fortsetzung
Subtext/argumente: 2.62.09 bis 2.62.13

2.62.09

die gewalt für sich ist nicht legitimierbar(a), aber es gibt ein argument, mit dem das individuum als ich die anwendung realer gewalt gegen den genossen rechtfertigt. Das ist das argument der verteidigung des selbst(b). Das individuum als ich kann nur ein argument logisch konsistent geltend machen, mit dem es die reale gewalttat, real in seiner ultimaten form(c), rechtfertigen kann, das ist die abwehr angreifender gewalt des genossen, mit der das individuum als ich seine existenz als individuum sichert; diese abwehr schliesst die tötung des angreifenden genossen ein(d).

Das argument, mit dem die tötung des angereifenden gewaltäters logisch konsistent begründet ist, hat seinen fokus in der struktur der wechselseitigen relation. Mit seiner gewalttat entmächtigt sich der angreifende genosse: B, selbst als ich, die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, zerstörend; denn der angreifende genosse: B, negiert mit seiner gewalttat seine anerkennung des angegriffenen individuums als ich als der_andere, diesen als das_andere händelnd; zugleich negiert der angreifende genosse: B, sich selbst als der_andere des angegriffenen individuums als ich, sich selbst zu einer sache degradierend, die das_andere ist. Das angegriffene individuum als ich: A, das sich gegen den unmittelbaren angriff verteidigt, wendet seinerseits gewalt an, aber nicht gegen den genossen: B, als ich, der der_andere ist, sondern gegen eine sache, figurierend als person, die das_andere ist(e). Der akt der verteidigung des selbst ist gewalt, eine gewalt, die durch den zweck, sich in der existenz zu halten, legitimiert ist(f). Jede form von gewalt, die im horizont der verteidigung des selbst angewandt werden kann, ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die schranken der angemessenen gegenwehr beachtet sind(g).
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(a)

der rückverweis auf den begriff: gewalt,(01) ist notwendig, erklärungsbedürftig ist aber der terminus: gewalt für sich. Die verwendung des terminus: gewalt an sich, kann d'accord mit der tradition erwartet werden, aber das, was im ontologischen argument richtig ist, das ist im relationalen argument falsch, weil die frage nach der legitimität der gewalt, konkret in jeder gewalttat, auf das wesen der gewalt fokussiert wird, deren prämisse die ontische substanz der gewalt ist. Ob es die gewalt "an sich" gibt oder nicht gibt, das ist im ontologischen argument der cantus firmus, der als frage formuliert nicht entscheidbar ist. Diesem argument steht die erfahrung entgegen, dass es ereignisse gibt, dinge der welt, die als faktum im moment der gelebten gegenwart genau das sind, was das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, mit dem begriff: gewalt, unterscheiden. Das faktum der gewalt steht für sich, aber das, was das ding der welt als faktum für das individuum als ich und seinem genossen ist, das ist in der entscheidung festgelegt, die der genosse und das individuum als ich, jeder für sich, autonom treffen müssen, und diese entscheidung ist es, durch die das individum als ich und sein genosse befugt sind, eine bestimmte handlung, als gewalt erscheinend, zu rechtfertigen oder nicht. Der grund für die entscheidung ist nicht in der gewalttat verortet, wohl aber in den interessen des individuums als ich und seines genossen. Es gibt aber ein interesse, das eine gewalttat, auch die ultimate gewalt, rechtfertigen kann, das ist das interesse des individuums als ich, sich selbst als individuum in  seiner existenz zu halten(02).
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(01)    argument: //==>2.62.04.
(02)
das recht der selbsterhaltung der existenz ist allgemein anerkannt, einschlägig ist der terminus: notwehr. Der tatbestand: notwehr, gilt aber nur für die person, nicht aber für alle anderen rechtssubjekte, denen kein notwehrrecht logisch zugeordnet sein kann(*1).
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(*1)
man spricht davon, dass staaten ein recht hätten, sich zu verteidigen. Das recht ist das eine, etwas anderes sind die interessen, die, abhängig von den verfügbaren machtmitteln, hemmungslos verfolgt werden. Dem staat steht als subjekt des völkerrechts nicht das recht der verteidigung des selbst zu, über das nur das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, verfügen, wenn sie sich, individuen, als ich behaupten wollen. Daraus folgt, dass die gewalttaten von staaten gegen staaten, gemeinhin mit dem terminus: krieg, belegt, nicht legitimierbar sind(+1).
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(+1)   argument: //==>2.62.07.    (a)<==//
(b)
der terminus: verteidigung des selbst, kann den verdacht provozieren, dass mit einem winkelzug im begriff: gewalt, das merkmal: "die behauptung, die gewalt sei nicht_legitimierbar", in seiner logischen konsequenz ausgehebelt werden soll. Der verdacht ist grundlos, weil der terminus: verteidigung des selbst, zum einen eine verengung des begriffs: verteidigung,(01) markiert, zum anderen schliesst der begriff: das selbst,(02) die anwendung des begriffs: gewalt, aus, auch dann, wenn das individuum als ich in die situation gestellt ist, in seiner existenz als individuum vernichtet zu werden. Es sind zwei unterscheidbare argumente, die in einer konkreten situation geltend gemacht werden. Das eine argument hat die gewalt für sich zum gegenstand, die als angreifende gewalt nicht von der abwehrenden gewalt unterscheidbar ist; es sind formen der gewalt, die mit dem begriff: gewalt, von den anderen dingen der welt als gewalt unterschieden werden. Das andere argument hat die gründe zum gegenstand, die geltend gemacht werden können, eine bestimmte gewalthandlung unterschiedlich zu beurteilen, einmal als legal und/oder legitim, ein andermal als illegitim und/oder illegal. Diese gründe sind in den zwecken verortet, die das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, als ihre interessen verfolgen und diese zwecke sind legitimierbar(03).
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(01)
der erweiterte begriff: verteidigung, schliesst auch die phänomene ein, die, pars pro toto, mit dem terminus: besitz, bezeichnet werden. Die verteidigung eines besitzes kann als zweck nicht die ultimate gewalt, nämlich die tötung des anderen, rechtfertigen. Der dieb verletzt zwar ein recht, aber mit seiner gesetzwidrigen handlung, entmächtigt er sich nicht als ich, das er weiterhin als der genosse des individuums als ich ist, das er geschädigt hat.
(02)
zum begriff: das selbst(=das ich), verweise Ich auf die argumente, die unter dem terminus: das individuum als ich, zusammengefasst sind(*1). Das, was das selbst oder das ich ist, dass ist mit einer formel nur unzureichend fassbar, weil der begriff: individuum als ich, in vielen perspektiven zu denken und folglich auch zu beurteilen ist.
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(*1)   //==>INDEX der argumente, stichwort: individuum als ich.
(03)
konkret ist die unterscheidung, wenn einerseits die handlung zu beurteilen ist, die ein mafioso mit seinem revolver ausführt, oder andererseits die handlung, mit der ein polizeibeamter den renitenten mafiosi in schach hält, seine dienstwaffe gebrauchend.    (b)<==//
(c)
C.Schmitt ist im irrtum, wenn er den kampf auf leben und tod als das entscheidungskriterium für den ausnahmezustand definiert(01). Der kampf, von dem C.Schmitt als ideologe schwadroniert, ist nicht die existenzielle grenzsituation, in der das individuum als ich seine existenz als individuum sichern will. Die situation des kampfes ist vorgelagert und es gibt genügend viele momente, in denen die konfliktsituation entschärft werden kann und die existenzielle grenzsituation als faktum ausgeschlossen ist.
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(01)   argument: //==>2.62.05/(d/13-17).     (c)<==//
(d)
das recht der notwehr ist in den einschlägigen rechtsordnungen geregelt(01). Die bestimmten regelungen sind den juristen als gegenstand ihrer diskussionen überlassen(02).
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(01)    Bundesrepublik Deutschland: §33 StGB.
(02)
das problem der selbsverteidigung gegen gewalt, ausgeübt vom bürger und/oder den amtswaltern, wird in der jurisprudenz unter dem stichworten: notwehr und notstand, erörtert. Das notstandsrecht(*1) ist auszuschliessen, weil es eine situation betrifft, die nicht unmittelbar als existenzzerstörend eingeschätzt werden kann.
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(*1) Bundesrepublik Deutschland: §34 StGB.      (d)<==//
(e)
Richter,Ulrich: Der weltgeist Hegel's. Argument: 2.4.22. 015:weltgeist. /bibliographie //==>2.93.76.    (e)<==//
(f)
das problem ist die unterscheidung: gewalt gegen eine person oder gewalt gegen eine sache(01). Der konsens gilt, dass gewalt gegen sachen(02) zulässig ist. Diese möglichkeit muss konzediert sein, wenn begründet werden soll, warum in dem einen fall gegen sachen gewalt zulässig sein soll, ja gefordert ist(03), in dem anderen fall aber, also gegen personen, für unzulässig erklärt und mit strafe bewehrt wird. Die unterscheidung kann nicht im faktum der gewalt gegründet sein, gleichwohl diese unterscheidung mit den zwecken begründet wird, die mit der gewalthandlung verfolgt werden.
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(01)
die gewalt als faktum ist mit sich identisch, aber es ist etwas anderes, ob das moment der gewalt ein moment der relation selbst ist, ausdrückbar nur in der formel: A<==|==>b(=gewalt), oder als das ausgeschlossene dritte moment, das in einer wechselseitigen relation, ausgedrückt in der formel: A<==>B, nicht erscheint, aber präsent ist(*1).
