Subtext
2.101-2.150
//==> link zur übersicht der argumente
/am schluss
2.101
auf der argumentebene der begriffe sind die begriffe: unvernunft und vernunft, widersprüche, die nicht ausräumbar sind, die phänomene der vernunft und der unvernunft, gehändelt auf der argumentebene der phänomene, sind aber gegensätze, die von allen, die es betrifft, so erscheint es, in den formen des spiels miteinander ausgemittelt werden(a). In diesem kontext ist die metapher: spiel,(b) brauchbar. Die realität der lebenswelt ist bestimmt durch die interessen(c), die das individuum als ich und sein genosse im spiel als momente ihres handelns begreifen, die eingebunden sind in die phänomene der macht und der herrschaft(d). Das, was ein spiel sein soll, das ist in der realität ein kampf, der auf leben und tod geführt wird - entweder sieg oder niederlage, the winner takes all. Das ist auch der abschliessende horizont, in dem der dokumentierte fall ein fall unter vielen ist(e), zugespitzt auf den gegensatz: vernunft und unvernunft(f).
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(a)
der satz zielt ab auf probleme, die andernorts en detail erläutert worden sind. Ich verweise allgemein auf den INDEX der argumenttitel und das Register der sachbegriffe. Die stichworte sind: argumentebene, begriff und phänomen, widerspruch und gegensatz, spiel. (a)<==//

(b)
das reale leben ist kein spiel, auch dann nicht, wenn die existenz wie ein spiel gehändelt werden sollte - das moment, das spiel wieder aufnehmen zu können, muss real sein. (b)<==//

(c)
der begriff: interesse, ist in diesem argument sehr weit gefasst(01), jedes ding der welt kann ein gegenstand des interesses sein.
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(01)
//==> www.ur-philosoph.de //==> INDEX / REGISTER/, stichwort: interesse. (c)<==//

(d)
die begriffe: macht und herrschaft, werden andernorts en detail erörtert(01).
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(01)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische im trialektischen modus. Argumente: 2.51.01-2.53.39, //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> 016das_politische. (d)<==//

(e)
nicht jeder geführte streit ist ein kampf auf leben und tod, die entscheidungen im lebensprozess aber folgen der logik des kampfes, nicht der logik des spiels.  (e)<==//

(f)
es solte beachtet werden, dass der diskurs über die unvernunft und die vernunft im handeln der akteure auf der argumentebene der phänomene geführt wird, nicht auf der argumentebene der begriffe. Damit ist eine gewisse unklarheit in der verwendung des terminus: logik, nicht vermeidbar; denn die logik ist einerseits auf der argumentebene der begriffe verortet, andererseits wird von der logik auch dann gesprochen, wenn das zusammenspiel der phänomene beurteilt werden soll.  (f)<==//    (text)<==// 
2.102
die traditionale herr/knecht-beziehung(a) ist in der moderne als recht ausgestaltet. Wer einem herrschaftsverhältnis(b) sich unterstellt, der weiss, welchem recht er sich unterwerfen muss und akzeptiert dieses auch. Modern formuliert: der angestellte als referent muss tun, was sein vorgesetzter ihm aufgetragen hat. De facto ist der referent die stimme(=lautsprecher) seines herrn. Einerseits ist der referent für das gesagte/geschriebene exkulpiert, weil der vorgesetzte haftet, andererseits kann der vorgesetzte nicht haftbar sein, wenn sein referent vorsätzlich eine anweisung nicht ausführt. Das handeln und die verantwortung dafür können über kreuz bestimmt sein. Die praxis verfährt aber so, dass die verantwortung letztendlich beim vorgesetzten liegt, der referent aber sich seiner verantwortung nicht völlig entledigen kann(c).
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(a)
in der tradition ist das herr/knecht-verhältnis in vielfältigen formen präsent(01). Die logik des herr/knecht-verhältnisses hatte Hegel auf den begriff gebracht(02). Hegel's darlegungen und die notwendigen erweiterungen habe Ich andernorts erörtert(03).
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(01)
die grundformen der herrschaft, immer untrennbar amalgamiert mit der macht(*1), sind: sklaverei, ständeordnung im mittelalter und, der leitgedanken der moderne, die menschenrechte.
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(*1)
die differenz zwischen den begriffen: macht oder herrschaft, ist zu behaupten(+1). Nur unter dieser bedingung sind die phänomene verstehbar, mit denen die menschen konfrontiert sind, wenn sie in einer sozialen beziehung miteinander/gegeneinander zusammenleben.
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(+1)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische im trialektischen modus. Argumente: 2.52.01-2.52.16, insbsondere 2.52.06. //==> www.ur- philosoph.de //==> bibliographie //==> 014:das_politische.
(02)
Hegel,G.W.F.: Die Phänomenologie des Geistes, Abschnitt: B/IV/A. In: Werke in zwanzig Bänden. Bd.3 p.145-155. Frankfurt am Main: 1970.
(03)
//==> INDEX/Register, stichwort: dialektik und dialektik/Hegel.
//==> Ergänzend das lokale register: 014_das_politische, die stichworte: dialektik ff.   (a)<==//
(b)
als phänomen ist das herrschaftsverhältnis strikt vom machtverhältnis abzugrenzen. Als begriffe sind macht und herrschaft widersprüche, in der realität sind aber die phänomene der herrschaft und der macht gegensätze, die untrennbar miteinander verknüpft sind.  (b)<==//
(c)
das ist das problem des sogenannten befehlsnotstandes. Ein rechtswidriges gesetz kann keine pflicht begründen.   (c)<==//  (text)<==//    
2.103
die differenz zwischen dem starken und dem schwachen ist in den schemata der hierarchien lesbar, hierarchien der herrschaft und/oder der macht, die wirksam sind in jeder institution des staates und der gesellschaft. Der chef in einer bürokratie hat im schema keinen herrn über sich, und der angestellte keinen unter sich, aber die realität einer bürokratischen ordnung ist bunt und es gibt viele abstufungen im feld dazwischen, die eine abschliessende prädikation ausschliessen(a), es sei, man wechselt die argumentebene - statt herrschaft ist nun die macht das kriterium(b); denn stärke und schwäche sind zueinander relativ(c). Weder gibt es den absolut starken, noch den absolut schwachen, und was gehändelt wird, das sind die vorstellungen, die auf einer skala: schwach......stark, in einem bild gefasst werden. In der realität sind es graduelle abstufungen, fixiert auf der skala: 0/1(maximum/minimum).
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(a)
es gilt, dass die struktur einer bürokratie nach dem schema der herrschaft organisiert ist, in der realität aber bildet das schema eine struktur ab, in der alle, die teil der bürokratie sind, eine doppelrolle zu spielen haben: einmal sind sie knecht, herr ein andermal und im schema der hierarchie ist jedem sein ort zugewiesen. Im prinzip ist die differenz: stark/schwach, in den formen der herrschaft nachrangig, weil die herrschaft nach einem anderen kriterium organisiert ist als die macht(01)
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(01)
diese differenz wird andernorts hinreichend erörtert(*1)
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(*1)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische im trialektischen modus. Argumente: 2.51.01-2.53.39, //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> 014:das_politische.
(b)
diese erfahrung ist mit merkwürdigen phänomenen verknüpft. Pars pro toto der nominale chef als laufbursche des untergebenen, der über die erforderlichen machtmittel verfügt. Das schnippen mit dem finger genügt und die erwünschte ordre kommt aus der chefetage.
(c)
das symbol dafür ist der radfahrer, nach oben buckeln, treten nach unten.   (text)<==//    
2.104
wer in der Stadtwerke Münster GmbH formal zu entscheiden hat, das ist dem organisationsplan der firma zu entnehmen, zu beurteilen ist allein die entscheidung, die werbung auf den fahrzeugen im öffentlichen verkehr, seit jahrzehnten praktiziert, auch auf die fenster dieser fahrzeuge auszuweiten(a) - das ist der kern des streits, der hier dokumentiert ist.
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(a)
die entscheidung, so wie sie steht, ist bekannt, es hätte aber von den verantwortlichen auch eine andere entscheidung sein können, nämlich die entscheidung, die unvernünftige maassnahme wieder rückgängig zu machen(01). Diese entscheidung ist in Münster gefällt worden. Im jahr: 2010, hatte die Stadtwerke Münster GmbH den beschluss gefasst, die werbung mit den traffic-boards auf ihren fahrzeugen einzustellen, und mit einiger verzögerung war es ihr auch gelungen, dieses vorhaben zu realisieren(02).
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(01)
zum erstenmal war Ich in den Niederlanden mit dem phänomen der traffic-boards konfrontiert worden, schlimm war es in Amsterdam gewesen, aber es war auch in Amsterdam geschehen, dass die strassenbahnen wie bunte hunde zwar mit werbung bedeckt waren, aber sorgfältig ausgespart waren die fensterpartien - es geht also(*1).
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(*1)
in diesem kontext ist eine andere beobachtung anzumerken, die das problem auf den punkt bringt. Es ist die praxis der fluggesellschaften, die fenster ihrer flugzeuge von jeder übermalung freizulassen, auch dann, wenn das firmenlogo die ganze fläche beansprucht(+1).
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(+1)   //==> argument: 2.032.
