Subtext: 2.41.01-18

2.41.01

erkannt wird das_andere, der_andere wird anerkannt.

Einerseits ist der begriff: das_andere, das fundament für den begriff: der_andere, andererseits ist es nicht möglich, den begriff: der_andere, ohne den bezug auf das_andere, zu begreifen. Wenn das individuum sich selbst als das ich erkennen will, dass es sein soll(=der_andere), dann muss es das_andere, präsent in den dingen der welt, als postulat setzen, weil das ding der welt als das_andere für das individuum, das ein ich sein soll, der spiegel ist, in dem es sich selbst als das ich erkennen kann(a).

Das erkennen.

Das erkennen des selbst setzt voraus, dass die dinge der welt als das_andere dem individuum, das sich als ich erkennt, präsent sind(b). Diese präsenz hat zur bedingung, dass das individuum, das das ich ist, die weltdinge als das_andere postuliert hat(c). Wenn das der fall ist, dann hat das individuum als ich in den dingen der welt den spiegel verfügbar, in dem es sich selbst als individuum, das das ich ist, erkennen kann. Mithin sind für das individuum als ich, den formen seines selbsbewusstseins gewiss, die dinge der welt als die grenze markiert, an der jeder individuelle blick auf die welt reflektiert ist und zum individuum zurückkehrt als echo seines selbst, das ein ich ist(d). In der differenz zwischen dem individuellen blick auf das weltding: n, und dem zurückkehrenden echo ist das gegründet, was gemeinhin als das bewusstsein, im engeren sinn als das bewusstsein von sich selbst, angesehen wird. In dieser perspektive sind die dinge der welt als das_andere die bedingung dafür, dass das individuum, das ein ich werden will, sich überhaupt als das individuum wahrnehmen kann, das ein ich ist. Ohne diese differenz wäre das individuum, das ein ich sein will, nur ein element in dem, was Ich mit dem zeichen: NATUR,(e) fixiere; denn in dieser differenz, gefasst in den vielfältigen wirkbezügen der weltdinge, kann das individuum als ich die weltdinge als das_andere erkennen, weil es die kausalität gesetzt hat, in der die weltdinge seiner welt zueinander bewegt sind, erfasst im blickfeld des individuums, das das ich ist(f).
Das anerkennen.
Das anerkennen ist die handlung, die das individuum als ich autonom vollzieht, sich im handeln selbst absolut gebunden habend. Mit dieser behauptung ist die these gesetzt, dass das individuum als ich genau das weltding: N, sein müsse, das von den weltdingen: "a, b ... n", abgegrenzt ist. Als dieses weltding: N, unter den weltdingen als das_andere erscheinend(g), hat es ein kriterium zu eigen, mit dem es sich von den anderen weltdingen: "a, b ... n" unterscheidet. Dieses weltding: N, ist einerseits das individuum selbst, das sich als das ich weiss(h), andererseits muss dieses individuum als ich erkannt haben, dass es eine differenz unter den dingen der welt voraussetzen muss, die das weltding: n, das_andere, von dem weltding: N, abgrenzt, das der_andere ist(i). Es ist das individuum als ich, eingeschlossen sein genosse, die, sich selbst als das ich erkannt habend, das kriterium setzen, mit dem sie die dinge der welt unterscheiden, ob diese als das_andere erkannt werden oder von ihnen, für sich absolut gültig, als der_andere anerkannt sind. Die differentia specifica, die die dinge der welt als das_andere von den dingen der welt trennt, die der_andere sind, ist in der handlung verortet, die allein das individuum als ich, für sich absolut gültig, in jedem moment seiner gelebten gegenwart ausführt. Mit seiner unterscheidenden handlung hat das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, beide einander gleich, die differenz: das_andere/der_andere, festgelegt, die sie, gültig im relationalen argument, mit der relation: das_andere<==|==>der_andere,(j) erfassen. Das individuum als ich und sein genosse, den ort ihrer existenz in der welt bestimmend, stehen mithin in einem gedoppelten bezug, den sie einerseits mit der relation: individuum_als_ich/genosse<==|==>das_andere, präsent haben, und den sie andererseits mit der relation: individuum_als_ich/genosse<==|==>der_andere, fassen. Das problem ist die relation: das_andere<==|==>der_andere, in der das individuum als ich, respektive der genosse, als das dritte moment im trialektischen modus, das ausgeschlossene moment sind, das moment nämlich, in dem diese relation für das individuum als ich und seinem genossen ihre bestimmung hat(k). In dieser relation ist das regulative prinzip verortet, das im relationalen argument mit der formel: das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere, bezeichnet wird. Mit diesem prinzip, bezeichnet mit der formel: adaad_a,(l) ist festgelegt, dass die weltdinge different zu händeln sind, die für das individuum als ich nicht das_andere sein können, sondern der_andere sind(m). In der kommunikation zwischen dem genossen und dem individuum als ich ist diese differenz im handeln mit dem präfix: an, eindeutig markiert; denn die handlung des individuums als ich, das erkennen des weltdinges: n, als das_andere, ist nicht die handlung, mit der es den genossen anerkennt als der_andere. Das individuum als ich: A, anerkennt, dass sein genosse: B, ebenso ein individuum als ich ist, wie es selbst das individuum ist, das ich seiend.
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(a)
mit der metapher: der spiegel, ist auf die mythen von Narziss und
Echo verwiesen(01), aber die verschiebung in der deutung des mythos sollte zur kenntnis genommen werden. Nicht die einkapselung des selbst in sich selbst, die traditionale deutung der beiden erzählungen, ist der kern der alternativen deutung, sondern bestimmt als kern dieser mythen ist die öffnung des individuums, eingekapselt in seiner natur, auf die welt, die dem individuum, sich als ich gebildet habend, es möglich macht, sich selbst, vermittelt im echo oder durch das spiegelbild, das_andere, als das ich zu erkennen.
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(01)
der hirte: Narziss, erkennt im wasser, die wasserfläche als spiegel, sein ebenbild, aber was er sieht, das ist nur das spiegelbild seines selbst, es ist etwas anderes, für das das kriterium: das_andere sein, zutreffend ist. Nicht anders die nymphe: Echo, die im zurückkehrenden ton weiterlebt(*1).
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(*1)   //==>anmerkung: (d)(a)<==//
(b)
die vorstellung, die dinge der welt als das_andere zu fassen, kann mit guten gründen auch mit der vorstellung gleichgesetzt werden, die das individuum als ich mit seinem begriff: welt, denkt. Begriffslogisch ist der begriff: welt, der weitere begriff und den begriff: das_andere, kann das individuum als ich nur als ein teil seiner welt erkennen, den anderen teil seiner welt erfasst es mit dem der begriff: der_andere. Diese überlegung, pragmatisch gefasst, lässt die aussage zu, dass alle dinge der welt, d'accord ein wenig salopp formuliert, das_andere, sind, aber es gibt einige wenige ausgezeichnete weltdinge, die der_andere sein sollen. In der tradition ist die eindeutige, vielfach brauchbare unterscheidung: sache oder person, üblich. Diese unterscheidungen werden auf der argumentebene der analyse, losgelöst vom individuum als ich, plausibel behauptet. Einerseits ist die welt natur, die unabhängig von dem individuum ist, das seine welt wahrnimmt, sei es das individuum in der natur oder sei es in der kultur das individuum, das das ich ist, aber andererseits müssen auch die projektionen in erwägung gezogen werden, die Ich im diskurs mit dem terminus: NATUR, kenntlich mache(01). Die mit dem zeichen: NATUR, bezeichneten objekte sind zustände, intramundum formuliert - intendiert extramundum, die allein und ausschliesslich durch die existenz eines individuums als ich einen ausweisbaren sinn haben können, sei es, dass diese so bezeichneten zustände entweder als elemente der natur identifiziert werden oder als phänomene der kultur. Das individuum als ich hat, allein agierend auf der argumentebene: kultur, die unterscheidung: natur/NATUR, präsent, dann, wenn es über das_andere, den begriff, reflektiert.
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(01)   //==>anmerkung: (e).      (b)<==//
(c)
in der perspektive des relationalen arguments ist die kategoriale einordnung der weltdinge als das_andere ein vom individuum als ich formuliertes postulat. Mehr kann über das, was die dinge der welt als das_andere sind, nicht prädiziert werden. Damit ist die frage als redundant ausgewiesen(01), was das wesen dieser weltdinge sei und/oder sein könnte, spekulationen, die, das ist zugegeben, auch sinnvoll sein können, weil jeder, der genosse und das individuum als ich, in raum und zeit mit den gesetzten kausalitäten konfrontiert ist, antworten erfordernd. Mit dem postulat, dass die dinge der welt das_andere seien, ist aber die frage nach dem wesen dieser weltdinge nicht erledigt, gleichwohl können die einschlägigen antworten als suspendiert gehändelt werden. Das, was das_andere als ding der welt ist, das ist abhängig von den kausalitäten, die das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, autonom mit ihren postulaten gesetzt haben.
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(01)
die struktur des logischen urteils ist die bedingung für die beantwortung der frage, was ein ding der welt in seinem wesen sei. Das S, das ist das ding der welt, ist verknüpft mit dem P, das als kriterium das (behauptete) wesen des weltdinges ausweist, beide verknüpft durch eine kopula, die in der verknüpfenden handlung des individuums als ich bewirkt ist. Das individuum als ich, die wesensfrage so oder so entscheidend, muss, um die frage beantworten zu können, ein anderes weltding als kriterium voraussetzen, das kein element des logischen urteils ist. Das urteilende individuum als ich ist in einem zirkel(*1) eingebunden, den es nicht verlassen kann, aber dieser zirkel ist zumindest dann aufgebrochen, wenn es das argument: postulat, geltend macht, mit dem es in raum und zeit sein problem schliesst, ohne es abschliessend lösen zu können.
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(*1)
diesen zirkel bezeichne Ich mit dem terminus: zirkelargument; das problem ist andernorts bereits erörtert(+1).
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(+1)   //==>INDEX der argumente/stichwort: zirkelargument.      (c)<==//
(d)
in der darlegung meines argments benutze Ich die physikalischen phänomene der spiegelung als metapher. Das ausgesendete signal, auf einen undurchdringbaren stoff treffend, kehrt zum emittent zurück, aber das reflektierte signal nicht dasselbe signal, sondern ein anderes, es ist ein echo(01).
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(01)
das ist altes wissen, das im mythos von der nymphe: Echo, erzählt wird, in diesen umkreis gehört auch der mythos vom hirten: Narziss.      (d)<==//
(e)
die funktion des zeichens: NATUR, wird andernorts erörtert gebraucht im horizont des relationalen arguments(01).
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(01)   //==>INDEX der argumente/stichwort: zeichen:_NATUR.      (e)<==//
(f)
die dinge der welt werden als das_andere erkannt, nicht abhängig davon, ob das individuum als ich richtig urteilt oder falsch, immer gemäss der gültigen kausalitäten. Folglich ist im horizont dieses erkennens der versuch unzulässig, das bestimmte handeln des individuums als ich mit dem terminus: anerkennen von etwas als dieses oder jenes, zu bezeichnen(01), weil dieses so bezeichnete handeln allein auf die bestimmten weltdinge gerichtet ist, die nach der regel: richtig/falsch, zu beurteilen sind. Die rede, etwas als richtig und/oder falsch anerkennen, ist daher ein logisch falscher gebrauch des terminus: anerkennen; denn für die handlung: etwas anerkennen, kann kein adäquater gegenstand geltend gemacht werden, weil der gegenstand entweder das_andere ist, das erkannt wird, oder der gegenstand ist das objekt des handelns, das der genosse ist, also der_andere, der das ist, was er ist, jeder beurteilung nach richtig oder falsch entzogen.
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(01)
der gebrauch des terminus: anerkennen, ist in der praxis des sprechens differenziert zu beurteilen. So sind in der jurisprudenz die termini: anerkennung und anerkenntnis, gebräuchlich, termini, die in der juristischen praxis gesetzlich definiert sind und folglich auf einen überschaubaren bereich der welterfahrung begrenzt sind. Im rahmen dieser praxis ist diese praxis dann akzeptiert, wenn die grenzen des gebrauchs beachtet werden.      (f)<==//
(g)
strikt zu unterscheiden sind die argumentebenen, auf denen die argumente erörtert werden. Auf der argumentebene der begriffe kann es keine zweideutigkeiten geben, entweder ist das bestimmte ding der welt: a, als das_andere bestimmt oder als der_andere - tertium non datur. Diese unterscheidung ist auf der argumentebene der phänomene zweideutig. Als das_andere kann sowohl das bestimmte weltding: n, als auch das bestimmte weltding: N, der_andere, bestimmt sein, einmal als person(=der_andere), dann als körper, eine sache(=das_andere)(01).
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(01)
typisch dafür ist die situation, in der der arzt und der patient miteinander agieren. Der arzt hat den patienten sowohl als objekt seiner heilkunst präsent als auch als person. Für den patienten ist der arzt sowohl person als auch das mittel, durch das er sich heilung verspricht.  (g)<==//
(h)
das wissen von sich selbst ist im syllogismus des erkennens und anerkennens die prämisse, für die das individuum als ich, unmittelbar involviert, keinen wahrheitsbeweis antreten kann; denn jeder versuch, eine bestimmung zu formulieren, ist im geschlossenen kreis des zirkelarguments eingebunden, aus dem ein austritt ausgeschlossen ist. Das individuum, das das ich sein will, muss sich selbst als existent setzen/gesetzt haben, wenn es seine welt erfahren(=erkennen) will - es muss sich in seinem forum internumm selbst zu dieser entscheidung autonom entschlossen haben.      (h)<==//
(i)
strikt muss die logische verneinung der begriffe von der gegensätzlichkeit der phänomene, als verneinung erscheinend, unterschieden werden. Das, was in der welt des individuums als ich nicht als das_andere erscheint, nämlich sein genosse, der der_andere ist, das hat zwar die logische verneinung: nicht_das_andere, respektive: nicht_der_andere, zum fundament, über das als das verneinte nichts prädiziert werden kann, in raum und zeit aber erscheint die logische verneiung, fixiert in der formel: nicht_der_andere, respektive: nicht_das_andere, immer in einer position als dieses oder jenes, das, um die eindeutigkeit des arguments sicherzustellen, mit einem eindeutig differenzierenden terminus bezeichnet werden sollte(01). Hier wird diese funktion mit den artikeln: der oder das und folgendem unterstrich, markiert.
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(01)
in der sprachpraxis ist es üblich, die formen der gegensätzlichkeit, gehändelt als verneinung, mit dem präfix: un, zu markieren - der gegensatz zum (schönen) wetter ist das unwetter.      (i)<==//
(j)
zwei lesarten der relation sind auf grund der austauschbarkeit der momente in der abhängigen oder der wechselseitigen relation zulässig: entweder lies: das_andere relationiert abhängig den anderen, oder lies: der_andere relationiert abhängig das_andere.   (j)<==//
(k)     //==>argument: 2.23.07/(b)(k)<==//
(l)      //==>argument: 2.42.01.      (l)<==//
(m)
diese aussage ist in dem faktum fundiert, dass das individuum als ich, wenn es sich als das ich bestimmt hat, weiss, dass es dieses individuum auch ist, das sich als ich erkannt hat. Das verhältnis zu sich selbst, real im forum internum, ist die voraussetzung, dass das individuum als ich bestimmte weltdinge nicht als das_andere erkennt, sondern als der_andere anerkannt hat, so wie es sich selbst als ich, real auf dem forum publicum als individuum wahrnimmt. Das sind aber zwei strikt zu differenzierende handlungen. Das erkennen des rückbezuges auf das merkmal: das ich, ist prima vista eine spezifische form des erkennens, die secunda vista als ein präzis bestimmtes erkennen in einer unterscheidenden terminologie mit dem terminus: anerkennen, kenntlich gemacht ist. Eine sache, die das_andere ist, kann nur erkannt werden, ein weltding, das, traditional formuliert, eine person ist, muss vom individuum als ich erkennend anerkannt werden.  (m)<==//         (text)<==//
2.41.02
mit den relationszeichen kann festgelegt sein, ob zwischen den momenten: subjekt und objekt, die handlung: erkennen und/oder anerkennen, fixiert ist. Im blick auf das relationszeichen: ==>(relationiert einfach) ist die verknüpfung indifferent. Das relationszeichen: <==|==>(relationiert abhängig), kann nur das erkennen von etwas als handlung markieren, das relationszeichen: <==>(relationiert wechselseitig) bezeichnet nur das anerkennen einer person als person. Auf der argumentebene der logik(=begriffe) sind die zuordnungen eindeutig, mehrdeutig aber auf der argumentebene der phänomene. Es ist nicht immer eindeutig bestimmt, ob das objekt des erkennens und des anerkennens das_andere ist oder der_andere. Es ist weder ein zufall noch eine laune, wenn von den objekten der liebe, respektive des hasses gesprochen wird, weil in beiden fällen das objekt des interesse ein und dieselbe person sein kann, die geliebt und/oder gehasst ist. Von den formen der relationen aber kann die beurteilung der sozialen beziehung nicht abhängig sein, ob der eine dem jeweils anderen in liebe oder in hass begegnet, den anderen entweder zu einer sache(=das_andere) machend, das soll heissen: degradiert, oder den anderen als person(=der andere) anerkennt. In beiden möglichkeiten sind die momente: das_andere und der_andere, in der relation: das_andere<==|==>der_andere, miteinander relationiert, die als phänomene, raum und zeit unterliegend, doppeldeutig sind.(a)
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(a)   //==>argument: 2.41.03.     (text)<==//
2.41.03
die zu unterscheidenden handlungen: erkennen und anerkennen, zentriert auf das mit sich identische objekt, haben ihre spezifische logik, die, wenn das rationale argument möglich sein soll, getrennt gehalten werden müssen. Zwar kann das individuum als ich das objekt, das_andere, erkennen, aber das objekt kann als das_andere nur erkannt werden, weil das merkmal, etwas als das_andere erkennen zu können, dem objekt nicht zugeordnet ist(a). Mit dieser festlegung ist per definitionem ausgeschlossen, dass das erkannte objekt seinerseits etwas anderes anerkennen könnte. In der relation: subjekt<==|==>objekt, ist die perspektive entscheidend, ob das passive oder das aktive moment in der relation akzentuiert sein soll. Aktiv kann nur das subjekt sein, es erkennt etwas, das objekt ist immer passiv, es wird erkannt. Das, was das subjekt als objekt(das_andere) erkennt, das kann es in jedem fall akzeptieren oder nicht, anerkennen kann es das objekt nur dann, wenn dieses objekt nicht das_andere ist, sondern der_andere, also fähig, selbst das subjekt sein zu können(b). Das individuum als ich muss, wenn es den genossen als ich erkennt und anerkennt, immer zwei schritte machen, die in raum und zeit nicht identisch fallen können, im praktischen leben aber als ein schritt erscheinen(c). Im ersten schritt erkennt das individuum als ich das weltding: n, als das_andere, das das individuum als ich in seinem zweiten schritt entweder akzeptiert oder nicht, oder, das individuum als ich erkennt in seinem ersten schritt das weltding: N, als der_andere, dann ist sein zweiter schritt in den formen des anerkennens des weltdinges: N, als der_andere möglich, weil das weltding: N, und das weltding: n, als objekt identisch mit sich sein können(d). Das individuum als ich: A, ist, dargestellt als das ding der welt: N, mit seinem genossen: B, hier in der funktion eines objektes, in der wechselseitigen relation: A<==>B, verknüpft und hat im blick auf den genossen: B, selbst die funktionstelle: objekt, inne, das der_andere ist.

