ich als auch seines genossen, ist immer real, das soll heissen, die politik oder das, was dafür gehalten wird, ist im moment der gelebten gegenwart real, auch dann, wenn die politik nur als eine projektion in die zukunft vorgestellt ist. Der terminus: realpolitik, hat im diskurs die funktion, die interessen aller, die am diskurs beteiligt sind, zu verdecken, weil es zum kalkül der machthabenden gehört, die interessen unkenntlich kenntlich zu halten, die nicht in das licht der öffentlichkeit gestellt sein sollen. Der terminus in seiner unbestimmtheit lässt viele deutungen zu, deutungen, die als aufklärung gehändelt werden, aber den zweck haben, die sache zu verdunkeln.
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(01)   argument: //==>2.31.10.       (a)<==//
(b)
es wäre korrekt, den terminus: realpolitik, gegen den terminus: machtpolitik, auszutauschen. Im politischen diskurs ist die unterscheidung zwischen der analyse und der reflexion des analytischen getrennten nicht präzis und so ist die vertauschung der termini: realpolitik und machtpolitik, im horizont der verfolgten interessen leicht von den damen/herren: politiker, zu händeln(01). Ich gebrauche die beiden termini dann, wenn die jeweilige perspektive markiert werden soll, in der das verhandelte problem reflektiert wird, entweder in der perspektive der macht oder der herrschaft.
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(01)
es genügt, die titel der einschlägigen bibliographien durchzugehen, um den überblick über den laxen sprachgebrauch zu gewinnen. Das problem wird nicht weiter verfolgt.        (b)<==//
(c)
es ist üblich, den begriff: realpolitik, auf die ökonomie zu verengen(01). D'accord, der weg ist durch die erfahrung gewiesen; denn es wäre unvernünftig, die fragen des wirtschaftens aus dem fokus jeder politik rücken zu wollen. In der alten zeit, als der natur das nötigste noch mühsam abgerungen werden musste, da war das wirtschaften, das den notwendigen bedarf befriedigte, das zentrum jeder tätigkeit. Aber es sollte nicht übersehen werden, dass die bedarfswirtschaft niemals der einzige zweck des daseins gewesen war. Dem individuum als ich und seinem genossen stand immer auch die ganze breite der möglichkeiten zur verfügung, mit denen sie ihr leben gestaltend realisieren konnten. Die politik kann da nur ein teil im ganzen sein(02).
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(01)
klarstellung. Die unterscheidung: terminus und begriff, ist strikt zu beachten, in die unterscheidung sind auch die phänomene einzubeziehen.
(02)
es sollte genügen, wenn die termini: religion und kultur, in die debatte geworfen werden. Die ideologen haben schon immer auf die eindimensionalität des denkens abgezielt, wenn sie ihre partiellen weisheiten in eine absolute wahrheit umdichten.        (c)<==//
(d)
der begriff: recht, wird in seinem umfassenden sinn gebraucht. Die klassifikationen: völkerrecht und innerstaatliches recht, sind pragmatische unterscheidungen, die den begriff: recht, erweitern, aber kein neues merkmal hinzufügen.        (d)<==//
(e)
in der theorie des rechts haben die staaten die funktion einer juristischen person. Die staaten handeln so, als ob sie das subjekt seien, analog dem individuum als ich, das ein subjekt ist. Der methodische trick in der denkfigur: juristische person, wird als pragmatisch sinnvoll nicht verneint, gleichwohl ist seine metaphysische begründung falsch; darüber andernorts mehr(01).
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(01)
Richter,Ulrich: Der weltgeist Hegel's - das bin Ich, das sind Sie, das sind wir alle, jeder für sich. Wider die falschen subjekte. Zur theorie des realen subjekts oder der begriff: das individuum als ich. 015weltgeist./bibliographie //==>2.93.76.       (e)<==//
(f)
bestimmte aspekte des problems werden in der gruppe der argumente: 2.63.01 bis 2.63.28, abgehandelt.     (f)<==//
(g)
der missbrauch der herrschaft ist immer ein problem der macht, nicht der herrschaft selbst, gleichwohl ist im horizont der macht jeder missbrauch der herrschaft ein ereignis. Der machthabende, sich mächtig wähnend, ist allein fähig, den gedanken ins kalkül einzubeziehen, die angetragene und übernommene herrschaft zu missbrauchen(01).