(02)    //==> text: 1.2.16.        (text)<==//    
2.105
potentiell sind alle bürger der Stadt Münster in dem gefüge der macht und herrschaft involviert, folglich ist als protestierender bürger meine rolle in diesem konflikt auch zu beurteilen. Das, was meine rolle auszeichnet, das ist das interesse des bürgers, die leistungen der daseinsvorsorge frei, das soll heissen: ungestört, nutzen zu können. Die strukturprobleme der herrschaft können also ausser betracht bleiben, weil das verhältnis: bürger/staat, nicht als herrschafts-/machtverhältnis bestimmt ist(a), aber, in seinen beziehungen zu seinem staat bleibt der bürger mit den problemen der macht und der herrschaft konfrontiert, weil jeder bürger, seine existenz lebend, konkret den institutionen seines staates ausgesetzt ist, vermittelt in seinen amtswaltern. Das schöne bild der wohlorganisierten herrschaft ist kein spiegelbild der realen ausübung der macht. Letzlich ist es die macht, die entscheidet, real verkörpert in jedem amtswalter als machthaber,  und, gegen die dummheit der machthaber ist die vernunft kein argument.
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(a)
in der öffentlichen debatte ist diese these zwar umstritten, aber es gibt ein argument, das diesen streit gegenstandslos macht. Der staat, konkret in seinen institutionen, ist als juristisches subjekt zwar denkbar, aber der staat ist in keinem fall ein reales subjekt, das zu sein allein das individuum als ich ist(01). Aus diesem grund ist die adaption des herrschafts-/machtverhältnis auf die relation: individuum_als_ich<==|==>staat, falsch, auch dann, wenn in den phänomenen anderes der fall zu sein scheint. De facto sind es die menschen, die sich in den formen der macht und der herrschaft begegnen.
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(01)
das problem des realen und des juristischen/grammatikalischen subjekts wird andernorts erörtert(*1).
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(*1)
Richter,Ulrich: Der weltgeist Hegel's - das bin Ich, das sind Sie, das sind wir alle, jeder für sich. Wider die falschen subjekte. Zur theorie des realen subjekts oder der begriff: das individuum als ich. //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> 015:weltgeist.     (text)<==// 
2.106
der fall des ratsherrn: Welter, ist, pars pro toto, der beleg für die unklare zuordnung von macht und herrschaft im politischen raum(a). Einerseits ist er als mandatierter bürger allein dem gemeinwohl verpflichtet, andererseits aber ist er in der funktion des vorsitzenden des aufsichtsrats der Stadtwerke Münster GmbH(b) ein angestellter der firma: Stadtwerke Münster GmbH, und hat, durchaus in leitender position, das interesse der firma zu vertreten.

De facto dient herr Welter zwei herren(c).
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(a)      //==> argument: 2.084.
(b)
der Rat der Stadt Münster besetzt mit einem seiner mitglieder die funktion des aufsichtsratsvorsitzenden. Das politische problem der rechtlichen organisation des gremiums: aufsichtsrat einer GmbH/AG, kann beiseitegestellt bleiben.
(c)      //==> text: 1.2.33.2.
     (text)<==// 
2.107
der allgemeine begriff: bürokratie, ist das fundament des arguments(a). Es ist eine konvention, wenn die bürokratie mit dem amt/behörde des staates gleichgesetzt wird, aber mit dieser konvention werden phänomene, die unter dem terminus: bürokratie, in der moderne geläufig sind, unzureichend gekennzeichnet, weil die in den behörden beklagten zustände auch in den büros der privaten wirtschaft zu beobachten sind. Es ist aber zweckmässig, eine differenz zwischen der privatrechtlich organisierten bürokratie und der öffentlich rechtlichen bürokratie geltend zu machen, weil in dieser differenz die ähnlichkeit der phänomene im privaten wie im staatlichen raum kenntlich gemacht sind, die als bürokratie vom bürger mit guten gründen gefürchtet wird. Die öffentlich rechtliche bürokratie muss durch ein gesetz statuiert sein und damit ist dem bürger im prinzip(b) die abwehrklage gegen seinen staat offen, vertreten durch die mandierten bürger. Die privatrechtlich organisierte bürokratie unterliegt im prinzip keinem gesetz(c), aber, frei von diesem zwang, unterliegt es dem gebot der effizienz. Die effizienz des handelns und das handeln gemäss des gesetzes sind zwar nicht dasselbe, nicht einmal die gleichheit ist gewährleistet, aber die resultate im büro eines unternehmens sind oft nicht zu unterscheiden von den resultaten einer amtsstube. Die privatrechtlich organisierte bürokratie muss effizient sein oder sie verschwindet im orkus des marktes, die öffentlich-rechtlich organisierte bürokratie dauert fort, auch dann, wenn die amtswalter sich als unfähig erwiesen haben. Es ist aber ein trugschluss, dass die effizient organisierte bürokratie effektiver ist als die gesetzlich normierte.
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(a)
es ist nicht erforderlich, den stand der theorien zu referieren, die die phänomene der bürokratie zum gegenstand haben, es genügt, von den erfahrungen auszugehen, die das individuum als ich und sein genosse, tagtäglich machen, in den call-center und in den amtstuben.
(b)
die befugnis des bürgers gegen seinen staat zu klagen muss gesetzlich geregelt sein(01).
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(01)   //==> argumente: 2.074, 2.076-2.078.
(c)
diese feststellung ist partiell einzuschränken, weil auch die verwaltung einer privaten firma dem recht und dem gesetz unterstellt ist. Die gesetzgebung hat den verwaltungen der firmen zum teil enge grenzen gesetzt, aber in den belassenen freiräumen kann sie nach eigenem gutdünken agieren.   (text)<==// 
2.108
immer wieder klagen die bürger über den service der ämter, eingeschlossen die sogenannten kundenbüros der firmen. De facto sind die büros und amtsstuben call-center, die die beschwerden der kunden nach einer warteschleife annehmen, in das system einspeisen, und, verschwunden ist die beschwerde und/oder bitte um auskunft und information im Bermudadreieck organisierter bürokratie. In der regel ist die beschwerde ergebnislos, weil der adressat der beschwerde für den kunden verschleiert wird. Der kunde einer firma wie der bürger des staates haben das gefühl, mit ihrer begründeten beschwerde(a) in einen berg von watte zu stossen und sie finden keinen widerstand, der eine antwort sein könnte.
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(a)
d'accord, es gibt zeitgenossen, die sich beschweren aus prinzip, ledig eines triftigen grundes. Diese genossen sind zwar ein lästiges ärgernis, weil es gewichtigeres zu tun gibt, als ihre marotten und obsessionen ernst zu nehmen, aber, wo ist die grenzlinie zu ziehen, die die fixe idee von einem vernünftigen grund scheidet? In der perspektive aller, die am konflikt beteiligt sind, hat jeder für sich seinen "guten grund", und manch querulant, geurteilt in der perspektive der obrigkeit, hat, nachdem der aufgewirbelte staub zur ruhe gekommen ist, später mit seinem argument post festum recht behalten - aber da ist das kind schon in den brunnen gefallen, ertrunken und die verantwortlichen sind in pension.    (text)<==// 
2.109
in der dokumentation sind einschlägige beispiele benennbar(a). Sie müssen nicht kommentiert werden(b), aber, abseits des falles, will Ich doch von einem fall berichten. Er ereignete sich in der filiale der Postbank/Münster, 02.12.2017. Ich hatte einen angestellten am schalter darüber informiert, dass die neuaufstellung der bankautomaten im vorraum unzureichend sei und diese änderung den kunden zu langen wartezeiten nötige. Zunächst wurde Ich durch das amt geschickt und der weg endete bei der filialleiterin. Sie war kurz angebunden und sagte mir, Ich als kunde solle meine kritik aufschreiben und dann werde der vorgang seinen ordentlichen gang nehmen. Ich bemerkte kurz, das sei wie in einer behörde, worauf sie empört erwiderte, die bank sei ein privatunternehmen, "eine AG". Ich hatte den eindruck, dass sie in den jahren seit der privatisierung der alten Bundespost gar nicht bemerkt hat, dass sie immer noch in den alten strukturen der (beamten)-Post dachte. Sei's drum, als lapalie liess Ich die sache laufen und ärgere mich gelegentlich wieder über die unnötigen wartezeiten, um an den automaten heranzukommen.
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(a)
de facto ist die auflistung der fälle ein problem des subjektiven urteils, typisch erscheinen sie mir dennoch:
//==> Stadtwerke Münster GmbH: //==> dokument: 005.020, 005.024
//==> Oberbürgermeister/Münster: //==> dokument: 005.069
//==> Bezirksregierung/Münster: //==> dokument: 005.109.
(b)
gelegentlich habe Ich in der anmerkung zum dokument eine kommentierende bemerkung notiert.   (text)<==// 
2.110
es ist falsch, die mitarbeiter in den büros der Stadtwerke Münster GmbH und in den beteiligten ämtern für ihr handeln in die pflicht zu nehmen(a). Sie haben im rahmen ihrer aufgaben die anweisungen ihrer vorgesetzten auszuführen, ohne darüber zu vernünfteln; denn sie können darauf vertrauen, nichts unrechtes zu tun. In der struktur der herrschaft dürfen sie sich sicher fühlen, wenn sie ihr handeln mit dem gesetz in übereinstimmung wissen(b).
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(a)
dieses argument ist der grund, warum Ich die namen der mitarbeiter in der dokumentation mit dem zeichen: N.N: ersetzt habe. Sie sind nicht für die erklärungen verantwortlich, die verantwortung haben ihre vorgesetzten. Von einem individuellen fehlverhalten eines mitarbeiters der Stadtwerke Münster GmbH ist in diesem konflikt nicht die rede.