Die handlung: (etwas) erkennen(einseitig), ist nur in einer abhängigen relation darstellbar, die handlung: (eine person) anerkennen(wechselseitig), ist als eine wechselseitige relation gedacht, die zwischen zwei subjekten besteht, die sich über das nämliche austauschen. Die subjekte, das individuum als ich: A, einerseits, andererseits der genosse: B, sind autonom. Ihr einverständnis über die sache ist real die wechselseitige anerkennung als der genosse: B, und das individuum als ich: A,(e).
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(a)

es ist, weil etwas anderes, falsch, die ursache/wirkung-reaktion, gefasst als relation: ursache==>wirkung, alternativ die formel: ursache<==wirkung,(01) mit den termini: erkennen und/oder anerkennen, ausdrücken zu wollen. Weder kann die ursache etwas als wirkung erkennen, sie bewirkt bestenfalls etwas, noch kann die wirkung als eine form der anerkennung der ursache interpretiert werden - einschlägige unternehmungen sind in der rubrik: dummheit, abzulegen(02).
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(01)
lies: die ursache relationiert einseitig die wirkung, respektive: die ursache wird einseitig von der wirkung relationiert.
Zusatz.
Äquivalent sind die formeln: wirkung==>ursache, und: wirkung<==ursache.
(02)
das ist übrigens der wirkzusammenhang, der, zur zeit en vogue, in den verschwörungstheorien beobachtet werde kann. Munter werden wirkzusammenhänge fabuliert, die mit keiner erfahrung kompatibel sind.       (a)<==//
(b)
die differenz im objekt ist im blick auf die funktion des logischen urteils erklärbar. Das P im logischen urteil ist einerseits das objekt(=das_andere), andererseits kann es auch ein subjekt(=der_andere) sein. Das: S, im logischen urteil ist einerseits als grammatikalisches subjekt ausgewiesen, andererseits ist das: P, immer das objekt im sinn der grammatik. Wenn das logische urteil, gebraucht als argument in raum und zeit, instrumentalisiert wird, dann ist die zuordnung der funktionen von S und P zum weltding: n, und/oder weltding: N, nicht in jedem fall eindeutig, weil das, womit das individuum als ich operiert, in raum und zeit ein logisches urteil sein kann, aber zumeist ist es nur ein argument, das als phänomen in seinen vielfältigen möglichkeiten in einem zwielicht eingehüllt ist.       (b)<==//
(c)
in der analyse können die beiden schritte, zum ersten das erkennen, zum zweiten das anerkennen, eindeutig getrennt und unterschieden werden(01),(02), in der synthetisierenden reflexion erscheint diese differenz in der regel eingeebnet, oft in der absicht, das eine mit dem anderen ad libitum vertauschbar zu machen und zu vertauschen.
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(01)   //==>argument: 2.41.07.
(02)
in der analyse der beiden handlungsformen: erkennen und anerkennen, ist die funktion und ihre wechselwirkung eindeutig darlegbar. Das fundament der handlung: anerkennen, ist das erkennen von etwas, das das individuum als ich geleistet haben muss, wenn es dem genossen seine anerkennung ausspricht. Das erkennen von etwas ist als handlung des individuums als ich durch keine stellvertretung ersetzbar(*1), weil nur in der unmittelbarkeit der entscheidung das moment der autonomie des ich gesichert ist, das erkannte als das_andere oder der_andere, ohne einwirkung von aussen zu unterscheiden, fokussiert auf den individuellen impuls. D'accord, im verfahren des erkennens mag es unterschiede geben zwischen der technik des erkennens, zum ersten im rahmen der kausalitäten(=die traditionalen wissenschaften), zum zweiten im rahmen der autonomie(=die traditionalen glaubenssätze der religionen), aber das sind keine signifikanten unterschiede, die einen nicht_überbrückbaren widerspruch konstituieren könnten, der zwischen dem erkennen aus kausalität(=terminus: erkennen) und dem erkennen aus autonomie(=terminus: anerkennen) behauptet werden muss.
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(*1)   //==>argument: 2.41.11.   (c)<==//
(d)
die übung des alltags ist geläufig, im weltbezug davon zu sprechen, dass die andere person: N, als diese oder jene erkannt werde, aber die passivkonstruktion ist prima vista nur die beschreibung eines sachverhalts, der die unterscheidende präzisierung der anerkennung als person secunda vista folgen sollte. Die differenz der beiden handlungsformen: das erkennen und das anerkennen, ist im objekt gegründet, das einerseits das_andere sein kann, andererseits aber der_andere ist, eine unterscheidung, die der trennung in analytischer absicht folgt, entweder das eine oder das andere im blick zu haben. Dem objekt, das_andere zu sein, kann nur die passivkonstruktion zugeordnet werden - es wird erkannt, dem objekt aber, das der_andere ist, ist auch die funktion des subjekts zugeordnet, weil die person als der_andere in der funktion des subjekts tätig ist, dem allein die aktive form des erkennens zugeordnet sein kann. In der verknüpfung dieser beiden formen, des erkennens und des anerkennens entsteht das, was allein mit dem terminus: anerkennen, zu bezeichnen ist.   (d)<==//
(e)
der wechselseitige bezug des genossen: B, und des individuums als ich: A, wird im bürgerlichen leben in den formen eines vertrages ausgewiesen. Die zugrundliegenden vertragstheorien sind kein gegenstand dieser abhandlung.       (e)<==//            (text)<==//
2.41.04
das erkennen, das jeder anerkennung zugrunde liegt, darf vom individuum als ich in seiner synthetisierenden reflexion der handlung: das anerkennen, nicht übersehen werden, gleichwohl es zulässig ist, in der analyse dieser handlung die aspekte des erkennens auszublenden. Für jede synthetisierende reflexion gilt, dass das, was anerkannt sein soll, in seinem so-sein auch erkannt sein muss; denn das individuum als ich kann nur das anerkennen, was es auch kennt und erkannt hat(a). Dieses erkennen muss das individuum als ich in einer weiteren leistung präzisieren, wenn es, und das ist seine entscheidung, das, was es als dieses oder jenes erkannt hat, sich in den formen des anerkennens auch zu eigen machen will. Das erkennen des objekts, eine sache, die das_andere ist, und die wertschätzung dieser sache, fälschlich wird vom anerkennen geredet(b), kann nur dann als etwas eigenes erfahren werden, wenn das individuum als ich diese leistung selbst erbringt. Das anerkennen in der form der wertschätzung ist einerseits eine erweiterung des begriffs: erkennen, andererseits ist das anerkennen in der form der wertschätzung auch eine verengung des begriffs: anerkennen, die davon abhängig ist, in welcher perspektive das, was anerkannt sein soll, in den blick genommen wird. Im blick auf das erkennende und anerkennende subjekt wird das objekt als phänomen verengt, im blick auf das erkannte und wertgeschätzte objekt, wird das subjekt, real im individuum als ich, aufgewertet(c).
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(a)
mit dieser feststellung ist der grund benannt, warum ein gott, und sei es der allmächstigste, vom individuum als ich und seinem genossen nicht anerkannt werden kann, gleichwohl dieser gott in seiner phänomenalen präsenz erkannt ist(01). Dem gläubigen, wenn er die theologie seines glaubens ernst nimmt, ist es versagt, seinen gott, geglaubt in seiner unendlichkeit, als diesen EINEN gott zu erkennen; denn das glauben an etwas ist kein erkennen dieses etwas, sondern es ist nur das verknüpfen von zwei weltdingen, die das_andere sind, leistungen des gläubigen, der al gusto etwas mit etwas verknüpft, gleichgültig, ob plausibel oder nicht. Der gott des gläubigen kann für den glaubenden nur das_andere sein, in keinem fall der_andere(02).
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(01)
der blick in die heiligen bücher gibt hinreichende auskunft. Der allmächtigste, sei es Jahwe und/oder Allah, werden gefürchtet. Furcht, das ist die logik des Alten Testaments und des Korans.
(02)
die theologen werden mir widersprechen, aber der widerspruch kann ihre argumente nicht besser machen. In ihren theologien, den theorien über den gott/die götter, ist die verknüpfung des subjekts: der gläubige, mit dem objekt: der geglaubte gott, allein mit der relation: gläubiger<==|==>geglaubter_gott, fassbar. Davon sollte strikt das problem abgetrennt werden, das der gläubige mit seinem gott hat, den er als person verehrt. D'accord, der gläubige kann sich seinen gott als person vorstellen, das ist übung im traditionalen christentum, und diesen vorgestellten gott kann der gläubige leibhaftig in raum und zeit verehren, aber dieser, der geglaubte gott, kann ihm niemals als ein gleichgestellter entgegentreten, also als das subjekt, das er, der gläubige, selbst ist. Der gott seines glaubens ist als gott etwas anderes, er ist das_andere und nicht der_andere(*1). Wer's dennoch glaubt, der kann in diesem glauben seinen frieden finden und er sollte diesen frieden auch finden können, aber er hat zu unterlassen, seinen gott einem anderen aufzunötigen.
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(*1)
so sehen das die christlichen theologen. Einen anderen weg hatte der prophet: Mohamed, beschritten. In den theologien des islams steht die figur des gottes: Allah, an der spitze der hierarchie und jeder gläubige Allah's ist ein teil in der hierarchie. Es ist festzustellen, dass zumindest die theologen des islams nicht mit der idee spielen, die selbstverknüpfung des gläubigen mit seinem gott: Allah, dem allbarmherzigen, in der relation: gläubiger<==>Allah, zu fassen; diese relation ist, logisch korrekt, nicht möglich.       (a)<==//
(b)
korrekt ist der terminus: akzeptieren. Die wertschätzung einer sache in den formen des akzeptierens dieser sache ist eine erweiterung des begriffs: akzeptanz,(01).
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(01)   //==>argument: 2.41.05.       (b)<==//
(c)
als position impliziert die handlung: das anerkennen, seine negation, nämlich die möglichkeit, diese handlung als phänomen zu unterlassen(01). Das problem der anerkennung/nicht_anerkennung, real in der form des unterlassens, ist in der dialektik von position und negation verortet und wer seinen genossen als der_anderen anerkennt, der hat mit seiner anerkennung faktisch ausgeschlossen, dass dieser andere sein feind, also ein blosses objekt, sein könne(02). Auf der argumentebene der analyse kann dieser aspekt der unterscheidung ausgeklammert sein, in der synthetisierenden reflexion aber ist dieser ausschluss nicht zulässig, weil das anerkennende individuum als ich in seinem selbstverständnis verpflichtet ist, seine soziale beziehung zu dem anderen in ihrem so-sein zu rechtfertigen und gründe für die anerkennung/nicht_anerkennung zu benennen. Mit diesen gründen benennt das individuum als ich die aspekte, mit denen es sein erkennen der weltdinge als dieses oder als jenes konkretisiert(03).
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(01)
die logische negation der handlung: anerkennen, ist mit dem terminus: nicht_anerkennen, zu bezeichnen. Die empirischen formen der negation der handlung: anerkennen, sind in den formen der unterlassung immer positionen, deren phänomenologie hier beiseite gestellt bleiben kann.     (c/01)<==//
(02)
die freund/feind-unterscheidung Carl Schmitt's ist in dieser betrachtungsweise nicht haltbar(*1). Es ist logisch nicht ausweisbar, dass der zum feind erklärte andere als der_andere anerkannt werden könnte, davon ist, geläufig im sprachgebrauch, strikt zu unterscheiden das erkennen des anderen als meinen feind(*2).
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(*1)
meine kritik Carl Schmitt's ist andernorts nachzulesen(+1).
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(+1)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. Arg.: 2.62.06, 014:das_politische./bibliographie //==>argument: 2.92.17. //==>INDEX der personen, stichwor: Schmitt,Carl.
(*2)   so die redeweise: der feind meines feindes ist mein freund.     (c/02)<==//
(03)
allein das, was erkannt ist, das kann, wenn das individuum als ich es will, auch als der_andere anerkannt werden(*1). Als objekt unterliegt die handlung: das anerkennen des anderen als der_andere, auch den handlungen des erkennens eines objekts(*2), aber für die handlung: das erkennen von etwas als der_andere, ist das anerkennen eines weltdinges als der_andere kein zwingendes merkmal. Das erkennen der weltdinge, praxis in den wissenschaften, bedarf als gültiges erkennen nicht der anerkennung des gewonnenen resultats im sinn ihrer akzeptanz, aber für sich ist als handlung jeder akt des anerkennens des anderen als der_andere immer auch das erkennen eines bestimmten objekts als dieses und/oder als jenes. Die differenz ist zu behaupten, die besteht zwischen dem akt des erkennens und dem akt des anerkennens(*3).
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(*1)
das ist die logik der personalisierung der götter, die in allen religionen ein faktum ist. Der gläubige stellt sich seinen geglaubten gott als eine person vor. Allein aus dieser vorstellung ist die aussage nicht ableitbar, dass dieser geglaubte gott auch eine person ist, so wie der gläubige die person ist.
(*2)
die akzeptanz von fakten der erfahrung kann in keiner form als anerkennung dieser fakten interpretiert werden, pars pro toto die anerkennung bestimmter naturgesetzlichkeiten. Die sogenannten naturgesetze werden erkannt, aber nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn diese rede im laxen sprachgebrauch der usus ist.
(*3)
der gewalttäter weiss, was er getan hat, aber sein wissen sollte nicht mit dem anerkennen der gewalt gleichgesetzt werden; denn logisch ist ausgeschlossen, dass die negation, über die nichts prädiziert wird, anerkannt werden könnte als dieses oder jenes, auch dann nicht, wenn so daher geredet wird. In der rechtfertigung seiner handlung kann der gewalttäter die gewalt als handlungsoption zwar akzeptieren und so die gewalt zu einem mittel erklären, das ihm zugestanden sein soll, aber die gewalt bleibt ein blosses mittel, das nur in den formen des bestehenden rechts zugestanden sein kann oder verweigert wird.     (c/03)<==//        (c)<==//              (text)<==//
2.41.05
die begriffe: "erkennen, akzeptieren, wertschätzen und anerkennen" markieren differenzen, die als phänomene nicht immer eindeutig sind. Etwas wertschätzen und/oder akzeptieren setzt das erkennen des bestimmten weltdinges voraus, etwas anerkennen impliziert immer auch eine akzeptanz und/oder eine wertschätzung des objekts und/oder einer person. Die mittelstellung der begriffe: akzeptieren und/oder wertschätzen,(a) bewirkt bestimmte unklarheiten, die geklärt werden können, wenn die begriffe und die phänomene methodologisch eindeutig differenziert werden. Vom stand der wissenschaften hängt es ab, ob das ding der welt: n, das_andere, in seinem so-sein erkannt ist oder nicht. Auf diesem wissen bauend wird die frage formuliert, ob das weltding: n, als das_andere akzeptiert und/oder wertgeschätzt wird, oder, ob das weltding: N, als der_andere anerkannt ist, seine akzeptanz und/oder wertschätzung einschliessend oder nicht. Die wertschätzung und akzeptanz des genossen, der_andere, unterliegt nicht dem prinzip: anerkennung des anderen als der_andere.
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(a)
das akzeptieren und das wertschätzen eines weltdinges ist sowohl eine form des erkennens als auch des anerkennens. Der sammler weiss um die dinge, die er sammelt, nicht anders der politiker, der im politischen kampf den mitstreiter nolens/volens akzeptiert, real aber sind ihre erwartungen, die sie in das objekt ihrer leidenschaft setzen. Der fokus der akzeptanz und der wertschätzung ist das weltding: n, das das_andere ist, in keinem fall der_andere(01).
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(01)
das phänomen der liebe zu einer anderen person könnte als einwand geltend gemacht werden. Die liebe ist ein ding der welt, aber keine person und scheidet mithin aus.      (2.41.04/(b)/subtext)<==//
2.41.06
die entfaltung des begriffs: anerkennen des anderen als der_andere, ist nur dann sinnvoll, wenn diese reflexionen im horizont des begriffs: das_humanum,(a) eingebettet sind. Die handlung: das anerkennen, ist, für sich betrachtet, dann leer, wenn diese handlung nicht von einer wertvorstellung geleitet wird, die tauglich ist, die mühen des anerkennens zu kompensieren. Der blick auf die religionen, die schatzkammern der kulturen, ist hilfreich, weil in den theorien über die götter und ihrem (problematischen) verhältnis zu den menschen, die leistung, den anderen als der_andere anzuerkennen, immer mit der unterscheidung: gut/böse, verknüpft ist, das böse zurückweisend, befördernd das gute, präsent in den formen bestimmter güter. Die handlung: das anerkennen des anderen als der_andere, ist kein glasperlenspiel ohne zweck, es ist ein spiel mit zwecken, in denen die interessen, gegenläufig bis zum wechselseitigen ausschluss, eingebunden sind, die der genosse und das individuum als ich verfolgen müssen, wenn sie ihre existenz in raum und zeit realisieren wollen, interessen, die als faktum zur kenntnis genommen werden müssen, die aber entweder als legitimiert akzeptiert sind oder als nicht_legitimierbar ausgeschlossen werden. Im katalog der erfahrungen ist verzeichnet, welche interessen mit der handlung: anerkennung des anderen als der_andere, entweder logisch widerspruchsfrei verknüpfbar sind oder nicht. Mit diesem verweis sollte ausgeschlossen sein, das zusammenzufassen, das zwar denkbar ist, von einigen auch gewünscht wird, das aber genau das zerstört, was in der sozialen beziehung zwischen dem individuum als ich und seinem genossen mit dem prinzip: anerkennung des anderen als der_andere, gesichert werden soll. Der gewalttäter wird vergeblich um anerkennung buhlen, weil er unfähig ist, seinen genossen als sich selbst gleich anzuerkennen.
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(a)
mit dem terminus: das_humanum, ist im relationalen argument der entwurf einer welt bezeichnet, die das individuum als ich mit seiner arbeit real erreichen soll, wenn es, den genossen einbindend, als ich leben will. Das_humanum ist als idee eine utopie, die als postulat gehändelt werden muss(01).
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(01)
andernorts habe Ich details dieser utopie erläutert(*1), die nur eine skizze sein kann dessen, was sein soll, aber noch nicht ist.
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(*1)   //==>INDEX der argumente/stichwort: das_humanum.         (text)<==//
2.41.07
das anerkennen des anderen als der_andere ist ein prozess in zwei schritten, die nicht voneinander getrennt werden können. Der 1.schritt ist das erkennen der weltdinge in der unterscheidung: das_andere oder der_andere. Dieser schritt unterliegt der gesetzten kausalität, gemäss der logik gültig festgelegt. Aus dem erkennen des weltdinges: n/N, folgt nicht zwingend, dass das weltding: n, das individuum als körper, auch das ding der welt: N, die person/der genosse, sein muss, Dies gilt erst dann, wenn ein individuuum als ich sich entschieden hat, in einem 2.schritt dieses weltding: N, der genosse, als der_andere anzuerkennen(a). Entscheidend ist der 2.schritt, das anerkennen des erkannten weltdinges als der_andere. Der 2.schritt ist ein ereignis in raum und zeit, der im moment des entscheidens keiner gesetzten kausalität unterliegen kann, weil dieser 2.schritt in der autonomie des ich verortet ist, das sich entscheidet, das ding der welt entweder als das weltdig: n, zu erkennen, oder als das weltding: N, anzuerkennen. Den 1.schritt vollzieht das individuum als ich, der genosse eingeschlossen, auf dem forum publicum, den 2.schritt können der genosse und das individuum als ich allein in ihrem je eigenen forum internum vollziehen(b).
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(a)
der 2.schritt, das anerkennen, unterliegt einerseits den axiomen der logik, andererseits unterliegt er nicht den gesetzten kausalitäten, weil die gesetzte kausalität nicht mit der autonomie des ich vereinbar ist, sich unbedingt für das eine oder das andere zu entscheiden, in der vollzogenen entscheidung aber sich absolut bindend. Die entscheidung des individuums als ich ist dem individuellen impuls entquollen, post festum festgestellt als gültige kausalität(01).
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(01)
der anschein trügt, dass die feststellung der entscheidung in das belieben des individuums als ich gestellt sein könnte, und das individuum als ich sich al gusto für das eine entscheidet, nämlich den einen genossen, der_andere, der ein recht sui generis geltend machen könne, oder das andere, nämlich den genossen als ein anderes individuum, das_andere, mit dem es al gusto umspringt(*1). Die erfahrung spricht für die unterscheidbaren ungleichen behandlungen der genossen. Mit diesem verhalten ist allein kenntlich gemacht, dass im sozialen verkehr der menschen untereinander das prinzip: anerkennen des anderen als der_andere, nicht realisiert ist; denn das anerkennen des jeweils anderen ist ein reziproker akt, den alle, die es betrifft, ausführen müssen. Das, was im streit der bewertungen steht, das sind teilaspekte des akts: anerkennen, der allein im wechselseitigen zusammenwirken aller, die es betrifft, seine kraft entwickelt.
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(*1)
die dokumente der historia belegen hinreichend, dass in der geschichte der menschheit, bis heute ein faktum, die unterscheidung: das_andere und der_andere, nicht als gültig angesehen werden. Der blick auf die modernen arbeitsmärkte belehrt hinreichend, dass die sklavenmärkte der alten zeit keine vergangenen geschichten sind.       (a)<==//
(b)
auf der argumentebene der begriffe ist die trennung eindeutig, vieldeutig auf der argumentebene der phänomene.    (b)<==//          (text)<==//
2.41.08
der begriff: anerkennung, hat in der dialektik Hegel's eine dominante rolle(a). Die termini: "anerkennen, anerkennung, anerkannt und anerkanntsein" sind im werk Hegel's zahlreich nachweisbar(b). Hegel gebraucht diese wörter zumeist in ihrer allgemeinen bedeutung. Die anerkennung ist das resultat des (aktiven) erkennens und anerkennens einer besonderen eigenschaft und/oder der leistung des anderen. Mit dem dedizierten gebrauch des terminus: anerkanntsein,(c) schränkt Hegel aber den bedeutungsumfang des wortes: anerkennen, ein, und beschränkt den bedeutungshorizont auf das passive moment. Der knecht wie der herr, sagt Hegel, wollen anerkannt sein(d). Die akteure setzen voraus, dass die handlung: anerkennen von etwas, erfolgt ist und der prüfstein der handlung ist das resultat, nämlich das anerkanntsein durch den anderen. Im entscheidenden moment haben der handelnde knecht und der handelnde herr sich quasi in die hand des jeweils anderen begeben. Der knecht kann nur dann seine anerkennung vom herrn erhalten, wenn dieser ihn erkannt hat, nämlich als knecht. Nicht anders der herr, der in seinem anerkanntsein von der anerkennung des knechts abhängt, der ihn als herrn erkennt. Das, was der knecht wie der herr in ihrem so-sein sind, das ist abhängig von dem jeweils anderen. Mit dieser feststellung hat Hegel sein projekt: herr/knecht-dialektik, praktisch dementiert, einschliesslich das moment der aufklärung, der einzelne möge für sich selbst selbst verantwortlich sein; denn verantwortung für sich selbst können der knecht wie der herr nur dann haben, wenn sie, jeder für sich, aktiv den jeweils anderen erkennen und anerkennen - die handlung des jeweils anderen ist immer etwas anderes und diese können nicht identisch fallen, die unterstellte identität aber ist eine illusion, die in der passiven form des anerkanntseins markiert ist.