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(01)   argumente: //==>2.52.04  //==>2.52.05  //==>2.52.06.       (g)<==//
(h)
die austauschbarkeit der macht- und herrschaftsphänomene ist der anker für das zynische spiel, das mit den mitteln der macht inszeniert wird, gespiegelt im parallelogramm der kräfte. Der zyniker, der im malstrom dieser kräfte nicht zerrieben sein will, muss mit seinen machtmitteln spielen oder er scheidet aus(01).
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(01)
die damen/herren: politiker, sind in ihrem tun nicht "von natur aus" zynisch, aber sie erscheinen so und sie goutieren ihre rolle, wenn sie ihr spielen in dauer halten wollen.        (h)<==//
(i)
die konstruktion des juristischen subjekts ist in der pragmatik ein hilfreiches instrument, aber diese konstruktion ist, weil ihre traditionale begründung falsch ist, nur eingeschränkt zulässig. Die begriffe: macht und herrschaft, können zur unterscheidung der sozialen beziehung des individuum als ich und seines genossen, fixiert in der formel: A<==>B, gebraucht werden. Zwei staaten, fixiert mit dem terminus: juristische person, können auch relationiert werden, aber diese relation kann nur in einer abhängigen relation dargestellt werden, fixiert in der formel: staat:_a<==|==>staat:_b,(01).
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(01)   //==>anmerkung: (e/01).        (i)<==//
(j)
der gedanke, dass staaten subjekte seien, ist plausibel, aber der gedanke ist falsch. Die souveränität des staates kann nicht mit der autonomie des ich in eine beziehung wechselseitiger begründungen gesetzt werden, gleichwohl ist in beiden begriffen die funktion des postulats wirksam, einerseits ist die idee, der staat: a, sei souverän(=frei), historisch gewachsen, um einen machtanspruch zu rechtfertigen(01), andererseits ist die idee, das individuum, das ein ich sein will, sei autonom(=frei), der fundierende gedanke des selbstverständnisses des individuums, das fähig ist, human zu handeln, ein mensch zu sein, gefasst im terminus der tradition. Diese differenz sollte nicht geschliffen werden.
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(01)
zu verweisen ist auf Jean Bodin und seine theorie der souveränität, die im 17.jahrhundert die funktion hatte, den absolutistischen anspruch der bourbonen auf die französische krone zu begründen.        (j)<==//
(k)
pars pro toto der französische diplomat: Talleyrand, der, dem vorurteil zufolge, der prototyp des zynischen realpolitikers sein soll. Dieses ondit näher zu explizieren ist nicht notwendig, die andeutung kann hier genügen.        (k)<==//
(l)
das angestrebte gleichgewicht der machtmittel in den händen der damen/herren: politiker, wird in den theorien der checks and balances hinreichend kenntlich gemacht. Das, was sie auf dem theater der politik präsentieren, das sind ihre versuche, den nullpunkt des gleichgewichts stets zu ihrem gunsten zu verschieben.       (l)<==//
(m)
viel kann zur phänomenologie der zynismen gesagt werden, die den damen/herren: politiker, geläufig sind. Auch hier kann Ich mich auf die andeutung beschränken, die Ich andernorts bereits gemacht habe(01).
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(01)   argument: //==>2.53.27.        (m)<==//
(st/2.31.10/(b/01))<==//
2.53.18
die erfahrung, belegt in den dokumenten der historia, weist aus, dass die macht, in der form der verfügung über die machtmittel, immer gepaart erscheint mit der gewalt, die als mittel gebraucht wird. Die verknüpfung von gewalt und macht in der relation: macht<==|==>gewalt, ein mörderische dialektik fixierend, ist ein faktum, aber weder kann die verknüpfung der gewalt- und/oder der machtphänomene, aus dem begriff: macht, noch aus dem begriff: gewalt, zwingend abgeleitet werden. Wenn die verknüpfungen der phänomene der macht mit den phänomenen der gewalt hergestellt werden, dann haben diese verknüpfungen, als phänomene nicht abschliessend überschaubar(a), ihren grund im individuum als ich und seinem genossen, die die erforderlichen vermittlungen setzen, wenn sie mit den verfügbaren mitteln der macht versuchen, ihre interessen gegeneinander zu realisieren, die gewalt als mittel gebrauchend(b).