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(*1)   argument: //==>2.62.04/(g).  //         (f/01)<==//
(02)
klarstellung. Die formel: gewalt gegen sachen, war in den 68iger jahren eine parole gewesen, mit der der widerstand gegen die staatsgewalt in teilen gerechtfertigt werden sollte. D'accord, diese parole ist ein faktum der historia, aber diese ereignisse von damals, geschichtlich weiter von interesse, sollen hier nicht verfolgt werden(*1).
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(*1)
das problem wird eindeutiger bezeichnet, wenn der terminus: gewalt gegen sachen, durch den terminus: gewalt gegen das_andere, ausgewechselt würde, aber das war in der historia nicht der fall gewesen, hier aber ist, stilistisch weniger elegant, der terminus: gewalt gegen das_andere, der sache angemessener.    (f/02)<==//
(03)
das individuum, das ein ich ist, kann sich als individuum nur dann in der existenz halten, wenn es das, was es in der natur vorfindet, alles dinge der welt, die das_andere sind, für sich nutzt, das soll heissen, dass das individuum als ich diese weltdinge mit der anwendung von gewalt sich anverwandelt. Die gewalt in seiner ultimaten form, also der tötung von leben ist in der natur die bedingung der erhaltung der individuellen existenz. Erst in der kultur erscheint die unterscheidung: erlaubte/nicht_erlaubte tötungshandlung, als ein problem, das das individuum als ich und sein genosse gemeinsam aufgelöst haben(*1).
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(*1)
Richter,Ulrich: Leben tötet leben. adm/(29)01/14. /bibliographie //==>2.93.76.    (f/03)<==//          (f)<==//
(g)
die verteidigende gewalt kann als abwehrende gewalt zulässig sein, eingeschlossen die ultimate gewalt, die tötung des angreifers, aber, die abwehrende gewalt ist auch dann nicht schrankenlos, wenn diese in der rechtsordnung eingeräumt ist. Das sich verteidigende individuum als ich muss den angreifenden genossen, wenn es sich als ich erkennen will, auch in der grenzsituation der existenz noch als den anderen anerkennen. Die differenz scheint marginal zu sein, sie ist aber fundamental und darf nicht geschliffen werden; denn dem individuum als ich ist nicht eingeräumt zu entscheiden, ob der angreifende genosse, gewalt anwendend, sich als ich entmächtigt hat, sondern diese entmächtigung ist als die tat des angreifenden genossen zu begreifen, für die nur der angreifende genosse selbst verantwortlich sein kann(01).
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(01)
es wäre ein rabulistisches argument, wenn das sich verteidigende individuum als ich die entscheidungskompetenz anmassen würde, festzustellen, ob der angreifer sich selbst als ich entmächtigt habe oder nicht. D'accord, die situation ist vertrackt, aber auf der argumentebene der analyse sind die streitigen fakten eindeutig in ihre teile trennbar. Es ist die reale situation, der moment der gelebten gegenwart, fixiert im terminus: unmittelbar, in der die entscheidung: zulässige/nicht_zulässige verteidigung, entschieden werden muss, eine entscheidung, die nur das individuum als ich treffen kann, ob die anstehende gewalttat existenzvernichtend ist oder nicht. Geurteilt werden kann immer nur post festum(*1).
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(*1)
unter den strategen der gewaltanwendung kursiert der spruch: angriff sei die beste verteidung. In der perspektive verfolgter interessen mag das eine plausible maxime sein, in der grenzsituation der erhaltung der existenz als individuum scheidet diese maxime als rationales argument aus. Die maxime: angriff ist die beste verteidigung, kann in keinem fall die existenzielle grenzsituation betreffen(+1), weil mit der maxime das problem der verteidigung bestimmter interessen in das vorfeld der entscheidung verlegt ist. Alle formen des einschlägigen raisonnements sind projektionen in die zukunft, die facta der vergangenheit sind, gedanken, die das individuum als ich in einem bestimmten moment der gelebten gegenwart denkt, der aber nicht der moment der existenziellen grenzsitution sein kann und folglich als argument ausscheidet. Das, was bleibt, das ist die beurteilung der entscheidung post festum, und das ist die situation, die nicht im moment der gelebten gegenwart real sein kann, es ist immer ein factum der vergangenheit.
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(+1)
in einer anderen perspektive liegt diese grenzsituation aber vor, nämlich dann, wenn mit gewalt gedroht wird, um eine andere gewalttat, die existenzvernichtend ist, zu verhindern(§1).
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(§1)   argument: //==>2.63.07.    (g)<==//
(st/2.62.04/(g/03))<==//
2.62.10
der begriff: kultur, ist ein relationsbegriff, der im politischen verkehr, analog zum begriff: natur, als klassenbegriff gehändelt wird(a). Mit dieser einordnung des begriffs: kultur, ist der bezirk in der welt abgesteckt(b), in dem das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, als ich zuhause(c) sein können. Dem begriff: kultur, ist es eigentümlich, dass dieser begriff, wenn er gedacht wird, nichts ausser sich lassen kann. Das individuum als ich ist in der position des königs: Midas, dem der sage nach, alles, was er anfasste, zu gold, also zu kultur geworden ist. Das, was das individuum als ich auch ist, nämlich ein individuum der natur zu sein, das zu erkennen ist dem individuum als ich nicht möglich, weil es als ich die perspektive des individuums, eingebunden in seine natur, nicht einnehmen kann. Es ist, argumentiert auf der argumentebene der begriffe, entweder das individuum als ich oder das individuum in der natur(d). Dieser logik entgegen ist auf der argumentebene der phänomene an der differenz: kultur/natur, festzuhalten, weil die beurteilung der einschlägigen phänomene, hier die phänomene der natur, da die phänomene der kultur, nur in der differenz rational gelingen kann(e). Das entscheidende moment ist die perspektive des individuums als ich, das, umstellt von seinen interessen, sich entscheiden muss, ob es, den zweck im blick, in der perspektive der natur das problem lösen will oder in der perspektive der kultur(f).
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(a)
die unterscheidung: klassenbegriff oder relationsbegriff,(01) ist strikt zu beachten, auch dann, wenn es im diskurs schwierig ist, den begriff: natur,(02) vom begriff: kultur,(03) abzugrenzen. Der grund ist darin verortet, dass die relationsstruktur der begriffe: kultur und natur, im praktischen verkehr nicht eindeutig manifest ist und die definitionen, die für die einschlägigen klassenbegriffe als gültig gehändelt werden, umstriten sind(04). Die schwierigkeit ist, dass, wenn über die phänomene der natur gesprochen wird, immer phänomene bestimmt werden, die in ihrer bedeutung durch die vorstellungen von kultur vermittelt sind. Das individuum als ich und sein genosse, können auf kein phänomen der natur verweisen, weil sie es im moment der verweisung nur in der perspektive der kultur wahrnehmen können(05). Methodisch ist es zulässig, die perspektive: kultur, in der betrachtung der naturphänomene in analytischer absicht auszublenden, in der reflektierenden synthese ist dies nicht möglich.
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(01)    argument: //==>2.22.38.    (a/01)<==//
(02)    argument: //==>2.22.32.    (a/02)<==//
(03)
in der perspektive der systematik der begriffe gehört das argument: 2.62.10, in die argumentgruppe: 2.22.01-58, es bleibt aber aus pragmatischen gründen eingereiht in der argumentgruppe: 2.62.01-13. Der grund für die formale abweichung ist banal; die widersprüchliche einordnung ist allein das resultat der entstehung dieses essays, der in drei grossen abschnitten komponiert worden ist(*1).
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(*1)   argument: //==>2.12.03.    (a/03)<==//
(04)
die definitionen und die erläuterungen zu den klassenbegriffen: kultur und natur, sind in den einschlägigen lexikonartikeln nachzulesen. Es ist üblich, die differenz: natur/kultur, am terminus: cultura(lat.), festzumachen(*1) und alles, was nicht "cultura" ist auf der seite der natur zu verrechnen(*2). Das verfahren mag praktikabel sein, aber die differenzierungen genügen nicht, weil in der perspektive der kultur jedes denkbare ereignis mit den weltdingen verknüpft werden kann, die mit dem terminus: natur, bezeichnet werden(*3). Diese verknüpfungen sind in der perspektive der natur aber nicht zwingend. Die begründung ist banal. Die natur hat es bereits gegeben, bevor ein individuum der gattung: homo sapiens, die bühne des welttheaters betreten hatte, ein phänomen der kultur, um alles, die phänomene der natur eingeschlossen, seinem willen zu unterstellen(*4).
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(*1)
pars pro toto der verweis auf das Historische Wörterbuch der Philosophie. Bd.4.Sp.1309-1324. Stichwort: Kultur, Kulturphilosophie. /bibliographie //==>2.93.72.
(*2)
auffällig ist, dass die masse der artikel zum problemfeld: kultur, mit wortkompositionen abgedeckt werden. Dazu auch instruktiv die anordnung der stichworte im Historischen Wörterbuch der Philosophie. Der bogen des interesses ist gespannt vom terminus: kulturanthropologie, über den terminus: kulturphilosophie, bis zum terminus: kulturzyklentheorie,(+1). Ebenso das stichwort: natur,(+2) das mit den termini: natur der sache bis naturzweck,(+3) präzisierend eingekreist ist.
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(+1)   a.a.O. Bd.4. Sp.1309-1357.
(+2)   a.a.O. Bd.6. Sp.421-478.
(+3)   a.a.O. Bd.6. Sp.478-662.
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(*3) ein obiter dictum ist meine bemerkung, dass, beurteilt am umfang der lexikonartikel, die probleme der abgrenzung eher auf der seite der natur verortet werden als auf der seite der kultur. Das ist ein problem der definition der klassenbegriffe und dieses problem soll hier nicht weiter verfolgt werden.