Die dialektik zwischen dem herrn und dem knecht, das paradigma Hegel's für die relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, ist nur dann behauptbar, wenn der eine nicht von der handlung des jeweils anderen abhängig ist. Jeder setzt für sich seine position, in der (sicheren) erwartung, dass der andere seine position setzt, positionen, für sich unbedingt gültig, die in der verknüpfung das sind, was im relationalen argument die anerkennung des anderen als der_andere ist.
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(a)

in den debatten der tradition deutscher philosophie war der terminus: anerkenung, vor der epoche: Deutscher Idealismus, offenbar keine gängige münze gewesen. Das Historische Wörterbuch der Philosophie verzeichnet das stichwort: anerkennung, nicht(01), als stichwort ausgewiesen ist der terminus: anerkennung, im Wörterbuch der philosophischen Begriffe(02). Der autor des stichworts informiert, dass Johann Gottlieb Fichte den terminus: anerkennung, in der Wissenschaftslehre(1796) als moment seines subjektbegriffs eingeführt habe. Hegel hat dann, so vermute Ich es, den gedanken Fichtes aufgegriffen und in der für ihn typischen weise in seiner philosophie implementiert(03).
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(01)
das Historische Wörterbuch der Philosophie verzeichnet nur das stichwort: anerkennungstheorie(-->logik), und thematisiert die handlung: anerkennung, nicht als eigenständiges stichwort.
(02)
Wörterbuch der philosophischen Begriffe. p.41./bibliographie. //==>argument: 2.92.22.
(03)
Ich registriere den hinweis, verfolge aber die möglichen philologischen zusammenhänge nicht, weil sie mein argument nur am rande betreffen können. Der zusammenhang: Hegel/Fichte, ist ein eigenständiges thema und wird hier nicht verhandelt(*1).
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(*1)
in der kritik Hegel's an Fichte ist das problem der anerkennung, so habe Ich Hegel's dissertation über die differenz: Fichte/Schelling, gelesen, kein gegenstand der diskussion.        (a)<==//
(b)
die recherche in der digitalen ausgabe der Werke Hegel's(01) hatte dieses ergebnis gehabt:
//==> der terminus: anerkannt, 172x,
//==> der terminus: anerkennnung, 91x,
//==> der terminus: anerkennen, 87x,
//==> der terminus: anerkanntsein, 15x,(02).
Für sich besagt die aufzählung der fundstellen wenig, erst im kontext haben die termini ihren spezifischen sinn. Es ist aber erkennbar, dass die passivform der handlung: anerkennen von etwas, nämlich das anerkannt sein, konträrzu den zahlen, dominant ist und darauf ziele Ich mit meinen argument auch ab.
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(01)
Hegel,G.W.F.: Werke. digit./bibliographie //==>argument: 2.92.05.
(02)
in der ergebnisliste sind die titel eigenständiger texte Hegels angezeigt und, vermutlich aus praktisch-technischen gründen, die grossen abschnitte der hauptwerke Hegel's. In diesen einheiten kann der terminus als wort mehrmals erscheinen.     (b)<==//
(c)
Hegel sagt: "... sein Anerkanntsein durch ein anderes Bewußtsein"(01). Das herr/knecht-kapitel der Phänomenologie des Geistes(02) wird von Hegel wieder aufgegriffen in der Enzyklopädie(03). Wenn eine signifikante differenz behauptet werden sollte, dann schätze Ich die behauptung ein als die interpretation des rezipienten.
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(01)
Hegel,G.W.F.: Phänomenologie des Geistes. Bd.3, .151. /bibliographie //==>argument: 2.92.05.
(02)    a.a.O. p.145-155.
(03)    ders.: Enzyklopädie. Bd.10, p.219-228, §§430-437.        (c)<==//
(d)
Hegel argumentiert mit dem "Doppelsinn" der handlung: anerkennen von etwas, handlungen,(01) die vom knecht wie vom herrn in gleicher weise geleistet werden.
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(01)
Hegel gebraucht dafür den terminus: tun. Das zitat im kontext. Hegel sagt: " ... dieses Tun des Einen hat selbst die gedoppelte Bedeutung, ebenso sein Tun als das Tun des anderen zu sein; denn das Andere ist ebenso selbständig, in sich beschlossen, und es ist nichts in ihm, was nicht durch es selbst ist"(*1).
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(*1)   ders.: Phänomenologie des Geistes, Bd.3, p.146. /bibliographie //==>argument: 2.92.05.     (d)<==//            (2.41.14/(f)/subtext)<==//
2.41.09
der hinweis, gleichwohl als binsenweisheit scheltbar, ist zweckmässig, nämlich das wissen, dass das anerkennen von etwas eine handlung ist, die das individuum als ich zu verantworten hat(a). Ich verknüpfe meinen verweis mit Hegel's formel: "die Bewegung des Anerkennens"(b). Als handlung des individuums als ich ist dem anerkennen von etwas, so Hegel, ein "Doppelsinn"(c) eigentümlich, der eine zweiseitige beziehung zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, markiert, die in ihrer wechselwirkung gegenläufig ist(d). A anerkennt B und B anerkennt A. Mit den pfeilen: ==> <==, als zeichen kann die jeweilige richtung der anerkennung zwar festgestellt werden, entweder: A ==> B, oder: A <== B,(e) aber die verknüpfung der beiden beziehungsformen wird dann zu einem problem, wenn "das Tun des Einen", also des A, und das "Tun des Anderen"(f), also des B, in ihrer vermittelnden funktion der gegenstand des diskurses sind. Wenn aber das tun des einen und das tun des anderen als handlung gefasst werden, dann ist das, was in der analyse als die blosse beziehung zweier weltdinge erscheint, in der reflexion eine wechselseitige relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, eine relation, der sich beide, A und B, bewusst sind, jeder für sich. "Die Mitte", sagt Hegel, "ist das Selbstbewußtsein"(g). Mit seiner bemerkung: "Sie anerkennen sich als gegenseitig sich anerkennend",(h) schliesst Hegel den gedanken. Soweit folge Ich Hegel uneingeschränkt, Ich kann ihm aber nicht folgen, wenn er das jeweils andere subjekt als "das Andere"(i) bezeichnet und diesem anderen den "Charakter des Negativen"(j) zuschreibt, das "als das Andere auch ein Selbstbewußtsein ist"(k). Unmittelbar anschliessend folgert Hegel: "es tritt ein Individuum einem Individuum gegenüber auf"(l). Der verweis auf die negativität des anderen ist im kontext seines dialektikbegriffs noch nachvollziehbar, aber sein argument akzeptiere Ich nicht mehr, wenn Hegel deutlich macht, dass der genosse: B, und das individuum als ich: A, in ihrem selbstbewusstsein noch "keine Wahrheit"(m) ihrer "eigenen Gewißheit von sich(=selbst)"(m) haben, weil sie diese gewissheit ihres selbst erst im kampf gegeneinander gewinnen können. Im text(n) folgen nun die entscheidenden sätze, es sind deren drei, die Ich, mit geltung für mich, verneine(o). Hegel argumentiert: "das gedoppelte Tun", sowohl des individuums als ich: A, als auch seines genossen: B, ist "Tun des Anderen und Tun durch sich selbst"(p). Es folgt der erste entscheidende satz: "Insofern es Tun des Anderen ist, geht also jeder auf den Tod des Anderen"(q). Das ziel des vorgehens soll in der (abstrakten) rede Hegel's der (reale) tod des anderen sein. Das ist inplausibel, wenn die realität der gesellschaft in den blick genommen wird, in dem das beteiligte individuum als ich: A, und sein genosse: B, "sich selbst und einander durch den Kampf auf Leben und Tod bewähren"(r). Der tod kann das ziel des lebens nicht sein, aber die notwendigen grenzen des lebens sind der tod, das ende, und der anfang, die zeugung(=geburt). Damit kann der dritte satz: "Ebenso muss jedes auf den Tod des Anderen gehen"(s) nicht richtig sein, weil im realen tod der jeweils beteiligten genau das dementiert ist, was sowohl anlass als auch ziel des kampfes sein soll und sein muss, wenn die protagonisten, Hegel's herr und knecht, um ihr wechselseitiges anerkennen streiten(t).
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(a)
nicht das handeln schlechthin steht im fokus des arguments(01), sondern der fokus ist das bestimmte handeln des individuums als ich in der eigentümlichkeit, dass das individuum als ich mit seiner handlung etwas anerkennt, das in der relation zu ihm selbst als handelnder ein anderes ist. Die reduktion des begriffs: handeln, auf das blosse faktum: etwas zu verändern, dementiert die differenz, die die handlung des individuums als ich von der gewalt unterscheidet, die es übt. Die formen der handlungen eines individuums als ich können als gewalt erscheinen, aber es ist ausgeschlossen, jede form von gewalt als die handlung eines individuums zu klassifizieren, das ein ich sein will.
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(01)
im denken Hegel's ist der begriff: handlung, in mehreren facetten ausgewiesen(*1), details, die hier nicht zu erörtern sind. Eine bemerkung Hegel's sollte aber nicht überlesen werden. Hegel sagt: "Die Handlung ist die klarste Enthüllung des Individuums, seiner Gesinnung sowohl als auch seiner Zwecke; was der Mensch im innersten Grunde ist, bringt sich erst durch sein Handeln zur Wirklichkeit"(*2). Der kontext des zitats sind Hegel's vorlesungen zur ästhetik und die ästhetische reflexion der weltdinge setzt voraus, dass diese weltdinge objekte des handelnden individuums als ich sind.
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(*1)
Hegel,G.W.F.: Register. Die stichworte: handeln und handlung. /bibliographie //==>argument: 2.92.05.
(*2)
Hegel,G.W.F.: Vorlesungen über die Ästhetik I, Bd.13, p.285. /bibliographie //==>argument: 2.92.05.    (a)<==//
(b)
Hegel,G.W.F.: Die Phänomenologie des Geistes. Bd.3, p.146. /bibliographie //==>argument: 2.92.05.    (b)<==//
(c)      a.a.O., p.146.       (c)<==//
(d)
es könnte der einwand geltend gemacht werden, dass der gebrauch eines weltdinges: a und/oder b, als handlung des genossen und/oder des individuums als ich zu klassifizieren ist. Diese behauptung ist prima vista zwar ein moment des geübten sprachgebrauchs, secunda vista ist diese feststellung unzutreffend, weil es nicht zweckmässig wäre, jedes tun des menschen als eine handlung zu klassifizieren. Im strikten sinn des begriffs: handlung, ist der gebrauch eines weltdinges als werkzeug keine handlung, gleichwohl dieses tun eines menschen eine handlung sein kann. Diese differenz sollte nicht unterschlagen werden.    (d)<==//
(e)
die zeichen markieren keine einfachen relationen; äquivalent: B ==> A, oder: B <== A.  Lies: A anerkennt B, oder: A wird von B anerkannt; äquivalent: B anerkennt A, oder: B wird von A anerkannt.    (e)<==//
(f)
a.a.O. p.146.
Zusatz.
Die zitate sind im text der benutzten ausgabe kursiv herausgehoben.    (f)<==//
(g)      a.a.O. p.147.    (g)<==//
(h)      a.a.O. p.147.       (h)<==//
(i)       a.a.O. p.148.      (i)<==//
(j)       a.a.O. p.148.       (j)<==//
(k)
a.a.O. p.148.
Zusatz.
Das zitat ist grammatisch angepasst worden.       (k)<==//
(l)       a.a.O. p.148.       (l)<==//
(m)
a.a.O. p.148.
Zusatz:
der klammerausdruck ist meine beifügung, darum hier das zitat in seinem kontext. Hegel sagt: "Jedes ist wohl seiner selbst gewiß, aber nicht des anderen, und darum hat seine eigene Gewißheit von sich noch keine Wahrheit".       (m)<==//
(n)      a.a.O. der absatz p.148-149.       (n)<==//
(o)
Ich bin nicht bereit, Hegel in diesem argument zu folgen, weil in den debatten der nachlebenden diesen sätzen eine wendung gegeben worden ist, die Hegel nicht zu verantworten hat(01). Ich verweise auf die kampfrhetorik, die A.Kojève in seiner Hegeladaption aufgegriffen hatte, den begriff: kampf, zum kern des Hegel'schen denkens erklärend. Die position A.Kojève's hatte in der historia der Hegelrezeption nur eine marginale rolle gespielt(02), wirkungsvoller waren die wiederholten zitationen der einschlägigen sätze, die, auf die zeit bezogen, ihre wirkungen nicht verfehlt hatten. Der philosoph: Hegel, hatte die termini: kampf und tod, in ihrem metaphorischen kontext gebraucht, Hegel's rezipienten stellten die termini in den kontext der realen geschichte(03),(04).
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(01)
d'accord, die vorfahren haben über die phänomene des kampfes und des begriffs: kampf, nachweisbar anders gedacht als die zeitgenossen heute, folglich ist die rhetorik der alten anders zu beurteilen als die der modernen. Es gibt aber grenzen für das verständnis bestimmter rhetorischer floskeln, die im hörsaal anders wirken als auf dem schlachtfeld.       (o/01)<==//
(02)
Richter,Ulrich: der begriff: kampf. Argument: 2.62.05, im detail: anm.(d). In: ders.: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. 014:das_politische. /bibliographie //==>argument: 2.92.17.    (o/02)<==//
(03)