Es erstaunt immer wieder und schreckt zugleich, wenn die argumente geprüft werden, mit denen die protagonisten des gegenwärtigen weltgeschehens, die damen/herren: politiker, ihr handeln erklären und rechtfertigen, einerseits zynisch ihre machtpositionen behauptend und andererseits die verfügbaren machtmittel skrupellos aktivierend, reale gewalt eingeschlossen. Der blick auf die nachrichten des tages genügt(c). Diesen damen/herren: politiker,(d) sich als vertreter der elite der menschheit (miss-)verstehend, ist offenbar das leiden der menschen(e) aus dem blick gefallen - ein spektakel der gewalt, das zu einer selbstlaufenden maschine geworden ist(f). Das reale handeln der damen/herren: politiker, ist obszön(g) - und die dialektik ihrers handelns? Die frage ist hypothetisch und die antwort simpel und erschreckend. Immer wieder wird es versucht werden, schwindende macht mit gewalt zu kompensieren, die reale anwendung von gewalt mit der macht verwechselnd.
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(a)

im drang zu wissen, was geschieht, wurde und wird immer wieder versucht werden, eine enzyklopädie der einschlägigen phänomene zusammenzustellen(01). Zur belehrung ist das unternehmen zwar notwendig, aber es ist ein irrtum anzunehmen, dass mit der umfassenden darstellung der phänomene, keines auslassend, das problem der dialektik von gewalt und macht aufgelöst werden könnte, von dem das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, beunruhigt sind. Ein fall dieser dialektik genügt, um wissen zu können, was diese dialektik für alle, die es betrifft, bedeutet, eine dialektik, die einerseits zwingend ist, wenn das individuum als ich und sein genosse ihre wechselseitige relation gestalten, eine dialektik, die andererseits immer nur in den bestimmten formen aufgelöst wird, die zum kristalisationskern neuer beunruhigungen werden.
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(01)
die aufstellung einschlägiger übersichten ist die aufgabe der fachleute, vor allem der historiker, der politologen und soziologen. Die früchte ihrer arbeit sind in den einschlägigen bibliographien verzeichnet.        (a)<==//
(b)
die situation ist komplex, wenn das individuum als ich und sein genosse ihre wechselseitige relation im horizont der relation: macht<==|==>gewalt, einerseits analysieren, andererseits die in analytischer absicht getrennten faktoren: macht und gewalt, synthetisierend reflektieren. In der analyse können vier schemata im trialektischen modus aufgezeigt werden, die in der synthetisierenden reflexion übereinander geschichtet sind, schemata, die nicht identisch fallen können(01).
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(01)   argument: //==>2.25.04.        (b)<==//
(c)
die schlagzeilen in den medien bieten ein sich ständig wechselndes bild des immerselben(01), nämlich den mörderischen kampf, mit dem interessen gegen interessen mittels: krieg(=gewalt), durchgesetzt werden, wobei der begriff: krieg, in seinem konturen nicht mehr erkennbar ist(02).
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(01)
eine notiz am rande. In der ersten skizze des arguments hatte Ich notiert: "die schlagzeilen: 02/2014, sind der bürgerkrieg in Syrien, die bürgerkriegsgleichen kämpfe in Kiew(Ukraina), fast schon vergessen Afghanistan und der Irak". Heute (11/2014) in der ausarbeitung der skizze sind zwar die geographischen räume unverändert, aber der akzent hat sich verlagert. Nicht mehr der bürgerkrieg in Syrien(gegen Assad) steht im zentrum der schlagzeilen, sondern der terror der IS(=islamischer staat) im Irak, dann der konflikt in der Ostukraina und die wirtschaftssanktionen gegen das Russland Putin's(EU, G20 und USA). Morgen werden's andere orte und konflikte sein, aber immer wieder das gleiche bild: macht und gewalt.