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(*4) die sprachwurzel: cultura = landbau, macht diesen zusammenhang kenntlich.     (a/04)<==//
(05)
die debatten über die ökologie lassen hinreichend präzis erkennen, dass diese debatten zwar in der perspektive der kultur geführt werden, aber es wird versucht, in der perspektive der natur zu argumentieren. Die resultate dieser debatten sind, zurückhaltend formuliert, dürftig, vor allem aber sind die resultate als defizient einzuschätzen, weil die unterscheidung: entweder natur oder kultur, dem problem nicht angemessen ist(*1). Was die kultur als kultur ist, das ist nur im horizont der natur begreifbar, die aber in der relation: individuum_als_ich<==|==>kultur, das ausgeschlossene dritte moment ist, nicht anders die natur im horizont der ausgeschlossenen kultur(*2).
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(*1)
diese beobachtung kann an den phänomenen konkretisiert werden, die unter dem stichwort: nachhaltigkeit, debattiert werden. Die forderung, man möge mit der natur sorgsam umgehen(+1), ist in jeder talkshow ein pluspunkt, aber die bekenntnisse ändern nichts an den fakten. Im kern der debatten stehen zwei denkschulen, die, so scheint es, nicht miteinander zu harmonisieren sind, auf der einen seite die natur, die in (ewigen) kreisläufen eingebunden ist, auf der anderen seite die kultur, die alles dem stetigen wachstum unterwirft(+2). Es ist logisch möglich, das kreislaufmodell mit dem linearen modell zu harmonisieren, aber das sind versuche, die für das individuum als ich und seinem genossen nur in der perspektive der kultur möglich sind. Das individuum als ich kann in einem gedankenexperiment sich in den zustand der natur versetzen, das gedankenexperiment selbst ist nur in seiner kultur denkbar(+3).
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(+1)
akut ist das problem in den debatten über die klimaveränderung, von der viele besorgte bürger behaupten, sie sei durch die menschen verursacht. Unstrittig weisen die statistischen daten aus, dass die durchschnittstemperatur der erde steigt, die gründe dafür sind aber streitig gefallen, weil die wissenschaftler selbst für das faktum keinen stichhaltigen grund angeben können, weder pro noch contra.
(+2)   Richter,Ulrich: Das wachstum. adm/(24) /bibliographie //==>2.93.76.
(+3)   //==>anmerkungen: (d/05), (e/01/*2).
(*2)   argument: //==>2.24.22.    (a/05)<==//          (a)<==//
(b)
mit den relationsbegriffen: kultur und natur, sind alle dinge der welt erfasst, die präzis dem einen bereich: natur, oder dem anderen bereich: kultur, zugeordnet sind. Das, was auf der argumentebene der begriffe eindeutig ist - es gilt die regel: tertium non datur, - das ist auf der argumentebene der phänomene - es gilt die regel: tertium e multum datur, - als gegensatz bis zum wechselseitigen ausschluss umstritten. Vom begriff: welt, ist strikt das abzutrennen, was im horizont des relationalen arguments mit dem zeichen: NATUR,(01) gekennzeichnet sein muss, um über die dinge der welt rational sprechen zu können(02).
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(01)
//==>INDEX der argumente, stichwort: zeichen:_NATUR.
(02)
Richter,Ulrich: Intramundum/extramundum. 018:grenzeII /bibliographie //==>2.93.76.    (b)<==//
(c)
den gedanken, kultur als heimat zu begreifen, hat Ernst Bloch in seiner schrift: Das Prinzip Hoffnung, entfaltet(01). Er hat ein grosses panorama entworfen, dessen rahmen, bestimmt mit dem begriff: kultur, die gegenstände der kultur von allen anderen weltdingen abgrenzt. In diesem bild ist der begriff: das_politische, ein mosaikstein, der sowohl auf das haus(=verband der sozialen gruppe) verweist als auch auf die polis(=staat). Das sind die bereiche, in denen das individuum als ich und sein genosse sich den raum schaffen, diesen gestaltend, der mit dem terminus: kultur, hinreichend bezeichnet ist. Die natur als das begrenzende moment ist zwar immer präsent, aber es ist das andere, in dem die kultur ihre grenze hat(02).
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(01)
Bloch,Ernst: Das Prinzip Hoffnung. /bibliographie //==>2.94.10.
(02)
dieser gedanke ist nicht umkehrbar. Die natur ist das, was sie ist, eben natur und das ohne zeit und raum.      (c)<==//
(d)
über die natur sprechen ist ein problem der erkenntnis(01); denn das, was nur in den kategorien der natur fassbar ist(02), das kann das individuum als ich allein in der perspektive seiner kultur fassen. So redet man unbekümmert von einer unberührten natur, aber überall dort, wo der homo sapiens(=homo faber) seinen fuss hingesetzt hat, erlebt der einzelne tourist die natur nur noch als kultur(03). Das problem ist nicht die universalität der kultur in ihrer omnipräsenz(04), das problem ist die begrenzung des individuums als ich auf seine welt, aus der es nicht herausfallen kann(05).
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(01)
die philosophen der tradition versuchen das problem mit einem trick der sprache zu bemeistern. Um die differenz zu überbrücken, die in der perspektive der kultur induziert ist, verwenden sie den flexiblen terminus: natur an sich, in abgrenzung zum analog konstruierten terminus: natur für sich. Sprachlich ist die grenze also markiert und damit können alle, die es betrifft, vorzüglich operieren, aber, das problem ist hinter den termini verschwunden und weiter virulent, nämlich dann, wenn konkret gesagt werden muss, ob dieses bestimmte ding der welt: n, nun an sich oder für sich das objekt der reflexion ist. Das verschieben der entscheidung schafft zwar kurzfristig entlastung, beseitigt aber nicht das problem, das mit den methoden der tradition nicht entscheidbar ist.      (d/01)<==//
(02)
der satz: "das, was nur in den kategorien der natur fassbar ist" ist im strikten sinn erkenntniskritisch unzulässig, aber als konvention des metaphysischen denkens soll er passieren, weil darin das dilemma der differenz: kultur und/oder natur, fixiert ist, wenn darüber reflektiert werden soll.    (d/02)<==//
(03)
signifikant für diese erfahrung sind die berichte über den Mt.Everest, auf dem die touristen sich im basisslager, 6000m NN., drängeln. Der ort, einst unberührte natur, ist in eine müllkippe von kulturschrott transformiert worden, verursacht durch naturbessesene bergsteiger, die, so behaupten sie es, den alten mystikern gleich, nur die vereinigung mit der natur im sinn haben. De facto sind sie, die naturfreaks, unfähig, sich ihrer kultur zu entziehen und lassen alles fallen, was sie nicht mehr gebrauchen.    (d/03)<==//
(04)
es wird berichtet, dass ein satelit, vor jahren in den orbit geschossen und später umprogrammiert, bereits das wirkfeld der sonne verlassen hat. Bemerkenswert ist allein die tendenz der nachricht, nicht die realität des berichteten, deren begriffe weiterhin von traditionalen denken bestimmt sind. Aus seiner welt kann das individuum als ich nicht heraus, und wenn es aus seiner welt hinausgefallen ist, dann ist jedes sprechen von einem individuum, das ein ich ist, gegenstandslos.    (d/04)<==//
(05)
die alternative zu diesem problem ist, so scheint es, der rückfall in die natur. Als gedankenexperiment ist die imagination dieser situation möglich(*1), weil das jeweils begrenzende moment in analytischer absicht ausgeschlossen wird, aber real kann das individuum als ich diesen gedanken in seiner synthetisierenden reflexion nicht denken; denn als individuum müsste es sich selbst als das ich negieren. Im akt, sich selbst als das ich zu begreifen, hat das individuum, das das ich ist, die differenz gesetzt, mit der es die dinge der welt in die dinge der welt teilt, die der natur oder der kultur zugeordnet sein sollen, sich selbst der kultur zuordnend, gleichwohl als individuum auch der natur verbunden(*2). Erst im tod des individuums ist die differenz: kultur/natur, niveliert, aber dann ist diese unterscheidung auch gegenstandslos geworden. Das, was ein individuum als ich gewesen war, das ist buchstäblich in das zurück gefallen, was die natur ist, präziser formuliert, was ein zustand ist, der mit dem terminus: NATUR, bezeichnet werden muss(*3).
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(*1)    //==>anmerkung: (a/05/*1/+3).
(*2)
die differenz kann mit den phänomenen der krankheit demonstriert werden. Seine krankheit, ein ereignis der natur, nimmt das individuum als ich, sich als leidender des phänomens bewusst seiend, allein in der perspektive der kultur wahr. Zwar wird berichtet, dass auch tiere sich selbst mit heilpflanzen kurieren können, aber in ihrer struktur sind diese beobachtungen analogien, die nur durch die kultur vermittelt sein können. Aus instinktgründen wird das tier die heilende pflanze fressen, nicht weil es wüsste, was heilung verspricht, sondern weil das bedürfnis im entscheindenden moment diese aktion erzwingt.
(*3)
die differenz, die zwischen den zeichen: natur und NATUR, besteht, kann beiseite gelegt werden, sie ist aber in der perspektive der erkenntnistheorie nicht zu ignorieren(+1).