die ideologen des 19.jahrhunderts griffen Hegel's rhetorik auf und beuteten sie zur begründung ihres kruden denkens aus, so W.I.Lenin, der die texte Hegel's studiert hatte(*1) und die dialektik Hegel's zu einem kampfinstrument für seine zwecke umfunktionierte, die, verkürzt auf die metapher der sich fortschleppenden geschichtlichen bewegung in einer spirale, nicht mit Hegel's denken kompatibel ist. Dieser missbrauch des werks eines anderen macht den anderen missbrauch verstehbar, real in der parole, Hegel sei der ideologe des totalitarismus. Hegel hatte kein totalitäres denken gepredigt, wohl aber hatte er den mechanismus beschrieben, mit dem, wenn es gewollt ist, totalitäres denken in reale praxis umgesetzt werden kann und auch umgesetzt wird(*2).
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(*1)
die excerpte Lenin's bei der lektüre der Hegel'schen schriften sind im 38.Band der sowjetischen gesamtausgabe der schriften Lenin's nachlesbar(+1).
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(+1)   Lenin,W.I.: Philosophische Hefte. /bibliographie //==>argument: 2.92.14.
(*2)
die debatte über den totalitarismusverdacht wird als ein randthema hier nicht geführt.      (o/03)<==//
(04)
wenn die rede auf den begriff: kampf, fokussiert wird, dann sollte auch Carl Schmitt's reden vom feind nicht übersehen werden. Der verweis liegt zwar nahe, er ist aber im kontext der Hegel'schen philosophie nicht weiterführend. Soweit mir bekannt, hatte Carl Schmitt sich an Hegel nicht "gerieben", gleichwohl es naheliegt zu vermuten, dass er sich mit Hegel's "Rechtsphilosophie" auseinandergesetzt hat. Gelegentlich hatte Carl Schmitt Hegel in seinen schriften namentlich benannt, aber eine dezidierte auseinandersetzung mit den ansichten Hegel's über das (bürgerliche) recht ist mir in der Schmitt-lektüre (bisher) nicht aufgefallen.       (o/04)<==//           (o)<==//
(p)     a.a.O. p.148.    (p)<==//
(q)     a.a.O. p.148.       (q)<==//
(r)
a.a.O. p.149.
Zusatz.
Das ist der 2.satz. Das wort: bewähren, ist im text kursiv ausgezeichnet.    (r)<==//
(s)      a.a.O. p.149.    (s)<==//
(t)
der zweck des wechselseitigen anerkennens ist das "Anerkanntsein"(01) durch den jeweils anderen. Die auf Hegel's kampfrhetorik folgenden argumente über das bewusstsein des herrn wie seines knechts(02) wirken auf mich wie ein dementi Hegel's auf das zuvor gesagte. Es mag sein, dass Hegel sein argument über den kampf auf leben und tod als ein glasperlenspiel intendiert hatte, um die möglichkeiten durchzuspielen, die, werden sie real ausgeführt, ein verbrechen wären, aber Hegel's missweisende rhetorik vom kampf bleibt als argument stehen, wenn das erreicht werden soll, was das ziel seiner reflexionen ist, nämlich die bedingungen zu bestimmen, die die welt in eine humane welt verwandeln sollen. Die alternative zum mordenden kampf ist dann gesetzt, wenn der kampf als ein spiel begriffen wird, das mit jeder abgeschlossenen runde, nämlich die ausmittelung eines siegers, neu aufgelegt werden kann, wieder um die anerkennung ringend, als sieger im spiel/wettkampf(03).
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(01)   a.a.O. p.151
(02)   a.a.O. p.150-155.
(03)   //==>anmerkung: (o/02), a.a.O. argument: 2.62.05/(f), (g).       (t)<==//              (text)<==//
2.41.10
die handlung: anerkennen, kann nur das individuum als ich leisten(a), jede andere institution der gesellschaft oder des staates ist kategorisch ausgeschlossen(b). Damit ist ausgeschlossen, dass irgendeine institution(=juristische person) des staates und/oder der gesellschaft sich auf das prinzip: anerkennung des anderen als der_andere, berufen könnte. Das amt hat nichts anzuerkennen, es hat zu funktionieren, so, wie es im gesetz und in den konventionen festgelegt ist.
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(a)      //==>argument: 2.41.11.    (a)<==//
(b)
das rechtsinstitut: juristische person,(01) eine vernünftige einrichtung in jeder rechtsordnung, ist mit dieser feststellung nicht in frage gestellt. Es wird nur festgestellt, dass das prinzip: adaad_a, allein vom individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, beansprucht werden kann. Im rechtsverkehr gilt die fiktion, dass auch institutionen der gesellschaft und/oder des staates als subjekt mit einem scheinbar eigenen willen(02) teilnehmen, aber diesen institutionen ist ein merkmal nicht zuordbar, nämlich das der autonomie. Die institution entscheidet nicht autonom, sie kann nur in den grenzen des gesetzes frei entscheiden, den gesetzen nämlich, denen das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, autonom, sich selbst bindend, zugestimmt haben. Diese differenz darf nicht gestrichen werden, wenn das projekt: das_humanum, eine realistische utopie sein soll.
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(01)
das ist andernorts bereits erörtert worden(*1).
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(*1)
Richter,Ulrich: Der weltgeist Hegel's - das bin Ich, das sind Sie, das sind wir alle, jeder für sich. Wider die falschen subjekte. 015:weltgeist. /bibliographie //==>argument: 2.92.17.
(02)
es wird zwar davon geredet, dass der staat, oder das parlament, oder ganz allgemein: die politik, in ihren entscheidungen frei seien, aber das ist eine konvention(*1), die in der theorie kein fundament hat.
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(*1)
die realität ist anders, die institutionen sind in ihren entscheidungen keineswegs frei, sondern eingebunden in ein dichtes netz von interessen, die vom individuum als ich und seinem genossen verfolgt werden, jeder für sich auf seine autonomie sich berufend. Das, was den institutionen fehlt, das ist die autonomie des ich, über die nur das individuum verfügen kann, das sich als ich bilden will. Die autonomie des ich wirkt nur unmittelbar, jede mittelbare autonomie ist mit dem terminus: freiheit, zu bezeichnen, die, gehändelt als ein ding der welt, eine gebundene freiheit ist.      (b)<==//             (text)<==//
2.41.11
das stellvertretende handeln(a) ist sowohl für das individuum als ich als auch für seinen genossen dann ausgeschlossen, wenn beide, jeder für sich, den jeweils anderen als der_andere anerkennen(b). Es ist strikt zu unterscheiden zwischen dem anerkennen, einerseits als autonome handlung, und andererseits dem akzeptieren als die wertschätzung des anderen als das_andere. Jede form von stellvertretung ist für die autonome handlung ausgeschlossen(c). In den bürgerlichen handlungen, gebundene freiheiten, ist die stellvertretung zulässig, festgelegt imgesetz(d).
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(a)
das problem der stellvertetung im rechtsverkehr bleibt als eigenständiges problem hier ausgeschlossen. Die stellvertretung gemäss des gesetzes setzt die autonome handlung des individuums als ich voraus, entschieden in einer position, an die das individuum als ich sich selbst gebunden hat. Alle streitfragen im horizont des begriffs: stellvertretung, unterliegen der kausalität, die das individuum als ich und sein genosse im konsens gesetzt haben.      (a)<==//
(b)
der begriff: anerkennen, real im handeln des individuums als ich, impliziert eine differenz, die wirksam ist, wenn mit dem begriff die phänomene des handelns: anerkennen, voneinander unterschieden werden(01). Als begriff ist die autonome handlung des genossen wie die des individuums als ich mit sich identisch, als phänomene aber sind es zwei weltdinge, die in raum und zeit nicht identisch fallen können(02). In dieser differenz ist der grund verortet, warum für die autonome handlung keine stellvertretung möglich sein kann(03).
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(01)
die differenz in den termini: anerkennen und akzeptieren, wirksam auf der argumentebene der phänomene, sollte beachtet werden. Akzeptiert werden kann das_andere, der_andere wird anerkannt.
(02)
ein simples faktum, aber es ist notwendig darauf zu verweisen, weil die argumentebenen: begriff und phänomen, strikt getrennt gehalten werden müssen.
(03)
mit seinem gott kann nur der gläubige selbst sprechen, sein gott aber, so glaubt er's, spricht zu allen gläubigen - eine differenz, die nicht übersehen werden sollte. Im glauben ist die stellvertretung nicht_möglich, die glaubensgegenstände können von jedem für jeden geglaubt werden.      (b)<==//
(c)
der terminus: ausschluss, ist nicht wirksam im sinn des terminus: absolut, dessen gebrauch auf den bereich der logik beschränkt ist. In seiner bedeutung umfasst der kategorische ausschluss alle weltdinge, von denen keines benannt werden kann, das die funktion: stellvertretung, ausfüllen könnte. Das ist kein blosser streit um wörter, weil der streit um die wörter nur dann rational ausgefochten werde kann, wenn die argumentebenen: phänomen und begriff, beachtet werden.      (c)<==//
(d)
die stellvertretung als rechtsinstitut ist im kontext des rechtsbegriffs: stellvertretung, gesetzlich geregelt(01). Es ist aber eine illusion zu glauben oder gar zu wissen, dass mit den gesetzen auch alles ohne ausnahme geregelt ist. Im horizont der autonomie des individuums als ich gibt es juristische grenzfälle, die abschliessend mit dem gesetz nicht geregelt werden können. Ein vormund kann für sein mündel vieles rechtlich regeln, es ist ihm aber versagt, für sein mündel die grundentscheidungen des lebens zu treffen, auch dann, wenn sein mündel, das individuum als ich, faktisch unfähig ist, seine rechtsgeschäfte besorgen zu können, eingeschlossen die unmittelbaren bedürfnisse des physischen lebens. An der autonomie des mündels ist uneingeschränkt festzuhalten, aber die realität erfordert handlungen, die das mündel faktisch nicht mehr leisten kann(02). Einerseits kann die autonome entscheidung des mündels nicht vom vormund stellvertretend getroffen werden, andererseits sind in der realität entscheidungen gefordert, die im resultat die autonome entscheidung vertreten. Es sollte gesehen werden, dass in dieser konstruktion ein wechsel in der perspektive stattgefunden hat. Das mündel, das, trotz seines defizits im können, als ich ein individuum(=der_andere) ist, wird als objekt der pflege wie ein objekt(=das_andere) gehändelt, über das der vormund nach seinem wissen entscheidungen trifft. In der perspektive des juristen ein fall der rechtlichen stellvertretung, in der perspektive des jeweils anderen kein fall der stellvertretung, und die erforderlichen handlungen des vormunds für sein mündel ist ein anderer fall, in dem das problem der stellvertretung gegenstandslos ist(03).
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(01)
das feld soll den zuständigen juristen überlassen bleiben.
(02)
in der pflege ist diese situation trauriger alltag.
(03)
die autonomie des vormunds, das individuum als ich, ist ein anderer fall, gleichwohl sein fall unmittelbar mit dem fall seines mündels verknüpft ist. Diese differenz darf nicht ignoriert werden.      (d)<==//          (text)<==//
2.41.12
die trennung: erkennen und anerkennen, ist strikt zu beachten. Das erkennen der weltdinge ist eingebettet in das weite feld der wissenschaften. Das anerkennen des anderen als der_andere ist die entscheidende handlung, mit der das individuum als ich sich selbst als das subjekt seines handelns erkennen kann. Im erkennen der weltdinge hat das individuum als ich sein wissen über die weltdinge präsent, im anerkennen des anderen als der_andere vollzieht das individuum als ich den akt, mit dem es, das ist tradition, den gegenstand seines glaubens fasst(a). In bewusstsein dieses gegensatzes muss das individuum, das ein ich sein will, wollen, dass es einerseits an die dinge der welt glaubt, andererseits will es wissen, wie die dinge der welt miteinander verknüpft sind. Im horizont des wissens oder des glaubens, realisiert das individuum als ich seine existenz, die differenz im erkennen und anerkennen, als grenze präsent, immer wieder neu auf die probe stellend.
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(a)
die differenz: glauben/wissen, ist andernorts erörtert worden(01).
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(01)   Richter,Ulrich: Ich glaube, was Ich weiss - Ich weiss, was Ich glaube. 009:anerkenng. /bibliographie //==>argument: 2.92.17.      (text)<==//
2.41.13
mit dem begriff: das anerkennen, unterscheidet das individuum, das ein ich sein will, die handlungen eines individuums, das ein ich ist, von allen anderen denkbaren handlungen, die das individuum als ich ausführen kann, wenn es ein weltding in seinem so-sein als das_andere erkennt(a). Die handlung: das anerkennen(von etwas), setzt immer die handlung: das erkennen(von etwas) voraus, dessen objekt nur das ding der welt als das_andere sein kann(b). Die bedingende abhängigkeit der handlungen ist strikt zu beachten, ohne dass durch die begriffliche unterscheidung eine rangordnung behauptet werden kann(c). Das anerkennen von etwas, das_andere, als der_andere ist keine, wie's im jargon heisst, höhere seinsweise als das erkennen, mit dem das individuum als ich und sein genosse die weltdinge als das_andere ordnen und in eine hierarchie einpassen.