(b)
ausser betracht bleiben soll das faktum, dass in jeder herrschaftstruktur der machthaber seine funktionsstelle nutzt, die beteiligten an der herrschaft für sachwidrige zwecke zu missbrauchen. Das ist ein anderes problem, für das es in der dokumentation keinen anhaltspunkt gibt.   (text)<==// 
2.111
die verantwortlichen entscheider sind der chef der Stadtwerke Münster GmbH, herr Dr.Ohlms, der Oberbürgermeister der Stadt Münster, herr Dr.Tillman, der Präsident der Bezirksregierung Münster, herr Dr.Paziorek, und der Innenminister von NRW, herr Dr.Jäger. Sie sind verantwortlich auf grund ihrer funktion.   (text)<==// 
2.112
es ist üblich, für den terminus: strukturelle unverantwortlichkeit, den terminus: politische nicht_verantwortung, zu gebrauchen. In den theorien des rechts und der politik ist, wenn konsequent argumentiert wird, für diese termini kein raum offen, in der praxis aber werden diese termini als schlagworte instrumentalisiert, die ein wechselbalg sind, tauglich, die interessen zu kaschieren, erlaubt oder auch nicht, die von den akteuren auf der politischen szene verfolgt werden(a), interessen, die die akteure, eingebunden in ihr jeweiliges milieu, in offener debatte nicht durchsetzen können, abhängig von den gewaltmitteln, über die sie verfügen. In den schemata der theorien über die felder der politik werden einerseits, eindruck machend, groossartige systeme der herrschaft und der macht entworfen, die auf den einzelnen entscheidungsstufen den jeweils verantwortlichen ausweisen, andererseits sind es systeme von entscheidungsprozessen, deren zweck ist es, das faktische interesse an einer bestimmten entscheidung im konkreten fall zu verschleiern; denn im recht kann die entscheidung abschliessend nicht fundiert werden, sie ist aber sehr wohl in den mechanismen der macht zu verorten, über die die akteure auf der politischen szene in unterschiedlicher weise verfügen können.
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(a)
mit diesen interessen werden die claims definiert, die auf dem weiten feld des politischen handelns der zweck des agierens sind. Diese spektakel werden zutreffend mit dem terminus: lobbyismus, bezeichnet.   (text)<==// 
2.113
die verfassung ist das gesetz, das im politischen prozess allen, die es betrifft, die grenze markiert, die das erlaubte von dem nicht_erlaubten trennt. In den normen der verfassung ist der begrenzende horizont gesetzt, der in der politischen debatte dem skandal: werbung auf den fenstern der fahrzeuge im öffentlichen verkehr, den ort zuweist(a). Die legitimation der verfassung ist das vertrauen der bürger in das gesetz, wenn die händelung eines rechtsstreits zur debatte steht. Das zwingende gesetz(b) muss verfassungskonform sein und der bürger muss sich sicher sein können, dass die einhaltung des gesetzes von allen, die es betrifft, gewährleistet ist. Diese gewährleistung rückt immer wieder die frage nach der kompatibilität der gesetze mit der verfassung in das zentrum des streits, weil die auslegung der normen, der verfassung wie der einzelnen gesetze, einerseits den bedingungen von raum und zeit unterliegt und andererseits der konsens nicht bestritten werden kann, dass ein praktikabler ausgleich zwischen norm und realität gefunden sein muss, wenn das gemeinwesen, der staat aller bürger, funktionieren soll.
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(a)
hier ist nicht der ort, die verfassungsrechtliche debatte in seiner theoretischen und politischen dimension zu führen, aber es sollte schon ein gedanke wert sein, der frage nachzugehen, warum das Oberverwaltungsgericht Münster ohne nähere begründung die berufung verworfen(01) und das Bundesverfassungsge  (text)<==// richt die Verfassungsbeschwerde ohne begründung zur entscheidung nicht angenommen hat(02). Darüber kann Ich nur spekulieren ... , die fakten aber bleiben im raum stehen, ungeklärt.
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(01)   //==> dokument: 005.095.
(02)   //==> dokument: 005.098
.
(b)
der fokus des dokumentierten streits ist die tatsache, dass die norm des gesetzes nicht bekannt gemacht wurde, die die Stadtwerke Münster GmbH ermächtigt, die werbung auch auf die fenster ihrer fahrzeuge im öffentlichen dienst auszuweiten. Im vorliegenden fall ist im umrissen erkennbar geworden, welche normen einschlägig sein könnten(01), und die normen, die geltend gemacht worden sind, sind in ihrer auslegung streitig. Die meinungen darüber sind nicht kompatibel, einerseits die praxis der faktischen werbung auf den fenstern der fahrzeuge im öffentlichen verkehr, andererseits die kritik an dieser praxis und ein klärendes wort im horizont der verfassung ist durch die politik auf die lange bank geschoben.
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(01)   das sind die §§107 und 109 GONW.    (text)<==//
2.114
d'accord, die verfassung verhindert keinen rechtsbruch(a); denn jeder rechtsbruch, der behauptet wird, ist von einem individuum als ich und seinem genossen inszeniert worden, und der faktische rechtsbruch kann einerseits nur durch das individuum als ich und seinem genossen verhindert und andererseits von ihnen geheilt werden. Mit dieser aufgabe sind vorrangig die mandatierten bürger beauftragt, nämlich dann, wenn sie sich auf ihre pflicht besinnen, das gemeine wohl zu besorgen, eine pflicht, die sie mit dem mandat übernommen haben. Der inbegriff ihrer pflicht ist, dem gemeinwohl zu dienen, eine anforderung, die mit keinem partikularen interesse vereinbar ist. Im rechtsstaat(=verfassungsstaat) muss der bürger darauf vertrauen können, dass die mandatierten bürger ihre pflicht erfüllen und im fall der nichtleistung zur rechenschaft gezogen werden. Das sicherzustellen ist einerseits die aufgabe der damit betrauten mandatierten bürger, andererseits die bürger selbst, die darauf achten sollten, dass dies auch geschieht. Das, was formal als selbstverständlichkeit gefordert ist, das ist real nur in den transitorischen momenten des glücks möglich. Daran ist festzuhalten.
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(a)
jeder rechtsbruch ist die missbräuchliche anwendung des rechts. Misslich ist allein, dass jeder seine vorstellung vom recht geltend macht, wenn er in einem rechtsbruch, vermeintlich und/oder faktisch, involviert ist. Allemal gilt, dass die verfassung der maasstab für das rechtlich korrekte handeln ist, allein die auslegung der verfassung hält jeden streit weiter offen, der durch die gerichte entschieden wird.   (text)<==//
2.115
aktuell ist es üblich, die eliten der gesellschaft in zweifel zu ziehen. Für die notwendige kritik(a) gibt es, global und lokal geurteilt, hinreichende gründe. Andernorts(b), immer aus gegebenen anlass, habe Ich das problem en datail erörtert:
  1. Die damen/herren: politiker - ihr handwerk und die moral. (//==>(08)07/06 mdb).
  2. Die flexiblen typen der moderne - im schock. (//==>(13)07/08 mdb)
  3. Die politische klasse - korrumpiert und unfähig. (//==>(15)01/10 mdb)
  4. Die damen/herren: politiker, agieren als lobbyisten, das beschworene gemeinwohl ignorierend. (17)11/11 mdb.
  5. Die damen/herren: politiker, smarte typen - mandatsvergessen. (//==>(22)11/14 mdb.
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(a)
die stichworte sind: korruption und machtgier, skrupellos von den eliten, jeder für sich, verfolgt. Die fakten sind der horizont der überlegungen, aber, die gier der mächtigen und ihr korrumpierendes und korrumpiertes handeln sind in diesem essay kein gegenstand der erörterung. Der gegenstand der dokumentation, lokal ein skandal zwar, ist nur der (schwache) widerschein eines globalen phänomens, nicht vergleichbar in seiner dimension, gleichwohl in seiner struktur - jedes grosse verbrechen hat seinen anfang im kleinen ... .
(b)
//==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> textsammlungen //==> meinung des bürgers //==> sigel.   (text)<==//
2.116
die fraktionen der ratsparteien: SPD und CDU, hatten auf meine beschwerde geantwortet(a). Von den anderen fraktionen hatte Ich keinerlei reaktion erhalten. Verwunderlich ist das schon. Auch sonst bin Ich in der sache von keinem der in den parteien verantwortlichen angesprochen worden und auch die gespräche mit den parteigenossen, geführt am rande(b), waren unergiebig geblieben. Jedesmal hatte Ich das gefühl gehabt, den genossen war das thema lästig.
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(a)   //==>dokumente: 005.059 und 005.060.
(b)   im register sind die namen: Welter und Heuer, gelistet.   (text)<==//
2.117
in der arbeit der presse hat der leserbrief die funktion, das bindeglied zu sein zwischen der öffentlichkeit und dem privaten raum der menschen. Der bürger in der Bundesrepublik Deutschland kann sich mit eigenen beiträgen in der zeitung frei äussern, soweit er die hürde der redaktion überwinden kann, die entscheidet, welcher der eingegangenen leserbriefe publiziert wird oder nicht(a). An der auswahl der leserbriefe(b) kann abgelesen werden, wie in der tendenz die redaktion der zeitung das verhandelte thema beurteilt. Soweit dieser prozess für die öffentlichkeit transparent gehalten wird, ist die notwendige auswahl unter den eingesandten beiträgen akzeptierbar.
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(a)
die praxis der lokalpresse ist passabel und mit der dokumentation meiner unveröffentlichten und/oder ungekürzten leserbriefe ist auch das erforderliche korrektiv verfügbar.