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(+1)
klarstellung. Mit dem zeichen: natur, wird im relationalen argument das bezeichnet, was gemeinhin die objekte der naturwissenschaften sind. Mit dieser konvention ist die praktische arbeit der naturwissenschaftler hinreichend abgerenzt von den reflektionen, die die metaphysiker anstellen müssen, wenn sie über die welt sprechen wollen, die sie von dem abgrenzen, was nicht_welt ist. Das, was als logische verneinung ausgewiesen ist, das wird, wenn pragmatisch räsoniert werden muss, mit dem zeichen: NATUR, bezeichnet und abgegrenzt.    (d/05)<==//    (d)<==//
(e)
die abgrenzung: hier die phänomene der kultur - da die phänomene der natur, ist ambivalent, weil die dinge der welt als phänomene nicht eindeutig mit den begriffen: kultur oder natur, unterscheidbar sind. Die definitionen der klassenbegriffe weisen merkmale aus, die die subsumtion des bestimmten dings der welt: a, plausibel erscheinen lassen und so die einschätzungen: ein phänomen der natur und/oder ein phänomen der kultur, begründen(01). Diese ambiguität der zuordnungen ist nicht vermeidbar, aber die doppeldeutigkeiten sind händelbar, vorausgesetzt, die begriffe sind hinreichend klar definiert(02). Es gibt konventionen, mit denen das individuum als ich und sein genosse diese unterscheidungen sicherstellen(03), das sollte für eine praxis ohne gewalt genügen.
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(01)
die plausibilität der unterscheidungen wird unter dem terminus: double use, ausgetestet(*1). Die beurteilung der phänomene des todes ist ein anderes problemfeld. In der perspektive der natur erscheint der physische tod eines individuums anders als das gleiche ereignis in der perspektive der kultur, nämlich dann, wenn das individuum als ich einerseits mit dem phänomen des todes seines genossen konfrontiert ist, andererseits mit der industriellen tötung der nutztiere. Wenn versucht wird, diese differenz zu nivellieren, dann ist der versuch immer auf der seite der kultur zu verrechnen, nicht auf der seite der natur(*2).
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(*1)
die phänomene des double use sind nur in der perspektive der kultur möglich. Die reisszähne des raubtieres sind ein lebensnotwendiges organ des tieres und kann nicht als waffe klassifiziert werden, auch dann nicht, wenn die analogie diesen vergleich nahelegt. In der sphäre der kultur aber, kann ein bestimmtes ding der welt, zum beispiel, ein messer,(+1) sowohl ein werkzeug sein, hilfreich für die bewältigung der existenz, als auch eine waffe, mit der der konkurrent aus dem weg geräumt werden soll. Punktuell kann an jedem bestimmten weltding seine ambiguität kenntlich gemacht werden, deren grund in der kultur verortet ist(+2).
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(+1)
im prinzip kann jedes ding der welt einem gedoppelten gebrauch unterworfen werden - auch die liebe tötet! Es ist daher praktisch nicht möglich, eine liste der sogenannten double-use-produkte aufzulegen, weil es die interessen derjenigen sind, die über den gebrauch der double-use-produkte entscheiden.
(+2)
es ist eine fehlinterpretation des begriffs: kultur, wenn die phänomene der gewalt ausgeklammert würden. Die gewalt ist für den begriff: kultur, zwar kein konstitutives merkmal(§1), aber als phänomen ist die gewalt in der kultur omnipräsent. Krieg und frieden sind phänomene der kultur(§2).
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(§1)
die leistung des individuums als ich und seines genossen, die phänomene der gewalt einzuhegen, ist zwar ein beachtliches moment im begriff: kultur, aber die einhegung der gewalt ist auf grund des faktums der gewalt noch kein konstitutives merkmal im begriff: kultur.
(§2)
dieser satz ist mit dem zusatz zu ergänzen: nicht der natur($1).
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($1)   //==>anmerkung: (f).      (e/01/*1)<==//
(*2)
der physische tod eines exemplars der gattung ist in der perspektive der natur ein eindimensionales ereignis, das allein den wendepunkt zwischen sein und nicht_sein markiert. Der tod in der natur ist nicht doppeldeutig. Wenn aber der tod in der perspektive der kultur zu einem eindimensionalen phänomen reduziert wird, dann ist das der rückfall des individuums, das ein ich sein wollte, in die natur(+1).
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(+1) diese logik haben Hitler und seine gesinnungskumpane im holocaust realität werden lassen. Eine schuld, die nicht aus der erinnerung getilgt werden kann, und die nachlebenden, das opfer wie der täter, müssen mit diesem wissen ihre existenz bewältigen, möglich allein in ihrer kultur, die sie sich selbst schaffen müssen und geschafft haben.     (e/01/*2)<==//         (e/01)<==//
(02)
klarstellung. Die begriffe: kultur und natur, werden in dieser reflexion als klassenbegriffe gehändelt.    (e/02)<==//
(03)
die logik der natur ist weder auf die phänomene der kultur projizierbar, noch kann die logik der kultur das maass sein für die phänomene der natur. Partes pro toto wird auf die phänomene der ethik(*1), des wissens(*2) und der instinkte(*3) verwiesen.
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(*1)
es ist eine konvention, wenn die phänomene der moral, die struktur der ethik eingeschlossen, als phänomene der kultur eingeordnet werden(+1). Das gerede von einer ethik in der natur ist gegenstandslos, auch dann, wenn phänomene zitiert werden können, die eine grosse ähnlichkeit mit der unterscheidung: gut/böse, aufweisen. Das raubtier, wenn es seine beute schlägt, um leben zu können, handelt weder gut noch böse, sowenig das beutetier gerechtigkeit einfordern kann, wenn es vom artspezifischen raubtier getötet wird. Ein greifbarer sinn ist der unterscheidung: gut/böse, erst in der ambiguität der kultur
zugeordnet.
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(+1)
die vertreter der tradition mögen das anders einschätzen, aber ihr urteil wird am faktum wenig ändern können. Im kern ist dieser streit auch überflüssig, weil die logik der relationsbegriffe: kultur oder natur, die verortung der phänomene der ethik und moral nur auf der seite der kultur plausibel erscheinen lassen. Das genügt, um mit den einschlägigen problemen vernünftig umgehen zu können.      (e/03/*1)<==//
(*2)
eine andere konvention ist, wenn die phänomene des wissens als phänomene der kultur gehändelt werden. In der natur sind phänomene benennbar, die als formen des wissens gedeutet werden können, aber das ist, als bild gefasst, das wissen der gattung, niemals des exemplars(+1). Tradition und geschichte, die systematische zusammenfassung ihres wissens, über das das individuum als ich und sein genosse verfügen können, sind phänomene der kultur, in keinem fall können es phänomene der natur sein, in der die exemplare der gattungen auf den moment des gelebten lebens eingeschränkt sind.
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(+1)
in einigen forschungsergebnissen ist angedeutet, dass die scharfe trennung: tier/mensch, nicht zwingend ist, aber diese grenze ist dennoch klar erkennbar. Einzelne exemplare einer gattung können zwar individuelle erfahrungen machen, aber sie können, so weit bisher erkennbar ist, dieses wissen nicht individuell tradieren.    (e/03/*2)<==//
(*3)
eine dritte konvention betrifft die phänomene des instinktverhaltens der exemplare einer gattung, die der natur zu subsumieren sind. Der instinkt markiert ein gattungsspezifisches wissen, an dem das exemplar einerseits unmittelbaren anteil hat, andererseits ist dieses wissen nur gemäss der erkannten regeln der jeweiligen gattung in der nächsten generation reproduzierbar. Das individuum als ich, soweit es als individuum anteil an der natur hat, kann seine existenz aus diesem gattungswissen bewältigen, aber dieses wissen ist immer überlagert von den phänomenen der kultur(+1). In analytischer absicht können die bereiche: natur und kultur, voneinander getrennt werden, und das ist auch notwendig, wenn bestimmtes wissen eingeordnet werden soll, aber in seiner synthetisierenden reflexion erscheint das gattungswissen, also sein instinktverhalten als naturwesen, immer überwölbt von den formen seines individuellen wissens, sedimentiert in den dokumenten der historia und den geschichten der erzähler.
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(+1)
auf ein problemfeld sei kurz verwiesen. Die aufzucht der nächsten generation ist primär ein ereignis in der natur, unter den bedingungen der kultur aber wird dieser prozess durch die phänomene der erziehung überlagert. Mit den phänomenen der erziehung wird aber der wirkzusammenhang in der natur keineswegs aufgelöst, gleichwohl dieser in den hintergrund gedrängt zu sein scheint. Im gedankenexperiment ist die möglichkeit vorstellbar, dass das individuum als ich und sein genosse ihre nachkommen groossziehen, ohne durch die errungenschaften der kultur genötigt zu sein. Der beweis wird gelingen, der versuch aber, diesen beweis ad oculum zu erbringen, dürfte moralisch nicht zu rechtfertigen sein(§1).
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(§1)
das gedankenexperiment wird in der medial aufgeheizten wirklichkeit ansatzweise immer wieder versucht. Einer dieser versuche ist das fernsehspektakel: dschungelcamp. Zu offensichtlich ist der gegensatz zwischen natur und kultur, die gegeneinander ausgespielt werden, um quote zu machen. Einerseits werden die standdards der kultur geschliffen, andererseits werden die mechanismen der natur schamlos ausgebeutet, eine schamlosigkeit, die als phänomen der moderne nur in der perspektive der kultur denkbar ist.      (e/03/*3)<==//           (e/03/)<==//         (e)<==//
(f)
der begriff: kultur, ist als klassenbegriff ein begriff der politischen theorie. Folglich sind die begriffe: frieden und krieg, als phänomene der klasse: kultur, zu subsumieren und nicht der klasse: natur. Es mag zwar plausibel sein, die phänomene der natur mit den termini: krieg und frieden, zu bezeichnen, aber diese phänomene mit den so bezeichneten begriffen auszumessen, das ist in jedem fall falsch(01). Die beobachtbare situation in der natur, soweit sie noch sich selbst überlassen erscheint, kann mit den begriffen: frieden oder krieg, nicht unterschieden werden, auch dann nicht, wenn es plausible gründe gibt, mit diesen analogien zu operieren. Das raubtier, wenn es das beutetier schlägt, wendet gewalt an, aber es führt keinen krieg, auch dann nicht, wenn es im rudel auf beute aus ist; folglich muss auch das gegenstück, der frieden, ausgeschlossen werden. Ebenso ist es ein untauglicher versuch, die phänomene des krieges, auch die des friedens, mit analogien aus der natur erklären zu wollen oder gar zu rechtfertigen. Diese grenzlinie muss immer klar gezogen sein.