(02)   argument: //==>2.62.07.        (c)<==//
(d)
die liste ist lang und es ist eine besondere form des zynismus, unter den gelisteten namen eine rangfolge aufstellen zu wollen, von der ein satiriker nur behaupten könnte, sie markiere die warteliste auf den platz in der hölle.       (d)<==//
(e)
im bild der leiden sollte das phänomen der weltweiten fluchtbewegungen nicht ignoriert werden. Die gewalttätigen konflikte in nahezu allen regionen der welt sind in der regel der unmittelbare auslöser der fluchtbewegungen, entscheidend aber ist als mittelbarer auslöser die globale spaltung der gesellschaft in arm/reich, weil den menschen in ihren ökonomischen problemen keine alternative zur flucht eingeräumt ist und die flucht als hoffnung erscheint, geschrumpft auf die fata morgana: anderswo, - ein nirgendwo(01).
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(01)
das ist gültiges wissen, das im märchen von den bremer stadtmusikanten aufbewahrt ist: etwas besseres als den tod werden wir überall finden - mal ist es die USA, mal ist es Europa, usw. usw.        (e)<==//
(f)
die automatisierung der gewalt in den kämpfen der mächtigen ist im zeitalter der technik(01) längst zur routine geworden. Ein symbol dieser routine sind die sogenannten drohnen, das künftige kriegsgerät, das den krieg mediengerecht aufbereitet und in der aufbereitung das reale leiden verbirgt - tote können bekanntlich nicht mehr leiden.
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(01)
das phänomen der automatisierung der gewalt ist ein konstantes element in der historia der waffentechnologie. Im kampf hat die grösseren chancen immer der kombattant, der fähig ist, die technisch bessere waffe einsetzen zu können. Im prinzip besteht zwischen dem stein, dem messer, der pistole, dem geschütz auf dem panzer und dem automatischen flugerät keine differenz, trotz der differenzen in ihrem erscheinen.        (f)<==//
(g)
wie soll das handeln der damen/herren: politiker, bewertet werden, die als diplomaten in Genf(02/2014) über den bürgerkrieg in Syrien konferierten, wenn dieses faktum, eine nachricht in den medien, konfrontiert wird mit den nachrichten über das tägliche sterben in Homs(Syrien) - das ist auch ein faktum. Dieser zynismus(01) hat ein gesicht, das des herrn Baschir Assad, einer unter vielen gewaltätern, die als politiker ihre macht fehl gebrauchen. Der blick in die annalen der historia genügt und seite für seite wird von den gräueltaten der mächtigen berichtet, die in einem urteil sich gleichen - es sind nur gemeine mörder.
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(01)   argument: //==>2.53.27.              (g)<==//
(st/2.62.04/(b/03/*1))<==//
2.53.19
macht, wird sie erst einmal besessen, ist unbegrenzt - das ist der schein, aber das, was als nicht_bezwingbare übermacht erscheint, das ist real vernichtet, wenn die gegenmacht sich als stärker erwiesen hat(a). Sprichwörtlich ist der hochmut des mächtigen, der fällt, wenn der ohnmächtige sich seines ichs bewusst geworden ist und diese kraft real ausspielt(b); denn jede denkbare form der macht ist, absolut erscheinend, den bedingungen des raumes und der zeit unterstellt, sie ist damit relativ zu jeder anderen form der macht. Diese formen der macht sind in den formen der gewalt dann real präsent, wenn die macht in einer seiner formen mit der gegenmacht in ihren formen konfrontiert ist, die, in gleicher weise als macht erscheinend, eine form der gewalt ist. In der relativität dieser formen ist die metamorphose der macht als gewalt zu behaupten, die latent als drohung präsent ist, real als terror. Das sind weltdinge, die als phänomene nicht eindeutig voneinander abgrenzbar sind, weder mit dem begriff: macht, noch mit dem begriff: gewalt, aber diese unterscheidung der begriffe(c) muss behauptet werden, wenn der diskurs über die macht und seine phänomene, sein und schein der macht, als rational ausgewiesen werden soll(d).
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(a)
die begrenzung bestimmter macht durch bestimmte gegenmacht ist in den dokumenten der historia belegt(01) - das rad der fortuna dreht sich unablässig. Es hat viele potentate gegeben, die einst mächtig gewesen waren, sie wurden im staub geendet, aber es gab auch potentate, deren macht den tod des machthabenden überdauert hat(02). Das sind aber beweise post festum, die nicht instrumentalisiert werden können, wenn die phänomene von macht und gegenmacht im moment der gelebten gegenwart beurteilt werden. D'accord, es können machthabende benannt werden, die in ihren phantasien sich im besitz absoluter macht gewähnt hatten und von der weltbühne gefegt worden waren -  als ohnmächtige(03).