(b)
die liste der leserbriefe in der dokumentation //==> register: leserbriefe.   (text)<==//
2.118
es kann nicht beanstandet werden, dass die mitarbeiter der damen/herren: politiker, sich auch bei der Stadtwerke Münster GmbH "sachkundig" gemacht haben, zu kritisieren ist aber, dass sie es offenkundig unterliessen, die gesteckten informationen mit der vorgegetragenen kritik abzugleichen, um sich selbst ein urteil zu bilden, welche der geltend gemachten argumente substanz haben und welche nicht. Im ergebnis haben im namen ihres herrn die mitarbeiter irgendein statements formuliert, um kundzutun, dass es "staatsraison" sei, "action" zu machen, um ihre pflichtvergessenheit zu verhüllen.   (text)<==//
2.119
Ich kann nur indirekt urteilen, weil mir die antwort der Stadtwerke Münster GmbH auf die anfrage der fraktionsvorsitzenden, wenn ein solche überhaupt gestellt worden ist, nicht vorliegt. Es ist ein subjektiver eindruck, wenn Ich bei der lektüre der texte(a) den eindruck hatte, alles schon einmal in den schreiben der Stadtwerke Münster GmbH gelesen zu haben(b).
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(a)   //==> dokumente: 005.059 und 005.060.
(b)   //==> dokumentation: register der dokumente nach adressat und autor geordnet.   (text)<==//
2.120
die verlautbarung der SPD-fraktion ist bemerkenswert. Sie versucht, den konflikt auf den fiskalischen aspekt herrunterzubrechen, wenn sie erklärt, dass "so ein sechststelliger Betrag an Einnahmen ... jährlich generiert werden könne"(a); denn die einnahme sei tauglich, die zuschüsse der Stadt Münster für die Stadtwerke Münster GmbH zu reduzieren. Damit wird der streit auf die maxime verkürzt, die so zu formulieren ist, nämlich, dass es egal sei, was das gesetz vorschreibe, hauptsache die kasse stimmt(b). Die CDU-fraktion, auf derselben schiene argumentierend, legt noch eins drauf und reduziert das problem auf meine "privatsache". Sie stellt die erwägung an, "ob ... mit der Bezahlung des Bustickets auch das Recht auf freien Blick nach außen gekauft" werde, und folgert, ohne grenze fabulierend, dass das "zumindest bezweifelt werden darf"(c). Gefolgert mit der logik dieser antworten ist die aussage zwingend, dass die kontrolleure der Stadtwerke Münster GmbH der firma "grünes licht" gegeben haben, alles tun und lassen zu können, was dem zweck zuträglich sein könnte, einnahmen zu generieren, eingeschlossen die optionen, das recht zu ignorieren, das recht zu umgehen und das recht zu brechen, unter der bedingung, die bilanz stimme(d).
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(a)      //==>dokument: 005.060.
(b)
das ist die maxime eines kriminellen, der in gemeinschaft mit anderen gegen die gesellschaft zum eigenen vorteil operiert(=mafia).
(c)
das zitat grammatikalisch angepasst //==>dokument: 005.059.
(d)
und mit welcher norm wird der zweifel begründet? Die §§107 und 109 GONW geben dafür nichts her und im dicken BGB fällt mir auch keine, auch nur in andeutungen, passende norm ein.   (text)<==//
2.121
die struktur des lobbying wird im essay nicht ausdrücklich thematisiert und im thema beschränke Ich mich darauf festzustellen, dass jedes handeln in staat und gesellschaft zwischen den phänomenen der macht und der herrschaft changiert. Es ist nicht falsch, dass der einzelne seine interessen verfolgt und diese auch gegen das widerstreben des genossen durchzusetzen versucht. Und, es muss auch richtig sein, dass die durchsetzung der partikularen interessen in den formen der kontrollierten herrschaft erfolgt, aber es muss in der verfolgung dieser interessen auch die idee impliziert sein, dass das widerstreitende gegeninteresse seine eigne rechtfertigung hat. Das ist ein konflikt, angelegt in der struktur des handelns, und dieses problem hat, soweit die dokumente der historia darüber auskunft geben, immer bestanden. Die menschen jeder epoche haben, gültig in ihrer zeit, nach der auflösung der interessenkonflikte gesucht und lösungen gefunden, gute oder schlechte. Die historia zeigt verschiedene auflösungen, aber die auflösung des konflikts ist nur dann akzeptabel, wenn der kern der akzeptierten lösung in seiner struktur den gerechten ausgleich der interessen aller, die es betrifft, sicherstellt. Die realität ist schwarz ... .   (text)<==//
2.122
der eindruck ist plausibel, dass die antworten der ratsfraktionen(a) gelesen werden können wie die empfehlung und erwartung eines lobbyisten, der mit dem mandatsträger ins geschäft kommen will, damit dieser das eine befördern möge oder das andere verhindern. Das interesse des bürgers auf freie sicht jedenfalls ist dann nachrangig, wenn dieses interesse mit dem interesse der werbeindustrie auf profit über kreuz ist(b). Es wird, das sind die kosten des deals, ein wenig in die staatskasse gezahlt und der reibach könne gemacht werden(c).
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(a) //==>dokumente: 005.059 und 005.060.
(b)
beachtet werden sollte die bemerkung des Oberbürgermeisters von Münster, der in den worten seines dezernenten sagt: "Dennoch ist Werbung an neuen Stellen und in neuer Form gerade die Folge der Entwicklung der Werbebranche und entspricht demnach dem heutigen Zeitgeist"(01).
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(01)
//==> dokument: 005.069.
Zusatz. Auch die anmerkung zum dokument, anm.: (*9).
(c)
es kann vermutet werden, dass die werbung auf den fenstern der fahrzeuge im öffentlichen verkehr für die werbewirtschaft billiger ist als die werbung mit den herkömmlichen werbemitteln, so der litfassäule und der groossflächigen plakatwand. Der vorwurf, dass die Stadt Münster die werbewirtschaft "neben dem recht"(01) subventioniere, ist also nicht aus der luft gegriffen und es gibt starke indizien dafür, dass diese einschätzung auch zutreffend ist.
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(01)
dieses geschäft wird in einer grauzone des rechts gemacht, weil die virtuosen des lobbying, wenn die einschlägigen paragraphen verfügbar sind, diese so auslegen, dass alles zusammenpasst, den schein des rechts schaffend.   (text)<==//
2.123
nicht nachvollziehbar sind die einlassungen der damen/herren: politiker, wenn sie behaupten, dass die werbefolien auf den
fenstern der busse im öffentlichen verkehr durchsichtig seien, es werde ja, wie sie sagen, nur 20% des einfallenden lichts absorbiert. Folglich, so schliessen sie, können sie sich in ihrem blick nach draussen auch nicht gestört fühlen, nämlich dann, wenn sie eines der mit werbung auf den fenstern verdreckten fahrzeuge bestiegen haben. D'accord, dergleichen unsinn können sie im brustton der überzeugung immer behaupten, aber glaubhafter wird ihr reden damit nicht.   (text)<==//
2.124
herr Welter zitiert die geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH: "Die Geschäftsführung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch ein spezielles technisches Verfahren die Durchsicht durch die an einigen Bussen angebrachten Werbefolien sichergestellt ist"(a). Zumindest die Stadtwerke Münster GmbH war da etwas realitätsnäher und spricht von einer minderung um 20%; unklar ist weiter, ob die einschränkung auf die durchlässigkeit des lichtes abgestellt ist oder die faktische sichtminderung, die an einem sehgeschädigten auge diagnotiziert wird. Von einem mandatierten bürger sollte erwartet werden können, dass er dichtung von wahrheit unterscheiden kann ... . 
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(a)   //==>dokument: 005.029.   (text)<==//
2.125
mir ist nicht bekannt, ob herr Welter einmal die probe auf's exempel gemacht hat, empfohlen hatte Ich es ihm(a).
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(a)
//==>dokument: 005.034.
Zusatz. //==> argument: 2.124.   (text)<==//
2.126
die aussage, ohne das recht sei keine soziale beziehung mehr lebbar, ist zu relativieren. Zwar ist es zutreffend, dass in der kultur, die sphäre des menschen, jede soziale beziehung der idee einer rechtsbeziehung unterliege, aber, in den alten zeiten war das nicht anders, mit einer differenz: die formen des rechts damals waren noch nicht juristisch/bürokratisch festgelegt, sondern fundiert im gewohnheitsrecht, sitte und herkommen umfassend. Es ist nicht vernünftig, einen wertenden vergleich zwischen damals und heute herzustellen, weil die bedingungen des lebens heute und damals nicht vergleichbar sind. Eine moderne gesellschaft kann ohne das geschriebene gesetz nicht funktionieren, aber die funktion einer zeitgemässen gesellschaft ist bedroht, wenn die formen der bürokratischen jurisprudenz jeden prozess in der gesellschaft und in den gemeinschaften dominieren. Das recht, von dem gesprochen wird, ist für sich keine entität, weil immer das individuum als ich und sein genosse es sind, die unter sich ausmachen müssen, was das recht sein soll, auf das sie sich im konsens verständigt haben und an das gebunden sie sich wissen. Dieses recht muss interpretiert werden, und das ist das problem, weil sachkundige helfer nötig geworden sind, die komplexen strukturen zu verstehen und zu handhaben. Es ist zu beobachten, dass es genau diese strukturen des geschaffenen rechts sind, die das gesellschaftliche leben eingepanzert haben.   (text)<==//
2.127
der blick auf das kleingedruckte genügt, geläufig als AGB, als lizentzvertrag im internet, als beipackzettel zum medikament. Das sind texte, die für den juristischen laien nicht mehr verstehbar sind, und ob die gelernten juristen die sätze auch verstehen, das kann und muss bezweifelt werden. D'accord, das geschieht zur absicherung der interessen, die in einer rechtsposition involviert sind, es ist aber auch das feld, auf dem der unkundige, der wenig clevere, über den tisch gezogen wird. So entsteht das paradox, dass das, was das recht sein soll, das ticket ist, mit dem das sogenannte recht(=unrecht) straflos geübt werden kann, unabhängig davon, ob diese manipulationen im gestylten büro eines konzerns getätigt werden oder in einer amtsstube, das in die jahre gekommen ist.   (text)<==//
2.128
die rede vom ehernen gesetz - eine lüge, die am anfang der kultur steht. Es gibt kein gesetz, das nicht von einem menschen geschaffen worden ist(a). Folglich ist jedes gesetz auch revidierbar(b) und das gesetz wird geschliffen, wenn das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, einen zweck verfolgen will, der ein anderer zweck geworden ist(c). Das, was einem gesetz dauer verschafft und damit dem gesetz seine kalkulierbarkeit belässt, das ist der konsens aller, die es betrifft, die darin übereingekommen sind, dass eine bestimmte norm gelten soll und diese norm ist gültig gemäss der verteilung der macht(-mittel) in der gesellschaft(d).