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(01)
die analogie, mit der die vertauschung von kultur und/oder natur bewerkstelligt wird, ist sinnfällig in der literaturgattung: tierfabel. Als methode der literatur, also eindeutig ausgewiesen als ein phänomen der kultur, ist die tierfabel akzeptabel, weil es eine geschichte ist, nicht aber ein berichtetes ereignis aus der natur. Der zweck der tierfabel ist nicht die analyse einer situation, sondern die reflexion eines geschehens, mit personen als akteuren in der maske bestimmter tiere.      (f)<==//
(st/2.62.01/(b))<==//
2.62.11
die gewalt in den formen ihrer einhegung ist prima vista gewalt(a), secunda vista aber erscheinen die formen eingehegter gewalt als tolerierte gewalt, die in der gesellschaft aus pragmatischen gründen akzeptiert ist(b). Eine der formen eingehegter gewalt ist der legitime zwang, den der amtswalter anzuwenden befugt ist. Als begriff ist der legitime zwang unproblematisch(c), als phänomene aber gehen die einschätzungen weit auseinander(d). Das konkrete problem wird pragmatisch aufgelöst, konfliktlösungen, die nicht abschliessend beendet werden. Die formen einhegter gewalt erscheinen als eine selbstbeschränkung in der wahl der mittel, mit der die notwendigen entscheidungen herbeigeführt werden(e). Eingehegte gewalt sollte in seiner gesellschaftlichen funktion immer als ein neutrales mittel erscheinen, ein problem, das prolongiert wird, wenn die konkrete bedeutung des terminus: neutral, erfragt werden muss(f).
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(a)
die einwände der moral sollten auf der argumentebene der analyse strikt abgetrennt erörtert werden. Gewalt ist gewalt, das ist ein tautologischer satz, aber, ist es überflüssig, dies hier zu erwähnen? - nein; denn dieser satz muss im blick bleiben, wenn über die formen eingehegter gewalt räsoniert wird(01). Die gründe, mit denen festgelegt ist, was als eingehegte gewalt gelten soll, sind nicht im begriff: gewalt fundiert, sondern in den interessen aller, die es betrifft. Nur im horizont dieser interessen kann die frage beantwortet werden, ob eine gewalttat in der klasse: legitimer zwang, subsumiert werden kann oder in der klasse: nackte gewalt, subsumiert werden muss. Die frage: was unterscheidet die gewalt des diktators von der gewalt des freiheitskämpfers? ist rhetorisch - beide töten, jeweils die gefolgsleute des anderen im namen des rechts oder der freiheit, von der sie schwätzen.
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(01)
das reden über die formen eingehegter gewalt ist ein moment der phänomenologien, die über die formen der gewalt interessengeleitet erstellt werden. Dazu mehr in der folgenden anmerkung: (b).     //         (a)<==//
(b)
die phänomenologie der formen eingehegter gewalt ist ein teilaspekt jeder phänomenologie, die die formen der gewalt zum gegenstand hat(01). Bei der erstellung solcher übersichten sollte aber der aspekt nicht übersehen werden, dass die formen eingehegter gewalt auch als phänomene der macht und/oder der herrschaft erscheinen können. Das differenzierende kriterium ist die verwendung der gewalt als mittel zu einem bestimmten zweck. Es sind die zwecke, legitim oder auch nicht, die die gründe bereitstellen, wenn eine bestimmte form der gewalt, real erlitten, akzeptiert und/oder toleriert, klassifiziert wird(02).
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(01)    argument: //==>2.62.04/(b/03).
(02)
die handlung: festnahme durch einen polizeibeamten, oder der rechtsakt: urteil eines richters, sind für sich eine form von gewalt, gewalt, die als gewalt nicht legitimierbar ist. Wer das in zweifel stellen will, der wird das problem der ubiquitären gewalt nicht verstehen können, wer aber negiert, dass es einen grund geben kann, der die beurteilung einer bestimmten gewalttat als legitimierbar ausweist, der verkennt die funktion der gewalt in der existenz des individuums als ich und seines genossen. Die gewalt als faktum, teil der natur, ist nicht legitimierbar, aber es gibt gründe, die ein bestimmtes faktum in der ordnung der weltdinge, die das individuum als ich und sein genosse definiert haben, als legitimiert ausweisen. Der prozess der ausweisung des legitimierenden grundes muss öffentlích sein, das soll heissen, von allen, die es betrifft, uneingeschränkt überprüft werden können.      (b)<==//
(c)
der begriff: legitimer zwang, ist ein merkmal des begriffs: herrschaft,(01). Zwang ist als begriff die gesetzlich geregelte gewalt, insofern kann zwang, soweit dieser als legitim ausgewiesen ist, nur das ergebnis der ausübung von herrschaft sein, in keinem fall das ergebnis des faktischen gebrauchs der macht(02).
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(01)    argumente: //==>2.52.04  //==>2.52.05.
(02)
es ist ein moment der erfahrung, dass unter den phänomenen der macht die gewalt als mittel der machtausübung gebräuchlich ist, die gewalt nämlich, die als formen eingehegter gewalt ausweisbar sind; denn jede soziale ordnung, die durch das faktum: machtbeziehung, stabil gehalten wird, weist formen der gewalt aus, die nicht legitimiert sind, die aber den gesetzten zweck gleichwohl bewirken. Die waffe in der hand, nicht gebraucht, nur gezeigt, kann diese wirkung haben; das charisma des führers leistet vergleichbares. Die gewalt wird als mittel genutzt, aber ein wirksames mittel kann diese form von gewalt nur dann sein, wenn sie durch einen zweck begrenzt ist. Diese zwecke können im bestimmten fall gegensätzlich sein bis zum wechselseitigen ausschluss, aber alle, die es betrifft, haben das verbindende interesse, die machtrelation in dauer zu halten. Das ist nur dann möglich, wenn die gewalt als mittel zum zweck untrennbar mit diesem zweck verknüpft ist. Diese formen der gewalt sind durch den zweck, der legitim sein kann, eingehegt.      (c)<==//
(d)
d'accord, es ist unterhaltsam, eine phänomenologie der formen eingehegter gewalt auszubreiten, es kann aber bestritten werden, dass mit der liste der denkbaren und real möglichen fälle eingehegter gewalt auch die erkenntnis über diese gewaltphänomene zwingend befördert wird. Andernorts habe Ich aspekte des problems en detail erörtert(01).
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(01)
es genügt, auf das problem: herrschaft und zwang,(*1) zu verweisen. Es dürfte nicht bestritten werden, dass die ausführung von herrschaft nur dann wirksam ist, wenn über die anwendung von zwang, das heisst auch die anwendung realer gewalt, ein konsens besteht. Der konsens impliziert die realisation des versprechens, den zwang in den grenzen der eingeräumten herrschaftsbefugnis auszuüben. Die crux dieser reflexion ist, dass mit jedem argument, das den konsens affirmiert, das problem der ultimaten entscheidung aufgeschoben wird, die, der konsens ist gültig, nicht erzwungen werden kann, das heisst, die reflexion ist im kreis von argument und gegenargument dialektisch eingeschlossen.
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(*1)   argument: //==>2.53.34.   //         (d)<==//
(e)
die eingehegte gewalt ist dann möglich, wenn alle, die befugt oder fähig sind, gewalt als mittel zu gebrauchen, sich in der anwendung des gewaltmittels selbst beschränkend. Mit allgemeinen anweisungen kann das problem der selbstbeschränkung zwar umkreist werden, aber die reale auflösung des problems wird ausständig bleiben. Ein ernstgemeinter widerspruch ist im diskurs nicht zu erwarten, wenn der satz formuliert wird: "das angedrohte gewaltmittel ist dann gerechtfertigt, wenn der zweck, der gegen widerstreben durchgesetzt werden soll, gerechtfertigt werden kann", allein nicht_entschieden ist, ob der geltend gemachte zweck auch legitimiert ist, die frage, die abschliessend nicht beantwortbar ist(01).
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(01)
das problem der möglichen antworten ist dann virulent, wenn die frage aufgeworfen ist, ob die real angewendete gewalt des amtswaltes verhältnismässig ist oder nicht, reformuliert in einer anderen perspektive die frage: "kann es ein widerstandsrecht gegen die staatsgewalt geben, die legal und legitim ist?". Die antwort, die behauptung des rechts auf verteidigung(*1) gegen staatliche gewalt sei legitim, ist zweideutig, weil das, was in der theorie eindeutig beantwortet wird, in den möglichen antworten vieldeutig ist. Prima vista ist das argument plausibel, dass im schema der relation: a<==|==>b, die gewalt gegen die gewalt nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn die eine gewalt äquivalent der anderen gewalt ist, secunda vista ist aber das entscheidende moment des arguments nur prolongiert, weil im moment der grenzüberschreitung genau das als ein faktum der gewalt präsent ist, das gegen das andere faktum der gewalt gestellt wird, es ist nur eine andere form der gewalt(*2).
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(*1)    argument: //==>2.62.09.
(*2)
das argument des sogenannten widerstandsrechts(+1) folgt der logik, die dem prinzip der vergeltung zugrunde liegt, ein prinzip, das in der realität nur zu absurden resultaten führen kann. Gewalt erzeugt gewalt, nur andere - das ist ein satz der erfahrung.