In der perspektive des individuums als ich(d) kann das objekt seines handelns als anerkennung nur das handeln des genossen sein, das auch ein anerkennen ist. Implizit ist behauptet, dass der jeweils handelnde ein subjekt sein muss. Insofern ist in jeder handlung, definiert als anerkennen von etwas, eine wechselbeziehung gesetzt, in der reziprok das subjekt als objekt erscheint und das objekt ein subjekt ist(e). Daraus folgt, dass für das individuum als ich nur der genosse das objekt seiner handlung: das anerkennen, sein kann, nicht anders das individuum als ich das objekt des anerkennenden handelns des genossen ist(f).
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(a)

die begriffe: erkennen und anerkennen, sind strikt zu unterscheiden(01), auch dann, wenn für die erkenntnis eines bestimmten weltdinges die unterscheidung: das_andere/der_andere, nachrangig ist(02). Prima vista kann das objekt der handlung des individuums als ich sowohl das_andere als auch der_andere sein, secunda vista ist das erkennen eines weltdinges als das_andere für sich eine form der handlung, so wie das anerkennen dieses weltdinges, auch das_andere seiend(03), für sich eine handlung ist, die nur dann real sein kann, wenn das weltding als der_andere wahrgenommen, erkannt und anerkannt ist. Es kommt immer auf den kontext an, in dem das individuum als ich seine weltdinge wahrnimmt und einordnend erkennt. Der kontext ist der horizont, in dem das jeweils ausgeschlossene dritte moment situiert ist, das den momenten in der relation ihre bestimmung vermittelt.
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(01)
umgangssprachlich werden, eine differenz vortäuschend, die termini: tun und handeln, als gleichrangig gebraucht. Eine differenz ist aber zu behaupten, wenn die handlung, sei's als tun bezeichnet, sei's als handeln, unterschieden wird, zum einen als erkennen, zum anderen als anerkennen, aber diese differenz ist gegenstandslos, wenn das handeln, gefasst als die kopula im logischen urteil, die das subjekt mit dem objekt verknüpft, der fokus des arguments ist. Sowohl das tun als auch das handeln setzen immer ein subjekt voraus, das dieses handeln und/oder tun vollzieht, einerseits als das erkennen (von etwas,=das_andere), andererseits als das anerkennen (von etwas,=der_andere). Dieses erkennen und/oder das anerkennen ist immer auf ein bestimmtes objekt bezogen, das im blick auf das mit sich identische subjekt einmal das_andere sein kann, das andere mal der_andere ist. Im argument, gefasst als logisches urteil(SaP)(*1) ist das subjekt invariabel, variabel ist aber die handlung(=kopula) und das objekt. Diese struktur muss präsent sein, wenn sowohl eine bestimmte situation analysiert als auch synthetisierend reflektiert wird.
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(*1)
das subjekt des logischen urteils(+1) ist entweder das individuum als ich: A, oder sein genosse: B, ihr handeln als kopula ist in den formen: erkennen und/oder anerkennen, gleichrangig möglich, aber das objekt beider, identisch mit sich, kann als das ding der welt entweder das_andere oder der_andere sein - tertium non datur(+2). Als argument sind sowohl für den genossen: B, als auch für das individuum als ich: A, immer zwei logische urteile als richtig oder falsch möglich, die nicht identisch fallen können(+2), argumente, die in der unterscheidbarkeit der logischen urteile die unterscheidung von erkennen und anerkennen gewährleisten(+3).
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(+1)
es ist strikt zu unterscheiden zwischen dem logischen urteil als begriff oder als phänomen. Als argument ist das logische urteil immer ein phänomen, das sowohl vom individuum als ich als auch von seinem genossen in der je eigenen perspektive gebraucht wird. Das logische urteil, fixiert in der formel: SaP, ist in der perspektive des individuums als ich: A, ein anderes als in der perspektive des genossen: B, gleichwohl der terminus: logisches urteil(SaP), identisch mit sich, eine gleichheit suggeriert.      (a/01/*1/+1)<==//
(+2)
die unterscheidungen,
ausgedrückt im schema des logischen urteils:
graphik: 101