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(a)
die vorstellung eines ehernen gesetzes wird auch mit dem terminus: naturrecht, markiert. Das sind vorstellungen im forum internum, die kein adäquates gegenstück auf dem forum publicum haben. Etwas anderes ist das, was mit der logik von ursache und wirkung, erfasst wird. Mit der relation: ursache==>wirkung, ist eine kausalität gesetzt, die das individuum als ich mit seiner vernunft fasst und die ihm die notwendige stabilität in der abfolge der ereignisse gewährleistet(01) - mehr kann darüber nicht gesagt werden.
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(01)
die relation: ursache==>wirkung, wird gemeinhin, damit missverständlich, gleichgesetzt mit dem, was mit dem terminus: naturgesetz, anzeigt wird. Es sind deutungen in der welt der dinge, die als kausalität in geltung sind.
(b)
mit dieser festlegung sind auch die gesetze erfasst, von denen die theologen reden, dass es die gesetze eines gottes seien, nicht müde werdend, das geoffenbarte wort ihres gottes den eigenen, nur allzumenschlichen bedürfnissen anzupassen. Auch der prophet: Mohamed, hat, als er die offenbarungen verkündete, in dieser weise gehandelt. De facto ist jeder gläubige für sich, sich selbst in seinem glauben bindend, der interpret der worte des gottes, an den er glaubt.
(c)
für den terminus: zweck, kann auch der terminus: interesse, stehen, gleiches bedeutend. Massgebend sind die interessen, in deren horizont das geschaffen ist, was als das (eherne) gesetz überhöht wird.  
(d)
das recht ist, auf einen nenner gebracht, die resultante der divergierenden mächte, die eingehegt sind in den formen der herrschaft.   (text)<==//
2.129
die auslegung des gesetzes ist der gegenstand der juristischen hermeneutik. In der praxis sind die methoden der auslegung akzeptiert, abzielend auf das argument. Seine termini und begriffe, zusammengefügt zu theorien, sind affirmiert im konsens aller, die es betrifft. Das problem jeder methode ist nicht das positivierte verfahren, das problem ist das individuum als ich, das eine bestimmte methode(=verfahren) anwendet, und das als ausleger(=interpret) des gesetzes in seiner gesellschaft eingebunden ist. Die rationalität des gedankens als ideal wird zwar angestrebt, aber unter den bedingungen von raum und zeit kann das individuum als ich in seiner praxis dieses ideal nicht lückenlos realisieren(a).
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(a)
die maxime des anwenders einer methode kann nur sein, einen möglichst weitreichenden konsens zwischen allen, die es betrifft, zu etablieren und auf dauer zu stellen - es gibt weder die absolute gerechtigkeit, noch gibt es die wahrheit des gesetzes, aber es gibt ein für wahr halten des bestimmten gesetzes, das die relative gerechtigkeit verbürgt, die darauf angelegt ist, den zustand des ausgleichs in den definierten grenzen anzustreben.   (text)<==//
2.130
in der debatte um die sogenannte KI(=künstliche intelligenz) ist der gedanke virulent, man werde fähig sein, den juristen aus dem schema der methoden herauszurechnen. Die illusion besteht, das motiv antreibend, es könne durch die digitaltechnik möglich werden, den faktor: mensch, aus den denkprozessen zu eliminieren und die problematische relation: individuum_als_ich<==|==>ding_der_welt(=S/0- relation), durch die relation: roboter<==|==>individiuum_als_ich, zu ersetzen, wobei die S/O-relation umgedreht ist: der roboter wird das subjekt, das objekt ist das individuum als ich. Als schöpfer seiner welt ist das individuum als ich mutiert zum objekt seiner schöpfung(a). Es ist möglich, roboter zu entwickeln, die viele prozesse im leben eines menschen vorwegnehmen können, aber es wird nicht gelingen, diese apparate so mit einer "seele" zu beleben, dass der atem gottes, der odem in der tradition, eine überflüssige vorstellung ist. Wenn das der fall sein wird, dann wird die kultur der menschen am ende sein und niemals existiert haben(b).
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(a)
Ich denke, es dürfte plausibel sein, von einer negativen theodizee zu sprechen, weil der prozess des neuen denkens ein wiedergänger ist. Das, was im prozess der aufklärung dem schöpfergott widerfahren ist, das wiederholt sich, die erfahrung nämlich, dass der erfinder des roboters, um sich selbst als schöpfer erfahren zu können, seiner schöpfung die freiheit(=autonomie) zugestehen muss. Ich schweife ab und beschränke mich darauf, auf meine auseinandersetzung mit der Leibniz'schen theorie zu verweisen(01).
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(01)
//==> www.ur-philosoph.de //==> INDEX der argumenttitel, REGISTER/sachbegriffe, stichwort: theodizee.
Zusatz: die lokalen register der essays ab: 020:kunstwerk, folgende sollten herangezogen werden. //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> verzeichnis/liste //==> sigel.
(b)
in seiner auf 1-3 millionen jahren geschätzten evolution hat der mensch viele spuren hinterlassen, aber es wird keinen menschen mehr geben, der die spuren seiner historia wird lesen können.   (text)<==//
2.131
es ist üblich, die im juristischen verfahren normierten prozesse unter dem terminus: rechtsstaat, zusammenzufassen. Im juristischen verfahren muss gesichert sein, dass jeder bürger seines staates darauf vertrauen kann, dass sein recht gegen das erlittene unrecht durchsetzbar ist. Das eine sind die schönen schemata, mit denen alles bestens geregelt zu sein scheint, das andere ist die krude realität, in der in raum und zeit unversöhnbar die interessen aufeinander prallen. Letztlich hängt es davon ab, ob das individuum als ich und sein genosse sich auf einen modus vivendi verständigen können, in denen das realisiert ist, was sie als rechtsstaat begreifen. Sie haben das letzte wort, aber, sind sie auch willens und fähig, sich auf dieses programm zu verständigen?. Die erlebte realität gibt dazu wenig anlass, weil jedermann meint, der rechtsstaat sei nur dann real, wenn er seine rechtsmeinung zu lasten des anderen realisieren kann.   (text)<==//
2.132
jeder bürger, ob buchstäblich rechtskundig oder nicht, hat in gesellschaft und staat seinen platz, ein ort, der durch die idee: das recht, eingehegt ist. Es muss sichergestellt sein, dass die mandatierten bürger(a) diesen schutzraum pflegen, das individuelle interesse hintanstellend. Erst dann kann eine gesellschaft und/oder der staat funktionieren. Das ist ein wechselspiel zwischen den akteuren, das gelingt, wenn die statuierten verfahren von allen, die es betrifft, eingehalten werden und nicht dazu gebraucht, also missbraucht werden, das eigne interesse zu lasten des anderen durchzusetzen. Im geflecht der verfahren ist der jurist der notwendige pfadfinder, der seine kenntnisse anwenden sollte im interesse des gemeinwohls und nicht im interesse eines partikularinteresses. Dieses ideal ist weit davon entfernt, was heute reale rechtspraxis ist. Der jurist ist zum diener fremder interessen mutiert(b) und diese interessen sind nicht immer legitim(c).
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(a)
es ist eine konvention, dass diese mandatierten bürger in der regel das metier: jurist, ausüben.
(b)
ob in den alten zeiten, immer wieder glorifiziert, es anders gewesen war, das soll heissen: besser, das lasse Ich dahingestellt sein; denn in der logik des wissens ist gegründet, dass das wissen auch missbraucht werden kann.
(c)
der blick in die texte der sogenannten AGB's belehrt hinreichend, dass diese rechtstexte(01) offenkundig auch den zweck haben, den anderen über den löffel zu balbieren. Der vertrag, der den ausgleich der interessen sicherstellen soll, ist oft nichts anderes als ein knebelwerkzeug, mit dem der starke den schwachen sich gefügig macht.
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(01)   //==> argument: 2.127.   (text)<==//
2.133
... ein optimistisches bild, andere würden sagen, das sei ein unrealistisches bild. D'accord, in der perspektive des rationalen denkens entspricht das gemalte bild der utopie nicht der realen situation(a). So wie die dinge in der welt stehen, scheint dies die realität des täglichen lebens zu sein: ein jeder versucht es, auf dem öffentlichen kampfplatz unter den ersten zu sein, sich für jeden preis durchsetzen wollend(b). Das spektakel kann beklagt werden, aber es muss, weil unabdingbar, gefordert sein, wenn recht sein soll, dass im konkurrenzkampf die möglichen fehlentwicklungen klein gehalten werden, um die situation künftig noch kontrollieren zu können. Das recht, im ritual immer wieder beschworen, ist eine utopie, die keine fata morgana sein muss, wenn alle, die es betrifft, willens sind, das vertrauen in die rechtsordnung aktiv zu stützen und es unterlassen, dieses vertrauen mit ihrer praxis zu unterhöhlen, faktisch rechtswidrig, aber abgesichert durch die legalität des gesetzes, selbst von ihnen gesetzt. Diese praxis, üblich geworden im politischen geschäft, ist der gegenstand des dokumentierten falles.