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(+1) das verfasungsrechtliche problem ist hier nicht zu erörtern.      (e)<==//
(f)
der schlüssel für das problem ist die konkrete antwort auf die frage, was der terminus: neutral, de facto bezeichnet. Das argument kreist in sich, das heisst, dass das, was als form eingehegter gewalt gelten soll, im begrenzenden horizont der ubiquitären gewalt festgelegt wird. Prima vista ein mageres resultat, in der struktur des arguments aber ist secunda vista ausgewiesen, wer die behaupteten positionen zu rechtfertigen hat, gegensätzlich zueinander.     (f)<==//
(st/62.04/(g/04))<==//
2.62.12
man sagt, der friede werde sein, sobald alles in harmonie gewendet ist. Das ondit ist weder falsch noch richtig, es ist indifferent und in seiner indifferenz ist die meinung der quellgrund jeder form von disharmonie. Es sollte nicht übersehen werden, dass jeder harmonie das element: disharmonie, immanent ist(a), ein faktum, das die harmoniemetaphorik in den friedensbegriffen als falsch ausweist(b). Nicht die schaffung eines zustands der ruhe(c), das ideal des sogenannten friedens, ist das problem, das problem des friedens ist die aktive erfindung(d) von mechanismen der konfliktlösung, die geeignet sind, konfligierende interessen ohne gewaltanwendung so auszutarieren, dass alle, die es betrifft, ihr interesse erfüllt sehen(e). Die bedingung für diesen zustand der harmonie ist die versöhnung über die interessen, die das individuum als ich und seinen genossen entzweien. Die versöhnung aber ist eine leistung, die das individuum als ich und sein genosse selbst vollbringen müssen, wenn ihre soziale beziehung: A<==>B, massiv durch die gewalttat des einen oder des anderen oder beider gestört wird oder bereits zerstört ist. Die gewalttat des einen gegen den anderen bewirkt die schuld des täters, aber die schuld des täters kann nicht unmittelbar mit der implizierten schuld des opfers verrechnet werden, entweder, weil das opfer sich aktiv gegen die gewalt gewehrt hat, oder weil es passiv den gewaltäter gewähren liess. Über die schuld beider, müssen das individuum als ich und sein genosse, jeder für sich, einerseits die hand zur versöhnung reichen, andererseits die gereichte hand als versöhnung ergreifen(f). Das ist der weg, den beide, jeder für sich, gehen müssen, wenn sie den modus vivendi besiegeln wollen, der allen, die es betrifft, von nutzen sein wird(g).

Die harmonie des friedens kann in vielen tönen klingen - dann, wenn die harmonie gewollt ist ... .
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(a)

harmonie und disharmonie sind phänomene, die in ihrer gegensätzlichkeit sich kompletieren. Das referenzphänomen ist die musik. Ein schöner klang, das schibboleth der harmonie, ist eine verbindung von harmonie und dissonanz. Das, was prima vista ein reiner klang ist, das erweist sich in der analyse als ein komplexes system von tönen. Die reine oktave gilt als der inbegriff der harmonie, aber die oktave, als akkord zum tönen gebracht, ist ein komplexes system von grundton und mitschwingenden obertönen, die kleine sekunde eingeschlossen. Es mag sein, dass die harmonie der töne als ästhetisch schön erfahren wird und darum als ideal des friedens ergriffen wird, aber das kann nur vordergründig richtig erscheinen, dem in der sache kein korrespondierendes pendant eigen ist.    (a)<==//
(b)
es ist nicht falsch, wenn in den definitionen des friedens auf die notwendigkeit der harmonie verwiesen wird. Diese verweise sind aber dann falsch, wenn das notwendige moment der disharmonie ausgeblendet oder gar verneint wird(01). Nicht die situation der disharmonie ist das problem, das problem ist, dass die konfligierenden momente mit den kategorien: gut/böse, aufgeladen werden, die die weiteren handlungen aller, die es betrifft, bestimmen werden. In der gesellschaft sind die konflikte ein faktum, und dieses faktum kann nicht mit der androhung seiner beseitigung aufgelöst werden, sondern geboten ist die händelung der konflikte zum vorteil aller, die es betrifft. Harmonie muss gestaltet werden, und in jedem moment der gelebten gegenwart wird sie immer wieder neu bestätigt.
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(01)
diesem verdacht sind die sogenannten friedensapostel ausgesetzt, die in ihrer blindheit des gutmenschentums das faktum der gewalt in allen sozialen phänomenen ignorieren oder schlicht abstreiten. Das pendant zu jedem konflikt ist der zustand eines harmonischen miteinander, allein die bedingungen des konfliktes bleiben präsent, nicht immer ouvert.      (b)<==//
(c)
es ist auf Kant's erzählung vom friedhof als dem symbol des ewigen friedens zurückzuverweisen(01). Friede ist kein zustand der ruhe, sondern der frieden ist ein prozess, der in seiner dynamik als ein permanenter wechsel von zuständen präsent ist. Dieser prozess, immer fortlaufend, wird erst im tod seiner protagonisten stillgestellt sein. Das ist der grund, der die metaphorik, auf ruhe abstellend, als falsch ausweist.
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(01)   argument: //==>2.62.08/(b/08/*3)  //==>2.62.08/(f/03/*6).   //   (c)<==//
(d)
das argument Kant's, der friede sei zu stiften, ist das geheimnis eines jeden friedens. Zu beachten ist die geänderte perspektive auf die phänomene des friedens. Nicht das ziel ist entscheidend, sondern der weg zum ziel, auf dem viele konfligierende phänomene lauern, die, auseinanderlaufend, in einer folge von handlungen ohne gewalt zusammengebunden werden. Die aufgabe für das individuum als ich und seinem genossen ist, die konfliktauflösungen zu erfinden, die als folge von zwischenlösungen im moment der gelebten gegenwart immer wieder neu bestätigt werden müssen. Dieser prozess ist ein modus vivendi(01), der von allen, die es betrifft, geschaffen ist, der allen, keinen aussondernd, die gewünschten vorteile sichert, ohne den jeweils anderen schädigen zu wollen. Eine utopie sicherlich, aber anders als utopie ist dieser zustand des friedens nicht imaginierbar.
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(01)   //==>anmerkung: (g).      (d)<==//
(e)
es ist brauch, zelebriert in den talkshows, von einer win-win- situation im politischen prozess zu reden. Der gedanke, dass alle gewinnen sollen, ist nicht als falsch abzumeiern, aber die bezeichnende terminologie ist irreführend. Es ist möglich und auch zutreffend, den gesuchten und erforderlichen ausgleich auseinanderlaufender interessen, beladen mit konflikten, als harmonie der interessen zu interpretieren, aber diese interpratationen können dann nicht genügen, wenn die harmonie der unterscheidbaren interessen auf das faktum eines gewinns verkürzt wird. Konstitutiv für den begriff: gewinn, ist das merkmal: bilanz, deren logik sowohl den gewinn als auch den verlust ausweist. Wer etwas gewonnen hat(01), der muss im nullsummenspiel der märkte dem jeweils anderen etwas weggenommen haben, das als verlust ausgewiesen ist.
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(01)
das reden von der win-win-situation ist gleich dem reden von einem perpetuum mobile. Es ist eine illusion, die von den ideologen neoliberaler denke gepredigt wird, dass die implementierung der win-win- situation in der modernen ökonomie die logik der bilanz in den prozessen des austauschens der güter ausser kraft gesetzt haben könnte. Die wirkweise der modernen finanzmärkte ist die probe aufs exempel. Auf den finanzmärken der moderne erscheinen und verschwinden die nullen im nanotakt der zeit(*1), in der realen welt ist es der hunger, den viele leiden, weil wenige zuviel von den benötigten nahrungsmitteln haben. Auf den märkten, die nicht am ideal der waage ausgerichtet sind, wird mit jedem tauschakt dem einen etwas genommen, was abzutreten der andere genötigt ist. Die numerische gleichheit kann nicht das ideal der tauschhandlung sein, die im moment der gelebten gegenwart als durchgangspunkt real möglich ist, das ideal der tauschhandlung sollte sein, die abweichung von der rechnerischen gleichheit nach oben/unten in einer engen marge zu fixieren(*2). In der situation der tolerierten ungleichheit aller, die es betrifft, kann sinnvoll von einer win-win- situation gesprochen werden, weil weder der verlust in der bilanz existenzvernichtend ist, noch der bilanzgewinn existenzbegründend sein kann. Im nächten moment der gelebten gegenwart kann die situation schon eine andere sein ... .
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(*1)
im letzten crash, 2008ff, soll auf den finanzmärkten der globalen welt kapital von mehr als 1 billion dollar (=1.000.000.000.000,00$) vernichtet worden sein. Die zahl lasse Ich dahingestellt sein, weil es auf eine null mehr oder weniger gar nicht ankommt, im besten falle sind nur wünsche vernichtet worden, ausgedrückt in zahlen - der reale hunger ist von anderer qualität.