Die elemente in ihren kombinationen als logisches urteil (in der klammer die formel der relation):
graphik: 102


      (a/01/*1/+2)<==//

(+3)
im laxen sprachgebrauch ist es auch üblich zu sagen, dass das_andere auch anerkannt werde(§1). Korrekt ist nur das reden, dass das weltding: n, als das_andere erkannt ist, das soll heissen, es wird als dieses akzeptiert. Mit dem terminus: akzeptieren, ist ein weiteres fenster geöffnet; denn das erkennen des weltdinges: n, kann akzeptiert werden oder nicht, zumeist ist das subjekt jedoch genötigt, das_andere, wie geredet wird, anzuerkennen. Das akzeptieren von etwas, bewirkt durch gewalt, kann kein anerkennen des anderen sein, der der_andere ist.
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(§1)
die terminologie der jurisprudenz sollte als ein sondergebrauch der wörter ausgegliedert werden. Wenn der schuldner die forderung des gläubigers anerkennt, dann hat das im abgegrenzten bereich der jurisprudenz seine bestimmte bedeutung, die von allen, die es betrifft gekannt ist.       (a/01/*1/+3)<==//        (a/01/*1)<==//            (a/01)<==//
(02)
jedes denkbare ding der welt: n, ist prima vista das_andere, secunda vista aber kann das ding der welt: n, erkannt als das_andere(=n), der_andere(=N) sein. Diese unterscheidung im relationalen argument ist strikt zu beachten(*1). Die unterscheidung ist auf der argumentebene der begriffe eindeutig, zweideutig aber auf der argumentebene der phänomene, auf der die phänomene durch die begriffe klassifiziert werden. Der genosse: B, ist als person der_andere, der aber durch die anwendung von gewalt gegen das individuum als ich, sich als das ich selbst entmächtigt habend, nur als das_andere erkannt werden kann(*2).
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(*1)
//==>INDEX der argumente/stichwort: andere/das,der.
(*2)
zu diesem problemfeld andernorts mehr(+1).
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(+1) Richter,Ulrich: Der mörder. Arg.: 2.4.22, in: Der weltgeist Hegel's - das bin Ich, das sind Sie, das sind wir alle, jeder für sich. 015:weltgeist. /bibliographie //==>argument: 2.92.17.         (a/02)<==//
(03)
der genosse ist als individuum ein wesen der natur, gleich den anderen naturwesen. Es ist ein ding der welt: n, das das_andere ist, als person aber, ein ich seiend, ist der genosse für das individuum als ich immer der_andere, auch ein weltding, das in seiner bestimmten form aber besonders ausgezeichnet ist, eine bestimmung, die in jeder einschlägigen relation festgelegt wird. Als person ist der genosse: B, vom individuum als ich: A, immer in einer wechselseitigen relation gefasst(*1). Das individuum als ich: A, hat, pars pro toto in seiner funktion als arzt, den körper des genossen: B, der patient, als das weltding: b, verfügbar. Der körper des genossen, das weltding: b, ist eine sache(*2), die einerseits einen besonderen rechtsstatus hat, und die andererseits, eine sache bleibend, keine person sein kann und folglich nur das_andere ist(*3).
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(*1)
die relation: genosse:_B<==>individuum_als_ich:_A; abgekürzt: B<==>A,(+1)
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(+1)   äquivalent: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B; A<==>B.
(*2)
prima vista wird der körper des genossen auch als person wahrgenommen, secunda vista kommt es aber darauf an, in welcher perspektive das individuum als ich: A, den körper des genossen: B, wahrnimmt, in der perspektive des erkennens (das ding der welt: b, das_andere) und/oder in der perspektive des anerkennens (ding der welt: B, der_andere).
(*3)
die relation: individuum_als_ich:_A(=arzt)<==|==>genosse:_b(=der_körper_des_B); abgekürzt: A(=arzt)<==|==>b(=der_körper_des_B).         (a/03)<==//         (a)<==//
(b)
die unterscheidung: erkennen/anerkennen, ist für die einschätzung bestimmter phänomene in der welt fundierend, mit denen das individuum als ich und sein genosse konfrontiert sind. Das objekt der wissenschaften sind ohne ausnahme die weltdinge als das_andere(01), anders das objekt der moral, das nur durch das individuum als ich und seinem genossen repräsentiert werden kann, der eine dem jeweils anderen der_andere.
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(01)
die ethik ist eine wissenschaft, die maximen der moral sind das weite feld(*1), auf dem vom genossen immer von dem anderen gesprochen werden muss. Die maximen der moral sind als objekt der ethik immer das_andere, aber ihnen ist als objekt des ethischen handelns die funktion zugeordnet, die subjekte dieses handelns erkennend einzuschätzen und das subjekt, der_andere, als moralisch handelnd zu erkennen und anzuerkennen - ob der genosse auch so behandelt wird und/oder der genosse so handelt, das ist abgrenzend eine weitere frage(*2).
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(*1)    //==>argument: 2.81.06.
(*2)
der blick auf die welt, die globalen ereignisse im jahr: 2016, ist deprimierend. Das moralisch korrekte handeln, eine der voraussetzungen des friedens in der welt, ist zu einer wohlfeilen floskel depraviert, mit der jedes denken camoufliert wird, motiviert von der gier nach machtbesitz.    (b)<==//
(c)
es ist unsinnig, eine rangordnung der handlungen: erkennen und anerkennen, behaupten zu wollen. Die unterscheidbaren handlungen sind zwar auf dasselbe objekt fokussiert, nämlich das bestimmte ding der welt: n, das das_andere ist, das aber auch das ding der welt: N, der andere, sein kann; denn das, was anerkannt sein soll, das muss auch erkannt sein, richtig und/oder falsch. Und das, was erkannt ist, das kann akzeptiert sein, aber es muss nicht notwendig auch anerkannt werden, weil die anerkennung des anderen ein anderes problemfeld ist. Die unterschiede in den phänomenen können als stufen einer rangordnung erscheinen, aber mit diesen beobachtungen kann eine rangordnung nicht behauptet werden, weil diese einschätzungen von erwägungen, also klassifizierten interessen, bestimmt sind.    (c)<==//
(d)
die unterscheidung: handlung(=erkennen) und handlung(=anerkennen), ist ein problem der perspektiven, die das individuum als ich und sein genossen wählen können, abhängig von den jeweils verfolgten interessen. Da jedes denkbare interesse im forum internum möglich ist, muss dem gedachten interesse, entäussert auf dem forum publicum, die grenze der verfolgbarkeit gesetzt sein, die durch das legitime interesse des jeweils anderen bestimmt ist.       (d)<==//
(e)
anschliessend an die debatten, die von den deutschen philosophen im anfang des 19.jahrhunderts geführt worden waren, liegt es auf der hand, in dieser konstellation von einer subjekt/objekt-dialektik zu sprechen. Im strikten sinn der termini ist diese redeweise dann nicht möglich, wenn das objekt eine sache ist. Die falsche ausrichtung des problems der dialektik am modell des logischen urteils: SaP, verstellt die einsicht in das problem der dialektik, das Hegel proponiert hat. Subjekt und objekt können nicht gleichrangig sein, weil zwischen dem subjekt und seinem objekt eine dialektische beziehung nicht statuiert ist und gegensätze sind, festgestellt in der differenz wirkender kräfte, allein zustände in raum und zeit, die miteinander reagieren. Korrekt müsste die konstellation, umstritten im deutschen idealismus, als eine subjekt/subjekt-dialektik bezeichnet werden; denn nur das individuum als ich und sein genosse können miteinander als subjekt eine dialektische beziehung etablieren. Der terminus: subjekt/subjekt- dialektik, ist in der tradition aber nicht im gebrauch. Dafür ist es üblich, inflationär von einer dialektik der dinge zu sprechen(01). Das ist zwar unsinn, aber medial wirksam und folglich wird von einer dialektik zwischen fuchs und hasen geredet, deren existenzen der logik des fressens und gefressen werden unterworfen sind.
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(01)
der buchtitel: Dialektik der Natur, sein verfasser: Friedrich Engels, mag kaufmännisch erfolgreich gewesen sein, aber über die vorgänge in der natur hat der text nur plattitüden geliefert.    (e)<==//
(f)
dem verb: anerkennen, ist als kopula eines logischen urteils immer ein objekt zugeordnet, aber nicht jedes mögliche weltding: n, kann als objekt des handelns das konstitutive moment der relation sein, die als wechselseitig ausgezeichnet ist(01). Mit dieser abgrenzenden ausgrenzung sind bestimmte handlungen, alltägliche phänomene, ausgeschlossen. Gewalt scheidet aus, weil durch die gewalthandlung nur ein zustand durch einen anderen zustand ersetzt werden kann, das soll heissen, das objekt der als anerkennung intendierten handlung wird durch genau diese handlung in seinem so-sein negiert und durch ein anderes so-sein ersetzt, das zwar erkannt sein kann, aber nicht anerkannt ist(02).
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(01)
ein banales beispiel. Ein lautsprecher kann nicht anerkannt werden, wohl aber der sprecher, der mit seinem hörer, vermittelt durch den lautsprecher als ein technisches medium, eine wechselseitige beziehung aufnehmen kann. Im interaktiven internet, der sich am horizont abzeichnenden 4-punkt-technologien, ist das kein unüberwindliches technisches problem.
(02)
anerkennung kann nicht erzwungen werden, weder mit offener noch mit verdeckter gewalt. Im umkehrschluss ist zu folgern, dass das anerkennen als handlung immer ein aktives tun des individuums als ich sein muss, mit dem das individuum als ich: A, seinen genossen: B, als den anderen anerkennt. Der genosse kann diese anerkennung erwarten, insoweit ist das passive moment des Hegel'schen begriffs gültig(*1), aber dieser zusammenhang kann nur dann bestand haben, wenn der genosse: B, mit seiner anerkennenden handlung reagiert, das ein aktives tun ist.
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(*1)   //==>argument: 2.41.01.    (f)<==//           (2.41.14/(a/02)/subtext)<==//
2.41.14
die anerkennung(von etwas), gefasst als resultat der handlung, und die handlung: das anerkennen(von etwas),(a) sind als begriffe und/oder als phänomene und/oder als termini(b) im prozess der analyse strikt voneinander zu unterscheiden, im prozess der reflexion aber nicht voneinander abtrennbar(c). Den termini: anerkennen und anerkennung, phänomene und begriffe bezeichnend, ist kein argument zu entnehmen, das als kriterium der definition des begriffs oder als moment der beschreibung der phänomene taugen könnte. Insofern ist jeder terminus neutral und tauglich, soweit er seine funktion erfüllt, das phänomen und/oder den unterscheidenden begriff zu bezeichnen(d). Streitig fallen die phänomene, die in den formen des anerkennens und der anerkennung akzeptiert sein müssen, wenn über diese ein diskurs geführt werden soll. Das sind fragen der pragmatik, die kontextabhängig gehändelt werden(e). Die begriffe aber, vom individuum als ich in seinem forum internum gedacht, sind eindeutig bestimmt und für das denkende individuum als ich absolut verbindlich. Zu einem problem werden die begriffe dann, wenn das individuum als ich seinen begriff auf dem forum publicum entäussert hat, der mit dem begriff des genossen, alles phänomene, konträr im widerstreit steht(f).
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(a)
das substantiv: anerkennung, und das verb: anerkennen, markieren die differenz, die prima vista, wenn begriff, phänomen und terminus miteinander verwoben sind, im argument als nicht entscheidend wirksam ist, eine differenz aber, die secunda vista die beurteilung des arguments, instrumentalisiert in einem anderen kontext, erheblich bestimmen kann. Das moment, an dem die differenz festgemacht ist, ist das objekt der handlung, fixiert in der formel: vonetwas(01). Die handlung des individuums als ich, in raum und zeit immer im fluss(=aktiv), bewirkt etwas, das als resultat dieser handlung, fixiert in einem dokument der historia, auf dauer festgelegt ist, raum und zeit scheinbar enthoben(=passiv)(02). Diese differenz sollte nicht ignoriert werden.
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(01)
das mit dem terminus: von etwas, bezeichnete kann sein, zum einen das_andere, zum anderen der_andere,(*1).
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(*1)   //==>INDEX der argumente/stichwort: andere/der,das.   (a/01)<==//
(02)
die unterscheidung: aktiv/passiv, ist für die bestimmung der begriffe: anerkennen und anerkennung, konstituierend. Das anerkennen von etwas ist als handlung das aktive tun eines individuums als ich, das in der anerkennung von etwas durch das individuum als ich(*1) ein spiegelbild der handlung des genossen ist, die als resultat der handlung des genossen, der_andere, vom individuum als ich rezipiert wird(*2). In seiner herr/knecht-dialektik akzentuiert Hegel das passive moment der handlung des individuums als ich(*3), das aktive moment der handlung des individuums als ich ist das fundament des prinzips: anerkennung des anderen als der_andere.
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(*1)     //==>argument: 2.41.13.   (a/02/*1)<==//
(*2)
auf der argumentebene der begriffe ist die trennung: aktiv/passiv, eindeutig vollziehbar, auf der argumentebene der phänomene ist diese eindeutigkeit nicht möglich, weil es von der perspektive abhängt, ob das individuum als ich etwas, ein ding der welt als objekt, das_andere, erkennt und akzeptiert, oder, ob es den genossen, der_andere, in den resultaten seines handelns, weltdinge, die das_andere sind, anerkennt oder nicht. Die sprache unterscheidet klar zwischen dem anerkennen(=aktiv) und dem anerkannt sein(=passiv), aber auf der argumentebene der phänomene sind das zwei unterscheidbare weltdinge, die getrennt gehalten werden sollten.        (a/02/*2)<==//
(*3)
die begründung der herr/knecht-dialektik fundiert Hegel mit dem argument: anerkennung durch den anderen(+1). Beide, der knecht, nicht anders der herr, wollen die anerkennung des jeweils anderen erlangen. Das setzt über kreuz sowohl ein aktives anerkennen beim herrn als auch beim knecht voraus, aber das objekt des anerkennens von etwas, jedes für sich, ist jeweils ein anderes. Der knecht will die anerkennung für seine arbeit, die anerkennung, die nur der herr leisten kann. Der herr will anerkennung für seinen befehl, den, als befehl erkannt, nur der knecht ausführen wird. Die anerkennung aber, die das individuum als ich, respektive sein genosse leisten müssen, ist die anerkennung des ichs des jeweils anderen. Dies sollte strikt beachtet werden.
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(+1)
Hegel sagt: "Anerkanntsein durch ein anderes Bewußtsein",(§1).
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(§1)   Hegel,G.W.F.: Phänomenologie des Geistes. Bd. 3, p.151. /bibliographie //==>argument: 2.92.05.    (a/02/*3)<==//           (a/02)<==//         (a)<==//
(b)
Ich greife die unterscheidungen auf, die in der theorie des semiotischen dreiecks zusammengefasst sind. Dazu andernorts mehr(01)
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(01)   //==>INDEX der argumente/stichwort: semiotische dreieck.     (b)<==//
(c)
es ist allein das individuum als ich, das in seiner reflexion die drei möglichen formen des erkennens miteinander verknüpft, nämlich das erkennen eines weltdinges als begriff und/oder als phänomen und/oder als terminus. Obgleich in der perspektive der analyse die momente der relationen bestimmt gefasst sind, so erscheinen diese momente, wenn sie gegenstand der reflexion sind, immer im horizont des jeweils ausgeschlossenen dritten moments, das den relationierten momenten ihre bestimmung vermittelt(01). Soweit die momente der relationen als factum der vergangenheit in der analyse festgestellt sind, kann das individuum als ich, wenn es diese facta der vergangenheit von seinen projektionen in die zukunft, die als projektion auch facta der vergangenheit sind, von diesen unterscheiden, in seiner reflexion aber, die momente: factum der vergangenheit und projektion in die zukunft im moment der gelebten gegenwart miteinander verknüpfend, schafft das individuum als ich mit seinem anerkennen der handlung des genossen ein resultat, das die anerkennung, als abschluss des prozesses intendiert, zu dem moment macht, mit das individuum als ich den prozess der dialektik neu öffnet(02).
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(01)    //==>argument: 2.23.05.
(02)
solange das individuum als ich auf seinem (lebens-)weg ist, kann es sich dem prozess dieser dialektik nicht entziehen. Dieses wissen ist das eine wahrheitsmoment der dialektik Hegel's, das andere moment der wahrheit in der dialektik Hegel's ist die absolute idee, die das individuum als ich in raum und zeit nicht denken kann, die das individuum als ich, der wanderer auf dem weg, denken muss; die absolute idee aber, wenn der weg gegangen ist, ist der reale tod des individuums, den sein nachlebender genosse in raum und zeit anstelle des individuums, das ein ich gewesen war, weiterdenkt, imaginierend, es sei der gedanke des individuums als ich, das als absoluter geist, sich selbst in einer projektion in die zukunft wissend, weiter existiert. Das sind aber zwei sachverhalte, die nicht miteinander konfundiert werden können.       (c)<==//
(d)
das sind konventionen, die im kräfteparalellogramm der interessen entstanden sind und eine eigenständige wirksamkeit entfalten können.        (d)<==//
(e)
die phänomenologie der gegenstände ist ausufernd und en detail dies darzulegen ist nicht erforderlich. Die phänomene des anerkennens sind ein problem der pragmatik, die hier beiseite gestellt bleiben soll. Zwar mag es unterhaltsam sein, die frage zu erörtern, ob die aktive liebe auch eine form der anerkennung des anderen als der_andere ist; denn zur aktiven liebe gehören, das ist bekannt, immer zwei. In der wechselseitigen relation der sich liebenden ist aber die frage relativiert mit der konsequenz, dass in den möglichen antworten die eine antwort in der bestimmten perspektive zutreffend sein kann, in der anderen perspektive muss die antwort aber nicht zutreffend sein. Die variabilität der antworten ist der stoff für die romane, berührt aber nicht das problem, nämlich die rückbindung des anerkennens des anderen auf sich selbst, die die fundierende bedingung jeder liebesbeziehung ist, die durch die aktive handlung des anerkennens als das entscheidende moment bestimmt ist, mit der der eine den jeweils anderen als der_andere wahrnimmt und den jeweils anderen in seinem erscheinen einerseits erkennt und andererseits als seinesgleichen anerkennt.       (e)<==//
(f)      //==>argument: 2.41.08.        (f)<==//             (text)<==//
2.41.15
den prozess der selbstbildung bewältigt das individuum, sich als ich wissend, in den formen der selbstbindung. Das ich ist autonom(a), aber die autonome entscheidung für das eine oder das andere ist als entscheidung die absolute bindung an das eine, das andere verneinend. Mit dieser entscheidung ist das individuum als ich in jedem moment der gelebten gegenwart konfrontiert. Wenn es sich autonom entscheidet, das eine bejahend, das andere verneinend, dann hat es sich absolut an das entschiedene gebunden, mit der entscheidung den fundierenden grund der kausalität setzend und dieser sich unterstellend. In dieser kausalität ist das moment der autonomie nicht untergegangen, es ist aufgehoben in den formen der freiheit, die in der tradition diskutiert werden(b). Entweder folgt das individuum als ich seiner selbstgesetzten kausalität, oder es setzt in einer neuen, einer anderen entscheidung, das moment seiner autonomie als ich wieder aufnehmend, einen anderen grund, an den es sich neu, den alten grund verabschiedend, wieder absolut gebunden hat(c).