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(a)
man sagt, noch sei die Bundesrepublik Deutschland das land der seeligen. Das mag auf dem ersten blick zutreffend sein, weil die allgemeine gewalt in der gesellschaft unter kontrolle ist, ausser kontrolle aber, und das ist der zweite blick, sind die sozialen chancen für ein drittel der gesellschaft(01), mit steigender tendenz. Es ist eine allgemeine erfahrung, dass der deckel auf dem dampftopf anfangs ruhig bleibt, aber mit dem anwachsenden druck im kessel wird er hochfliegen.
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(01)
die sogenannte 2/3-gesellschaft, von der man um 1990-2000 gesprochen hatte, ist realität geworden. Die demokratie wird mit den zwei dritteln der gesellschaft gemacht, das restliche drittel wird mit sozialhilfe ruhig gestellt. Das, was anfangs, nachdem herr Kohl abgewählt und herr Schröder gewählt worden war, zu funktionieren schien, das funktioniert 2019 nicht mehr - das menetekel ist einerseits der niedergang der volksparteien: SPD und CDU, und andererseits der aufstieg der extremen populisten, vor allem die AfD von rechts. 
(b)
für sich genommen und eingegrenzt auf die Bundesrepublik Deutschland(01) ist die entfesselung des konkurrenzgedanken kein anlasse zur akuten sorge; denn konkurrenz und wettbewerb können die kräfte in der gesellschaft mobilisieren. Wenn aber alles nur noch auf diesen konkurrenzkampf fokussiert ist, dessen logik das wegbeissen des konkurrenten auf leben und tod ist, dann entstehen kämpfe um die blosse existenz, das blosse überleben, egal was es koste. In der BRD sind die voraussetzungen für den konkurrenzkampf um die guten plätze in der gesellschaft ungleich verteilt und der bestehende mechanismus verschärft mit jedem weiteren jahr die situation.
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(01)
der blick auf die welt ist anlass für besorgnis. Die wahrnehmung ist, dass die vernunft der menschen auf die krude gewalt verkümmert werde. Im zeitalter der globalisierung ist es nicht mehr möglich, das recht zu realisieren, an dem alle, die es betrifft, teilhaben sollen, allenthalben ist es beschränkt auf den nationalen raum. In der moderne ist eine situation geschaffen worden, in der das recht, wenn die welt auf dauer bestand haben soll, global realisiert werden muss. Dieses ziel, das ist zu befürchten, ist zu einer fata morgana geworden ... .    (text)<==//
2.134
die abhängigkeit des juristen von seinem auftraggeber, das klassische herr/knecht-verhältnis, ist ablesbar an der funktion der gutachter, die dem gutachter in der rechtspraxis eingeräumt sind(a). Mit dem auftrag ist das ergebnis bereits vorgeformt. Dieser methodische fehler ist nicht vermeidbar, aber die folgen des strukturfehlers können minimiert werden, wenn der prozess der begutachtung uneingeschränkt offen gelegt ist, damit jeder schritt post festum einzeln nachvollziehbar wird. Dem steht die allgemeine praxis der jurisprudenz entgegen und missgünstige gutachten werden vom auftraggeber, wenn die machtmittel verfügbar sind, unter verschluss genommen, lanciert werden, den zweck begünstigend, die gekauften gutachten.
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(a)
es sollte strikt unterschieden werden, einerseits das gutachten, das einen sachverhalt auf dem fundament des wissens feststellt, andererseits das gutachten, das gefällig das ergebnis, vom auftraggeber gewünscht, bestätigt. Es wäre unvernünftig, das instrument: gutachten, im juristischen streit ein brauchbares werkzeug, zu verteufeln, aber es sollte gesehen werden, dass in der struktur des gutachtens die person des gutachters der entscheidende hebel ist, der jedes gutachten als subjektbezogen ausweist, das urteil eingeschlossen, dass das bestrittene gutachten parteiisch sei, seinen aufklärenden impetus verfehlend.   (text)<==//
2.135
das fundament der herrschaft, streitpunkt jeder debatte um macht und herrschaft, ist die offenheit(a) aller, die im streit involviert sind. Die phänomene der herrschaft sind nur dann wahrnehmbar, wenn jeder, für sich bindend, die über-/unterordnung in der herrschaftsbeziehung akzeptiert hat und der jeweils andere auf die entscheidung des je anderen vertrauen kann(b). Jeder versuch, die herrschaftsbeziehung klammheimlich zu lasten des je anderen verändern zu wollen und zu verändern, transformiert das herrschaftsverhältnis in ein machtverhältnis, und das ist etwas anderes.
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(a)
in der aktuellen diskussion ist dafür der terminus: transparacy, geläufig. Diese debatten zielen vorangig ab auf das verfahren, entscheidend ist aber die subjektive haltung zu den phänomenen der überordnung, respektive der unterordnung, die in der autonomie des individuums als ich und seines genossen gegründet ist.
(b)
das problem habe Ich andernorts in der erforderlichen ausführlichkeit erläutert(01).
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(01)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. Arg.: 2.51.01-2.53.39, insbesondere die arg.: 2.52.06 und 2.52.07. //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> 014:das_politische.   (text)<==//
2.136
unberührt bleibt das verbot, dass der anwalt in einer streitsache beide seiten nicht zugleich vertreten kann. Gegen dieses verbot offen zu verstossen ist unklug, aber, und das ist die realität, das verbot lässt sich umgehen, wenn rechtskonstruktionen ausbaldowert werden, die den schein der unparteilichkeit suggerieren. Für eine erwartete leistung ist gegen die zahlung einer leistung alles möglich, vorausgesetzt der deal bleibt unter der decke(a), ein geschäftsmodell, an dem in den kanzleien eifrigst gearbeitet wird.
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(a)   die maxime der korruption bedarf keiner weiteren erörterung.   (text)<==//
2.137
die auslegung des gesetzes al gusto, eben so, wie es gerade passen soll, ist im dokumentierten fall exemplarisch demonstriert. Der
referent des regierungspräsidenten Dr.Paziorek hat den sinn des §107 GONW dargelegt, um daraus zu folgern, dass die praxis der Stadtwerke Münster GmbH im auftrag der Stadt Münster eine erlaubte annextätigkeit sei(a). Soweit die argumente auf die argumentebene: begriff, beschränkt sind, ist die aussage des referenten ein widerspruch, in der realität aber, das reich der phänomene,(b) wird das gesetz immer passend zu dem ausgelegt, was gerade erwünscht ist(c). Diesem mechanismus den anschein des rechts zu geben, das ist das metier des juristen, der mit seinem dienstvertrag auch den verstand abgegeben hat.
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(a)      //==> dokument: 005.101, 005,103.
(b)
strikt zu beachten ist die unterscheidung der argumentebenen: begriff und phänomen. Was als begriff ein logisch nicht auflösbarer widerspruch ist, das ist als phänomen nur ein gegensatz zu anderen phänomenen, die mit dem begriff unterschieden werden, der, vermittelt durch den gemeinsamen terminus: gesetz, die unterscheidung der phänomene: recht oder unrecht, bewirkt(01). Die argumentstruktur macht es den protagonisten eines diskurses möglich, den nicht_auflösbaren widerspruch, festgestellt mit den mitteln der logik, in händelbare gegensätze zu transformieren, für die es immer einen (praktikablen) ausgleich gibt. Der jurist bedient sich einer methode, die für sich nicht anrüchig ist, die aber anrüchig wird, wenn partikulare interessen damit verknüpft werden.
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(01)
en detail habe Ich dieses methodische problem andernorts erörtert(*1).
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(*1) //==> INDEX/Register, stichworte: "begriff, phänomen und argumentebene" //(register).
(c)
das habe Ich in meiner antwort en detail ausgeführt(01), auf dieses argument ist der referent in seiner erneuten antwort nicht eingegangen. Zumindest in seiner sicht der dinge hat er den streitfall offen gehalten.
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(01)   //==> dokument: 005.102.   (text)<==//
2.138
die frage, wem der jurist diene, ist heikel, aber die frage muss gestellt werden, weil der auftraggeber des juristisch versierten helfers, sein verletztes recht verteidigend, auch der pate sein kann, der sich mittels des helfers sein (privat-)recht schafft, oder, das problem auf die ebene des staates geschoben, weil es der mandatierende bürger sein kann, der, gegen seinen staat sich wehrend, sein partikulares interesse durchsetzen will, oder, es ist der mandatierte bürger, der seinen auftrag erfüllt, eingebunden in den institutionen des staates und der gesellschaft, und das interesse des staates gegen seinen bürger durchsetzt. Für den im öffentlichen dienst tätigen bürger sollte es klar sein, dass der orientierungspunkt für sein handeln das gemeine wohl aller bürger sein muss(a). Diffiziler ist die sache zu beurteilen, wenn der bürger, sein partikulares interesse befördernd der auftrageber des juristen ist. In dieser situation ist eine klare grenze gezogen und diese grenze ist real in dem interesse, das, wenn es verfolgt wird, nicht mit dem gesetz kompatibel ist. De principio ist das illegale interesse von keinem anwalt vertretbar, weil er sich mit dem auftraggeber gemein machen muss im rechtsbruch. Diese regel ist das fundament einer gesellschaft, die im einklang ist mit dem recht, selbst geschaffen, aber, und das ist festzustellen, die realität ist eine andere. Die juristische praxis tickt, immer wieder beklagt, im rhythmus der realität, reibungslos sich anpassend an das gerade gewünschte - ein bild unter vielen bildern ist der dokumentierte fall.