(*2)
über die zahl der akzeptierten abweichung vom rechnerischen mittel ist zu diskutieren und in jeder gesellschaft gibt es ein gespür für das, was als angemessen angesehen wird.    (e)<==//
(f)
der gedanke ist verführerisch, die idee der versöhnung mit der vorstellung der harmonie als ideal des friedens zu verknüpfen. Das resultat dieser reflexionen mag dann akzeptabel sein, wenn die grenzen dieser verknüpfung beachtet werden. Die theologischen implikationen des begriffs: versöhnung,(01) sollten beiseite gestellt bleiben, um das problem der versöhnung auf die pragmatik reduzieren zu können; denn die beurteilung der schuld, ausgedrückt als kompensation für einen erlittenen schaden, ist ein pragmatisches problem, das in den epochen unterschiedlich gelöst worden ist. In der geschichte, ausgewiesen in den dokumenten der historia, gilt das talionsprinzip als die angemessene auflösung des problems, aber es hat nur die phänomene produziert, die mit dem terminus: rache, zu kennzeichnen sind. Die rache perpetuiert nur die gewalt, die mit gewalt vergolten wird. Diese regel ist zu durchbrechen, wenn die konfligierenden interessen miteinander kompatibel gestellt werden sollen. Das ist möglich, wenn einerseits der zustand der harmonie(02) als zustand des friedens angestrebt wird, andererseits die bedingungen für den zustand der harmonie akzeptiert sind, die im begriff: versöhnung, definiert werden. Diese logik hatte Jesus von Nazareth durchschaut, als er von der feindesliebe predigte(03). Real ist dieser zustand der harmonie in den beziehungen, die die nachbarn über den trennenden zaun pflegen(04).
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(01)
das Historische Wörterbuch der Philosophie unterscheidet zwischen der theologischen und der philosophischen perspektive des problems(*1), aber diese trennung ist nicht plausibel, weil die philosophen das nämliche problem der theologen diskutieren, nur haben sie gott in ihrem kalkül ausgestrichen. Ich ignoriere diese reflexionen nicht, wenn sie als begrenzender horizont der pragmatik instrumentalisiert werden, mit der das indivduum als ich und sein genosse ihre sozialen beziehung harmonisieren müssen, aber diese reflexionen sind nicht geeignet, ein soziales handeln zu begründen, dass die anwendung von gewalt ausschliesst, wenn bestimmte interessen durchgesetzt werden sollen(*2).
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(*1)
Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd.11 .Sp.891-904. Stichwort: versöhnung. /bibliographie //==>2.93.72.
(*2)
im namen eines gottes oder einer idee, das ist tradition, wird gewalt gerechtfertigt, zumindest wird es versucht.      (f/01)<==//
(02)
in den zeiten des Kalten Krieges(1946-1989) war das schlagwort: koexistenz, geläufig. In der sache war die parole, die staaten sollen koexistieren, richtig, falsch aber war das handeln der politischen akteure, die unter dem schlagwort nur das eigene interesse in den vordergrund gerückt hatten.      (f/02)<==//
(03)    argument: //==>2.62.08/(c/02/*2).    (f/03)<==//
(04)
die nachbarschaftsbeziehungen sind die modelle des friedens und des krieges im kleinen. Das verfahren der analogie ist plausibel und es ist auch zu wünschen, dass die guten beispiele die blaupausen für die beziehungen zwischen den staaten sind. Über die geglückten beispiele sollte nicht vergessen werden, dass diese zustände immer nur auf zeit in dauer gehalten werden können.    (f/04)<==//         (f)<==//
(g)
der terminus: modus vivendi, ist ein passpartout, der aber, seiner unterstellten beliebigkeit wegen, nicht verachtet werden sollte; denn sein vorzug ist, die vorstellungen zusammenzufassen, die in anderen kontexten mit allgemeinen begriffen bezeichnet sind, auf konkrete lebenssituationen verweisend, die als zustände des friedens ausgewiesen werden. Einerseits sind die phänomene erfasst, die mit dem begriff: conditio humana,(01) unterschieden werden, andererseits die phänomene, die mit dem begriff: das_humanum,(02) zu unterscheiden sind. Diese begriffe werden im sinne Kant's als regulative ideen instrumentalisiert, die aber, wenn sie realisiert worden sind, immer auch die tat des individuums als ich sind. Diese taten stehen zu der realität der faktischen friedenszustände(03) in einem merkwürdigen kontrast, ohne dass die mit diesen begriffen fixierten prinzipien durch die fakten ausser kraft gesetzt werden könnten. Im spiegel der realität ist das ideal der harmonie, das die soziale beziehung: A<==>B, auszeichnen soll, ein spektakel der harmonie, inszeniert als disharmonie, aber dem realen bild der disharmonie, ouvert als das elend in der welt, ist die harmonie eingemalt. Der modus vivendi ist die realität, in der die disharmonie und die harmonie austariert erscheinen sollen.
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(01)   argument: //==>2.32.01.
(02)   argument: //==>2.22.23.
(03)   argument: //==>2.63.21.    (g)<==//
(text/1.3.42)<==//
2.62.13
die gesellschaft der bürger ist als formel ein versprechen, das das individuum als ich und sein genosse im moment ihrer gelebten gegenwart einlösen müssen, jeder für sich in der gemeinschaft mit dem jeweils anderen. Es ist tradition, über die phänomene des krieges räsonierend, auch den terminus: zivilgesellschaft,(a) zu gebrauchen, ein gebrauch, der einerseits als plausibel angesehen wird, der aber andererseits irreführend ist. Die unterscheidung: zivilist und/oder soldat,(b), hat, nicht bestritten, ihre nützliche funktion, aber diese funktion ist auf die perspektive des krieges beschränkt und mit dieser unterscheidung ist das, was die gesellschaft der bürger sein soll, nicht fassbar, weil der bürger, dem ondit zum trotz, kein soldat sein kann, und für den soldaten, das ist die logik des krieges, ist jeder bürger nur ein beliebiges objekt, das, weil's dem soldaten im weg steht, zu vernichten ist(c).

Bürger ihres staats können das individuum als ich und sein genosse nur dann sein, wenn sie gewillt sind, im frieden miteinander zu leben. Sie sind es, die aktiv die struktur ihres staates und der gesellschaft nutzen, selbst geschaffen, um ihre zwecke zu realisieren, die sie, jede form illegitimer gewalt ausschliessend, im zustand des friedens erreichen können(d). Die konflikte zwischen den auseinanderlaufenden interessen sind nicht vermeidbar, aber der genosse und das individuum als ich können ihre konfligierenden interessen kontrolliert bewältigen, wenn sie die ubiquitäre gewalt einhegen(e) und selbst die struktur der ordnung respektieren, die alle, die es betrifft, geschaffen haben(f). Die schaffung dieser ordnung und ihre beachtung durch alle, die es betrifft, ist ein reziproker prozess, in dem das eine nicht von dem anderen abgelöst werden kann(g). In dieser reziprozität von etablierung einer ordnung und ihrer beachtung, erweist sich die gesellschaft der bürger als eine wissensgesellschaft, die eine gesellschaft im frieden ist(h).
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(a)

der terminus: zivilgesellschaft, wird in einem anderen kontext bereits gebraucht(01). Um die formen der gesellschaft, die im zustand des friedens lebenswert sind, von den anderen formen der gesellschaft  abzugrenzen, ist eine eigenständige formel erforderlich, gefasst in dem terminus: bürgergesellschaft,(02). Mit diesem terminus sind die assoziationen verknüpft, die kompatibel sind mit den vorstellungen, was der frieden sein solle, den ausschluss nicht_kompatibler formen der gesellschaft einschliessend(03).
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(01)
argument: //==>2.32.15.
Zusatz.
Die fassungen der argumente könnten irritationen provozieren, aber es sind zwei momente zu beachten. Das eine moment ist die perspektive auf das problem. Die gesellschaft der bürger kann nur in der perspektive den friedens in den blick kommen. Das andere moment ist der historische kontext. Der essay ist über einen langen zeitraum hin entstanden und in diesem prozess sind bestimmte perspektiven verändert worden. Diese differenzen lasse Ich stehen(*1).
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(*1)   argument: //==>2.12.03.   (a/01)<==//
(02)
die differenz in den termini, hier die gesellschaft der bürger, da die bürgergesellschaft, ist stilistisch induziert und ist als nachrangig beiseite zu legen.    (a/02)<==//
(03)
in seinem phänomenalen erscheinen ist der begriff: gesellschaft, breit gefächert und umfasst eine vielzahl von ordnungen, die mit den vorstellungen des friedens nicht vereinbar oder nur partiell kompatibel sind. Das ideal der bürgerlichen gesellschaft, den begriff: frieden, realisierend, ist in der europäischen aufklärung definiert worden und dieses ideal ist mit den gesellschaftsformen nicht kompatibel, die, d'accord mit der tradition, mit den termini: "sklaverei, feudalgesellschaft, standesgesellschaft und stammesgellschaft"(*1) bezeichnet werden. Es kann und soll auch nicht behauptet werden, dass diese gesellschaftsordnungen prinzipiell "friedensunfähig" seien, es dürfte aber unstreitig sein, dass diese ordnungen nur partiell friedensfähig sein können; denn der frieden ist in diesen ordnungen der gesellschaft nur den gruppen zugestanden, die die gesellschaft dominieren, alle anderen gruppen der gesellschaft vom frieden ausschliessend(*2). Zwischen dem herrn und dem sklaven ist ein friede nicht denkbar, aber untereinander können die herren der sklaven den zustand des friedens generieren, nicht anders die sklaven selbst, wenn sie unter sich sich einig sind.
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(*1)
die vorgelegte liste der gesellschaftstypen ist nicht erschöpfend, aber der hinweis auf diese historisch wirksamen formen sollte genügen.
(*2)
in diese reihe der historisch wirksamen gesellschaftsformen ist die bürgerliche gesellschaft einzuordnen, die dem gott: kapital, huldigt. Im vergleich sind die ähnlichkeiten frappierend. Die slums der megacities korrelieren mit den communities der reichen in den suburbs, abgeschottet durch mauern, besetzt mit wächtern, die die gewalt nach aussen präsent machen, die den frieden nach innen sichert, den schein des friedens ausweisend als gewalt nach innen und nach aussen.      (a/03)<==//          (a)<==//
(b)
die unterscheidung: zivilist(=bürger)/soldat, ist als phänomen zwar geläufig(01), die begriffe aber sind in der verknüpfung als einander sich ausschliessende gegensätze zu beurteilen. Die logische konsequenz ist, dass der terminus: zivilgesellschaft, als untauglich einzuschätzen ist, den zustand der gesellschaft eindeutig zu fixieren, der mit dem begriff: frieden, von den anderen phänomenen abgegrenzt wird(02).