Die selbstbindung an das autonom entschiedene ist in keinem fall als fremdbindung denkbar(d). Der mechanismus der selbstbindung ist die bedingung(e), dass das individuum, ein wesen der natur, sich zu dem bilden kann, was es sein will, das ich. Die rückseite dieses gedankens ist die feststellung, dass allein das individuum, das sich als ich gebildet hat, fähig sein kann, sich selbst zu binden. Das individuum als ich ist in einem zirkel eingeschlossen, den es nicht verlassen kann(f).
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(a)

das problem der autonomie des ich ist andernorts bereits erörtert worden(01).
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(01)
//==>INDEX der argumente/stichwort: autonomie. //==>INDEX der begriffe/stichworte: autonom und autonomie(und differenzierungen).    (a)<==//
(b)
im relationalen argument ist strikt zu trennen zwischen den begriffen: autonom und frei, und den begriffen: autonomie und freiheit. Die wurzel dieser begriffe ist dieselbe, aber die konsequenzen, die mit den begriffen verknüpft sind, sind zu unterscheiden. Die begriffe: autonom und autonomie, sind, nicht_trennbar, mit dem begriff: das ich, verknüpft. Das ich ist autonom(01). Wenn das ich nicht die möglichkeit hätte, in jedem moment seiner gelebten gegenwart sich für das eine oder das andere zu entscheiden - tertium non datur, dann wäre es als ding der welt nicht das ich. Der begriff: frei, setzt voraus, dass das individuum als ich sich autonom für das eine oder das andere entschieden hat, sich selbst absolut an das entschiedene bindend und in dieser handlung das fundament schaffend, auf dem es mit dem genossen darüber sprechen kann, welche freiheiten sie sich in ihrer sozialen beziehung: A<==>B, gegeneinander zuerkennen wollen. Diese freiheiten, bezeichnet mit dem terminus: die bürgerlichen freiheiten, immer im plural, sind gebundene freiheiten(02), weil nur unter dem aspekt der bindung es möglich ist, dass der genosse und das individuum als ich ihre gegenseitig eingeräumten freiheiten geniessen können.
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(01)
die differentia spezifica des begriffs: das ich, ist der begriff: autonomie.
(02)
der terminus: gebundene freiheiten, mag als ein oxymoron erscheinen(*1). Das ist aber ein irrtum, der seinen grund im ontologische argument hat. Wenn vom >wesen der freiheit< geredet wird, dann muss es so etwas wie eine >urfreiheit< geben und/oder gegeben haben. Diese >urfreiheit<, das ist traditionales denken, ist die vorstellung des frei_seins, eben des nicht_gebunden_seins, was immer das konkret auch sein soll. Das argument der ontologen dreht sich im kreise.      (b)<==//
(c)
d'accord, die nötigung, sich unablässig entscheiden zu müssen, ist ein psychisches problem. Folglich kann am konzept der permanenten entscheidung festgehalten werden, aber in die reflexiondes problems sind die erfahrungen des individuums als ich einzubeziehen. Das individuum als ich hat mechanismen entwickelt, mit denen es sich vom druck des unablässigen entscheidens im moment der gelebten gegenwart entlasten kann. Die bedingung: autonom, blenden das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, immer dann aus, wenn sie im gleichlauf der zeit ihre existenz im moment der gelebten gegenwart realisieren. Sie beschränken sich auf die kausalität, die sie mit ihrer autonomen entscheidung gesetzt haben. Mit der ausblendung des kriteriums: autonomie, ist die >autonome entscheidung< nicht aus der welt geschafft, wohl aber als handlung neutralisiert; das kriterium ist als konstante vor den begriff: das ich, gesetzt und mit diesem begriff kann das individuum, das das ich ist, operieren, eingebunden in seiner kausalität.       (c)<==//
(d)
es ist ausgeschlossen, dass das individuum als ich mit seiner anerkennung des genossen als der_andere, den genossen zwingen könnte, die entscheidung des individuums als ich als seine autonome entscheidung anzusehen(01). Die autonome entscheidung des genossen kann nicht durch die entscheidung des individuums als ich ersetzt werden; denn mit seiner autonomen entscheidung hat sich das individuum als ich ausgewiesen als das subjekt seines handelns, die entscheidung als objekt händelnd. Nicht anders der genosse. In der sozialen beziehung, fixiert in der relation: A<==>B, sind das individuum als ich: A, und der genosse: B, immer das subjekt, in keinem fall das objekt, es ist etwas anderes, wenn sie die dinge der welt als vermittlungsmomente ihrer wechselseitigen beziehung händeln(02).
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(01)
in der pragmatik, lückenlos der kausalität unterstellt, erscheint die akzeptanz von entscheidungen anders. Es ist ein teil des konsenses, dass sowohl der genosse als auch das individuum als ich, ihre kausal determinierten entscheidungen unter dem stichwort: freiheit, akzeptieren. Ihre autonomie können sie nicht aufgeben, aber in ihrer selbstbindung an die autonome entscheidung können sie frei entscheiden, was sie im rahmen der rechtsordnung als eigene entscheidung akzeptieren wollen oder nicht.
(02)
im trialektischen modus ist diese situation übersichtlich darstellbar. Das schema ist im argument: 2.23.09, entwickelt worden, Für den terminus: interesse, ist der terminus: objekt(=ding_der_welt:_n) einzusetzen. Die momente: A und B, sind um den zusatz: subjekt, zu erweitern(*1).
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(*1)   //==>argument: 2.23.12.       (d)<==//
(e)
die besondere fähigkeit des individuums als ich, sich selbst binden zu können, ist das kriterium, mit dem die trennung: mensch/(sonstige) lebewesen der natur, begründet werden kann. Den spekulationen darüber nachzuspüren, was der grund für diese differenz sein könnte, ist für den verfechter des relationalen arguments müssig; denn es wird immer gründe geben, situiert im horizont der gesetzten kausalitäten, die sache, die anthropologische differenz nämlich, auch anders zu beurteilen.    (e)<==//
(f)
das zirkelargument(01) ist zu behaupten, weil für das individuum als ich jenseits der grenze seiner welt kein ding der welt möglich ist.
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(01)   //==>INDEX der argumente/stichwort: zirkelargument.    (f)<==//                (text)<==//
2.41.16
seinem handeln hat das individuum als ich einerseits einen zweck gesetzt, andererseits kann für jedes handeln ein motiv benannt werden(a). Diese behauptung gilt sowohl für das erkennen eines weltdinges als auch für das anerkennen des anderen als der_andere(b). Die aspekte dieser weltsicht sind in der perspektive des interesses miteinander verwoben, durch das das individuum als ich mit seinem genossen in der sozialen beziehung relationiert ist(c).

Das motiv zum handeln als causa des handelns kann nur post festum festgestellt werden, als projektionen in die zukunft können die zwecke, vom individuum als ich und sein genosse verfolgt, ante festum präformiert sein, dann, wenn im moment der gelebten gegenwart die aktiven erinnerungen, facta der vergangenheit, als dokumente der historia interpretiert werden, diese post festum angepassend.

Der quellgrund der motive ist der individuelle impuls, das handeln des individuums als ich lenkend(d). Viel kann über die motive des handelns räsoniert werden, zum ersten, weil diese einerseits eingebunden sind in die geltenden kausalitäten und weil andererseits sie ein rätsel bleiben, die gründe für das bestimmte motiv im dunkel verbergend; zum zweiten sollte beachtet werden, dass das, was als motiv geltend gemacht wird, meinungen post festum sind, also nachlaufende erklärungen, die das nicht_verstandene einem rationalen nachvollzug unterwerfen sollen, dieses ziel aber nicht erreichen können. Mit einer phänomenologie der motive kann das >letzte rätsel< nicht aufgelöst werden, aber mit diesen beispielen können aspekte bereitgestellt werden, in denen die struktur der einschlägigen motive beschreibbar ist, die das handeln bestimmen(e).