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(01)
die einschlägigen phänomenologien zu entwerfen, das ist die aufgabe der historiker und in jeder bibliographie sind die fälle in genügender zahl gelistet, unter den stichworten: gewalt und macht,.     (a/01)<==//
(02)
macht, gleichgestellt die herrschaft(*1), ist nicht vererbbar, aber die formen der macht werden wie der besitz eines weltdinges gehändelt, der in den generationen weitergetragen wird. Das dynastische prinzip der erbfolge ist als phänomen der macht zwar präsent, aber es kann die zugrundeliegende struktur der realen machtbeziehungen nicht in frage zu stellen(*2); denn in jedem moment der gelebten gegenwart muss der erbe der macht die einstige macht des erblassers neu bewähren(*3).
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(*1)
der aspekt der herrschaft sollte nicht übersehen werden. In der generationenfolge hat es sich partiell als praktikabel und auch als wirksam erwiesen, bestimmte funktionen in der gesellschaft, eingebunden in konventionen, zu vererben, ohne dass das prinzip der herrschaft durch die erbfolge infrage gestellt ist; denn es kann vernünftige gründe geben, die befugnis der herrschaft auch zum gegenstand der erbfolge zu machen, aber die historisch ausgewiesenen erfolge können kein zwingender grund sein, das, was tradition ist, auch so weiter zu handhaben. Die legitimität jeder herrschaftsbefugnis ist in jedem moment der gelebten gegenwart neu zu bestätigen.    (a/02/*1)<==//
(*2)
das dynastische prinzip, zumeist wirksam im sogenannten erstgeburtsrecht, ist eine konvention, die in der pragmatik verwurzelt ist und deren entstehungsgrund sich in der stammesgeschichte des verbandes der sozialen gruppe verloren hat. Der zweck des dynastischen prinzips ist, die legitimität des machtanspruchs eines verbandes der sozialen gruppe, verkörpert in einem seiner mitglieder, zu sichern. Die übertragung der legitimität kann glücken, aber zwingend ist das nicht(+1).
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(+1)
in der alten zeit funktionierte das dynastische prinzip prima vista reibungslos, secunda vista aber war in der ständischen gesellschaft der übergang der macht immer von machtkämpfen innerhalb der gruppe überschattet und es setzte sich jeweils auf zeit der gerade potenteste konkurrent um die macht durch. Verbandsfremde konnten erfolgreich macht erobern, real durchgesetzt mit gewalt, aber sie wurden eliminiert, wenn die konjunktur der macht verändert worden war(§1). Das dynastische prinzip, angepasst an die neuen formen staatlicher ordnung, ist auch in der moderne noch wirksam, nämlich dann, wenn politische ämter in der familie tradiert werden. Tendenzen dazu sind, partes pro toto, in den USA beobachtbar(§2) und in staaten mit lang andauernder diktatur(§3).
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(§1)   Napoleon Bonaparte war eben kein bourbone.
(§2)   der familienclan der Bush's.
(§3)   der familienclan der Kim's in Nordkorea.     (a/02/*2)<==//
(*3)
das dynastische prinzip funktioniert auch dann, wenn der biologische rhythmus gestört oder unterbrochen ist. Das kind wird könig und eine hofcamarilla führt die politischen geschäfte. Der thronfolger ist schwachsinnig, aber taugt noch als gallionsfigur der hofparteien.         (a/02/*3)<==//       (a/02)<==//
(03)
partes pro toto zitiere Ich für das 20.jahrhundert zwei potentate, die prima vista nicht so recht ins bild passen wollen, aber als prototypen des mechanismus: macht/gegenmacht, taugen. Adolf Hitler und J.W.Stalin schienen als machthaber omnipotent zu sein, aber ihre macht ist in der gegenmacht untergegangen(*1) - gewalt gegen gewalt(*2).
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(*1)
der schein ihrer omnipotenz ist im nicht_sein ihrer tode manifest. Der zauber Hitler's war in einem aschehaufen verraucht, Stalin's dämonie verlor sich im untergang der Sowjetunion 1990.