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(a)   so verlangt es der beamteneid.   (text)<==//
2.139
mit der behauptung, der mandatierte bürger diene dem mandatierenden bürger, ist vorausgesetzt, dass die bürger es selbst sind, die ihren staat geschaffen haben. In diesem modell des staats agieren das individuum als ich und sein genosse sowohl privat, wenn sie sich auf ihre soziale beziehung beschränken, als auch öffentlich, wenn sie, sich als bürger ihres staates verstehend, den gemeinsamen staat konstituieren und die notwendigen geschäfte in den formen der herrschaft erledigen. In diesen geflecht der beziehungen zwischen dem individuum als ich, seinem genossen und dem gemeinsamen staat, ist eine grauzone verortet, in der der eine privat agiert, der andere aber öffentlich. Zwar ist diese grauzone vom recht umstellt, aber weder kann das privatrecht in dieser grauzone ausschliessend gelten, noch das öffentliche recht. Wenn der bürger ein fahrzeug im öffentlichen verkehr benutzt, dann kann der bürger einerseits der kunde eines dienstleisters sein, der sein geschäft privat organisiert hat(a), andererseits ist der benutzer des fahrzeugs bürger seines staats, der eine öffentliche leistung in anspruch nimmt(b), die sein staat zu leisten hat(c). Im bereich des rechts ist das eine grauzone, die ungeklärt ist, wenn der staat nicht eindeutig geklärt hat, was das private recht ist und was das öffentliches recht sein muss. Mit der belassenen grauzone im recht ist eine situation geschaffen, in der es, die ereignisse des dokumentierten fall in ein zwielicht setzend, ausgeschlossen ist, die widerstreitenden interessen in einem verfahren der herrschaft auszutarieren, mit der konsequenz, dass versucht wird, den streit in den formen der macht, immer parteiisch, zu entscheiden.
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(a)
der kauf eines tickets ist ein normaler kaufvertrag.
(b)
strittig ist, wie die diensleistung als rechtsverhältnis juristisch zu händeln ist. Die inanspruchnahme der leistung ist kein gewöhnlicher verwaltungsakt, das hat das Verwaltungsgericht Münster mit verweis auf die fehlende klagebefugnis festgestellt(01), aber was ist die inanspruchnahme/gewährung einer leistung des staates als teil seiner pflicht zur daseinsvorsorge dann? - Die antwort ist, juristisch gesehen, ausständig.
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(01)   //==> dokument: 005.078.
(c)
diese leistung, und daran ist wiederholend zu erinnern, kann der staat mittels eines privaten, damit beauftragt, durchführen lassen, aber mittels dieses modells ist ausgeschlossen, dass der staat sich seiner pflichten entledigt.   (text)<==//
2.140
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. Arg.: 2.51.01-2.53.39, insbesondere die arg.: 2.52.06 und 2.52.07. //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> 014:das_politische.
Zusatz. In diesem essay habe Ich en detail die unterscheidung der begriffe: macht und herrschaft, erörtert, gegenwärtig in den unterschiedenen phänomenen der herrschaft und der macht. Das ist der horizont für das verstehen der fakten, vorgelegt in dieser dokumentation.   (text)<==//
2.141
die Stadtwerke Münster GmbH hat, wie aus den dokumenten hervorgeht, bereits im verlauf des streits angedeutet, dass sie ihre politik der werbung auf den bussen verändern will, und sie hat ihre praxis auch verändert(a). Das ist anzuerkennen, es ist aber auch festzustellen, dass weder die Stadt Münster, präsent durch den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Münster, noch die parteien im Rat, noch die Bezirksregierung Münster, noch die Regierung von NRW, in dieser frage sich bewegt haben(b) - es wird weitergemacht wie gehabt und die verantwortlichen wissen sich sicher. Wie heisst es doch?  - was kümmert es die eiche, wenn der pinscher an den stamm pinkelt. Das recht ist biegsam in den händen der machthabenden - damals wie heute ... .
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(a) //==> text: 1.2.16.
(b)
weiter sind in Münster die fahrzeuge zu sehen, die mit traffic- boards verdreckt sind. Es sind die fahrzeuge von subunternehmen, die der Stadtwerke Münster GmbH ihre dienste anbieten. In NRW und auch in den anderen ländern der BRD sind diese verdreckten fahrzeuge im öffentlichen verkehr zahlreich anzutreffen, so in Dortmund(01) und anderswo(02).
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(01)
in Dortmund ist es vor allem eigenwerbung der DSW21.
(02)
partes pro toto, die fahrzeuge im öffentlichen verkehr in Hamburg, in Berlin und auch in der provinz(Esslingen/Neckar).   (text)<==//
2.142
definition: gewalt ist die ersetzung eines zustandes durch einen anderen.

Einerseits ist die definition der gewalt im relationalen argument(a) weiter gefasst als in der tradition üblich, andererseits enger, weil die gewalt kein zustand des seins ist(b). Gewalt ist real als relation zwischen zwei weltdingen(c), die entweder sind das_andere oder der_andere. Drei formen sind zu unterscheiden:
  1. die relation zwischen zwei weltdingen: a und b, die das_andere sind, entweder die relation: a==>b, oder die relation: a<==|==>b.
  2. die relation zwischen zwei weltdingen: A und B, das individuum als ich: A, und sein genosse: B, die zueinander je der_andere sind, in der wechselseitigen relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B.
  3. die relation zwischen dem individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, als der_andere und den dingen der welt als das_andere, in der relation: individuum_als_ich:_A/genossen:_B<==|==>ding_der_welt:_n,(d).
Das problem der gewalt ist die relation zwischen dem individuum als ich: A, und seinem genossen: B. Dem begriff nach kann es in der relation: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B, keine gewalt geben, weil jedes faktum der gewalt die wechselseitige relation vernichtet hat. Die phänomene der gewalt, die zwischen dem genossen: B, und dem individuum als ich: A, als faktum zu beobachten sind, zeigen eine andere welt, die welt nämlich, in der die gewalt der normalzustand zu sein scheint. Das faktum selbst kann aber nicht die rechtfertigung des faktums sein.
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(a)
die definition der gewalt im relationalen argument ist knapp, aber mehr ist zum phänomen: gewalt, nicht zu sagen. Aber, mit der blossen feststellung des faktums kann es nicht sein bewenden haben, weil die phänomene der gewalt so vielfältg sind, dass eine knappe übersicht, in der absicht, die gewaltphänomene zu erläutern, nicht gegeben werden kann; dazu andernorts mehr(01).
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(01)
//==> INDEX/Register, stichwort: gewalt //(register).
Zusatz. das lokalregister: 014:das_politische, ist auch heranzuziehen.   (a)<==// 
(b)
die unterscheidung: ontologisches argument und relationales argument, ist andernorts der gegenstand der erörterung(01).
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(01)
//==> INDEX/Register, stichworte: ontologisches argument und relationales argument //(register).   (b)<==// 
(c)
die phänomene der gewalt sind alltäglich, wenn das individuum als ich, sein genosse eingeschlossen, die dinge ihrer welt händeln. Die relation: individuum_als_ich:_A<==|==>ding_der_welt:_n, oder die relation: genosse:_B<==|==>ding_der_welt:_m, kann ein verhältnis der gewalt sein, nämlich dann, wenn das weltding: n oder m, in ihrem erscheinen verändert werden(01).
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(01)
dieses gewaltverhältnis steht hier nicht zur diskussion, ebenso sind ausgeklammert die gewaltverhältnisse zwischen den weltdingen der natur.  (c)<==// 
(d)
anweisung zum lesen der relationen:
  • //==> rel.: a==>b
  •     //==> lies: klein a relationiert einfach klein b.
  • //==> rel.: a<==|==>b
  •     //==> lies: klein a relationiert abhängig klein b.
  • //==> rel.: individuum_als_ich:_A<==>genosse:_B.
  •     //==> lies: das individuum als ich groos A relationiert wechselseitig den genossen groos B.
  • //==> rel.: individuum_als_ich:_A/genossen:_B<==|==>ding_der_welt:_n.
  •     //==> lies: das individuum als ich grooss A schrägstrich der genosse groos B relationiert abhängig das ding der welt klein n.  (d)<==//    (text)<==//
2.143
im relationalen argument wird strikt zwischen den begriffen: natur und kultur, unterschieden. Das, was natur ist, kann keine kultur sein, und das, was kultur sein soll, das ist keine natur mehr(a). Vom begriff: natur, ist strikt das zu unterscheiden, was Ich mit dem zeichen: NATUR, markiere(b).
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(a)
die unterscheidung: natur oder kultur, habe Ich andernorts erörtert(01)
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(01)   //==> INDEX/Register, stichworte: natur und kultur //(register).
(b)
//==> INDEX/Register, stichwort: zeichen:_NATUR //(register).   (text)<==//
2.144
die definitionen der macht und der herrschaft durch Max Weber sind der gegenstand im argument: 2.52.06. in: Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. //==> www.ur- philosoph.de //==> bibliographie //==> verzeichnis //==> sigel:  014:das_politische. (text)<==//
2.145
das problem des begriffs: anerkennung, erörtere Ich en detail in der theorie: das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere,(a).