Es ist kein gott, der dem menschen etwas als sein motiv des handelns einflüstert - wie selbstverständlich reden die theologen von der offenbarung des gottes, der es selbst sein soll, der spricht, aber das individuum als ich ist es selbst, das spricht, und das autonom entscheidet, aus seinem individuellen impuls schöpfend, was sein gott ist und was das motiv seines handelns sein soll, eine entscheidung, die für das individuum als ich verbindlich ist, und die, wenn es dieses motiv auf dem forum publicum entäussert hat, ein moment der kausalität ist, auf die es sich mit seinem genossen im konsens verständigt hat. Jedes motiv, gehändelt auf dem forum publicum unterliegt der geltenden kausalität, allein der grund des motivs kann, unbegreifbar, im verborgenen vergraben sein, auch nicht_greifbar für das individuum als ich im moment seiner gelebten gegenwart. Die theologen reden dann, die lücke im argument kaschierend, von dem unergründlichen ratschluss des geglaubten, aber fernen gottes(f). Die theologische nähe des konzepts: individueller impuls, ist nicht zu übersehen, aber es gibt eine differenz, die eine verknüpfung dieser weltvorstellung mit den vorstellungen der theologen ausschliesst. Der individuelle impuls kann nur von dem individuum als ich erfahren werden, das aus seinem impuls lebt, in keinem fall aus dem impuls des jeweils anderen, der der_andere ist. Es muss sich selbst erklären und die erklärung des genossen, der_andere, kann für es keine verbindlichkeit haben(g). Das motiv ist erst dann benannt, wenn das individuum, das sich als ich bildet, sich autonom entschieden hat, was es im moment der gelebten gegenwart als sein motiv zum handeln ansehen will, und, einmal als motiv benannt, ist es ein element in jenem kausalgefüge, das das individuum als ich auf dem forum publicum mit dem genossen händelt, streitig oder auch nicht.
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(a)

die differenz zwischen dem motiv des handelns und seinem zweck sollte beachtet werden, gleichwohl einzuräumen ist, dass die phänomene des handelns nicht immer eindeutig zu unterscheiden sind. So kann der zweck des handelns, miteinander im gesellschaftlichen verkehr sicher zu leben, genau der wunsch sein, der zum handeln antreibt. Auf der argumentebene der begriffe ist die definition der einschlägigen begriffe formal erreichbar, wenn die kriterien des begriffs in analytischer absicht getrennt erörtert werden, diese trennung wird verfehlt, wenn die handlungen des individuums als ich und seines genossen auf der argumentebene der phänomene unterschieden werden sollen, weil unter den bedingungen von raum und zeit viele perspektiven möglich sind, in denen die analytische trennung der merkmale und ihre synthetisierende zusammenfügung vom individuum als ich und seinem genossen realisiert werden kann.       (a)<==//
(b)
die unterscheidung: motiv/zweck, wirksam für die handlungen: erkennen und/oder anerkennen, ist in der perspektive der theorie nachrangig, in der perspektive der pragmatik aber bestehen erhebliche differenzen, die der anlass für weiterführende streitigkeiten sind. Unterscheidbar ist, ob das ding der welt: n, mit einem bestimmten zweck erkannt werden soll(=der nutzen der erkenntnis), oder, ob das ding der welt: n, aus einem motiv heraus bestimmt wird, nämlich dem willen, wissen darüber zu erlangen, warum das weltding: n, so ist und nicht anders(=die wesensfrage der ontologen). Mit dieser unterscheidung sind die unterscheidbaren perspektiven markiert, in denen das interesse an dem weltding: n, der gegenstand ist. Dagegen sind zweck und motiv anders zu beurteilen, wenn der gegenstand des interesses das anerkennen des anderen als der_andere ist, weil bestimmte motive und zwecke mit dem begriff: anerkennung des anderen als der_andere, nicht als logisch konsistent verknüpft werden können. Als motiv(=rache) und/oder als zweck(=gier) ist die absicht, den genossen töten zu wollen, mit dem prinzip: anerkennung des anderen als der_andere, nicht vereinbar, gleichwohl ist das erkennen dieses zwecks und/oder dieses motivs ein teil der aufklärung, die die handlung: tötung des genossen: N, als ein verbrechen ausweisen kann.       (b)<==//
(c)
in jeder sozialen beziehung zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B, dominieren die phänomene des interesses. In analytischer absicht ist es zulässig, das interesse als motiv und/oder als zweck getrennt zu händeln. Mit dieser unterscheidung können über kreuz fallkonstellationen konstruiert werden, in denen einerseits das motiv und der zweck einer handlung, analytisch eindeutig getrennt, der gegenstand der erörterung sind, andererseits zweck und motiv reflektierend miteinander verknüpft werden, schillernd in den formen der mehrdeutigkeit.(01)
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(01)   //==>argument: 2.23.11.    (c)<==//
(d)     //==>argument: 2.21.09.       (d)<==//
(e)
der plan, diese phänomenologie darlegend zu beschreiben, ist als zweck in den grenzen dieses essays nicht ausführbar, er bleibt daher beiseite gelegt.       (e)<==//
(f)
die theologen versuchen, ohne plausible ergebnisse, das problem des sich offenbarenden gottes mit dem theologem: der verborgene gott, zu umgehen. In diesen versuchen ist ein psychologisches problem erkennbar, mit dem das individuum als ich und sein genosse konfrontiert sind und das von den theologen schamlos ausgenutzt wird, um selbst macht auszuüben. Sie setzen sich selbst als das sprachrohr des gottes, verborgen oder geoffenbart, das ist einerlei, behauptend, dass das, was sie sagen, auch das denken und das sagen ihres gottes sei.       (f)<==//
(g)
dieser gedanke ist keiner theologie fremd - vor gott ist das geschöpf gottes selbst verantwortlich - eine these, die mit der vorstellung von dem allwissenden EINEN gott logisch konsistent nicht verbindbar ist. Wenn der geglaubte gott alles weiss, dann kann der gläubige, an seinen gott glaubend, nichts entscheiden, für das nur der glaubende selbst verantwortlich sein kann, und wenn der allwissende EINE gott seinem geschöpf, an ihn glaubend, die freiheit eingeräumt hat, selbst verantwortlich zu entscheiden, dann kann der gott nicht der allwissende EINE gott sein, weil ihm zumindest ein teil im ganzen nicht verfügbar ist.    (g)<==//             (text)<==//
2.41.17
das anerkennen des anderen als der_andere und die selbstentmächtigung als ich(=gewalt) schliessen sich kategorisch aus(a). Das, was einerseits das individuum als ich dem bereich: das_andere, enthebt, nämlich die anerkennung des genossen als der_andere, das wird andererseits zurückgedreht(b), wenn das individuum, das das ich sein will, den genossen mit gewalt traktiert, diesen als eine sache, das_andere, behandelnd. Immer wieder changierend zwischen natur und kultur, müssen das individuum als ich und sein genosse, de facto in jedem moment ihrer existenz, sich neu entscheiden, das ich zu sein, das sie sein wollen. Mit dieser entscheidung haben sie, gültig für sich selbst, die gewalt gegen den jeweils anderen kategorisch ausgeschlossen. Die kehrseite dieser entscheidung ist aber ihr wille, sich als ich selbst zu erhalten in Ihrer existenz, die durch die ubiquitäre gewalt real bedroht ist und vernichtet werden kann. Diese situation ist prekär, weil das individuum als ich, durch gewalt bedroht in seiner existenz, gestellt ist in die entscheidung: selbstverteidung und angriff,(c). Der angreifer, gewalt anwendend, entmächtigt sich selbst als ich, weil er den angegriffenen, sein genosse, der der_andere ist, als eine sache, das_andere, traktiert(d), ein ding der welt: n, mit dem, gemäss sachenrecht, ad libitum verfahren werden kann, die physische vernichtung eingeschlossen. In der theorie können die widerstreitenden sachverhalte eindeutig auseinander gehalten werden, in der praxis ist diese klarheit nicht gegeben. Im blick des angegriffenen individuums als ich ist der angreifende genosse, gewalt anwendend, immer der_andere, im blick des gewaltanwendenden genossen hat dieser sich selbst als ich entmächtigt(e), weil er seinen anderen, das individuum als ich, nicht als der_andere anerkennt(f) und damit ein anerkanntsein als der_andere durch das individuum als ich nicht erreichen kann - er hat sich selbst entmächtigt, er ist ein es.
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(a)
die begriffe: anerkennung des anderen als der_andere und die selbstentmächtigung als ich(01), sind zueinander widersprüche, die auf der argumentebene der begriffe zu erörtern sind; auf der argumentebene der phänomene werden die begriffe, reale phänomene in raum und zeit, als gegensätze erfahren, die nicht immer eindeutig zu unterscheiden sind. Die differenz kann pars pro toto mit der situation auf dem kampfplatz erläutert werden, wo, wie man sagt, die >helden< sich die köpfe einschlagen. Einerseits wird der kontrahent sowohl als feind auch als auch als >held< erkannt, so wie die kontrahenten als >helden< geehrt werden wollen, andererseits ist der kampfplatz angefüllt mit der unvermeidbare gewalt, mit der die kontrahenten sich als helden erweisen wollen, wechselseitig totschlagend, den genossen als den anderen negierend.
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(01)
der begriff: selbstentmächtigung als ich, ist andernorts bereits formuliert worden(*1).
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(*1)
//==>argumente: 1.2.233 und 2.4.22, in: Richter,Ulrich: Der weltgeist Hegel's. 015:weltgeist /bibliographie //==>argument: 2.92.17.    (a)<==//
(b)
für das individuum als ich ist jede form nicht_legitimer gewaltanwendung ein rückfall in die natur. Diese behauptung ist kategorisch und wird in der realität der gesellschaften dann relativiert, wenn die formen legitimierter gewalt in den blick genommen sind, die, in der kultur als eingehegte gewalt geläufig, kalkulierbar in ihren wirkungen sind. Die resultate dieser einhegungen, das ist einzuräumen, sind wenig befriedigend.       (b)<==//
(c)
gelegentlich wird die situation des angreifers mit der maxime: der angriff ist die beste verteidigung, erläutert, die rechtfertigungen aber, plausibel erscheinend, sind zureichend nicht begründbar(01).
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(01)   //==>argument: 2.51.08.       (c)<==//
(d)
auf der argumentebene der begriffe ist der sachverhalt eindeutig, mehrdeutig sind aber die phänomene, mit denen das individuum als ich und sein genosse konfrontiert sind. Der gewalttäter, kriminiell oder nicht, hat sich selbst als ich entmächtigt, aber in der gesellschaft steht er weiterhin unter dem schutz der bürgerlichen rechte, die auch den rechtsbrecher als subjekt des rechts behandeln, ausgestattet mit unveräusserlichen rechten. Im essay werden diese probleme nicht weiter erörtert.       (d)<==//
(e)
der gewaltanwendende genosse kann sich seiner autonomie nicht entledigen; im moment der gelebten gegenwart hat er sich entschieden - für die gewalt.       (e)<==//
(f)
im blick sollte aber bleiben, dass der gewaltanwendende genosse sehr wohl erkennt, dass er die gewalt gebraucht, die nach dem gesetz als verbrechen eingestuft ist.       (f)<==//             (text)<==//
2.41.18
mit dem begriff: individuum als ich, ist ausgeschlossen, dass das individuum als ich seinen genossen(=der_andere) wie eine sache(=das_andere) behandeln könne(a). Nicht bestreitbar ist die erfahrung, dass die sozialen beziehungen zwischen dem individuum als ich und seinem genossen in der realität der ort sind, an dem der eine wie der andere versuchen, den jeweils anderen als eine sache zu gebrauchen, abgestuft nach dem maass der verfügbaren machtmittel(b). Von diesen konstellationen in den sozialen beziehungen sollten aber die fälle strikt abgegrenzt werden, in denen der eine den jeweils anderen mit gewalt traktiert, real in allen denkbaren formen und nicht_missverständlich dem jeweils anderen anzeigend, das der gewalttäter den anderen, der der_andere ist, nicht als den anderen anerkennen will, sondern als das_andere erkennt, meinend mit der sache al gusto verfahren zu können. In diesen konstellationen wirkt die nicht_anerkennung des anderen als der_andere wie die selbstentmächtigung des individuums als ich, der genosse eingeschlossen, weil das individuum, das das ich gewesen war, mit seiner handlung, das unterlassen der anerkennung des anderen als der_andere, manifest in einer gewalttat, sich selbst degradiert hat zu einer sache, die das_andere ist, nicht mehr unterscheidbar von den anderen weltdingen. Sowohl das anerkennen als auch das nicht_anerkennen hat das individuum als ich in einer autonomen entscheidung vollzogen(c).
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(a)
die feststellung muss im blick bleiben, dass das individuum als ich und sein genosse, wenn sie sich in ihrer sozialen beziehung einander begegnen, zueinander wechselseitig subjekte sind und kein objekt des jeweils anderen. Von diesen konstellationen sind die fälle abzugrenzen, in denen das faktum der sozialen beziehung prima vista nicht vorrangig ist und interessen im fokus stehen, die für den genossen wie für das individuum als ich blosse objekte sein können. Typisch dafür ist die situation, markiert in der relation: arzt<==|==>patient. Für den arzt, der den körper des patienten kurieren soll, ist der patient das objekt seiner (heil-)künste(01), der patient sieht im arzt das mittel, heilung zu erlangen.
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(01)
die vom patienten und vom arzt verfolgten interessen, was immer sie auch sein mögen, können nicht die grundstruktur der sozialen beziehung aushebeln, die im gesellschaftlichen verkehr als wechselseitige relation zu händeln ist. Auf der argumentebene der analyse können die aspekte der relation: A<==>B, in analytischer absicht ausgeblendet werden, in der synthetisierenden reflexion aber sind diese aspekte einbezogen, was in konkreten fall die erklärung als problematisch erscheinen lassen kann.       (a)<==//
(b)
schon immer haben menschen den menschen als mittel zu ihrem zweck missbraucht. Als faktum ist das zur kenntnis zu nehmen. Die regel in der natur muss von den menschen in ihre kultur transformiert werden, in den formen der wechselseitigen anerkennung als subjekt, aber das ist nicht der fall, soweit die dokumente der historia in den blick genommen sind, weil der mensch, über chancen verfügend, immer wieder versucht, seinen genossen zu seinem zweck als blosses mittel zu gebrauchen und zu missbrauchen, allein beschränkt durch die faktische verfügbarkeit der erforderlichen machtmittel. Der blick auf die historia, konkret in den geschichten über die arbeit, sollte genügen. Heute, im jahr: 2017, ist es political not correct, offen von der sklaverei zu sprechen, aber die phänomene der sklaverei sind überall auf der welt zu besichtigen, verschleiert mit euphemismen, pars pro toto die phänomene der lohnarbeit(01). Am system wurde in den jahrhunderten wenig geändert, aber fortlaufend wurden und werden die formen der ausbeutung des menschen durch den menschen organisiert und raffiniert in subtilen formen ausbaldowert, weil das geschäftsmodell des kapitalismus in allen seinen historischen varianten nach dem prinzip funktioniert, den mehrwert der geleisteten arbeit abzuschöpfen, um diesen den wenigen, die über die machmittel verfügen, zuzuschanzen. Der missbrauch des genossen als blosse sache ist endemisch, und die chancen sind verschwindend klein, dass die verhältnisse sich bessern könnten.
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(01)
auch die verfasser der bibel reden vom gerechten lohn, aber nirgends in der welt will sich das gefühl einstellen, dass die systeme der entlohnung für geleistete arbeit gerecht seien. Allerorten wird von hungerlöhnen gesprochen, deren einziger zweck zu sein scheint, dem arbeitenden individuum als ich gerade soviel "als lohn" zu geben, damit er seine leistungsfähigkeit physisch und psychisch erhalten kann, den mehrwert dem "arbeitgeber" sichernd.       (b)<==//
(c)
die handlung: anerkennen des anderen als der_andere, kann dem individuum, das das ich sein will, nicht abgezwungen werden. Ob es den genossen als der_andere anerkennen will oder nicht, das ist in seiner automie gegründet, und allein das individuum als ich kann das erforderliche tun oder nicht. Es ist eine illusion der mächtigen, den ohnmächtigen zu seiner anerkennung zwingen zu können - gewalt bewirkt zwar unterwerfung auf zeit, nicht aber anerkennung.       (c)<==//          (text)<==//
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//==> subtext: 2.42.01
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zurück/bibliogr.daten<==//
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stand: 17.12.01.
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