(*2)
es ist geboten, die phänomene der macht in ihrem sein und schein nicht auf das feld der politik zu begrenzen, weil die dialektik von schein und sein in den anderen bereichen der gesellschaft analog aufzeigbar ist, phänomene, für die die gewalt vordergründig keine rolle spielt, die gewalt im hintergrund aber, als marginal beurteilt, ausgeklammert werden kann. Der charismatische führer der geschichte(§1), einst über macht verfügend, wirkt nachhaltig noch heute als person der historia(§2). Seine macht von einst, damals real, erscheint auch heute, nicht_seiend, als real. Es sind die nachlebenden, die in ihren erfahrungen die macht der alten wieder wirksam werden lassen.
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(§1)    argument: //==>2.53.14.
(§2)
aus dem bereich: kultur, der gewalt unverdächtig, zitiere Ich, partes pro toto, zwei personen der historia: J.W.v.Goethe und W.A.Mozart.      (a/03)<==//             (a)<==//
(b)
das ist der kern der biblischen geschichte von David und Goliath.     (b)<==//
(c)
diese überlegung berührt dann nicht die these: gewalt vernichtet macht,(01), wenn die trennung der argumentebenen: begriff und phänomen, strikt beachtet wird. Das, was auf der argumentebene der begriffe eindeuig voneinander getrennt ist, das ist auf der argumentebene der phänomene eindeutig nicht abgrenzbar, weil die abgrenzung der formen der macht von den formen der gewalt in den perspektiven aller, die es betrifft, von den interessen umstellt ist, die jeder für sich verfolgt.
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(01)   argument: //==>2.53.11/(c).  //   (c)<==//
(d)
die vermutung ist prima vista offenkundig, dass die begriffe: macht und gewalt, dann als erklärung versagen, wenn die erforderlichen unterscheidungen zwischen den phänomenen der gewalt und den phänomenen der macht markiert werden müssen. Secunda vista ist diese vermutung aber gegenstandslos, wenn die trennung der begriffe: macht und gewalt, strikt beachtet wird, indem das erscheinen der streitig gefallenen phänomene, macht und gewalt repräsentierend, als dialektik von macht und gegenmacht begriffen wird. Die erfahrung gilt, dass das individuum, das ein ich sein will, mit gewalt die als feindlich erlebte macht des genossen auf dauer nicht eingrenzen kann, aber das, was als die übermacht des genossen erscheint, das hat in der potentiellen gegengewalt des individuums, ein ich seiend, das begrenzende moment(01). Einerseits erscheint die unbezwingbare übermacht auf das blosse faktum der gewalt reduziert, die mit adäquater gegengewalt bezwingbar ist, andererseits ist die konfrontation: gewalt gegen gegengewalt, auf eine rangordnung der verfügbaren kräfte eingedampft, numerisch etikettiert(02).
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(01)
die erscheinende übermacht ist das resultat faktischer gewalt und das, was seit dem 20.jahrhundert mit dem terminus: totalitäre macht, gekennzeichnet wird, das ist de facto nackte gewalt, die in den formen des terrors in scheinbar grenzenloser fülle präsent ist. Immer dann, wenn der machthaber seiner macht real verlustig gegangen ist, hat die stunde der wahrheit geschlagen(*1), ein factum der vergangenheit, das als dokument der historia wieder präsent sein kann(*2)..
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(*1)
die diktatoren: Ceaucescu und Ghaddafi, seien, partes pro toto, zitiert - gestern die unangefochtenen führer - heute gemeine verbrecher.
(*2)
als dokument der historia kann das factum der vergangenheit, eine zerstörte macht, wieder zum kristalisationskern eines neuen machtverhältnisses werden, aber das ist ein anderer fall.
(02)
macht und gegenmacht stehen zueinander in einem reziprok quantitativen verhältnis, das auf der skala der zahlen changiert zwischen >0 und <1. Mit der realen gewalt ist entschieden, welche zahl einschlägig ist.    (d)<==//
(st/2.52.05/(d/02/*4))<==//
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fortsetzung:
subtext: 2.53.20 bis 2.53.30

<==// (anfang/bibliograpische angaben)

stand: 16.04.01.

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