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(a)
Richter,Ulrich: Der redundante gott oder die these: das individuum als ich und sein genosse. Das prinzip der anerkennung des anderen als der_andere. //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> verzeichnis //==> sigel: 027:_gott_redundant.   (text)<==//
2.146
die kriterien, mit denen die phänomene der herrschaft und macht voneinander getrennt werden können, werden mit den termini: "weisheit, klugheit und dummheit" bezeichnet. Als begriff markieren die weisheit und die dummheit(a) einander widersprechende pole, die im hören/nicht-hören des jeweils anderen ihre vermittelnden momente haben. Wer hört, der kann weise sein, wer nicht hört, also taub ist für argumente des anderen, der ist dumm. Die klugheit steht scheinbar dazwischen. Der kluge kalkuliert - er kann hören, aber er hört, eingekapselt in seine interessen, nichts.
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(a)
prima vista sind die begriffe: weise und dumm, zueinander relationsbegriffe, secunda vista ist diese einordnung falsch. Die begriffe sind, einschliesslich des begriffs: klugheit, klassenbegriffe(01). Wer nicht_weise ist, der muss zwingend nicht auch dumm sein, auch nicht klug. Die mit diesen termini bezeichneten phänomene weisen eine breite palette von abstufungen aus, die auf einer skala: 0-1, abgebildet werden können.
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(01)
//==> INDEX/Register, stichwort: klassenbegriff //(register).   (text)<==//
2.147
es ist, wider erwarten, eine merkwürdige beobachtung. In seinem handeln, die situation heftigst im griff habend, zeigt sich der machthabende weder als klug noch als weise, sondern als dumm(a). Der grund seiner dummheit ist in der struktur der macht verortet, die den machthabenden abhängig gemacht hat von seinen helfern, die als  torwächter die gewalt über die realität haben und dem machthabenden nur das fenster auf die realität offenhalten, die als information den machthabenden erreichen soll, aber, der machthabende muss unverkürzt über die realität verfügen können, wenn er mit dem konkurrenten im kampf um die macht weiter die machtmittel in der hand halten will. Reduziert auf den inneren kreis der macht ist der machthabende in seinen allmachtsphantasien exakt soweit von der realität entfernt, wie die realität der welt, die, gefiltert durch den mund seiner günstlinge, zugang zu ihm hat. Der machthabende ist taub für den weit ausdiffenzierten klang der realität, weil er nur das hören kann, was seine entourage ihm einflüstern will(b). Der machthabende stürzt, weil er unfähig ist, die realität richtig einzuschätzen, die mehr umfasst als den inneren kreis seiner macht.
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(a)
dafür können viele beispiele zitiert werden, die post festum immer als plausibel ausweisbar sind. Erst in der retrospektive ist kausal erkennbar, dass der machthabende nicht auf seine berater gehört hatte und denen gefolgt ist, die es am besten verstanden hatten, ihm ihre ideen einzuflüstern. Im hier und jetzt der gegenwart ist nicht eindeutig erkennbar, ob die volte des machthabenden einem nüchternen kalkül entsprungen ist oder einer plötzlichen laune, die nicht kalkulierbar sein kann.
(b)
im kreis der höflinge hat der narr eine besondere funktion(01). Berufen vom könig hat der narr den auftrag, dem könig "unverblümt" die wahrheit über die realität zu sagen. Der narr ist nicht der dumme höfling, er ist klug, weil er hören kann und sagen darf, was dem könig sonst nicht zu ohren kommt. Ob der könig hört, das steht nicht in der macht des narren. 
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(01)
das alte bild des hofes, der höflinge und des hofnarren, ist immer aktuell, nur die einkleidung ändert sich im lauf der zeiten.   (text)<==//
2.148
die herrschaft ist rational nur als ein spiel denkbar, die macht kann kein spiel sein. Macht zielt ab auf den kampf(a), der allein einen gewinner oder den/die verlierer zulässt, jede soziale beziehung auflösend. Die bedingung dafür, dass herrschaft möglich ist und gelingen kann, ist die situation des spiels(b), die möglichkeit, immer wieder das projekt: herrschaft, neu anfangen zu können(c). Diese differenz sollte beachtet werden.
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(a)
der begriff: kampf, wird andernorts erörtert(01).
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(01)
Richter,Ulrich: Der begriff: das_politische, im trialektischen modus. Arg.: 2.62.05. //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> verzeichnis //==> sigel: 014:das_politische.
(b)
der begriff: spiel, wird andernorts erörtert(01).
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(01)   a.a.O. arg.: 2.62.05/(f,g)
(c)
in ihrer logik ist jede herrschaft angelegt auf die möglichkeit der wiederholung. Herrschaft muss immer wieder neu arrangiert werden, für die macht genügt das krude faktum.   (text)<==//
2.149
der machthabende spielt nicht, er zockt. Er ist dem junkey gleich, der die maschinen im casino bedient, darauf hoffend, das grosse glück zu machen. Jeder durchgang ist endgültig - gewinn oder verlust. Im ende ist immer ein anderer noch mächtiger.   (text)<==//
2.150 
einer alter spruch sagt: gegen dummheit kämpfen selbst die götter vergebens(a). D'accord, der blick auf die realität mag die richtigkeit des spruches unterstreichen(b), aber das sollte nicht alles sein. Auch im dümmsten tun ist das quentchen: vernunft, noch enthalten, und auf dieser vernunft sollte der akzent liegen, wenn die ereignisse in der welt revue passieren, die als dummheiten ausgeschrieen werden(c). Das was als dummheit erscheint(d), das hat immer auch einen rationalen kern, und folglich kann es klug sein, diesen kern vernünftigen handelns herauszuholen und zu pflegen, auch dann, wenn der horizont manifester dummheiten drohend bestehen bleibt.
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Der dokumentierte fall der werbung auf den fenstern der fahrzeuge im öffentlichen verkehr mag ein zu vernachlässigender fall sein, weil seine negativen konsequenzen überschaubar sind, aber, es gibt andere fälle von dummheit, die die ordnung in der gesellschaft bedrohen, vielleicht sogar den untergang der menschheit bewirken können. Ich will, ohne diese fälle weiter zu kommentieren, partes pro toto, zwei komplexe situationen offenkundiger dummheit benennen. Das ist zum ersten das verkehrsprogrojekt: Stuttgart21,(e) und das sind zum zweiten die dummheiten der menschen, die unter dem schlagwort: klimakatastrophe,(f) zusammengefasst werden können. Das treibende moment dieser fälle ist das unvermögen der menschen, maass zu halten, ihren blick und ihre ohren offen zu halten für das, was sinnvoll getan werden kann und getan werden muss.  
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(a)
dieser spruch ist in vielen varianten gängig. Alle einschlägigen sprüche verweisen auf eine erfahrung, die alltäglich ist. So apodiktisch diese sprüche auch erscheinen mögen, sie setzen immer die differenz, die eine alternative zulässt, nämlich das vernünftige handeln im blick auf das mögliche.  (a)<==// 

(b)
die liste wird lang, wenn damit begonnen würde, die spektakulären fälle von dummheiten aufzuzählen, von denen tagein tagaus in den medien berichtet wird. Solange der bürger selbst nicht unmittelbar davon betroffen ist, kann er sich darüber mokieren, aber der bürger ist ohnmächtig, wenn er mit den dummheiten konfrontiert wird, die im öffentlichen raum mit dem gesetz verknüpft werden(01).
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(01)
die dummheit im privaten bereich sollte nicht ignoriert werden, aber die konsequenzen sind überschaubar beschränkt.  (b)<==// 

(c)
es ist wohlfeil, eine solche liste subjektiver beurteilungen aufzustellen. Die liste ist ein potpourri der möglichkeiten, zu denen menschen fähig sein können. Das kann, abhängig von der perspektive, lustig sein oder tief verstörend. Dieses bild zu malen, ein potpourri menschlicher unvernunft, könnte andernorts zweckmässig sein.  (c)<==// 

(d)     dumm ist immer der andere.  (d)<==// 
(e)
den fall: Stuttgart21, habe Ich in einem essay kommentiert(01).
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(01)
Richter,Ulrich: Argument des monats: Pacta sunt servanda - eine segensreiche formel, schamlos missbraucht. //==> www.ur-philosoph.de //==> bibliographie //==> textsammlung/adm //==> sigel: (25)11/10(e)<==// 
(f)
der terminus: klimakatastophe, ist eine sammelbezeichnung für viele einzeldummheiten, die für sich allein (vielleicht) noch tolerabel sein können, die in der summe aber ein system von wechselwirkungen existenzbedrohender handlungen sind, das nicht durchschaubar ist(01). Es steht nicht zu erwarten, dass das notwendige, weil vernünftig, getan wird, um die prognostizierte katastrophe abzuwenden; denn dem handeln aus vernunft stehen die partikularen interessen entgegen, deren verfolgung und durchsetzung global als dummheit einzuschätzen ist, interessen, an denen jeder, jeweils auf kosten des anderen, festhält.
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(01)   auch die wissenschaften kommen hier an ihre grenzen.  (f)<==//    (text)<==//
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link zu den argumenten:
2.101    2.102    2.103    2.104    2.105    2.106    2.107    2.108    2.109    2.110
2.111    2.112    2.113    2.114     2.115    2.116    2.117    2.118    2.119    2.120
2.121    2.122    2.123    2.124    2.125    2.126    2.127    2.128    2.129    2.130
2.131    2.132    2.133    2.134    2.135    2.136    2.137    2.138    2.139    2.140
2.141    2.142    2.143    2.144    2.145    2.146    2.147    2.148    2.149    2.150
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fortsetzung: register/1.argumenttitel,num.

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stand: 20.07.01

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