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(01)
die unterscheidung: zivilist(=bürger)/soldat, ist in der deutschen debatte nach 1945 mit der formel: bürger in uniform, überwölbt worden. Die parole: bürger in uniform, hatte, solange Kalter Krieg war, einen positiven klang gehabt, der aber gedimmt wurde, als die damen/herren: politiker, nach der vereinigung der deutschen teilstaaten 1990 das heil in der remilitarisierung der deutschen politik suchten(*1).
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(*1)
die neue parole ist, dass die freiheit auch am Hindukusch verteidigt werde. Der verteidigungsminister: Dr.Peter Struck(SPD), hatte sie 2002 ausgegeben, als die friedensfürsten: Schröder und Fischer, mit dem kriegsherrn: G.W.Bush, in den krieg zogen, um den Afghanen demokratie zu lehren(+1).
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(+1)
Richter,Ulrich: Dr.Peter Struck. zdm/(12) /bibliographie //==>2.93.76.
(02)   //==>anmerkung: (c).  //    (b)<==//
(c)
die verknüpfung der begriffe: bürger und soldat, ist logisch nicht konsistent. Die begriffe stehen zueinander in einer abhängigen relation: bürger<==|==>soldat. Für den begriff: soldat, ist das merkmal: gewalt, konstitutiv, genau das merkmal, das den begriff: bürger, nicht bestimmen kann(01). Das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, müssen, wenn sie in den unterschiedlichen lebensituationen agieren, als soldat gewalt anwenden, als bürger aber ist ihnen die anwendung von gewalt nur im rahmen der rechtsordnung zugestanden. Diese differenz bewirkt, dass das individuum als ich: A, und sein genosse: B, miteinander in der wechselseitigen relation: A<==>B, agierend, einerseits, wenn sie als bürger oder als soldat miteinander konfrontiert sind, die wechselseitige relation behaupten müssen, die sie andererseits zerstört haben, weil die wechselseitige relation: A<==>B, aufgebrochen worden ist, mit der gewalt, die den soldaten auszeichnet - in die abhängigen relationen: A<==|==>gewalt und gewalt<==|==>B, vermittelt in der trennenden gewalt(02).
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(01)
davon ist die situation strikt abzutrennen, wenn der bürger mit der gewalt des soldaten konfrontiert ist.
(02)
dieser gedanke, notiert als formel: A<==|==>(gewalt)<==|==>B,(*1).
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(*1)   argument: //==>2.24.94.    (c)<==//
(d)
es ist das dilemma des friedens, dass der zustand des friedens in der gesellschaft nur dann seine wirkung entfalten kann, wenn der friede in der gesellschaft realisiert ist. Das ist aber der zustand des friedens, den das individuum als ich und sein genosse nur im moment der gelebten gegenwart realisieren. Daraus ist zu folgern, dass es eine falsche deutung des begriffs: frieden, sein muss, wenn der zustand des friedens vom faktum des friedens selbst abhängig gemacht wird(01). Mit diesem problem ist die politik der damen/herren: politiker, konfrontiert, wenn sie auf die staaten zeigen, die in der globalisierten welt als failed state's eingestuft werden. Dem failed state ist eigentümlich, dass weder eine staatliche ordnung erkennbar ist, noch dass machtgruppen benennbar sind, die eine ordnung als chance für einen frieden schaffen und sichern können. Es sind gesellschaften, zerfallen in einzelne konkurrierende gruppen, die, jede gruppe für sich, nach innen als eine gesamtheit definiert sind, gruppen, die aber über die macht verfügen, jeden anderen nach aussen als feind abzustempeln, der zu vernichten sei(02). Diese gesellschaften sind in ihrer realen struktur prinzipiell friedensunfähig und das, was als frieden gelegentlich wahrgenommen wird, das ist nur das zeitlich und räumlich begrenzte schweigen der waffen.
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(01)
diese deutung der idee des friedens ist falsch, weil sie als bild nicht mit den projektionen in die zukunft, begriffen als utopie des friedens, vereinbar ist.
(02)
diese logik, fundiert im begriff: feind, ist in jeder gesellschaftform wirksam, deren machtgruppen sich mittels des merkmals: gewalt, definieren. Insofern sind die stammesgesellschaften, definiert über die abstammung, ebenso partiell friedensunfähig wie die sogenannten kriegerischen völker, deren ratio die gewalt ist, mit der sie sich vom nachbarn abgrenzen.     (d)<==//
(e)
der terminus: sich zivilisieren, ist geläufig. Sich zivilisieren soll heissen, die gewalt als mittel der konfliktlösung zumindest in ihrem gebrauch einzuschränken. Einerseits wird die gewalt prinzipiell akzeptiert, andererseits soll aber ihr gebrauch maassvoll sein. Das individuum, das in dieser form sich zivilisiert hat, kann kein ich sein, weil es nicht friedensfähig ist(01). Diese form der einschränkung von gewalt ist kategorisch von den versuchen zu unterscheiden, die gewalt einzuhegen. Der versuch, die faktische gewalt einzuhegen, ignoriert die gewalt nicht als faktum, unterstellt aber die anwendung der gewalt definierten einschränkungen, in deren grenzen die gewalt als toleriert zugelassen ist. Die einhegung der gewalt ist eine der bedingungen, die dem individuum als ich und seinem genossen es möglich macht, den zustand des friedens zu etablieren(02).
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(01)
zu recht wird das pejorative moment im terminus: sich zivilisieren, angemerkt. Mit dem terminus ist eine unentschiedenheit bezeichnet, die einerseits die gewalt als mittel der politik nicht verneint, und die andererseits von dieser gewalt nicht lassen kann.
(02)   argument: //==>2.62.11.    (e)<==//
(f)
der zustand des friedens ist dann möglich, wenn das individuum als ich und sein genosse als bürger ihres staates einerseits eine ordnung des rechts geschaffen haben und andererseits gewillt sind, diese ordnung zu respektieren. Unter dem terminus: rechtsstaat, werden diese beiden anforderungen zusammengeknüpft. Der realisierte rechtsstaat(01) ist die blaupause des friedens. Einerseits muss die universalität der menschenrechte anerkannt sein, andererseits muss der kanon von prozessrechten definiert werden, die real gewährleistet sind(02).
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(01)
der rechtsstaat ist als staat des friedens nicht frei von konflikten, die konflikte eingeschlossen, für die im moment der gelebten gegenwart keine auflösung erkennbar ist. Entscheidend ist, dass diese konflikte ohne gewalt befriedet werden, das ist möglich, wenn das individuum als ich seinen genossen als der_andere anerkannt hat.
(02)
das ist eine utopie, die aber gedacht werden muss, wenn der frieden real in dauer gehalten werden soll. Über die praxis ist andernorts zu diskutieren und diese diskussionen sind ein konstitutives moment des friedens, von dem Immanuel Kant als einem ewigen frieden gesprochen hatte.      (f)<==//
(g)
als bürger ihres staates sind das individuum als ich und sein genosse gefordert(01), die bedingungen des reziproken prozesses zu realisieren. In den facta der vergangenheit sind ihre anstrengungen dokumentiert, nicht immer motivierend; es sind die facta der vergangenheit, die das individuum als ich und sein genosse in ihren projektionen in die zukunft als das bild des möglichen friedens imaginieren. Diesen prozess der transformation können das individuum als ich und sein genosse nur im moment der gelebten gegenwart als realität stillstellen. Der friede ist das moment, der als factum der vergangenheit die mahnung an ein scheitern in der zeit ist, als projektion in die zukunft aber ist der gedanke das licht des besseren, ausständig in der zeit.
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(01)
auch als mitglieder ihres verbandes der sozialen gruppe sind das individuum als ich und sein genosse gefordert, im verband der sozialen gruppe die bedingungen für den frieden zu schaffen. Die voraussetzung dafür ist, dass sie im verband der sozialen gruppe dem prinzip der gerechtigkeit den erforderlichen raum verschaffen.      (g)<==//
(h)
dem ondit zufolge soll der krieg der vater aller dinge sein(01), aber das wissen des individuums als ich und seines genossen haben nur in der gesellschaft der bürger bestand(02), nämlich dann, wenn sie sich als fähig erwiesen haben, den frieden in dauer zu halten. Es mag zutreffend sein, dass die erfordernisse der kriegsführung die menschen immer wieder gezwungen haben, neue, das heisst wirksamere waffen zu erfinden, ein handeln, das den prozess des wissenserwerbs beweisbar beschleunigt hat, aber in dauer gehalten werden kann das gewonnene wissen nur dann, wenn es in den zeiten des friedens auch genutzt wird. Die lebenden tradieren das wissen, nicht die toten.
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(01)
Heraklit: Fragment B53. p.18/19. /bibliographie //==>2.94.21.
(02)
auch im verband der sozialen gruppe verfügen das individuum als ich und sein genosse über das wissen, das sie befähigt, die gruppe als ein ganzes in der existenz zu halten. Auch dieses wissen kann nur dann bestand haben, wenn alle, die es betrifft, sich als fähig und willens erweisen, miteinander im zustand des friedens leben zu wollen, den sie als verband der sozialen gruppe selbst schaffen müssen.       (h)<==//
(text/1.3.44)<==//
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fortsetzung:
subtext: 2.63.01 bis 2.63.14

<==// (anfang/bibliograpische angaben)

stand: 16.04.01.

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